oder kurze Beschreibung desjenigen Distrikts der bayerischen Lande, welchen, das durchlauchtigste Erzhaus von Oesterreich Kraft der. mit Kuhrpfatz zu Teschen geschlossenen m Äksry genommen kxrr. Mit XXI. Kupferstichen und einer Karte b e y Joseph Edlen von K u r t böcf» r 7 7 §. käX Ik>80 V^SL ILsOnI^LMl sVesLirlk^. (Amen Patrioten kann es nicht gleichgültig scyn, die Lage, Oerter und Beschaffenheit desjenigen Distrikts der bayerischen Lande zu kennen, welche das durchlauchtigste Erzhaus von Oesterreich zu einigen Ersatz ihrer nach dem Tode des Herrn Kuhrfürsten von Bayern Maximilian Josephs auf einen Thcil der bayerischen Lande gemachten Federungen in der zu Teschen letzthin mit Kuhrpfalz geschlossenen Konvention angenommen hat, und wie cs sicher verlauten will, dem Erzherz ogthume Oesterreich ob der Ens unter der Benennung des Jnnvicrtels einverleiben wird- Zu diesem Endzwecke hat man sich folgender Ordnung bedienet. X 2 Er- Vorrede. Erstens wird in der vorstehenden Einleitung dasjenige vorgeleget und erläutert, was der Buchstaben der zu Teschen geschloffenen Konvention und Friedensschlusses mit sich bringet. Dann folget eine kurze Erklärung von was für einer Beschaffenheit unter der vorhinnigen bayerischen Landesverfassung die Hofmar- chen, und adeliche Sitz« gewesen, und Pie sich jene von diesen unterscheiden, indem man nämlich in der Topographie oder Beschreibung nothwendig die bisherige Eigenschaft eines jeden Ortes anzeigcn und beybehal- ^ ten mußte. Awe^reiw fvtgi'vle Tvpvgruphle stlbst, tu welcher man von §. zu §. nicht nur eine kurze Geschichte von jenen Zeiten, in welchem dieser Distrikt der bayerischen Landen dem Erzhrrzogthume Oesterreich schon einmal einverleibt gewesen, vorausgesetzt, sondern auch überhaupt jene drey merkwürdige Fälle angemcrket hat, wo Oesterreich für den Ruhestand und das Wohl des deutschen Reiches ihre Federungen auf die bayerischen Lande aufgeopfert hat. Hierauf wird zur Topographie oder Beschreibung der Ortschaften selbst geschritten. Man hat ben einer jeden , nicht nur die Lage, Granzen, Fruchtbarkeit, Beschaffenheit der Luft rc.angczeiget. sondern auch zu was für einem bayerischen Pfleggerichte dieselbe vorhin gerechnet, und ob fclbe als eine Hofmarch oder als ein Do r rede. adelicher Sitz innen gelegen^ angemerket; und auch was etwa sonst bey einem jeden Orte besonders merkwürdig geschienen, beyzusetzen nicht vergessen. Haupt- sachlich aber hat man sich bestrebet, so viel die Kürze der Zeit zugelaffen hat, von den älteren Besitzern einer jeden Hofmarch oder adelichen Sitzes, und auf was Art jene oder dieser von einer Familie zur andern gelanget, und was für eine Familie vermalen im Besitze ist, dem Leser nützutheilen. Man will nicht bergen, daß man, was die alten Besitzerbetrift, sehr viele N achrichten aus der zu München im Jahre 1701 bis 1726 in vier Bänden in Folio mit sehr vielen Kupferstichen im Drucke erschienenen und von Michael Wening verfertigten Topographie von ober und nieder Bayern entnommen habe; was aber die dermaligcn Besitzer bc- trist, so ist man hierinfallö denjenigen Anzeigen nachgegangen, welche in der neuen oder zweytcn 1778. zu München erschienenen Auflage der von dem Herrn Grafen Nepomuk Felix von Zech verfaßten so genannten Anzeige der in dem Ruhrfürstenthume Bayern, Herzog- rhume der ober,: Pfalz, der Landgrafschaft Leuch- renberg, dann andern kuh' fürstlichen Reichsgraf-und Herrschaften befindlichen Klöstern, Graf-und Herrschaften, Zofmarchen, Edelmannssitzen rc. enthalten sind. Die landeöfürstlichen Stadtc und Markte, die m diesem Distrikt befindliche drey Klöster und Stifte Nomcorum I^e§ul3num 8. wie guch einige dek^ )( z bc- Vorrede. beträchtlichsten Hofmarchen und Sitzen sind in Kupferstichen bcygefüget worden, deren an der Zahl ein und zwanzig sind. Man hat selbe nach jenen Abbildungen gezeichnet, welche in der obgedachten Topographie des Wenings enthalten sind. Ferners steht vor dem Titelblatt eine Landkarte, welche denjenigen Distrikt der bayerischen Lande in sich begreift, welcher dermalen dem durchlauchtigsten Erz- Hause angefallen ist, und zugleich die neuen Gränzen des österreichischen Staates anzeiget. Man hat dazu diejenige Landkarte , als die verläßlichste gewählct, welche nach Kurilen Philipp VlpianLis/ dann -Hes Georg Philipp Finks von der Akademie der Wissenschaften zuBerlin mitVcrbesserung der astronomischen Observationen im Jahre 1766 in vier Blättern herauögege- ben worden ist. ES hat diese Karte folgende Aufschrift: kleÄorLtus 6c Öucatu8 Lavarise luperioris 6c inferior^, OucatusXeoburZenlis cum kfpilcopLtibus knlmMnsi, RLtisbonenli, ?3il3vienli 6c prLpoliturn LertolsAsäenü lud spprobLtione seren. Oucl8^.Iberti a PInI.^.iLnv IVlLts. Prof. InAoltt. primum concinnsta, L 6sorAio pbilippo I^inkio Lons. 3 ul. suöig, nunc vero nä meliore8 oblervLtione8 ^üronom. in i V. sf,!ü8 säsÄL ^uspic. ^cuö. I^eZ. Lcient. Lerol. ^nn. 1766. Man bat sich beflissen , den in der gegenwärtigen Topographie erläuterten österreichischen Antheil von Payern auf das genaueste aus dieser Karte abzuzeichnen, die astronomischen Beobachtungen beyzubchalten, und Vorrede. nach deren Vorschrift den Meilenzeiger anzufügen. Die dabey befindliche Einfassung des Titels dieser Kurte zeiget zugleich dir Fruchtbarkeit dieser Gegenden an Waldungen, Gewild, Fischereyen und Getreide an. Drittens folget nach geendigter Topographie ein Anhang, in welchem einigr Nachrichten von dem inner den österreichischen Distrikt liegenden passauischen Pfieg- gerichtc Obernberg crkheilet, and dann die mit demErz- stifte Salzburg noch unausgemachteGränz-und Juris- diktionsstreitigkeiten , in ihrer dermakigen Lage angezei- get werden; wobcy man aber die Bemcrkuugnicht-um- gehen karr» / das, ,»»»> durch du0,w»Sr»an größtMthkils aus dem bayerischen Staatsrechte des Freyherrn veu Kreitmayer angchührt hat , nicht im geringsten gesonnen scy,eine ausgemachte Verläßlichkeit in diesen Gegenständen zu behaupten, noch weniger dem Interesse und den Gerechtsamen des durchlauchtigsten Erzhauses oder aber auch den Rechten des Erzftiftes Salzburg im geringsten voreilige Privatmeinungen entgegen stellen zu wollen. Viertens, ist ein nach alphabetischer Ordnung eingerichtete Verzeichniß aller in dieser Topographie de-» schriebenen Städten, Märkten, Stiftern, Hofmarchen und adelichcn Sitzen beygefüget, und das Blak der vorstehenden Beschreibung angezeiget worden. 8änf- Vorrede. Fünftens folget sodann ein zweyteö Verzeichniß, in welchem die Namen der Familien, welche dieHofmar- chen und Sitze dermalen innen haben, ebenfalls nach alphabetischer Ordnung enthalten sind. Sechstens machen zwey Beylagen den Beschluß, deren erstere in einem Abdruche der zwischen dem k.k.Hofe und dem Kuhrpfälzischen den i z. May 1779. zu Teschen geschlossenen neueren Konvention bestehet , deine auch ein kurzer Auszug des eben daselbst zwischen dem k. k. Hof und den kdnigl. preußischen geschlossenen Friedenstraktats, und der übrigen dahin gehörigen Instrume nten beygesgyt «« « »H, , , .- Di« Vey ia- ge begreift dasjenige Rescript Kaiser Josephs des Ersten von 19. November 1709. in sich, in welchem der gegenwärtig an Oesterreich fallende Theil der bayerischen Lande dem Erzherzogthume Oesterreich ob der Ens schon dazumal einverreibt worden ist. Ich wünsche nichts anders als meinen Mitbürgern durch diese Arbeit einen angenehmen Dienst geleistet zu haben; und sie werden mit mir der allmächtigen Vorsicht danken, welche uns mit einem so geschwind erfolgten Frieden beglücket, und die Gränzen des Erzherzog- thumö Oesterreich erweitert hat. rnle rttt Kg- an findet für notwendig, m dieser Einteitung zwey Gegemr genstände zu erläutern, deren der erstere in eine? kurren Erzehkung der wnstände bestehet, welche mit Len zu Teschen qe- -chlossenen Traktaten verbunden sind, und folglich zur AufMruna der Hauptsache voraus zu setzen seyn wollen. Der andere Gegenstand' bestehet m einer Erläuterung, was in der bayerischen Landesvsrfassuna eme Hosinarch oder ein adelicher Sitz bedeute, und wie beyde von- sanunen unterschieden seyn^ Man glaubte auch dieses letztere aus der Ursache ansirgen zu sollen, weil man sich m -der nachstehenden Topographie der bisher unter der bayerischen Reglerung üblich gewesenen Benennung einer Hosmarch oder eines Adelfitzss bedienet hat» )k X Was also den erstell Gegenstand betrift , so ist ans dm in der bayerischen Succeffionssache an das Acht gelrettenen Staaksschristcn allgemein bekannt, daß in der den zcen Inner r/yff. zwischen den Kaisers, töiiigl. Hof und Knhrpfalz geschloffenen Konvention ?rrt. i. von Sr. kuhrfürstl. Durchlaucht von Pfalz für sich, ihre Erben, und alle ihre Nachfolger an der Kuhr auf das feyerlichste erkläret haben, den von Jhro kaiserl. kö- nigl. apost. Majestät und dem Erzhause von Oesterreich ertheilten Belehnung, gemachten Anspruch auf alle und jede bayerischen Lande und Bezirke, welche vermög der Theilung von der bayerische Herzog Johann be- festen hat, als vollkommen gegründet anzuerkennen: doch mit dem Vorbehalt, daß es dem kuhrpfälzischen Hause obliegen we rd e- , bey— st ich erg ebe nd e n Zweifel über die Gränzen dieses Antheils dokumentirte Beweise vorzuie- gen, uud dann ^.rr 2, von-dem besagten Kuhrhause auch Verspro- chkb worden, nicht nur ohne lcinigcr Hinderniß geschehen zu lassen, sondern auch aus allein Vermöge» dazu behilflich zu seyn, daß diese Lande ohne aller Ausnahme M» Seiten des Erzhauses von Oesterreich in wirklichen Besitz genommen werden mögen» Wohingegen in eben dreier Konvention ^rr. 5. Ihre kaiserl. königl. apost. Majestät für sich, ihre Erben und Nachkommen die feyerlichste ZusaA Wn sich gegeben haben, das Erb - und Lchn- folgsrecht Ihrer kuhrfürstlichen Durchlaucht und des ge, sammtcn pfälzisch - rudolphinischen Hauses in ganz Oberund Niedcrbayern jedoch mit Ausschluß der vmgedach- tm an Hestcrreich zu fallenden Distrikten aus dem Grunde der Abstammung von dem ersten Erwerber anerkennen, »nd zum Behuf dieses kuhrpfälzischen Succeffions- rechtes bey Kaiser und Reich , oder wo es sonst nöthiz nach aller Lhunlichkctt sich verwenden zu wollen, und daher auch geschehen zu lassen, daß bey sich ergebenem Abgänge des kuhrbayerischen MannsstammenS das kuhr- haus Pfalz von diesen Landen Besitz nehme. Zugleich ist in eben dieser Konvention ^rr. 6. die Vorsehung getroffen worden, daß sich Ihre kais. köaigl. apost. Majestät und Ihre kuhrfürstliche. Durchlaucht von Pfalz bevorbehalten über einen Austausch entweder der Ihrer Majestät und dem Erzhause verglichener Massen unstreitig zufallen- den Distrikten oder des ganzen OomplsxuL oder aber ei^ Niger Therle mit allmaligen Abzüge des diesseitigen richs tig gestellten Antheils, nach dem es die beyderseitige OonvememL erheischen werde, einen weitern Vergleich anzugehen. Daß. diese feyerliche Konvention in allem Betracht ihre Kraft und wechselseitige Verbindlichkeit gehabt habe , ist in den österreichischen Staatsschriften bis zum Ueberflusse erwiesen „ and auch vor» Kuhrpfalz selbst im Angesichte des Reichs und an allen Orten wo- es nothwendig war^ öffentlich erkläret und anerkennet worden. Die unbefugte Widersprüche welche dagegen erreget worden , sind ebenfalls einem jeden bekannt, welche aber dermalen durch den glücklich hergestellten Frieden ganz gehoben, und eben dadurch auch dke Gültigkeit der obgemeldten Konvention vom Z ten Jänyr von den widersprechenden Partheyen selbst anerkennet worden ist« Dann da )( X L W W d« «enen zwischen den knis kön. Hof und Auhrpfalz zu Tesche« geschloffenen Konvention Arc. I. ausdrücklich gemeldet wird, daß der Kaiserin Königin Majestät den Herrn Kuhrfürstcn von der Verbindlichkeit des Vertrags vom zten Jener 1778- entledigen, und da ferners in den mit des Königs von Preußen Majestät geschloffenen Frieden Art. VII. festgestellet worden : daß die obgedachte Konvention diesem Friedensschlüsse beygefüget und für dazu gehörig eben also angesehen werden solle, als ob stlbe dem Friedensschlüsse Wort für KN Wort einverleibt Ware z so ist es eine richtig« Folge, daß dadurch die vorgcmeldte Anerkenntnis; der Verbindlichkeit der den ;t«n Jener 2778- geschloffene» Konvention allerseits ausser Widerspruch geseßet worden. D» nun ferners in eben der Konvention vom Zten Zäner? bereits vorläufig zwischen den karserl. königl. Hof und dem Kurhause Pfalz die Uebereinkunst getroffen worden, daß es beyden Theile» Vorbehalten seyn solle über einen Austausch des Ganzen, oder aber einiger Theile, nachdem es die bcyderseitige Konvenienz erheischen werde, einen weiterm Vergleich einzugehen, so ist dieses auch wirklich in der zu Teschen den I z. May 1779- Unterzeichneten Konvention erfolget, in welcher der Art. r. also lautet: Der Herr Kuhrfürst von Pfalz wird sammt seinem Hause in dem Besitz aller jener Bezirke, welche das Haus Oesterreich sowohl in Bayern, als auch in der obern Pfalz gegenwärtig innen hat, gegen die in hem 4- 5. und 6t«u Arr. ausgedrückte Bedingnlffe. und gegen die Verzicht auf alle wie immer Namen habende Forderungen , welche auf diesen Oesterreichischen Besitz eine Beziehung hatten, zurücktreten, und der Kaiserin Königin Majest. Majeff« entledigen ihrer Seits den Herrn Kuhrfürsten von der Verbindlichkeit des Vertrags vom. z km Jänner >7/8. und entsagen durch den Gegenwärtigen Artikel auf die feyerlichste und verbindlichste Weise für sich, ihre Erden und Nachfolger auf immer allen Ansprüchen, welche Sie auf einige Thellr der Verlaffenschaft des höchstseligen Kuhrfürsten gemacht haben, oder aus was immer für einem Grunde machen könnten. Hingegen aber, wie der ^rr. IV. sautet, Überläßt der Herr Kuhrfürst zu Pfalz für sich, seine Erben, und Nachfola - ger der Kaiserin Königin Majestät für Sie, ihre Erben ,' und Nachfolger die Aemter Wildshut, Braunau sammt der Stadt dieses Namens, Mauerkirchen, Fridburg, Mattigkofen, Ried, Scharding, und überhaupt den gan» zen Antheil Bayerns, welcher zwischen der Donau, dem Inn, und der Salza liegt, und einen Theil der burghau- fischen Regierung ausmacht, in dem Stande, in welchem sich dieser Bezirk gegenwärtig befindet. Diese Konvention ist mit ihrem ganzen Jnnhalte in den Beylagen de" I. enthalten, x». In dem — m dein nämlichen Tage zwischen der Kaiserin Ko< nigin Majestät und des Königs von Preußen Majestät unterzeichne- ren Friedensschluss ist nicht nur diese Konvention beygefugt, und für einbegriffen angesehen, sondern auch von den vermittleriden Machten garantirt worden. Der schon oben angezogenr VII. des Friedensschlußes lautet im Ganzen folgendergestalt: Dtp an-- heut Unterzeichnete Vertrag zwischen der Kaiserin Königin Majestät sowohl für sich als ihre Erben und Nachfolger X X z einer einer — dann dem durchlauchtigsten Herrn Kuhrfürsten von der Pfalz für sich, seine Erben und Nachfolger andererseits, wie auch des Herrn Herzogs von Zw ybrücken Durchlaucht, welcher an demselben als Hauptmitkontra- hent ebenfalls für sich, seine Erben und Nachfolger Theil genommen hat, soll dem gegenwärtigen Friedensschluße deygefügt, und für dazu gehörig eben also angesehen werden , als ob er dem Friedensschluße Wort für Wort ein- verleibt Ware, und es wird auch dieser Vertrag von den vermittelnden Machten gleich dem Friedensschluße selbsten garantirt werden. Ein Auszug der Artikeln dieses Friedensschlußes, und aller übrigen dazu gehörigen Instrumenten wird bey der obgeda chten Beylage I. g eliefert. Was den zweyten Gegenstand dieser Einleitung Nämlich die Beschaffenheit der bayerischen Hofmarchen und Adelsi'Hen belangt, findet man in des 6ui1. Lrrl relarioneZ curiolse NavarirL Franks, i/g z.^elar.^o.x). 142. folgende Erzählung von dem Ursprünge der Hofmarchen: als Herzog Otto von Bayern, welchen die Hun- garn zu ihren König erwählt hatten, bald darauf von diesen wiederum verlassen wurde, und diesen Schimpf zu rachen trachtete, die bayerischen Landeskassen imlnLl^uri8älKion in den zum Tode führenden Fällen ausgenommen hat. . , , Ungeachtet aber diese Ereignisse allgemein für den Ursprung der Hofmarchsgerechtigkekt angegeben werden, so Lst es doch gewiß, daß schon vor diesen Zeiten einige Landstände besonders viele Klöster dieses Recht von den Landesfürsten erhalten haben, wovon mehrere Beyspiele in des blunäii Irlerrop. ZaUsb. anzutreffen sind, deren auch einige bey dem obgemeldten TrU I. c. angemerkt werden. Eine Hofmarch also, wie Freyherk von KkeittMäyr in seinem bayerischen StaaSrechte^. 