Mi»»chii»a. ^4 uf Anordnung des Nationalgardc-Ober-Commandanten Herrn Messenhauser errichtet der Gefertigte das dritte - i Bataillon der Mobilgarde. Jeder Waffenfähige, der sich diesem Corps anreihen will, wird aufgefordert, sich beim Gefertigten zu melden. Bedingungen: Erstens. Ein Alter von wenigstens 17 Jahren und genugsam starke Leibesconstitution; Zweitens. Zeder Garde erhält täglich so kr. Conventions Münze, die Chargen verhältnißmäßig mehr. Drittens. Die Chargen werden theils von den Garden selbst gewählt, theils wird auf jene besondere Rücksicht genommm, welch/ militärische Kenntnisse besitzen, umlin Per kürzesten Zeit das Corps zu organisiren und die nothwendigsten militärischen Bewegungen und Handgriffe jeinzuüben? Viertens. Jeder Garde verpflichtet sich den Chargen im Dienste den nothwendigm Gehorsam zu leisten. Die Werbung geschieht von heute an täglich, von s bis is Uhr Vormittags, und Nachmittags von s bis 4 Uhr Artillerie-Gebäude, Stadt Seilerstätte. Wim den 14 Oktober 1848. Franz Wutschet m. p., Hauptmann Im Juristrn-Corps. AuS der k. k. Hof- und Staats-Druckerei.