Ki>nom«ch«»z. eOufolge neuerlicher militärgerichtlicher Erkenntnisse sind wegen wörtlicher Beleidigung der Sicherheitswache, Johann Kandl, Kutscher und Joseph Brand- stätter, Stiefelputzer, zu viertägigem, Abraham Ritter, Kleinhändler, zu vierwochentlichem, Maximilian Roth, Silberarbeitergehilfe, zu achttägigem, Johann Pirstinger zu sechstägigem, und Anton Löffler, Ziegeldecker, zu 48 ständigem Stockhans-Arreste in Eisen, welcher bei einigen durch Fasten verschärft ward, verurtheilt worden, welche Strafe in Berücksichtigung einiger Milderungsumstände bei Roth auf 3 tägigem Stockhaus-Arreste in Eisen, bei Franz Pirstinger auf 48 ständigem einfachen Arreste ermäßiget ward. Dagegen wurde die ledige Handarbeiterin Caroline Stefan, wegen sehr ausgearteter, sowohl wörtlicher wie thätlicher Beleidigung der Militär- Polizeiwache zu dreimonatlichem durch zeitweiliges Fasten bei Wasser und Brot verschärften Stockhaus-Arreste verurtheilt. Wegen mnthwilliger beleidigender Verhöhnung der Sicherheitswache sind die Lehrjungen Joseph Obst, Franz Holeschovsky und Alois Wirssching zu körperlicher Züchtigung, und zwar Ersterer zu 15, die Letzteren Beiden aber zu 13 Stockstreichen verurtheilt, diesen Strafen jedoch in Berücksichtigung ihres jugendlichen Alters, bei Joseph Obst ein 12, bei Holeschovsky und Wirsch ing ein siebentägiger durch abwechselnd dreimaliges Fasten verschärfter Stockhaus-Arrest substituirt worden. Ferner wurden wegen unehrerbietiger Aeußerungen über den allerhöchsten Hof, Jarob Strohschneider über die ausgestandene dreiwöchentliche Untersuchungshaft noch zu vierwochentlichem, und wegen Waffenverheimlichung der Schissknecht Joseph Zauner zu 14 tägigem Stockhaus-Arrefle in Eisen verurtheilt. Sämmtliche obige Erkenntnisse sind bereits kundgemacht und dem Vollzüge zugeführt worden. Wien den 28. November 1849. Von der k. k. Mititär-Cerrtrat-Mrrter- suchrrrigs-Eornmission. Aus der k. k. Hof- und Gtaatsdruckerei.