Kmdmchllm. Aer Gemeinderath der Stadt Wien sieht sich veranlaßt, hiemit folgende von dem Herrn Stadt-Comman- danten und General-Major Freiherrn von Cordon an ihn gelangte Zuschrift zu veröffentlichen: „Es ist zu meiner Kenntniß gekommen, daß die Nationalgarden und sonstigen bewaffneten Corps sich noch immer als con- stituirt ansehen, in Uniform herumgehen, amtliche Correspondenzen unter stch und mit Behörden führen, Ankündigungstafeln mit Befehlen an die Garden noch immer aufgestellt haben, Versammlungen halten, kurz sich Handlungen erlauben, welche der durch die Proklamation Sr. Durchlaucht den Herrn Feldmarschall Fürsten zu Windischgrätz, ää«. i. November 1848, angeordneten Entwaffnung und Äuflösung dieser Corps geradezu entgegen sind. — Da es in meiner Pflicht liegt, auf den Vollzug der Bestimmungen dieser Proklamation mit Nachdruck zu dringen, so muß ich dem Ge- meinderathe mit Berufung auf die §§. 3 und 4 der obigen Proklamation mit allem Ernste in Erinnerung bringen, sogleich alle Einleitungen zu treffen, daß den erwähnten Vorschriften nicht entgegen gehandelt werde. Die Dawiderhandelnden werden verhaftet, und vor ein Mili-. tärgericht gestellt werden. Freiherr von Cor-on m. x." Wien ben » November 1848 . Vom Gememderathe -er Stadt Wien. An- -er k. k. Hof- und StaatS-ruSerei. «»- r-: > A.« ^ r-^, -L/L-- . > 4 ei>^ro l.kx fc>SL^