188 - solche beschreibt, heißt so viel als adeliche Landgüter, welche mit der niedern Gerichtsbarkeit begabt, und der Landesmatrikel einverleibt sind. Sie unterscheiden sich von ade- lichen gefreyten Sitzen und sogenannten Sedelhöfen darinnen, daß bey diesen letztem die Jurisdiktion ohne besonderer Begünstigung und Ertension nicht über die Dachtropfen hinausgeht. Es erstreckt sich demnach der hofmarchische Gerichtszwang so weit als die zur Hofmarch gehörigen Gründe gehen; und zwar in ungeschlossenen Hofmarchen auf die dem HofnwrchHerrn eigenthürn - liche Gründe, in den geschlossenen aber auf alle 'sowohl' MsiWÄö' eigenthülnliche; folglich werden jene Güter lindGründe's ivelD Äck Hofmarchsherr außer dem HofmarchsdissekDlbesitzt^ un^nür dU Ge- legenheir wegen dazu genießt, nur alsdänn für 'Heile d^HöfMÄch gehal- gehalten, wenn diese Eigenschaft ausführlich bewiesen werden kann, weil ansonst das Landgericht die Vermuthung für sich hat. Uebrigens kann die Hofmarchsgerechtigkeit auf zwey Hauptstkr- eke reducirt werden, nämlich auf die Gerichtsbarkeit oder poreckarem ftiäieiariam, und die Obsorge in Polizeiwachen. Die Wirkungen und Gegenstände beyder dieser Stücke werden beym Kkeltkmayk 1, c. weitläuftig angeführt. Man sehe auch noch weiters, was eben allda h. 189. von der Edelmannsfreyheit erörtert wird. Es wird dieses genug seyn, um zu den Hauptzweck dieser Schrift, nämlich zur Topographia des österreichischen Antheils von Bayern selbst zu schreiten. s granzet dieser Distrikt gegen Osten oder Morgen an Las Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns -— gegen Norden oder Mitternacht an das Erzstift Passau, und die österreichische jenseits des Inns liegende Grafschaft Neuburg — gegen Westen oder Abend an die oberbayerischen Aemter Grießbach, Burghausen, und Troßburg, und dann gegen Süden oder Mittag an das Erzstift salzburgische Gebier ; also daß zu diesem Distrikte alles dasjenige von Bayern zu rechnen ist, was von dem Salzastuße bis dahin, wo selber in den Inn fallt, und dann von dem Jnnfluße bis nach Passau an das österreichische Gebiet umfangen ist, und daß daher die zween vorgedachten Flüße Inn und Salza sine natürliche und nasse Granze gegen Bayern ausmachen. L 2 . Es ist eben dieser Distrikt bereits im Anfänge dieses Jahrhunderts von den übrigen bayerischen Landen abgesondert, und dem Erz- herzogthume Oesterreich ob der Enns inkorporkrt gewesen. Ais nämlich Kuhrfürst Maximilian Emanuel von Bayern sammt dessen Bruder Joseph Klemens damaligen Kuhrfürsten von Köln gegen den Kaiser und das Reich die Waffen ergriffen, und sich als offenbare Reichsfeinde darstellten, auch darauf besagter Kuhrfürst von Bayern dem durchlauchtigsten Erzhause Oesterreich nicht nur wegen dessen durch die Bündniß mit Frankreich gehinderten rechtmäßigen Suecession in dem Königreiche Spanien, sondern auch durch verschiedene Einfälle in die österreichischen Erblande, besonders in das Erzherzogthum ob der Enns und die Grafschaft Tyrol einen unsäglichen 1,11 ^abre 1^06. den 26 . April beyde obgenannte Kuhrfürsten vom Kaiser in die Neichsacht erkläret, und dieses Urtheil gleich darauf auch auf dem Reichstage ordentlich und feyerlich verkündiget. Die Akten davon sind in §adek6 Staats- kanzley l'. XI. L. t i. zu finden. Da auf solche Art die bayerischen Lande als eröfnete —- dem Kaiser und Reiche heimgefallene Reichslande zu betrachten waren, so wurden dazumal theils diejenigen, welche sich mit einer Forderung oder Anwartung gemeldet hatten, befriediget, theils einige um das deutsche Reich wohlverdiente Stände oder Glieder des Staats mit Districkten und Ortschaften belohnet, theils aber auch jenen, welchen durch diesen kuhrfttrftlichen Abfall ein beträchtlicher Schaden zugefü- get worden, der billige Ersatz mittelst Ertheilung einiger dieser er> öfneten Reichslehen gemacht. r- In der Klasse derjenigen, welche einen Ersatz zu fordern hatten , war besonders, vermöge der oben angeführten Ursachen, das durchlauchtigste Erzhaus von Oesterreich. Der deutlichste Beweis da- davon liegt in den eigenen Worten der dazumal regierenden kaiserli- ' chen Majestät Joseph des I., welche in der unten anzuführenden Jn- korporationsurkunde also lauten: „ daß der geächtete Kuhrfürstzu „ Bayern bald nach entstandenen gegenwärtigen Kriegszeiten zwischen . „ uns und der Krone Frankreich sein feindseliges Gemüth gegen uns „ und unser Erzhaus dahin geäußert und an Tag geleget, daß er „ nicht allein uns an rechtmäßiger Prosequirung unsers an die spa- „ nische Monarchie habend unstrittigen Succeffionsrechtes mit offen- „ barer Gewalt zu hindern, sondern auch uns sowohl von der öster- , „ reichischen und des Landes ob der Enns als unser gefürsteten Graf- „ schaft Tyrol zu entsetzen, und sich dieselbe zuzueignen, so viel an „ ihm gewesen, getrachtet, allermassen er auch gedachtes Tyrol un- „ ter seinen Namen und Siegel als angemaßter wirklicher Landes- „ Herr zu regieren wirklich angefangen hat.-Es sind da- I, von solch traurige und schmerzliche Denkmaale übrig geblieben, „ daß wir sowohl als unsre ruinirte getreue Lande und Unterthanen „ selbige einige Zeit zu empfinden haben werden. „ Wie hoch man den Schaden wegen Tyrol geschähet, ist mir nicht bekannt, so viel aber aus verläßlichen Nachrichten wissend, daß wegen Oesterreich ob der Enns der Schaden auf 172^855 Fl. ausgewiesen worden. §. 4 - Es hatte aber Kaiser Joseph der I. ein sehr merkwürdiges Beispiel der Oesterreichischen Großmuth und Uneigennützigkeit gegeben, und diejenigen beschämet, welche theils durch unüberlegte, theils durch gehäßige Angaben den Kaisern aus den österreichischen Stam- men eine unerlaubte Vergrößerungsbegierde für ihr Haus zur Last legen wollen; indem der benannte Kaiser zum Ersätze dieses namhaften Schadens nichts mehrers als nur den Zwischen den Biskhü- mern Salzburg und Passau liegenden Strich Landes des oberbayerischen Rentamtes Burghausen disseits des Inns bis UN die DdttsiU bestimmet, und dem Erzherzogthume Oester- A 2 reich 4 ' -2-—ü^ reich ob der Enns emverleibet hat; weiches also eben jener Distrikt der bayerischen Lande ist, mit weichem sich auch dermaien das durchlauchtigste Erzhaus für ihre weit größere Forderungen begnüget. §- 5 - Der Beweis von allem diesen liegt ebenfalls in dem den r 9^ November 1709» ausgefertigten kaiseri. Rescript, in welchem der obgemeidke Distrikt dem Lande Österreich inkorporirt worden, und 2 - weiches in den Beyiagen L- eingeschaltet ist. Die Worte dieses Rescripts sind folgende: „ Obwohl uns demnach von Nieman- iu den mit Fug verdacht werden konnte, wenn wir theils zu einiger „ Milderung des uns dadurch sowohl in rechtmäßig - und nachdrück- „ sicher Vinäieirung obgedacht unserer surium verursachten unersetz- „ lichen Hind erniß u nd sonst unschätzbaren Schadens, als auch zu t, 8 rM!irung künftig mehrerer Sicherheit und guten Vernehmung k, zwischen Uns, und Unseren Nachkommen eines und den kossessoren „ der bayerischen Lande anderen Theils wenigstens den ganzen Inn- „ ström als einen natürliche lilnicem zwischen beyderseitkgen Landen „ setzten, und uns denselben völlig zueigneten, so sind wir doch gna- „ digft gesinnet, uns so viel unsere Erbsande, mit einem weit ge- „ ringeren zu vergnügen, und um obgedachten Zweck zu erlangen, r, nur die zivischen den Stiftern Salzburg und Paffau diffeits des F, Inns gelegene an unser Herzogthum Oesterreich anstossende kleine „ korrion des Landes Bayern diesergestalt abzusöndern 6^2.' §. 6 . Nachdem aber darauf in dem zu Rastadt und Baaden im Jahre 1714. geschlossenen Frieden der Kuhrfürst von Bayern in alle seine Würden und Besitzungen wiederum eingesetzt worden, und dazu der Kaiser und das Reich rran^uiUicaris publicre univerlim re- skabilienäL Araria, wie der XVte Artikel des Baadner-Friedens lautet, die Einwilligung errheilet hatten, so sind auch von dem durch- lauch- ^ lauchtigsten Erzhause von Oesterreich die obgedachten — ihrem Her« zogthume Oesterreich ob der Enns ekriverleibten Distrikte der bayerischen Lande an den Herrn Kuhrfürsten von Bayern abgetreten worden. §. 7 - Man kann sich nicht entbrechen die Bemerkung hier noch bey- zufugen, daß bey dem dermaligen Friedensschluße, der dritte Fall eintrete, wo das durchlauchtigste Erzhaus seine gerechten Ansprüche auf die bayerischen Lande dem Mohs und der Nutze des deutschen Reiches aufgeopfert hat. Der erste Fall ergab sich, wie in den zu Wien im Drucke erschienenen unpartheyischen Gedanken über verschiedene Fragen bey Gelegenheit der Succession in die bayerischen Lande IX. Absch. p. 140. weitläuftiger erwiesen wird , folgendergestalt: als Herzog Heinrich der Stolze in Bayern im Jahre uz 8- in die Reichsacht erkläret wurde, erhielt Marggraf Leopold von Oesterreich und nach dessen im Jahre 1141. erfolgten unbeerbten Tode sein Bruder Marggraf Heinrich das ganze Herzogtum Bayern, und be, saß dasselbe bis in das Jahr 1156. Da aber Kaiser Friedlich, vermöge seiner Vorliebe für den Wölfischen Heinrich den Löwen, Sohn des obgedachten Herzog Heinrichs des Stolzen alles mögliche anwendete um das Herzogrhum Bayern diesem Heinriche dem Löwen zuzm eignen, und da Heinrich von Oesterreich wohl einsah, , daß die Nutze und das Wohl des deutschen Reiches von seiner Nachgiebigkeit abhange, so ließ er sich endlich bereden, dieses Herzogthum abzutreten, und sich mit einem geringen Stücke desselben, nämlich mit der bayerischen Mark an dem Ennssiuße, oder dem heutigen Oesterreich ob der Enns, neben denen dem Hause und dem Lande Oesterreichs dazumal ertheilten ansehnlichen Freyheiten und Vorzügen zu begnügen^ Dieses großmüthige Opfer des österreichischen Herzogs war auch so hoch geschähet, daß, wie sich BÜNÜU in dem Leben K. Friederichö des I. p. 66. da er die Aussagen älterer Geschichtschreiber zusammenfasset, ausdrückt, wegen dieses getroffenen Vergleiches eine A z s- k 6 so große Freude in dem ganzen deutschen Reiche entstund, daß der Kaiser als ein rechter Vater des Vaterlandes gepriesen wurde ; ja es soll das Ansehen gewonnen haben, als ob neue Menschen und eine neue Erde erschaffen wären, ja als ob der Himmel selbst fröhlicher und gütiger anzusehen wäre. Der zwehte Fall ereignete sich (wie bereits oben H. z — 5/ ausgeführet worden ) als im Jahre 1726. der Kuhrfürst von Bayern in die Acht und seine.Lal.de für eröfnete Reichssehen erkläret worden. Denn da unter den durch den Landfriedensbruch dieses Kuhrfürsten beschädigten Reichsständen vorzüglich das durchlauchtigste Erzhaus von Oesterreich zu zählen war, so hatte der Kaiser zwar einen — wiewohl diesem Schaden gar nicht gleichkommenden Distrikt der bayerischen Lande seinem Erzhause zugewendet, aber auch so gar die- sem^eringem Erst'itz — alö es »«m —v«» Nnhestmid und den Frieden des deutschen Reiches herzustellen zu thun war, in dem Ra- stadt- und Baadner-Frieden wiederum nachgelassen, und also mit den bayerischen Landen ein wiederholtes großmüthiges Opfer gemacht. Es wird daher in dem Baadner-Frieden ^rc. XV. wohl bedächtlich die ganze Ursach der Wiedereinsetzung des Kuhrfursten von Bayern in seine Lande und Würden blos allein auf dem Satze gegründet, daß solches rranHuiHi'tLti'8 xublicte univerüm restabilienäE gratis geschehen sey. , Der bNttL Fall hak sich bey dem gegenwärtigen Friedensschlu- ße zugetragen. Das durchlauchtigste Erzhaus von Oesterreich besitzet einen Lehenbnef, in welchem Kaiser Siegmund den Herzog Albrecht von Oesterreich und seine Erben mit dem Straubingischen Anrhsil von Niederbayern im Jahre 1429. belehnet —- und dann auch eine zwischen dem besagten Kaiser und diesem Herzoge in dem vorgemeld- ten Jahre geschlossene Theidigung, worinnen der Besitz und die Erbfolge des Herzogs Albrechrs und seiner Erben in diesem — für ein erofneces Reichslehen erklärtem Lande von Bayern festgestellet wird« x Die- Diesen auf so offenbare Rechtsgründe gebauten Anspruch des Erzhauses haben auch Se. kuhrfürstl. Durchlaucht von der Pfalz Ln der mit dem k. k. Hofe den g. Jänner 1778« geschloffenen Konvention als Odre 5 des kuhrpfalzischen Hauses für sich seine Erben und Nachkommen an der Kuhr nicht nur feyerlich anerkennet/ sondern auch den gemelkten vormalig straubingsschen Antheil wirklich abgetreten. Nachdem sich aber gegen diesen rechtmäßigen österreichischen .Besitz unvermutete Widersprüche erhoben/ und solche gar zu einem blutigen Krieg Anlaß gegeben haben/ so sah sich der k. k. Hofbewo-r gen zur Herstellung des Ruhestandes abermals ein ansehnliches Opfer Zu machen , und sich mit einem weit geringem Bezirke der bayerischen fände zu begnügen, wie bereits in dem Eingänge gemeldet worden. §. 8 . Es enthalt dieser dem Erzhause dermalen anfallende Distrikt nach der vorhinnigcn kubrbayerifchen Landesverfassung folgende sogenannte Pfieggerichce als Braunau, Scharding, Ried, Mauer» Archen, Friburg, Wildshut, Mattigkofen , und Mendorf. Zu dem Pfleggerichte Braunau gehören dlffelts des Inns und der Salza die Stadt und Festung BralllMU. Dann nebst kleineren Gegenden und Orten folgende Hofmarchsn und Schlösser Ach, Landetting, Neukirchen, Nben, Perwang, Pfaff» stetten, Frauenkirchen Sec. Das Pfleggericht Scharding begreift neben der Stadt Scharding folgende Stifte, Hofmarchen, Schlösser und Adelfitze ,'n sich; Reichersberg die Probstey, Süden die Probstey, dann Schweint, Hackcnbuch, Grampclstein, Murau, Orth, Raab, Riedau, Siegharting, Zell, Burenwang, Gro- ßenschörgarn, Hackled, Hainzing, Havtzing, Kalling, Lauffcnbach, Maasbach, Münzkirchen, Osternach,Pra- ckenberg, Radlern, Rainbach, Rainting, Teuffenbach, Vezenaich, Vielsassing L-. I» . 8 Zn dem Psteggekichte Ried befinden sich nebst den geringeren Orten nachstehende Märkte, Hofmarchen nnd Schloßer als: Ried, Aurolzmünster, Eberschwang, Eiriching, Guns zing, Gurten, Mayerhof, Mayring, Mörschwang, MürLng, Obereitzing, Untereitzing, Prameth, Rame- tmg, Rregerting, St. Mörthen, Voitshofen, Vorch- tenau, Weegleirhen Das Psteggericht Mauerkirchen besteht aus nachbenannten Stiften, Märkten, Hofmarchen und Schlößern, als: Ramshofen, Mauerkirchen, Altheim, Grienau, Hagenau, Honhart, Ka- tzenberg, Sunzing, Wildenau, Acham, Aspach, Förstern, Gcretstorf, Herbstheim, Hueb, Jmolkam, Kirichdorf, Leu- then, Mambling, Mrlhaim, Neuhaus, Neundling, Neura- rhmg, Pogenhofen, Prumthal, Purath, Rospach, Spitzen- . ^ ! 7 L , /N ^ v. .. ^-4--' ^KE^s« s I r i ofe mit vielem Ruhme versehen hat. §- 14. B r »una«. .. . Eine wohlgebaute und befestigte landesfikstliche Stadt an dem Znnfluße-, liegt in der Ebene, und hat sein eigenes Pfleggericht, die Abzeichnung davon ist m dem nebengehendm Kupferstiche D zu v. sehen. Es ist eine gemeine Sage, daß auf dem Platze dieser Stadt der Römer Brundunum gestanden seyn soll. Im vorigen Jahrhunderte bat Man in einem tiefen Keller viele römische Münzen gefunden, ^venrinus B 2 rmn. l r L. Lun. 801c. l. II. c. 5. n. z4. schreibt, er habe zu Braunau on dem Ufer des Jnnstrornes folgende Schrift in Marmor eingehauen gelesen. ViÄorice ^u§. rsstimr. ker^ews ec ^rrlniana ^Isrron» kro ss — H ^eliicuris kettiruro — K k'lorino k'illz V8HVk. Kaiser Heinrich der III. soll die Pfarrkirche allhiet, welche dem heiligen Erzmartyrer Stephan geweiht ist, erbauet haben. Von dem nahe gelegenen Stifte Ranshofen wird weiter unten an seinem Orte Nachricht ertheilt werden. Daß Braunau ln den Altern Zeiten seine eigene Aedelleute gehabt har, ist unstrittig. In einem Schanknißbriefe des Herzogs Heinrich des Stolzen von Bayern und Sachsen vom Jahre 11 zo. an das Stift Ranshofen, kommen unter Len Zeugen zween Brüder von Braunau Friedrich Eberhard und Konrad vor, es liegen auch deren viele zu Ranshofen begraben. Nach dem Zeugniße des ^ven- rini arm. Loic. I. VH. c. 2, m 20. und Tvlners IM. pal-at. hat Herzog Ludwig von Bayern zugleich Pfalzgraf am Rhein diese Stadt an Bayern gebracht, selbe mit Mauern umgeben, und ihr das Stadtrecht verliehen, auch das Landgericht und Zolleinnahme von Ranshofen anher verlegt. Der Kuhrfürst Ferdinand Maria hat im Jahre 1674.. die Festungswerke mit großen Kosten angelegt. Im Jahre 15z Z. hat sich hier, wie ^äelsreirer aun. Loio. k. IH. X. 4*. meldet? eine traurige Begebenheit ereignet, indem bey einer m der Himmelfahrtswoche gehaltenen Prozeßion die Brücke über den Jrm zerbrach, und über zov« Menschen ihr Leben einbüßten. i,' -ss , > v - - ' ( Bü» reir» wan^) 15 - - Bürrenwang oder P i rchenwan L§ Ist eine Hofmarch stimmt einer darinnen entlegenen Mühle an der Donau ungefähr eine Viertelstunde herunter Grarnpelstein in dem Tchale. Gehört zu dem Pfleggerichte Schärding. Das Hochstift Passau besitzt diese Hofmarch sammt Grarnpelstein. §. 16. rg) Ein Schloß und Hofmarch in dem Pfleggerichte Nied nächst an den österreichischen Gränzen in der Ebene. . Das gräflich Tättenbachksche Haus ist von den ältesten Zeiten her in dem Besitze dieses Guts. Das alldort befindlich gewesene uralte Schloß hat Graf Gottfried Wilhelm zu Rheinftein und Tätten- bach gegen Ende des vorigen Jahrhunderts vorn Grunde neu erbauet, wohl ausgeziert, und mit einem Wassergraben umgeben. Neben einer wohlgebauten Pfarrkirche, welche dem heil. Erzengel Michael geweiht ist, befindet sich auch eine schöne und sehenswürdi- de Kapelle alldort, worinnen ein gnadenreiches Mutter Gottes Bild von vielen Wahlfartern verehret wird. §. 1 /. . . (ÄsrichinZ - Von dieser Hofmarch weis man nur so viel anzumerken, daß selbe auf flachem, doch etwas im Thale liegenden Boden ungefähr eine Stunde von dem Jnnstrome entfernet in dem Pfleggenchte Ried sich befinde. Es ist daselbst ein alter aber noch in gutem Stande stehender Herrn - und Adelsitz vorhanden, welcher von dem altadelst V z chen chen Geschlcchre von Schonburg durch Erbschaft an die adeliche Familie von Thunöerg und dann mittelst einer Heyrath schon vor mehr als hundert Jahre an die gräfliche Familie von Tauffkirchen gekommen ist. Die sumpsigce Gegend soll der Fruchtbarkeit dieses Guts vielen Abbruch rhun. E ' h. 18. Erb, oder I m-E r b. Dieser adeliche Sitz in dem Pflegaerichte Fridburg nächst an dem großen landesfürstlichen Forst oder sogenannten Henhardter Wald gränzt theils an das Land ob der Enns, rhcils an das salzburgische Territorium» Nach Ausgange der Numerischen Familie hat Kuhrfürst Maximilian der 1. diesen-Sitz der Wittib des Johann Albrechts von Lerchenfeld als ein Ritterlehen übergeben. Der dermalige Besitzer ist Herr Graf August von Törring Jettenbach bayerischer geheimer Rath und Hofrathspräsident und des Ritterordens des heil. Georgius Großkommentur. tz. - Z. E t t ena u Ist ein kleiner Sitz in dem Psieggerichte Wildshuc an dem Fluße Salza. Dem kuhrfürstlichen Kastenamte zu Burghausen war der Besitz mtd Genuß überlaffen. §. 20. Frauenstein Ein Schloß in dem Pfleggerichte Braunau auf einer Anhöhe in der angenehmsten Gegend an dem vorbeyftromenden Jnnsiuse zwo Stunden von Braunau. Das Schloß ist zwar alt, aber ncch j l5 stt gutem Stande, und wegen seiner F^ste mit Kriegsrüstungen versehen, zugleich auch mit schonen Fischwassern, Meyern und Auen umgeben. Die Grafen von Pogenberg sollen ehemals Besitzer dieser Herrschaft gewesen seyn, und das Schloß erbauet haben. So viel ist gewiß, daß im Jahre 1580. Herzog Albrecht in Bayern selbe an die Familie vom Baumgarten überlassen hat, wie dann noch heute dieses gräfliche Haus in dem Besitze ist. In der dazu gehörigen Pfarrkirche zu Min.nig sind verschiedene Grabstätte der Familien von Paumgarten, Oelrechingern, Lerchenfeld und Buchleut- uern zu sehen. Die Schloßkapelle steht unter dem Schutze der heil. Katharina. tz. 21. Förstern (§0^.) Eine Hofmarch, welche zwischen der Stadt Braunau und dem Markte Mauerkirchen liegt. Vermöge vorhandener Dokumente von den Jahren 1504. und 15 r T- ist diese Hofmarch von Herzogen Albrecht Wilhem und Ludwig der Stadt Braunau zur Ersetzung der vielen Kriegsschaden, welche diese in dem damals geendigten bayerischen Kriege erlitten hat, eingeraumt worden. Es ist besagte Stadt an- noch im Besitze, und soll diese Hofmarch in acht Höfen und einem guten Getraidboden bestehen, wo auch ein kleines Wasser, die Ma- tich genannt, vorbeyfließt. Die alldort befindliche Pfarrkirche ist dein heil. GregoriuS geweiht. §. 