& rte - fr r-; »t*rn 8ii » . m rtmTCliSBCtSE rtiorrotm IHST11 DIE WOHNUNGSPOLITIK DER GEMEINDE WIEN Ein Überblick über die Tätigkeit der Stadt Wien seit dem Kriegsende zur Bekämpfung der Wohnungsnot und zur Hebung der Wohnkultur WIEN, 1926 Verlag: Deutsch-Österr. Städtebund Karl Honey 108 W Av.vioÄ' Wohnhausbau „Reumannhof“, V. Bezirk. Arch. Hubert Gessner. 1 Vom 1 * *ja. p 4 >:k r?«K - ar BsB&k fn-triFfcSSK •p-4S-*-r -p •!«•**»» WB .1 MS fi B B •£■ m ci Die Wiener Wohnverhältnisse vor dem Kriege. Alle Quellen, die uns zu Gebote stehen, liefern Beweise dafür, daß Wohnungsnot, ja furchtbares Wohnungselend ständig in Wien herrschten. Das klarste Bild gewinnen wir aus den Ergebnissen der Wohnungszählung vom 12. April 1917 und der allgemeinen Wohnungsaufnahme, die im Spätherbste 1919 veranstaltet wurde. Die Wohnungszählung vom Jahre 1917 gibt Aufschluß über die Gruppierung der Wohnungsgrößen in Wien. In der Bezeichnung der Wohnungsgrößen hat man damals in Wien eigene, von der sonstigen Übung und der internationalen Wohnungsstatistik abweichende Wege eingeschlagen. Sie haben sich in Rüdesicht auf die Wiener Wohnverhältnisse als praktisch erwiesen. Es sondern sich nämlich in Wien die Wohnräume scharf in zwei Gattungen: Zimmer und Kabinett. Die letztere ortsübliche Bezeichnung deckt sich keineswegs voll mit dem anderwärts üblichen Begriff der Kammer. Das Kabinett ist ein meist heizbarer, nicht immer unmittelbar belichteter Raum, der ebenso regelmäßig e i n Fenster aufweist, wie das Zimmer deren zumindest zwei. Es kann daher ziemlich richtig mit der Hälfte eines Zimmers gewertet werden. Die Unterscheidung zwischen Zimmer und Kabinett ist notwendig, weil bei der bloßen Zählung von Wohnräumen sehr verschiedenartige Wohnungen in die gleiche Gruppe gekommen wären. Es wurden solcher Art vier Gruppen aufgestellt: Kleinwohnungen bis einschließlich 1 Zimmer, 1 Kabinett (also % bis 1/4 Räume). Kleine Mittelwohnungen mit 2 Zimmern. Große Mittelwohnungen bis zu 3 Zimmern, 1 Kabinett (also 2‘/4 bis 3/4 Räume), Großwohnungen mit 4 und mehr Zimmern. Diese Aufstellung entpricht den in Wien ö herrschenden wirtschaftlichen Verhältnissen und in ihr kommt die von jeher sehr knappe Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses zum Ausdrucke. Am 12. April 1917 wurden 554.545 Wohnungen gezählt. Davon fielen 405.991 oder 73’21% in die Kategorie der Kleinwohnungen. Der Anteil der kleinen Mittelwohnungen betrug 9‘35°/°, große Mittelwohnungen gab es 12‘58°/o und bloß 4'85°/° des Gesamtbestandes der Wohnungen waren Großwohnungen. In den vorzugsweise von Arbeitern bewohnten Bezirken ist der Anteil an Kleinwohnungen, und zwar vorzugsweise der Wohnungen, die nur aus einem Wohnraume oder gar nur einem halben bestehen, bis zu 90°/° und darüber. Anderseits sind Wohnungen mit 5 und mehr Zimmern in manchen Bezirken überhaupt nicht perzentuell auszudrücken und in der ganzen Stadt nur mit l - 73°/° des Gesamtwohnungsbestandes vorhanden. Auch die Ausstattung der Wohnungen ist unzulänglich. Dies gilt im besonderen Maße von den kleinen und kleinsten Wohnungen. Während fast alle großen Wohnungen (99'9 °/o) eine eigene Küche besitzen und auch bei den großen und kleinen Mittelwohnungen fast immer (99'27°/° und 98'9°/o) eine solche vorhanden ist, haben von den Kleinwohnungen nur 84'75°/° eine Küche. Noch ungünstiger stufen sich die sonstigen Nebenräumlichkeiten und Einrichtungen ab. Diener- und Badezimmer fehlen in den Kleinwohnungen fast allgemein. Gas- oder elektrisches Licht war in den Wiener Kleinwohnungen nur äußerst selten eingeleitet. Typisch sind die Grundrisse der meisten Miethäuser, soweit sie von der Masse der Wiener Bevölkerung bewohnt werden, nicht nur die der älteren Häuser, sondern auch fast aller Neubauten der Vorkriegszeit. Von der Stiege des in der Regel drei- oder vierstöckig ausgeführten Hauses gelangt man in einen schmalen Gang, der längs der Hofaußenmauer verläuft und in den die Eingänge aller Wohnungen münden. Die Küchen und Vorräume, soweit letztere überhaupt vorhanden sind, haben ihre Fenster auf diesen Gang, entbehren daher des direkten Lichtzutrittes und können auch nicht unmittelbar ins Freie gelüftet werden. Die Aborte sind nur in geringer Anzahl vorhanden. Ein Abort dient stets für zwei oder mehrere Wohnungen. Sie sind in der Regel in kleineren oder größeren Gruppen vereinigt, liegen natürlich außerhalb des Wohnungsverbandes und sind nur vom Gange aus zugänglich. Nur allzu häufig sind fensterlose Räume oder Räume zu finden, deren Fenster nur in einen kleinen Lichtschacht von wenigen Quadratmetern Bodenfläche münden und in denen man sich auch am hellsten Sonnentage in eine ägyptische Finsternis versetzt fühlt. Dazu kam noch eines: je kleiner, je schlechter eine Wohnung war, desto höher war im Vergleiche zum wirklichen Werte der Wohnung der geforderte Zins. Arbeiter und Angestellte mußten ein Fünftel, oft sogar ein Viertel ihres Einkommens für eine Wohnung bezahlen, die nicht einmal den geringsten gesundheitlichen Ansprüchen genügte. Sie standen fast immer wieder vor der unerbittlichen Notwendigkeit, mit jeder angebotenen Wohnung vorlieb nehmen zu müssen und hatten dabei für die ärmste Behausung einen Preis zu entrichten, der im Verhältnisse zu ihrem Einkommen weitaus größer war, als der Preis, den die Wohlhabenden für große Wohnungen zahlten. Die unerträgliche Belastung des Haushaltes durch den enorm hohen Zins zwang die meisten Inhaber von Kleinwohnungen zur Aufnahme von Unter- 4 4— \ ■ [Wtr Lüiilii-Lii-ii tf» (LI -Xucfa X$c6e I . lamntr lucfl* Jiilcße Samm«r lllllllllllll lllllllllllll Grundriß eines Wohnhauses der Vorkriegszeit mit indirekt belichteten und belüfteten Gangküchen und aneinandergereihten gemeinsamen Aborten. mietern und Bettgehern, auf deren Schultern ein Teil des sonst unerschwinglichen Zinses überwälzt wurde. Den Druck des Elendes, der auf den Insassen der meisten Wiener Kleinwohnungen der Vorkriegszeit lastet, schildert anschaulich der berühmte Nationalökonom, der verstorbene Universitätsprofessor Philippovich, in folgenden Sätzen: „Man kann Wohnung für Wohnung abschreiten, es fehlt alles, was wir als Grundlage gesunden, bürgerlichen Lebens zu sehen gewohnt sind. Die Wohnung ist nur eine Schutzdecke vor den Unbilden der Witterung, ein Nachtlager, das bei der Enge, in der sich die Menschen drängen, bei dem Mangel an Ruhe, Luft, an Reinlichkeit, nie dem erschöpften Körper zur Ruhestätte werden kann. . . . Diese Wohnungen bieten keine Behaglichkeit und keine Erquickung, sie haben keinen Reiz für den von der Arbeit Abgemühten. Wer in sie hinabgesunken oder hineingeboren wurde, muß körperlich und geistig verkümmern und verwelken oder verwildern.“ Die in Wien übliche Bezeichnung „Partei“ und „Hausherr“ drückt schon am besten das Verhältnis aus, das zwischen Mieter und Hausbesitzer bestand. Nur zu häufig kam es vor, daß Hausherren, wenn sie beim Einziehen der Partei bemerkten, daß diese Kinder habe oder bloß weil mittlerweile für die Wohnung ein höheres Angebot gemacht wurde, sofort wieder die Kündigung Vornahmen. Schon im nächsten Monat mußte die Partei wieder ausziehen. Alle Wohnungsmißstände wurden von den amtlichen Faktoren teilnahmslos betrachtet und die fortschreitende Verschlechterung der Wohnverhältnisse gleichgiltig hingenommen. Wie wenig auf dem Gebiete des 5 Grundriß eines Wohnhauses der Vorkriegszeit mit Ausschüttung des Baugrundes, kleinem Haupthof und Lichthof, in die Wohnräume, Küchen und Aborte münden. Jammer & h * ymmer ta.ssssm 1 dtffcfte " 8aWm(i: «r&uf 8 Jammer f Sarraum £ Öorraum •^(mrner äücfie •^(htmer .Jammer . 1 ■ k Wohnungswesens von den öffentlichen Verwaltungen geleistet wurde, erhellt aus den damaligen städtischen Voranschlägen, in denen man vergebens nach einer Ausgabepost für die Verbesserung des Wohnungselends suchen wird. Das Bild, das sich solcher Art vor unseren Augen aufrollt, wird noch düsterer, wenn man erwägt, daß die Gemeindeverwaltung in der Vorkriegszeit den größten Teil ihrer Einnahmen aus der Besteuerung der Wohnungen bezogen hat. Entfielen doch von den Steuereinnahmen der Gemeinde im Jahre 1913 zwei Drittel auf Mietsteuern. 6 Beispiel einer Verbauung aus der Vorkriegszeit, VII. Bezirk. __J_1__ J «T 'k > « >. Jp PrmffrnTrß&r Das Entstehen einer sehr verschärften Wohnungsnot durch den Krieg und ihre Folgen. Das geschilderte Wohnungselend zählt zu den vielen Nöten, die das neue Wien nach dem Zusammenbruche als trauriges Erbe der Vergangenheit übernehmen mußte. Manchem mag die Wahrnehmung, daß nach Kriegsende über Wien eine ausgesprochene Wohnungsnot hereinbrach, umso unerwarteter gekommen sein, als damals das Schlagwort von der Verödung Wiens die Köpfe stark verwirrte. Jedenfalls stand fest, daß weder eine gesteigerte industrielle Produktion, noch ein Aufschwung des wirtschaftlichen Lebens über das Maß der Vorkriegszeit zu erwarten seien. Gerade diese beiden Voraussetzungen wurden ja in dem während des Krieges lange geführten Streite, ob nach dem Kriege eine Wohnungsnot zu erwarten sei, stets für die Annahme einer solchen geltend gemacht. Man trat daher im Herbste 1918 den Warnungen des Wohnungspolitikers ungläubig gegenüber. Seinen Ansichten und Vorschlägen wurde selbst von wirtschaftlich geschulten und gebildeten Menschen, denen man das richtige Verständnis für die bestehenden Zusammenhänge und Voraussetzungen in der Entwicklung der Wohnungsfrage hätte zumuten dürfen, nur geringes oder gar kein Gehör geschenkt. Für die Verwaltung des neuen Wien, die die Entwicklung des Wohnungsproblems richtig erfaßt hatte, ergab sich daraus eine überaus schwere Stellung. Denn während sich schon im Wohnungsamte der Stadt Wien täglich Familien zu Dutzenden anstellten, die Wohnungen suchten und Hunderte vorgemerkt waren, die darauf warteten, daß ihnen endlich eine menschliche Wohnstätte zugewiesen werde, machte durch eine Reihe bürger- 7 licher Blätter die These die Runde, daß bald in Wien Tausende von Wohnungen leerstehen würden. Deshalb seien alle begonnenen oder beabsichtigten Maßnahmen zur Behebung der Wohnungsnot zwecklos und überflüssig. Und noch als im Spätherbste des Jahres 1919 die Gemeinde Wien daran ging, mit großem Kostenaufwande eine allgemeine Wohnungsaufnahme durchzuführen, um die letzten Reserven an verfügbarem Wohn- raum an den Tag zu fördern, wurde immer wieder die Frage gestellt, ob es denn mit dem Wohnungsmarkte wirklich so schlecht bestellt sei. Diese merkwürdige, mit den deutlich erkennbaren Erscheinungen in Widerspruch stehende Einstellung der öffentlichen Meinung ist wohl darauf zurückzuführen, das die glücklichen Besitzer einer ihren Bedürfnissen entsprechenden Wohnung meistens nur zu sehr geneigt sind, den Bestand einer Wohnungsnot überhaupt in Abrede zu stellen. Wenn damals nur wenige, darunter zum Glück aber die Verwalter der Stadt, die Lage auf dem Wohnungsmarkte richtig erfaßten, so ist heute rückschauend fast allen die Entwicklung der Wohnverhältnisse nach dem Kriege durchaus verständlich. Von allen großen Problemen der Gegenwart liegt hier das international gleichartigste vor. Sieger, Neutrale wie Besiegte leiden unter dem Übel und die Folgeerscheinungen sind in den verschiedenen Großstädten vielfach gleichartig. Zunächst ist Wohnungsnot fast immer eine Folge der Wanderbewegung. Ein so ungeheures Vernichtungswerk wie der von uns erlebte Weltkrieg löst eine Völkerwanderung aus, die in ihren Wirkungen sehr verwickelt ist. In Bezug auf die Wanderbewegung ist nun Wien stärker betroffen worden als andere Länder und Städte. Die Zuwanderung war sowohl bei Kriegsbeginn als auch nach Kriegsende eine sehr lebhafte. Bei Kriegsbeginn und während des Krieges führten die Katastrophen in den Grenzlanden der alten Monarchie zur Zuwanderung der Kriegsflüchtlinge. Nach dem Kriege bewirkte der Zerfall der Monarchie in sieben Nachfolgestaaten, die ein Teil unseres Wirtschaftskörpers waren, daß Tausende von Existenzen entwurzelt und zur Abwanderung genötigt wurden. Ganz anders vollzog und vollzieht sich noch heute die Abwanderung von Wien. Während die Abwanderung aus den Nationalstaaten nach Wien meist plötzlich unter dem Drucke und Zwange der Verhältnisse erfolgte und immer die Beistellung von Wohnungen erforderte, ist durch die Abwanderung von Wien zunächst keine Wohnung nutzbar geworden. Denn der Angehörige eines Nationalstaates ist in aller Regel nur für seine Person abgewandert. Er hat seine Frau und seinen Haushalt zurückgelassen, bis der günstige Augenblick zur wirklichen Absiedlung eintritt. Auch bei sonst möglicher Abwanderung, z. B. in überseeische Länder, handelt es sich zumeist nur um einzelne erwerbsfähige Personen, die für ihre Familie ihre Wohnung erhalten. Damit stimmt überein, daß trotz der nach den Ergebnissen der Volkszählung vom Jahre 1923 erfolgten Abnahme der Wiener Bevölkerung um 167.759 Personen gegenüber dem Stande nach der Volkszählung vom Jahre 1910 die Zahl der Haushaltungen, die allein den Wohnungsbedarf bestimmen, um mehr