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Abänderungs-Antrag des Abgeordneten Hein zu dem verbesserten Antrage des Abgeordneten Hans Kudlich
Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Erstens. Daß die Einschränkung der persönlichen Freiheit durch das Band der persönlichen oder dinglichen Unterthänigkeit aufzuhören hat. Zweitens ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Abänderungs-Antrag des Abgeordneten Pitteri, zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich wegen der Aufhebung des Unterthans-Verhältnisses
Die Theilung des Eigenthums in das Obereigenthum, und in das Nutzungseigenthum ist bekanntlich eine Störung der Freiheit, mit dem Eigenthume nach Belieben zu verfügen ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Abänderungs-Antrag des Abgeordneten Trojan im Unterthanswesen
Erstens. Die politische Gleichstellung aller Staatsbürger vor dem Gesetze hat fortan als Grundgesetz des österreichischen constitutionellen Kaiserstaates zu gelten. Zweitens ...Trojan, Alois Pravoslav ; Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Abänderungs-Antrag des Abgeordneten Trummer zu dem §. 2 des verbesserten Kudlich'schen Antrages
In der zweiten Zeile sollen die Worte "nicht privatrechtlichen, sondern" weggelassen werdenKudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Abänderungsantrag des Abgeordneten Peitler, zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich, die Aufhebung des Unterthansverhältnisses betreffend
Ad. §. 2. Alle aus diesen Verhältnissen entspringenden Abgaben, gemeiniglich Feudal-Lasten genannt, insbesondere die Veränderungsgebühren werden von dem Zeitpuncte der Kundmachung dieses Gesetzes, ohne Ablösung von Seite der Verpflichteten gänzlich für aufgehoben erklärt ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Abänderungsantrage des Abgeordneten Haimerl zum Kudlich'schen Antrage rücksichtlich der Aufhebung der Unterthänigkeit
Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: a) daß die bisher in den meisten österreichischen Staaten bestandenen Unterthänigkeits-Verhältnisse mit ihren Folgen jedenfalls aufzuhören haben ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Abstimmungs-Antrag des Abgeordneten Lasser
Erstens. Die Unterthänigkeit und das schutzobrigkeitliche Verhältniß ist sammt allen diese Verhältnisse normirenden Gesetzen aufgehoben. Zweitens ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Abstimmungsfragen zum Antrage des Abgeordneten Kudlich
Einleitung. Die Grundlage der Abstimmung bilden die Anträge der Abgeordneten ...[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Andreas Dominikus zum Antrage des Abgeordneten Kudlich
Drittens: Nach dem Worte "Commission" wäre einzuschalten: "zu der aber weder ein Berechtigter noch ein Verpflichteter zu wählen wäre, mit thunlichster Beschleunigung" etcKudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Cerne zu dem verbesserten Antrage des Abgeordneten Hans Kudlich
In dem dritten Absatze seien die Worte: "über die etwaige Entschädigung und" wegzulassenKudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Emil Vacano zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich
Dieser Antrag hätte zu lauten: Die österreichische Reichsversammlung erklärt: 1. Der Unterthänigkeits-Verband ist aufgehoben. 2. Alle aus diesem Unterthänigkeits-Verbande, aus dem Obereigenthume, aus der Dorfobrigkeit, aus dem Zehent- und Bergrechte, und aus dem Privatlehenbande entspringenden Natural-, Arbeits- oder Geldleistungen haben ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Franz Watzel
Zu §. 2 des Hans Kudlich'schen Antrages: Daß auch die aus den (nach dem sogenannten Raab'schen Systeme) geschlossenen Robotablösungs-Contracten entspringenden Zug- und Handarbeitsleistungen - da sie ein Surrogat der Robotschuldigkeiten sind - aufzuhören habenKudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Haimerl zu Kudlichs neuen Antrag
Zu §. 2 die Worte: "und des Lehenbandes" sind wegzulassen[S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Klaudi zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich
Zweitens. Alle, die Freiheit des Grundbesitzes beschränkenden, oder sonst aus dem Unterthänigkeits-Verhältnisse entspringenden Lasten sind nach einem besonders auszuarbeitenden Gesetze, welches in möglichst kurzer Zeit zur Vollberathung vorzulegen ist, theils umzuändern, theils aufzuheben ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Matthäus Kautschitsch zu dem Antrage des Abgeordneten Hans Kudlich
Von nun an sind das Unterthänigkeits-Verhältniß sammt allen daraus entsprungenen Rechten und Pflichten, jedoch unter Aufrechterhaltung der bestehenden Octava für die Dauer von drei Jahren so wie die Zehentrechte aufgehoben ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Neuwall zum verbesserten Antrage des Abgeordneten Kudlich
Zweitens: wäre nach "Lasten" einzuschalten "und Pflichten." Viertens: daß die Gerichtsbarkeit und politische Geschäftsführung sogleich von Verkündigung dieses Beschlusses bis zur Einführung der neuen Gerichtsverfassung im Namen, auf Kosten und unter Verantwortlichkeit des Staates von den bisherigen Patrimonial-Gerichten inzwischen noch ausgeübt werden sollKudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Szabel zum Antrage des Abgeordneten Kudlich. Am 19. August 1848 gestellt
Statt der §§. 2, 3 und der folgenden: Grund und Boden sei durch Aufhebung der Natural-Leistungen zu befreien, und die Ausmittlungsart der Entschädigung mit Anerkennung des Grundsatzes einer billigen Ablösung an eine Commission zur Vorlage geeigneter Gesetzentwürfe zu verweisen ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Trzecieski zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich
Zusatz zu Viertens: "gegen spätere Entschädigung."Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Uchatzy zum Antrage des Abgeordneten Hans Kudlich
Ad 3 des Antrages: In diesem Puncte wird angetragen, daß über die Einführung der neuen Gerichtsverfassung Gesetzentwürfe von einer aus den Vertretern aller Provinzen gewählten Commission mit Zuziehung des Ministeriums auszuarbeiten wären ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement zu dem verbesserten Antrage des Abgeordneten Kudlich vom Abgeordneten Polaczek
Ad Erstens. Daß die Einschränkung der Freiheit einzelnder Personen, wie ganzer Gemeinden durch das Band der Unterthänigkeit aufzuhören hat. Ad Zweitens: Das Wort "sondern" im Mittelsatze ist wegzulassenKudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]