Wienei' Naäi-öiblioiiiek 11801 L MÄ Schieß-Drdlmng für das dritte deutsche MudMchlkMll 1868 Wien in i. Allgemeine Bestimmungen. 1. An den für das Schießen bestimmten Tagen wird von 7 Uhr Morgens bis 1 Uhr Mittags und von 3 Uhr Nachmittags bis 8 Uhr Abends geschossen. Während der Gesammtausschuß des deutschen Schützenbundes tagt, wird das Schießen unterbrochen 2. Am Schießen können sich nur Mitglieder des deutschen Schützenbundes und als Gäste: im Auslande lebende Deutsche, nichtdeutsche Schützen und Solche betheiligen, denen in Folge ihrer dienstlichen Stellung der Eintritt in den deutschen Schützenbund verwehrt ist 3. Jeder Schütze hat eine Festkarte zu lösen. Für dieselbe ist der Betrag von 3 fl. ö W. Silber (2 Thaler) vorher an den Festort einzusenden; jedoch wird demjenigen Schützen, welcher am Festorte die Einlage entweder auf die Feldfestscheiben oder auf die Standfestscheiben entrichtet, l ^ fl ö. W. Silber (1 Thaler) zu Gute gerechnet. 4. Es werden Feldscheiben, Feldfestscheiben, Wehrmannsscheiben, Scheiben für Schnellfeuer (sämmtlich auf 300 Meter Entfernung), Standscheiben und Standfestscheiben (175 Meter Entfernung), endlich Jndustriescheiben (sowohl auf 300 als auf 1 75 Meter) aufgestellt n. Feldscheiben. 5. Die Feldscheiben (300 Meter Entfernung) haben ein oben und unten halbkreisförmig abgerundetes Schwarz von 90 Centimeter Höhe und 45 Centimeter Breite. Jeder Schuß ins Schwarze, oder welcher dasselbe erkennbar berührt, gilt als Treffer und zählt einen Punkt. 2 6. 15 geschossene Pkt. geben Anspruch auf 1 Festthlr. 15 weitere „ „ „ 1 zweiten do. 30 „ „ „ „ abermals 2 do. 60 „ oder zusammen 120 Pkt. (außer den vorherigen 4 Festthalern) aus einen Becher oder 24 fl. ö. W. Silber (16 Thaler). 7. Die Becherprämie kann nur einmal erworben werden. 8. In der Mitte der Scheibe befindet sich ein kreisrundes Blättchen von 9 Centimeter Durchmesser; die hierauf fallenden Treffer werden nach Maßgabe ihrer Güte und der dafür ausgesetzten Preise besonders prämiirt. 9. Der Einsatz für jeden Schuß auf die Feldscheiben beträgt 15 kr. ö. W. Silber (3 Sgr.); die Zahl der Schüsse ist unbeschränkt. 10. Geschaffen wird mit der deutschen Schützenwaffe. Ebenso sind alle jene Waffen zulässig, welche höchstens 12 Pfd. wiegen, einen Feldstecher (der auch ohne vorheriges Stechen oder Eindupfen den Hahn abschlägt), offenes Korn und offenes Absehen haben. Als offenes Absehen gilt auch das Spaltab- sehew.(Gabel), sofern der Spalt nach unten keine Erweiterung hat. Einfache Gläser dürfen auf dem Schafte befestigt sein, doch dürfen sie keinen dritten Zielpunkt bilden (sie dürfen z B. nicht am Rande mattgeschliffen oder verdunkelt sein). m. Feld-Feftfch eiben. 11. Es werden 5 Feld-Festscheiben ausgestellt. Sie heißer: Deutschland, Donau, Rhein. Elbe, Weser. 12. Auf die Scheibe „Deutschland" dürfen nur Mitglieder des deutschen Schützenbundes schießen. Die Mitgliedkarte für 1867—68 ist bei Zahlung des Einsatzes vorzuzeigen. 