Kundmachung. Nach der Verordnung des Gesamtministeriums ... wird in Oesterreich ebenso, wie es bereits in Ungarn und Deutschland angeordnet ist, vom [1. Mai bis 30. September 1916] die Sommerzeit gelten ... Wien, am [26. April 1916] Vom Wiener Magistrate; M. D. 2638/1916
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Quellenangabe
Kundmachung. Nach der Verordnung des Gesamtministeriums ... wird in Oesterreich ebenso, wie es bereits in Ungarn und Deutschland angeordnet ist, vom [1. [...]. Wien : F. Micheu & Co., 1916. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-16716 / Public Domain Mark 1.0