Einberufungskundmachung ... die Landsturmpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1865 bis einschließlich 1872 sowie auch der Geburtsjahrgänge 1873 und 1874 ... zur Landwehrdienstleistung mit der Waffe herangezogen werden ... Vom Magistrate der k.k. Reichshaupt= und Residenzstadt Wien als politischer Bezirksbehörde ... [19. Juli 1915] M. f. Ld. Vert. Nr. 10958/XIV ex 1915; L/a
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Quellenangabe
Einberufungskundmachung ... die Landsturmpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1865 bis einschließlich 1872 sowie auch der Geburtsjahrgänge 1873 und 1874 ... [...]. Wien : k.k. Hof- und Staatsdruckerei, 1915. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-20594 / Public Domain Mark 1.0