Kundmachung vom [23. November 1916] Auf Grund der §§ 46 und 100 des Gemeindestatutes für Wien ... Regelung der Aufstellung der Wagen beim Neuen Naschmarkt sowie der Zu= und Abfahrt der Wagen ... [M.-Abt. IV.-3419/16]
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Quellenangabe
Kundmachung vom [23. November 1916] Auf Grund der §§ 46 und 100 des Gemeindestatutes für Wien ... Regelung der Aufstellung der Wagen beim Neuen Naschmarkt [...]. Wien : A. Opitz Nachfolger, 1916. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-14607 / Public Domain Mark 1.0