DAS WOHLFAHRTSAMT DER STADT WIEN UND SEINE EINRICHTUNGEN D« WOHLFAHRTSAMT DER STADT WIEN UND SEINE EINRICHTUNGEN 1921—1931 VERLAG DES WIENER MAGISTRATES (W O H L F A H R T S A MT), W I E N, I. / 1931 ■rr-.f. ' !-i* 4ikkPf vV^y \ Magna Mater von Prof. Anton Hanak. 1 * m i Zehn Jahre Wohlfahrtsamt. Zehn Jahre schwerer Arbeit, zehn Jahre auf dem steinigen Weg alltäglicher Sorge um Werden, Sein und Vergehen der Menschheit in unserer Stadt, die durch Krieg und Hungersnot schwer gelitten; zehn Jahre des Anbaues, des Säens und Jätens in dem Wissen und in der Überzeugung, daß man selbst nie ernten, nie die Früchte eigener Arbeit mit eigenen Augen wird sehen können! Ein Augenblick des Sich- besinnens, der Rückschau, des Befragens des eigenen Gewissens, des kühlen Abwegens über Gut und Schlecht, ein Moment des Aufflackerns demütiger Genugtuung; ein Augenblick des tiefsten Aufatmens unter der Bürde schwerer Verantwortung. Im Anfang des Weges allgemeine Not — durch den Krieg hervor gerufen, durch die Hungersnot verstärkt. Dann die Straße aufopfernder, selbstverleugnender Hilfeleistung, begangen von der großen Schar der hilfsbereiten, idealerfüllten Mitarbeiter, Helfer und Helferinnen. Vorbei an den Meilensteinen des Erfolges und an den Leichensteinen begrabener Hoffnungen. Am Ende dieses Weges neues Elend, neues Unglück, Arbeitslosigkeit, Wirtschaftskrise, gesteigerte Beanspruchung, vermehrte Arbeit. So zeichnet sich auf dem Hintergründe eigener Erinnerung ein Arbeitsweg von zehn Jahren, erlebt und erlitten in der Fürsorge und im Wohlfahrtswesen unserer Stadt. Mit dem Schwert der Abwehr täglicher Not und der aufbauenden Kelle kühler Überlegung ist es gelungen, die ersten Quadern für das Fundament zukünftigen Wohlfahrtswesens zu setzen und heute, nach zehn Jahren, mühen wir uns noch wie einst an den Fundamenten, sind stolz darauf, uns mühen zu dürfen. Wir grüßen in Dankbarkeit, die in den verschiedensten Arbeitsformen sich mit uns gemüht, erwarten freudig jene,die, von den gleichen Idealen getragen, weiterbauen werden, und geben die Hoffnung nicht auf, daß einst der Bau vollendet wird. Der Geist, der uns zusammenhielt, die rückhaltlose Anerkennung des primitivsten Menschenrechtes, des Anrechtes auf Hilfe, und das Bekenntnis zur selbstverständlichen Menschenpflicht, zu helfen, werden weiterleben und wirken. So ist nach zehnjährigem Weg der Augenblick der Einkehr und der Atempause Augenblick der Anfeuerung zu neuer Arbeit, bis wir uns selbst erübrigt haben. Wir alle, Ärzte, Sozialbeamte, Schwestern und Fürsorgerinnen, Helfer und Helferinnen auf allen Gebieten menschlicher Not, wir haben daran zu arbeiten, uns selbst überflüssig zu machen. Zehn Jahre Weg haben noch lange nicht zum Ziele geführt. Vor uns liegt in weiter Ferne das Ziel unserer Selbsterübrigung, das Ende des Elends und der Not. Wien, im Mai 1931. Univ.-Professor Dr. Julius T an d l e r, Amtsführender Stadtrat der Bundeshauptstadt Wien. }#}ti ^j_fcÄr..'- , .*iti*k.iL«Ki k !' iiii.'itti^SiiiLV ^1 y.i*.. r :-;^V* ' .,1- i , ■ .....^ F&M % * l*$i£r - %%■ ■A^-Wo 1 Ä ; WttWW ‘ ••; 'fo\%\r 'Ä- ■r^-ii---- ■'••.” .«- «: 'V :>q:' -■>-• ^ l:-; '• ^s 8 j?S ,>\g»$ ttis V9« ’ Ö4 ajMäijt ,$&V '$&' Ä*$£ *. ^ty*K*t ^^WÄöViji' >, r^ , iisSi' jöiwjajrp' ifel«' '$*? /Ärt^wÄ \?«fc -&$mp vmvMÄ '■ »t^wiihiV '^"''■'»^i^^r;^^ %>?* >*£%:■-**' it^T ’v. .v.• Kinderheim Wilhelminenberg — Festsaal und Tagraum. Zweck große und zweckmäßige Räume zu schaffen oder die bestehenden Räumlichkeiten entsprechend zu erweitern und die Anstaltsküchen modern einzurichten. Ebenso wurde für eine zweckmäßige und klaglose Speisenzufuhr in den territorial ausgebreiteten Anstalten Vorsorge getroffen und der Küchenbetrieb verbessert. Die allmähliche Besserung der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde machte es auch möglich, die für den Anstaltsbetrieb notwendigen Einrichtungsgegenstände und Materialien zu ergänzen und den Anstalten neue Bedarfsgegenstände in guter Qualität und zweckmäßiger Ausführung zur Verfügung zu stellen. Dazu war es vor allem notwendig, die vorhandenen Bestände genau zu erfassen und 22 insbesondere hinsichtlich der Wäsche und Kleidung unter Berücksichtigung der einzelnen Anstaltskategorien Typen festzusetzen, um allmählich eine einheitliche Ausstattung der Anstalten zu erreichen. Ferner mußte für jede Anstalt ein „Sollbestand“ für Wäsche und Kleider bestimmt werden, der die Grundlage für die Budgetierung und Nachschaffung zu bilden hat. Wertvolle Dienste für die ökonomische Versorgung der Anstalten leistete das neugeschaffene Zentralmagazin, in welchem die in den einzelnen Anstalten entbehrlichen Gegenstände gesammelt, magaziniert und im Bedarfsfall hergerichtet werden, um dann an jene Anstalten abgegeben zu werden, wo ein Bedarf besteht. Die Belieferung der Anstalten erfolgt ebenso wie bei den Lebensmitteln zentral durch das städtische Wirtschaftsamt. ^TirrgTnrJ iPl Kinderübernahmsstelle — Spielhot. Im folgenden soll nun ein kurzer Überblick über die Entwicklung der städtischen Wohlfahrtsanstalten in den letzten zehn Jahren gegeben werden. Die von der Gemeinde Wien nach dem Umsturz auf dem Gebiet der Jugendfürsorge durchgeführten Reformen haben ihre einschneidenden Wirkungen auch auf die städtischen Jugendfürsorgeanstalten ausgeübt und die Schaffung neuer Anstalten sowie die Umgestaltung der bestehenden Anstalten mit sich gebracht. Während des Krieges und in der Nachkriegszeit hat die Zahl der Kinder, die infolge eines vorübergehenden Notstandes in die Fürsorge der Gemeinde Wien übernommen werden mußten, eine wesentliche Steigerung er- 23 fahren. Die Stadtverwaltung sah sich daher veranlaßt, in erster Linie neue Anstalten zur vorübergehenden Unterbringung hilfsbedürftiger Kinder zu errichten (Kinderübernahmsstelle, Kinderheim Wilhelminenberg). Die Pfleglinge werden daselbst in gesundheitlicher* psychischer und sozialer Hinsicht überprüft und beobachtet, damit dann die weiteren Fürsorgemaßnahmen eingeleitet werden können. Auch die Zweckbestimmung des vom Lande Niederösterreich mit 1. Jänner 1922 übernommenen Zentralkinderheims, das bis dahin als Findelhaus zur Aufnahme unehelicher, in der Gebäranstalt geborener Kinder und deren Mütter bestimmt war, wurde geändert und die Anstalt zu einem Heim für sämtliche der Gemeinde Wien zur Versorgung anheimfallende Säuglinge und deren Mütter ausgestaltet. Im Laufe der Jahre wurden dieser Anstalt auch eine Abteilung für geschlechts- kranke Kinder und eine Kleinkinderabteilung angegliedert. Weiter hat die Gemeindeverwaltung auch die Betriebsform der Anstalten zur dauernden Unterbringung von Kindern (Waisenhäuser und Erziehungsanstalten) den geänderten Verhältnissen und den modernen Erziehungsgrundsätzen angepaßt. Die Waisenhäuser stehen nunmehr für alle anstaltsbedürftigen Kinder (nicht bloß Waisen) offen. Eine durchgreifende Umgestaltung hat vor allem die ebenfalls vom Lande Niederösterreich übernommene Erziehungsanstalt Eggenburg, hervorgegangen aus einer Besserungsanstalt, erfahren. Die Aufnahme in die Versorgungsanstalten wurde im Versorgungsheim Lainz zentralisiert. Die Voraussetzung hiefür war die Schaffung einer eigenen Aufnahmeabteilung, die zugleich auch die Aufgabe einer Quarantänestation zur Abwehr der Einschleppung übertragbarer Krankheiten hat. Ein weiterer Schritt war die Einrichtung von spitalsmäßig geführten Krankenabteilungen im Versorgungsheim Lainz, an deren Spitze Spezialärzte gestellt wurden. Durch die bereits erwähnte Neueinrichtung von Versorgungshäusern (Baumgarten und Meldemannstraße) war es möglich, die früher bestandenen kleinen „Armenhäuser“, deren Betrieb sich als unökonomisch erwies und 1 fTlüiiii Kinderübernahmsstelle — Terrasse mit Kleinkinderbox. 24 4 deren bauliche Anlagen ungeignet waren, aufzulassen. Hand in Hand mit diesen Reformen ging auch eine Umänderung der Zweckbestimmung einzelner Versorgungsanstalten in der Richtung, daß jede Anstalt nur für ein Geschlecht bestimmt wurde. Bei Kriegsende stand von Krankenanstalten nur das Krankenhaus Lainz im Betrieb der Gemeinde Wien. Im Laufe der letzten Jahre hat die Gemeinde Wien von Privatvereinen und Stiftungen drei Kinderspitäler: das Leopoldstädter Kinderspital, das Maut- ner-Markhofsche Kinderspital und das Karolinen-Kinderspital, ferner das Brigitta-Spital in ihre Verwaltung übernommen und alle diese Anstalten den modernen Anforderungen entsprechend ausgestaltet. Im Krankenhaus Lainz — Neuer Turberkulosenpavillon. Karolinen-Kinderspital wurde ein neuer Infektionspavillon und ein Pro- sektursgebäude errichtet. Das Brigitta-Spital, das bei der Übernahme nur 37 Betten aufwies, wurde vollständig umgebaut, neu eingerichtet und auf einen Belagraum von 125 Betten gebracht. Das Krankenhaus Lainz hat gerade in letzterer Zeit eine wesentliche Ausgestaltung erfahren. So wurde am 22. März 1930 eine Sonderabteilung für Stoffwechselerkrankungen, Ernährungsstörungen und diätetische Heilmethoden errichtet und am 14. Dezember 1930 der neue Tuberkulosenpavillon mit 320 Betten eröffnet. (Kosten des Baues und der Einrichtung zirka 4'85 Millionen österreichische Schilling.) Neue, wichtige Ereignisse stehen in dieser Anstalt bevor. So wird noch im Laufe des Jahres 1931 eine eigene Abteilung für an Rheumatismus erkrankte Personen und eine Abteilung für Strahlen- 25 '■ässsmz. '““WB 1 .«®*®» 4T, Krankenhaus Lainz — Neuer Tuberkulosenpavillon (Terrasse). therapie, verbunden mit einem Institut, geschaffen werden. Für diese Abteilung wurde bereits Radium in einer Menge von 5 Gramm angekauft. Ein neuer, wichtiger Aufgabenkreis ist der Verwaltung der Wohlfahrtsanstalten durch die Ausgestaltung der Tuberkulosenfürsorge erwachsen. So wurde unter Verwendung der Gebäude des früheren Landessanatoriums „Baumgartnerhöhe“ unter Aufwendung bedeutender Kosten eine Lungenheilstätte errichtet und zu einem .11 ’t 'I m wm Lungenheilstätte Baumgartnerhöhe. 26 mustergültigen Betrieb ausgestaltet, der 540 Patienten (Frauen und Kinder) Raum bietet. Einige Jahre hindurch waren auch Leichtlungenkranke in den beiden Erholungsstätten Kreuzwiese und Himmelstraße (Barackenbauten) untergebracht. Infolge der Trennung des Landes Wien vom Lande Niederösterreich kam auch die Fürsorge für Geisteskranke in den Wirkungskreis des Landes Wien. Dieses übernahm am 1. Jänner 1922 die beiden Landes-Heil- und Pflegeanstalten „Am Steinhof“ und Ybbs und damit auch die Sorge für die Unterbringung der an Zahl immer mehr zunehmenden Geisteskranken. In der Heil- und Pflegeanstalt „Am Steinhof“, die ursprünglich für 1844 Patienten bestimmt war, mußte der Belag im Laufe der Zeit wesentlich erhöht werden. In dieser Anstalt stehen derzeit zirka 3800 Kranke in Pflege. Der Bettenstand in der Heilanstalt Ybbs wurde durch Einbeziehung des im angrenzenden Baukomplex gelegenen ehemaligen Versorgungshauses der Stadt Wien unter Vornahme großer baulicher Ausgestaltungen auf 1500 Betten vermehrt. Da für die Zukunft mit einem weiteren Steigen der Zahl der Geisteskranken zu rechnen ist, bildet die Unterbringung dieser Personen ein schwieriges Problem für die Gemeinde Wien, deren Lösung mit gewaltigen Kosten verbunden sein wird. Die Zahl der Obdachlosen hat durch die ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse im Laufe der Zeit eine stete Vermehrung aufgewiesen. Die Gemeindeverwaltung mußte daher das bestehende O b- dachlosenheim durch Einbeziehung des ehemaligen Pferdeschlachthauses, das vollständig baulich umgestaltet wurde, vergrößern. Derzeit stehen 2340 Betten (früher 1208 Betten) für Obdachlose bereit. Ferner war es auch notwendig, einen Teil des Obdachlosenheimes für dauernd zu versorgende Personen (als Dauerheim) einzurichten und durch Beistellung entsprechender und zweckmäßiger Schlafgelegenheiten das Los der Insassen dieser Anstalt zu verbessern. In der Erkenntnis, daß eine der wichtigsten Voraussetzungen für die gute Führung einer Wohlfahrtsanstalt die Verwendung eines geschulten Pflege- und Erziehungspersonals ist, hat die Gemeindeverwaltung im Laufe der letzten Jahre im Anschluß an das Krankenhaus Lainz eine Krankenpflegeschule geschaffen und Fachkurse für das bereits im Dienst der Gemeinde stehende Pflege- und Erziehungspersonal eingerichtet. Nicht unerwähnt kann in diesem Zusammenhang bleiben, daß die besprochenen Reformen auf dem Gebiet des Anstaltswesens auch in baulicher Hinsicht zum Ausdruck kamen. Neue Anstalten, wie das Brigitta-Spital, die neue Kinderübernahmsstelle, das Kinderheim Wilhelminenberg, wurden errichtet, die durch ihre großzügige Anlage und Einrichtung das Interesse des In- und Auslandes auf sich gezogen haben, bestehende Anstalten mußten erweitert und umgebaut sowie den modernen Anforderungen entsprechend ausgestaltet werden. Die Schäden des Krieges und der Nachkriegszeit konnten in verhältnismäßig kurzer Zeit behoben werden. Der Magistratsabteilung 9 unterstehen derzeit 32 Anstalten, die über 22.106 Betten verfügen (im Jahre 1919 betrug die Anzahl der 27 Betten zirka 12.500), sowie die Krankenpflegeschule, das Institut für Krüppelfürsorge und das Zentralmagazin des Wohlfahrtsamtes. Von den Betten entfallen auf Versorgungsanstalten 8892, auf Jugendfürsorgeanstalten 2521, auf Krankenanstalten 1799, auf Heil- und Pflegeanstalten für Geisteskranke 5200, auf Tuberkuloseheilstätten 1354, auf das Obdachlosenheim 2340. In der zentralen Anstaltsverwaltung einschließlich der Betriebsbuchhaltung sind 66, in den Anstaltsbetrieben zirka 3900 ständige, hauptberufliche Angestellte beschäftigt. 