Circulare der k. k. Rieder-Oester. Landesregierung. Um über den Entwaffnungs-Rayon um Wien außer Zweifel zu seyn, haben Se. Durchlaucht der Herr Feldmarschall Fürst zuWindischgrätz die nachstehende Verständigung an die Truppen-Commanden erlassen: Um außer Zweifel zu stellen, in welchen Orten die Entwaffnung der Bevölkerung außerhalb der Stadt und in ihren Vorstädten vorgenommen werden müsse, werden nachbenannte Städte und Ortschaften als äußerste Gränzpuncte festgesetzt, innerhalb welcher Peripherie sodann allenthalben die Abnahme fämmtlicher Waffen Platz greifen muß, und zwar: Larenburg, Himberg, Mannswörth, Mühlleuten, Stadl-Enzersdorf, Raasdorf, Aderklaa, Seyring, Königsbrunn, Korneuburg, Kritzendorf, Gugging, Hinterdorf, Kirchbach, Hinterrames, Mauerbach, Gablitz, Pürkersdorf, Paunzim, Saab, Rothenstadl, Kaltenleutgeben, Gißhübel, Mödling und Neudorf. In welchem Sinne die unterstehenden Truppen behufs der Entwaffnung der betreffenden Bevölkerung anzuweisen und zu belehren seyn werden. Hauptquartier Schönbrunn am 4. November 1848. Fürst zu Win-ischgrätz, k. k. Feldmarschall. Welches hiemit in Folge einer Zuschrift der Central-Commission der Stadt-Commandantur vom 7. d. M. zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Wien am 8. November 1848. Lambcrg. A«- der k. k. Hof- «nd Staattdruckerei.