7 ^ 51403 O C-3 41013 (° S'i SCHACHNER oder WAGNER. ZUR ABWEHR. ZUM WETTBEWERBE UM DEN BAU DES KAISER FRANZ JOSEF-STADT-MUSEUMS \ VON FRIEDRICH SCHACHNER ARCHITEKT (C. M.), K. K. BAURAT, OFFICIER DE LTNSTR. PUBL. ETC. ETC. WIEN. IM SELBSTVERLÄGE DES VERFASSERS. DRUCK VON CHRISTOPH REISSER’S SÖHNE. SCHACHNER oder WAGNER. Herr Josef Sturm, k. k. Professor für Geographie und Geschichte, Gemeinderat etc., hat vor wenigen Tagen unter obigem Titel an die Mitglieder des Gemeinderates der Reichshaupt- und Residenzstadt Wien eine Flugschrift versendet und daselbst seinen persönlichen Standpunkt in dieser Angelegenheit kundgegeben. Er beabsichtigt, damit in diesem Kreise Stimmung dafür zu machen, daß das von der Jury abgelehnte Projekt des Herrn Wagner zur Durchführung empfohlen werde, während derselbe das an erster Stelle von der Jury mit einer^ Majorität von 13 gegen l Stimme angenommene Projekt in gehässigster Weise angreift' und verunglimpft. Es ist nicht die Sache eines Künstlers, eine gerechte Kritik über dessen Werk von sich zu weisen; nachdem es sich hier jedoch nicht um künstlerische Angelegenheiten, sondern um Angriffe auf die Wahrheit und unumstößliche Vorzüge meines Projektes handelt, Entstellungen meines Projektes vorgenommen wurden und wenn es auch nicht gelungen ist, den Wert dadurch zu schmälern, doch zum mindesten dieser Versuch gemacht wurde, so bin ich gezwungen, folgendes zur Richtigstellung und Abwehr zu Ihrer Kenntnis zu bringen: Die von Herrn Sturm „zum besseren Verständnisse“ angeführten Stellen der Jury über die Vorkonkurrenz gehören gar nicht mehr hieher, nachdem es sich nur um die zweite engere Konkurrenz handelt und lauten die diesbezüglichen Aussprüche der Jury in Wirklichkeit wie folgt: Projekt Schachner: „Im ganzen hat Schachner die Raumausgestaltung seines ersten Projektes aufrecht erhalten; nur hat er diese durch die vortreffliche Zusammenstimmung und Ausbildung der Nebengebäude zu noch erhöhtem Ausdrucke gebracht und noch dadurch verbessert, daß er durch eine entsprechende Verschiebung der Haupttreppe in allen Etagen den ununterbrochenen Rundgang durch die Ausstellungssäle ermöglichte. Die in allen Teilen erzielte Ausgleichung der in der Platzform gelegenen Unregelmäßigkeiten sowie die gänzliche und vollständige Ausnützung des Bauplatzes, bei welcher Höfe und Gänge eliminiert erscheinen, müssen besonders hervorgehoben werden. In diesem Gebäude wird es niemand merken, daß er sich in einem Hause mit unregelmäßigem Grundrisse befindet, denn die Polygone an den Ecken und die für Ausstellungszwecke ausgezeichnet geeigneten Rundformen lassen gar nicht ahnen, daß sie aus den Nöten eines trapezoidischen Grundrisses hervorgegangen sind.“ 1 2 Projekt Wagner: „Bei dem vorliegenden Projekte Wagner finden wir weder einen dominierenden Zentralraum noch überhaupt einen einheitlichen Zug in der Gesamtanlage. Eines der früheren Projekte Wagners, welches seinerzeit im Gebäude der Sezession ausgestellt war, besaß allerdings einen großen, halbrunden Mittelsaal, welcher zur Aufstellung der Waffensammlung verwendet werden sollte, das gegenwärtige besitzt aber nur ein übergroßes Stiegenhaus, welches für Ausstellungszwecke wenig geeignet ist und zu beiden Seiten innerhalb der Gassentrakte zum Teil sehr schmale, bis auf tq m eingeengte Höfe liegen hat, so daß lange Strecken der Korridore künstlich erhellt werden müßten.