28 Entbindungsheim (Brigitta-Spital). i wm > Ä: »v&WN I 5. Gesundheitsfürsorge. Die Entwicklung und der heutige Stand des Gesundheitsamtes der Stadt ergaben sich mit zwingender Notwendigkeit aus dem Grundgedanken, daß nach dem Kriege notwendig in zielbewußter Weise der Wiederaufbau der Volksgesundheit durchgeführt werden mußte, insbesondere in einer Stadt wie Wien, die bis an den Rand der Vernichtung gebracht wurde. Wie die Dinge lagen, mußten ausgedehnte Fürsorgemaßnahmen Stufe für Stufe vom Kinde bis zum Greise geschaffen werden. Im Rahmen dieses von der Gemeinde Wien ins Leben gerufenen Fürsorgeapparats des Wohlfahrtsamtes fiel dem Wiener Gesundheitsamt die Aufgabe zu, gewisse Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge und insbesondere zur Bekämpfung der Volksseuchen zu schaffen und zu betreiben. Selbstverständlich war es dabei, daß diese seit dem Beginn des vergangenen Dezenniums neu geschaffenen Einrichtungen zur Hebung der Gesundheit der jetzigen Generation und zur Ertüchtigung des kommenden Geschlechtes sich in den Bau der in Entwicklung begriffenen Gesamtfürsorge harmonisch einoassen und daher auch nur in inniger Fühlungnahme mit den anderen Zweigen des Wohlfahrtsamtes arbeiten müssen. Trotz dem Zuwachs dieses umfangreichen neuen Arbeitsgebietes fand das Gesundheitsamt im vergangenen Dezennium auch noch Zeit, seine in den früheren Zeiten geschaffenen Einrich- t u n*g e n weiter auszubauen. Dazu kam noch, daß es durch die Abtrennung Wiens als eigenes Bundesland vom Lande Niederösterreich auch die Landesagenden der Sanitätsverwaltung übernehmen mußte. 29 Im folgenden soll nun ein kurzer Überblick über die Entwicklung des Wiener Gesundheitsamtes seit 1920 gegeben werden, wobei mit der Besprechung der gesundheitsfürsorgerischen Einrichtungen begonnen wird. Im Jahre 1922 wurde eine Eheberatungsstelle der Gemeinde Wien, eröffnet, die dem Wiener Gesundheitsamt angegliedert ist. Diese Stelle steht unter der Leitung eines eigenen Facharztes, ist für jedermann frei zugänglich und dient der ärztlichen Beratung der „Ehewerber“. (Sie hat sich über ihren ersten Rahmen hinaus heute bereits zu einer Ehe- und Sexualberatungsstelle entwickelt.) Um die Kinder der Pflichtschulen in gesundheitlicher Hinsicht betreuen zu können, sind seit 1922 eigene Schulärzte angestellt. Für spezialärztliche Untersuchungen steht außerdem ein Ohrenarzt, ein Orthopäde, ein Facharzt für sprach- gestörte Kinder, die augenärztliche Zentrale für Schulkinder und für die Durchführung von Blutuntersuchungen eine Wassermannstation zur Verfügung. Derzeit werden ungefähr 140.000 Kinder der Pflichtschulen betreut. Die schulärztliche Tätigkeit beginnt in jedem neuen Schuljahr mit einem informativen Besuch aller Klassen. Nach Beendigung aller notwendigen Vorarbeiten und Voruntersuchungen werden „Reihenuntersuchungen“ durchgeführt, die sich auf die Schulneulinge, die Kinder der vierten Klasse, die Kinder des achten Schuljahrganges und auf alle jene Kinder erstrecken, die mit Ende des Schuljahres aus der Schule endgültig austreten. An die Reihenuntersuchungen der Kinder der ersten Schulklasse schließt sich seit dem Jahre 1926 alljährlich die biologische Probe auf Tuberkulose bei allen jenen Schulneulingen an, bei denen die Eltern die Zustimmung zur Anstellung dieser Probe geben. Die bei den schulärztlichen Untersuchungen erhobenen Befunde, die Befunde der Spezialärzte sowie die Ergebnisse der Blutuntersuchungen werden in ein Gesundheitsblatt eingetragen, welches das Kind während seiner ganzen Schulzeit begleitet und nach Schulaustritt zugleich mit einem Ergänzungsbericht des Schularztes zum Berufsberatungsamt kommt. Während sonst im allgemeinen die Kinder nur in Form von „Reihenuntersuchungen“ vom Schularzt untersucht werden, kommen die als „Überwachungskinder“ bezeichneten Kinder und alle jene Kinder, bei denen die Lehrkräfte einen Verdacht auf eine Gesundheitsstörung haben, zu Einzelberatungen, deren Zahl sich nach dem Gesundheitszustand dieser Kinder richtet. Den Schulärzten obliegt auch die ärztliche Überwachung der Kleinkinder in den städtischen Kindergärten. Für diese Kleinkinder (derzeit ungefähr 10.000) werden schon Gesundheitsbogen angelegt, die dann der Pflichtschule überwiesen werden. An den Sprechstunden der Schulärzte nimmt auch die Sprengelfürsorgerin des Jugendamtes teil, die die Durchführung der ärztlichen Anordnungen überwacht und die erforderlichen Fürsorgemaßnahmen einleitet. 30 . , mc *y Operationsraum der Schulzahnklinik im XVIII. Bezirke (Währing) mit Zahnbürstenanlage im Vordergrund. Seit dem Jahre 1922 besitzt Wien auch Schulzahnkliniken, welche die Schulzahnpflege systematisch nach dem sogenannten „Bonner System“ durchführen. Die Aufgabe der Schulzahnkliniken besteht in der Durchführung der im schulpflichtigen Alter erforderlichen Vorarbeiten zur Erhaltung der bleibenden Zähne. Kinderwarteraum der Schulzahnklinik im XIX. Bezirke (Döbling). ü ■ 31 Die Zahl der Schulzahnkliniken beträgt derzeit 15, ihr Arbeitsgebiet umfaßt 80.000 Kinder. Es ist geplant, noch weitere drei Schulzahnkliniken zu errichten. Nach Errichtung dieser dürfte es ermöglicht werden, alle Wiener Pflichtschulen systematisch zu erfassen. Im Jahre 1927 wurde im Wiener Qesundheitsamt auch eine eigene Stelle für Sport und Körperkultur errichtet. Der Aufgabenkreis dieser Stelle wuchs rasch über das anfangs gesteckte Ziel hinaus. Heute besorgt diese Stelle die Verwaltung der 30 städtischen Spiel- und Eislaufplätze, die an Schulen, Vereine und Fürsorgeorganisationen unentgeltlich zur Benützung überlassen werden, und den Bau neuer städtischer Sportplätze für Erwachsene. gjjjJ ;5fK maust Der Bau des Wiener Stadions stellte dann dieser Stelle auch die Aufgabe, die Sport- und betriebstechnischen Forderungen für diese Anlage auszuarbeiten und gemeinsam mit einem eigens zu diesem Behuf gewählten Stadionbaukomitee die sportbautechnischen Grundsätze für den Stadionbau festzusetzen und die Baupläne zu begutachten. Ferner wurden durch die Schaffung eines Sportbeirates alle am Sport interessierten Kreise zur Mitarbeit herangezogen und untereinander in Fühlung gebracht. Durch die Schaffung einer Blutgruppenuntersuchungsstelle im Jahre 1928 wurde der großen Bedeutung, welche die Bluttransfusion bei plötzlichen Blutverlusten hat, Rechnung getragen. In dieser Stelle kann sich jedermann seine Blutgruppe kostenlos bestimmen lassen. Zur Bekämpfung der drei wichtigsten Volksseuchen (Tuberkulose, Geschlechtskrankheiten, Alkoholismus) wurde ein umfassender Fürsorgeapparat geschaffen. Zur Eindämmung der Tuberkulose sind Tuberkulose-Fürsorgestellen errichtet worden; auch eine Zentralaufnahmestelle für Tuberkulöse und Kurbedürftige wurde geschaffen. Die Tuberkulose- Fürsorgestellen, deren es derzeit 25 gibt (12 städtische, 7 von privaten Kreisen, 6 von Krankenkassen betriebene) sind in der seit 32 1922 bestehenden Landeszentrale zur Bekämpfung der Tuberkulose vereinigt. Die im Jahre 1923 geschaffene Zentralaufnahmestelle für Tuberkulose und Kurbedürftige führt in planmäßiger Weise die Unterbringung der heilstättenbedürftigen Kranken durch. IPlMlÜ ' I * sübüw Lungenheilstätte Baumgartnerhöhe — Liegehalle. Zur Durchführung von Spezialuntersuchungen stehen den Fürsorgestellen die städtische Sputumuntersuchungsstelle, die Untersuchungsstelle für Blutsenkung nach Fahraeus und vier Röntgenstationen zur Verfügung. Durch die Bereitstellung von Geldmitteln seitens der Gemeinde ist es auch möglich, noch nicht angesteckte Kinder aus intrafamiliären Ansteckungsquellen zu entfernen und in andere häusliche Pflege unterzubringen. Diese vom Standpunkt der Expositionsprophylaxe für die kommende Generation so wichtige Maßnahme wird noch im Sinne der Dispositionsprophylaxe dadurch ergänzt, daß die Fürsorgestellen durch innige Fühlungnahme mit den Mütterberatungsstellen, dem Jugendamt und den Schulärzten und durch gegenseitigen Austausch der Ergebnisse der biologischen Proben auf Tuberkulose trachten, die Ansteckungsquelle infizierter Kinder zu ermitteln und diese Kinder selbst entsprechenden Fürsorgemaßnahmen zuzuführen. Zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten wurden zunächst von der Bundesregierung Abendbehandlungsstellen für geschlechtskranke Personen an verschiedenen Stellen der Stadt Wien errichtet. Ihre Verwaltung ging mit der im Jahre 1922 vollzogenen Umwandlung der Stadt Wien in ein eigenes Bundesland auf das Wiener Gesundheitsamt über. Das Wiener Gesundheitsamt hat dann selbst im Jahre 1924 ein Städtisches 3 33 Abendambulatorium für Geschlechtskranke im 12. Bezirk errichtet. Außerdem wurde bereits ein Jahr früher zur Beratung der Geschlechtskranken und aller jener Personen, die befürchten, geschlechtskrank zu sein, in den Räumen des Wiener Gesundheitsamtes eine Beratungsstelle für Geschlechtskranke geschaffen, die auch in enger Zusammenarbeit mit den städtischen Krankenhäusern, der Heil- und Pflegeanstalt „Am Steinhof“, den Bezirksjugendämtern, den Mütterberatungsstellen und der Eheberatungsstelle die allenfalls einer Behandlung bedürftigen, dort- selbst bekannten Lueskranken und ihre Anverwandten erfaßt und sie einer Behandlung zuzuführen trachtet. Im Jahre 1929 wurden sodann zwei Wassermann-Stationen, eine für Männer und eine für Frauen, errichtet. In diesen Stationen kann sich jedermann ohne Angabe des Namens und der Wohnung eine Blutuntersuchung nach Wassermann machen lassen. Da sich der Alkoholismus nach einer während des Weltkrieges infolge der damals herrschenden Alkoholknappheit eingetretenen Eindämmung in der Nachkriegszeit wieder stark verbreitete, wurde natürlich auch die Bekämpfung dieser Volksseuche in das Arbeitsprogramm des Wiener Gesundheitsamtes aufgenommen und im Jahre 1925 eine städtische Trinkerfürsorgestelle errichtet, an der derzeit ein Facharzt und zwei Trinkerfürsorgerinnen tätig sind. Ihre Aufgabe ist die Zuführung der Trinker zur dauernden Abstinenz und die Befürsorgung der Angehörigen der Trinker. Um alle bisherigen Einrichtungen zur Bekämpfung des Alkoholismus zusammenzufassen, wurde ferner im Jahre 1922 eine Landeshauptstelle zur Bekämpfung desAlkoholismusins Leben gerufen. Wie bereits erwähnt, hat das Wiener Gesundheitsamt im abgelaufenen Jahrzehnt auch den Stock seiner aus früherer Zeit vorhandenen Einrichtungen umgestaltet und ausgebaut. So kam es im Jahre 1925 zur Errichtung einer eigenen hygienischen Untersuchungsstelle, die von einem fachlich ausgebildeten Amtsarzt geleitet wird. Diese Untersuchungsstelle führt die sich im Zuge der Bekämpfungsmaßnahmen der akuten übertragbaren Krankheiten als notwendig erweisenden bakteriologischen, serologischen, physikalischen und chemischen Untersuchungen durch und übt die hygienische Kontrolle der Wasserversorgung, des Badewesens und der Abfallstoffbeseitigung aus. Der Aufschwung der Touristik und des Wintersportes, der im Hinblick auf die Förderung der Volksgesundheit überaus zu begrüßen ist, brachte es mit sich, daß das Einzugsgebiet der Quellen der I. Hocli- iiuellenwasserleitung immer mehr und mehr Ausflugsgebiet wurde. Hiedurch wurden weitgehende Maßnahmen zum Schutze dieser Quellen, die in Absperrungen des engen Quellengebietes und in Wegverlegungen bestanden, dringend notwendig. Die wissenschaftlichen Grundlagen für diese Quellschutzmaßnahmen wurden vom Wiener Gesundheitsamt teils allein, teils wie bei den groß angelegten Versuchen des Jahres 1927, in Zusammenarbeit mit dem 34 Hygienischen Institut der Universität Wien geschaffen. Die Beratungen über die Quellschutzmaßnahmen erfolgen in einer eigens zu diesem Zwecke geschaffenen Ouellschutzkommission. Eine wesentliche Ausgestaltung erfuhren in der Berichtszeit die amtsärztlichen und ärztlichen Untersuchungen. Sie haben sich nicht bloß innerhalb der letzten 10 Jahre verdoppelt, sondern wurden auch entsprechend dem Fortschritt der wissenschaftlichen Forschungen in qualitativer Hinsicht ausgebaut. So wird zum Beispiel seit dem Jahre 1927 die oft unentbehrliche Beobachtung im Krankenhaus in einer aus 12 Betten bestehenden Beobachtungsabteilung des Krankenhauses der Stadt Wien durchgeführt. Die Patientenaufnahme für die städtischen Heilanstalten (Bad Hall, San Pelagio, Sulzbach-Ischl) und für das Wohltätigkeitshaus in Baden, die früher auch durch die amtsärztliche und ärztliche Untersuchungsstelle des Gesundheitsamtes erfolgte, ist seit 1924 der Zentralaufnahmestelle für Tuberkulöse und Kurbedürftige zugewiesen worden (eine Neueinrichtung, die sich aus administrativen Gründen als notwendig erwies). Durch die Abtrennung Wiens als eigenes Bundesland vom Lande Niederösterreich kamen auch die Obliegenheiten einer Landessanitätsverwaltung zum Wiener Gesundheitsamt. Dadurch wurde der Oberstadtphysikus von Wien zugleich L a n d e s s a n i t ä t s r e f e r e n t des Landes Wien; auch wurde ein eigener Landes sanitätsrat der Bundeshauptstadt Wien geschaffen. Außerdem fielen die Abhaltung gewisser Prüfungen (wie der Physikatsprüfung der Ärzte, der Lebens- mittelexpertenprüfung, der Prüfung des pharmazeutischen Hilfs- gjjjJ «555^ 1 p I I Jgf k .4**r4’3 Karolinen-Kinderspital — Infektionsabteilung. 3 * 35 Personals, der Diplomprüfung der Pflegerinnen) sowie bestimmte amtsärztliche Untersuchungen (wie die Untersuchungen bei Berufungen der Kraftwagenlenker) in den Aufgabenkreis des Wiener Gesundheitsamtes. Entsprechend der Vermehrung des Arbeitsgebietes des Wiener Gesundheitsamtes hat auch der Personalstand in den letzten 10 Jahren um ungefähr 200 Personen von rund 300 auf 500 Gesamtpersonalstand zugenommen. Hiezu ist zu bemerken, daß diese Zunahme nur bei den im Fürsorgedienst verwendeten Angestelltengruppen eintrat, während bei anderen Angestelltenkategorien durch organisatorische Reformmaßnahmen Personalersparungen zu erzielen waren. Diese Personalzunahme gibt ein deutliches Bild für den Umfang des vom Wiener Gesundheitsamt durchgeführten Teiles des großzügigen Fürsorgeprogramms der Wiener Gemeindeverwaltung. 