als 40.000 gestiegen ist. Dieses s STERNECK- PLATZ STINfERr STRASSE e? er AUSSTELLUNG - STRASSE Pi *n Beispiel einer Verbauung aus der Vorkriegszeit, II. Bezirk. Ansteigen der Haushaltungen wird, abgesehen von der obangeführten Folge, der Wanderbewegung, auch durch den Vergleich der Bevölkerungszunahme und -abnahme verständlich, die in Wien in den Jahren 1910 bis 1920 sich, unterschieden nach Altersklassen, ergibt. Der Bevölkerungsrückgang ist ausschließlich auf die unteren und obersten Altersklassen beschränkt und drückt die Kriegsverluste durch feindliche Einwirkung und durch Not und Entbehrung aus. Die Altersjahrgänge vom 40. Lebensjahre bis zum 60. Lebensjahre hingegen weisen durchaus eine erhebliche Zunahme auf. Auf das Wohnungsproblem bezogen, zeigt diese Statistik eine besonders starke Zunahme in jenen Altersstufen, aus welchen sich die Familienhäupter und Wohnungsinhaber rekrutieren. Während also eine Abnahme der Bevölkerung hinsichtlich des Nachwuchses vor sich ging, ist eine Zunahme der Alterskategorien festzustellen, aus denen sich die wohnungsbedürftigen Haushaltungen zusammmensetzen. Diese Vermehrung der Haushaltungen ist nicht nur durch die Zuwanderung, sondern auch durch die erhöhte Zahl der Eheschließungen herbeigeführt worden. Es ist ja bekannt, daß wie bei Kriegsbeginn, so auch seit Beendigung des Krieges eine große Anzahl von Trauungen erfolgte, die zu einer dauernden Begründung eines neuen Haushaltes führten. Während in den Jahren 1910 bis 1913 nach den amtlichen Angaben 18.713, 19.280, 20.127 und 17.191 Eheschließungen in Wien erfolgten, waren in den Jahren 1919 nicht weniger als 26.182, 1920 sogar 31.164 und in den Jahren 1921 bis 1924 noch 9 immer 29.274, 26.586, 19.827 und 18.713 zu verzeichnen. Dazu kommt noch, daß durch die mehrjährige Vernachlässigung der Häuser, das Unterlassen der notwendigen Herstellungen, viele Objekte vorzeitig unbenützbar wurden. Schließlich hat die Billigkeit der Mietzinse, das durch die Neubauten der Gemeinde im Anschauungsunterrichte gewonnene und erwachte Verständnis für gesunde Behausungen in viel stärkerem Maße als früher das Streben nach einer Verbesserung des unter dem Drucke unerschwinglicher Zinse oft jahrzehntelang ertragenen Wohnungselendes bewirkt. Auf dem Wohnungsamte stand für den gesteigerten Bedarf nichts zur Verfügung. Die private Bautätigeit war schon vor dem Kriege ungenügend, ging nach Kriegsbeginn auf Null herab und lebte auch seit Kriegsende nicht mehr auf. Leerstehungen gab es überhaupt nicht. Die Teilung größerer Wohnungen kam in Anbetracht des ungünstigen Größenverhältnisses der Wiener Wohnungen nicht nennenswert in Frage. Ein weiteres Moment der Verschärfung der Wohnungsnot bildete die seit Kriegsbeginn zu verzeichnende außerordentliche Vermehrung der Büroräume und Geschäftslokale auf Kosten der Wohnräume. Erst als der Raumbedarf der militärischen Ämter, der amtlichen Bewirtschaftung und amtlichen Verteilung der Lebensmittel aller Zentralen befriedigt war, wurde dagegen eingeschritten. Als ein günstiges, wenn auch die Wohnungsnot verschärfendes Moment muß es gewertet werden, daß die niedrigen Mietzinse, insbesondere in den Arbeiterkreisen, die Neigung zum Halten von Bettgehern (Schlafburschen), zur Untervermietung überhaupt vermindert haben. Es ist erfreulich, daß die Wohndichte nachgelassen hat. Die Zahl der Personen, die im Durchschnitte auf eine Wohnpartei entfielen, ging von 4‘23 im Jahre 1910 auf 3'49 im Jahre 1923 zurück. Dieses günstige Ergebnis ist zweifellos dem Mieterschutz zu danken, ln Österreich ist nämlich der Mietvertrag dauernd unter sozialen Schutz gestellt und die Beschränkungen hinsichtlich der willkürlichen Erhöhung des Zinses und des Kündigungsrechtes sind durch das Mietengesetz vom 7. Dezember 1922 bleibendes Recht geworden. Der Aufwand für die Wohnung spielt im Haushalte des Arbeiters nun keine entscheidende Rolle mehr. Die Produktion neuer Wohnungen ist durch den Mieterschutz der privaten Spekulation entzogen und, wie dies vor dem Kriege vielfach begehrt wurde, von den öffentlichen Körperschaften übernommen worden. Die Bekämpfung der Wohnungsnot und des furchtbaren Wohnungselendes ist im neuen Wien der wichtigste Zweig der öffentlichen Verwaltung geworden. Die neue Gemeindeverwaltung hat erkannt, daß die Lösung des Wohnungsproblems der Angelpunkt der ganzen Sozialpolitik ist und daß unsere Wiederaufrichtung mit der Lösung der Wohnungsfrage im engsten Zusammenhänge steht. Diesem Gedanken Rechnung tragend, ist alles aufgeboten worden, um der Wohnungsnot wirksam zu steuern. Arch. Hugo Mayer. Siedlung „Schmelz“, XV. Bezirk. >jreg*? Die ersten Maßnahmen der Gemeindeverwaltung zur Bekämpfung der Wohnungsnot und des W ohnungselendes. Die Maßnahmen, welche die Gemeinde Wien zur Bekämpfung der Wohnungsnot in der ersten Nachkriegszeit traf, konnten unter steter Anpassung an die zur Verfügung gestandenen bescheidenen Mittel zunächst nur geringen Umfanges sein. Die Förderung der privaten Bautätigkeit durch die Verordnung des Bürgermeisters vom 10. Oktober 1921, L.G.B1. für Wien Nr. 128, betreffend die vollständige Befreiung neu hergestellter Wohnungen von der Anforderung, wie von allen Gemeindesteuern und Abgaben auf die Dauer von 30 Jahren für Neu-, Um-, Zu- und Aufbauten im Sinne des L.G. vom 30. September 1921, L.G.B1. Nr. 127, und der Befreiung von der Wohnbausteuer nach § 3 des vorangeführten Gesetzes, brachte kaum schüchterne Versuche einer Entfaltung der Privatbautätigkeit. 11 Aber auch die durch das Gesetz vom 17. Juni 1920, L.G.B1. Nr. 547, gewährten Erleichterungen in den Bestimmungen der Bauordnung bezüglich der Errichtung von Dachgeschoßwohnungen und Stockwerksaufbauten, führte keine nennenswerte Belebung der privatwirtschaftlichen Bautätigkeit herbei. Die immer trostloser werdenden Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkte und die stetig steigende Arbeitslosigkeit drängten nun mit gebieterischer Macht die Gemeindeverwaltung zur Selbsthilfe. Es begannen die ersten Versuche zur Schaffung von Notwohnungen zur Unterbringung der immer größer werdenden Zahl der Obdachlosen. Die günstigste Gelegenheit zur raschesten Erstellung von solchen Notwohnungen bot sich der Gemeinde durch Vornahme baulicher Umgestaltungen in den nach dem Umstürze von der Heeresverwaltung freigegebenen Baracken. So wurden in den aufgelassenen Barackenlagern im Jahre 1919 86 Wohnungen, im Jahre 1921 160, im Jahre 1922 251 und im Jahre 1923 288 Wohnungen, insgesamt somit 785 Wohnungen hergestellt. Durch bauliche Umgestaltungen in frei gewordenen Räumen der Rossauer- und Kagraner Kaserne, wie in einigen Objekten des Arsenals wurden zusammen 515 Wohnungen geschaffen. Nach käuflicher Erwerbung der beiden im Jahre 1914 bis zum Rohbau aufgeführten Häuser im XII. Bezirke, Tannbruckgasse 31-33, und Fertigstellung der noch restlichen Arbeiten konnten 55 Wohnungen und durch zweckentsprechende bauliche Umgestaltung des freigewordenen städtischen Schulhauses IV., Argentinierstraße 41, weitere 23 Wohnungen auf den Wohnungsmarkt gebracht werden. Während die in den Baracken hergestellten Wohnungen ausschließlich noch den Charakter von Notwohnungen trugen, schritt die Gemeindeverwaltung im Herbste 1919 zum ersten Male an die Schaffung einer größeren Wohnhausanlage. Es war dies die Errichtung der im ursprünglichen Projekte 150 Häuser umfassenden Siedlung Schmelz im XV. Bezirke. Damit wurde die umfassende Tätigkeit auf dem Gebiete der Wohnungsfürsorge eingeleitet. Welche Schwierigkeiten sich bei Verwirklichung des Projektes ergaben, sei durch den Umstand dargetan, daß zur Zeit der Inangriffnahme der Baulichkeiten alle vorhandenen Baustoffe von der Heeresverwaltung beschlagnahmt waren. Die Ausführung konnte nur mit minderwertigen Ersatzstoffen wie Betonhohlsteinen u. dgl. erfolgen. Da sich jedoch die Verhandlungen mit der Heeresverwaltung wegen Übergabe des Baugrundes, eines Teiles des ehemaligen Exerzierplatzes auf der Schmelz im Ausmaße von rund 100.000 m 2 langwierig gestalteten, mußte an eine Einschränkung des Bauprojektes geschritten werden. Mit den durch den Bund vorübergehend gewährten Zuschüssen für einen Teil des verlorenen Bauaufwandes wurden 4 Baublöcke mit 42 einstöckigen Wohnhäusern errichtet, die 308 Wohnungen und 14 Geschäftslokale enthalten. Die Fertigstellung erfolgte im Herbste 1922. Wiewohl die stetig eintretenden Lohnsteigerungen wesentliche Mehrkosten verursachten, veranlaßte doch die immer mehr um sich greifende Wohnungsnot im Sommer des Jahres 1921 die Gemeinde zum weiteren Ausbau dieser Siedlung durch Errichtung von 13 Häusern mit 123 Wohnungen, die im Sommer 1923 bezogen werden konnten. Diese Häuser umschließen geräumige Innenflächen, die der Anlage von Schrebergärten dienen und enthalten neben einem Kellergeschoße und einem Erdgeschoße nur ein Stockwerk; erst die in der zweiten Bauperiode hergestellten Häuser wurden auch mit Dachgeschoße- Wohnungen oder mit zwei bis drei Obergeschoßen ausgebildet. Dadurch ist auch eine angenehme Abwechslung in den Schauflächen erzielt worden. Wie schon früher erwähnt, erfolgte die Mauerung mit Betonhohlsteinen verschiedenen Systems und es mußte überhaupt vielfach Ersatzmaterial, das zum Teil seither ausgewechselt wurde, verwendet werden. In jedem Stockwerk befinden sich 4 Kleinwohnungen, bestehend aus Vorraum, Zimmer, Küche, bezw. Vorraum, Zimmer, Kabinett, Küche, in einigen Fällen auch aus Vorraum, 2 Zimmern, Kabinett und Küche. Sturzklosett mit Wasserleitung sind innerhalb des Wohnungsverschlusses, in den Küchen ist ein Gasauslauf für die Anbringung eines Rechauds installiert. Alle Wohnräume sind noch mit weichen Fußböden versehen. Wiewohl die Ausstattung der Wohnungen nur in einfachster Weise erfolgen konnte, weisen diese Wohnungen bereits einen großen Fortschritt in der Wohnungsfürsorge gegenüber den in der Vorkriegszeit erstellten Kleinwohnungen auf. Wo sich die leichte Durchführbarkeit von Stockwerksaufsetzungen bei Gemeindehäusern ergab, wurde sie unverweilt in Angriff genommen. Die Raumverteilung dieser Wohnungen war naturgemäß durch die vorhandene Grundrißlösung bedingt und es ergab sich nicht immer die Möglichkeit zur Schaffung moderner Wohnungstypen. Erwähnenswert ist noch die im Jahre 1921 für die Bediensteten des städtischen Brauhauses in Rannersdorf bei Wien hergestellte Wohnhauskolonie mit 5 Einfamilienhäusern und einem Zweifamilien-Doppel-Doppelhaus (14 Wohnungen) nach dem Entwürfe des Architekten Tessenov in Dresden. •3 Wohnhaustype der Gemeinde Wien mit direkt belichteten und belüfteten Wohnräumen, Küchen mit Kochnischen, überlichteten und direkt überlüfteten Aborten und zwischengeschalteten Vorräumen. Jnnenfiöf Onnenftof -CHiEcÄe— ^immer Jammer ^mmer Die im größten Maßstabe organisierte Wohnbautätigkeit wird zu einer Hauptaufgabe der neuen Gemeindeverwaltung. Der Beschluß, 25.000 Wohnungen in 5 Jahren zu erbauen. Im Jahre 1922 faßte der Wiener Gemeinderat den Beschluß, den Ertrag der mit 1. Mai 1922 eingeführten neuen allgemeinen Mietzinsabgabe, soweit dieser Ertrag für Wohnungen eingehoben wurde, für Zwecke des Wohnungs- und Siedlungswesens zu verwenden. Außerdem wurden Anleihen in der Höhe von mehreren Milliarden Kronen für Wohnbauzwecke aufgenommen, deren Verzinsung und Tilgung aus dem Ertrage der Abgabe erfolgt. Hiedurch standen unter Hinzurechnung der nur vorübergehend gewährten Beitragsleistung des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds für Wohnungs- und Siedlungszwecke größere Beträge zur Verfügung, die es ermöglichten, die Wohnungsproduktion planmäßig in Angriff zu nehmen und ein großes Bauprogramm zu verwirklichen. Es wurden nämlich mit Hilfe dieses Steuerertrages und einer vorübergehenden Mitwirkung des Bundes im Jahre 1922 658 Wohnungen, 7 Werkstätten und 3 Geschäfte durch Errichtung von 4 Neubauten, durch Stockwerksaufsetzung auf städtischen Häusern und durch Fertigstellung eines bei Kriegsbeginn im Rohbau steckengebliebenen Hauses geschaffen. Unbefriedigt von diesem, im Verhältnisse zur großen Wohnungsnot noch immer zu kleinen Erfolge, ist nun die Gemeinde Wien darangegangen, mit dem 1. Februar 1923 die erträgnisreichere Wohnbausteuer an Stelle der Mietzinsabgabe einzuführen. Sie ist zur Gänze für Wohnbauzwecke im Wiener Gemeindegebiete bestimmt. Der Ertrag kann auch zur Verzinsung und Tilgung von Anleihen verwendet werden, die Wohnbauzwecken dienen. Das auf Grund dieser Wohnbausteuer aufgestellte Wohnbauprogramm für das Jahr 1923 wurde noch im Zusammenhänge mit den zur Linderung der Arbeitslosigkeit aufgestellten drei großen Notstandsprogrammen der Gemeinde Wien beträchtlich vermehrt. So war es schließlich möglich, im Bauabschnitte 1923 insgesamt 2.256 Wohnungen zur Ausführung zu bringen. So stark auch diese Bautätigkeit im Vergleiche zu den Jahren seit Kriegsausbruch war, so wenig konnte sie angesichts der Wohnungsnot genügen. Deshalb faßte der Wiener Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21. September 1923 