Wisnvi- 8lLä1'Md!io1t,6!c 58767 k U.^. >-Ä / / ^ - ^ t Hungarn/ Böheimb/ Dalmatien / Kroatien/ Sclavonien/rc. König / Ertzhcrtzog zu Oesterreich/ Hertzog zu Burgund/ Steyer/ Kar ntben/ Kram vnd MrtenbW/ Graff zu Tyrol vnd Görtz/ rc. Entbieten allen Vnjerm getreuen V^Wen/VntMhanen/NldDmVs« Inwohnern/ was Würden/ Stands/AmbM hohen oder nieder« Be- fthls / oder Wesens / die in diesem Vnserm Ertzhrrtzogthumb Oesterreich vnter der Ennß wohn - vnd seßhafft seynd/ Pnser Kayser- vnd Landsfürstl. Gnad vnd alles Gutes: Obwohlen Wir Allergnadigst vnd Lands-Vättcrlich nichts mehrerö gewunschen / als daß Vnseren getreüen gehorsambsten Vasallen / Vnterthanen/ vnd Lands-Inwohnern / nach zu Ende gebrachten langwürig- vnd höchst- kostbaren Tür- cken-Krieg / die Ruhe deß lieben Friedens lange Jahr hätte angedeyen mögen: So ist doch durch Vnservnlängst außgegangenes Allergnck digstes kvlamfclt sowohl / als durch die von selbst weltkündige vnver- antwortliche Thätigkeitcn der Krön Franckreich zu Gnügen bekandt/ welcher Gestalten Wir/zu Behaubtung Vnserer vnd Vnsers Ertzhauß Recht vnd Gerechtigkeiten / wie nicht weniger zu Beschützung Vnserer eigenen Erblanden / welche bey diesen feindlichen Vnternehmen der Krön Franckreich sambt dessen Allijrten vnd dero weit- außsehenden Vorhaben/ keines wegs stcher stehen köntrn/die Waffen abermahlen zu rrgreiffen/vnd in einen höchst-beschwerlichen Krieg Vns wiederumb einzulassen bemüffiget werden; Nachdeme aber NervusVeil, prmci- pallter in denen zu Bestreitung solcher fast vnermeßlichen Kriegs - Erst for- fordernussen außlänglichen Geld-Summen bestehet/vnd hierzu die Meäia oräinaria sowohl iVliliraria als Lameralia nicht erklecklich seyN können; Solchemnach vnumbgänglich in supplemenrum allst ergä- bige l^eclia excraoräinaria gnädigst gedacht seyN müssen. Als wollen Wir Vnser AllergnädigfteS Vertrauen zu mehrer- wehnten Vnseren getreuesten Vasallen / Vnterthanen vnd Lands-Inwohnern gesetzt haben / Sie werden sowohl auß gehorsambster Devotion gegen VnS vnd Vnserm Ertzhauß zu Oesterreich / als bey denen auch ihrerseiths vorAugen stehenden gefährlichen LochunLturen/mit solcher Willfährigkeit sich einfinden/daß mittelst derselben WirVns m gnugsambcn Stand setzen können / nebst denen mit Vns ^Hissten körenden / dieVnserm Ertzhauß zustehende von der Aron Frankreich ge- waltthätig angefallene occupirte Königreich vnd Länder wiederum- ben zu vinäiciren/ vnd mithin dero täglich zunehmende krLporenr, wormit sie das Universum zu Unterdrücken / vnd dero Bottmässigkeit zu lubj uAiren gedencket/wider auff seine rechtmässige kimircx zu rcclu- ciren: Vnd zwar zu solchem Ende / weil Wir in gnädigste Lonsiäera- rion gezogen / daß kein billicheres / geschwinderes / vnd zulänglicheres Hülffs-Mittel seyn könne/ als ein Universal - Vermögen - Steüer / jedoch ausser aller Pausch-Handlung/ wordurch nicht allein die gröste Vngleichheiten vnterloffen / sondern auch niemahlen das eigentliche tzuamum behebet worden ist/sie ein solche universaliter beyzutragm habende karticular-BevMHHrn-Wteüer p«»^«s>6bli- üirende General-Kriegö-Lalla-Verwalter inlUuiren lasten werden) auß von selbst bewegender Treu vnd Lieb gegen Uns / vnd dem wertsten Varrerlan d willig gehorsambst alldahin zu der Eoimmlllon erlegen / vnd abstatten sollen. Da aber E-iKens jemand / gleich bey Überreichung der Bekandtnuß/ das lomrn auffeinmahl zahlen wolle/ eine solche Willfährigkeit nicht allein vns zu sonderbaren Allergnädigsten Wohlgefallen gereichen/ sondern auch jeder von seinem LominAem i c>. per (.emo zurück zu halten/ also / daß er statt 100. nur Zo. fl. zu erlegen hatte/ erlaubt seyu wurde; Gleich wie Wir Zwökfftens im Gegenspiell/da jemand mit Überreichung seiner Bekandtnuß/oder mit demErlag feinesOonnnAcnrx saumseelig wäre/ vnd in denen hierzu bestimbten lcrminen nicht zuhielte/ denen in jeden Unserer Erb-Königreich vnd Landen angeordneten Haubt-^omMo- nen / Gewalt vnd Vollmacht eingeraumbt haben / solches ()u3mum von denen i^orosix, nebstAuffraittung deren zu io. perLcmo pro rsm rcmporix lauffendenlnccrcssen/durch die militärische Lxecmion, oder Abschätzung/ welche ein- vnd andcrs Lompellc berührt / Unseren bestellten Lommillionen 5umm.iiil7imLvi.r,öc cum äerozalionc In- üunrisrum