Rinanz - Dorschläge r u ßok t s eß uv g des gegenwärtigen Krieg e s. Allerhöchst Hro Mm. Mais. und Rais. Wir. Mpost. K W Alleruncerthänigst übergeben von Ludwig Grafen und Herrn von Zinzendorf nnd Pottcndocf, Dero wirklichen geheimen Rache, Lämmerern, und XiLw-re j„ denen OireSorii- kublicis L Oommerciälidus. in Im Monat Jul. 1759. kekAmemm mven/l'e E, kan^uam ackper- 6ie. 2 , äs km. Z. »W Morlaufige e t r a ch t u ng cn über den gegenwärtigen Anstand unsers öffentlichen Kredites. >6 ist unläugbar, daß unsere allae-uMugkattVer- meine Geldmaaße seit Anfänge des gegenwärtigen Krieges eine beträchtliche Vermehrung erhalten, und bleibet deöfalls kein anderer Zweifel übrig, als wie hoch W U Vermehrung erstrecke. )( 2 Hier- IV Vorläufige Betrachtungen Hieraus sollte die natürliche Folge entstehen/ daß die Mittel de» Krieg fortzusetzen sich mit geringeren Schwierigkeiten als bey Anfänge desselben verknüpfet fanden. Allein es zeiget sich das Gegenteil. Das Geld scheinet völlig verschwunden zu seyn; die fteywilligen Einlagen / welche bey Ausbruche der Unruhen dem Staate eine so beträchtliche Aushülfe verschaffet, haben fast gänzlich auf« gehöret. Ursachen der ans. Um den Folgen dieses vor Augen liegenden Menden Einla. Nebels abzuhelfen; so sind die Ursachen desselben deutlich einzusehen. Die vermehrte Geldmaaße befindet sich theils in den Häuden solcher Besitzer, welche ihr Geld dem Staate anzuleihen verweigern; theils in den Händen von Leuten, welche solches in denen öffentlichen Darlehnen anzulegen wider ihren Willen verhindert werden. Gelder so dem Staateverweigert werden. Von der ersten Gattung von Geldern sind folgende: Die Gelder , deren Besitzer ihren Reichthum aus verschiedenen Ursachen der Kenntniß des Landes- über unfern öffentlichen Credit. V dcsfürsten sowohl, als des Publici zu entziehe» suchen. Diejenigen Gelder, so von dem Wucher ein- gesperret und zurückgehalten werden, um entweder den Staat zu Anbietung höherer Bedingungen zu zwingen; oder sich durch die mit denen Privatpersonen, welchen Zubüäin xrLfsntLnsL, oder andere gezwungene Prastationen anfgeleget worden, geschloffene Negotiationen, eines übermäßigen Gewinnes zn versichern; oder endlich die verfallenen öffentlichen Papiere mit einem beträchtlichen Rabatte cinzuhandeln. Die Gelder derjenigen welche in der Be- svrgniß stehen, daß ihnen dergleichen gezwungene Darlehne aufgelegct, und sie folglich, in dem Falle da sie ihren besitzenden Geld - Vorrath dem Staate bereits freywillig angeliehen hätten, zu Erschwingung dieser Darlehne, den Wucher zu suchen , und sich von solchem Gesetze vorschreiben zu lassen genöthiget werden dürften. Diejenigen Gelder, deren Besitzer bey dem gegenwärtigen erstaunlichen Verfalle der öffentlichen )( Z Pa- Gelder,so dem Staate nicht angeliehen werden können. VI vorläufige Betrachtungen Papiere, in den Lredit des Staates ein Mißtraue» setzen. Die von Personen zurück gelegten Gelder, welche bey gegenwärtigen Umständen auf mwermuthete Zufälle jederzeit eine Nothhülse in Bereitschaft zu haben suchen. Der so beträchtliche Geldvorrath endlich , der zu einem wucherischen Ausleihen auf Pfänder angewendet wird, welches seinen Besitzern einen größeren Gewinn als die von dem Staate angebotenen Bedingungen verschaffet. Unter der zweyten Gattung von Geldern, deren Besitzer solche dem Staate anzuleihen wider ihren Willen verhindert werden, sind folgende zu rechnen: Diejenigen Gelder, welche zu kleine Summen betragen, um nach der bisherigen Einrichtung, von denen öffentlichen Fonds zu Darlehnen angenommen zu werden. Derjenige Geldvorrath, welcher sich in den Händen der Einwohner der kleinen Städte der ge- sammten Erblande vettheilt befindet, welche eines Theils über unfern öffentlichen Credit. VII Theils durch die Unwissenheit worinne sie sich von denjenigen Finanz-Operationen befinden, so in der hiesigen Residenz oder in der Haupt-Stadt ihrer Provinz angesiellet werden, andern Theils sowohl wegen der Schwierigkeit der Anlegung desLapitals, als insonderheit der Erhebung der Jntereßen, so ihre Entfernung von dieser Haupt-Stadt veranlasset , von der Theilnehmung an denen öffentlichen Darlehnen abgehalten werden. Diejenigen Gelder endlich , welche zn einer wenig entfernten Ausgabe bestimmet sind, und welche ihre Besitzer gerne anlegen möchten, wenn sie solche in der Zeit gedachter bevorstehenden Ausgabe wieder zurück zu erhalten wüßten; worunter sowohl alle diejenigen vorräthigen Gelder der Privatpersonen zu rechnen sind, die solche bey großen Zahlungen auf einmahl empfangest um sie erst nach und nach zu ihren täglichen kleinen Ausgaben anzuwenden, als ein Theil derjenigen Lasse, so die Wechsler und Handelsleute beständig baar bey sich liegen haben, um ihre vorkvmmende Handlungs-Zahlungen zu bestreiten. Alle VM Vorläufige Betrachtungen Hieraus -Me- Alle diese erstaunliche» Summen, so gedachte kkSS verschiedene Gattungen von Geldern unter sich be- Mmgm n°. welche bey nahe die Totalität der gesäumten anzulegenden Geldmaaße ausmachen, finden fich bey gegenwärtigen Umständen, und nach der bishe- rigen mechanischen Manipulation uusers Kredites, zum Dienste des Staates unnütze, und sind ungeachtet sie einen Theil unserer wirklichen Geldmaaße ausmachen, in Ansehung der öffentlichen Darlehne, sür einen verlohrnen Reichthum zu achten. Notbwendigkeit Hierdurch ist also die Ergiebigkeit der Quelle» Me» durch §// beg sreywilligen Kredites in eben der Maaße wie yurch eme wirkliche Abnahme der allgemeinen Geldmaaße vermindert, und folglich das Aerarium derjenigen Aushülse beraubet worden, die solches seine Ausgaben vermittelst dieses Kredites zu bestreiten in den Stand gesetzet hätte. Es hat sich daher der Staat genöthiget gesehen, diesen Abgang des freywilligen Kredites durch gezwungene Mittel zu ersetzen. Theils hat man die Zahlung der gelieferten Naturalien mit Obligationen verrichtet; theils dem Unterthane das Fuhrwesen an der gewöhnlichen Kon- über unfern öffentlichen Credit. IX. Lontribution abgeschrieben; theils ist man zu Ausschreibung neuer außerordentlicher Abgaben geschritten; theils endlich hat man diejenigen Summen den Privat - Personen als Darlehne aufgeleget, welche freywillig zu Darlehnen einzufliessen aufhören. Ein jedes dieser Mittel nun führet seine bc- NV dWr sondern Nachtheile sowohl in Ansehung des Landes - Fürsten als der Unterthanen mit sich. So viel erstlich die mit Obligationen verrichteten Zahlungen anlanget; so ist unschwer einzusehen, um wie vieWontracte die mitUnternehmern geschlossen worden, welche man durch eine mit der größten Richtigkeit geleistete baare Zahlung in den Stand gesetzet hätte alle erforderlichen Bedürsniße zu rechter Zeit, mithin um so viel wohlfeiler einzukaufen, dem Staate wirtschaftlicher gewesen seyn würden, als diese für dessen Rechnung bestrittene Ausgaben, bey welchen man wegen des vorauszusehenden Verlustes, den die Privat - Empfänger gedachter Obligationen erleiden würden, den Ständen so die Natural Lieferungen über sich genommen, einen so hohen Preiß eingestehen müssen. Durch solche ist nicht nur eine allge- b mei- X. Vorläufige Betrachtungen meine Vertheurung aller Feilschaften verursachet, sondern auch der Lredit der Stände so diese mit Rabatte zu verhandelnden Obligationen ausgefer- tiget, noch mehr geschwächet worden. Ja es haben selbst die Verkäufer, denen man nicht nur die Menge sondern auch die Gattung der zu lieferenden Naturalien vorgeschrieben, sich zum öftern zu beschwehren Ursache gefunden, daß sie bey denen durch diese Operation von neuem gestiegenen Preisen, die zu leistenden Lieferungen selbst zu einem noch höheren als dem ihnen eingestandenen so vortheilhaften Werthe erkaufen müssen. Nicht geringere Schwierigkeiten hat das den Uttterthanen aufgelegte Fuhrwesen veranlasset. Hieraus ist nicht nur eine so große Verhinderung des Ackerbaues,ein so unersetzlicherVerlust an Zugvieh entstanden, sondern es hat auch solches zu denen so weitläufti- gen und langwierigen Berechnungen mit den Ständen Anlaß gegeben, bis zu deren Abschliessung die Bilanz der Einnahme und der Ausgabe sich nie in die gehörige Richtigkeit setzen läßet, aus welchen man schwehrlich anders als entweder mit Verluste des Aera- über unsren öffentlichen Kredit. XI. Aerarii, oder mit Verletzung der Privatpersonen herauskommen kann , und welche endlich, wie verlautet, zu so vielen Bedrückungen des Unterthans Anlaß gegeben habe». Die außerordentlichen Auflagen können gleichfalls bey gegenwärtigen Umständen nicht anders als sehr beschwehrlich fallen, da die dringende Roth nicht gestattet, weder in Ansehung derZeit,noch der aufzulegenden Summe, noch der Modalität, noch der Austheilung, diejenigen Maßregeln zu ergreifen, welche die Erschwingung derselben erleichtern können. Die gezwungenen Darlehne endlich führen den Rachtheil mit sich, daß der Landes-Fürst zu eben der Zeit da solcher die Last der öfentlichen Schulden häufet, und dem gezwungenen Darleiher eben diejenigen Bedingungen eingcstehet, die er einem frey- willigen Darleiher angeboten haben würde, die Be- trübniß zu sehen hat, daß dieses ihm so kostbare Mittel in Ansehung der belegten Privat - Personen eine Art von Auflage ausmache. Gleichwie aber diesen Mitteln überhaupt der Dcsmb-w Mch- Helle dee auner- Fehler anklebet, daß solche, da sie entweder gar^MAEa- b 2 keine W""" ^ XII. vorläufige Betrachtungen keine baare Aushülfe verschaffen, oder die anverlangten Summen nur langsam einbringen, dem Staate nie einen genügsamen Geld - Vorrath auf unvermuthete Zufälle in Händen lassen; gleichwie die beyden ersten eine erstaunliche Vermehrung des Aufwandes des Krieges verursachen: so finden sich die beyden letzten annvch mit dem besonderen Nachtheile begleitet, daß sie nur insoferne sicher sind, als die Austheilung der ausgeschriebenen Summen mit der besonderen Vertheilung der Geldmaße in denen verschiedenen Provinzen in der gehörigen Ver- hältniß stehet; daß sie bey dieser anjetzo wirklich ungünstigen Vertheilung, eine nicht allerdings gewisse Aushülfe versprechen; bey dieser Ungewißheit aber den Staat derjenigen ergiebigen dem Unterthane keinesweges zur Last fallenden Aushülse berauben, die solcher von seiner vermehrten Geldmaße durch den fteywilligen Lredit zu hoffen gehabt hätte. Es ist offenbar, daß die besondere Vertheilung der Geldmaße den Grund des Eingehens der gezwungenen Darlehne sowohl als aller übrigen in baarem Gelde bestehenden außerordentlichen Prästationen ' über unfern öffentlichen Credit. XIII. tionen ausmache. Denn obgleich diese Prästationen von den Ständen jeder Provinz überhaupt anbegehret werden; so können doch die Stände solche nicht anders als durch eine auf die Privatpersonen gemachte Vertheilung einbringen, und ergiebet sich folglich, da die Quellen des auswärtigen Lredites in denen meisten Provinzen so wenig beträchtlich sind, daß alles in denselben von dem wirklich vorhandenen einheimischen Geldvorrathe abhänge. Daß über diese Vertheilung der Geldmaße in denen verschiedenen Provinzen, in Ansehung des Eingehens der gegenwärtigen ausgeschriebenen außerordentlichen Prästationen keineswegeö günstig sey, ist daraus abzunehmen, daß sich die Austheilung derselben auf diejenige Vertheilung gedachter Geldmaße gründet, die sich vor dem Kriege vorhanden gefunden, der Krieg aber durch den in einigen Provinzen vermehrten in anderen hingegen verminderten Geldvorrat!), diese Vertheilung vollkommen abgeändert. Eben so wenig ist es endlich zweifelhaft, daß diese gezwungene Darlehne, und übrige gezwungene Prästationen, auf gleiche Weise wie sie eine Folge b z des XIV. Vorläufige Betrachtungen des aufgehörten freywilligen Lredites sind, die fernere Zurückhaltung der freywilligen Darlehne verursachen. Nicht nur beweisen solches die vorangeführten so verschiedenen Gattungen von Geldern, welche dem Staate von ihren Besitzern versaget werden, sondern es zeiget auch die Erfahrung, daß in denen Böhmischen und Mährischen Ländern, woselbst eines Theils ein so beträchtlicher Belauf der während des ganzen Krieges sowohl aus denen I. O. Provinzen als aus derFremde hereingeflvsscnen Summen zurück geblieben, andern Theils aber alle sowohl gewöhnlicheLontributivnen, als außcrordcntlicheAn- fordernngen entweder in Naturalien entrichtet, oder durch die Fuhren vergütet werden, gleichwohl kein Geld freywillig zu Darlehnen einflieffet, mithin die gegenwärtige Stellung unserer Finanzen so beschaffen ist, daß man das Geld dorten suchet, wo eS nicht vorhanden ist, ohne solches daselbst zu erhalten, wo cs sich im Ueberstuffe vorhanden findet. EchwiMkettm Hieraus müßen uothwendig in Ansehung des Eingehens der zur Fortsetzung des Krieges bestmm- Ns-k°'^ "len Summen, nicht leicht zu übersteigende Schwierig- ubex unfern öffentlichen Credit. XV. rigkeiten erwachsen, welche sich theils in Ansehung der Sicherstellung der Fonds selbsten, theils in Ansehung der Zeit Hervorthun', den Fortgang der Unternehmungen hemmen, und für den Staat eine mögliche Gefahr befürchten lassen können. Um derBesorgniß in Ansehung der Sicherste!- Mittel s°lchm,s° lMg der Fonds abzuhelfen; so scheinet das wah-E«^«^ re Mittel zu seyn, alle vorerwähnte dem Staate^"- theils versagte, theils in die öfentlichen Darlehne einzufliessen verhinderte Gattungen von Geldern, vermittelst des freywilligeu Kredites zu gedachten Darlehuen einstiessen zu machen. Hierdurch würde der Staat, welchem man in diesem freywilligen Kredite so ergiebige Geld - Duellen eröfnete, und die Mittel das Geld dort zu finden wo es anzu- treffen ist , verschaffte, der Nvthwendigkeit überho- ben werden, solches durch gezwungene Operationen allda zu suchen wo es nicht vorhanden ist. Was hingegen die nicht weniger nothwendige Si- MM, s» viel w Herstellung in Ansehung der Zeit anlanget; so leh-^ rct uns das Beyspiel der des Finanz- Wesens verständigsten ich will sagen der Englischen Nation, wie > man XVI. Vorläufige Betrachtungen man die in einer gewissen Frist sicher eingehenden, in dem Augenblicke aber da man solche zur Ausgabe gebrauchet annoch nicht vorräthigen Summen, durch Papiere vorstellen könne , welche in Ansehung der zu verrichtenden Zahlungen alle Eigenschaften des baaren Geldes besitzen. « Eiken jeden dieser Gegenstände hat man durch die in dem ersten Memoire eingerathene» Mittel zu erreichen gesuchet. Man hat Zahlungs-Papiere in Vorschlag gebracht, um die noch nicht eingegangenen baaren Summen zu ersetzen, und jederzeit einen beträchtlichen Vorrath von umlaufenden Berthen in Bereitschaft zu habender nicht nur auf unvermuthe- te Zufälle zu einer Rothhülfe dienen könne, sondern auch den Staat in den Stand setze, die erforderlichen Bedürsniße aufdie wirtschaftlichste Weise, von freywilligen Verkäufern, zu der besten Zeit, an dem bequemsten Orte, ohne Vermittelung der Stände, zu dem wohlfeilsten Preise, für baare Zahlung, durch Unternehmer, nicht auf eigene Rechnung zu erkaufe»; die allzu beschwerlichen Auflagen zn mäßigen, XVII. über unfern öfentlichen Lredr't. oder gänzlich nachzulaffen, der gezwungenen Darlehne aber sich zu entübrigen. Man hat durch Wieder-Erhebung des alten Kredites, und Steurung des Wuchers, die Ursachen des Einsperrens des Geldes zu heben getrachtet.^ Man hat endlich durch eine eingeführte neue An- tenticität des öffentlichen Kredites, durch neue Sicherheiten, durch neue angeborene Annehmlichkeiten und Begünstigungen, durch eine verbesserte mechanische Manipulation der öffentliche» Darlehne, die freywilligen Einlagen nicht nur wiederherzustellen, sondern sogar mehr als jemals zu erweitern , und von einem doppelten Umfange zu machen sich bemühet. In dem zweyten Memoire hingegen,welches sich Gegenstand auf das im Monate November 17 5 8, für das gegen- wärtige Jahr gefaßte Militar-Siflem gründet, und gezwungene Mittel vorausfetzet, hat man nebst Sicherstellung der durch diese Mittel zu verschaffenden Summen in der Zeit, vermittelst der Billets, zugleich eine größere Erleichterung des Eingehens derselben in Ansehung, der Sicherstellung der XVIII. Vorläufige Betrachtungen Fonds zur Absicht gehabt, und zu diesem Ende eine dreifache Methode vorgefchlagen. Gegknfl«"» de» Nachdem aber der Gebrauch der Billets hier Landes bisher nicht bekannt ist, und der Nutzen derselben nicht einhellig hat eingestanden werden wollen; so hat man in demdritten Memoire Mittel in Vorschlag gebracht, um ohne Anwendung der Billets , nicht nur den gezwungenen Kredit, in Ansehung des Staates sowohl als der Privat-Personen zu erleichtern, sondern auch die Aushnlfe des fremden Kredites, eines Thcils ergiebiger, andern Theils dem Staate weniger nachtheilig zu machen. Gegenstand des Aas den Fall endlich, da man sich noch ferner der Aushülfe zu bedienen genöthiget sehen sollte, die Zahlungen mit Obligationen zu verrichten; so , hat man ein viertes beyGelegenheit des heurigen sich in dem Cameral-Fundo zeigenden Abganges verfertig tes Memoire beylegen wollen, in welchem man eine Methode an die Hand gegeben, die Bezahlung der Besoldungen und Pensionen, sowohl mit Erhaltung des öffentlichen Lrediteö, als mit den ge. XIX. über unfern öfentlichen Credit. ringsten Rachtheilen für die Empfänger, in Obligationen, zu verrichten , welche sich nicht weniger auf andere Zahlungen dürfte anwenden lassen. Man ist weit entfernet sich zu schmeichle», daß die- RE ^ se verschiedenen Versuche dem vorgefetzten Endzwecke in allen Stücken ein Genüge leisten Men. Inzwischen wird die Billigkeit eines hohen Ministem solchen folgende Gerechtigkeit wiederfahren las- ftn: Daß die vorgeschlagenen .Maaß - Regeln das öffentliche Trauen und Glauben im geringsten nicht verletzen, sondern solches vielmehr befestigen; daß solchen die größte Redlichkeit zum Grunde liege , und der Mißbrauch in Ansehung derselben schwehrer als nach der bisherigen Einrichtung sey; daß wenn ich Mittel zur Erleichterung des öffentlichen Kredites an die Hand gebe, solches keines- weges Mittel zur Verschwendung, sondern zur Verteidigung, ia zur gegenwärtigen Rettung des Staates sind; daß ich keine neue Ausgaben in Vorschlag bringe, um von meinem SisteM Gebrauch zu machen, sondern blos dir Bestreitung det- XX. vorläufige Betrachtungen jenigen Ausgaben erleichtere, welche das UnglÜE der Zeiten nothwendig machet; daß endlich in solchen Kriegen wie die jetzigen, die eine« so erstaunlichen Aufwand erfordern, die Ergiebigkeit der Hülss-Mittel keinen Vorwurf ausmachen könne. Da die wesentlichen Theile der vorgeschlagenen Einrichtung sichbey denen des Finanz-Wesens verständigsten Rationen seit geraumer Zeit mit erwünschtem Erfolge wirklich eingeführet finden; so muß solches für dieselbe ein günstiges Vvrurtheil erwecken, und mich berechtigen diejenigen, welchen ich die Ehre habe diese Arbeit vvrzulegen, im Namen des allerhöchsten Dienstes anzugehen, die Verbindung der verschiedenen Begriffe mit Aufmerksamkeit zu untersuchen, und vorher eine reife Ueberle- gung anzustellen , ehe sie etwas verwerfen. Sollte es aber befremdend scheinen, daß ein seit so vielen Jahrhunderten glorreich bestehender Staat, welche jederzeit große Monarchen, erleuchtete Minister gezählet, und den ersten Rang unter den Machte» behauptet hat, sich genöthiget sehe Maßregeln über unfern öffentlichen Credit. XXI. gelw vor; andern Nationen zu entlehnen, so ist die Beantwortung dieses Zweifels in der veränderten Staats- und Kriegs-Verfassung von Europa zu suchen. In vorigen Zeiten waren die Armeen der Anzahl nach nicht auf den vierten Theil so hoch wie jetzt zu rechnen. Diese kleineren Kriegs - Heere hatten nicht die Hälfte derjenigen Bedürfrriße, welche die gegenwärtige Verfassung nothwendig machet, und man sähe sich dennoch gezwungen, in der Unvermögenheit auch diesen um so viel mäßigem Aufwand der Kriege zu erschwingen, denen Trouppen die Bedrückung der eigenen Unterthancn nachzusehen , und dadurch das Eingehen der gewöhnlichen Kontributionen ungewiß zu machen. Anjetzo hingegen sind die Kriegs-Heere der Anzahl nach vervierfachet; das grobe Geschütze, nebst allen übrigen Bedürfnissen womit dieselben im Ueberfluße versehen werden müssen, hat sich in einer noch stärkeren Verhältniß vergrößert, man erwartet von den Trouppen die strengste Mannszucht, um sich im Stande zu sehen nicht nur auf die laufenden, sondern so gar auf außerordentliche c z Kon- XXII. vorläufige Betrachtungen Kontributionen mit Sicherheit zu rechnen. Man kann sich also nicht entbrechen/ denselben die Zahlungen mit der allergrvsten Richtigkeit auf den Tag zu leisten/ diesen unermeßlichen Aufwand aber/ Hey der am Tage liegenden Unergiebigkeit der bisherigen Mittel, durch neue, den vernwhrten Ausgaben gemäße Mittel zu WwingeN. Wenn ich zuweilen Gegenstände berühre, deren Einsicht mir nicht züstehet; wenn ich auf Meinungen beharre , welche sich noch nicht den allgemeinen Beifall erworben; wenn ich mich unterfange Mittel zu beurkheilen, welche man zur Ersetzung der durch meinen Vorschlag zu verschaffenden Aushülfe auf die Bahn gebracht : so ist solches blos zur Vertheidigung eines Sistems geschehen, welches meine Ueberzeugung mir als das vorzüglichste Ret- tungs - Mittel des Staates ansehen lassen, und wird folglich der mir desfalls zu machende Vorwurf in dem allerreinesten Dienst - Eifer seine Rechtfertigung finden der ihn veranlasset. ^ Rach- über rmsem öffentlichen Tpedit. XXIII. Nachdem diese Ausarbeitungen allerdings zu weitläufig gerathcn Md, um einem hohen Ministers, welches sich mit so vielen Geschäften überhäufet findet, vorgelegt zu werden z so wird mir eines Theils zur Entschuldigung dienen, daß die Mittel so ich in Vorschlag gebracht, sich Hierselbst vollkommen unbekannt finden, und ich solche mit der größten Deutlichkeit vortragen müssen, umkeinemMiß- verstande Platz zu lassen; andern Theils hingegen, dcA ein großer Theil des Werkes in der Beantwortung von Anwürfen bestehet,deren viele nicht allen Lesern gleich erheblich Vorkommen dürsten, welche m'an.aber, da sie wirklich gcmachet worden, widerlegen müssen, um durch die versuchte Ablehnung derselben, die vvrgeschlagene Einrichtung von allen Vorwürfen zu befteien. - Daferne sich bey der grossen Menge der so verschiedenen Materien deren Abhandlung ich unternehmen müssen, ein und anderer besonderer Umstand irrig angestihret finden sollte; so ist daraus wider die Richtigkeit meiner Folgerünge» kein Vorurtheil XXI V. vorläufige Betracht, über unfern offentl. re. zu fassen/ sondern vielmehr der Zusammenhang der Schlüße zu betrachten, den einzelne Jrrthümer nicht zu entkräften vermögend find. * Auf den Fall sich einige der vorgeschlagenen Mittel der Allerhöchsten Genehmigung würdig machen sollten; so würde es ersprießlich seyn, gleich diesen Sommer einen Versuch im kleinen allzustellen, um den bevorstehenden Winter, das ist zu einer Zeit da kein unglücklicher Ausschlag der Waffen einen Einfluß auf das Vertrauen befürchten lasset, sondern das Publicum gemeiniglich voller Hofnung ist, die Operation im großen anzugreisen, und solchergestalt, nachdem in denen fünf Winter-Monaten das Vertrauen genugsam festgestellet worden, sich den vollen . Nutzen derselben auf den zukünftigen Feldzug zu versichern. , Da diese Ausarbeitungen größten Heils im vorigen Lahre verfertiget worden; s» finden sich solche nicht in allen Stucken auf den gegen- ivarrigen Zeitpunkt eingerichtet, und hat man für überfiüßig gehalten, desfalls einige Abänderung i» machen. erzeichniß der in gegenwärtigem Werke enthaltenen Materien. ' » » » .4 Erstes Memoire. Mittel zu Erleichterung des freywilligen Lre- dites. Vorschlag. . . . Gewißheir des Erfolgs Nutzen. . . Entwürfe. r. Unverletztes Baneo-Jnstitutum. II. Dem Lredite des Banco unschädlich. III. Ungekränkte Verwaltung des Baues. IV. Billets denen Banco - Lassen nicht gefährlich. V. Ausführung liegt dem Baneo ob. VI. Anständige Hypothek. . ... . . VII. NM gefährliche Rückzahlung der Billets. vm. Leichte Manipulation. ....... d » * . . * » » ... Pag. 1 Pag. 2 . 40 - 52 - 6Z . 72 77 - 87 .92 93 ' 94 . 96 IX. XXVI. Vcrzeichmß IX. Gleichgültige Verwandlung der Billets . . . log X. Sistem nicht verwickelt . ........ nr XI. Gebrauch der Billets in der Ausgabe. - . - n6 XII. Vorzüge der Billets in denen Zahlungen. . 12g XIII. Gebrauch der Billets in Ungarn. .... 128 XIV. Geschwindigkeit der Wiederholung. . . . izi XV. Gebotene Annehmung unschädlich. . . . . iz8 XVI. Rothwendige Anwendungen kein Zwang. . 142 XVII. Allgemeiner Umlauf. ........ 14z XVIII. Neuigkeit kein Vorwurf. ....... 14z XIX. Verschiedenheit von dem Lawischen Sistem. . 149 XX. Erschwehrte Staats-Verschwendung. . . . igo XXI. Einsperren des Geldes nicht zu befürchten. . iZz XXII. Verarmung des Staates unmöglich. . . . izz XXIII. Reue Schulden, neue Papiere. . . . . >g6 xxiv. Widerlegtes Vorurtheil. . . . . . . igg xxv. Vertheurung der Maaren unmöglich. ... 160 XXVI. Unschädliche Vollkommenheit der neuen Obligationen. .......... . . » XXVII. Vorschlag keinesweges gleichgültig. . . . 162 XXVIII. Credit im Kriege den Auflagen vorzuziehe». 16S XXIX. Nachtheile des Rabatt-Handels. . . . . 172 XXX. Wiedererhebung der verfallenen Papiere. . . 07; xxxi. Leichte Auswechslung der alten Obligationen. i 85 XXXII. Verbesserte Versatz - Aemter.192 XXXIII. Vorzügliche Sicherheit des Vorschlages. . so-. Leur- LOY 212 2IY 224 229 2Z4 2Z5 2Z9 24Z der Materien. XXVII. Beurcheiluttg Verschiedener zu Ersetzung dieses Si- stems in Vorschlag gebrachter Mittel I. Zurückhaltung der Besoldungen. . il. Verhandelte Baneo-Obligationen mit Rabatte. III. Zahlung mit Lameral - Papieren. ..... IV. Zahlung mit gewöhnlichenBaneo - Obligationen. V. Gezwungene Darlehne. . ....... VI. Veräußerung der Lameral Güter. . . . . VII. Ausmünzung deö Silber-Geschirres. . . . vm. Ausmünzung des Kupfers. ..... . IX. Eröfnete Leibrente. . . . / . . Schluß. Zweytes Memoire. Vorschlag zur Erleichterung des Eingehens der von den gesammten Böhmischen und Oester- reichischcn Standen im Monate November 1758. anbegehrten außerordentlichen Aus- hülfe- .......... Drittes Memoire. Erleichterung der gezwungenen Darlehne und des fremden Kredites. Viertes Memoire. Verrichtete Kamera! - Ausgaben mit Coupons- Obligationen. . . 2A4 284 293 Bey- XXVIII. Verzeicbmß. Beylagen zu dem ersten Memoire. Unmaßgeblicher Entwurf eines von dem Wiener Stadt-. Baues zu erlassenden Edictes. L. Inhalt der auszustellenden Banco-.Coupons-Obligationen- 6. v. U. Modelle der viererley Gattungen von Coupons- Obligationen , aus welchen die Sicherheiten derselben wieder die Verfälschung zu ersehen. 6. Modelleines Folio in den Wucherndes Depoflten-Amtes. H. Modell eines Anweisungs. Blattes an das Depositen-Amt. I. Tabelle über den Werth des Tages. L. Modelle der Zahlungs-Papiere. Q. Entwurf eines Kaiser!. König!. Patentes. di. Rückzahlungs-Plan des gelammten aufzunehmenden Dar- lehns von 6. Millionen. dl. Entwurf des von dem Banco nach erfülltem Darlchne/ wegen der Rückzahlung des an solchem von ihm übernommenen Antheils, zu erlassenden Edictes. v. Unterricht an das Publicum- k. Plan einer zu errichtenden Lotterie. , 7^ h- Verbesserte Einrichtung des Privat - Lrcdites. Er- rftes Memoire. Mittel zu Erleichterung des freywilligen Kredites. M o r s ch l a g. §. i- a man voraussetzet, daß der Staat einer Davreyn von -. c,, ^ ^ ^ ^ ^ Millionen,m An- Aushulfe von 6. Millionen bedurft, so wird sehung dessen dem dem Banco ein Fonds von 7, pro Lento wn'^/x. von dieser Summe, das ist, von 420000. fl. in Händen ^"ie-äumttwnd. gegeben. Fünf x. L. oder zooooo. fl. werden zu Zahlung der Jntereßcn, die übrigen zwey x. Lenk. oder 120000. fl. aber zur Rückzahlung gewidmet, welche die Befteyung von dieser ganzen Schuld in 25 t. Jahren bewürben, nach deren A Der- Dieses Darlehn ist freywillig. 2 Vorschlag. Derfließung der Banco den eben erwähnten Fonds dem Direc- tvrio wieder zurückstellet. §. II. Hierauf eröfnet der Banco auf die gewöhnliche Weise ein frcywilligcs Larlehn von 6. Millionen zu z. x. Lem. Es Met M sol- Dieses findet sich mit einem öffentlichen Edicte begleitet, öffmttichen Edikte >vklches dem kublicc» einen richtigen Begriff von der Reinig- dsgleitc^ , beit der anzustellenden Operation mittheilet, demselben die . eingeräumte Hypothek, nebst dem Rückzahlung s - Fonds vor Augen leget, zu gleicher Zeit aber eine deutliche Entwickelung der ganzen vorzunehmenden Einrichtung, in sich fasset, und solchergestalt nicht anders dienen kann, als das Vertrauen zu vergrößern, und desto mehrere Darleiher anzulvcken. §. III. Denen so -s begeh- Nachdem die neue Form von Obligationen , wel- ren wird eine neue , < , . — — e ^ Lorm »-»i-ovli-che man ehemals denen N. Oe. Standen m Vorschlag ge- bracht, unläugbare Vorzüge vor der bisherigen Form un- ^ serer öffentlichen Papiere besitzet; So schlaget man vor, solche bcy der gegenwärtigen Operation anzuwenden, und dieselbe allen denen, so sie vorzüglich verlangen, auszufertigen ; Dahingegen §- IV. Denen übrigen Denenjenigen welche selbige nicht ausdrücklich begeh- Hingegen werden , gemeine ObliM ren, Obligationen von der bisher bey dem Banco gewohnli- twnen »usgefer. ^ F^IN ausgcstellet werden. / Z V opschlag. §- V. Diese neuen Obligationen besitzen folgende Eigen- Eigenschaften der schäften: Da solche sich auf das Emchtunas - Edict des qe- Innerliche Sicher» . , ^ , , , , heit derselben. genwartigen Darlehns beziehen; so dienen alle diejenigen St-e. v. L. cherhciten, welche in gedachtem feyerlichen Edicte dem kubli- co cingestanden worden, einer jeden besonderen Obligation zur Sicherheit. Zu Verhütung der Verfälschung werden folgende Dor- Sicherheiten ge- sehungen ergriffen: Es werden die Obligationen auf ein be-Nns! solideres Papier gedruckt, in dessen Substanz, statt des gewöhnlichen Zeichens, die Worte: Obligation des wiener Stadt-Banco.- durch die Papier - Form dergestalt einge- praget werden/ daß dieselben zweymal in der Lange über das ganze Blatt laufen. Die Schriften / welche die Summe des Kapitals sowohl als der Jntereßen ausdrücken/ sind von einer besondern Form/ sie finden sich mit gewissen gehei- men Zeichen versehen / und werden in einerbesondern Schriftgießerei) gegossen. Der Rand der die Obligationen einfasset/ wird von dem geschicktesten Meister in Holz geschnitten/ und vermittelst eines inVley gemachten Abgusses/ aufgedrucket. Kv werden die Obligationen bey iooo. Stücken in gewisse Bücher / welche man Register nennet/ eingebunden/ und solche auf dem Schnitte verguldet. In der Länge des Blattes läuft neben den Obligationen/ von oben bis unten eine aus besonderen zierlichen Buchstaben bestehende Vignette, 4 Vorschlag, welche das ganze Blat in zweyungleiche Theile theilet. Wenn man die Obligation dem Darleiher hinausgiebct, so wird Liese Vignette mit einer Schccrc aufs Gerathe wohl mitten durchgeschnitten, und dienet solchergestalt derjenige Theil, welcher in dein Buche oder Register zurück bleibet, zu einem Lcomro, um denjenigen Theil welcher dem Darleiher hinausgegeben worden, daran zu halten, und durch die genaueste Ueberetntreffung aller durchgcschnittenen Züge , dessen Richtigkeit zu erforschen. Zu einer letzten Sicherheit wird auf die Verfälschung die Todes - Strafe gesetzet, denen Mitschuldigen aber, welche ihre Mitverbrecher entdeck«,, nebst Erlassung der Strafe, eine Belohnung von 10000. fl. versprochen. * Bey allen diesen Vorsehungen ist die von dem Bürgermeister zu Wien zu verrichtende Unterschrift dieser Obligationen, vielmehr nur für eine bloße Formalität, als für eine wesentliche Sicherheit anzusehcn, und wird daher denselben statt solcher, um Zeit zu gewinnen , nur bloS der Rahme erjagten Bürgermeisters, mit besonder,, hicr- ' ss werden nämlich, wie aus obigem erhellet, acht Personen von rer-, schieden«! Künsten und Profeßionen, als i) ein Papier-. Formmacher. OEinPapicrmacher. z) Ein Schriftschneider, 4) ein Holzschneider, s) ein Schriftgiesser, e) ein Schriftsetzer, 7) ein Buchdrucker, s) ein iSuchbinder zur Nachmachung dieser Obligationen, erforderet, und hat man folglich das Einverständnis dieser acht verschiedenen Personen, kcp einer solchen angcdroheten Strafe und versprochenen Belohnung, für eine moralische Unmöglichkeit zu achten. Vorschlag. ^ 5» hierzü gegossenen, eineHandschrifft nachahmenden Littern, zugleich mit dem übrigen Drucke aufgedruckct. Es werden diese Obligationen auf die viererley der- schiedenm bestimmten Summen von zo, 120, Loo, und Melke, lroo. ff. gestkllet, welche in einer solchen Derhältniß stehen, daß sie sich leicht unter einander umsehen lassen. Jede dieser viererley verschiedenen Gattungen von Obligationen ist von der andern durch ihre äußerliche Form unterschieden. Die sämmtlichen Obligationen sind jede mit ihren A-Wede mir besondern Nummern versehen, und können sich folglich nicht Nummern verse- zwey Obligationen von gleichem Nummer vorhanden finden. Um aber das kublicuin gegen ihre Vermehrung zu sichern; so wird erstlich der Belauf der sämmtlichen Nummern bekannt gemacht. Dieser erstrecket sich bey dem gegenwärtigen Darlehne von 6200000. ff. auf 202200., indem man annimmt, daß solches sich in 220200. gleichen Obligationen von zo. fl. vertheilet befinde. Zweitens wird demjenigen der zwey Obligationen von gleichem Nummer entdecket, und dem Banro darbringct, nachdem sich bey einer genauen Bewährung gezeiget, daß keines von diesen Nummern sich verfälschet finde, von gedachtem Banco, nebst Ersetzung des Wchrtcs der dargebrachten Obligationen, eine Belohnung von ioo. fl. versprochen. In der Art zu numeriren wird die arithmetische Ordnung beobachtet, und solchemnach von blo. 1. 2, z. bis l>lo. 200000. jedoch dergestalt un- verrückt fortgcfahren, daß jede der drey grösseren Gat- A z tun- 6 Vorschlag, tungen vo» Obligationen mit einem so vielfachen Nummer bezeichnet wird, als sie die Summe von zo. fl. in sich fasset, von welchen vielfachen Nummern , mit gänzlicher Ucbergehung der mittleren, nur das erste und lezte Nummer von jeder Obligation dergestalt ausgedrücket wird, daß die nächstfolgende Obligation mit dem nächstfolgenden Nummer wieder anfängt, mit welchem die nächstvorhergehende aufgehöret; Wvbey man zugleich wider die Verfälschung dieser Nummern die Vorsicht beobachtet, hinter jedem Nummer, damit keine Zahl hinzugesctzet werden könne, einen Strich zu machen. * Eie lauten auf Diese Obligationen sind insgesammt auf den Ueber- dm Überbringer., . - ^ , >>*"« 'b"-?" -»-«- rung derselben. Gefahr für Dieben, mit der Fähigkeit versehen / sich von dem Jnnhaber an sich selbst, an einen Dritten, und zu einer neuen Bequemlichkeit, wieder an den Ueberbrrnger indoßircn zu laßen. ** Diese Lndoßirung von einem an dem andern, kann so vielcmahle wiederholet werden, als es der Raum des Rückens der ganzen Obligation gestattet, nach dessen Ausfüllung eine solche Obligation sich gegen eine neue unter gleichem Nummer auswcchseln lasset. Um ' Siche die Art wie sich die vier Obligationen O. O. U. x, numeriert finden. ** Siehe Lia äorlo. Vorschlag. 7 Um aber dieselben auf gleiche Weise gegen die Feu- D-p-fitenAmtM« crsgefahr zu sichern; so wird in dem init so gutem Erfolge bereits errichteten Depositen - Amte einem jeden Jnnhaber dieser Obligationen die Freiheit gestattet, solche gegen rin Recepiße nicderzulegen, welches so oft erneuert wird, als es die Nothdurst erfordert. In den Büchern dieses Amtes wird einem jeden Deponenten ein Folio erofnet, auf welches man die von ihm niedergelegten Obligationen 6. unter seinem Lredit, diejenigen hingegen , so er wieder heraus ziehet, oder an andere überläßct, unter seinem Debit cinträgt. Ein gleiches Folio mit Lredit und Debit, wird denen eingestanden, an welche diese Obligationen übertragen werden, daferne sie solche nicht lieber in natura auSgchändiget erhalten wollen. Diejenigen so ein Folio in den Büchern dieses Amtes besitzen, bedienen sich kleiner gedruckter Ordres, welche sich mit ihrem besonderen Nummer und einem Lcomro versehen befinden , und von ihnen nur blos ausgefüllet und unterschrieben werden müßen , um von dem Amte einejcde Zahlung, entweder durch einen ihnen selbst, oder einem dritten zu geschehende Aushändigung von Obligationen, oder durch ein bloßes Ab- und Zuschreibcn verrichten zu lassen, da sodann daS Amt gedachte Ordres stat einer Quittung aufbewahrct, um sich nach solchen mit demJnnhaber desFolio zu berechnen.Endlich übernimmt dieses Amt, die Jntereßen von denen deponirtcn Obligationen zu erheben, und solche den Jnnhabern auszuzahlen. - Da g Vorschlag. Da diese verschiedene Bemühungen die Verwaltung weit- läuftiger machen, mithin ein grosseres xerlovale erfordern ; so könnte man nach dem Beyspiele der Dank zu Amsterdam, entweder von jedem Deponenten bey der ersten Erdfnung eines Folio eine Abgabe von io. st-, und jährlich für jedes Folio s. st- anverlangen, oder bey jedem Ab - und Zuschreiben, von demjenigen, der die Zahlung verrichtet, 15. kr. erlegen lassen. Sie g-meßen der Es gemessen diese Obligationen des Rechtes der dreh AÜfküL^" monathlichen Aufkündigung, und sind die Jnnhabcr derselben nach solcher Zeit ihre Zahlung unmittelbar von dem Banco zu begehren berechtiget. Sie besitzen einen Sie tragen 5. x. 6. jährliche Jntereßen, welche für Wehr- des Tages. ^ vier verschiedenen Gattungen derselben, täglich letpeLive einen Pfennig, 1.5. und 10. Kr. ausmachen. La sie sich alle unter einem einzigen gleichen Dato ausgefer- tiget finden, von welchem ihre Jntereßen zu laufen an- fangen, zugleich aber insgesammt einen einzigen gleichen Termin haben, an welchem diese Jntereßen bey denen beiden grösseren Gattungen alle halbe Jahre, bey denen beiden kleineren aber alle Jahre ausgezahlet werden, so entstehet aus diesen täglichen von Tage zu Tage anwachsenden Jntereßen, nebst dem Kapitale worauf jede Obligation lautet, auf jeden Tag im Jahre, ein bestimmter, für jede der vier verschiedene» Gattungen von Obligationen gleicher Wehrt, welcher sich jederzeit in gangbarer Münze, in ungebrochenen Sum- Vorschlag. 9 Summen zahlen läßet. Dieser Wehrt, welchen wir den Wehrt des Tages nennen wollen, wird um die Mühe zu erspahren solchen auf jeden Tag auszurechnen, dem ku- blico in gedruckten Tabellen vor Augen geleget, aus welchen i. auf jeden Tag im Jahre der Preiß zu ersehen ist, den die Käufer einer jeden Gattung von Obligationen zu entrichten, die Verkäufer derselben aber zu empfangen haben. Liese Käufer, welche solchergestalt den Verkäufern, über den vergüteten Wehrt des Kapitals, die bis an den Tag der Verhandlung verfallenen Jntercßen vorschießen, werden desfalls dadurch schadlos gesteüct, daß sic an dem nächst folgenden Termine, da die Obligationen ihre Jntercßen zu erheben haben, die ganzen jährlichen oder halbjährigen Jnte- reßen ausgezahlt erhalten, in welchen derjenige Theil mit inbegriffen ist, den sie dem Verkäufer vorgcstrccket. . Die Jntercßen dieser Obligationen werden nicht auf Jntenß«, Schci- die gewöhnliche Weise gegen eine von dem Jnnhaber ausge-d/eJncereUnder- stellte Quitung, sondern gegen die denselben beygefügten, mit der Paraphe, das ist dem verzogenen Namen, des Bürgermeisters von Wien bezeichnetcn Jntercßen - Scheine erhoben, welche insgcsamint eben dasjenige Nummer wie die Obligation besitzen, und wie solche auf den llebcrbringer lauten, sich aber unter einander durch die verschiedenen Verfall-Termine worauf sie gestellet sind, unterschieden finden. Auf jeden Verfall-Termine wird derjenige Jntereßen-Schein der aufsolchen gestellet ist abgeschnilten, und dem Laßirer des B Van- 10 Vorschlag. Dance statt einer Quittung ctngchändiget, welcher solchen nach verrichteter Zahlung zu seiner Rechtfertigung aufbewahret, da zugleich der Dance selbsten durch dieses Abschnci- den und Einliefern, gegen einen jeden Jnnhaber derjenigen Obligation welcher diese Jntereßen - Zahlung verrichtet worden, sich auf das vollkommenste gesichert findet, indem solcher keinen andern Jntereßen-Schein von eben demselben Termine und eben demselben Rümmer vvrzuwcisen hat, und folglich die nemliche Zahlung nicht zum zweitenmahle zu begehren im Stande ist. Die Jntereßen - Scheine der Obligationen von zo. und rav. ff., deren Jntereßen nur alle Jahre abgeführet werden, halten einen jährlichen, die Jntereßen- Scheine der Obligationen von 600. und iroo. ff. hingegen, welche ihre Jntereßen alle halbe Jahre erheben, einen halbjährigen Verfall-Termin in sich. Nachdem die 8. Jntereßen - Scheine so sich jeder Obligation bcygefüget finden, nach und nach an ihren Verfall - Terminen abgeschnitten worden, so werden den Jnnhabern, gegen Einlieferung ihrer alten auf diese Weise von Jntereßen-Scheinen gänzlich entblößten Obligationen, neue, mit einer gleichen Anzahl von Jntereßen - Scheinen versehene Obligationen, unter gleichem Nummer ausgefertiget. §. VI. Solch- wttdm Die verfallenen Jntereßen - Scheine werden nicht nur bey der Haupt-Lasse des Banco zu Wien, mit der grbß- tcn Richtigkeit auögezahlet; sondern es geniesten dieselben annoch Vo'rschlaK. n annoch der besonder» Begünstigung, daß sie, nach gedachter ihrer Verfall-Zeit, in allen öffentlichen Lassen, ohne Unterschied, in den gesamten Tcutschen Erblanden sowohl als in Ungarn, es mögen die Lassen von dem Banco sclb- sten, von den Ständen der verschiedenen Provinzen, oder von der Lammer abhängen, an Zahlnngs-statt angenommen werden; und hat der Jnnhabec der Obligation schlechterdings keine andere Formalität zu beobachten, als daß er den abgeschnittenen Jntereßen - Schein dem Laßirer desjenigen Amtes, wo er seine Zahlung zu verrichten hat, ein- rcichet. Wenn ein solcher Jntereßen - Schein in eine von dem Banco selbst abhängige Lasse einstiessct, so geschiehet offenbar nichts anders als eine Vergütung und Aufhebung zwcyer gegenseitiger Forderungen, der Privatperson nemlich, welche kraft ihres Jntereßen - Scheins, Jntereßen von dem Banco zu begehren, und des Banco, welcher eme Abgaabe von gleicher Summe von gedachter Privatperson zu fordern hatte. Wenn hingegen diese Jntereßen-Scheine bey einer in Ansehung des Banco fremden Lasse z. E. bey den Böhmischen Ständen einfliessen, so werden diese Stände, welche den Banco von der Verbindlichkeit gegen seinen Glaü- biger entlediget haben, selbst zu Glaübigern des Banco, und hätte folglich der Banco, welcher die Fonds zu Bezahlung aller Jntereßen - Scheine in Händen hat, gedachten Ständen diesen Vorschuß zu ersetzen. La aber diese Ersetzung in Ansehung so vieler verschiedenen öffentlichen Lassen, B 2 M- i2 Vorschlag, welche insgesammt die Jntcreßen-Scheine an Zahlungs statt annchmen, mit vieler Weitläuftigkeit verknüpfet seyn würde; so nimmt das Directorium solche selbst auf sich, und lasset sich in allen, sowohl Lontributions als anderen Zahlungen, so diese Lassen Ihre Majestät zu entrichten haben, gedachte Jntereßen- Scheine an Zahlungs - statt einreichen. Solchemnach hat also der Banco dem Dircctorio die Vergütung aller bey irgend einer fremden Lasse eingefloffenen Jntereßen - Scheine zu leisten. Zu diesem Ende ernennet gedachtes Direktorium hier zu Wien eine gewisse Lasse, das Univcrsal-Lameral-Zahl-Amt z. E., an welche alle an Zahlungs statt - eingcfloffene Jntereßen - Scheine von Monate zu Monate eingeliefert werden, um solche, in der Maassewie sie dieselben empfängst, dem Banco darzubringen, und darauf die Zahlung beym Anblicke in baarem Gelde zu erhalten. Da jeder besonderer Jntereßen-Schein auf eine sichtbare Weise alle die verschiedenen Kennzeichen an sich hat, welche das Merkmal der unverfälschten Obligationen ausmachen; so kann der einßige Mangel des Lcontro nicht die Besvrgniß erwecken, daß die Lassen mit nachgemachten Jntereßen-Scheinen hintergangen werden sollten. Damit aber kein Beaniter desfalls einige Unwissenheit Vorschüßen könne; so wird einem jeden derselben, eine in der Mitten durchgeschnittene OriZmal-Obligation zugefertiget, welche ihm zu einem Muster dienet, um diejenigen Jntereßen- Schetne so ihm verdächtig Vorkommen, beym Anblicke zu erkennen. §. VII. Vorschlag. rz §. VII. Lieft insgesamt unter einem gleichen Dato ausgefer- Diese OdUM»- legte, auf gewisse bestimmte Summen gestellte, und auf dm Darleihern' zum Überbringer lautende Obligationen, welche sich bereits mit allen ihren verschiedenen Fertigungen versehen befinden, find im Stande dem kubllco, ohne die geringste Formalität, alle Tage hinaus gegeben zu werden. La aber der frühere oder spätere Tag, an welchem solche den Darleihern gegen die erlegten Summen ausgehändiget werden,in Ansehung der künftigen Jntereßcn einige Schwierigkeit verursachen könnte; so wird dicseHinausgcbung zu dem vorerwähnten Wehrte des Tages verrichtet, und folglich jeder Darleiher angehalten, über den Wehrt des Lapitals, den in der gedruckten Tabelle auf diesen Tag angezeigten Belauf der verfallenen Jn- tereßen zu entrichten. §. VIII. Diese Obligationen werden nicht, wie bisher, Klos AustMuiK der- bey der Haupt-Lasse des Banco hier zu Wien hinausge- der Haup?- geben, sondern von allen Haupt-Administrationen dcffel-N/m durch rä ben in denen Haupt-Städten der verschiedenen Provintzen ^Mchnen^undm ausgetheilet. Ja cs wird die Bequemlichkeit an diesem düÄiW Darlchne Theil zu nehmen, sogar den Einwohnern der klei- «'str»---». nen Städte verschaffet. Es wird den Magistraten derselben eine gewisse mäßige Summe in diesen Obligationen anvertrauet, welche nach dem Reichthume gedachter Städte abgemessen wird, um solche denen sich anmeldenden Darleihern , i4 Vorschlag, leihern, jedoch nicht anders als gegen Tontrolirung des vornehmsten sich anwesend findenden Beamten desBanco, verabfolgen zu lassen, das eingegangene baare Geld aber von Woche zu Woche an die Haupt-Administration der Provinz zu weiterer Beförderung einzusenden. In diesen kleinen Städten wird man sich hauptsächlich nur der Obligationen von Zo> st. bedienen- §. IX. * Um das kudllcmm anzulvcken das aufzunehmende Eingestanrene , Darlehn desto geschwinder zu erfüllen; so wird denen, wel- ErMMg E?" che ihr Geld in den ersten dreyen Monaten nach Erlassung WnAen?" des Edictes darbringen, eine Premie oder ein Nachlaß von 5. U. 6 ., denen aber die solches in dem zweyten Dier- theiljahre anlcihen, eine Premie von 2. ?. c. eingestanden, dahingegen diejenigen, welche sich erst nach einem hal-^ ben Jahre anmeldcn, keine Premie mehr zu erwarten haben. Vermöge dieser Begünstigung wird demjenigen der 95. fl. anleihet, eine Obligation von 100. fl., demjenigen folglich der s 3 . fl. zo. kr. erleget, eine Obligation von der neuen Gattung von zo. fl- ausgcfolget. §- X. Nachdem das Publicum nicht allen öffentlichen Fonds §>m GlSurigem ein gleiches Vertrauen schenket; so wird dencnjenigen, wel- FvMMffen.^che den Kredit der Stände irgend einer Prvvintz, der Ungarischen Hof-Kammer, des Steirischen Lamer-Uis, oder des Stadt Wienerischen Ober-Lammer-AmteS, dem Kredite des Danco Vorschlag. 15 Banco vorziehen sollten, die Freyheit, ihr Geld bey diesen Fonds, mit der Begünstigung einer gleichen Premie anzu- legen gestattet, wvbey sich jedoch dieselben, daferne gedachte Fonds sich nicht freywillig zu einer gleichen Anbietung der Obligationen von der neuen Gattung erklären sollten, mit Obligationen von der gemeinen bisherigen Form begnügen müssen. Alle diejenigen Summen welche solchergestalt bey erwähnten Fonds bis zu Erfüllung des aufzunehmenden Darlehns von sechsMillionen cinfliessen, werden für einen Theil dieses Darlehns geachtet, und finden sich, auf die un» ten mit mehrcrem zu erklärende Weise, auf eben dieselbe dem Banco in Ansehung gedachten Darlehns eingeräumte Hypo- thcck versichert; da indessen bis zu der zwischen dem Banco und dem Directorio zu erfolgenden Berechnung, gedachte Fonds berechtiget werden, die ihren neuen Gläubigern zu entrichtenden In tereßen, von ihrer abzuführenden Lontribution oder anderen dem ^srarlo zu leistenden Zahlungen, zurück zu halten. §. XI. Ungeachtet man Ursache hat sich zu schmeichle», daß Borstcieuns des durch die Vereinigung dieser so verschiedenen und so krästi- sÄng?"A gen Nittel, welche zugleich des Vorzuges gemessen, daß sie niemanden den geringsten Zwang auflegen, das gegenwärtige Darlchn geschwinder als nach der gewöhnlichen Methode eingehen werde, so wird dennoch, um sich desto vollkommener sicher zu stellen, in Vorschlag gebracht, gedachtes Darlehn, i6 Vorschlag, lehn, so nur nach und nach einfliesset, durch Dillete vorzustellen, welche, durch die ihnen beMlegenden Eigenschaften und Vorzüge, von dem Augenblicke ihrer Ausstellung an, in Ansehung des allerhöchsten ^.ersrü eben diejenige Würkung Hervorbringen werden, als wenn sich die aufzu- nehmenden sechs Millionen bereits würklich in den Laßen vorräthig fänden. §. XII. eiMschafftmrer- Zu diesem Ende stellet der Banco für sechs Millio- L. nen Billete aus, welche den Namen Zahlungs - Papiere führen. Solche lauten auf dreyerley verschiedene Summen von z. io. und 20. fl. Sie sind nach diesen dreyerley Gattungen in ihrer äußerlichen Form , auf eine beym Anblicke kennbare Weise unterschieden. Sie sind auf den Ueberbringer gestellet. Sie sind insgesamt unter einem einzigen gleichen Dato ausgefertiget. Sie versprechen die Zahlung drey Jahre nach dem Frieden. Sie finden sich nach der aritmetischen Ordnung I. 2. z. 4. u.s. f. numerirct. Sie bestehen in 657500. Billets, unter welchen sich Zooooo. von 5. fl., Zooooo. von lo. fl., und Z7Z00. von 20, fl. befinden. Die Vorschlag. i? Die Stimme worauf sie lauten, wird sowohl in Zahlen/ als in ganz ausgeschriebener Schrift, in Teutscher, Ungarischer, und Böhmischer Sprache, ausgedrücket. Die beschädigten Zahlungs-Papiere werden gegen neue, unter gleichem Nummer, ausgewechselt. Es finden sich gedachte Papiere mit der Unterschrift des Bürgermeisters von Wien versehen. Sie genießen aller der nämlichen Sicherheiten gegen die Verfälschung, wie die vorgeschlagenen Obligationen von der neuen Gattung. Sie sind auf eben dieselbe Hypotheck, wie die in Ansehung des aufzunehmenden Larlehns auszustellenden Obligationen gegründet, welche sie, als vvrbeygehende Vorstellungen, nur so lange vorbilden, bis dieselben würklich in das kubllcum ausgegeben worden. Ihre innerliche Sicherheit endlich bestehet in dem Er- richtungs-Edicte, worauf sie sich beziehen. §. XIII. Liese Zahlungs - Papiere werden dem Directorio von SM wE de« demBanco, in der Maaße wie sie sich nach und nach ver- fertiget finden, eingereichet. §. XIV. Mit solchen verrichtet das Lirectorium alle diejenigen Zahlung? die man Zahlungen ohne Unterschied, welche sich füglich in Papiere L be- 18 Vorschlag. berichtigen lassen, die einzigen Jntcreßen der öffentlichen Schulden ausgenommen. * §. XV. Borficht so ML» Man bedienet sich gleichwohl der Vorsicht diese Pagen »Ämchrer!"" Piere zu erst nur zu denen großen Zahlungen anzuwenden, und mit denen von 20. fl. den Anfang zu machen, damit die zum Umlaufe unter dem gemeinen Alaune bestimmten Papiere von fl. erst zu letzt, und nur alsdann im kub- Uco erscheinen, nachdem der erleuchtetere Theil bereits mit seinem Beyfalle voran gegangen. Ja man wird sich sogar bemühen , die ersten Zahlungen, wo möglich nur zur Hälfte in Papiere, zur Hälfte aber in baarer Münze zu verrichten. §. XVI. Sie werden zu ei> Nachdem die Billigkeit erheischet, denen, welche diese Sta«es"°erkürek. Papiere an Zahlungsstatt empfangen, die Mittel zu verschaf- I.. ftn, dieselben gleichfalls wieder zu allen ihren verkommenden Zahlungen anzuwenden ; So werden solche vermittelst eines besonderen zu erlassenden allerhöchsten Patentes, in den gestimmten Teutschen Erblanden zu einer Münze des Staates erkläret, und die Privatpersonen dieselben, bcy Versagung gerichtlicher Hülfe, in allen Zahlungen die nicht unter fünf Gulden betragen, anzunehmcn angehalten. §.XVII. . z Sollten diejenigen Gründe, die unten in der Beantwortung des 4ten Einwurfes angeführet werden, überzeugend scheinen; so dürste sich auch ein Theil der Zahlung dieser Lnmeßen in gedachten Papieren be* streiten lassen. , Vorschlag. 19 §. XVII. Vermöge eben dieses Patentes werden gedachte Papiere , Annehnumg dieser ^ Papiere in allen in den gesammten Teutschen Erblanden sowohl, als selbst öffentlichen Las. in Ungarn, in allen öffentlichen Lassen an Zahlungsstatt an-'^' genommen, ob man gleich in diesem Königreiche den Gebrauch derselben durch Gesetze zu gebieten sich nicht getrauet. §. XVIII. Da es aber von der größten Wichtigkeit ist, diesen Pa- Nothwendigc Zr. Pieren ein so geschwindes Vertrauen als nur immer möglich ben'rur Haupts' zu verschaffen, und sich viele Personen finden, welche entwe->?e?tcnThem"d"v der dem Landesfürsten keine unmittelbare Zahlungen zu vcr- richten haben, oder sich wenigstens zu der Zeit da sie gedachte Papiere empfangen, diese Zahlungen zu entrichten nicht ge- nöthiget finden; so vermehret man ihre Anwendung in den öffentlichen Lassen, indem man solche zur Entrichtung der Haupt - MiMth * in allen Haupt-Städten der gesammten deutschen Erblande , ingleichen zum vierten Theile der von den Böhmischen, N. Ge. und Mährischen Ständen monatlich abzuführendcn freyen Lontributivnen, nothwendig . erfordert. §. XIX. Es wird in allen Haupt-Städten der verschiedenen Börse zur Ber- Teutschen Erblande eine Börse errichtet, welche denenjeni- -- T 2 _ gen ' Solln man die nvthwcndige Anwendung dieser Papiere zu der Haupt- mauth nicht fürhinlänglich achten; so könnte» vielleicht nebst ersterer auch die Gefälle des Handgrafen-. Amtes allhier zu Me» in solche» nothwendig zahldap gemacher werden» 20 Vorschlag. gen, die entweder haaren Geldes, oder der Zahlungs-Papiere benöthiget sind, die Gelegenheit anbietet, einander täglich anzutreffen. Auf dieser Börse werden von den Ständischen Beamten , die ihnen an dem in Papiere zu entrichtenden vierten Thcile ihrer Kontribution abgängigen Papiere eingehandelt. Nicht weniger werden daselbst alle Tage von den Laßirern der Haupt-Mauth gedachte Papiere auf- gekaufet, um denen Handelsleuten, und andern Privatpersonen, welche ihre Abgabe bey derselben nothwendig in Papiere entrichten müssen, die Bequemlichkeit zu verschaffen, auf gedachter Haupt-Mauth selbst, die erforderliche Menge von Papieren, gegen baare Zahlung anzutreffcn. §. XX. «chm"««5^ Alle Papiere, so durch diese theils fceywillige An- Ädm" wieder an theils nothwendige Erforderung, in irgend eine Zahlungsstatt öffentliche Lasse einflreßen, werden aufs neue wieder an ausgegeben. Zahlung§M ausgegcben. §. XXI. Art zu der T»'. Da aber dieselben nichts anders als augenblickliche Vorstellungen des eröfneten Darlehns sind, und blos dar- zu dienen sollen, das Direktorium in den Stand zu setzen diejenigen Zahlungen zu bestreiten, in Ansehung deren sich , solches, bey dem zu langsam einstießenden Darlehne, ohne baare Geldmittel gefunden hätte; so muß ihreDerbleibung imUmlau- fe nur vorbeygehend seyn. Es werden demnach diese Zahlungs- Papiere,um zu derselbenTilgUNg zu gelangen,in eben derMaaße aus Vorschlag. 