13. Das Schwarze hat die Gestalt wie aus den Feldscheiben. Das Trefserfeld, ähnlich gestaltet, ist 60 Centimeter breit und 105 Centimeter hoch. Es ist durch ineinanderliegende Linien, welche oben und unten halbkreisförmig abgerundete Rechtecke darstellen, auf 20 Punkte eingetheilt. Die Umfassungslinien stehen überall 15 Millimeter voneinander ab. Das innerste, 20 Punkte zählende Feld, ist mithin 3 Centimeter breit und 48 Centimeter hoch. 1 bis 5 Punkte liegen im Weißen. 6 — 20 Punkte im Schwarzen. Diejenige Fläche gilt als getroffen, deren äußere Umfassung wenigstens erkennbar berührt ist. 14. Der Schütze hat auf jeder Feld-Festscheibe 2 Schüsse. Die auf einer Scheibe geschossenen Punkte werden zusammengezählt. Doppeltreffer gehen den einfachen vor. Bei Gleich- 3 heit entscheidet die Güte des zweiten Schusses; entsteht auch dabei Gleichheit, so entscheidet das Los. 15. Der Einsatz für die Feld-Festscheiben beträgt 7 V 2 fl. ö. W. Silber (5 Thaler). IV. Wehrmannsscheiben. 16. Die Wehrmannsscheiben (300 Meter Entfernung) haben das gleiche Schwarz wie die Feldscheiben; ebenso zählt jeder das Schwarz berührende Schuß einen Punkt. 17. 10 Punkte geben Anspruch auf 1 Festthaler. 10 weitere „ „ „ 1 zweiten do. 20 „ „ .. „ abermals 2 do. 40 „ oder zusammen 80 Punkte (außer den vorherigen 4 Festthalern), auf einen Becher oder 24 fl. ö. W. Silber (16 Thaler). 18 Die Becherprämie kann nur einm al erworben werden. 19. Bei diesen Scheiben sind Blättchen für die besten Schüsse, wie bei den Feldscheiben (Z. 8), angebracht. 20. Der Einsatz für jeden Schuß beträgt 15 kr ö. W. (3 Sgr ). Die Zahl der Schüsse ist unbeschränkt 21. In Betreff der zulässigen Gewehre wird außer den entsprechenden für die Feldscheiben vorgeschriebenen Erfordernissen verlangt, daß das Schloß nicht mit Stecher versehen ist, der Drücker vielmehr mindestens 4 Pfunde ziehen §nuß, ohne den gespannten Hahn abzuschlagen; auch darf die Kappe am Kolben nicht tiefer als 1 Centimeter eingebogen sein 22. Bei den Wehrmannsscheiben ist es nicht gestattet, freie (mit dem Geschoß nicht verbundene) Pflaster bei der Ladung zu benutzen. v. Scheibe für Schnellfeuer. 23. Die Scheibe für Schnellfeuer (300 Meter Entfernung), welche in mehrfacher Zahl aufgestellt wird, hat das gleiche Schwarz, wie die Feldscheiben. Jeder Schuß in's Schwarze zählt 3 Punkte; jeder Schuß in ein darum bezeichnetes Rechteck von 75 Centimeter Breite und 120 Centimeter Höhe zählt 2 Punkte; jeder Schuß in ein solches von 105 Centimeter Breite und 150 Centimeter Höhe zählt 1 Punkt. Als Treffer gilt jeder Schuß, welcher das Trefferfeld erkennbar berührt. 24. Der Schütze darf 3 Minuten lang schießen, so oft er innerhalb dieses Zeitraumes vermag; die Scheibe wird dabei 4 nicht gewechselt, kein Schuß angezeigt. Der Schütze muß mit ungeladenem Gewehre antreten und darf das Laden erst beginnen, wenn die Scheibe zum Vorschein kommt. Die Zahl der Treffer und hierauf die Zahl der Punkte entscheidet über die Reihenfolge der Gewinner. 25. Der Einsatz beträgt 1 ^ fl. ö. W. Silber (1 Thaler). Es ist gestattet, denselben beliebig oft zu wiederholen. Bei wiederholtem Einsätze gilt das bessere Schießergebniß, so daß kein Schütze hiebei mehr als einen Preis erhalten kann. VI. Standscheiben. 