ringeraumbt ist/ inäigercnrcr rinzutreiben. Und ob zwar Dreyzehendetts Wir bey gegenwärtigen höchst-gefährlichen Umbständen gantz kein Zweiffel tragen/ daß niemand zu finden seyn werde/ welcher bey diesen offenbaren Nothstand nicht auß eigenen An- trib alle Kräfftcn dahin anwenden/scine auffrrchteTreu vndvcvonon gegen Uns / vnd dem allgemeinen Vatterland in der That zu bezeigen; So hat Uns doch dieErfahrenheit von vorigen Jahren Anlaß gegeben/wider diejenige/welche in dieser bevorstehenden grossen Noth vnd Gefahr / das Schuldige bcyzutragcn/ sich entziehen / vnd mit Verschweigung ihres eigentlichen Vermögens / wormit sie von dem Allerhöchsten /vnter Unserem / vnd Unfers Ertz-Hauß Schutz / geseegnet / das?ublicum äefkäuäiren wurden / dieses scharffe koenLl-Gesatz zu üLmiren/ daß das jenige (Quantum, welches derlei) vntreue V^üiIIcu. Unterthanen/ vnd Landö-Innwohner/ von ihrem Vermögen / oder Einkünfften proprio vel alicno nomine, wie oben mit Mehrern cx- planiret worden/ln krauäem -ernrij Public! verschweigen/dem kilco in rorum vnnachlässig verfallen seyn/vnd dem Ocnunrianten (denWir nicht offenbar zu machen gnädigst versichern) ein Drittel darvon gc- aebm/alei ckwi ckinaeaen selber/da er rcmcrc.vder in Vcxzm äcnun- circ zü haben befunden wurde / ebenfalls conäiAne beflraffet werden/ auch keinen über dreyZahr vnd r 8 . Wochen ä clie der überreichten Be- kandtnuß zu äcnunciren erlaubet/sondern nach solcherZeik dieses ?«- nsl-Gesatz abolirr seyn soll / vnd ist solch obgesetztes sernsl-Gesatz auch auffdie jenige / welche denen §> §. 4 . Lc 5. zugegen sich wegen deß Abzugs von denen Schulden oderBesoldungen mit ihren Lreöicor,- k>ux, oder Bedienten vergleichen wurden/gleichmässig zu verstehen/der- gestalt/daß das völlige Lapiral, oder die völlige Besoldung der Lrecli- ror vnd vcbiror, oder der Herr vnd Bediente zu gleichen Theilen zur Straff dem kilco verfallen wäre: Wollen demnach vierzehenden cx plenimämc Vnserer Kayserl. vnd Landsfürstl. Macht in all Vnsern Teutschen Erb-Konigreich vnd Landen obangeregte allgemeine LollcLren, vnd zwar ohne Anhör-oder Annehmung einiger Pauschhandlüng/ oder Abbruch deren anderen treuhertzigen Lands-Verwilligungen/ Schlüssen vndll.cccssen/'durchgehends ver- ordnet/vnd gnädigst befohlen haben/thüen dieses auch hiemit Krafft dieses Vnsers öffentlichen Gebotes also vnd dergestalt/ daß ein jeder getreuerVasall/Vnkerthan vnd Lands-Znnwohner/ was Stands/ Würden/oderWesens er immrr seye/auch alle Gemein/VorsteherM- minittrarorcx, Vormünder/ Lurarorcx, Lxecurorcr, Lec^ueltri, vnd L der- derqleichcn/ in Ansehen der gegenwärtigen/ vnd immer mehr vnd mehr zunehmenden Noth vnd Gefahr / der ohne eylfertige Rettungs - HM ein jeder selbst mit den Seimgen außgesetzt ist / bey seinem wahren IM ein jeder selbst mit den Seinigen ^ ^ ftn vnd Gewissen / auch Ehren / Trauen / vnd Glaubens vnd bey Ber- Punkten dem gcmässigen Vollzug vnd vollkommenes Genügen lelpen solle: Vnd dieweil nicht alle Vorfallenheiten in diesem Patent vorgesehen werden mögen; Als haben Wir allhier an Vnserm Kayserl. Hof ein Haubt-^inillerial-Lommillion.mit absoluter Lurkorität/in al- ermr- n-ren/vnd all andere in Vnserem Erb-Königrcich vnd Landen bestellte clommillione; dahin anzuweisen / Allergnädigst verordnet. vbrigms vnd Letztlichen wollen Wir mehrgedachte Unsere treu- gehorsambste Erb Königreich vnd Länder / Dero Stände/ Untertha« nen/auch hingegen kräfftigst dahin versichern/daß diese von UnferS Kayser!, vnd Landsfürstl. Allerhöchsten Ambts wegen/ ob lummum iumora ncoculum öc cxrrcmam ncccilirarcm dergestalt Gnädigjt rclolvute LollsLtLnou , vnd zu deß gemeinen Weesens / Heyl-vnd ticular-Werck ist/ an denen wohl- hergebrachten kovlleglen/llcccllen/ auch erblichen Gewohnheiten 'chtimmündisten pr^julliciren/noch z» einiger LonMuenr: vnd in Unserer Restdentz-Sr zehenhundert vnd And vndViertzigsten/ de'' - M WMWM Zr7 .2-/ST^-.»K M^§ s M^^WWW^WWMW-MWMMEAW^rL 7 7-7 ' - ^ 7-7777777 ^ . - .7 L- >7-< - >§«?^--.' -L-S^ E^'L-- "'7 '7-5 - / M WE^W N§ . ^.r-.-. -->-.7'. - 7 - -- ---.7--: 7 - A-. - - 7 - ' M- M MM-7"-H7K7K ?'NKA M^-7.-' ---" -> --7 M-.-77.7--' --^7>- " N-'7 M'^ 777M . 7 --^ 77^7M77M -' '' ^ '-7-. 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