Klnidimchiim. cttttla qestelltm Mittel mit vollster Kraft und unnachsichtlicher Strenge in Vollziehung zu setzen. deren eigenes Ansuchen vemmgt, Grafen von Auersperg, gestellt. Wohl durch selbsteigenen Be- pliigebung Nationalgarde hat sich Organe mit den umfassendsten ErecutionS-Gewalten ausgestattet, wie eine besondere Kundmachung des Magistrats und provisorischen Bürger-Ausschusses bekannt geben wird. . . .... Viertens. Eine Circular-Note an das gesammte beim kaiserlichen Hofe in Wien accredidirte diplomatische Corps benachrichtigt dasselbe, daß das mtermst- stische Ministerium Sr. Majestät auch während der zeitweiligen Abwesenheit des Monarchen die Regierungsgeschäste im Namen Sr. Majestät- fortführen werde, und die volle Verantwortlichkeit aller von ihm ergriffenen Maßregeln auf sich nehme. Fünftens. Eine besondere vom Ministen-athe nach ihrem ganzen Inhalte gutgeheißene Kundmachung des niederösterreichischen Regierungs-Prä,identen gibt Anordnungen gegen alle Aufläufe, Zusammenrottungen und nächtliche Versammlungen, und macht die bestehenden Strafgesetze neuerlich kund, welche jeden Widerstand gegen die mit der Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung betrauten obrigkeitlichen Abgeordneten und Wachen mit Strenge bestrafen. Endlich sah sich sechstens der Ministerrath veranlaßt, den Regierungs-Präsidenten zu ermächtigen, im Falle der von ihm erkannten Notwendigkeit alsogleich das Standrecht gegen alle inner den Linien Wiens und auf die Umgebung von zwei Meilen wegen Verbrechen des Hochverrats, Aufruhrs Mordes, Raubes und der Brandlegung betretenen Personen zu beschließen, und durch besondere Kundmachung zu eröffnen. Die Ausführung dieser Maßregeln und im Gefolge derselben die volle Wiederherstellung der gesetzlichen Ordnung in der Hauptstadt findet ihre kräftigste Bürgschaft in den sich stündlich mehrenden heiligen Versicherungen der Deputationen aus deu verschiedendsten Kreisen der Bewohner Wiens, daß sie allesammt mit ihren besten Kräften die Regierung Sr. Majestät bei deren Maßregeln unterstützen wollen, um die Ehre der Hauptstadt gegenüber allen unseren Mitbürgern in den übrigen Theilen der Monarchie und dem Auslande zu bewahren, und die alsbaldige Rückkehr Sr. Majestät unseres geliebten Kaisers nach Wien zu ermöglichen. - ' ^^ Das Ministerium, in voller Uebereinstimmung mit den Gesinnungen aller guten Burger und der gesammten bewaffneten Macht Wiens handelnd, wirb mit vollster Krastentwickelung dem Gesetze seine Geltung zu verschaffen wissen. Wien am Nachmittage des 18 . Mai is»s. - - Die interimistischen Minister: Piltersdorff. Soniniaruga. Krauß. Latour. DotrlhoA Daumgartner.