Ertrag der Kartoffelernte. Kundmachung. Nach der Minsterialverordnung vom 4. August 1916 ... ist jeder, der in seinem Betriebe feldmäßig gebaute Kartoffeln geerntet hat, verpflichtet, sofort nach Einbringung der Fechsung an die Gemeinde eine Anzeige zu erstatten ... Wien, den [15. Oktober 1916] Mag.-Abt. III 12913/16
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Quellenangabe
Ertrag der Kartoffelernte. Kundmachung. Nach der Minsterialverordnung vom 4. August 1916 ... ist jeder, der in seinem Betriebe feldmäßig gebaute Kartoffeln [...]. Wien : Ambr. Opitz Nachfolger, 1916. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-15279 / Public Domain Mark 1.0