36 6. Sanitätsrecht und Verpflegskostengebarung. Vor der Errichtung des Wohlfahrtsamtes war die Magistratsabteilung 13 im wesentlichen mit Friedhofsagenden befaßt, während ihr sanitätsrechtliche Angelegenheiten der untersten Instanz — der Wiener Magistrat war damals nur politische Behörde I. Instanz — nur insoweit Vorbehalten waren, als sie nicht in die Kompetenz einer anderen Ressortabteilung oder der magistratischen Bezirksämter fielen. Erst durch ihre Eingliederung in das neugeschaffene Wohlfahrtsamt vermochte sie ihre derzeitige Stellung als Sanitätsrechtsabteilung für das gesamte Wohlfahrtswesen zu erlangen und ihren Wirkungsbereich entsprechend der Änderung der verfassungsrechtlichen Stellung der Bundeshauptstadt als selbständiges Bundesland und als Trägerin der mittelbaren Bundesverwaltung auszubauen, dies um so mehr, als gerade zu dieser Zeit eine rege legislatorische Tätigkeit auf dem Gebiet des Sanitäts- und Wohlfahrtswesens eingesetzt hatte. In Handhabung der mittelbaren Bundesverwaltung und des selbständigen Wirkungsbereiches des Landes und der Gemeinde war die Magistratsabteilung 13 berufen, durch Ausarbeitung von Gesetzesvorschlägen, Verordnungen und Verfügungen sowie durch Erstattung von Rechtsgutachten die Rechtsgrundlagen für die sanitären Maßnahmen der Bundeshauptstadt zu schaffen und dergestalt an der Erreichung der Ziele des Wohlfahrtsamtes mitzuwirken. Aus der Fülle der von der Gesundheitsverwaltung im letzten Jahrzehnt getroffenen sanitätsrechtlichen Bestimmungen sollen wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Gesamtwohl der Bevölkerung hervorgehoben werden: Auf dem Gebiet des Krankenanstaltenwesens war vornehmlich dafür Sorge zu tragen, daß den Organen des Landes Wien ein der finanziellen Belastung der Stadt entsprechender Einfluß auf die Errichtung, den Betrieb und die Regelung der Rechtsverhältnisse der öffentlichen Spitäler in Wien sowie hinsichtlich der Erstellung der Verpflegsgebühren eingeräumt werde. Das im Jahre 1920 als Bundesgesetz erlassene Krankenanstaltengesetz hatte zwar die großen Linien zur Regelung der rechtlichen und ökonomischen Verhältnisse der öffentlichen Spitäler für das ganze Bundesgebiet festgelegt, vermochte aber dabei naturgemäß nicht auf die Sonderstellung des Landes Wien Rücksicht zu nehmen, die es gegenüber den anderen Bundesländern schon dadurch einnimmt, daß die Stadt, deren Einwohnerzahl nahezu ein Drittel der österreichischen Gesamtbevölkerung ausmacht, zugleich Land ist. 37 Über Veranlassung des Landes Wien wurden deshalb mit dem Fondskrankenanstaltengesetz vom 18. Juli 1924, BGBl. Nr. 255, die Rechtsverhältnisse der Wiener öffentlichen Spitäler einer Sonderregelung unterzogen, die den berechtigten Interessen der Bundeshauptstadt und ihrer Einwohner Rechnung trägt. Bei dem Ablauf der Geltungsdauer aller Bundesgesetze über Heil- und Pflegeanstalten hat das Bundesland Wien als erstes zur Verhinderung einer drohenden vacatio legis im Juli 1928 ein Landesgesetz erlassen, das die Weitergeltung aller bisher für Heil- und Pflegeanstalten bestandenen bundesgesetzlichen Bestimmungen als landesgesetzliche Normen gesichert und schließlich auch in den Beziehungen zu den anderen Bundesländern einen befriedigenden Rechtszustand geschaffen hat, weil auch die übrigen Bundesländer, dem Beispiel von Wien folgend, gleichartige Landesgesetze erlassen haben. Für das Gesundheitswohl der Wiener Bevölkerung war es notwendig, die in die Verwaltung und den Betrieb der Stadt übergegangenen nicht öffentlicher drei Kinderspitäler (Karolinen-, Mautner- Markhof- und Leopoldstädter Kinderspital) sowie die gynäkologische Abteilung des aus Gemeindemitteln neu errichteten Brigitta-Spitales allen Bevölkerungsklassen unter gleichen Bedingungen zugänglich zu machen. In dieser Absicht wurde die Angliederung dieser Anstalten an das Krankenhaus Lainz, und zwar der drei Kinderspitäler mit Verfügung des Bürgermeisters als Landeshauptmann vom 30. Juli 1925, sowie der gynäkologischen Abteilung des Brigitta-Spitals mit Landesregierungsbeschluß vom 9. September 1925 genehmigt und durch Festsetzung relativ niedriger Verpflegsgebühren auch den wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen die Erreichbarkeit modernster Anstaltseinrichtungen für kranke Kinder und bei Entbindungen gesichert. Mit dem Beschluß des Wiener Stadtsenats als Landesregierung vom 12. Juli 1923 hat die Gemeinde der Lupusheilstätte freiwillig den Ersatz uneinbringlicher Verpflegsgebühren zugesagt und dadurch armen Wiener Lupuskranken die rechtzeitige und ausreichende Anstaltsbehandlung aus öffentlichen Mitteln ermöglicht. Durch den Abschluß von Verträgen mit fremden Heilstätten (Grimmenstein, Alland, Strengberg, Weidlingau-Wurzbachtal, Bellevue und Bad Hall) wurde schließlich Vorsorge getroffen, daß Tuberkulosekranke, soweit sie nicht in den von der Gemeinde selbst betriebenen Heilstätten Aufnahme und Heilung finden können, der ihrem Leiden entsprechenden Heilbehandlung zugeführt werden können. Wie auf dem Gebiet des Anstaltswesens war die Sanitätsverwaltung der Stadt auch auf anderen Zweigen des Sanitätsrechtes bestrebt, den berechtigten Interessen der Bevölkerung zum Durchbruch zu verhelfen. So mußte zur Erleichterung der Heilmittelversorgung danach getrachtet werden, namentlich dort, wo durch die Errichtung großer Volkswohnhäuser und sonstige Besiedlung neue Wohnzentren entstanden waren, und dort, wo außergewöhnliche Verkehrsverhältnisse es erforderten, die Eröffnung neuer Apothekenbetriebe zu ermöglichen. Dem Wachstum der Stadt entsprechend, wurden daher seit dem Jahre 1920 insgesamt 28 neue Apothekenkonzessionen in Wien verliehen. 38 Von der Anschauung ausgehend, daß den großen Sozialversicherungsträgern nur durch den Betrieb einer eigenen Anstaltsapotheke die vom wirtschaftlichen Standpunkt unbedingt erstrebenswerte Rationalisierung der Heilmittelversorgung ihrer Mitglieder ermöglicht wird, wurde im Jahre 1930 zum erstenmal in Wien einer Krankenkasse (der Arbeiter-Krankenversicherungskasse) eine Anstaltsapotheke bewilligt. Die gesetzliche Regelung des Hebammenwesens durch das Bundesgesetz vom 2. Juli 1925, BGBl. Nr. 214, bot der Magistratsabteilung 13 als Sanitätsbehörde die rechtliche Handhabe, für die Sicherung des geburtshilflichen Beistandes durch Erteilung von Niederlassungsbewilligungen an junge, bestens geschulte Hebammen Sorge zu tragen und die schrittweise Verminderung des übergroßen Standes an frei praktizierenden Hebammen durchzuführen, eine Maßnahme, die deswegen erforderlich war, weil mit der zunehmenden Inanspruchnahme der zahlreichen, modernst eingerichteten Entbindungsheime die Zahl der Hausentbindungen wesentlich zurückgegangen war. Die aus den umfangreichen Maßnahmen zur anstaltsmäßigen Unterbringung und Behandlung Kranker erwachsenden enormen Lasten machten es der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Stadtverwaltung selbstverständlich zum Gebot, durch Schaffung entsprechender Einrichtungen dafür Sorge zu tragen, daß die öffentlichen Mittel zur Bestreitung dieser Auslagen nur insoweit herangezogen werden, als nicht andere Personen und Stellen zur Deckung der Kosten nach den bestehenden Gesetzen beizutragen haben. Zur Durchführung dieser Aufgaben wurde im Jahre 1921 eine Ver- pflegskostenstelle errichtet, die anfänglich damit betraut war, namens des Landes Wien die uneinbringlichen Verpflegsgebühren an jene öffentlichen Spitäler und Irrenanstalten zu ersetzen, die zahlungsunfähige Wiener als Pfleglinge aufgenommen hatten und die in den eigenen öffentlichen Spitälern und Irrenanstalten der Gemeinde (des Landes) Wien aufgelaufenen Verpflegsgebühren von den Zahlungspflichtigen Personen, Krankenkassen und fremden Gebietskörperschaften einzubringen. Da sich diese Organisation insbesondere seit der Angliederung eines ausschließlich für diesen Dienstzweig geschaffenen Erhebungsapparates und einer Verrechnungsstelle als durchaus zweckentsprechend bewährt hatte, wurde ihr durch spätere, rasch aufeinanderfolgende Verfügungen auch die Verpflegskostengebarung für alle übrigen Wohlfahrtsanstalten der Gemeinde übertragen. Dieser große, rationell organisierte Apparat ist der Sanitätsrechtsabteilung unterstellt, der die Entscheidung in allen Rechtsfragen, die Führung von Gerichts- und Verwaltungsprozessen, die Erlassung organisatorischer Bestimmungen und die Dienstaufsicht über die Ver- pflegskostenstelle obliegt. Diese wenigen, aus dem Tätigkeitsfeld der Sanitätsrechtsabteilung herausgegriffenen Beispiele zeigen die Bemühungen der Gemeindeverwaltung, durch entsprechende Verfügungen auch auf diesem Gebiet dem Gesamtwohl der Bevölkerung zu dienen. 39 7. Sozialversicherung, Arbeitsvermittlung und Berufsberatung. Die zentrale Behandlung der Agenden der Sozialversicherung erfolgte ursprünglich in der Magistratsabteilung XVIII, der im speziellen folgende Aufgaben zugeteilt waren: Angelegenheiten der Krankenkassen, Qehilfenausschüsse und Genossenschaften, städtische Kranken- und Unfallfürsorge und gewisse Entscheidungen über Befreiungsansuchen. Im Jahre 1920 wurden die Sozialversicherungsangelegenheiten einer eigenen Magistratsabteilung übertragen, der auch die infolge der Verfassungsänderung neu hinzugekommenen Agenden eines Amtes der Landesregierung zufielen. Die städtische Kranken- und Unfallfürsorge wurde aber einer anderen Abteilung, welche die Bezeichnung Magistratsabteilung 3 erhielt, anvertraut. Diese vorgenannten Abteilungen wurden sodann im Dezember 1922 zu einer einzigen Abteilung vereinigt, die seither die Bezeichnung Magistratsabteilung 14 führt. Diese Abteilung wurde am 22. November 1927 der Verwaltungsgruppe III (Wohlfahrtswesen und soziale Verwaltung) angegliedert. Die großartige Entwicklung, welche die Sozialversicherungsgesetzgebung im letzten Jahrzehnt genommen hat, findet ihren praktischen Ausdruck in der Geschäftsführung der mit den Sozialversicherungsangelegenheiten befaßten Amtsstellen.' Eine vollständige Umbildung hat die Pensionsversicherung erfahren. Durch das Gesetz vom 29. Dezember 1926 und seine zwei Novellen wurde die Pensionsversicherung und im Zusammenhang damit auch die Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung der Privatbeamten und der verwandten Standesgruppen auf ganz neue Grundlagen gestellt (wobei insbesondere die Pensionsversicherung günstiger geregelt ist als in allen Nachbarstaaten). Diese vollständige Neugestaltung der Versicherung einiger großer Standesgruppen spiegelt sich naturgemäß in einer sprunghaften Zunahme der Agenden der damit befaßten Amtsstellen wider und zeitigte eine Fülle neuer Rechtsfragen, wie sie nur die Mannigfaltigkeit des Lebens hervorbringen kann. Auch die Kranken- und Unfallversicherung der Arbeiter hat im letzten Jahrzehnt gewaltige Fortschritte gemacht. Wenngleich die Grundlagen hiefür bereits in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts geschaffen wurden, so haben doch auch diese beiden Versicherungszweige wesentliche Verbesserungen in den letzten zehn Jahren erfahren. (Zum Beispiel Einführung der Familienversicherung, die Erhöhung des für die Berechnung der Unfallrenten anzunehmenden Jahresarbeitsverdienstes und anderes mehr.) 40 Nach dem Unfallversicherungsgesetz erstreckt sich die Versicherung auf alle Arbeiter, die in versicherungspflichtigen Betrieben beschäftigt sind. Dieses Gesetz findet nun keine Anwendung auf Bedienstete, die in einem Betrieb des Bundes, eines Bundeslandes, einer Gemeinde oder eines öffentlichen Fonds angestellt sind, sofern ihnen und ihren Angehörigen beim Eintritt eines Betriebsunfalles der Anspruch auf eine Rente zusteht, die mindestens die im Unfallversicherungsgesetz festgesetzte Höhe erreicht. Die Gemeinde Wien hat nun durch den Gemeinderatsbeschluß vom 23. Juli 1897 die Voraussetzung für die Exemtion der städtischen Bediensteten von der Unfallversicherungspflicht geschaffen. Es wurde nämlich durch diesen Gemeinderatsbeschluß den städtischen Bediensteten gegen die Gemeinde Wien derselbe Rentenanspruch eingeräumt, den sie sonst bei Versicherung durch die territorialen Versicherungsanstalten nach dem Unfallversicherungsgesetz hätten. Die Bestimmungen der Novellen zu diesem Gesetz wurden für die städtische Unfallfürsorge durch Gemeinderatsbeschlüsse jeweils übernommen. Die städtische Unfallfürsorge erstreckt sich derzeit auf mehr als 30.000 Personen. Die Arbeitslosenversicherung, im Jahre 1918 zunächst in Form einer Arbeitslosenunterstützung in Österreich eingeführt, hat im Jahre 1920 ihre gesetzliche Grundlage erhalten. Auf diesem Fundament wurde in den folgenden Jahren unter steter Verbesserung und Anpassung an die vielfältigen Bedürfnisse des Lebens schrittweise die Arbeitslosenversicherung aufgebaut. Eine der wichtigsten Agenden der Arbeitslosenversicherung bildet die Auszahlung der Arbeitslosenunterstützungen, sowie die nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz dem Arbeitslosenamt obliegende Arbeitsvermittlung, wofür ein eigener umfassender Behördenapparat notwendig ist. Dieser Apparat ist durch Umbildung des ehemaligen Arbeiterfürsorgeamtes, das im Jahre 1897 errichtet wurde, in ein Arbeitslosenamt geschaffen worden, so daß sich der Agendenkreis des neu geschaffenen Amtes derart erweiterte, daß der Personalstand in diesem Amte von 84 Angestellten auf 200 Angestellte gestiegen ist. Im Jahre 1921 wurde die bis dahin vom genannten Amte besorgte Vermittlung der gelernten Arbeiter den bestehenden Facharbeitsnachweisen überlassen. Im Jahre 1920 wurde gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Arbeitslosenversicherungsgesetzes die Durchführung der in diesem Gesetz enthaltenen Bestimmungen über die amtsärztlichen Untersuchungen von Arbeitslosen dem Arbeiterfürsorgeamt der Stadt Wien übertragen. Anfangs wurden die unterstützten Personen in den einzelnen städtischen Hauptkassenabteilungen der 21 Bezirke Wiens ausbezahlt. Im Jahre 1921 wurden zum Zwecke der Auszahlung der Arbeitslosenunterstützung zwei Auszahlungsstellen errichtet; ihre Zahl stieg im Laufe der Jahre auf fünf. Da hiedurch die Verwaltungsauslagen bedeutend Zunahmen, wurde ein vereinfachtes Auszahlungsverfahren, das eine rasche Abfertigung der Parteien ermöglicht, eingeführt. 