Vorschlag zur Ergänzung der am 10. April 1648 herausgegebenen Grundzüge der Organisation der Nationalgarde. am 10. April d. I. erlassenen Kundmachung mangeln wesentliche Bestimmungen: Erstens die Festsetzung einer möglichst kurzen Frist, allenfalls von acht Tagen, innerhalb welcher die Einreihung der zum Gardedienst verpflichteten Staatsbürger geschehen seyn muß. Zweitens die Androhung einer Strafe wider die Säumigen und jene, welche sich dieser jedem Patrioten heiligen Pflicht ganz zu entziehen suchen. Dritten- die Ueberwachung dieser Einreihung durch die Nationalgarde selbst. Das Verlangen nach einem alsogleichen Beginnen und nach einem raschen Fortgange der Einreihung in die Garde wird durch die allgemein verbreiteten Gerüchte von zu befürchtenden Reaktionen mehr als hinreichend gerechtfertigt, mögen min diese Gerüchte gegründet sein oder nicht. Im ersten Falle wird eine der Ortsbevölkerung entsprechende Nationalgardenmacht, welche für Wien immerhin auf 30000—40000 Mann angeschlagen werden kann, wenn sie auch nicht sogleich vollständig uniformirt und ererzirt ist, schon durch ihren moralischen Einfluß, als gesetzmäßiges Organ zum Schutze aller konstitutioneller Interessen, geeignet sein, jeden Versuch einer Reaktion im Entstehen zu vereiteln, im letztem Falle aber jene aufregenden Umtriebe zu unterdrücken, welche in Verfolgung kommunistischer und republikanischer Bestrebungen, durch die böswillige Verbreitung solcher Gerüchte eine gänzliche Anarchie herbeizuffchren beabsichtigen. Damit jedoch jene moralische Kraft der Nationalgarde erhalten und gehoben werbe, ist es dringend nothwendig, daß sie auch das Bewußtsein physischer Stärke erlange; sie muß möglichst brauchbare Waffen und einen der vorhandenen Anzahl von Gewehren in jedem Bezirke entsprechenden Munitionsvorrath ungesäumt erhalten, welcher bei der Hauptwache der Garde jedes Bezirks in sichern Gewahrsam zu nehmen ist. Die Nothwendigkeit einer Strafandrohung findet ihre Rechtfertigung in der leider bereits gemachten Erfahrung, daß ein großer Theil wehrfähiger Männer es viel bequemer findet, den rastlosen Anstrengungen der verhältnißmäßig noch so geringen Zahl der Garde ruhig zuzusehen als diese Mühen zu theilen. In Betreff des dritten Punktes erscheint es vor Allem nöthig, für die Nationalgarde jedes Bezirks die Berechtigung auszusprechen, daß sie diesen nach neben einander liegenden Häusernummern in Partheien abtheilen, von den HauSei- genthümern unter Anberaumung bestimmter Fristen die persönliche Borstellung aller dienstpflichtigen Hauseinwohner und die Bereithaltung von Verzeichnissen derselben fordern, sodann eigene Commissionen, aus einem Officier, vier Garden und nöthigen Falls auch einem Arzte bestehend, abordnen und die Consignirung der dienstpflichtigen Individuen mit Zuziehung der Grundgerichte und Benützung der Conscriptionslisten vornehmen können. Dieses Verfahren dürfte in kürzester Zeit die Nationalgarde mit der Bevölkerung in ein entsprechendes Verhältniß bringen. Dann erst wird die Nationalgarde jenen kräftigen Schutz gewähren, welcher nothwendig ist, damit endlich wieder alle Gewerbe ihren gewünschten Fortgang nehmen können; sonst gehen wir mit Riesenschritten unserem gänzlichen Ruin entgegen, denn die solidesten Firmen sind bereits in den Grundfesten ihres Kredits erschüttert und die thätigsten Gewerbsleute werden in wenig Wochen dem Bettelstäbe nahe gebracht sein, wenn wir uns nicht in der kürzesten Zeit und um jeden Preis wenigstens im Innern Ruhe verschaffen. Stimmen die Nationalgarden der übrigen Bezirke mit diesem vom Bezirke Landstraße einstimmig angenommenen Vorschläge überein, so werden dieselben ersucht, ihren Anschluß an die zu verfassende und an bas Ministerium des Innern zu richtende Petition dem Bezirkschef der Landstraße (Rasumovskyplatz Nr. 79) wegen Dringlichkeit des Gegenstandes innerhalb drei Tagen gefälligst bekannt zu geben. Wien den 13. April 1848. 4 L. Breda, Bezirks-Chef, im eigenen und im Namen der Offnere des VI. Bezirks. I. S. Hohenblum. Für die erste Compagnie: Eduard David. zweite I. B- Streicher. dritte Ludwig Wilh. Leftvre. e, vierte Dr. August Schmidt. fünfte Carl Freund. sechste Dr. Julius Schwarz. ,, siebente Prenschütz-Schützenau August. achte Dr. Jos. Netwald. neunte Friedrich Mühlbek. zehnte Pankratz Heinz. (Gedruckt bei den Edlen v. Ghelen'schen Erben.) 7 .? - — V V ^Ms-kni^turr- -r -'»7ni?- :6 2!>ch!'.(i7»N'!! 7 (!. ->!. r n,r<-iNü^ m7ü7j «1ii4 M rrdirN-,)»^ ü - 7 ^ 7 -.""'U.' ^ ,<« 7 vV MTmxnümttnrK Äo n-L :rW tt-tzüm > itz>tt-^G^h»Än,chr-7Mr »M<1,«Llvnai«ch s^ü^ 'üin^-^ » ? > ' s ^ ' -Nvtz chn^-y's d-lia -7>uu 4jss UN' : . : .^.^' V 1-it.M l -7.'! ?ZNo r^uchL rnkz 7^k. t 7 » 7 . ' r - ' . Mil 77Ä« tttt ^»:n . ' i » » '..- * ' . .- - ...- - stÄ ,Ml!!«!p77' c.''i- 77..! ' ' » 7 - - ' <- 7 ' s-->-/ 1 il-.' ^ ^. ^Dmalchatt Sn^Hni,» ö'j Ü! '. ,r.^'^8 !!/ 'kNN7Sl^70V 77 rch tziOmßlailtx-. -/.! ;-. 77, . ',,. 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