den denkwürdigen Beschluß über die Erbauung von 25.000 Wohnungen. Schritt für Schritt ist die Gemeinde hiebei planmäßig ihrem Ziele, möglichst viele neue Wohnungen zu schaffen, nähergetreten; niemals wurde das ideale Ziel aus dem Auge verloren, daß nur gesunde und räumlich ausreichende Wohnungen erstellt werden dürfen und es wurden daher auch die Notstandswohnungen in Baracken, die zeitweise allein in Betracht kamen, so ausgeführt, daß jede Leistung auf diesem Gebiete als ein Erfolg gebucht werden konnte. Das beispielgebende Wirken der Gemeinde auf dem Gebiete der Wohnkultur wird am besten durch die vergleichende Gegenüberstellung der vor dem Kriege erstellten Kleinwohnungen mit den in den Neubauten der Gemeinde geschaffenen Volkswohnungen bewiesen. Während von je 1000 vor dem Jahre 1919 erstellten Kleinwohnungen nur 847 mit Küchen und nur 62 mit Vorzimmern ausgestattet waren, zu bloß 607 Kleinwohnungen eine Bodenabteilung, zu 700 eine Kellerabteilung gehörte, in nur 232 Kleinwohnungen Gas oder elektrisches Licht oder beides installiert war, bei 953 Kleinwohnungen die Wasserleitung und bei 921 der Abort außerhalb der Wohnung angelegt war — wobei Abort und Wasserleitung zumeist zwei oder mehreren Parteien gemeinsam dienen mußten — sind in den von der Gemeinde nach dem Kriege errichteten Neubauten sämtliche Wohnungen mit Vorraum, Boden- und Kellerabteilungen, mit Gasherden, Gas und elektrischem Lichte versehen, Wasserleitung und Abort immer im Wohnungs- verbande. Wie man noch des näheren sehen wird, ist immer getrachtet worden, die zu erstellenden Wohnungen auch bei kleinstem Umfange mit allen zweckmäßigen, Arbeitskräfte sparenden und die Benützung erleichternden Einrichtungen auszustatten. Ohne Übertreibung läßt sich sagen, daß diese Bauten allen kulturellen und sozialen Anforderungen der Wohnungsreform Rechnung tragen und den besten Anschauungsunterricht für das Wirken der Gemeinde auf diesem Zweige der Sozialpolitik bilden. 5 STEINBAUER GASSE PROJ O FFENTLICHE GARTE N ANLAGE |:6C- Beispiel einer Randverbauung mit Gartenhof. Wohnhausbau XII. Bezirk» Klährgasse— Längenfeldgasse—Steinbauergasse—Aßmayergasse. Arch. Karl Ehn. Als sich die Gemeinde zu einer großen, eigenen Tätigkeit auf dem Gebiete des Volkswohnungsbaues entschloß, mußte sie sich die Frage nach der zweckmäßigsten Volkswohnung überhaupt vorlegen und unter Würdigung aller Umstände richtig zu beantworten trachten. Damit drängt sich sofort die Frage auf, ob die Wohnungen in Flachoder Hochbauten unterzubringen sind, ein Streit, der ja heute weiteste Kreise bewegt uud der häufig einseitig und nur dem Gefühle folgend zugunsten des Familienhauses geführt wird. Im folgenden Abschnitte wird diese grundsätzlich so wichtige Angelegenheit vom Standpunkte der Wiener Verhältnisse untersucht und damit die Begründung gegeben für die in Wien tatsächlich zur Ausführung gebrachten Wohnformen. 16 Genossenschaftssiedlung „Hoffingergasse“, XII. Bezirk. Arch. Dr. Josef Frank. uimuu Hätte dasProgramm der25.000Volkswohnungen in Gestalt einer Gartenstadt verwirklicht werden können? Jene Freunde der Gartenstadtbewegung, die ohne genaue Kenntnis der Wiener Verhältnisse die Art der Verwirklichung des Programmes der 25.000 Wohnungen beurteilen, können leicht zu der Meinung verleitet werden, daß die Gemeinde Wien durch die Ausführung des größten Teiles dieser Wohnungen in Stockwerksbauten einen grundsätzlichen Fehler begangen habe. Es drängt sich daher die Frage auf, ob es möglich gewesen wäre, die 25.000 Wohnungen rasch in einer Gartensiedlung in Gestalt von Einfamilienhäusern zu errichten und warum dies unterlassen wurde. Die außerordentlichen Vorzüge der Gartensiedlungen sind einleuchtend und diese Art des Wohnens im Einfamilienhaus ist selbstverständlich auch für Wien das Erstrebenswerte. Tatsache ist, daß das Einfamilienhaus im großen Maße nur in den westlichen, reichen Ländern die herrschende Wohnform geworden ist. In den Großstädten des europäischen Festlandes hat es sich mit dem Einsetzen der starken industriellen Entwicklung dieser Städte nicht mehr zu behaupten vermocht. Paris, Berlin, Wien, Budapest 7 L^»l Siedlung „Am Wasserturm“, X. Bezirk. Arch. Franz Schuster und Franz Schacherl. weisen denselben Typus der Mietkaserne für die arbeitenden Klassen schon in der Vorkriegszeit ausschließlich auf. Es hat sich eben gezeigt, daß die Schaffung des Eigenheimes mit kleinem Garten über die wirtschaftliche Kraft der Arbeiter- und Angestelltenbevölkerung dieser Städte weit hinausgeht. Ganz anders bei den viel besser bezahlten Industriearbeitern Amerikas und Englands. Doch finden wir bemerkenswerter Weise auch in den Großstädten Nordamerikas bereits den Kampf zwischen Einfamilienhaus und dem Miethaus mit mehreren Stockwerken. Dabei ist hervorzuheben, daß die amerikanischen Städte als ganz moderne Siedlungszentren erst in einer Zeit zu Großstädten angewachsen sind, als ihnen bereits technisch hoch- entwickelte Massenverkehrsmittel, elektrische Schnellbahnen, zur Verfügung standen. Mit diesen Verkehrsmitteln und durch sie konnten sich die Städte 18 Siedlung „Freihof“, XXL Bezirk; Kagran. Arch. Karl Schartelmüller. genügend rasch und weit ausdehnen, um das Einfamilienhaus auch noch für die arbeitenden Schichten zu ermöglichen. Während also die Bodenpreise in der „down-town“ schwindelnde Höhe erreichen, ganz so wie die dortigen Geschäftshäuser, sind die Bodenpreise in den Wohnvororten durchaus mäßig geblieben, weil es immer ein leichtes war, durch schnelllaufende Bahnen neues Wohngelände in großem Maßstabe zu erschließen. Da überdies eine stetige glänzende wirtschaftliche Entwicklung vorliegt, war den spekulativen Bau- und Bahnunternehmungen immer genügender Anlaß zum Weiterbauen gegeben und die amerikanischen Städte wissen nichts von einer chronischen Wohnungsnot, wie die alte einstige Festungsstadt Wien. Unsere Stadt hatte die erste Million Einwohner bereits überschritten, als ihr durch die Einführung der elektrischen Straßenbahn ein Verkehrsmittel geboten wurde, welches zwar die brennendste Verkehrsfrage notdürftig löst, keineswegs aber die bodenerschließende Wirkung von weit hinausstrahlenden Schnellbahnen auszuüben vermag. Wien fehlten also und fehlen noch immer die Schnellverkehrsmittel, welche allein in Zeiten einer normalen Wirtschaftslage den notwendigen Impuls auszuüben vermöchten, um die Bautätigkeit auch an den entferntesten Rändern der Stadt immer wieder neu anzuspornen. Dies mag als einer jener Gründe angeführt werden, die schon vor dem Kriege das mehrstöckige Miethaus zur herrschenden Wohn- type werden ließen. Die überaus hohe Besteuerung des Wohnraumes war ein anderer, gleichfalls sehr wesentlicher Grund. In den letzten Friedensjahren ist in der Gartenstadtbewegung als Ideal die Trabantenstadt aufgestellt worden. Als Beispiel sei auf die in der Umgebung Londons gelegenen „satellite-towns“ Letchworth und Welwyn hingewiesen. Bleiben wir zunächst bei den Trabantenstädten. Ihre Anhänger 19 Genossenschaftssiedlung „Wien-West“, XVII. Bezirk. Arch. Hugo Mayi A*; wi. lehnen sogar die Gartenvorstädte als noch immer mit wesentlichen Nachteilen der Großstadt behaftet ab und sagen: die ideale Gartenstadt soll als Trabantenstadt mit eigenem, von der Großstadt unabhängigem Leben geselliger und wirtschaftlicher Natur geschaffen werden. Sie soll von jeder anderen Ansiedlung durch einen breiten, landwirtschaftlichen Gürtel getrennt sein und die Vorzüge des Landlebens mit jenen des Aufenthaltes in einer größeren, aber geistig regen Stadt vereinigen. Sie soll kein Vorort sein, in dem man nur wohnt, um täglich zur Arbeitsstätte in die benachbarte Großstadt zu fahren, sondern die in der Trabantenstadt Wohnenden sollen auch dort ihren Lebensunterhalt verdienen. Die Trabantenstadt braucht daher eigene Industrien. Sie steht und fällt mit der Möglichkeit der Niederlassung neuer oder von anderen Städten abgewanderten Industrien auf ihrem Gebiete. Die Schaffung einer solchen Trabantenstadt zur Behebung der drängenden Wiener Wohnungsnot konnte überhaupt nicht in Betracht kommen. Österreich führt seit dem Friedensschluß einen schweren Kampf um Absatzmärkte. Die bestehenden Industrien sind nur teilweise beschäftigt, die Gründung neuer Industrien oder die Übertragung bestehender Fabriken an neue Örtlichkeiten kommt in Anbetracht der geringen Prosperität und der außerordentlichen Geldnot gar nicht in Frage. Es blieb noch der Gedanke von Gartenvorstädten auf Wiener Boden zu überlegen. Eine Gartenvorstadt für 25.000 Familien erfordert, wenn man für ein Haus mit Garten 200 m 2 und samt Straßenanteil und Freiflächen 300 m 2 rechnet, ein Gelände von 7.500.000 m 2 = 714 Quadratkilometer. Ein solches zusammenhängendes Gebiet war weder im Besitze der Stadt, noch hätte es beschafft werden können. 20 Siedlung „Freihof“, XXI. Bezirk; Kagran. Straßenhof. Arch. Karl Schartelmüller. Bl B Auch mehrere baureife Gelände, die zusammen dieses Flächenausmaß ergeben hätten, wären zu angemessenem Preise nicht erhältlich gewesen. Man stelle sich die gewaltigen Aufschließungskosten für ein so großes Gebiet vor. Hauptsammelkanäle, Hauptrohrstränge für die Wasserversorgung, Zuleitungen für Gas und Strom, ein Netz von Verkehrs- und Wohnstraßen hätten geschaffen werden müssen. Dieses große Baugelände hätte natürlich auch einer vorzüglichen Schnellbahnverbindung mit dem Stadtkerne bedurft, deren Kosten ganz außerordentlich hoch wären, da hiefür nur eine Hoch- und Untergrundbahn in Betracht kommen könnte. Da die Wohnungsnot in Wien raschester Abhilfe bedurfte, mußte die Stadtverwaltung auf alle jene kleineren Flächen greifen, die käuflich waren und die wegen des Vorhandenseins benachbarter Straßen, Kanäle, Gas- und Wasserleitungsanlagen, Stromleitungen usw. das rasche Bauen ohne großen Aufwand für diese Einrichtungen erlaubten. Auch konnte derart die Errichtung neuer Gebäude für Schul- und Amtszwecke, Markthallen, Feuerwachen u. dgl. unterbleiben. Die von der Gemeinde gewählten Baugründe haben durchwegs günstige Lage zur elektrischen Straßenbahn. Allerdings bieten sie kein größeres, zusammenhängendes Gelände für eine Gartenvorstadt, doch reichten sie hin, um stattliche Baublöcke mit bemerkenswerten Gartenhöfen zu erstellen. Wo der Gemeinde größere Grundflächen in einer verhältnismäßig noch ländlichen Charakter tragenden Umgebung zur Verfügung standen, wurden sie ohnehin für die Errichtung von Gartensiedlungen gewidmet. Wenn sonach die Gemeinde bei Verwirklichung ihres großen Bauvorhabens einen Weg beschritten hat, der für Wien der einzig mögliche war, so ist sie dennoch nicht an der Gartenstadtbewegung interesselos 21 vorübergegangen. Im Gegenteil! Tausende von Familienhäusern in schmucken Gartensiedlungen zeigen das volle Verständnis der Stadtverwaltung für den Flachbau und die Gartenkultur. Die Siedlerhäuser bieten die Vorzüge des Eigenwohnhauses mit Garten solchen Bevölkerungsschichten, die selbst in jahrzehntelanger Arbeit während der Friedenszeit nicht imstande gewesen wären, die Sehnsucht nach dem eigenen Garten zu verwirklichen. Es muß aber offen ausgesprochen werden, daß es heute undenkbar ist, auf Kosten der Allgemeinheit das für Wien verhältnismäßig zu teuere Einfamilienhaus mit Nutzgarten zur alleinherrschenden Type zu machen. Die Wohnungsnot kann man nur beheben, in dem man einer sehr großen Anzahl von Wohnungssuchenden eine gesunde Wohnung im Stockwerkshaus bietet. Nachdem festgestellt worden ist, daß die Gemeindeverwaltung die drängende Wohnungsnot durchgreifend nur durch Stockwerksbauten zu beheben vermag, wird zu prüfen sein, was geschehen ist, um diese Wohnungen so günstig und gesund als nur möglich zu gestalten, um die so furchtbar zurückgebliebene Wohnkultur Wiens zu heben. 