Verlautbarung. Das Öffnen der Kanalgitter und =Deckel in den Straßen und Häusern und das Einsteigen in die Kanäle darf nur unter Aufsicht ... M.=Abt. VII-1004/14 : Vom Magistrate ... [5. August 1914]
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Quellenangabe
Verlautbarung. Das Öffnen der Kanalgitter und =Deckel in den Straßen und Häusern und das Einsteigen in die Kanäle darf nur unter Aufsicht ... M.=Abt. [...] : Vom Magistrate ... [5. August 1914]. Wien : A. Opitz Nachf., 1914. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-13260 / Public Domain Mark 1.0