41 Zusammenfassend kann gesagt werden, daß den mit den Sozialversicherungsagenden befaßten Amtsstellen eine der umfangreichsten Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Wohlfahrtswesens anvertraut ist. Außerdem entschloß sich die Gemeinde Wien im Einvernehmen mit der Wiener Arbeiterkammer auf Grund einer Anregung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung, eine Beratungsstelle zu errichten, um der aus der Schule ins Erwerbsleben übertretenden Jugend, bei der Berufswahl ratend und helfend zur Seite zu stehen und auch erwachsenen Personen in Fragen der Berufswahl Ratschläge zu erteilen. Dieser Beratungsstelle, die den Namen Berufsberatungsamt der StadtWien und der Arbeiterkammer in Wien führt, sind eigene Fachärzte zugeteilt, denen die Aufgabe obliegt, die Ratsuchenden auf ihre körperliche Berufseignung zu untersuchen. Seit Ende 1927 werden >auch, und zwar bei zirka 25 Prozent der Vorsprechenden, psychotechnische Eignungsuntersuchungen vorgenommen und die Ergebnisse der psychologischen Untersuchungen bei der Raterteilung mit ins Kalkül gezogen. Ursprünglich in erster Linie für den Übertritt in werktätige Arbeit bestimmt, hat sich im Laufe der Zeit der Wirkungsbereich des Amtes auch auf jene Jugendlichen ausgedehnt, die für höhere Studien oder für den Übertritt in höhere Fachschulen beraten sein wollen. In der letzten Zeit nimmt die Zahl der ratsuchenden Mittelschüler zu, die entweder über die sofort nach Vollendung der Mittelschule offenen Berufswege oder auch über die einzuschlagenden akademischen Studienzweige aufgeklärt sein wollen. Das Berufsberatungsamt hat eine Reihe von ausführlichen Berufsmonographien verfaßt, ferner instruktive photographische Aufnahmen in verschiedenen Gewerbebetrieben anfertigen lassen, die namentlich vor Schulschluß in den Pflichtschulen mit entsprechenden Erläuterungen vorgeführt werden. Einen wesentlichen Fortschritt bedeutet die im Jahre 1930 vom Stadtschulrat für Wien erwirkte Ausfüllung von Berufsfragebogen durch alle aus den Wiener städtischen Schulen nach Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht austretenden Kinder. Hiedurch gewinnt das Amt einen Überblick über die Zahl der jährlich die Schule verlassenden Kinder und über deren Berufswünsche und ist in die Lage versetzt, bei den Vorträgen in den Elternvereinigungen über die voraussichtliche Erfüllbarkeit der Berufspläne der schulmündig werdenden Kinder Aufklärungen zu geben. Dank dieser Bogen konnte im Jahre 1930 auch festgestellt werden, daß es dem Wiener Berufsberatungsamt bereits gelungen ist, mehr als 55 Prozent der schulmündig gewordenen Knaben und 38 Prozent der schulfrei gewordenen Mädchen zu erfassen. 42 8. Invalidenfürsorge. Schon im ersten Kriegsjahr zeigte sich die Notwendigkeit, der gesetzlichen Invalidenfürsorge eine ausgedehnte karitative Tätigkeit ergänzend zur Seite zu stellen. So wurde mit Stadtratsbeschluß vom 7. Oktober 1915 die städtische Beratungs- und Fürsorgestelle für Kriegsinvalide und deren Angehörige sowie für die Hinterbliebenen von verstorbenen Kriegern ins Leben gerufen. Inzwischen war im Mai 1915 die staatliche Arbeitsvermittlung für Kriegsbeschädigte errichtet worden, der die wichtige Aufgabe der Rückführung der Invaliden ins Erwerbsleben zukam. Mit einem Erlaß des Ministeriums für soziale Fürsorge vom 5. März 1918 wurde sodann durch Vereinigung der städtischen Beratungs- und Fürsorgestelle mit der staatlichen Arbeitsvermittlung für Kriegsbeschädigte in den erweiterten Amtsräumen der Arbeitsvermittlung für Kriegsinvalide das Invalidenamt Wien geschaffen, dessen örtlicher Wirkungsbereich sich nicht bloß auf das Gemeindegebiet von Wien, sondern auch auf den politischen Bezirk Hietzing-Umgebung mit Rücksicht auf dessen engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit Wien erstreckte. Dieses Amt fungierte als Organ der niederösterreichischen Landeskommission zur Fürsorge für heimkehrende Krieger. Die durch den Umsturz von Grund auf geänderten Verhältnisse machten weitestgehende Reorganisationen sowohl auf legislativem als auch administrativem Gebiet zur unbedingten Notwendigkeit. In dieser Erkenntnis wurde als eines der ersten großen sozialen Gesetze der Republik Österreich das Invalidenentschädigungsgesetz vom 25. April 1919 geschaffen. Mit seinen 11 Novellen bildet es derzeit die gesetzliche Grundlage der Invalidenfürsorge. Die Durchführung des Invalidenentschädigungsgesetzes oblag den Invalidenämtern als Abteilung der politischen Behörde I. Instanz und den Invalidenentschädigungskommissionen als Landesbehörden; für Wien bedeutete dies die Umwandlung des bereits bestehenden Amtes in ein solches im Sinne des zitierten Gesetzes. Eine der wichtigsten Aufgaben, die das Invalidenentschädigungsgesetz dem neuen Amte stellte, war die Entgegennahme der Anmeldungen, zu deren Durchführung im Anschluß an die Konskriptionsamtsabteilungen der einzelnen magistratischen Bezirksämter Anmeldestellen geschaffen wurden; für den Amtsbereich Hietzing-Umgebung erfolgte die Einrichtung zweier Exposituren in Liesing und Purkersdorf. Bis 31. Dezember 1930 hat das Amt 80.702 Anmeldungen von Kriegsbeschädigten, 33.040 Anmeldungen von Hinterbliebenen entgegengenommen. Die mannigfaltigen Schwierigkeiten, die sich einer raschen Rentenbemessung bei der Invalidenentschädigungskommission entgegen- 43 stellten, nötigten, von der Bestimmung des § 20 der I. Durchführungsverordnung (Gewährung von Vorschüssen durch das Invalidenamt) einen unvorhergesehen weitgehenden Gebrauch zu machen. Durch eine Verfügung des Bürgermeisters wurde für diese Vorschußaktion die Volkshalle zur Verfügung gestellt, wo täglich 80 Beamte einen Parteienandrang von fast 1000 Personen zu bewältigen hatten. Über Antrag des Invalidenamtes wurde seitens des Bundesministeriums für soziale Verwaltung ein vereinfachtes Verfahren genehmigt, das dahin ging, die Aufnahme der Vorschußansuchen in die Anmeldestellen zu verlegen und einmal ermittelte Monatsbeträge als laufende Vorschüsse im ungefähren Ausmaß des Rentenanspruches im Postscheckweg den Parteien zuzumitteln. Da trotz des bis dahin verstrichenen Zeitraumes die gestellten Rentenansprüche im Wege der definitiven Rentenbemessung nicht befriedigt werden konnten, wurde nach Anhören des Invalidenamtes in dem Vorschußdurchrechnungsverfahren ein vorläufiges Auskunftsmittel gefunden, um die Anspruchswerber klaglos zu stellen. Desgleichen wurden vom Invalidenamt auf das Krankengeld Vorschüsse in voller Höhe des Anspruches gewährt. Die damals besonders drückende Wohnungsnot machte auch auf diesem Gebiet durchgreifende Maßnahmen notwendig. So wurden über Auftrag des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vier Obdachlosenheime für Invalide, wo die Insassen nebst Kost und Quartier mit Taggeld beteilt wurden, errichtet. Die Einrichtung dieses größten derselben in Kaiser-Ebersdorf wurde vom Invalidenamt Wien besorgt. Ferner wurden noch zwei Wohnungsheime geschaffen, welche für die Aufnahme von in Arbeit stehenden Kriegsbeschädigten gegen mäßiges Entgelt bestimmt waren. Da es sich bei den Obdachlosenheimen aber nur um eine besondere Notstandsaktion handelte, wurde größtes Gewicht darauf gelegt, deren Insassen baldmöglichst wieder ins Erwerbsleben zurückzuführen. Ende 1922 konnte auf diese Weise die Unterkunftsstelle Meidling, wohin die Insassen nach Auflösung der Unterkunftsstätte Kaiser- Ebersdorf im Jahre 1921 übergesiedelt waren, sowie die Unterkunftsstelle Fürstenstöckel in Schönbrunn aufgelassen werden. Da von der Gesamtzahl der Kriegsbeschädigten ungefähr zwei Drittel intern erkrankt sind, und von diesen wieder zirka 60 Prozent Tuberkulotiker, erschien es als ein Bedürfnis, für diesen Personenkreis einen spezialärztlichen Dienst einzurichten; es wurde daher Ende 1922 beim Invalidenamt Wien die Tuberkulosenfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte geschaffen. Mit Verfügung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 30. Jänner 1923 wurde das Invälidenamt Wien aufgelassen und dessen bisheriger Wirkungskreis dem Magistrat der Stadt Wien bezüglich der in Wien wohnhaften Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen übertragen. Mit der vom Stadtsenat genehmigten Verfügung des Bürgermeisters vom 23. Februar 1923 wurde die Magistratsabteilung 11 innerhalb der Verwaltungsgruppe III (Wohlfahrtswesen) errichtet und mit der Besorgung dieser Agenden betraut. Gleichzeitig erfolgte eine Erweiterung des Kreises der Agenden, indem mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1923 die gesamten Angelegenheiten zur Durchführung des Invalidenbeschäftigungsgesetzes 44 vom 1. Oktober 1920 (Einstellausschuß für Wien) sowie sämtliche Angelegenheiten betreffend die karitative Einzelfürsorge als Abteilung der Invalidenentschädigungskommission für Wien, Niederösterreich und Burgenland übernommen wurden. Die Magistratsabteilung 11 besorgt demnach auf diesen beiden Gebieten auch die Agenden der politischen Behörde zweiter Instanz. Nach Übernahme der Durchführung des Invalidenbeschäftigungsgesetzes in erster und zweiter Instanz war das Amt bestrebt, dieses zur Grundlage seiner Fürsorgetätigkeit zu machen, von der Erwägung ausgehend, daß nur durch Gewinnung von Erwerbsmöglichkeiten, sei es als Lohnarbeiter, sei es als selbständiger Kleingewerbetreibender, die Notlage der einzelnen hilfesuchenden Parteien radikal gebannt werden könne. Diese Existenzgründungen wurden in erster Linie durch Rentenabfertigungen und Vorausempfänge und, wo diese nicht ausreichten, durch vom Amte gewährte Darlehen durchgeführt. Über Antrag der Magistratsabteilung 11 hat das Bundesministerium für soziale Verwaltung mit Erlaß vom 9. April 1924 auch genehmigt, daß die von Wien einkommenden Ausgleichstaxen (laut Erlaß des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 24. Jänner 1929 nur mehr 70 Prozent, wogegen 30 Prozent an das Ministerium abzuführen sind) auch für Wien Verwendung zu finden hätten, und zwar im Sinne des Antrages zur Darlehensgewährung an Kriegsbeschädtigte, die im Sinne des Invalidenbeschäftigungsgesetzes begünstigte Personen sind (von 35 Prozent aufwärts). Das Amt gewährt auch in Fällen besonderer Notlage geldliche Unterstützungen zur Zahlung des längst fälligen Mietzinses, zur Auslösung vor dem Verfall stehender notwendiger Effekten, zur Erleichterung des Lebensunterhaltes bei Antritt eines Postens bis zur ersten Lohnauszahlung und dergleichen. Ferner werden bei nachgewiesenem guten Lernerfolg Studienaushilfen zur Zahlung des Schulgeldes, Anschaffung von Lernbehelfen für Kinder von Invaliden oder Hinterbliebenen bewilligt. Eine wesentliche Ausgestaltung des amtlichen Apparates bedeutet die Vereinigung der Arbeitsvermittlung mit dem Büro des Einstellungsausschusses in dem eigens für diese Zwecke gemieteten Gebäude und die mit dieser Reorganisation verbundene bedeutende Vergrößerung des Erhebungsapparats im Jänner 1928. Die räumliche Trennung der zur Durchführung des Invalidenbeschäftigungsgesetzes berufenen Abteilung des Amtes sowie deren personelle und administrative Ausgestaltung haben sich als eine nach jeder Richtung hin günstig auswirkende Maßnahme erwiesen. Zum Schluß möge noch auf ein Moment verwiesen werden, das auf den ersten Blick befremdend erscheinen mag. Es ist die Tatsache, daß die Zahl derer, die, sei es die gesetzliche oder karitative Hilfe der Invalidenfürsorge in Anspruch nehmen, in den letzten Jahren nicht nur nicht zurückging, sondern sogar steigende Tendenz aufweist. Es erklärt sich dies aus der Ungunst der derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse, die viele Personen, die früher für ihre Familie und für sich selbst zu sorgen vermochten, nun zwingt, die Hilfe des Amtes in Anspruch zu nehmen. 