26. Die Standscheiben (l75 Meter Entfernung) haben theils ein schwarzes Centrum auf weißem Grunde. theils ein weißes Centrum auf schwarzem Grunde. Im Centrum, welches einen Durchmesser von 30 Centimeter hat, befindet sich ein innerer Kreis von 15 Centimeter Durchmesser. Jeder Schuß in diesen innecn Kreis, oder welcher denselben wenigstens erkennbar berührt, gilt als Treffer und zählt einen Punkt. 27. 5 Punkte geben Anspruch auf I Festthaler. 5 weitere „ „ „1 zweiten do. 10 „ „ „ „ abermals 2 do. 20 „ oder zusammen 40 Punkte (außer den vorherigen 4 Festthalern) auf einen Becher oder 24 fl ö W. Silber (16 Thaler). 28. Die Becherprämie kann nur einmal erworben werden. 29. Im Kreise von 15 Centimeter Durchmesser ist ein Blättchen von 6 Centimeter Durchmesser angebracht. Die hierauf fallenden Treffer werden, nach Maßgabe ihrer Güte und der dafür ausgesetzten Preise, besonders prämiirt. 30. Der Einsatz für jeden Schuß auf Standscheiben beträgt 15 kr ö W. Silber (3 Sgr.). Die Zahl der Schüsse ist unbeschränkt. 31. Alle Büchsen sind zulässig, welche nur zwei Zielpunkte haben; jedoch sind besondere Stützgriffe nicht gestattet. In Betreff der Gläser gilt das in §. 10 Geordnete. H». Stand-Festscheiben. 32. Es werden 5 Stand-Festscheiben aufgestellt. Sie heißen: Heimath, Wien, Berlin, München, Dresden. 33. Auf die Scheibe „Heimath" dürfen nur Mitglieder des deutschen Schützenbundes schießen. Die Mitgliedkarte für 1867 — 68 ist bei Zahlung des Einsatzes vorzuzeigen. 34. Jeder Schuß in das kreisförmige Centrum von 30 Centimeter Durchmesser gilt als Treffer. 5 35. Der Schütze hat auf jede Scheibe nur einen Schuß. 36. Die Treffer werden durch eine Maschine nach dem Abstande vom Mittelpunkte aus gemessen. Bei Gleichheit der Theiler entscheidet das Los. 37 Der Einsatz für die Stand-Festscheiben beträgt 7V-, st. ö. W. Silber (5 Thaler). vili. Industriescheiben. 38. Es wird eine Feld-Jndustriescheibe (300 Meter Entfernung) und eine Stand-Jndustriescheibe (175 Meter Entfernung) mit besonderen Preisen aufgestellt. 39. Die Feld-Jndustriescheibe hat die Einrichtung der Feld-Festscheiben. Die Stand-Jndustriescheibe hat ein kreisförmiges Centrum von 30 Centimeter Durchmesser (s. tz. 26), ihr Trefferfeld von 60 Centimeter Durchmesser ist in 20 con- centrische, je 15 Millimeter von einander abstehende Kreise eingetheilt, wovon 10 im Centrum, 10 außerhalb desselben liegen. 40. Für jede Einlage hat der Schütze auf diesen Scheiben 3 Schüsse, die geschossenen Punkte (Ringe) werden zusammengezählt. Die Zahl der Treffer, hieraus die Zahl der Punkte entscheidet über die Reihenfolge der Gewinner. 41. Die erste Einlage auf jede Jndustriescheibe beträgt 1 '/z fl. ö. W. Silber (1 Thaler). Die Einlage kann beliebig oft wiederholt werden, und beträgt dann jede folgende Einlage 75 kr. ö. W. Silber (15 Sgr) Bei wiederholter Einlage gilt das bessere Schießergebniß, so daß auf jeder Jndustriescheibe ein Schütze nur einen Preis gewinnen kann. 42 Nach der Feld-Jndustriescheibe wird mit den bei den Feldscheiben zulässigen Waffen, nach der Stand-Jndustriescheibe mit den bei den Standscheiben zulässigen Waffen geschossen. ix Verth eilunq der Gaben auf Festfcheiben und beste Blättchen. 