Mit Beziehung auf das beim Ortsgerichte angeheftete Kreisamts-Circular v. 19. d. M., Z. 121, werden die Urwähler aus den Gemeinden Währing, Weinhaus, Pötzleinsdorf, Gersthof, Salmannsdorf, Neustift, zur Wahl der 12 Wahlmänner sich Mittwoch den 26. April 1848, Früh 8 Uhr in dem Herrschaftshause zu Währing einfinden. Diejenigen, deren Volljährigkeit nicht ohnehin bekannt ist, wollen sich mit den genügenden Ausweisen hierüben verseher [!] / Die Gemeindevorstände von Währing, Weinhaus, Pötzleinsdorf, Gersthof, Salmannsdorf und NeustiftMit Beziehung auf das beim Ortsgerichte angeheftete Kreisamts-Circular v. 19. d. M., Z. 121, werden die Urwähler aus den Gemeinden Währing, Weinhaus, Pötzleinsdorf, Gersthof, Salmannsdorf, Neustift, zur Wahl der 12 Wahlmänner sich Mittwoch den 26. April 1848, Früh 8 Uhr in dem Herrschaftshause zu Währing einfinden. Diejenigen, deren Volljährigkeit nicht ohnehin bekannt ist, wollen sich mit den genügenden Ausweisen hierüben verseher [!] / Die Gemeindevorstände von Währing, Weinhaus, Pötzleinsdorf, Gersthof, Salmannsdorf und Neustift