22. Ein kandesfürstlkcher Markt, Schloß und eigenes Psieggencht, granzt gegen Abend und Mitternacht an den Wald Hannhardt, wel, cher gegen vier deutsche Meilen groß, und an schwarz und rotken Wildpret ziemlich beruffen ist, dann gegen Morgen an Oesterreich ob der Enns, und gegen Mittag an das Erzstift Salzburg. In 1 6 ——— In den ältern Zeiten hat diese Herrschaft dem Bisthume Bamberg zugehort. Im Jahre IZ77. wurde selbe vom Bischöfe Lambrecht kaufweise an Konrad Kuchler (ein altes adeliches Geschlecht in Bayern) überlassen, wie Ludwig scrixr. rer. Lamd. p. 211, berichtet. Es hatte diese Familie ihr Stammhaus unweit Kobernaus- sen vier Stunden von Fridberg auf dem sogenannten hohen Kuchet- berge, welches aber vor bald z00. Jahren schon eingegangen ist. Als im Jahre 14z 6. der letzte männliche Zweig dieses Geschlechts Hanns von Kuchler mit Tode abgieng, verkauften die Erben desselben diese Herrschaft sammt dem Schloße Mattighofen im Jghre 14^9. am Erchtage nach St. Pauli Bekehrungstage an den Herzog Heinrich von^ Bayern, worauf es zu einem herzoglichen Pfieggericht erhoben worden. Neben der Schloßkirche und der E Stunde entfernten Pfarrkirche Lengau ist auch ein ungefähr eine Viertelstunde vom Schloße entlegenes Gotteshaus zum heil. Blut oder zur heil. Stadt genannt berühmt, welches von dem obgedachten Ritter Hanns Kuchler im Jahre 1400. errichtet worden, und in welchem eine dazumal indem Walde gefundene heilige Hostie aufbewahret wird. Die Abzeichnung dieses Marktes und Schloßes sieh in dem L. bekommenden Kupfer Hr. L. §. 2 z. G e r e t st 0 rf Ein adelicher Sitz in dem Psieggerichte Mancrkirchen, eine - Viertelstunde von diesem Markte entfernet an dem kleinen aber fischreichen Muße Mattig gelegen. Im Jahre 1562. hat Herzog Albrecht von Bayern dieses Gut dero Kammersekretär Georgen Prand- statter wegen geleisteten treuen Diensten geschenkt. Im Jahre 1674. hak Bartholomäus Strockenreif solches von des gedachten Prandstät- ters Enklinnen nämlich den Wuchnerischen Erben käußich an sich gebracht, und ganz ne« erbaut. Der- . —- Dermalen ist die Frau verwittibte Freyin von Rosenbusch im Besitze dieses Guts. H. 24. Grampelstein. (G^el.. i- » i bein-> Dieses auf einem Felsen an der Donau liegende alte Schloß in dem Pfleggerichte Scharding gehört dem Hochstifte Passau. Es ist dasselbe mit einer Kapelle, starken Mauern und einem hohen viereckigten alten Währthurm versehen. Das Hochstift besitzt fot- ' ches schon bald 42c). Jahre, und gehören zu diesem Sitze noch die kleinen Gütchen Dinzendorf, Schachen, Kirchdorf, Pirchet und Lederhof. ?. 25. G r i e n n a tt cG^na^ Ein adelicher Sitz mit einem Schloße, um welches ein Wassergraben gezogen, in dem Pfleggerichte Mauerkirchen. Das Schloß ist ein altes Gebäude, wovon ein Theil im Jahre 1B97. durch ein Erdbeben zusammengefallen, aber gleich wiederum aufgebaut worden ist. ^ ^ -' -''- Einstens war der Besitzer Johann Isaak von keoprechting, von weichem -s an den Srden der Gesellschaft Jesu gekommen ist, worauf ' es Franz Alexander Stör von Aicha im Jahr« 1681. jure reiuirio- ni5 an sich gebracht hat. Der itztige Besitzer ist Herr Graf von Fränking. . §. - 6 . Großen -- Schörgarn. Schdtgnrn-). Ein adelicher Sitz mit einem Schloße m dem Pfleggerichte Scharding, liegt auf einer kleinen Anhöhe- wo zwey Wasser, das eine die Prämb, das andre die Raab genannt, vorbeyfließen, und E nicht 18 nicht weit davon in einen Fluß sich vereinigen, und den Namen Pra'mb bis in den Jnnfluß behalren. Im vorigen und Anfänge dieses Jahrhunderts haben diesen Sitz die Herren von Maur besessen; dermalen ist der Freyherr von Psiacher im Besitze. (Gimzmz ) G U N j l tl g. Vondiesem adelichen Sitze stumm einem Schloße in dem Pfleg- geeichte Ried weis ich nur so viel zu melden, daß solcher dermalen der verwictibten Frau Baronessm von Lerchenfeld zugehört. 28. L Gurten.) G U v t ^ N Eine Hofmarch, wobey aber weder Sitz noch Schloß vorhanden , sondern selbe zu dem Schloß und Landgute Katzenberg gehörig ist. Es iH diese Hofmarch von der ausgestorbenen Mauttneri- scven Familie an die ebenfalls erloschene Schwarzensteinische und dann an die Tauffkirchische Familie gekommen. Dermalen hat die ver- wittibte Frau Gräfin von Tauffkirchen den Besitz. Cs liegt diese Ortschaft in dem Pfleggerichce Ried eine Meile von Katzenberg und eine Meile von Ried; hat ihre eigene Pfarrkirche, welche dem heil. Stephan geweiht ist. §. 29. (Hindun H a ck e n b u ch. Eine Hofmarch mit einem Schloße in dem Pfleggerichte Scharding eine Meile von dieser Stadt an dem landesfurstlichen Gehölze die Lindet genannt. Von undenklichen Zeiten war die alte adeliche Familie der Rainer im Besitze dieses Guts. Dermalen besitzt selbes per Freyherr von Pflacher. - h. Zo. x < Hacklkdt-. I ZO. H a ck l e d t. Em adelicher Sitz fammt einem Schloße in dem Pfleggerichte Scharding gegen vier Stunde von dem Lande ob der Enns entfernt m einer waldig - und bergigen Gegend. Die Familie von Hackledt besitzt dieses Stammort von undenklichen Jahren her. Im Iah, re 1664. ist das Schloß von Georgen von und zu Hackfeld erweitert, und mit einer neuen — der heil. Anna geweihten Kapelle vergrößert worden. §. Z r- A 6 A t N H U. (Hageklim.) Eine Hofmarch'und ein Schloß in dem Pfleggerichte Mamklr- chen, liegt nächst an dem Jnnfluße. Im Jahre i z 20. war die Ahamische Familie, dann im Jahre 1560. die Thaimerksche Familie in Besitz. Im Jahre i6zo. gelangte dieselbe durch eineSchank- niß an die Schützische Familie, welche nachher mit Weglassung des Namens Schutzen sich blos von Hagenau geschrieben haben. In der dem heit. Nikola geweihten Pfarrkirche sind alte Grabstätte der Schutzischen Familie zu sehen. Es hat diese Herrschaft erträgliche Fischereyen von Aschen und Forellen. Der damalige Besitzer ist der Herr Graf von Fränking. §- Z2. Aäitzing. (H-Mnz.) Eine Hofmarch sammt einem kleinen Schloße in dem Pfleggerichte Schärding nicht weit an den österreichen Gränzen auf ebenem Lande. Es fließt das Wasser die Pramb genannt vorbey. Die frey- herrliche Familie Ruestorf hat diesen adelichen Sitz schon in altern ZeiteZ besessen, und ob es gleich auf einige Zeit durch Verträge an andre Familien gelangt ist, so kam es doch im siebenzehnten Jahr- E 2 h Mi- Hunderte wiederum an die von Ruestorf. Dermalen aber ist der Herr Graf von Fränking i:n Besitze. ^ H a u t z i n g. Eine Hofmarch ungefähr drey Stunden von dem Lande ob der Enns entfernet, in dem Psieggerichte Scharding auf ebenem Lande mit verschiedener; einzelnen dazu gehörigen Unterthanen. Es hatte . diese Hofmarch verschiedene Besitzer. Im Jahre 1527. wurde selbe vom Ritter Thomas Teuffel zu Pichel an das Stift ReicherS- berg verkauft, von welchem es aber im Jahre 1571. durch Tausch dem Johann Rainer zu Lauffenbach überlaffen wurde; dann war durch einige Zeit die Teüglerische und ferner die freyherrliche Familie von Gemel im Besitze. Der heutige Besitzer ist der Herr Graf Franz von der Wahl. ?- Z4- HtNhürdk. Ein adelicher Sitz in dem Psieggerichte Maurkircherr an dev . Glänze des Landes ob der Enns, und stoßt zugleich an den großen landesfürstlichen Wild - und Baanforst Henhardt. Herr Matthäus von Seiberstorf sott dieses Gm von dem Domkapitel zu Passau zur Lehen bekommen haben, welcher es sodann auf seine Erben gebracht. Dermalen ist der bayerische Psiegkvmiffarius von Gruber im Besitze. Nächst an dem Sitze steht eine dem heil. Jakob geweihte Kirche, welche von der Pfarr zu Aspach versehen wird. Das Psieggerichte »u Maurkirchen ist Schutzherr darüber. h. Z5- H e r b st h a M m° Ein adelicher Sitz und Ritterlehen in dein Psieggerichte Mam- kirchen zwischen Wald und Riedt in einer nieder» und angenehme» Ge- 21 Gegend, wie dann die Luft alldort so rein und gesund angeprkesen wird, daß die Jnnwohner neunzig und mehr Jahre erleben. Die Straßmayerische Familie besaß dieses Gut durch mehr als hundert Jahre. Dermalen ist der Besitzer Herr Graf Franz von der Wahl, welchem der Herausgeber dieser Topographie ein diesem Klima angemessenes Alter wünscht. Die Pfarrkirche Hennhardt ist ungefähr eine halbe Viertelst««- de langes Feldes von diesem Sitze entfernt, und zur Verehrung des heil. Apostels Jakob eingeweiht. §. Z6. H u e b. Em Schloß in dem Pfleggerichte Mauerkirchen zwischen den Markten Riedt und Mauerkirchen ungefähr z. Stunden von der österreichischen Gränze entlegen. Rudolph von Taxsperg und Aspach erbauten dieses Schloß auf einem kleinen grünen Hügel längst einer langen Aue und Wiese, welche mit vielen Erlbäumen und einem kleinen Tannenwalde umgeben ist, wobey das mehrbemeldte Wasser, dle Mattkg genannt, die Lage der Herrschaft noch mehr erhebt. Der Besitzer ist Herr Graf von Fränking. §' 37 . I m 0 l k a m. ^ . Dieses Schloß sammt dem adelichen Sitze liegt in dem Pfleg- gerichte Mauerkirchen auf ganz ebenem Lande rund mit einem fischreichen Weyer eingefangen. Die Besitzer dieses Guts haben verschiedentlich abgewechftlt. So viel aus 'des Wening Topographie von Bayern bekannt ist, so hat es vormals von einem Niederer der Wolf Siegmund Puechleithner erkauft , nach der Puechleirhnerischen Familie bekam Freyherr von Lützelburg kuhrbayerischer Ob^ster dieses Gut durch Heyrath in Besitz. Dermalen ist Herr Graf von Aham Besitzer desselben. C z (Hueb.Z Imolk.ui». / r. z 8. ( Kallin.z.) z8. Kalling. Eine Hofmarch ohne Schloß in dem Pfleggerichte Schärding; ist eine Zugehörde zu der Hofmarch Schwend, und also eine wie die andre der Familie der Freyherren von Riefenfels zugehörig. §. 39 - K-ch-nbcrg.) K a t z e N b e r g. x. Ein Schloß und Veste, wovon die Abzeichnung I.ir. kV bey- kömmt, lammt einer Hofmarch in dem Pfleggerichte Mauerkirchen in einer Ebene nächst am Jnnfluße mit zweenen tiefen Gräben und Mauern umfangen zwo Meilen von der (L>tadt Braunau, und zwo Meilen von der Stadt Scharding entfernt. In altern Zeiten warm verschiedene Besitzer dieses Guts als die Mauttnerischen und Schwarzsteknifchen Familien, von welcher es an die gräflich Tauffkirchische Familie gekommen ist. Dermalen besitzen der Herr Graf von Tauffkirchen, Engelburger oder Güttenberger Linie, das Schloß und die Veste - die verwittibte Frau Gräfin von Tauffkirchen aber die Hofmarch. Die Pfarr ist zu Kirchdorf, von welchem Orte sogleich die Anzeige folget. tz. 4O. < Kirchdorf. ) Ist ein adelicher Sitz gleich neben Katzenberg, in welchem die zu Ehren der Himmelfahrt der Mutter Gottes geweihte Pfarrkirche für beyde Ortschaften befindlich ist. Es sind in dieser Kirche die Schwarzensteinischen und Taujstirchischen Grabstätte zu sehen, und werden auch alldort zur ewigen Gedächtnis; Zahrtage gehalten. Die verwittibte Frau Gräfin von Tauffkirchen ist dermalen im Besitze. h. 4? (Lausten.- buch.) H. 4 l. L a u f f e n b a ch. Eine Hofmarch m dem Pfleggerichte Schärding nahe an den Grunzen des Landes ob der Enns. Es befindet sich dabey ein kleines mit einem Wassergraben umgebenes Schloß. Es ist dieses Landgut verschiedentlich verkauft und vermacht worden. " Im Anfänge dieses Jahrhunderts gelangte dasselbe an die Freyherren von Gem- mel. Dermalen ist Herr Graf Franz von der Wahl im Besitze. h. 42. L e U t h e N. (r-M-n.) Ist eine kleine Hofmarch in dem Pfleggerichte Mauerkirchen nicht weit von Mauerkirchen mit einem kleinen Schloße versehen. Im Jahre 1664. erkaufte dieses Gut Herr Graf Ferdinand Lorenz von Warcemberg von dem Freyherrn Voit Prank. Dermalen besitzt dasselbe der Herr Graf von Haßlang. §. 4Z. M a m b I i n g. Ein adelkcher Sitz und Schloß mit einem Weyer umgeben, in dem Pfleggerichte Mauerkirchen, liegt in der Ebene an dem Jnnflu- ße zwischen Milham und Sunzing. Durch mehr als zvo. Jahre haben die von Ainkirn Mambling unter ihre Besitzungen gezahlt, von welchen selbes an die von Elriching, sodann auf die Gölten von Lampolting, und ferner an den Freyherrn Johan Kaspar von Lerchenfeld gekommen, welcher im Jahre 1649. das Schloß neu erbauet hat. Dermalen ist Herr Graf von Torring - Hettenbachischer Linie im Besitze. Außer dem Schloße ist eine den heil. Aposteln Peter und Paul geweihte Kapelle zu sehen, worinnen der obgedachte Freyherr von Lerchenfeld sammt seiner Frau eine gebohrne von Fraunho- fen seine Grabstatt hat. - h. 44. v §. 44 - c^b.§.> M a ß b a ch. Ist eine Hofmarch in dem Pfieggerichte Schardingen, nicht weit von dieser Stadt entlegen, hat neben den Unterthanen auch einen adelichen Sitz. Durch mehrere Zeiten hat dieses Gut die Familie der Baumgartner besessen, an welche es durch Heyrath von der Hacklederischen Familie gekommen. Dermalen ist der Herr Freyherr von Pelkoven im Besitze. §- 45. < Mattigkofen. Eine landesfürstliche Stadt und Psteggericht dieses Namens gra'nzt an das Pfleggericht Friedburg und an das salzburgische rorium , liegt zwischen den zween großen Waldungen Wilhardt und Honhardt auf einer schönen Ebene. Scheint seine Benennung von dem vorbeyfließendem Fluße Mattig empfangen zu haben. Mit der Herrschaft Friedburg hat Herzog Heinrich von Bayern im Jahre 149z. das Schloß Mattigkofen sammt dem damals sogenannten Mattigthale von Konrad Kuchler kaufsweise an sich gebracht. Im Jahre 1517. verkauften die Herzoge Wilhelm und Ludewig von Bayern diese Herrschaft um eine Summe von 4500. Gulden dem . Grafen Christoph von Ortenburg /edoch cum xaAo rerroveucien- 6i, wie dann im Jahre 1602. Herzog Maximilian von Bayern das Schloß und Gericht Mattigkofen sammt dem Ober - und Unteramte in den Landgerichten Braunau, Friedberg, Ried und Mauerkirchen liegend von den Grafen Heinrich und Georgen dem alteren von Or- renburg wiederum käuflich für eine Summe von hundert taufend Gulden an sich gebracht haben. Es begreift dieses Pfleggerkchte in sich ein Brauhaus von weißem Biere, viele Wirtschaften, schöne landesfürstliche Förste, in welchen roth-und schwarzes Wildprät, dann auch ergiebige Fischereyen besonders von guten^Aschen anz«treffen sind. -M»- ' / ' :-V' -»Ä ' ' - - > - .'L , - . / -?.- . - .v- ^ ' ' - ^ ^ '''' '-' ' . .- I - ' ^ --- »--L , . ^ ^ - DKM W,^ -- /V ^^ ^ ^ - - ^ - - ^ v / . ^.- ' - 2 -; Di« Abzeichnung Lieser kandesfmstüchen Stadt und des Schloßt ist in dem beykommenden Kupferstiche lu'r. 6. zu sehen. ' L. In Mattigkofsn befindet sich ein Chorherren, und Koliegi'ak, stift, welchem dermalen als Probst der Freyherr von Vöhlin auf Frickenhausen, Domkapitular zu Regenspurg und kuhrfürstl. wirklicher geheimer Rath vorsteht. Von diesem Koliegiakstifte berichten Kvomft,. ^nn. Loia. I!b VII. -. n. -4. und aus diesem »un- ciw8 Errop. LLlisb. daß Johann Kuchler mir seiner Ehefrau Ka- tharina «m das Jahr 141z. ein weltliches Stift August,nerordens errichtet haben, von welchem das heutig« Kollegiakstist seinen Wachsthum erhalten hat. Allein in denen von der bayerischen Akademie der Wissenschaften an das kicht gestellten monumemis Voicis W V. p. z 15. ist der Stiftsbricf selbst anzutreffen, aus welchem erhellet, daß Johann und Konradi Gebrndcre von Kuchler im Jahre 1472. den Anfang zu diesem Stifte gelegt, und zugleich beliebt haben, daß die alldorcigen Chorherren viism regulärem nach Vor- Ichiift eigener Statuten, welche ebenfalls in den monumentis Horms D. c. ganz abgedruckt sind, unter der Aufsicht eines DechantS enthalten sollen. ^ Es ist aber nach der Zeit dieses Stift in traurige llmsiande veriehk worden, bis endlich Maximilian Emanuel Herzog von Bayern dasselbe im Jahre 1685. >" eine Probstey erhoben, und den Grafen Friedrich von Preising zum ersten Probste benennet hat. Es gchbrt dieses Stift unter die geistliche PirisstMon des B.sthums Paffau. Die Stift-oder Pfarrkirche ist der Mmtex Gottes, die Schloßkapelle aber dem heil. Geiste eingeweiht, §. 46. Mauerkirche kf. Ein landessik-stlicher Markt mit einem Pffeggerrchte dieses Namens zwo Stunde von der Stadt Braunau an einem ziemlich ebenem Hrre mitten m dem la ud es fürstliche u Mildöanne.Der Markt istvermo^e D eineä eines FreyheitLbriefes vom 2Osten Jänner 1 549 - wir dreyzehn Markt- sauten eingefangt, und befindet sich in sehr gutem Stande. Das Pfleggerlchre fängt bey dem Markte Mauerkirchen an, und erstreckt sich an dem Jnnstromme bis an die paffauische Herrschaft Obernperg, und gränzt an die Gerichte Ried, Mattigkofen, und Friedburg. Es wird bey diesem Markte besonders die gute Luft und ein vortheilhaf- ter Heuwachs gerühmt. Eine Abzeichnung dieses Marktes befindet N. sich in dem nebenstehenden Kupferstiche Hr. kck. Bey der unweit von dem Markte gelegenen St. Florian Kirche nimmt der sogenannte Brunbach seinen Ursprung, welches Wasser sehr fischreich ist, besonders von Forellen und Aschen. Im Jahre 1297. wie Wenittg in der bayerischen Topographie erzehlt, ist das allda gestandene Gotteshaus sammt allen Kil> chenfchäHen und vielen Dokumenten durch eine Feuersbrunst in die Asche gelegt worden. Im Jahre igoo. wurde dasselbe durch den Probst Bernhard zu Alt-Oettingen und den Pfarrer zu Mauerkirchen wiederum erbaut, und zu Ehren der Mutter Gottes eingeweiht. Im Jahre 1432. ist sodann der Kirchthurm verfertiget worden. Es war diese Feuersbrunft so heftig, daß dadurch zween verlobte in Mannsgröße zu Pferde aus Mertal gegossene Fürsten gänzlich zerschmolzen seyn sollen, wie dann heut zu Tage an deren statt zur Gedächtniß zwo nur aus Gips gearbeitete Statuen sammt einer Ta- . fel vorhanden sind, auf welcher die Ursache der Verlobniß folgendergestalt erzehlet wird. „ Als man zählte von Christi unserö Heilandes Geburt 948, , hat sich der allerdurchlauchtigste und hochgebohrne fromme christli- // che Fürst 'König Heinreich Pfalzgraf bey Rhein zu Bayern und Sachsen Herzog gegen Mauerkirchen unser lieben Frauen Got- „ teshaus versprochen und angeruffen, Lhme Sieg von Jesu zu erwer- „ ben wieder die ungläubige ^unno8, LulAaros, , die „ mit ihrer Macht und Unglauben die teutsche Nation fast beschädi- „ get und verhörgt hatten; auf dev Erwerbung der Königin» Ma- „ ria vorbenannter König sie bestritten und obgesiegt, hat mit sei- „ nem Landvolk nrit Hilf des allmächtigen Gottes zu einer Gedacht „ niß sich hieher wie er in Streit ist geweßt, zu dem Gotshaus, „ wie er gelebt hat, gießen lassen. Sein Sohn der groß Otts ist „ nach ihm Kaiser worden« Daß die Jahrzahl 948. mit dem vom König Heinrich gegen Hungarn erfochtenen Sieg nicht- zusammenpasse, kann ohnedies einem Geschlchtökundigen nicht entgehen, indem König Heinrich schon im Jahre 9 g 6. verstorben, der obgedachte Sieg aber im Jahre 9 z 4. erfochten worden ist. §- 47 - Ä! a y e r h 0 Ist ein sehr wohlgebautes Schloß und adelicher Sitz, wie die beykommende Abzeichnung L.ir. I. anzeigt, in dem Pfleggerichte Ried I. ungefähr eine halbe Stunde von der österreichischen Gränze und dem österreichischen Markte Haag in der Ebene. Der Erbauer dieses Orts war im Jahre 1668. GrafGottfrid Wilhelm von Nheinstein und Tättenbach, dazumal kuhrbayerischec geheimer Rath und Pfleger zu Neumarkt, wie dann noch heute der Herr Graf von Tättenbach Besitzer dieses Guts ist. In der Schloßkapelle sind die Grabstätte des obgedachten Grafen Gottfried Wilhelm und seiner Familie zu sehen, es wird auch in solcher ein wunderthätiges Mutter Gottes Bildniß verehrt, wobey viele Kirchfahrter erscheinen. §. 