R. Z. 44749. M. Z. 49400. Von der k. k. n. ö. Landesregierung. Aer Herr Minister des Ackerbaues und Handels hat unterm 16. l. M., Z. 426 Nachstehendes eröffnet: Die durch die gegenwärtigen Aeitumstände gedrückte Lage der zahlreichen Gewerbe und Arbeiterklassen in der Haupt - und Residenzstadt Wien haben mich veranlaßt, ein Comite patriotisch gesinnter Männer zu berufen, welches mit Hilfe des mir von dem hohen Reichstage in seiner vorgestern abgehaltenen Sitzung zu diesem Ende eröffneten Kredits von 2,000,000 fl. C. M. den doppelten Zweck anstrebt: 1. die vom Drucke der Zeit betroffenen Gewerbetreibenden in so lange zu unterstützen, bis Gewerbe und Handel eine günstigere Wendung genommen haben, und 2. Durch Wiederbelebung der Gewerbsthätigkeit die bei den verschiedenen auf Kosten des Staates und der Gemeinde unternommenen Bauführungen gegenwärtig beschäftigten Arbeiter zu ihren regelmäßigen Gewerben zurückzuführen. Nachdem dieses Comitä feine höchst schwierige Aufgabe nur dann mit Erfolg einer gedeihlichen Lösung zuzuführen vermag, wenn es in seiner Wirksamkeit mit dem Aufgebothe aller Kräfte unterstützt wird, und auch nur auf diese Weise die gegenwärtige Stockung des Verkehres wieder behoben werden kann, so hat der hohe Ministerrath in seiner gestern abgehaltenen Konferenz meinen Antrag zur ungesäumten Einleitung mehrerer Maßregeln bezüglich der künftigen Zutheilung der aus öffentlichen Fonden zu bestreitenden Arbeiten zu seinem einstimmigen Beschlüsse erhoben. Es sind diesemnach ungesäumt die nöthigen Einleitungen zu treffen, damit: H 1. Die bisher üblichen Minuendo-Licitationen, auch jene, welche bereits ausgeschrieben wurden und für die Dauer des gegenwärtigen Nothstandes überhaupt suspendirt bleiben. 2. Alle in Angriff zu nehmenden öffentlichen Arbeiten, dem meiner Leitung unterstehenden Ministerium unverzüglich bekannt gegeben werden, um durch ihre Zuweisung an das genannte Comite dasselbe in die Lage zu setzen, durch Hindangabe der Arbeitsobjekte in kleineren Abtheilungen gegen auszumittelnde Lokalpresse an dürftige Gewerbsleute deren Unterstützung hiedurch vermitteln zu können. 3. Endlich bei jedem einzelnen Falle die Tariffe, welche das prälimi- nirte Mindestgeboth der anzufertigenden Arbeiten verzeichnet enthalten vorzulegen. Es ist zwar nicht zu verkennen, daß das Versteigerungssistem in der Regel größere Bürgschaften und in vielen Fällen nicht unerhebliche Ersparungen gewähre, als die Akordarbeit in kleinen Parthien, allein die Lage der Hauptstadt und die bei anhaltendem Nothstande selbst gefährdete öffentliche Ruhe, die Rücksicht endlich daß alles aufgebothen werden müsse, um dem Zwecke, welchen der hohe Reichstag durch die zugewiesene Summe erreicht sehen will, möglichst zu entsprechen, erfordern es, daß in diesem Augenblicke jede andere Rücksicht bei Seite gesetzt werde. Was hiermit zur Wissenschaft des Magistrats und genauen Nachachtung bei Erstattung allenfälliger hierauf bezüglicher Anträge bekannt gemacht wird. Wien den 22. September 1848. Kamberg /p Kipprrsthat » An den Wiener Magistrat. ^-^5 r.kx