L Aufforderung zur Meldung für die Landsturmverzeichnung ... Zur Meldung sind verpflichtet: A. Von den Geburtsjahrgängen [...]
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Plakat L Aufforderung zur Meldung für die Landsturmverzeichnung ... Zur Meldung sind verpflichtet: A. Von den Geburtsjahrgängen 1865 bis einschließlich 1872 alle ... B. Von den Geburtsjahrgängen 1873 und 1874 nur diejenigen, welche ... vorzeitig aus der Landsturmpflicht getreten waren : für die Meldung gelten folgende Fristen: für die Geburtsjahrgänge 1869 bis einschließlich 1874: bis längstens 18. Juni 1815, für die Geburtsjahrgänge 1865 bis einschließlich 1868: vom 19. bis längstens 23. Juni 1915 ... von der k. k. Bezirkshauptmannschaft ... am 10. Juni 1915 / Von der k. k. BezirkshauptmannschaftL Aufforderung zur Meldung für die Landsturmverzeichnung ... Zur Meldung sind verpflichtet: A. Von den Geburtsjahrgängen 1865 bis einschließlich 1872 alle ... B. Von den Geburtsjahrgängen 1873 und 1874 nur diejenigen, welche ... vorzeitig aus der Landsturmpflicht getreten waren : für die Meldung gelten folgende Fristen: für die Geburtsjahrgänge 1869 bis einschließlich 1874: bis längstens 18. Juni 1815, für die Geburtsjahrgänge 1865 bis einschließlich 1868: vom 19. bis längstens 23. Juni 1915 ... von der k. k. Bezirkshauptmannschaft ... am 10. Juni 1915 / Von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Seite 1 Einzelbild herunterladen verfügbare Breiten |