Kcrschicdmc Fragen an Herrn Interims - Commandanten der ersten Division berittener Garde. /»v'it einiger Befremdung ffabe ick jenen Divisions-Befehl gelesen, welchen Sie Herr Jnterims-Coinmandant am 28. August 1848 an unS zu erlassen sich beiniissigt fanden. In meiner Begriffsstutzigkeit bin ich so frei, Sie über einige mir dunkel gebliebenen Stellen eine Aufklärung und Beehrung zu bitten. „Sie finden," so lautet eine Stelle Ihrer Proklamation, „sich veranlaßt," nach trotz der am 19. August vom Herrn Divifions-Commandanten I. G. Scherzer vor der ganzen Division knndgemachten Beibehaltung der schon früher bestimmten Nuiformirung, daß einige Herren Kameraden offne Erlaubniß mit vergoldeten Helmen erschienen u. s. w. dagegen zu protestirrn." Nicht wenig cingeschüchtert und erschreckt von den ziemlich diktatorischen Worten „trotz" und „ohne Erlaubniß," glaubte ich Anfangs, ich befinde mich als gemeiner Soldat unter der Militärzncht, und nur nach und nach ermannte ich mich wieder, und sagte mir selbst, daß wir keine auS dem Worte „Sold" herrührende „Soldaten," sondern eine bewaffnete freie Bürgenvehr-Corpo- rgtion sind, in welcher jeder gleich und gleichberechtigt ist, und eS daher gar nicht gegen den Coder unseres Reglements gewesen wäre, wenn Sie die zwei DiSziplin-Knöpse: „trotz" und „Erlaubniß" von der Patrontasche Jffrer Proklamation weggelassen hätten. Sie Herr Interims-Commandant sprechen ferner von einer „vorgeschriebenen Bahn," allein Sie haben im Drang und Zwang Ihres Eifers leider vergessen, uns diese „vorgeschriebene Bahn" näher zu erläutern, wo diese „Bahn," ihre „Bahnwächter" und ihr „Bahnhof" zu finden sind. Ich nehme mir die Freiheit, Sie, Hr. Jnt.-Com., ganz besonders zu fragen, in wie ferne eS unS „rein lächerlich" macht, wenn wir mit „vergoldeten Helmen" erscheinen, und wo denn ein Rangunterschied sich kundgeben soll? den „goldenen Helm" kann, so glaube ich glauben zu dürfen, jeder Gardist tragen, und ich wage auSrufen zu können: „Mein ist der Helm und mir gehört er zu!" Ist eS nicht genug, wenn der Offizier im Dienste zwei Auszeichnungen hat, muß er deren noch mehrere haben? Da wir alle einig sind, daß der Bürger-Offizier nicht mehr Auszeichnung habe, als bei der Nationalgarde. Zum Schluffe, Hr. Jnt.-Com., belieben Sie im Flusse Ihrer zwar dunkeln aber wundersamen Proklamation wieder Ihre Beredsamkeit in majestätisch hohen Willen Heranrollen zu lassen, nämlich, daß Sie „auf keinen Fall den goldenen Helm erlauben," und um dessen Beseitigung bitten, um uns „keine u n an g en ehmen Fo lgen zuzu ziehen!" Ein ruhiger Bürger erschreckt ordentlich vor diesen zweiDiöciplinarspießen: „unangenehme Folgen!" Einem zaghaften Gemüthe stehen dabei Haselstock, Profoß und Jncarcerirung in ihrer blühenden Kasernenhastigkeit vor Augen! Wollten Sie, verehrter Hr. Jnt.-Com. nicht so gefällig seyn, einem unwissenden freien Bürger-Gardisten nur in der entferntesten Perspektive anzndeuten, bis zu welchem Grade die unangenehmen Folgen heran- und herauswachsen dürften? Ich bitte also einen über Alles daS im Dunklen tappenden mächtig erschrockenen Gardisten eine wohlwollende, gefällige Erläuterung zukommen zu lassen, damit er sich durch einen „goldenen Helm" nicht läckerlich mache und auch den angedrohten in bianco gelassenen „unangenehmen Folgen" in vorsichtiger De- und Wehmuth entziehe. Wien, de» 2. September 1848. Vineenz Schmidt, Gardist der l. Division. Gedruckt bei U Klopf.