2i aus dem kublico wieder hcrausgezogen,wie die vvrgestellteSa- che selbst sich cinfindet, das ist gedachtes Larlehn sich erfüllet. §. XXII. Zu diesem Ende erfordert man in allen Städten wo Es werden solche Börsen vorhanden sind, und folglich diese Papiere sich leicht im kublico einhandeln lassen, daß die Hälfte aller zu dem Darlehne eingehenden Summen nochwendig in Pa- » Pieren erleget werden müßt; das ist, daß es einem Lar-erfordert. leiher, welcher sein Geld sowohl bey dem Banco, als bey irgend einem andern öffentlichen Fonds anlegcn will, nicht frey stehet, weniger als die Hälfte der anzuleihenden Sum- me in Papiere zu bezahlen, ob es ihm gleich erlaubt ist solche ganz in Papiere zu entrichten. In den übrigen Städten hingegen und auf dem Lande, wird von dieser nothwendigen Erforderung abgewichen, und die ganze Summe, ungeachtet man solche auch ganz in Papiere anniimnt, in Gelde zu erlegen gestattet. §. XXIII. Alle Papiere so durch diese Umsetzung in Obligationenswel- M- diese w dem che nichts anders ist,als die Verwandelung einer alten Schuld, AS Papierin eine neue Schuld von gleicher Summe, unter einer vcrschie-SA. denen Gestalt und Benennung) aus dem kul-Uco gebracht worden, es sc y daß solche bey dem Banco selbst, oder bey irgend einem andern öffentlichen Fonds zu Darlehncn cingeffossen, werden alsobald in Gegenwart des Gläubigers, zu gleicher Zeit da man demselben seine Obligation hinaus gicbet, zcr- C z rissen, -22 Vorschlag, rissen, und solchergestalt auf das neue wieder in dem Umlaufe zu erscheinen ausser Stand gesetzet. Diejenigen Papiere, so auf diese Weise bey irgend einem fremden Fonds eingcffossen, werden von solchem innerhalb 8 . Tagen der Haupt-Administration der Provinz, von dieser aber dem Banco eingesendet. §. XXIV. r chc-, eUMffEmn Nachdem aber ein grosser Theil des Darlehns in baa- Summen rem Gelde einstiesset und folglich diese theilsfceywilligeAn- Belauf von Zah- nehmung, theils nothwcndige Erforderung der ZahlungS- iurBlgung ünge., Papiere zu gedachtem Darlehnc, nicht den ganzen von solchen in das kublicum ausgegebenen Belauf aus dem Umlaufe bringetzso werden demBanco nicht weniger, vermittelst gedach- terHaupt-Administrationen, alle bey denen verschiedenen fremden Fonds,entweder zugleich mit denen Papieren,oder ohne dieselben , durch das Darlehn einfließendc baare Summen, von Woche zuWvche eingeliefert,um mit solchen,nebst denenjenigen Summen so durch gedachtes Darlehn bey ihm selbst unmittelbar cingestossen,die noch übrigenZahlungs-Papiere zu ihrerTil- gung einzuiösen. Dieses auf die bequemste Weise in Ansehung seiner innerlichen Verwaltung zu bewerkstelligen, so wird demselben dasRecht eingestanden,vorzüglich diejenigenPapiere ein- zulvsen, welche in seine eigenen verschiedenen Lassen zuEntrich- tung seiner Gefälle an ZahlungS-statt eingestvßen. Wenn der Belauf derselben sich nicht so hoch als diejenigen baarenSum- men erstrecket, welche derBancv zu gedachterEinlvsung inHän- dea hat; so werden die noch abgängigen Papiere auf der Dor- Vorschlag. sz Börse aufgckaufet, und nur alsdann , wenn sich auch auf dieser Börse keine Papiere mehr antreffcn lassen, diejenigen, so sich annoch in den Kayserl. Königl. Lassen vorhanden befinden, eingelöset; wobey der Banco die unverbrüchliche Ordnung beobachtet, von allen bcy demselben durch das Oahrlchn, sowohl unmittelbar, als vermittelst der übrigen - öffentlichen Fonds, eiugcstoßcnen baaren Summen, keine aus den Händen zu geben, bis er nicht für einen gleichen Belauf in Zahlungs-Papieren eingewechselt. §. XXV. Ausser dieser zwiefachen Art die würklich an Zahlungs- E« wird ei» UM statt ausgegebene» Papiere aus dem Umlaufe zu ziehen, dem -LMW' Banco aber zur Tilgung einzuliefern, ist noch von einem dritten Falle Erwähnung zu machen, da gedachte Papiere gar nicht im ?ublico erscheinen werden. La »emlich unter denen, welche diese Papiere von denen K. K. Laßen an Zahlungs-statt zu empfangen haben, sich viele finden dürften, welche vorzöge,- ihre Zahlung in Obligationen von zo. fl. zu erhalten; so könnte man solchen die Gefälligkeit erzeigen, ihnen diese Obligationen unmittelbar verabfolgen zu las- sen, und hätte in diesemFalleder Banco dem ^erario gleich anfänglich eine Million in Obligationen gegen Zurückhaltung einer Million in Zahlungs-Papieren elnzurcichen, diese zu- ruckgehallencn Papiere aber, welche niemahls im Umlaufe erschienen, in der Maaße zu tilgen, wie ihn das ^erarluM benachrichtigte seine Zahlungen mit gedachten Obligationen 24 Vorschlag. §. XXVI. Die getilgten Pa-, , Nachdem NUN durch diese dreyfachen Maßregeln der Banco vffe,irlich pertren- tzie vollständigste Sicherheit erhalten, die Tilgung der sämmtlichen von ihm ausgestellten Zahlungs-Papiere durch seine eigene Hände ohne einige fremde Bey- hülfe zu bewürken, so scheinet die feyerlichste Art diese Tilgung ins Werk zu setzen, unstreitig die vorzüglichste. ES werden daher gedachte Zahlungs-Papiere in derMaaße wie sie mit dem eingehendenLarlehne entweder unmittelbar in Obligationen verwandelt,oder vermittelst der eingestvßenen baaren Summen eingelöset, oder endlich, wegen geleisteter Zahlung in Obligationen, ohne zur Ausgabe gedienet zu haben, von demBanco getilget worden,von Monate zu Monate in dem M. D. Deputations-Hause öffentlich verbrandt; wobey man zugleich dem kublico, um solches von der Aufrichtigkeit womit man bey der ganzen Operation verfahret desto vollkommener zu überzeugen, jedesmahl ein gedrucktes Verzeichnis vor Augen leget, welches die Anzahl der von dem vorigen Monate übrig gebliebenen, derben gegenwärtigen Monat verbrannten, und der annoch im Umlaufe vorhanden bleibenden Papiere in sich fasset. §, XXVII. MWeZahlmS Bey dich" unausgesetzt beobachteten Maßregeln er- Papiece, ihre Hy- gjM sich von sechsten , daß die Zahlungs-Papiere sich in potheck denen Ov- ^ ^ ^ klgarionen in wel- eben derjenigen genauen Derhältniß vernundern Mußen, wie che sie verwandelt ^ ^ ^ werden,üdcrlassen. sich der Belauf der dem kudlico nach und nach hinaus gege- Vorschlag. »Z gegebenen Obligationen vergrößert; daß der ganze Betrag der im Publico wirklich vorhandenen Zahlungs-Papiere, und der in demselben gleichfalls befindlichen Obligationen zusammen genommen, nie eine größere Summe als die anfänglich fest gesetzten aufzunehmenden sechs Millionen ausmachen könne; und folglich die Hypothek welche diesen 6. Millionen gleich vom Anfänge der Operation, ehe man noch eine einzige Obligation in das Publicum hinausgegeben, cingeräu- met worden, hinlänglich sey, denen sämtlichen auszustellenden sechs Millionen Zahlungs-Papieren zur Sicherheit zu dienen, welche in der Maaße wie ste nach und nach in Obligationen verwandelt, und durch diese Verwandlung getilget werden, gedachten Obligationen so sie blos vorstellen, diese nemliche Hypothek nach und nach überlassen. § XXVIII. Obgleich diese Papiere die Zahlung drey Jahre nach DicZaMngL.Po- dem Friede» versprechen; so hat man doch diese Verbind-Ur lichkeit fast nicht anders, als eine bloße Formalität anzuse-^RWÄ" hen. Die gestattete Wahl zwischen denen Obligationen und LA denen Zahlungs - Papieren, welche einen Theil dieser letztem im Umlaufe zu erscheinen verhindert; die Premien, welche in dem ersten vicrtheil Jahre um so viel stärker als in dem zwey- ten sind, nach einem halben Jahre aber gänzlich aufhören- die Unmöglichkeit sein Geld bey irgend einem öffentlichen Fonds anzulegen, ohne wenigstens die Hälfte der anzuleihenden Summe in Papiere darzubringen; die jedesmalige D Ein- 26 Vorschlag. Einlösung endlich einer eben so große» Summe i» Zahlungs-Papieren, als bcy irgend einem öffentlichen Fonds, mit oder ohne Papieren, in baarem Gelde eingeflossen : diese ergriffenen gleich gedeihlichen Maßregeln müssen aller wahrscheinlichen Vermuthung nach, der ganzen Operation vor Verlaufe eines halben Jahres ein Ende machen. La als- dann gedachte Papiere, durch die Erfüllung des Darlehns, an welchem ein jeder eilen wird Theil zu nehmen, gänzlich getilget seyn werden; so wird sich der Banco von dieser versprochenen entfernten Rückzahlung gänzlich bestehet sehen, welche er aus keiner andern Ursache so weit hinausgesetzet , als um die Natur dieser Papiere in Ansehung seines Kredites weniger gefährlich zu machen. §. XXIX. Berechnung Mischendem Direeto- So bald diese sechs Millionen Zahlungs-Papiere sich «o^welchmMsö und durch 6. Millionen Obligationen ersetzet sin- Händen°rMt" s" wird dem Directorio von dem Banco eine genaue «ls wmdemD«-Berechnung eingereichet, wie hoch sich der Belauf derjenigen Theilgenvmnim. Summen erstrecke, die solcher von denen 7, pro 6ent oder 420000. fl. wirklich eingenommen, welche ihm für die ganzen 6. Millionen eingeräumet worden; wie viel dieJn- tereßen zu 5. pro Leut betragen , so er seinen neuen Gläubigern entrichtet; und was für ein Kapital endlich die von ihm in Ansehung dieses Darlehns ausgestellten Obligationen ausmachen. Derjenige Belauf der dieser Berechnung nach dem Vorschlag. 27 dem Banco an der emgeräumten Hypothek zu viel übrig bleibet,wird dem Directoriv wieder zurück gestellct, und solches dadurch denen übrigen öffentlichen Fonds, in Ansehung der bcy denselben zu dem gegenwärtigen Darlehne eingeflossene» Summen, eine gleiche Bedeckung von 7, pro Lento in bck. Händen zu geben, in den Stand gesctzet. Wären solchergestalt z. E. bcy dem Banco nur 4,400,000. st. zu dem Darlehne cingcstoßen, so würde solcher von denen ihm anfänglich emgeräumten 420000. fl. nur zoLaoo. st. zurück behalten, dahingegen die übrigen n-ooo. fl. dcnenjenigen Fonds pro ratL angewiesen würden, bey welchen die übrigen 1600000. ff. eingegangen. §. XXX. In Ansehung dieser neuen von dem Banco über-^^s Edi-e de« nommcnen Schuld wird ein neues besonderes Edict erlas- ZUAMm scn, in welchem gedachter Banco solche dem kudllco an-As^n >>bm^an zeiget, zugleich aber demselben die Art die Rückzahlung nommenm" Am dieser Schuld zu verrichten bekannt machet. Die Ordnung ^ dieser Rückzahlung wird nicht nach der Person des Gläubigers, sondern nach dem Nummer der Obligation bestimmet. Don iblo. i. wird der Anfang gemachct, und wer-Diese Nüchah-, den sodann an dem ersten Rückzahlungs-Termine so viele nach der arithmetischen Ordnung auf einander folgende Nummern von Obligationen getilget, als es der cingeräum- te Rückzahlungs-Fonds, von 2, xro Lento gestattet. Auf diese Weise wird von Termine zu Termine, bis zu der in D 2 28 Vorschlag.' sZ?. Jahren zu bewürkenden gänzlichen Tilgung, beständig fortgefahren, die Anzahl aber der Obligationen, die solchergestalt an jedem gedachter Termine ihre Rückzahlung zu empfangen haben, nebst denen unausgesetzt aufeinander folgenden Nummern derselben, in einem dem eben erwähnten Edicte beygcfügten Rückzahlungs-Plane, dcm Publico be- Di- rück-Mliltt-. kannt Machet. Rach Derstreichung eines jeden Rückzah- Ldm nİn« lungs - Termins wird nicht nur die Auszahlung der rückzu- L de?Ban-o zahlenden Obligationen hier zu Wien bey der Haupt-Laße des Banco verrichtet, sondern es werden auch diese Obli- LLm ÄLtgationen bey allen Haupt-Administrationen des Banco in ansgczahlct. ^nen verschiedenen Provinzen , jedoch unter der Bedingung in baarcr Münze ausgezahlet, daß die Jnnhabcr sich zeitig genug «»melden, um diesen Administrationen die Zeit zu lassen, die erforderlichen Fonds von der Haupt - Laße des Tilgung,Vttbrcn- Banco von Wien Übermacht zu erhalten. Die auf diese kanntmachmigdcr Neise zu der zu empfangenden Rückzahlung einstießende Kwmm " Obligationen, werden von dem Darbringer in Gegenwart des Laßirers alsobald zcrrißen, um allen mit solchen zu treibenden Mißbrauch unmöglich zu machen, dahingegen diese zerrißenen Obligationen, nach vollendeter Rückzahlung eines jeden Termins, wenn sich dieselben insgesammt der Haupt-Laße des Banco hier zu Wien eingeliefert finden, indem Ministerial - Banco - Deputations - 5 Mse öffentlich verbrannt werden. Nach dieser verrichteten Verbrennung werden von Termine zu Termine nicht nur die verbrannten . Rum- Vdrsschlag. sy Nummern durch die öffentlichen Zeitungen bekannt gemacht, sondern es werden auch diejenigen Nummern durch gedachte Zeitungen dem Public» aufs neue angezciget, die an dem nächstbcvorstehenden Termine ihre Rückzahlung zu erhalten haben, um die Jnnhaber derselben zu erinnern diese Rückzahlung zu empfangen, und auf eine neue Anlegung ihres Kapitals bedacht zu sryn. Bey denen rückzuzahlcnden Obligationen, welche sich nicht mit der erforderlichen Anzahl von Jntereßen - Scheinen versehen finden, das ist, welchen ein oder mehrere Jntereßen-Scheine über denjenigen fehlen, der an dem letzt-verfallenen Zahlungs-Termine der Jn- tereßcn abgeschnitten worden, wird der Belauf der abgc- hcnden Jntereßen-Scheine an dem rückzuzahlenden Kapitale abgekürzct, um den Banco sicher zu stellen, von einer bereits rückgezahltcn Obligation nicht ferner die Jntereßen zu entrichten. Ausgleiche Weise wird denen, so die Rückzahlung ihrer Obligationen an denen bestimmten und bekannt Vorsicht bey Rückzahlung der Obligationen, die sich mit zu wenig Jn- tereßen - Scheinen versehen befinden, oder ihre Zahlung an dem bestimmten Termine nicht erheben. gemachten Terminen zu empfangen verabsäumen, und die Jntereßen nach diesen Terminen gegen ihre annoch in Händen habende Jntereßen-Scheine zu erheben fortfahren, bey ihrer endlich zu erhaltenden Rückzahlung, der ganze Belauf dieser für ein in den Kaßen des Banco tod gelegenes Kapital, dessen Nicht-Erhebung sie sich selbst zuzuschreiben haben, umsonst entrichteten Jntereßen, an gedachter Rück- zahlung abgezogen, und solchergestalt ein jeder ersagte Termine nicht zu versäumen aufmerksam gemachet. O z §. XXXI. JO Vorschlag» §. XXXI. ' wl-derhsl!-n§, Alsobald nach erfülltem Larlehne läßet sich mit der vorne« geschlagenen Operation, wie sich von selbst ergiebet, so oft man es für gut befindet, eine Wiederholung anstellen. Zu diesem Ende werden für sechs Millionen neue Zah- lungs Papiere in Bereitschaft gehalten, welche, nachdem man dem Bancv eine neue Hypotheck für sechs Millionen zu 7, x. 6. eingeräumet, aufs neue dienen können ein Darlehn von sechs Millionen vorzuflellen. Durch eine gleiche während des ganzen Krieges angestellte Wiederholung, dürfte sich das ^erarium mehr als durch irgend ein anders Mittel gesichert finden, an denen erforderlichen Summen nie einigen Abgang zu leiden; und ob cs sich gleich, nach Er- heischung der öffentlichen Bedürfnisse, zutragen kann, daß verschiedene Darlrhne, jedes von6.Millionen, aufeinander , folgen, so werden sich doch niemahls Papiere von zweyen verschiedenen Lreationen auf einmahl im kublico vorhanden finden. §. XXXII. Hofnang rey die- Bey diesen Wiederholungen der vorgeschlagenen Ope- rieMm^uu'er- ration, wird man die cinzustehcnden Premien Nach den Um- ^ M"den abmessen. Sollte es bey dem zweyten Versuche gelingen solche zu vermindern; so würde man sich bey dem dritten zu versprechen haben, ihrer gänzlich entbehren zu können. Z. XXXUI. Vorschlag. zi §. XXXIII. Da eS aber zur Versicherung des ersten Erfolges der Vorbereitung, um den ersten Cr» vorgeschlagenen Operation unumgänglich ist, dem bisher folg derselbe» z» mit denen öffentlichen Papieren getriebenen Wucher zu stcu- ren, so hat man zu Erreichung dieses Endzweckes eine drey- fache Vorbereitung für nothwendig erachtet, welche darinne bestehet: erstlich durch die alsobaldige Errichtung der Börsen, ben Besitzern dieser Papiere die Mittel zu erleichtern den vollen Werth derselben in baarem Gclde, im kublico an- zutreffcn; hiernächst durch die angebotene Vcrwandclung gedachter Papiere in Obligationen von der neuen Form, hauptsächlich derjenigen von zo. fl., die großen Kapitalien worauf ersterc lauten, in kleine zu zertheilen, mithin die Anzahl ihrer Abnehmer zu vergrößern; endlich sich eine Kirculations - Kaße zur allmähligen Erhebung dieser umgesetzten Obligationen zu ihrem ur spc ünglichen We rrhe, zu . verschaffen. §. XXXIV. Soviel erstlich die Errichtung der Börsen anlanget; MWMge Cr. so wird solche vermittelst einer an die Verkäufer der öffent-BSrse^ lichcn Papiere zu erlassenden Einladung geschehen, sich zu Anstellung ihrer Verhandlungen an einem gewissen anzuzei- geneen Orte zu vcrsammlen; die darzu erforderliche Sensalen werden von dem-4,erario besoldet werden, und solchergestalt ihre Dienste dem kudlico unentgeltlich verrichten; der Lurrent'Preiß, oder der Werth zu welchem sich jede Gattung von >2 Vorschlag, von öffentlichen Papieren jeden Tag auf dieser Börse im Umläufe bcßndet, wird nach dem Ercmpcl von Paris und London täglich durch den Druck bekannt gemachet; man wird endlich dem ?Mlco begreiflich machen, wie sehr demselben daran gelegen scy, seine Verhandlungen vorzüglich auf dieser Börse anzustellen. §. XXXV. Vorläufiger Ber- aber gedachtem kudllco die Coupons - Obligatio- Loupons-Lbliga^^,^ * deren Form ihm bisher ungewöhnlich ist, bekannt Ländern. zu machen; so werden von dem Ober - Cammer «Amte, welchem man dcsfalls eine Hypotheck zu 7, x- e. cinräu- met, für 200220. st. gedachter Obligationen ausgeserti- ger. Diese Obligationen werden sodann dem Directorio eingereichet, welches solche zu seinen Ausgaben dergestalt anwendet, daß selbiges sowohl hier zu Wien, als in jeder Haupt-Stadt der verschiedenen Teutschen Erblande, eine der Geldmaße derselben proportivnirte Summe in den Umlauf bringet. Da aber von diesem ersten Versuche alles abhänget, und es folglich sehr darauf ankvmmt sich bcy demselben nicht der geringsten Ungewißheit auszusttze»; so wird diejenige ganze baare Summe von 200020. fl-, welche durch * D» die denen Obligationen von der vorgeschlagencn neuen Gattung angefügten abzuschneidenden Jntereßen - Scheine, in Frankreich, wo sich dieselben cingesühret finden, lloupons genennct werden, so fiat man diesen Obligationen den Namen Lonpons -. Obligationen bey» legen wollen. Vorschlag. zz durch die Anwendung ersagter Obligationen zur Ausgabe erspahret worden/ unangegriffen zurück gehalten/ um diese Obligationen, auf jedes Begehren ihrer Jnnhaber, in bäare Münße umzusetzen / und solchergestalt den Verfall derselben unmöglich zu machen. Liese Summe wird in denen verschiedenen Provinzen in eben der Derhältniß in welcher die Obligationen in denselben an Zahlungs statt ausgcgeben worden / dergcstallt ausgetheilet / daß jede Provinz eben denjenigen Antheil in baarem Gclde erhält, welcher dem ihr in Obligationen zugetheilten Antheile gleichet. Hier zu Wien werden die auf der Börse ange- stellte Sensalen, in denen verschiedenen Provinzen aber einige vertraute Wechsler über sich nehmen, den Umlauf dieser Obligationen zum Werthe des Tages zu befördern; und da sich gedachte Obligationen vermuthlich bald gesucht sehen dürften, so werden diese Wechsler und Sensalen dieselben denen welche solche begehren, von ihren eingehandelten Obligationen wieder verabfolgen lassen. §. XXXVI. Um aber hiernächst einen Fonds zur Aufrechthaltung Besondere M Er. des Kredites aller öffentlichen Papiere zusammen zu brin-unmEnrNchen gen, zu welchem man eine Million für nvthwendig er-rÄ^ achtet; so wird man das nächstfolgende Quartal, die baa- re Bezahlung aller Besoldungen und Pensionen, welche sich ungefähr auf den Belauf gedachter Million erstrecken, gänzlich zurück halten. Die eine Hälfte dieser Zahlung wird man E jy Vorschlag, in anderen besonders zu creirenden Toupons-Obligationen, welche sich gleichfalls von demOber-Lammcr-Amte ausge- stelletfinden werden, die zweite Hälfte aber m denen vorge» schlagenen Zahlungs-Papieren berichtigen. §. XXXVII. Anzerotene Der- Nachdem alles auf diese Art vorbereitet, der Kredit Böhmischm mu. der Coupons - Obligationen vestgestellet, und die Vorzüge LWS- ihrer Form vor der bisherigen, überall eingesehen worden; K7 NpiI°krso wird alsobald den Ständen von Böhmen und Mähren, cheUondsSAderen Obligationen den grbsten Verlust erleiden, der Vor- Monw^ '^E'schlag gemachet, ihren Glaübigern die Auswechselung ihrer für geleistete Lieferungen an Zahlungs-statt empfangenen Pomatcken , in Coupons - Obligationen von zo. st. anzu« bieten. Diese Coupons-Obligationen werden den Namen der pomatcken, welcher ihnen einverleibet werden wird, beybehalten; sie werden der nemlichen Hypotheck gemessen, und ihren Inhabern nicht nur eben die nemlichen Vorrechte wie die Pomatken von der alten Form verschaffen, sondern auch solchen nach dem Frieden, die diesen alten Po- matken nicht zuständige drcymonatliche Aufkündigungs- Frcyheit versichern; da jedoch diese Auswechslung nur blos in Ansehung derer statt haben wird, die solche ausdrücklich verlangen. §. XXXVIII. Eine gleiche Gefälligkeit wird das Kupfer-Amt, und wo möglich alle übrige öffentliche Fonds dem kudllco ein-, gestehen. ä- XXXIX. Vorschlag. zz §. XXXIX. Man wich zu gleicher Zeit zu Prag und zu Brünn eine Börse errichten. XI.. Da die meisten öffentlichen Papiere einen so erstaunlichen Operationen der s.. «.-L c- Lirculationsr Rabatt erleiden, und ihrer eine so große Menge zum Ber-LM. kaufe angebotcn wird; so muß die Operation des zu ihrer Wicdercrhebung bestimmten Fonds, sich dahin einschränken, solche nur nach und nach zu ihrem Pari, das ist ihrem ursprünglichen Werthe zu erhöhen. Zu diesem Ende werden von demselben auf der Börse jederzeit ein oder 2, x. L. über denjenigen Merth «»geboten, welchen die Käufer für gedachte Papiere zu erlegen sich einverstchen, zugleich aber vermittelst der so unfehlbaren Methode der durch vcr, traute Personen verrichteten Lmulireen Käufe und Verkäufe, die Operationen dieses Fonds dergestalt unterstützet, daß sich solcher nie erschöpfet findet. Der Werth den diese erdichtete Verhandlungen auf die öffentlichen Papiere setzen, welcher zwar langsam, aber beständig steiget, wird alle Tage durch den Druck bekannt gemachct,und hält die Verkäufer gedachter Papiere ab, dieselben zu einem niedriger» als zu eben diesem Preise von der Hand zu geben. Es werden gedachte Verkäufer sich nach und nach gewöhnen die Börse zu besuchen, und da hierdurch die in geheime angkstcllten Verhandlungen aufhören müssen; so werden die Käufer gleichfalls gezwungen seyn, sich daselbst einzufinden, E- und z6 Vorschlag, und solchergestalt durch ihrem Zusammenfluß, bey denen hinzukommcnden von Tage zu Tage höheren Prvcenten so der vorerwähnte Fonds anbietet, den öffentlichen Credit in kurzer Zeit wieder in die Höhe zu bringen. Gleiche Maßregeln wird man zu Prag und zu Brünn ins Werk setzen, wo eben dieser Fonds einen der Menge der daselbst umlaufenden Papiere porportionirten Antheil seiner Caße auf gleiche Weise anwenden wird. Endlich wird gedachter Fonds, an denen Tagen da sich eine stärckerc Anfrage nach den Obligationen äußert, durch eine geschickte Verhandlung derselben, seine Caße wieder zu ergänzen trachten. §. XU. Ein anderer wichtiger Gegenstand ist die Herun- nckMM d-r D^tersetzung des mit dem Ausleihen auf Pfänder getriebenen R«ich-m/Wucher«. An solchem ist das Versatz-Amt die unmittel- U Ä UL bare Ursache. Da selbiges 11, x. 6. Jmereßen nimmt; getriebenen Wu- ^ Ed dadurch verursachet, daß alle diejenigen Privatpersonen sich gesucht sehen, die sich mit io. x, e. begnügen wollen. Das Capital so dieses Versatz-Amt ausleihet beläuft sich auf800000. fl.; Dessen Interessen zu 11, x. e. betragen 88000. fl.; von solchen werden 5. x 6. oder 40000. fl. zu Abführung derjenigen Jntereßen angewandt, welche das Versatz-Amt seinen Gläubigern entrichtet, die gedachtes Capital von 800000. fl. hergeschoffen, die übrigen 6. x. L. welche einen Gewinn von 48000. fl. ausmachen, < sind Vorschlag- 37 sind nach Abzug der Verwaltungs-Kosten, dem Armen-Hause gewidmet. * Nachdem der Lredit der einzuführcnden Zahlungs-Papiere vollkommen festgestellet ist; so wird man diesem Versatz-Amte den ccforderlichenFvndS in denselben vorstrecken, welche, da sie keine Jntcreß en kosten, solches in den Stand setzen werden, sich gleichfalls mit geringeren Pcocen- ten zu befriedigen. Liese Erniedrigung wird gedachtem Versatz-Amte nothwendiger Weise Gelegenheit verschaffen ein größeres .Capital anzuwenden. Sollte sich solches auch nur bis auf i2oQooo.fi. vermehren, so werden die Jntcreßen davon zu 4. x. L. hinreichen, den gewöhnlichen Gewinn von 48200. fl. zu erschwingen, da zugleich diese Jnteceßen, welche niedriger wären als die landüblichen, alle Privatpersonen außer Stande setzen müßten, neben dem Versatz -Amte auf Pfänder zu leihen, und solchergestalt dieselben zwingen würden, ihrem wucherischen Gewerbe zu entsagen. §. Xi.11. La das Versatz-Amt inskünftige bey allen Pfändern von Z.fl. nichts als Zahlungs-Papiere ausleihen wird; so wird auch solches nichts als gedachte Papiere bey Auslösung der Pfänder von dieser Summe annehmen, und solchergestalt diesen^ Papieren eine neue nvthwendige Anwendung verschaffen. §. XI.III. * Sollten sich diese Summen nicht alle richtig angesetzet finden, so kann solches in Ansehung der Güte dieses Vorschlages keine Veränderung verursachen. z8 Vorschlag. §. Xl-IIl. In der Maße wie die gegenwärtigen alten Schuldner des Versaß - Amtes ihre annoch in baarem Gelde empfangene Larlehnc in baarem Gelde abführcn; so werden die dadurch einfließende Summen, nebst denen in der Lasse vorräthigen baaren Geldern, bis auf einen gewissen zu bestimmenden Antheil, dem Vanco eingeliefert, welcher mit solchen einen gleichen Belauf von Zahlungs-Papieren zur Tilgung einwechselt, den Gläubigern des Versatz - Amtes hingegen, in gleicher Maaße Obligationen von dem neuen Larlehne, für diejenigen 800000. fl. so sie zu fordern haben, ausfertiget. §. XQIV. Auf gleichen Fuß werden in denen Haupt-Stadtender übrigen Provinzen, zu Prag, Brünn, Linz, Gratz , Lla- genfurt, und Laubach, Versatz - Aemter eröfnet, oder die daselbst bereits vorhandenen auf solchen eingerichtet, um solchergestalt in denen gesäumten Erblanden diese Art des Wuchers auf einmal herunter zu bringen. Ln denenjenigen gedachter Städte, wo sich noch keine Versatz - Aemter errichtet finden, wird diese Anlegung derselben, vermittelst der auf Intereßen geschehenden Ausleihung eines Lapitals so in Dil- lets bestehet die keine Intereßen kosten, einen neuen Zweig von Einkünften hcrvorbcingen. §. XOV. LomnMon,, so Endlich wird eine aus dem Duectorio und dem Baues rungdie Aufsicht zusammen gesetzte LommtßwN/ Mt Zuziehung eines der vor- nehm- Vorschlag. zZ uehmsten Negocianten angestellet, um über dir ganze Ausführung die Aufsicht zu haben. Diese Lommißion hat zu- föcderst auf den Fortgang des einzuführenden Lrcdit-SistemS die genaueste Obacht zu tragen, die Aufnahme sowohl so die Zahlungs-Papiere im kublico antreffen, als die Hindernisse so sich derselben entgegen setzen, auf das sorgfältigste zu bemerken, letztere bey Zeiten anzuzeigen und die Mittel dagegen vorzukehren. Nicht weniger werden dieser Lommißion vonWoche zu Woche die Münz-Zettel der verschiedenen Lassen vorgclcgct, damit solche einer jeden derselbe» die in Gelde oder in Papiere zu verrichtende Zahlung anweisen könne; und es wird letztlich derselben die Verwaltung des eben gedachten zur Wiederherstellung des gefallenen Kredites gewidmeten Fonds anvertrauet. §. XI. VI. Um aber auch dem weniger einsichtigen kutzlico eine Unterricht für da« seinem Begriffe gemäße Belehrung von denen ihm zu wis- scn ndthigen Theilen der anzustellenden Operativ» zu verschaffen; so werden demselben die Eigenschaften der neuen Obligationen sowohl als der Zahlungs-Papiere, nebst denen verschiedenen solchen cingestandenen Begünstigungen, in einem sehr deutlich und einfach abgcfaßten, in kurzen Sätzen ent« o. haltcnen Unterrichte, dem man zugleich die Tabellen über den Wehrt des Tages beyfügen kann, bekannt gemachet. Nach 4 » Gewißheit des Erfolgs. dieser Entwickelung des vorgeschlagene» Sistems werde ich I- Die Gewißheit seines Erfolgs; II. Dessen Nutzen; zu beweisen suchen. i. Gewißheit des Erfolgs. Möglichkeit der vvrgeschlagenen Einrichtung. vorgeschlagene Operation hat drey Gegenstände. 1) Das Eingehen des aufzunehmenden Dar- lehns zu erleichtern; 2) Solches zu der Zeit da es noch nicht wirrt- Uch eingegangen, durch Papiere die an Zahlungsstatt ausgegeben werden, vorzustellen; z) Die Hinderniße so sich ihrem Fortgange entgegen setzen konnten / aus dem Wege zu räumen. ErlelchkerrmF Es ist offenbar / daß die einzuführenden neuen Obli- dls D«-'Ä».°gatioml, den ersten dieser Lntzwecke befördern. Annehnning d-r Durch solche wird man in den Stand gesetzet alle Sum- r»a 32. wen bis auf zo. fl. anzunehmen , wodurch die beträchtlichem Gewißheit des Erfolgs. 41 cheren Darlchne keineswegs ausgeschloßen werden- so wie bisher durch die bloße Annehmung der letzteren, die elfteren ausgeschloßen wurden. Hierdurch wird den niedrigen Mas. sen der Einwohner die Gelegenheit an den öffentlichen Dar- lchnen Theil zu nehmen eröfnet, zu welchen ihnen der Zu- - tritt nach der bisherigen Methode gleichsam versaget wurde. Da nun diese Maßen neun Zehnthcilc der gcsammten Einwohner unter sich begreifen; so ist die in ihren Händen befindliche Geldmaße unstreitig viel beträchtlicher, als diejenige welche die so geringe Anzahl der reichen Kapitalisten besitzet. Man begnüget sich nicht diese kleinen Summen Klos Annchmung des ^ ^. Geldes IN den qc hierzu Wien anzunehmen, man suchet sich vermittelst der lammen sm>», AuStheilung der Obligationen durch die Haupt-Administra- '' tivnen des Banco in allen Provinzen, nebst der den Magistraten der kleinern Städte anvertrauten Anzahl derselben, des ganzen in den gcsammten Erblanden vcrtheilten Geld- Dorrathes zu bemustern. Die Darleiher dürfen sich nicht mehr bemühen die Haupt-Lasse des Banco zu suchen; sie sehen sich an dem Orte ihres Aufenthaltes selbst, dessen Obligationen anbieten. Diese bisher für unfern öffentlichen Credit ver- lohrne Geld - Quelle ist um so viel beträchtlicher, als der Krieg,, durch die Natur seiner Ausgaben, das Geld unter eine größere Anzahl aller Gattungen von Einwohnern bey kleinen Summen verthcilct hat; als der Umlauf dieser Summen sich nicht blos auf die hiesige Haupt - Stadt oder die - übrigen großen Städte einschränket; und endlich derloan- 8 sehnliche 4 L Gewißheit des Erfolgs, sehnliche Betrag derselben, welcher gröstentheils ans der Fremde herein gestoßen, sich so zu sagen berechnen lasset. Verschiedene Gat-. Da ferner diese Coupons - Obligationen auf den Ueber- tunaell von decil, so die beque-bringet lauten; so machen sie alle Rttchthümer unsichtbar, P0üe°o°ugatto?' und dienen folglich vielen Leuten, die geheime Ursachen hät- versteckten teil ihr Vermögen zu verbergen, zur Anreitzung an diesem vtto.r. Larlehne Theil zu nehmen. Da solche in Ansehung ihrer äußerlichen Form so besondere Bequemlichkeiten mit sich führen, zugleich aber de» so seltenen, bisher noch in keinem einzigen, selbst von denen der Handlung am meisten bcffißenen Staaten, bekannten Vorzug besitzen, die Jntereßen, vermittelst der in allen öffentlichen Lassen an Zahlungsstatt angenommenen Jntcre- sien-Scheine, an jedem Orte seines Aufenthaltes in den gelammten teutschen Erblanden erheben zu laßen; so muß dieses aufs neue eine große Anzahl von Darleihern anlocken. d) DievorrLthi- 3« es dienen diese auf den Ueberbringer und auf die so Summe von Zo. ff. gestellte Obligationen, bey ihrem auf jeden Tag im Jahre bestimmten und bekannten Wehrte, zu eben der Zeit da sic ein zu dem Land-üblichen Jntereße angelegtes Capital verstellen , zugleich wie eine Spanische Quadrupel, zu einer würklich umlaufenden Münze. Es werden daher alle diejenigen , welche ihre Pensionen und Besoldungen, die Einkünfte ihrer Landgüter, die Jntereßen ihrer Kapitalien, bey großen Summen in viertheiljährigen Zahlungen auf einmahl empfangen, anstatt solche Gewißheit des Erfolgs. 4 z solche so lange bis sie ihrer nach und nach zu ihren täglichen Ausgaben gebrauchen, tod bey sich liegen zu lassen, zwey Dritkheile derselben in dem aufzunehmendcn Darlehne an- legen, um selbige in einer Obligation zu nutzen, für welche sie, wenn sie es für gut befinden , alle Tage die baare Zahlung auf der Börse antreffen, und welche sie sogar zu Er- kaufung ihrer Dedürfniße anwenden können, indem der Verkäufer nvthwendiger Weise den Preiß seiner Maare lieber in einem Papiere, so ihm zu eben der Zeit da es alle Eigenschaften der Münze besitzet, ein tägliches Jntcrcße einträgt, als in dem unfruchtbaren baaren Gclde, wird erhalten wollen. Aus gleicher Ursache werden die Wechsler und Handels- lcute einen Theil ihrer vvrräkhigen Laße zu diesem Darlehne midHandelsleure. anwenden, um solchen nicht weniger in gedachten Obligationen, zu eben der Zeit da sie selbige zu ihren täglichen Handlungs-Zahlungen beständig wie baare Münze vorräthig behalten , als ein angelegtes Capital zu nutzen. Einen gleichen Einfluß werden diese Obligationen auch auf andere Gattungen von Geldern erstrecken. Die Besorgniß unvermuthcter Zufälle kann viele zu-a) Die'rmNory- rück halten, gewisse zur Rothhülfe bestimmte Lapitalien inWÄ!"^ Obligationen von der gewöhnlichen Form anzulegcn, indem sich solche, bey denen großen Summen worauf sie lauten, der bey ihrer Ucbertragung erforderlichen Formalitäten, und der hier Landes wo der Wucher mit denen öffentlichen Papieren so gemein, als ihre frcye Verhandlung selten ist. zu F s die- 44 Gewißheit des Erfolgs, dieser freyenDerhandlung verschafften so geringenGelegenheik, nicht leicht zu ihrem wahren Wehrte in baare Münze verwandeln lassen. Diese Personen also werden nicht mehr Bedenken tragen, gedachte Kapitalien in dieser neuen Gattung von Obligationen zu nutzen, durch welche sich solche in so viele kleine Thcile als sie es begehren vmheilen, und sowohl bey würklicher Ereignung des besorgten Rothfalles wie baare Münze ausgcben, als an die so zahlreiche Menge von Personen so Erspahrniße von zo. und iso. ff. zum Anlegen in Bereitschaft haben, verhandeln laßen. °) Die Gelinder Eine andere Art des Zuflußes könnte das Geld der dp'Er. Spieler auömachen, welches bisher in den Lassen derselben tod gelegen, und für die öffentlichen Darlehne ver- lohren gewesen. In allen Ländern wo Papiere einge- führet sind, bedienet man sich derselben im Spiele. Es dürsten also auch Hieselbst die Spieler, um ihr todtes Geld zu nutzen, nach Einführung dieser Loupons-Obligationen ihre Fonds in solche verwandeln, und folglich dieselben dem aufzunehmenden Darlehne zufließcn lassen.' O Die Gelder so Das Lapital so alle Versatz-Aemter in den gesamm- Dersatzi Llemtem ten Erblanden anwendcn, machet einen der beträchtlichsten Pionen Gegenstände, zumahl wenn man zu solchen diejenigen noch Vn worden^ weit ansehnlicheren Summen rechnet, so die Privatste» sonen auf Pfänder auslcihen, welche insgesammt, da sich keine Anfrage mehr nach denselben finden wird, das auf- zunehmende Darlchn zu suchen gezwungen sepn werden. Hier- Gewißheit des Erfolgs. 45 Hiernächst müssen die so ansehnliche» Prcmien, welche in der Maaße abnehmen, ja sogar aufhvrcn, wie man nh«s Prc- ftin Geld darzubringen verabsäumet , in Ansehung der zu beschleunigenden Erfüllung des Darlehns die erwünschte Würkung hcrvvrbringen. Die eimufübrende bisher bey uns noch nie besann-Würku«« der em« ^ , ..-,-. zufuhreuden bls- te ^VutsmicitRt des öffentlichen Lredtts , wird viele Per- her unkekanme» sonen anreitzen ihr Geld vorzüglich m dem aufzunehmenden öffenMchea Lre- Darlehne anzulegen, welche bey gleichen Bedingungen/^' und ohne diese neuen Bewegungs-Gründe des Vertrauens, sichere privat - Hypothecken für vorzüglicher geachtet haben würden. Es muß endlich die einem jeden gelassene Wahl ^6- Beider gesta«-. jcniqen Fonds in welchen solcher das grosse Vertrauen setzet, allenSondssowol. nebst der demselben nicht wemger gestattetenWahl zwischen der airen alten und neuen Form, welche allen Vorwurf der Reuig-NttA-remge. keit ausschließet, die Gesinnungen des gesummten Publici zum Vortheile der vorgeschlagenen Einrichtung vereinigen, und sowohl den Beyfall derjenigen, welche den Wehrt der ihnen angeborenen neuen Begünstigungen einsehen, als derjenigen, welche bey ihren alten Gebräuchen beharren, nach sich ziehen. Nicht weniger untrüglich sind die Mittel, wodurch vsrstrlmngde» dieses Darlehn, welches der eben erwähnten so viclfälti« Darl-h»s durch gen Erleichterungen ungeachtet, dennoch nicht aufcinmahlp^A. ^ eingchet, von dem Augenblicke seiner Lrdfnung an, vorgesteller wird. Hier- > 46 ten. Gewißheit des Erfolgs. Hierbey gründe ich mich auf folgende Wahrhei. Die vorgeschlage- nen Zahlungspapiere sind dem haaren Gelde in Ansehung der Auswür- kungs-Kraft vollkommen gleich zu achren,. Exempel anderer Nationen. Wenn ein Wechselbrief, den ein einziger in Kredit stehender Handelsmann annimmt, von allen übrigen mit demselben auch in keiner unmittelbaren Verknüpfung stehenden Handelsleuten, angenommen wird: so muß ein Papier, welches der Landesfürst, mit dem alle Unter- thanen in einer unmittelbaren Verknüpfung stehen, dem alle Unlerthanen ihre Auflagen zu entrichten haben , in allen seinen Lassen annimmt, um so vielmehr von allen Unterthanen willig angenommen werden. Die vorgeschlagcncn Papiere werden in allen öffentlichen Lassen statt baarer Zahlung angenommen, und müssen folglich wie baare Münze angesehen werden, und Jhro Majestät, welche solche an Zahlungsstatt ausgeben, eben dasjenige, wie eine gleiche in baarem Gelde würk- lich vorräthige Summe verschaffen. Diese durch sich selbst erwiesene Wahrheit, wird durch das Exempel von Engelland, Holland, Schottland, Schweden, Dänncmarck, Sardinien, Rom, Neapel, Genua und Venedig bestärket; indem in allen diesen verschiedenen Staaten, welche fast alle der Handlung und der Finanzen verständige Rationen von Europa, die reichste» und ärmsten Länder, beydes Monarchien und Re- publiquen unter sich bcgrciffen, Papiere M Slcllc des Geldes vertreten, und alles dasjenige was baare Münze kauffcn. Zn- Gewißheit des Erfolgs. 47 Inzwischen genießen die in diesen Staaten eingeführ- , Di-, key solchen ten Papiere keine grösseren Vorzüge, als diejenigen, wel-pim gcoieß-., wiche ich in Vorschlag bringe. Die Annehmung in MmWwKÄA öffentlichen Lassen ist ihnen gemein; und da nach meinem , Vorschläge die Haupt-Mauthen nicht anders, als in Papiere entrichtet werden, die Stände ihre Kontributionen nicht anders, als zum vierten Thcile in Papiere erlegen können, und endlich ein jeder diese Papiere suchen muß, um sein Geld bey einem öffentlichen Fonds anzulcgcn, oder sich der angebotenen so ansehnlichen Pcemicn cheilhaftig zu machen; so sind die Jnnhabec derselben eben so sicher alle Tage eine Menge begieriger Käuffer zu ihren Papieren an- zutrcffen, alsein Jnnhabec eines Englischen Danco-Bil- lets versichert ist, die baare Zahlung aus gedachtes Billet alle Tage in der Bank zu finden. Ja es ist die Sicherheit worauf sich die einzufüh- sind viel- rendcn Papiere gründen, vielleicht noch vorzüglicher. Der sicher Wiener Stadt-Banco, der ihre Gewchrleistung über sich nimmt, kann sich, so viel die Dinglichen Sicherheiten anlanget, mit denen bcstgegründtcsten Kredit-Einrichtungen von Europa vergleichen. Die diesen Papieren zum Unter- Psande dienende Hypotheck wird dem Publico in dem zu erlassenden Edicte vor Augen gcleget; die Anzahl der Papiere ist bestimmet, das letzte Nummer bekannt, die dopp ltcn Nummern ausgeschloßen, folglich kein Mißbrauch möglich. Liese Papiere sind nur vorbeygehcnde Vor stellen!- 4.8 Gewißheit des Erfolgs, lungen, deren Häufung sich nicht besorgen läßet. Die ganze Operation ist von einer solchen Deutlichkeit, daß ein jeder sie cinzusehen im Stande ist, und folglich selbst die allcrmißtrauischsten derselben ihren Beyfall nicht versagen können; dahingegen verschiedene von denen Lrcdit- Einrichtungen der oben angeführten Länder, mit einer gefährlichen Dunkelheit umgeben sind , der Belauf ihrer ausgestellten Papiere unbekannt und unbestimmt ist, und einige derselben selbst gar keine Hypotheck zum Unterpfande, sondern den bloßen Willen des Landesfürsten als ihre ein- ztge Sicherheit zum Grunde haben. Aus diesem allen also mache ich den Schluß : daß dasjenige, was in allen diesen verschiedenen Ländern möglich und thunlich ist, uns gleichfalls nicht unmöglich und unthunlich scheinen müße, und daß, gleichwie die Turi- nischen Zahlungs-Papiere, welche keine andere Sicherheit, als das Königl. Wort unter einer der unumschränktesten Negierungen, zum Unterpfande hatten, dem Könige von Sardinien, mitten in dem vorigen in dem Herzen seiner Länder geführten Kriege, alle seine Bedürfnis-wie baare Münze verschaffet haben; daß sage ich, auf gleiche Weise auch die vvrgeschlagcncn Papiere, welche so viele Vorzüge vor denen Turinischen besitzen, die Stelle des Geldes nicht weniger vollkommen vcrtretten, und Ihre Maj. in den Stand Gewißheit des Erfolgs. 49 setzen müsten, das Eingehen derjenigen Summen, welche das aufzunehmende Larlehn verschaffen soll, ruhig abzuwarten. Ich schreite zu den Maaßregeln, welche die Ander- wcgra'nmung d" Hindern,si- mße aus dem weege raumen, so diese Operation an- s» sich klirgegcn treffen dürfte. Die großmüthige Entschließung den Kredit der ver- Andruck dm^ie fallenen öffentlichen Papiere durch die eingeführte Börse, falimm Lredlres ^ ^ ölt errichtete Lirculations-Kassc, und Auswechselung der al- machet, ten Obligationen in die neue Form wieder herzustellen, ja denen an Zahlungsstatt ausgegcbenen Pomatken, durch Eingestchung der dreymonatlichen Aufkündigungs-Frey- heit nach dem Frieden, eine vollkommenere Natur mitzu- theilen, muß eine allgemeine Dankbarkeit erwecken. Ein jeder wird einschen, daß denen Operationen des Ministem die rcineste Redlichkeit zuni Grunde liege; das vvrgeschla- gme neue Kredit-Sistem, wird den Einfluß dieses günstigen auf die Gemüter gemachten Eindruckes empfinden; der mit denen Ober-Lammcr-Amts-Koupons-Obligationen an- gestellte Versuch, wird alle ungegründeten Schwierigkeiten aus dem Wege raümen. Da der Wucher mit den öffentlichen Papieren durch Herstellung reden auf denen errichteten Börsen verursachten Zusammen- fluß der KLuffcr und Derkäuffer, und den vermittelst der Kirculations-Kasse von Tage zu Tage allmählig gesteigerten und täglich durch den Druck bekannt gemachten Kurrent- G Preiß zo Gewißheit des Erfolgs. Prciß dieser Papiere, nach und nach gänzlich zum Auf-. hören gebracht werden wird; so wird sich das Vertrauen wieder einfinden, und das ?uk>1lcum, welches die Obligationen der besten Fonds einen so erstaunlichen Verlust erleiden sähe, und daher einen gänzlichen Verfall des öffentlichen Kredites befürchtete, von seiner Besorgniß wieder zurück kommen. z-michtmK des Da der Wucherer, welcher in der Hofnung einen grö- Kabatt Handels. Gewinn zu machen dem Staate seine Geld - Hülfe verweigerte, keine Papiere mehr im kubllco antrcffen wird, als welche sich bey nahe zu ihrem Pari erhalten; so wird solcher anfangcn einzusehcn, daß er den bisherigen Nutzen von seinem Gelde ins künftige nicht mehr zu ziehen Gelegenheit finden werde. Die neuen dem aufzunehmenden Darlehne eröfnetcn Quellen des Kredites, welche sich fast alle von seiner Will- Eröfnrmg neuer Geld-Quellen. kühr unabhängig finden / die so glücklich vermehrte Anzahl der Darleiher, die kleinen Kapitalien, welche einen so beträchtlichen Belauf ausmachen, werden ihm den Muth noch mehr benehmen. Einfluß der Zah- Insonderheit aber werden die Zahlungs-Papiere den K-NLÄ Wucherer bewegen seine Entschließung zu fassen. Die von Besitzer des Gcl- schell vvrräthigen 6. Millionen, werden dem^erLrioalso- bald eine beträchtliche Erleichterung verschaffen. Der Wucher wird eine noch größere Vermehrung derselben besorgen, und der Hofnung entsagen, ins künftige Gesetze vvrzuschrei- ben. Gewißheit des Erfolgs. 51 ben. Da diese Papiere das -Lerarium der dem Staate bisher so unentbehrlichen dem Wucher aber so einträglichen Aushülfe der gezwungenen Darlehne entbehren lernen; da solche das Direktorium in den Stand setzen die Besoldungen mit der größten Richtigkeit auszuzahlm; da sie dasselbe der Nothwendigkeit überheben, in seinen Ausgaben von denen bisher an Zahlungs-statt ausgegcbenen Obligationen, welche die Empfänger nicht anders als mit Verluste anbringen konnten, Gebrauch zu machen; gedachte in allen öffentlichen Lassen zu ihrem vollen Wehrte angenommene Zah- lungs - Papiere selbst aber unmöglich - einigen Rabatt erleiden können: so wird der Besitzer des Geldes aus einem Wucherer ein bereitwilliger Rentenirer werden. Es werden ihn die Bequemlichkeiten der neuen Form anlocken ; die angeborene Prcmie wird ihm hinreichend scheinen, und er wird die entfernte Hofnung eines größeren Nutzens, diesem gegenwärtigen gewissen Gewinne aufopfern. Alsdann werden alle diejenigen Millionen so aus den Niederlanden hereingcfloffen, nebst unserer bisherigen Geld- maaße aus den Kasten eilen, wvrinne man sie bisher cinge- schloffen; die Mengedes anzulcgendenGeldes wird sich mit der Anfrage nach demselben in eine vortheilhastere Verhält- niß setzen; die Bedingungen der Leihenden und der Borgenden werden sich ihrem natürlichen Gleichgewichte nähern. G s Auf 52 Gewißheit des Erfolgs. Gegenseitige UN- Auf diese Weise also scheinet jeder der drcy verschie« ^rerschiedenen denen Thkile des vvrgeschlagenen SistcmS seinen beson- WMnmNimch-. deren Endzweck unmittelbar zu erreichen. Mein eben die- jcnige Würkung so jeder ins besondere hcrvvrbringet, wird durch ihre gegenseitige Unterstützung noch mehr befördert. Derjenige der die Zahlungs-Papiere, als Zahlungs - Papiere, anzunehmen sich geweigert hätte, wird solche wegen ihrer Eigenschaft ihrem Jnnhaber eine Coupons-Obligation, die sich mit einer Premic verknüpfet findet zu verschaffen , aufsuchen; derjenige der sein baares Geld dem Darlchne ver- saget hätte, wird seine Zahlungs-Papiere demselben willig hintragen; derjenige endlich, welcher aus Beysorge des her- schenden Mißkredites, aus Furcht eines ihn zu betreffenden gezwungencnDarlehns, oder aus wucherischen Absichten, sein Geld zurück gehalten, wird mit solchem hervoreilen; das Mißtrauen und das Vertrauen, der üble und der gute Wille, werden den gleichen Endzweck der Dcrwandelung der Zah- lungs'Papicre in Obligationen befördern, welche zur AuS- gebung neuer Zahlungs-Papiere die Möglichkeit verschaffet, und solchergestalt dem Staate eine neue Aushülfe vorbereitet. II. Rußen. Nutzen des vor-Hsnstatt daß alle Operationen deren Gegenstand das Ein« enragkmn Si- des baaren Geldes ist, von dem Vertrauen abhän- gen, daß die Zufälle einen unmittelbaren Einfluß darauf haben : Nutzen. 5Z den; so sind die in dem zu erlassenden Edicte enthaltenen Verfügungen allein hinreichend den Erfolg der vorgeschlagenm Zahlungs-Papiere zu versichern. Die mit solchen verknüpften D» Srfola d-r ^ ^ ^ . einzuführendm Lhells nothwendrgen, therts vorchetlhaften Anwendungen, ver- Zahlungspapiere Ursachen eine nothwendige Anfrage nach denselben, ohne den rramü langsamen Fortgang des Vertrauens abzuwartcn, oder die^' aus denen Vorurtheilen entspringende Hinderntßezu befürchten. Nachdem sich diese Papiere einmal unter dem kubllco in Lredit gcsctzet; so werden sie nicht weniger in allen von dem Landes - Fürsten zu verrichtenden Zahlungen willig angenommen werden. Sie müssen dienen demselben alle seine Bedürfnisse eben so gut wie baare Münze zu verschaffen - und werden sich, nachdem sie in seine Laßen zurück geflossen, aufs neue wieder an Zahlungs statt ausgeben lassen. Alle neu einzuführende Finanz - Operationen, als Es lassen x» die. Darlehns - Lotterien, Leibrenten, Annuitäten, können ne-zustenenden^M ben der vorgeschlagenen Einrichtung bestehen, und die Zah- nen anÄen!"' lungS-Papiere zuEcfüllung einer jeden derselben angenommen werden. La nemlich diese Papiere sich aus keiner andern Ursache im kubllcy befinden, als weil sie dem ^erario eine baare Zahlung ersparet haben, und diejenigen die solche entweder unmittelbar empfangen, oder sechsten cingchandelt, beyde als rechtmäßige Gläubiger gedachten ^erarü anzuse» sehen sind; so ist die Annehmung derselben in einer jeden Gattung von Darlehnen in der That nichts anders, als die Derwandclung einer alten Schuld, welche sich unter der Form Z4 Nutzen. Form des Zahlungs-Papiers vorhanden fand, in eine neue Schuld von gleicher Summe, die eine verschiedene Form, z. E. die Gestalt einer Actie einer Darlehns - Lotterie, einer Leibrente, u. s. f. besitzet; und in diesem Verstände verschaf- set mein Vorschlag zur Erleichterung des Eingehens einer jeden gedachter Finanz-Operationen, eine eben so nützliche Aushülfe, als wenn sich die anzulegende Geldmaaße in der That vermehret hätte. Aufhörung berge. Das Landes- mütterliche Herz Jhro Majestät wird sich zwungenen Dar- mit denenjentgen Klagen betrübet sehen, die eine zum dftern ungleiche Austheilung der gezwungenen Darlehne veranlasset. Dieses gewaltsame, bey andern Rationen unbekannte Mittel, welches die gänzliche Ermangelung des freywilligen LrediteS andeutet, wird aufhörcn Erspayrung der Jntereßen. unter die Rettungs-Mittel der Monarchie gezählt zu werden. Die vorgeschlagcne Operation befindet sich in dem entgegen gesetztenFalle von denen gemeinen Darlehncn. Bey solchen ist man gezwungen die Jntereßen der erborgtcnSummen von dem Augenblicke ihresEingehens an zu entrichten,ob man sich gleich derselben nicht alsobald zur wörtlichen Ausgabe bedienet. Ley denen vorgeschlagcnen Zahlungs-Papieren hingegen wird die Ausgabe vor Abführung einiger Jntereßen verrichtet; cs fangen die Jntereßen erst alsdann zu laufen an, nachdem das unverzinnßliche Zahlungs-Papier, welches zu gedachter Ausgabe gedienet, in eine verzinnßliche Obligation verwandelt worden. Wollte man mir, dieser Ersparniß ungeachtet, Nutzen. 55 tek, die vorgeschlagene Premie als eineDertheurung vorwer- ftn , so könnte zur Antwort dienen: daß die ausgeschriebenen gezwungenen Oarlchne durch Erhöhung der Jntere- ßen diese höheren Bedingungen nothwendig gemachct; daß solche, bey Fortsetzung der bisherigen Methoden, noch immer höher gestiegen seyn würden; daß endlich mein Vorschlag das einzige Mittel ist, welches sich durch die vermehrten Lredit-Quellcn, dem bereits eingeriffenen übel Einhalt zu thun , und so gar, daferne man solchen seinem ganzen Umfange nach zur Ausführung bringet, gedachte Jntcreßen in kurzer Zeit auf ihren vorigen natürlichen Pcciß wieder zu erniedrigen im Stande befindet. Nachdem diese Papiere dicZahlungen auf denTaa zu leisten, Wohlfeilere Be-, ..-. . . ^ ftceitung der Aus- allev m gehongerZett anzuschaffen,und von denen unbequemen gaben, dem Rabatte unterworfenen Obligationen keinen ferner» Gebrauch zu machen gestatten, so ist es erlaubt sich von denselben eine beträchtliche Verminderung der Ausgabe zu versprechen. Der neue Grad der Vollkommenheit den die Einfüh-Ncu-VEom< rung der Coupons-Obligationen der äußerlichen Form un-NTrmmU serer Staats-Schuld mitthcilet, welche die Möglichkeit^ des fceyen Umlaufes eines öffentlichen Papieres verschaffen, bisher aber sich bey uns noch gänzlich unbekannt befinden ; das erste Beyspiel eines Rückzahlungs-Fonds, dessen Anwendung nicht den Umständen überlaßen ist, sondern mit der größten Feyerlichkeit bis zur gänzlichen Tilgung der Schuld vorher bestimmet wird; die neue Art der Rückzahlung 56 Nutzen, lung endlich, vermittelst welcher jede Obligation auf einmal ganz rückgezahlct, und solchergestalt der Fehler der Englischen Methode vermieden wird, welche die Tilgung durchPartial Zahlungen verrichtet; alle diese vcrschiedenenGe- genstände,sage ich, scheinen einigeAufmerksamkeitzuverdiene». Gleichheit zivi- Die vollkomniene Gleichheit so man zwischen allen ver- ch Aenm Fonds, schicdenen öffentlichen Fonds beobachtet, die von allen ange- botcnen gleichen Premien, müssen verhindern, daß die Erhebung des Kredites des einen Fonds dem Kredite der übrigen Fonds nicht zumRachthcile gereiche, mithin den Kredit des Staates, welcher aus dem zusammen genommenen Kredite der verschiedenen Fonds bestehet, um so viel mehr befestigen. kun»"der^°rA°' Man kann sich schmeichle« in einer ziemlich kurzen Zeit schlagenm Opera.^ Wiederholung dieser Operation anzustellcn. Ob also gleich solche nur 6 . Millionen auf einmal verschaffet; so ist fle doch im Stande verschiedene male nach einander sechs Millionen zu verschaffen. Es scheinet folglich, daß sich durch Anwendung derselben die zur Fortsetzung des Krieges erforderlichen Fonds besser als durch irgend andere Maßregeln gesichert finden. «ergE-rung am Es wird diese Operation unsere politische Achtung in Achmng üNe. Ansehung derjenigen Rationen vergrößern, welche bisher Nachbarn gewohnt gewesen, uns in Kredit - Sachen nach weniger richtigen Grundsätzen verfahren zu sehen. Anwendung des Engelland wird mit Eifersucht wahrlichmen, daß sein I87«eLredit-Sistem unserer Staats-Verfassung eigen geworden, Staats «Der- jMM faMlg. Nutzen. 57 indem die vorgeschlagenen Zahlungs-Papiere, welche die Fähigkeit eines freien Umlaufes in einem höheren Grade wie die Lxcliequer - Papiere besitzen, und einen Vorschuß der keine Jntercßcn kostet verschaffen, wie solche ein zukünftiges Larlehn verstellen, zugleich aber dem Staate eine eben so schleunige Aushülfe wie die Englische Bank vermittelst der bey ihr medergelegten Summen, versichern. Sovielaber die grossen mit auSschlicßenden Freyhciten begabten Compagnien anlanget, so sich in Engelland errichtet finden, welche durch ihr Deyspiel und ihren Vorgang allen Besitzern deS Geldes Gesätze verschreiben; so wird durch meinen Vorschlag, vermittelst der durch die Coupons-Obligationen von zo.fi. eingeführten Concurrenz der Darleiher, eine gleiche Wür- kung hervorgebracht. Diese Obligationen, welche in allen so großen als kleinen Städten der gesäumten TeutschenErblande auf einmahl ausgetheilet werden, welche das Geld überall und selbst an denen verborgensten Orten, suchen und hervvrlvcken, und folglich bey der gegenwärtigen Derthei- lung unserer Geldmaaße als das einzige in derThat ergiebige Hülssmittel anzusehen sind, müssen alles Geld so im Staate vorhanden ist, zum Dienste des Staates bereit finden lassen- Alle heimliche Einverständnisse der Besitzer desselben , um ihre Hülfe nicht anders als zu übermäßigen Bedingungen zu verkaufen, müssen unmöglich werden * H Nicht * Die Grundsätze des Englischen Lredites sind eben dieselben, wie eines wirtschaftlichen Hauß - Vaters: Hey dringenden Umständen, nemlich Allgemeiner Nutzen. Z3 Nutzen. Nicht nur aber verschaffet mein Vorschlag dem allerhöchsten Aerario diese verschiedenen Bortheile; sondern es hat derselbe eine Nothhülfe in Bereitschaft zu Haben, und auf den Fall da man Geld aufzunehmen gezwungen ist, solches zu den wohlfeilsten Bedingungen zu erhalten. Der erste dieser Gegenstände wird rheils durch das Lxckeyuer, oder allgemeine Königs. Zahl-Amt, theils durch die Bank erreichet. Da die so gewöhnlichen als ausserordentlichen Ab» gaben in Engelland fast niemahls mit derjenigen Geschwindigkeit ein- gehen, wie es die Bedürfniße des Staates erheischen, so werden von gedachtem Lxcke Nutzen. Di- vorgcschla- Dieses Darlehn verdienet nicht denjenigen Vorwurf, 8dliga«oim"laft welchen man unserem Kredite bisher gemachct. Nach der Müm^vmjügttch bisherigen Einrichtung unserer öffentlichen Darlehne wurden GEMHand- alle zu solchen cinfließende Summen dem Neiße entrißen. lmiganwmden. MjEand konnte in Ansehung des nämlichen Kapitals , zu gleicher Zeit einen Kapitalisten und eine» Handelsmann abgeben. Nach der vorgeschlagenen Einrichtung hingegen werden die Obligationen der öffentlichen Fonds zu einer Münze, welche thanen, auf welche man die höher angelofenen Jntereßen hätte erheben müssen, um so viel von einer Last erleichtert, welche ohne dieses vortrefliche Mittel, in Engeland eben so schwer als bey an» deren Nationen zu ertragen seyn würde, welche sich nie mit hinlänglichen Fonds zu Bestreitung ihrer außerordentlichenAusgaben versehen finden,und daher bey dem ersten Anscheine einer Gefahr gezwungen find,sich von dem Wucher Gesätze vorschreiben zu lassen. Wenn Engel» land in dem gegenwärtigen Zeit-Puncte, da solches in dreyen Jahren über s. Millionen Pf. St., das ist den dritten Theil seiner Geld-Maaße baar nach Teutschland gesendet, und-sich zu gleicher Zeit durch die zu seinen erstaunlichen Schiffs - Ausrüstungen in Norden eingekauften Bedürfnisse erschöpfet, nicht mehr des ganzen Vortheils einer so glück» lichen Finanz-Verfassung geniesset, und seinen Lredit, theils durch Eingestehung höherer Procente, theils durch Änticipirung der vollen Jntereßen für die ludicrlblrten Summen, welche erst nach und nach in monatlichen R-atts bey ro. und iZ. x. O. erleget werden, zu vertheu- ren, ja so gar bey der nicht erfüllten heurigen Subseription auf neue kostbarere Mittel zu denken sich genöthiget siehet; so findet sich solches erst seit kurzem, blos durch die vorerwähnten Umstände, in diese Verlegenheit gesetzet, und empfindet davon geringere Nachtheile, als es bey einer weniger vollkommenen Einrichtung seines öffentlichen Lredites verspüren würde. Nutzen. 6l welche sich vorzüglich vor dem haaren Gelde in der Handlung anwenden l äßet. Ein einsichtiger Handelsmann * wird die Gelegenheit nicht verabsäumen/ die Jntereßen der Halste seiner vorrathi- gen Lasse durch eineDerwandelung derselben in diese neuenObli- gativnen zu nutzen, welche sich alle Tage wieder in baare Münze umsetzcn lassen. Diese Erfahrung der Jntereßen wird in Ansehung des zu berechnenden Gewinns desselben / eben diejenige Würkung Hervorbringen, als wenn das Landübliche Jn- tereße, welches bey uns höher als bey unser« Nachbarn ist, um so viel wäre erniedriget worden , und ihn in den Stand setzen, wenn er sich in Loncurrenz mit andern Nationen befindet, mit Beybehaltung eines fast gleichen Gewinns, die Preise seiner Maaren herunter zu setzen. Es werden diejenigen so von ihrem Neiße leben, ohne ihrer nützlichen Beschäftigung zu entsagen, dem Staate mit eben denselben Summen dienen können, welche sich vermittelst der neuen den öffentlichen Obligationen mitgethcilten Form, zugleich zur Her- vvrbringung neuer Werthe anwenden lassen. H z Durch * Ein Excmpcl wird dieses deutlicher machen. Es führet ein Kaufmann eine Handlung, welche eine beständige vorrätige Lasse von 22200. ff. erfordert. Er verlieret folglich dieJntereßen, so ihm diesesLapital, wenn er solches angeleget hatte, verschaffet haben würde, und ist solche, um sich desfalls schadlos zu stellen, auf den Preiß der Waare zu schlagen gemüßiget, die er jährlich verkaufet. Diese Jntereßen zu 5. x. O. betragen 1222. fl. um welche der Kaufmann, so lange er seine ganze Lasse in baarem Gelde führet, seine Waare, außerdem Ge- 62 Ersetzung der Notwendigkeit des fremden Lw dites. Nutzen. Durch die Entdeckung dieser bisher unbekannten Quellen des einheimischen Kredites, ersetze ich, wo nicht für den gegenwärtigen Augenblick, wenigstens auf zukünftige Zeiten, die Nothwendigkeit des fremden Kredites und erspahre folglich dem gesäumten Staats-Körper die Jntereßen, welche sonst jährlich aus dem Lande zu senden gewesen wären, zu welchen noch die Kosten des Wechsels, der Kommißionen, u. s. s. geschlagen werden mäßen. Um die Wichtigkeit dieser Erspahrniß einzusehen; so will man folgenden Versuch wagen , die vermittelst dieser Jntereßen seit Anfänge des gegenwärtigen Jahrhundertcs , ohne einige Verminderung des schuldigen Kapitals, aus unseren Erblanden in die Fremde gestoßenen Summen zu berechnen. Daferne wir während dieser Zeit den Fremden , ein Jahr ins andere gerechnet, nur Winnenden ec auf solche zu nehmen berechtiget ist, jährlich rheurer v^r- kaufen muß. Würde dieser Kaufmann hingegen die Hälfte sein er Lasse in den vorgeschlagenen verzinßlichen Papieren halten; so hätte er nur die Hälfte der Jntereßen, das ist 500. fl. verlohren, mithin nur 500. fl., wegen der attnoch im baarem Gelde gehaltenen Hälfte seiner Lasse, auf seine Waare zu schlagen, und könnte folglich dieselbe um die er- spahrten 500. fl. wohlfeiler verkaufen. Nun würden zwar bey uns,' wo das mereantil-Jntereße sich auf 9., öfters 12, x. O. erstrecket, die vermittelst der einzuführenden Papiere erspahrten Z. x. O. dem Kaufmanne noch nicht die vollen Jntereßen vergüten. Allein es wür* den ihm dieselben nicht weniger jederzeit eine Erspahrniß von 5- x- O. verursachen, und wäre ihre Einführung in unsere Handlung um so viel notwendiger, als dieses hohe Jntereße uns mehr außer Stand setzet, unfern Nachbarn in der Handlung zu gleichen. / Nutzen. 6z imr ein Kapital von io. Millionen schuldig gewesen wären, wovon die Jntereßen bis i7zz. zu 6.P.L. , von 1735. aber bis 1759. zu z. p. L. wären abgeführet worden : so würde sich der dem Staate daraus erwachsene Verlust auf zz. Millionen erstrecken. * Hätte hingegen unsere mittlere Schuld, wie es wahrscheinlicher ist, in allen diesen Jahren 15. Millionen betragen: so würde eben dieser Verlust 50.Millionen ausmachen. Liese erstaunliche Summe also, welche sich Vielleicht auf den dritten Theil unserer gegenwärtigen Geldmaße beläuft, würde mein Vorschlag dem Staate in einer gleichen Frist von Jahren erspahrcn, daferne man auch annehmea wollte, daß mit Beybehaltung der bisherigen Maßregeln, die sich beständig vergrößernden Ausgaben uns erlauben würden, für das Zukünftige keinen größeren Gebrauch als bisher von dem fremden Kredite zu machen. Es wird mein Vorschlag dem wenig vermögenden Hand- WoMat. für werksmanne, dem armen Dienstboten, dem Landmanne, dessen ^ unmündigen Kindern, zum erstenmale die Gelegenheit verschaffen, an einem öffentlichen Darlehne Theil zu nehmen. Es werden die neuen Obligationen von zo. st. ihnen ein Mittel anbieten, die Früchte ihres Fleißes mit Sicherheit zu ml- _ tzen, * Die Jntereßen von io. Millionen zu 6 . p. L. betragen jährlich 600000. fl., mithin in denen 35. Jahren von 1720. bis I/ZZ. Lrovoocro. Zu Z. p. L. jährlich ZOOOOV. fl., mithin in denen 24. Jahren von 1735.