22 rrrrir IU WI w 'jr n ir n: oi m 'M ir * H ir ir 0 ir rfiTTjrWll Ulf illlllliÜ.hi Wohnhausbau „Fuchsenfeldhof“, XII. Bezirk. Haupthof. Arch. Heinrich Schmid und Hermann Aichinger. Richtlinien für die Wiener Volkswohnhäuser. Bei den Gemeindebauten werden grundsätzlich 50°/° der Geländefläche unverbaut in Hofform belassen. Lichthöfe zur Belichtung von Wohnräumen oder Küchen kommen nicht mehr vor. Stets wird das Augenmerk darauf gerichtet, so große Höfe zu erzielen, daß sie eine gärtnerische Ausschmückung zulassen und daher die Sonne möglichst alle Räume erreichen kann. Der Gartenhof der Gemeindebauten hat neben der Bedeutung für die Belichtung und Belüftung der Wohnungen, auch die nicht minder wichtige, Spielflächen für die Kinder und Ruheplätze für die Erwachsenen zu bieten. Hierin ist einer der größten Fortschritte im Wohnhausbau durch die Gemeinde erzielt worden. Bei mehreren Wohnhausanlagen wurden auch Plantschbecken ausgeführt, die sich im Sommer großer Beliebtheit erfreuen und im Winter als Eislaufplätze dienen. Die Hofwohnungen, einst gefürchtet, sind jetzt wegen des hübschen Ausblickes auf Rasen, Sträucher und Bäume, wegen der Ruhe, die sie bieten, gegenüber den auf die Straße mündenden Wohnungen bevorzugt. Der private Wohnhausbau hat den größten Ertrag aus Kleinwohnungen dann herausgewirtschaftet, wenn diese Wohnungen reihenweise, nebeneinander von einem vorgelagerten schmalen Gang aus erreichbar angelegt 23 Gärtnerisch gestalteter Innenhof in einem Wohnhaus der Gemeinde Wien, X. Bezirk, Quarinplatz. Arch. Siegfried Theiss und Hans Jaksch. Orojer DlfhöerJjwcTpfctf^f raff HafttSi&iÄcn 3ouürun£i-5?S4fn t ssk u«r8aef 23©$ ra* «ft Carfenffof iMan* "1 DtreS i' cfttfi«r$cöf< Sfnfößrf I f ' Vf ■smmmm wurden, welchem das Treppenhaus vorgelagert war. In diesen Gang mündeten überdies die Aborte, welche für mindestens zwei Parteien gemeinsam waren. Wo ein Gangfenster nicht zufällig einem Küchenfenster oder jenem der Kammer gegenüber liegt, sind diese Räume beständig im Halbdunkel. Mit diesen und anderen Mängeln wurde beim Bau der Gemeindehäuser gründlich aufgeräumt. Das Gangsystem ist ausgeschlossen worden, jede Wohnung ist von der Stiege aus zugänglich, da höchstens 4 Kleinwohnungen in jedem Stockwerk an einer Treppe liegen. Die Anzahl der Treppenhäuser ist demnach auch größer. Jede Wohnung enthält den mit Wasserspülung versehenen Abort im Wohnungsverschluß, tunlichst von dem ausgeführten kleinen Vorraum aus zugänglich. In jeder Küche ist ein Auslauf der Wasserleitung vorgesehen. Es gibt keine indirekt belichteten Aufenthaltsräume mehr. Auch die Küche hat Fenster unmittelbar ins Freie, auf die Straße oder in den großen Hof. In den Familien der Minderbemittelten hat die Küche als Aufenthaltsraum größte Bedeutung. Um so wichtiger sind gute Beleuchtung und leichte Durchlüftbarkeit. Bei den Gemeindewohnungen wird die Küche fast durchwegs als Wohnküche ausgebildet und nach Tunlichkeit eine kleine Kochnische vorgesorgt. Der althergebrachte, die Wohnung verschmutzende Kohlenherd erscheint in den Gemeindewohnungen nicht mehr, an seine Stelle ist der blitzblanke, reinliche Gasherd getreten. 24 Wohnhausbau „Metzleinstalerhof* 4 , V. Bezirk. Zentralwaschküche. “"»•«SS ir Bei den Gemeindewohnungen werden die Küchen mit Schiffböden versehen, die Kochnischen und Spülen, ebenso die Aborte, erhalten wasserdichte Pflasterungen, die Wohnräume werden mit harten Böden aus Eichenbretteln ausgeführt. In den alten Häusern war der Waschtag der Schrecken der Hausfrau. Ganz anders in jenen großen Wohnhausanlagen der Gemeinde, die, insoweit sie über 400 Wohnungen aufweisen, eine auf das modernste eingerichtete Dampfwäscherei besitzen. Die Hausfrau ist dadurch imstande, die Wäsche binnen 4 bis 5 Stunden in vollkommen getrocknetem und gebügeltem Zustande fertigzustellen. Diese zentralen Waschküchen enthalten Kupferduplexkessel, in denen die Wäsche mittels Dampf gekocht wird. Waschmaschinen für 15 kg Inhalt mit Kraftantrieb, Zentrifugen zum Auswinden der Wäsche teils mit Hand-, teils mit Kraftantrieb sind ebenso vorhanden wie Waschstände mit je zwei Becken für Kalt- und Warmwasserzufluß, Trockenapparate, wo die Wäsche bei 40° Celsius getrocknet wird, eine Spritzvorrichtung, elektrisch angetriebene Mangeln, Kleiderablagen und Aborte. Dampf wird in Hochspannungskesseln gewonnen. Die Antriebsmaschinen sind elektrisch, desgleichen die Beleuchtung. Für reichliche Lufterneuerung ist vorgesorgt. Wo die Wohnungsanzahl kleiner ist, so daß sich die maschinell eingerichtete Waschküche noch nicht lohnt, sind ein oder mehrere Waschküchen der 25 Wohnhausbau „Fuchsenfeldhof“, XII. Bezirk. Kinderaufenthaltsraum Arch. Heinrich Schmid und Hermann Aichinger. bisher üblich gewesenen Art eingebaut und es stehen den Mietern Trockenböden zur Verfügung. In den für Arbeiter und Angestellte berechneten Häusern der Vorkriegszeit fehlen selbstverständlich Badegelegenheiten. Gestatten es auch die Einkommensverhältnisse der Wiener Bevölkerung nicht, alle Kleinwohnungen mit einem eigenen Badezimmer zu versehen, so ist doch in größeren Wohnhäusern der Gemeinde durch den Einbau von Badeanlagen ein wesentlicher Fortschritt zu verzeichnen. Zumeist sind neben den Zellenbrausebädern einige Wannenbadezellen vorhanden, deren Wände verkachelt, die Fußböden mit Klinkerplatten belegt und die Wannen selbst weiß verfließt sind. Das Warmwasser wird durch Gasautomaten vorbereitet. Wenn die Badeanlagen im Anschlüsse an die zentralen Dampfwäschereien ausgeführt werden können, so ergeben sich daraus wirtschaftliche Vorteile. Die Gemeindewohnhäuser vermeiden architektonische Zutaten. Sie wirken durch ihre zumeist sehr glückliche Gliederung, durch die würdigen und einfachen Formen und verwenden Baikone, Erker und Loggien. Wiederholt werden, um z. B. große Innenhöfe der Sonne gut zugänglich zu machen, nach Süden zu in die Randbebauung niedrigere Bauteile eingeschaltet, deren flache Dächer zu praktischen Terrassen ausgestaltet werden können. Wenn in der Familie das Einkommen schmal ist, beide Elternteile verdienen müssen, dann wird die Beaufsichtigung der Kinder zum schwer lösbaren Problem. Die Schaffung eines Aufenthaltsraumes mit Nebenräumen, wo die Kinder bei ungünstigem Wetter unter Aufsicht von Hausgenossen 26 spielen und lernen können, wurde daher schon bei den ersten Gemeindebauten als wesentliches Bedürfnis berücksichtigt. Im Erdgeschoß gelegen, ist ihm der Spielplatz im Hofe unmittelbar vorgelagert. Vielfach hat es sich als noch zweckdienlicher erwiesen, diese Kinderaufenthaltsräume gleich mit fachkundigem Aufsichtspersonale zu versehen und als regelrechte Kindergärten, bezw. Kinderhorte, auszubilden. Dem Spielsaale sind immer Abort- und Pißanlagen, eine Kleiderablage und wenn möglich, ein Raum für Aufsichtspersonen zugeordnet. Mitunter schließt daran ein Lesezimmer mit einer kleinen Bücherei oder auch eine Lehrwerkstätte an. Wiederholt finden wir in den großen Wohnhausanlagen Vorsorgen für Volksbüchereien, Tuberkulosen- nnd Mütterberatungsstellen, Geschäftsräume für notwendige Lebensmittelbetriebe, Konsumvereine, für Krankenkassen u. dgl. Um den so verschiedenartigen Bedürfnissen der großstädtischen Bevölkerung zu entsprechen, wurde eine große Anlage (XV. Bezirk, Pilgrimgasse—Wurmsergasse—Johnstraße) nach der Type des Einküchenhauses erbaut. Es dient Ehepaaren, wenn beide Teile dem Erwerbe nachgehen müssen und ihnen auch das Halten einer Hausgehilfin zu kostspielig ist. Daher ist die Küchenführung eine gemeinsame und auch das Aufräumen der Wohnungen wird durch gemeinsames Personal besorgt. Die Verwaltung ist einer gemeinnützigen Genossenschaft, die auch eigene derartige Heime in Wien betreibt, übertragen. Die Bauten erfahren häufig eine Verschönerung durch Blumenschmuck. Bei vielen Gemeindehäusern werden schon bei der Bauausführung an allen Fenstern die eisernen Blumenkörbe eingebaut, es wird die erstmalige Ausstattung mit Blumen beigestellt und so ein einheitliches, freundliches Gepräge der Schauseiten gegen die Straße oder gegen die Gartenhöfe erzielt. LICHTE HOHE 2SoM ZIMMER * *S'6o _ Wohnungstype: Ausmaß 38 m 2 . Ausgeführte Wohnungsgrößen. In den Gemeindehäusern kommen im allgemeinen zwei Wohnungsgrößen zur Ausführung. Die kleinere, fast 75 v. H. aller Wohnungen umfassende Type, hat bei wenigstens 38 m 2 nutzbarer Bodenfläche einen kleinen Vorraum, Abort, Wohnküche und ein Zimmer. Die größere, etwa 25 v. H., umfaßende Wohnung weist 48 m 2 Bodenfläche auf und hat außer dem Zimmer noch eine Schlafkammer. Vereinzelt ergeben sich aus der Grundrißlösung auch etwas größere Wohnungen, mit zwei Zimmern, aber auch solche Restflächen, wo eine ganze Wohnung nicht mehr untergebracht werden kann, jedoch ein brauchbarer Wohnraum mit Vorraum, Abort, Wasserleitung und Gasrechaud. Solche Einzimmerwohnungen sind sehr begehrt von alleinstehenden Personen, die sonst auf Untermiete angewiesen wären. Die in Wien ausgeführten Wohnungsgrößen werden von Besuchern aus den reicheren, westlichen Staaten häufig als auffallend klein empfunden. Sie müssen aber aus den besonderen Wiener Verhältnissen heraus beurteilt werden, die auch schon vor dem Kriege den Vergleich mit westlichen Ländern nicht aushielten. Sicher ist, daß die Wohnungen durch die vorbeschriebenen gemeinsamen Einrichtungen (Gartenhöfe, Kindergärten, Kinderhorte, Bäder, Terrassen, Baikone, maschinell eingerichtete Waschküchen usw.) wertvoll ergänzt werden, in ihrer Ausstattung den älteren, privat geschaffenen weit überlegen sind und sich größter Beliebtheit erfreuen. Wie groß die Leistung der Gemeinde für die arbeitenden Klassen ist, wenn sie solche Wohnungen schafft, wird dem Leser noch deutlicher werden nach Kenntnisnahme der hiefür zu bezahlenden niedrigen Mietzinse. 28 LICHTE HOHE 28oM O A3 'i'Sp ; ™— 195 WOHNKÜCHE ZIMMER Wohnungstype: Ausmaß 45 m 2 . Der Mieterschutz als volkswirtschaftliche Notwendigkeit. Zum vollen Verständnis der Verhältnisse, die sich in Österreich und insbesondere in Wien auf dem Gebiete des Wohnungswesens entwickelt haben, ist es notwendig, sich mit dem Probleme des Mieterschutzes eingehender zu befassen. Schutzgesetze zu Gunsten der Mieter bestehen noch in einigen Ländern, aber überall wurde bereits ein ziemlich weitgehender Abbau vorgenommen. In Österreich allein ist das Mieterschutzgesetz noch in seiner ursprünglichen Strenge in Geltung. Der Kampf um Fortbestand oder Aufhebung erregt die Menschen auf das Höchste. Es ist deshalb nützlich, jene entscheidenden volkswirtschaftlichen Gründe klarzulegen, die mit gebieterischer Gewalt für die Aufrechterhaltung des Mieterschutzes in diesem Lande sprechen. Die österreichische Industrie ist zu siebzig Prozent auf den Export angewiesen. Sie steht im Wettbewerb mit den oft besser organisierten, technisch glanzvoll ausgestatteten, durch billigen Kredit unterstützten Industrien der übrigen Welt, denen überdies ein großer, zollgeschützter Inlandsmarkt die Lebensfähigkeit verbürgt. Ganz anders liegen die Dinge in dem kleinen, verarmten, durch den Krieg zerrütteten Österreich. Das Land vermag noch nicht annähernd den Bedarf an Nahrungsmitteln selbst hervorzubringen. Zum Teil hindert es der gebirgige Charakter Österreichs, zum Teil muß erst in zäher Arbeit und mit großem Kapitalaufwand eine Modernisierung der Landwirtschaft erfolgen. Gegenwärtig müssen noch sehr erhebliche Teile, in schwächeren Erntejahren nahezu fünfzig Prozent des Getreidebedarfes, ferner Vieh, selbstverständlich alle Kolonialwaren zu den 29 LICHTE HOHE 2«oM KUICHE ZIMMER ZIMMER Wohnungstype: Ausmaß 48m 2 . Preisen des Weltmarktes eingeführt werden. In Österreich fehlt die Steinkohle nahezu gänzlich. Der Ausbau der Wasserkräfte hat eine Besserung gebracht, aber die starke Abhängigkeit von der Einfuhr keineswegs beseitigt. Abgesehen von Eisen und Holz mangeln eigentlich alle Rohstoffe. Österreich ist auf deren Einfuhr angewiesen, die sich selbstverständlich nur zu den Weltmarktpreisen vollzieht. Die zentrale Lage Österreichs im Inneren Europas, die für den Handel ein großer Vorteil ist, gereicht der industriellen Produktion zum Nachteile. Die Lebensmittel, die Rohstoffe müssen fast ausschließlich auf dem teueren Eisenbahnweg herbeigeschafft werden. Die hohen Frachten belasten von vorneherein die Produktion sehr schwer. Das Land ist kapitalsarm geworden und daher der Zinssatz für das entliehene Geld weit höher als in allen übrigen Industriestaaten der Welt. Unter diesen schwierigen Voraussetzungen hat Österreich den Wettkampf um die Absatzmärkte aufzunehmen. Die Absperrmaßnahmen, die Schutzzölle mögen vielleicht eine vorübergehende Erscheinung sein. Dauernd aber bleibt die folgende Tatsache: Österreich, das Kohle, Rohprodukte, Lebensmittel aus dem Auslande beziehen muß, hohe Frachtkosten dafür zu bezahlen hat, soll seine Industrieerzeugnisse im Wettbewerb mit jenen Ländern verkaufen, die sich selbst zu ernähren vermögen, Kohle und Rohprodukte im eigenen Lande haben, denen die geringfügige Wasserfracht zu statten kommt, die kapitalsreich sind und über billigen Kredit verfügen. Niemand wird geneigt sein, eine österreichische Maschine etwa nur deshalb teurer zu bezahlen, weil sie unter schwierigeren Verhältnissen hergestellt werden mußte. Die Preise müssen selbstverständlich jeden Vergleich aushalten können. Würde aber der Export stocken, dann könnten wir die notwendigen Lebensmittel nicht mehr einkaufen und die Folge davon wäre ein ungemessenes Ansteigen der Arbeitslosigkeit, im weiteren Verlauf der völlige wirtschaftliche Zusammenbruch. Daraus ergibt sich, daß unsere Konkurrenzfähigkeit nur durch verhältnismäßig niedere Löhne aufrecht erhalten werden kann, niedriger als sie in anderen Industriestaaten sind. Die Löhne in Österreich waren nie hoch. Sie haben sich immer an der Grenze des 3 ° LICHTE HOHE 2-8oM KLEIN ::immei Wohnungstype: Ausmaß 48m 2 . Lebensnotwendigen bewegt. Die Quoten für Lebensmittel, für Kleidung, der bescheidene Anteil des Lohnes, der für Vergnügungen, für Bildungsbestrebungen bestimmt ist, vertragen keine Kürzung. Eine einzige Komponente ist es, die aus dem Lohne entfernt werden kann, ohne die Leistungsfähigkeit der Arbeiter, der Angestellten herabzudrücken. Das ist der Wohnungsaufwand. Er hat in der Vorkriegszeit fünfundzwanzig Prozent des Lohnes eines Arbeiters verschlungen. Ein volles Viertel für eine kleine, schlechte Wohnung! Durch die Geltung des Mieterschutzes ist dieser Teil der Ausgaben unbedeutend geworden. Bloß etwa zwei Prozent des Lohnes im Durchschnitt. Fällt der Mieterschutz, dann müssen die Löhne in die Höhe schnellen. Bei der Exportindustrie, von deren Aufrechterhaltung das Schicksal des Landes abhängt, sind Lohnsteigerungen auch nur in einem entfernt annähernd so hohen Ausmaße, wie dies bei Aufhebung des Mieterschutzes notwendig werden würde, angesichts der geschilderten ungünstigen Produktionsverhältnisse nicht unterzubringen. Die Nahrung, die Kleidung des Arbeiters aber nennenswert herunterzudrücken, ist gleichfalls unmöglich. Deshalb ist der Fortbestand des Mieterschutzes das höchste wirtschaftliche Gebot im heutigen Österreich. Es handelt sich hier um eine Frage der Nationalökonomie. Dieses Problem erscheint deswegen als ein rein politisches, weil die sozialdemokratische Partei jene Schichten vertritt, die durch die Aufhebung des Mieterschutzes vernichtet werden würden. Hingegen nehmen sich die Bürgerlichen jenes kleinen Kreises an, der durch die Freiheit der Mietbestimmung zu dem arbeitslosen Einkommen von einst gelangen wil}, als ob es den Weltkrieg und die Zerreißung des alten Wirtschaftsgebietes „Österreich- Ungarn“ nie gegeben hätte. 