“ und ferner: „Schon in ihrem ersten, von allen Preisrichtern unterschriebenen Berichte hat sich die gesamte Jury entschieden gegen die ,in ihrer eisenbahnstilmäßigen Nüchternheit den Eindruck verderbenden gangartigen Überbrückungen 1 ausgesprochen. Dieser damals einstimmig gerügte Übelstand erscheint nun durch die vertikale Spaltung des Empfangsgebäudes noch wesentlich erhöht und durch ein überreiches Behängen der nüchternen Eisenkonstruktion mit Kränzen und Quasten gewiß nicht behoben.“ Illustrationen: Abgesehen davon, daß die Abbildungen meines Projektes in der hier besprochenen Flugschrift ohne meine Zustimmung erschienen sind, ist die Wirkung derselben durch absichtliche Entstellungen abzuschwächen versucht, und zwar bei der perspektivischen Ansicht durch Anbringung dunkler Schatten in den Fenstern bei dem Portikus der Karlskirche etc.; beim Grundriß durch Einzeichnen sinnstörender senkrechter Linien, Weglassung einer Verbindungstür links oberhalb der Hauptstiege zwischen der segmentförmigen Galerie und dem Ecksaal etc. etc. Dagegen ist ein neues Blatt — „die Perspektive des Karlsplatzes“ — beigetragen worden, eine Nachahmung meines Hauptblattes und ebenso ist die Aufstellung der figuralen Plastik vor dem Gebäude eine Nachbildung des von mir dorthin projektierten Monumentes. Ich verwahre mich hiemit ausdrücklich dagegen, daß mit neuen Plänen einzutreten versucht wird, welche die Absicht verraten, mit denselben einen ähnlichen Eindruck wie meine Arbeiten auf den Beschauer hervorzubringen. Es können und dürfen nur die bereits vorliegenden, am 31. April 1902 eingereichten Pläne in Betracht gezogen werden. Ich wende mich nun, ohne auf alle Einzelheiten, welche in dieser Flugschrift bemängelt werden, einzugehen, da dieselben geradezu im Urteil der Jury als eben- soviele Vorzüge des Projektes anerkannt wurden, jenen Punkten zu, deren Klarstellung mir wichtig erscheint. Was vorerst die äußere Erscheinung der Attikabedachung oberhalb des Zentralraumes betrifft, bin ich wieder in der angenehmen Lage, mich auf das Urteil der Jury berufen zu können, welches folgendermaßen lautet: „Was nun die äußere Durchbildung des Bauwerkes anbelangt, so erscheint das Schachnersche Projekt wie aus dem Boden gewachsen in voller Übereinstimmung von Grundriß, Fassade und Schnitt, so daß die Anlage sofort in voller Klarheit auf den monumentalen Mittelraum konzentriert erscheint, der nach oben in der mäßig hohen, segmentförmig überdeckten Attika ausklingt. Diese wahrhaft symphonische Stimmung gilt nicht nur vom Hauptgebäude, sondern auch von den beiden Nebengebäuden und deren Beziehung zur Gesamtgruppe und dieser sowohl zur Karlskirche als auch zum ganzen Platze. Alles ist mit feiner Empfindung gegenseitig abgewogen.“ 3 Das von den Spitzen der hiesigen Architektenschaft geschöpfte Urteil ist ohne Zweifel maßgebender als die in der Flugschrift erfolgte Berufung auf eine imaginäre Autorität. Von derselben Autorität sind ohne Zweifel die Bemängelungen in bezug auf die technische Durchführbarkeit des Glasdaches und ich sehe mich infolgedessen gezwungen, meine eingehende Erörterung, welche ich bei Gelegenheit meines Vortrages im Gemeinderate in bezug auf Konstruktion, Beheizung und Ventilation des Glasdaches gemacht habe, hier zu wiederholen. Daß die Überdeckung des Zentralraumes mit zwei Glasdecken hergestellt ist und