Circulare [Wien, 28. Juni 1848] : Da in dem Wahl-Distrikte, welchem dieses Haus eingereiht wurde wegen Doppelwahlen eine neue Wahl der Wahlmänner zur Ernennung des Deputirten zur konstituirenden Reichs-Versammlung nothwendig ist, so werden die, in demselben wohnhaften Herren Urwähler, unter Berufung auf die dießfällige Kundmachung des Magistrates vom heutigen Tage, hievon mit dem Ersuchen verständiget, sich mit ihren Legitimationsscheinen am 1. Juli d. J. um 9 Uhr Vormittags ... / Vom Stadt-Magistrate