31 Wohnhausbau Quarinplatz, X. Bezirk. Hofansicht. Arch. Siegfried Theiss und Hans Jaksch. H'p'- !JfF r-“>, Das Finanzierungsproblem. Hält man sich diesen volkswirtschaftlichen Tatbestand vor Augen, dann erklärt sich sofort auch ganz zwanglos die Abneigung der Gemeinde, Wohnhausbauten mit Hilfe von Anleihen zu errichten. Die Löhne und Gehälter in Österreich sind eben auf der Tatsache aufgebaut, daß der Mietzins im Haushalt keine erhebliche Rolle spielt. Daraus folgert, daß auch die Wohnungen in den Neubauten nur zu jenen Preisen vermietet werden können, wie sie für Wohnungen der gleichen Ausdehnung, der gleichen Ausstattung heute ortsüblich sind. Anderenfalls müßte es sich ergeben, daß in jeder Fabrik, in jedem Büro neben Personen, die mit ihrem Lohne angesichts der Niedrigkeit der Mieten immerhin noch das Auslangen finden können, andere arbeiten, die verelenden müßten, weil sie ein Viertel ihres Lohnes und noch mehr für die Wohnung auszugeben hätten. Diese an sich kleine Minderheit würde entweder in ihrer Lebenshaltung auf einen völlig unerträglichen Zustand herabsinken oder diese mit Recht Unzufriedenen wären die Träger der heftigsten Lohnbewegungen. 32 Wohnhausbau „Robert Blumhof“, XX. Bezirk. Arch. Erich Leischner. n? 3 a ffi S if! E !•> JB ■:-4at»cs*i’r$* 1 i Dabei aber könnte diesen Bestrebungen ein wirklich dauernder Erfolg nicht beschieden sein, weil damit letzten Endes der Stillstand der Exportindustrie verknüpft wäre. Die Gemeinde kann also für die neuen Wohnungen, mögen die Herstellungskosten wie hoch immer sein, nur den gegenwärtig für Wohnungen dieser Qualität allgemein geltenden Mietzins verlangen. Da alle übrigen Hauseigentümer in Wien zufolge des Mieterschutzgesetzes keine Rente beziehen, so kann auch die Gemeinde das in den Häusern investierte Kapital nicht unter Verzinsung bringen. Die weitere Folgerung aus diesem Tatbestände aber ist, daß es nicht angeht, Anleihen für Bauführungen aufzunehmen, aus denen keine Verzinsung und Tilgung des in ihnen steckenden Kapitals zu holen ist. Deshalb also ist der stete Hinweis unnütz, daß es doch eigentlich ein Gebot der Gerechtigkeit sei, auch jene kommenden Generationen zu Zahlungen heranzuziehen, die in späteren Zeiten diese Wohnhäuser benützen werden. Es soll dabei die Frage gar nicht erörtert werden, ob es überhaupt möglich wäre, Anlehen und noch dazu in einem sehr beträchtlichen Umfange für Bauführungen zu erhalten, (die vom Standpunkte des Käufers einer solchen Anleihe als unproduktiv anzusehen sind. Ganz gewiß aber ist es, daß die recht hohen Zinsen für diese Anlehen ja gleichfalls aus der Bevölkerung Jahr für Jahr herausgeholt werden müßten. Überdies würden diese Gelder, da nach den gegebenen Verhältnissen große Anleihen auf dem inneren Markte nicht unterzubringen sind, ins Ausland strömen, was gewiß für die Volkswirtschaft dieses ohnehin verarmten Landes ein höchst unerwünschter Zustand ist. 33 HT 1 I I Wohnhausbau Alliog-asse, XV. Bezirk. Arch. Gottlieb Michael. Es würde sich aber zweifellos noch folgendes herausstellen: Nämlich das Verlangen, daß jene Menschen, die in den neuen Wohnungen untergebracht sind, so viel zahlen sollen, als eben zur Verzinsung und Tilgung der aufgenommenen Wohnbauanleihen erforderlich ist. Eine solche Agitation hätte stets einen reichen Nährboden. Die Mietzinse aber, die sich dabei ergeben würden, hätten ungefähr die doppelte Höhe der einstigen Friedensmieten. Einerseits wegen der um mehr als fünfzig Prozent gestiegenen Baukosten, anderseits wegen der gleichfalls um mindestens fünfzig Prozent höheren Zinsen, die gegenwärtig in Zentraleuropa im Vergleiche zum Jahre 1913 für Anleihen gezahlt werden müssen. Es bedarf nicht erst der eingehenden Begründung, daß es völlig unerträglich wäre, wenn just in den Wohnhäusern der Gemeinde Wien Mietzinse verlangt werden würden, die in gar keinem Einklänge zu den Löhnen und Gehältern stehen, die — wie früher eingehend dargelegt — in aller Regel keinen Raum für irgendwelche Valorisierung des Mietzinses zugunsten einer Kapitalsrente lassen. Zur Kennzeichnung der Verhältnisse sei darauf hingewiesen, daß selbst jene wenigen Privatbauten, die von vorneherein für einen ganz kleinen Kreis sehr zahlungsfähiger Personen berechnet waren, Monate hindurch leer standen, ehe sich das Dutzend Mieter finden ließ. Diese Gründe waren bestimmend, daß die Gemeinde die Wohnhäuser aus Steuererträgnissen baut. Mit der Vollendung des Objektes ist es auch schon auf Null abgeschrieben. Daher kann sich die Gemeinde ohneweiters gleich allen übrigen Hausbesitzern in Wien damit begnügen, die bloßen Betriebs- und Instandhaltungskosten von den Mietern einzuheben. Zur 34 1 llfll' KU je? , ,^5,.] Wohnhausbau Spallartgasse, XIII. Bezirk. Arch. Erich Leischner. Deckung des Bauaufwandes dient zunächst die mit dieser Zweckbestimmung eingeführte Wohnbausteuer, über die in einem gesonderten Kapitel eingehender berichtet wird. Der Ertrag ist jedoch angesichts des großen Wohnungsbedarfes nicht ausreichend. Die Gemeinde zieht infolgedessen auch andere Steuerquellen heran. Im Verwaltungsjahre 1925 wurden für Wohnhausbauten rund 96 Millionen Schilling ausgegeben. Für 1926 ist die gleiche Summe vorgesehen. Angesichts des Strebens der Gemeinde, das Programm der 25.000 Wohnungen raschestens zu erfüllen, werden sich aber voraussichtlich noch nennenswerte Zuschußkredite zu diesem ohnehin schon so großen Betrag als notwendig erweisen. Nach Abzug der Entschädigungen an die Hauseigentümer für die Einhebung der Wohnbausteuer stehen rund 32'4 Millionen Schilling im Jahre 1926 zur Verfügung. Das darüber hinausgehende Erfordernis findet seine Deckung im sonstigen Budget. 35 festst ' f . r ! r|L nt Wf nila ljf ff IT in in 1 m Wkm SSHW *■ ■S; -Mmi | , t - **• - Nrol • V.W. Wohnhausbau „Metzleinstalerhof“, V. Bezirk. Ansicht Johannagasse. Arch. Hubert Gessner. Die Wohnbausteuer. Bis Kriegsende, das auch auf dem Steuergebiete eine völlige Neuregelung gebracht hat, bildeten die unter einer ganzen Fülle von Bezeichnungen bestehenden Steuern auf den Mietzins eine der wichtigsten Einnahmen des Staates, der Länder (Provinzen) und der Gemeinden. Nicht weniger als 40‘2°/° der an den Hausbesitzer gezahlten Miete flössen in Wirklichkeit und ohne daß dies der Bevölkerung so recht zum Bewußtsein kam, in die öffentlichen Kassen. Der Aufbau der Steuer war ohne jede Staffelung vollkommen gleichmäßig. Von je hundert Kronen sind vierzig Kronen und zwanzig Heller Steuern gewesen. Dabei war es vollkommen gleichgültig, ob diese Miete die dürftigste Proletarierwohnung oder einen glänzenden Palast, das bescheidenste Geschäftslokal in der Vorstadt oder ein prunkvolles Bankgebäude betraf. Die in der Gleichmäßigkeit gelegene scheinbare Gerechtigkeit, die aber gar keine Rücksicht anf die so durchaus verschiedene Leistungsfähigkeit nahm, ist in Wahrheit grausame Härte gewesen. Schon die mit Gesetz vom 18. Dezember 1919 eingeführte Abgabe von höheren Mietzinsen ist nach dem System der Staffelung aufgebaut. In der Gesetzesnovelle vom 4. März 1921 findet sich bereits von einem höheren Mietwerte an die stärkere Berücksichtigung der Geschäftszwecken dienenden Räume gegenüber Wohnungen. Daran wurde auch 36 *W V . 11 « III na mm fll «»« ■«• II RHk Wohnhausbau „Metzleinstalerhof“, V. Bezirk. Hofansicht. Arch. Hub. Gessner. dauernd festgehalten. Es geschieht dies in der Erwägung, daß besonders große und prächtige Wohnungen eine viel stärkere Heranziehung ihrer Benützer zu den öffentlichen Lasten rechtfertigen, als dies bei Geschäftsbetrieben der gleichen Zinshöhe begründet ist. Das Gesetz vom 10. Februar 1922 brachte zum erstenmale die Zweckbestimmung „zur Herstellung und Erhaltung von Häusern und für Siedlungszwecke“. Damals wurde nur der für Wohnungen eingehobene Teil der Abgabe den Bauten gewidmet. Die Steuer aus Geschäftslokalen fand für allgemeine Budgetzwecke Verwendung. Die Mietzinsabgabe wurde mit Gesetz vom 20. Jänner 1923 von der Wohnbausteuer abgelöst, deren gesamter Ertrag ausschließlich für Wohnbauzwecke bestimmt ist. 37 m j^'un-c mnfli Wohnhausbau Grillgasse, XI. Bezirk. Hofansicht. Arch. Karl Krist. Die Wohnbausteuer beträgt von den ersten 600 Kronen des am 1. August 1914 vereinbarten, bezw. auf Grund der damaligen Verhältnisse vom Magistrate im Vergleichswege ermittelten Jahresmietzinses das 300- fache der Bemessungsgrundlage. Das sind also 180.000 Kronen oder 18 Schilling jährlich. Die Miete, die in der Vorkriegszeit für die in Wien übliche Arbeiterwohnung von Zimmer und Küche bezahlt worden ist, betrug durchschnittlich 30 Kronen monatlich oder 360 Kronen jährlich. Die hierauf entfallende Wohnbausteuer macht daher 14 Schilling 40 Groschen für ein Jahr oder 1 Schilling 20 Groschen für den Monat aus. Von den nächsten 600 Kronen ist die Wohnbausteuer das 400 fache der Bemessungsgrundlage. So steigt die Wohnbausteuer staffelweise auf- 3 « in nr Wohnhausbau Kreuzgasse—Paulinengasse, XVIII. Bezirk. Arch. Karl Ehn. wärts und erreicht für Wohnungen den Höhepunkt mit dem 6000 fachen bei einem Jahresmietwert von mehr als 30.000 Goldkronen Friedenszins. Für Geschäftslokale endet die Staffelung mit dem bloß 2000 fachen beim Friedenszins von mehr als 20.000 Goldkronen, wozu noch vom Friedenszins von mehr als 6000 Kronen an ein unveränderlicher Zuschlag von 400 Schilling pro Jahr hinzukommt. Der soziale Charakter der Wiener Wohnbausteuer wird durch die folgenden Feststellungen in helles Licht gerückt, ln Wien gibt es nach dem Stande vom April 1926 519.054 Wohnungen und 89.143 Geschäftslokale. Insgesamt also 608.197 Objekte. Von diesen sind 27.322 aus verschiedenen Titeln (Exterritorialität, Wohnungen der Hausbesorger, Gemeinnützigkeit wie bei Schulen, Spitälern u. dgl.) von der Zahlung der Wohnbausteuer befreit und scheiden bei der Betrachtung aus. Es bleiben daher 580.875 der Wohnbausteuer unterworfene Wohnungen und Geschäfte übrig. Bis zum Friedenszins von 1200 Goldkronen gibt es 440.959 Wohnungen und 57.162 Geschäfte. Von den steuerpflichtigen Objekten sind dies also nahezu genau 86°/°. Der Anteil an der Wohnbausteuer aber, den sie zu bezahlen haben, macht nur 23'548°/° aus. Hingegen gibt es 471 Wohnungen und 2787 Geschäftslokale, deren Friedenszins 10.000 Goldkronen übersteigt. Von der Gesamtzahl der steuerpflichtigen Objekte sind dies 39 ÜiS I TI : *ßF, •" r**h Wohnhausbau Kreuzgasse—Paulinengasse, XVIII. Bezirk. Hofansicht. Arch. Karl Ehn. etwas über ein halbes Prozent. Die Steuerleistung aber, die diese 3258 wertvollsten Wiener Wohnungen und Geschäfte aufzubringen haben, macht 41'645°/o aus. (Näheres hierüber ist in der „Österreichischen Gemeindezeitung“ vom 15. August 1926 in dem sehr instruktiven Artikel „Die Wiener Wohnbausteuer“ von Robert Danneberg zu finden.) 40 1 * mm m •- ■ - mw. Wohnhausbau Kreuzg.—Antonig-., XVIII.Bez. Ansicht von der Kreuzg. Arch.Erich Leischner. Die Mietzinse in den Neubauten. Nach dem geltenden Gesetze besteht für die Zinsbildung in Neubauten volle Freiheit. Ebenso hat der Hauseigentümer, was bei diesem Anlasse bemerkt sei, auch das uneingeschränkte Kündigungsrecht. Im Kapitel „Der Mieterschutz als volkswirtschaftliche Notwendigkeit“ sind eingehend die Gründe dargelegt, weshalb die Gemeinde von der ihr gesetzlich gebotenen Möglichkeit, über das Ausmaß der ortsüblichen, durch das Mieterschutzgesetz tief herabgedrückten Zinse hinauszugehen keinen Gebrauch macht. Die Zinsbildung geschieht in der folgenden Weise: Alle Betriebskosten, für die der Hauseigentümer aufzukommen hat (Wassermehrverbrauch, Kanalräumung, Rauchfangkehrerarbeiten, Stiegenhausbeleuchtung, Versicherung), ferner die Ausgaben für Gebäude- nnd Gartenerhaltung, schließlich die Verwaltungskosten werden von den Mietparteien eingefordert. Irgendeine Verzinsung noch so bescheidener Art für das aufgewendete Baukapital kommt nicht in Anrechnung. 