43. Die Aussetzung, Ermittelung und Vertheilung der Preise ist Sache des Central-Comitäs, falls der Geber nicht anderweitig darüber verfügt hat. 44. Zu Preisen auf die Festscheiben (Feld-Festscheiben, Stand-Festscheiben, Schnellfeuerscheiben und Jndustriescheiben) und auf die besten Blättchen bei Feldscheiben, Wehrmannsscheiben und Standscheiben (H. 8, 19, 29) werden ausgesetzt: a) die Ehrengaben für das Fest, d) die Hälfte des aus der Bundeskaffe geleisteten Beitrags. 6 Außerdem auf die Festscheiben, die Schnellfeuerscheiben und Jndustriescheiben: o) je die Hälfte der auf die betreffende Gattung derselben gemachten Einlagen, Der Plan über die ausgesetzten Preise wird vor Anfang des Bundesschießens bekannt gemacht. Tages- und Festprämien. 45. Es werden gewährt: n Heden Tag bei den Feld- wie bei den Ätandfcheiben bei den Wrhr- manns scheiben für die meisten Punkte 15 fl. ö. W. Silber, 8 fl. ö W. „ „ zweitmeisten 12 „ „ „ „ 6 „ „ „ „ drittmeisten 1 0 „ „ „ „ 4 „ „ viertmeisten 8 ,, ,, „ „ 3 I I I « „ fünftmeisten 6 „ ,» „ „ — „ sechstmeisten 5 , „ , » — „ „ siebentmeisten „ 4 » „ „ — „ „ achtmeisten 3 „ » — b. als Prämie für das gaine bei den Feld- wie bei bei den Wehr- Schießen den Stand scheiben rnannsscheibcn für die meisten Punkte 60 fl. ö. W. Silber, 30 fl. ö. W. „ „ zweitmeisten „ 50 „ „ 20 „ „ drittmeisten 40 „ „ „ 15 „ .. . „ „ viertmeisten „ 35 ,, „ 10 .. , „ fünftmeisten „ 30. 8.. . sechstmeisten 25 .. 6 „ .. siebentmeisten 20. 4 .. „ „ achtmeisten 18 „ — „ .. neuntmeisten „ 16.. — „ zehntmeisten 14 „ „ .. — „ „ elftmeisten 12 „ .. „ „ „ zwölftmeisten !0 .. — „ „ dreizehntmeisten 8 .. — „ „ vierzehntmeisten 6 „ „ — „ „ fünfzehntmeisten 4 .. „ „ — Werden Ehrengab en zu diesem Zwecke eingesandt, so werden sie nach ihrem Werthe eingereiht und vermehren die Zahl der Prämien. 46. Bei Vertheilung der Tages- und Festprämien werden nur diejenigen Schützen berücksichtigt, welche sich bis zum Schluffe der betreffenden Schießzeit deßhalb besonders angemeldet haben. 7 xi. Ordnungsvorschriften. 47. Die Ordnung wird gehandhabt durch vom Festorte bestellte, mit besonderen Abzeichen versehene Ordner Etwaige Beschwerden sind bei diesen anzubringen und von denselben möglichst zu erledigen. Vorkommenden Falls ist der Vorstand des Schieß-Comitss zu benachrichtigen. Dessen Entscheidung ist endgültig 48. In die Schießhütte dürfen außer Angestellten und Kellnern nur Schützen eintreten. Festkarte und Abzeichen sind deshalb stets offen zu tragen. 49. In der Schießhütte darf nicht geraucht werden. 50. Die Büchsen sind stets aufrecht zu tragen. 51. Außer der Schießzeit darf kein Schuß abgefeuert werden. Das Losschlagen von Zündhütchen oder Ausbrennen der Büchsen ist nur von den Schießständen aus und nach vorheriger Anmeldung bei den umstehenden Schützen, bezüglich dem Warner (Schreiber), gestattet. 52. Jeder Schütze muß alle seine Schüsse selbst laden. 