Nr. »ISIS. M. Z. »7327. Von der k. k. n. ö. Landesregierung. 3n Folge hohen Erlasses des Ministeriums des Innern vom 22. d. Mts., Z. 82 hat das Justiz-Ministerium nachstehende Verordnung vom 11. d. Mts. an sämmtliche Gerichtsbehörden erlassen. Ueber vorläufiges Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern werden hiermit sämmtliche Gerichtsbehörden in dem Sprengel der Senate des k. k. obersten Gerichtshofes angewiesen, in gerichtlichen Erledigungen allen Staatsbürgern ohne Unterschied des Standes das Prädikat „Herr" oder „Frau" beizulegen und auf Verlangen den Sitz vor Gericht zu gebKkT^ Hievon wird der Wiener Magistrak^mU Veziehung auf die hierortige Eröffnung vom 12. Juli d. I., R. Z. 33285 deren Inhalt nunmehr durch diese neuerliche Verfügung modificirt ist, zur Wissenschaft in Kenntniß gesetzt. Wien den 30. August 1848. Fürst Palm erner