41 fl VT'!» E <*■* ÜI n» fl sr r» Wohnhausbau Kreuzgasse —Antonigasse, XVIII. Bezirk. Straßenhof. Arch. Erich Leischner. ilUU. U l ■ Die Erhaltungskosten werden vorläufig nach Erfahrungssätzen ermittelt. Da sich bei den Neubauten naturgemäß noch keine nennenswerten Instandhaltungsarbeiten ergeben, werden die Überschüsse in einem eigenen Fond für die Zukunft gesammelt. Es soll dadurch vermieden werden, daß etwa Mietparteien in den ersten Jahren unverhältnismäßig wenig bezahlen, dafür aber später jene Mieter, die gerade während der Zeit einer umfassenden Reparatur ein Haus bewohnen, für die ganze Abnützungsperiode der Vergangenheit aufkommen müssen. Der auf der oben skizzierten Grundlage ermittelte Zins in den städtischen Neubauten schwankt zwischen 11 Groschen für den Quadratmeter als Minimum und 30 Groschen für den Quadratmeter als Maximum für den Monat. Das Höchstausmaß von 30 Groschen bezieht sich aber nur auf einen einzigen Ausnahmsfall. Im VIII. Bezirk Albertgasse in der unmittelbarsten Stadtnähe wurden nämlich Wohnungen hergestellt, die mit einem eigenen Badezimmer ausgestattet sind und auch einen Raum für die Hausgehilfin aufweisen. Der niedrigste Zins von 11 Groschen kommt bei den Bauten der allerersten Zeit (erster Teil der Wohnhausanlage Schmelz und ein Bau im XXI. Bezirk, Mitterhofergasse) in Anwendung. Damals mußten unmittelbar nach dem Kriege vielfach Ersatzmaterialien angewendet werden und 42 Wohnhausbau „Reumannhof“ V. Bezirk. Front gegen den Margarethengürtel. Arch H. Gessner. es herrschte überhaupt noch der Zwang zur größten Einschränkung. Die Mietzinse werden abgestuft je nach der Lage des betreffenden Gebäudes, der Entfernung von einer Straßenbahn, der Stadtnähe und der Ausstattung. In letzterer Beziehung ist bereits eine sehr weitgehende Typisierung erzielt worden. Der für die städtischen Neubauten im großen Durchschnitt geltende Mietzins beträgt — von gewissen Ausnahmsfällen nach unten und oben abgesehen — für die überwiegende Mehrheit aller Wohnungen 15 Groschen für den Quadratmeter und Monat. Es stellt sich also beispielsweise eine Wohnung von 38 m 2 auf 5S 70 g. Hiezu kommt nur noch die Wohnbausteuer. Sie wird im allgemeinen durch Vergleich mit ähnlich gelegenen und ebenso ausgestatteten Wohnungen ermittelt. Da es Kleinwohnungen in der von der Gemeinde geschaffenen Art im Frieden überhaupt nicht gegeben hat, muß allerdings in Bezug auf die Ausstattung die Mittelstandswohnung herangezogen werden. Die Wohnbausteuer übersteigt indeß durchschnittlich nicht 1 S 50 g für den Monat und erreicht bloß bei den größeren Wohnungen etwa 2 S bis 2 S 50 g monatlich. Man geht also nicht fehl, wenn man die Gesamtausgabe für Miete und Wohnbausteuer für die vorwiegende Wohnungstype, bestehend aus einem kleinen Vorraum, Wohnküche und Zimmer, alles direkt belichtet und belüftet, harte Brettelfußböden, weißlackierte Türen, 43 ■im* Wohnhausbau „Reumannhof“, V. Bezirk. Teilansicht. Arch. Hubert Gessner. von der Gemeinde beigestellter Gasherd, elektrische Beleuchtung, Wasserleitung und Sturzklosett im Wohnungsverschluß mit 7 Schilling monatlich beziffert. In den städtischen Wohnhäusern befinden sich auch Geschäftslokale. Auch hier würde man zu völlig unerschwinglichen Mieten kommen, wenn man von der heute üblichen Verzinsung des aufgewendeten Kapitals ausgehen wollte. Die Gemeinde begnügt sich daher neben der Einhebung des entsprechenden Anteiles an den Betriebs- und Instandhaltungskosten mit einem Beitrag zu den Bauzinsen. Aber auch dieser ist nur während der ersten 15 Jahre der Dauer des Mietverhältnisses zu bezahlen und bleibt tief unter jenen Beträgen zurück, die bei privatwirtschaftlicher Bauführung verlangt werden müssten. In diesem Zusammenhänge sei darauf verwiesen, daß die Aufhebung des Mieterschutzes eine private Bautätigkeit, von Villen oder einzelnen Fabriken abgesehen, erst dann zu bringen vermöchte, wenn die Mietzinse weit, weit über die volle Valorisierung hinaus gehen würden und von der Wirtschaft ertragen werden könnten. Das folgert aus zwei unbestreitbaren Tatsachen: Einerseits sind die Baukosten gegenüber dem Frieden nicht mehr weit von der Verdoppelung entfernt; anderseits gehen die Ansprüche, die heute an die Verzinsung von inve- 44 ■* M W III »Jby i ix m * i ,■ . ». Wohnhausbau „Reumannhof“, V. Bezirk. Straßenhof. Arch. Hubert Gessner. stierten Kapitalien gestellt werden, erheblich und zwar um rund 50°/° über das Friedensmaß hinaus. Es ist also keine Übertreibung, wenn man ausspricht, daß für die von der privaten Bautätigkeit hergestellten Kleinwohnungen Zinse gefordert werden würden, die wohl an 60% des heutigen Lohnes eines Arbeiters ausmachen. Darin liegt auch zweifellos der Grund, daß sich das Privatkapital in der klaren Erkenntnis der Unerschwinglichkeit solcher Mieten nicht entschlossen hat, trotz der stürmischesten Nachfrage Kleinwohnungen zu bauen. Es ist nicht geschehen, obwohl die 30jährige volle Steuerfreiheit eingeräumt wurde und für Neubauten weder eine Einschränkung des Kündigungsrechtes noch eine Begrenzung bei der Festsetzung des Mietzinses besteht. 45 Siedlung „Hermeswiese“, XIII. Bezirk. Eingang. Arch. Karl Ehn. Die Förderung des Flachbaues durch die Gemeinde Wien. a) Siedlungen mit Nutzgärten. Schon im Vorigen wurde dargetan, daß die Gemeindeverwaltung im Rahmen der Möglichkeit alles tut, um auch der Gartenstadtbewegung in Wien ein Feld zu eröffnen. So ist durch das verständige Eingehen auf die Kleingarten- und Siedlungsbewegung in den äußeren Stadtteilen ein ganzer Kranz von Schrebergärten und Siedlerkolonien entstanden; die meisten unter Anwendung der vom Siedlungsamte gegebenen Richtlinien wohl geordnet, einige wenige in den Ubergangsjahren der Nachkriegszeit leider regellos. Die Einordnung der letzteren in den Stadtplan verursacht zunächst noch erhebliche Schwierigkeiten. Im Jahre 1921 widmete der Gemeinderat verschiedene städtische Außengebiete für Siedlungszwecke. Diese Gebiete liegen noch verhältnismäßig günstig zu vorhandenen Straßenbahnlinien, so daß hiefür Schnellverkehrsmittel entbehrlich waren. Um für die für Wien völlig neue Siedlungsbewegung auch Muster aufzustellen, hat die Gemeindeverwaltung selbst drei Siedlungen nach Entwürfen städtischer Architekten errichtet. weeBWrfT mßxsr**«?***' Siedlung „Hermeswiese“, XIII. Bezirk. Front gegen die Randstraße. Arch. Karl Ehn. •* > / /V Wrfffif- Sb**..- Es sind dies die Siedlungen XIII. Bezirk, Hermeswiese, XI. Bezirk, Weißen- böckstraße, und XXI. Bezirk, Kagran. In diesen drei Anlagen wurden 265 Einfamilienhäuser in Reihen und Gruppen zur Gänze aus städtischen Mitteln errichtet. Weitaus umfaßender jedoch ist die Mitwirkung der Gemeinde bei der Errichtung der zahlreichen Genossenschaftssiedlungen, die fast ausschließlich auf Gemeindeland (95 v. H.) im Baurechte erstellt worden sind und eine Fläche von über 1,000.000 m 2 umfassen, wobei die Zahl der Häuser 2600 bereits übersteigt. Die Unterstützung der genossenschaftlichen Bautätigkeit der Gemeinde ist überaus weitgehend und umfaßt 85% des Bauaufwandes; wurden doch bis Ende 1925 27,000.000 S aufgewendet. Auch für das Jahr 1926 ist ein stattlicher Betrag von 700.000 S gesichert, aus welchem 500 Häuser errichtet werden können; die Gesamtzahl der Siedlerhäuser wird damit 3400 erreicht haben. Unterstützt wurden die folgenden Genossenschaften: Siedlung Rosenhügel, „ Hermeswiese, „ Glanzing, Gartensiedlung Flötzersteig, 47 Siedlung Wien-West, „ Mein Heim, „ Aus eigener Kraft, „ Kriegerheimstätten, Reformsiedlung Eden, Siedlung Wolfersberg, „ Trautes Heim, „ Laa am Berg, „ Lainzer Tiergarten, Schafbergsiedlung, Siedlung Denglerschanze, „ Triesterstraße. Außer mit diesen unmittelbaren Beihilfen kommt die Gemeinde den Siedlern auch beim Bau der Wasserversorgung, der Verkehrs- und Randstraßen, beim Wasserbezug usw. weitgehend entgegen. Der Boden wird im Erbbaurechte gegen einen Zins von 3*5 v. H. des Wertes gegeben, wobei jedoch nur der heutige, sehr niedrige Verkehrswert zu Grunde gelegt wird. Die von der Gemeinde gegebenen Vorschüsse sind in eine im nachhinein zu verzinsende und während der Baurechtsdauer zurückzuzahlende Hypothek umzuwandeln. Tilgung und Verzinsung erfolgen nach Maßgabe der Hauserträgnisse. Der gegenwärtige Mietzins für die Siedlerhäuser entspricht aber ganz den niedrigen Mietzinsen ähnlicher Wohnungen und es verbleibt nach Abzug der Erhaltungs- und Betriebskosten kaum etwas für die Verzinsung, so daß diese Darlehen eigentlich zunächst gestundet sind. Dieser außerordentlich weitgehenden Förderung des Siedlungsbaues durch die Stadtgemeinde stand nur eine geringe Unterstützung durch den Bund gegenüber, die sich überdies lediglich auf die Jahre 1921 und 1922 beschränkte und insgesamt 890.000 S umfaßte. Die verbaute Fläche des Siedlerhauses beträgt zumeist 40 m 2 , doch ergibt sich in Anbetracht der einstöckigen Verbauung eine Wohnfläche von 60 m 2 . Im Erdgeschoß befinden sich außer einem kleinen Vorraum die Wohnküche mit Spüle und ein Wohnzimmer, oder aber die Küche mit einer kleinen Waschküche, die auch als Badegelegenheit dient und ein Wohnzimmer. Das Schlafzimmer und ein bis zwei Schlafkammern liegen im I. Stock. Diese Einfamilienhäuser eignen sich demnach sehr gut für kinderreiche Familien, umsomehr, als der Garten der Gemüsezucht dienen soll. Die Baustelle umfaßt gegenwärtig 200 m 2 . Im Anfänge wurden auch größere Ausmaße gegeben. Die Erfahrung zeigt, daß, dank der gebesserten Lebensmittelversorgung, nicht mehr die ganzen Gartenflächen für Gemüsebau verwendet werden und auch schon vielfach Blumenzucht betrieben wird. Von besonderer Tragweite für die bauwirtschaftlichen Möglichkeiten des Siedlungsbaues waren die von der Gemeindeverwaltung als Baubehörde gewährten Bauerleichterungen. Damit war auch eine fruchtbare Reform der starren Baugesetze geschaffen, die vorher das kleine Einfamilienhaus mit der gleichen Elle maßen, wie das vielgeschossige Miethaus. Stockwerkshöhen von 2'6 m, Hohlmauern an Stelle von Massivwänden, offene hölzerne Decken ohne Beschüttung, Verwendung der Bundträme des Daches als 4 8 Genossenschaftssiedlung' „Antäus“, XIII. Bezirk. Arch. Heinrich Schloss. u* . f-'VO - Tramlage des 1. Stockes, der Einbau hölzerner Stiegen ohne Rohrputz der Unterseite, die Verwendung von Torfstreuklosetten, die Herstellung einfachster Vorgartenabfriedungen und bekiester Gehwege an Stelle gepflasterter Gehsteige werden zugelassen. Auf kostspielige feuersichere Trennungen wird nach Möglichkeit verzichtet und die Trennungswände der Siedlerhäuser werden sinngemäß als Wohnungstrennungswände ausgeführt, da das genossenschaftliche Reihenhaus mit Recht als Mehrfamilienhaus aufgefaßt wird, überdies wurden alle Augenscheinstaxen und sonstigen Baugebühren den Siedlungsgenossenschaften restlos nachgesehen. Zur wirtschaftlichen Ermöglichung der Siedlungsbauten hat noch wesentlich die einheitliche Regelung der Arbeitszeit nach dem Kriege (Achtstundentag) beigetragen. Dadurch wurden die Siedler in die Lage versetzt, die vorgeschriebene Aufbringung von 15% der gesamten Baukosten zum größten Teil durch Siedlerarbeit zu leisten. Diese Siedlerleistung entspricht also einem ansehnlichen Teil der Baukosten. Sie kann für die Baujahre 1921 bis 1925 mit etwa 4,000.000 S bewertet werden. Lagepläne und Hauspläne der Wiener Siedlungen werden zum Teil von freischaffenden Architekten, zum Teil von den Architekten des Siedlungsamtes der Gemeinde entworfen. Die Lagepläne sehen fast durchwegs aus wirtschaftlichen und schönheitlichen Gründen Gruppen- und Reihenhäuser vor. Auch geschlossene Wohnhöfe sind mehrfach ausgeführt worden. Die Verkehrsstraßen (Durchzugsstraßen) und Randstraßen werden samt ihren Einbauten von der Gemeindeverwaltung aus eigenen Mitteln hergestellt. 