53. Das Zündhütchen darf erst aufgesetzt werden, oder sofern die Patrone die Zündmasse enthält, darf solche erst' eingeschoben werden, wenn der Schütze zum Schießen antritt. 54. Wer einer der bisherigen Vorschriften zuwider handelt, zahlt 50 kr. ö. W Silber (10 Sgr ) Strafe 55. Die Schützen schießen nach der Reihenfolge, in welcher ihre Büchsen aufgestellt sind. Umtausch der Büchsen in Betreff ihrer Reihe ist nicht gestattet. Ist Derjenige, dessen Büchse die vorderste ist, nach geschehenem Aufruf nicht in den Stand getreten, so kommt einstweilen der Nächstfolgende an die Reihe. Geschaffen werden darf nicht früher, bis der vorige Schütze den Schießstand verlassen hat. Außer dem Schützen, der geschossen hat, und demjenigen, der an der Reihe ist, darf Niemand im Schießstande sich aufhalten. 56. Vor dem Aufsetzen des Zündhütchens ist die Schießmarke, bezüglich die Einlagekarte dem Warner (Schreiber) abzugeben. 57. Versagt eine Büchse, so darf der Schütze sich noch einmal fertig machen und zu schießen versuchen. Versagt sie abermals, so hat er nach Abnahme des Zündhütchens den Stand zu verlassen und erhält die Marke (Einlagekarte) zurück. Die wieder in Stand gesetzte Büchse ist in die Reihe hintenan zu bringen. 58. Es wird nur freistehend aus freier Hand geschossen. Die Haltung des Arms ist dem Schützen freigestellt, doch ist Unterlage von Polstern und dergl. zur Stütze des Arms nicht gestattet. 8 59. Nur mit solchen Büchsen darf geschossen werden, welche vor ihrem Gebrauche vom Schieß-Comitö in Betreff ihrer Zulässigkeit geprüft und gezeichnet worden sind. 60. Kein Schütze darf sich auf den Schießständen der gleichen Art zu gleicher Zeit mehr als einer Büchse bedienen 61. Kein Schütze darf im Namen eines Andern schießen. 62. Wer den Vorschriften der 58, 59 oder 60 zuwiderhandelt, verliert jeden Anspruch auf Preise oder Gaben für die bis dahin geschossenen Punkte oder Treffer. Im Wiederholungsfälle wird er außerdem Vom Feste ausgeschlossen. 63. Schützen, welche auf andere Namen schießen oder sich sonst irgend welcher Unredlichkeit schuldig machen, werden ihrer Einsätze verlustig, haben keinen Anspruch auf einen Preis und werden von der Theilnahme am Feste ausgeschlossen. 64. Jeder Schütze hat darauf zu achten, daß der Erfolg seiner Schüsse richtig in die Control-Bücher eingetragen werde. Nur dieser Eintrag ist bei Vertheilung der Preise entscheidend. Nach derselben erfolgende Beschwerden in Betreff der Einträge werden nicht berücksichtigt. Zur Beglaubigung vr F. Mitterrnaier. Bekanntmachung. Nachdem von der dazu eingesetzten Kommission ..Die Schießordn ung für dasDritteDeutscke Bundesschießen in Wien" festgestellt worden, wird diese hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht. Wie wir vertrauen, daß die Bestimmungen derselben billigen Wünschen und Ansprüchen der deutschen Schützen entsprechen werden, so hoffen wir, daß die neue Schießordnung den Eifer der Schützen anspornen werde zu thätiger und zeitiger Borbereitung für das im Jahre 1868 bevorstehende Dritte Deutsche Bundesschießen! Bremen, November 1867. Der Vorstand des Deutschen Schützenbundes. Diuck von I. B. Wallishausscr in Wien. --- - > * ^ - ^