- bis 175K. -' i2osoOOs. qZQQsovv. L4 Nutzen. Hm, welche bisher zum öftern aus Mangel sicherer Hypotheken, durch die Sorglosigkeit der Herrschaften, oder die Veruntreuung ihrer Beamten, gänzlich verlvhren gegangen, da zugleich der täglich wachsende Werth dieser Obligationen eine Anreizung zur Sparsamkeit abgeben wird. Zmttchtmg des Nicht weniger zernichte ich das öffentliche Aergerniß des 7uf P?Är°ge7 bisher durch die Dersatz-Aemtcr, unter dem Schutze der Ge- Emm W«- ^ getriebenen Wuchers. Der Rvthdürftige , welcher von solchen nur eine Hülse erhielte, die seinenUntcrgang noch mehr beförderte, wird inskünftige einen der Christlichen Liebe gemäßeren Beystand antrcffen. Da das Ucbel, durch die vvrge- schlagenen Mittel in seiner Wurzel ausgervttet,und den Privatpersonen , welche bisher durch diese Dersatz-Aemter zum Wucher angelvckct wurden, die Möglichkeit benommen wird, ihr Gewerbe fortzusetzen; so wird eben derjenige Endzweck auf das vollkommenste erreichet, welchen man sich bisher, durch die wieder diesen Wucher so häufig erlassenen, jederzeit unkräftigen Strafverordnungen umsonst vorgesetzet. Anwendung auf Ein letzter wichtiger Nutzen bestehet in der Anwcn- den-prirak-Lredit.hEg der vvrgeschlagcnen Einrichtung auf den Privat. Credit, vermittelst welcher der Schuldner, nicht nur ohne Nachteil des Gläubigers, sondern selbst mit einer gleichen Begünstigung desselben, den Dorthcil erhält, sowohl seine Bestehung auf eine wirtschaftlichere Weise zu bewirken, als sich gegen die ihm bisher aus der Aufkündigung bcvorgestandene Gefahr zu sichern; worüber die Vehlage cz. nachzulefen. Ein- inwürfe tnlvurf. ister Sinwurf. Jnstitutum desBanco erlaubet nicht der vvrgeschla- Dieoorgeschlageue ^ ^ ^ Neurgkett ist dem genen Neuigkeit die Hände zu bieten. Lnstirmo des Banco iuwldkr. Antwort. Antwort. SMas Znstttutum einer reden Credit - Einrichtung ist seiner Das wesenm-he «W Natur nach als heilig anzusehen. mit denen Vers». Allein man muß diejenigen Verfügungen, welche vonWä»dmaS! der Zeit, von augenblicklichen Umständen, von der vorbei)- gehenden GedenkungSart einer Nation abhängen, mit demjenigen, was das Wesen eines Jnstituti ausmachet, nicht verwechseln. Liese wesentlichen Theile müssen unveränderlich bleiben, dahingegen dasjenige, so blos zufällig ist, eben so unbeständig seyn muß, als die Ursachen die solches hervorgebracht. Eine unbedingte Unveränderlichkeit würde ein jedes Credit - Lnstitutum seiner Natur nach fehlerhaft machen. Es würde solches keiner Verbeßerungen fähig seyn, und in we- I Niger 66 I. Linwuef. Niger als zo. Zähren, da alle umstehende Dinge sich verändert hätten, aus einer anfänglich nützlichen Einrichtung/Mangelhaft, vielleicht selbst schädlich werden. Ich mache die Anwendung dieser Grundsätze auf den Banco. Thcttkd-sJnstttu- Este von der Stadt Wien übernommene Gewehrleistung; scnum^icheÄ^^ Unabhängigkeit dieses Fonds; seine gänzliche Absondc- styn, und sind nie xunq von dem übrigen Lamerall; das Vorrecht dem ^.era- ahgeandertworde. ^ - ^ e rio keine neue Aushulfe, ohne Einräumung neuer Hypothe- cken, verschaffen zu dürfen; dic Nothwcndigkeit eines Rückzahlungs-Fonds; das Recht die ihm cingegebenen Gefälle Lurch seine eigene Beamten verwalten zu lassen; die Befugnis keinen von denen ihm eingeantworteten Fonds eher wieder zurück zu stellen, als diejenige Schuld, für welche solcher eingestanden worden, sich gänzlich gctilget findet; die Richtigkeit in Abführung der Jntereßen, und Erfüllung der cingegangenen Verbindlichkeiten; die Bcfrcyung seiner Gläubiger endlich von allen Abgaben; dieses alles sind wesentliche Theile, so das Institutum des Banco ausmachen, welche niemals abgeändert werden müssen, und bisher auch niemals sind verändert worden. Die zufälligm Diejenige entweder unmittelbare oder mittelbare An- Mrüri hadmbe- Wendung hingegen , welche der Staat für gut befindet von Wchmc BnLm dem Kredite des Banco zu machen; die Natur seiner Dcr- dculugm "um,,.Endlichkeiten gegen das Publicum; die Art seinen Rückzahlungs-Fonds anzuwendcn; die höheren oder niedrigem In- Unverletztes Baues - Institutum. 67 Jntereßen, so er eingistehet; die verschiedenen Operationen, durch welche er seinen Kredit zu erleichtern , zu beleben, und angenehmer zu machen suchet; seine Verwaltung endlich; alle diese Gegenstände, welche bloße Formalitäten betreffen, sind von den Umständen abhängig. E« sind dieselben nochwendig der Veränderung unterworfen , und es haben solche in der That verschiedene Abänderungen erlitten. Um sich davon zu überzeugen, so darf man nur das- Bcwciß jenige Diplvma Nachlesen, so im Jahre 1706. bcy Er- ma «sn -Vorrichtung des Banco erlassen worden. * In dieser feierlichen Urkunde, welche alle zwischen dem Landes - Fürsten und dem Publico eingegangencn Verbindlichkeiten in fleh fasset, finden sich diese verschiedenen Gegenstände der zweytcn Gattung , insgcsammt abgehandclt und vestgesctzet. Inzwischen ist unter solchen kein einziger, welcher in der Folge der Zeit nicht seine Natur verändert habe. Vermöge dieses Diplom«, welches das eigentliche Abänderung m ^ der Anwendung Institutum des Banco in sich hält, befaß dieser Fonds desLrediresdcö keinen Activ - Kredit. Es war solcher blos bestimmet, de- ne» Anforderungen der ihm angewiesenen Gläubiger, welche mit der Hof - Kammer contrahiret hatten, ein Genüge zu leisten; dahingegen derselbe anjctzo vermittelst einer entgegen gesetzten aber abgekürzten Operation, die dem Staate I s anzu- * Lu^xlsm. Loä. k. Ill- 497. 505. Le^g. In der Natur fti- nerVerbttidlichket- ren gegen das Pu dlicum. In der Anwendung seineSRück- zahlungs-Fonds. In denen einge- ftandenen Internen. 68 I. LLnwurf. anzulcihenden Gelder der Privat - Personen/ unmittelbar bcy sich anlegen lasset. Liese dem Baneo angewiesene Gläubiger waren ihre Zahlung nicht eher/ als in denen mit der Hof-Lammer verabredeten Terminen zu begehren berechtiget; dahingegen anjetzo der Lredit des Baneo seiner Natur nach der landüblichcn Aufkündigung unterworfen ist. Es muste einem jeden Gläubiger seine gänzliche Rückzahlung nothwendig innerhalb 15. Jahren geleistet werden/ und wurde zu diesem Ende dem Baneo von der Hof-Lam- mer für jede angewiesene Schuld ein Rückzahlungs-Fonds von 5. pro Lento, welcher zur Tilgung dieser besonderen Schuld unausgesetzt gewiedmet war, eingestanden. Statt dieser Verfügung, welche sowohl der Hof - Lammer, als dem Gläubiger, der seine Befriedigung in partial-Zahlungen wider seinen Willen anzunehmen verbunden war, auf gleiche Weise zur Last gereichte; begnüget sich der Baneo anjetzo mit einem mäßigem Rückzahlungs-Fonds, und bestimmet solchen theis zur Rückzahlung der lvsgekündig- ten Lapitalien, theils nach Beschaffenheit der Umstände zur Verminderung seiner gesammten Schuld, theils endlich zu einem dem Staate bey dringenden Umständen zu leistenden Vorschüße, welcher dadurch der Weitläuftigkeit überhobcn wird, neue Darlehne aufzunchmen. Auf gleiche Weise war es dem Baneo ausdrücklich verboten, höhere Jntereßen als 5. xro Lento zu entrichten. Allein Unverletztes Baues - Institut»»». 69 Allein diese ihrer Natur nach unkräftige Verfügung ist nur so lange beobachtet worden, als die Verhältniß der Menge des Geldes zu der Anfrage nach demselben solche zu befolgen gestattet. Bis 07;?. hat der Banco 6. xro Lento entrichten müssen; dazumahl hat derselbe seine Jntereßen auf 5. pro Lento herunter gesetzct, und damit bis in die letzten Jahre des vorigen Friedens'fortgcfahren, da er mit einer neuen Erniedrigung auf 4. xro Lento einen Versuch gemachet; der Krieg hat die vorigen Jntereßen von 5. xro Lento wieder eingcführet, die Fortsetzung des Krieges aber sogar die Anbietung von 6. pro Lento nvthwendig gemachet. Nicht geringere Abänderungen sind in den Operativ- L» der Art seiner neo des Banco anzutreffen. Bey gewissen Umständen, da die Larlehne wegen der Seltenheit des Geldes zu langsam eingcflossen scyn würden, hat solcher kein Bedenken getragen, gegen Einräumung neuer Fonds, ohne einige bey ihm verrichtete baare Einlagen, einen dieser cingcräumten Hypotheck gemäßen Belauf seiner Obligationen auszustellen, und solche dem^Drario zu Bestreitung seiner Ausgaben ein- zureichcn. Auf diese Weise hat der Banco noch ganz neu» lich, bey Abtretung der Herrschaft Altcnburg, die Hälfte des Wehrtes in dergleichen neu ausgestellten Obligationen entrichtet. Man erstehet endlich aus dem oben angeführten I» der Vermal» Diploma die ganze Einrichtung der damahligen ersten I z Der- -c> I. Linwurf. Verwaltung. Die Stadt Wien muste der Hof- Lammer alle Jahre Rechnung legen, dahingegen anjetzo die Mini- sterial-Banco-Deputation, welche zu einer unmittelbaren Hof-Stelle erhoben worden, ihre Rechnungs-Legung Niemanden als der allerhöchsten Person des Landesfürsten verrichtet. Die Lasse welche vvrmahls auf dem Rathhause aufbcwahrct ward, wird gegenwärtig in dem Banco.- Hause aufbehalten. Allediese nicht we- Solchemnach ist also die Würklichkcit der Abänderun- IUNM havcndem am außerZweifel gesebet, dle sich fast bcy allen Thrilcn der Lreditedeö Banco ^ ^ zu keinem Nach- Einrichtung des Banco ereignet haben , welche ohne Ber- rhttlk gecttch«. ^ Jnstitutl desselben, einer Abänderung fähig sind. Inzwischen haben diese Abänderungen, ungeachtet solche öffentlich , ohne das Publicum vorher davon zu benachrichtigen , oder demselben die Ursachen davon anzuzcigen , vorgenommen worden, nicht die geringste Bcfrcmdung verursachet, weil solche thcils nothwendig, theilö nützlich, inSgesammt aber unschuldig und dem Gläubiger gleichgültig gewesen sind, dessen Sicherheit unverlezt geblieben, dem man seine Jntcreßen richtig abführet, und welcher endlich sein Lapital, nach vorgängiger landüblichen Aufkündigung, jederzeit zurück erhält. e« kann also der Ich aetraue mir hieraus mit einer Wahrscheinlichkeit Lloße Vorwurf der ^ ^ ^ ^ ^ Neuigkeit die vor- die der Gewißheit gleichet, den Schluß zu machen, daß nÄun^Errr- der einzige Vorwurf der Neuigkeit dem Banco keine hin- welfiich machen, eichende Ursache an die Hand geben könne, einen Vorschlag zu Unverletztes Baues -- Institutum. 7t zu verwerfen, welcher nach einer reifen Untersuchung, dem allerhöchsten Dienste für nützlich wäre befunden worden, keinem der wesentlichen Theile aber zu nahe tritt, die das eigentliche Jnstitutuin des Banco ausmachen. Um diese Gründe zu entkräften, so würde es keineS- weges hinreichend seyn, diese oder jene Lrrorss taÄi in denen angeführten Abänderungen anzumcrken. Man würde vielinehr erweisen müßen, daß sich der Banco nie von dem Buchstaben seines Liploma entfernet, ein Vergeben welches mit der, meinen Zahlungs-Papieren so gleichförmigen noch täglich vvrgenommenen Operation der unmittelbar ausgestellten zur Ausgabe angewandten Banco- Obligationen sich schwerlich vereinbaren lassen dürfte. Noch gefährlicher würde es seyn zu behaupten, daß der heutige Einlags-Banco nicht mehr der nemliche sey, welcher im Jahre 1706. errichtet worden. Hierdurch würde man sich einer Menge unaustöslichcr Widersprüche auS- setzen. Da kein neueres Diplom« als von gedachtem Jahre vorhanden ist; so würde daraus folgen, daß der gegenwärtige Banco sich ohne Institute befände; daß geheime nach Willkühr widerrufliche Instructionen die einzige un- gewiße Richtschnur seiner Verwaltung ausmachten; daß endlich das alte Jnstitutuin, ohne einige dcm Publtco davon ertheilte Nachricht, wäre aufgehoben worden. Dieses alles würden Sätze seyn, die sowohl zur Zernichtung des Vertrauens, als zur Verkleinerung des Andenkens der- jeni- -.z II. Linwurf. jenigcn ansehnlichen und würdigen Minister gereichten, deren Obsorge dieser Fonds sich anvertrauet gefunden; dahingegen bey Annrhmung meiner Grundsätze, weiche den ganzen Verfolg der Sachen mit einer dem Baneo rühmlichen Aufrichtigkeit und Wahrheits-Liebe entwickeln, und die einzige genugthuende Antwort auf scheinbare Schwierigkeiten enthalten , die sich in Ansehung landkündiger Abänderungen erregen lasten, dem Baneo das wichtige Recht beybehatten wird, nothwendige Verbesserungen vorzunehmen. - D» ich mich genöthigct gesehen Gegenstände abzuhandeln , welche wegen der genauen Verknüpfung des öffentlichen Vertrauens mit vorgefaßten Meinungen, ja öfters mit althergebrachten Vorurcheilen, die größte Behutsamkeit erfordern; so schmeichle ich mir daß ich dabey weniger Vorliebe für meine eigene Meynung , als reinen Dienst-Eifer, um den so schätzbaren Credit des Baneo zu erhalten, blicken lassen. Sollte man inzwiichen anders davon urcheilen, so bitte ich mir die Gerechtigkeit zu leisten, daß die Unrichtigkeit meiner Schlüße auf die Rei- nigkcit meiner Absichten keinen Einstuß gehabt habe. ter Einwurf. )er Lredit des wnco, das Verlor,? seiner Glau weyter Uinwurf. er Credit des Baneo würde sich durch diese Neuerung angegriffen finden; das Vermögen seiner alten Gläu- icc. wird in Gk- biger dürfte in Gefahr gesktzet werden. h r gefttzet. Dem Lredite des Bane» unschädlich. 7z N t W 0 r t. Antwort. >ie Natur der Operationen deS Danco bestehet darinne, ^E-a-nk die von denen Privatpersonen bey ihm angelegten Sum- Einrichtung kann ' . dem Leedire des men dem Staate anzuleihen. ES durfte demnach nicht UN- Baneo ru keinem möglich seyn ein gegründetes Urtheil zu fällen, was dem Lxedite dieses Fonds ersprießlich oder schädlich seyn könne. Zu Erörterung dieses nicht nur in gegenwärtigen dringenden Umständen, sondern in Erwägung aller zukünftige» Zeiten, so wichtigen Zweifels, dienen folgende Anmerkungen. Das Englische Lxdisqusr und die Londncr Bank Es findet pH so 1- . che durch das sind diejenigen Beyspiele, so man sich vvrgcsetzet. Die BcpspieldEngri- Fremden werden einer Operation, die sich durch solche un- m,d" der Ädner terstützet findet, am ersten ihren Deyfall schenken. Dieser v Beyfall wird sich gar bald unter den Einheimischen ausbreiten. Die Loupons - Obligationen, welche von einer aus DieL°up°nEi lrgatwnen sind dem DirectorLo und der M. Banco-Deputation zusam- einevvllkommnere . ^ " Form alS die-iso men gesetzten Lomimßrvn, von der Hof - und Staats- hmge. Lanzley, und von der allerhöchsten Person Jhro Majestät des Layseos selbst genehmiget worden, müssen von einem jeden für eine vollkvmmnere Form, als diejenige so bisher bey dem Baneo gebräuchlich ist, angesehen werden. Dir Vorliebe des kubli« , so der Baneo sich durch die Wohl- that zuzichet, welche er der Armuth in Annehmung der K klci- 74 II- Liirwuef. kleinen Kapitalien anbietet; die Zertheilung eines jeden Kapitals in so kleine Summen , welche die Ursachen der Aufkündigung vermindert / mithin diese Aufkündigung um so viel seltener, und folglich dem Kredite des Dane» . um so viel weniger gefährlich machet; die längere Frist endlich worauf man gedachte Aufkündigung in Ansehung der kleinen Kapitalien erstrecket, indem man jede noch so geringe Summe, und selbst die von zo. ff,, der nehm- lichen drcymonatlichen Aufkündigungs-Frist wie anjetzo die ansehnlichsten Kapitalien, unterworfen: dieses alles sind wirkliche Vorzüge. DiewMschMne Die neue, mit Vermeidung der Abschlags - Zah- wngmÜMWer! lungen , und Ausschließung aller Partheilichkcit, vcrrichtc- rraum vcvös- ^ Art Rückzahlung, die gleich Anfangs, vermittelst eines besonderen Rückzahlungs-Plans zum voraus geschehene Bekanntmachung der von Termine zu Termine bis zur gänzlichen Tilgung rückzuzahlenden Anzahl von Numern, die öffentliche Verbrennung der würklich rückgezahlten Obligationen , muß ein neues Mittel seyn das Vertrauen zu vergrößern. Dem kudllco wird keines seiner bisherigen Vorrechte benommen, dahingegen der Banco demselben eben so wenig irgend ein neues Vorrecht eingestchet. Die ganze Neuigkeit bestehet in der abgcänderten äußerlichen Gestalt des Schuldbriefes, zu deren Annchmung man niemanden zwinget; dahingegen bey denen so zahlreichen Annehmlichkeiten dieses neuen Kredites, der Banco mehrere Darleiher gewinnen, Dein Kredite des Baues unschädlich. 75 wimien, unmöglich aber sich dem geringsten Rachtbeile aussetzen kann. Die Operation der Zahlungs-Papiere ist nicht wenk-?'°^"atwi>der ger von allem Vorwurfe befreyet. Es sind solches keines- weges beständige Vorstellungen des Geldes; sie sind r» »4«». kein neuer Lccdit der dem alten Lredite des Banco einver- lcibet wird. Da sie blos bestimmet sind die durch das Dar- lehn aufzubeingendc Summe vorzuschießen, und das Eingehen desselben zu erleichtern, so bald sie aber diesen Endzweck erreichet, wiederum getilgct werden; so lassen sie nach geendigter Operation keine Spuhr von sich übrig. Richtweniger finden sich diese Papiere sowohl gegen alle willkühr- liche Vermehrung, als gegen eine gefährliche Nachahmung gesichert. Der Banco nimmt ihre Verfertigung allein auf sich, und verrichtet ihre Tilgung durch seine eigene Hände; er st ehet sich also ausser aller Gefahr gcsctzet. Auf gleiche Weise ist derselbe von allem Verdachte einer gefährlichen Einverständniß mit dem Hofe gesichert. Die Papiere werden in der Maaße wie die Privat-Personen solche zu dem Darlchne darbringcn, von diesen Privat - Personen selbst zerrisse»; die Dcrzeichniße der verbrannten Numern werden von Woche zu Woche durch öffentlichen Druck bekannt gemachet; es wird also aller Mißbrauch unmöglich- Da diese Papiere nicht unter ihr Pari fallen können, so hat der Banco von solchen in Ansehung seines LrediteS keine Gefahr zu besorgen; da sie keine Jn- K 2 tereß- 76 H. Li ü wurf. tereßen kosten, so kann man denselben keine diesem Lre- dite verklcinerliche Eingestehung wucherischer Bedingungen vorwerfen ; sie sind erst drey Jahre nach dem Friede» zahlbar; sie können mit einer moralischen Gewißheit sich nur eine kurze Zeit im kulrUco besinden; und wenn endlich die Darlehne so sie tilgen, während des Krieges langsam eingehen sollten, so würden drey Friedens- Jahre, dem Die vorgeschlage- nen Neuerungen find dem kllblico nützlich und werden demselben bekannt gemacher. Banco, da solcher sich mit den sichersten Hypothesen versehen befände, mehr als hinlänglich scyn, durch Ausnehmung neuer baarer Summen die zu ihrer Rückzahlung er- forderlichen Fonds aufzubringen. Wenn man verschlüge in der bisherigen Form der Obligationen des Banco zwar unschädliche, aber in Ansehung der Gläubiger desselben blvs gleichgültige Abänderungen vorzunehmen, ohne solche dem kubüco bekannt zu machen, und selbiges von den Ursachen dieser Abänderungen zu benachrichtigen; so würde solches allerdings bcy gedachtem kudllco eine dem Kredite des Banco nachtheilige De- fremdung erwecken. La es aber bey gegenwärtiger Operation darauf ankommt, solche Neuerungen einzuführcn, welche dem kudllco nicht nur keincsweges gleichgültig sind, sondern in Ansehung desselben verschiedene schätzbare Begünstigungen in sich fassen; da man diese Neuerungen dem kublico in einem öffentlichen Edicte bekannt machet, und demselben die Ursachen davon in diesem Edicte auf das deutlichste vor Augen leget: so stehet von solchen unmöglich in Ansehung Deil» ikredite des Baues unschädlich. 77 hung des LrediteS des Banco einige Gefahr zu befürchten. , - WaS hingegen den zwcyten Thcil des EinwurfeS, D»sV-r«bg-» . ^ 'der Gläubiger deS nemlich die für die Sicherheit der Gläubiger des Banco B-nc° wird keine» Gefahr auSgese- bezeigte Besorgniß anbctrift; so ist nicht wohl einzufehen,tzet. wie sich solche errege» lasse. Die Hypotheck der alten Gläubiger des Banco wird nicht angegriffen, den neuen Gläu- ' bigern desselben aber, die an dem aufzunehmenden Darlehne Antheil nehmen, werden neue Sicherheiten eingeräumet, wie solches der Dorschlag selbst auf das deutlichste vor Augen leget. Die vvrgeschlagene Operation ist in dieser Absicht nicht im geringsten von einer jeden andern unterschieden, da der Banco, gegen eingegcbene neue Hypothecken, dem rlerario einen neuen Vorschuß verschaffet. Fritter G inwu r f. sie Loupons - Obligationen dürften sich durch die ihnen Di- »„»gcWage. beygelegten Bequemlichkeiten geschwinde den Bey-dcsneu-nLredites fall des kubllcl erwerben. Alsdann werden die Gläubi gcr der öffentlichen Fonds die Berwandelung ihrer alten Obligationen in diese neue Form begierig anverlangen» Da nun dieser neue Lredit eine hisher ungebräuchliche ^.u- teiiticitLt erfordert; da die Anwendung des RückzahlungS- Fonds vorher bestimmet und nothwendig gemachet wird; so werden dem Banco , welcher sich solchergestalt gezwungen siehet, seinen Ueberschuß unausgesetzt zu Abstoffung seiner Schul- rea. 7Z III. Einwurf. Schulden anzuwenden, die Mittel benommen, dem Staate mit diesem Überschüße bey dringenden Umständen auszuhel- fcn. In Ermangelung dieser schleunigen beständig vvrrä- thigen Aushülfe, würde der Staat, dessen übrige Einkünfte sich bereits angewiesen ffnden, sich in die Rvthwendigkeit versetzet sehen, bey jeder unvermutheten Geldnoth öffentliche Darlehne aufzunehmen, und dadurch seinen Credit in Gefahr zu fetzen , dahingegen die vorerwähnte dem Staate durch den Banco ohne Aufsehen verschafte Aüshülfe, dem kudlico diejenige genaue Kenntniß der öffentlichen Be- dürfniße entziehet , welche demselben zu verhcelen die Klugheit erfordert. Hiernächst dürfte durch dieses neue Sistem, die ganze Verfassung des Banco, nebst allen Theilcn der Operationen desselben, dem kudllco vor Augen gelcger werden. elntmort. ic Einnahme und Ausgabe des Banco, der Belauf «W seiner Schuld und seines Ueberschußes, der Gebrauch den solcher von letzterem sowohl zu seiner Befreyung, als zu einer Aüshülfe in Ansehung der ausserordentlichen Dedürfniße des Staates machet; dieses alles sind Geheimniße,die vermöre der gleich einige Jahre nach Errichtung des Banco angenommenen Grundsätze, nicht nur der Kenntniß des kukkci, sondern selbst des Mimsterii entzogen werden. Da Ungekcänkte Verwaltung des Baneo. 79 Da ich mich zu Dcrtheidigung meines SistcmS ge- zwangen sehe, Materien abzuhandeln, deren Beurtheilung mir so wenig zustehet ; so unterfange ich mich, ohne jedoch dicjenige tieffcste Ehrfurcht bey Seite zu setzen so allerhöchsten sesthea werde. Entschliessungen gebühret, den Zweifel aufzuwerfen: Ob es nicht vielmehr zur Befestigung des Kredites des Banco gereichen dürfte, wenn dessen wahrer Zustand, ich sage nicht nur von dem Ministcrio, sondern selbst von dem publica , eingesehen würde. Las publicum würde sich keincSweges durch den Belauf einer Schuld befremdet finden, welche, wenn mau auch die ganze übrige Staats-Schuld darzu rechnete, mit fremde», den Kräfte» der Monarchie in einer weniger übertriebenen Derhältniß stünde, als bey denenjenigen Staaten, welche für die reichsten angesehen werden. Es würde solches einen Fonds wahrnehmen, der sich er «i» ,sicher mit den sichersten Hypothecken bedecket fände, die großen sAcM H^porh-- Theils aus Landesfürstlichen Domainen bestünden, und nicht ^ «"hrnchmc,!. wie die den öffentlichen Fonds in Frankreich und Engelland eingcräumtcn Sicherheiten, lediglich auf Austagen beruhten, die der Handlung zum Nachtheile und dem Unterthane zur Bedrückung gereichen. Es würde solches einen zum Rückzahlungs-Fonds be- E« wird de» de- stimmten Ucberschuß der Einnahme entdecken, der betracht- Mp entdecke», lichcr wäre, als solcher bey irgend einer andern Ration anzutreffen ist. Der Französische erst seit einigen Jahren er- rich- So III. Einwurf, richtete Rückzahlungs-Fonds, beträgt nicht ein xro c^ent auf die gesammte Staats-Schuld -, und der Englische, welcher vor den gegenwärtigen Unruhen zwey xro Lent auSge- machet, wird sich, da die während des Krieges aufgenommenen Summen auf solchen angewiesen werden, nach Endigung desselben, gleichfalls kaum auf ein x. e. erstrecken. Ls wird r, k Am Es würde gedachtes kudlicuvi nicht anders als seinen Beyfall darzu geben können, daß ein Fonds, weicher eines so aclnstttm Bor"" beträchtlichen UeberschußeS genießet, bey dringenden Um« ständen einen Theil desselben zu einem dem Staate zu leistenden Vorschüße anwendet. Das eben angeführte Erem- pel der Englischen Nation, welche für die erleuchteste in den wahren Grundsätzen dcS Lredites angesehen wird, würde eine solche Operation um soviel mehr rechtfertigen, als aus derselben nur eine vorbeygchcnde Verminderung des Rückzahlungs-Fonds entstehet, dahingegen die Englischen Operationen eine beständige Veräußerung dieses Fonds in sich faßen. Ls wird die v°n Es würde solches ohne Zweifel eine dem Banco nütz- vommem Moadi- liche Wirlhschaft in der von solchem übernommenen Mvndi- mbst^dem^ dm^ rung der Trouppen entdecken, bey welcher derjenige Gewinn §!wnFabri-a,tten ben der Banco machet, für keinen Verlust des Staates an- »Eclm Bey. Zusehen ist. Die von diesem Fonds nvlhdürftigcn Fabriean- ten geleisteten Vorschüße, nebst verschiedenen Manufacturen, welche khcils demBanco eigenthümlich zustehcn,theils von solchem unterstützet werden,sind nicht weniger einGegcnstand der den allgemeinen Beyfall verdienen würde, und zwar um soviel Ungekränkte Verwaltung des Baues. 81 viel mehr, als der Banco durch diese Anwendungen einen Theil derjenigen bey ihm aufgehäustcn Summen dem Umlaufe zufficßen läßet, welche solcher sonst so lange unangc- griffen bey sich aufbewahren müßte, bis der Staat dieselben gegen cingcräumte Hypothccken von ihm verlangte. Es würde endlich das kudlicum das Jnstitutum des Eswird r-n^nn. Banco dadurch keineswegs verletzet achten, daß solcher sichMAmem gegenwärtig mit einem mäßigeren Rückzahlungs-Fonds gnüget, als der dcmsclben zu Anfänge seiner Errichtung ver-mchrungs-inerGe. sprochen worden. Die Derbeßerung der verschiedenen Zwei- re», ge seiner Einkünfte vermittelst einer vollkommener» Verwaltung , die vergrößerte Ertragniß seiner Gefälle durch die vermehrte Derbrauchung und die gestiegene Ueppigkeit, die ihm gleichsam geschehene Einverleibung aller ihm seit Anfänge seiner Errichtung cingeräumten Fonds, als von welchen solcher bisher noch keinen zurückgcstellct; alle diese Betrachtungen, sage ich, würden dem Uublico eine vortheil- hafte Ersetzung der in Ansehung gedachten RuckzahlungS- - Fonds geschehenen Abweichung von den» ersten Instituts wahrnehmen lassen. Die Sicherheit der Gläubiger würde nicht dem geringsten Zweifel unterworfen scheinen. Bey diesem so blühenden Zustande des Banco getraue Es kann also dec . V0N deml'udlleo,. ich mir den Schluß zu machen; daß, wenn mem Vorschlag kinges-hene Zu-, etwas darzu bcytragen sollte, eine so glückliche Verfassung an riesen, Fonds mchi den Tag zu legen, die man bisher ohne besonders in Augen leuchtende Ursachen verborgen gehalten, dieses kein zu- L länglicher 82 III. Einwurf. länglicher Bewegungs-Grund seyn könnte, um solchen zu verwerfen. Die I-Micil-» des Da die Publicität des öffentlichen L'redltes sich sowohl ditts fiudtt fich so-r» Frankreich als m Engelland, ungeachtet der verschiede- AalsinMgclinen Regierungs-Form, eingeführet findet, so scheinet cs «and enigefuhrct. erlaubt zu seyn solche als ihrer Natur nach gefährlich anzusehen. Es scheinet vielmehr im Gegenthcile daß das Vertrauen viel standhafter seyn müsse, wenn das kudllcum die Bewegungs-Gründe desselben deutlich vor Augen sichet; da hingegen dieses Vertrauen jederzeit wankend und unbeständig ist, wenn solches sich auf Ursachen gründet, von denen man blos dunkele Begriffe fasset. Roch ungcwißec würde dieses so unschätzbare Vertrauen werden, wenn falsche Einbildungen den Grund desselben ausgemachet. Die entdeckte Wahrheit, wenn sich solche gleich vortheilhafter als diese Einbildung fände, würde blos um deßwillen ein Mißtrauen erwecken, weil man solche zu verbergen gesuchet. dich mein Sistrm' Sv wahrscheinlich aber auch diese Grundsätze scheinen stmdÄs BaEeo dürften; so ist dennoch der Vorschlag welchen ich die Ehre Au cn"leac° ^ ^de vorzutragen weit entfernet, in dem Slsteme der gegenwärtigen Verwaltung des Banco die geringste Veränderung zu verursachen. Dievorgeschlagme Diejenige ^utsuticltät, nebst der öffentlichen Rück- sireckttsichnuraufrahlung, dle ich verlange, werden blos in Ansehung einer die Operation der . . ... .. - ^ > Zahlungspapiere, neuen Operatlon vorgeschlagen, welche Zahlungs-Papiere d!-'acwöMchm zum Gegenstände hat. Bey dieser Operation war es UNUNI- Operationen des Banco. < ßäNg- Ungekränkte Verwaltung des Banco. 8z gänzlich,selbst dm entferntsten Argwohn willkührlicher Maaß- rcgeln abzuwenden, als welcher dem Kredite des Banco, der in der ganzen Monarchie der kostbarste ist, den empfindlichsten Rachtheil zugefüget hätte. Allein eine gleiche Vorsicht ist bcy denen zukünftigen Operationen dieses Fonds keineS- weges erforderlich, da solcher, ohne sich des Hülfsmittels der Zahlungs-Papiere zu bedienen, dem kudlico, gegen baare Einlagen, entweder Lvupons - Obligationen, oder Obligationen von der bisher bey ihm gewöhnlichen Form ausfcrtiget. Bey diesen Operationen, sage ich, wird der Banco fortfahrcn seine bisherige Methode zu beobachten, daferne nicht der Erfolg der neuen Methode ihm solche als vorzüglich sollte ansehcn lassen. Wenn auch alle Gläubiger des Banco die Verwandclung Wenn alle Mäu. .. . . . . biger ihre Selig«. ihrer alten weniger bequemen Obligationen, m neue Obll- n°nem Lvupons-, gationen begehren sollten ; so würde sich gedachter Fonds um dcßwillcn nicht zu mehreren Feyerlichkeitcn wie bisher ver-rx"^n?"up>!^^ bunden schen, und weder genbthiget seyn, den Belauf seiner Schuld zu entdecken, noch diesen neuen Obligationen eine^E^^'"' öffentliche Rückzahlung einzugcstehen. ^ Es würde der gleichförmige Inhalt dieser gesammten neuen Obligationen sich auf ein allgemeines gleich zu Anfänge der angebotenen Verwandclung zu erlassendes Patent beziehen können, welches dem ?udlicc> die gleiche Sicherheit derselben mit allen inskünftige auszuwechselnden Obligationen vor Augen legte. L- L» 84 m. Einwurf. Da die bey dem Danco angelegten, einen so grossen Theil seines Kredites auSniachenden Fideicommiß -und Stiftungs-Kapitalien, unter dieser Derwandelung niemahls begriffen seyn könnten; so würde der eigentliche Belauf der Schulden des Banco durch solche nicht entdecket werden. Man würde die sämmtlichen ausgewechselten neuen Obligationen unter zwölf verschiedene Llaßcn begreifen, um die In- tereßen-Zahlungen auf die zwölf Monate desJahrcS auSzu- theilen. Die Obligationen von jeder Klaße würden in ihrer besondern RumerirungS-Ocdnung auf einander folgen, und würde es eben so wenig nvthwcndig seyn das letzte Runter dem kublicc» bekannt zu machen, als es nach der gegenwärtigen Einrichtung zur Befestigung des Vertrauens für nothwendig geachtet wird, den Belauf der Schuld des Banco demselben anzuzeigen. Die öffentliche / Was hingegen die vorgcschlagene dem Staate so erfprieß- AnschungdeeLoü" liche Art der Rükzahlung anlanget,nach welcher z.E. jährliche nen nicht Ulmin- 100020» st. die 70» Aahre lang unausgesetzt zur Ruckzah- ganguch norhwkn.^g angewendet werden, vermittelst des sich in einer fast unglaublichen Derhältniß vermehrenden WachSthmns der rrspahrten auf gleiche Weise jederzeit zu dieser Rückzahlung geschlagenenJntereßen, die Tilgung einer zu 5 > x> L. ausständigen Schuldvou 70.Millionen bewirken: so ist solche in Ansehung einer jeden alten unter der bisherigen Form errichteten Schuld nicht weniger heilsam und vortheilhaft,als inAnsehung derjenigen Schulden die gegen Obligationen von der neuen Form ausgenommen werden. Oie neuen Obligationen an sich Ungekränkte Verwaltung des Baneo. 8 ; sich selbst aber, haben mit einiger unbedingten Rückzahlung nicht die geringste nvthwendige Verknüpfung. Liese öffentliche Rückzahlung ist in Frankreich erst seit ungefchr 15- Jahren bekannt. Lie ganze neue Staats- Schuld ist auf diesen Fuß eingerichtet; allein um deswillen hat Manes keineswcges für nothwendig geachtet/ solche auf die alte Staats-Schuld zu erstrecken. Auf gleiche Weise könnte der Danco / bey einem je- DerBancoemmee den zu erbfnenden neuen Darlehne/ sich zu einer unser-crofnenden'nene» brüchlichen Regel vorsetzen / solches mit einem öffentlichen schränke», ohne . dieselbe auf die al- Edikte zu begleiten, und demselben den von dem Licectono rcSchnchjnerstce- (feu eingeräumten Rückzahlungs -Fonds unwiederrusiich zuzueig- ncn/ ohne daß diese bloS in Ansehung des zukünftigen ergriffene heilsame Verfügung, in Ansehung des vergangenen einige Wirkung zu haben hatte. Ich will sogar annchmen, daß der Baneo einefeyerliche EsllnWsee Verbindlichkeit mit dem kudllco einzugehcn sich entschlöße, dungderHtlstcsti- die Hälfte seines besitzenden Überschußes unausgesetzt zu sei- Fonds nochwen^' ner Befreyung anzuwenden; so würde dennoch der wahre Zu- ^ stand dieses Fonds hierdurch dem kuWco nicht vor Augen ge- lcget werden. Man könnte die Verfügung dahin treffen, daß diese Rückzahlung nur gewisse Llaßen angiengc; daß z. E. bloS diejenigen Obligationen, deren Jntereßen-Schcine auf den iten Januar» lauteten, unbedingt rückgezahlet würden, da unterdessen die übrigen lediglich wie jetzo, des Vorrechtes der landüblichen Aufkündigung genößen. L 3 Die 86 III- Linrvurf. Vortheile dieser . Einrichtung. Unterschied zwischen einem vorher bestimmten und einem den Umständen überlassenen Rückzahlungs- Fonds. . Die Vortheile einer solchen Einrichtung, vermittelst deren, die Halste des Ueberschußes des Banco gleichwohl' zu einer Nothhülfe vvrräthig bliebe, dürsten die eingeschränkte Ergiebigkeit der dem Staate durch den Banco verschifften geheimen Aushülfe bald ersetzen,von welcher solcher eigentlich keines andern Dortheils genießet, als daß derselbe nicht das Ansehen hat neue Schulden zu machen. Eine auf io. Jahre zum voraus angekündigte, und von halben zu halben Jahre selbst mitten im Kriege öffentlich ins Werk gesetzte Defreyung, würde das Vertrauen auf den höchsten Grad erheben, und im erforderlichen Falle durch neue Darlehne zehnmal größere Summe» einbringen, als diejenigen so zur Rückzahlung an- gewendct worden. Es würde hieraus zu ruhigen Zeiten noch ein neuer Nutzen von nicht geringerer Wichtigkeit erwachsen. Da man sich nicht anders als mit einem gewissen Widerwillen entschlics- sen würde, so häufige öffentliche Darlehne aufzunehmen; so würde dieses vielleicht zur Sparsamkeit anlvcke». Man würde sich zuweilen gewisse Bedürfniße der zweyten Nothwen- digkcit verweigern, welche die Leichtigkeit die erforderlichen Summen alsobald vorrathig zu finden als unumgängliche Ausgaben anschen läßet. Das entgegen gesetzte Erempel von Frankreich und Engelland scheinet einen wesentlichen Unterschied zwischen einem den Umständen überlassenen Ruckzahlungs-Fonds, und einer vorher bestimmten Bestcyung wahrnehmcn zu lassen. Frankreich , Ungekränkte Verwaltung des Baues. 87 reich/ welches bcyEröfnung eines jeden neuen Larlehns dem Errichtungs-Edtcte desselben seinen besonder» Rückzahlungs- Plan bcyfüget/ hat mit der Tilgung seiner Schulden, selbst bey der grösten Verwirrung der Finanzen, und den gefährlichsten Umständen, nie inne gehalten; dahingegen man das Englische Parlament beschuldiget, daß solches den seiner freyen Willkühr überlassenen Rückzahlungs-Fonds, nicht mit einer gleich strengen Staats - Wirthschaft angewendet. Nach diesem allen kann es also nicht mehr zweifelhaft W^äda^«orge- scheinen, daß das vorgcschlagcne Sistem, welches soverschie-mird-mgegenwär» dcner Modalitäten, Erweiterungen, und Einschränkungen fähig ist, sich mit dem gegenwärtigen Sisteme desBanco sehr '""»b-um. wohl vereinbaren lasse. Wenigstens wird man mir nicht den Vorwurf machen, daß ich einen der Monarchie so kostbaren Kredit im geringsten zu verkleinern gesuchet. Wenn meine Mcynungen auch irrig sollten befunden werden, so würden dochsolchein Ansehung des Banco nichts anders als rühmliche Vorurtheile scyn. Vierter Uinwurf. Einwurf. ^ie Lassen desBanco werden sich in kurzer Zeit mit Zah-Der Ban» wird ^ lungs - Papieren angefüllet sehen, niit welchen solcher seine Jntcreßen - Zahlungen, als dessen hauptsächlichste Aus- gäbe, nicht wird bestreiten können. verrichten können. Ant- 88 IV. Einwurf. Antwort. N t W o r t. Es find nicht die ganzen ausgestellten 6. Millionen gefährlich. Ein Theil dersel Len wird nicht nusgegeberi. Mich für sechs Millionen Zahlungs-Papiere ausge- rm 6 . MMWNM stellet werden ; so muß man doch kcinesweges diese r°n Paplerm^dm ganze Summe als den Lassen des Banco gefährlich betrachten. Erstlich wird bey allen in diesen Papieren zu verrichtenden Zahlungen die Vorsicht beobachtet , dem Empfänger die Wahl zu gestatten, seineZahlung entweder in gedachten Papieren, oder unmittelbar in denen einzuführenden neuen Obligationen zu erhalten. Nachdem sich nun unter diesenEmpfängern verschiedene finden werden, welche die erhaltene Zahlung als ein verzinst« lichcS Capital aufzubewahren im Stande sind, und daher ersagte Obligationen vorziehen; so wird der denselben gleiche Antheil von Papieren alsogleich verbrannt, ohne jemals im Umlaufe zu erscheinen. ... ^ So viel hiernächst die von diesen Papieren wirklich in gegebenen Papiere tzen Umlauf gebrachte Menge anlanget; so wird solche mcht auf einmahl im auf einmal, sondern nur nach und nach ausgegeben / m der M^e dieser allmähligenÄuSgebung,durch diejenige noth- wendige Anwendung atsvbald wieder getilget, welche solche zur Hälfte aller zu dem aufzunehmenden Larlehne einzu- fließendcn Summen erfordert. Auf diese Weise also müssen gedachte Papiere fast eben so geschwinde als sie im Umlaufe erscheinen, aus demselben wieder verschwinden. Sol- Billets denen Bancs - Lassen nicht gefährlich. 89 -, Solchemnach kann nur von demjenigen Theile der Zah- Der von solche» längs - Papiere die Rede seyn, welcher sich auf emmal wirk- handene Weil kan lichim Umlaufe befinden wird; und diese werden keineswegs VanÄnu gefäyr- insgesammt bey dem Bamo allein einflicßen, sondern sich in de- nen verschiedenen öffentlichen Lassen der ganzen Monarchie vertheilen. Diejenige mäßige Summe welche wirklich bey dem Banco einfließet, wird zu denen gewöhnlichen von demselben zu entrichtenden Besoldungen und Pensionen, zu Einkaustmg der von solchem übernommenen Mondirungs-Stücke, zu denen dem Aerario während des Krieges monatlich zu entrichtenden 100000. fl., zu der Lommercien-Laffe, u. s. s. angewendet werden können. Sollte sich aber der Banco, dieser verschiedenen in gedachten Zahlungs-Papieren zu verrichtenden Ausgaben ungeachtet, mit solchen annoch überhäufet finden; so würde sich leicht zum Voraus mit dem Directvrio die Verfügung treffen lassen, daß solches demselben den Merth seiner zu viel besitzenden Papiere in baarer Münze ersetzte. - Allein dieser Fall scheinet nicht wohl möglich, indem dem Daneo von Woche zu Woche alle diejenigen Summen eingeliefert werden, welche sowohl mit, als ohne Papieren, zu dem gestimmten Darlehne in baarem Gelde cinfließen, zugleich aber diesem Fonds das Recht Vorbehalten iss, gedachte Summen vorzüglich darzu anzuwendcn, die in seinen eigenen Lassen befindlichen Zahlungs-Papiere einzulösen. Wenn aber auch mein Vorschlag , wie doch nicht ist, Es ließe» sich die dahin gienge, daß die einzusührendenLahlungS - Papiere nach ZNA^Papie- M Be- Zo IV. Linwurf. « ^ sudkämm Bestreitung aller so häufigen in solchen zu verrichtenden La- ZahKingcmMr meral-und Kriegs-Ausgabe»/ inSudüäium zur Zahlung I?chm Fonds Nieder Jntereßen der öffentlichen Schulden zu dienen hätten; so würde solches weder dem Lredite des Staates zu einigem Maubigcramven-^chtheile gereichen, noch dessen Verbindlichkeit gegen seine Gläubiger verletzen. Nach allem dem, was von der allgemeinen Annchmung der Zahlungs-Papiere in den öffentlichen Lassen, und ihrer daraus folgenden freywilligen Annehmung unter den Privatpersonen, nebst ihren nvthwendigen und vortheilhaften Anwendungen gesaget worden, welche eine nothwendige Anfrage nach denselben verursachen, würde es überstüßig seyn zu beweisen, daß ein einheimischer Staats-Gläubiger, der sichmit diesen Papieren alle seine Bedürfniße zu verschaffen im Stande befindet, keinen Schaden leiden würde, wenn er solche bey Erhebung seiner Zntereßen statt baarcn Geldes cmpfienge. Es kommt demnach nur darauf an, ob der Lredit derjenigen Fonds, welche sich derselben zu gedachter Zittereßen- Zahlung bedienten, dadurch einigem Nachthcile ausgcsctzet werden würde. JntercßmdesKu-. Wenn die sich auf so beträchtliche Summen belaufenden dcrSchulden-Las.2lüereffen des Kupfer - Amtes und der Schulden - Lasse, st msotchmbmch» jnqlcichen der Militär - und Lameral - Ober - Lammer eigen. ^ AmtS-Papiere, denen einheimischen Gläubigern in Papieren bezahlet würden, so würde der bereits ohne dem verfallene Lredit dieser Fonds, dadurch keinem neuen An- . ' .. stosse Billets denen Väncs-Eassen nicht gefährlich. 9» flösse ausgesetzet werden, indem die Gläubiger derselben, keine neue Ursache sich zu beschweren finden würden. Allein ich gehe noch weiter, und behaupte, daß mit Beo- Es könnte sE Pachtung gewisser Vorsehungen,der Banco selbst,dieser betracht- «r in Ansehung' tichste Md unangefochtenste Zweig unsers öffentlichen Lreditcs,r°-Papi!»u.s^ sich gedachter Papiere , ohne einigen zu besorgenden Rachtheil, zu Entrichtung seiner Jntereßen bedienen könne. Es hätte derselbe nur bei) denen unaufkündlichen Banco del Giro-Papieren, welche selbst mitten im Frieden 5. x. L verlieren, den Anfang zu machen , sodann aber bey denen Stiftungs -Lapitalicn, Litigiösen - Geldern, Fidei - Lommiß- Lapitalien, und Pupillen-Gcldern ein gleiches zu veranlassen. Sollten ihm alsdann noch Zahlungs- Papiere übrig bleiben ; so hätte er seinen übrigen einheimischen Gläubigern zwischen dem Gelde und dem Billette die Wahl zu gestatten, da sodann viele, welche des Papiers benöthiget wären , solches verziehen, andere hingegen, da sie sähen, daß man sich keines Zwanges bediente, gedachtes Papier, bey seinem dem Gelbe in allen Stücken gleichen Gebrauche, fceywillig annehmen würden. Vielleicht dürfte sogar ein Thcil der auswärtigen s» diese Papiere /cre' L- . ^ - ^ so M' ZU kiNkM Gläubiger des Bane» diese Papiere nicht verweigern. Es ist rh-ne der de» nicht zu zweiflen, daß nicht einige derselben an dem zu cr-M^W-Ser öfnenden Darlehne Thcil nehmen sollten, zu welchem sie «reßenZahimigm solche alsobald würden anwenden können. So viel hinge- Emdc,,. , gen die übrigen anlanget, so werden solchen ihre Jntereßen M 2 durch 92 V- Einwurf. Ausführung liegt dem Baues sb. durch hiesige Wechsler übermachet, welche keine Schwierigkeit machen würden, die Hälfte derselben in ge» dachte» Papieren zu empfangen, die sie zu Entrichtung der Hauptmauth, zu ihrer Handlung, zu ihren täglichen Ausgaben würden anwenden können. Diese doppelt« Antwort wird vermuthlich einem jeden hinlänglich scheinen! M Einwurf. ünfLer Uinrvurf. Eskannreewegi-Es kann die vorgeschlagene Operation auch ohne Theil. twn^Mch^ohne^ nehmung desBaoco unternommen werden, indem die Bamo ft vielfältigen den einzuführenden Papieren eingeräumten Anwendungen, allein hinreichend sind, dieselben im Umlaufe zu erhalten, und bey solchen, der Lredit eines jeden andern Fonds ihnen eben so gut zur Sicherheit wird dienen können. mm wttdm. Antwort. ntwort. dm Me Lammer besitzet gegenwärtig gar keinen Lredit; der Stände ist hierzu 8^ Lredit der Stände aber einer jeden besonderen Pro- nicht hinlänglich. .... .. ^ < vinz, ist nicht weetlauftig genug um fern Ansehen über die gelammten Erblande zu erstrecken. Eine Provinz würde jederzeit Bedenken tragen, das von einer andern ausgestellte Papier an Zahlungsstakt anzunehmcn. Ja es würde selbst der Banco, wenn diese Papiere nicht von ihm ausge- stellet Vs. Emwuef. Anständige ^ypstheck. 9 ) stellet wären, gegründete Ursachen finden ihreAnnehmung zu verweigern, und dadurch die ganze Operation unmöglich mg- . , chcn. Man muß bey einer Sache von solcher Wichtigkeit, und bey so mißlichen Umständen, sich uiLt der geringsten Unsicherheit auösetzen, und kann folglich den einzuführenden Papieren nie eine zu große Sicherheit verschaffen. Sollte der erste Versuch derselben fehl schlagen, so würde man den Staat auf beständig eines so nützlichen HülfS-MittelS berauben. SoD^diese^sma- bald sich erwiesen findet, daß die vorgeschlagenc Operation kemem^NackqM dem Banco nicht zu dem geringsten Rachtheile gereichet; lo AAr Prember. wird dessen patriotischer Eifer demselben nicht gestatten, ihre verweigern. echfter Ginwurf. 6ter Eünvmf. ist sehr zu zweiffen, ob das Lamerale solche GefäÜe Die Lammer har abzuaeben habe, welche dem Banco zu einer Hypotheck falle abruwken, dienen können , indem derselbe keim andere Sicherheiten in Händen gegeben zum Unterpfaiide annimmt', als welche demselben in werde» w»»e,.. den gegeben , und seiner eigenen Verwaltung überlaßen werden. ntwort. Antwort. Mstreitig sind noch Fundi in der Monarchie vorhanden M«^k»n»^d-m welche dem Banco abgetreten und in Händen Se- geben werden können. Der Post-Fundus, die ?yro- das <-»»- o lrU,uläoa»is erner M z lm. 94 . A» Prm>ii>?an- Salz-und Mauth-Gefälle, die Bannatischen Ein- «eisen. küaste, u. s. f. sind von dieser Gattung. Sollte sich aber auch wirklich bey Einräumung dieserGefälle einiges Bedenken finden; so könnte man dem Banco auf die Kontribution einer ihm selbst beliebigen Provinz der Teutschen Erblande, eine Anweisung von jährlichen 420000. fl., als dem Belauft von 7, x. L. von einem Kapitale von 6. Millionen , auf 25:. Jahre dergestalt cingestchen, daß solcher in Ansehung derselben einen Lomxoüeüorem ernennte, welchem die Stände gedachter Provinz, vermittelst einer förmlich eingegaygenen Verbindlichkeit, gehalten wären, die an- gewiesene Summe von vicrtheil Jahre zu vierthci! Jahre unmittelbar zu entrichten; und hätte man von dieser Anweisung , in denen künftige» mit erjagter Provinz bis zur gänzlichen Abstoßung der aufzunehmenden Schuld zu errich- - tenden Recessen die gehörige Erwähnung zu machen. 7terEinwnrf. Wiebender Ktnwurf. Die m 3. Jahren kMa§ Versprechen die Rückzahlung der ganzen in diesen Zah- nach dem Frieden LN . ' . ° 4» . rersprochemRück- lungS-Papiercn auszustcllcnden Summe von ö.Millio- lua>>s-P.ip,ere innen drey Jahre nach dem Frieden zu verrichten, ist für ubcr- ^ren^"^ei> ^'trieben zu achten, und dem Kredite des Banco nachtheilig. ES wLrebefferdie- Es wäre besser sich desfalls in gar keine ausdrückliche Ver- cie^me'ausdÄ- bindlichkcit einzulasscn, und nach herglstclltem Frieden, jähr- BectiüdlWm klma eine halte Million., oder höchstens eine Million, - von Nicht gefährliche Rückzahlung der Biklets. 95 von denen noch übrigen Billeten rückzuzahlen, welche sich nach dem Frieden wahrend der Zeit nicht in Obligationen verwandelt hätten. «4«»- ntwort. Antwort. Ms ist schwer zu begreifen, wie die erst drey Jahre nach Kpj^Vdm-» ^ dem Frieden versprochene Rückzahlung der auszustel- imigwObMario- lenden Zahlungs-Papiere, als dem Lredite dcS BancvspwaMeii^Nück- nachthcilig angesehen werden könne. Wenn ihre Verwand- lung in Obligationen eines jeden öffentliche» Fonds, auf eben dem Fuße verbleibet, wie solche von mir vorgeschlagen worden; so ergiebet sich von sechsten, daß dieselbe ihre gänzliche Tilgung lange vor dieser Frist bewirken müsse. Sollten aber auch, welches durch die Erfahrung des Vergangene» widersprochen wird, während des Krieges gar keine Darlehne einfließcii; so, ist bereits oben erwiesen worden, daß drey Friedens Jahre dem Wiener Stadt-Baneo, wenn sol- Drey Friedens-, cher sich mit hinlänglichen Hypotheken versehen befindet, B«»» mehr als mehr als hinreichend seyn müssen, um diese Rückzahlung te^RuckiaMn? durch Ausnehmung neuer baaker Summen ins Werk zu D°Tn7 setzeNZ ' > ' «ns Werk zu sehen. - Wollte man hingegen,. nach deln Jnlihalte des Ein-NEyeNe der m Wurfes, diesen Papieren gar keinen gewissen Rückzahlungs-eeschNlgcnc^ um Termin bestimmen , nnd solche aüs vsrbeygrhenden Vor- mLMEück/ay- stellungen zu beständige» machen; alsdann könnte sich für den alten Lredit deS Banco eine Gefahr besorgen lassen. Da gedachte Papiere diesem Kredite auf eine unbestimmte, oder - wenig- yS VIII. Einwurf, wenigstens weit hinausgesctzte Zeit einvcrleibet wären, so würden aüc Zufälle welchen sie sich unterworfen fänden, ihren Einfluß gleichfalls auf denselben erstrecken. Die in dem Einwurfe vorgeschlagcnene allmählige Rückzahlung, dürfte wesentliche Unbequemlichkeiten mit sich führen. Es müste sich zulezt der ganze Belauf der in allem ausgestellten Zahlungs-.Papiere auf einmal im Publico befinden; und würden folglich statt der nach meinem Vorschläge zu gleicher Zeit vielleicht nur umlaufenden zwey Millionen, für «.Millionen auf einmal umlaufen. Wenn man diese 6. Millionen ausgegeben hätte; so würde sich entweder die ganze Aushülfe aufsolchc einschränken, oder man würde sich durch Ausstellung neuer «.Millionen in Gefahr setzen , das Publicum mit Billetten zu überschwemmen. Es würde das Mißtrauen Platz greifen, die Nation würde mit Grunde die Häufung dieser Papiere besorgen, und dieser so mäßige, so unschuldige, und des geringsten Mißbrauches so wenig fähige Vorschlag, dürfte zu einer gefährlichen Operation erwachsen, die keine Gränzen kennte, und zu einer Quelle des größten Unheils werden könnte. Sker EilNvmf. M Http M t N W U t f. einrichmng^st in i§iie Hinausgebung der Coupons - Obligationen theils AnschMMrBer- hrlrch die Haupt - Administrationen des Dancv, theils u» Schwierigen. j,„rck die Magistrate der kleinen Städte, die Annehmung ren verknüpfet. ^ ^' Leichte Manipulation. 97 der Z.chlungs - Papiere in denen öffentlichen Laßen; die Verfertigung der unzähligen theils Zahlungs - Papiere, thcils Coupons - Obligationen ; diese ganze Manipulation findet sich allzuvielen Weitläustigkeiten unterworfen. ntwort. Antwort. '» Ansehung der großen Städte, wo Haupt-Admi- Die Himusge- nistrativnen des Bancv vorhanden sind , kann die Neu "durch''die HinauSgebung der Obligationen nicht die geringsteAy, Schwierigkeit mit sich führen. Da die gewöhnlichen Einkünfte des Banco durch die Hände dieser Admini-Emnke». strationen gehen; so kann man denselben auch gedachte Obligationen, nebst denen dafür eingehenden baaren Summen , anvertrauen. Soviel hingegen die kleinen Städte an- Geringe SH wie-. ^ /00 ngkelt m Anse^ langet; so wird es auch daselbst leicht seyn, die Obliga- hung der Odliga- ^ / rionen so denMa^ tionen bey denen Stadt - Magistraten nlederzulegen, welche Mraten der klek - . , ^ ^ ^ ^ ^ nen Srädreanver- dre dagegen eingehende Darlehne zugleich, und nut Lontro- trauet werden, lirung der daselbst befindlichen Beamten des Banco zu erheben haben werden. Man darf diese Magistraten nur verpflichten, in loliäum für einander zu hasten, solchen nur einen geringen Belauf von Obligationen auf einmahl am vertrauen, das dafür einflieffmde baare Geld aber von Woche zu Woche an die Haupt-Administrationen, und von solchen an dieHaupt-Laße des Banco einsenden lassen; da übrigens, nachdem diese Obligationen den Darleihern zum Wehrte des Tages hinausgegeben werden, wegen der von R sol- 98 VIII- EinwUpf. solchen abfallenden Jntereßcn, sich kein Jrrthum in der Berechnung wird ergeben können. Sollte inzwischen der Banco Bedenken finden, sich mit diesen von ihm nicht abhängigen Magistraten einzulaffen; so ließe sich vielleicht die Vorgesetzte allgemeine Hinausgebung der Obligationen in denen kleinen Städten nicht weniger durch die bloßen Beamten des Banco verrichten. Unter solchen giebt es viele, welche hinlängliche Lautionen gestellet, und dürste man von denselben nur die sichersten aussuchen ; indem in allem höchstens loa. oder vielleicht nur 50. verschiedene Einnehmer in den gesammtcn Teutschcn Erblanden erforderlich scyn werden, um diese Hinausgebung möglich zu machen. mum'de^Za^ Eben so wenig kann die Annehmung der ZahlungS- dWm offeamchen Papiere in denen öffentlichen Tassen, in der Amtirung die- ser Lassen einige Schwierigkeiten veranlassen, indem ein un- verzinnßliches Papier von 5. st., bey seinem unveränderlichen Wehrte, nicht anders als eine Münze von 5. fl. anzusehen ist, und sich eben so leicht sowohl einnchmen als ausgeben lässet. Die Verfertigung endlich der Loupons - Obligationen sowohl als der Zahlungs-Papiere, ist gleichfalls ohne alle Weitläuftigkeit ins Werk zu setzen. Es werden drey oder vier Lvmmissarien über solche die Aufsicht führen, um alles in dem kürzesten Zeiträume zu Stande zu bringen. Der Papier - Fvrmmacher, der Schriftschneider , der Schriftgießer, der Holzschneider, werden ihre Arbeit zugleich Lassen. Leichte Verferti gnngderLoupons Ooligationen sowohl als der Zah» luags-Paptere. Leichte Manipulation. 99 gleich betreiben/ und während der Zeit vollenden/ daß der Papiermacher die Materie zu seinem Papiere vorbereitet. Dieses alles wird eine Zeit von drcy oder vier Wochen erfordern. So bald die Papier-Mühle in den Gang gesetzet worden / wird der Druck zugleich seinen Anfang nehmen , und ein Ballen nach dem andern aus gedachter Papier-Mühle der Lruckcrey cingeliefert werden. In der Maaße endlich wie sich 1000. oder 500. Obligationen gedruckt finden , werden solche alsobald in ihre Register eingebunden/ und denen Personen / welche sich zu der durch so viel Hände als man für nvthwendig erachtet zu verrichtenden Rumerirung angesetzet finden, vorgeleget/ mithin in den völligen fertigen Stand zu ihrer Hinausgcbung in das kubllcum gesetzet. Bey diesen Maaß - Regeln also / da keine Pro- feßion auf die andere wartet/ sondern alle sich insgesammt die Hände bieten, ist kein Zweifel, daß nicht in weniger als zwey Monaten die zu dem ersten Anfänge der Operation erforderliche Anzahl von Zahlungs - Papieren sowohl als von Obligationen sich verfertiget finden, nachgehends aber die übrige Menge nach und nach in eben der Maaße, wie cs derFvrtgang der Operation erheischet, in Bereitschaft gesetzet werden könne. Diese anscheinende Weitläuftigkeit der ersten Derfer Allenfalls werten tigung wird für das künftige durch die verschiedenen Erleich-ttn §^erst«?Der. terungen mehr als hinlänglich ersetzet, so die neue Form ENremnM^' N , -,.- überwogen, so die -" 2 ver Coupons» Ohliga» r^o VIII. LLnwurf. tion,m der Loupons-Obligationen in Ansehung der Manipulation mpulanon der ^ ^ Laße des Banco der Laßt des Baneo verursachet. auf das zukunftp ^ ^ ^ ^ ge verursachen. Nach der bisherigen Einrichtung stehet sich der Van- Erleichterung ke»co genörhiget, die jedem Darleiher hinauszugebcndc Obli- OwMwnm^^sativn, mit dessen Namen, der angcliehenen Summe, und dem Dato der Darbringung auszufüllen, und solche mit der erforderlichen eigenhändigen Unterschrift des Bürgermeisters von Wien versehen zu lassen; dahingegen diese Lvupons-Obligativnen, nachdem sich solche einmal verfertiget finden, ohne einiger ferneren Ausfüllung oder Unterschrift zu bedürfen, völlig im Stande sind denen sich an- meldcnden Darleihern alle Tage hinausgegebcn zu werden. Rtchtweniger erspahren diese Obligationen, bcy welchen der Banco mit keinen Personen sondern mit lauter Reimern zu thun hat, die so voluminösen Kredit - Bücher, in welchen solcher bey der bisherigen Form der Obligationen die dargeliehene Summe sowohl als den Namen der Darleiher anmerkct, indem diejenige Hälfte, so von ihnen in denen bcy dem Banco aufbcwahrtcn Registern, aus welchen sie Herausgeschnitten werden, zurück bleibet, zur Bewährung der dem Jnnhader hinausgcgebcncn Hälfte dienet , mithin die Stelle gedachter Bücher ersetzet. Erleichterung key Eine noch größere Erleichterung wird in Ansehung ttreßen?