Kundmachung. Gemäß der Kaiserlichen Verordnung vom 24. Februar 1915, mit welcher der Verkehr mit Getreide und Mahlprodukten [...]
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Plakat Kundmachung. Gemäß der Kaiserlichen Verordnung vom 24. Februar 1915, mit welcher der Verkehr mit Getreide und Mahlprodukten geregelt wird, hat eine Vorratsaufnahme dieser Produkte nach dem Stande vom [28. Februar 1915] stattzufinden M./D. 1600 ex 1915 : Vom Magistrate ... [24. Februar 1915]Kundmachung. Gemäß der Kaiserlichen Verordnung vom 24. Februar 1915, mit welcher der Verkehr mit Getreide und Mahlprodukten geregelt wird, hat eine Vorratsaufnahme dieser Produkte nach dem Stande vom [28. Februar 1915] stattzufinden M./D. 1600 ex 1915 : Vom Magistrate ... [24. Februar 1915] Einzelbild herunterladen verfügbare Breiten |