49 Durch Anbringung 1 eines Obergeschoßes ist die Trennung der Schlafräume von den Wohnräumen durchgeführt, was im Vereine mit der größeren Zahl der Schlafräume gegenüber den bisher üblichen Wiener Kleinwohnungstypen einen bedeutsamen Fortschritt beinhaltet. Eine Unterkellerung unterbleibt entweder vollständig oder wird auf etwa ein Drittel der verbauten Fläche eingeschränkt. Die nicht unterkellerten Räume werden ebenso wie die Mauern gegen aufsteigende Grundfeuchtigkeit isoliert. Die Mauern wurden nur in den Baujahren 1921 und 192 2 überwiegend aus Zementhohlsteinen ausgeführt; andere Ersatzbauweisen wurden schon damals grundsätzlich nicht zugelassen. Später wurden ausschließlich gebrannte Ziegel verwendet, wobei verschiedene Systeme von Hohlmauern zur Anwendung gelangten, besonders solche aus zwei liegenden Ziegelscharen von je 12 cm Stärke mit 7 cm breitem isolierenden Luftschlitz. Die Decken sind mit Ausnahme der aus Eisenbeton hergestellten Kellerdecke, hölzerne Tramdecken, teils mit offener Untersicht, teils mit Rohrputz ausgeführt, wobei entweder eine versenkte Sturzschaltung angewendet oder eine Beschüttung der Erdgeschoßdecke überhaupt weggelassen wird, so daß die Fußbodendielen unmittelbar auf die Sturzschalung zu liegen kommen. Die Dächer sind meist Kehlbalkendächer einfachster Art mit Strangfalzziegeleindeckung; auf den Ausbau der Dächer wurde fast allgemein verzichtet. Bei allen Häusern wurde Hochquellenwasser und elektrischer Strom eingeleitet. Bei mehreren großen Siedlungen ist auch schon die Einleitung des Leuchtgases in die Häuser erfolgt, wobei die Siedler einen Teil der Kosten selbst aufbrachten. Die Beseitigung der Fäkalien erfolgt nur bei einigen Siedlungen durch Rohrkanäle in die städtischen Sammelkanäle, sonst durch Torfstreuklosette und Kompostierung. Für die kleinen Siedlerstellen der Wohnsiedlungen der Baujahre 1925 und 1926 sind überwiegend Senkgruben vorgesehen, deren Leerung durch die automobilen Latrinenwägen des städtischen Kanalräumungsbetriebes erfolgt. Die Ausführung der Siedlungsbauten erfolgt durch die Siedlungsgenossenschaft als Bauherren im Zusammenwirken mit dem städtischen Siedlungsamte, wobei die erforderlichen Bauarbeiten im Wege von Anbotsverhandlungen vergeben werden. Die Materialbeschaffung besorgt zum großen Teil zentral die gemeinwirtschaftliche Siedlungs- und Baustoffanstalt (Gesiba), an der die Gemeinde, der Bund (Staat) und die Genossenschaften durch ihren Verband beteiligt sind. Die Siedlungsgenossenschaften regeln auch die Leistung der Siedlerarbeit. Die Siedlungsgenossenschaften besorgen auch selbst die Verwaltung ihrer Siedlungskolonien und damit alle mit der Benützung und Instandhaltung der Siedlerhäuser zusammenhängenden Angelegenheiten. Mit dem von den Siedlern zu leistenden Entgelt werden auch Rücklagen eingehoben, die künftig für die Deckung der in längeren Zeiträumen regelmäßig wiederkehrenden größeren Instandsetzungsarbeiten dienen sollen. Die einzelnen Siedlungen lassen nach ihrer räumlichen Verteilung auf die Siedlungsgebiete drei natürliche Gruppen erkennen: die der Wienerwaldhöhe im Westen Wien’s, die der südlichen Bezirke und die des im Osten der Stadt gelegenen XXI. Bezirkes. Die erste Gruppe ist durch die landschaftlich schöne Lage ausgezeichnet, doch ist der Bauaufwand durch das 5 ° •pSSs* j • -v*. *-'*«*\ ■ ; ' Wl'» .» •*%*S3ir? - ^Y 1 X **r Genossenschaftssiedlung „Flötzersteig“, XIII. Bezirk. Arch. Alfons Hetmanek. geneigte Gelände, die teuere Zufuhr der Baustoffe und den Mangel an Sand und Schotter ein wesentlich höherer. Die zweite Gruppe nimmt in Bezug auf die Baukosten eine mittlere Stellung zwischen der ersten und dritten ein. Die dritte Gruppe, im flachen XXI. Bezirk gelegen, mit überall erreichbarem Bausand und Schotter und günstiger Transportlage ist hinsichtlich der Baukosten am günstigsten und bietet die besten bauwirtschaftlichen Vorbedingungen. Die Rechte und Pflichten der Siedler als Bestandnehmer gegenüber der Siedlungsgenossenschaft als Bestandgeber der Siedlerhäuser werden durch eine „Genossenschaftsordnung“ geregelt. b) Der Bau von Einfamilienhäusern. Auch außerhalb des Siedlungsbauprogrammes hat die Gemeindeverwaltung den Bau von Einfamilienhäusern durch Gewährung von Darlehen im Wege der Gemeinwirtschaftlichen Siedlungs- und Baustoffanstalt (Gesiba) gefördert. Zunächst wurden in den Jahren 1923 und 1924 für diesen Zweck insgesamt 1,000.000 S zur Verfügung gestellt. 177 Darlehensnehmer, die nur eine Verzinsung von 5°/° zu leisten haben, wurden damit in die Lage versetzt, ihre geplanten Einfamilienhäuser unter teil weiser Heranziehung eigener Mittel und Arbeit bewohnbar herzustellen. Im Jahre 1925 widmete die Gemeinde 650.000 S der „Heimbauhilfe der 5 1 Gemeinde Wien“, aus deren Mitteln die Gesiba eine Siedlungskolonie im X. Bezirk nächst dem Wasserturm errichtet, die derzeit 10 fertige und 30 im Bau befindliche Häuser umfaßt und deren in Herstellung begriffenen Straßen alle erforderlichen Einbauten erhalten (Wasser, Leuchtgas, Strom, Kanalisierung). Diese Einfamilienhäuser, gleichfalls auf städtischem Grund stehend, werden an Einzelpersonen in Baurecht gegeben, wobei die Baurechtsnehmer nur 25°/° der Hauskosten als Anzahlung zu leisten haben, während zur Deckung der restlichen Kosten bis zu einem Betrag von 13.000 S ein mit nur 5°,° zu verzinsendes Darlehen gewährt wird. Die Häuser werden in mehreren Größen und unter Zugrundelegung verschiedener Grundrisse gebaut, so daß der Leistungsfähigkeit und den Bedürfnissen des Einzelnen weitgehend Rechnung getragen werden kann. 5 2 m Bi m gl l pa i l l LE.1 ?. .1.1 m b u uu aa m fta □ □□■■■Hg] na • Wohnhausbau «Am Fuchsenfeld“, XII. Bezirk. Überbauung der Rizygasse. Arch. Heinrich Schmid und Hermann Aidiinger. Boden- und Baustoffe-Beschaffung für die städtischen Wohnhausbauten. Die Beschaffung des Baugrundes bildet eines der schwierigsten Kapitel im Wiener städtischen Wohnhausbau. Im Jahre 1919 standen der Gemeinde nur wenig Baugründe zur Verfügung, die überdies zumeist eine Widmung für Schul- oder Amtshäuser u. dgl. hatten. Eine zielbewußte Bodenpolitik setzte indeß nach dieser Zeit ein, deren bemerkenswerte Ergebnisse in der folgenden Tabelle erscheinen. 53 Der Grundbesitz der Gemeinde Wien und der in ihrer Verwaltung stehenden Fonds (ohne öffentliches Gut) Ende 1925. Gesamtfläche von Wien 27.806 Hektar. 7 Hektar Hektar Besitz der Gemeinde Wien Ende 1913. 5.504 Zuwachs 1914. 14 5.518 „ 1915 42 5.560 „ 1916 20 5.580 „ 1917 45 5.625 „ 1918 49 5.674 „ 1919 166 5.840 „ 1920 3 5.843 „ 1921 2 5.845 1922 . 179 6.024 „ 1923 202 6.226 „ 1924 331 6.557 „ 1925 132 6.689 Zuwachs 1914 bis inkl. 1925. 1.185 Gesamtbesitz der Gemeinde Wien Ende 1925 .. 6.689 Hektar. Die Nahrungsmittelnot während des Krieges hatte überdies dazu geführt, daß jedes freie Eckchen Erde mit Schrebergärten belegt wurde; die Freimachung für Wohnbauzwecke bereitete große Schwierigkeiten. Durch eine Vereinbarung mit dem Verband der Schrebergärtner ist in dieser Beziehung eine sehr wesentliche Verbesserung eingetreten. Hingegen macht es sich Tag für Tag empfindlichst geltend, daß ein wirksames Enteignungsgesetz zugunsten der Wohnhausbauten fehlt. Dies führt häufig zu den übertriebensten Forderungen der Grundeigentümer und bringt manches sonst sehr gute Bauvorhaben zum Scheitern. Diese große Lücke müßte unbedingt und raschestens ausgefüllt werden. Den sich geltend machenden Bestrebungen, die Wohnbautätigkeit der Gemeinde zum Gegenstände besonders großer Gewinne für Kartelle zu machen, konnte bisher im großen und ganzen sehr wirksam entgegengetreten werden. Die gesamten Baumaterialien werden ausnahmlos von der Gemeinde selbst beigestellt. Dadurch wird zunächst eine Vervielfachung der Nachfrage bei den Lieferanten gegenüber dem wirklichen Bedarfe vermieden. Die Gemeinde hat aber durch den eigenen Einkauf auch die Gewähr, daß nur vollkommen einwandfreie Materialien, die noch in eigenen Prüfungsstellen auf ihre Qualität untersucht werden, zur Verwendung gelangen. Diese Zusammenfassung bietet ferner die Möglichkeit zu sehr großen Schlüssen, mitunter zur Übernahme der Gesamterzeugung eines Betriebes, wofür angesichts der sonst sehr geringen Bautätigkeit gerne gewisse Preisopfer gebracht werden. Die Gemeinde leistet bei ihren Bestellungen Vorauszahlungen bis zur Hälfte, begleicht selbstverständlich alle fälligen Fakturen mit der größten Pünktlichkeit, was sie in dieser Zeit der allgemeinen Geldknappheit zum umworbensten Besteller macht. Durch den Ankauf einzelner Baustoffwerke ist die Gemeinde auch einigermaßen unabhängig geworden oder hat sich zumindest den vollständigen Einblick in die wirklichen Erzeugungskosten verschafft. Die ganze Baustoffbeschaffung ruht in der Hand einer eigenen Abteilung. 54 Wohnhausbau „Am Fuchsenfeld“, XII. Bezirk. Einblick in die Neuwallgasse. Arch. Heinrich Schmid und Hermann Aidiinger. «fipjgv. I Mit der Errichtung dieser Abteilung, der die Beschaffung der gesamten Baumaterialien für sämtliche Bauten oblag, schritt die Gemeinde gleichzeitig an eine durchgreifende Modernisierung der in ihrem Besitz bereits befindlichen technischen Werke, wie an den Kauf von neuen Baüstoffwerken. So ging bereits im Jahre 1919 das Ziegelwerk Oberlaa durch Kauf in den städtischen Besitz über und es wurde seine Erzeugungsfähigkeit, durch Ausbau und maschinelle Ausgestaltung der Anlage, auf rund 9,000.000 Stück Mauerziegel, 1.400.000 Stück Biberschwanzziegel, 3,700.000 Stück Strangfalzziegel, 30.000 Stück Preßfalzziegel, 100.000 Stück Firstziegel jährlich gebracht. Die Beistellung des für die gesamten städtischen Bauführungen erforderlichen Kalkes erfolgt durch das im Herbst des Jahres 1918 käuflich erworbene Kalkwerk in der Hinterbrühl, wie durch das im Jahre 1923 in das Eigentum der Gemeinde übergegangene Kalkwerk Kaltbrunn, dessen jährliche Erzeugungsfähigkeit bereits 520 Waggon Weißkalk, 25.000 m 3 Schotter und 100 Waggon Kalksteine beträgt. Die Schwierigkeiten bei Beschaffung eines qualitätsmäßigen Bausandes wurden endgiltig durch die im Jahre 1918 erfolgte Übernahme des Betriebes der Wiener Baustoffe A. G., Wien, III., Erdbergerlände, mit einer jährlichen Leistungsfähigkeit von rund 160.000 m 3 Bausand behoben. Dem Werke steht ein eigener Schiffspark zur Verfügung. 55 Über den außerordentlichen Umfang der für die gesamten Bauführungen erforderlichen wichtigsten Baustoffe, die durch die städtische Straßenbahn oder Kraftwagen des städtischen Fuhrwerksbetriebes den einzelnen Baustellen zugeführt werden, gibt die folgende, nur auf das Baujahr 1925 gütige Zusammenstellung Aufschluß: Portlandzement. 8.000 Waggons ä 10 Tonnen Mauerziegel deutschen Formates. 33.340 „ Strangfalzziegel. 800 Firstziegel. 30 „ Klinkerziegel. 410 „ Weißkalk . 1.700 „ Bruchsteine und Schottermaterial. 5.000 „ Betonschotter und Betonsand. 75.000 „ Gips. 600 „ Betonrundeisen . 600 „ Farbwaren, Terpentin, Leinölfirnis und diverse chemische Produkte. 20 „ Gas-, Wasserleitungs- und Bleirohre. 50 „ Abortrohre und Gainzen. 150 „ Gipsplatten. 375.000 m 2 Normentüren. 35.000 Stück Normenfenster. 31.700 „ Fußbodenmaterial für. 332.000 m 2 Wohnfläche Lagerglas und diverse Glassorten . 120.000 „ Dachpappe und Isolierplatten. 70.000 „ Klosettschalen und Spülapparate. 16.800 Stück Wandbrunnen .. .. 8.300 „ sowie zahlreiche andere Baustoffe, Materialien und Gegenstände. Aus den vorstehenden Ausführungen kann ersehen werden, daß die Sicherstellung der ungeheuren Mengen an Baumaterialien auf wirtschaftlichster Grundlage in vollem Umfange gelungen ist. 56 M n M n M '11 tU. L! 058 Wohnhausbau „Am Fuchsenfeld“, XII. Bezirk. Platzg-estaltung-. Arch. Heinrich Schmid und Hermann Aichinger. Planverfassung und Organisation der Bauausführung. Wenn auch die Gemeinde Wien keine Luxusbauten errichtet, soll damit keineswegs gesagt werden, daß sie bei ihren Neuschöpfungen die Kunst ausgeschaltet habe. Kunst ist kein Luxus, sie ist notwendig für ein aufstrebendes Volk. Von diesem Gesichtspunkte aus hat auch die Stadt Wien gehandelt, als sie namhafte Wiener Architekten mit ihren Zweckbauten betraute und bedeutende Bildhauer berufen hat, sie zu schmücken. Manche dieser Bauten sind geradezu vorbildlich geworden in ihrer zweckdienlichen Schönheit und ihr veredelnder Einfluß wird dauernd nachwirken. Die Gebäude sind zweckentsprechend gehalten, aber beinahe keines entbehrt eines schmückenden künstlerischen Beiwerkes. Bei großen, zusammenhängenden Grundkomplexen treten wichtige städtebauliche Fragen in den Vordergrund; die Architekten und das städtische Regulierungsbüro werden vor interessante und oft verwickelte Probleme 57 gestellt. Viele in den alten Regulierungsplänen vorgesehenen Baulinien erweisen sich jetzt als unbrauchbar, neue Straßenzüge und Plätze müssen geschaffen werden, die wahllose Ausstattung aller Straßen zu Verkehrsstraßen hat aufgehört. Wohnhöfe werden zu Grünflächen ausgestaltet und die Wohnstraßen mit Bäumen und Rasen ausgeschmückt, überall wird dem neuzeitlichen Gedanken möglichst Rechnung getragen, Grünflächen durch Grünstreifen zu verbinden. In einer Zeit des Stillstandes der privaten Wohnbau- und Industriebautätigkeit ist die von der Gemeinde geübte weitgehende Heranziehung der freischaffenden Architekten und Künstler im Interesse der Erhaltung dieses Standes eine bedeutsame sozialpolitische Maßnahme, die anderseits wiederum befruchtend auf die Gemeindebauten zurückwirkt, da sie die besten Kräfte in den Dienst des Volkswohnhausbaues stellt. Die Bauleitung erfolgt ausnahmslos durch das Wiener Stadtbauamt, dem hierin eine ebenso ehrenvolle als verantwortliche Tätigkeit zufällt, die erst richtig eingeschätzt wird, wenn man erwägt, daß fast alle Baustoffe von der Gemeinde unmittelbar beschafft und den Unternehmungen zur Verarbeitung übergeben werden. Alle Arbeiten werden öffentlich ausgeschrieben. Die Anzahl der sich bewerbenden Unternehmungen ist groß, wodurch eine angemessene Preiserstellung gewährleistet ist. Der Baubetrieb selbst erfolgt im größten Stile. Die Baustoffe werden mittels Lastkraftwagen, Lastzügen der städtischen Straßenbahn, ja selbst auf besonders angelegten Vollbahnanschlüssen, zugeführt. Einheitstüren und -fenster werden zu Zehntausenden vorausblickend bestellt. Auch die Bauunternehmungen sind durch Anwendung von Maschinen und praktischen Deckensystemen im Interesse eines wirtschaftlichen Baubetriebes bemüht. Die forcierte Durchführung des gewaltigen Wohnbauprogrammes stellt eine Spitzenleistung dar, die noch zusammenfällt mit der vielfältigen übrigen Bautätigkeit der Gemeinde im Kanalbau, Brücken- und Wasserbau, Wasserleitungsbau, Straßenbau usf. Auf all diesen Gebieten gilt es, die durch die Kriegsnot entstandenen Versäumnisse nachzuholen und neu aufzubauen. 