z u r österreichisch - deutschen Zeitung. Dir österreichisch-deutsche Zeitung erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage täglich, auf einem halben Medkan-Qnartbogen, und bespricht di« Zeitfragen und Ereignisse Deutschlands und des Auslandes, die Interessen des Handels, der Literatur und Kunst. — Man vränumerirt in Wien bei täglicher, «nentgeldlicher Zustellung mit 12 fl. ganzjährig, 8 « kalbjähriq 3 fl vierteljährig im Comptoir dieser Zeitschrift: am Bergel, im Hause zum Schabenröffel Nr. 482. im 2. Stock. — Auswärtige pränumerlren auf den nächsten Postämtern mit 12 fl 24 kr. ganzjährig, 6 fl. 12 kr. halbjährig. — Inserate: die dreimal gespaltete P-titzeile bei einmaliger Einrückung 2 kr., bei dreimaliger 5 kr. C. M. Ln ^ Wien, MtMl'Il ,V.» r. steh -v-stuueü öcr Heiligen uoäter von Eggenburg zu erkundigen. Der Herr Minister war so gefällig, der Universität die beifolgenden Acten zu übermachen. Diese und namentlich der milde fromme Brief Sr. Eminenz deS Erzbischofs wurden auf der Aula zur größten Erbauung der andächtigen Zuhörer vorgelesen und unS eine Abschrift der interessanten Dokumente mitgetheilt. Wir lassen sie hier folgen und widmen selbe dem jurivisch-politischen Leseverein. Zugleich bemerken wir, daß es inländische, in Wien gcborne Acten seien und folglich nicht aus gewiesen werden können. Also leset, leset! Herr Dietrich stein als Repräsentant Oesterreichs macht Fürst Metternich in London einen Besuch, vielleicht wollen die Redemtoristen altheilweise Repräsentanten von Metternich's Politik uns eine Visite Reconnaissance machen! Darum guten Abend! guten Abend meine Herren! Zweiter Artikel. Euer Exeellenz! Wir Unterzeichnete, tief verletzt in unserer christlichen Gesinnung wegen des unwürdigen Betragens gegen unsere katholischen Priester , das am 6. April d. Z. in unserer Kaiserstadt Statt gefunden und dessen Zeugen wir gewesen sind, machen dießfallS unsere ehrfurchtsvollen Vorstellungen, damit Euer Er- eellenz die nöthige Abhilfe treffen möchten. Man hat die Priester der Versammlung deS a.h. Erlösers, die hier in der Kirche Maria Stiegen durch 28 Jahre das Wort GotteS geprediget, Unzählige durch Ausspendung der heil. Sacramenle Trost und Stärke, besonders am Krankenbette gebracht, sich auch nnermüdet mit unfern Lehrjungen, Dienstboten und Arbeitsleuten geplagt, und täglich wieder Arme mit Kost und Almosen betheilt — hilflos zur Stadt hin- ansgeführt und auf offener Straße schutzlos ausgesetzt. Man hat sie überall, selbst in Privatwohnun*) Wir wurden zur Mittheilung der folgenden zurückweisen zu dürfen. gen aufgesucht, als vogelfreie Menschen zur Stadt hinauSgeschaffr, wo sie von Bezirk zu Bezirk herum- getrieben wurden, und dadurch gleich Verbrechern dem Spotte deS Pöbels preisgegeben. Da ein solches Betragen gegen katholische Priester in den Annalen unserer Geschichte unerhört, für unsere Kaiserstadt entehrend und für jedes christliche Herz empörend ist: so betrachten wir dieses Attentat gegen unsere Priester, die unsere Achtung und unser Vertrauen verdienten, als einen Angriff auf unsere heilige Religion selbst, ja, wir müssen noch bemerken, daß, da diese Priester geborne LandeSkinder sind, und als solche auf Sicherheit der Person und de- Eigentums wie