45 9. Bestattungswesen. Der Gemeindeverwaltung fällt auf dem Gebiet des Wohlfahrtswesens auch die wichtige Aufgabe zu, Vorsorge für eine den sanitären Erfordernissen einer Millionenstadt entsprechende Bestattung der Toten zu treffen. Sie erfüllt ihre Aufgabe, indem sie einen Groß- (Zentral-) Friedhof, eine Anzahl kleinerer, in den ehemaligen Vororten gelegener Friedhöfe und eine Feuerhalle bereit hält. Die Verwaltung dieser Anstalten wird von einer selbständigen Magistratsabteilung (13 a) mit dem Sitze am Zentralfriedhof geführt. Im Jahre 1924 wurde sie als Betrieb ausgestaltet, der seine Ausgaben aus den Einnahmen zu decken hat. Der im Jahre 1874 eröffnete, im 11. Gemeindebezirk gelegene Zentralfriedhof hatte im Jahre 1919 eine Ausdehnung von 221 Hektar und umfaßt heute, nach wiederholten Erweiterungen, eine Grundfläche von 263 Hektar. Zur Bestattung stehen vier Typen von Bestattungsstellen zur Verfügung: Gemeinsame Gräber, eigene Gräber, Grüfte und Kolumbarien. Zur Aufbahrung der Leichen standen im Zentralfriedhof im Jahre 1919 zwei Leichenhallen zur Verfügung, und zwar eine für nichtinfektiöse und eine für infektiöse Leichen. Da sie sich als unzureichend erwiesen, wurde im Jahre 1924 eine dritte Leichenhalle (für Nichtinfektiöse) errichtet. Für die von der Gemeinde Wien gewidmeten Ruhestätten berühmter und historisch denkwürdiger Persönlichkeiten wurde seinerzeit eine eigene Ehrengräberanlage geschaffen. Da ihr Belagraum erschöpft war, mußte im Jahre 1922 an die Schaffung einer neuen derartigen Anlage auf dem großen Platz vor der Begräbniskirche geschritten werden. Die Ehrengräber werden auf Kosten der Gemeinde dauernd erhalten und mit Blumen geschmückt. Als Ruhestätte für die Opfer des Weltkrieges dient eine eigene Kriegergrabstätte, die, im Jahre 1914 angelegt, in der Folge gärtnerisch ausgeschmückt und mit einem mächtigen, von Künstlerhand geschaffenen Denkmal versehen wurde. Die vorerwähnten (29) Vorortefriedhöfe umfassen in ihrer Gesamtheit ein Gelände von 118 Hektar. Im verflossenen Jahrzehnt wurden einige dieser Friedhöfe erweitert, soweit dies im Hinblick auf die fortschreitende Verbauung des angrenzenden Gebietes möglich war. Bei anderen Friedhöfen, die schon derzeit in die verbaute Zone zu liegen kommen, ergab sich die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Einstellung der Belegung zu treffen. Schließlich wurde in den Jahren 1923 bis 1928 eine Anzahl von Friedhöfen, die bereits seit langem gesperrt waren, aufgelassen und in veränderter Form — als Garten- 46 anlagen — der Allgemeinheit wieder zurückgegeben. Dort, wo der Bestand des Friedhofes für absehbare Zeit gesichert ist, wurden in den letzten Jahren die Aufbahrungsräume durch Adaptierungen entsprechend vergrößert und, wo dies technisch nicht möglich war, neue Aufbahrungshallen (10) errichtet. Für sämtliche Gemeindefriedhöfe gilt eine einheitliche „Begräbnis- und Gräberordnun g“, die im Jahre 1920 erlassen wurde und das für Wien derzeit geltende Friedhofsrecht enthält. Dem Gedanken der Feuerbestattung trug die Wiener Gemeindeverwaltung im Jahre 1922 Rechnung und errichtete die erste Feuerhalle in der Republik Österreich. Die Anstalt wurde im 11. Gemeindebezirk gegenüber dem Zentralfriedhof erbaut und im Jänner 1923 in Betrieb genommen. Anfänglich konnte mit einem Verbrennungsofen das Auslangen gefunden werden, die stetige Zunahme der Einäscherungen machte es jedoch erforderlich, im Jahre 1926 einen zweiten, im Jahre 1929 einen dritten Ofen zu errichten. (Während die Zahl der Einäscherungen im Jahre der Betriebseröffnung 835 betrug, erhöhte sie sich in der Folge immer mehr und betrug im Jahre 1930 3301. Nach diesen Ergebnissen steht die Wiener Feuerhalle unter den deutschen Krematorien an sechster Stelle.) Die Bestattung der Aschenkapseln erfolgt entweder oberirdisch in Nischen, die in Hallen und Gängen sowie in der Umfassungsmauer des Krematoriums angebracht sind, oder unterirdisch in Grabplätzen, für die eigene Urnenhaine vorgesehen sind. Ein derartiger Urnenhain wurde zunächst in unmittelbarer Nähe der Feuerhalle selbst errichtet. Später erwies es sich als notwendig, für die Bewohner der westlichen und nördlichen Be-, zirksteile eigene Urnenbeisetzungsstätten zu errichten. So wurden Urnenhaine im Meidlinger, Ottakringer, Stammersdorfer und zuletzt im Asperner Friedhof geschaffen. Sämtliche mit der Feuerbestattung zusammenhängenden Fragen sind in einer „Bestattungsordnung für die Feuerhalle derStadt Wien“ geregelt. Während sämtliche mit der Beerdigung und Einäscherung der Leichen verbundenen Arbeiten ausschließlich den hiezu berufenen Organen der Ge- Wv-WvvWv^ Feuerhalle, * u *yj*rv 47 meinde Vorbehalten sind, ist die gärtnerische Ausschmückung und Pflege der Qräber überall, mit Ausnahme des Urnenhains im Krematorium, jedermann freigestellt. Die Gemeinde Wien unterhält aber auch auf den zehn in eigener Regie betriebenen Friedhöfen eigene Friedhofsgärtnereien. Außerdem hat der Friedhofsbetrieb im Jahre 1924 auch eine Konzession für das Steinmetzmeistergewerbe erworben. In der städtischen Steinmetzwerkstätte gegenüber dem Zentralfriedhof werden vor allem die auf Grund der Bestimmungen der Begräbnisordnung von heimgefallenen Gräbern abgeräumten und nicht reklamierten Grabsteine der Überarbeitung unterzogen und veräußert. Im Jahre 1926 wurde dazu auch die gewerbliche Berechtigung zum Handel mit Grabsteinen, Kreuzen, Urnen und Grabausstattungsgegenständen jeder Art erworben. Die gesamten Ausgaben des Friedhofsbetriebes beliefen sich im Jahre 1930 auf rund 5,000.000 Schilling, denen Einnahmen in annähernd gleicher Höhe gegenüberstanden. In freier Konkurrenz mit einer Anzahl privater Firmen betreibt die Gemeinde Wien auch eine eigene Bestattungsunternehmung. Neben der Zentralstelle im 4. Wiener Gemeindebezirk bestehen 35 über das ganze Stadtgebiet verteilte Filialen und eine große Anzahl von Anmeldestellen für Parteiaufträge. Die Zahl der im Jahre 1930 durch die städtische Leichenbestattung gegen Entgelt durchgeführten Leichenbegängnisse betrug 10.877. Weiter hat sie 1500 Leichen kostenlos beerdigt. 48 II. TEIL Die Wohlfahrtseinrichtungen der Stadt Wien v- ;*det Huf. v:t»-: . .'It> Si f .--v' .'• , jiV 4; > i ' I; .V r t ‘ ■ :-v> ; r " v&’UrtAtCijiK; A\'f$»:hrr r $s$i.n rW -A $ ’J ' 'b.%. *Mfc ••V-'fVii.' ifUtC-Jj üti'i ln3iK-r'«h.i.- .l'Vk^'hyy'.r;. ei-.: C V'V; f j!>y :; ;y- ■ ? - t.4i t r :i i.. i \ / v _ - .y .:■!:> : >A ,1 .. .*-» «n ‘ »/ A - »«•' > 1. Jugendfürsorge. A. Jugendpflege. a) Kindergärten. Zweck: Erziehungsergänzung für Kinder im vorschulpflichtigen Alter. Das Mindestalter der aufzunehmenden Kinder ist mit drei Jahren festgesetzt, doch können in bedürftigen Fällen auch zweijährige Kinder aufgenommen werden. Aufnahmsbedingungen: Die Zuweisung der Zöglinge erfolgt durch das zuständige Bezirksjugendamt, nur über ein Viertel der Plätze kann die Kindergartenleitung verfügen. Es gibt zwei verschiedene Formen von Kindergärten: Normalkindergärten (Betrieb von 8 Uhr früh bis 12 Uhr mittags und von 2 bis 6 Uhr nachmittags), Volkskindergärten (Betrieb von 7 Uhr früh bis 6 Uhr abends, Samstag bis 1 Uhr mittags). Das Besuchsgeld beträgt für alle Kindergärten 50 g pro Woche. Bedürftigen Eltern wird das Besuchsgeld erlassen. Auf Wunsch der Eltern wird den Kindern ein Frühstück zum Preise von derzeit 66 g für die Woche verabreicht. In den Volkskindergärten erhalten die Kinder auch ein Mittagessen zum Preise von derzeit S 3*12 für die Woche. Bedürftige werden von der Beitragsleistung entweder ganz oder teilweise befreit. Gegenwärtig bestehen 107 Kindergärten, hievon 94 Volkskindergärten. b) Horte. Zweck: Schulpflichtigen Kindern in der schulfreien Zeit Erziehung und Beschäftigung zu bieten. Derzeit bestehen 35 Horte. c) Tageserholungsstätten. Zweck: Erholungsfürsorge. Zahl: 5. B. Jugendfürsorgeanstalten (siehe Wohlfahrtsanstalten). C. Sonstige Fürsorgeeinrichtungen des Jugendamtes. 1. Schülerspeisung. Zweck: Verabreichung eines Mittagessens mit einem Nährgehalt von 700 Rohkalorien an bedürftige Schulkinder. (Die Zuweisung in die derzeit 67 Schulspeisestellen erfolgt durch die Bezirksjugendämter. Durchschnittlicher Besuch: 13.000 Kinder täglich.) 4.* 51 2. Mutterberatung. Zweck: Ärztliche Fürsorge für Mündel und Ziehkinder des Jugendamtes und Überwachung des Gesundheitszustandes aller in Armenfürsorge stehenden Kinder bis zum schulpflichtigen Alter. Derzeit bestehen 35 Mütterberatungsstellen (mit Besuchsstunden an Nachmittagen). Den Dienst versieht je ein Facharzt mit der nötigen Anzahl von Fürsorgerinnen. In zwei Mütterberatungsstellen werden auch Beratungsstunden für schwangere Frauen abgehalten. i 3. Säuglingswäsche. Allen in Wien wohnhaften und heimatberechtigten Frauen, die sich um Säuglingswäsche bewerben, wird nach der Entbindung eine vollständige Säuglingsausstattung ausgefolgt. 4. Mutterhiife. Zweck: Bekämpfung der Erbsyphilis. Jede mittellose Frau, die sich spätestens im vierten Monat der Schwangerschaft einer Blutuntersuchung unterzieht, erhält unter der Voraussetzung, daß sie eine etwa nötige Behandlung durchmacht, nach der Geburt des Kindes eine Geldunterstützung. 2. Wohlfahrtsanstalten. I. Jugendfürsorgeanstalten. Die von der Gemeinde Wien betriebenen Jugendfürsorgeanstalten sind teils zur vorübergehenden, teils zur dauernden Unterbringung von Kindern und Jugendlichen bestimmt. In die Anstalten zur vorübergehenden Unterbringung werden Kinder und Jugendliche im Falle ihrer Hilfs- und Anstaltsbedürftigkeit ohne Rücksicht auf ihre Zuständigkeit aufgenommen und daselbst insolange verpflegt, bis für sie eine anderweitige geeignete Fürsorge bestimmt wird. In den Anstalten zur dauernden Unterbringung werden nur nach Wien zuständige Kinder und Jugendliche befürsorgt. Die Verpflegskosten in den Anstalten trägt, insoweit nicht erhaltungspflichtige Anverwandte zum ganzen oder teilweisen Ersatz herangezogen werden können, die Gemeinde Wien, bei Fremdzuständigen die Heimatsgemeinde. A. Jugendfürsorgeanstalten zur vorübergehenden Unterbringung von Kindern. 1. Kinderübernahmsstelle (Heim). IX, Lustkandlgasse 50. (Eröffnet: 18. Juni 1925. Normalbelag: 204 Betten für Kinder, 6 Betten für Mütter.) Zweck: Alle in die Fürsorge der Gemeinde abgegebenen Kinder, vom Säugling bis ins jugendliche Alter, aufzunehmen, zu beobachten und die weiteren Fürsorgemaßnahmen einzuleiten. Die übernommenen Kinder werden, soweit sie nicht den Eltern oder Angehörigen zurückgegeben oder in Privatpflege abgegeben werden können, im Falle ihrer Anstaltsbedürftigkeit dem Zentralkinderheim (Säuglinge, Klein- 52 kinder und geschlechtskranke Kinder) oder dem Kinderheim Wilhelminenberg überwiesen. Die Kinderübernahmsstelle (Heim) besteht aus einer Säuglingsabteilung, einer Abteilung für Kleinkinder und einer Abteilung für Großkinder. Sie ist im Boxsystem gehalten. Die Nachbarschaft mit dem Karolinen-Kinderspital ermöglicht unmittelbare Aufnahme von kranken Kindern in dieses Spital. Damit auch die vielfach fehlende Mund- und Zahnpflege sofort einsetzen kann, ist in demselben Gebäude auch eine Zahnklinik untergebracht, der zugleich die Leitung der städtischen Schulzahnkliniken überhaupt obliegt. 2. Zentralkinderheim. XVIII, Bastiengasse 36/38. (Erbaut vom Lande Niederösterreich: 1908 bis 1910. Von der Gemeinde Wien übernommen: 1. Jänner 1922. Normalbelag: 542 Betten für Kinder, davon 130 Betten in der Abteilung für geschlechtskranke Kinder, 186 Betten für Mütter, davon 20 Betten in der Geschlechtskrankenabteilung.) Zweck: 1. Vorübergehende Unterbringung hilfsbedürftiger Säuglinge und deren Mütter sowie hilfsbedürftiger Kinder bis zum sechsten Lebensjahr. (Mütter werden nur insoweit aufgenommen, als ihre Anwesenheit in der Anstalt vom ärztlichen Standpunkt zur Ernährung und Pflege unbedingt notwendig ist.) 2. Unterbringung von mit einer Geschlechtskrankheit behafteten Kindern, die aus fürsorgerischen Gründen einer Anstaltspflege bedürfen. Diese Kinder erhalten in der Anstalt einen häuslichen Unterricht durch Lehrpersonen. Für die Zahnbehandlung der größeren Kinder und der Mütter wurde eine eigene Zahnbehandlungsstelle eingerichtet. 3. Kinderheim Wilhelminenberg XVI, Savoyenstraße mit dem Kinderheim Dornbach (Kreislerhei m), XVII, Dornbacherstraße 53 (Schenkung des „Vienna children milk relief“ in Newyork) (Kinderheim Wilhelminenberg eröffnet: 12. November 1927. Kinderheim Dörnbach übernommen: 23. Juni 1926. Normalbelag: 252 Betten.) Zweck: Vorübergehende Befürsorgung der von der Kinderübernahmsstelle übergebenen hilfsbedürftigen Kinder (mit Ausnahme von Säuglingen und Kindern im Alter bis zu sechs Jahren). Die Kinder stehen unter ärztlicher Beobachtung. Außerdem unterliegen sie einer Beobachtung in psychischer und sozialer Hinsicht (eigene heilpädagogische Station), um die endgültige Bestimmung des weiteren Schicksals des Kindes individuell richtig durchzuführen. Die Kinder erhalten einen häuslichen Unterricht durch Lehrpersonen. Auch für die Zahnbehandlung der Anstaltspfleglinge ist Vorsorge getroffen. B. Jugendfürsorgeanstalten zur dauernden Unterbringung von Kindern. 1. Waisenhäuser. Zweck: Unterkunft, Verpflegung, Pflege und Erziehung von nach Wien zuständigen, im schulpflichtigen Alter stehenden Knaben und Mädchen, die einer Anstaltspflege bedürfen und normal erziehungsfähig sind, unter besonderer Berücksichtigung der Waisen oder Waisen gleichzustellenden Kinder. Die Kinder besuchen öffentliche Schulen. 53 a) Waisenhaus Gassergasse. V, Gassergasse 19. (Eröffnet: 1864. Normalbelag: 150 Betten für Knaben.) b) Waisenhaus Hohe Warte. XIX, Hohe Warte 3. " Mädchenwaisenhaus, Hohe Warte 5. (Eröffnet: 1904. [Schenkung von Andrässy.]) ' V ' Knabenwaisenhaus, Hohe Warte. (Eröffnet: 1908. [Erbaut von der Gemeinde.] Normalbelag: 260 Betten für . Knaben, 50 Betten für Mädchen.) 