Kundmachung vom 10. Juli 1916, betreffend Bekämpfung der Wutkrankheit ... M.=Abt. IX. - 3530/16 : Auf Grund der §§ 2, 41 und 42 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 6. Juni 1909, R.=G.=Bl. Nr. 77, wird unter Behebung der Magistrats-Kundmachung vom 13. Juli 1914, Mag.=Abt. IX-3409/14 folgendes verordnet
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Quellenangabe
Kundmachung vom 10. Juli 1916, betreffend Bekämpfung der Wutkrankheit ... M.=Abt. IX. - 3530/16 : Auf Grund der §§ 2, 41 und 42 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 6. Juni 1909, R.=G.=Bl. Nr. 77, wird unter Behebung der Magistrats-Kundmachung vom [...]. Wien : Reichspost, 1916. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-24497 / Public Domain Mark 1.0