48 - . M a y r i n g. Ein kleiner adelicher Sitz in dem Pfleggerichte Ried, welcher der Frau Baroneffin von Lerchenfeld zugehörig ist. D 2 §. 49. < Milham. Z ( Mör- Wwn.-ig.) LZ ; §. 49.' M i l h a m. Milham oder Müllhamb eine Dorfschaft. Christoph Tainer erbaute alldort ein Schloß und erhielt vom Herzoge Albrecht von Bayern die Erhebung dieses Guts in eine Hofmarch. Verkaufte aber dasselbe nachher-im Jahre 1608» an Sebastian von Haunfperg, von welchem es sodann im Jahre 1624. cm Friedrich von Rehlingen damaligen falzburgischen Hofrath durch Erbschaft gelanget ist. Dieser hat das alte Schloß ganz niedergerissen, und im Jahre r 6z6. sammt den dabey befindlichen Getraidkasten vom Grunde neu erbauen lassen Im Jahre 169z. hat diese Herrschaft der Graf Franz Anton von Sanfte damaliger kuhrbayerischer General Feldmarschall Lieutenant durch Kauf ar: sich gebracht. Dermalen ist die Frau Huils äe Irorcl im Besitze. ' Es liegt diese'Hofmarch in dem Pfleggerichte Maurkirchen auf ebenem Lande nächst an dem Junfluße bey Mämling und Sulzing. Hat einen schönen Weyer, der mit guten Fischen besetzt ist. In dem Schloße ist eine Kapelle und mitten in dem sogenannten Kirch- feld steht eine große ^in die Pfarr Maurnberg gehörige Filialkirche, worinnen der Grabstein des im Jahre 156z. verstorbenen Christoph Tauners zu sehen ist. §. 50. Mörschwan g. Eine Hofmarch in dem Pfleggerichte Ried auf einer Anhöhe an der Gränze des Pfleggerichtes Scharding nahe bey dem Passauk- schen Gerichte Obernperg. In altern Zeiten waren eigene Edelleute des Namens von Mörfchwang im Besitze dieses Guts , deren einer in Zeiten des Bischofs Otto zu Passau um das Jahr 1260. einige Güter dem Hochstifte von Passau übergeben haben soll, worunter auch vermuthlich Mörschwangen begriffen gewesen ist, wie dann mch heute diese Hofmarch dem Hochstifte von Passau zugehörig ist. h- §- 51 - Münzkirche u. Münzkirchen oder Munichskirchen eine Hofmarch m dem Pfleggerichte Scharding; soll ein vom Bisthume Passau abhangendes Lehen ftyn. Es besitzt dasselbe von vielen Zeiten her die gräflich Tätten- bachische Familie. §. 52 . M ü r i n g. Diese Hofmarch gelegen m dem Pfleggerichte Ried, gehört der gräflich Lättenbachischen Familie. ( Nüring.) 5Z.' ö N ^ N U ( Neuhaus. ^ ^'^ 0 ^ rrnd eine weit auseinander gezogene Hosmarch ungefähr -."r-re Sru-rde von dem Jnnflusie entlegen in dem Pfleggerichte M.mrkirchen auf einem Berge allenthalben mit einem tiefen Tha- le umgeben. Das Schloß ist an sich zwar ein altes Gebäude, doch sind dabey zwey neuere Gebäude dergestalt hinzugekommen, daß alles mit einer Ringmauer und einem Thurme eingeschlossen ist. Es gehört diese Herrschaft von undenklichen Zeiten der Familie von Ayam, welche dieses Gut als ihr Stammhaus und zugleich ihre Ruhestatt oewohnet hat. Noch heut zu Tage ist diese gräfliche Familie im Besitze. In der Schloßkapelle wird auf dem Altäre 8. KlaNa lMjor - vorgestellt , die Pfarrkirche zu Geknberg aber ist dem heil. Erzengel Michael eingeweiht, und in dieser, wie auch in dem Stifte und Kloster Reichersperg sind sehr viele Grabsteine der Ahamischen Familie zu sehen, besonders ist in dem obbemeldten Stifte eine eigene Ahamische Kapelle und Gruft, worinnen vor etlichen hundert Jahren die von Aham zur Erde bestattet worden. D ; §. Orcuktrch.ett) N e u k i r ch e >r. Ein Schloß und eine Hofmarch in dem Pßeggerichte Braunau an einem kleinem fischreichen Fluße Enkenach genannt, welcher mit dem kleinen Lachfluße nach Nanshofen, und mittels eines Weyerwas- serS sich sodann mit dem Jnnfluße vermischt. Es liegt diese Herrschaft in einer schonen Ebene auf einer Seite mit einem Walde., Lach genannt, umgeben. Die von Apfenthal haben selbe durch etliche Jahrhunderte be* soffen. Nach demTode des letzten dieses GeschlechtsJohannes von Apfenthal ist Balthasar Thannenhauser, dessen Ehegattin Eüvhrosi'na eine gebohrne von Apfenthal gewesen, durch Erbschaft zum Besitz gekommen. Im Jahre 1600. wurde diese Herrschaft dem Freyherrn von Törring käuflich überlassen; bis endlich nach vielen Streitigkeiten das Schloß sammt der Hofmarch von dem Grafen Albrecht von Törring Seefeld theils als eine Stiftung, theils mittelst einer erlegten Kaufsumme im Jahre 1671. dem Stifte und Kloster Reins- Hofen überlassen worden, welches auch noch heuce im Besitze davon ist. . Es befindet sich allda eine der Mutter Gottes und dem heil. Veit geweihte Pfarrkirche sammt einer Schloßkapelle. In der Pfarrkirche liegt, vermöge der vom Jahre 1 454 - an vorhandenen vielen Grabschriften schier der ganze Apfenthalerische Stamme. Uebrigens ist dieft Hofmarch nicht nur bey sehr gutem Bau, sondern auch ein sehr gesunder und fruchtbarer Ort. §. 55. LR-«»»«»,- N r ü n l t n g. Neündlmg oder Nindling eine Hofmarch in dem Pfleggerichke Maurkirchen theils in einem Thals, theils auf einer Anhöhe neben emem Bache gelegen. Es gehört selbe sammt dem oben schon beschnei schrieben Schloße Hueb der gräflichen Familie von Fränking, an welche selbe von dem gräflich Wartembergischen Geschlechte gekorm men ist. §- 56. N r u r a t h i n g. ^ O rhmg.1 Eine Hofmarch in dem Pfleggerichte Mauerkirchen in einer Anhohe; wird auch sonst Neyharding genenm, hat kein Schloß, und gehört dem Hochstifte Passau, und wird von der Passauischeu Pflege Obernberg verwaltet. §- 57. Ober-Eitzing. Ein Schloß und eine Hofmarch kn dem Pfleggerichte Ried in einer bergigen Lage, auch mit Waldungen und Bergen umgeben. Die erstem Besitzer waren die sogenannten Eitzinger, von denen es an dis von Gelkingen, ferner an die von Baumgarten, dann durch Erbschaft an die von Hohenfeld, und endlich im Jahre 16 g 8- durch Kauf an die gräfliche Familie von Tättenbach gekommen ist, welche Familie auch noch heute im Besitze ist. Es befindet sich allda ein der Mutter Gottes geweihtes Gotteshaus, worknnen viele Grabstätte der vormaligen Besitzer Lieser Herrschaft zu sehen sind.. / . 5 ^ OberfränkkNA. Diese Hofmarch liegt an einem kleinen See „Lchff an dem km» deSfnrstlichen Forste Weilhard genannt. Auf einem Berge stund' vor Alters ein Schloß, von welchem aber nur wenige Rudera von den Grundfesten zu sehen find. Die Familie der von Fränking bs- sitzt dieses Gut bereits über 500. Jahre und ist deren Stammhaus, daher es allzeit der Aelteste von der Familie innen hat, wir dann auch heut zu Tage diese Herrschaft der besagten — dermalen gräflichen Familie angehörig ist. §- 59 - Em-mg; Offenwang. Ein adelkcher.Sitz m dem Pfleggerichte Wildshut. Es gehört dieser Sitz zu dem Herrschaftsgerichte Wald, und wird dahin genossen; man sieht allda eine alte Behausung, worinnen die Herren von Bern als vormalige Besitzer der Herrschaft Wald ihre Wohnung gehabt haben, wie auch eine sehr alte Kapelle, welche dem heil. Egid eingeweiht ist. H. 6 O. clWWD^ ^ . Krch^.».'MWK ss? ^ ' - ^ ^ ' M/.. .. ' ! -' > . ' .-V ' ^ - . -. ^ .. --- ^ -- ^ , . . . ^ . >' . , / ^ 7 . , ^" v ^ . ^ — - - Zz ?' 62. P e r w a n g. Ein adelicher Sitz m einem Dorfe und kleinem Schloße bestehend ; in dem Psieggerichte Braunau an den Salzburgischen Gränzen. In der dem heil. Johann dem Taufer eingeweihten Schloßkapelle sind einige Grabsteine des längst ausgestorbenen — ben dem Erzstifte Salzburg berühmt gewesenen Nsppingerischen Stammen zu sehen. Im Jahre 1661, ist diese Herrschaft von der Schettingischen Familie durch Kauf an das Kloster St. Michaelbayern gekommen. §' 6z. Pfaffstetten. <^5^ * tkN.) Ein adelicher Sitz in dem Pfleggerichke Brauns» ungefähr eine Stunde von der saizburgischeu Granze entfernt, nächst einen kleinen Berg, wo sich der sogenannte Mattigfluß vorbeyzieht. Von den vorigen Besitzern ist nur so viel gewiß, daß ein Freyberr von Vieregg dieses Gut von der Walchischen Familie an sich gebracht bat. Dermalen aber besitzt dasselbe der Herr Graf von Tauffkirchen.' Das Schloß ist mit einem Weyer umgeben, und mit einer Pfarrkirche, die dem heil. Johann — und einer Nebenkirche, welch« dem Hell. Veit geweiht ist, versehen. §- 64 - Pogenhofen. /v----»-. ' sc>i) Eine Hofmarch sammt einem Schloße- in dem Pfleggericht- Mauerkirchen in einer Ebene, ungefähr eine Stunde von der Stadt Braunau nächst bey dem Schloße Hagenau. Es haben dieses Gut die von Pogenhofen vom Herzoge Ludwig von Bayern im Jahre »451. als eine Schankniß erhalten, von welcher Familie es auch dermuthlich die Benennung bekommen. Von den Pogenhofen ist dasselbe an die von Penzenau durch Heyrath gekommen. Im Iah- (Pnicken- 2-rg.) re 1677. hat selbes der von Seyberstorf durch Kaufan sich gebracht, und den alldortigen Sitz, welcher altershalber eingegangen, wiederum neu erbauet; dermalen besitzt diese Herrschaft der Frey, Herr von Hueber. h. 65. P r § ck e n b e r g. Em gefreyter adelicher Sitz nebst einigen Untertanen in dem Pfleggerichte Schärding, in einer Wald - und bergigen Gegend, unweit der passauischen und österreichischen Granzen. Die von Pelk- Hoven haben diesen Sitz lange innengehabt, von welchen selber 1667. durch Kauf an die Grafen von Tattenbach gekommen ist, welche Familie noch heut zu Tage m dem Besitze davon ist. H. 66. ^ P r a m e L h. Eine Hofmarch in einem Thate unweit der Granze Oesterreichs ob der Enns in dem Pfleggerichte Mied. Schon von undenklichen Zeiten her gehört diese Herrschaft dem Hochstifte Passau- §- 67. (Dr-.«choS) P r U M t h a l s. Prumthali oder Brunnöhall ein adelicher Sitz m dem Pfleg- genchte Mauerkirchen. Von unvordenklichen Zeiten bis auf das Jahr 1526. war die Familie von Brumthal im Besitze dieses Guts, welches vermuthlich davon diese heutige Benennung erhalten hat indem selbes sonst und in altern Zeiten den Namen Eisengratzhamb gechort hat. ^ie Gegend ist bergig und mit Waldungen umgeben eine Viertelstunde von dem Schloße Wimbhueb. .-st Zml ,>^Zr, Sr . -M .örru/ ^ichvrst .. -S!' .M.;-ucL m;S 1 'rsst ?.x .nZLrwri », : -- >'"6 DWk,W,?GyL. '- G ^v. 6 ^ i?.ttd?MsuLM s-rchnsx- o sürmr-K M.Mvr HL? r chrL .'!ÜÄA^ - - - ^ -'ü.' bD-iz ss5!^. LsNs) msö'.'-' .WWWWWWWWWW>W>>M 8 -Vso -N' n" .!^K lN^ZH 4-c A .M NL ,v?-'ärr r ^LP'rtzE! N-L'-V m ÄÜL' ^ - - ^V«M zW'chG m?ü 6 qu Hlr-.tt?-'.')'.? 'ä 0 , 5 S^Zk!! - ^'-) 35 Vom Jahre 1526. bis 1574. war Georg Wimbhuber im Besitze, welcher es durch Kauf an sich gebracht, von warmen es an die Familie von Hackled ebenfalls mit Kauf nebst dem obgemeldten Wimb- hueb gelangt ist. Es ist diese Familie noch heut zu Tage in dem Besitze dieses Guts. §. 68 . P ü r a t h. (P5rach.) Purath oder Purach eine kleine Hofmarch in dem Pflegqerichte Mauerklrchen nahe bey der Hofmarch und dem Schloße Mach ge- legen, ist nebjr den Hofmarchen Aspach, Leuten, llrfprang, Rosbach und Waasen von denen von Dachsberg an die Grafen von Wartenberg und von dannen an die dermaligen Besitzer die Herren Grafen von Haslang gekommen. - §. 69. 3^ H N b« ( Eine Hofmarch stimmt einem Schloße, wovon die Abzeichnung in dem nebenkommenden Kupferstiche l.ir. I., zu sehen ist, liegt in H. dem Pfleggerichtc Scharding zwischen zween kleinen Bergen nahe an den °,k«rreichischen Gränzen. Die gräflich Tättenbachische Familie ist von langen Zeiten her im Beflße, dieser Herrschaft. In der als dort befindlichen — dem heil. Erzengel Michael eingeweihtcn Pfarr, kirche find verschiedene marmorsteinene Grabstätte der aildort begra/ denen Edslleüte zu sehen. Es befindet fich auch aildort ein Gestmd- baade, wohin viele lahme, krumme, und andre preßhaste Personen reisen, und durch dieses Baad ihre Gesundheit wiederum erlangt haben. Ws ist auch alldort ein Armenhaus, welches von dei Hofmarchqenikinds rrnmhalten wird. / Z 6 > 70. R a i n b a ch. Em adelicher Sitz m dem Pfleggerichte Schärding. Soll der Vermuthung nach seine Benennung von dem alldort aus Brunneu- flüßen entspringenden kleinen Bache bekommen haben nahe bey Schärding. Im Jahre 15^5. ist dieser Sitz durch Erbschaft von der Ot- tenburKschen Familie an die Perghoverische zu Holzhausen — im Jahre 1560. durch Kauf an die Kreidenhuberische — von dieser an die Stengische, dann im Jahre 1692. an die Freyherren von Gemmel und Flischbach, und dann in den neueren Zeiten in den Besitz de? Herren Grafen von der Wahl gekommen. Imming.) R a i N t i N g. Ein adelicher Sitz in dem Pfleggerichte Scharding ungefähr eine halbe Stunde von dieser Stadt entfernt, in der Ebene; wozu auch verschiedene einschichtige Uncerthanen gehören, Es ist dieses Gut von der Rainerischen Familie an die Täuglerische, und dann an ^ die vorgedachten Freyherren von Gemmel und Flischbach gelanget. Dermalen gehört dasselbe ebenfalls den Herren Grafen von der Wahl; §- 7 -- ^üonirring.) dt ^ Hl ? t ! H A. Ein adelicher Sitz in dem Pfleggerichte Ried^ auf einer Seite an dem Berge Kraxenberg genannt, auf der andern Seite auf ebenem Lande gelegen. Nach dem Tode des von Puchleuten hat Johann Wilhelm Freyherr von Lützlburg dieses Gut mittelst Heyrakh bekommen, welche Familie noch heut zu Tage im Besitze davon ist. : .'.M i. L (AE^rr. - ^ ^oe> Irrn^b 0 A^Ü^Ef. B dr^ ^cii^ZrncH^ ^ ^^/nr«s/L5. k' dr-e Lr^Lr^^-k !)M n Ä^s^ ^rrn^. 5 d^n, ^M^r^Arrf^ i Li'rrut' ^»M^rr. i L-lÄrnL^ ÄEtmr. <7c>?rr/67rt .il i §- 7Z- « ^ ^ O ^ - Ranshoftn oder Rantersdorf ein großes und sehr wohlgebautes Stift und Kloster (Üanonicorum Ke§u!arimn 8. ^uZustini I^LrerLULnüum nicht gar eine Stunde Weges von der Stadt Braunau entfernt, liegt auf einer kleinen Anhöhe, auf welcher sich eine sehr angenehme mit den ergiebigsten Getraidfeldern versehene Ebene befindet, die auch mit verschiedenen aus dem eine halbe Stunde entfernten Jnnfluße quttlenden Wässern umgeben ist. Das durch das Stift selbst fließende Wasser, die Eckenach genannt, vermischt sich mittelst eines Weyerwassers mit dem Jnnstromme. Es ist gewiß, daß vormals hier ein berühmter Pallast der Karolingischen Könige und Herzoge von Bayern gestanden. Kaiser Arnulph hat im Jahre 898. die erste Kirche hier erbauen lassen, Lind selbe dem heil. Pongratz geweiht. Die Verwaltung dieser Kirche übergab dieser Kaiser einem Priester mit Namen Ellinpert, welcher dem Pfarrer zu Oetting untergeordnet worden. Im Jahre 1042. hat sodann Kaiser Heinrich der III. diese dem Verfalle nahe gewesene Kirche wiederum hergestellt, erweitert und mit ergiebigen Einkünften versehen, auch zu einer Pfarrkirche erhoben. In den ranshofffchen Jahrbüchern findet man folgende drey Pfarrer, als s^anti I, welcher mi Jahre i v6o, Icksnti II, der im Jahre 1O90. gestorben, und Lr!mdarm8, in dessen Lebenszeiten Heinrich der VIII. Herzog von Bayern im Jahre 1125. mit Beywirkung des Erzbifchofes Konrads von Salzburg diese Pfarr in ein Kloster und Stift der (IwnOmcorum Ke§u 1 armm 8. verändert und zugleich alldort auch ein Frauenkloster errichtet hat. Im Jahre 1668- wurde diese Stiftung von Franz Adam von Ambsham mit eilf Chorherren vermehrt. Das in einem Vierecke aufgeführte Klostergebäu- de hat Probst Philipp im Jahre 1628. zu bauen angefangen, und im Jahre i 6 zv. vollendet, hat in der Länge ZZ5, in der Breite 4.1, und in der Höhe 40. Schuhe. Zu Anfang dieses Jahrhunderts ist nicht E z nur Z8 nur die Kirche verbessert, erweitert und ausgeziert, sondern auch neue Klostergebäude gegen die Pfarrkirche und das Brauhaus hinzugefügt worden. Es befindet sich auch dabey ein sehr schöner Waid von Buchbaumen, durch welchen ein i.zoo. Werkschuhe langer Gang geht, welcher angenehm in die Augen fallt, nebst vorbeyfließenden fischreichen Wassern. Die Abzeichnung dieses Stifts ist in dem beykorn- KI. wenden Kupferstiche lür. KI. zu sehen. Die Stiftskirche ist dem heil. Pongratz — die Pfarrkirche dem heil. Erzengel Michael und die Kapelle dem heil. Benno eingeweiht. Ein jeweiliger Probst ist auch zugleich ^rekicli^onus, zu welchem ^rcliiäiÄLonm viele Vicarlar - Gotteshäuser als die Kapelle zum heil. Geist auf dem Kirchhofe zu RanShofen, das Gotteshaus zu Haslbach, die Gotteshäuser St. Sebastian, St. Michael und mehrere gehörig sind. In der Stiftskirche liegt mitten in dem Chore die Kuhrfür- stin Elisabeth von Bayern, Herzogs Karl von Lothringen Tochter, und des Herzogs und ersten Kuhrsiirsten Maximilians von Bayern erste Gemahlin begraben,, indem selbe allda im Jahre r6z6. gestorben ist; man findet auch dort sehr viele Grabsteine von adelichen Familien. Zum Ruhme dieses Stifts wird in den klormmenrrs Noieis, welche die Akademie der Wissenschaften zu München an das Licht gestellt hat, lomo NI. 2 z z. gemeldet, daß von mehr als drei) hundert Jahren her diesem Stifte sehr viele Adeliche einverleibt, besonders aber, daß dasselbe sich vor andern Stiften in Bayern in dem Eifer und Liebe für die Wissenschaften ausgezeichnet habe. Es befindet sich alldort auch eine schöne Bibliothek, besonders eine auserlesene Sammlung von Urkunden und Dokumenten, deren viele in den obgedachten klonumerm's abgedruckt worden sind. Der berühmte Geschichtschreiber Xvennuus hat ein vollständiges Werk von der Geschichte und den Rechten dieses Stiftes geschrieben, welches alt- dort verwahret ist, und aus welchem nachher Hunäius und Oevvoläug ihre Nachrichten gezogen haben. Noch schätzbarer ist das alldort sich befindende Manuskript anti^uarium Nanskokanum, welches der La -, . no- - -N ^ , nsr//. --I'ü '' VN - ^ -6 äckirT ^kUK . .MN .Ä'- . ' ^ ^ --- ^v . ,!?> / . ...- . ^ ' )5) '/'L^lMÄ ..,/ 'N ^ 'N '"'' - i.js!-:rv5>;M '/sch!-yf - ..z st; ß-^---5 -LtMttchrs-vM ' kl'^WüM >kt-(k. . -- ..