^^' der Jntereßen - Zahlung verschaffet. Erstlich wird diese Manipulation unstreitig in so ferne erleichtert, als die vcr- Erfahrung der LredmBücher. Leichte Manipulation. roi verfallenen Jntereßen - Scheine unmittelbar bey dem Banks zu Entrichtung seiner Gefälle einflieffen, indem dadurch die Laimer desselben, anstatt der doppelten Bemühung an der einen Seite z. E. r. st. zo. kr. an Abgaben einzu- nehmen, an der andern Seite aber r fl. zo.kr. an Jntereßen zu entrichten,nur die einfacheMühe haben, sich von demjenigen der ihnen einen Jnteceßen-Schein an Zahlungsstatt darbringet, solchen zugleich als den Merth der zu entrichtenden Abgabe, und als die Quitung der zu erhebenden Jntereßen einceichen zu lassen. Hiernäü st findet sich in Ansehung der bcyden kleineren Gattungen von Obligationen nur ein einfacher, in Ansehung der beyden größeren Gattungen aber nur ein zwiefacher Zahlungs-Termin der Jntereßen im Jahre angesctzet, und sind folglich die Laßen des Bancv zu allen übrigen Zeiten deS Jahres, von allem Anlaufe bcfrcyet. Noch mehr wird diese Jntereßen-Zahlung durch die gleichen und bekannten Summen erleichtert, worauf die sämmtlichen Obligationen lauten , welche den Laßirern erlauben die Jnte- rcßen der viererley verschiedenen Gattungen von Obligationen, in abgezähltcn Summen, für den Darbringer der Jntereßen - Scheine in Bereitschaft zu halten. Was aber der Eespahrmig der Vcrwaltung die größte Erleichterung verschaffet, sind die S . erspahrten Quitungen, so die Einführung der Jntcrcßen- Scheine veranlasset. Bey denen Obligationen von der bisherigen Form hat der Banco kein anderes Mittel sich bey Auszahlung der Jntereßen gegen eine doppelte Anforderung zu Leichte Berechn nung über das ganze DarlehnbiS zu dessen gänzlichen Tilgung. ros - VIll. Linwrrrf. zu sichern, als wenn er sich nicht nur von jedem brson» deren Gläubiger eine Quitung cinreichen lasset, sondern auch diese gesammten Quitungen auf das sorgfältigste auf- bcwahret und in seinen Büchern anmerket. * Bey denen vorgcschlagencn Loupons - Obligationen wird diese Bor- sicht überflüßig. La die denselben angefügten Jntereßen- Scheine, welche die Stelle der Quitungen vertreten, nachdem sie von ihrer Haupt - Obligation abgcschnittcn, und dem Laßirer zur Auszahlung eingeliefcrt worden, sich nicht zum zweitenmahle darbringen lassen; so wird die doppelte Anforderung unmöglich , und die Taste des Banco, durch die blosse Verbrennung dieser Jntcresten- Scheine, ohne einige erforderliche Aufbewahrung derselben , gegen solche auf das hinlänglichste gesichert. Die Berechnung des ganzen bey dem Banco von dem aufzunchmendcn Darlchne von 6 . Millionen eingcflvssencn Antheils, lässet sich für die ganzen zu seiner völligen Rückzahlung bestimmten -5-. Jahre auf einem einzigen Blatte verrichten. An der einen Seite wird an jedem der beyden im Jahre angcsezten allgemeinen ZahlungS - Termine der Jntereßen, die zugleich einen Rückzahlungs-Ter- min * Bereits vor dem Kriege erstreckte sich die Anzahl der Gläubiger deS Banco, wie verlautet, auf 83000. Diesen hatte der Banco viermal im Jahre ihre Jntereßen auszuzahlcn, mithin jährlich 332000. Quitungen cinzunehmen, welche von Jahre zu Jahre aufbewahret werden mustern Leichte Manipulation. roz min in sich fassen, der ganze dem Banco von dcmiLer»- rio eingeräumte beständig gleiche Fonds, mit einer einzigen Zeile in Einnahme gebracht. An der andern Seite hingegen wird nicht weniger der blosse Belauf der gesammtcn ausgezahlten Jntereßen-Scheine und rückgczahlten Obligationen, mit Anführung derjenigen Protocvlö, so über ihre in Gegenwart gewißer darzu angesetztec Personen zu verrichtende genaue Abzählung und Verbrennung gehalten wird, mit einer einzigen Zeile in Ausgabe gestellet, und solchergestalt in denen 51. Terminen so gedachte -zi-. Jahre in sich halten , ersagte Berechnung, ohne einige Aufbewahrung von Beylagen, durch eine sich von selbsten legende Lontrolirung, mit der vollkommensten Sicherheit des Banco abgeschlossen. ^ Eine letzte Erleichterung würde der Verwaltung der Laße des Banco durch diese Coupons - Obligationen als- ^r>es Bane» dann zuwachsen , wenn sich die Vorgesetzte freye Derhand- bllco rerrichttre lung derselben unter den Privatpersonen auf denen zu er OMgarivnm. ^ richtenden Börsen in ihrer ganzen Vollkommenheit eingcfüh- ret fände, indem solche eben dasjenige was bisher zwischen dem ?udUco und der Laße des Banco, in Ansehung der Anlegung so wohl als Loßkündigung der Kapitalien vorgegangen , ohne einige Theilnehmung dieser Laße, unter den Privatpersonen allein verrichten, und der eine Theil des ?ubllci, welcher Geld zum Anlegen in Bereitschaft hat, dem andern Theile, welcher Obligationen, die zu verhandeln sind besitzet, die Hände bieten würde. An- 124 VIll. Linwurf. Anstatt daß bisher der Banco einem jeden, der sein Geld demselben aufkündigct die baare Zahlung gegen die zurück genommene Obligation unmittelbar verrichtet; daß solcher von einem andern, der sein Geld bey ihm anlegcn will, die dargebrachle Summe annimmt, und ihm eine neue Obligation dafür ausfcrtiget; daß er einem dritten, der nur einen Theil von seiner Forderung zurück begehret, nebst Auszahlung des zurück begehrten Kapitals, die Umschreibung seiner Obligation auf eine geringere Summe gestattet, und endlich bey jeder Keßion der Obligationen von dem einen an den andern genölhigct ist, diese Keßion in seinen Büchern anzumerken , dafcrne er sich nicht der Gefahr aussttzcn will die Jntcreßen sowohl gegen die Qm- tung desKedirenden, als desjenigen, dem die Keßion geschehen, mithin doppelt zu entrichten: so würde nach Einführung der vorerwähnten freyen Verhandlung, bey denen zu solcher so bequemen Eigenschaften der Obligationen von der neuen Gattung, die Loskündigung der Kapitalien durch eine Verhandlung, die Anlegung derselben durch eine Einhandlung , die Zcrtheilung aber eines größeren Kapitals in kleinere Summen, durch die Verwandlung einer großen Obligation in kleine, unter dem kudlico selbst bewerkstelliget, die Keßion oder Ucbertragung hingegen dieser Obli- gationen von einem unbekannten Jnnhabcr an den andern, dem Banco vollkommen gleichgültig werden. Sollte Leichte Manipulation. 105 Sollte sich aber bey gedachten Obligationen, dieser EtteichtermHd-y freien Verhandlung ungeachtet, auch der Fall einer wirk- Aufkündigung, lichen Aufkündigung ereignen; so würde auch in lolchcm die bisherige Verwaltung abgekürzet werden, indem die lvsgckündigte und rückgezahlte Obligation nicht zernichtet, sondern einem neue» Darleiher wieder zugcstellet, mithin die Weitläuftigkeit einer neuen Ausfertigung vermieden werden würde, welche die bisherige Einrichtung nvthwen- dig machet. Aus diesem allen ergiebet sich, wie wenig die vorgeschlagene Operation in Ansehung der Verwaltung des Ban- co einige Weitläuftigkeit verursachen könne, und was für eine Erleichterung vielmehr der Manipulation der Laße desselben Zuwachsen würde, wenn sich die Obligationen von der neuen Gattung nach und nach in Ansehung seines ganzen Kredites eingeführet fänden. euiiter Uinwurf. ster Emwmf. z«n hat sich bereits zum öfter» des Papieres an Zahlungsstatt bedienet, allein ohne jemals dem Gläubiger zu erlauben, die Natur seines Schuld - Briefes nach Wohlgefallen zu verändern. Das kublicuw würde es mit Befrcmdung an sehen, wenn der Banco, und alle übrige öffentliche Fonds, ihre Obligationen, welche man bisher nicht anders als gegen baare Münze erhalten konnte, auch gegen O blosse Die Verwände- lung der Zahlungs Papiere in gemeine Obligationen des Banco oder der Stande wäre eine nachtheilige Vermischung des alten und des einzuführenden neu? Lredltes. io6 IX. Einwurf, blosse Zahlungs- Papiere ausfertigen wollten. Ein solcher Vorschlag , welcher unfern alten Kredit mit diesem neuen Kredite vermischte, würde dem Vertrauen nachtheilig seyn, und die alten Obligationen unserer öffentlichen Fonds in Miß- ttn Papieren«»« credit setzen. Es würde wohlbedächtlicher gehandelt seyn,die dicVerw-ndelungBerwandelung der Zahlungs-Papiere in Obligationen von ri»ne,i zu gestatte, alten Form nicht zu gestatten, sondern solche blos ln Ansehung der neu cingeführten Obligationen einzugestehen , zu- Diese Obligatio- gleich aber die Vorsicht zu beobachten, diese neuen Obligatio- kÄich mdnur uen unaufkündlich zu machen , und solche blos in der ver- SckMmg S mittelst des zu erlassenden Rückzahlungs-Plans versprochenen rar i» machen. von 2)1- Jahren, nach der Reihe der Numern rückzuzahlen. Antwort. H ^ l) 1! Dievorgeschlagent ^ie vorgeschlagenen Zahlungs -Papiere haben mit unserem B alten Kredite, und denen bereits vorhandenen Obliga- öffcntllchenFonds tionen der öffentlichen Fonds , nicht die geringste Gemein- G-Mmsch»st^^ schüft. Sie gehen nur die in Ansehung des aufzunehmenden Darlehns auszustellenden Obligationen an , neben welchen sie so gar, als blosse vvrbcygehende Vorstellungen derselben, so wenig bestehen sollen, daß in der Maaße wie diese Obligationen im kudkco erscheinen, gedachte Zahlungs-Papiere aus demselben wieder verschwinden. Dieser Unterschied scheinet so offenbar zu seyn, daß er sich einem jeden begreiflich machen wird. Die- Gleichgültige Verwandlung der Billets. 107 Diejenigen Papiere, deren man sich bisher an Zahlnngs- unterschicd derstl- hen mit denenje> statt bedienet hat, waren von einer andern Natur wie die vor- mgen Papierm geschlagenen Zahlnngs - Papiere. ES waren solches Obliga- her m!"Zahiu»gs- honen die Jntereßen trugen, und pstegte man bey selbigen, da man vorher sähe, daß ihr Empfänger sie mit Verluste würde verhandeln müssen, diesen Verlust demselbem, in dein ihm eingestandenen höheren Preise der verkauften Waare, zu vergüten. Die vorgcschlagenen Zahlungs-Papiere hingegen werden zu einer Münze des Staates erkläret, sie tragen keine Zntereßen, und um das Aerarium in den Stand zu setzen, sich mit solchen alle seine Bedürfniße zu keinem höheren Preise wie mit baarcm Gelde zu verschaffen; so leget man ihnen solche Eigenschaften bey , welche den Empfänger versichern, den vollen Merth, dafür bey allen Gelegenheiten anzutreffen. Es würde demnach derJnnhaber dieser Zahlungö-Pa- unMiMt «mn picce, dem man eine baare Zahlung schuldig war, welcher solche zu eben dem Wcrthe wie die baare Münze angcnom- G^ung'von Semen, und aus dieser Ursache seine Waare zu eben dem Preise wie gegen baare Münze verkaufet hat, sich über eine offenbare Ungerechtigkeit zu beschweren Ursache haben, wenn der Landesfürst ihm für sein Papier etwas versagen wollte, welches dieser Znnhaber zu erhalten im Stande gewesen wäre, wenn man ihm seine Zahlung in baarem Gelde geleistet hätte, woraus unmittelbar das Recht stießet, sich für gedachtes Papier eine Obligation von irgend einem öffentlichen Fonds , un- O 2 ter ic>8 IX. Linwurf. tec-derjenigen Form zu verschaffen, welche er für die vorzüglichste achtet. Diese Verfügung, welche sich in Ansehung der Privatpersonen in der Billigkeit gegründet findet, hält in Ansehung der öffentlichen Fonds nichts nachtheiliges in sich. .. ...... Was könnte der Banco dieser Verwandelung seiner ei- Glnchaultlgknt ^ dieser Verwände- qmm Zahlungs-Papiere in seine Obligationen entgegen se- des B»nco. hen? Da der Darleiher demselben einen gleichen Belauf m ZahlungS - Papieren zur Tilgung cinreichet, als die Obligation beträgt, welche gedachter Banco diesem Darleiher auS- fertiget; so ist offenbar, daß dieser Fonds seine Schuld in Zahlungs-Papieren, um eben den Belauf vermindert, als solcher seine Schuld in Obligationen vergrößert. Wenn auch diese Zahlungs-Papiere sich nicht von dem Banco selbst ausgefertiget fänden; so würde gedachte Der- wandelung demselben gleichwohl zu keinem Nachtheile gereichen. Da solcher einen sichern Fonds zu seiner Bedeckung in Händen hätte; so könnte es demselben vollkommen gleichgültig seyn, ob er dem Staate durch Anwendung seines Kredites, eine unmittelbare oder mittelbare Aushülfc verschiffte; ob er seine Obligationen, ihm angewiesenen Staats-Gläubigern , wie die Jnnhaber eines jeden auch von ihm nicht ausgestellten Zahlungs-Papiers seyn würden, zu Aufhebung ihrer Forderung ausferttgte, oder diese seine Obligationen denen ausstellte, welche baare Einlagen bey ihm verrichteten. Beyde Operationen sind ihrer Wirkung nach von gleicher Art; Gleichgültige Verwandlung der Billets. l 09 Art; die erste ist sogar diejenige, zu welcher der Danco seinem ursprünglichen Institut zufolge verbunden war, Eine gleiche Bewandniß hat es mit allen übrigen öffent- lichen Fonds, so bald sich dieselben mit einer hinlänglichen Ahnsen Bedeckung versehen finden. Bon nichts trist man in der Geschichte unserer Finanzen häufigere Erempel an, als daß Lameral - Schulden in Ständische verwandelt worden. So viel aber das allerhöchste Aerarium anlanact; so Nicht weniger ist ^ - - dem Aera» ist es klar, daß diese Derwandelung demselben nicht anders rw gleichgültig, als gleichgültig scyn könne. Da solches der allgemeine Schuldner der gesammtcn Staats - Schuld ist; so muß cS ihm gleich gelten die nämliche Summe unter dem Namen des Banco, oder eines andern öffentlichen Fonds schuldig zu seyn, daserne sich seine Schuld nur nicht vergrößert. Nun aber ist bereits erwiesen worden, daß die Derwandelung der Zahlungs-Papiere in Obligationen, keinesweges unentgeltlich geschiehet. Die Jnnhaber gedachter Zahlungs- Papiere sind rechtmäßige Gläubiger des Staates, welche man in Ermangelung dieser Aushülfe alsoglcich in baarem Gelde hätte befriedigen müssen, welche sich aber anjetzo begnügen, ein mit größeren Vorrechten begabtes Papier, in ein anderes, so dem Staate weniger gefährlich ist, Umzusetzen. Es behalten ja solche keinesweges das Zahlungs - Papier und die Obligation zugleich in Händen. Daferne der Banco die Derwandelung der Zahlungs- Nachthnle wem Papiere in seine alten Obligationen verweigern wollte; so tt^ Vccwandeiu»« , O z wür- Ilo IX. Ltnwurf. würde die ganze vvrgeschlagene Einrichtung nicht bestehen können. Es würde solcher zu erkennen geben, daß seine unter der Gestalt des Zahlungs-Papiers vprhandcnc Schuld von einem geringeren Werthe sey, als diejenige, welche sich unter der Gestalt der Obligation von der alten Form vorhanden findet. Diese Verweigerung würde eine stillschweigende Beschuldigung gegen die Güte der ganzen Operation in sich fassen, und von demselben Augenblicke an , müßten sich die Zahlungs-Papiere in Mißcredit gcsetzet sehen. Die übrigen öffentlichen Fonds würden sich auf das Beyspiel des Banco um so viel mehr berufen, als diese Papiere nicht von ihnen, sondern von gedachtem Banco ausge- stellet waren. Hierdurch würde eine der vorzüglichsten Annehmlichkeiten meines Vorschlages hinweg fallen, die Wahl des Fonds nämlich, die ich jedem Darleiher gestatte. - ES würde das augenblickliche Vertrauen, so diese Ver- wandelung den Zahlungs-Papieren, selbst in Ansehung der aller Mißtrauischsten verschaste,nebst der daraus entspringenden nothwendigen Anfrage nach denselben, gänzlich aufhörcn. Es würden gedachte Zahlungs-Papiere nicht mehr eine Münze seyn. Sie würden in denen Kaüffen einen Thril ihrer Auswirkungs-Kraft verlieren, zugleich aber der hauptsächlichsten Anwendung, die sic aus dem Umlaufe bringen sollte, beraubet werden, indem diejenige Obligation, die man verweigerte, jederzeit für die vorzüglichste würde geachtet Gleichgültige Verwandlung der Billets. n l achtet werden. Sie würden sich daher in kurzer Zeit in den öffentlichen Laßen anhäuffen, welche sich ihrer nicht mehr an Zahlungsstatt würden zu bedienen wissen. Wollte man gedachte Derwandelung in Ansehung der Foyen wnm mau bloßen neuen Obligationen gestatten; so wurde man denen ßm nmmOMa- Zahlungs-Papieren das Vertrauen nicht wiederschenken/ML,Ute'" wohl aber diesen neuen Obligationen eben dieselben Bewegungs-Gründe des Mißtrauens mitthcilen; welches der ganzen vorgeschlagenen Operation zu einem umso viel größeren Hindccniße gereichen würde, als diese neuen Obligationen das einzige Mittel sind, den so beträchtlichen in den ge- sammten Erblanden bey kleinen Summen vertheilten Geld- ' Vorrath zusammen zu bringen, und zu dem aufzunehmenden Darlehne einfließen zu machen. Man getrauet sich sogar zu behaupten, daß eS von der grösten Wichtigkeit sey, eine Form von Obligationen nicht verhaßt zu machen, welche die Heilung aller Gebrechen un- sers öffentlichen Kredites in sich saßet, und welche sich dem kubUco nur bekannt zu machen hätte, um demselben angenehm zu werden. Aus gleicher Ursache müste man diesen Obligationen Ursachen diese Ob- keinesweges dieAufkündigungS-Freyheit benehmen, indem kundlguns-Frey^ solche dadurch, gleich den Banco del Giro Papieren, also- zu'mache"^"^ bald wenigstens 5. p. L. von ihrem wahren Wehrte verlieh- ren, und solchergestalt von dem Augenblicke ihrer Ausstellung an, unter ihr Pari gehen würden. Za es würde . die 172 X. Einwurf. die Denehmung dieser Freyheit eben so überflüssig als nachteilig seyn. Liese Obligationen lauten auf de» Überbringer, und lassen sich folglich von einer Hand zur andern mit ebenso vieler Leichtigkeit wie baares Geld übertragen; sie sind bis auf die kleinen Summen von iro., ja sogar von zo. fl. ausgestellet, zergliedern mithin ein Capital in so viele kleine Theilc, als man es verlanget, und machen solches so zu sagen zur Münze; sie besitzen endlich jeden Tag im Jahre einen bestimmten und bekannten Wehrt. Sie werden also so leicht zu verhandeln seyn, und dermassen begierig auf der Börse aufgcsuchet werden, dass auch bey ungckränkeer Leybehaltung der drcymvnathlichenAufkündigungs-Frcyheit, die Besitzer derselben sich dieses Vorrechtes nie bedienen werden. loterSlnwurf. ^illwUts- Die vorgkschlagene Vereinigung aller verschiedenen Fonds ist gar zu vielen Schwierig- ketten unterworfen. 6 Aias vvrgeschlagene Sistcm ist gar zu verwickelt, indem solches alle verschiedenen öffentlichen Fonds unter sich begreifet, welche dem Danco,durchEinsendung aller bey ihnen cingefloßencn Papiere sowohl als baaren Summen, gleichsam Rechnung zu legen angehaltcn werden. Diese Bereinigung aller Fonds ist in der Monarchie ungewöhnlich, und dürfte in der Ausführung die größten Schwierigkeiten antreffen, wo nicht unmöglich fallen. Es ist solche dem Ansehen dieser Fonds Elstern nicht verwickelt. uz Fonds vielleicht unanständig, als welche bisher dem Staate jederzeit mit ihrem Kredite unmittelbar beygcstanden. ntwort Antwort. LMenn ich die Vereinigung aller verschiedenen öffentlichen Dreyfache Ursache, TB Fonds in Vorschlag gebracht, und den Banco als B-rüniMig^ den allgemeinen Mittelpunct vorgestellct Habe, wo alle in^°S/°sge- Ansehung des zu erbfnendcn Larlchns von 6. Millionen bey irgend einem dieser Fonds eingehende Papiere sowohl als baare Summen, zusammen fliesten sollen; so ist solches aus folgenden dreyfachcn Ursachen geschehen. Erstlich habe ich die einzuführende neue Autenticität des öffentlichen Kredites auf alle verschiedene Fonds der Monarchie in gleicher Maaste zu erstrecken gesuchet. Hiernächst hat es mir vorzüglich geschienen, einem jeden Gläubiger, der sein Geld bey irgend einem öffentlichen Fonds anlegen will, die Gewißheit zum Voraus zu verschaffen, daß in der Monarchie bereits eine Bedeckung von 7, p T. zu seiner Sicherheit vorhanden fei), welches sich viel leichter bewerkstelligen läffet, wenn man diese Bedeckung einem einzigen Fonds für diejenige bestimmte Summe cinräumct, welche die öffentlichen Bedürfnisse erheischen, als wenn man einem jeden der verschiedenen Fonds, bey dem ungewissen Antheilc der bey diesem oder jenen Fonds zu dieser Summe cinfließet, eine bestimmte Bedeckung in Händen geben sollte. Die dritte Ursache ' endlich ist, weil die Zahlungs-Papiere unstreitig geschwinder P aus n 4 X. Einwurf, aus dem Umlaufe gebracht werden , wenn solche alle bey irgend einem öffentlichen Fonds in der ganzen Monarchie cin- fließcnde Darlehne vorstellen, als wenn dieselben bloße Vorstellungen derjenigen Summen sind, so bey dem Banco zu Darlehnen cinstießen. Sollten aber die mit dieser Vereinigung verknüpften Schwierigkeiten den Nutzen dieses Vorgesetzten dreyfachen Eud- . ^ Zweckes zu überwiegen scheinen, so würde das vorgeschla- nrn Arms, aus aene Sistem gleichwohl bestehen können, wenn man nurfol- gende Verfügungen beobachtete. Erstlich wäre fest zu fetzen, dafi alle verschiedene öffentliche Fonds eben dieselbe Prc- mie wie der Banco anböten, um nicht wegen der verschiedenen Vorliebe so das ?ub1icuni für den einen oder andern Fonds haben kann, die Quelle der öffentlichen Darlehne Mitteldie daraus entstehenden Schwierigkeiten, ohne Verletzung des vorgeschlage- men weniger ergiebig zu machen. Hiernächst hätten diese Fonds insgesammt die Zahlungs-Papiere zu allen bey ihnen ein- fließenden Darlehnen wo nicht zur Hälfte nothwcndtg zu»r- fordern , wenigstens zur ganzen Zahlung unverweigert anzunehmen, um die Anfrage nach denselben im kublieo zu vergrößern. Mit Beobachtung dieser zwiefachen Maaßregcln könnte sodann der Banco das von ihm eröfnete Darlchn von 6. Millionen allein erfüllen, ein jeder anderer öffentlicher Fonds aber die ihm dargebrachten Summen, gegen die ihm auf die bisher gewöhnliche Weise besonders cinzu- räumenden Sicherheiten annchmcn, ohne solche in gedachtes Darlehn einzurechnen. Es wäre bey dieser Verfügung in An- Sistem nicht verwickelt. HZ Ansehung der vorgeschlagenen Tilgung der Zahlungs-Papiere nur die einzige Abänderung zu veranlaßen, daß diese Papiere, da solche alsdann nicht mehr alle bey irgend einem öffentlichen Fonds cinflicßende Darlchne, sondern blss diejenigen Summen vorstellten so bey dem Banco zum Darlehne eingiengcn, insoferne sie bey einem in Ansehung des Banco fremden Fonds einflößen, nicht getilget würden. ES hätte vielmehr daS Aerarium, welchem solche, gleich denen bey gedachtem Fonds zu Darlehnen eingegangenen baaren Geldern, auf die gewöhnliche Weise unmittelbar einzulie- fern seyn würden, dieselben zur neuen Ausgabe anzuwcnden, und bis zu ihrem Einflüßen zu den Larlehnen des Banco, in dem Umlaufe zu lassen. Auf den Fall da man die Operation auf diesen Fuß anstcllte, wäre das besondere von dem Banco zu ergehende Rückzahlungs-Edikts, überflüßig, und gleich dem ersten bey Eröfnung desDarlchns zu erlassenden Edikte ein Rückzahlungs-Plan auf die ganzen 6 . Millionen beyzufügen, welcher dem kudlico die in 254. Jahren in ; r. halbjährigen Terminen zu bewirkende Tilgung derselben von Termine zu Termine, sowohl der Anzahl als der Folge von Numeri, nach, zum Voraus vor Augen legte; und hat man zu diesem Ende in dem angczogcnen Rückzahlung - Plane M. die Ordnung dieser Rückzahlung augezeiget. P 2 Eilf- ri6 XI. ELnwurf. iiter Einwurf. ilfter U in wurf. Die öffentlicheu Laßen werden mit Papieren angefül» ler werden. Man wird dieftPa- Piere nicht bey der Armee, als dem beträchtlichsten Thei- le der Ausgabe, anwenden können. Es wäre besser gedachten Papieren die Annehmung in den Lassen zu verweigern. Antwort. achdem man dem kuklico die Freyheit gestattet/ die ebenen öffentlichen Laßen zu leistenden Zahlungen sowol in Papiere als im Gelde zu verrichten; so werden die an Zah- lungSstatt ausgegebenen Papiere alsobald in diese Laßen wieder zurückstießen, und da man dieselben hinwiederum nicht zu allen vorkommenden Zahlungen wird anwendcn können, eine» dem baaren Gelde nicht gleichen Wehrt in der Einnahme ausmachen. Insonderheit werden sich diese Papiere zur Unterhaltung der Armee, als dem beträchtlichsten Theile der Ausgabe, nicht gebrauchen lassen, und folglich durch gedachtes zurückfiießen, das Aerarium einer großen Verlegenheit aussetzen. ES wäre kürzer und sicherer, sich dieser Papiere bloS zur Ausgabe zu bedienen, ohne solchen die Wieder - Anmh- mung in denen öffentlichen Laßen zu gestatten, und sich damit zu begnügen, ihre baare Zahlung drey Jahre nach dem Frieden zu versprechen. ntHort.EA?k2 ist schon oben erwiesen worden,daß die in diesenZch- tt auf°en!mchÄm^ lungs-Papieren auszufcrtigende Menge von ö.Milliv- Umimfe befinden, nen weder ganz in das publicum ausgcgebcn, noch sich auf einmahl in demselben befinden werde. Nach einem wahdschcin- - 7 lichen Gebrauch der Billets in der Ausgabe, H 7 lichen Anschläge dürste sich annchmen lassen , daß tn demjenigen kurzen Zeitpuncte, da sich die größte Menge von solchen im Umlaufe befindet, diese Menge sichhöchstenS auf 2. Millionen erstrecken könne. Solchemnach bitte ich in Erwägung zu ziehen, ob zwey Millionen von Papieren, welche ein dem Gelde gleiches Vertrauen besitzen, und die Dienste des Geldes in denen Zahlungen der Privat-Personen untereinander verrichten, bey der so beträchtlichen Anzahl von Millionen , so die gegenwärtigen Bedürfnisse erheischen, durch ihr Einstießen in die öffentlichen Lassen, den Staat in Bestreitung seiner Ausgaben in der That einiger Verlegenheit auSfttzen können? Die Hofs-Quota, das geheime LamMer-Zahl-Amk, BeraufderZahrun- die sowohl Livil - als Militär-Pensionen, die Desoldun-WmWi«» gen der Generals-Personen und anderer Officiers die sich nicht im Felde befinden, die in denen Ländern liegende Troupen, die Invaliden, die militärischen Pstantz - Schulen, das Proviant, das Fuhrwesen, die Mvndirüng, die Artillerie; alle diese verschiedenen Zweige der Ausgaben zusammen genommen, betragen sicher über 20. Millionen. Zu solchen allen lassen sich inzwischen die vorgeschla- genen Papiere unstreitig zum Theile an Zahlungsstatt anwenden. Vielleicht dürfte sich sogar ein großer Theil des Gehaltes unserer an auswärtigen Höfen sich aushaltender Minister, als welcher durch hiesige Wechsler übcrmachet P z wird, Hg XI. Einwurf, wird, in denselben berichtigen lassen, ° und wird man sich endlich erinnern was oben in Ansehung der Jntereßcn der öffentlichen Schulden von dem Gebrauche dieser Papiere erwähnet worden. Die durch solche Auf diese Weise also darf man nur die Verfügung erspahrten baaren Summen, wird dahin treffen, daß diejenigen Zahlungen, welche sich füg- mee anweuden. llch IN diesen Papieren bestreiten lassen, in denselben verrichtet, die durch solche erspahrten daaren Summen aber, welche man ohne Aushülfe dieser Papiere zu andern Ausgaben nicht hätte anwenden können, zur Armee gesendet werden. Es darf nur eine jede Laße von Woche zu Woche dem Lirectorio ein richtiges Münz - Zettel, das ist ein genaues Verzcichniß von denen bey ihr sowohl in baarem Gelde als in Papieren vorräthigen Summen einsenden, um dadurch diejenigen, so die Ausgaben anordnen, in den Stand zu setzen, einer jeden Laße die Zahlung nach ihren Kräften entweder in Gelde, oder in Papiere anzuweisen. Man wird diese Anweisungen frühzeitig machen, um Zeit zu gewinnen sowohl das Geld als das Papier nach dem Orte seiner Bestimmung verführen zu lassen, und hätten sich nicht nur die besonder» Laßen, sondern so gar die verschiedenen öffent- " Während des ganzen vorigen Krieges hat der Königliche-Sardinische Gesandte Herr Graf von Lanale seinen Gehalt zu Turin nicht anders als in denen daselbst eingeführten Zahlungs-Papieren ausgezahlt er halten, und hat der Wechsler der ihm das Geld dafür übermachte, sich mit einem x- e. Abzug zu frieden gestellet. Gebrauch der Bittet« in der Ausgabe. uz öffentlichen Fonds zu Erreichung dieses so wichtigen End- - Zweckes zu unterstützen. Nachdem ich aber diese Maßregeln vorgkschlagen, wkl- Gebrauch!« sich . . ^ von denselben s» che die Rothwendigkeit entfernen, sich der Zahlungs-Papiere gurke» decArmw ausser den einheimischen Ausgaben zu bedienen; so kann ^ gleichwohl nicht zugeben, daß ihr Gebrauch bcy der Armee ganz unmöglich fallen sollte. Man wird vielmehr dieselben mit Nutzen anwenden können, denen in unseren Ländern in Winter-Quarieren liegenden Officiers m denen 5. Winter- Monaten ihren Gehalt zu entrichten, als welchen solche ihre täglichen Bedürfnisse, ihre Pferde, ihre Equipagen u. s. f. verschaffen werden. Aus gleiche Weise werden die Obristen mit diesen Papieren die zu Versetzung ihrer Regimenter er- forderlichenSchuhe,Strümpfe,Hüte,Stiefeln,Sattel,Pferdezeug, u. s. f. einkaufcn können. Wenn man einen mäßigen Gebrauch davon machen wollte, so dürften sich dieselben so gar im Felde selbst, vielleicht zum vierten Theile des Gehaltes der Officiers, anwenden lassen. Die Fleischhacker und Mar- quetentcr würden keine Schwierigkeit machen solche von denselben anzunchmen, wenn sich dieselben durch den festgesetzten freyenUmlauf dieser neuen Münze in demJnneren dcrProviN' zen versichert fänden, sich dafür ihr Vieh und ihren Wein zu verschaffen. Alles dieses, welches im Anfänge nicht wohl Möglich seyn würde, dürste nach Verlaufe einiger Zeit nicht schwehr fallen. - »so XI. Linwurf. S« sclbststn den Ja es würde sich der Ruhen der Zahlungs - Papiere stmdlicheLattdm,.^^ ^ auf die feindlichen Länder in Ansehung derjenigen Ausgaben erstrecken, welche sich kurch blosse Quitungcn nicht bestreiten lassen. Die Sachsen und Schlesier werden ihre Annehmung nicht verweigern / daftrne man gedachten Papieren nur den Einstuß in denen dortigen Lontrihutivns - Laßen gestattet. Es werden solche zu dem Umlaufe an den Gränzen dienen; der Dresdner Kaufmann wird seine Wechsel-Briefe zu Prag und zu Wien in . diesen Papieren zahlen, und solche zu Erkaufung der Er- - zeugnißc unserer Erblande anwcnden. Murückffi^ ist kin irriger Satz, daß die Zurückstiessung der Laßen°dime" das 2«^ungs - Paniere in die öffentlichen Laßen als ein Nach- denanzuskhcn scy. Es finden sich vielmehr diese Papiere nicht eher vollkommen im Stande die Dienste einer Vorstellung der Münze zu verrichten, als nachdem solche zum zweytenmahle an Zahlungsstatt ausgegebcn worden, indem erst alsdann die Erfahrung von ihrer Wiedersnneh- mung, ihren Lredik recht festgesetzte hat. Derjenige, der ein solches Papier zum erstcnmahle an Zahlungsstatt empfängt, kann zweisten ob er solches wieder anzubringen Gelegenheit finden werde; dahingegen derjenige, der selbiges erst nach dessen bereits erfolgten Zurückkehrung in die öffentlichen Laßen erhält, sich versichert findet, gedachtes Papier in denen diesen Laßen zu verrichtenden Zahlungen wieder auwendcn zu können. Alle Gebrauch dev Billets m der Ausgabe. isr Alle verschiedenen Lredit - Einrichtungen in Europa, Em ^rcd,t- welche dieAusgebung von Papieren anZahlungs-statt zum Europa wkrdra ^ Gegenstände haben, gründen sich auf diese Wicderannch- Apj^hmmcde- mung derselben in den öffentlichen Laßen. Der König von rum in denen öf- Sardinien , welcher kein Bedenken getragen , seine an Zah- an Zahlungs statt lungs-statt ausgegebene Papiere wieder in seinen Laßen anzunehmen , hat in diesem Hülfe - Mittel, welches jederzeit unfehlbar ist, wenn es mit Klugheit verwaltet wird , seine Rettung angetroffen; dahingegen Ludwig der XIV» durch entgegen gesetzte Maaßregeln, vermittelst derLillsrs äs belollnozrs, Vlllets ä' Ltat, Llllets ä' Vüsncl- IsZ, welche nicht in den öffentlichen Laßen angenommen wurden, und daher einen Verlust von 90. x- 6. erlitten, seine Monarchie der Gefahr ihres gänzlichen Unterganges bloS gestellt t. Gesetzt es wären zwey Münzen von gleichem Gewichte DlcDmvkigmmg und von gleicher Feine, deren eine in den Landesfürstlichen uehmungmuß ein . .... Papier unter sei- Laßen nicht angenommen wurde; so wurde >!ch diese letztere um wahrt Werrh mit der crsteren niemahls in gleichem Werche erhalten kön- nen. Ja es würde dieselbe sogar unter ihrem innerlichen Werthe gehen , indem derjenige, der solche in gangbare Münze umsctzen sollte, dieses nicht ohne Gewinn würde thun wollen. Da die Obligationen der besten öffentlichen Fonds, welche eine bekannte Form besitzen, und Jntereßcn tragen, einen Verlust von s. bis 25. x. 6. bloS um deswillen er- Q leisen, ISS XI. Linwurf. leiden, weil diese Fonds die Lapital - Zahlungen nicht in denen gewöhnlichen Aufkündigungs - Terminen verrichten, das ist eine Formalität nicht beobachten , welche bey anderen des Finanz-Wesens verständigen Nationen nicht erforderlich ist; wie viel größer würde nicht der Verlust von einem Papiere seyn, dessen Gebrauch bisher unbekannt ist , welches keine Interessen trägt, und dem man die Annch- mung in den öffentlichen Laßen versagen wollte, welche allen Papieren von gleicher Gattung bey allen Rationen eingestanden wird. Wirkungen dieser Es bleiben also nur noch die Wirkungen zu untersuchen Verweigerung, ^hrig, so diese Papiere in Ansehung des Umlaufes und des öffentlichen Lrcdites hervorbringen würden, wenn solche, nach dem Einrathcn des Einwurfes, durch die Verweigerung gedachter Annehmung unter ihren wahren Werth herunter gesetzet worden. Entweder wird man den Privat > Personen gleichfalls freystellen solche zu verweigern; oder man wird ihre Annehmung unter denselben durch Gesetze gebieten. sswirddcrWcrth In dem ersten Falle werden diese Papiere einen er- allerDingesteigen. tunlichen Verlust erleiden; der Prciß aller in denselben erkauffccn Maaren wird in gleicher Dcrhältniss steigen; diejenigen so ihre Besoldungen und Pensionen in solchen empfangen, werden die Hälfte, oder vielleicht zwey Dritthei- le ihrer Einkünfte verlieren. Wen» die LandeSfürstiiche Macht zurcichct, gedachte Papiere in Zahlungen von einer gewissen Gebrauch der Billets in der Ausgabe. 12z gewissen Gattung durch Zwang cinzuführcn ; so wird sich solche unkräftig finden/ dieselben in denen Lontracten , wo die Frcyheit herrschet, gangbar zu machen, daferne man sich nicht will von dem Verkäufer Gesetze vorschreiben, und solchergestalt eine Verdoppelung der Ausgaben gefallen lassen. In dem Falle hingegen, da man die Annehmung die- EswirdaLHand, scr Papiere unter den Privat - Personen gebieten wollte/"'^ "E""' würde keine geringere Unordnung erwachsen. Las Geld, der Lredit, die Maaren selbst, alles würde auf einmahl verschwinden. Niemand würde sich getrauen weder zu leihen, noch zu verkaufen, aus Bcysorgc seine Bezahlung in einem üblen Papiere annehmen zu müssen; das Mißtrauen zwischen den Unterthancn würde allgemein werden. In beyden Fällen würde sich der ganze Umlauf ge- Es wird der um- hem met finden. Solcher bestehet in der frcycn Vertäu- dm! schling der Maaren und des Geldes, bis in den kleinsten Vertheilungen. Vermittelst desselben findet sich das nehm- liche Stück Geldes zum vftern im Stande verschiedenen Personen in einem Tage ihre Bedürfniße zu verschaffen. Wie könnte sich also dieser Umlauf erhalten, wenn an der einen Seite das Geld, so durch das herrschende Mißtrauen in der Einbildung der Menschen der einzige noch übrige unzweifelhafte Wehrt geworden, überall cingesperret würde: an der andern Seite hingegen viele Millionen verfallener Billette, die sich in den Händen von Leuten befänden, Q 2 welche r24 XI. Einwurf, welche kein anderes DcrtauschungS - Mittel besäßen, der einzige Werth wären, den man in allen Käufen anbdte. Da diese Papiere in der Kontribution nicht würden angenommen werden; so könnten sie auch nicht dienen diese Kontribution abzuführen, und würde folglich diejenige Unrichtigkeit der Kontribution, welche man als einen Nachtheil der Annehmung gedachter Papiere befürchtete , eine nvthwendtge Folge ihrer Verweigerung werden. Das Geld so die Berbranchung der Armeen wieder unter das Publicum austheilte, würde aus den Händen seiner Besitzer nicht anders, als bis sie die äußerste Roth darzu zwänge, und jederzeit in geringerer Menge, als cs ausgegeben worden, zum Vorscheine kommen. ES würde sich solches in denen Provinzen vertheilen, wo die Lieferungen der Naturalien und das Fuhrwesen bereits statt der Entrichtung der Kontribution «»gerechnet werden, dahingegen die übrigen Provinzen, in einer gänzlichen Entkräftung, von allen Vertauschungsmittcln entblößet, sich ausser Stande befinden würden, ihre Auflagen abzuführcn. Es wird die Der. Die Derwandelung solcher Zahlungs-Papiere in Obli- ZchiungÄapttre gatwnen, wenn sich dieselbe auch mit der stärksten Pre- mie verknüpfet fände, würde nicht hinreichend seyn sel- u"rhattm Mm ^ ihrem vollen Wehrte zu erhalten. Da sich der öffentliche Kredit zernichtet fände, und alles, was den Namen einer Staats-Schuld führte, bey dem Publico kein Vertrauen zu verdienen schiene; so würden diese Obligatio- Gebrauch der Billets Ln der Ausgabe, r 2z gationen die Wirkung des allgemeinen Mißtrauens mit empfinden. Der vermittelst der Einhandlung der öffentlichen Papiere mit Rabatte zu machende Gewinn würde jederzeit viel reizender scheinen. Man erschrickt sich diejenige Verfassung der Finali-DieFitianzen wer- den in die größte zen vorzusteöen, die so gewaltsame Umstände verursachen Verwirrung gera- wüsten. Die gänzliche Zernichtung des Privat - Kredites^"' würde selbst die Aushülfe der gezwungenen Darlehne un^ möglich machen. Wie würde man also die vor Heuer etwa noch unsichere Fonds sicher stellen, auf welche Art die für den zukünftigen Feldzug benöthtgten Summen zusammen bringen, oder bey erfolgendem Frieden die Trouppen wieder in ihre verschiedenen Quartiere zurück schicken, wenn der im Grunde zernichtete Credit keine andere, als diejenige langsame und unzulängliche Aushülfe übrig ließe, welche man durch Gewalt von denen erschöpften Untertha- nen zu erzwingen im Stande wäre. Solchemnach ist also die Annehmung der Zahlungs- Papiere in denen öffentlichen Lassen für eine unmittelbare Folge ihrer Ausgebung an Zahlungsstatt anzusehen, und scheinen sowohl unläugbare Grundsätze, als eine allgemeine Erfahrung diese Wahrheit zu bestärken. wölfter inwurf. ratet Eimvurf. A» sogenannten Pomatken , deren man sich bisher in Di- Böhmisch-,, ^ Böhmen und Mähren bey denen Lieferungen an Zah- Q 2 lungs- 126 XII. E i N W U r f. richten eben die , , . . , . < , , - ^ Dienste, wie die lungsstatt bedienet hat, ersitzen eben so gut ine Stelle des ZMMgs'kPa! Geldes. ES sind folglich die vorgcschlagenen Zahlungs- Es'stnd also letzte. Papiere nicht als eine neue Aushülfe anzuschen. re keine neue Aus; Hülfe. Antwort. Gedachte Pomat, MH kann nicht zugeben , daß diese in Böhmen und Mäh- liofdemEm^än'.^ ren an Zahlungsstatt ausgegkbene Obligationen, vor stntlichen L?edire^"bN vorgeschlagenen Zahlungs-Papieren einige Vorzüge gleich nachrheilig. besinn; es zeiget sich vielmehr im Gegentheile, daß solche sowohl das allerhöchste ^Learlum, welches sich ihrer an Zahlungsstatt bedienet, als diejenigen so sie empfangen, die Stande so ihren Lredit zur Ausstellung derselben her- leihen, und endlich den allgemeinen Lredit des Staates, gleichen Nachtheilen ausgesetzet. Da diese Obligationen bloße Obligationen sind, und keine einzige Eigenschaft der Münze an sich haben; so werden die in solchen erkauften Maaren um ein beträchtliches theurer bezahlet ; und wird folglich das ^Drarium nicht nur eine um so viel größere Summe schuldig, sondern es muß auch von solcher, da diese Obligationen vcrzinnßlich sind, die Jntereßen alsoglcich entrichten. Diejenigen so ihre Feilschasten gegen diese Obligationen verkaufen, mit welchen sie nichts wieder erkaufen können, sind gezwungen, solche mit einem noch größeren Verluste wieder zu verhandeln, als der Gewinn beträgt, den sie durch den höheren Verkauf ihrer Naturalien auf das Lirs- n t W o r t. Vorzüge der Bittet« in denen Zahlungen. 127 ^Drarium gemachet; und dienen diese Obligationen folglich nur den Wucher auf Kosten bepdes deö ^Lrsrü und des Public! zu bereichern. . Die Stände von Böhmen und Mähren sehen, daß Obligationen, welche ihren Nahmen führen, mit Verluste verhandelt werden, wodurch nicht nur ihr besonderer Lce- dit, sondern zugleich der Lcedit des ganzen Staates, wegen der genauen Verknüpfung angegriffen wird, so sich zwischen allen verschiedenen Thcilen eines Staats - Körpers findet. Wenn man hingegen die Zahlungen mit denen von Die «°rgeschia§e-. mir vorgeschlagenen Billetten verrichtete, so würde das piere"führm ^Lrarlum alle dafür erkauften Sachen nicht theurer wie mit baarer Münze zahlen, indem sie eine wirkliche Münze find, zugleich aber keine Jntereßen zu entrichten haben. Es. würden sich die Privat - Personen mit solchen alle ihre Bedürf- nißc verschaffen. Da diese Papiere wegen ihrer Annehmung in allen öffentlichen Laßen niemahls unter ihr Pari fallen könnten; so würde weder der Lredit des Banco, der sie ausgcstcllet, noch der allgemeine Lredit des Staates, durch solche einigen Nachtheilen ausgesttzet werden. Solchcmnach ist erwiesen, daß, wenn gleich meine Zah- Sie find also vor- lungs-Papiere für keine neue Aushülfe anzuschen wären, dieselben dennoch denen eben erwähnten Obligationen vor- zuzichen, und folglich die Lieferungen nebst andern bisher is8 XIII. Linwurf. in diesen Obligationen zu verrichten gewöhnlichen Ausgaben, vorzüglich in solchen zu bestreiten seyn würden. EsM Me zm Um aber zu urlheilen , ob diese Zahlungs-Papiere Aushüift!^ nicht auch zugleich eine neue Aushülfe verschaffen: so darf man nur die ungleich größere Menge von Zahlungen, wvr- zu sich solche anwcnden lassen, mit denen wenigen Rubriken vergleichen, worzu man sich jener auf so große Summen gestellten Obligationen bedienen können. Unterschied jwj- Vielleicht dürste man sagen, daß bcyde Operationen scheu deyden Ope- , ^ ^ < rarionen i» An- auf gleiche Welse dahm abzielen, Obligationen unter das dÄubU-mnze- Publicum zu bringen. Allein es ergiebet sich alsobald der rivmn."^^ Unterschied, daß meine Operation nur denenjenigen Obligationen anbietet, welche solche entweder freywillig an Zahlungsstatt annehmen, oder ihre Zahlungs-Papiere freywillig in Obligationen Umsätzen, und da sie ein Jntereße von ihrem Gelde ziehen wollen, solche nicht wieder von der Hand geben; dahingegen die vorerwähnte Operation, welche die Zahlungen unbedingt und ohne Unterschied in Obligationen verrichtet, diese Obligationen unter solche Personen aus- theilet, welche, da sie baaren Geldes benöthiget sind, sich gezwungen sehen dieselben mit Verluste zu verkaufen. iZker Ein wurf. Die vorgeschlagenen Papiere werden sichln Ungarn ntcyr cinführen lauen. reyzehnter Winwurf. ie wird Ungarn die einzuführenden Zahlungs - Papiere annehmen wollen; und würde man das allerhöchste An- Gebrauch der Billets in Ungarn. 12 z Ansehen in Gefahr setzen, wenn man ihre Annehmung durch Gesetze daselbst gebieten wollte. 11 ^ IV V k Antwort. zch schlage nicht vor, daß man die Annehmung der Es wird nur ror- einzuführenden Zahlungs-Papiere unter den Privat-Papi"r?inÄ- Personen in Ungarn durch Gesetze gebieten, sondern nur,?ichm Lasse°?an- daß man solche daselbst in den König!. Lassen annehmen solle. Die Kontribution , die Manch-und Lameral- Gefälle , sind Einkünfte , welche dem Aerario eigenthümlich zustehen. Gleichwie nun Ihro Kaiser!. König!. Majestät von diesen Aussagen das Ihnen beliebige erlassen können; so haben Allerhöchstdieselben auch unstreitig die Befugniß, zur Zahlung derselben eine papierene Münze in Ihren Lassen anzunehmen. . : Aus gleicher Ursache kann das Aerarium gegen diese Ma»k«mi>aselbk ^ nicht wentgec dle in Ungarn einzuführcnde Zahlungs-Papiere, Obligationen Vemandeiung^^ von der Ungarischen Hos-Lammer, oder einenl jeden beson-ganonenderu»- deren Lomitate, um solche darinne zu verwandeln, ausser-Limmw Werder tigen lassen, denselben bey dieser Verwandelung nicht we- singestehuM einiger die vorgcschlagene Premic von 5 . x. 6 . eingestehcn, ja starren^"""" so gar, wenn es wegen der in Ungarn höheren Landüblichen Zinnsen erforderlich scheinen sollte, gedachten Obligationen ein jährliches Interesse von 6 . x L. einräumen. ^ Würde man bey diesen verschiedenen Begünstigungen sich vorsichtiger und gelinder Maßregeln bedienen , um die»-w Einführung ^ -, gcdachrer Papiere R ElN- i zo XIII. EiNwUkf. m diesem Kömg> Einführung erwähnter Papiere in gedachtem Königreiche zu dmi.^ ^ befördern; würde man nach einer getroffenen Einvcrständniß mit dem Palatino, der Ungarischen Hof-Lanzley , und Hof-Lammcr, den Vorschlag den vornehmsten Magnaten begreiflich machen; solchen der ganzen Nation in einem Edicte, welches an der einen Seite einem jeden den ihm dadurch zufließenden Nutzen entdeckte, an der andern hingegen allen Argwohn irgend eines Zwanges entfernte, vor Augenlegen; die Zeit abwarten, bis diese Papiere sich in den Teutschen Erblanden in Lredit gesetzet, und das öffentliche Vertrauen erworben hätten; anstatt dieselben auf einmal in großer Menge auszugeben, vielmehr mit solchen so lange zurückhaltcn, bis die Unmöglichkeit wortnne man sich befände die Besoldungen und Pensionen mit der gewöhnlichen Richtigkeit zu zahlen, sie von der Nation selbst wünschen ließe; bey denen nächst gelegenen Lomitaten den Anfang machen; und endlich diese Papiere zur Hälfte oder zu drey vicrthcilen derjenigen Summen nvthwendig erfordern, welche für die von der Ungarischen Lammer etwa zu verpfändende oder zu verkaufende Ländereyen erleget werden müssen; so würde kein Zweifel seyn, daß eine so einsichtige und ihres Jntereße so verständige Nation, die Güte der Operation nicht geschwinde erkennen , und derselben ihren Beyfall schenken sollte. Der Adel wird keine Schwierigkeit machen scinGetraide für diese Papiere zu verkaufen, indem solcher die Lontribu- tion durch seine eigene Hände erhebet, und folglich, bey Erlegung Gebrauch der Billets in Ungarn. i z l lcgung derselben das baaxe Geld zurückhalten, und statt dessen gedachte Papiere an Zahlungsstatt einreichen kann. Cs kann solcher nicht weniger seine Zahlungen und Einkäufe hier zu Wien in denselben berichtigen, und wird sie so gar suchen, um sich der angcbotenen Premie von x. O. Heil- hastig zu Machen. Finden sich aber diese Papiere einmal unter dem Adel in Kredit gesetzet; so werden sie nicht ermangeln sich in kurzer Zeit ein gleiches Vertrauen unter den niedrigeren Klassen zu erwerben. La übrigens in Ungarn ein großer Theil der Kontribution in Naturalien entrichtet wird; und sich daselbst gegenwärtig wenig Truppen vorhanden finden; so dürfte der Gebrauch der Zahlungs-Papiere daselbst um so viel weniger beträchtlich seyn. HZttkKtHsljtk I 4 ter Einwurf. häMt der größere oder geringere Nutzen der vorge- W-m das Geld;» ^ schlagenen Operation Klos von der geschwindern oder d^DaW.ucht langsamer» Erfüllung des aufzunehmenden Darlehns'ab,KKt"°L und kann sich, wenn das Geld zu solchem nicht schleunig ge-BAnm^ nug einfließet, nur lediglich auf die anfänglich auszugcbendenfusK'anfäügn- 6. Millionen erstrecken. ' chm §. Millionen erstrecken. izr Antwort. XIV. Linwurf. N L W o r t. Grundsätze von der Leichtigkeit der Erfüllung Veröffentlichen Dar lehne, Unsere wirkliche a es darauf ankommt über den wahren Umfang des Nutzens gegenwärtigen Vorschlages ein Urtheil zu fällen; so will ich einige Grundsätze voraus setzen, welche in dieser - Materie ein größeres Licht geben werden. Die Leichtigkeit der Erfüllung der öffentlichen Darlehne hänget theils von der wirklich im Staate vorhandenen Gcldmaaße, theils von der Menge des dem Staate anzuleihenden Geldes, theils endlich von der Neigung der Besitzer des Geldes ab. Gcldmaaße findet Eo viel die in unfern Erblanden wirklich vorhandene sich vergrößert. Gcldmaaße anlangct; so ist gewiß, daß allein von denen aus den Niederlanden hercingefloßcnen Geldern über 14. Millionen in den Teutschen Erblanden ausgegeben worden; daß die aus Welschland gezogenen, die Bayerischen und Würtember- gischen Truppen eine Zeitlang ihren Sold in denselben verzehret haben; daß die verschiedenen Officiers und DolontairS, so sich aus allen Nationen bey unserer Armee vorhanden gefunden, gleichfalls Geld herein gebracht; worzu endlich noch diejenige zwar betrübte aber nicht weniger wirkliche Vermehrung unserer Gcldmaaße zu rechnen ist, welche die so beträchtlichen aus Holland , aus der Schweiz, aus Genua, zur Aufkaufung unserer verfallenen öffentlichen Papiere herein- gestoffenen Summen veranlassen. Wenn Geschwindigkeit der Wiederholung. l Z) Wenn also auch die Unterbrechung der Böhmischen Handlung, deren Gewinn sich im Jahre 1752. über 5. Millionen erstreckte, uns einen Verlust von acht Millionen verursachet haben sollte, welches sehr viel zugegeben ist, wenn man die gleichfalls wahrschcinlicheAbnahme unsersEinkaufesin den feindlichen Ländern, nebst der Verminderung der Kvntrc- bande bedenket, welche der Verfall der Sächsischen Manufakturen veranlasset; so würden uns jederzeit weit über 6. Millionen, als die dem Belaufe des aufzunehmenden Dar- iehns gleiche Summe , als ein reiner Gewinn übrig bleiben. Noch beträchtlicher ist die Vermehrung der dem Staate Die dem Staate anzuleihendcnGcldmaaße, welche mein Vorschlag verschaffet, maaße,wodurch Die kleinen bisher für unseren öffentlichen Kredit ver- neuen lohrnen Kapitalien, die versteckten Gelder, das Geld, so man ^'""doppelt, zu der täglichen Ausgabe bestimmte / ein Theil der Kaffe der Wechsler, die Kaffe der Spieler, diejenigen Summen so man auf unvermuthete Zufälle zurück legte, das Kapital so die Versah - Aemter anwandten , nebst demjenigen, welches die Privatpersonen aufPfänder ausliehen; die Bemeisterung aller dieser verschiedenen neucn Geldquellen zusammen genommen, dürste sich so hoch als der ganze Belauf der bisher den öffentlichen Darlehnen «»gebotenen Summen erstrecken, und würde man in diesem Falle sagen können , daß die dem Staate anzuleihende Geldmaaße durch meinen Vorschlag verdoppelt worden. R z Nicht IZ4 XIV. Lmwurf. Die Neigung der Nicht weniger scheinet endlich die Neigung der Besitzer §s^,vnd dcn'öf-. des Geldes als günstig anzusehen. Die auf der Börse NM guttß§gema' angestellten Operationen werden ihnen die fernere Einhandlung der öffentlichen Papiere mit Rabatte als unmöglich an- sehen lassen; sie werden das Aerarium in einem Ueberfluße wenigstens von Vorstellungen des Geldes sehen, und daher die Hvfnung verlieren, wucherische Bedingungen von demselben zu erhalten; die älmsnUeicät des neuen so bequemen als vortheilhastcn Kredites wird auf sie einen Eindruck machen ; es wird endlich die ihnen an dem Orte ihres Aufenthaltes selbst geschehende Anbietung der Obligationen, ihre Theilnehmung an dem Darlehnc noch mehr befördern. ^u ders/fullung Wenn dieses der wahre Zustand unserer durch meinen dmÄlchnscine^^^ verschasten Kredit-Umstände seytt sollte , wie ich krwünschre Hof. mir damit schmeichle , daserne mich li cht die Eigenliebe auf >m»g machen. ^ . . . ..... einen Jrrthum verleitet; so wurde es vielleicht nicht schwer fallen die Hofnung zu bestimmen, die man sich von der vor- gcschlagenen Einrichtung zu machen hätte. Man darf sich nur zu diesem Ende der Leichtigkeit erinnern , mit welcher die N. Oe. Stände zu Anfänge des Krieges ihre Darlehne erfüllet gesehen, hiernächst aber die alte mangelhafte Art, deren sie sich hierzu bedienet, und welche sich auf eine aller Wahrscheinlichkeit nach geringere Geldmaaße erstrecket, mit der vorgcschlagenen neuen Einrichtung vergleichen, die von einer so verschiedenen Wirksainkeit ist, und eine in Ansehung des Kredites doppelte Geldmaaße unter sich be- . ' grei- Geschwindigkeit der Wiederholung. iz; greifet. Dieses vorausgesctzet,so wirdeine günstige Hofnung nicht völlig als eine schmeichelhafte Einbildung angesehen werden können. Man wird begreifen, ohne von dem Gegenwärtigen aus das Zukünftige zu schließen, daß das ganze aufzu- nchmende Darlehn in den ersten 6. Monaten cingehcn,und vor Verlause eines Jahres eine zweyte Ausstellung vonZahlungS- Papieren schon einer drittenPlatzgemachet haben könne. Man wird einsehen, daß bey der den Empfängern gestatteten Wahl, entweder gedachte Papiere, oder unmittelbar Loupons- Obligationen anZchlungSstatt zu erhalten, ein großer Thcil von Zahlungs-Papieren, ohne einiger Derwandclung in Obligationen zu bedürfen, vor seiner wirklichen Ausgabe verbrannt werde, mithin die Derwandclung sich nicht auf die ganze Summe der dem ^.erarlo durch die Operation verschasten Aushülfe zu erstrecken habe. Man wird aus diesem allen die Möglichkeit erkennen, daß das Geld geschwinder cinfliessen könne, als die Papiere an Zah- lungs - statt ausgegcben worden, mithin ein großer Thcil derselben auch aus dieser Ursache unnütze verbleiben, und noch eher werde verbrannt werden, als er zur wirklichen Ausgabe angewendct worden. Auf diese Art also dürste gegenwärtiger Vorschlag, welcher anfänglich bloS eine AuS- hülfe in Papiere zum Gegenstände zu haben scheinet, eine eben so werkthälige Aushülfe in baarem Gelde verschaffen; wvbey jedoch jederzeit zum Grunde zu setzen ist, daß die Dillete nvthwcndig erfordert werden, um gedachte baare Summen iz6 XIV. Einwttkf. Summen eingehen zu machen, und als das Werkzeug anzusehen sind, ohne welches es unmöglich gewesen styn würde, die ungeheure Maaße unferö verfallenen LrediteS wieder aufrecht zu stellen. Ursachen warum Diejenigen, so sich einbilden, daß mein Vorschlag kei« man keme größere . ' ' . Summe als«, ne größere Aushulfe , als 6.Millionen zu verschaffen, im Million?!! in schlag gedrachc. Stande sey; befinden sich im Jrrkhume. Ich hätte eben so gut dieAusstellung von 8, oder 12 . Millionen Zahlungs- Papiere in Vorschlag bringen können , indem die Mittel, deren ich mich bediene, um solche im Umläufe zu erhalten , für eine noch größere Summe hinlänglich scyn würden. Allein ich habe in Erwägung der Lcichtigkeit"eine Wiederholung der vorgeschlagenc» Operation anzustcllen , mich auf 6. Millionen einzuschränkcn für vorzüglich geachtet. Das Publicum wird über diese geringe Summe weniger erschrecken; die Äerwandelung der Zahlungs-Papiere in Obligationen wird um so viel geschwinder vor sich gehen; und es werden sich zu der Zeit, da ihr Umlauf am stärksten ist, nicht über 2 Millionen von denselben im Public» befinden, dahingegen wenn man für 12 . Millionen Zahlungs-Papiere auf einmal ausgcstcllct hätte, in der Mitte der Operation, vielleicht 8. Millionen sich zugleich im Umlaufe befunden haben würden. FM dä"dic V?r- Wenn die Verwandelung der Zahlungs - Papiere in ZaMr-B-Papiett^^^EN nicht so geschwinde erfolgen sollte, als es die >» Otchakiimm Bedürfniße des Staates erforderten ; so bliebe in dem Falle Geschwindigkeit der Wiederholung. 157 le der äußersten Noth, noch jederzeit ein Mittel übrig,nich^ welches zwar in der That als nachtheilig, und sowohl den Mre. wahren Grundsätzen des Kredites als der Absicht meines Vorschlages zuwieder, an sich selbst jedoch als nicht sehr beschwerlich anzusehen wäre. Man dürste nur ein gezwungenes Darlehn. von dem Belaufe der noch übrigen Zahlungs- Papiere ausschreiben, welches nothwendig in gedachten Papierenerleget werden müste. Die durch solches eingegangenen Papiere würden sodann verbrannt, und dadurch das ^erariuni in den Stand gesetz-'t, zur Ausstellung neuer 6. Millionen zu schreiten. Da ein jeder die erforderliche Menge von Papieren leicht aufzubringen im Stande seyn würde; so hätte man diejenige Steigerung des Wuchers nicht zu befürchten/ welche ein in baaremGelde zahlbares gezwungenes Darlehn veranlasset. Anstatt z. E. daß eine Privatperson, welche mit einem solchen gezwungenen Darlehne beleget worden/ eine Obligation der Mährischen Stände gegen baare Münze nicht anders als mit einem Rabatte von mehr als 20. x. O. verhandeln könnte; so würde solche bey nahe den vollen Wehrt derselben in diesen Papieren antreftn. Ja es würde die Begierde mit welcher sich diese Papiere gesucht sehen würden, nicht anders als zur Erhebung ihres Kredites gereichen können, und sie zu allen Gattungen von Ausgaben um soviel geschickter machen. Wollte man anstatt der gezwungenen Larlehne sich lieber einer unentgeltlichen Austage bedienen ; so würde S dieses rz8 XV. Einwurf, dieses Mittel keine Häufung der Staats-Schuld verursachen, und würde alsdann der Banco diejenigen Fonds, so er in Ansehung des Darlehns zu viel erhalten hätte, dem Herarlo wieder zurück stellen. .-,-Em»»!. Kunfzcbntcr gebotene Annehmung der cinzuführendcn Zahlungs- lmigs'PapiereM-.tW Papiere unter den Privatpersonen, wird zu häufi- ^^vird ein^> Ungerechtigkeiten Anlaß geben. Ein Schuldner z. E. der Schuldner ftp der Haares Geld von seinem Gläubiger zum Darlehne em-^ nen Gläubiger in Papic« rüchahik. pfangen hat, wird solchen in Papiere wieder befriedigen. Antwort. ntwort. DieftArtderRück- zahlung wird dem Gläubiger zu keinem Nachtheile gereichen. IHhne die Gewißheit daß mein Gläubiger mein Papier an Zahlungsstatt annchmen mäße, werde ich solches nicht von meinem Schuldner annehmen, und wird sich folglich der ganze freye Umlauf der Papiere hemmen. Um aber zu beweisen, daß diese einem Gläubiger von seinem Schuldner in Papiere geleistete Rückzahlung, nicht die geringste Ungerechtigkeit in sich fasse; so will ich einen Fall annchmen, welcher bey der so geringen von diesen Papieren auf einmal im Publico vorhandenen Menge, und ihrer so kurzen Dauer, schwchrlich jemahls statt finden dürfte. Ich habe 95000. fl. auf eine Privat - Hypothek in baarcm Gel- de angelcget , und mein Schuldner verrichtet mir seine Rück- Gebotene Annehmung unschädlich. rzy Rückzahlung mit 95000. fl. in den einzuführcnden Zah- lungs - Papieren. Wie werde ich diese Papiere anwenden ? Ich werde sie den Ständen, dem Banco, oder irgend einem andern öffentlichen Fonds, zu dem ich das gröste Vertrauen habe, darbringen, und für meine 95000. fl. in Papieren, vermittelst der Premie von Z. x. L. so mir diese Fonds anbieten , eine Obligation von 100000. ff. erhalten. Scheinet mir die Sicherheit desjenigen Fonds, wo ich dieses Capital angelegct, gutzuseyn; so werde ich solches daselbst nach hergestelltem Frieden liegen lassen. Scheinet mir aber eine Privat-Hypothek vorzüglicher; so bediene ich mich des Rechtes der Landüblichen Aufkündigung, um mein Capital, ob ich solches gleich nur in Papieren angeleget, in baaremGelbe zurückzu erhalten, und meine 100000. fl. einer neuen Privat - Sicherheit zu widmen. Hieraus ist also offenbar, daß diese mir von meinem Schuldner in Papiere verrichtete Rückzahlung, anstatt mich den geringsten Nachtheilen auszusetzen, mir vielmehr nur die Gelegenheit verschaffet hat, mich einer so ansehnlichen Premie theilhaf- tig zu machen. Da aber mein Schuldner eben diese Pre- mie lieber selbst wird gewinnen wollen; so ist sehr wahrscheinlich, daß eine solche Rückzahlung sich nicmahls Magen, und folglich der angenommene Fall nie statt haben werde. S 2 Sechs- 14 ^ ikter Einwurf. XVI. Linwurf. echszehnter Uinwurf. mit denen nothwendigen Anwendungen verknüpfte anmschm"?d"^ ^ Zwang wird das Publicum befremden , und dcki- Emag Äm selben zur Last gereichen; dahingegen die blosse freywillige h,meichni!>E" Alinehmung der Papiere in denen öffentlichen Laßen , hinreichend scyn würde solche im Umlaufe zu erhalten. Antwort. ntwor DienochwendiM jLHLiM. 2mana beruhet blos in der Einbildung. Derje- sind für keine,r TtÄ nigc Handelsmann, welcher auf die Haupt - Mauth Zwang i» ^ ^ daselbst bey einem Laßirer gegen baare Zahlung die zu Entrichtung seiner 5)lauth erforderliche Menge von Papieren antrift, würde wohl unrecht haben, sich über diese bloße Formalität in der Art der Zahlung zu beklagen, welche ihm weder Mühe noch Kosten verursachet, deren ' nützliche Würkungen aber er in der größeren Leichtigkeit selbst empfindet, so ihm die hierdurch veranlaßte tägliche nvthwendige Anfrage nach diesen Papieren verschaffet, zu denenjenigen, so er selbst in seiner Handlung an Zahlungs- statt erhalten, einen täglichen begierigen Käufer anzu- treffcn- Ja es wird so gar auf diese nothwendigen Anwendungen , diese Erforderungen zur Haupt-Mauth, zum vierten Theile der Lontribution, und zur Hälfte aller öffentlichen Lar- Nsthwendigc Anwendungen kein Zwang. 