2. Erziehungsanstalten. Die Erziehungsanstalten sind für erziehungsbedürftige, nach Wien zuständige Kinder vom schulpflichtigen Alter an bestimmt, die aus fürsorgerischen Gründen ihrer Umgebung entzogen werden müssen, selbst keine zu großen Erziehungsmängel aufweisen, jedoch nicht in Privatpflege untergebracht werden können. Die Verpflegskosten trägt die Gemeinde Wien, sofern sie Zahlungspflichtige Anverwandte nicht ganz oder auch nur teilweise bezahlen können. ■ a) Erziehungsanstalt Döbling. . > <■} . XIX, Hartäckerstraße 26. (Übernommen vom Verein „Kinderfreunde“: 1918. Normalbelag: 57 Betten.) ^ Zweck: Unterbringung von Knaben und männlichen Jugendlichen, vor allem solchen, die Mittelschulen besuchen. ' : ; b) Erziehungsanstalt Klosterneuburg. Klosterneuburg, Martinstraße 56/58. (Eröffnet: 1881. Normalbelag: 150 Betten für Mädchen.) Zweck: Aufgenommen werden subjektiv verwahrloste, beziehungsweise schwer erziehbare, schulpflichtige Mädchen, die für den Besuch öffentlicher Schulen nicht geeignet sind und daher die der Anstalt angeschlossene Anstaltsvolksschule mit öffentlichkeitsrecht besuchen. Auch jugendliche Mädchen im Alter bis zu 18 Jahren finden vorübergehend Aufnahme (bis zu ihrer Unterbringung auf Arbeitsplätzen); sie werden in Küche und Hauswirtschaft sowie in der Näherei beschäftigt. ■>V,: . . c) Erziehungsanstalt Weinzierl. y Weinzierl bei Wieselburg an der Erlauf. (Eröffnet, als Vereinsanstalt: Mai 1884. Übernommen in den Betrieb der Gemeinde Wien vom Verein zur Erhaltung des Jugendheims in Weinzierl: 1. Mai 1924. Normalbelag: 130 Betten.) * Zweck: Aufgenommen werden: a) objektiv verwahrloste Schulmädchen^ die einer Milieuveränderung bedürfen oder für die wegen ihrer schwächlichen Gesundheit der Aufenthalt auf dem Lande angezeigt erscheint, b) weibliche Jugendliche im Alter bis zu 18 Jahren, die einen positiven Erziehungserfolg gewärtigen lassen. Die Schulpflichtigen besuchen die öffentliche Volks- und Hauptschule in Wieselburg. Die Jugendlichen werden in Küche, Hauswirtschaft, Wäscherei, Näherei und Gärtnerei der Anstalt beschäftigt. 54 3. Wiener Landeserziehungsanstalt Eggenburg. Eggenburg, Niederösterreich. („Alte Anstalt“ eröffnet: 1888. Zubau: 1901. „Neue Anstalt“ eröffnet: 1908. Übernommen durch das Land Wien vom Lande Niederösterreich: 1. Jänner ' 1922. Normalbelag: 534 Betten.) Zweck: Die Anstalt hat die Bestimmung, verwahrloste, verwahrlosungsgefährdete und schwer erziehbare Knaben und männliche Jugendliche zu befür- sorgen. Sie erfüllt diese Bestimmung auf Grund des Wiener Landesgesetzes vom 21. September 1928, LGB1. für Wien Nr. 37, beziehungsweise der Gesetze vom 24. Mai 1885, RGBl. Nr. 89 und 90. Außerdem werden in dieser Anstalt auch anstaltsbedürftige Knaben und männliche Jugendliche aufgenommen, die keine besonderen Erziehungsmängel aufweisen und bezüglich derer ein Gerichtsbeschluß für die Unterbringung nicht erforderlich ist. Aufgenommen werden in erster Linie nach Wien heimatberechtigte Personen. Fremdzuständige finden nach Maßgabe der vorhandenen Plätze dann Aufnahme, wenn der betreffende Landesfonds die Zahlung der vollen Ver- pflegskosten gewährleistet hat. Die wichtigsten Erziehungseinrichtungen der Anstalt sind: Eine achtklassige Knabenvolksschule mit öffentlichkeitsrecht; Lehrwerkstätten für Kleidermacher, Schuhmacher, Schlosser, Tischler, Anstreicher, Elektriker, Gas- und Wasserleitungsinstallateure, Maurer, Buchbinder, Fleischer und Bäcker, eine Gärtnerei und ein Landwirtschaftsbetrieb. Die Zöglinge werden getrennt nach Schulpflichtigen und Jugendlichen untergebracht. Sie genießen, wenn sie der Schule entwachsen sind, Fortbildungsunterricht an der gewerblichen Anstalts-Fortbildungsschule mit öffentlichkeitsrecht. Nach Erreichung des Erziehungserfolges werden die Zöglinge bedingt oder definitiv entlassen und teils durch Vermittlung der Angehörigen selbst, teils durch die Anstaltsleitung auf Lehr- oder Arbeitsplätzen untergebracht. 4. Lehrlingsheim. Das Lehrlingsheim der Stadt Wien, VIII, Josefstädterstraße 97 (früher Waisenhaus), wird derzeit von der Lehrlingsfürsorgeaktion beim Bundesministerium für soziale Verwaltung betrieben. II. Versorgungshäuser. Zweck: In die Versorgungshäuser werden aufgenommen: a) Arme, erwerbsunfähige Personen beiderlei Geschlechts im Alter über 14 Jahre, ohne Rücksicht auf ihre Zuständigkeit, die pflegebedürftig sind oder die ihr Fortkommen außerhalb einer Anstalt nicht finden können. b) Unheilbare arme Kranke, ohne Rücksicht auf ihre Zuständigkeit, die hauptsächlich der Pflege wegen anstaltsbedürftig sind und aus den öffentlichen Spitälern auf Grund der Bestimmungen des Krankenanstaltengesetzes abgegeben werden. c) In Ausnahmefällen, soweit Platz vorhanden ist, nach Wien zuständige Personen, die zwar ein Einkommen (Pensionen, Renten und dergleichen) beziehen, daher nicht als „arm“ anzusehen sind, die aber trotz dieses Einkommens die nötige Pflege und Wartung außerhalb einer Anstalt nicht finden können. Diese Pfleglinge haben nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen aus ihrem Einkommen die der Gemeinde Wien erwachsenden Kosten ganz oder zum Teil zu ersetzen. Fremdzuständige Personen, deren Heimatsrecht feststeht, werden im Falle ihrer Transportfähigkeit der heimatlichen Versorgung übergeben. 55 1. Versorgungsheim Lainz. XIII, Versorgungsheimplatz 1. (Erbaut: 1902 bis 1904. Eröffnet: 8. Juli 1904. Normalbelag: 5658 Betten für Männer und Frauen.) Alle zur Aufnahme in die geschlossene Fürsorge bestimmten erwachsenen Personen werden in das Versorgungsheim Lainz aufgenommen. Zur Sichtung der Neuaufgenommenen und zur Überprüfung der Berechtigung ihres Anspruches auf Versorgung wurde eine eigene Aufnahmeabteilung geschaffen, in der jeder in die Anstalt eintretende Pflegling einer ärztlichen Begutachtung unterzogen wird. Von dieser Abteilung werden die als versorgungsbedürftig Erkannten auf. die einzelnen Krankenabteilungen und Belagsheime gebracht. Das Versorgungsheim Lainz selbst dient in erster Linie der Unterbringung dauernd siecher Personen, während die verhältnismäßig gesunden Pfleglinge auf die übrigen Versorgungshäuser aufgeteilt werden. Die Konzentrierung der dauernd siechen Personen im Versorgungsheim Lainz hatte zur Folge, daß die Krankenabteilungen entsprechend ausgestaltet werden mußten. Derzeit bestehen Abteilungen für Tuberkulöse, Nervenkranke, für intern und für chirurgisch Erkrankte. Diese Abteilungen werden von Spezialärzterl geleitet. 2. Versorgungshaus Baumgarten. XIII, Hütteldorferstraße 188. (Eröffnet: 10. Oktober 1920. Normalbelag: 1035 Betten für Frauen.) 3. Versorgungshaus Meldemannstraße. XX, Meldemannstraße 27/29. (Eröffnet: 4. März 1922. Normalbelag: 510 Betten für Männer.) 4. Versorgungshaus Leopoldstadt*). II, Im Werd 19. (Erbaut: 1826. Normalbelag: 100 Betten für Frauen.) 5. Versorgungshaus Rochusgasse*) t). III, Rochusgasse 8. (Erbaut: 1846. Normalbelag: 73 Betten für Frauen.) 6. Versorgungshaus Martinstraße*)t). XVIII, Martinstraße 92. (Eröffnet: 1892. Normalbelag: 40 Betten für Männer und Frauen.) 7. Versorgungshaus Liesing. Liesing. (Eröffnet: 1877. Normalbelag: 713 Betten für Frauen.) t 8. Versorgungshaus Mauerbach. Mauerbach 6. - " - (Eröffnet: 1842. Nörmalbelag: 473 Betten für Männer.) 9. Versorgungshaus St. Andrä an der Traisen. Herzogenburg 11. (Eröffnet: 1842. Normalbelag: 290 Betten für Männer.) *) Der Verwaltung des Versorgungshauses Meldemannstraße angegliedert. t) Die Pfleglinge erhalten in diesen Anstalten statt der Verköstigung einen monatlichen Erhaltungsbeitrag. 56 III. Krankenanstalten. 1. Krankenhaus Lainz. XIII, Wolkersbergenstraße 1. (Erbaut: 1908 bis 1913. Eröffnet: 3. Februar 1913. Normalbelag: 1077 Betten.) Abteilungen und Institute: a) Abteilung für innere Krankheiten I. b) Abteilung für innere Krankheiten II (Tuberkulose). c) Abteilung für chirurgische Krankheiten. d) Abteilung für Krankheiten der Harnorgane. e) Abteilung für Haut- und Geschlechtskrankheiten. f) Abteilung für Augenkrankheiten. g) Abteilung für Frauenkrankheiten. h) Abteilung für Nasen-, Ohren- und Kehlkopfkrankheiten. i) Sonderabteilung für Stoffwechselkrankheiten, Ernährungsstörungen und diätische Heilmethoden. k) Röntgeninstitut. l) Institut für physikalische Heilmethoden. Im Jahre 1931 wird noch eine Abteilung für an Rheumatismus erkrankte Personen und eine Sonderabteilung für Strahlentherapie, verbunden mit einem Institut, eröffnet werden. Der Belegraum der Anstalt wird sich hiedurch um ungefähr 160 Betten erhöhen. Mit jeder Abteilung ist ein Ambulatorium für unbemittelte, nicht anstaltsbedürftige Kranke verbunden. Aufgenommen werden alle einer Anstaltspflege bedürftigen Kranken. Zur Aufnahme sind nicht geeignet: Geisteskranke, Infektionskranke (Blattern, Scharlach usw.), Unheilbare und Sieche, Kinder unter zwölf Jahren (außer bei dringenden Operationen), Gebärende (außer in unmittelbarer Lebensgefahr). 2. Leopoldstädter Kinderspital. II, Obere Augartenstraße 26/28. (Erbaut: 1871 bis 1872. Eröffnet: 16. Jänner 1873. Von der Gemeinde Wien übernommen: 14. August 1924. Normalbelag: 137 Betten.) Abteilungen: Säuglingsheime, interne, chirurgische und Infektionsabteilung. Auf ge nommen werden: Säuglinge und Kinder beiderlei Geschlechts bis zum 14. Lebensjahr. 3. Mautner-Markhofsches Kinderspital. III, Baumgasse 75. (Erbaut: 1875. Eröffnet: 20. September 1875. Von der Gemeinde Wien übernommen: 1. Februar 1925. Normalbelag: 200 Betten.) Abteilungen: Säuglingsabteilung, chirurgische, interne und Infektionsabteilung. Aufgenommen werden: Säuglinge und Kinder beiderlei Geschlechts bis zum 14. Lebensjahr. 4. Karolinen-Kinderspital. IX, Sobieskigasse 31. (Eröffnet: 4. November 1879. Erweitert: 1914. Von der Gemeinde Wien übernommen: 16. Juli 1923. Baulich erweitert: 1924 bis 1925. Normalbelag: 120 (im Sommer 135) Betten. Abteilungen: Säuglingsabteilung, zwei interne Abteilungen, Infektionsabteilung. 57 Aufgenommen werden: Säuglinge und Kinder beiderlei Geschlechts bis zum 14. Lebensjahr, mit Ausnahme chirurgisch Kranker. 5. Entbindungsheim (Brigitta-Spital). XX, Stromstraße 72. (Eröffnet: Oktober 1914. Von der Gemeinde Wien übernommen: 1. Juni 1924. Baulich erweitert: Mai 1925 bis Oktober 1926. Normalbelag: 125 Betten.) Abteilungen: Geburtshilfliche und gynäkologische Abteilung. Aufgenommen werden: Ihrer Entbindung entgegensehende oder gynäkologisch erkrankte Frauen und Mädchen. 6. Notspitai. XII, Wienerbergstraße 8. Dieses Spital wird nur bei gehäuftem Auftreten von Infektionskrankheiten in Benützung genommen. Die Leitung des Betriebes' besorgt ein städtisches Spital. IV. Tuberkuloseheilstätten. Allgemeine Aufnahmebestimmungen. Ansuchen um Aufnahme in die eigenen Tuberkuloseheilstätten der Gemeinde Wien sowie in jene Anstalten, mit denen die Gemeinde Wien in einem Vertragsverhältnis steht, können grundsätzlich nur von den Tuberkulosefürsorgestellen im Wohnbezirk des Gesuchstellers gestellt werden. Die Fürsorgestelle veranlaßt die ärztliche Beobachtung und die notwendigen Erhebungen über die Zahlungsfähigkeit des Kranken. Sie leitet ihre Anträge an die Zentralaufnahmestelle der Gemeinde Wien für Tuberkulose und Kurbedürftige. XVIII, Theresiengasse 37—39. Diese überprüft den Krankheitszustand der Parteien, bestimmt die von der Partei zu zahlenden Verpflegskosten und die Anstalt, in welche der Kranke aufzunehmen ist. r ' 1. Lungenheilstätte Baumgartnerhöhe. , XIII, Baumgartnerhöhe. (Eröffnet*): 22. Mai 1923. Normalbelag: 380 Frauenbetten, 160 Kinderbetten.) Aufgenommen werden: Nach Wien zuständige, leicht- und mittelschwer erkrankte lungentuberkulöse Personen im Alter über 14 Jahre und nach Wien zuständige, 4- bis 12jährige Knaben und 4- bis 14jährige Mädchen mit positiver Tuberkulinreaktion. Fremdzuständige finden in, Ausnahmefällen Aufnahme, wenn die Verpflegskostenzahlung sichergestellt ist. 2. Kinderheilanstalt Bad Hall. Bad Hall, Oberösterreich. (Eröffnet: 1856. Übernommen durch die Gemeinde Wien vom Verein zur Erhaltung des Kinderhospitals Bad Hall: 1. Jänner 1906. Normalbelag: 152 Kinderbetten, 24 Frauenbetten.) Aufgenommen werden: Nach Wien zuständige, mit tuberkulösen und sonstigen Affektionen (mit Ausnahme der Lungentuberkulose) behaftete, *) Die Anstalt wurde im Jahre 1907 vom niederösterreichischen Landesausschuß als Mittelstandssanatorium für Geistes- und Nervenkranke eröffnet und ging am 1. Jänner 1922 in den Besitz des Landes Wien über. Der Betrieb des Sanatoriums wurde am 30. September 1922 gesperrt. 58 4- bis 14jährige Kinder, bei denen eine Jodkur ärztlich angezeigt erscheint, sowie Personen weiblichen Geschlechts im Alter über 14 Jahre, die einer Jodkur bedürfen. Zufolge besonderer Abmachungen entsendet auch der ober- österreichische Landesrat Kinder in die Anstalt. 3. Kinderheilanstalt Sulzbach-Ischl. Bad Ischl, Post Lauffen, Oberösterreich. (Erbaut: 1893. Übernommen durch die Gemeinde Wien vom Verein zur Errichtung von Seehospizen und Asylen: 1. Jänner 1907. Normalbelag: 78 Betten im Sommer, 72 Eetten im Winter.) Aufgenommen werden: Nach Wien zuständige, an chirurgischer Tuberkulose leidende Personen männlichen Geschlechts im Alter von 4 bis 18 Jahren und nach Wien zuständige, erholungsbedürftige Knaben im Alter von 4 bis 14 Jahren. 4. Kindererholungsheim Lussingrande. ' Lussingrande, Italien. (Eröffnet: 1892. Übernommen durch die Gemeinde Wien vom Lande Niederösterreich: 1922. Normalbelag: 80 Kinderbetten im Sommer, 70 Kinderbetten im Winter.) Aufgenommen werden: Nach Wien zuständige, tuberkulosegefährdete Mädchen im Alter von 6 bis 14 Jahren. 5. Kinderheilanstalt San Pelagio. Rovigno, Italien, Venetia Giulia. (Erbaut: 1888. Erweitert: 1908. Übernommen' durch die Gemeinde Wien vom Verein zur Errichtung von Seehospizen und Asylen: 1. Jänner 1907. Normalbelag: 380 Kinderbetten.) Auf genommen werden: Nach Wien zuständige, chirurgisch tuberkulös kranke oder mit sonstigen tuberkulösen Affektionen (mit Ausnahme der Lungentuberkulose) behaftete, 4- bis 14jährige Kinder. Zufolge besonderer Vereinbarung entsendet auch der istrianische Landesausschuß italienische Kinder in die Anstalt. t w V. Heil- und Pflegeanstalten für Geisteskranke. , Aufgenommen werden: 1. Gemein- und selbstgefährliche Geisteskranke über Zuweisung a) der psychiatrischen Klinik, oder b) der Polizei, beziehungsweise der politischen Bezirksbehörden außerhalb Wiens auf Grund eines amtsärztlichen Gutachtens des Polizei-, beziehungsweise Bezirksarztes. 