sein muß, versteht sich von selbst und bedarf in dieser Beziehung wohl nicht einer besonderen Begründung, da dies durch unsere klimatischen Verhältnisse bedungen ist, wie etwa bei unseren inneren und äußeren Fenstern, wodurch das Kondensieren der Wasserdünste an den Glasflächen vermieden wird. Bei monumentalen Gebäuden, Palästen etc. wird die innere Glasdecke auch noch aus dem Grunde anzubringen sein, um den Einblick in die eigentliche Dachkonstruktion zu verhindern. Diese Konstruktion wird an und für sich gewiß sehr elegant sein und unter Umständen den Eindruck des kühnen, seinen Zweck vollständig erfüllenden Mittels machen, wie wir dies an den Konstruktionen unserer Ingenieure bei Ausstellungsbauten, Brücken, den Viadukten unserer Stadtbahn etc. zu bewundern Gelegenheit haben; aber die Aufgabe, der Architektur ist nicht, die Konstruktion der Teile ersichtlich zu machen, sondern sich derselben verständig zu bedienen. Es ist dies derselbe Vorgang, welchen die Natur bei allen organischen Wesen verfolgt, deren Konstruktion nirgends zutage tritt. Bezüglich der äußeren Attikabedachung bemängelt Herr Sturm, daß dieselbe „nicht aufdringlich“ sei; ich habe die Bedachung einfach so gemacht, wie ich dieselbe zur Uberdeckung meines Zentralraumes gebraucht habe, weder größer noch kleiner, und unterscheidet sich in dieser Beziehung mein Projekt vollständig von Projekten der Barockmeister, welche gewöhnlich eine sogenannte Zierkuppel anwendeten, viele Etagen höher als eigentlich notwendig, nur um den gewünschten äußeren gesteigerten Eindruck zu erzielen. Es wird ferner gesagt, daß die beiden Glasdecken zu nahe aneinander gerückt sind. Zur Richtigstellung dieser unwahren Behauptung verweise ich auf meinen Längenschnitt, aus welchem zu ersehen ist, daß die geringste Entfernung beider Glasdecken voneinander 5 m, die größte Entfernung 8 m beträgt. Daß unter solchen Umständen selbstverständlich von einem Durchscheinen der Gesperre nicht die Rede sein kann, ist bei dem von allen Seiten einströmenden zerstreuten Licht vollkommen klar. Ebenso unrichtig ist infolgedessen auch die Behauptung, „daß die Ventilation kaum zugänglich sei“. Ebenso unwahr ist es ferner, daß die Neigung der oberen Glasdecke zu gering sei und beweist nur wieder, wie leichtfertig und oberflächlich die Prüfung des wirklichen Tatbestandes erfolgt ist: Der betreffende technische Beirat des Herrn Sturm hat sich begnügt, den Längenscbnitt zu besichtigen, hat jedoch ganz vergessen, die Fassade gegen Norden auch mit in Erwägung zu ziehen, in welcher die eigentliche Dachneigung ersichtlich ist. Die im Längenschnitt erscheinende Kurve bedeutet demnach den First, während die eigentlichen Dachflächen in steiler Halbkreisform abfallen. Daß der Zwischenraum zwischen den beiden Glasdecken im Winter durch die Zentralheizung mitbeheizt wird und demnach eine Ansammlung von Schnee überhaupt ausgeschlossen ist, habe ich bereits in meinem Vortrage erwähnt, desgleichen daß die Ventilation mit Pulsion projektiert ist, und füge noch hinzu, daß ein in der Laterne untergebrachter Elektromotor die Entlüftung des Zwischenraumes der Glasdecken vornehmen wird. Es ist überflüssig, noch weiter hinzuzufügen, daß selbstverständlich auch für die Reinigung der Glasfläche bestens Vorsorge getroffen sein wird und ein rund um die Attika führender Gang mit Geländer (Gesamtansicht) jedwede Gefahr bei dieser Manipulation ausschließt. 