141 Larlehne, nur in so ferne mit Ernste gehalten, als solches der Fortgang der Operation erfordert. Im Anfänge, wenn sich noch nicht genug Papiere im Public» vorhanden finden, zuletzt, wenn solche bereits fast alle getilget worden , mit einem Worte, so bald solche dem Umlaufe nicht mehr beschwerlich fallen; wird eine Nachsicht dieser Verordnung gestattet. Dergleichen nothwendige Anwendungen sichet man in - denen Staaten cingeführet, wo die Handlung am meisten Mm blühet, und die Fkeyheit im grösten Werthe ist. Zu Am- «>> A Handlung sterdam kann kein Wechselbrief über zoo. ff. anders als in «m meiM blühet, Banco gezahlct werden, und lassen sich die der Ostindi- , schen Kompanie zu leistende Zahlungen gleichfalls nicht anders als in Banco entrichten. Zu Venedig müßen alle Einkünfte und Ausgaben der Republick, alle Wechselbricfe über eine gewisse Summe, alle Zahlungen für Salz und Oel, nothwcndig in Banco gezahlct, das ist durch Ab-und Zuschreiben in den Büchern der Bank berichtiget werden. Zu Genua endlich erstrecket sich diese Nothwendigkeil sogar auf die Kontrakte der Privat-Personen. Daselbst kann z. E. ein Vater seiner Tochter ihr Heyraths - Gut auf eine Rcchts-beständige Weise nicht anders auszahle», als wenn er ihr solches i» der Bank des heiligen Georg zuschreiden laßet. S z Wenn r 42 XVI. Einrvilkf. Zu Friedens. Z«-. Wenn man die vvrgeschiagencn Papiere mitten im stMuehmung'i» Frieden einführte; so könnte man abwarten, bis sich das chmd'scym Pnblicum nach und nach an diese Münze von einer neuen Gattung gewöhnte , und würde alsdann die bloße frey- willige Annehmung derselben in allen öffentlichen Lassen unstreitig hinlänglich styn, solche im Umlaufe zu erhalten. uchcnEsoÄd^es aber anjetzo darauf ankvmmt, diesen Papieren, gleich solchNttch?hmrri^ ^em Tage an, da sie ausgcgeben werden, das erfor- chend. derliche Vertrauen zu erwerben; so ist solches nicht anders als durch eine Vermehrung der Anfrage nach denselben, und durch ihre nothwendige Erforderung zu gewissen Zahlungen , welche viele verschiedene Llaffen von Einwohnern betreffen, ins Werk zu setzen. Diese nothwcndi-. Ohne diesen vermeyntlichen Zwang hätte man eine ge,»Anwendungen , remetendieSrel'Umsehungs - Lasse errichten muffen, welche das Papier in ' umgänglichenumi baare Münze verwandelt hätte. Diese Operation wäre der setzungs-Lasse. gedachter Papiere zuwider gewesen, welche nicht, wie Banco-Villets, bcym Anblicke, sondern erst drcy Jahre nach dem Frieden zahlbar sind, und hätte beträchtliche Summen erheischet. Das Publicum würde sich unvermerkt gewöhnet haben, die angebotene Zahlung zu fordern. Vermittelst der nothwcndigen Anwendungen hingegen, werden dir Dienste dieser Umsetzungs-Lasse von der einen Hälfte des Publici in Ansehung der andern Hälfte verrichtet; der Staat machet sich zu nichts anheischig; seine Verbindlichkeiten werden nicht erweitert, alles bleibet in derjenigen Nschwendige Anwendungen kein Zwang. 14z rügen Ordnung, welche die Natur der Sachen mit sich bringet. ^tkllVUkf. r/ter Einwurf. ^a die einzuführendcn auf so kleine Summen gestellten Di- -inruM-M'. Papiere, sich in den Händen des gemeinen Mannes Summ'm gestMk befinden werden; so dursten solche sich sehr geschwinde be-Zch'/Ü dmHänd-n schädigen und abnutzen, mithin ihre Jnnhaber in Schaden ManLchndcn. setzen. Man giebet zu , daß man sich der Papiere von gro-UA stAA ßen Summen, in großen Städten, zu großen Handlui,gs- "udcn. Zahlungen, mit Nutze» statt baaren Geldes bedienen könne; allein man begreifet nicht, wie Papiere von z. und i°. fl. fähig seyn sollten, die Dienste der Münze unter dem gemeinen Manne in allen kleinen Städten und selbst auf dem Lande zu verrichten. ntwort Antwort. würde sich nicht so leicht wicderlegen last Wi-d-rr-gung diesen, wenn ich der erste in Europa wäre, der den durch das sr-mp-e Gebrauch der Papiere statt baarer Münze in Vorschlag ge- ^ bracht hätte. Allein ich will mich dießfalls bloS auf das Ercmpe- von Schweden berufen, welches ein Königreich von einem noch einmahl so großen Umfange wie Teutsch« land ist. I» diesem Lande sichet man Papiere, welche etwas über einen Gulden am Wehrte betragen, die Stelle 144 XVII. Einwurf. Allgemeiner Umlauf, des Geldes indem ganzen Umlauft unter den Privat Personen auf das vollkommenste ersetzen. Der Fabrikant zahlet seine Arbeiter in Papiere; die Besitzer der Ländercyen verkaufen ihre Erzeugniße für Papiere; man stehet Mit einem Worte in dem ganzen Königreiche, nicht nur in den Städten, sondern selbst auf dem Lande, kein anderes als papieren Geld, wenn man die kleine kupferne Münze aus- nimmt, so zu einer bloßen Scheidemünze dienet, indem die größeren Kupfer-Platten, welchebey der Bank niedcrge- leget werden, nicht im Umlaufe erscheinen, sondern durch Papiere in demselben vorgestellct werden. Inzwischen weis der gemeine Mann in diesem Lande, auf sein Papier, dessen Gebrauch sich sogar bis unter die unwissenden Finnen erstrecket, die gehörige Obacht zu tragen. Es sind die Papiere daselbst eine beständige Münze, und man stehet sich solche viele Jahre lang unverletzt im Umlaufe erhalten , wobcy man jedoch die Vorsicht hat, die beschädigten gegen neue auszuwcchseln, um Niemanden in den geringsten Verlust zu setzen. Wie vielmehr also sollten nicht die von mir vorgcschlagencn Zahlungs-Papiere ohne die geringste Unbequemlichkeit , die Fähigkeit des Umlaufes besitzen, da solche vielleicht nur wenige Monate im Publico verbleiben werden, und man sie auf gleiche Weise, wenn sie sich beschädiget finden , gegen neue auöwechselt. Acht- XVIII. EinwUkf. Neuigkeit kein Vorwurf. 145 chtzehnter Uinwurf. 'Zter Elnwurf. Aenn die vorgeschlagene Operation auch an sich filbstDwvorg-schragen- für aut anerkannt würde; so wäre sie doch um deß-wegen ihrer Neu. willen zu verwerfen, weil sie neu, weil sie verwickelt, und «ico keinen Bep- über den Begriff des Public! erhaben ist, welches die Reuig- ^ keiten so wenig liebet, und dessen Beyfall gleichwohl derjenige ist, den man insonderheit gewinnen muß. Derglei-Dergleichen Neue- chen Vorschläge lassen sich nur zu ruhigen Zeiten, keines- Weges aber mitten im Kriege ins Werk setzen. Das Ber- ins Werk trauen findet sich gegenwärtig gar zu wenig festgestellet. Mntwort. Antwort. LjKZir wollen meinem Vorschläge die Gestalt eines SistemsDic vorgeWage- TV benehmen, welche demselben so viele Abneigung zu- sind ^n einer st^- ziehet. Es kommt auf nichts anders an, als auf eine bloße das Puüicum verschiedene Form von Obligationen, welche in ganz Frank- können, reich bekannt, zugleich aber nach dem Gcständniße des gelammten Ministem, vollkommener und bequemer, als die bisherige ist. Diese neue Form wird dem Publico blos ange- boten, ohne jemanden zu zwingen solche anzunehmen, oder in Ansehung der alten Form, so viel diejenigen anlanget so dieselbe vorziehen, die geringste Abänderung zu verursachen. Hiernächst wird ein Zahlungs-Papier eingeführet, welches sich durch das Beispiel von Engelland bewähret findet , und dessen Gegenwart im Umlaufe nur vorbeygchend T ist- i^6 XVIII. Einwurf, ist. Die ganze Operation findet sich mit einer ^u- tsnticitset begleitet, welche nicht anders als zu Erhebung des Lredites des Banco gereichen kann. Diese so einfache Entwickelung wird vcrmuthlich allem Mißverstände verbeugen, und mir das Vergnügen verschaffen, daß man den Sinn meines Vorschlages einschen wird, ohne sich durch die äußerliche Gestalt desselben abschrecken zu lassen. Mittel, solche dem Es ist keinesweges nothwendig, daß der niedrige Theil bcgÄch AE-des Publici von der Verknüpfung meiner Grundsätze ei» Hk". Urtheil zu fällen sich im Stande befinde. Es ist demselben genug zu wissen, daß die Zahlungs-Papiere nirgends verweigert werden; daß solche Obligationen verschaffen die Jntereßen tragen; daß die Jntereßen-Scheine dieser Obligationen in allen öffentlichen Taffen an Zahlungsstatt angenommen werden. Diese demselben in dem gedruckten Unterrichte O. auf das deutlichste vorgetragenen Begriffe, übersteigen keinesweges dessen Einsicht. Di- einM'chre». Der Umlauf der vorgeschlagenen Zahlungs-Papiere pi-b"Wn AiMndet sich nicht auf ein vorhergehendes Vertrauen, son- Um°Derttavm d MI theils auf ihre freywillige Annehmung in allen öffcnt- »edi-ren. sichen Tassen, theils auf ihre nvthlvendigc Erforderung zu gewissen Zahlungen, theils endlich auf ihre vortheilhafte Anwendung zu denen öffentlichen Darlehnen, welche ihrem Jnnhaber eine so ansehnliche Premie anbieten. Die tägliche Erfahrung von diesen verschiedenen Anwendungen , muß die allermißtrauischsten überzeugen, und dem Der- Neuigkeit kein Vorwurf. 147 Vertrauen gleichsam gebieten, indem Niemand an demjenigen zweifeln kann, was er mit Augen sichet- Die Geschichte der Finanzen von Europa widersprechen- von Lee. daß ein neues Lredit-Sistem nicht zu Kriegs-Zeiten eingcfüh- ^ nürw! M K« " ret werden könne. Die Englische Bank ist mitten in dem Kriege von 1688. errichtet worden; Die Operation der Turinischen Zahlungs - Papiere hat gleichfalls mitten in dem vorigen Kriege ihre» Anfang genommen; selbst unser Wiener Stadt - Baues findet sich- wie dessen im Jahre 1706. erlassenes Diplom« bezeuget, mitten in dem schweren Spanischen Luccelkons- Kriege aufgerichtet. Wenn ei» Staat sich in dringenden Umständen befindet, so dienen solche vielmehr die Rothwendigkeit einer Neuerung empfinden zu lassen, und dieselbe bcy der Ration zu rechtfertigen. Man darf dem Publico nur begreiflich machen, daß Art wie die S-,, » ^ dem PubUco man zu der vorgeschlagcnen Einrichtung aus keiner anderen vor;>uragm. Ursache schreite, als um dasselbe mit einer beschwchrlichen Kopf-Steuer zu verschonen , um sich der gezwungenen Darlehne zu entübrigen, um die Besoldungen und Pensionen richtig ausznzahlen; so ist kein Zweifel, es werde solches dieselbe, ihrer Neuigkeit ungeachtet, alseine Wotzl- that ansehen, und mit Dankbcgierde aufnehmen. Wir sind den Neuigkeiten nicht so feind, wie man eS sich einbildet. Das I-otto äi 6enua hat ungeachtet sci- T 2 «er 143 XIX. Linwurf. ncr augenscheinlichen Rachtheile, und der Dunkelheit seiner Berechnungen, den geschwindesten Fortgang angetrvffen. Man würde demnach von der Einsicht unserer Mit- gtti mSffE' bürgcr ein gar zu ungünstiges Urtheil fällen, wenn man bloS die nützlichen Neuerungen über ihren Begriff schätzen wollte. Eine solche Meynung würde allen Eifer zum Nachdenken ersticken, und dcnenjentgen den Muth benehmen, welchen oblieget, sich mit den großen Gegenständen der öffentlichen Wvhlfarth zu beschäftigen. Man muß mit denen erleuchteter» Zeiten gleichfalls weiter gehen, und würde eine Nation, die solches zu thun verabsäumte, selbst allen Verbesserungen frcywillig entsagen wollen. Es ist rühmlicher und nützlicher den Schluß zu machen, daß, weil eben diejenigen Einrichtungen, die ich in Vorschlag bringe, in andern Staaten gleichfalls einmahl neu gewesen, und dieser Neuigkeit ungeachtet, daselbst mit dem besten Erfolge cingeführet worden, ein gleiches sich bcy uns zutragen werde. Die glorreiche Regierung unserer aller durchlauchtigsten Monarchin, unter welcher so viele wichtige Theile der Staats - Verfassung eine neue Vollkommenheit erlanget haben, würde die entgegen gesetzte Mey- nung nicht als eine kluge Vorsicht, sondern vielmehr als eine Kleinmüthigkeit anschcn lassen. Neun- Verschiedenheit von dem Lawischen Sistem. 149 Neunzehnter Uinwurf. Mas Sistem des Law in Frankreich beweiset, wie ge- fährlich die Einführung von Papieren werden könne. ntwort. ich daS Deyspiel von halb Europa für mich habe, welches den Gebrauch der Papiere seit mehr als hundert Jahren kennet, ohne einigen Nachtheil davon empfunden zu haben; so würde es unbillig seyn, mir das einzige Erempel von Frankreich entgegen zu setzen. Lessen übertriebenes Sistem hatte für 6aoo. Millionen Livres, daS ist für eine sechsmahl größere Summe von Papieren, als die ganze dazumahl im Königreiche befindliche Geldmaße , in den Umlauf gebracht; dahingegen nach meinem Vorschläge, sich nur für 2 . Millionen Gulden, das ist un- gefehr für den rosten Theil unserer wahrscheinlichen Geldmaße, in den cinzuführenden Zahlungs-Papieren auf einmahl im Umlaufe befinden werden. DaS Französische Sistem war mit einer Handlungs-Lompanic, mit Actien, mit einer Bank verknüpfet: Wie wenig also mein Vorschlag demselben ähnlich sey, wird der Leser aus dessen bloßer Einsicht beurtheilen. ryter Einwurf. Das Sistem deS Law beweiset, wie gefährlich die Einführung der Papiere sey. Antwort. Dievorgeschlagene Einrichtung hat mitdemSistemdeS Law nicht die geringste Gemeinschaft. rZd XX. Einwurf. wanzigster Uinwurf. sosterEinwurf. Dierorgeschlagene !^a die vorgeschlagene Einrichtung die Mittel zu denen ^ öffentlichen Ausgaben erleichtert; so giebct solche zu ei- KwÄW An-"' ner gefährlichen Staats-Verschwendung Anlaß, laß. Antwort- ntwort. Das v°rg-fchlag-.. Mb ich gleich zu Aufbringung der erforderlichen Summen m-EU AE- ^ solche Erleichterungen an die Hand gebe, die keine an- naüest-n Maars, dere Operation zu versprechen im Stande ist; ob ich gleich diese Summen zu rechter Zeit, und zu wohlfeileren Bedin- Verschwtiidnog. MNgen verschaffe: so geschiehct doch solches mit einer noch sorgfältigern Beobachtung aller Formalitäten als man bischer gewohnt gewesen. Ich erfordere die sicherste Bedeckung, und lege solche dem Publico in einem öffentlichen Edikte vor Augen; ich lasse mir einen Rückzahlungs- Fonds auswerfen, und begnüge mich nicht solchen erhalten zu haben, sondern taffe sogar den Staat, um denen in zukünftigen Zeiten vorzusehenden Mißbräuchen vvrzubeugen , sich durch ein fcyer- liches Versprechen gegen das Publicum verbindlich machen, die Rückzahlung unter dessen Augen in 254. Jahren zu bewirken. Wenn ich Billets zur Ausgabe an Zahlungsstatt in Vorschlag bringe, so ist die Anzahl derselben bestimmet; diePre- mie auf das doppelte Nummer machet alle zu besorgende Ein- verständniß zwischen dem Bancv und dem Hofe unmöglich. - Diese Erschwerte Staats-Verschwendung. lZl Diese Billets sind, wie schon erwähnet worden, keinesweges wie fast in allen übrigen Staaten von Europa wo sich Papiere eingeführet finden, beständige, sondern blosvorbey- gehende Vorstellungen des Geldes, welche in eben derjenigen kurzen Frist aus dem Umlaufe wieder verschwinden, w ie daS Darlehn so sie verbilden einstiesset. Wenn man diese ^Utenticität, diese sorgfältige Einschränkung, bey Lrcirung derjenigen Schulden so die öffentli- chenBedürfniße unumgänglich machen, welche das erste Beyspiel von einem regelmäßigen Kredite, von der genauesten Staats- Wicthschast einführet, mit der bisherigen Art vergleichet, sowohl baare Darlehne aufzunehmen, als Obligationen auszustellen um solche an Zahlungsstatt auszugeben, nach welcher man weder den Belauf der contrahirten Schuld dem Publico angezeiget, noch demselben die solcher zur Sicherheit gewidmete Bedeckung vor Augen geleget, noch zum öfters einen Rückzahlungs-Fonds ausgeworfen, am wenigsten aber sich wegen der unausgesetzten Anwendung dieses Fonds die Hände selbst gebunden.- so schmeichle ich mir, ohne diese bisherigen von Alters her eingcführten Maßregeln im geringsten tadeln zu wollen, daß die Billigkeit meinerLeser sowohl der Reinigkeit meiner Absichten, als der vorzüglichen Sicherheit der vorgeschlagenen Operation, die gehührende Gerechtigkeit wiederfahren lasten werde. Ich will keinesweges in Abrede stellen, daß verschiedene Die gegenwärtige o Verfassung vorr neue Schriftsteller die allzugroße Erleichterung des Kredites Europa machet ^ " - -- die Mittel zur Er- MS IZ2 XXI. EiN WU kf. leicht«!,a der aus eben denselben Gründen verwerfen ,, die in dem Einwurft Staats- Schulden ^ . norhwendig. angefuhret werden. Allem es laßet sich ihre an sich selbst gegründete Theorie keineswegcs auf die gegenwärtige Verfassung von Europa anwendcn. Zu denen glücklichen Zeiten, da man noch keine beständige Armeen auf den Beinen hielte , da die Staaten sich im Stande sahen, den Aufwand der Kriege durch eine bloße Erhöhung der zu Friedenszeiten mäßigen Austagen zu bestreiten, war der Gebrauch des Kredites überstüßig, und waren folglich diejenigen Mittel, so zu dessen Erleichterung adzielten, als gefährlich anzusehen. An- jetzv hingegen, da die Ausgaben selbst mitten im Frieden auf das höchste getrieben werden, da man keinen Krieg führen kann, ohne zu Erschwingung der ungeheuren Kosten desselben seine reinesten Einkünfte zu verpfänden, da die Friedens- Schlüffe nur ein Waffen-Stillstand genennet werden können: sind diejenigen Mittel, welche sich des wohlfeilsten Kredites zu versichern lernen, für nützlich, für unumgänglich, und als die einzige Hülfe anzusehen, den bedrängten Unterthanen die Last leichter zu machen. Wenn man zwey gleich mächtige Staaten annimmt, die den Krieg mit gleichem Glücke führen , so wird derjenige der das Geld zu den wohlfeilsten Jn- tercßen findet, sich am letzten entkräften, und folglich seinem Feinde Gesetze vorschreiben. In Betrachtung so großer Gegenstände müssen diejenigen geringeren Mißbräuche verschwinden , die sich noch etwa sollten besorgen lassen. Ein LLnfpevren des Geldes nicht zu befürchten. iHz Am und zwanzigster Umwurf. »st»Einw«rf. e einzuführenden DilletS werden bey dem Publico eine DieEinsthrungso Befremdung erwecken/ und ein noch größeres Einsper- ^ Md M noch ren des baaren Geldes veranlassen; alle Rettungs-Mittel Emsperwerden also auf einmal verloren seyn. Gc>d»s veranlasse. n t w o r t. Antwort. ^ie vorgeschlagene soofterwähnte ^ureutlcltätdes neuen ^s^Pavicre Lredites / nebst denen zur Erhebung der verfallenen Mmh benehmen; ,, ^ so werden solche Papiere angewandten Mitteln, maßen vielmehr dem Public» vielmehr das«»- neue Bewegungsgründe verschaffen dem Staate sein Dermo- vorlocken. ^ gen anzuvertrauen. Die Ursache des bisherigen Einsperrens des Geldes ist der erstaunliche mit denen öffentlichen Papieren getriebene Wucher. Mein Vorschlag welcher Ihr» Majestät in den Stand setzet/ sich des baaren Geldes auf eine Zeitlang zu entübrigen/ benimmt dem Wucher die Hofnung, und veranlasset die Besitzer des Geldes sich lieber mit einem billigen Gewinne zu begnügen/ als ihre Lapitalien tod bey sich "liegen zu lassen. >wey und zwanzigster Umwurf. ^"Emwurf. !?s wird das baare Geld aus dem Lande gehe»/ und AzG^ldwu'd das Papier uns nachbleiben. hm, und das Pall Ant- Pier uns nach' dleibkN» 154 XXII. Linwurf. Antwort.,. , Mntwvrt- Y Die Vorschläge, ^ie vorgeschlagenen Papiere können auf keine Weise eine nenPaprere haben LN ^ ^ ' mit denen Ursa. M- riachthelüge Ausführung des Geldes verursachen: Es chea, d:e das Geld . - . .. . ^ - ^ - aus dem Lande gilbet nur vlkv Ursachen / welche dltse Wirkung hervorbrln- Ngste Gemein-gen: eine widrige Handlungs-Bilanz; Ausgabe mdcrFrem- l^r. ein innerlicher Fehler in der Münz-Derfaßung, entweder in der Derhältniß zwischen dcmGolde und Silber, oder in dcrVerhältniß der Münzen eines Staates unter einander; die Jntereßen endlich, so den Fremden für ihre angeliehenen Summen entrichtet werden- Mit denen ersten dieser Ursachen hat mein Vorschlag nicht die geringste Gemein- Sie wirke« viel-schaft; so viel aber die letzte anlangct, so wirket solcher rheir. vielmehr das Gegentherl/ indem er uns des fremden Lre- dites entbehren lernet. Wollte man sagen, daß die Fremden bey Einführung dieser Papiere, ihre uns «»geliehene Lapitalicn zurückfor- dcrn würden? so könnte uns daraus kein Rachtheil Zuwachsen; wir würden vielmehr nur die Jntereßen dabcy er- spahren, so wir ihnen jährlich zu Verarmung unsers Staates entrichten. Wollte man befürchten, daß Einheimische dadurch bewogen werden dürsten ihr Geld in der Fremde anzulegen; so könnte uns solches gleichfalls nicht anders als vvrtheil- hast scyn. Dieses Geld würde den Fremden nicht geschen- kct, sondern in der Absicht angeliehcn werden , um davon fahr- Verarmung -es Staates unmöglich. 155 jährlich Jntereßen zu ziehen; der Fremde würde mithin uns zinsbar werden, und wir würden uns in Ansehung seiner in eben dem Falle befinden, wie sich der Holländer und Genueser gegenwärtig in Ansehung unserer befindet. Allein die mäßige von denen cinzuführendcn Papieren ausgestellte Summe, wird diese guten Wirkungen so wenig als die besorgten üblen Folgen hervorbringcn. Es werden solche bereits wieder verschwunden scyn, che Europa von ihrer Ausstellung benachrichtiget worden,, welches diese Operation mit anderen von eben derselben Art vergleichen, und solcher vielleicht die gebührende Gerechtigkeit wird wiederfahren lassen. . Diese Antwort wird allerdings denenjenigen hinrei-Ursachen so m chend scheinen, welche sich von der Natur des Geldes und der Nn desSistems Handlung eimgcrmaaßcn richtigeBegriffe machen. Wenn man desTes»«»- aber auf den Ursprung zurück gehet, warum der geinachtcEin- ^ Wurf sich in demMunde so vielerPersonen befindet; so ist solcher in demAndenken desjenigen zu suchen, was in Frankreich zu denZeitcn des Sistems des Law geschehen,da eine so erstaunliche Menge Goldes und Silbers aus diesem Königreiche gesendet worden. Die Ursachen hiervon waren folgende: die so häufigen Umprägungen der Müntze, bcy welchen ein jeder, um denjenigen Verlust zu vermeiden, den er erlitten haben würde, wenn er sei» Geld auf den von dem Könige festgesetzten Fuß dem Münz -Amte cingeljefcrt hätte , solches in die Fremde schickte , um durch Wechselbriese den vollen U 2 Wenh >r;6 XXIII. Linwurf. Merth in neuem Gelde zu erhalten. ZweytenS das Verbot irgend eine beträchtliche Menge Goldes oder Silbers bey sich aufzubewahren, nebst dem beygefügten Zwange solches in die Bank zu tragen , um Billcts dagegen zu empfangen. Die letzte Ursache endlich bestand darinne, daß viele Personen, welche bey dem erstaunlichen Steigen der Aktien unermeßliche Reichthümer erworben, in ihre Schätze ein Mißtrauen setzten, und solche in baarem Gclde aus dem Lande schickten, um sie gegen alle zu besorgende Zufälle zu sichern. Diese Ursachen haben selbst in Frankreich nur in soferne eine Verarmung des Staates hervvrgebracht, als die Franzosen, welche ihr Geld den Fremden entweder zum Ausbc- wahren anvertrauet, oder angeliehen hatten, diesem Gelde nicht selbst in die Fremde nachgefolget, oder diejenigen Fremde gewesen sind, so die Ausfuhr desselben veranlasset. Solche find bey Daß aber alle diese Umstände in Ansehung der von mir vorne» Einrichtung geschlagenen Einrichtung völlig fremde sind, wird der Leser nicht zu befutch. h^l, vorgetragenen Entwickelung derselben von selbst ermessen. -M Einwurf. Ney und zwanzigster Umwurf. Es sind schon mehr als zu viel Papiere imPublicovor Händen. r>s sind bereits schon mehr als zu viel Papiere im Public» vorhanden; cs würde daher gefährlich scyn, ihre Anzahl annvch zu vermehren. Ant- Neue Schulden, neue Papiere. 157 ntwort. Antwort. ^0 bald die öffentlichen Dedürfniße erheischen eine neuc A«^m«^ WB Schuld aufzunehmen, so kann man sich nicht ent-t^-tt^us^ brechen neue Papiere auszustellen. Niemand würde einem »>«?. öffentlichen Fonds sein Geld anvertrauen, ohne dagegen eine Obligation, als ein Zeichen seiner Anforderung, ausge- stellt zu erhalten. Da sich also der Staat gegenwärtig in der Nothwendigkeit befindet, für 6. Millionen Schulden zu machen, so muß solcher auch den Belauf der öffentlichen Papiere um 6. Millionen vergrößern ES ist nicht mein Vorschlag, sondern die Natur der Sachen, die dieses nvth- wendig machet. UebrigenS werde ich nicht mehr wiederholen dürfen, Na-h^vorgc- daß, ob ich gleich für 6. Millionen ZahlungS-Papicre,und richrung werden für 6. Millionen Obligationen m Vorschlag bringe, der re als bey einer ganze Belauf der bcyden Gattungen von Papieren zusam-ratwn m dasPn- men genommen, gleichwohl nur 6. Millionen ausmache. So Fracht, lange sich noch für ganze 6. Millionen Zahlungs-Papiere im Publik» befinden, so ist noch keine einzige Obligation in demselben vorhanden; und wenn alle sechs Millionen von Obligationen auSgcfertiget sind, so bleibet kein einziges Zahlungs-Papier mehr übrig, indem eine jede ausgestellte Obligation von zo. fl. für zo. fl. Zahlungs-Papiere ein- löfet und tilget. Vier- rZ8 XXIV. ELnwUkf. -4ter Einwurf. Mr und zwanzigster Umwurf. Die in einem lli einem Staate umtaufenden Pavjeee dürfen Nicht den Papiere müft dre Summe des m demselben umlaufenden haaren maaße d-mbm?> Geldes übersteigen. Es ist von der gröstcn Wichtigkeit die- WW«^'se Derhältniß nicht zu überschreiten. Antwort. ^ N t W p r t. welche von einem vermeintlichen Gieichge- P-Lr-^Kr- ^ bcr Geldmaaße und der Papiere in einem ZMungÄmL^^ "den, verwechseln die Begriffe. Man hat ihnen vlicke^begehrm gesaget, daß eine Bank, bey welcher das Publicum sein Geld gegen Billets nicderleget die beym Anblicke zahlbar sind, keine größere Menge von Billetten, als die dem Belaufe der nicdcrgclegten Summen gleichet, ausstellen müße. Dieses Gleichgewicht, so bey einem Baneo-Billettc seine Richtigkeit hat, welches die Vorstellung eines zum Aufbewahren niedergelegten Geldes ist, erstrecken sie auf ein Papier, welches eine verzeihliche, aus eine Hypotheck angcliche- ne,einer gewisscnAufkündigungs-Frist unterworfene Staats- Schuld verstellet, allein mit Unrechte. Diese letztere Gattung von Papieren kann gar wohl den Belauf derGcldmaa- ße übersteigen, wie solches sich sowohl bey uns, als in denen reichsten Europäischen Ländern, wie Frankreich, Engelland und Holland, zuträgt. Wenn dieses Gleichgewichte nvthwcndig wäre, so müste man solches auch auf den Belauf Wiedevlegtes Vsruvtheil. / ' izz lauf der Privat-Hypothecken, der Wechsel-Briefe, und anderer unter Privat-Personen ausgestellten Schuld-Verschreibungen erstrecken. So gar die Ländereyen, die Häuser, deren Werth nicht weniger in Geldeausgcmessenwird, würden in dieser Vcrhältniß begriffen seyn müßcn. Auf diese Weise würde alles Gold und Silber so in der ganzen Welt vorhanden , und sogar noch in der Erde verschloßen ist, nicht hinreichend seyn, den Werth von einem einzigen Königreiche wie z. E- Frankreich oder Engelland zu bezahlen. Es ist genug , daß der Eigcnthümer einer Obligation oder eines Land-Gutes, so oft es ihm gefällt, Gelegenheit finde, den Werth dafür in baarer Münze zu erhalten, welches sich so zu sagen von selbst dadurch bewirket , weil bcy ruhigen Zeiten die Menge des entweder auf Jntereßen oder in Ländereyen anzulegenden Geldes in einem Staate, gemeiniglich bey nahe dem Belaufe der Obligationen oder der Ländereyen gleichet, welche man in baar Geld zu verwandeln suchet. Ich will hiermit keineswcgeS sagen , daß die Häufung der öffentlichen Schulden nicht das gröste Ucbel sey, weil solche den Untcrthan mit neuen Auflagen be- schwchret, so wohl um die Jntereßen zu entrichten, alSdaS Kapital abzustoßen; ich behaupte bloß, daß die vorerwähnte Vcrhältniß unter die gemeinen Vorurtheile zu rechnen sey. Fünf 1 62 XXV. Linw. verchcur. der waareii unmög. ssterEinwurf. GMf M zwüNLigsttt UlNWUrf. Eine gar zu ge- (Mine gar zu geschwinde Vermehrung der Geldmaaße, hat ruugE^uml'au-^^ einen norhwcndigcn Einfluß auf den Prciß der Was» «etthemtt dm^ ren und des Arbeitslohns. Sit steigert beyde und vermin- Prciß der Waa- hbrt dadurch den Verschleiß in die Fremde. Die vorgeschlagenen Papiere also, welche vollkommene Vorstellungen des Geldes sind, werden eine gleiche Wirkung hervvrbringcn. Antwort. Wir befinden uns nicht in demFalle, daß uns eine Vermehrung derGcld- »W an erkennet den Einfluß gar wohl den eine schleunige Vermehruna der Geldmaaße auf den Prciß meyruag recG-w- ^ s, , maaße nachteilig Maaren erstrecket; man weis daß diejenige Ration stylt kö.me. welche an khcuerstcn verkaufet, den geringsten Verschleiß antreffe. Allein es fraget sich, ob wir uns in der That iy dem Falle befinden, so bald eine nachtheilige Vermehrung unserer Geldmaaße besorgen zu können ; wir, die wir vielmehr alle Mcrkmaale nicht genugsam geldreicher Staaten bey uns entdecken; die wir uns bey jeden außerordentlichen Dedürfnißen gezwungen sehen Geld in der Fremde zu erborgen ; deren Kaufleute grösteutheils auf fremden Lredit handeln; deren Landübliches Jntercße höher als bey unfern Nachbarn ist; deren Ländcreyen end- tti^elich zu einem geringeren Preise verkaufet werden ? Zudem Dauer der rorgc-^ ^ Dauer der so geringen von den vorgeschlagenen Pa- lilNgs.Paxiere be »st,.«,, in allem auszustcllenden Summe von 6. Millionen, geqner aller Be- svrgniß. XXVI. Linwurf. I6i auf eine so kurze Zeit eingeschränkt, daß sich gedachte De- sorgniß nicht erwecken lasset. Jemand der eine gleiche Summe in baarem Gelde in der Fremde aufzunehmen in Vorschlag brächte, welche im Umlaufe zu verbleiben hätte , würde einen solchen Vorwurf mit mehrerer Wahrscheinlichkeit verdienen, da aber diese Operation bereits gewöhnlich ist, sich demselben vermuthlich nicht aussetzen. echs und zwanzigster Umwurf. lese mit so vielen vorzüglichen Eigenschaften begabten Papiere, werden alle übrige öffentliche Papiere unter ihren Werth fallen machen; um sechs Millionen von Papieren zu erheben, wird man den Verfall der ganzen Staats-Schuld, von vielleicht 220.Millionen, veranlassen. 26terEtmvurf. Die vorgeschlage- nen Papiere werden wegen ihren vorzüglichen Eigenschaften, alle übrigen öffentlichen Papiere unter ihr Pari fallen machen. Nt wort. Antwort. >enn man meinen Papieren vorwirst, daß dieselben Die Zahlung«- Papiere können den Werth aller übrigen öffentlichen Papiere wer- keinen Vorzug vor den fallen machen; so muß solches entweder auf die Zah-«chm PaMm"^ lungs - Papiere, oder auf die Coupons - Obligationen ge-^^"' hen. Die Zahlungs-Papiere können hierdurch nicht verstanden werden, erstlich weil sie gar zu geschwinde vorbey gehen, hiernächst aber, weil sie keine Jntereßcn tragen. Es sind also die Coupons-Obligationen, welchen man ih-DieLoupons-Or- ' . ugarwnen können re Vollkommenheit vorwirft. Ich will mcht läugnen, daß Leer iyrPari ffc,- die denselben beygelegten Bequemlichkeiten solche über ihr Papiere nicht ün- „ „ . ter ihr Parifallen L Pakt machen. i6s Unschädl. Vollkommenheit d. neuen Dbllg. Pari erheben, und man sie mit der Zeit vielleicht um z. p. 6. über den Merth worauf sie lauten, werde bezahlen mäßen. Allein dieses ihr Steigen wird kein Fallen der übrigen alten Obligationen verursachen. Es werden vielmehr diese alten Obligationen sich unverändert bcy ihrem Pari erhalten, indem es nicht von den äußerlichen Annehmlichkeiten eines Papiers, sondern von dessen innerlichen Güte, das ist von der Sicherheit seiner Hypotheck und der Größe seiner Ertragniß abhänget, daß solches bey E«können M öf, seinem ursprünglichen Wehrte verbleibet. Um sich aber Wen Gläubigern diesfalls gegen alle Besorgniß sicher zu stellen, so dürften ihrceÄhenMi^ E, meinem Vorschläge zu Folge, derBanco, die Stände, DMMEN in nebst denen übrigen öffentlichen Fonds, dem Publico an- tionm ankeren, bieten, dessen alte Obligationen auf Begehren in Loupons- Obligationen umzusetzcn. Hierdurch würde ein jeder, der solche für vorzüglich achtete, dieselben zu erhalten sich im Stande finden; dahingegen diesen Fonds keine andere als die FabricirungS-Kosten verursachet werden würden, welche ein jeder der gedachte Obligationen begehrte, selbst zu tragen sich entschließen dürfte. 27-erEinwmf. Wieben und zwanzigster Rinwurf. Der Baneo hat sich anerboten die versprochenen 6. Millionen nicht weniger zu verschaffen. ^jer Baneo hat sich anerboten eben diejenige Summe von ^ 6. Millionen, so dieser Vorschlag verspricht, vermittelst der gewöhnlichen Anwendung seines Lredites zu verschaff XXVII. Einw. Vors, keinesweges gleichgültig. I6z schaffen. Sollte also auch gegenwärtige Einrichtung so es ist also die ^ wohl für unschädlich als für thunlich befunden werden; so^Mmg' als 6nc wäre doch solche jederzeit nur als gleichgültig anzuschen / und folglich, da man nie eine Neuerung ohne Noth einführen muß, zu verwerfen. ntwort. Antwort. LWenn sowohl mein Vorschlag als das Anerbieten des unterschied M-. -ZZA. . . ^ ^ sckmdervondem S)V Banco, eines wie das andere, die gleiche Absicht Bamo und der hätten, dem Staate eine Aushülfe von 6. Millionen zu denen s-hl^g"zu rcrsKaft Bedürfnißcn des bevorstehenden Feldzuges zu verschaffen;^" Geldhulft. so ist kein Zweifel, daß diejenige Methode, welche sich der gewöhnlichen Mittel bediente, den Vorzug verdienen würde. Allein der Banco begnüget sich blos diese 6. Millionen auf- zubringen, ohne den öffentlichen Credit weder zu erheben, noch zu erleichtern, ohne dem Wucher zu steuren, ohne den Staat der Rothivendigkeit der gezwungenen Mittel zu cntübrigen. Mein Vorschlag hingegen schränket sich kei- ncswcges dahin ein, gedachte 6. Millionen für das gegenwärtige vorräthig finden zu lassen; es hat solcher den wich- tigern Gegenstand, durch eine beständige Wiederholung der nchmlichen Operation die Fonds zur Fortsetzung des ganzen Krieges zu verschaffen. Die verschiedenen zu einem Endzwecke abziclenden Thcile desselben bestehen, in der Erhebung des verfallenen Kredites in der gestimmten Monarchie; in der Steurung deö Wuchers; in der Hervorbringung des T s überall ,64 XXVII. Linwurf. überall eingesperrten Geldes; in der Aufhebung des gezwungenen Tredi tes,derZahlungcn mit Obligationen,und der möglich gewordenen Verminderung der allzu beschwerlichen außerordentlichen Auflagen; in einer neuen Befestigung des öffentlichen Kredites auf das zukünftige, durch die neue alle Mißbräuche ausschließende H-meurlcltset so man demselben mittheilet; in der Einführung einer Form von Obligationen, die vollkommener ist, als sie sich bisher noch in irgend einem Staate bekannt findet ; in derDorstellung des noch nicht einge- gangenen Geldes durch Papiere, welche dasjenige, was in rs zwar sicher ist, jederzeit auch m tempore sicher stellen; in einer neuen Art endlich die Rückzahlung auf die wirthschastlichste, sicherste, und dem Publico angenehmste Weise zu bewirken. Einfluß der vor-- Bey dieser Bereinigung von Mitteln scheinet man sich nMg°"°uf^!e'zugleich die Hosnung machen zu könne», daß die Einführung' Mßr/^"rung gedachten Vorschlages einen nützlichen Einfluß in öffentlichen L». A^hung der Verwaltung sowohl, als der Natur unstrs öffentlichen Kredites, welcher sich in gewisser Betrachtung verschiedenenMängcln ausgesetzet findet,Hervorbringen werde. Nachdem dieser erste Versuch gcrakhen , so dürften vielleicht diejenigen unserer öffentlichen Fonds, welche bisher, ausBesorgniß im Falle der Roth keinen hinlänglichen Vorschuß aufbringen zu können, mitten im Frieden, ohne einige gegenwärtige Bedürfniß, alle ihnen angebotcne Kapitalien anuehmen , sich im Stande befinden eines so kostbaren HülfSmittels zu entbehren. Sie würden weder den Vorschlag keinesweges gleichgültig. i6z dm Umlauf ferner der in ihren Lassen aufgehäuften Summen berauben, noch für solche viele Jahre lang unnöthige Jntereßen, ohne Unterschied an Einheimische und Fremde bezahlen wollen. Es würde vielmehr die Gewißheit, eia jedes zukünftiges Darlchn durch Zahlungs-Papiere vor- stellen zu können, nebst dem vermittelst der LoupviiS-Obli- gationen verschasten Vortheile, die baakm Summen, Key der ohne dem schon durch ihre Dcyhülfe verdoppelten anzu- legenden Geldmaaße, doppelt so geschwinde eingehen zu machen , diese Fonds vermuthlich dahin bringen, nach dem Deyspiele von Frankreich und Engeland, zu denen Zeiten da sie sich ohne wirkliche Dedürfniße befänden, ihre Lassen für alle Einlagen verschlvßen zu halten. Die hierdurch verminderte Leichtigkeit, durch eine unumschränkte willkühr- liche Anlegung seiner Lapitalicn bey denen öffentlichen Fonds, ohne Arbeit einen Ruhen von seinem Gelde zu ziehen, würde entweder dem Fleiße zur Aufmunterung dienen, oder die Besitzer des Geldes zwingen die öffentlichen Papiere im Publico selbst aufzukaufen. Hierdurch würden diese nunmehr gesuchten und sich nicht mehr willkührlich vermehrenden Papiere, nicht nur ein über das baareGeld gewinnen , sondern es würde auch bey der denselben mit- getheilten zum Umlaufe so bequemen Form, und bey errichteter Börse, die Gewohnheit sein Geld denen öffentlichen Fonds unmittelbar aufzukündigen, nach und nach in Vergessenheit gerathcn, dadurch aber der Lredit derselben X z zu l66 XXVIII. E in Wurf, zu Kriegs-Zeiten / da solcher jederzeit dieser unglücklichen Aufkündigungs - Frcyheit unterlieget, erhalten werden. La es würde diese verminderte Aufkündigung eine neue gleich ersprießliche Verminderung derjenigen Summen verursachen , so gedachte Fonds, auch ohne Rücksicht auf zukünftige Bcdürfniße, blos um dieser Aufkündigung zu begegnen, iod bey sich liegen lassen, für welche sie gleichfalls Jntereßen entrichten, und welche folglich ihre dem Staate geleistete Vorschüße, über die anscheinenden z. x. L. um so viel veriheuren müssen. kttieswegk« ^ Aus der blossen Anführung dieser so verschiedenen Vor- «ch«»E^ ^ thcile ergiebet sich, daß die vorgcschlagene Finanz - Einrichtung keinesweges unter die ihrer Natur nach gleichgültigen Dinge, welche man willkührlich thun oder lassen kann, zu rechnen scy; sondern daß dieselbe vielmehr eine innerliche Güte besitze, welche ihr weder bey so gefährlichen - Umständen wie die jetzigen, die Ausschließung zu geben, noch selbst den Vorzug vor der gemeinen Art zu verlogen gestattet. EEinwmf. Hcht und zwanzigster Uinwurf. »erBÄWn Ms ein schädlicher Vorschlag, zu Fortsetzung des Krie- ^ geS den Gebrauch des Kredites der Erhöhung der hungderAuflage» Auflagen vorzuzichen. Um die Untcrthancn einer vorbey- gehenden Bürde zu entheben; so beleget man dieselben mit bc- Credit im Rriege den Auflagen vsrzuziehen. 167 beständigen Auflagen. Wenn solche mitten in der Gefahr diejenigen äußersten Kräfte aniyenden , welche die Gefahr nothwendig machet; sogeschichet solchesblos in derHofnulig, bep hergestellter Ruhe der Früchte derselben hinwieder zu genießen ; welche man ihnen doch nie empfinden lassen kann , wenn die sich beständig anhäufenden öffentlichen Schulden, dieAusgaben des Staates von Tage zu Tage vergrößern. Antwort HMein Vorschlag gründet sich keinesweges auf ein falsches Mitleiden. Ich kenne den Umfang des Unglückes eines verschuldeten Staates. Ob wir gleich unter der Last seufzen, welche uns unsere Vorfahren hinterlaffe» haben; so müssen uns doch ihre Fehler belehren, unfern Nachkommen nicht eine gleiche Bürde zu überlassen. Wenn ich vorgeschlagen habe sich vorzüglich des Kredites Di- währ-nd r-r zu bedienen; so habe ich nur die Hälfte meiner Meynung er- «lKs^dir-« öfnct. Ich habe nämlich mein Absehen blos auf die gegen- summ-nUm-» wärtigen Kriegs - Läufte, keinesweges aber auf den bevor- dm^-chD-^" stehenden Frieden gerichtet. Eben diejenigen Summen, wel- che man bcy diesen unglücklichen Zeiten nicht anders als mit großer Beschwerlichkeit aufgebracht haben würde, könnten meines Erachtens, nach hergestellter Ruhe abgcfordert werden, da solche ohne Schwierigkeit emgehcn würden. Eine Auflage auf die Ueppigkcit; auf verschiedene Zweige der Der- brauchung von derzweyten und dritten Nothwendigkeit; eine Steuer l68 XXVIII. EiNwurf. Steuer auf diejenigen Nassen von Einwohnern, welche^ bisher keine Abgaben entrichten; eine Kapitalisten - Steuer in Ansehung der Privat - Hypotheken, in denen Provinzen wo solche sich bisher befteyet finden; einevorbeygehende Kopfsteuer, welche insonderheit nur den Reichen beträfe; eine mit Ge- ' schicklichkeit zu bewirkende Heruntersetzung der Jntereßen der Staats-Schuld; anreizende Lotterien: * diese verschiedenen Gegenstände zusammen genommen, welche keineswegeS dem armen Untecthäne zur Last fallen, werden eine ergiebige Aushülfe verschaffen,und nebst der wirthschaftlichsten Abstellung aller überflüßigen Ausgaben, einen Rückzahlungs-Fonds zuwege bringen, welcher im Stande seyn wird, die Tilgung der gesäumten während des Krieges aufgenommenen Schulden vielleicht in io. oder 12. Jahren zu bewirken. Es ist, rey der ge- Wenn ich mich in gegenwärtigem Dorschlage begnüget faßung von Euro-HM , zu dieser Rückzahlung nur 2, xro Leut anzuverlan- ^LigÄTu-l gen; so ist solches bloö aus Beysorge geschehen, durch Aube- «n Schulden auf gchrung,eines größeren Fonds Schwierigkeiten zu veranlassen; indem ich gestehe daß die durch solche erst in 254. Jahren zu bewirkende Tilgung, für die unruhigen Zeiten zu langsam ist, in - Auf den Fall d« man nach Endigung des Privileg« des jetzigen l. °«° äi Qenuli, eine andere Lotterie einzuführen gedachte; so werden in der Beylage zwey Arten von Lotterien vorgeschlagen, welche, nebst Ersetzung desjenigen Nutzens, den gedachtes jetziges Lotto dem Ae- rarro verschaffet, einen beträchtlichen Gewinn übrig lassen würden , der zu einem Rückzahlungs- Fonds angewendet werden könnte. Credit im Rricge den Auflagen vsrzuziehen. 16) in welchen wir uns befinden. Der Stand des Krieges ist gleichsam der natürliche Zustand von Europa geworden; unsere kriegerische Staats - Verfassungen, welche sich niemals entwasnen, scheinen nur die Waffen niederzulegen, um eines kurzen Stillstandes zu genießen. Derjenige Staat, welcher inskünftlge seine Schulden von einem Kriege zum andern wird anwachsen lassen, welcher verabsäumen wird, die wahrscheinliche Dauer seines Ruhestandes nach den Kräften seiner Nachbarn auszurechnen, um die Mittel seiner zu bewirkenden Befreiung nach dieser Dauer abzumessen ; ein solcher Staat, sageich, wird sich seinen Untergang vorbercitm,und in kurzer Zeit aufhvren sein Ansehen unter den übrigen Mächten zu behaupten. Man darf sich nur der gänzlichen Entkräftung von Spanien im vorigen Jahrhunderte erinnern, welches Jntereßcn, die von Larls des V. Zeiten herrührten, entrichtete; man darf nur den gegenwärtigen Zustand von Holland betrachten, welches unter der Last seiner öffentlichen Schulden zu Boden lieget. Da die Anzahl der Armeen, und die Kosten der Kriege zu unseren Zeiten annvch verdoppelt worden, so haben diese traurigen Wahrheiten dadurch eine doppelte Stärke erhalten. Dieses sind meine Grundsätze soviel dasZukünstlgean- langet; für das Gegenwärtige aber bestehen solche in folgendem. Ich betrachte den Krieg als eine Krankheit des Staats- ^Eqöhung^er Körpers. Ein Mann der mit einem starken Fieber behaftet SnedeasMea er. ist, hat nicht eben die Kräfte als wenn sich solcher gesund iestm aber u»erf „ . kragkchseyn. A be- t7o XXVIII. Linwurf. befindet. Nicht anders verhält- es sich mit einem Staate. Diejenige Last/ welche zu Friedens-Zeiten erträglich ist / kann zu Kriegs-Zeiten unerträglich werden. mäßigcnAuflE M"" dürste inzwischen den Einwurf mache»/ ob der eüwöEMs Miedst M seyn werde? Hierauf antworte ich/ länglich. solcher / wo nicht allein/ wenigstens mit mäßigen Austagen hinreichend seyn könne/ so bald man ihn aber mit allzu starken Auflagen verknüpfet, zulänglich zu seyn aufhöre. In einem Kriege/ welcher von einer solchen NaE ist wie der jetzige, da der dritte Theil der erforderlichen außerordentlichen Summen aus der Fremde hcreinstießet, und folglich die umlaufende Geldmaaße beständig vergrößert; mit denen vorgeschlagenen Mitteln, welche bey dieser bereits vermehrtenGeldmaaße, deM öffentlichenLredite so vieleQucllcn von einer bisher unbekannten Ergiebigkeit anbietcn, muß daß durch die Bedürfniße der Armeen vertheilte Geld, mit Durch ükermäßi- eben der Geschwindigkeit/ wie es ausgegeben worden, ge Auflagen wird den öffentlichen Darlehnen wiederzufließen. Wenn deffewea ettlge- man hingegen beträchtliche Auflagen anleget; so suche» die Pri- schranket. Mpecsonen/dcnensolche zugetheilet worden,dasjenige baareGeld an sich zu ziehen, welches,da es wegen der unterbrochenen Handlung keine andere Anwendung hatte, die Erfüllung der an- gestellten freywilligcnLredit-Operationen befördert hätte. Da diese Privatpersonen gezwungen sind, die ihnen zuerkannte Summe zu entrichten, und sie solche durch ihre Erspahrniße nicht erschwingen-können; so bieten sie vortheilhastere Bedin- gun- Credit im Rriege den Auflagen vprzuziehen. 171 gungcil als die öffentliche» Larlehne an, um dieselbe vorzüglich zu erhalten. Es steigen also die Interessen; es wird durch die Noth dieser Kontribuenten dem Rabatt-Handel der öffentlichen Papiere Thüre und Thor geöfnet; die freywilligen Darlehne hören auf in hinlänglicher Menge einzufließen, und der Staat stehet sich genöthiget zu noch gewaltsameren Mitteln gu schreiten, welche eine neue noch größere Erhöhung der Jntereßen verursachen, bis endlich durch einen unvermerkten, zugleich aber unvermeidlichen und leider durch die Erfahrung erwiesenen Fortgang des Uebels, das Geld welches an sich im Ucberflußc vorhanden ist, selten wird; und bey denen sich einander selbst im Wege stehenden Maßregeln, alle Hülfsmittel auf einmal erschöpft zu seyn scheinen. Svlchemnach ist also die Hinlänglichkeit des Kredites, die Unzulänglichkeit der Auflagen, die Unmöglichkeit diese bcyden Mittel mit einander zu vereinbaren; diese drey Sätze, sage ich, sind wenigstens als wahrscheinlich anzusehen. Diese Gründe werden sich vcrmuthlich nicht ferner durch die bloße Anführung alt hergebrachter Maaßregeln bestritten sehen. Man wird die Nachtheile erkennen, die Un- terthanen eben zu der Zeit darnieder zu drücken, da ihr Elend auf das höchste gestiegen ist, und solche durch Abforderung des Unmöglichen , in den äußersten Nothstand zu versetzen. Man wird vielmehr eben dieselbe Summe in mäßigen Theilen, auf verschiedene Friedens-Jahre auszutheilen suchen, da der Ackerbau, die Künste und die Handlung sich Ir wie- I7L XXIX. Einwurf, wieder m Aufnahme befinden werden. Sollte aber eine so nützliche Verfügung einiges Mißvergnügen erwecken; so weis ein weiser Landesfürst, dessen Herz jederzeit gegründeten Klagen offen stehet,solche von grundlvsenBeschwerden zu unterscheiden; er begnüget sich das Wohl des Staates zu befördern, ohne selbst das Opfer der Dankbarkeit zu verlangen. -ssterEmwurf. und zwanzigster Umwurf. AlistNmbaa-' Mer Rabatt-Handel ist an sich selbst dem Staate gleich- unMwch End ^ gültig. Durch solchen wird kein Geld aus dem Lande sondern blos das Vermögen des einen Untcrthans N«tt°ncn statt. andern zugewendet. Man stehet die öffentlichen Papiere in allen Ländern zu Kriegszeiten fallen , und zu Friedenszei- tcn wieder empor steigen. Antwort. Die Gerechtigkeit des Landesfurften erfordert die Jnn- haber der öffentli- chenPapiere keinen Schaden leiden zu lassen. ntwort. er Verkäufer eines öffentlichen Papieres, welcher an diesem Zeichen seiner an den Staat habenden Anforderung einen Verlust erleiden muß, ist ein getreuer Unter- than, der sich um deswillen gestrafet sichet, weil er dem Staate beygestanden. Obgleich die Handlung des Käufers an sich selbst nicht als unerlaubt angesehen werden kann, weil solcher diejenige Gefahr übet sich nimmt, deren Größe das vereinigte Publicum gleichsam bestimmet zu haben scheinet; so erfordert gleichwohl bcydes die Redlichkeit und die Gerechtigkeits-Liebe des Landesfürsten, alles anzuwenden, um - -- sei- Nachtheile des Rabatt-Handels. seinem Gläubiger diesen Verlust nicht empfinden zu lassen. Es ist unstreitig daß der Wucher mit den öffentlichen ^" gereichet M Papieren, eine wirkliche Verarmung des Staates verursa- des che. Der Fremde, welcher auf das Fallen derselben aufmerksam ist, suchet sich dessen zu nutze zu machen, und wird solchergestalt der Verlust des Verkäufers der Verlust des Staates. Bey gefährlichen Umständen da der Staat des Ver-Gr EsMen- trauens notwendig hat, ist der Verfall der öffentlichen sn«- Papiere als ein wahres Unheil anzusehen. Diejenigen so demselben ihr Geld anleihen, wollen die Gefahr so sie laufen auSrechnen. Es wird also der Staat gezwungen höhere Jntereßcn anzubicten, und solchergestalt dem an sich bereits so großen Uebel der öffentlichen Schulden, ein neues Uebel hinzu zu setzen. Der größere Gewinn, welchen die Besitzer des Geldes Er^rmlassetbas in derAufkaufung dieser Papiere antreffen, verhindert solche Geldes, ihre Lapitalien unmittelbar bey denen öffentlichen Fonds an- zulcgen. Dieser Gewinn wird das Maaß der Bedingungen so sie anverlangen. Selbst bey dem größten Uebcrstuße von Gelde flehet man an der einen Seite die Gewinnsucht, an der andern das Mißtrauen, alle Baarschasten verschwinden machen. Wir haben in gegenwärtigem Kriege von diesen Wahr- Erfahrung des ge- Heiken die betrübte Erfahrung gemachet. Da der Staat AEM»Knc- durch den Rabatt-Handel der Aushülfe des freywilligen Lre- I z diteS 174 XXIX. Elnwrrrf. dites beraubet worden , und folglich die unermeßlichen Bedürfnisse des Krieges nicht mit baarem Gelde bezahlen können; so hat man der heilsamen Methode der Unternehmungen entsagen/ und sich denen unvermeidlichen Nachtheilen einer für Rechnung des Landesfürsten geführten Verwaltung unterwerfen müssen. Da nun gleichfalls der Wucher auch diejenigen Obligationen unter ihren: Wehrte fallen gemachet, mit welche» man sich in Ermangelung baaren Geldes/ genöthiget gesehen die Zahlungen zu verrichten, so ist der Preiss aller in solchen gezahlten Naturalien in eben der Derhältniß gesteigert worden, in welcher diese Obligationen sich unter ihr Pari erniedriget gefunden, indem man den Empfängern derselben , in gedachtem Preise, den vorauszusehenden Verlust zu gute gerechnet, den sie bey ihrer Verhandlung zu erleiden haben würden. Der Abzug von io. x. 6. welchen man sich erst kürzlich genöthiget gesehen denen gezwungenen Darleihern zu gestatten , dienet zum Beweise deS auf das höchste gestiegenen Uebelö, um so vielmehr da man sich nicht einmahl mit einiger Gewißheit schmeichlen kann, daß diese eingestandene Begünstigung gedachten Darleihern die aufgelegten Summen entweder leichter oder zu wohlfeileren Bedingungen werde antrcffcn lassen; indem die Besitzer des Geldes, nachdem sic sehen, daß der Staat sich einen Theil deS von diesen Darleihern zu erleidenden Verlustes zu tragen entschließet, ihrer Haabsucht vielleicht um so viel weitere Gränzcn setze» werden. ES Nachtheile des Rabatt-Handels. 175 Es ist nicht zu läugnen, daß der Krieg fast In allen Mittel dem D-r- Ländern den Verfall der öffentlichen Papiere nach sich zie-a>m he, und bey der vermehrten Anfrage nach dem Gelde, daAS^" die Menge desselben gleich verbleibet, eine Steigerung der Interessen verursache. Allein es ist nicht weniger richtig, daß wohlergriffene Maßregeln sich im Stande befinden diesem Uebel gewisse Schranken zu setzen , und die Ursache, warum solches bey uns Liese Schranken überstiegen, hauptsächlich in der Ermangelung einer Börse, und In der unbequemen Form unserer öffentlichen Papiere gcsuchet werden müsse. Es würde demnach unverantwortlich seyn, wenn wir, nachdem die Ursachen unsers Unheils am Tage liegen, eine Gleichgültigkeit bezeigen wollten , uns davon zu befrcyen. reyßtgster Uinwurf. Z°sterEinwmf. sie Papiere aller öffentlichen Fonds ohne Ausnahme wer-D» MEage- den gegenwärtig mit Verluste verhandelt, indem wohl die während des Krieges ausgeschriebenen gezwun-u«d>es° «staun- genen Larlehne, als die in Papieren bezahlten Licferunge, verfallenen Panne erstaunliche sich über dreyßig Millionen erstreckenden srmgen."" Menge derselben in das Publicum gebracht, welcheauf einmahl ihre Zahlung suchet. Es würde daher ein beträchtlicherer Fonds, als die vorgeschlagcnen 1200020.fl. erfordere das^Aera- derltch seyn, um solche im Umlaufe zu erhalten; da zugleich Aachen se». dieser Fonds das Aerarium einer so ansehnlichen Summe, bülst- die 176 XXX. Li N Wurf, die solches durch die Achtungs-Papiere erspahret hätte, berauben , mithin dem Verschlage einen Theil seines rcinc- sten Nutzens benehmen würde. UrlöA'Än 3 « Frankreich sowohl als in Engeland findet sich eine dea Verfall der Aörse cingeführtt, allein dadurch wird daselbst der Verfall „me nicht rer- dxr öffentlichen Papiere gleichwohl nicht verhindert. Die Böhmischen Wenn man den Böhmischen und Mährischen Ständen SckM Mtden antragen wird ihre alten Obligationen in Loupons - Obli- ihrer attm SLli- gationen umzusetzen; so werden solche diesen Vorschlag auf K" sriiMw- eben die Weise verwerfen, wie die R. Oe. Stände denselben MN verweigern, abgeschlagen haben. Es ch also der Er- Solchemnach ist also der Erfolg der gegen den Wu- Wucher^vorge- cher in Vorschlag gebrachten Mittel/ auf welchen sich gleich- NuMwiß.d^ wohl ^Erfolg der ganzen Operation gründet, als sehr zweifelhaft anzusehen. Dorrüglicheres KZ wäre ein einfacheres Mittel vorhanden die öffcnt- Mittel die rerstl- /, ^ lene,iPapiere wie- lichen Papiere wieder zu ihrem Pari zu erheben. Man durs- iuekhevm ^ tc nur eine Verordnung ergehen laßen, daß alle Gläubiger solche von ihren Schuldnern zu gedachtem Pari anzunehmen verbunden seyn sollten, und den Gerichts-Stellen befehlen darauf zu sprechen. Alsdann würde Niemand diese Papiere unter ihrem wahren Wehrte weggeben wollen , und folglich der Wucher in Ansehung derselben nicht mehr statt finden können. Ant- Wiedererhebung dev verfallenen Papiere. 177 N t wort. Mch bin weit entfernet die Steurung des Wuchers W als ein leichtes Unternehmen anzusehen. Meine Antwort wird sich dahin einschränken, daß die zu diesem Ende vvrgeschlagene Mittel einen wahrscheinlichen Erfolg haben können, ohne mich jedoch in Ansehung der Geschwindigkeit desselben zu etwas gewissen anheischig zu Antwort. machen. Obgleich alle zum Verkaufe angebotene öffentliche Pa-A"mAon »e Piere ohne Ausnahme die Wirkungen der Oberhand cmpfin- Pa- den, so der Wucher genommen; so ist dennoch zwischen den,p>-rm aufcm>»-hl gesammten Belaufe derselben, und derjenigen Menge, welche wirklich die baare Zahlung suchet, ein Unterschied zu machen. Die Schätzung der Naturalien, so in Böhmen und Mcngcwn Pam. Mähren mit Papieren bezahlet worden, ist zu einem für«»'Besitze» a»f- die Verkäufer weit vortheilhaftercn, als dem gewöhnlichen Preise geschehen. Es hat sich also ein jeder dieser Verkäufer im Stande gesehen, vermittelst der durch solchen verursachten reinen Vermehrung seiner Einkünfte, eine Erspahrniß zurück zu legen. Diele haben, um den gan- zen ihnen dadurch zuwachscnden Gewinn beyzubehalten, Geld zu weniger harten Bedingungen auf ihre Güter ausgenommen, und sich damit ihren Unterhalt verschafet, das Papier aber aufbewahrct. Andere haben ihre Ausgaben ein- Z geschrän- l 178 XXX. Einwurf. geschränket, um den Verlust zu vermeiden, den sie bey Derhandelung ihrer Papiere hätten erleiden müssen. Diejenigen dieser Papiere, welche Pupillen sind gezahlet worden, inglcichen der größte Theil derer, welche Geistlichen zuständige Domini» an Zahlungsstatt erhalten , befinden sich annoch in den Händen ihrer ersten Jnnhaber. Diejenigen endlich so die Wucherer gegenwärtig besitzen, müssen gleichfalls notwendig in ihren Händen verbleiben, weil solche auf keine andere Weise als durch Aufbewahrung dieser Papiere bis nach dem Frieden, da dieselben wieder zu ihrem Pari gestiegen seyn werden, den Vorgesetzten Gewinn machen können. Wenn man also alle Papiere, so aus diesen verschiedenen Ursachen von ihren Besitzern aufbewahret werden, mit denen vergleichet, welche die baare Zahlung wirklich suchen; so wird man finden, daß sich der Belauf dieser letzteren auf eine weniger beträchklicheSumme erstrecke. Die Ursachen der Sr viel hicrnächst die Obligationen des Banco, der D-rhLndÄM Stände, und der übrigen öffentlichen Fonds anlanget; so dunhniemcnDor'.^^^n solche von ihren Besitzern gleichfalls nicht anders schlag aufhören, als im Falle der äußersten Noth von der Hand gegeben. Vlos die gezwungenen Darlehnc sind es, welche eine außerordentliche Derhandelung derselben veranlaßen; und so bald sich solche erfüllet finden, so tritt alles wieder in seine natürliche Ordnung. Da nun nach meinem Vorschläge der Staat weder von dem gezwungenen Kredite Gebrauch machen, noch sich der Obligationen zur Zahlung der Lie- ftrun- v Wicdcrerhebung dev verfallenen Papiere. 