Kundmachung vom 30. April 1914 ... M.=Abt. IV - 87/14 : Auf Grund der §§ 46 (Ziffer 2 und 3) und 100 des Gesetzes vom 24. Jänner 1900, L.=G. und V.Bl. Nr. 17 wird hiemit verboten ... Vom Magistrate der k.k. Reichshaupt= und Residenzstadt Wien (Abteilung IV)
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Quellenangabe
Kundmachung vom 30. April 1914 ... M.=Abt. IV - 87/14 : Auf Grund der §§ 46 (Ziffer 2 und 3) und 100 des Gesetzes vom 24. Jänner 1900, L.=G. und V.Bl. Nr. 17 wird hiemit verboten ... Vom Magistrate der k.k. [...]. Wien : Druck der "Reichspost", 1914. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-24425 / Public Domain Mark 1.0