- /:?. ^ I -N^! sNi-iM -nscimm bÄÄttLV Z ükM lv>- Mk / zttnWki^ H <.'4< c-nrr ^asO sifM .MWlrllQ-!^ M ÜÄM. ö^SM SM^U?8 MU^ ' i;;. sjsKrnu!(§ r-K rmioNtrMW 't-(L 4;ms6oM Zk6 >-'' ßs,6 .P^r -.ZLQ -ttk öwol ^i'^! -N -?s»7V -nrsfsrä :r) pr-H'UÄ) tt4sä-sl) r^v' chft tzirtDs»c! ßl-6 ^ööd Lrsösj^ ? - rsnchrsjrtzHulj nEr-ch'tnsWE^ s?s?uis sös»^ ünu /^jiD - -zör!ch-4 ^s St!8>r 'v .6?ch r^u?lI'.-.qä;r ^NÄMllnoM tt-rchttÄstzäv mä 5^ ^ -! . /?. AsÄr'r^cktjchlE s7 NvWrW'^ --- 4HZ'?6 mö Ä M .si'ckWsG N '^'N - rsrA«ti3ör -5: /;'s- n?oS ttchZÄ --' :>^N5 -' lUs^^Eer^ i>I ÄruorL'tt Hrni^rr. O DE ^cFHL' §s ^ nonicus l-lisron. I^-lg^er mit diesem Fleiße und Gesehrsamkeit zu- sammengetragen hat. , Der dermatige gelehrte und würdigste Herr Probst OregOrm; ist den tvtm November 1772. zu dieser Würde erhoben worden. 4 - 75 . Reichersbera. Ein schönes und berühmtes Stift und Kloster der (^nonico. rum re^ularium 8 Augustin! in einer sehr angenehmen Lage zwischen Braunau und Schärding; gegen Morgen in einer kleinen Anhöhe , welche sehr fruchtbar ist, gegen Abend aber an dem Gestatte des Jnnflußeö. In den altern Zeiten war hier ein befestigtes Schloß, welches Kelcfterus Graf von Playn erbaut, und von wannen es auch die Benennung Rekchersberg bekommen hatte. Dessen Sohn V/ernfterus tmd seine Gemahlin Dietberga aus dem uraltenGeschlechte bonSchwarz- wald haben sodann, da ihr einziger Sohn in seiner Jugend mit Tode abgegangen , die Festungswerke niederrerßen, und das Schloß in eine — dem heil. Erzengel Michael geweihte Kirche und Kloster mit Beywirkung des Erzbischofes von Salzburg (Zebkarcii, welcher ein Bruder der obgedachten Dietberga gewesen, um das Jahr 1084. verwandeln lassen, welche Stiftung darauf der Erzbischof Konrad' von Salzburg vollends zu Stande gebracht hat. Das Grabmal des vbgemeldten Stifters, seiner Gemahlin und ihres Sohnes befindet sich in der Stiftskirche unter dem Kreuzaltare. Es sind alldort auch noch viele andre Denkmale verstorbener adelichen Personen zu sehen. Im Jahre 162^. ist dieses Stift durch eine Feuersbrunst ganz emgeafchert worden, wobey fehr viele llrkunden und Manuskripten ein Raub der Flammen geworden sind, welches auch den bekannten alten (üoäicem (ÜkroniLi IvLicftersberZenüs, welchen Oevvoläus herausgegeben, betroffen hat. Die 40 Die noch übrigen Dokumenten und doäIce8 traäinorium find in zweenen Absätzen den obgemeldten ^onumenri8 Loicls 1 . II. k>. Z 99- und 1 s. III. eingerückt worden, mit der beygefügten Anmer> kung, daß sich allda auch noch drey Bande von den Werken des dortigen Probftes Oerktokn befinden, welcher im zwölften Jahrhunderte gelebt hat, von welchem Manuskripte die gelehrten Brüder Pez aus dem österreichischen Stifte von Molk bereits Gebrauch gemacht haben. Eine Abzeichnung dieses Stifts erscheint in dem nebenkommen- öA den Kupferstiche ^ic. Der dermalige allgemein beliebte Herr Probst ^mdroüus ist den 28 . May l770. erwählt worden. §. 76. 4,'rd.) i ö Ein sandesfürstlicher Markt, Schloß und eigenes Psteggericht. Der Markt, welcher ziemlich groß und mit wohlgebauten Hausem. versehen ist, liegt gleichsam in einem Triangel mit den Städten Braunau und Scharding, indem eines wie das andre drey Meilen von stimmen entlegen ist. Es befinden sich alldort zwey Wasser die Oberach und Prait- sach genannt, welche durch die zween Vormarkte fließen, und rückwärts des Marktes zusammenstoßen. Das landesfürstliche Pflegschloß und der Mayerhof liegen nächst an dem Markte über den Praitsach auf einem Berge, unterhalb aber -er landesfürstliche Getraidkaften, und das Hutamthaus oder sogenanntes Fronfest. Auf der andern Seite liegt auf einem Berge ein wohlgebautes Kapuzinerkloster sammt Garten , zu welchem über den sogenannten Engelberg eine lange gemauerte und gedeckte Stiege geht. Eine Viertelstunde davon ist das Schloß Bergleuthen, wohin der angenehmste Spatziergang führt. Von dem Ursprünge dieses Marktes ist eine alte Sage, daß in den Zeiten K. Friedrichs des I, als dieser die Stadt Jerusalem eroberte, eilt Müller dieser Gegend mit Namen Dietmayer das christliche — bereits zerstreute Heer dadurch wiederum versammelt haben soll, daß er nach verlornem Reichspanier seinen Bundschuh auf eine Stange gesteckt, und mit diesem Zeicherwdie zerstreuten Krieger in Ordnung gebracht habe, und dann der Sieg erfochten worden seyn soll, weßwegen dieser Markt noch heute einen Bundschuh im Wappen führe. Es hat dieser Markt sammt Schärding und Neuburg und mehreren Ortschaften in den altern Zeiten den Herzogen von Oesterreich zugehört; (siehe, was unten bey Scharding angemerkt ist) und aus dieser Ursache hat auch König Ottokar von Böhmen, als selber sich vermöge seiner vermeintlichen Ansprüche des Herzogkhmns Oesterreich bemächtigte, die bayerischen Herzoge wegen der obgemeldren Ortschaften mit Kriege überzogen, wie ^venrlnus Loic. Ud. VII. c. 7, n. 7, berichtet. Als nachher Kaiser Rudolph der I. nach überwundenem Koni- . ge Ottokar alle österreichische Provinzen an sich brachte, gab derselbe die obgemeldten Ortschaften seiner Tochter Katharina, welche mit des Herzogs Heinrichs von Niederbayern Sohn Otto vermahlet wurde, zum Heyrathgut mit, nachdem besagter Herzog wegen seinem gegen Rudolph begangenen Friedensbruch dem ersten Heyrathgute nämlich der Pfandinnhabung des Landes ob der Enns entsagen mußte; wovon die weitern Nachrichten in des ^vemini /mnal. 6oic. (id. VII. c. 9, n. io. 17, und in des äe lkoo ^uür. Iib. I. x, zo anzutreffen sind. Nachdem die besagte Prinzeßin Katharina ohne keibeserben im Jahre 1286. mit Tode abgieng, hat ihr Bruder Herzog Albrecht von Oesterreich die obgemeldten Distrikte zuruckgefodert, und da Herzog Otto von Bayern sich dazu nicht verstehen wollen, entstund ein blutiger Krieg, in welchem Herzog Albrecht von Oesterreich theils we- I gen' » gen der rebellischen Untertanen in Oesterreich und Steyermarkt, Heils weil Herzog Otto sich mit dem Kaiser Adolph verband, zu seinen Endzweck nicht gelangen konnte. Es wurde endlich dieser Streit durch Unterhandlung der Bischöfe Heinrichs von Regensburg und Bernhards von Passau und andrer kandesedlen im Jahre 1298. dahin verglichen, daß den Herzogen von Oesterreich die jenseits des Inns gelegene Grafschaft Neuburg mit allen Zugehorden abgetreten wurde, hingegen dem Herzoge Otto von Bayern Scharding, Ried und die übrigen Ortschaften verbleiben sollen. Eö dauerte aber dieser durch die Gewalt abgedrungene Frieden nicht lang, indem Al- brechtenS Sohn Herzog Friedrich von Oesterreich neuerdings gegen Herzog Otto von Bayern die Waffen ergriff. Otto vereinigte sich mit Kaiser Heinrich, eroberte Neuburg im Jahre 1Z lO. mit Sturm, und steckte dasselbe in Brand, hingegen bemächtigte auch Herzog Friedrich sich des Ortes Ried, und legte selbes ebenfalls in die Alche. Dieser Krieg wurde im Jahre iz 11, durch einen zu Passau geschlossenen Frieden, welcher,in den Besitzungen nichts veränderte, wiederum hergestellt, und mit einer Heyrath zwischen Herzogs Stephan von Bayern Tochter Elisabeth und dem Herzoge Otto von Oesterreich bestätiget. In dem Kriege, mit welchem Herzog, Stephan von Bayern den Herzog Rudolph von Oesterreich dsrowegen überzog, weil dieser die Grafschaft Tyrol rechtmäßiger Weise an sein Haus brachte, wurde der Markt Ried, von dem Erzherzoge Rudolph dem IV. belagert und eingenommen, wie eine Urkunde dieses Erzherzogs am Erichtag vor St. Michelistag 1364. beym OeKel 8erix>r. rer. doic. I'. II. za. 189. ausweisec: worinnen folgende Worte: als Wik MgeN und auSlatten m das Land ze Bayrn und für die Veste Riede/ die wir mit sambt dem Markte und swas darzu gehört mit Gewalte gewännen und genzttch gewrestet haben Ac. Es ist dieser Markt den umliegenden Städten gleich gefreyet, und hat sowohl seine Wochen - und Getraidmärkte, als auch drey ge- v --— 4Z gefreyte Jahrmärkte. Die Handlung und Nahrung der Bürgerschaft besteht größtentheils m Leinwathen, wie dann in den Zeiten des WemNgS, wie er in seiner Topographie anführt, i Zo. Leinweber alldort und in den nahe gelegenen Herrschaften gewesen seyn sollen. Die Pfarrkirche ist unter dem Schutze der heiligen Aposteln kerri und ?au 1 i, die Kapuzinerkirche aber dem heil. Schutzengel geweiht. In der erstem hat die gräflich Tattenbachische Familie eine besondre Kapelle und einen Frauenaltar, und alldort ihre Begrabniß. Die Abzeichnung dieses Markts ist in dem bekommenden Ku, pferstiche lat. 0 . zu sehen. O §. 77. 3? ( Riegrttin^) Eine Hofmarch in dem Pfleggerichte Ried irr einer bergigen Gegend mit einem wohlgebauten Schloße, dessen Kapelle dem heil. Isidor geweiht ist, versehen, wie die Abbildung davon in dem nebenkommenden Kupferstiche I.ir. ?. zu sehen ist. Vor mehr dann 220. Jahren war die Zartlische Familie im Besitze, als diese ganz ausgestorben, gelangte dieses Gut an die von Scharfsed, und dann an die Freyin von Seboltstorft. Dermalen besitzt dasselbe die Frau Freyin von Lerchenfeld. §. 78 . 9! H s j) Ä (A. (Rospach.> Es liegt drese Hosmarch in dem Psteggerichte Mauerkirchsn. Man sieht hier noch Denkmäler eines allda gestandenen alten Schlo- ßes. Die Luft allda ist sehr gesund, wiewohl die.Fruchtbarkeit mittelmäßig. Die allda befindliche Pfarrkirche ist dem heil. Jakob geweiht , wohin auch Artlieb von Dachsberg ein Lanefieium zu Ehrerz des heil. Leonhard gestiftet hat. . I 2 Im . 44 Im Jahre l6oz. hat Frau Elisabeth von Dietrichstein die se Hofmarch durch Kauf von dem obgedachten Artlieb von Dachsberg an sich gebracht, worauf dieses Gut durch Verheyrathung der besagten von Dietrichstein mit Grafen Ferdinand Lorenz von Wartenberg an die Wartenbergische Familie gekommen ist. Dermalen sind die Herren Grafen von Haßsang im Besitze. 79 » (St. Msr- St. M ö r t h e N. Eine große Hofmarch in dem Pfleggerichte Ried mit einem sehr schönen Schloße, wovon die Abzeichnung in dem nebenstehenden Ku- Y. pferstiche lür. H. zu sehen ist. Graf Adolph von Tattenbach hat nach entstandenen zwoen Feuersbrünsten das Schloß ganz neu hergestellt, also daß sich allda zwey durch einen großen Saal zusammenhängende Schloßer befinden, deren eins das neue, das andre das alte Schloß genennt wird, beyde zusammen aber dei: Namen des SchloßeS zu St. Mörthen vermuth- lich von dem heiligen Turonensischen Bischöfe Martinus, zu dessen Ehren nicht nur die alte Schloßkapelle, sondern auch nach der im Jab,re 1500. erfolgten 'Irradiation die in der Hofmarch erbaute Kirche eingeweiht worden; wiewohl arls einigen alten Dokumenten zu ersehen, daß das Hintere oder alte Schloß vor mehr als 400. Jahren den Namen Altschwent von seinen erster» Besitzern geführt habe. Das Schloß stellt ein schönes Viereck vor mir drey Stockwerken , worinnen sich hundert Fenster befinden; die Blumen - und andre Gärten und der dabey befindliche Weyer geben ein reizendes Ansehen, besonders ist der in dem inneren Schloße befindliche — auf l6. großen marmorsteinenen Säulen ruhende Neitstall nebst andern Gebäuden merkwürdig. '- In der obgedachten Hofmarchskirche hat der Graf Ferdinand Joseph von Tattenbach für sich und stine Nachfolger eine eigenthum- liche Grabstatt erbauen lassen. Von "TMMi'IMt W > > 'r, » r ^ i ^ri ll i a?^ r s s ir »s S I s s !, » s a ü s !8 4 ' L! .M - FFKctsRcrn. ^^dl7Ü^rrrFr^. ^>L7^ Ll/üvsvE ^Lrn^ . ^rrno^w^E ^d^Acrnt' Lo^ IArr^E. Äpur^F Zu !su,A>^ n '>' /Zs/'/z Von undenklichen Zeiten her war die Familie deren von Schwende in dem Besitze dieser Herrschaft, von welchen selbe im Jahre l400. an die von Trennbach, und dann von diesen durch Heyrath an die gräflich Tättenbachische Familie gekommen ist, welche auch noch in dem Besitze davon ist. Es liegt diese Herrschaft zwo Stunden von dem Markte Ried entfernt, gegen Oesterreich ob der Enns in einer sehr lustigen Ebene, wie dann auch die ganze Gegend herum sehr anmuthig ist, wozu die diesseits des vorbeyrauschenden Ftußes Antiß auf einem erhöhten Orte vorhandene Waldung sehr viel beyträgt. Uebrkgens befindet sich auch alldort eine gesunde Luft, fruchtbarer Boden, schöne Jagdbarkeit, und Fischerey nebst einer Stutterey. h. 8 O. ^ H A« t Schachs.) Ein Sitz in dem Pfleggerichte Mauerkirchen, welcher der gräflichen Familie von Haßtang zugehörig ist. tz. 8 r- l) ? ö t A. (^Schärding 2 Diese wohlgebaute Stadt stimmt einem eigenen Pfleggerichte liegt an dem Jnnstromme — gegen Morgen und Mitternacht mit Bergen und Waldungen umgeben, gegen Mittag und Abend aber auf flachem Lande an den passau - und österreichischen Grayzen. Die Abzeichnung dieser Stadt ist in dem beyliegenden Kupferstiche I^ir. R. zu sehen. - k. Die Geschichte dieser Grafschaft wird mit vielen Märchen ver- ' unstältet. So viel ist, besonders vermag der von dem ^Huilino Julio (ÜXlare in seinen 8r^riX gesammelten Beweisen 1. I. p. 1^7. und 666. richtig, daß die Grafen von Putten Schär- ^ ding, 46 ding, wie auch Neuburg am Inn, Ried, Vornbach u. s. w. besessen haben. Der letzte dieser Grafen Lekederrus blieb bey der Belagerung der Stadt^Meyland um das Jahr i.i6o., und ließ keine Leiheserben zurück. Seine Grafschaften und Güter fielen dem Marg- grafen Ottokar dem V. von Steyermark zu, und da dessen Sohn Ottokar der VI. und erste Herzog von Steyermark den Herzog Leopold von Oesterreich zum Besitzer aller seiner Lander und Herrschaften im Jahre 1186. ernannte, kam auch Schärding an Oesterrrich. In dem Kriege, welchen Herzog Friedrich der Kriegerische von Oesterreich, der letzte des Babenbergischen Stammens, mit dem Herzoge von Bayern führte, bemächtigten sich die letztem der Herrschaften Schardingen, Neuburg und der übrigen Orten, und da bald darauf besagter Friedrich in dem Kriege gegen den König von Hungarn seinen Geist aufgab, blieben die bayerischen Herzoge im Besitze. Was die weitere Geschichte betrifft, und wie oft zwischen Oesterreich und Bayern wegen dieser Herrschaften gestritten worden, ist schon oben bey der Geschichte des Marktes Ried erzehlt worden. Uebrigens ist hier noch anzumerken, daß von den Herzogen von Bayern nach der Zeit Schardingen mit allen Zugehörungen an die Herzoge von Oesterreich verpfändet worden. Bey Gelegenheit aber des zwischen Bayern und Oesterreich wegen der arl Oesterreich gelangten Grafschaft Tyrol entstandenen Krieges haben die Herzoge von Oesterreich in dem im Jahre 1369. geschlossenen Frieden die Pfandschaft nachgelassen, und Schardingen an Bauern zurückgegeben, worüber das Friedensinstrument in des Falkenstem Geschichte von Bayern 1 . M ? 352- nachgesehen werden kann. Man pflegt gemeiniglich anzugeben, daß Schardingen im Jahve 1310. wegen des gegen die Oesterreicher bezeugten tapfern Widerstandes zu einer Stadt erhoben worden sey. Allein in des OeKel 8cripr. rer. Loie. 1 ". II. P. 1 89 - ist eine Urkunde des Erzherzogs Rudolphs des IV. von Oesterreich äar. Erchtag vor fand Michelelgg 1364. vorhanden, in welcher dieser dem Markte Scharding wegen feiner in dem damaligen Kriege gegen dis Herzog« von Bayern bewiesenen Tapferkeit und Treue für Oesterreich gegeben hat: V0N besirndern Gnaden recht und redlich alle dy Freyheit und Gnade Recht und Gewohnheit in aller Handlung die all unser Slette in unserm Herzogthuine zu Österreich ob der Ens habent auf Wasser und auf Lande in allen Stücken und Sachen, wie die benannt sind, nichts ausgenom, men Ac. Wiewohl in dem obgemeldten Friedenöinstrumente von r z 69. Schardingen annoch ein Markt genennet wird. Nach dem Berichte des Wettttlgs in seiner bayerischen Topo-, graphie hat im Jahre 1449- Herzog Ludewig von Bayern und Graf von Mortany den Zwinger an dem Vorhofe, das Thor und den Thurm vom Grunde heraus mauren, auch von beyden Seiten an dem Jnnstromme den Graben aus den Felsen brechen, dann den Stadtzwingerthurm, das Thor, genannt Heilling, und das Jnn- thor und Zwinger vor dem Aichbichel bis an den Vorhof vom Grunde heraus aufmauren, und andere nützliche und zur Verfestigung dienende Gebäude aufführen lassen. Die Pfarrkirche ist dem heil. Georg eingeweiht. Den ^sten März dieses laufenden Jahres 1779. traf diese Stadt das Unglück, daß durch eine unversehens Feuersbrunst gegen Zo. Häuser, woran- ^ ter auch das Bräu - und das Posthaus begriffen, in die Asche gelegt worden. H. 82. ^ . n l'!'- .'.'NI >. .N!' ^ (Schweizers, Ein gefreyter adelicher Sitz in dem Pfleggerichte Frr'dburg auf allen Seiten mit Bergen, Thälern, und Waldungen umgeben/ an den salzburgischen und oberennsischen Gränzen. Vor ungefähr siebenzig Jahren ist dieses Gut der gräflich Rein- stain - Tättenbachischen Familie von Sr. kuhrfürstlichen Durchlaucht von X 48 --------- von Bayern als ein dazumal heimgefallenes Rittertehen verliehen worden. Dermalen aber sind die Grafen von Fränking im Besitze. Was die Seelensorge betrift , gehört dieses Ort in die Pfarr Henn- ' Hardt. §. 8Z« sch««.») S ch w e n d t. Eine Hofmarch mit einem Schloße, in dem Psseggerichte Scharding, liegt zwischen zween kleinen Bergen und Wäldern in einer Tiefe gegen Oesterreich zu. Es haben dieses Gut die von Messenböck bey zwey hundert Jahren innen gehabt, und Siegmund von Messenböck hat den neuern Theil des Schlosses nach einer Feuersbrunst im Jahre 1586. erbaut. Nach Erlöschung der Messenböckifchen Familie kam dasselbe an die von Paar, und von diesen im Jahre 16zan die Grafen von Thürheim, und endlich im Jahre 1652. durch Kauf an die Freyherren von Rißenfels, welche Familie auch itzt noch im Besitze ist. Eine Abbildung des Schloßes und der Gegend ist in dem ne- 8. bekommenden Kupferstiche H 8. .X- 84. c«-,!»--»- Sieghardtin g. Eine Hofmarch mit einem wohlgebauten Schloße in dem Pfleg- geeichte Scharding an dem Wasser die Pfuda genannt, in einem angenehmen Thale, auf allen Seiten mit kleinen Bergen und Waldungen umgeben, an den passaukfch - und österreichischen Granzen. Es ist allda ein guter Getraidboden und Viehzucht. Das Gewild hat um diesen Ort meistens seine Stände und Auffenthalt. Die Hofmarch hat alle vier Ehehaftsgerechtigkeiten und verschiedene einschichtige Unterthanen in andern Gerichten, welche zu dieser Herrschaft gehören. Die SSW - '.-- ^ 49 Die Herren von Pürrhing haben dieses Gut über vier hundert Jahre besessen, von welchen es im Jahre 1659. durch Kauf an den Grafen Hanns Adolph von Tattenbach gelangte, bey welcher Familie es bis auf heutigen Tag verblieben iss. Die Schloßkapelle iss dem heiligen Ponkraz geweiht, in wsl-^ cher einige Grabssatte der vorigen Besitzer zu sehen sind, §. 