179 ferungen ferner bedienen wird; so kann der Belauf der zum wirklichen Verkaufe angebotcnen öffentlichen Papiere kei- nesweges mehr eine so ansehnliche Summe ausmachen. Die isooooo. fl. so ich als einen Fonds zur Wieder-Die »oegelMge- erhcbung des Kredites dieser Papiere in Vorschlag bringe, M sind keincswcges die einzige Summe, deren Wirkung sich auf diesen Endzweck erstrecket. Man muß zu solchen gleich- falls den so beträchtlichen Belauf der in den Händen der Mittlern und niedrigen Llaße von Einwohnern im kleinen Verschiedene Sat- verthcilten Gelder rechnen, welche die zu Anfänge annvch mit der>i°de/Pr,?at- Rabatte gehende Obligationen von zo. fl. auf der Börse be-W Endzweck^ gierig einhandeln werden. Man muß betrachten, daß dicKA^ Wucherer selbst mit ihrem Geld-Vorrathe, die zur Aufkau- fung dieser Papiere angewandten Summen bald vermehren werden, wenn alle Verkäufer gedachter Börse zueilen, und erste« sich folglich nicht mehr in ihrem Hause gesuchet sehen. Es müssen nicht weniger die so ansehnlichen Kapitalien in Erwägung gezogen werden, welche von der Geistlichkeit, von denen so ihr Vermögen, insonderheit während des gegenwärtigen Krieges , auf eine unrechtmäßige Art erworben, und andern die solches zu verbergen Ursache zu haben glauben, eingcsperret werden; und läßet sich endlich mit der Zeit auch auf die bisher zum Ausleihen auf Pfänder angewandten Summen Rechnung machen. Liese vier verschiedenen Gattungen von Geldern also, deren jede sich auf einen höheren Belauf als der vorerwähnte von dem Aerario angewandte Z - Fonds Nutzen einer Börse. ISÄ XXX. L in Wurf. Fonds von lsooooo. st. erstrecket, dürsten vermuthlich die durch solchen vorgcfttzkc Absicht auf gleiche Weise befördern-, und denselben zu Erreichung seines Endzweckes um soviel mehr hinlänglich finden lassen, als eines TheilS gedachter Fonds die verfallenen Papiere nicht auf einmahl zu ihrem Pari aufkaufet, sondern solche nur nach und nach jederzeit um einige Procente steigen machet, andern TheilS aber vermittelst einer geschickten Wieder-Verhandlung der aufgckauf- ten Papiere, seine Laße von Zeit zuZeit wieder mit baarem Gclde anfüllet; da zugleich gedachte 1200000. fl. um soviel weniger als eine Verminderung des Nutzens des vvrgeschla- genen Sistems angesehen werden können, als solche das ein- tzige Mittel sind, durch Herstellung des verfallenen Vertrauens, die allein ergiebige Geld-Quelle des freywilligcn Kredites wieder zu eröfnen, und durch solchen dem Aerario zehnmahl größere Summen als diese demselben anfänglich entzogene Geldhülfe zu verschaffen. Zu Widerlegung derjenigen die an dem Nutzen einer Börse ziveistcn, kann das Erempel eines Jahrmarktes dienen. Daselbst zwinget der Zusammenfluß der Verkäufer, einen jeden ins besondere den Preiß seiner Waare zu erniedrigen, und verursachet folglich die Wvhlfeilkeit derselben. Nicht anders ist es mit einer Börse. Ein jeder Aufkäufer der öffentlichen Papiere fürchtet sich für einen andern seines gleichen, und bietet daher etwas vvrtheilhaftere Bedingungen a», als er Hey einer im geheimen geschlossenen Negotiation gethan hätte, da Wiedererhebung der verfallenen Papiere. i 8r da er nicht besorgen konnte, daß ihm sein Gewinn von einem andern würde entzogen werden. Wenn sich in Frankreich und Engclland keine Börsen errichtet fänden; so würden die 'öffentlichen ^PaOre. daselbst NHAHAe noch mehr imWehrtc fallen. Diese Länder befinde» sich in soMimWe-rte dem entgegen gesetzten Falle von demjenigen in welchem wir uns gegenwärtig befinden. Sie schicken jährlich baar Geld aus dem Lande, um den Krieg in der Fremde zu führen, und wird ihnen folglich die Aufbringung der zur Fortsetzung desselben erforderlichen Summen immer schwchrer. Bey uns hingegen vergrößert sich die Geldmaaße von Jahre zu Jahre, durch den Zufluß des aus der Fremde zur Führung des Krieges hereinkommendcn in unseren Erblanden selbst verzehrte» Geldes, und werden folglich die Quellen des einhci- mtschenTredites beständig reicher; derjenigen so verschiedenen neuen Geld-Quellen nicht zu erwähnen, die mein Vorschlag, ohne einige wirklicheBermchrung der allgemeinenGeldmaaße, den öffentlichen Darlehnen in denen bisher zum Dienste des Staates unnützen Geldern verschaffet. Hierzu kommen noch folgende Anmerkungen: daß diese Staaten beyderseitS den so heilsamen Gebrauch der kleinen Obligationen nicht kennen, indem sich in Frankreich der kleinste Belauf worauf die öffentlichen Papiere lauten, auf ioOo. Livres oder 4oo.fi., in Engellavd hingegen aufioo. Ps. St. oder 950. fl. erstrecket, mithin daselbst die Lapi- ckalien sich nicht in so kleine Summen zertheilen lassen. Z z Daß I?2 XXX. Einwurf. Daß sich m solchen in geg> »wattigen Kriegs - Zeiten keine Laße errichtet findet, um den Lredit der öffentlichen Papiere aufrecht zu erhalten; Daß sich der öffentliche Lredit daselbst noch weit höher wie bey uns hinauf getrieben findet; Daß in Frankreich der Verfall der Handlung, nebst dem erstaunlichen Gewinne so die für Rechnung des Königes angestellten Unternehmungen verschaffen; in Engelland hingegen die Hcruntersetzung der Jntercßcn der Staats-Schulden von auf z. x. 6sut, welche, da sic im Jahre 1757. das ist mitten im Kriege erfolget, nicht auf eben die Weise wie im Jahre 1749. vorbereitet werden können, einen ausserordentlichen Verfall der öffentlichen Papiere verursachen, dem sich unmöglich Vorbeugen läßet. Dorl-er-itungs- Zu der Zeit als ich die neuen Obligationen denen R. O. ÄmmOMga- Ständen in Vorschlag gebracht habe, konnten solche von den ttonenw «Um Wirkungen derselben nicht anders als Nach meinem Bortrage, kamt machw, und und in der Entfernung urthcilen. Alsdann hingegen, wenn Ständen als eine man dieselben den Böhmischen und Mährischen Ständen an- v^lanMlaffenE tragen wird; so wird die Vorbereitungs-Operation des Ober-Lammer-Amtes ihre Vorzüge bereits durch die Erfahrung haben kennen lernen. Es werden die Privat-Personen, um den Verlust zu vermeiden den sie auf ihre alten unbequemen Obligationen zu leiden hätten, die Vcrwande- lung derselben in diese neuen Obligationen als eine besondere Begünstigung bey den Ständen begierig anverlangcn. Rach Wiedererhebung der verfallenen Papiere. i8z Nach dieser Beurthcilung der vorgeschlagenen Opera- Eummfe tion, bleibet mir nur noch dasjenige Mittel zu untersuchen ^Erhebung dm übrig, welches man an deren Stelle zu setzen suchet. v"« rorgeschlage- Die Annehmung der öffentlichen Papiere unter den Die gebotene A»-. Privat-Personen läßet sich nur alsdann gebieten, wenn diese "munterdmPri-. Papiere zugleich in denen Landesfürstlichen Laßen an Zah-^UDch- lungsstatt angenommen werden , indem dieselben nur dadurch dm ^ die Eigenschaft einer Münze erhalten. Eine solche Bcrord- ^ ->»- unbü' nung, wre m dem Ernwurfe vorgeschlagen wird, würde selbst mitten im Frieden unbillig scyn, da die öffentlichen Papiere al pari gehen, und die Fonds die Capital-Zahlungen in denen landüblichen Aufkündigungs-Fristen verrichten. Um wie vielmehr also würden nicht die Gläubiger in dem gegenwärtigen Augenblicke sich darüber zu beschwehren Ursache haben, da der öffentliche Glauben, um uns nichts zu verheilen, sich durch die, obwohl nicht leicht zu vermeiden gewesene Versagung dieser Lapital - Zahlungen , verletzet findet. Wenn auch gedachte Verordnung eine größere Anfrage §- würde dieses nach diesen Papieren verursachen sollte; so würde man sichet."Sn?d"- dennoch nicht mit derHofnung schmeicheln können, dieselben Mmeröll^rn vollkommen wieder bis zu ihrem Pari steigen zu sehen. Da demnach dem Sinne des Einwurfes, die gezwungenen Larlehne, und die Zahlungen mit Obligationen nicht aufhörten; so würden sich jederzeit Pcivat-Personen finden, welche entweder um die ihnen aufgelegte Summe zu erschwingen, oder um Es würde daraus eine Menge von Ungerechtigkeiten erwachsen. Das kaare Geld würde noch mehr etngesperret werden. 184 XXX. Linwurf. um sich ihren täglichen Unterhalt zu verschaffen, gezwungen wären, ihre besitzende Obligationen zu verhandeln. Da nun diese Privat-Personen, bey ihrer dringenden Bedürfniß des baaren Geldes, sich die von dem Wucher vorgeschriebenen Bedingungen gefallen zu lassen hätten; so würden die öffentlichen Papiere sich keineSwegeS bis zu ihrem wahren Wehrte erheben können. ES würde noch jederzeit ein größerer Gewinn übrig bleiben, solche im Publico aufzukaufen, als sein Geld unmittelbar dem Staate anzuleihen; mithin erjagte Verordnung, bey der unvermeidlichen Gehäßigkeit eines gewaltsamen Mittels, unkräftig seyn die Wiederherstellung des freywilligen Lredites zu bewirken. Es würde daraus eine Menge von Ungerechtigkeiten in Ansehung der Privat - Personen unter einander erwachsen. Man würde von allen Seiten sich Schuldner hervvrthun sehen, welche ihren Gläubigern die Rückzahlung in diesen dem Eelde nicht am Wehrte gleichen Papieren an bieten, und dadurch ihre verpfändeten Ländereyen zu befreyen suchen würden. Ein gewissenloser Schuldner würde seinem Gläubiger das baare Geld so er in Händen hätte, verweigern, um solchen zu zwingen sich mit gedachten Papieren zu befriedigen. Hierdurch würde das baare Geld im Umlaufe so viel seltener, und das Einsperren desselben gleichsam unter dem Schütze der Gesetze erlaubet werden. Die gewöhnlichen sowohl als außerordentlichen Auflagen, würden schwehrer ein- gehen, die gezwungenen Darleiher würden, bey dem unter den XXXI. Einwupf. Leichte Auswechslung der rc. 185 den Privak-Personen vermehrten Mißtrauen, die Aufbringung der ihnen aufgelegten Summen mit noch größerer Schwierigkeit verknüpfet finden, und es würde endlich bey allen diesen Rachtheilen dem Staate nicht der geringste Nutzen zuwachsen. in und dreyßigsler Ninwurf.3-t-rE,nwurs. ^^iejenigen 2, xro Leat, so man denen neuen .Obliga- Es wird «ich kein W» tionen, in welche man die alten Böhmischen und Mäh- rischen Pomatkcn umzusttzen anbietet, über die gewöhnlichen aus. bereits ausgeworfenen Jntereßen, als einen Rückzahlungs- Fonds wird zueigncn müssen, werden dem Acrario bey gegenwärtigen Umständen zur Last gereichen. Wollte man solchen aber gedachten Rückzahlungs-Fonds verweigern, so würde das Publicum diese neuen Ständischen Pomatkcn von einem geringcrn Wehrte achten, als diejenigen neuen Obligationen des Banco, so in Ansehung des aufzunch- menden Darlehns ausgefcrtiget werden. La man ferner bey dieser Umsetzung, einem jeden In- D«cumseßu»g der Haber emer auszuwechsrlnden alten Pomatke, der es vertan- neue Pomatten get, neue Pomatkcn von zo. ff. anbietct; so wird solches Erfüllung Ä ^ dem Erfolge der Haupt-Operation, der Erfüllung nemlichNachth-m A. des aufzunehmcnden Darlehns, zum Nachtheile gereichen.^"' Liese Zertheilung eines jeden Kapitals in so kleine Summen ist eS, welche gedachtem Darlchne alle die verschiedenen Aa neuen ig6 XXXI. Einwurf. neuen Geld-Quellen eröfnet. Wollte man also diese Quellen bereits durch die zu einer bloßen Dvrberettung dienende Operation erschöpfen; so würde man für das Larlehn keine andere als die bisherigen Geldmittel übrig lassen. ES wäre daher vielleicht verträglicher, und dem Vorgesetzten Haupt- Endzwecke gemäßer, die Derwandelung der alten Pomat- ken zwar in neue Obligationen, aber nicht von geringerer Summe als von 600. fl. zu gestatten. Es wird die Natur Endlich wird die Natur dieser neuen Pomatken dem dieser neuen Po» matten, durch die Ständischen Kredite gefährlicher gcmachct, indem man svl- küÄungs-yr^y- chen nach dem Frieden die drey monatliche Aufkündigungs- scheu Lredtte?e-'°Frcyheit eingestehet, deren die alten Pomatken sich nicht zu sicher ^ erfreuen hatten. Antwort- Die Einräumung L^irist der gegenwärtige Zustand unserer Finanzen gar lungs-Fondsm zu wohl bekannt, umaufeinenneuauszuwerfen- gi'ich notywmdig. den Rückzahlungs-Fonds für diese gesammten Obligationen zu dringen. Wenn ich in Ansehung des aufzunehmenden Darlehns 2. pro Lem. zur Tilgung anverlangct, und vorgeschlagen habe die Befrcyung öffentlich ins Werk zu setzen, so ist solches, wie schon gezeiget worden, blos um deswillen ge- schehcn, weil ich es für nothwendig geachtet, für das künftige den Grundsatz in der Monarchie einzuführen, nie eine neue Schuld aufzunehmen, obne sich zu deren Rückzahlung auf das kräftigste verbindlich zu machen. La ich einen neuen Kredit Leichte Auswechslung der alten Obligationen. 187 dik bcy einem grösten Heils wider denselben eingenommenen Publico einführen wollen; so habe ich solchen mitFeyerlich- keiten begleiten müssen, die fähig waren sich des Vertrauens zu bemeistern. Allein diese Vorsorge, welche unumgänglich war, um diejenigen Summen einfliessen zu machen, deren der Staat bedürftig ist; scheinet in dem Falle weniger noth- wendig, da das Publicum den Staat anzugehen hat, um von demselben eine Begünstigung zu erhalten; und ist vielmehr wahrscheinlich, daß solches in diesem Falle in Ansehung der ihm angebvtenen Bedingungen nicht so viele Schwierigkeiten erregen werde. Ob gleich die vorgeschkagenc öffentliche Rückzahlung§ZU'^-» ^ einen nothwendigen Einstuß auf das Vertrauen haben muß; der beybehaltenm so ist doch nicht zu besorgen, daß das Publicum Mals mitFmMrMch- Nachdrucke auf solche bestehen sollte. So sehr auch unsere Kapitalisten für da s Vorrecht eingenommen sind, ihre Kapitalien zurück zu fordern; so ist es ihnen dennoch jederzeit unbequem , die Rückzahlung wider ihren Willen zu erhalten; und wird ihnen die Leichtigkeit mit welcher sie die baa- re Zahlung auf ihre zu verhandlenden Obligationen alle Tage auf der Börse antreffen werden, nebst dieser ihnen vorbehaltenen Aufkündigungs-Frepheit, mehr als hinreichend scheinen. Inzwischen kann ich mich nicht entbrechen anzumerken, DAMkeitdie- daß cs bey gegenwärtigen Umständen eine Entschließung von der gedeilichsten Wirkung seyn würde, wenn man diesen Ob-Fonds zuzml. - snm. A«2 llga- > iz)8 XXXI. E in W u rf. ligacioncn ihren befondern unbedingten Rückzahlung-Fonds zueignete. Die in Ansehung einer bereits vorhandenen Schuld an den Tag gelegte Redlichkeit, nebst der Sorgfalt des Staates solche wieder zu ihrem Pari zu erheben, würde alle Besorgniß für das zukünftige verschwinden machen. Der öffentliche Lredit würde sich während des ganzen , Krieges ftstgestellet sehen. Die vortheilhasten Folgen dieser Gefälligkeit scheinen mir so groß zu seyn, daß ich nicht umhin kan ein Mittel vorzuschlagen, solche ins Werk zu setzen. Mittel wie solches Die besonderen Stände aller verschiedenen Provinzen insWerkjusetzen. EN Fonds in Händen , welcher zur Tilgung ihrer vor 174s. errichteten Schulden gewidmet ist. Aus diesem Fonds waren diejenigen 2, pro Leut herzunehmen, so man zur Rückzahlung dieser für die eingewechselten alten Ständischen Papiere auszustellenden Loupons - Obligationen zu bestimmen hätte. Diese Verfügung würde dem Staate vollkommen gleichgültig seyn, indem dadurch gedachter Rückzahlungs-Fonds, obgleich solcher sich einer neueren Schuld zugeeignet fände, seiner ursprünglichen Bestimmung kejneS- weges entzogen würde. Eben so wenig dürste der Lredit der alten Schuld, welcher dieser Rückzahlungs-Fonds bisher eigen gewesen, dadurch angegriffen werden, aus der angeführten Ursache, daß der Gläubiger sich begnüget, vermittelst der ihm zuständigen Aufkündigungs-Frcyheit, sein Lapital wenn er es für gut befindet, zurück zu erhalten , zugleich Leichte Auswechslung der alten Obligationen. 189 zugleich aber da die Bestrebung des Staates feine allgemeine Befteyung zu bewirken dieselbe bleibet, diese Operation ein Mißtrauen zu erwecken nicht im Stande ist. Die Möglichkeit des freywilligen Lredites gründet sich Die Stemungde« bloS allein auf die Steurung des Wuchers; diese aber ist Ah-NMA der"* ohne die Zertheilung der großen Lapitalien in kleine Sum- m men, nicht ins Werk zu setzen. Wenn man sich damit be- ^ gnügen wollte keine andere Loupons - Pomatken als von 600. oder selbst auch von zoo. ff. anzubieten; so würde man mit eben der Gattung von Personen zu thun haben, welche die jetzigen Wucherer ausmacheü. Diese würden ein- sehett, daß man ihnen durch die angestellte Operation, ihren bisherigen Gewinn zu entreißen suchte, und sich daher vielleicht in ein Einverständniß unter einander einlassen, um den Erfolg derselben fehlschlagen zu machen. LS würde diesen KrSumnm>"de- Pomatken die ganze- Anfrage von denen so beträchtlichen AusMicffungÄ Summen entgehen, so die anzulegenden Gelder der Ein- wohner von der mittleren und niederen Llaße, die vorrä- wöchigen Gelder der Privatpersonen sowohl als der Handels- Leute, nebst denen zur Rothhülfe zurück gelegten , oder aus Mißtrauen cingesperten Geldern, ausmachen. Allein eben diese Gelder sind es worauf man gerechnet, wenn man nur den so mäßigen Fonds von 1202000. ff. zur Erhebung dieser auSgewcchselten Pomatken in Vorschlag gebracht, welcher allein kcineSweges hinreichend gewesen seyn würde die so ansehnliche von solchen im Publico vorhandene Menge XXXI. L in Wurf. ge zu ihrem Pari hinauf zu bringen. Die vor Augen liegende Erfahrung bezeuget die Wirkung , so die bloße Zer- theilung in mäßige Summen hervvrbringet. Die jetzigen Pomalken von 400. fl. und geringeren Summen, gehen nur mit einem Rabatte von 10. xro 6evt, dahingegen die Po- matken von 4000. fl. und darüber, einen Verlust von 25. bis Zo.xro Lent erleiden müssen.. Wollte man also diese Pvmatkcil bis indie so kleineSummevonZö.fl.zertheilen; so dürfte solches die Vorgesetzte Absicht vollkommen befördern; dahingegen, wenn man bey 600. fl. stehen bliebe,gedachte Pvmatken sich vielleicht nur bis auf /.oder 8-pro Leut unter ihremPari erheben, mithin die eingcstandencn Premien von 5, und 2, xro Leut, zur Erfüllung des Darlehns nicht hinlänglich scyn würden. Durch die Ami-cn- Ungeachtet man aber solchergestalt eben diejenigen neu Mliomnaufdk' ervfneten Geldquellen zu Aufkaufung dieser Pvmatken an- markm/wird^e wendet, welche Man zur Erfüllung des aufzunehmenden Dar- Dattehms nicht lehns bestimmet; so werden doch solche diesem letzteren End- rrfchwertt. zwecke keinesweges dergestalt entrissen, daß sie diese Erfüllung erschweren sollten. Die Umsetzung der Pvmatken geschiehet einige Monate vor Eröfnung des Darlehns, und nach dieser Eröstiung bleibet noch ein Zeitraum von sechs Monaten übrig, um die Einlösung und Tilgung der ausgegebenen Zahlungs-Papiere abzuwarten. In dieser Zeit also sinden sich diejenigen Summen, so die Verkäufer der Lvupons-Po- matken im kleinen eingewechselt, schon wieder ausgegeben, und aufs neue bey kleinen Summen dergestalt aufgchäufet, daß Leichte Auswechlung der alten Obligationen. 191 Laß sie zum zweytenmale zur gleichen Einhandlung der neuen Obligationen von zo. fl. dienen können; und bestehet folchem- nach der ganze Unterschied nur darinne, daß der Staat den nämlichen Geld - Vorrath durch andere Hände empfängt. Ja es wird bey dieser Zertheilung der Pomatken in so kleine Summen, kcineswegcS eben diejenige Anfrage nach dembaa- ren Gelbe, als wenn solche auf größere Summen lauteten , veranlasset. Wer zoo. fl. in einer einzigen Pomatke besitzet, und nur iso. fl. zu seiner Ausgabe bedarf, flehet sich genö- thigct diese ganze Pomatke zu verhandeln, und folglich zoo. fl. anzulegendcr Lapitalien im Umlaufe zu suchen ; dahingegen eben derselbe, wenn er diese zoo. fl. in 10. Pomatken von zo. fl. besetzen, nur vier derselben verhandelt, die übrigen sechs aber zurück behalten, mithin bloß eine Anfrage von 120. fl. nach baarem Gelbe verursachet hätte. Zudem ist nicht zu zweiflen, daß die Coupons-Pomatken von zo. fl. nach dem sich solche einmal das Vertrauen erworben, in sehr vielen Zahlungen unmittelbar von einer Hand zur andern gehen, mithin selbst zu der Zeit da ihre Besitzer dieselben zur wirklichen Ausgabe gebrauchen, gar keine Anfrage nach dem baaren Gelbe verursachen werden. Endlich läßet sich um so viel weniger besorgen, daß diese dem Publico eingestandene Gefälligkeit, die Einlösung der auszugebcndcn Zahlungs- Papiere erschweren sollte, als von diesen Papieren, bey der dem Empfänger gelassenen Wahl statt deren unmittelbar Obligationen an Zahlungsstatt zu erhalten, ein großer Theil 192 XXXII. E in Wurf. Theil nicht ausgegebcn, sondern alsobald wird getilget werden , und solchergestalt von denen in allem zu verfertigenden 6. Millionen derselben, sich vielleicht nur vier Millionen finden dürsten, welche sich in Obligationen zu verwandeln hatten. Die denen L°u- So viel letztlich den Einwurf wegen der diesen Lou- nnch 'dcm Frttden pons-Pvmatken nach dem Frieden gestatteten drey monat- drcy monatliche lichen Aufkündigungs-Frcyheit anlanget; so wird dadurch Freyhett^kam, die Natur gedachter Pomatkc» dem Ständischen Lreditc kci- L»dttc°A°üi?« nesweges gefährlicher. Die kleinen Summen worauf solche Nachthelle gern, ^ten, nebst denen ihnen eingcstandenen Bequemlichkeiten, müssen zu ruhigen Zeiten, bey eingcführter Börse, und der vorerwähnten so beträchtlichen Menge von Geldern die diese Pomatken suchen, einem jeden Verkäufer derselben alle Tage einen begierigen Kaüfer antreffen lassen, mithin solchen vc» hindern die erst nach drey Monaten zu erhaltende baare Zahlung bey den Ständischen Lassen zu fordern; und ist svlchem- nach diese Aufkündigungs - Freyheit bloS als ein Mittel anzusehen , den Lredit gedachter Pomatken zu gegenwärtigen Kriegszeiten zu erheben, ohne die Stände, nach hrrgestelltcm Frieden zu irgend einer ihre Kräfte übersteigenden Verbindlichkeit anheischig zu machen. Iwey und drcyßigster Umwirrf. je bey den Versatz - Acmtcrn eingeführten niedrigen Jntcreßcn werden die Mittel zur Verschwendung, selbst i» z-sterEimvurf. Die niedrigen Iw rereßen der Der- satz-Aemter werden die Mittel zur Verschwendung erleichtern. Verbesserte Versatz -Aemter. 19Z in Ansehung der niedrigsten Dassen von Einwohnern erleichtern. Die Verwaltung dieser Einrichtungen wird wegen der Di-DmEung Menge der einlaufenden Pfänder von geringem Wcrthe, sehrAcmm^wirij^ beschwerlich werden. Das Armen - Haus, welches den demselben von demDasArmm-Hms hiesigen Versatz-Amte zu entrichtenden Überschuß bisher in u»sern^in W- baarem Gelde erhalten.- wird seine Zahlung ungerne in Pa-wM». piere annehmen wollen. Nach hergesteütem Frieden wird man sich nicht mehr der Zahlungs-Papiere bedienen, und wird man folglich alsdann AauHmng und, bey denen Versatz - Aemtern die alte Einrichtung wieder Her-Aen^e^dme^ stellen, und die vorigen Jntereßen wieder einführen müssen. Wiedereinfuhren Dieses wird ein allgemeincsMtßvcrguügen erwecken,und scheinet es nicht die Mühe zu belohnen, so viele Neuerungen anzu- stellcn, um sich einen Nutzen von einer so kurzcn Dauer zu verschaffen. N t W o r L. Antwort. Mie Anzahl der wahrhaftig Nvthleidenden, welchen durch DttZAd"wchr- die einzuführenden niedrigenJntereßcn eine Wohlthat ge-h^nzchiderjen^ schiehet, ist unstreitig größer, als die Anzahl derjenigen, die^die^M V-r- solche zur Verschwendung anlocken dürften. Diese Wahr-lock« werden heit ist bereits dadurch entschieden, daß sich in allen wohl ein-^E"' gerichteten Staaten von Europa Versatz - Aemter errichtet finden. Nicht weniger gewiß ist es, daß dem Armen zu 4. B b xro 194 XXXII. Linwurf. pro Leut zu leihen ein Werk der Christlichen Liebe sey , dahingegen es ein offenbarer Wucher ist, sich 11 , xro Leut von demselben zahlen zu lassen. Mm kann die An-- Wenn die Verwaltung der Versatz - Aemter weitläuf- l-"v"nc,iVm'atz'-tiger wird, so ist auch das La Mal so sie «»wenden, mithin Acmtcm vcl gw-. , um so viel beträchtlicher. Auf diesen Fall wird man die Anzahl der Beamten um so viel vergrößern. Dem Armmchau-. Es kann dem Armen - Hause nicht anders als glcichgül- sE ZaWngl,^ tig scyn , sich seine Bedürfniße mit einem dem Gelde gleichen pier/iu^chawn.° Papiere oder mit baacem Gelde zu verschaffen. Dergleichen wenig erhebliche Einwürfe verdienen keine Rücksicht, in Betrachtung der dringenden Bedürfniße des Staates,welcher sich durch diesesHülfSmittel über einer Million baaren Geldes versichert; in Ansehung des daraus entspringenden allgemeinen Nutzens; in Erwägung endlich der Rei- uigkeit eines Vorschlages, welcher blos die Liebe des Nächsten zum Gegenstände hat, und als das einzige Mittel anzu- schen ist, ein schändliches Gewerbe auszurotten, welches, da es im geheimen getrieben ward, sich den Augen des Gesätzgc- bers entziehen konnte. Es läßetsich die Wenn man meinen Vorschlag in diesem Gesichts-Puncte A^E^^b' b^mchtet; so zwciste ich, daß jemand die alte Verfassung tmi-auch nachdem Eder hcrzustellen begehren könne. Der Gefahr, den Ge« Frieden depdehal« brauch der Papiere beständig zu machen , würde sich leicht Vorbeugen lassen. Wenn man als eine unumstößliche Maxime zum Grunde legte, daß der Belauf der sich im Publico be- Verbesserte Versatz - Aemter. 19z befindenden Papiere, niemals den Merth der in den Händen des Versatz-Amtes befindlichen Pfänder zu übersteigen hätte; wenn man das in diesenPapierenauszuleihendeLapitalauf eine gewisse nie zu überschreitende Summe festsetzte; wenn man das Versatz-Amt entweder demBanco, oder dem Ober - Lainmcr- Amte übertrüge, welches zu dessen Verwaltung zwey von den Ständen zu ernennende Ehren - Mitglieder aus demHerren- Stande, nebst zweyen aus dem Ritter-Stande, zwey andere hingegen aus dem Handels-Stande, nebst zweyen aus der Bürgerschaft, welche diese Mittel alle Jahre neu zu erwählen hätten, beyziehen würde; wenn man endlich dem gesammten Publico die Einsicht der beständig offen zu haltenden Bücher gestattete; mit dieser vierfachen Vorsicht, sage ich, welche keine Act des Mißbrauches besorgen ließe, würde diese Einrichtung, ohne einige Gefahr, beständig seyn können. Es würde vielmehr «»noch der Bortheil daraus entstehen, daß man sich von denen Zahlungs-Papieren, wenn man sich derselben während des Friedens zu bedienen fortführe, indem nächst folgenden Kriege, da ihre Anwendung Zweifels ohne eben so nothwendig wie in dem gegenwärtigen seyn würde, einen um so viel gewisseren Erfolg zu versprechen hätte. Um den Nutzen dieser Versatz - Aemter noch weiter zu Man könnte so g-w crstrecken; so könnten solche zu dem gleichen niedrigen Inter reßc von 4. xrc> Lenk, denen Besoldeten und Pcnsionirten den Vorschuß des laufenden Quartals ihrer Besoldungen und di,-pmfiomn°Md Besoldungen zu 4. p.L.vorschteßen. B b 2 Pensionen verrichten. Eine 196 XXXII. L »N Wurf. Wechsel'.Brieftjll Eine gleiche Begünstigung könnten dieselben denen auf 4. pro(.'eM discpNß rire». Usanzen ausgestellten noch nicht verfallenen Wechsel - Briefen, nach einer vvrgängigen genauen Untersuchung der Güte derselben, eingestehen. FMi-amm zu -. ^ könnten solche endlich den Fabrikanten , welche ihre Jmereffen^ MM ^bEen bey ihnen nicderlegten, zu 2, pro Leut, wo nicht Vorschuß leisten, gar ohne Zntereßen, Geld vorstcecken. Sich dereinheimi- Da ich voraus setze, daß die Einrichtung aller Der- luilg^EÄic-satz Ämter, die sich in denen Haupt-Städten der verschie- Bedingungen ee" denen Provinzen, wie auch zu Triest und Fiume errichtet meistern. fänden , vollkommen gleichförmig seyn wird; daß solche ins- gesammt von einer allgemeinen Haupt-Administration ab- hängen, eine gemeine Lasse führen, und sich unter einander unterstützen werden; so könnten diese Versatz-Ämter sich der ganzen einheimischen Wechsel-Handlung von einer Provinz zur andern bmeistern, wenn solche dem Public» wohlfeilere Bedingungen wie die Wechsler anböten. Das Kupfer und Vielleicht dürfte das Kupfer - Amt , sein Kupfer und Queckstlverunse» ' rerBergwerkeM sein Quecksilber, zu Kriegszeitcn, da der Verschleiß dessel- zudefsen Verschleiß ste,pc»fichmcdek-- ben in die Fremde wegen der unsicheren Schiffahrt gchmmet lege» lassen. ^ Versatz - Ämtern niedcrlegcn wollen. Za es könnte sogar zu Friedenszeiten gedachtem Kupfer- Amte zum Vortheile gereichen, seine überflüssigen Metalle, die es, ohne ihren Preiss zu erniedrigen, nicht in die Fremde verschleißen könnte, ersagten Versatz-Ämtern gegen einen dem innerlichen Werthe derselben gleichen Belauf in Billetten, Verbesserte Versatz -Aemter. 197 teil/ zum Aufbewahren anzuvertrauen. ES würde solches diese Metalle alsdann wieder hcrausnehmen / wenn die Seltenheit derselben / ihren Preiß in den auswärtigen Platzen erhöhet hätte/ inzwischen aber seine Zahlungen mit erwähnten Billets bestreiten / und sich solchergestalt außer derjenigen Verlegenheit setzen / wortnne sich dasselbe in Ermangelung dieses Hülfsmittels zuweilen befunden hat. Daferne man es für vorzüglicher hielte die Operativ-DieOperationen nen der Versatz - Aemter mit baarem Gelbe zu verrichten; «r könnten mit so könnte Man dic zu solchen bestimmten Billette/ zur Zah-Mre!>unddiePa» lung der Pensionen und Besoldungen anwendcn, die zu dieser Ausgaben ange! Zahlung bisher gewidmeten baaren Summen hingegen den "^"werden. Versatz - Aemtcrn einrcichen. Dieses würde nicht verhindern gedachte Billette in allen den Dersatz-Aemtern von den Privatpersonen zu leistenden Zahlungen nothwendig zu erfordern. DaS Direktorium würde alsdann den Versatz- Acmtern denWehrtder auf dieseWeise bey denselben eingegangenen Papiere alsobald in baarer Münze ersetzen / dahingegen diese nothwendige Anwendung/ nebst der stcywilligen An- nehmung in allen öffentlichen Laßen/ ein hinlängliches Mittel seyn würde / ersagte Papiere im Umlaufe zu erhalten. Endlich könnten diese Versatz - Aemter zur Erleichte-Könnte»-Mich rung der Handlung / nach Art der Banken, einem jeden laubeN/ seine vorräthige Laße bey ihnen zum Aufbewahren o-esonmgegci^ niederzulegen. Sie würden hierauf dem Deponenten nach e"öf>m,dcs F°no, dessen Verlangen/ entweder ein Folio in ihren Büchern er-r/gebmdÄüer^ teyflchiiicderlegc,, DV Z vsnen lasse». rvk»dm. 198 XXXII. Ern Wurf, öfnen, um vermittelst desselben seine Zahlungen durch Abund Zuschreibcn zu verrichten, oder solchem einen der niedergelegten Summe gleichen Belauf in Billets hinaus geben, welche, da sie von einer andern Natur wie die vorgeschla- gencn Zahlungs-Papiere wären, nicht wie solche der bloßen frcywilligen Annehmung in denen öffentlichen Laßen, und der nothwendigen Anwendung in denen dcnDersatz-Acmtern zu leistenden Zahlungen zu genießen, sondern als wirkliche Banco - Billets/ nebst gedachter Annehmungin den Laßen, die baare Zahlung beym Anblicke zu versprechen hatten, sekgtm Smnmm Wenn diese Billets, wie man in andern Ländern flehet, sich zareöienÄilau öffentliche Vertrauen dergestalt erworben hätten, daß dieselben, ohne die beym Anblicke versprochene Zahlung zu suchen, sich in einem freycn Umlaufe unter den Privatpersonen erhielten, so könnten die Versatz - Aemter, sogar einen Theil dieser niedergelegten Summen angrcifen, und solchen zu ihren vorerwähnten Operationen anwcnden. Hierdurch würden dieselben ihr angewcndtcs unverzinnßliches Laxital, mithin ihren Gewinn vergrößern, zugleich aber, da jede angewandte Summe ihr neues hinlängliches Unterpfand besäße, die Jnnhaber gedachter Folio und Billets, nicht der geringsten Gefahr aussetzen. Der Gewinn dieser verschiedenen Operationen, vermittelst welcher man sich im Stande befände, verschiedene Millionen, in Papieren die keine Jntcreßen kosten, zu 4. p. Lent zu nutzen, könnte zur Emporbrinaung der wichtigsten Anwendung des Gewinns dieser Versatz - Aemrer. Verbesserte Versatz-Aemter. 199 sten Manufakturen angcwendet werden. Sollte man für gut befinden vermittelst desselben die Verarbeitung des Kupfers, welches bisher den Fremden roh verkaufet worden, im Lande zu befördern, so würde das Aerarium fich vielleicht im Stande sehen, dieses Metall den Einheimischen zu einem um 15. p. L. wohlfeilern Preise als den Fremden zu überlassen. Man könnte geschickte Fabrikanten, die man durch Premien anzueifern hätte, aus der Fremde hereinziehen, welche uns lernen würden, dem Kupfer-Geschirre diejenigen Formen zu geben, die solches zu dem Gebrauche wozu man es sowohl in denen fremden Europäischen Ländern, als in America anwendet, am dienlichsten machten. Ich will des übrigen Nutzens nicht gedenken, so dieser besondere Vorschlag mit sich führet. Die Erniedrigung der Jntereßen unter den Privatpersonen, als eine natürliche Vorbereitung zu einer heilsamen Heruntcrsetzung der Jntereßen der Staats-Schuld; die Handlung, welche eines Theils der Last entlediget würde, so ihr die gar zu hohen Kosten des Wechsels bisher austegen; sind Vortheile, deren Wichtigkeit alle diejenigen empfinden werden, welche von den großen Gegenständen der Gesetzgebung unterrichtet sind. Drey 200 XXXIII. L in w urf. ZM Einwurf. Die vorgeschlagene Operation ist um gewiß. !tty und dreyßigftcr Kinwurf. Bey denen gezwungenen Dar- lehnen ist einegrö ßere Gewißheit anzutreffen. Antwort. Die Methode der gezwungenen Darlehne ist ungewiß. a cs darauf ankommt die zur Fortsetzung des Krieges erforderlichen Fonds sicher zu stellen ; so können die bloßen Annehmlichkeiten einer Operation keinesweges hin- reichen , sich zur Annehmung derselben zu entschließen. Es muß der Erfolg derselben nicht bloS wahrscheinlich, sondern mit einer hinlänglichen Gewißheit verknüpfet seyn. Diese Gewißheit nun ist bey dem vorgeschlagenen Sisteme offenbar nicht anzutreffcn, indem solches blos von der größeren oder geringeren Neigung des Publici abhänget, an dem zu ervfnenden Larlehne Theil zu nehmen; dahingegen die > bisher gebräuchliche Methode der gezwungenen verzinß- lichen Prästativnen, obgleich solche dem Publico weniger angenehmist, eine vollkommene Gewißheit anhoffen läßet. ^ - - - - W nt wo r t. achdem ich bey Untersuchung dieses so wichtigen Einwurfes mich der reinesten Wahrheits-Liebe beflissen; und bey solcher das erforderliche Mißtrauen gegen meine eigenen Meynungen nie außer Augen gesetzek: so hat mir ein reifes Nachdenken nachfolgende Antwort daraus finden lassen. Nicht nur halte ich meine Operation für sicherer, sondern sogar die Methode der gezwungenen Darlehne einer wirklichen Ungewißheit ausgesetzet. La Vorzügliche Sicherheit des Vorschlages. 201 Da diese Prästationcn auf die verschiedenen Provinzen auSgctheilet werden , welche keinesweges eine für die andere hasten; so ist ihr Erfolg nur insoferne als gewiß anzusehen, als die ausgeschriebenen Summen mit der Geldmaaße einer jeden gedachter Provinzen in der gehörigen Verhältnis stehen; und scheinet meines Erachtens nichts leichter zu scyn, als sich in dieser Berhältniß zu irren. Die Laäaltralische Austheilung so man bisher unter Derschlcdenc Pro , . ^ ^ - , vmzen sind außer den verschiedenen Provinzen beobachtet, findet sich offenbar un-Swnde ihren A» richtig, wie solches die bcyEinführung des ncuenSistems aner-gen.^" Ew,n- kannte Rothwendigkeit erweiset, nicht nur in der Proportion sä illtra in jeder besondere» Provinz, sondern auch in der Proportion aä extrazwischen denen verschiedenen Provinzen, eine Ausgleichung vorzunehmen. Inzwischen hat man , da die erste dieser Proportionen nicht eiumahl in Richtigkeit ge sehet worden, mit Erreichung des letzteren Endzweckes bisher um so viel weniger zu Stande kommen können , und haben sich daher einige Provinzen bey denen bereits sehr hoch gestiegenen Auflagen, schon währenddes Friedens, durch die so große obwaltende Ungleichheit auf das äußerste beschwchretgefuliden. Allein diese Ungleichheit hat sich durch die vermittelst des Krieges verursachte abgeändertc Derthei- lung der Geldmaaße annvch vergrößert. Die Jnner-Ocster- reichischen Provinzen, nebst Oesterreich ob der Enns, werden, wenn meine Berechnung nicht irrig ist, zu Ende des laufenden Militär-Jahres, in dreyen Jahren Le über so2 XXXIII. Einwurf, über 17. Millionen theils an gewöhnlichen, theilS a» außerordentlichen Abgaben entrichtet haben. Don diesen Summen sind solchen keine wieder zürückgeffoßen, sondern es haben dieselben, mit Verarmung gedachter Provinzen aus welche» sie gezogen worden, andere Provinzen bereichert. Zn der Maaße wie der Krieg fortdaucrt, wird diese Ungleichheit beständig größer , und ersagten Provinzen immer nachtheiliger werden. Sollten also die denselben vor Heuer aufgelegten Summen auch noch mit der größten Richtigkeit cin- gehen; so wäre doch daraus keincsweges der Schluß zu machen, daß solche sich noch ferner eine gleiche Last zu tragen im Stande befinden sollten; sondern vielmehr zu befürchten, daß die hieraus erfolgte Entkräftung dieser Provinzen, denenselben die ErschwingungneuerAbgabcn um so viel mehr erschwehren dürste. Das emgegangme Die von denen Ständen desfalls eingegangcne Verbind- Scknde kann für lichkeit, dasDersprechen derselben die anverlangten Summen keine hinlängliche " . „ . , GewiMt angese- in der bestimmten Zeit zu entrichten, kann für keme hinlang- hFn werden. liche Sicherheit angesehen werden. Lue allerunterthänigste vevoüon dieser Stände lasset solchen alles als möglich an- sehen. Allein ein hohes Ministerium, welches von dem geringen Geldvorrats unterrichtet ist, der diesen Provinzen übrig bleibet; welches die Bemühungen kennet, die solche anwenden um die ihnen vor Heuer aufgelegten Summen zu erschwingen, und erwäget daß diese Summen, bey dem so unsicheren und in so enge Gränzen eingeschränkten fremden Vorzügliche Sicherheit des Vorschlages, rvz den Lredite, hauptsächlich in diesen Provinzen selbst gefunden werden müssen; welchem endlich die Erfahrung des gegenwärtigen Jahres vor Augen lieget / da man ersagtcn Provinzen einen so beträchtlichen Theil der von ihnen einge- standcnen Summen erlassen müssen: wird vermuthlich Ursachen der Besorgnis finden/ daß diejenigen Fonds/ welche sich auf so gewaltsame Operationen gründen/ entweder nur zum Thule/ oder nicht in der gesetzten Frist eingehen dürften. Wenigstens ist fast mit einer Moralischen Gewißheit voraus zu sehen / daß wenn dieselben wirklich einstiessen , solches nicht ohne gänzliche Bedrückung der Untcrthanen erfolgen könne / welche / nachdem sie sich auf einmahl erschöpfet finden/ auf viele Jahre ausser Stande seyn werden die gewöhnlichen Anlagen aufzubringen. Ich schreite zu dem Erfolge/ den das von mir vorgeschlagenc Sistem wahrscheinlicher Weise anhoffen läffet. Erstlich könnte der gegen solches in Ansehung der Sl-DleEgeWagmc cherheit gemachte Einwurf, so viel die gegenwärtigen 6. AnsthungVg" Millionen anlanget, nur alsdann statt finden, wenn ich MiWmn e-Ds- zur Einbringung derselben die bloße Aushülfe des ftevwil- ^Mungewis,. tigen Lrcdites in Vorschlag gebracht hätte. Da ich aber die nicht cingegangenen baaren Summen durch Billette, die dem baaren Gelde in allen Zahlungen vollkommen gleich zu achten sind, verstelle, und diese Billette auf den bestimmten Tag verschaffe; so ist es unmöglich, daß mein Vorschlag Le - m 204 XXXIII. L inrvU rf. in Ansehung dieser gegenwärtigen 6 . Millionen, das Aera- rium einiger Ungewißheit sollte auSgesetzet lassen. Die GeschiviM- So viel aber die bereits anderer Orten berührte Ge- hohlmm' m Mi"' schwindigkeit anlangct, mit welcher die Zahlungs-Papiere Sei^Snü!" "> Obligationen werden verwandelt werden , von welcher "let. Wiederhohlung der Operation, keineSweges aber ihr erster Erfolg abhänget; so könnte ich antworten, daß die Gewißheit , daß ein jeder eine verzinßliche Obligation einem unverzinßlichen Zahlungs-Papiere, und eine beträchtlichere Premie einer geringem vorziehen werde, für diese Geschwindigkeit Bürge sey. Ich könnte hinzufügen , daß da eben dieselbe Summe von s. Millionen in Zahlungs- Papieren ausgegeben wird, auf welche sich der Belauf des, zu eröfncnden DarlehnS von 6 .Millionen erstrecket, gedachte Papiere allein hinreichend seyn , diese Berwandelung zu bewirken, mithin solche sich von dem Belauft der wirklichen umlaufenden Geldmaaße vollkommen unabhängig finde. Ich könnte endlich hinzusctzen, daß Key der dem Empfänger gestatteten Wahl ein ZahlungS-Papier oder eine Coupons - Obligation zu erhalten, ein großer Theil gedach- terZahlunzS-Papiere selbst vor seiner Ausgabe getilget werde, ohne einiger Berwandelung in Obligationen zu bedürfen. Um mich aber nicht dem geringsten Borwurfe eines leichtsinnigen DorgebenS auszusetzen; so will ich den unmöglichen Fall annehmen, daß keiner von denen, welche ein Zahlungs-Papier entweder von denen öffentlichen Laßen - cm- Vorzügliche Sicherheit des Vorschlages, so; empfange», oder solches im Umlaufe an sich bringen, dessen zu seiner Ausgabe entbehren könne, um es in dem zu rröfnendcn Darlehne anzulegen, und folglich ein jeder frey- williger Darleiher gezwungen scy, das zu seinem anzulegen- den Kapitale erforderliche Biliet mit baarem Gelde cinzu- handeln, mithin die Erfüllung gedachten Darlehns blos von der umlaufenden Geldmaaße abhängp. Selbst in diesem meinem Sisteme so ungünstigen Falle, findet sich solches noch mit den größten Bvrtheilen verknüpfet. La ich das Geld zu gleicher Zeit bey denen überall in denen gesammten Erblandeu eröfneten zahlreichen Einlagen annehme, da ich die von jeder besonder» Provinz zu entrichtende Summe keinesweges bestimme; so gründet sich mein Vorschlag bloS auf die allgemeine in den gesammten Erblanden befindliche Geldmaaße, und ist mir die gegenwärtige Vertheilung derselben unter den verschiedenen Provinzen vollkommen gleichgültig. Run hat diese allgemeine Geldmaaße, wie bereits erwähnet worden, während des Krieges, durch die zu dessen Fortsetzung aus der Fremde hereingefloffenen Summen, sich unstreitig von Jahre zu Jahre vergrößert; dahingegen, wie die über die Ausfuhr und Einfuhr gehaltenen Register bezeugen sollen, die verminderte Handlung keinesweges einen diesemZustuße gleichen jährlichen Abgang von Gelde veranlasset. Es ist also nicht zu zweifle», daß mit denen Erleichterungen so ich verschaffe, mit denen gegen den Wucher ergriffenen Maaßregeln, mit denen angebote- L c z »en 205 XXXIII. Linwurf. neu Bequemlichkeiten, die vorgeschlagene Operation nicht sollte geschwinder zu Ende gebracht, und vermittelst Ausstellung neuer sechs Millionen von Zahlungs-Papieren wie- derhohlet werden, als nach der bisher gewöhnlichen Methode eine gezwungene auch verzinnßliche Ausschreibung von 6. Millionen wäre erfüllet worden. Was aber meiner Operation insonderheit den Vorzug erwerben muß , ist daß solche wenn ihr Erfolg glücklich ist, gewisse Dorthcile anbietet, dahingegen man nichts dabcy verlieret, wenn sie fehl schlagen sollte. Wenn ras Dar- Daferne die Erfüllung des Darlehns zu langsam von UgeK!E°Äei-steten gienge, so bleibet mir, wie schon gezeiget worden, r» noch pderzeitnoch jederzeit das Mittel der gezwungenen Prastationen gezwmigenmLre- übrig, welche selbst durch Beyhülfe der Zahlungs-Papiere rires uvrlg. ..... . . ... ^ ^ um so viel leichter eingehen: dahingegen wenn meine Operation ihrem ganzen Umfange nach gelinget, ich der angenehmen Zufriedenheit genieße, dem Staate die erforderlichen Summen ohne Bedrückung der Unterthanen verschaff zu haben. Jeder freywilliger Darleiher ist ein Mitbürger dem ich eine Gefälligkeit erzeige, indem ich ihm für die Summe so er mir anleihet, Jntereßen verschaffe; da ich mir zugleich dadurch sowohl das Recht als die Möglichkeit Vorbehalte, statt der gezwungenen Darlehne denen ich entsage, rmd welche jederzeit eine verzinnßliche Schuld ausmachten, einige unentgeltliche Summen anzuverlangen, und sol- Vorzügliche Sicherheit des Vorschlages. -07 solchergestalt die Mittel zu einer kräftigen Fortsetzung-des Krieges desto mehr zu erleichtern. Das Deyspiel anderer Nationen scheinet den Satz noch Die mehr zu bestärken, daß man chen Gebrauch auf die Frey-MAE, heit sich gründender Operationen, denen so unangenehmen emg-> Zwangsmitteln vorziehen müsse. Keine derselben erfordert bey ihren Angestellten Finanz - Operationen eine mathematische Gewißheit; keine bedienet sich des gezwungenen Kredites; gleichwohl stehet man alle den Krieg fortsetzen. WaS also bey diesen Rationen möglich ist, muß bey uns, aus der bereits angeführten Ursache, um so viel mehr möglich scheinen, daß unsere Geldmaaße sich durch den Krieg vergrößert, dahingegen die ihrige durch denselben von Jahre zu Jahre abnimmt. Schließlich kann man sich nicht entbrechen, bey diesem die Sicherheit der allzustellenden Operation betreffenden Einwurfe, annoch folgende Anmerkung hinzuzufügen. Rach dem bisher ergriffenen Sisteme hänget die Sicherstellung der zur Fortsetzung des Feldzuges erforderlichen Fonds großen theils davon ab, daß die zu solchen bestimmten sowohl in gewöhnlichen Auflagen, als in einer außerordentlichen Aushülfe bestehenden Summen, dem entworfenen Plane gemäß, einfließen. Hierinne nun kann der geringste unglückliche Ausschlag der Waffen eine Veränderung verursachen. Eine einzige verlohrne Feldschlacht kann einen Theil einer Provinz 203 XXXIII. Li N Wurf, vinz auf eine Zeitlang in feindliche Hände bringen, und solchergestalt in diesem Sisteme auf einmahl eine gänzliche Zerrüttung veranlaßen. Solchemnach scheinet also die Wohlfarth und die Sicherheit des Staates zu erfordern, ungeachtet der für den heurigen Feldzug bereits festgestellten Fonds, sich auf alle noch so unvermuthete Zufälle gefaßt zu machen; zu diesem Ende alsobald zur wirklichen Verfertigung der vorgeschlagenen sechs Millionen von Zahlungs- Papieren zu schreiten, und solche, gleich einem Schatze, zu einer jederzeit vorräthigen Nvthhülfe in Bereitschaft zu halten; wobey zugleich die Klugheit erfordern würde, noch vor diesem sich ergebenden Rothfalle, für einige ivsaoo. fl. gedachter Papiere zu einem bloßen Versuche unter das Publicum zu bringen, um solches zu dem von ihnen uachge- gehends zu machenden wirklichen Gebrauche vvrzubereiten. Beur- verschiedener zu Urseßung dieses Mistems in Vorschlag gebrachter Wittel. WAs geschiehet kcmesweges aus emer Begierde zu tad-BeurtHeUungv-r- .... ^ , schicdener zu Erst» len, daß ich gegenwärtige Untersuchung vornehme, tzung meinks Si. . . . .. ^ st«ms gemachter Die Überzeugung , daß em icder politischer Irr- Vorschläge, thum seiner Natur nach als wichtig anzusehen sey; daß fast alle Finanz-Operationen, welche nicht offenbar nützlich sind, für schädlich geachtet werden müssen; daß zuweilen Fehler, die dem Ansehen nach wenig beträchtlich sind, die Wohlfahrt des Staates und das Vermögen der Untcrthanen in Gefahr setzen : diese Ueberzeugung, sage ich, bestehlet mir Vorschläge zu bestreiten, die ich für gefährlich achte, so wie ich mich verbunden gehalten habe einSistemzuverthei- digen, dessen Güte mir erwiesen zu seyn geschienen. U r ft e s Wittel. ist-§ Mittel. - könnte einen Theil der Besoldungen und Pensio- Man kan diePm« EM oen, bis zu erfolgtem Frieden, gänzlich zurück düngen rurLGal- L d halten, Beurteilung. Diese Aushülfe ist nicht ergiebig. 210 Beuktheilung dev entgegen gesetzten Mittel, halten, und das dadurch erspahrte Geld zu den Ausgaben des Krieges anwenden. Meurtheilung. lese Aushülfe würde in Ansehung der so erstaunlichen Bedürfniße wenig beträchtlich seyn. Wenn man auch die Hälfte gedachter Besoldungen und Pensionen zurückhal- teu wollte, so würde solches nicht z. Millionen ausmachcn. . Hierinne bestehet der ganze Dortheil: die Rachtheile hingegen sind folgende. Sie verr-lth die Da hierdurch die Verwirrung der Finanzen sich an den Noth desStaatts. wird; so wird das Mißtrauen sich den Augenblick Hervorthun. Ein jeder wird sein Geld einsperren. Diejenigen, so sich entschließen solches dem Staate anzuleihen, werden die zu besorgende Gefahr in Erwägung ziehen. Es werden also die Jntereßen alsobald zu steigen anfangen. Diejenigen, welche auf diese Weise einen Theil ihrer Besoldungen und Pensionen nicht erhalten, werden aus Noth ihre Quitungen mit Verluste verhandeln müssen. Dieses wird alsobald den Wucher erwecken; und da der hierbey zu machende Gewinn größer seyn wird, als die Bedingungen welche der Staat anbietet; so werden sich die öffentlichen Darlehne nicht mehr gesucht sehen. Bey der nach dem Frieden zu erfolgenden Zahlung, werden sich diese Quitungen nicht mehr in den Händen ihrer ersten Besitzer befinden; und entstehet also die Frage, ob Sie steigert den Wucher. Bedenklichkeiten Ley der Rückzahlung. > Zurückhaltung der Besoldungen. 211 ob man alsdann den vollen Werth dafür entrichten/ oder den Innhabern nur diejenige Summe, zu welcher sie solche ein- gchandelt, ersetzen solle? In dem ersten Falle würde man den Wucher belohnen ; in dem zweyten den Lredit des Staates zernichten. Allein es bleiben noch moralische Rachtheile von nicht Moralische Nach, weniger' wichtigen Folgen zu besorgen übrig; ich will '' sagen: die durch die Zurückhaltung der Besoldungen, der Bcrsuchung ausgesetzte Redlichkeit der Beamten z der dem Rothstande nachgcsetzte allerhöchste Dienst; die endlich feil gebotene Gerechtigkeit. Diese so betrübten Folgen also darf man nur mit dem Vergleichung mit von mir vorgeschlagcncn mäßigen Gebrauche der Zahlungs-nm "EmMtung. Papiere vergleichen, worzu uns dasBeyspiel aller Nationen von Europa einladet. Vermittelst derselben wird man sich im Stande befinden, die während der glorreichen Regierung Jhro Majestät so rühmlich wiederhergcstellte Richtigkeit der Zahlungen, nicht zu unterbrechen. Mann wird durch solche eben so viel baares Geld zurückhalten können; dasAera- rium wird sich nie in Verlegenheit sehen; die Besoldeten werden ihre Zahlung richtig erhalten; und, welches wohl anzumerkcn ist, cs wird diese durch unverzinnßliche Papiere verrichtete Operation, nicht viel theurer zu stehen kommen, indem eine Schuld die man zurück hält, zuletzt dennoch bezahlet werde» muß. Zweh- Dd 2 212 Beuktheilung der entgegen gesetzten Mittel. 2tes Mittel. weytes Mittel. Der B°n-° wird M.er Banco wird ohne einige empfangene baare Einla- MÄftichM ge", Obligationen ausstellen. Solche wird gedach- handnEsLter Banco sowohl hier als in der Fremde, entweder mit A°mrtt>ÄnEeinem Verluste von 10. oder 12, p. c. verhandeln, oder den Darleihern einen Abzug gestatten; die auf diese Weise erhaltenen baaren Summen aber dem Aerario einreichcn, um solche zur Fortsetzung des Krieges anzuwenden. Beuktheilung. eurtheilung. Dieser Vorschlag Wieser Vorschlag würde dem Kredite des Banco zu der arößten Verkleinerung gereichen. Es würde derje- mischen sowohl als ^ ^ _ auswartM^ Mt welchem solcher dlese neu ausgestellten zum Nachtyeilege^ Abttgationen verhandelte, sich auf alle alten gegen baare Einlagen ausgefertigten Obligationen desselben erstrecken. Da der Banco gegenwärtig keine Rückzahlung der lvsge- kündigten Kapitalien leistet; so wird derjenige, der eine Obligation desselben verhandeln will, gezwungen seyn, sich einen Rabatt gefallen zu lassen, der allgemein geworden, und sich durch das von dem Banco selbst gegebene Dcyspiel, gleichsam bewähret findet. Geschiehet diese Verhandlung hier zu Lande, so werden die Obligationen des Banco in kurzer Zeit einen gleichen Verlust in der Fremde erleiden, indem das auswärtige Vertrauen sich jederzeit nach dem einheimischen richtet. Wird solche hingegen in der Fremde vor- genom- Verhandelte Banco-Gdligatioiien mit Rabatte. 2i z nomme»; so wird der davon gar bald benachrichtigte hiest- , ge ^platz dem Erempel der auswärtigen Börse folgen. Es wäre ein entgegen gesetztes sowohl sichreres als dem x„tg-M Mi-ns Kredite rühmlicheres Mittel vorhanden, wenn man nemlich nicht nur, wie ich vorgeschlagen, eine Million darzu bestimmte, L«' über die verfallenen Paprere wieder zu ihrem Pari zu erheben, §Een. sondern eine noch beträchtlichere Summe blos darzu anwcn- dete, die gesäumten Obligationen der öffentlichcn Fonds über ihrem Pari zu steigern. Nach der hergebrachten Gedenkungs - Art wird dieser Vorschlag von vielen als eine blose Lhimerc angesehen werden. Allein bey rcifferer Ueberlcgung dürste man eine andere Meynung fassen. Wenn die alten Papiere über das Pari gehen, so werden die bey Ervfnung eines neuen Darlehns ausgestellten Obligationen, von dem baaren Gelbe begierig gesuchet , in der Hofnung einen gleichen Gewinn zu machen; dahingegen wenn die alten Papiere einen Verlust erleiden, ein jeder Gelegenheit findet, sich mit einem geringeren Lapitale ein gleiches Einkommen zu verschaffen, und folglich Niemand sein Geld den öffentlichen Fonds unmittelbar hinträgt, bey welchen er ein größeres Lapital erlegen müste. Wenn man glaubet, daß der gegenwärtige Preiß der Mittel höhere Jntereßen nicht hinreichend fty, um das Geld des Pu-UBN»- blici an sich zu locken; so wäre es besser ein neues Lar- L lehn zu eröfncn, und eben diejenige Summe, die man NLK"«»- bey der vorgeschlagenen Verhandlung der Obligationen^'^"' Dd Z -» 214 Beüpcheilung der entgegen gesetzten Mittel, zu verlieren sich entschlossen , in Premien, oder in Gewinne zu vertheilen, welche durchs Looß zu bestimmen wären. Alles Geld des Publici würde auf einmal dieser neuen Operation Messen, dahingegen, so bald solche erfüllet wäre, und ein jeder seinen Gewinn gezogen hätte, die ausgestellten Obligationen, welche kein höheres als das landübliche Jntereße anböten, und blos dem ersten Darleiher einen größeren Ruhen verschaffet hätten, mit denen übrigen öffentlichen Papieren sich in einem gleichen Umlaufe befinden , und dem Kredite derselben keinen Nachtheil zufügen würden. Frrthum ratz hö-. Allein es ist ein Jrrthum, daß die hohen Jntcreßen ei- dm Lttdic^crhau nige gute Wirkungen hervocbringen können. Solche sind an rm können. ^ Msten schon eine Ursache des Mißtrauens. Ein höheres Jntereße führet jederzeit zu einem noch höheren Jntereße. Der Wucherer setzet seiner Gewinnsucht keine anderen Gränzen, als diejenigen, die er sich erreichen zu können schmeichelt. Hierdurch aber wird gar bald eine solche Vcrtheurung des öffentlichen Kredites verursachet, daß der Staat sich außer Stande befindet seinen Verbindlichkeiten ein Genüge zu leisten. AlSdann sind auch die höchsten Jntcreßen unzulänglich; rin allgemeiner Mißkredit folget auf die Erschöpfung aller Rettungs-Mittel, und ziehet diejenigen schröcklichcnFvlgen nach sich, welche den Staaten ihren Untergang drohen. Mittel sich «m Das einzige Mittel sich von den Besitzern des Geldes GttNgÄlu gesucht zu sehen, ist wenn sich der Staat einen unvcrzinß- »mchen. sichen Verhandelte Baiico-Wligatisnen mit Rabatte. 215 lichcn Vorschuß verschaffet, und dadurch in den Stand setzet, aller wucherischen Aushülfe entbehren zu können ; wenn solcher sich von der Willkühr der großen Kapitalisten unabhängig machet; und endlich dem Wucher alle Mittel benimmt, sich mit seinem Gelde einen größeren Nutzen, als den Genuß der landüblichen Intereßen zu verschaffen. Diese verschiedenen Gegenstände, werden theils durch die vvr- geschlagenen Zahlungs-Papiere, welche, ohne Intereßen zu kosten, alle Ausgaben bestreiten; theils durch die Kou- pons - Obligationen, welche die Anzahl der Darleiher verzehnfachen ; theils endlich durch diejenigen Operationen erreichet, welche sowohl die Einhandlung der öffentlichen Papiere mit Rabatte verhindern, als den mit dem Ausleihen auf Pfänder getriebenen Wucher unmöglich machen. rittes Kittel. Zteö Mittel. Tammer wird Zahlungs-Papiere ausstellerr, welche DieTammerwird VW aber auf größere Summen laute», und entweder ein aufg-HmS»«! mäßiges Jntcreße, oder gar kein Jntereße tragen. Die-mäßigen se Papiere werden nach einer gewissen Frist zum vierten Theile der zu entrichtenden Kontribution an Zahlungs- ffnÄ-wWnd statt angenommen werden. zum^renThciieder . Lonrribution an« Die Verfertigung derselben wird weniger Schmie-MEM wer- rigkciten als die Verfertigung der vorgeschlagenen Zahlungs- Di"'Verfertig»,,g Papiere verursachen. derselbe» wicdwe- ^ ruger Schwlerlg- MM- ketten verursachen. / sl6 Beurtheilung der entgegen gesetzten Mittel. Bemtheilung. eurtheilung. W°rMchung dic-Mch ersehe in diesem Vorschläge mit Vergnügen die Ver- L^ theidigung meiner Grundsätze. Da mal, -selbst M- neuZahlungscha-, . Papiere in Vorschlag bringet; so muß der Gebrauch derselben nicht verwerflich scyn. Wir wollen demnach ohne Dorurtheil untersuchen, welches von diesen beyden Zahlungs-Papieren seiner Absicht am besten ein Genüge leisten werde. «-»IM Z.M»g,- P«--- - w«»f I- «.m inAi.schunBer in-,Vorschläge angktragen wird, scheinen mir sowohl MAN- hcitÄs" c?Lutzer- sxhung der Sicherheit, worauf sie sich gründen , als in fchwhast';^'" Ansehung ihrer äußerlichen Form fehlerhaft zu seyn. ^-re so die Da die Lämmer selbst kein Vertrauen besitzet -) so kön- pEwerdKyNen ihre Zahlungs-Papiere gleichfalls kein Vertrauen finde», Publieo keinen. Die verschiedenen Abwechslungen, so der Lameral- Wettcau,» -mttc ^ mitlcren, und selbst in gegenwärtigen Zeiten erlitten, schweben dem Publieo noch in beständigem Angedenken. Papiere die den Rahmen der Lammer führten ^ würden von demselben nie anders als leere Papiere angesehen werden. Gs würde solchen die Gewißheit der zur Derfallzeit zu erhaltenden Zahlung mangeln, welche allein fähig ist ein Papier in der Auswirkungs-Kraft dem Gelde gleich zu macheu. Wollte man diesen Papieren einen hinlänglichen Fonds auswerfcn, so würde cs unweise gehandelt seyn, einen solchen Fonds einem bereits verfallenen Zahlung Wt Lamexal - Papieren. 217 «en Lredite zuzueignen. Wollte man hingegen dieselben ohne eine ihnen gewidmete hinreichende Sicherheit in den Umlauf bringen, so ist ein jeder aus der Erfahrung des gegenwärtigen von den Wirkungen zu urtheilen im Stande die sie Hervorbringen würden. La die jetzigen verzinnßli- chen Lameral - Papiere, mit einem Rabatte von 27. x. 6. verhandelt werden; so dürften diese neuen unverzinnßlichen Papiere einen Verlust von 50. und 60. x. 6. erleiden müssen. . - -. Gesetzt aber, man wollte diesen Papieren auch den fl- s« es würden die- cherstea Fonds einräumen; man wollte solche vondcm Dan-s^MerBanco co, als dem ansehnlichsten Zweige unsers öffentlichen Lre-Ea?h»/E- dites, ausstcllen lassen; so würde dennoch die in Vorschlag NmÄft'cS gebrachte Form ihren Umlauf unmöglich machen. "" Wie könnten Papiere, die auf größere Summen gestellte wären, wie die weinigen, deren die größten auf so. fl. lauten, die Dienste der baaren Münze verrichten? Wollte man solche auf i oy. fl. stellen; so ist sich die Verwirrung leicht cinzubilden, die dergleichen Papiere in denen Zahlungen verursache» müsten. Es würde solches nicht anders seyn ,: als wenn man.Münzen von 25. Dursten in den Umlauf brächte. Man kann auch nicht den Einwurf machen, daß das Papier aus denen kleinen Zahlungen ausgeschlossen werden müße, um nicht unter den gemeinen Mann vertheilt zu werden, in dessen Händen solches zur Zeit eines sich ergebenden Mißcredites gar zu gefährlich E e werden s 1 8 Beurtheilung dev entgegen gesetzten Mittel, werden dürste. Das Erempel von Schweden dienet hierauf zur Antwort, und kann dieses nur von übel eingerichteten Papieren verstanden werden. Insonderheit NM- Was aber diese Papiere insonderheit in Verfall brin- schrknktt Huch- gen würde, ist die so eingeschränkte Annehmung in denen NnLassnRrm öffentlichen Laßen, deren sie zu genießen hätten. Sie wür- Werth vermin- „ur dlos in denen Lontributivns -Lassen, nur zum vier- oekn. ten Theile der schuldigen Zahlung, und nur nach einer ge« wissen Zeit angenommen werden. Welcher Besitzer eines Landgutes wird sein Getreide gegen ein Papier verkaufen, womit er seine Lontribution nur erst nach einer gewissen Zeit, und nur zum vierten Theile bezahlen kann ? Welcher Kaufmann wird sein Tuch für eine Münze weggcbcn , die auf der Manch nicht angenommen wird? Alles was man mit diesen Papieren kaufte, würde um die Halste thcurer bezahlet werden müssen, und das Acrarium würde bald empfinden, daß dieses Hülfsmittel noch schädlicher sey, als die Zahlung gänzlich zurück zu halte». - . - Wenn die Lillees äs Noimozvs) deren man sich in Frankreich zu Anfänge dieses JahrhunderteS bedienet hat , sich eben so mangelhaft eingerichtet gesunden ;-so ist solches der Unwissenheit der Grundsätze des Umlaufes zuzuschrciben, welche dazumal noch nicht hinlänglich entwickelt waren. Allein Frankreich hat diese Unerfahrenheit seiner Finanz - Minister gar zu theuer bezahlen-müssen, um kein Bedenke» z« tragen solchen nachzufolgen. : - :i. - l Die- Zahlung mit Camera!-Papieren. 219 Diese unvorsichtigen Maßregeln sowohl als das Si- stem des Law, sind Ursache , daß dieses Königreich sich des Gebrauches der Papiere beraubet siehet, welcher seinem Feinde so vielen Ratzen verschaffet; indem die unvergeßlichen Folgen so diese Operationen nach sich gezogen , einen so tic- fen Eindruck auf die Gemüther gemacht haben, daß der wohleingerichtesteFinanz-Vorschlag, der aber Billetszum Gegenstände hätte, Mühe haben würde sich daselbst das Vertrauen zu erwerben. Wollte inan die Verfertigung dieser Papiere erleichtern, Die erleichterte so würde man weniger Vorsicht bey solcher gebrauchen müs- wL^e sen. Hierdurch würde man ihre Verfälschung um so viel A^SlNe leichter machen, mithin einem an sich selbst schon sounsiche- rcn Kredite einen neuen Bewegungs-Grund desMißtrauenS hinzusetzen. M t e r t e K Mi t t e l. »ees Mttel. S8er Danco wird dem Aerario diejenige Aüshülfe, die Dcr Bm-o wird M? ^ OLllgatwne aus- solcher in baaremGelde aufzubringen nicht im Stande stellen, und solche ist, vermittelst Ausstellung seiner gedachtem Aerario emzu- reiche», um die- reichenden gewöhnlichen Obligationen verschaffen. Diese Oper«tt°ns°Lasse Obligationen wird man zu der Operations - Lasse in denen anjuwm'den?^" großen Zahlungen anwcnden. Las Pubücum wird hierüber keine Besremdung zeigen. Be- E e s rso Beuttheilmig der entgegen gesetzten Mittel. Beurtheilimg. d t N k t ^ t t! N 1t g- «E- Vergleichung mei^ nerZahlungsPa» piere mit diesen an Zahlungöstatt auszugebenden Obligatiunen. Eigenschaften und Wirkungen der ersteren. ieser Vorschlag gründet sich wie der »reinige auf den Lredit des Danco, allein es ist solcher von demselbem darinne unterschieden, daß man statt der Zahlungs-Papiere die Ausgaben mit gewöhnlichen Obligationen bestreiten will. Um zu urtheilea, welcher von beyden der vorzüglichste sey; so ist zwischen solchen eine Vergleichung anzustellen. Die Eigenschaften und Wirkungen meiner Zahlungs- Papiere find folgende: i) Es sind solche auf den Uederbringer gcstellet, und lassen sich folglich mit eben so vieler Leichtigkeit wie baare Münze von einer Hand zur andern übertragen. s) Sie lauten auf so kleine Summen , von welchen sich wirkliche Münzen im Umlaufe befinden. D Ihr Werth ist bestimmet, er ist unveränderlich, und es ist jedes Papier, nach der Summe worauf es lautet, bcym Anblicke kennbar. 