58 r n i ffl ist® ..^5 ■ Li L Wohnhausbau „Am Fuchsenfeld“, XII. Bezirk. Front gegen die Längenfeldgasse und Murlingengasse. Arch. Heinrich Schmid und Hermann Aichinger. Die Verwaltung der städtischen Wohnhäuser. Die Verwaltung der städtischen Wohnhäuser wird zentral durch die Magistrats-Abteilung „Städtische Häuserverwaltung“ geführt, der die „Betriebsbuchhaltung — Wohnhäuser“ angegliedert ist. Die Überwachung der Häuser in technischer Beziehung und ihre Instandhaltung wird im Einvernehmen mit dem Betriebe „Städtische Häuserverwaltung“ durch das Stadtbauamt besorgt und zwar ebenfalls zentralisiert. Mit der unmittelbaren Hausaufsicht sind die Hausbesorger betraut, denen auch die Einhebung und Abfuhr der Mietzinse obliegt. Die Hausbesorger unterstehen wieder den Hausinspektoren. Die Einrichtung der Hausinspektion wurde erst im Jahre 1926 geschaffen, da die ununterbrochen ♦ ansteigende Zahl der in die Verwaltung hinzukommenden Neubauten die Einführung der Wohnungsaufsicht und die Einschiebung von Aufsichtspersonen zwischen der Magistratsabteilung „Städische Häuserverwaltung“ einerseits und den Hausbesorgern und den Wohnparteien andererseits 59 notwendig machte. Die Gemeinde Wien hat somit für den städtischen Hausbesitz, und zwar vorerst für die städtischen Neubauten, die in anderen Staaten bereits längst eingeführte Wohnungsaufsicht in die Tat umgesetzt. Gegenwärtig unterstehen der städtischen Häuserverwaltung: 1. Als Eigenbesitz der Gemeinde: 343 städtische Althäuser mit 3573 Parteien, 71 Wohnhausneubauten mit 904 Stiegenhäusern und 13.109 Parteien, 3 Gemeindesiedlungen mit 266 Einzelhäusern und ebensovielen Parteien, 39 Fondshäuser (Bürgerspitalfonds, Bürgerladefonds und allgemeiner Versorgungsfonds) mit 602 Parteien, endlich 8 Barackengruppen mit 64 Objekten und 806 Parteien. 2. Nur als Verwaltungsobjekte: 38 Stiftungshäuser mit 586 Parteien und 30 Siedlungsgruppen mit 2411 Einzelhäusern und ebensoviel Parteien. * & * 6o i? «#■ i" s * n uauj j Wohnhausbau „Am Fuchsenfeld“, XII. Bezirk. Blick von der Überbauung’ der Neuwallgasse gegen den Fuchsenfeldhof. Arch. Heinrich Schmid und Hermann Aichinger. Schlußwort. Der Wohnungsbau — eine dauernde Aufgabe der Gemeinde. Eine weitblickende und zähe durchgeführte Finanzpolitik hat das gesicherte Fundament für alle diese Leistungen gelegt. Durch die Schaffung der Wohnbausteuer und Heranziehung der Erträgnisse anderer, die arbeitenden Massen schonenden Steuern, sind die Riesensummen für die Verwirklichung der Volkswohnhäuser gesichert. Der Umstand, daß dies ohne Aufnahme von Anleihen erfolgt, gewährleistet dauernd erschwingbare, mäßige Mietzinse. Die technische Verwaltungsgruppe betreibt mit der größten Energie den Bau der Wohnungen. Sie hat sich mit ausgezeichneter Anpassungsfähigkeit auf die völlig neue Aufgabe eingestellt, so gewaltige 61 Wohnhausbauten durchzuführen, wie sie nie vorher von einer noch so bedeutenden privaten Baugesellschaft auch nur im Entferntesten bewältigt wurden. Die vielfach herrschende Meinung, daß eine öffentliche Verwaltung an solche Probleme sich nicht heranwagen dürfe, weil das Mißlingen zweifellos sei, ist hier glänzend widerlegt worden. Es hängt eben nur davon ab, welche Menschen mit einem Werke betraut werden. Die Regelung der Zuweisung der Wohnungen und die Verwaltung des gesamten Wohnhausbesitzes fällt in den Wirkungskreis der Verwaltungsgruppe IV. Was es bedeutet, dem Ansturm aller der vielen Tausende standzuhalten, die stürmisch die Zuweisung einer Wohnung fordern, welch’ unerhörtes Maß von Geduld und Takt dazu notwendig ist, wie qualvoll diese Arbeit insbesondere in den ersten Nachkriegsjahren war, als der Gemeinde noch gar keine Wohnungen zur Verfügung standen, läßt sich in Worten überhaupt nicht schildern. Was das Verwaltungsproblem anlangt, so ist es wohl am besten durch die schlichte Feststellung charakterisiert, daß nirgends auf der Welt jemals noch in einer einzigen Hand und unter einer zentralen Leitung ein derart großer Bestand an Wohnungen und Geschäftslokalen vereinigt gewesen ist. Für die Gemeinde ergeben sich dabei noch Schwierigkeiten besonderer Art. Sie ist der öffentlichen Kritik im weitesten Maße ausgesetzt. Was gegenüber jedwedem anderen Hauseigentümer nur eine belanglose Kleinigkeit sein mag, wird bei der Gemeindeverwaltung zu einer Angelegenheit der Öffentlichkeit, zu einer politischen Frage. Zusammenfassend kann ohne alle Uberhebung doch gesagt werden, daß die Stadt Wien sich in den bittersten Jahren der Nachkriegszeit an ein Werk gewagt hat, das in den ruhigen Tagen einer reichen Friedenswirtschaft als unlösbar erachtet worden ist. Mit festem Griff hat die Gemeindeverwaltung sich des Problems der Schaffung von Wohnhausbauten bemächtigt, diese völlig neue Aufgabe dem ohnehin schon so gewaltigen Wirkungskreise eingeordnet. In finanzieller, bautechnischer und verwaltungsmäßiger Beziehung hat es ein Vorbild für die zu vollbringende Leistung nicht gegeben. Zum ersten Male in der Geschichte der öffentlichen Verwaltungen ist es unternommen worden, an Stelle der versagenden privaten Bautätigkeit die des Gemeinwesens zu setzen, die dazu nötigen Mittel aus eigener Kraft und ohne alle Anleihen aufzubringen, die Verteilung der geschaffenen Wohnräume und Geschäftslokale nach freiem Ermessen, aber ohne jede Willkür und unter strengster Bedachtnahme auf den Grad der Bedürftigkeit zu vollziehen. Inwieweit dieser kühne Plan gelungen ist, mag jeder sich durch den Augenschein überzeugen. Die an allen Ecken und Enden der Stadt emporragenden Wohnhausbauten und Siedlungen legen Zeugnis ab. Fest steht, daß das Programm der 25.000 Wohnungen, zu dessen Vollendung der Wiener Gemeinderat der Verwaltung fünf Jahre Frist gegeben hat, statt Ende 1928 schon ein Jahr vorher durchgeführt sein wird. Eine Erhöhung der ursprünglichen Zahl der 25.000 auf 30.000 ist in Aussicht genommen. 62 Damit aber erachtet die Gemeindeverwaltung ihre Aufgabe keineswegs für erledigt. Die unveränderte Aufrechterhaltung des Mieterschutzes ist die Lebensbedingung für die österreichische Industrie und damit für die Gesamtwirtschaft des Landes. So lange der Mieterschutz besteht und in den Löhnen kein Raum für jene phantastisch hohen Mietzinse ist, wie sie sich mit Rücksicht auf die Steigerung der Baukosten und die im Vergleiche zur Vorkriegszeit viel höheren Kapitalszinsen ergeben, kann die private Bautätigkeit nicht einsetzen. Der Bestand an alten Häusern aber unterliegt der starken Abnützung. Neue Haushalte werden gegründet und bedürfen neuer Wohnungen. Einen Stillstand darf es also nicht geben. Daher muß die Gemeinde ihre Bautätigkeit fortsetzen! An das erste Wohnbauprogramm wird sich ein zweites, ein drittes reihen. Die Schaffung von Wohnungen ist zur dauernden Aufgabe der Gemeinde geworden. Sie wird in der Erfüllung dieser großen Pflicht nicht erlahmen. 63 Inhaltsübersicht Seite Die Wiener Wohnverhältnisse vor dem Kriege. 3 Das Entstehen einer sehr verschärften Wohnungsnot durch den Krieg und ihre Folgen. 7 Die ersten Maßnahmen der Gemeindeverwaltung zur Bekämpfung der Wohnungsnot und des Wohnungselendes. 11 Die im größten Maßstabe organisierte Wohnbautätigkeit wird zu einer Hauptaufgabe der neuen Gemeindeverwaltung. Der Beschluß, 25.000 Wohnungen in fünf Jahren zu erbauen. 14 Hätte das Programm der 25.000 Volkswohnungen in Gestalt einer Gartenstadt verwirklicht werden können?.. 17 Richtlinien für die Wiener Volkswohnhäuser. 23 ‘ Ausgeführte Wohnungsgrößen. 28 Der Mieterschutz als volkswirtschaftliche Notwendigkeit. 29 Das Finanzierungsproblem. 32 Die Wohnbausteuer. 36 Die Mietzinse in den Neubauten . 41 Die Förderung des Flachbaues durch die Gemeinde Wien: a) Siedlungen mit Nutzgärten. 46 b) Der Bau von Einfamilienhäusern.*51 Boden- und Baustoffebeschaffung für die städtischen Wohnhausbauten 53 Planverfassung und Organisation der Bauausführung. 57 Die Verwaltung der städtischen Wohnhäuser. 59 Schlußwort: Der Wohnungsbau eine dauernde Aufgabe der Gemeinde 61 64 Verzeichnis der Abbildungen Seite Wohnhausbau „Reumannhof“ im V. Bezirk. Arch. Hubert Gessner. Mittelbau.Umschlag •* il 11 11 „ „ ii ii . 3 Grundriß eines Wohnhauses der Vorkriegszeit mit indirekt belichteten und belüfteten Gangküchen und aneinandergereihten gemeinsamen Aborten. 5 Grundriß eines Wohnhauses der Vorkriegszeit mit Ausschrottung des Baugrundes, kleinem Haupthof und Lichthof, in die Wohnräume, Küchen und Aborte münden .. 6 Beispiel einer Verbauung aus der Vorkriegszeit im VH. Bezirk. 7 1t 0 n *t n n >» •* n >» • • ♦ .. * Siedlung „Schmelz“ im XV. Bezirk; erbaut 1919—1923. Beginn der Wohnbautätigkeit der Gemeinde. Arch. Hugo Mayer. 11 Wohnhaustype der Gemeinde Wien mit direkt belichteten und belüfteten Wohnräumen, Küchen mit Kochnischen, überlichteten und direkt überlüfteten Aborten und zwischengeschalteten Vorräumen. 14 Beispiel einer Randverbauung mit Gartenhof bei einem Wohnhausbau der Gemeinde Wien; XII. Bezirk Klährgasse—Längenfeldgasse — Steinbauergasse—Aßmayergasse. Arch. Karl Ehn. 16 Genossenschaftssiedlung „Hoffingergasse“ im XII. Bezirk. Arch. Dr. Josef Frank. 17 Siedlung „Am Wasserturm“ im X. Bezirk. Arch. Franz Schuster und Franz Schacherl. Errichtet auf Grund der „Heimbauhilfe“ der Gemeinde Wien durch die „Gesiba“ (Gemeinwirtschaftliche Siedlungs- und Baustoffanstalt). 18 Siedlung „Freihof“ im XXI. Bezirk; Kagran. Arch. Karl Schartelmüller. 19 Genossenschaftssiedlung „Wien-West“ im XVII. Bezirk. Arch. Hugo Mayer. 20 Siedlung „Freihof“ im XXI. Bezirk; Kagran. Arch. Karl Schartelmüller. Straßenhof... 21 Wohnhausbau „Fuchsenfeldhof“ im XII. Bezirk. Arch. Heinrich Schmid 'und Hermann Aichinger. Haupthof. 23 Gärtnerisch gestalteter Innenhof in einem Wohnhaus der Gemeinde Wien; X. Bezirk Quarinplatz. Arch. Siegfried Theiss und Hans Jaksch. 24 Wohnhausbau „Metzleinstalerhof“ im V. Bezirk. Arch. Hub. Gessner. Zentralwaschküche 25 Wohnhausbau „Fuchsenfeldhof“ im XII. Bezirk. Arch. Heinrich Schmid und Hermann Aichinger. Kinderaufenthaltsraum. 26 Städt. Wohnhausbauten; Wohnungstype: Ausmaß 38m 2 . 28 „ 45 m 2 . 29 Seite Wohnhausbau am Quarinplatz im X. Bezirk. Arch. S. Theiss und H. Jaksch. Hofansicht „ „Robert Blumhof“ im XX. Bezirk. Arch. Erich Leischner. „ an der Alliogasse „ XV. „ „ Gottlieb Michael. „ an der Spallartgasse „ XIII. „ „ Erich Leischner. Wohnhausbau „Metzleinstalerhof“ im V. Bezirk. Arch. Hubert Gessner. Ansicht von der Johannagasse... Wohnhausbau „Metzleinstalerhof“ im V. Bezirk. Arch. Hub. Gessner. Hofansicht. „ an der Grillgasse „ XI. „ „ Karl Krist. Hofansicht. „ an der Kreuzgasse-Paulinengasse im XVIII. Bezirk. Arch. Karl Ehn.. »» »» it ii n ii n n n n Hofansicht Wohnhausbau an der Kreuzgasse-Antonigasse im XVIII. Bezirk. Arch. Erich Leischner. Ansicht von der Kreuzgasse. Wohnhausbau an der Kreuzgasse-Antonigasse im XVIII. Bezirk. Arch. Erich Leischner. Einblick in den Straßenhof. 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 Wohnhausbau „Reumannhof“ im V. Bezirk. Arch. Hubert Gessner. Front gegen den Margarethengürtel. 43 Wohnhausbau „Reumannhof“ im V. Bezirk. Arch. Hubert Gessner. Teilansicht. 44 „ „ „ „ „ „ „ „ Straßenhof. 45 Siedlung „Hermeswiese“ im XIII. Bezirk. Arch. Karl Ehn. Eingang. 46 „ „ Front gegen die Randstraße 47 Genossenschaftssiedlung „Antäus“ im XIII. Bezirk. Arch. Heinrich Schloss. 49 „ „Flötzersteig“ im XIII. Bezirk. Arch. Alfons Hetmanek. 51 Wohnhausbau „Am Fuchsenfeld“ im XII. Bezirk. Arch. Heinrich Schmid und Hermann Aichinger. Überbauung der Rizygasse. 53 Wohnhausbau „Am Fuchsenfeld“ im XII. Bezirk. Arch. Heinrich Schmid und Hermann Aichinger. Einblick in die Neuwallgasse. 55 Wohnhausbau „Am Fuchsenfeld“ im XII. Bezirk. Arch. Heinrich Schmid und Hermann Aichinger. Plätzgestaltung. 57 Wohnhausbau „Am Fuchsenfeld“ im XII. Bezirk. Arch. Hginrich Schmid und Hermann Aichinger. Front gegen die Längenfeldgasse und Murlingengasse. 59 Wohnhausbau „Am Fuchsenfeld“ im XII. Bezirk. Arch. Heinrich Schmid und Hermann Aichinger. Blick von der Überbauung der Neuwallgasse gegen den Fuchsenfeldhof . 61 -o- CHWALA’S DRUCK, WIEN VII. ZIBCLERS.«^ Vogelschauplan von Wien mit den Volkswohnhäusern und Siedlungen. Verzeichnis der Bauten.