85. Spitzender a. Eine Hofmarch mit einem wohlgebauten Schloße n. dem Pfleg- gerichte Mauerkirchen. Scheint die Benennung von ihrer Lage' bekommen zu haben, indem das alte nur in einem Stockwerke bestan- dene Schloß auf der Spitze des allda geendigten Berges lag. Soviel aus den allda vorhandenen alten Schriften zu entnehmen/ so hat'Friedrich Mauerkircher Probst zu alten Oettkng und nachher im ^crhre 1482. Bischof zu Passau das alte Schloß mit einer Ring- > Mauer umgeben, noch ein Stockwerk dazugebant, und das Gut mir angekauften Grundstücken vermehrt. Von dessen Erben gelangte diese Herrschaft an die von Wa- riing und Hechenkirchen, und von diesen im Jahre 1605. durch Kauf an Ponkraz Freyherrn von Freyberg und Hohenaschau und seine Er- " ben, welche das Schloß nebst verschiedenen Getrardkästen mrd Mayerhofen vom Grunde neu erbaut haben. Dermalen iss die Frau Ba- ronesssn von Rosenbusch im Besitze. Die Gegend hat einen anständigen Getraldboden, eine gute 'Und gesunde Luft, sonderbar aber eine sehr angenehme Aussicht, indem es den Markt Mauerkirchen am Fuße des Berges, wie auch Braunau und Ranshofen und andre Gebäude beobachten kann. In der dabey befindlichen Pfarrkirche sind verschiedene Grabstätte'der Litern Besitzer zu sehen. G H. 86. 50 H. 86 . cst-kn.) Stern. Eine Hofmarch mit einem wohlgebauten Schloße, welches mit zweenen Meyern oder Wassergräben umgeben ist. Gehört in das Pfleggerlcht Mauerkirchsn, und liegt auf ebenem Lande. Der Bo- den ist allda sehr fruchtbar und die Luft gesund. Man erzehlt alldort, daß, als im Jahre 1648 - die Pest in Bayern so sehr wütete, sich viele besonders die Beamten von Braunau anher gesiüchtet, und ih^ re Gesundheit erhalten haben sollen. In altern Zeiten hat das adeliche Geschlecht der von Messenböck dieses Gut besessen, von welchem es an die von Paumgarten gekommen, welche selbes sodann gegen Ende des vorigen Jahrhun-- derts an die gräsiiche Familie von Tättenbach verkauft haben. Dermalen aber ist die Familie der Herren Grafen von Fränking im Besitze. §. 87. (Msru.) Süden. Ein Stift und Kloster des Ordens der <7anoniaorum ke§u- larlum 8 . ^uAustini. Die Lage ist nächst an dem Jnnsiuße auf einem Berge ungefähr eine Stunde Weges oberhalb der Stadt Scharding in dem Psieggerichte dieser Stadt. Von der Stiftung dieses Klosters ist so viel gewiß, daß eine gewisse Gräfin oder Prinzeßin oder ^urra die erste Stifterin gewesen. k-Iunonis In lVlerro^. 8a1l8i). 1. III. 255 . schreibt davon also: Engelbrecht der III. dieses. Namens Herzog von Kärnten aus dem Geschlechts von Ortenburg habe mit seiner Gemahlin Urea einer Gräfin von Putten dieses Kloster gestiftet. Wie dann auch folgender Grabstein in der Klosterkirche zu lesen ist: Hier lieg? die Hochgebohrne Körrig!. Geschlechts aus Ungarn genannt Tuta Stifterm zu Süden / so gestorben anno uz 6 . Lai- Ien(Ii8 lVIchi. 3n ' ' ^ -? ^ - > _'v^- U. W ^-v :.? - - r'-t ..-i«^4>4^r ,L.5^E ^rox- N6ck <^! , ^ ^^ «X^> Ü>Ä rsZrr^-'Z nr^-u>^ ;rä öli-'b^ 7:'.'WN' is^mNls^ är'i^ M^M'S ;WH'ü?.zT> -N')Z,^N4^,^HÜ M 4 m^Ur tzMtzNafszS i-- .:-./, '' , »lryR' sM ^KG^F !ip!(jcr^ m 5--. ^^ ^ - .-r^- - . -.' - -' -.'. ^ - 7 - . In den von der Akademie der Wissenschaften herausgeZebmen Klormmenris Loici8 IV. p. 51z. sec;, wird gemeldet, daß luora des Grafen Heinrichs von Neuhurg vnd Formbach (weiche auch Grafen von Putten waren) Tochter diesem Stifte seinen Anfang gegeben habe, so wie ihre Schwester I 4 imeNrnZis Las Stift und Kloster zu Formbach, welches vorhin zu der Grafschaft Neuburg gehörte, gestiftet hat. Es wird auch in diesen Uloriurnenris für eine Fabel angegeben, daß Iura vom königlichen Geschlechts gewesen. Hingegen aber wird in einer Bestätigungsurkunde des Erzbischofes Eberhard von Salzburg von 115z. eben diese Iura eine Königin genennt. Für den zweyten Stifter kann Bischof ^Irmaunus zu Trient angesehen werden, welcher im Jahre 1142. die mehreften seiner Güter in Steuermarkt, und insbesondre die Pfarr zu St, Margarethen diesem Stifte geschenkt und inkorporirt hat, welche Güter aber, wett sie wegen der weiten Entlegenheit wenig Nutzen brachten, ausgenommen die obgedachte Pfarr St. Margareth, veräußert worden stnd. Ferners müssen auch nachher die Grafen von Schaunberg als neue Stifter betrachtet werden, indem beym I^uriäiv b/kerrox. 8 a 1 ! 8 d. 1 ". III. p. 259. mehrere Urkunden dieser Grafen von izoi. izo6§ iz6z. IZ75. iZ 77 - ^23.1490. 1536. Vorkommen, in welchen theils neue Schanknisse enthalten, theils die vorigen bestätiget werden , zugleich aber auch von den besagten Grafen sich folgender Ausdrücke gebraucht wird: Das Gotteshaus zu Sübn, daz von unfern Vodern den Gott genade, gestiftet ist, und des tvir Vogt und Herrn feyn. Item: In der Bestätigung von 142z. und 149O. Die Gnad Gutthar und Freyheit, damit das Gotshaus ze Süden von weilland den wohlges bohrnen unfern Vorforöern löblicher Gedachtniß seligen als den rechten Stiftern desselben Goreshaus ze Süden ttwy viel Jahr bisher fürgesehen, begabt und gehalten. / Es erhellet zugleich aus diesen Urkunden, daß den besagten Grafen die Vogtey über dieses Stift zugestanden habe. Die Klosterkirche ist dcrn heil. Lambert eingeweiht, und finden sich alldort sehr viele Grabstatte adelicher Geschlechter. Im Jahre t 680. ist das Kloster cum ^erperuo ^ure A ulu ^I^rrse begabt worden. Die Abzeichnung des Klostergebaudes ist m dem beykommen- den Kupferstiche IK. 1, zu sehen. 88 . LSttnrns) S U N z i N g. Ein adelicher Sitz mit einem Schloße, liegt an dem User des Jnnstrommes auf flachem Lande in dem Pfleggerichte Mauerkirchen, und ist mit einem schönen fischreichen Brunnenbache und dreyen fischreichen Meyern versehen. Die alldort befindliche Kapelle ist der Mutter- Gottes eingeweiht. Vermöge alter Nachrichten haben die Sunzmger auf ihren hier M^Lndenen Mayerhöf ein Stockwerk erbauen lassen, wo es so- damr Ven Namen Sunzig erhalt-en hat, wie dann dieses Gebäude noch heuHe das alte Schloß genormt wird. Von denen von Sunzig kam dieses Gut durch Kauf an Wolf Siegmund Puchleithner, der das neue Schloßel erbauce. Hierauf gelangte dasselbe durch Heyrath an die von Lutzelburg, welche freyherrliche Familie noch heut zu Tage im Besitze davon ist. §. 89. vLtichftett.) A e i ch j! e t t. Ein adelicher Sitz mit einem Schloße in dem Wfleggerlchte Fridburg an dem landesfürstlichen großen Hennhardterwalde. In der Schloßkapelle wird der heil. Joseph als Schutzpatron verehrt. Von 5 Z Von den vorigen Besitzern ist so viel bekannt, daß Herzog Wil, Helm von Bayern nach dem Tode des Ludwig Reiners dieses Gut seinem Kanzler zu Burghausen Johann Fischer verliehen hat; nach 'dessen Tode besaß dasselbe Franz Fischer, welcher das durch eine Feuersbrunst beschädigte Schloß n'eu erbaute. Dermalen gehört diese Herrschaft der Familie deren von Hackledt. §' 9 °. Teuffenbach. Ein adelicher Sitz und ein mit einem Wassergraben umgebenes Schloß in dem Pfleggerichte Scharding. Dem Vernehmen nach soll ' es seine Benennung von dem vorbeyfiießenden kleinen Bache und der Tiefe des Ortes erhalten haben. Sonst liegt dieses Gut an der von dem Lande ob der Enns nach Scharding gehenden Landesstraffe, das, selbe soll vormals den Reitter - dann Raspisch-und Hacklederischen » Familien gehört haben ^ von der letztem gelangte es durch Heyrath an die Pelckhoverische Familie. Dermalen ist der Freyherr von Neuburg im Besitze. §. 91. »8 2 ^ ^ st l ch» LD.'hn'.akck!.) Eine Hofmarch und ein Schloß in dem Pfleggerkchte Scharding in einer erhöhten und auf zwo Seiten mit Bergen umgebenen Gegend, nicht weit von den Gränzen des Landes ob der Enns. Das Schloß ist mit einem Weyer umgeben, und befinden sich in dieser Hofmarch verschiedene Handwerksleute; es ist auch allda eil! guter Getraidboden und Viehweide. Die Pfarrkirche ist der Mur< ter Gottes eingeweiht. Vor bald dreyhundert Jahren ist dieses Gut durch Erbschaft von dem adelichen Geschlechre der Stocker an die gräflich Tättenba- chische Familie gekommen, welche auch noch im Besitze davon ist. Gz §. 92. / 54 ( VjelfSisina) < Unter Sit- f vnt«- 'Fränking-) s Doitähv/r §cn.) < Dsrchr;- z. 92. V i - l sä ssi n g. Eine Herrschaft in dem Pfleggerichte Schärding / welche den Herren Grafen von der Wahl zugehörig ist. h. 9 Z- U N t e r r E r t z i N g. Eine Hofmarch in dem Pfleggerichte Ried, welche der gräflich TattenbachWen Familie angehörig ist. Man besiehe übrigens, was oben bey der Hofmarch Ober - Eitzing angemerkt worden ist. ;> 94 - Unter-Fränking. Eine Hofmarch in dem Pfleggerichte Wildshut. Ein uraltes Stammgut der gräflich Fränkingifchen Familie, welche 'auch noch heute im Besitze davon ist. Es sind in dem der heil. Magdalena geweihten Gotteshause nach Zeugniß des vorhandenen Grabsteines 1570. Oßwald, Johel, und Sebulon von Fränking sammt des Johel Ge^ mahlin einer gebohrnen vom Haufperg begraben. Mansche, was oben bey der Hofmarch Ober-Fränking erinnert wird. H- 95. V 0 i t s h 0 f e n. Eine Herrschaft in dem Pfleggerichte Ried, welche der gräflich Tättenbachischen Familie zugehörig ist. §. 96. V 0 r ch t e n a u. Vorchtenau oder Fortenau eine Hofmarch und ein Schloß m dem Pfleggerichte Ried, an der Landstraße, welche von Ried nach Schqr- 55 Schardingen führt. Liegt auf ebenem Lande , doch Leyderseics mit einigen Bergen umgeben, und fließt der kleine Fluß die Antiß vorbei ' Der gemeinen Sage nach, ist diese Hofmarch von der frey- herrlichen Familie von Rham-berg bey 4 — bis 500. Jahren besessen worden , als aber wegen eines Schuldenlastes das Gut vergantet wurde, ist selbes im Jahre 1674. von dem Herrn Grafen Franz Albrecht von der Wahl erkauft worden, indem dasselbe von der gräflich Wahlisthen Herrschaft Aurolzmünster nur eure Viertelstunde entfernt ist» Der heutige Besitzer ist Herr Graf Franz von der Wahl. §' 97 - Urspräng. Eine Hofmarch Ln dem.Pfleggerichte Mauerkirchen, welche den Herren Grafen von Haßlang ungehörig ist, an welche dieselbe mit den Hofmarchen Mach, Pürach, Leuten, und Waasen nach Erlöschung des gräflich Wartembergischen Stammens gekommen ist. Siehe, was oben bey der Hofmarch Mach angemerkt worden ist. tz. 98. U t t e N d 0 r f. M Ein landesfürstlicher Markt und ein eigenes Pfleggerichte. Gehörten in den-Mern Zeiten zu dem Pfleggerichte Trostburg, wohin es auch noch in des VVmMgs Topographie II. p. 5 g. gerechnet wird. Liegt an dem Fluß e Mactig zwischen Mauerkirchen und Mattigkofen. Es geben die - dortigen Nachrichten, daß im Jahre 1692. den 17. July das Wasser der sonst kleinen Mattig nach einen Wolkenbruch und langen Regen dermassen angelaufeu, daß man mit Schiffen, wie auf einem schifteichen Wasser mitten durch den Markt hat fahren können. Uebrigens ist diese Gegend wegen des Wildprats und der guten Fischen sehr berühmt. Im Jahre 1441. und 50. Jahre darauf ist dieser Markt zwey- mal in die Asche gelegt worden, wo auch bey dem letzten Brande alle Urkunden, und andre Originalbriefe des Marktes zu G.runde gegangen sind. In der Kirche werden die heiligen Aposteln Peter und Paul als Schutzpatronen verehrt. Vor ungefähr vier hundert Jahren hat Bernhard von Grambs Ut- rendorf als eine Herrschaft besessen. Nach Erlöschung dieses Geschlechts . . ist dieselbe dem Hause Bayern heimgefallen. Die Abzeichnurrg des Schlosses und Marktes ist in dem bey- O. kommenden Kupfer H. IK §- 99. - Massen. Eine Hofmarch und dabey ein mit zweenen Meyern umgebenes Schloß in dem Pfleggerichte Mauerkirchen, unweit, von dem Markte Mauerkirchen. Artlieb von Dachsberg hat dieses Gut im Jahre 1627. von den Freyherren Achatien von Danberg zu Aurolzmimster käuflich 'an sich gebracht, von welchem es mit der Hofmarch Aspäch (siehe oben, was bey Aspach angemerkt worden) durch Heyrath an den Grafen Ferdinand Lorenz von Wartemberg als ein I^iäeiLomis8 gekommen ist. Nach Erlöschung des gräflich Wartembergischen Sram- mens gelangte es an die gräfliche Familie von Haßlang, welche auch noch heute in dem Besitze ist. Die alldort befindliche Pfarrkirche ist dem heil. Peter geweiht» H. IOO.- W e e g l c i t h e n. Em Sitz und ein Schloß in dem Pfleggerichte Ried nächst an dem Markte Ried, und ungefähr eine Stunde von den österreichischen / schen Grauzen entfernt, in einer ganz ebenen und angenehmen Lage. Das Schloß ist ganz mit einem Weyer umgeben. In dem Schloße befindet sich eine wohlerbaute Kapelle, welche der Familie Christi geweiht ist. Von demGeschlechte derAhamb gelangte dieses Gut an die Mayer- lische Familie, von welcher es über zweyhundert Jahre besessen worden. Nachhin kam es an das gräflich Tattenbachische Haus, welches noch itzt im Besitze ist. §. roi. Weiffeodorf. cW-iff,»- ' dorf.) Ein gefreyter Sitz mit einem kleinen Schloße nicht weit von dem hohen Kuchelberge, ringsum mit einem Weyer umgeben, in ' dem Pfleggerichte Fridburg hart an den landeöfürstlichen großen Waldungen. Es ist allda ein guter Bierverschleiß, Feldbau und Heuwachs , wie auch ein reicher Forellenbach. Es ist dieses Gut von einem gewissen Zotten von Perneck an die gväflich Ahamische Familie gekommen. Dermalen aber besitzen dasselbe der Graf von Taxis, und Freyherr von Jmsland gemeinschaftlich. §. IO2. W i l d e n a u. > - Eine Hofmarch und ein Schloß in dem Pfleggerichte Mauerkirchen , liegt gegen den sogenannten hohen Kuchelberg vor dem Walde. Das Schloß ist ein altes aber fthr festes Gebäude, Hac vornher einen großen und festen Thurm, von welchem man vorgiebt, daß selber in den Zeiten, als die Hunnen in Bayern eingefallen , ein Raubthurm gewesen seyn soll. Das Schloß ist auch mit einem doppelten tiefen Weyer und einem schönen Garten umfangen. Allda ist ein brauner Bierschlag, guter Getraidboden, und Heuwachs, H sammt sammt einer ergiebigen Jagdbarkeit. In der Schloßkapelle, wo der- schiedene-heilige Gebeine ruhen, werdender heil. Georg und der heil. Kilian als Schutzpatronen verehrt. Von undenklichen Zeiten, und so weit einige Nachrichten reichen, wurde dieses Gut unverrückc von der Ahamischen Familie besessen, wie dann auch noch heute dieses gräfliche Haus im Besitze ist. §. roz. (MldShut.) Wildshuk. Ein landesfurstliches Schloß und eigenes Pfleggericht, auf einer Seite von dem Salzafluße, auf dee- andern von dem salzbürgi- schen Gebiethe, und dann auch von dem landesfürftlichen Forste Witthardt umgeben. Das Schloß ist klein, und mit einer Ringmauer und sehr Liefen Graben versehen. Die Schloßkapelle ist dem heil. Sebastian geweiht. In der nahe gelegenen wohlgebauten Kirche zu Weng wird der heilige Pantaleon und dessen Reliquien verehrt. Es befindet sich auch bey diesem Gotteshaufe ein kleiner Gesundheitsbrunn, von welchem die an- kommenden Kirchfahrter für allerley Gebrechen dieses Wasser mit guten Wirkungen trinken. Daß diese Herrschaft von der Familie deren von Nusdorf an die Herzoge von Bayern gekommen , beweiset ein noch vorhandenes Dokument vom Jahre 14zz. Freytag vor St. Margarerhentag worinnen die von Nusdorf um die Veste von Mldhuts einen Revers an die Herzoge von Bayern ausstellen. Eine Abzeichnung des Schloßeö und der Gegend sieh m dem M. nsbenkommenden Kupferstiche H. 104» 59 §. 104. Ä) ! tN ö ^ U ö. (Mmbh ,b > Ein adelkcher Sitz m dem Psieggerichte Matlerkirchen in einer waldig - und bergigen Gegend. Vermöge vorhandenen Dokumenten hat die Wirnbhuberische Familie schon im Jahre 1462. dieses Gut besessen, von welcher es vermutlich auch ihre Benennung erhalten hat. ^m Jahr 2 -l 540 . verkauf ten die Wimbhuberischen Erben selbes"an den Johan Hackleder zu HäcklM^rmd^o^ gleich der Besitz von dessen Erben wiederum verschiedentlich veräußert worden, so gelangte es doch im Jahre 1589. den 25. May abermals durch Kauf an Mathias Hackleder von Hackledt zu Brunthal, wie dann auch noch heut zu Tage die Familie von Hackledt im Besitze ist. h- -05- Iben. (Me-.) Eine Hofmarch und ein Schloß in dem Pfleggerichte Braunau, auf dem Gipfel eines ziemlich gähen achteckigten Berges, welcher vormals der St. Pongrazienberg genennt worden, eine Stunde von den salzburgischen Gränzen entfert, mit drey kleinen Seen, zweenen Meyern, auch einer schönen Waldung und herumliegendem ebenen Lande umgeben. Soll in altern Zeiten eine herzogliche Pflege gewesen seyn, welche vor ungefähr 420. Jahren von denen von Sonnendorf in den Gebäuden wiederum neu erhoben worden. Von den leßcen des Sonnendorfischen Stammens ist dieses Gut denen von Tauffkirchen käuflich überlassen worden, welche gräfliche Familie auch noch itzt im Besitze ist. Es ist allda eine gesunde Luft, und ein ziemlich guter Getraid-- boden und Viehzucht. In der Schloßkapelle wird ein wundertätiges Mutter Gottes Bildniß verehrt. In der zu dieser Hofmarch gehörigen Pfarrkirche Egglsperg befinden sich verschiedene Tauffkirchne- H 2 rische rische Grabsteine; man sieht auch alldort einen Mann in Lebensgroße ans Marmor, welcher zu ewiger Gedächtniß des letzten Sonnendorfers und Stifters in der Kirche eingemauert ist. Auch in dieser Kirche wird ein wunderthatiges Mutter Gottes Bildniß von vielen Wohlfahrtern besucht. §. iv6. - Zell Eine Hofmarch und ein Schloß in dem Pfleggerichte Schärding, soll der gemeinen Sage nach von dem uralten Geschlechts der von Zeller erbaut worden seyn, und daher auch seine Benennung erhalten haben; so viel ist gewiß, daß die Zellerische Familie mehr als durch Zoo. Jahre selbe innen gehabt hat, von welcher es an die von Ritschau, dann an die von Hoheneck, und endlich an die von Tättenbach gekommen ist, welche Familie noch heute in dessen Besitze ist. Es hat diese geschloßene Hofmarch ein gefreytes Brauhaus und auch verschiedene einschichtige außer der Hofmarch liegende Untertha- nen. Uebrigens liegt dieser Ort in einer lustigen scdönen Ebene bey dem ziemlich fischreichen Fluße Pramb mit einem doppelten wohtbe- setzten Weyer auch einigen Bergen und Waldungen umgeben, nahe an den Granzen des Landes ob der Enns; der Getraidboden und die Viehzucht ist von mittelmäßiger Gattung. Die alldort befindliche Kirche ist der glorwürdkgen Himmelfahrt der Mutter Gottes geweiht, wo auch verschiedene Grabstätte der vormaligen Jnnhaber dieses Ortes zu sehen sind. An- Anhang. demjenigen — vormals bayerischen Distrikte, dessen Topographie man ^r-de«-v n, aeliefert hat/ befindet sich auch die Herrschaft Obernbepg an dem Jnnfluße, weiche von undenklichen Zeiten her ein Eigenthum des Hochstiftes PttstiM ist, wie dann, nach Zeugniß des k. in Zerm. lacr. I'. I. x>. Z 45 - schon ^Volsgerus Bischof von Passau um das Jahr 1198. eine Feste alldort zum Schutze seiner Lande hat anlegen lassen. Es besitzt das Hochstift diese Herrschaft als eine eigene Pflege mit aller hohen und nieder« Gerichtsbarkeit, und ungeachtet Kuhr- bayern allezeit einen eigenen Beamten oder sogenannten Zehendner hatte, so war doch demselben nichts anders aufgetragen, als nur das kuhrfürstliche Interesse, so viel die dasigen Zehendcn, dann das Salz- Mauth-und Acciswesen betrift, nach den Verträgen und Herkommen zu besorgen. ^ Wegen des Burgfriedens von Obernberg sind nach Zeugniß des Freyherrn von Kreittmayr im bayerischen Staatsrechte h. i g 8. Verträge von den Jahren 1575. und 78. vorhanden. Fer- ' Ferners sind einige Irrungen in diesen Gegenden mit dem Ekj- stistß Salzburg noch unentschieden; und zwar Wegen der Herrschaft Mattsee, weiche gegen Mittag die Gränze des öfterreich - bayerischen Antheils ausmacht. Das Erz- ftift Salzburg erkaufte diese Herrschaft sammt dem See und allen Zttgshörtrngen von dem Hochftlfte Passau im Jahre i z 98. für 15 ooo. Wiener Pfunde, wie b^unckius lVlsrrop. 