2. Nicht gemein- und selbstgefährliche Geisteskranke, Nervenkranke, Epileptiker und nicht geisteskranke Alkoholiker über schriftliches Ansuchen an die Direktion der Heil- und Pflegeanstalt „Am Steinhof“. Voraussetzung: Zuständigkeit nach Wien und Vorausbezahlung der Verpflegskosten. 1. Wiener Landes-Heil- und Pflegeanstalt „Am Steinhof“. XIII, Baumgartnerhöhe. (Erbaut vom Lande Niederösterreich in den Jahren: 1904—1907. Übernommen vom'Lande Wien: 1. Jänner 1922. Normalbelag: 3700 Betten für Männer und Frauen.) In der Anstalt befindet sich seit 23. Oktober 1922 auch eine Trinkerheil- Stätte mit einem derzeitigen Belagraum von 70 Betten. 59 2. Wiener Landes-Heil- und Pflegeanstalt Ybbs a. d. Donau. Ybbs a. d. Donau. (Übernommen vom Lande Niederösterreich: 1. Jänner 1922. Erbaut als Kaserne: 1723. Als Irrenanstalt eingerichtet: 1817. Vergrößert: 1922 durch Heranziehung des früheren Versorgungshauses der • Gemeinde Wien in Ybbs [ein in den Jahren 1859 bis 1864 umgebautes Kloster]. Normalbelag: 1500 Betten für Männer und Frauen.) VI. Institut für Krüppelfürsorge. IX, Borschkegasse 10. (Übernommen durch die Gemeinde Wien vom Verein „Die Technik für die Kriegsinvaliden“: 17. Oktober 1923.) Zweck: Beratung Prothesenbedürftiger. Herstellung geeigneter Prothesen, orthopädischer Apparate und einschlägiger Spezialkonstruktionen. Fortdauernde Fürsorge und Hilfeleistung für die vom Institut mit Prothesen ausgestatteten Personen. Das Institut hat insbesondere die Aufgabe, den Bedarf der städtischen Fürsorgeverwaltung an den erwähnten Behelfen zu decken. VII. Obdachlosenheim. , l X, Arsenalstraße 9. Aufnahmekanzlei: X, Gärisbachergasse 3. (Eröffnet: 1887. Erste Erweiterung: 1912. Zweite Erweiterung: 1925. Belagraum 2340 Betten.) Zweck: a) Gewährung von Obdach für unterstandslose Personen beiderlei Geschlechtes mit Ausnahme von Kindern*) (Asyl). Die Insassen erhalten Unterkunft für die Nacht, Mittel zur Reinigung, Abendkost und Frühstück. b) Verpflegung obdachloser, bedürftiger, mindererwerbsfähiger, nach Wien zuständiger Personen im Alter über 18 Jahre auf die Dauer ihrer Obdachlosigkeit (Dauerheim). Die Pfleglinge erhalten Unterkunft, Verköstigung und die notwendige Bekleidung, Beschuhung und Wäsche. 3. Gesundheitsfürsorge. A. Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge. 1. Eheberatungsstelle. 1, Rathausstraße 9. Diese Beratungsstelle ist allmählich über den ihr anfangs gezogenen Rahmen einer Beratungsstelle für „Ehewerber“ hinausgewachsen und stellt in ihrer heutigen Form eine Ehe- und Sexual-Beratungsstelle dar, die auch in allen Fragen des Geschlechtslebens Ratschläge erteilt. 2. Schularztwesen. Leitung: I, Rathausstraße 9. Zweck: Gesundheitliche Betreuung der Kinder an den Pflichtschulen und in den städtischen Kindergärten. *) Kinder werden in die städtischen Jugendfürsorgeanstalten übernommen. 60 3. Augenärztliche Zentrale für Schulkinder. XVIII, Theresiengasse 37—39. Zweck: Untersuchung und Beratung der sehgestörten Kinder der Pflichtschulen und der städtischen Kindergärten. Die Zuweisung der Kinder erfolgt durch die Schulärzte. 4. Schulzahnkliniken. Leitung: IX, Schubertgasse 23. Zweck: Durchführung der im schulpflichtigen Alter nötigen Vorarbeiten für die Erhaltung der bleibenden Zähne. Die Kinder werden in der richtigen Zahnpflege unterwiesen und die vorhandenen Zahnschäden beseitigt. 5. Stelle für Sport und Körperkultur. I, Rathausstraße 9. Zweck: Beratung in allen Angelegenheiten des Körpersportes, Verteilung von Subventionen für solche Zwecke, Widmung von Ehrenpreisen, die Entgegennahme und Weiterleitung von Ansuchen der Vereinigung für Sport und Körperkultur um Förderung jeglicher Art durch die Gemeinde Wien, die Verwaltung von 30 städtischen Spiel- und Eislaufplätzen, der Bau neuer städtischer Sportplätze für Erwachsene. Leihstelle für Lehrfilme und Lehrbilder. Beim Bau des Wiener Stadions fällt der Sportstelle die Aufgabe der sport- und betriebstechnischen Bauberatung zu. Die im Laufe dieses Sommers fertiggestellte Stadion-Anlage wird außer der Hauptkampfbahn mit seiner Tribüne für rund 60.000 Menschen noch ein eigenes prächtiges Schwimmbad für Sport und Badezwecke und eine Radrennbahn enthalten. 6. Blutgruppenuntersuchungsstelle. I, Rathausstraße 9. Zweck: Kostenlose Untersuchungsstelle für jeden, der seine Blutgruppe bestimmen lassen will; Führung eines nach Blutgruppen geordneten Katasters der sich bei ihr meldenden und nach eingehender Untersuchung als geeignet befundenen Blutspender. B. Einrichtungen zur Bekämpfung der Volksseuchen, a) Tuberkulose. Leitung: XVIII, Theresiengasse 37—39. 1. Tuberkulose-Fürsorgestellen. (25.) Zweck: Erfassung, Beratung und Betreuung Tuberkulöser und ihrer Angehörigen. Die Stellen sind in der Landeszentrale zur Bekämpfung der Tuberkulose vereinigt. Die Oberleitung der gesamten Tuberkulose-Fürsorge Wiens obliegt einem hauptamtlich bestellten Facharzte. 2. Zentralaufnahmestelle für Tuberkulose und Kurbedürftige. XVIII, Theresiengasse 37—39. Zweck: Planmäßige Unterbringung heilstättenbedürftiger Kranker. Die Anträge auf Heilstättenbehandlung Tuberkulöser erfolgen nur von den zuständigen Fürsorgestellen. Diese Aufnahmestelle besorgt auch die Patientenaufnahme für die städtischen Heilanstalten (Bad Hall, San Pelagio, Sulzbach- Ischl) und für das Wohltätigkeitshaus in Baden. 61 3. Sputum-Untersuchungsstelle. XVIII, ThereSiengasse 37—39. Zweck : Sputumuntersuchung für alle territorial rayonierten Tuberkulosefürsorgestellen. ' u 4. Untersuchungsstelle für Blutsenkungsreaktion nach Fahraeus. XVIII, Theresiengasse 37—39. Zweck: Prognostik für alle territorial rayonierten Fürsorgestellen. 5. Röntgenuntersuchungen. Den territorial rayonierten Fürsorgestellen stehen vier in städtischen Anstalten untergebrachte Röntgenstationen zur Verfügung. b) Geschlechtskrankheiten. Leitung: I, Rathausstraße 9. 1. Beratungsstelle für Geschlechtskranke. I, Rathausstraße 9. Zweck: Beratung von Geschlechtskranken und aller jener Personen, die befürchten, geschlechtskrank zu sein; enge Zusammenarbeit mit den städtischen Heil- und Humanitätsanstalten und Fürsorgestellen, um die allenfalls einer Behandlung bedürftigen, diesen Anstalten und Stellen bekannten Lueskranken und ihre Anverwandten zu erfassen und einer Behandlung zuzuführen. 2. Wassermannstationen. IX, Währingerstraße 39. XVI, Hasnerstraße 56a. Zweck: Kostenlose Blutuntersuchung nach Wassermann. c) Alkoholismus. Leitung: I, Rathausstraße 9. 1. Trinkerfürsorgestelle. I, Rathausstraße 9. Zweck: Zuführung der Trinker zur dauernden Abstinenz und Entfaltung einer Fürsorgetätigkeit für die Angehörigen der Trinker. 2. Trinkerheilstätte in der Wiener Landes-Heil- und Pflegeanstalt „Am Steinhof“. Zweck: Zuführung der Trinker zur dauernden Abstinenz. Aufgenommen werden nur erwachsene Männer im Wege der psychiatrischen Klinik oder auf Vorschlag der Trinkerfürsorgestellen. In diesem Falle muß die Verpflegs- kostenzahlung sichergestellt sein. 4. Ausbildungsschulen und Kurse. 1. Städtischer Fachkurs zur Heranbildung von Jugendfürsorgerinnen. Zweck: Heranbildung von Jugendfürsorgerinnen. Der Kurs dauert zwei Jahre. Die Zahl der Hörerinnen ist beschränkt. In den zweiten Jahrgang können nur jene ordentlichen Teilnehmerinnen aufgenommen werden, die den ersten Jahrgang mit Erfolg absolviert haben. 62 * Durch die Aufnahme in den Kurs entstehen keinerlei wie immer geartete Ansprüche auf irgendeine Anstellung bei der Gemeinde Wien. Schulgeld: Ordentliche Teilnehmerinnen derzeit erstes Schuljahr 100 S, zweites Schuljahr 70 S in zwei Teilzahlungen. Für Gastschülerinnen wird das Unterrichtsgeld für. den Besuch einzelner Lehrfächer entsprechend der Stundenzahl festgesetzt. 2. Städtische Kindergärtnerinnen-Bildungsanstalt. XII, Dörfelstraße 1. R-37-0-65. (Eröffnet: Im September 1874 als „Privatbildungsanstalt für Kindergärtnerinnen des Wiener Vereines für Kindergärten und Kinderbewahrungsanstalten in Österreich“. Übernommen von der Gemeinde Wien: September 1921. Verlegt nach Wien XII, Dörfelstraße 1: September 1924.) Aufnahmebedingungen: Bei Beginn des Schuljahres, das ist am 15. September, zurückgelegtes 16. Lebensjahr. Altersdispensen gesetzlich unzulässig. Sittliche Unbescholtenheit und körperliche Eignung zum Erziehungsberuf. Die zur Aufnahme in die Lehrerinnenbildungsanstalt vorgeschriebene Vorbildung, das ist mindestens die Absolvierung der dritten Bürger- oder vierten Hauptschulklasse. Fertigkeit in den weiblichen Handarbeiten. wie sie dem Lehrziel der Bürger- oder Hauptschule entspricht. Musikalisches Gehör und gute Singstimme. 3. Krankenpflegeschule. XIII, Jagdschloßgasse 19. (Die Leitung der Krankenpflegeschule obliegt dem Direktor des Krankenhauses Lainz. Eröffnet: Oktober 1924.) Zweck: Ausbildung geschulter Krankenpflegerinnen für den Bedarf der städtischen Wohlfahrtsanstalten in drei Jahrgängen und Fortbildung von bereits im Dienste der Gemeinde Wien stehenden Krankenpflegerinnen in einem einjährigen Fortbildungskurs. Mit der Krankenpflegeschule ist ein Internat für 140 Schülerinnen verbunden. 4. Frauengewerbeschule für Weißnähen und Kleidermachen der Stadt Wien. V, Margaretenstraße 152. Zweck: Den der Pflichtschule entwachsenen Mädchen theoretischen und praktischen Unterricht im Weißnähen und Kleidermachen zu vermitteln, der sie später befähigen soll, sich selbständig fortbringen zu können. Der Unterricht dauert zwei Jahre. Jene Schülerinnen, die sich aber besonders zu vervollkommnen trachten, können nach dem zweiten Schuljahr, schon als Gesellinnen, noch das Atelier besuchen. Das Atelier dient zur Vorbereitung für die Meisterprüfung. 5. Koch- und Haushaltungsschule der Stadt Wien. VI, Brückengasse 3. Zweigstelle: III, Petrusgasse 10. Die Koch- und Haushaltungsschule der Stadt Wien umfaßt eine Haushaltungsschule, eine Fachschule für Großküchenbetrieb und eine Reihe von Spezialkursen. 5. Berufsberatung und Dienstvermittlung (siehe I. Teil). 63 6. Rechtshilfestelle der Gemeinde Wien für Bedürftige. I, Rathausstraße 14—16. Aufgabe: Bedürftigen in allen Rechtssachen unentgeltlich beizustehen, insbesondere durch Auskunftserteilung über Rechtsfragen aller Art, durch Verfassung von Eingaben und durch Vertretung vor Gerichten und Behörden, insoweit nicht durch das Gesetz für Armenvertretung vorgesorgt ist. 7. Stipendien und Stiftungen. Stipendien bestehen für Schüler der Wiener Obermittelschulen, der Akademie für Musik und darstellende Kunst in Wien, der Wiener Lehrerbildungsanstalten, der Wiener Staatsgewerbeschulen, des Wiener Technologischen Gewerbemuseums, der Wiener Handelsakademien mit öffentlichkeitsrecht, der Kunstgewerbeschule des Österreichischen Museums für Kunst und Industrie, der Bundeslehranstalt für Textilindustrie und der Graphischen Lehr- und Versuchsanstalt in Wien, für Hörer der Wiener Universität, der Wiener Technik, der Wiener Tierärztlichen Hochschule, der Hochschule für Welthandel, der Hochschule für Bodenkultur, der Fachhochschule für Musik und darstellende Kunst, der Akademie der bildenden Künste und der- Akademischen Spezialschule für Medaillierkunst in Wien. Zum Genüsse dieser Stipendien sind nur unbemittelte öffentliche Schüler und Schülerinnen und ordentliche Hörer und Hörerinnen der genannten Lehranstalten berufen. Die Stipendien werden Mittelschülern für eine Zeit verliehen, die zur Vollendung ihrer Studien an der Mittelschule bei normalem Studienfortgang erforderlich ist, Hochschülern bis zum Schluß dieses Studienjahres, jedoch kann das Stipendium in der Regel bis zur Vollendung der Studien alljährlich wieder verliehen werden, falls nicht besondere Gründe dagegen sprechen. Die Gemeinde Wien hat bis Ende 1928 errichtet: Mittelschulstipendien (zu je 300 S) . .400 Hochschulstipendien (zu je 420 S).400 Stipendien für Studenten und Studentinnen der hochschulmäßigen Lehrerbildungskurse am Pädagogischen Institut der Stadt Wien (zu je 420 S).70 Die Geldentwertung hat auch die in der Verwaltung der Gemeinde Wien stehenden Stiftungen um ihren Wert gebracht. Die Erträgnisse sind keine nennenswerten. 8. „Blätter für das Wohlfahrtswesen.“ Schriftleitung: XVIII, Theresiengasse 37/IL Zweck: Veröffentlichung aller das Wohlfahrtswesen betreffenden Verfügungen und Entscheidungen; Besprechung wichtiger Zweige und Probleme der Wohlfahrtspflege; Fortbildungsorgan für alle ehrenamtlichen und beamteten Fürsorger Wiens; Orientierung über Wohlfahrtszeitschriften, Broschüren und Bücher. Erscheinen zweimonatig. Die Schriftleitung ist auch mit der Herausgabe von Spezialbroschüren und der Anlage eines Archivs der Wohlfahrtspflege betraut. 