jeder andere Staatsbürger Anspruch zu machen haben, wir ein solche- Benehmen gegen sie als eine Verletzung der uns von Sr. Majestät dem Kaiser gegebenen Constitution erachten. Empört und erschüttert über ein solche- Benehmen gegen unsere Priester, bitten wir Euer Ercellenz um Schutz und Sicherheit für dieselben, um Herausgabe ihre- Vermögens, indem wir eS für die größte Ungerechtigkeit halten müßten, wenn man ihnen dieses vorenthalten sollte. In tiefster Ehrfurcht KaSpar Navratil, Bürger und Hausinhaber. Joseph Flaschhart, Bürger und HauSinhaber. Peter Barth*). Bürger und HauSinhaber. Franz Haubner, Bürger und HauSinhaber. Im Namen aller dießseitS gekränkten katholischen Mitbrüder. ») Die Redaction ist in der Lag« durch Actenstücke, welche in den zurückgelassenen Papieren der ? ?. Redemtoristen gefunden wurden, den Beleg zu liefern, daß derselbe Hr. Barth bereits unter seinem Namen Brochuren, welche die Herren l> ?. selbst verfaßt haben, herausgegeben. der Wahrheit dieselben nicht Anm. d. Red. Acten von einer Deputation von Nationalgarden und Studenten aufgefordert, «nd glaubten im Interesse Dritter Artikel. Euer Excellerrz! Die gewaltsame und wirklich grausame Art, mit der man die Redemtoristen und besonders die Re- demtoristinen vertrieben hat, hat mein Herz sehr betrübt. Ich hatte zwar eine Ahnung, daß dieser Orden aufgehoben werden dürfte, aber die gewaltsame Vertreibung durch Menschen, denen gar kein Recht heilig ist, hatte ich nicht erwartet. Ich bin dadurch als Erzbischof indie größte Verlegenheit gesetzt, weil die vertriebenen Priester und Klosterfrauen nicht nur keinen Unterhalt haben, sondern nicht einmal eine Ruhestätte finden können. Mehrere haben zu guten frommen Menschen ihre Zuflucht genommen, allein sie werden sobald man sie aiifspürt, von einzelnen Nationalgarden gewaltsam vertrieben, und Niemand getraut sich, aus Furcht selbst mißhandelt zu werden, sie in das Quartier zu nehmen. Mehrere dieser Klosterfrauen, die doch bei ihrer zurückgezogenen Lebensweise gewiß Niemand beleidiget haben, suchen bei mir Hülse, und einzelne Priester werden selbst auf dem Lande beunruhigt und vertrieben. So wurde P. Oetrak im Schlosse zu Baumgarten von 30 bis 40 Nationalgarden in der Nacht ausgesucht, welche alle Zimmer durchsuchten und denen er nur durch die Flucht entging. Euerer Ercellenz Einsicht bürgt mir dafür, daß Sie nicht verkennen werden, wie dringend nothwendig es ist, durch eine Verfügung dafür zu sorgen, daß die vertriebenen Individuen doch den nothwendigsten Unterhalt bekommen, und in den Zufluchtsorten, welche ihnen gutmüthige Menschen gewahren, nicht ferner beunruhigt werde«. Diejenigen Priester, welche gesetzmäßig meiner Diöcese angehören, bin ich Willens, in so ferne sie geeignet sind, in der Seelsorge auf dem Lande anzustellen; die meisten dieser Priester aber sind aus fremden Diöcesen, und können ohne das erforderliche Reisegeld und ohne einen ordentlichen Paß nicht in dieselben zurückkehren. — Ich muß daher bitten, daß Eure Ercellenz die Güte haben, aus dem mit Beschlag belegten Vermögen den zur Seelsorge nicht geeigneten Individuen den Unterhalt, den andern aber das erforderliche Reisegeld, und die Kosten zu ihrer anständigen Bekleidung bei der Landesregierung