4) Ihre Annehmung unter den Privatpersonen ist geboten. 5) Sie werden in allen öffentlichen Tassen ohne Ausnahme an Zahlungsstatt angenommen. 6) Sie sind mit nothwendigen Anwendungen versehen, welche in Ansehung ihrer die Dienste einer Umsetzungs- Laffe verrichten. 7) Ihre vorteilhafte Bcrwandelung in Obligationen/, welche sich mit einer Premie verknüpfet finde»/ bringet sie nach und nach aus dem Umlaufe, und verhindert ihre Häufung im Publico. 8) Da sie aus allen diesen Ursachen niemals unter ihr Pari fallen können; so wird man init solchen alle Sachen/ ohne einige Steigerung des Preises/ eben so gut wie mit baarem Gelbe kaufe» können. 9) Es werden diese Papiere das Aerarium beständig in einer gewissen Art des Ueberflußes erhalten; der Wucher wird den Muth sinken lassen; da zu gleicher Zeit die neuen Obligationen/ eines Theils durch ihre vorzüglichen Eigenschaften das Geld von allen Seiten an sich ziehen / andern Theils aber durch ihre Auswechslung gegen die verfallenen Obligationen der öffentlichen Fonds, das Vertrauen wieder Herstellen, mithin den Kredit des Danco sowohl als des gekämmten Staates auf den höchsten Grad erheben werden. Dieses hingegen sind die Eigenschaften und Wirkungen Geschäften m» der vorgeschlagenen an Zahlungsstatt auszugebendcn Obli-IAAU^ gationen: r) Es ist eine förmliche Leßion zu ihrer Uebertragung erforderlich. s) Die geringste Summe worauf sie lauten ist 500. Gulden. z) Der Werth einer jeden besonder» Obligation verändert sich nicht nur alle Tage, wegen der Jntereßen so sie E e z ein- 222 Beuvcheilung dev entgegen gesetzten Mittel. eintrLgt, sondern es ist auch derselbe bey denen verschiedenen Obligationen unterschieden, sowohl wegen des verschiedenen Lapitals worauf sie lauten, als des Lati wovon ihre Jn- tereßen zu laufen anfangen. Dieser unbekannte Wehrt ist demnach auf jeden Tag besonders auszurechncn. 4) Ihre Annehmung unter den Privatpersonen ist nicht geboten. , . _ 5) Es werden diese Obligationen m keiner öffentlichen Laße an Zahlungsstatt angenommen. O Ma-der Aanco bey gegenwärtigen Kriegs - Zeiten die Rückzahlung der lvsgekündigten Lapitalien verweigert; so finden sich diese Obligationen, welche keine nvthwendige Anwendungen besitzen, mit keiner Laße versehen, die sie in baare Münze umsetzet, so wie sie gleichfalls keine Anwendung haben, die sie aus dem Umlaufe bringet. 7) ES wird sich also ihre Menge in eben der Maaße vermehren, wie sich die Bedürfniße des Staates anhäufen, mithin ihre Sicherheit in kurzer Zeit zweifelhaft scheinen. 8) La der Unternehmer, welcher gedachte Obligationen in denen ihm von dem Aerario im großen geleisteten Zahlungen empfänget, selbst eine Menge kleiner Zahlungen hinwiederum zu verrichten hat; so wird sich solcher gcnöthi- get sehen dieselben in baare Münze umzusetzen, und sich da- bey die von den Besitzern deS Geldes vvrgeschriebcnen Bedingungen gefallen zu lassen. Er wird sich, also wegen dieses Zahlung mit gewöhnlichen B«rnc0'Gbligatl0iren. 22z ses zu erleidenden Verlustes, durch den erhöhten Preist seiner Lieferungen schadlos zu stellen suchen. 9) Dieser Verfall der Obligationen des Banco, wird dem Kredite dieses Fonds den empfindlichsten Stoßzufügcn. Der Rabatt mit welchem sich dieselben werden einhandeln lassen , wird dem bereits anjetzt so hoch gestiegenen Wucher mit denen öffentlichen Papiere», eine neue Nahrung verschaffen, mithin die baaren Einlagen um so viel mehr zurück halten. Die Noth des Staates wird sich alle Tage vergrößern. . Von so entgegen gesetzten Wirkungen sind gegenwärtige Vorschläge, und wünschte man daß die Erfahrung desjenigen was wie täglich mit Augen sehen, an der Richtig- keit dieser Vergleichung noch einigen Zweifel übrig lassen könnte. Ich schließe mit folgender Anmerkung, welche diesem- Wichtigkeit »er ^ . äußerlichen For gen angehet- dre den mechanischen Thcil des öffentlichen Lee- des öffcimichm dites, als eenen gleichgültigen Gegenstand betrachten. Man sichet hier zwey Vorschläge, die auf den nehmlichcn Grund gebauet sind, die alle beyde eine sichere Hypothek voraussetzen, und sich nur blos in Ansehung der äußerlichen Form verschieden finden, die entgegen gesetztesten Wirkungen Hervorbringen. Die Bequemlichkeit, die Annehmlichkeit eines Papiers, ist in Kredit-Sachen eben dasjenige, was das Ausmünzen in Ansehung des Geldes ist. Gleichwie eine rohe Masse Goldes, die eine Mark am Gewichte hält, keines so freyen 2S4 Bcurtheilung der entgegen gefetzten Mittel, freyen Umlaufes fähig ist/ als eben diese Masse/wenn solche sich in 80. Theilen von gleichem Gewichte/und einer bestimmten Feine, die man Duckten nennet, zertheilt befindet: so kann auch die Vorstellung von 500. fl. in einem einzigen Papiere, nicht so gut die Dienste des Geldes verrichten, als eben diese Summe, wenn solche durch 50. oder durch 100. Papiere vorgestellet wird. Dasjenige aber was die Erweiterung der Handlung ehemahls bey den Metallen nothwcn- dig gemachet, wird gegenwärtig durch dieverwehrten Ausgaben der Staaten, bey dem Kredite nvthwendig. - Ztes Mittel. »ü !an wird 6. Millionen bringen, wovon zi. Millionen auf die Besitzer der Man wird die erforderlichen §. Millionen durch WnÄst/iMn! Ländereyen, a z. Millionen aber auf die Kapitalisten zu ver- thcilcn scyn werden. Die letzte Million wird die Geistlichkeit herschicssen. Beurtheilung. Der gezwungene Lredtt ist nicht nur an sich selbst unzulänglich, sondern es zernichtet auch solcher den frey- Willigen Lredit. eurtheilung. er gezwungene Kredit führet eine gewisse Art der Gewaltsamkeit mit sich, welche alles Vertrauen ersticket: Die Unmöglichkeit, das Vermögen einer jeden Privatperson richtig zu schätzen, ist mit unvermeidlichen Ungerechtigkeiten begleitet. Die Ungewißheit endlich der Ertragniß dieses Kredites, gleichet bey nahe der Langsamkeit, womit die durch svl- Gezwungene Darlehne. 225 solchen aufgebrachten Summen cingehen. Da die Privatpersonen , auf welche die Darlehen ausgeschrieben werden, sich die von den Besitzern des Geldes anverlangten Bedingungen gefallen lassen müßen; so werden dieselben mit einer Last beleget, welche dem Staate nicht zu dem geringsten Nutzen gereichet. Mgn verlanget gemeiniglich das Geld wo solches nicht anzutreffen ist; und machet, daß selbiges dort versaget wird, wo eS sich wirklich befindet. La endlich die frey- willigen Larlchne, als die einzige wahrhaftig ergiebige Geldquelle , aufhbren, sobald man zu dem gezwungenen Kredite schreitet; so wird durch dieses seiner Natur nach eingeschränkte Nettungsmittel, welches in Betrachtung der socrstaunli- chenBedürfniße jederzeit als unzulänglich anzuschen ist, dem Staate eine größere Aushülfe entrissen, als demselben verschaffet , mithin statt des angchoften Nutzens, ein wahrer Rachtheil zugesüget. Alle diejenigen, welche sich die Mühe geben nachzudenken, Der Gebrauch r-s- stellen diese Wahrheiten nicht m Abrede; allein es finden sich Monarchie keines- nicht alle überzeugt, daß man , in Erwägung der Geden- kungsart der Nation, eines Hülfsmittels entbehren könne, welches als ein nvthwendiges Uebcl angesehen wird. Bey so gestalten Sachen wird es ohne Zweifel genug seyn zu beweisen, daß diese Rothwendigkeit sich nicht gegründet finde, um einem in so verschiedener Betrachtung nachtheiligen Hülfsmittcl entsagen zu lernen. Ff Da 226 Beurcheiluug der entgegen gesetzten Mittel. Da ein Darlehn, nach den Grundsätzen der bürgerlichen Rechte ein zwei-seitiger Kontrakt ist, so sind die Dortheile gleich, deren beyde Theile genießen. Der Leihende findet seinen Nutzen in dem Genüße der Jntcrcßen; der Dor- gende in dem Besitze des angelichenen Kapitals. Daß die Kriegsläuste diese natürliche Ordnung nicht nvthwendig verändern, beweisen die Beispiele der benachbarten Rationen. In Frankreich hat man sich bereits seit langen Jahren der gezwungenen Darlehnc, oder der il-n ,K; -»M, nicht mehr bedienet; und in Engelland ist Jacob der Andere der einzige gewesen, der zu dieser Aushülfe zu einer Zeit seine Zuflucht genommen, als das Parlament ihm die Anwendung seines Kredites verweigerte. Der Ursprung die-. Wenn man in unscrerMonarchie von diesem Mittel so oft derZernichtungdes Gebrauch gemachet; so ist dle Ursache davon m entfernten Vertrauens zu su- ^ Weil man dazumahl die Ergiebigkeit des ftcywilligen Kredites noch nicht kannte, der sich auf das Vertrauen und den eigenen Nutzen des Darleihers gründet; so glaubte mau den Erfolg der Finanz - Operationen durch Anwendung der Landesfürstlichcn Macht zu versichern. Dieser erste Schritt hatte dazumahl, wie anjetzo, die Wirkung , daß solcher das Einsperren des Geldes veranlaßt. Der Wucherer in der Hofnung den Staat zu neuen gezwungenen Darlehnen zu nöthigen, welche ihm einen gleichen Gewinn verschaffen würden; die belegten Privatpersonen, in derBe- sorgniß die ihnen zugetheilte Summe aufs neue zu beschwehr. Gezwungene Darlehne. 227 Men Bedingungen aufbringen zu müßen; faßten beyde die Entschließung mit ihren vorräthigen Geldern zurück zu halten. Hierauf entstand ein wirklicher Geldmangel, welcher das Ministerium zu einer zweyten eben so gewaltsamen Operation nöthigte, die sich aus gleichen Ursachen von einer dritten gefolget sähe, bis endlich durch eine beständige Fortsetzung dieser Maaßregeln, welche gar bald in den Rang der untrüglichen Finanzmittel erhoben wurden, das gegenseitige Mißtrauen des Ministern nnd des Public! so tiefe Wurzel gefaßet, daß solches sich bey jedem ausbrechenden Kriege erneuert, und die nemlichcn Wirkungen aufs neue hcrvorgebracht. Nachdem solchergestalt die Rothwendigkeit desgczwun-Die Herstellung genen Kredites nur zufällig ist; so wird die Wiederherstel-^ch^U^ lung des gegenseitigen Vertrauens die Sachen wieder in ihre erste natürliche Ordnung versetzen, und alsdann das Geld das Darlchn eben so begierig suchen, als das Darlehn begierig seyn wird das Geld an sich zu ziehen. Diese glückliche Veränderung wird die Wirkung niei-Diese Herstellung ^ ^ wird durch mein nes Vorschlages seyn. Solcher wird das HeilungsmittelSistem bewirket. für denjenigen Schaden verschaffen, der uns durch obige Maaßregeln betroffen, deren Folgen uns noch gegenwärtig drücken. Er wird die Bewcgungsgründe des vollkommensten gegenseitigen Vertrauens in sich faßen. Der Staat wird sich versichert finden, daß der Gebrauch der Zahlungs - Papiere, nebst dem durch die neuen Ob- F s 2 ligationen ss3 Beurtheilung der entgegen gesetzten Mittel, ligationen eingeführten Zusammenflüße der Darleiher, dem Wucherer die.Hofuung, und den bemittelten Privatpersonen die Furcht eines auszuschreibenden gezwungenenDarlehnS auf beständig benehmen werde, und daher keinen Zweifel tragen, daß ein jeder ihm nicht sein Geld frcywillig anvertrauen sollte. Las Publicum wird sich aus gleichen Ursachen auf beständig gegen die Besorgnis' gesichert sehen, daß der Staat, welcher so ergiebige Mittel in Händen hat, von einer Aushülfe Gebrauch machen sollte, welche wegen ihrer Gehäßigkeit durch nichts anders als durch die Roth- wcndigkcit entschuldiget werden konnte. Es wird daher ein jeder mit seinem versteckten Gclde hervoreilen, um solches auf Jntereße» anzulegcn. Vermittelst dieser Neigung der Besitzer des Geldes, welche von der gegenwärtigen sosehr unterschieden ist, wird man das Geld zum erstcnmahle mitten im Kriege eines freyen Umlaufes genießen sehen ; die angestellten Operationen werden zu billigen Bedingungen erfüllet werden ; der Staat und das Publicum werden sich die Hände kieken, um die allgemeine Wohlfahrt, durch Mittel welche bcyden Theilen gleich nützlich und angenehm sind, zu befördern. Ergiebigkeit der Da nichts von dem aus der Acht zu lassen ist, wel- neuen durch nie:- ^ ^ ^ ^ nen Vorschlag er- ches etwas beytragm kann dieses so heilsame Vertrauen fest- quellen. ' zusetzen, so muß ich hier eine Ersahrung anführcn, welche in gegenwärtigem Memoire vergessen worden. Zu der Zeit als der Danco noch alle kleine Kapitalien annahm, erstreckte sich Gezwungene Darlehne. 229 sich der gesammte Belauf der bey demselben angelegten unter 500. ff. betragenden Summen, über 1700000. fl., ungeachtet alle diese kleinen Darlehne blos die Erspahrniße der hiesigen Bürger unter sich begriffen. Hieraus ist also die Ergiebigkeit der neuen durch meinen Vorschlag eröfneten Geldquelle zu ermcßen, vermittelff dessen die Loupons-Obliga- tionen sich nicht nur des Geldes der Haupt-Stadt, sondern auch der Provinzen, und nicht nur der bisher den Darlchncn gewidmeten Summen, sondern auch derjenigen Gelder bemeistern werden, welche bisher zur täglichen Ausgabe zurück gelegct wurden, und daher ihrer Natur nach > unfähig schienen sich zu gedachten Darlehnen anwenden zu lassen. Rach einer solchen Vermehrung von Hülfsmitteln dürfte ein Minister nicht mehr Ursache staden, in die Erfüllung der angcffellten Operationen einigen Zweifel zu setzen; es muß dem Wucher alleHvsnung benommen werden, und der gezwungene Kredit als eine überffüßige Aushülfe, von selbst aufhören. echstes Wittel. 6tes Mittel. HMn könnte verschiedene von denen Ungarischen Lame-Man e-m GM ral - Gütern , welche sich nicht vorteilhaft ge-ZL^vm^ legen finden, entweder verpfänden oder veräußern, und da-M, durch beträchtliche Summen aufbringen , nach dem Friede» "Em. aber neue der Lammer vorteilhaftere Herrschaften erkaufen. Ff z Be- 2Z2 Beuvtheilung dev entgegen gesetzten Mittel. Belirtheilung. Die Verpfandung dieser Güter ist un> schädlich. Bedenklichkeiten Hey der Veräusse- rung derselben wahrend deöKrie> ges. e u r t h e i l u n g. sie Verpfändung dieser Güter kann sich keinen Nachteilen unterworfen ßnden, indem man das Recht behält solche jederzeit wieder einzulösen; ungeachtet man sich nicht entbrechen kann anzumerken, daß dergleichen verpfändete Güter gemeiniglich nicht mit der grösten Sorgfalt verwaltet zu werden pflegen. Wollte man hingegen ersagte Güter während des Krieges veräußern; so dürfte» sich groß sere Schwierigkeiten hervvrthun. Die Käufer würden sich vermutlich die Noth des Staates zu nutze machen wollen , um solche zu einem wohlfeileren Preise zu erhalten, und würde man daher Mühe haben nach dem Frieden, Güter von gleichem Wehrte, für die nehmliche Summe, wieder an sich zu bringen. Zudem ist bekannt, daß die Erträglich der Güter in Ungarn sich von zo. zu zo. Jahren bey nahe verdoppelt habe, mithin nichts schätzbarers als daselbst liegende Gründe scy. Dieses Mittel dürfte die verlangte Aushülfe nicht geschwinde genug verschaffen, indem sich dergleichen Käufe nicht so leichterdings schließen lassen. Es wird zu solchen die Formalität einer Schätzung und Ueberschätzung erfordert; und es gebraucht zugleich Zeit, damit die Käufer zu Aufbringung der erforderlichen Summen die gehörigen Anstalten verkehren. Ja es dürften gedachte Käufer, da diese Summen sehr beträchtlich sind, einen Thcil derselben hier zu Wien aufzunehmcn suchen, und Veräußerung der Tameral - Güter. 2Zr und solchergestalt dem Aerario durch dieses Mittel grasen TheilS nur eben diejenige Aushülfe zustießcn lassen/ die solches auf eine andere Weise zu erhalten sich nicht weniger im Stande gefunden hatte. Eben derjenige Dienst-Eifer aus welchem mein ganzes NE Vorschlag vorgeschlagcnes Sistem gestoßen/ wird mir zur Entschuld!-des öffmwchm^ gung dienen/ wenn ich Key dieser Gelegenheit in Ansehung des Königreiches Ungarn einen demselben sowohl als der gelammten Monarchie ersprießlichen Vorschlag vorzutragcn mich unterfange. Dieser hat zum Gegenstände denen zur Emporbringung des öffentlichen Lredites in gedachtem Königreiche bereits ergriffenen so weisen MaaßregelN/ annvch einige nicht gleichgültige Erleichterungen hinzuzusetzen. Zu diesem Ende habe ich anfänglich vorgeschlagen / daß die Ungarische Hof-Lammer an dem aufzunehmenden Darlehne unmittelbar Theil nehmen/ daß solche eben die Premien wie die übrigen öffentlichen Fonds anbietcn / daß endlich sogar die Jntereßen - Scheine der einzuführendcn Loupons - Obligationen / in Ungarn in den öffentlichen Lassen an Zahlungsstatt angenommen werden sollen. Nachdem auf diese Weise der Gebrauch ersagter Loupons - Obligationen in diesem Königreiche bekannt geworden ; so ließe sich daselbst vermittelst Anwendung derselbe,,/ ein gleichförmiges Darlehns - Sistem / wie dasjenige/ so ich in Ansehung der Teutschen Erblande vorgeschlagen/ zu Standebringen. ES wäre nemlich vermittelst eines öffentlichen zu erlassenden alle 2Z2 Beurtheilung der entgegen gesetzten Mittel, alle Lomitate zugleich betreffenden Patentes, dem Publice das Sistem der Coupons- Obligaticncn auf das deutlichste vor Augen zu legen. Hierauf hätte jeder Lomitat, nach dem Beyspiele dessen was anjetzt geschehet, eine besondere Einlage zu eröfnen, und denen bey ihm sich anmeldendcn Gläubigern, den erforderlichen Theil seiner Lontributivn mit allen gehörigen Formalitäten zur Hyporheck einzu- räumen ; die auszustellenden Coupons - Obligationen, welche sich in allen Stücken auf die von mir vorgcschlagene Weise eingerichtet fänden, wären in lateinischer Sprache auszufertigen, und nebst der vermittelst eines Stampiglio aufgedruckten Paraphe des Ministers, von welchem die Lontributivn abhänget, von dem Ober- und Vice - Gespanne jeden Lomitates zu unterschreiben; die Jntereßen - Scheine derselben aber nicht nur, ohne Unterschied des Lomitates der solche ausgestellet, in allen öffentlichen Lassen des Königreiches Ungarn, sondern auch sogar in allen öffentlichen Lassen der gesammten Teutschen Erblande an Zahlungsstatt anzunehmen. Lurch dieses Mittel, wodurch der ärmste Edelmann in den Stand gesetzet würde, seine geringe Er- spahrniß dem Staate in Obligationen von zo. ff. anzuleihen , die sich von seinem eigenen Lomitate ausgefertiget, und ihm an dem Orte seines Aufenthaltes angeboren fänden, würde Ungarn, dieses Königreich dem die Bilanz so vvr- theilhaft ist, und in welchem sich, wie man versichert, zuweilen Lapitalien befinden die keine Anwendung wissen, in kur- Veräußerung der Lameral-Gütee. - z z kurzer Zeit eine neue vielleicht ergiebigere Finanzquellc werden, als irgend eine in der Monarchie anzutreffen ist. Die tägliche Erfahrung, so die Menge derjenigen Personen, in deren Händen sich gedachte kleine Obligationen befinden würden, von der Redlichkeit erlangte, mit welcher der Hof seinen Verbindlichkeiten ein Genüge leistete, würde daS kostbare Band des Vertrauens zwischen dem Landesfürsten und den Unterrhaiien, wo möglich, noch mehr befestigen. Derjenige Edelmann , welcher sich noch so weit vom Hofe entfernet fände, würde sich gewöhnen, sich mit demselben unmittelbar in Verbindlichkeiten einzulassen. Um dieses angehende Vertrauen zu verstärken, und die Anzahl der Darleiher zu vergrößern; so könnten diese verschiedenen Kredit - Kassen selbst mitten im Frieden fortfahren alle ihnen angeborenen Summen anzunchmen. Dieser Summen würde man sich mit Nutzen bedienen können , um einen Thcil der fremden Schulden rückzuzahlen, und solchergestalt den Rachtheil der jährlich aus dem Lande zu sendenden Jutercßen zu vermindern ; dahingegen das Aerarium den hierdurch verursachten Abgang der zu verpfändenden Ungarischen Kontribution , in der Befreyung derjenigen Fonds ersetzt erhielte, welche bisher zur Sicherheit dieser Fremden gedienet hatten. Gg Sie- 2Z4 Beuvtheilung der entgegen gesetzten Mittel. 7teS Mittel. lebendes Mittel. Man kann sowohl das Kirchen - als das Privatsilber ausmünzen. MRcm könnte sowohl das Kirchen - als das Privat- AÄV Silber ausmünzen, und den Besitzern den Werth in Obligationen ersetzen. Teurtheilung. G tU Nh ttlUllg. Dieser Vorschlag ist entweder für das Aerarium zu kostbar, oder gegen die Besitzer ungerecht. Er ist nicht ergiebig. GUuf welchen Fuß wird man dieses Silber schätzen? Wird man das Arbeitslohn in den zu ersetzenden Werth einrechnen, oder solches Klos für rohes Silber annehmen ? In dem ersten Falle wäre die Bedingung wucherisch, in dem zweyten fänden sich die Besitzer des Silbers verletzet. Das Erempel von Frankreich beweiset, daß dieses Hülfsmittel nicht so ergiebig sey, als man eS sich gemei- niglich cinbildet. Die daselbst im Jahre 1689. vorgenommene Ausprägung alles Sibergeschirres so über zwcy Leth im Gewichte betrug, hat sich nicht über 1720000. fl. am Werthc erstrecket. Es ist zweifelhaft, ob eben diese Aushülfe bcy uns so hoch hinan laufen dürfte. Ein großer Theil der Kirchen-Schätze bestehet in Juwelen, in Perlen, u. s. f. diese würde man in fremden Ländern verkaufen müssen; welches sich eines Theils bey gegenwärtigen Umständen nicht anders als unter ihrem Werthc verrichten lassen, andern Theils aber, nicht weniger wie die Ausfertigung Ausmüli zung des Silber - Geschirres. r z Z gung der benöthigten Päbstlichen Bullen, viele Zeit erfordern würde. Dieser Vorschlag, welcher als ein Finanz - Mittel we-Er kann in einer mg Rücksicht zu verdienen scheinet, könnte in einer andern rün^als ^InM^ Betrachtung als wichtig angesehen werden. Die Kirchen nüßUchftpn!' würden sich vermittelst desselben im Stande befinden, statt eines unfruchtbaren blos zur Pracht gewidmeten Kapitals, Einkünfte zu ziehen, welche sie zu Wecken der Christlichen Liebe anwendcn konnten. Wenn solche dieses Kapital dem Staate zu mäßigen Jntereßcn ältlichen; so würde der Nutzen der hieraus entspringenden Verminderung der öffentlichen Ausgaben, nicht weniger den Armen zufliessen, auf welche die Landes - Fürsten, die ihre» Aufwand nicht anders als durch Auflagen auf die Unterthanen erschwingen können, nothwendiger Weise die größte Last werfen müssen. Otes Mittel. 8tes Mittel. ln Ermanglung goldener und silberner Münzen wird Man kann das man Kupfer ausprägen. eurtheilung. Kupfer ausmün- zen. Beurtheilung. Aicser Vorschlag ist eines zwiefachen sehr verschiedenen Zwiefacher Vw- A Verstandes fähig. Entweder wird man das Kupfer schV^ ^ zu seinem innerlichen Berthe, das ist zu demPccise, welchen es als ein Metall nach seinem Gewichte gilt, ausmüntzcn, G g 2 oder. rz6 Beurtheilung der entgegen gesetzten Mittel, oder man wird demselben, nach dem Dcyspielc der in Schwe- den von dem Baron Görz angestcllten Operation, welcher kupferne Pfennige, die in den öffentlichen Laßen an Zah- lungs-statt angenommen wurden, bey nahe g. ff. gelten ließ, einen höheren Werth der Benennung nach als den innerlichen beylegen. DieAusnmnMg Wollte Man das Kupfer nach seinem innerlichen Wer- seinem innerlichen the ausprägen; so wuri>e man, wle gegenwartlg mSchwe- Werthe ist unt>e ^ xapferne Platten einführen müssen. Eine Münze von 4. ff. würde bey nahe 10. Pfund wägen. Alsdann würde man nicht weniger, wie in gedachtem Königreiche, eine Bank errichten müssen, um den Unbequemlichkeiten dieser neuen Münze abzuhelfen. Allein eS würde dieser Vorschlag, obgleich solcher an sich selbst thunlich wäre, von Sieist nicht ergie- geringem Nutzen seyn. Jnsoferne wir unser Kupfer gegcn- wattig nicht verschleissen können, so würde solcher keine grö- ßcre Aushülfe, als diese wirklich vorräthige Menge desselben verschaffen. Jnsoferne wir hingegen Gelegenheit finden solches zu verkaufen, so ist es überflüßig dasselbe auszumünzen. Sollte also dieser Vorschlag in der That ergiebig seyn, so müste man ein Mittel angeben können, die Ertragniß unserer Kupfer-Bergwerke zu vergrößern, und anstatt daß wir gegenwärtig nur ungefehr für eine Million Kupfer jährlich ausbeutcn, für sechs, acht oder zehn Millionen in dem gegenwärtigen Jahre aus denselben hervorzubringen. Wollte Ausmünzung des Rupfers. 257 Wollte man hingegen dem ausgemünztcn Kupfer einen Die Ausmünymz willkührlichen Werth beylegen, und solches in denen Zah-Mm innerlichen kungen fünf oder zebnmahl so viel als dessen Werth wie ein li-h. ^ Mctal beträgt/ gelten lassen; so würden diese kupferne Münzen sich von meinen Zahlungs-Papieren nicht unterschieden finden. Dcyde würden blosse Vorstellungen seyn / deren Werth sich auf die Güte der ihnen zur Sicherheit dienenden Hypothek gründete. Da es aber unmöglich ist, eben diejenige Vorsicht gegen die Verfälschung dieser kupfernen Münzen / wie gegen die Verfälschung der Papiere zu gebrauchen; so werden alle falschen Münzer in die Wette arbeiten solche nachzumachen. Der Fremde wird uns mit dieser falschen Münze unsere Maaren abkauffem oder unsere silberne und goldene Münzen damit aus dem Lande ziehen; dahingegen meine Zahlungs-Papiere/ deren Nachmachung das Einverständniß acht verschiedener Profeßionen erfordert/ für diese Gefahr gesichert / und folglich vorzuziehen sind. Diese Art der kupfernen Münze, welche ihr Erfinder mit seinemKopfc bezahlet, und welche keine einzige Nation bey sich eingeführet hat,würde Zweifels ohne mehr Mühe haben sich das Vertrauen zu erwerben, als Billets, welche sich durch das Beyspiel fast aller gesitteten Nationen von Europa bewähret finden. Spanien hat unter der Regierung Larls des Andern, ^-mvelvon Spa. Rußland aber erst vor wenig Jahren erfahren, wie gcfähr- l»ni>. lich es scy, einen übermäßigen Schlag-Schatz auf das Kupfer zu nehmen. Ersteres Königreich hat fast alle sein Gold Gg z und «z8 Beurtheilung dev entgegen gesetzten Mittel, und Silber aus dem Lande führen sehen; die Lontrebande mit nachgemachten Münzen ward bey ganzen Schifs - Ladungen getrieben. Rußland hingegen hat sich genbkhiget gesunden , durch die geschwindeste Abstellung dieses begangenen Münzfehlers ferneren Nachtheilcn vorzubeugcn. Nutzer, der kup- Hierdurch will ich keinesweges behaupten, daß cs münze.^^ '' nicht zu wünschen wäre, den Gebrauch des Kupfers zur Scheidemünze bey uns einzuführen, sowohl um das Silber zu ersparen, welches hiebcy verlohren gegangen, als die Einfuhr der fremden Scheidemünze zu verhindern, wcl- ' che sich bisher bey ihrer allzu großen Gleichheit mit der uns- rigcn nicht wohl verhüten lassen. Wollte man inzwischen hierzu schreiten, so wäre jederzeit die unumgängliche Borsicht zu beobachten: daß man sich mit einem so mäßigen Gewinne auf diese Münze begnügte, welcher jede Privatperson außer Stand setzte solche ohne Schaden nachzumachen; daß man dieselbe mit dem vollkommensten Stempel versähe, um die Verfälschung noch mehr zu erschwchren; daß man sic nicht anders als gegen Auswechselung der alten bisherigen Scheide- münze in das Publicum brächte, oder allenfalls denen Provinzen wo sich gegenwärtig ein Abgang daran findet, nur das Unumgängliche davon auStheilte; daß man endlich eine gewisse bestimmte von dieser Scheidemünze zu verfertigende Summe festsetzte, welche man dem Publieo anzeigte, und der Landes-Fürst nie überschreiten zu wollen sich bey seinem hohen Worte verbindlich machte. So nützliches Eröfnete Leibrente. 2Z9 es bey Befolgung dieser Maßregeln seynkönnte sich des Kupfers zur Münze zu bedienen, so gefährlich würde er seyn einige Vorschläge anzuhbren, um solches denen edlen Metallen am Werthe gleich zu machen. Der Reitz dieses Gewinns ist gar zu groß, um sich demselben ohne Gefahr auszusetzen. Neuntes 9teS Mittel. wird nach dem Veyspiele von Frankreich, eine Mm kann ein- Leibrente von ic>. x. e. ohne Unterschied des Alters T-un/e?l erofnen. schied des Alters eröfnen. eurthetlung. Beurtheilung. Mch will nicht erwähnen, daß, nachdem 1s Llolvrs, Halles Limxsoa, Lerteboom, und äes ?arcleux, insgesammt die einem jedem, nach seinem verschiedenen Die Bedingungen einer solchen Leib» rente wären wu» cherisch. Alter, gebührende Leibrente, auf einen fast gleichen Fuß fcstgcsetzet habe», kein Zweifel mehr übrig bleiben könne, daß diese ohne Unterschied des Alters angeborenen ro.x.6. eine wucherische Bedingung seyn; daß cs ein unwider- sprechlicher Satz sey, daß ein Kind, welches noch 50. Jahre zu leben hoffen kann, sich mit einer geringeren Leibrente, als ein Grciß, der dem Grabe nahe ist, begnügen müße; daß die Fremden, welche die Größe des ihnen angeborenen Gewinns besser als unser eigenes Publicum zu berechnen wissen,' -42 Beurtheilung der entgege N gesetzten Mittel, wißen, wenn solche an dieser Leibrente Theil zu nehmen sachten, unseren rcinesten Geld - Vorrath aus dem Lande ziehen würden; daß das Deyspiel von Frankreich, dem aus untrüglichen Rechnungen gezogenen Beweise nicht die Wage halten könne; das Frankreich sechsten bisher seine Leibrenten jederzeit nach dem verschiedenen Alter auSge- mcsscn; daß wenn man ja dem Französischen Bcyspiele folgen wollte, viele andere, eben so reizende und weniger kostbare Finanz-Operationen in Vorschlag zu bringen wären; daß nicht zu behaupten stehe, nachdem noch keine derselben versuchet worden, daß sich das Publicum nicht mit wohlfeileren Bedingungen befriedigen würde; daß nichts der Bevölkerung und dem Fleiße so sehr zuwider ist, wie die Leibrenten; daß solche zur Ueppigkeit, und zu Ausschweifungen Anlaß geben , und um so viel mehr darzu an- reizen, je größer die Borthcile sind so sie anbieten. Von allen diesen Gründen, sage ich, will ich mich keines einzigen bedienen, sondern diesem Vorschläge nur folgende Anmerkungen entgegen setzen. Das hiesige Pu- Die hiesigen Einwohner lassen sich schwehr zu solchen dlicum ist zu der- ^ ^ ^ gleichen Operativ- bewegen, bey welchen es auf eine gänzliche Ber- um nicht geneigt, ^rung der Gedenkungs-Art ankommt. Die vorgeschla- gene Leibrente ist von dieser Gattung, und werden sich unter unfern Mitbürgern, bey welchen der so schätzbare Ehestand in Ehren ist, wenige finden, welche sich durch Veräußerung eines TheilS ihres Vermögens, die Mittel zur Versorgung ihrer Eröfnete Leibrente. . 241 ihrer Nachkommenschaft sollten benehmen wollen. Das Vermögen der großen Häuser bestehet mehrcntheils in kläsl- eomiiüls - Gütern, welche sich nicht veräußern lassen. Wir haben weder reiche kmauclsos, noch »ermögliche Handels- Leute. Eine gleiche Operation/ für welche die Stadt Hamburg die Gewchrleistung übernommen, ist bereits in vorigen Zeiten mißgelungen. Das Vertrauen ist noch nicht genug festgcstcüct, und ist auf solches bey jetzigen Umständen weniger als jemahls zu rechnen. Der Gewinn endlich, den die anjetzo im Schwange gehende wucherische Einhandlung der öffentlichen Papiere anbietet, ist zwar weniger beträchtlich, aber nicht so entfernt, und leuchtet denenjcni- gen besser in die Augen, welche in der Berechnung keine genügsame Erfahrenheit besitzen. Die Fremden werden dieser Operation aus entgegen D,c Fremden wer-, gesetzten Ursachen ihren Bcyfall versagen. Sie werden die schlageneLeibreme ihnen angeborenen Bedingungen gar zu günstig finden, umAm'DrlA denselben ein Zutrauen zu schenken. Sie werden in einer bey uns so ungewöhnlichen Operation, welche ihnen in Frankreich nicht so seltsam geschienen, ein in seinen eigenen Kredit gesetztes Mißtrauen zu entdecken glauben, und daher von unfern Finanz-Quellen ein ungünstiges Urtheil fällen. Sie werden besorgen, man möge sich mit der Zeit die eingegangene Verbindlichkeit gereuen lassen, und von derselben, unter dem Vorwände einer offenbaren Verletzung des Staates, zurücke gehen. Es wird sie die lange Dauer H h einer «42 Beurtheilung der entgegen gesetzten Mittel, einer Leibrente,, welche wenigstens 25. Jahre unter sich begreifet , abschrccken. Alle diese Bewegungs-Gründe werden Esistd-mnachder^m Reize des anzuhofendcn Gewinns die Wage halten. Mselbc» Auf diese Weise also ist gedachte Operation, der erstaunlichen Dortheile so sie anbierct ungeachtet, für nichts weniger als unfehlbar zu achten. Sollte sie aber auch gelingen; so wird doch ihre Erfüllung langsam seyn. Es muß erst ganz Europa davon benachrichtiget werden; cs müssen die Besitzer des Geldes diejenigen Kapitalien, so sie anderwärts angeleget, erst in ihre Lassen wieder zurück erhalten ; sie müssen sich erst hicrselbst Fonds verschaffen ; es müssen, endlich unglückliche Zufälle das Vertrauen nicht vermindern. Mit einem Worte, es ist diese ' Operation eben derjenigen Ungewißheit unterworfen, welche von allen Operationen unzertrennlich ist, die sich blos mit dem Eingehen baarer Summen beschäftigen. Schluß. NF X o X KF ^ach dieser Entwickelung meines Vorschlages , durch wel- ÄS che» ich mich bemühet habe den Nutzen des allerhöchsten Dienstes mit den Regeln der strengsten Redlichkeit zu vereinbaren, bleibet mir nichts anders übrig als zu vernehmen, ob mein Dienst-Eifer eben so erleuchtet werde befunden werden, als die Quellen rein gewesen sind, aus welchen solcher geflossen. Wie auch immer die Entscheidung ausfallen mag, so wird meine Zufriedenheit bey nahe dieselbe scyn. Sollte mein Vorschlag aus überwiegenden Gründen verworfen werden; so werde ich meinen Jrrthümern entsagen, und mich glücklich schätzen, daß ich keine Gelegenheit gegeben dem Staate zu schaden, dem ich zu dienen mir vor- gcsttzet. Sollte hingegen solcher genehmiget werden, so würde ich mich als das Werkzeug der gemeinen Wohlfarth ansehen, und mich verbunden achten meinen Eifer zu verdoppeln, um mich dem Staate noch nüzlicher zu machen. Es könnte endlich eine dritte Mcynung statt haben. Man könnte die vorgeschlagene Einrichtung überhaupt genehmigen, zugleich aber einige Abänderungen in derselben vvrzunchmcn für gut befinden. Hhs Um §44 Schluß. Zusammenhang M ein erleuchtetes Ministerium besser in den Stand nen Einrichtung, zu setzen, das)enlge fm kernen Reben - Thttl anzusehen, was etwa einen Haupt - Thell meines Vorschlages ausmachte so wird cs mir erlaubt scyn, Demselben die Verknüpfung der verschiedenen Begriffe noch einmal vor Auge» zu legen, aus deren Vereinigung mein Sistem zusammen gcsctzet ist. Vielleicht wird Sich Solches dadurch überzeuget finden, daß ungeachtet der so mannigfaltigen angewandten Mittel, es nicht wohl möglich gewesen seyn würde, durch kürzere Wege zu der Wiederherstellung unserö öffentlichen Kredites zu gelangen. Ich gründe meinen Kredit auf den Banco, um bey gegenwärtigen gefährlichen Umständen, die ungewisse Neuigkeit des Vorschlages, durch die Sicherheit, das althergebrachte Vertrauen , und das Ansehen dieses Fonds zu ersetzen. Um den Grund worauf ich baue nicht wankend zu machen, in der Uebcrzeugung, daß die einzige Sicherheit wider den Mißbrauch, in der Unmöglichkeit des Mißbrauches bestehe; verknüpfe ich mit diesem Kredite eine Au- tcnticität, wovon man hierseibst noch kein Beyspiel gesehen, einen vorher bestimmten und bekannt gemachten Rückzahlungs-Fonds, eine öffentlich ins Werk zu setzende Be- fteyung. - -" La es aber darauf ankommt, den Erfolg der Operation so viel möglich zu beschleunigen, so war es noth- !, wen- Schluß.' S4Z wendig, alle verschiedenen Gattungen von Geldern, welche sich in den Händen der verschiedenen Llaffen der Einwohner aufgehäust befinden, zu dem aufzunehmeiiden Darlehne geschickt zu machen. Es würde demnach dem Endzwecke zuwider gewesen seyn, die kleinen Lapitalien davon auszuschlicßen. Es war nvthivendig, zu gleicher Zeit in allen Städten der gesummten Erblande Einlagen zu eröfnen; Völlig fertige Obligationen in Bereitschaft zu haben,: welche den Darleihern alle Tage hinaus gegeben werden konnten; - Diesen Darleihern die Mühe zu erfahren, die Bezahlung ihrer Jntcrcßen hier zu Wien beydcr Haupt-Lasse des Banco zu suchen. Es war erforderlich, den einzuführenden neuen Trc- dit dem Publico unter einer angenehmer» Form als diebis- herigeanzubieken; Sich nach den Umständen, und nach der verschiedenen Gcdenkungsart der Privatpersonen zu richten. Aus diesen verschiedenen Ursachen entstand die Noth- wendigkcit sich der vorgeschlagenen neuen Obligation zu bedienen, deren Verfertigung so wenig Zeit und Weicläuf- tigkeit erfordert, und welche alle zu einem frcyen Umlaufe bequemen Eigenschaften besitzet; Den verfallenen Jntereßen - Scheinen den Einfluß in alle öffentlichen Lassen zu gestatten; H h z Ein« 24§ Schluß. EtnePremie einzugestehen, um das Geld zu einer Zeit da solches seinem Eigenthümer einen so großen Gewinn verschaffet, heraus zu locken; Dem Darleiher endlich vermittelst der Verknüpfung aller öffentlichen Fonds mit der anzustellenden Operation, zwischen solchen die Wahl seiner Sicherheit zu lassen. Zu gleicher Zeit aber war es nicht weniger notwendig, in Ansehung derjenigen gar keine Neuerung vvrzunch- men , welche diese Neuerung nicht als eine besondere Begünstigung ausdrücklich verlangten; Mithin die alte Form von Obligationen, in Ansehung derjenigen Darleiher die solche vorzögen, beyzubehalten. So kräftig aber auch diese verschiedenen Mittel scheinen konnten; so erforderten die dringenden Bedürfniße des Staates gleichwohl eine noch schleunigere Aushülfe. Es war also nichts anders übrig, als diejenigen baa- ren Summen, so das Darlehn verschaffen sollte, durch Zahlungs - Papiere vorzustellen, welche die Dienste der Münze zwischen dem Landesfürsten und den Unterthanen verrichteten. Diese Zahlungs-Papiere mußten sich, um ihren Gegenstand zu erreichen, mit allen Vorrechten der baarcn Münze versehen finden. Es mußte daher keiner Privatperson frcy stehen, solche zu verweigern. Es mußten alle öffentliche Lassen ohne Unterschied dieselben an Zahlungsstatt annehmen , indem die geringste . Aus Schluß. 247 Ausnahme der Vorgesetzten Absicht zuwider gewesen wäre. Es war unumgänglich diesen Papieren nothwendige Anwendungen zu verschaffen/ damit die Anfrage nach ihnen sich mit ihrer Ausgabe, und zu einer Zeit einstigen mochte, da ihr Lrcdit sich noch nicht festgesetzte. Ohne die Verfügung, daß die verschiedenen Lassen sich unter einander beystehen sollen, hätte sich eine Lasse mit Papieren überhäufet gefunden, welche sie zu der gegenwärtigen Gattung ihrer Ausgaben nicht hätte anwenden können; dahingegen eine andereLasse einen Ueberfluß von baaremGelde beseßen, und solches zu Zahlungen angewandt haben würde, zu welchen sich das Papier füglich hätte gebrauchen lassen. Liese Papiere, welche an Zahlungsstatt ausgcgeben werde», und dadurch diejenigen baaren Summen erspahren, welche man sonst zur Ausgabe hätte anwenden müssen; sind eine wirkliche Staats - Schuld. Ihre Jnnhaber sind Gläubiger des Staates. Es ist also die Derwandclung des Zeichens dieser Schuld, welches unter der Form eines Zahlungs-Papiers vorhanden war, in ein anderes Zeichen, so den Name» einer Obligation führet, als eine blosse Formalität anzusehcn. Liescmnach habe ich gedachten Papieren , ohne den geringsten Nachtheil des Acrarii, den Einfluß zu demLar- lehnc bcy allen öffentlichen Fonds eingestehen können, um sich in die Obligationen derselben verwandeln zu lassen. AuS -43 Schluß. Aus gleicher Ursache habe ich erfordern können, daß die Hälfte aller zu ersagtem Darlehne einsiießenden Summen, in diesen Papieren erleget würde, k m diese Verordnung, welche an sich selbst gleichgültig ist , die Anfrage nach denselben unter den Privatpersonen vergrößert. Ich habe sogar, noch weiter gehen, und die Verwandlung der Zahlungs - Papiere in die Obligationen nothwendig machen müssen; indem diese Papiere, da solche nichts anders als Vorstellungen des Darlehns sind, in eben der Maaße verschwinden sollen, wie sich die vvrgestellte Sache, das Darlchn selbst, einfindet. Es war aber diese Verwandlung nicht hinreichend, wenn solche nicht zugleich die allmählige Tilgung der Zahlungs-Papiere bewirkte, und solchergestalt die Vermehrung ihrer Anzahl verhinderte. Ohne diese Tilgung würden gedachte Papiere in gar zu großer Menge in die öffentlichen Lassen zurück fließen. Ohne solche würde die Wiederholung der vorgcschla- gencn Operation nicht statt haben können, daserne man nicht das Publicum mit Papieren überschwemmen wollte. Die Hofnung aber diese so wichtige Verwandlung zu Stande zu bringen , richtet sich nach der wahrscheinlichen Bereitwilligkeit oder Beeiferung der Darleiher, so an dem aufzunehmenden DarlehneTheil nehmen werden. Diese Beeiferung kann sich so lange nur auf die blosse Darbringung des Zahlungs-Papiers erstrecken , als der Ge- Schluß. 249 Gewinn den die Einhandlung der öffentlichen Papiere mit Rabatte verschaffet, nebst dem vermittelst des Ausleihens auf Pfänder triebcncn Wucher, dem baaren Gelde größere Borthk'I lS das Larlehn anbietet. n diese Hinderniße aus dem Wege zu räumen; Errichte ich eine besondere Lasse, welche einen höheren Preiß für ie e. fallcnen öffentlichen Papiere anbietet, als diejenigen so dieselben mit Wucher einzuhandeln suchen, und solche durch ihre auf der Börse angestellten Operationen, nach und nach wieder zu ihrem Pari bringet. Ich erleichtere die Verhandlung gedachter Papiere, indem ich, um der bisher vorhandenen Schwierigkeit abzuhelfen, zu einer auf beträchtliche Summen gestellten, und mit einer unbequemen Form versehenen Obligation, einen Käufer anzutrcffen, durch die angebotene Verwandlung dieser Papiere in die neue Form, die Bequemlichkeit verschaffe, rin jedes noch so großes Kapital in so viele kleine Theile als man will zu zcrtheilen. Ich verursache den Zusammenfluß der Verkäufer auf der Börse, und lasse den täglichen Lours der öffentlichen Papiere auf dieser Börse durch den Druck bekannt machen, um sowohl die im geheimen zu schließenden Regotiationen, als die Einhandlung gedachter Papiere unter diesem Lours zu verhindern. Ich zernichte endlich durch die von denen Versatz-- Aem- tern zu 4 . l>ro Leut auSzuleihende» Zahlungs- Papiere, I i den szo Schluffe den wucherischen Gewinn, welchen diese Einrichtungen bisher einer jeden Privatperson versicherten , die sich mit io. pro Lent begnügen wollte. Nachdem ich durch diese verschiedenen Mittel die Bedingungen, so das Darlchn anbietct, mit denen Dortheilcn in eine größere Gleichheit gcsetzet, welche die anjetzo im Schwange gehenden Arten das Geld anzuwendcn verschaffen ; so getraue ich mir von dem Fortgange der Operation eine günstige Hofnungzu fassen. La es aber nichts Wowemgex Schwierigkeiten mit sich bringen würde, die verschiedenen öffentlichen Fonds dahin zu vermögen eine ungebräuchliche Form von Obligationen dey sich einzuführcn; so stelleicheinen vorläufigen Versuch an, um den Nutzen derselben kennen zu lernen. - Ich lasse zu diesem Ende die von dem Ober-Lammer- Amte auszustellenden neuen Obligationen in den Umlauf bringen. Ich lasse solche in allen Provinzen austhcilen , um sie desto geschwinder bekannt zu machen. Ich lasse sie durch eine eben so große Summe in baa- rem Gelde unterstützen, als der Belauf beträgt der sich von ihnen im Umlauft befindet, und mache sie dadurch sowohl von dem Vertrauen ,, als von den Umständen unabhängig. Es muß also dieser Versuch nolhwcndig darz» dienen, die Einführung dieser so nützlichen Obligationen zu befördern, welche durch die-Zernichtung M-mitden öffentlichen ! L Pa- Schluß. 251 Pchiettii getricbenen Wuchers, den freywilligcnLredit wieder Herstellen, durch solchrn die Tilgung der Zahlungs-Papiere bewirken , mithin die Wiederholung der Operation möglich machen, und solchergestalt den wahren Nutzen derselben empfinden lassen. Da solchemnach alle Thcile der vvrgeschlagenen Ein- Solcher m kcmcs- richtung sich durch eine unzertrennliche Verknüpfung »er-ch-ni^' Hunden finden; so wird man mir vermuthüch keine unnöthigc Häufung der angewandten Mittel vorwcrfen. Dieser Vorwurf würde dem Vorgesetzten Endzwecke unmittelbar zuwider laufen. Der Sicherheit des Fonds, welcher die ganze Operation über sich nimmt, das geringste zu benehmen; die Annehmlichkeiten der vorgcschlagcnen Form zu vermindern; die Zahlungs- Papiere einiger ihrer Vorzüge zu berauben; das Einverständniß der verschiedenen Laßen aufzuheben; die Ordnung des Sistcms zu verändern : ein jedes von diesen, tage ich, würde die Hvfnung des Erfolgs vermindern, und demjenigen Hülfsmittel Hinderniße in den Weg legen, dessen Nothwendigkeit man anerkennet. Es ist an dem daß mein Vorschlag sich von der cin- geführten äußerlichen Verfassung in ein und anderem Stücke entfernet; daß solcher eine Uebercinstimmung allerLapi,aller Fonds,allcrProvinzen,allerErb-Königreiche erfordert; daß wenig Exempel einer solchen Bereinigung der Absichten zu Erreichung eines sich vorgesetztcnGcgcnstandes,in derMvnarchie vorhanden sind. Allein soll man dasWohldes Staates einerbloßeu Z> 2 - äu- 2 Hz Schluß, äußerlichen Formalität aufvpfern, oder nicht vielmehr aus reinem Diensteifer einer wesentliche Dsrtheile verschaffenden Neuerung die Hände bieten? Erheischen nicht die gegenwärtigen Umstände eine Zusammensetzung aller Kräfte/um den durch den Verlust seines Kredites so sehr in Gefahr gesetzten Staat zu retten? Anstatt darauf bedacht zu seyN/ diesen Zusammenhang / worianc die Stärke des ganzen Vorschlages bestehet / im geringsten zu unterbrechen; so sollte man sich bemühen, solchen noch vollkommener zu machen. Dieses ist es worzu ich alle redlichen Diener Jhro Majestät einlade. Jede neue hinzugesetzte Sicherheit / jede neue Bequemlichkeit/ wird die Gewißheit des Erfolgs vergrößern, und dem Staate eine um soviel schleunigere Aushülfc verschaffen. NottzwendiMt Gegenwärtiger Vorschlag ist der erste Versuch den man juEdMenEr-. in dieser Monarchie von Billeten machet. Es ist solcher als SuSg7> ein wichtiger Schritt entweder zum Vertrauen, oder zum «jsj zu machen, ^trauen anzusehen; und haben daher diejenigen, denen die Wohlfahrt des Staates anvertrauet ist, die größte Sorgfalt zu tragen, nichts was zur Versicherung des Erfolgs desselben gereichen kann, außer Acht zu lassen. Ob cS gleich möglich ist, daß ich mir eine gar zu schmeichelhafte Einbildung von dem Umfange des durch solchen zu erreichenden Nutzens mache; so getraueich mir dennoch zu versichern, daß dieser Vorschlag, wenn solcher auf eben die Art wie ich ihn vorgelcgct habe ins Werk gcsetzet wird, nie einige Nachtheile mit sich führen könne; dahingegen wenn man in diesem Si- « Schluß, 25; Sisteme ewige Abänderungen vornehmen/oder nur einige abgesonderte Theile desselben zur Ausführung bringen wollte; solches nicht nur für das Gegenwärtige von geringem Nutzen scyn, sondern auch für das Zukünftige verderbliche Folge» nach sich ziehen würde. Ich bin diese fcyerliche Erklärung dem Staate schuldig, dem ich die Ehre habe zu dienen; dem Baterlande, dessen Liebe ich von meinen Dor-Eltern ererbet; meiner Ehre in Ansehung der Nachwelt; mir selbst endlich, um mein Gewissen zu beruhigen. Li s Zwey- iveytes Memoire. Vorschlag Zur Erleichterung des Eingehens der von den gelammten Böhmischen und Oesterreichischen Ständen im Monate November anbegehrten außerordentlichen Aushülfe. Andegehrte außerordentliche Aus- hülfe. außerordentliche Aushülfe / so man von denen ver- schiedcnen Ständen der gesammten Teurschen Erblande für das laufende i759ße Jahr anbegehret, bestehet: i) In einer ausgeschriebenen allgemeinen Kriegs-Bey- steuer von 6L24000. st., von welchen4024000. Gulden un- ^ . - ent- Zweites Memoire. 255 kNtgcltlich erleget, die.ührjgen 2500000, Gulden aber als ein Darlchn angesehen werden sollen. 2) ^zn eineni denen Dominiis allsgelegten Dono ^ra- tmto von 670002. Lcntnern Mehl, so den Lentner zu4.sk. gerechnet, 2680000. ff. betragen, von welchen aber Ihre Majestät glcichsalls die Hälfte als einDahrlehn anzusehen aller- gnädigst geruhen wollen. 3) einer von dem llnterlhane geforderten 2!eferung von >34 0 0. Metzen Haaber, welche in z. Jahren, auf den Fuß von 1, st. zo. kv den Metzen, vergütet werden sollen , mithin vor jetzo einen Vorschuß von 2025000. st. ausmachen. 4) 3" einer Lapitalisten - Steuer von 14947z 2. Gulden. „ , '' Liese vierAnforderungen betragenzusammen 12728730. Gulden, mithin mehr als der gesammte Belauf der gcwöhnli- . Ken Lontribution pro militari, die sich auf 10160391. fl. erstrecket; worzu noch ein viertheiljähriger Vorschuß der laufenden Lontribution hinzu kommt, welche sonst gewöhnlich nur einen Monat zum Voraus entrichtet wird, und für diese zu anticipirende zwey Monate, bey nahe zwey Millionen ausmachct. : Da ich mir in gegenwärtiger Abhandlung zum Gegenstände vorgesetzet, diejenigen Mittel an die Hand zu geben, welche zur Erleichterung des Eingehens der von diesen außerordentlichen Prästationen erwarteten Aushülfe die größte Hof- MirreL Solche aufzuSringen. Z«eyt«s Memoire. Hofnung verschaffen; so werde ich mich folgende Fragen M untersuchen bemühen: I. Durch welche Mittel die Privatpersonen dm ihnen aufgelegten Antheil erschwingen können? H. Ob diese Mittel sich mit keinen Rachtheilen begleitet finden? III. Auf welche Weise sich diesen Rachtheilen begegnen lasse? Soviel erstlich die Mittel anlanget, deren sich diejenigen, welche man mit diesen außerordentlichen Auflagen beleget, zu bedienen gezwungen sehen werden; so sind solche leicht von selbst zu ermeßen. Da die im Monate May 1758- in gezwungenen Darlehnen ausgeschriebenen fünfMil- lionen, nicht anders als durch Summen haben aufgebracht werden können, so die gezwungenen Darleiher von andern «ufnehmen müßen; so hat man von diesen sich fastdreymahl so hoch belaufenden Anforderungen nichts anders alsein gleiches zu erwarten. Man wird vielleicht den Einwurf machen, daß das von denen vommüs anbegehrte vonulli ZrÄuitum in Naturalien zahlbar ist; daß man eben diese Begünstigung dem Unterthane in Ansehung der von demselben geforderten Haaber - Lieferung gestattet; daß die Kriegs-Beyfleuer auf alle Einwohner ohne Ausnahme, bcy so kleinen Summen, die einem jeden unmerklich fallen, erhoben wird; daß die La- pitalisten- Zw eytes Memsire. 2^7 pikalisten-Steuer sich nur auf den zehnten Theil der wirklichen Einkünfte der Tapitalistcn erstrecket. Allein cs dienet zur Antwort: daß alle diese verschiedene gehäufte Prästativncn , in gleichen Fristen zahlbar sind, und folglich in der Einnahme eines jeden der mit solchen beleget worden, eine so ansehnliche und schleunige Verminderung verursachen müssen, welche sehr wenige durch vorige Erspahrniße, oder Einschränkung ihrer Ausgaben zu ersetzen sich imStande finden werden ; daß die Lieferungen der Naturalien, welche eine Verminderung des gewöhnlichen Verkaufes verursachen, ebenfalls eine wahre Verminderung der Einkünfte dieser belegten Privatpersonen ausmachen; daß die Jnner-Oesterreichischen Provinzen diese Lieferungen mit baarcm Gelde zu reluiren sich gezwungen sehen werden; daß selbst Oesterreich unter der Enns, wegen des zweyjährigenMißwachses,solche zu eben dem hohcnPreise zu welchem sie angeschlagen worden, wird bezahlen müßen; daß indem Falle,da die bereits durchdaSFuhrwesen uniidie Rccruttrungen bedrückten Unterthanen, außer Stande seyn sollten ihren Antheil zu entrichten,die Hominis solchen gleichfalls zu übertragen verbunden seyn werden; daß man über diese verschiedenen Abgaben, noch das auf die Bemittelten zu vertheilcnde Larlehn von 2500000. fl. anverlanget; daß die zwey monatliche Vorausbezahlung der lausenden Lontribution nicht wenigir als ein Vorschuß angesehen werden muß; mithin aus allen diesen Ursachen die allgemeine K k Roth- s;8 Zweytes Memoire. Nothwendigkeit hervorleuchtet, so viele außerordentliche Ausgaben von Selten der Privatpersonen durch Hülfe ihres Kredites, das ist durch Ausnehmung der zu solchen erforderlichen Summen, zu ersetzen. Da aber die Art wie sich dieselben diesen Kredit verschaffen werden, verschieden ist; so ist es nothwendigsich von solcher einen deutlichen Begriff zu machen. Diejenigen so sichere Hypotheken anzubieten haben, werden dieselben verpfänden. Diejenigen, welche Gelder bey solchen öffentlichen Fonds anliegend haben , so die Kapital-Zahlungen annoch verrichten, werden dieselben loskündigen. Diejenigen, welche Papiere von solchen Fonds besitzen, so mit denen Kapital-Zahlungen aufgehörct, werden diese Papiere verhandeln. Diejenigen, welche Kapitalien auf Privat-Hypothecke» ausgkliehcn, werden von ihrem Schuldner ihre Bezahlung fordern. Diejenigen, deren ganzes Einkommen in ihren Pensionen und Besoldungen bestehet, werden ihre Quitungen veräußern. Diejenigen endlich , so bloße Fideicommiß-Gütcr besitzen, und folglich keine dingliche Sicherheit anzubieten haben, nebst denen Personen, so mit Schulden behaftet sind, werden zu denen äußersten Mitteln ihre Zuflucht nehmen. II. NachthM so Die Rachlhetle so hieraus nothwendig erwachsen mü« Mm,. ^ßen, sind von drcyerley Gattung. Lin Zweytes Memoire 259 Ein übermäßiger Wucher, welcher -en Verfall des freywilligen Kredites nach sich ziehet. Das langsame Eingehen der ausgeschriebenen außerordentlichen Abgaben. Die erschwehrte und ungewiß gewordene Erhebung der laufenden Auflagen. Da die Besitzer des Geldes sich von einer Menge von § Darleihern gesucht sehen werden, welche einer Leni andern zuvor zu kommen trachten, indem ein jeder bxy Strafe der Erccution gezwungen ist, seinen Antheil in einer gewissen bestimmten Zeit zu entrichten; so werden solche die Entschließung fassen, ihre Geld-Hülse zu denen theurestcn Bedingungen zu verkaufen, und wird sich solchergestalt der Wucher von allen Seiten Hervorthun. Man wird auf die sicherste Hypotheck nicht anders als zu 6. pro »Nt leihen, und sich noch Überbein beträchtliche kroxenetica ausbcdlngen. Die Papiere derjenigen öffentlichen Fonds so keine Kapital-Zahlungen verrichten, werden mit 10. bis 25. pro Leut Rabatt verkaufet werden. Einen gleichen Verlust werden diejenigen, so die Quitungcn ihrer Pensionen und Besoldungen verhandeln, erleiden müssen. Roch höher wird der Wucher durch die außcrordentli- lichen Bedingungen steigen, zu welchen die Besitzer der Fi- Kk s deicommiß- 26a Zweytes Memoire. deicommiß-Güter, als welchen man wahrscheinlicher Weise in Ansehung des persönlichen AntheilS dieser Auflagen nicht gestatten wird ihr Fidei-Tommiß zu beschwchrcn, nebst denen verschuldeten Personen , sich zu entschließen gezwungen seyn werden. Der Credit der öffentlichen Fonds, deren Papiere nut rinem so großen Rabatte gehen werden, wird sich für den gegenwärtigen Augenblick zernichtet finden. Diejenigen Fonds, so die Capital- Zahlungen annoch verrichten, wie das Ober - Cammer - Amt und die R. De. Stände, werden sich einer starken Aufkündigung ausgese- tzet finden, unter welcher entweder ihr Credit erliegen, oder woraus wenigstens die Folge erwachsen wird, daß diejenigen Summen, so sic in ihren Caffcn vvrräthig gehabt, nachdem solche den lvskündigenden Gläubigern ausgczahlet worden, nicht mehr als eine Rothhülfe dem Staate werden angeliehen werden können. Da die Wucherer Gelegenheit finden werden, ein öf- fentlichesPapier von 1200. ff., mit 900. vielleicht mit 7 50. fl. einzuhandeln, welches ihnen eben dasselbe Recht wie eine neue von eben dem Fonds unmittelbar ausgestellte Obligation von ivoo.fl. verschaffet, für welche sie volle-ioco.fi. hätten erlegen müssen; so werden solche gar kein Geld unmittelbar einem öffentlichen Fonds hintragcn, und wird folglich der freywillige Credit, daftrnc sich nicht das Acca- rium zu noch vortheilhasteren Bedingungen entschließet, als die- Zweytes Memoire. s6i diejenigen so dieser Rabatt-Handel anbietet/ sich auf sehr mäßige Summen cinschränken. Ja es wird dieser einheimische Mißkredit seinen Einfluß sogar auf die Fremden erstrecken, und werden dieselben entweder auf gleiche Weise, anstatt ihre Kapitalien unmittelbar bey unseren öffentlichen Fonds anzulegcn, die Obligationen derselben mit Rabatte einhandcln, oder sogar Bedenken tragen ihr Geld einein Staate anzuvcctrauen, in welchem sich die öffentlichen Papiere einem solchen Verfalle ausgcsetzct finden. Ich schreite zu dem zweytcn Rachtheile. Wenn es LangsamesEinge- ein ungezweifelter Grundsatz ist, daß je höher man diedmtlichcn Mg»- Auflagen anlcget, desto langsamer solche erhoben werden; so kann man sich auf das Eingehen dieser außerordentlichen Abgaben mit einer gewissen Geschwindigkeit, keine Rechnung machen. Die gegenwärtigen gewöhnlichen Auflagen werden nicht ohne Schwierigkeit angebracht, obgleich solche von ersteren in einem wesentlichen Stücke unterschieden sind. Derjenige der die gewöhnliche» Auflagen entrichtet, giebet dasjenige so er wirklich besitzet, und folglich zu geben im Stande ist. Er rechnet den Antheii den er an der Lontribution zu tragen hat, nicht unter seine Einkünfte; er machet aus solchen bey seinen Ausgaben keilte Rechnung ; und sichet denselben vielmehr Klos als ein dem Staate zuständiges Einkommen an, welches er in dessen Namen einnimmt. Bey denen ausgeschriebenen außerordentlichen Auflagen hingegen ist ein jeder dasjenige zu K k z geben 26s Zweytes Memoire, geben gehalten, was er nicht wirklich besitzet, und welches er, da er es durch seine Erspahrniße nicht aufbrin- gen kann, nicht anders als durch eine aufzunehmende fremde Geldhülfe zu erschwingen im Stande ist. Liese Gcldhülfe aber hänget nicht von ihm, sondern von demjenigen ab, der ihm solche vvrstrccket. Ja cs ist dieselbe nicht jederzeit von dem Leihenden selbst abhängig. Wenn die allmählige Aufhäufung der anzulegenden Erspahrniße, (denn Niemand gebrauchet die zu seinen täglichen Bedürf- nißen vorräthig behaltenen Gelder zum Ausleihen,) sich in einer geschwinder» Dcrhältniß bewirket, als die Ausgaben des Staates die demselben angcliehenen Summen wieder unter das Publicum vertheilen; wenn politische Begebenheiten nicht Zufälle besorgen lassen, auf welche sich ein jeder gerne mit einer Rothhülfc zu versehen suchet ; wenn endlich die Handlung und der Verkauf der Erzeugniße ihren freyen Lauf behalten: so ist viel Geld zum Ausleihen anzutreffen. In einem der entgegen gesetzten Fälle hingegen, ist solches in geringer Menge vorhanden. Aus der Anwendung dieser Grundsätze auf die gegenwärtigen Umstände mache sch den Schluß : daß so .groß auch immer der Eiser derjenigen sryn mag, welchen die Erhebung gedachter außerordentlichen Auflagen anvertrauet ist, so wohlgesinnt auch immer die Unterthanen seyn mögen, welche in dem was sie geben nichts mehr betauren, als daß sie nicht ein mehrers geben können; cs dennoch - - sthr Zweytes Memoire. g§z sehr zu besorgen scp, daß die Bereitwilligkeit der verschiedenen Stände, insonderheit derjenigen von denen I. O. Provinzen, sich in denen demHofe versprochenen Zahlungs- Terminen, mit einer alzu angenehmen Hofnung geschmeichelt , und ein so sehr von den Umständen abhängender Sistem, in der Ausführung Hindcrniße antreffen dürfte. Um endlich auf den dritten Rachtheil, das ist auf Erschwerte Erpe- die Schwierigkeit zu kommen, so diese außerordentlichen-S Anforderungen in Ansehung der Erhebung der gewöhnlichen Auflagen veranlassen; so ist solche eine von denenWahr- heiten, welche der Nutzen des allerhöchsten Dienstes nicht zu verheelcn gestattet. Die Böhmischen und Mährischen Provinzen sinden sich durch die Anwesenheit der Armeen belästiget; die I. O. Länder leiden durch die gänzliche Herausziehung der Trouppen; alle empstnden die Rachthcile der unterbrochenen Handlung. Selbst Oesterreich umer der Ennß, ungeachtet solches ruhig der Dor- thcile gcnicsset, so die Derbrauchung der Haupt- Stadt verschaffet, sichet sich durch einen zwcyjährigen Mißwachs in den äußersten Rothstand versetzet. Ein weitläustigcr Beweist dieser Sätze würde solche nur zu entkräften vermögend seyn. Dieses sind die unvermeidlichen Nachtheile einer Operation , zu welcher die Roth zu schreiten bestehlet. darf mir nicht schmeicheln, daß diejenigen Mlkkes m. Vorschlag so ich in Vorschlag bringen werde, selbst von allen Nachthei- len s 64 Zweites Memoire, len befteyet seyn, noch weniger aber, daß solche demjenigen Uebel aus dem Grunde abhelfen sollten, welches feinen Ursprung in der Entkräftung des Staats - Cörpers zu suchen hat, die sowohl der gegenwärtige so hartnäckige Krieg, als der vorhcrgegangene beschwehrliche Ruhestand verursachet. Allein es kommt darauf an, diese Mittel mit, denen so man denselben entgegen setzen wollte, auf die Wagschaale des gemeinen Bestens zu legen, und denjenigen den Vorzug zu gestatten, bey welchen man die geringsten Nachthcile und den größten Nutzen antreffen wird. Folgender kurzer Jnnhalt meines Vorschlages wird von den Lesern leicht verstanden werden, welche dem ersten Memoire einige Aufmerksamkeit gewidmet. 