Kimdniachlmg. -L^on Seite des Verwaltungsrathes und Ober-Com mandos der Wiener Rationalgarde wurden an mehrere Mitglieder jener Commission, welche beauftragt ist, alle in Wien vorhandenen Munitions- und Waffen- vorräthe zu eruiren, Vollmachten ausgestellt, durch welche dieselben ermächtiget find, auf ihr Verlangen in den, einer Untersuchung zu unterziehenden Gebäuden alle bezeichneten Lokalitäten zu eröffnen, und in nothwendig befundenen Fällen die Eröffnung der unzugänglichen Localitäten mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zu bewirken. Da aber die Ertheilnng einer solchen, das Hausrecht des freien Bürgers verletzenden Vollmacht gegen die bestehenden Gesetze ist, so erklärt der Gemeinderath dieselben hiemit für ungültig. Wien am 18 . Oktober 1848 . Vom Gemeinderathe der Stadt Wien. Aus der k. k. Hof- und Staatsdrucherei. i MMM iWNiÜ'Uj VB 4 4 foLLL