anzuwrisen. WaS die Klosterfrauen betrifft, welche ihr Patri- monial-Vermögen in das Kloster gebracht haben, und daher gerechten Anspruch auf die Erfolglaffung desselben besitzen, bitte ich diese Erfolglaffung bei der Landessteüe so schnell als möglich zu verfügen, und denselben einstweilig den Lebensunterhalt anzuweisen, indem es doch unmöglich der Wille der konstitutionellen Regierung sein kann, diese armen Personen, die nichts verbrochen haben, dem Hunger und Elende Preis zu geben. Ich zweifle nicht, daß die an Verzweiflung grän- zende Lage mehrerer Opfer der blinden Wuth zu dem Herzen Euerer Ercellenz sprechen und die Gewährung meiner Fürbitte erwirken wird. Wenn Euere Ercellenz diese meine Bitte nicht gewahren, so kann weder das Conststorium noch da» Ordinariat, der unglücklichen Lage dieser Individuen abhelfen oder dieselben auch nur beruhigen und vor Verzweiflung sichern. Ich habe die Ehre mit aller Hochachtung zu sein Wien den 18. April 1848. Euerer Ercellenz gehorsamster Diener Vincenz Eduard Milde. An Seine des Herrn Minister des Innern Franz Freiherrn von PillerSdors, k. k. w. g. RatheS rc. Ercellenz! Vierter Artikel. Hoch- und wohlgeborner Freiherr! Die Anzeige Eurer Ercellenz vom 16, v. Mts., Z. 948, von mehreren Verfügungen, welche Eure Ercellenz in Betreff der k. k. Redemtoristen zu Wien und zu Eggenburg getroffen haben, nehme ich zur Kenntniß und genehmige die von Eurer Ercellenz an die Regierung erlassene Aufforderung und Ermächtigung an Mitglieder dieser Kongregation über ihr Ansuchen aus dem niederösterreichischen Religionsfonde gegen Rückerstattung aus dem Vermögen dieser Congregation zu erfolgen. AuS der Anlage wollen Eure Ercellenz ersehen, wie dringend der hiestge HerrFürst-Erzbischof um Schutz und Unterstützung dieser Priester, dann der Frauen dieser Congregation einschreitet: Ich kann Eure Ercellenz nur angelegentlichst ersuchen, nach meinen wiederholten Weisungen vom 7., 9., 12., 15. und 17. d. M., Z. 526, 593, 651, 721 811 schleunigst für diese Priester und diese Frauen Sorge zu tragen, was, wenn nach diesen Weisungen vorgegangen worden wäre, wol schon hätte geschehen sein können. Tck b-rnb ia» »»tex Einem den Herrn Fürst - Errbi- schos mit der Versicherung, daß Eure Ercellenz die von ihm gewünschten Verfügungen, so weit eS nicht ohnehin schon geschehen wäre, sogleich treffen werden, und ersuche ihn Eurer Ercellenz bei den zu treffenden Vorkehrungen auch seiner SeitS alle Beihilfe zu gewähren. Schließlich übergebe ich Eurer Ercellenz ein von unfern Bürgern Wiens an mich gerichtetes Gesuch um Schutz und Sicherheit für diese Redemtoristen und um AuSfolgung ihres Vermögens an sie zur angemessen Erledigung. Genehmigen EureErcellenz die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung. Pillersdorsf. Wien, den 20. April 1848. Au Seine deS Herrn n. ö. Regierungs- Präsiden ten F reih err n vonTalatzko Ereell enz. Fünfter Artikel. K. k. n. ö. Landesregierung. Nr. L1087. SitzuagamS. Mai 1848. Datum 20 . Ap ril 1848. Referent Regier«,g«- prae». 