Der gefertigte Ausschuß muß wiederholt auf das Ungesetzliche und Verwerfliche der sogenannten Katzenmusiken und auf die dagegen ergriffenen energischen Maßregeln hinweisen. Wer immer gerechte Klagen anzubringen hat, möge sich an die betreffenden Behörden wenden, und falls er dort nicht genügende Unterstützung findet, ist der gefertigte Ausschuß stets bereit, die Rechte des Einzelnen sowohl als des Publikums kräftigst zu schützen. Eine widerrechtliche Selbsthilfe erscheint daher um so sträflicher, und die Ruhestörer haben sich die Folgen selbst zuzuschreiben ; Wien am 16. August 1848
Wien
[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848