RlOmtzM! Kameraden! Da etliche Ehrenrührungen über mich im Umlauf sind, so finde ich mich veranlaßt, Folgendes zu veröffentlichen. Nalleo I'ritlovnui <1i Oiu8. «,I8 VrLvsI. Naüonal-Garde Ober-Commando. Cor. Nr. 15. ^ Wien am 2. April 1848. ^ Da zu Folge der Kundmachung vom 26. Mürz 1848 der Rekurs gegen ein von dem Na- tional-Garden-Gericht geschöpftes Erkenntniß nur in jenen Fällen Statt findet, wenn die Strafe aus Arrest von mehr als 24 Stunden oder auf Ausschließung aus der Garde lautet, Sie aber durch das Urtheil des Garde-Gerichtes vom 31. März d. Z. nur mit einem Verweise bestraft worden sind, so kann Ihrem dießsälligen Rekurse keine Folge gegeben werden, wovon Sie mit dem Beisatze in Kenntniß gesetzt werden, daß bei dem Umstande als Sie freiwillig aus der 3. Compagnie Stubenviertel hierorts Ihrem Wiedereintritte in die National Garde nichts im Wege stehe. Hoyos, F. M. L. und Ober-Commandant der National-Garde tu Wien. An Herrn Matteo Padovani Druck von U. Klopf seu. und Aler. Eurich, Wollzeile Nr. 782. Stadt Nr. 772, Wollzeile. ä" - Z