Kundmachung M.-Abt. IV.-2009/18 : Auf Grund der §§ 46 und 100 des Gemeindestatutes für Wien vom 24. März 1900, L.=G.= und B.=Bl. Nr. 17 wird die Durchfahrt von Lastkraftwagen durch die Kaiserstraße zwischen der Westbahnstraße und der Stollgasse ... [10. Dezember 1918]
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Quellenangabe
Kundmachung M.-Abt. IV.-2009/18 : Auf Grund der §§ 46 und 100 des Gemeindestatutes für Wien vom 24. März 1900, L.=G.= und B.=Bl. Nr. 17 wird die Durchfahrt von Lastkraftwagen durch die [...]. Wien : A. Opitz Nachfolger, 1918. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-23484 / Public Domain Mark 1.0