22. April. «ath Reichet. H. Ministerial-Erlaß Nr. 937/Ll folgenden Inhalts : Die Anzeige vom 16. d. M. Z. S48, von mehreren Verfilzungen, welche Euer Ercellenz in Betreff der ?. Redemtoristen zu Wien und zu Eggenburg getroffen habe», nehme ich zur Kenntniß, und genehmige die von Euer Ercellenz an die Regierung erlassene Aufforderung und Ermächtigung, an Mitglieder dieser Congregation über ihr Ansuchen Aushilfen aus dem n. ö. Religionsfonde gegen Rückerstattung aus dem Vermögen dieser Congregation zu erfolgen. Aus der Aussage wollen Euer Ercellenz ersehen, wie dringend der hiesige Erzbischof um Schutz und Unterstützung dieser Priester, dann der Frauen diese, Congregation einschreltet. Ich kann Euer Ercellenz nur angelegentlichst ersuchen, nach meinen wiederholten Weisungen vom 7., 9,, 12., 18., 17. d. M. (u. s. w. wie in der Note des Erzbischofs das folgende enthalten ist) Referat: V. Der Unterzeichnete Referent hat sich wiederholt dafür ausgesprochen, daß eS dringend nothwendig sei, daß sich die hohe Staatsverwaltung erkläre, ob sie das Beisammenwohnen der Mitglieder der Redemto- risten-Congregation, so wie der Frauen dieses Ordens noch fernerhin gestatten wolle oder nicht. Würde aus politischen Gründen sich gegen den Fortbestand dieser Congregation ausgesprochen, so wäre eS Pflicht der Behörden, sich nach den bei Aufhebung von geistlichen Communitäten bestehenden Direktionen und Uebungen zu benehmen. Erklärt sich die Staatsverwaltung für den ferneren Fortbestand dieser mit allerhöchster Bewilligung in Oesterreich eingesührten Congregationen, so ist eS Pflicht der Behörden, die gewaltsam von Unberufenen vertriebenen OrdenS-Mitglieder in ihre Ordenshäuser zurückzuführen, sie in ihrem Eigenthume und in ihren Rechten zu schützen, und diejenigen, welche sich die gewaltsame Vertreibung haben zu Schulven kommen lassen, zur Verantwortung zu ziehen. So lange hierüber nicht entschieden ist, lassen sich nur provisorische Maßregeln Vorkehren, und diese sind, geleitet worden. Die Inventur des Vermögens der Redemtoristen und Redemtoristinen ist im Zuge, und eS ist dem Wiener Magistrate aufgetragen worden, die Kleidungsstücke, insbesonderS die Wäsche, den einzelnen Mitgliedern auszufolgen. Drei Redemtoristenpriestern ist bereits der Tischtitel aus dem n. ö. Religionsfonde, und zwei Individuen sind Aushilfen aus demselben Fonde angewiesen worden, und alle dergleichen einlangenden Gesuch» werden in ähnlicher Weise erledigt werden. DaS hohe Regierungs-Präsidium hat unterm 18. April 1848, Nr. 948, den Obercommandanten der Nationalgarde aufmerksam gemacht, daß die Redemtoristen als österreichische Staatsbürger den vollen Anspruch auf Sicherheit der Person und deS EigenthumS haben, und hatdaher das Ersuchen gestellt, derNa- tionalgarde das Aufsuchen und Verfolgen der Redemtoristen zu untersagen, di» AuSfolgung deS vorhandenen Vermögens erst dann Statt finden , bis die Inventur vollendet und so nach der Meinung deS Unterzeichneten, bis entschieden sein wird, ob die Redemtoristen und Redemtoristinnen noch ferner als Congregationen in Oesterreich geduldet werden. Unter diese» Umständen gesteht der Unterzeichnete offen, daß er gegenwärtig keine neue Verfügung als angezeigt findet, sondern nur darauf antragen kann, den vorliegenden Erlaß zur Wissenschaft zu nehmen. Reichel, Wien, den 23. April 1848. RegierungSrath. Gedruckt bei Edl. v. Schmidbauer und Holzwarth. Preis des einzelnen Blattes 3 kr. Conv. Münze.