64 III. T E I L Wohlfahrtswesen und soziale Verwaltung im Haushaltungs Gegenstand R. a. 1923 R. a. 1924 Schilling I. Fürsorge für Erwachsene. A. Fürsorge außerhalb von Anstalten • . Allgemeiner Personal- und Sachaufwand, Erhaltungsbeiträge, Geld-und Sachaushilfen, Wärmestuben, Habseligkeitensicherstellung usw. B. Fürsorge in Anstalten . In städt. Anstalten (Versorgungshäuser und Obdachlosenheim) und in fremden Fürsorgeanstalten (Verpflegskosten). _ Zusammen I. • II. Fürsorge für Kinder und Jugendliche. A. Fürsorge außerhalb von Anstalten • • Allgemeiner Personal- und Sachaufwand, laufende Unterstützungen und Aushilfen, Erholungsfürsorge, Mutterschutz und Jugendpflege, sonstige Maßnahmen für Jugendwohlfahrt. B. Fürsorge in Anstalten . In städt. Anstalten (Jugendfürsorgeanstalten zur vorübergehenden und dauernden Unterbringung) und in fremden Anstalten (Verpflegskosten). _ Zusammen II. III. Gesundheitswesen. A. Allgemeiner Personal- und Sachaufwand . B. Krankenpflege. Armenkrankenpflege a. v. Anstalten, Krankenanstalten (städtische und fremde), Krankenpflegeschule, Fürsorge für Geistes-, Nerven- und Gemütskranke, Trinker-, Tuberkulösen-, Geschlechtskranken-, Krüppelfürsorge, Ver- pflegskostenstelle und Erhebungsdienst. C. Seuchenbekämpfung. Impfwesen, Notspitäler und Absondcrungs- anstalten, hygienische Untersuchungsstelle der Gemeinde Wien, sanitätspolizeiliche Leichenöffnungen, Epidemievorkehrungen, Desinfektions- und Sanitätsbetrieb. _ Fürtrag • 3 , 944.283 6 , 524.638 10 , 468.921 3 , 332.561 5 , 441.294 8 , 773.855 503.589 10 , 316.891 1 , 109.280 11 , 929.760 8 , 504.287 1 . 0 , 162.647 18 , 666.934 8 , 400.105 7 , 477.991 15 , 878.096 774.615 16 , 207.452 1 , 312.392 18 , 294.459 *) Hierunter 6,187.500 S Beitragsleistung des Landes Wien zu den Betriebsabgängen der Wiener Fondskrankenanstalten in den Jahren 1920—1923. 66 plan der Gemeinde Wien in den Jahren 1923—1930. R. a. 1925 R. a. 1926 R. a. 1927 R. a. 1928 R. a. 1929 V. a. 1930 Schilling 11,702.283 13,878.128 15,684.834 15,885.333 16,031.248 17,424.410 10,436.735 14,118.744 15,853.746 15,261.825 13,078.636 13,295.870 22,139.018 27,996.872 31,538.580 31,147.158 29,109.884 30,720.280 11,024.619 17,518.550 18,960.553 21,267.201 19,715.041 20,534.060 7,595.398 6,014.574 6,850.018 6,102.523 8,693.212 8,545.450 18,620.017 23,533.124 25,810.571 27,369.724 28,408.253 29,079.510 934.778 26,187.174*) 1,067.027 20,231.892 1,161.066 22,339.937 1,194.877 23,815.984 1,661.094 29,180.425 1,719.310 32,635.760 1,558.969 1,444.881 1,557.522 1,631.203 1,693.596 1,666.240 28,680.921 22,743.800 25,058.525 26,642.064 32,535.115 36,021.310 5 * 67 Gegenstand R. a. 1923 | R. a. 1924 Schilling Übertrag . . 11,929.760 18,294.459 D. Gesundheitsfürsorge . Förderung von Sport und Körperkultur (Spiel- und Eislaufplätze, Subventionen an Vereine, Errichtung von Sportplätzen, Stadionbau); Gesundheitsfürsorge in den Schulen (schulärztlicher Dienst im allgemeinen, Schulzahnkliniken, augenärztliche Zentrale für Schulkinder); sonstige Maßnahmen(Rettungswesen, Blutgruppenuntersuchungen, Eheberatungsstelle usw.). 248.877 1 244.878 Zusammen III. • • 12,178.637 18,539.337 IV. Sonstige Maßnahmen der sozialen Fürsorge • Arbeitslosenfürsorge, Berufsberatungsamt, Hausgehilfinnenheime, Koch- und Haushal- tungs- und Frauengewerbeschule. 932.148 1,275.611 | V. Verschiedene Wohlfahrtsangelegenheiten . . Zentralmagazin Baumgarten, Dotation des Bürgermeisters zur Verteilung in außerordentlichen Fällen, Rechtshilfestelle der Gemeinde Wien, Stipendien, Spende für die Hinterbliebenen der Juliopfer (1927),Kleinrentnerhilfe usw. 149.509 162.946 VI. Beerdigungswesen . . • Gemeindefriedhöfe, Feuerhalle, Urnenfriedhof, Gräberausschmückung, Steinmetzwerkstätte. 2,095.951 2,876.437 Hauptsumme I. — VI. • • Gegenüber dem Gesamtaufwand der Gemeinde 34,599.021 57,399.361 j Wien (ohne Unternehmungen). Dem Gesamtaufwand (brutto) für Wohlfahrts- rund 19% rund 18% zwecke von. 34,599.021 57,399.361 stehen nur Einnahmen von . 9,482.677 14,603.685 gegenüber, so daß die Gesamtnettoausgabe von umgerechnet auf eine Bevölkerungsziffer von 25,116.344 42,795.676 rund 1,868.000, eine Belastung von rund • . . pro Kopf der Bevölkerung ergibt. 1 1 1 13 23 68 R. a. 1925 | R. a. 1926 | R. a. 1927 | R. a. 1928 [ R. a. 1929 | V. a. 1930 Schilling 28,680.921 22,743.800 25,058.525 1 26,642.064 32,535.115 36,021.310 370.018 774.614 1 2,217.768 1,528.562 2,131.367 1 5,048.930 29,050.939 23,518.414 27,276.293 28,170.626 34,666.482 41,070.240 2,539.381 5,106.375 11,705.208 10,276.286 9,979.668 12,194.730 208.430 291.890 497.473 721.198 966.043 1,743.000 3,129.184 3,503.988 4,186.818 4,425.633 4,759.163 4,591.900 75,686.969 83,950.663 101,014.943 102,110.625 107,889.493 119,399.660 rund 19% rund 19% rund 21% rund 23% rund 21% rund 22% 75,686.969 83,950.663 101,014.943 102,110.625 107,889.493 119,399.660 18,358.243 18,566.752 19,581.269 18,554.730 18,010.167 17,328.500 57,328.726 65,383.911 81,433.674 83,555.895 89,879.326 102,071.160 31 35 43 45 48 55 69 Nach einem Originalaquarell von Arch. Ing. E. Leischner. ÜÜ 1 ■tiiturwm 1 mm mm iHrlÄl fflwlmpmmfe ■KSSi laMSffi aS-f M Pitl Das Wohlfahrtsamt der Stadt Wien in der Rathausstraße. IV. T E I L Industrie und Gewerbe (Nichtamtlich) STERIL ohne Verbände Eine Idealtherapie von Brandwunden, Verletzungswunden u. Beingeschwüren „Es gibt wohl kein anderes Gebiet, welches eine Umstellung auf neuzeitliche Grundlage schon längst so nötig hatte wie die Behandlung von Verbrennungen.“ „Man stelle sich nur einmal im Geiste die Patienten vor, die durch die veraltete Verwendung von Lösungen, Salben und Verbänden gequält werden. Am nächsten Tage reißt ja der Arzt doch mit dem Verband wieder das ab, was die Natur aufgebaut hat. Dazu kommen noch die furchtbaren Schmerzen und Unbequemlichkeiten.“ „Alle Brandwunden sind anfangs von Natur aus steril, da ja die Hitze, die das Gewebe zerstört, dieses gleichzeitig sterilisiert. Um also die angrenzende unverletzte Haut und die verbrannten Stellen steril zu halten, wird ultraviolettes Licht benutzt, das ja bekanntlich der beste Keimtöter ist.“ „Was könnte es wohl Wirksameres als ultraviolettes Licht geben? Es durchdringt den Blutkreislauf, belebt die roten Blutkörperchen, die den Zellen des Körpers mehr Sauerstoff zuführen und damit mehr Giftstoffe abführen; es hebt die Lebenskraft der Gewebe, die körperliche Widerstandsfähigkeit und gleicht den Metabolismus aus. Bei der Anwendung von Quarz-Lichttherapie sind keine Verbände abzunehmen; das Blutserum kann das verletzte Gewebe dauernd unterhalb der gebildeten sterilen Schorfe baden. Der Schorf dient gleichzeitig als Schutz der empfindlichen Stellen gegen die Berührung mit der Luft, Kleidung, Bettzeug usw. Der Schorf wird nicht entfernt, bis die darunter liegenden Gewebe vollständig geheilt sind und er selbst abfällt. Das Gewebe hat dann wieder ganz normales Aussehen.“ „Wir alle wissen, daß die ultravioletten Strahlen die Bildung von Narben verhindern und der kosmetische Effekt bei Verbrennungen ist eine unserer Hauptsorgen. EinArztsollteniemals glauben, daß er einem Patienten viel geholfen hat, wenn er die Brandwunde geheilt hat und dabei entstellende Narben und Haut zus amme nziehungen zurückgeblieben sind, denn das kann die Natur selbst. Trotzdem gibt es viele Leute, die ihr Leben lang entstellt herumlaufen müssen, weil sie nach der alten Methode behandelt worden sind.“ „Wir müssen die alte Behandlung aufgeben und die neue Lichttherapie anwenden, nicht nur zum Besten der Patienten, sondern auch um unserer selbst willen. Meine dankbarsten Patienten sind die nach dieser Methode behandelten. Drei Krankheitsberichte mögen dies zeigen.“ (Keßler.) Literatur: „Wundbehandlung mit Quarzlampen“ vonGeh. San.-RatDr. H. Bach. — „Eine neue Therapie von Brandwunden durch kombinierte Bestrahlung mit Quarzlicht u. leuchtenden Wärmestrahlen“ von Dr. Kessler. Literatur leihweise kostenlos durch die Quarzlampen-Gesellschaft m. b. H., Hanau a. Main Zweigfabrik Linz, Postf. 2. Niederlassung: Wien III, Kundmanng. 12, Tel. U-11-2-27 Vorführung in allen medizinischen Fachgeschäften Das Institut f. wissenschaftliche Hilfsarbeit in Wien XIII, Wambachergasse 9, leistet den besten, raschesten und verläßlichsten bibliographischen Service. Individuelle Literaturzusammenstellungen zu jedem Thema! 3000 Archivarbeiten! Kataloge u. Auskünfte unverbindlich. Österr. Heilmittelstelle G. A. 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Untersuchungsanstalt Ampullen-Präparate, sämtliche Therapeutika Unter ständiger Kontrolle der staatlich. Untersuchungsanstalt Spezial-Präparate: Akisthin, Alcabrol, Causyth, Dakojodin, Dicabrol, Digi- stabil, Ergostabil, Ethyl-Borate, Fissanal, Gelamon, Gewaäthyl, Kathetergleitcreme „Gewa“, Primustabil, Pulpolyt (früher Neoantiformin), Pyorrhoe-Paste, Zahnfleischverband, Hustentee „Fried“, Gallensteintee „Gewa“, „Gewa“-Kinderseife, „Gewa“-Kindercreme, „Gewa“- Kinderpuder, Tubenpräparate etc. Chemischtechnische Untersuchungs-Anstalt Übernahme von Analysen aller Art EIGENE ARZNEIPFLANZENKULTUREN mVVVmVSVVVNVmNN\VVNN\NV%VVVWV%\W * * Über die therapeutische Verwendung % der ultraroten Strahlen in der Medizin | Von Dr. Auguste Hajek, Wien VI £ $ Wenn man das weiße Sonnenlicht durch ein Prisma schickt, so X erhält man das bekannte farbige Band, das Sonnenspektrum, in y welchem die Bestandteile des weißen Lichtes nach der Wellenlänge y geordnet erscheinen. Dem roten Anteil des Spektrums entsprechen X die langwelligsten unter den sichtbaren Strahlen, dem violetten die y kurzwelligsten. Mit verschiedenen Hilfsmitteln gelingt es aber, nach- y zuweisen, daß es weitere, unserem Auge nicht ohne weiteres wahr- X nehmbare Strahlungsarten gibt. Man bezeichnet jene, deren Wellen- y längen kürzer sind als die des violetten Lichtes, als ultraviolett, um- y gekehrt jene, deren Wellenlänge größer ist als die der roten Strahlen, X als ultrarote Strahlen. y Die Wellenlänge der jeweils von irgendeinem Strahler ausgesen- X deten Wellen ist abhängig von der Temperatur, und zwar sind die y Wellen um so länger, je niedriger die Temperatur ist. Beispielsweise y beträgt die Wellenlänge im Strahlenmaximum bei dunkler Rotglut X (zirka 550 Grad) 600 Millionstelmillimeter, steigt aber bei niedrigeren y Temperaturen bis zu 900 Millionstelmillimeter an. Nun ist die Tiefe, X bis zu welcher die Strahlen in das Gewebe eindringen, von der X Wellenlänge in der Weise abhängig, daß langwelligere Strahlen erst y in größerer Tiefe absorbiert werden*). Daher die bevorzugte Haut- y Wirkung der besonders kurzwelligen Ultraviolettstrahlen und die X Penetrationsfähigkeit der Dunkelstrahlen, deren Strahlungsenergie y aber erst in größerer Tiefe zur Absorption und damit zur Wirkung / kommt. ^ Hiebei zeigte es sich, daß innerhalb des rotultraroten Frequenz- y bandes das Energiediagramm einen Anstieg nach der Seite der kurz- X welligeren Strahlung zeigt. (K. W. Haußer, Einfluß der Wellenlänge y in der Strahlenbiologie, Strahlentherapie, 1928, Bd. 28.) Diesem Um- X stand Rechnung zu tragen, ist zum Beispiel der von mir benützte £ Dunkelstrahler, Type Rosultra, so konstruiert, daß der Strahlkörper y ein Frequenzband von kurzwelligen roten bis zu langwelligen ultra- y roten Strahlen aussendet. X Von den biologischen Wirkungen dieser Dunkelstrahlung macht y man sich in der Therapie die wichtigste und hervorstechendste X zunutze, nämlich die Erweiterung der Vasodilatatoren. Die Folge y davon ist eine bedeutende Hyperämisierung des bestrahlten Gebietes, y eine infolge der stärkeren Durchblutung eintretende Entgiftung des bestrahlten Krankheitsherdes, ferner eine Beschleunigung des Zellstoffwechsels und Anregung zur Zellneubildung und last, not least eine überraschend starke und anhaltende Schmerzstillung. Aus dem Gesagten folgt ganz von selbst die vielseitige Indikationsstellung der Dunkelstrahler. Ihre Anwendung empfiehlt sich bei eitrigen Prozessen, wie Furunkeln, Gerstenkorn, eitriger Akne, Phlegmonen, Mastitis, Schweiß- f l *) T. Thorne, Baker: Analyse und Vergleich von Lichtquellen, y welche in der Strahlentherapie verwendet werden. Strahlentherapie, X 1927, Bd. 25. W. Jadassohn: Experiment. Untersuchungen über die y Wirkung von kurzwelligem Ultrarot auf die Haut. Archiv für Der- y matologie und Syphilis, 1926, Bd. 152. X I I * * * I l ✓ / ✓ * / * * ✓ / ✓ ✓ ✓ 1 / drüsenabszessen, Mittelohrenerkrankung und ähnlichen; ferner in der Frauenheilkunde bei entzündlichen Adnex-Erkrankungen usw.; zur postoperativen Wund- und Narbenbehandlung, bei Rheumatismen und Qelenkerkrankungen, Neuralgien (Trigeminusneuralgie, Ischias), schließlich auch bei schmerzhaften Erkrankungen der Zähne und Kiefer und dergleichen. Kontraindiziert ist die Anwendung des „Rosultra“ überall dort, wo eine Hyperämisierung zu vermeiden ist, zum Beispiel bei Phtysikern mit Neigung zur Hämoptoe, ferner bei Ulcus ventriculi oder duodeni mit Blutungsgefahr, Qefäßschädigungen auf hypertonischer, arteriosklerotischer oder luetischer Basis usw. Bei Anwendung des Apparates zu Bestrahlungen im Gesicht empfiehlt sich Augenschutz durch Glasbrille, eventuell Blauglas. (Axenfeld, Birch-Hirschfeld, Bücklers und andere.) Um eine Verbesserung der Hautdurchlässigkeit für ultrarote Strahlen bei Behandlung tiefgelegener Krankheitsherde zu erzielen, ist Einfettung des bestrahlten Hautfeldes mit Öl, noch besser mit Glyzerin angezeigt. (W. E. Pauli, Uber vergrößerte Durchlässigkeit der tierischen und menschlichen Haut für den langwelligen Teil des Spektrums, Strahlentherapie, 1927, Bd. 25.) Ich verwende den Dunkelstrahler seit zwei Jahren mit denkbar bestem Erfolge. Elektromedizinischer Dunkelstrahl - Apparat zur Tiefen- Bestrahlung Ohne organzerstörende oder ätzende Wirkung Nur langwellige, unsichtbare Ultrarotstrahlen I Ca. J /i 3 der natürl. Größe „ROSULTR A“-Apparat mit allseits beweglichem Tischstativ, ganz vernickelt, S 80’— Ca. l k4 der natürl. Größe „ROSULTR A“-Apparat mit allseits verstellbarem, schwerem Bodenstativ, ganz vernickelt, S 100 — A Zu beziehen durch alle einschlägigen Fachgeschäfte oder durch den $ q Hersteller: ^ I Ingenieur E. 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