Kundmachung. Auf Grund des § 5 des Gesetzes vom 19. März 1892, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 18, wird in Abänderung des dritten Absatzes des Punktes 6 der Kehr-Ordnung für Rauchfänge und Feuerstätten in Wien vom 26. April 1894, M. Z. 433409/XIV ex 1894 ... [August 1918] ... M.=Abt. IV-2866/18
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Quellenangabe
Kundmachung. Auf Grund des § 5 des Gesetzes vom 19. März 1892, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 18, wird in Abänderung des dritten Absatzes des Punktes 6 der Kehr-Ordnung [...]. Wien : A. Optiz Nachf., 1918. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-24538 / Public Domain Mark 1.0