1 * 4 Nur das eine noch, daß die Attikabedachung, wie dieselbe in allen Blättern meines Projektes beabsichtigt ist, als solche auch zur Erscheinung gelangt und somit niemals mit der Kuppel der Karlskirche in Konkurrenz treten wird. Dasselbe gilt von allen übrigen Teilen meiner Komposition, welche — wie im Urteil der Jury besonders betont ist — geradezu für diesen Platz und diese Anlage von mir erfunden wurde und ich dieselbe einzig und allein einer glücklichen Inspiration zu danken habe. Allerdings ging dieser Inspiration eine Reihe jahrelanger eingehendster Studien dieser Frage voran. Ebensowenig kann von traditionellem Stil die Rede sein, was ich auch bei meiner Erläuterung im Rathaus bereits betont habe, da nicht die Barocke in Beziehung auf Formengebung meine Lehrmeisterin war, sondern die Antike, Semper, die neuerstandene Stadt Wien in ihrer Glanzperiode. Meine zahlreichen Palastbauten geben reichlich Gelegenheit, sich hievon zu überzeugen. Daß ich auch den Aufgaben modernster Anforderungen gewachsen bin, ist in dem Neubau der „großen Fabrik“ (Mariahilferstraße), einem der großartigsten Geschäftshäuser Wiens, zu ersehen. Ich komme nun zur Besprechung der Stiegenanlage meines Projektes. Obwohl ich auch diesbezüglich bereits genügende Aufklärungen gegeben habe, werde ich hier ziffermäßig die Unrichtigkeit der in der Flugschrift aufgestellten Behauptung nach- weisen. Die Stiegenanlage besteht aus drei mächtigen Armen, wovon der mittlere Hauptarm eine Breite von 3’90 m, die beiden Seitenarme je eine Breite von 2 - 65 m haben. Es sind vom Hochparterre bis zum Zwischengeschoß 44 Stufen notwendig, 6 Stufen hievon sind vorgelegt. Es werden demnach 38, respektive 19 Stufen in je einem Stiegenarm zu liegen kommen. Diese 19 Stufen brauchen zu ihrer Entwicklung 18 Breiten. Die Stufenhöhe beträgt: ä : 14'75 cm X 44 = 6‘49 m 5900 5900 649 - 00 cm = 6‘49 m Nachdem die Geschoßhöhe mit 6‘5 m projektiert ist, genügen demnach diese 44 Stufen. Da sich der normale Schritt der Menschen, welcher zu 64 cm angenommen wird, um das Doppelte der Steigung (Stufenhöhe) verkürzt, so kann aus nachfolgender Bedingungsgleichung die Breite der Stufen bei gegebener Höhe bestimmt werden: b = 64 cm — 2 h, wobei b die Stufenbreite, h die Stufenhöhe bedeutet. Gewöhnlich nimmt man bei Wohnhäusern h = 16 cm. In unserem Falle ist demnach die Stufenbreite: 64 — 29’5 = 34 - 5 cm- 34 - 5 cm x 18 = 6 - 21 m hiezu die Breite des Stiegenruheplatzes mit 339 m, ergibt zusammen, wie aus den Koten des Originalplanes ersichtlich ist, 9‘5 m. Vom Fußboden des Zwischengeschosses bis zum Hauptgeschoß sind 36 Stufen notwendig. Es werden demnach 18 Stufenhöhen, respektive 17 Breiten in je einem Stiegenarm zu liegen kommen. 5 Die Stufenhöhe beträgt 14-25 X 36 = 5 - 13 m, also für die projektierte Geschoßhöhe genügend. In diesem Falle ist demnach die Stufenbreite 64 cm — 28-5 = 35 - 5 cm 35'5 cm X 1? = 6'035 m hiezu die Breite des Stiegenruheplatzes mit 3'46 m, ergibt zusammen wie oben 9 - 50 m. Somit ist auch die von Herrn Sturm gemachte Behauptung, daß die Haupttreppe ungenügend entwickelt sei, als unwahr erwiesen. Nachdem es sich in der betreffenden Schrift überhaupt nur darum handelt, Angriffe zu machen, ohne dieselben auch nur in irgend einer Weise zu begründen, leistet sich der Herr Verfasser noch eine Bemängelung