8 a 1 i 8 b. I'. I. x. 17. berichtet. Im Jahre 14z i. erhielt das Erzstift das Hals - und oberste Gericht mit allen Ehren, Nutzen und Gülten für 9000. Gulden von den Herzogen von Bayern jedoch nur pfandweise, wie Freyherr von Kreittmayr in dem bayrischen Staatsrechte H. i Z7. anführt, welcher auch noch weiters anmerket, daß, ungeachtet das Pfand nach der Hand wiederum aögelöft worden, das Erzftift unter dem Angeben, daß n.ur der Blutbann verpfände!: gewesen, Nicht nur die Landeshoheit über Mattsee, sondern auch außer den im Dertrage r 5 zo. benannten Matefizfallen die (ärimmaljurisäiÄiou, wie nicht weniger bey den — außer der Mattseeischen Gränze gelegenen einschichtigen Grundunterrhanen alle hohe und niedere Obrigkeit behaupten wolle. Bayerischer Seits hingegen gestünde man ^ . -- .- dem Erzstifte in Mattsee weder das kleine lerrlroriaiL, noch in einem einzigen Stücke das Kriminale, und eben so wenig auch bey den gemeldten einschichtigen Grundunterthanen die niedere Gerichtsbarkeit ein. Im Jahre 159 2, kam die Sache zum Prozeß bey dein Reichskammergerichts, und es ergiengen auf die gegen Bayern in- per conMmivns piZnorsÜria gestellte erzfliftische Klagen viele lVlanösra und parir^ria?. ' Die von Bayern dagegen eingerichteten ^xeeprionss und der darüber gepflogene Schriftwechsel beruhet feit l6l6. auf der kammergerichtlichen Relation und Entscheidung. 2^° Eine gleiche Irrung besteht auch wegen der Malestz zu SttaßwasMv--urrü^ Hechf el gen , w elche s den obig en Prozeß einfchlagt. Als daher im Jahre 1758. der renovirte salzburgifche Galgen zu Straßwalchen niedergerissen, und im folgenden Jahre vier Räuber aus dortigem Amthause manu militari weggenommen, dann ein salzburgischer Jager durch die bayerische Militz aufgehoben worden, wurden auf Anlangen des Erzstiftes bey dem kaiserl. Reichs- hofrathe ^lanäara 8. (H. gegen Kuhrbayern erkannt. Kühr-bayerischer Seits schützte man exLexrioriem 1 ici 8 xericiemiX Osmeralis vor. Vom Reichshofrathe wurde zwar diese ^xcexrion verworfen, das Kannnergericht aber erkannte ein Ivlariästum äs non rralrerr- äo lirem aä juäieium imperiale aulicum, worauf die Sache also beruht. Die Gränzdifferenzen zwischen den vormaligen bayerischen Pfleggerichten Braunau und Wildshut und dem erzstiftischen Pfleggericht kauffen sollen zwar von geringerer Erheblichkeit feyn, sbee doch noch unentschieden. KieittMayer, welchen man, ohne die Gegengründe des Erzstiftes zu wissen, nur relLtive gefolget, meldet zugleich in seinem 1772, im 64 im Drucke erschienenen Staatsrechte, daß eben dazumal nämlich 1772. Vergleichstraktaren über alle diese Gränz - und andre Irrungen auf dem Tapete gewesen, wovon der Ausschlag zu erwarten sey. Den; Vernehmen nach soll man auch mit diesem Vergleiche bis zur endlichen Relation gekommen seyn, welche aber durch den Todfall des Herrn Kuhrfürften Maximilian Joseph in das Stecken geraden ist. 4" In dem salzburgischen Markte StkaßWülchen stunde den Herzogen von Bayern, folglich auch dem künftigen Landesfürsten dieses Antheils, das Recht zu, eine eigene Gränzmauth alldort einzunehmen, und ihre eigene Mauthner zu bestellen, welches Recht bisher unverrückt und ohne Widerspruch ausgeübt worden V e r z e i ch n i ß der m dieser Topographie beschriebenen Städten - Markten- Stiften- Hofmarchen» uaö Adklsitzm. A. Ach. ------- Aham. -------- Altham- sammt einer Abzeichnung dieses Marktes. - - Aspach. ----- - - - Aurolzmünstep / Markt und Schloß sammt zweenen Kupferstichen. - - - - - B. Braunau , mit einem Kupferstiche. - - Sekte. - 9 Bürrnwang. Eberswang. - - Ellriching. - - Erb, oder-Jm-Erb. - Ettenau. - - - E. - - - - F. - Fraumstein. - -, - Forster». » - - - Friedbmg, sammt einem Kupferstiche. G. Geretstorf. - - - -, Grampelstein. - Grirnnau. - - - - Gro- 9 ic> IO I! H rZ -4 14, 14 15 15 16 17 Große» - Schörgarn. Gmizing. . > Gurten. - > Hackenbuch. Hackledt. Hagenau. Haitzing. Hautzing. Henhardt. Herbstham. Hueb. s - H. Jmolkam. 3 - K- Kaümg. - - - - - - - Katzenbekg, stimmt einem Kupferstiche dieser Hofmarch. Kirchdorf. - - - - > - E. Lauffenbach. - - - - . . Leuthcn. ^ - « , < < - - M. Mambling. - - - » - - Masbach. - - - - - - Mattigkofen , sammt einem Kupferstiche davon. - Mamrkirchen , sammt einem Kupferstiche davom - Mayerhof, sammt einem Kupferstiche davon. - Mayring. ------- Milham. - - - - - ^ - Mörschwang. - - - - - . - Münzkirchen. - - - - - ' MürLng. - - - - - - - Seite. -. !/ - 18 - 18 - i 8 - 19 - 19 - 19 - 20 - 20 - 20 / 2 l - 2l , 2 2 - 22 - 22 2Z 2 Z 2 Z 24 24 2 5 27 27 28 28 29 29 N. O. Neuhaus. - - Neukicchen. - Neündling. - Neurathing. L Obereitzing. Oberfränking. - - - - - - ' Offenwang. - - - - - . Orth, sammt einem Kupferstiche dieser Hofmarch. » Osternach. P. , Perwang. ....... Pfaffstetten. - - - - , - Pogcnhosen. - - - - - . Prackenberg. - - - - . . Pramech. Prumthal. - - - - - . .. Pürarh. - . - ..... R. Raab / fammt einem Kupferstiche davon. - - Mainbach. - - - - ; - ^ Ramting. - - - - - - - Mametmg. - - - , - - '- Ranshofen, fammt einem Kupferstiche dieses Stiftes. Melchersberg, fammt einem Kupferstiche dieses Stiftes. Ried> fammt einem Kupferstiche dieses Marktes. Rlegerkmg, fammt einem Kupferstiche davon. - Rospach. - - - - - - ^ S. St. Mörthen, fammt einem< Kupferstiche davon. - Schacha. - - - - . , , , 3 ^ Schar Seik^ - 29 '- zo - ZO , Z L Z L ^ ZI - Z 2 / Z2 , Z2 s ?Z - zz - 99 - 94 - Z4 - 34 - 35 - 95 - z6 - Z 6 - z6 - 97 - z h L''' 4 Q - 45 ^ 49 ^ - 44 45 , Sekte. - - 45 - - 47 - - 48 - - 48 - - 4.9 - ' 50 Süöen , Stift und Kloster sammt einer Abbildung desselben. 50 - - 52 Schärding, mit einer Abbildung dieser Stadt. Schweigersreuth. - - - - Schwendt / sammt einem Kupferstiche. - Steghardting. - - - - - Spitzenberg. - - - - - Stsrn. T. Sunzing. Teichstett. - - ^ - - - - - 52 Teuffenbach. - , - - - - - 5z V. Wetzenaich. - - - - - - - sz Vielsäffing. * - * - - - - 54 Unteremzing. , - - - - - - 54 Unterfränking. - - - - . ^ - 54 Voitshofen. - * * ^ ^ ^ - 54 Vorchtenau. - - - ^ - ^ - 54 Ursprung. ^ - - - - - - 55 Uttendorf/ sammt einer Abzeichnung des Schloßeö und Marktes. 55 2ö. Waasen. - - - - - - - - 56 Weegleithen. - - - - - - - 56 Weiffendorf. - - - -k - - - 57 Wildenau. - - - - - - - 57 .Wildshut, mit einer Abzeichnung des SchtoßeS und Marktes. 5 8 Wimbhub. - * * * * * * Iben. r - - - -» - - - 59 A , Aeii. ^ - ^ ^ ^ - ^ ^ ^ 60 Zwcy- Z W e y t e s V e r z e ichniß der Besitzer der vorgedachten Städten, Märkten, Stiften, Hofmarchm und SiHeü- Sandesfürstliche Städte, und Märkte. - Altham. ' Braunau. Friedburg. Mattigkofen. Mauerkirchen. Ried. . ' ' ^ Schärding. Uttendorf. - Wildshut. Stifte und Klöster (^Lnomeorum reZularium Ranshofen. Reichersberg. Süben. , Aheittt (Grafen von) Jmolkam. Neuhaus. Wildenau. Braunau die Stadt. Förstern. > Burghausen Kastenamt allda. Ettenau. Fränking (Grafen von) Griennau. Hagenau. Haitzing. I Z 8 . ME- Hueb. Neündlmg. Oberfränking. Unterfranking. Schweigersreuth. Stern. Gruber (kuhrbayerischer Pflegkommissarius ) Henhardt. Hackledt (Freiherren) Hackledt. Hackledt (Herren von) Prumthal. Teichftett. Wimbhueb. Haßlang (Grafen von) Aspach. Leuchen. Pürath. Rosbach. Sckacha. Ursprung. Waasen. Huber (Freyherr von) Psgenhofen. Jmßland ( Freyherr von) Weiffendorf. Lerchenfeld (Frau Freyitt von) Gunzing. Mayring. Riegerting. Lützlburg (Freyherr von) Rameting. Sunzing. Mattigkofen (Kollegiatstift allda) Ostern ach. ^ Michelbauern (Kloster im Salzburgischen) Perwang. Nettburg (Freyherr von) Teuffenbach. Passau (Hochstift) Bürerrwang. Gramplftein. Mörschwang. Neurachurg. ._ Pranieth. " ' ^^- Paumgarten (Grafen von) Frauenstein. Pelkofen (freyherr von) ^ . Masbach. , Pflacher ( Freyherr von) Großen - Schörgarn. Hackenbuch. Prielmayer (Herr von) Ach. Ranshyfen (Kloster und Stift (?rmon. re§. 8. Neukirchen. Reichersberg (Stift und Kloster Lanon. reZ. 8. äuKuümj,) Orth. Riesenfels (Freyherr von) Kalling. Schwendt. NoftttbUsch (Freyin von) Geretstorf. Spitzenberg. Tattenbach (Grafen von) Eberjchwang. Mayerhof- Münzkirchen. Müring. Obereitzing. Prackenberg. Raab. ' Raab. St. Mörthen. Siegharting. Vetzenaich. Untereitzmg. Voitöhofen. Weegleithen. Zell. Tauffkirchen (Grafen von Guttenburger oder Engelburger Linie) Katzenberg die Feste. Tauffkirchen (Grafen von Hbner Linie.) Pfaffstecren. Vben. Tauffkirchen (Gräfin von, Wittib) Aham. EUriching. Gurten. Katzenberg die Hofmürch. Kirchdorf. Taxis (Grafvon) Weiffendorf. Törring (Graf don 3-.ttMachisch«r üm«. Erb. Mambling. Irotti ( klarymie äe ) Milham. Wahl (Grafen von der) Aurolzmünster. Hc-utzing. Herbstham. Lauffenbach. Rainbach. Rainting. Vielsässing. Vorchtenau. E' Wald (bayerisches Gericht) Offenwang. Bey lag e dl°. i. Kayser Josephs des Ersten Rescript an die baye- rische Regierung z« Burghausen, worinn derselben die s-- xäiLtion der disseits des Ans gelegenen bayerischen Landschaft, und derselben IncorporLtjon an Oesterreich LmimL- ret wird^ Von 19, November »729. ^ ^osephns MisMMZ^Gmrvcn-Eähtter wmr- scher Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs rc.rc. Es ist überall in frischer Gedächrniß, welcher Gestalt der geächtete Churfürst zu Bayern bald nach entst ndenen gegenwärtigen 'Krieg szei- ten zwischen Uns und der Cron Frankreich, sejn feindseliges Semürh. gegen Uns und Unser Erzhaus dahin geäußert und an Tag gelegt,, daß er nicht allein Uns an rechtmäßiger krolequirung Unseres an dis spanische Monarchie habend unstreitigen Luccelsions, Rechts mit offenbaren Gewalt zu hindern, sondern auch Uns so wohl von der österreichischen und des Landes ob der Ens als Unser gefürsteten Grafschaft Tyrol zu entsetzen und sich dieselbe zuzueignen., so viel an ihm gewesen, getrachtet, allermassen er auch gedachtes Tyrol unter fernen Normen und Siegel als angemaßter wirklicher Landsherr zu regieren bereits angefangen hat. Die göttliche Vorsicht nun hat diesen.ungerecd-. ten Vorhaben gesteuret, und es zu Schanden gemacht , es sind doch daran solch traurig und schmerzliche Denkmaale übrig geblieben , daß Wir so wohl als unsere ruiniere getreue Lande und Ünterthanen selbige einige Zeit zu empfinden haben werden, m d obwohlr-n-LMdemiiach' von Niemanden mit Fug verdacht werden könnte, wann wir theils zu einiger Milderung ?es Uns dadurch so wohl in rechtmäßig-und. nachdrücklicher Vmäjcirung obgedachtUnserer furjuM verursachten un- ersätzlichen Hinderm'ß , und sonst zugefügten unschätzbaren Schadens ,, als auch zu 8t2bi1irung künftiger mehrerer Sicherheit und Men Vernehmens zwischen Uns und unfern Nachkommen eines, und» den Pos- sessoren der bayerischerr Lande andern Theils, wenigstens den ganzen Pnstrom als einen natürlichen Istmltem zwischen beyd rseitigen Landen setzen , und uns denselben völlig zueigneten. , So find wir doch gnädigst gesinnet, Uns, so viel unsere Erblande angehet , mit einem wert geringeren zu vergnügen, und um obgedachten Zweck zu ersangen, nur die zwischen den Stiftern Salzburg und Passim, disseits des Hns gelegene , an unser Herzogthum Oesterreich .ob der Ens Wstossende K Llei- kleine Portion des Landes von Bayern, dergestalt abzusondern, daß wir zwar davon etwas jetztgedachtem Erzhcrzogthume od der Ens wiederum einzuverleiben, das übrige aber den Blschojsen und dem Stift Passau zu ihrer nicht unbillig suchenden ^tiskLÄion, theils auch unfern und des Reicks getreuen Vasallen zu Belohnung ihrer Verdiensten zu unmittelbahrcn Reichslehen, wovon sie dem bayerischen Crayß ihre krLütmcla bcyzutraqen haben werden, zukommen zu lassen gedenken , mithin dem Reiche zeigen wollen, daß wir darunter mehr die künftige Ruhe als unser particulair Nutzen suchen. Und gleichwie wir unfern lieben und getreuen Kundschaft bereits die Abteilung iutinürl und anbefohlen haben, daß selbe künftighin solchen Distrikt, §ls ein von dem Heezoglhum Bayern abgetrenntes und besonderes fand zu coulicleriren, und sich von Landschaft wegen einiger Einkünfte oder Verordnung mehr unternehmen , wie auch die hierinnen entlegenen vormals gewesten Stande der Clöstern, Adels und der Bürgerschaft bey einigen bayerischen Landtagen ihrer in diesem Distrikt Ilwirtin Güter halber mehr erscheinen, noch auch die hierine befindliche landschaftliche aus Wahl verordnete Rechnungs , Aufnehmer und andere zu bevorstehend künftiger noch anderer Versammlung couvociren lassen werden, und eben der Ursachen solche in erbeuteten Distrikt entlegene landschaftliche Verrechnung Aufnehmer und andere der bis- hero erjagten bayerischen Landschaft zugetragenen Pflicht allerdings entlassen ; Also auch haben wir euch diese des Landes Abtrennung gleicher Gestalt zu dem Ende kund thun wollen, daß ihr euch in besagt von dem Lande Bayern abgesonderten Distrikt keiner Verordnung mehr unternehmet, sondeM UElL" wir diesen sonderheitlich sämErwen^u kaM gÄenkenI dE'äMartet , was wir euch M- falls bedeuten werden, euch unverhaltend , daß wir denen Gerichten Vielshofcn, Landshut, Braunau, Mauerkirchen, Mattighofen , Uttendorf, Eichburg und Schärding von dieser unser keüMtion bereits von hieraus bekörige Ooirimunication thun lassen; seynd euch .Mibe,) mit Gnaden gewogen. München den 19. November 1729. Aä mLnäLtum 83c. K.e§. -l- NajeUar. proprium. * Indes Lünigs Reichsarchiv, k. Lpcc. < 7 ont. I. Abs. 4. öslerr.p. z ry. und in den für. Fühl. D. II. 70. e y l a g e N°. 2. U e b e r s e y ung des Vertrags der Kaiserinn Königinn Mafest. mit dem Herrn Kuhrfürsten von Pfalz kuhrfürstlicheir Durchlaucht vom iztm May 1779» K A Majestät die Kaiserin, apostolische Königin« zu Hungarn _ H und Böheim und Ihre kuhrfürstliche Durchlaucht zu Pfalz ha- ben beschlossen, sich über die Verlassenfchaft des höchstftligerr Herrn Kuhrfürsten von Bayern mit Beziehung des Herrn Herzogs von Zweybrücken Durchlaucht einzuverftehen, und zu dem Ende haben besagt ihre Majestät einerseits, und der Herr Kuhrfürst von der Pfalz für sich und seine Agnaten andrerseits folgende-Attikel ftstgefstzt. 1. Art. Der Herr Kuhrfürst von der Pfalz wird sammt seinem Hause alle jene Bezirke, welche das Haus Oesterreich sowohl in Bayern, als auch in der obern Pfalz gegenwärtig im Besitze hat, gegen die in dem 4. 5. 6ten Artikel ausgedrückten Bedingnisse, und gegen die Verzicht auf alle, wie immer Namen habende Foder ungen zurück erhalten, welche auf diesen österreichischen Besitz einige Beziehung ha-^ ben würden, und der Kaiserinn Königin» Majestät entledigen Ihrer Seits den Herrn Kuhrfürsten von der Verbindlichkeit der Konvenziorr vom Zten Jänner 1778-, und entsagen durch den gegenwärtigen Artikel auf die feyerttckste und verbindlichste W-ise für Sich, Ihre Erben und Nachfolger auf immer allen Ansprüchen, welche Sie aus was immer für einem Rechtsgrunve auf einige Theile der Verlassenschaft des hochstieligen Kuhrfürsten gemacht haben, oder machen könnten» 2. Art. Als ein Merkmaal Ihrer besonder» Zuneigung überlassen der Kaiserum Königin» Majestät für Sich, Ihre Erben und Nachfolger dem Herrn Kuhrfürsten gleichfalls für sich, feine Erben und Nachfolger die Herrschaft Mmdelheim. Allerhöchst Dieselben i-Lec- K r lassen / v . lassen auch dem Herrn Kuhrfürsten, um Ihm den Vergleich über die Allodialansprüche des Hauses Sachsen zu erleichtern, alle Rechte Ihrer Krone Böhmen über die gräflich von Schönburgischen Herrschaften Glaucha, Waldenburg, und Liechtenstein sammt deren Zugehö- kungen ; endlich wollen Ihre Majestät gleichfalls dem Herrn Kuhrfür- ften und dem gesammcen pfälzischen Hause die von der Krone Böhmen rührende, in der obern Pfalz gelegene Lehen, so , wie sie bis nun von den Kuhrfürsten in Bayern besessen worden, anwiederum verleihen. z. Art. ^ Der Kaiserin» Königin»» Ma/sstäe verspreche» sich key Sr. Ma/estak dem Kalser und dem Reiche dahin verwenden zu wollen daß Ihrer kuhrfürstlicke» Durchlaucht für Sie, und das gesammte pfälzische Haus die sowohl in Bayern als auch in Schwaben gelegene, von der Willhellmiscken Linie neuerworbene Reichslehen, so, wie ße der verstorbene Kuhrfürst von Banern besessen, wiederum verliehen werden, und um den Herrn Kuhrfürsten noch mehr von der Aufrichtigkeit Ihrer Gesinnungen für seine Person und den Vortheil seines Hauses zu überzeiged, versprechen Ihre Majestät auch Sich dahin verwenden zu wollen, damit die Verwaltung der besagten Lehen Ihrer kuhrfücstlichen Durchlaucht unmittelbar nach der LaüüeLtioL der gegenwärtigen Konvenzion überlassen werde. 