n. r. ^ isi. 6K. 27. Antrag -es Reichstags - Abgeordneten Fraiiz Haimerl. ^ie hohe Reichsversammlung wolle beschließen: s) daß derzeit schon, soweit es auf der Grundlage des geltenden Strafgesetzbuches und der bestehenden Gerichtsverfassung möglich ist, die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit mit Schwurgerichten bei der Ausübung der Criminal-Gerichtsbarkeit in Anwendung ge- bracht werde, und b) daß das Ministerium zu diesem Ende provisorisch die nöthigen und zweckdienlichen Einleitungen treffe. 'soLSI