meines Projektes über etwas, was überhaupt gar nicht existiert und nirgends auffindbar ist. Er spricht von einer „gegenüberliegenden Galerie, welche bei richtig dimensionierter Stiege 9'50 m erhalten muß, dabei aber nur eine Höhe von 6 - 50 m hat und daß auch dies ästhetisch undenkbar sei“. Ein sehr dunkler Ausspruch. Was die Bemerkung anbetrifft, daß der Kaisersaal überhaupt nur ein Stiegenruheplatz sei, kann ich mich darauf beschränken anzuführen, daß dieser Saal ein Flächenmaß von 200 ot 2 und eine Höhe von 18 m hat! Ein recht netter Ruheplatz! In meiner Besprechung im Gemeinderat habe ich schon darauf hingewiesen, daß diese Lösung die allein dem Programm entsprechende ist und daß dieser Saal ein Glanzpunkt der ganzen Anlage sein wird, und zwar gerade dadurch, daß das Programm verständig aufgefaßt ist. Das Bauprogramm lautet: „16. Der Kaisersaal für Festlichkeiten und Vorträge im Ausmaße von mindestens 200 m % . In diesem Saale sollen repräsentative Kaiserbilder, jedes 3 5 m hoch, 2-00 m breit, untergebracht werden;“ und in den „Erläuterungen“ zum engeren Wettbewerb in bezug auf das Empfangsgebäude : 1. Zu Absatz III. „Dasselbe hat zu enthalten: Ein Vestibül und eine monumentale Stiegenanlage, ferner den Kaisersaal und den Arkadengang, der zur Durchführung des Lastenstraßentrottoirs des Baublockes C notwendig ist.“ Und genau diesem Programm entsprechend ist die Anlage von mir projektiert und von den Preisrichtern als die richtige Lösung anerkannt und ausgezeichnet worden. In dem von Herrn Sturm empfohlenen Projekt ist dieser ganze wichtige Programmpunkt einfach ignoriert worden und hilft sich Herr Sturm darüber hinweg, daß derselbe vom Künstlerhaus, von der Tribuna in Florenz spricht, aber nicht über das, was vom Programm gefordert wird. Er spricht dann von einer unscheinbaren Überbrückung bei meinem Projekte. Diese ist jedoch breiter als die von ihm empfohlene, und vergißt der Verfasser ganz, daß ein Mensch überhaupt nicht gleichzeitig über zwei Brücken gehen kann und der Zweck eines Bauteiles auch aus zwei Brücken nicht erraten werden kann. Die in dieser Flugschrift gemachten Angriffe entbehren ebenso jeder Begründung wie das in derselben gespendete Lob. Bezüglich der von mir aufgestellten Kostenberechnung wird durch Anführung des Originaltextes derselben sofort klargestellt werden, daß auch in dieser Beziehung der Bericht des Herrn Sturm den Tatsachen nicht entspricht und dessen Folgerungen demgemäß auch vollkommen hinfällig sind. Der Kostenvoranschlag lautet: ß Kostenberechnung. Erfahrungsgemäß stellt sich das Quadratmeter verbaute Fläche, 4 Stock hohes Haus, in Wien mit größter Solidität ausgeführt und luxuriös ausgestattet, auf fl. 300’— = K 600-— per Quadratmeter oder nach altem Maße ausgedrückt per Quadratklafter auf ö. W. fl. 1060 — = K 2i20 —. Diese Tatsache ist so verbürgt und allgemein bekannt, daß man ohne weiteres diese Grundlage auch auf den vorliegenden Fall anwenden kann: a ) in Erwägung der geringeren Höhe, A) der infolge der großen Trakttiefen minder dichten Verbauung und c) mit Berücksichtigung der geringeren Anzahl Zwischendecken. (4 Zwischendecken in dem vorliegenden Fall gegen 6 Zwischendecken bei einem 4 Stock hohen Haus.) Sieht man ferner noch von einem Abzug der Fläche des großen Hofes (Zentralraumes) ganz ab, welcher Abzug ja immer bei Berechnung von Wohnhäusern geschieht, so