4. Art. Dagegen aber, und -um diesen Merkmaalen §er ^uneiguna Ihrer k. k. apostok. Majestät zu entsprechen, überläßt der HerrKuhr- Arft, zu Pfalz für sich, seine Erben und Nachfolger der Kaiserin« Komginn Majestät für Sie, Ihre Erben und Nachfolger die Aemter Wrldshut, Braunau fammtder Stadt dieses Namens, Mauer- krrchen , Fridbrrrg, Mattighofen, Ried, Schardina, und überhaupt den ganzen Antheil Bayerns, welcher zwischen 'der Donau, dem Inn und der Salza liegt, und einen Theil der burghausifchen Regierung ausmacht, in dem Stande, in welchem sich dieser Bezirk gegenwärtig befindet« ^ 5. Art. * ^ m dem vorhergehenden Artikel benannten Flüsse werden dem Hause Oesterreich und dem- Kuhrfürsten von der Pfalz in so wett gemem seyn, als sie die abgetretenen Länder berühren. Keiner der beyden kvntrahirenden Theile wird in denenselben den natürlichen Lauf Lauf der Flüße hemmen, oder verändern, noch die freye Schiffahrt und den freyen Durchzug der Unrerchanen, Maaren, und was immer für Produkten und Fahrnisse des andern Therles hindern können; und keinem dieser beyden Theile-foll erlaubt seyn auf diesen Flüßen neue Maure, oder was immer für Namen habende Zölle anzulegen» Weiches alles auch für jenen Theil des Inns zu verstehen ist, der zwischen dem Amte Schärding und der, dem Hause Oesterreich gehörigen, Grafschaft Neuburg durchfließt. 6. Art. Das A t/i'k-s h^ m-vkten G ranz en ein geschlossene Land soll der Kaiserin» Königinn un^Ihren Nrrchfoigern mit voller Landeshoheit, und allen andern Gerechtsamen ohne Ausnahme angehören, jedoch sollen Ihre Majestät und Ihre Erben und Nachfolger auf keinen andern Ankheil der bayerischen Staaten, weder aus dem Grunde der Zugehörung oder Abhängigkeit, noch unter was immer für einem Vorwände, einigen Anspruch machen können; und Ihre Majestät erklären überdieß, daß Sie weder am Reichstage, noch bey dem bayerischen Kreise an dem Sitz - und Stimmrechte der Herzoge von Bayern Antheil nehmen wollen, sondern überlassen diese Gerechtsamen dem Herrn Kuhrfürsten von der Pfalz, seinen Erben und Nachfolgern; und Derselbe seinerseits übernimmt für sich, seine Erben und Nachfolger alle damit verbundene Schuloigkeiten und Bürden. 7. Art. Der Kaiserin« Königinn Majestät und Ihre kuhrfürstliche Durchlaucht zu Pfalz 'werden sich alle Schriften, Urkunden , Dokumente und Archive, welche zu denen unter Ihnen durch gegenwärtige Konvenzion abgetretenen fanden, Städten und Ortschaften gehören , oder auf selbe einige Beziehung haben, wechselseitig übergeben lassen. - Sechzehn Tage nach Unterschrift der gegenwärtigen Konvenzion werden die k. k. Truppen den Antheil von Bayern räumen, welcher vermöge des 1. Art. dem pfälzischen Hause zurückgestellt wird, und Ihre Majestät die Kaiserin» Königin« werden zur nämlichen Zeit m den Besitz des Antheils ^>er burghausischen Regierung eintreten, welcher Denenselben laut des 4. Art» dieser Konvenzion überlassen worden. 9. Art. K 9. Art. Die Z.Lti 6 cLtionen der gegenwärtigen Kondenzion sollen in der gehörigen Form ausgefertiget, und binnen 14. Tagen von dem Tage der Unterzeichnung, oder noch eher, wenn cs seyn kann, in der Stadl Teschen ausgewechselt werden. Urkund dessen haben wir Unterzeichnete bevollmächtigte Minister die gegenwärtige Konversion kraft unsrer Vollmachten unterzeichnet, und unsre Jnsregel beydrucken lassen. So geschehen zu Teschen den iz. May 1779. Unterzeichnet Johann Philipp Anton Graf "Graf Kobenzl. von Terring-Seefeld. Auszug aus den Friedensschluße zu Teschen zwischen Ihrer Majestät der Kaiserinn Königin» und des Königs von Preußen Majestät- ird ein dauerhafter und unverbrüchlicher Frieden wie auch eine ^ wahre und aufrichtige Freundschaft zwischen der Kaiserinn Kö- r.rginn, und des Königs von Preußen Majest. Ma-est. für sich , Ihre Erben und Nachfolger und alle ihre Königreiche , lande und Unter- rhan en auf ewig festgestellec. Art- li- Gleichwie alles, was vor oder wahrend diesem Kriege geschehen , in eine ewige Vergessenheit gesetzt werden solle, also sollen auch die Unrerthanen der beyden friedenschliessenden Theile eine allgemeine und vollkommene Amnestie geniesten, und in Folge dessen ihnen auch nicht nur alle ihre Güter, Fahrnisse und Einkunft-n wiederum^ emgeftanden werden, sondern auch unter keinerlei) Vorwand an ihren Personen, Gütern, Ehren und Rechten gekränket werden. Art. m. Da die Feindseligkeiten schon wahrend des Waffenstillstandes auf- gehöret haben, so wurde bedungen, daß jeder Theii in einem Zeiträume von sechszchn Tage nach Unterzeichnung dieses Friedensschlusses alle in Besitz genommene Lande, Städte oder Platze des andern TheilS ohne aller Ausnahme in jenem Stande, in welchem selbe in Anbetracht der Festungswerke, der Artillerie und Munition zur Zeit der Besitznehmung gewesen, zurüstellen solle. _ Art- IV. Alle Kriegsgefangene, und jene welche^M^rV^Kkiegs ange-r halten worden , sollen ohne Unterschied, und ohne Bezahlung eines Lösegeldes auf das Längste in Zeit von sechs Wochen nach auögewech- selten Ratifikationen auf freyen Fuß gestellte werden, jedoch daß die von ihnen wahrender Gefangenschaft gemachte Schulden vorerst bezahlet werden. Hingegen aber renunciren beyde Theile auf alles dasjenige, was ihnen zu ihrem Unterhalt, und so auch den Kranken und Blessirten wegen ihrer Genesung gereichet worden. Art. V. Alle Lieferungen und Kn'egsprastationen hören von dem Tage sser Unterzeichnung auf. Alle Rückstände, und die in Ansehung des Krieges ausgestellte Verschreibungen werden auf beständig für null und nichtig erkläret; und was nach obigen Termin abgefodert werden würde, solle unentgeltlich zurückgegeben werden. Art. vi. Alle Unterthanen welche in des anderen Dienste zu treten, gezwungen worden, sollen zurückgestellet, und nach dem Frieden sich über die Maaßregeln freundschaftlich einverstanden werden, um diesen Artikel in Vollzug zu setzen. VII. Die untereins zwischen der Kaiserinn Königin« Majestät für sich und ihre Erben und Nachfolger , und Sr. kuhrfürftlichen Durchlaucht von Pfalz für sich seine Erben und Nachkommen , wie auch des Herrn Herzogs von Zweybrücken Durchiaucht welcher daran als Hauptmitcon- trahent ebenfells für sich, seine Erben und Nachfolger Theil genommen hat, Unterzeichnete Convention solle den gegenwärtigen Friedens, trak- traktat beygefüget — für einen Theil desselben geachtet, und von den vermittelnden Machten, wie der Friedensschluß selbst garanriret werden» Art. vm. Dem ganzen pfälzischen Hause und namentlich der Birkenfeldischen Arne werden die Hausverträge von L76S. 1771 und 1774- garantire: in so weit solche dem westfälischen Frieden gemäß, und was nicht in dem gegenwärtigen Friedensschluß und Konventionen, dann durch jene Akten abgeandert worden , welche der Herr Kuhrfürst von Pfalz, und der Herr Herzog von Zweybrücken wegen der Beobachtung dieser Hausverträge ausgestellet haben, und welche ebenfalls als ein .Theil des Friedensschlusses zu betrachten» Art. IX. Die Konvention von dem nämlichen Dato, in welchen die Allo, dialansprüche Sr. kuhrfürstl. Durchlaucht von Sachsen berichtiget worden , sollen ebenfalls in diesem Friedensschlüsse beygefüget , und für ei, nen Theil desselben gehalten, auch von der Kaiserinn Koniginn M.r, jestät —des Königs von Preußen Majestät und den vermitteldrn Mächten garantiret worden. § Art. X. Die Kaiserinn Koniginn Majestät verbinden sich für sich- Zhre Erben und Nachfolger sich niemalen widerfetzen zu wollen, daß die?lu-- spach, und Bayreuchischen Lande mit der Primogenitur ttuhrfüc- st enkhn nis'WäMenbürg^ re t mgek ^lverRen ,"u nb sie damit nach Wohlgefallen schalten können. Mt- XI. Auf dem Falle der Vereim'gung der vorgemekdten Fürstenthümer mit der kuhrbrandenburgischen Primogenitur versprechen Ihre Majestäten die Kaiferirn Koniginn und der König vor Preußen alle Le- hensabhangigkeit und Verbindung ohne allem Vorbehalt aufheben zu wollen , welche einer Seirs in Ansehung der in dem erwehnten Fürsten- thümern gekegenen königl. böhmischen Lehen, anderer Seits aber -wegen der auf dem österreichischen Boden Lesegenen — von diesen Für-- stemhümern rührenden Lehen bestehet. Ar t. XT. Der westphälische Friedensschluß und Me Friedenstraktaten zwischen ihren kaiftrl. und preußischen Majestäten nämlich welche zu Breslau 1 > » lau und Berlin 174». zu Dresden 1745. und zu Hubertsburg 176Z» geschlossen worden, werden ausdrücklich erneuert und bestätttger. Art. XIII. Der Kaiserin», Königin« Majestät werden bereinigt mit dem Herrn Kuhrfürsten von Pfalz und dem Herrn Herzog von Zweybrü- cken den Kaiser und dos Reich ersuchen , die in Bayern und Schwaben gelegene Reichölehen, wie selbe der verstorbene Herr Kuhrfürst von Bayern besessen hoc, den gesammten pfälzischen Hause zu verleihen. Ihre Majestät die Kaiserin» . Königi n» versprechen, sich auch dahin verwenden zu wollen, daß Durchlaucht die Verwaltung der besagten Lehen unmittelbar nach der RattMrron -r'eK ses Traktates überlassen werde. Art. XIV. Der Kaiser und das Reich werden von allen interessrrteu und kontrahirenden Theilen ersuchet ihre vollkommene Einwilligung zu diesem Traktat, und allen dazu gehörigen Konventionen und Akten zu erkheilen. Art. XV. Der Kaiserin» Königin» Majestät wollen sich samt des Königs von Preußen Majestät bey Sr. Majestät dem Kaiser dahin verwenden, daß dem herzoglichen Hause Mecklenburg das krivileZium c!e non LppLUAlicko LllmütLtum auf sein geziemendes Ansuchen verliehen werde. , Art. XV!. Der allerchristlichste König und die Kaiserin« aller Neusten werben von allen kontrahirenden und interessirten Thriien ersuchet die Garantie dieses Traktats und aller dazu gehörigen Konventionen zu über-» nehmen. Art- xvn. Die Ratifikationen Zöllen inner 14. Tägen oder noch eher aus- gewechselt werden. Teschen den i Z. May 1779- Unterzeichnet »ohann Philipp -ras KoberA Johann Hermann Ireyherr von Riedesel. Hier- Herauf Erklären die Bevollmächtigte des allerchristlichsten Königs und Her Kaiserinn aller Neuffen, -welche das Amt der Mediateurs vertreten haben , daß dieser Frirdenstraktat samt allen Konventionen und Akten, welche als Lheile derselben zu achten sind, mit allen darinnen enthaltenen Klauseln und Bedingnissen, durch die Mediation und unter der Garantie des allerchriftlichsten Königs und der Kaiserin!? Mer Neuffen abgeschlossen worden. Teschen den LZ. May 1779. Freyherr von Breteml. Unterzeichnet Niklas Fürst vorr Nepnin- Separat Artikel. .e. kuhrfärstliche Durchlaucht von Sachsen werden in diesem Frie- ^ denstraktac als kontrahirender Theil mit einbegriffen. Dieselben geniesten alle Wirkungen, und versprechen auch selben in allen Stücken heilig zu beobachten. Dieser Artikel solle gleiche Verbindlichkeit haben , als wenn von Kuhrsachsen in dem Friedensschlüsse ausdrückl iche Melduna gemache worden wäre, und solle muss mit dem Friedensschlüsse ratificiret wer-? den. Teschen den i z. May 1779. Unterzeichnet Johann Philip Friedrich August Graf tzoir Graf Kobenzl. Zinzeudorfu- Pottendorf. Accessionsakt Sr. Majestät des Kaisers. Demnach allerhöchstfelbe freundschaftlich eingeladen worden, m Eigenschaft eines Mitregenten ünd Erbfolgers der Staaten Ihrer Majestät der Kaiserinn Königin» diesem Kriedenstraktat beyzutretcn , ss haben allerhöchstfelbe zur Befestigung der Freundschaft und guten Ein- verstandniß zwischen den Höfen von Wien und Berlin mit Vergnügen sich entschlossen , diesem Versöhnungs-Fciedens und Areundschaftstrak- tat samt allen beygefügten Men und Konventionen in der Eigenschaft eines Mitregenten und Erbfolgers beyzutreten, dergestalt daß alle Ar, tikel und Bedingungen eben jene Kraft und Wirkung haben sollen , als wenn alierhöchstselöe namentlich in diesem Traktat und allen bey- gesetzten Konventionen und Akten mit einbegriffen waren» Wollen auch nicht nur keine Hinderniß setzen, sondern alles getreulich erfüllen- Wien den 16. May 1779. Joseph. Unterzeichnet Fürst Kolloredn Von (tyfam- Acceptationsakt der Accession Sr. Maj. des Kaisers von des Königs von Preußen Majestät. Nachdem Se. Majestät der Kaiser in der Eigenschaft eines Mit- regentenlund Erbfolgers Ihrer Majestät der Kaiserin» Königin» dem Friedenstraktate beyzutreten beliebet haben, so habe des Königs von Preussen Majestät von einem gleichen Verlangen belebet die Bands- der zwischen den Höfen von Wien und Berlin wieder hergestellten Freundschaft und guten Einverständm'ß zu befestigen die vorbefagte Accesston feyerlich angenommen, und wollen, daß alle Artikel des Traktats und der Konventionen und Akten in Ansehung Sr. Majestät des Kaisers als Mitregenten und Erbfolgers die nämliche Kraft und Wirkung haben sollen als wenn sie namentlich miteinbegriffen wären- Breslau den 2v. May 1779« Unterzeichnet Friedrich. Zinkenstem C. I. von Herzverg. Akt, mittelst welcher der Herr Herzsg von Zwexbrstchen derzwls schen Oesterreich und Pfalz yeschloffenen Ronvention bep- getreten, und dieser Beitritt von der Raiserinn Roni--- ginn angenommen worden. Da von den bevollmächtigten Ministern der Kaiserin« Königin» Majestät und Sr. kuhrfürstl. Durchs, vyn Pfalz der bevollmächtigte Minister des Herzogs von Zweybrücken Durchl. freundschaftlich emge» L r laden kaden worden dieser Konbention im Namen Sr. Durchfaucht beyzu- treten / so sind diese Minister über folgenoes eins geworden; Sr. Durchlaucht der Herzog von Zweybrücken, welche zur Befestigung der zwischen der Kaiserinn Königinn Majestät und Sr. kuhr- fürsts. Durchlaucht von Pfalz und dessen gesummten Hause beftekenden Freundschaft und guten Einverständniß ihrer seits beyzutragcndas Verlangen hegen , treten in Kraft dieser Akte der besagten Konvention bey ohne einigem Vorbehalt oder Ausnahme, und versprechen altes in getreue Erfüllung zu bringen. Hinwiederum nehmen der Kaiserin^ Königin» Majestät diese Accessio» Sr. Duuchk. oeö Herzogs an , und versprechen gleichfass alle Artikel und Bedingnisse der Konvention ohne Vorbehalt oder Aus- nahm zu erfüllen. Die Ratifikationen dieser Akte sollen inner 15. Tagen oder früher ausgewechselt werden. Teschen den iZ. May 1779. Unterzeichnet Johann Philipp Christian von Graf Kobens. Hohenfels. Konvention zwiftheu-Kuhrpfah und Krchrsdchsm, 5. Die beyden kontrahirenden Theile haben sich in Ansehung der Allodialfuccession PZeiland Sr. kuhrfürsts. Durchlaucht von Bayern freundschaftlich und ohne weiterer rechtlicher Untersuchung mit Beziehung des Herzogs von Zweybrücken Durchlaucht und unt er der Garantie so wohl der vermittelnden Machte des allerchristlichsten Königs und der Kaiserinn aller Neusten , als auch Ihrer Majestät der Kaiserinn Königinn und des Königs von Preussen einverstanden und fok gende Artikel frstgeftellet: Art. 1. Zur Befriedigung Sr. kuhrfürstlichen Durchlaucht von Sachsen wegen der Allodialanfprüche versprechen und verbinden sich der Herr Kuhrfürst von Pfalz für sich, dero Erben und Nachfolger die Summe von sechs Millionen Gulden in Reichswahrung zu München m grober Mü«r- Münze inerhalb zwölf Jahren , jedoch ohne Zinsen und zwar /edeZ Jahr mit sechsmal hundert tausend Gulden in zwey gleichen monatlichen Fristen , womit der Anfang den 4ten Jener 1780. gemacht werden solle, bezahlen zu lassen, zu wessen Sicherstellung die ganze bayerische Kideikommissarverlasseuschaft zu General'und Specialhypothek also angewiesen wird, daß auf dem Falle, daß mit dem Zahlungs-» termin nicht zugehalten wurde, es dem anderen Th eile fceystehen solle , die Einkünften besagter Lander durch den Weg Rechtens, oder wo er es für gut finden mag , nach Maaß der euckstehenden Summe Ln Beschlag zu nehmen. - .. —^ - Art . ^ Se. kuhrflnstl. Durchlaucht von Pfalz treten an Kuhrsachsen alle jene Gerechtsamen ab, welche die Krön Böhmen bisher über die gräflich, Schönburgische Ln Sachsen liegende Herrschaften Glaucha , Waldenburg und fichtenstein besessen hat, auf eben die Art als diese Gerechtsamen zur Erleichterung dieses Vergleichs in dem zweyten Artikel der zwischen der Kaiserin» Königin« Majestät und Sr. kuhrfürsts. Durchlaucht geschlossenen Konvention abgetreten worden find. Art. m» Se. kuhrfürsts. Durchlaucht von Sachsen thun für sich, ihre Erden und Nachfolger auf das feierlichste Verzicht auf das gestimmte bayerische Allodium ohne Rrrcksicht auf eine Feudal, oder Allodial- eigenschaft; und solle dieses Allodium zu dem ewigen Fideikommiss des pfälzischen Hauses geschlagen werven. Es garantiren auch des Herr Kuhrfürsten von Pfalz Durchs daß Sr. kuhrfürsts. Durchs, von Sachsen von allen aus dieser Verlassenfchaft rührenden Bürden 'und Verbindlichkeiten frey seyn, und für keine damit verknüpfte Pas- /ivschulden zu haften haben.solle. Art. IV. Der Kaiser und das Reich werden ersucht, dieser Konventiv« mit ihrer vollkommenen Einwilligung beyzutreten. sM Z» Art. v. Ihre Majestäten die Kaiserinn Königin«, und der König von Preußen , wie auch die vermittelnden Mächte nämlich Ihre Majestäten der allerchristlichste König und die Kaiserin« aller Neuste« über^chmeu die Garantie dieser Konvention» ^ Die Ratifikationen sollen inner 15 Tagen oder noch früher aus- gewechsel werden. Teschen den 1 Z. May 1779- Unterzeichnet In dem kuhrpfalzisehen Instrument Anton Graf von Terring Seefeld. In dem kuhrsachfischen Instrument Friedrich August Graf von Zinzendorf. Akt der Garantie dieses Friedenstraktats. Nachdem der Schluß des Friedens durch die. Vermittlung des üllerchriftlichften Königs und der Kaiserinn aller Muffen erfolget ist- und beyde diese Machte freundschaftlich ersuchet worden die Vollziehung eines so erwünschten Werks mittelst ihrer Garantie zu versichern , so haben sich auch beyde genannte Machte sich einem Mittel mit Vergnügen unterzogen, welches zur Befestigung der allgemeinen Ruhe gereichet. Es erklären also und bekräftigen die Bevollmächtigten beyder Machte Kraft ihrer Vollmachten, daß der , a llerchristl ichst e König und die Kaiftrmn aE''MUff?v-Eserr^ mit allen bey- gefägten Konventionen, Akten, Accessionen und Acceptationen auf die vollgilrigste Weise garantiren, und daß beyde Machte ihre besondere Ratifikationen über diese Garantieakte werden ausfertigen laffen. Die Auswechslung der Ratifikationen solle innerhalb drey Monate oder früher geschehen. Teschen den iz. May 1779^ Unterzeichnet Freyherr von Niklas Fürst von Breteuit. Repnin- Acccptationsakt der Garantie des Friedensschlusses. Es erkläret der kaiserl. königk. Bevollmächtigte Kraft fiiner Vollmacht, daß Ihre Majestät die Kaiserinn Königin» die Garans tieakte, welche denenselben von den vermittelnden Mächten ausge- stellet worden , mit Dankbarkeit annehmen, und zugleich versprechen , alle Bedingnisse des Friedensschlusses und alle dazu gehörigen Stipulationen / in so fern solche Dieselbe betreffen können , getreulich erfüllen, und e m s dieser Acceptationsakte auöfertigen lassen zu wollen. ^ Teschen den r Z. May 1779. Johann Philipp Graf Kohssnzl. Unterzeichnet -— - —-— ---.««-. ^ > > !> »»»