ist damit die weitestgehende Sicherheit geboten, so daß die Herstellung des Museums nach dem gleichen Preisansatz unzweifelhaft in der projektierten einfachen Weise erfolgen kann. 2831 m 2 X K 6oo - — = K 1,698.600'— oder in Kubikmetern umgerechnet: 70.000 m 3 X K 26-— = K 1,820.000-—. Es entspricht diese Summe auch der von mir gemachten Erfahrung bei dem Bau der böhmischen Sparkassa in Prag, einem Monumentalbau, welcher mit größtem Luxus und enorm schwierigen Fundierungen (die Theatergasse liegt im Überschwemmungsrayon) und bei ähnlichen Höhen- und Grundrißverhältnissen beiläufig denselben Kostenaufwand erfordert hat. Ich möchte die Herren Fachkollegen (in der Jury) noch gebeten haben, in dem vorliegenden Fall besonders die Art der Verbauung meines Grundrisses in Erwägung zu ziehen; welcher notorisch weniger verbaut ist als jene der Herren Mitbewerber, welche ja beinahe durchwegs, wo ich den großen Zentralraum habe, noch viel Mauerwerk eingebaut haben und dadurch, daß ihre Höfe nicht überdeckt sind, auch nicht bemüßigt sind, dieselben mit in das Kubikmaß mit einzubeziehen. Jeder billig denkende Mann muß dieses Argument anerkennen und würde im Unterlassungsfälle ein gleicher Ansatz als Einheitspreis per Kubikmeter wie bei den anderen Projekten nicht gerechtfertigt erscheinen. Ich bitte daher, meinen Preisansatz per Quadratmeter, welcher unter den obwaltenden Umständen (ohne Abzug des großen Hofes) richtig sein dürfte, für dieses Projekt zu akzeptieren. Aus dem Vorangeführten ist deutlich zu ersehen, daß ich die Berechnung auf Grundlage meiner Erfahrung per Quadratmeter gemacht habe und in dieser Beziehung meine Erfahrung ohne Zweifel maßgebender ist als die von Herrn Sturm aus der Luft gegriffenen Ziffern. Nachdem ferner sämtliche Herren Juroren diesen Preisansatz einhellig gebilligt haben, ist schon daraus zu entnehmen, daß derselbe auch den Tatsachen entspricht. Es ist überhaupt unmöglich, beide in Diskussion stehende Projekte nach gleichen Einheitspreisen zu berechnen, nachdem gerade in meinem Projekt mit dem geringsten Aufwand von Mauerwerk der größte kubische Inhalt erzielt ist, während das andere Projekt (man vergleiche die beiden Grundrisse) den ganzen Mittelraum mit völlig unnützen Mauern ausfüllt; es wird damit nicht nur nichts erzweckt, sondern der Bau unnötigerweise verteuert. Es sind somit nach dem soeben Gesagten sämtliche Ziffern und Preisansätze, die in dieser Flugschrift sowohl zu gunsten als zum Nachteil angeführt erscheinen, falsch und ist damit auch der Wert derselben am besten gekennzeichnet. Dasselbe gilt, wie schon einmal bemerkt, auch in bezug auf Lob und Tadel. Ich fühle mich nicht berufen, die Angriffe auf einzelne Herren der Jury abzuwehren, deren Ruf über jeden Zweifel erhaben ist und wovon einzelne einen Ruf haben, der weit über die Grenzen unserer Stadt und unseres Vaterlandes hinausreicht, dasselbe gilt von unserem Stadtbauamt überhaupt; ich unterlasse es ebenso, mich in eine Kritik des von Herrn Sturm so angepriesenen Projektes eines Kollegen einzulassen, weil ich dies mit meinen Anschauungen von Ehre und Anstand nicht zu vereinbaren für möglich halte. Die unhöflichen Bemerkungen in der Flugschrift ignoriere ich gänzlich. Ich sehe einer gerechten Entscheidung getrost entgegen, maße mir jedoch nicht an, in eigener Sache Richter sein zu wollen. Schluß. WIEN, im September 1902. 4