1) Es wird dem Banco der ganze sich auf 12728730. Gulden erstreckende Belauf der vorerwähnten Ihre Majestät von denen sämmtlichen Provinzen verwilligkcn außerordentlichen Abgaben, mit allen erforderlichen Formalitäten angewiesen. 2) Der Banco stellet für eine gleiche Summe Zah- lungS-Papicre aus, welche sich denen so ich vorgeschlagcn, * in allen Stücken vollkommen gleichförmig finden, und übec- giebet solche dem Directorio. s) Mit diesen Papieren verrichtet das Direktorium alle Zahlungen, die sich in Papieren bestreiten lassen. 4) Es * S. x. 15 -- *7. Zweytes Memoire. 25- 4) Es werden solche in allen öffentlichen Laßen, wie auch zu allen Darlehnen angenommen; ffe werden zu Entrichtung der Hauptmauth, zum vierten Theile der Lontri- bution, und daferne der vorgeschlagene Gebrauch derselben bey denen Dersatz-Aemtern wäre beliebet worden, zur Auslösung der Pfänder bey gedachten Versatz-Ämtern, noth- wendig erfordert. 5) Sie werden nicht weniger zu Entrichtung dieser ausgeschriebenen außerordentlichen Aussagen an Zahlungsstatt angenommen. 6) Die Entrichtung dieser außerordentlichen Aussagen wird keiner andern Laße als dem Banco, entweder hier zu Men, bey dessen Haupt« Laße, oder in denen Provinzen, vey dessen Haupt-Administrationen verrichtet; und ist solcher allein befugt, denen Privatpersonen ihre Quitungen über die geleistete Zahlung auszufertigen. 7) Es sey nun daß diese Zahlung in Papieren, in Gelde, oderin Naturalien geschehe, die zu dem gesetzten Preise angenommen werden; so wird ein gedachter Zahlung gleicher Belauf von Papieren, vondemBaneo, alsogleich dergestalt getilget, daß solcher in dem ersten Falle die einge- ssoßenen Papiere unmittelbar verbrennet; in dem zweyten, für das eingegangene baare Geld einen gleichen Betrag von Papieren entweder in seinen eigenen Laßen, oder im Pu- blico, oder in den K. K. Laßen zur Tilgung und Verbrennung eiuwechselt; in dem dritten Falle hingegen die ent- 266 Zweytts Memoire, richteten Naturalien dem Directvrio nicht anders als gegen Zurückstellung einer ihrem Werthe gleichen Summe in Papieren einreichet, welche er sodann durch eine gleichmäßige Tilgung und Verbrennung aus dem Umlauft bringet. Auf diese Weise wird der sämmtliche Belauf der ausgegebcnen Zahlungs - Papiere in eben der Bcrhältniß vermindert, wie die außerordentlichen Austagen cingehen , bis sich endlich, nachdem solche gänzlich erfüllet worden, alle Zahlungs-Papiere ohne Ausnahme gctilgct finden. 8) Derjenige Theil dieser außerordentlichen Abgaben, der in keinen unentgeltlichen Prästativnen, sondern in bloßen, theils verzinnßlichen, theils unverzinnßlichcn Ankici- pativnen bestehet, und sich für die I. O. Provinzen, nebst Oesterreich ob der Enns und Tyrol, auf 1530000. fl. erstrecket, * wird diesen Provinzen, in welchen sich so wenig baare * Diese Anticipakionen bestehe», wie gleich Anfangs angcmcrrct worden , in dem unter der Kriegs - Bcystcuer begriffenen 8u>M>o xisNeu- l»m-o der Hälfte des denen Herrschaften aufgelegten von: gr-nm,, und der von dem Untcrthanc geforderten Haaberlicfcrung und betragen: In Oesterreich ob der Enns. SiE'mm, . . . ..-6°°°°- il. Hälfte des vom §rLluiü ...... - . . 100022. Haader - Lieferung .. In Steycrmark. LudMum 252222. Hälfte des vom zralutti .102220. Haader »Lieferung .-50022. Zweytes Memoire. 267 baare Mittel vorhanden finden, und so wenig Papiere an Zahlungsstatt ausgegeben werden können, gänzlich nachgelassen, und durch eine Anticipation von gleicher Summe ersetzet, welche von dem Banco in denen in dem ersten Memoire vorgeschlagenen neuen Obligationen * verrichtet wird, und sich mit einem Fonds von 7, xro Lear bedecket findet. 9) Zu diesen: Ende wird von gedachtem Banco, über die von demselben in Zahlungs-Papieren auszufcrtigenden 12728730. st., die Summe von izzoovo. ff., als der Belauf der eben erwähnten gedachten I. O. Provinzen nachzu- lassenden Abgaben, in Coupons-Obligationen von zo. ff. auS- gestellet, und dem Directorio cingereichet. 10) Diese neuen Obligationen werden sowohl in hiesiger Residenz-Stadt, als in denen Böhmischen und Mährischen Provinzen, wo die Bedürfniße des Krieges die grö- Ll 2 ßte In Tarnten. Ludüämin.. . , . . 100020. Hälfte des voni §rLtuiri ......... 50000. Haader'-Lieferung s . . 75000. Zn Train. LnbliZium.. IZoooo. Hälfte des Ooai ßraluiri .50000. Haader --Lieferung . 75000. In Tyrol. Ludüäium .............. 120000. I5ZOOOO. fl. * S. x. Z --- 12. -63 Zweytes Memsire. ßte Menge von Papieren auszugeben gestatten, und woselbst man den größten Theil derjenigen Billets, so die von denen I. O. Provinzen zu entrichtenden Abgaben vorstellen, hätte ausgebcn müssen, denen, welche gedachte Billets an Zahlungsstatt zu empfangen hätten, dergestalt angeboten, daß man solchen zwischen dem Billette und der Obligation die Wahl gestattet, denjenigen Belauf von Billetten aber, für welchen diese Empfänger die Obligationen vorziehen,vhne denselben zu einer ferneren Ausgabe zu bestimmen, vor seiner wirklichen Erscheinung im Umlaufe, zur Tilgung zurück leget. 11 ) Jnsoferne sich dieses Mittel nicht hinreichend findet, den gesammten Belauf der von dem Baue» ausgestellten Obligationen unter das Publicum zu bringen; so werden die noch übrigen Obligationen angewcndet, theils hier zu Wien, theils in den eben erwähnten Böhmischen und Mährischen Provinzen, wo sich zugleich die größte Menge anzulegender Kapitalien vorhanden findet, eine ihrem Belaufe gleiche Summe von diesen Zahlungs- Papieren im Public» zur Tilgung einzuhandeln. i s) Nachdem durch diese beyden Mittel diejenigen DilletS, welche den gesammten Belauf der vorerwähnten denen I. O. Provinzen zu erlassenden in blossen Anti- cipativnen bestehenden Abgaben vorstcllen, entweder in dem Umlaufe zu erscheinen verhindert, oder aus solchem herausgezogeu worden; so werden dieselben, auf gleiche Weise Zweytes Memoire. 269 Weise wie die im 7ten §^°. erwähnten Dillets, vermittelst öffentlicher Verbrennung getilget, und solchergestalt ersagte Provinzen, ohne einigen Nachkheil des allerhöchsten Aerarii, von aller ihnen in Ansehung dieser Abgaben obliegenden Verbindlichkeit entlediget. i z) Endlich wird bey diesem ganzen Vorschläge vor-- ausgesetzet, daß vor Ausführung desselben alle diejenigen Vorkehrungen zu Steurung des Wuchers bereits ins Werk gefthet worden, deren man in dem ersten Memoire Erwähnung gemachet. Durch diesen Vorschlag nun scheinet es, daß zuförderst rruye». der Wucher vermindert, und folglich der öffentliche der Wucher ver- Credit außer Gefahr geseyet werden müsse. Da man entweder gerade einen ebenso großen Belauf von Zahlungs- Papieren in das Publicum bringet, als die anbegehrten außerordentlichen Auflagen ausmachen, oder die nicht wirklich in den Umlauf gebrachten Papiere durch ausgegebene Obligationen ersetzet, welche den ihnen gleichen Antheil gedachter Auflagen unmittelbar ersetzen; so kann die durch solche verursachte neue Anfrage nach dem Gelbe, auf unsere gegenwärtige Geldmaaße nicht den geringsten Einfluß haben, und ist vielmehr in Ansehung derselben, als wenn sich diese Anfrage gar nicht vermehret hätte, zu achten. Es ist diese in Papieren verursachte Vermehrung des umlaufenden GeldvorratheS dem Borgenden selbst vortheil- hafter, als wenn sich eine gleiche Vermehrung in baarem L l ; Gelbe 2^-O Zweites Mem-Lve. Gelbe zugetragen hätte. Ungeachtet aller Erleichterungen, so man diesen Zahlungs-Papieren in Ansehung des Umlaufes mitgethcilet; ungeachtet solche eben so gut wie die baare Münze alle Bedürfniße verschaffen; so kann man sich doch nicht schmeichlcn die geheime Vorliebe für das Gold und Silber so geschwinde aus denen Gemüthern zu verbannen. Der Besitzer eines Zahlungs-Papiers wird solches jederzeit zu weniger harten Bedingungen als das baare Geld aus- lcjhen, und wenn er z. E. eine Banco - Obligation, gegen baare Münze, nicht anders als mit Rabatte eingchandelt Ja es muß durch die Einführung dieser Papiere sogar das Jntereße des baarcn Geldes unvermerkt herunter fallen. Da nemlich dieselben nicht nur in allen Privat-Zah- lungen, sondern auch in allen dem Landes-Fürsten zu entrichtenden Abgaben, bey allen so gewöhnlichen als außerordentlichen Auflagen, ja selbst bey allen Gattungen von öffentlichen Darlehnen, eben die Wirkung wie die baare Münze verrichten, und sich sogar Zahlungen finden, welche sich nicht im Gelde, sondern Klos in gedachten Papieren bestreiten lassen: so werden die Besitzer des Geldes niemanden antrcffen, der ihnen vortheilhastere Bedingungen für das baare Geld , als für das Papier anbicten wird, und folglich die Obligationen der öffentlichen Fonds, in kurzer Zeit zu einem eben so hohen Werlhe gegen baare Münzevcr- handelt werden, als man solche anfänglich gegen Zahlungs- Papiere eingewechselt. R" H' Zweytes Memoire. 271 Nachdem hierdurch der Wucher in seiner Wurzel angegriffen worden, und dem Besitzer des Geldes keine Gelegenheit mehr übrig bleibet, auf die Privat - Personen einen größer» Gewinn als auf den Landes-Fürsren zu machen; so kann der Credit der öffentlichen Fonds sich nicht ferner ange- fochten sehen, sondern es werden vielmehr die freywilli- genLarlchne, welche neben diesen außerordentlichen Auflagen nicht hätten bestehen können, ihren ungehinderten Fortgang behalten, mithin die für den Feldzug erforderlichen Fonds, welche sich auf die Vereinigung dieser beyden Hülfs-Mittel gründen, nicht mehr durch die Ermangelung des freywilligcn Kredites unsicher gestellet werden. * Auf * Sollten also diese außerordentlichen Auflagen zu Bestreitung der Bedürfnisse des Feld-Zuges nicht hinreichen; so könnte man neben denselben, mitBeybehaltung aller in gegenwärtigem Memoire vorgeschlagenen Maaßregeln, ein freywilliges Darlehn von 6. Millionen z. E. eröfnen. Bey solchem hatte man sowohl von denen Loupons-Obliga- tionen, als von allen übrigen indem ersten Memoire zur Erleichterung des Eingehens der darzuleihenden Summen in Vorschlag gebrachten Mitteln, Gebrauch zu machen; ohne jedoch selbiges durch besonders zu creirendeZahlungs - Papiere vorzustellen. Um aber die Erfüllung dieses Darlehns noch mehr zu erleichtern, so waren zu solchem, wie bereits oben im ^ten §. dieses Vorschlages angemerket worden, die gegenwärtig vorgeschlagenen Zahlungs - Papiere, jedoch ohne einige nothwendige Erforderung , dergestalt unverweigert anzunehmen, daß dieselben, da sie nicht dieses Darlehn, sondern die ausgeschriebenen außerordentlichen Auflagen vorstellten, nach ihrem Einfliessen zu gedachtem Darlehne nicht getilget, sondern von dem -72 Zweytes Memoire. Das langsam- Auf gleiche Weise wird das Aerarium das besorgte Mmrllchcn^'langsame Eingehen dieser außerordentlichen Auf- lagen mit gelassenen Augen anzusehen, in den Stand gcsttzet, indem die an Zahlungs-statt ausgegebenen Papiere, solche von dem Augenblicke ihrer Ausstellung an verstellen, und gedachtem Aerariv seine Bedürfnisse eben so gut wie die baare Münze verschaffen; mithin die langsame und allmählige Erfüllung derselben keine andere Wirkung haben kann, als die Tilgung dieser Papiere zu verzögern, welche bey ihren so vielfältigen Anwendungen dem Umlaufe unmöglich zu einiger Beschwerlichkeit gereichen können. Das Eingehen der Nicht weniger endlich wird diese Einrichtung Meinem tri/utionen wird Mittel dienen, das Eingehen der lausenden (^ontvidu- g-wMrgemachk. tion gewisser zu machen. Eine der größten Schwierigkeiten die Last dieser neuen außerordentlichen Auflagen über die alten gewöhnlichen Abgaben zu ertragen, würde sonderZwei- fel in der bestimmten Frist bestehen, in welcher die dringenden Bedürfniße des Staates solche von demUntcrthane zu erfordern hätten. Nachdem aber Jhro Majestät sich im Stande sehen,das Eingehen der erstcrcn ruhig abzuwarten, einem jeden die erforderliche Zeit zu lassen , dasjenige in gewissen Pro- vin- Aerario zur neuen Ausgabe angewendet, und so lange m dem Umlaufe gelassen würden, bis sie sich durch das Eingehen erjagter Auflagen aus solchem heraus gezogen fanden. Zweytes Memoire. 27z vinzen auf ein längere nach den Kräften der Lontribuen-- ten abgemeßene Frist zu vertheilen, was in einem Jahre nicht zu erschwingen styn würde; in anderen Provinzen hingegen, wo diese außerordentlichen Abgaben gar zu schwchr hatten aufgebracht werden können, solche völlig nachzulassen: so dürften die gewöhnlichen Auflagen ihren ordentlichen Lauf fvrtgehen können, und dasjenige möglich werden, was vielleicht ohne die Beyhülfe dieser Zahlungs-Papiere unmöglich gefallen seyn würde. Ich schmeichle mir, daß der Banco gegenwärtigem Ei»«-ürfc. Vorschläge keine in der Natur der Sache gegründete Schwie-^A^VÄlage rigkeit entgegen zu setzen finden werde. Ob ich gleich kei-ki^Agm neswegcs der Meynung bin, daß alle Arten von Neuerung- gen, und selbst diejenigen so zu einer größeren Vollkommenheit abzielen , diesem Fonds untersaget seyn sollten; so ist niemand mehr überzeuget, daß alle Finanz - Operationen mit der strengsten Redlichkeit vergesellschaftet seyn müssen , und daß der Banco, welcher einen so beträchtlichen Theil des Vermögens der Privat-Persvnen unter sich begreifet, sich des vorzüglichsten allerhöchsten Schutzes würdig mache. Allein nachdem ich meinen Vorschlag der schärfcsten Prüfung unterworfen ; so kann ich i» demselben nicht das geringste entdecken, so dem Tredite das Banco zum Rachtheile gereichte. Gegenwärtige Zahlungs-Papiere, welche keine Jnte- reßen kosten, und erst drey Jahre nach dem Frieden zahlbar M m sind 274 Zweytes Memoire. sind, betreffen die alten Gläubiger des Banco auf keineWeise; Sie können folglich dessen Lredit keiner Gefahr aussetzen. Die Operation ist vollkommen eben dieselbe wie die von dem Englischen Lxcksguer, welcher seine Papiere gleichfalls auf einzugchende von dem Parlamente verwilligteSub- sidien ausgiebet, und solche dadurch gegenwärtig verstellet. Man darf also das Urtheil keinesweges befürchten, so das erleuchtete Europa von dieser Operation fällen wird, noch besorgen, daß solche uns die Duelle des auswärtigen Lredites verstopfen könne. WaS aber die ungegründete Furcht des weniger erleuchteten TheilS des hiesigen Publici anlanget, so verdienet solche eine geringe Aufmerksamkeit. Ein Patent welches den ganzen Vorschlag deutlich vorträgt, und Nichts als Absichten entdecket die Wohlthaten zum Grunde haben, und bloS zur Erleichterung der Unterthanen abzielen, wird allen Zweifeln begegnen. Die erleuchtetere Llaße wird der Gedcnkungs-Art der weniger erleuchteten gebieten; die Empfindung derWohlthat wird eine allgemeine Erkentlichkeit gar bald nach sich ziehen. Da die Güte der eingerämnten Hypothek keinem Zweifel unterworfen seyn kann; so kommt es blvs auf die mehr oder weniger entfernten Termine an, in welchen solche ein- gehen wird. Wenn die ausgeschriebenen außerordentlichen Auflagen in denen bestimmten Terminen erleget werden; so hat der Banco Zweytes Memoire. s 75 Danco sich zu beschwehrcn keine Ursache , indem derselbe alsdann dem Aecario seinen Credit nur höchstens auf ein Jahr lang vorstrecket, und nachdem diese Aussagen eingegangen , und die Zahlungs-Papiere so solche verstellen getilgte worden, von der ganzen Operation keine Spuhr mehr übrig bleibet. Wenn hingegen dieses Hülss-Mittel sich langsam zeigen, und man zu besorgen haben sollte, daß diese Aufla- geii nur zum Theile und in etwas entfernteren Fristen ein- gehen dürften', so würde solches ohne Zweifel ein neuer Bewegungs-Grund für den Banco seyn, die zu dem Kriege erforderlichen Fonds durch seinen Credit festzustellen , indem sich solche alsdann in der That nicht gesichert fänden. Da der Hypothcck nichts an ihrer Güte abgicnge, sondern solche blos in Ansehung der Zeit, und zwar nur in Betracht der dringenden Bedürfniße des Krieges, unzulänglich wäre; so würde die Frist von dreyen Jahren, in welcher die Rückzahlung dieser Papiere versprochen wird, ein mehr als hinlänglicher Zeitraum seyn, um die gänzliche Erfüllung der ausgeschriebenen außerordentlichen Auflagen, mithin die Tilgung der gestimmten ausgestellten Papiere, zu bewirken: dahingegen wenn der Banco dem Staate beyzuspringcn verabsäumen wollte, die Operationen des Feld-Zuges gehem- mct werden, und solcher bey Eindringung feindlicher Armeen, selbst Gefahr laufen dürfte, sich eines ThcilS seiner Einkünfte beraubet zu sehen. M m s Nicht- 276 Zweytes Memsire. Nkn so wenig ist Richtweniger mache ich mir die Hofnung, daß gleichfalls Direttorio jn?-. das Directorium diesem Vorschläge seinen Keyfall ertheilen sorgen. Das Exempel von zwey Drittheilen von Europa bezeuget, daß man sich der BilletS an Zahlungs-statt bedienen könne. Wenn die ausgeschriebenen außerordentlichen Auflagen leicht eingehen, so werden die vvrgeschlagenen Zahlungs-Papiere die Leichtigkeit dieses Eingehens annvch vergrößern: sollten sich hingegen solche schwchr aufbringen lassen, so werden sie das Mittel scyn, eine Operativ» zu unterstützen, welche ohne ihre Beyhülfe ins Stecken gera- then seyn würde, und uns die Gewißheit verschaffen, auf die erforderlichen Fonds keine unsichere Rechnung zu machen. So viel hingegen die Annehmung dieser Papiere zu denen ausgeschriebenen außerordentlichen Auflagen anlanget, so kann solche nicht die geringsteSchwierigkcit verursachen. Da dieselben diese Auflagen vorstellten, und das Aerarium vermittelst ihrer Ausgebung an Zahlungs - statt diejenigen Summen, so gedachte Auflagen eintragen sollten, bereits zum voraus verwendet hätte; so würde solches eben diese Summen nicht zum zweytenmale in baarcm Gelde fordern können. Ein jeder Besitzer eines Zahlungs - Papiers würde als ein rechtmäßig anerkannter Gläubiger des Aerarii anzusehen seyn, da solcher zugleich in Anbetracht der ihm aufgelegten Abgabe dessen Schuldner wäre. Wenn man also einem solchen Besitzer, gegen eine gewisse Summe inZah- lungö - Papieren, die Quitung seiner zu entrichtenden Abgabe / Zweytts Memsivit. 277 gäbe von gleicher Summe verabfolgen liesse: so würde dieses nichts anders als eine Aufhebung zweyer gegenseitiger Forderungen seyn, und die Privat - Person dadurch sowohl in Ansehung des Staates, als der Staat in Ansehung der Privat«Person befreyet werden. Was aber die in Ansehung der I. O. Provinzen Der denen I. O. vorgcschlagene Verfügung anbetrift, vermöge welcher AeÄe NÄwß man einen Theil der solchen aufgelegten Abgaben, durch die dmmchketteii^mit sowohl hier zu Wien, als in denen Böhmischen und Mähri-^' schon Provinzen theils an Zahlungsstatt auszugebenden, theils im Publico zu verhandlenden Obligationen ersetzet: so kann solche so wenig dem allerhöchsten Aerario, als diesen letzteren Provinzen zu einigem Rachtheile gereichen. Dieser Antheil bestehet kcinesweges in unentgeltlichen Prästationen, bey welchen unter denen verschiedenen Provinzen eine nothwendige Dechältniß zu beobachten ist, sondern in bloßen Anticipa- tionen, in Ansehung deren es dem Aerario gleich gilt, ob solches sich bey der zu übernehmenden gleiche» Verbindlichkeit , und dem auszustellenden gleichen Belaufe von Obligationen , gegen die Einwohner dieser oder jener Provinz zum Schuldner machet. Es sind demnach diejenigen Mittel nicht zu verwerfen, durch welche diese Anticipationen denen Provinzen, welchen solche beschwerlich fallen würden nachgelassen, werden, um ihren Belauf in denen Provinzen, welchen sie nicht zur Last gereichen, zu ersetzen, und dieses um so viel mehr,, als Mm z die g-8 ^ Zweytes Memsire. die zu diesem Ende in Vorschlag gebrachten Obligationen in gedachten letzteren Provinzen Niemanden wider seinen Willen aufgcdrungen werden , sondern jeder Empfänger der eine Obligation dem Zahlungs - Papiere verziehet, jede Privatperson die zo. ff. in Zahlungs-Papieren gegen eine Obligation von zo. ff. umsetzet, als ein freywilliger Darleiher anzusehcn ist, dem eine Gefälligkeit geschieht sein todtes Geld aufJntcreße anlegen zu können. Gehol-eneSchwie- Solchemnach bleibet nur folgende geringe Schwie- be-rigkeit zu heben übrig. Die sich auf 4500--0. ff. erstre- fAnch-n Ami-ckende Haaber-Lieferung ist als eine unverzinßlichc Anticipa- «ipatimtt,. ausgeschrieben, welche sich das Aerarium, ohne einige zu entrichtende Jntercßcn, Klos in dreyen gleichen jährlichenTcr- minen wieder zu ersetzen, anheischig machet. Da nun nach gegenwärtigem Vorschläge, die ganzen vorerwähnten ,532000. fl., für welche der Banco Obligationen ausstcllct, und unter welchen sich diese bis zu gedachten Terminen unver- zinßliche 450022. ff. begriffen finden, zu verzinsen scyn werden; so wird hierdurch gedachtes Aerarium einigem Verluste ausgesctzet. Um das Aerarium wegen dieses Verlustes schadlos zu stellen, so hätten nur die I. O. Provinzen , in Erwägung der ihnen durch diese Operation »er- schäften so großen Erleichterung, die für diese 450000. ff. rerfallcncnJntercßen, pro rat» der vorerwähnten ihnen einge- standcncnWiedcrersctzungS-Termine zu vergüten,und solchemnach um so viel als diese Jntcreßen ausmachen, an unentgeltlichen Prästationen mehr zu entrichten. Die- Zweytes Memoire. 279 Dieses sind die Mittel, welche mir niein Diensteifer um zu Erleichterung des Erfolgs derjenigen Maßregeln an die Hand gegeben, welche zur Sicherstellung der Fonds für den sicher ja Mm. heurigen Feldzug bereits festgesetzte worden; und wird man es eben diesem Diensteifer verzeihen, wenn ich mich unterfange annoch einer zwiefachen andern Methode Erwähnung zu machen, wodurch sich der Vorgesetzte Endzweck vielleicht eben so füglich dürfte erreichen lassen. Wenn man anstatt den ganzen Belauf dieser äußerer-M«, wird die vor deutlichen Äbgaben von ungefehr 1 z. Millionen in einem außewrdenrltthm einzigen Kriegs-Jahre anzuverlangen, anstatt den armen na-h mmÄ fol- Unterthan einen so großen Theil davon tragen zu lassen, und ^ und sich endlich der Gefahr einer ungewissen Erfüllung dcs.§A^P.^jM' selben auszusetzen; wenn man, sage ich, statt dessen die Ent-lassen, schließung gefaßet hätte, 8- Jahre lang nach einander, wovon vielleicht 6. oder 7. Friedens-Jahre gewesen seyn würden, die bloße Lapitalisten Steuer, * nebst der Kriegs-Bcy. steuer ** zu erheben, letztere jedoch blos auf die Reichen, und * Ich will annehmen, daß diese Steuer nach einer gewissen Mäßigung jährlich nur die Hälfte der angehoften r^. Millionen, das ist 750020. si. eintrage, mithin in b. Jahren sich nur auf s. Millionen erstrecke. ** Ich rechne die auf diese Weise eingeschränkte Kriegs-Beysteuer, während der vorgeschlagenen 8. Jahre, jährlich nur auf 875220. fl., das ist ungefehr auf den siebenden Theil derjenigen 6524202. Gulden, die solche für Heuer, nach dem auf die gesammte Anzahl der Einwohner ge- 2 ?o Zweites Memoire, und diejenigen die gegenwärtig nichts zu denen öftntlichen Abgaben betragen cmzuschränken, so würde man nicht nur eben diese i z. Millionen zusammen gebracht, sondern sich noch des Vortheils haben versichern können, daß diejenige unter gedachten außerordentlichen Abgaben begriffene Summe von bey nahe 6. Millionen, * welche in bloße» Anticipationen bestehet, und folglich unsere Staats-Schuld vergrößert, in unentgeltliche Prästativmn wäre verwandelt worden. Vermittelst dieser Verfügung, würde man das erste Bey- spiel von einer Austage gesehen haben, welche den Unter- than, der bisher die Hitze des Tages fast allein getragen, gar nicht betroffen hätte. Die nemliche Summe so man demselben vor Heuer erlassen, würde eine Aushülfc auf das zukünftige Jahr haben verschaffen können; dazugleich meine Zahlungs-Papiere durch Vorstellung gedachter in acht Jahren einzugehcndcn Auflagen, dem Staate die Fonds für die gegenwärtigen Bedürfniße alsobald in die Hände gegeben hätten. machten Anschläge, Hatteeintragen sollen. Nach dieser Rechnung wür- de dieselbe in 8. Jahren 7. Millionen, mithin nebstdenen eben erwähnten 6 . Millionen der Lapitalisten - Steuer, die erforderlichen 13. Millionen ausmachen. * Die ausgeschriebene Kriegs - Beysteuer begreift 2502020. Gulden unter sich, welche in bloßen Darlehnen bestehen. Die Hälfte des Dom xrsmm. die sich auf 134c002. fl. erstrecket, nebstder sich auf LO-zooo. Gulden belaufenden Haber-Lieferung, sind, wie bereits oben erwähnet worden, gleichfalls als ein bloßer Vorschuß anzusehen. Diese drey Artikel zusammen genommen- betragen gegen s. Millionen. Zw.eytes Memoiee. s8r Es hätte sich hierbcy kein anderer Unterschied gefunden, als daß diese Papiere eine längere Zeit im Umlauft geblieben seyn würden. Während der acht Jahre dieses Umlaufes, wäre jährlich der achte Theil der aufgelegten i z. Millionen , so sie vorgestellet, eingegangen, und hatte folglich jährlich den achten Theil der Papiere getilget, bis sich endlich nach gänzlicher Erfüllung gedachter Auflagen, die gesamten Papiere, dem zu Anfänge der Operation dem Publico bekannt gemachten Rückzahlungs-Plane gemäß, verbrannt gefunden. Liese iz. Millionen Zahlungs-Papiere würden dem Umlaufe nicht im geringsten haben zur Last fallen können. Die einzige Stadt London erhält gegen ioo. Millionen unserer Münze in Banco-Billets im Umlaufe. Der König von Sardinien hat im vorigen Kriege für 2 . Millionen unserer Gulden in Zahlungs-Papieren auf cinmahl in das Publicum gebracht. Wenn man diesen Papieren die nvthwendige Anwendung zur Haupt-Mauth, zum vierten Theile der Kontribution, zu denen den Versatz - Remtern zu leistenden Zahlungen, und zur Hälfte aller fteywilli- gen Darlehne beybchielte, zudem aber die Entrichtung der gesammten außerordentlichen Auflagen, wenigstens in den Städten so sich mit Börsen versehen befinden, in denselben nothwendig machte; so würde man die Anfrage nach ihnen, während der ganzen Zeit ihres Umlaufes, auf das vollkommenste fcststellen. Nn Wollte 282 Zweytes Memoire. Man wird ein Wollte Man es inzwischen, in Erwägung des gefähr- MME^cröft lichen Exempels eine verbleibende Vorstellung des Geldes Achr^aAcht in der Monarchie einzuführen, für bedenklich halten, diese Ne Auflagen^'' Papiere so viele Jahre im Umlaufe zu lassen, so bliebe noch lungs ? Fonds ein zweytes Mittel übrig. Es könnte der Danco diese Pa- widniea. pjM zu Vorstellungen eines aufzunehmenden Darlchns von i z. Millionen, das ist von gleicher Summe wie die aus« geschriebenen außerordentlichen Auflagen machen. Da gedachte Papiere alsdann in eben der Maaße wie dieses Darlehn eingienge, in Obligationen desselben verwandelt, und durch diese Verwandlung getilget würden, so wäre die Herausziehung der gesammten von solchen ausgcgcbenen Menge aus dem Umlaufe, vielleicht in Jahresfrist zu bewirken. Um aber dieses Darlehn nicht zu einer beständigen Staats - Schuld zu machen, und solchergestalt das Aera- rium derjenigen unentgeltlichen Aushülfe zu berauben, welche die ausgeschriebenen außerordentlichen Auflagen, die man durch solches zu ersetzen suchet, demselben verschaffen; so hätte man gedachtem Darlchne von r z. Millionen, diese außerordentlichen sich gleichfalls auf i z. Millionen belaufenden auf 8. Jahre vertheilten Auflagen, sowohl zur Bedeckung dcr Jntereßen, als zu einem unbedingten Rückzahlung - Fonds einzuräumen. Hierauf würde von Jahre zu Jahre, ein dem zu erlassenden Rückzahlungs-Plane gemäßer Theil gedachten Darlchns, vermittelst öffentlicher Verbrennung der entweder durchs Looß herausge zöge- Zweytes Memoire. »8z zogenen oder der Reihe der Nmnern nach rückzuzah- lenden Obligationen, getilget, und folglich nach Verlauft dieser 8. Jahre, die ganze Schuld mit Kapitale und In- tereßen abgestossen werden. Liese letzte Methode würde zwar den Nachtheil mit sich führen, daß sie Jntereßen kostete , welche den jährlichen Belauf der zu entrichtenden außerordentlichen Auflagen um so viel vermehren müsten. Allein es würden diese Jntereßen, sowohl wegen der auf so verschiedene Jahre verrichteten Vertheilung derjenigen Auflagen, die sonst in einem Jahre zu erheben gewesen seyn würden, als der so geschwinden allmähligen Verminderung des Kapitals, dem Publico zu keiner merklichen Last gereichen. DENN L rittes Memoire. Erleichterung der gezwungenen Darlehne, und des fremden Kredites. Anwendangder ^nachdem ich in dem ersten Memoire meine Grund, rorgeschiagenen s^e des Kredites vorgetragen , welche die Frey- r,"'gezwungenen hxjt,hie Bequemlichkeit, die niedrigen Jntereßen, die Steuden fremd? Credit. rnng des Äuchers, und die Erleichterung des einheimischen Kredites, zum Gegenstände haben; so ergiebet sich die noth- wendige Folge, dasidtk gkzwUNgkNkN DarlkhNk , UNd der fremde Lredit, mit solchen unvereinbarliche Operationen sind. Dieses sind inzwischen einige der vornehmsten Hülfsmittel, durch welche man bisher den Krieg fortgese- tzet; und scheinen dieselben mit unseren alt hergebrachten Finanz-Maximen gar zu genau verknüpft zu seyn, um sich zu schmeichle» ,daß man solchen so leichterdings werde entsagen Drittes Memoire. S8 z sagen wollen. Ich habe daher geglaubet, das ich sowohl dem Staate als der Ration einen Dienst erzeigen würde, wenn ich einige Mittel angäbe, welche durch die Heilung der Haupt-Gebrechen dieser Operationen, die Schwierigkeiten ihres Erfolgs vermindern dürften. Die Nachtheile des gezwungenen Kredites besteben Nachch-il-d-, ^ gczwmigcne» hauptsächlich in folgendem: Der gezwungene Darleiher flehet Lreditts. sich genöthiget, die aufgelegte Summe in der ihm gesetzten Frist zu entrichten, und muß sich daher, zumal da er zum öftern eine hinlängliche Hypothek anzubieten außer Stande ist, die von dem Besitzer des Geldes ivvrgeschriebenen Bedingungen gefallen lassen. Dieser hingegen findet hierdurch einen größeren Gewinn sein Geld Privatpersonen anzuleihen, und höret daher auf, solches unmittelbar denen öffentlichen Fonds hinzutragen. Dieses Uebel, dessen Folgen wir täglich erfahren,U,"s' könnte vielleicht vermindert werden, wenn man den Dar- wmdmg der neue ^ . ... Obligationen ab- leihern statt eurer einzigen Obligation, welche auf tue ganze wSelfen. aufgelegte Summe lautet, und denselben erst nach Abführung dieser ganzen Summe ausgefertiget wird, so viele Lou- ponsObligationen von zo. fl. ausstcllte als gedachter Summe gleichten, solche aber denselben in der Maaße hinausgäbe, wie sie ihr Darlchn nach und nach entrichteten. Solchem« nach würde» die erste» zo. fl. die ein solcher gezwungener Darleiher auf Abschlag zahlete, ihm alsobald eine Obligation von 30. fl. verschaffen. Vermittelst dieser Obligation Nnz wel- ggs Drittes Memoire, welche ein so kleines Capital verstellte, so angenehme Eigenschaften besäße , und eine sichere Hypothek anbdte, würde gedachter Darleiher keine Schwierigkeit linden, unter der so großen Menge wohlhabender Bürger, Hand- werksleute, Bediente u. s.f. welche kleine Ersparniße zum Anlegen in Bereitschaft haben, und welche der Reiz dieser neuen Form von Obligationen, die Börse zu besuchen anlocken würde, ein neues Capital von zo. st. anzutrcffen. Diese zc>. st. würde er abermal aufAbschlag zahlen, um eine neue Obligation dafür zu erhalten, welche er alsobald wie die erste wieder verhandeln, und sich solchergestalt ein drittes Capital von zo. st. verschaffen würde, bis er endlich durch eine beständige Wiederholung dieser nämlichen Operativ», den ganzen ihm aufgelegten Antheil erfüllet hätte. * Auf * Diese Zertheilung des zu erlegenden Kapitals in 10 viele kleine Obli- gationen, würde insonderheit in Ansehung derjenigen Darlehne von einem großen Nutzen seyn, welche ganzen Kommunitäten, Städten, Gemeinden, Zünften , u. s. f. aufgeleget werden. Anstatt daß diese Kommunitäten sich nach der bisherigen Einrichtung genöthiget sehen, die einzige ihnen ausgefertigte, auf die von der ganzen Kommunität zu erlegende Summe lautende Obligation, zu verhandeln, und den bey dieser größeren Obligation zu erleidenden größeren Rabatt jedem ihrer Mitglieder, pro rars des ihn betreffenden Antheils tragen zu lassen, so würden solche nach gegenwärtigem Vorschläge sich im Stande befinden, fast jedem gedachter Mitglieder die ihm nach seinem Antheile gebührende Anzahl von Obligationen auszutheilen, welche solcher sodann entweder aufbehalten, oder wegen des kleineren Kapitals mit einem viel geringeren Verluste, wo nicht gänzlich »1 im Publico zu verhandeln Gelegenheit finden würde. Drittes Memsire. 287 Auf diese Weise würden zo. fl. ein hinlängliches La- pital seyn, um ein jedes aufgelegtes Darlehn zu erschwingen. Der Kreditloseste würde keine Mühe haben solche aufzubrin- gen. * Er würde sich gegen die Gefahr gesichert sehen- bey nicht erfolgender Abführung der ihm zugetheilten Summe, die gerichtliche Eintreibung derselben erwarten zu müssen, indem es ihm, da er jederzeit eine sichere Hypothek in Händen hätte, nicht würde fehlen können,solche nach und nach, vielleicht ohne einigen Verlust zu leiden, im Publico aufzubringen. Diejenigen welche sich bisher allein in dem Besitze fanden Geld auszuleihen, würden sich nicht mehr die einzige Zuflucht derer sehen, denen gedachte Darlehne aufgeleget worden; sie würden sich nicht mehr schmeicheln können, daß man sich mit ihnen im geheimen in wucherische Negotiationen einlassen würde, und daher in kurzer Zeit von selbst herzueilen, die Anzahl derDarleiher von der neuen Gattung zu vergrößern. DasGeld würde unvermerkt wieder zum Vorscheine kommen, und welches bisher unmöglich schien, der freywillige Kredit sich Neben dem gezwungenen vielleicht erhalten. Las Aera- rium würde hierbcy-annoch den Vortheil haben, daß das Geld geschwinder eingicnge , indem solches, ohne abzuwarten * Denenjenigen welche Besoldungen oder Pensionen besitzen, könnte man sogar die ersten Obligationen von zo. fl. ohne einige erlegte haare Summe anvertrauen, indem man sich gesichert fände, solche denselben allenfalls an ihrer Besoldung oder Pension zurück halten zu können. zog Drittes Memoire, tcn, bis jede Privatperson die ihr aufgelegte Summe ganz zusammen gebracht hätte, diese Summe in eben der Maaße einfließen sähe, wie gedachte Privatperson solche selbst nach und nach im Publico aufbrächte. Nm- EMcht-- L" dem Falle da man sich bereits der Zahlungs - Pa- rung desEmge- j .. bedienet hätte / würde man dem Eingehen der gezwun- NNL Darlchne noch eine neue Erleichterung verschaffen, WM man solche in denselben zahlbar machte. Die Aus- hülfe so man dadurch erhielte, daß man diese Papiere aus dem Umlaufe brächte, würde eben so werkthätig scyn, als wenn man eine gleiche Summe in baarcm Gelde empfangen hätte, indem man alsdann, ohne weder in Ansehung der öffentlichen Laßen, noch des Umlaufes, eine Uberschwcm-. mung von Billetten zu besorgen, eine eben so große Summe in neu auszustellenden Zahlungs-Papieren auögeben könnte, als sich der Belauf des gezwungenen Darlchns er- p. Cent, oder 75000. fl. jährlich zur Abführung der Jntereßen, die übrigen s. p. Cent, oder z-ooo. ff. hingegen zur jährlichen allmähii- gen Messung des Kapitals angewendet, so lange aber, bis ein neuer Fundus ausfindig gemachet worden , um dem Aerario diese abgetretenen 105200. st. zu ersetzen, der Belauf derselben vermittelst eines von allen Besoldungen Und Pensionen, welche im vorigen Jahre den Ludlläial- Abzug erlitten, zurück zuhaltenden Antheils, vergütet werden solle. .. Nach dieser festgesetzten allerhöchsten Entschltcffung kommt eS auf die Erörterung folgender Fragen an: I. ) Was für ein Fundus ausfindig zu machen, um dem Aerario den Abgang der vorerwähnten auf den Post - Fundum angewiesenen 105020. fl. zu ersetzen? II. ) Auf was für Art dieser Abgang, bis zur Sicherstellung gedachten Fundi, durch den beliebten Abzug auf die Besoldungen und Pensionen zu ver- Viertes Memoire. 295 III.) Was für eine Art von Obligationen von dem Lber-Lammer-Amte auszufertigen? IV.) Wie diese Obligationen im Umlaufe zu erhalten? v.) Was für ein Antheil von Obligationen auf jeden Besoldeten und Pensionirten auszutheilen ? So viel die erste dieser Fragen, nemlich die Alls- etc Frage. findigmachung des Fonds, anlanget; löschet man zum „i voraus, daß unter allen Gattungen von Auflagen diesem-M Ersetzung d-c gen so auf die Derbrauchung angeleget werden , am wenig-dümangEenm sten zur Last gereichen, und unter diesen diejenigen dcn Dor-ü°?i°u ma»e»^ zug verdienen, die insonderheit die wohlhabenden Llaßen von Einwohnern betreffen. In dieser Betrachtung also Solcher wäre glaubet man das verträglichste zu scyn, einen neuen Auf-Achl"gmf°er- schlag auf verschiedene Bedürfnisse von der zweyten Noch-Mme Bcdürf. Wendigkeit, und zwar hauptsächlich hier zu Wien anzulegen, A NIW' weil sich Hierselbst sowohl die wohlhabendsten Einwoh-sm. ncr befinden, als die meisten Fremden aufhalten, welche hierzu ihren Antheil nichtweniger beytragcn würden. > Die Gegenstände auf welche sich dieser Aufschlag zu erstrecken hatte, könnten seyin Thee, Lsffee, Lhocolade, Wildprett, Spiel-Karten, Stempel-Papier, Wachs,Haader, Heu, u. s. f. und wäre kein, Zweifel, daß durch eine nur mäßige von diesen verschiedenen größtentheilS zurUeppigkeit dienenden Bedürfnissen zu entrichtende Abgabe, ein hinlänglicher Fonds 296 Viertes Memoire. Fonds herauszubringen styl! würde , um nicht nur dem Aerario die vorerwähnten in Anschung der gegenwärtigen Operation auf den PvjftFundum angewiesenen 105000. fl. zu vergüten, sondern auch wenn cs nothwendig, einen gleichen Fundum für eine das zukünftige Jahr anznstek- lende gleiche Operation zu verschaffen, ste Frage. Um aber nach der zweyren Frage dieArt anzugeben, ^„ wie dieser Fonds, bis zu dessen Feststellung, für das gegen- dieserF°nd?bis wärtige durch den auf die Besoldungen und Prnstonen jklluDN-n zu nehmenden Abzug zu ersetzen se»; so ist zuförderst der «m Md P°V wahre Betrag der von dem Ober-Lamimr-Amte, in Anse- L"k« 7 Ktm? hung der dem Aerario in dessen Obligationen einzureichen- den 1Z00OOO. st., vor heuet , sowohl, an Jntereßen, als an dem rückzuzahlendenKapitale abzuführenden Summe, aus- zurechncn. Da diese Obligationen nicht gleich anfänglich auf einmal, sondern erst nach und nach von Quartale zu Quartale in gleichen ratis an Zahlungs-statt ausgegeben , die Jntereßen aber nur von dem Tage ihrer Ausgebung an entrichtet werden; so würden diese Jntereßen in dem ganzen ersten Jahre 46375. fl., mithin nebst denen vorerwähnten zur jährlichen Rückzahlung anzuwendenden 30000. fl, in allem 76875. fl. ausmachen. Allein man will diese Summe, aus der gleich zu erwähnenden Ursache, auf den etwas höheren geraden Belauf von Lovoo. fl. ansetzen. Es wäre dieser Diese Summe nun wäre man des unmgßgebigsten Abzug auf alle ' ^ „ . . . Ps-;«» ^ Besoldungen und Dafürhaltens, daß solche auf alle und jede so kleine als Pensionen ohne Viertes Memoire. 297 große Besoldungen und Pensionen ohne Ausnahme in siiei-unterschied m chec Verhältniß zu vertheilcn seyn würde , indem die Bil-auszurheilm. ligkeit zu erfordern scheinet, daß ein jeder der eine Besoldung oder Pension genicfsit, seinen gleichen Antheil zu einer Operation beytrage, welche ihn der richtigen Erhebung derselben versichert; die Besitzer der kleinen Besoldungen und Pensionen aber, welche auch keine Zahlung in Obligationen empfiengen, eS denen, den größeren an Zahlung - statt entrichteten Papieren zu danken hätten, daß sie ihre Zahlung in baarem Geldc erhielten. Um aber nach dieser Austheilung den eigentlichen An- thcil zu bestimmen, der von jedem besonderen Besoldeten und Penflommn zu Pensionirten an obige» 80000. fl. zu tragen , und demselben an seiner Besoldung oder Pension abzuziehen seyn würde; so wäre ein genauer Status von dem gesammten Belaufe aller den Nutzen dieser Operation empfindenden Be« svldungen und Pensionen zum Grunde zu legen. Betrüge z. E. die Totalität derselben 6. Millionen ; ' so würde dieser Antheil, für jede loo.fl., i.ff. zo. kr.auß- machcn: beliefe sich hingegen diese Totalität nur auf 5. Millionen; so würde solcher sich auf i. fl. z6. kr. für jede 100. fl. erstrecken. Dieser Abzug wäre auf jede 100. fl. so die ganze jähr-Dieser Antheil . - ^ wäre gleich das erliche Besoldung oder Pension mit Inbegriff der Arrha in sie Quartal für das gau^e Hadr sich hielte, zu rechnen, und dem Besoldeten oder Pensionir-arruziehen, te» gleich das erste Quartal auf einmal dergestalt zurück Pp zu 298 Viertes Memoire, zu halten, daß solcher die drey folgenden Quartale keinen ferneren Abzug zu leiden hätte. Auf diese Weise wären z. E. nach dem erstem, Falle von einer jährlichen Besoldung von »ooo. st./ welche »»mal roo. fl. in stch faßte, das erste Qartal s6. st- 40. kr. abzuziehen, und hätte solchcm- nach der Jnnhaber derselben, für dieses Quartal, nach der bereits vorher abgezogenen gewöhnlichen Arrha von ro. p. Cent., nur 424. fl. qo. kr. zu empfangen. Don 50. ff. wäre die Hälfte abzuziehen, von denen Summen unter 50. st. aber kein Abzug zu nehmen, indem solcher durch die statt obiger nur erforderlichen 76876. st. angenommene Summe von gosoo. fl., sich bereits ersetzet finden würde, zte Frage. Betreffend hiernächst die -ritte Frage was für eine Was fürcine Art Gattung von Obligationen von -emOber-Lammer- v°u?,mLt°^"Amte auszufertigen sey, um in solchen die Zahlung in baarem Gcldc abgängigenAntheilS der Besoldungen und Pensionen zu verrichten; so scheinet diejenige Form gedachter Obligationen die vorzüglichste zu seyn, welche^ Eines Theils -dem Lredite des Ober - Cammer- Amtes am wenigsten zum Nachtheile gereichet; Andern Theils aber sowohl der Operation die größte Erleichterung verschaffet, als sich in Ansehung ihres Gebrauches zur Ausgabe, von den Eigenschaften der Münze am wenigsten entfernet. Vergleichung t« Beyde Eigenschaften sind keineöweqes bey denen »ach chenObligarionendem bisher gewöhnllchen Formulare auögeftrttgten Odtt- desOber-Lammer- * gatlo- Viertes Memöire. : 99 gationelidesOber-Lammer-Amtes,sondecnvielmchrbeydeiikN'^^^d-r bereits vorgefchlagencn Loupons-Obligationen anzutreffen. A°upMs>2«iga> Die mit crsteren zu verrichtende Zahlungen müssen folgende Wirkungen veranlassen. Da das Ober - Lammer - Amt noch niemahls Obli- Wirkungen der gationen von der bisher gewöhnlichen Form anders als ge-rmriSudenZch» gen baare Einlagen ausgestcllet; da es bey demselben nicht ^nW^N^ gebräuchlich ist, den Betrag der neu aufgenommeneiiSchuld,^,E^^"'"' dieHinlänglichkeit der eingeräumten Hypothek, den besitzen- ' den Rückzahlungs-Fonds , dessen Anwendung, dem Publico vor Augen zu legen: so dürfte die Dunkelheit der vorzunch- menden Operation, welche den Finanzen eine so große Erleichterung anbietet, zukünftige Mißbrauche besorgen lassen, und diesem Fonds die Beschuldigung einer feinem Kredite gefährlichen Bereitwilligkeit zuziehen, sich den Absichten des Hofes gemäß zu erzeigen. Da diejenigen, welche diese Obligationen an Zahlungsstatt empfangen, ihres Geldes in ihren täglichen Ausgaben bedürftig sind, und sich folglich genölhiget sehen dieselben zu verhandeln, so werden solche alfobald die Käufer suchen, mithin da sie weder die zu einer leichten Uebertragung erforderlichen Eigenschaften besitzen, noch auf so mäßige Summen lauten, um sich an andere als wohlhabende Abnehmer verhandeln zu lassen, einen eben so großen Rabatt wie gegenwärtig die Böhmischen und Mährischen an Zahlungsßatt ausge- gebcncn Pomatken erleiden mäßen. Pp - Da zoo Viertes Memoire. La der Lcedit des Ober-Lammer-Amtes bisher m denen Teutschen Provinzen, insonderheit aber in Ungarn, wenig bekannt ist; so werden diese Obligationen daselbst ein noch geringeres Vertrauen antreffen, und bey ihrem gleich anfänglich zu erleidenden Verluste, gegen diesen Lrcdit einen widrigen Eindruck machen. Da die AufkündigungS - Freyheit sich in Ansehung al- ler nach dem bisherigen Formulare ausgestellten, gegen baare Einlagen ausgefertigtcn Obligationen des Obec-Lammer- AmteS eingeführet findet; so wird man solche auch diesen nach eben demselben Formulare eingerichteten Obligationen eingestehen mäßen, mithin, da diese Aufkündigungs-Frcyheit Hey gegenwärtigen an Zahlungsstatt auszugebenden Obligationen noch viel häufiger seyn würde, und man sich derselben ein Genüge zu leisten vorjeho gänzlich ausser Stande befindet, den Lrebit des Ober-Lammer-AmteS einer neuen Gefahr aussetzen. La sich endlich eine so beträchtliche Menge von Par- theyen vorhanden findet, welchen man diese Obligationen wird ausstcüen mäßen; so wird die bey ihrer Ausfertigung erforderliche eigenhändige Unterschrift , nebst der Menge der für die auszuzahlcnden Jntereßen eingehenden und aufzubewahrenden Quitungen, eine nicht geringe Weitläuftigkeit in Ansehung der Manipulation verursachen. Wirkungen in An- Eben so wenig besitzen gedachte bisherige Obligationen sehung der Privat» ^ " . persouendk solche diejenigen Eigenschaften, welche sowohl die Operation zu empfangen. kt- Viertes Memoire. zsi erleichtern dienen, als solche in Ansehung ihrer Besitzer, zum Gebrauche zur Ausgabe, der Münze ähnlich machen. Da das Ober - Lammer - Amt , wegen der eben erwähnten Weitläuftigkeit der Manipulation sich fchwehrlich entschließen dürfte, solche auf einen geringer» Belauf als von ioo.st.auszufertigcn; so dürften sich der Billigkeit nach, diese Obligationen höchstens nur zur Zahlung eines TheilS der Besold ungen und Pensionen über i ovo. st. anwcnden lassen. Hierdurch würden sich die größeren Besoldeten und Pensionisten gar zu sehr beschwehret finden. Auf den Fall da von der auf 5. Millionen geschätzten Totalität der Besoldungen und Pensionen, drey Millionen in kleinern Besoldungen , zwey Millionen aber in gedachten größer» über looo.fl. bestünden; so würden diese größer» Besoldeten, welche nach Abzug der Arrhä von ro. p. L. eigentlich 1800000. ff. zu erheben hätten, nur 500000. fl. in baarem Gelde, gegen iz 00000. fl. in Papiere, das ist, über zwey Drittheile ihrer ganzen Zahlung in Papiere erhalten. Da diese Obligationen nicht auf den Ueberbringer ge- stellet sind, so ist zu ihrer Uebertragung die Formalität einer Leßion erforderlich. Da sie nach der bisher gewöhnlichen Methode die an Zahlungsstatt auszugebenden Obligationen auszufertigen, auf die ganze Summe der zu empfangenden Zahlung lauten ; so lassen sie sich nicht unter viele Käufer vertheilen, P p z son- zor Viertes Memoire. sondern erfordern einen Abnehmer, der diese ganze Summe besitzet. Da die auf jeden Tag verfallenen Jnteccßen, bcy der ungleichen Summe worauf sie lauten, und dem verschiedenen Dato ihrer Ausstellung, nicht bekannt sind; so sind solche bey jeder Übertragung auszurechnen, und machen folglich diese Übertragung mit so viel mehrerer WeitlLuftigkeit verknüpfet. Da endlich diese Jntercßcn bloß hier zu Wien bey der Haupt-Laße des Ober-Lammer - Amtes ausgezahlet, die Obligationen aber in allen Provinzen ausgegeben werden; so sind die in diesen Provinzen sich aufhaltende Jnnhaber derselben gezwungen, gedachte größtcnthcilS sehr geringcSum- men betragende Jntcreßcn, durch hierzu besonders «»gestellte Personen, gegen ihre einzusendcndeQmtungen hier zu Wien zu erheben, und sich solche alsdann mit vieler WeitlLuftigkeit und Kosten entweder m uawrsodcr durch Wechsel überwachen zu lassen. Wollte man hingegen die Vorgesetzte Zahlung der -Besoldungen und Pensionen mit denen in dem ersten Memoire vvrgeschlagenen sogenannten Coupons - Obligationen verrichten, und solchen alle daselbst erwähnten Eigenschaften, jedoch mit dem Unterschiededeylcgen, daß diese Obligationen insgesammt auf die einzige gleiche Summe von zo. fl. lauteten, und der drey monatlichen AufkündigungS- Freyheit nicht alsobald, sondern erst nach hergestelltem Frieden Viertes Memoire. zoz den genößen; so hätte man davon folgende entgegen gesetzte Wirkungen zu erwarten. Ich betrachte solche zuvörderst in Ansehung des Tredi- s» Ansehung der . - LredittsdeSOber-. tes des Obcr-Tammer-Amtes. Lammer>Amtc«. Da dieseObligati onen von einer ganz neuenGattung sind, die sich von denen Obligationen von der bisher gewöhnlichen Form vollkommen unterschieden findet; so kann die Neuigkeit ihrer Ausgcbung an Zahlungsstatt, inA nsehung des alten Lre- dites des O. L. Amtes bey dem^Publico keinen widrigen Eindruck machen, sondern es mäßen die alten Obligationen dieses Fonds, welche wegen der gegen solche verrichteten baarcn Einlagen in Ansehung desselben bisher die schätzbarsten sind, wenn auch das Publicum diesen neuen Obligationen das Vertrauen versagen sollte, sich bey ihrem vorigen Werthe erhalten. Da solche insgefammt auf die so kleine Summe von zo. Gulden lauten, welche eine große Menge von Personen zum Anlegen entübrigen kann; so werden solche mehrere Käufer antreffen, und bey denen ihnen beywohnen- dcn Beguc mlichkeiten, sich an dieselben mit einem geringer» Rabatte verhandeln lassen. Da bey ihrer Ausstellung ein besonderes öffentliches Patent erlassen wird, welches die Sicherheit dieses TrediteS einem jeden aufdas deutlichste vor Augen leget; so werden diese Obligationen nicht nur in denen Provinzen wo der Lredit deS O. L. Amtes bisher unbekannt ist, bereits vor ihrer Aus- ge- zo4 viertes Memoire, gebung bekannt werden, sondern es wird auch das Publicum dieser Provinzen von gedachtem Kredite den vortheilhastesten Begriff erhalten. La dieses Patent den eigentlichen Belauf der neuen Schuld dem Public» anzeiget, die derselben eingeräumtc Hypothek benennet, zugleich aber durch die gegen die doppelten Rumern genommene Vorsicht, allen zu besorgenden Mißbrauch unmöglich machet; da sich demselben ein besonderer Rückzahlungs-Plan beygefüget findet, welcher die Anzahl der von halben Jahre zu halben Jahre, nach den Kräften des ausgeworfenen Rückzahlungs Fonds, biß zur gänzlichen Abstoßung der übernommenen Schuld vermittelst öffentlicher Verbrennung zu tilgenden Obligationen in sich saßet so wird durch diese Publicität der Kredit, des O. Kammer-Amtes nicht nur nicht geschwächet, sondern demselben eine neue Ursache des Vertrauens hinzugesetzet. Da diese Obligationen der dreymonathlichen Aufkün- digungs-Frcyheit erst nach dem Frieden, das ist zu einer Zeit genießen, da man sich derselben allenfalls durch Ausnehmung neuer Summen jederzeit ein Genüge zu leisten im Stande befindet; so wird der Kredit dieses Fonds durch solche nicht der geringsten Gefahr ausgesetzet. Da endlich die Verfertigung gedachter Obligationen, bey ihrem vollkommen gleichen, theils gedruckten, theils in Holz geschnittenen Jnnhalte, sich mit leichter Mühe verrichten läset, die wider ihre Verfälschung ergriffenen sohin- läng- Viertes Memoire. zoz länglichen Maßregeln aber die in einer eigenhändigen Unterschrift bestehende Sicherheit übcrflüßigmachen, und letztlich bey Auszahlung der Jntereßc» keine Quitungen aufzubc- wahren sind, sondern die statt dieser Quitungen eingelieferten Jntereßen - Scheine nach -bloßer richtiger Abzählung derselben alsvbald verbrannt werden; so findet sich die Manipulation so viel wcnigern Schwierigkeiten ausgesetzet. Was aber die Bequemlichkeit der Privatpersonen an- Wirkungen i» An- > ^ sehungderPrirur- langet, die sothane Obligationen an Zahlungsstatt erhalten, Personen, so sind die Vorzüge folgende , die solche vor denen Obligationen von der gewöhnlichen Form besitzen. La sie sich bey der so kleinen Summe von zo. st. worauf sie lauten, und ihren zu einer leichten Verhandlung so bequemen Eigenschaften, auf die unten bey der fünften Frage mit mehrerem auszuführende Weife , zu einem Theile der Besoldungen und Pensionen von Zoo. fl. füglich anwendcn lassen; so werden die größeren Besoldeten dadurch um so viel mehr erleichtert, und einen beträchtlicheren Theil ihrer Zahlung in baarem Gelbe zu empfangen in den Stand gesetzek. La sie auf den Ueberbringer lauten; so gehen sie ohne die geringste Formalität von einer Hand zur andern, und sind folglich einer eben so leichte» Uebertragung wie baare Münze fähig. Da sie wie oben erwähnet worden, inSgcsammt auf die gleiche kleine Summe von zo. fl. gcstellet find, von welcher Oq sich zo6 Viertes Memoire, sich wirkliche Münzen im Umlauft vorhanden finden, so lassen sie sich nicht nur unter eine große Menge mit so geringen Baacschaften versehener Käufer vmhcilcn, sondern es stehet sogar zu hoffen, daß sie sich selbst wie gedachte Münzen, in Zahlungen die 32. fl. und darüber betragen, zum öftere, unmittelbar an Zahlungsstatt werden anwcndcn lassen. Da sie insgesammt auf jeden Tag im Jahre einen unter sich gleichen, bekannten, dem Publico in gedruckten Tabellen vor Augen gelegten, in ungebrochenen Summen und wirklichen Münzen zahlbaren Werth besitzen; so ist keine Berechnung dieses Werthcs erforderlich , und wird folglich die Uebertragung um so viel leichter gemachet. Da endlich die Jntereßen derselben nicht bloß hier zu Wien bey der Haupt-Laße des Ober-Lammer-AmteS aus- gezahlet, sondern die Jntereßen - Scheine, so zu deren Erhebung dienen, nach ihrer Dcrfallzeit in denen gesammten Teutschcn Erblanden wie auch in Ungarn, in allen öffentlichen Laßen an Zahlungsstatt angenommen werden; so findet sich jeder Jnnhaber dieser Obligationen, der sich in einer noch so entfernten Provinz aufhalt, im Stande seine Jntereßen, ohne alle Wcitläuftigkeit und Kosten, ohne eine desfalls an- zustcllende Person , ohne eine cinzuftndcnde Quitung, an dem Orte seines Aufenthaltes eben so richtig zu erheben, als wenn er sich hier selbst zu Wien gegenwärtig fände. Aus Viertes Memoire. Z27 Aus dieser Vergleichung der entgegen gesetzten, einem VorMichkeiL die jeden in die Augen leuchtenden Eigenschaften bkyder Obliga-üon^an^Zah^ tioncn, scheinet der unwiedersprechliche Schluß zu folgen: ^25 daß ohne den Kredit des Ober-Kammer-Amtes augenscheinlichen Nachtheilen auszusetzen, ohne die von der Allerhöchsten Milde den Besoldeten zugcdachte Wohlchat zu vereiteln, ohne dem Wucher neue Nahrung zu verschaffen, mithin die bereits so schwer gewordenen Mittel zur Fortsetzung des Krieges noch mehr zu erschweren; man nicht umhin könne in denen vorhabendc» Zahlungen, den vorgeschla- gencn Loupons-Obligationeii den Vorzug zu gestatten, denen nach dem gewöhnlichenFormulaee verfaßtcnObliga- tivnen hingegen die nothwendige Ausschließung zu geben. Um nun auf die Vierte Frage, das ist ans die Mit- 4te Frage, tel zu gelangen, wie diese an Zahlungsstatt auszugeben- iMMart de Obligationen, bey der Neuigkeit der vorzunehmenden twncittniumlMft Operation, und der Geld-Bedürfniß ihrer Empfänger, gleich ^ bey ihrer ersten Ausgebung, so viel Möglich ihrem Pari nahe zu erhalten z so glaubet man, daß folgende Maßregeln zu diesem Endzwecke beytragcn dürften. Nachdem das Vertrauen den Grund eines jeden Kredites ausmachet; dieses Vertrauen aber die Ueberzeugung der Gemächer voraus setzet, so wäre zufördeest nicht nur hier zu Wien, sondern auch in allen Provinzen eine hinlängliche Anzahl gedruckter Epemplarien des vorerwähnten von dem O. Kammer-Amte zu erlassenden Ediktes auszutheilen; zu- Oq 2 gleich zog vierte Memoire, gleich wäre von diesem Edikte jedem Laste - Beamten in den gesammten Erblanden ein Exemplar, pebst beygefüg- tcm Original. Modelle der Obligationen zuzufertigen, um aus solchen sowohl die von Jhro Majestät den Jntereßen- Scheinen dieser Obligationen eingestandcne Begünstigung der Annehmung in allen Tasten zu ersehen, als sich vermit- telst der vor Augen liegenden äußerlichen Sicherheiten die« ser Obligationen, gegen Annehmung falscher Zntcreßen- Schcine zu sichern. «otbereitung«. Hiernächst wäre vier oder sechs Wochen vor wirkli. Ausübung E Her Hinausgebung der für das erste Quartal denen Bela, oder 22222. g. soldeten und Pensionirten zu entrichtenden Obligationen, eine Vorbereitungs-Operation mit denselben anzusteuen, uno zu diesem Ende alsobald von denen ersten verfertigten Obligationen ein Belauf von io. biß 20020. st. durch verschiedene Lameral - Zahlungen hier zu Wien in den Umlaufzu brin- Lirculations- gen. Die ganze hierdurch ersparte baare Summe wäre zu- E» M'rück zu halten, und zu einer LirculativnS-Laße für gedachte auSgegcbene Obligationen zu widmen. Diese Laße wäre einigen Wechslern, oder andern vertrauten Personen in Händen zu geben, welche damit alle ihnen zum Verkaufe dar- gcbrachten Obligationen, ohne jedoch desfalls eine ausdrückliche Verbindlichkeit zu übernehimn, zu ihrem vollen Werthe deö Tages cinzuhandeln, diese cinge handelten Obligationen aber dem Acrario, statt des ihnen anvertrautcn baaren Geldes zurück zu liefern hätten. Diese zurückgelieferten Obli- Viertes Memoire. zo 9 gakionen wären sodann zu einer andern Lameral-Zahlung aufs neue anzuwendcn, mit dem für diese Zahlung aufS neue zurückgchaltenen haaren Geldeaber, die LirculationS- Laße zu ersetzen/ biß nach einer zweytenWiederhohlung dieser Operation, gedachte dem Belaufe der gcsammten im Publico vorhandenen Obligationen sich beständig gleich erhaltende Laste, diese Obligationen zu ihrem vollen Pari im Umlaufe erhoben hätte. Außer dieser ersten Vorbereitung wäre eine zweyte vor- Bestimmung eine« ^ .. ^ . Ortes um die Dep- zunehmen, welche in der Beförderung einer fteyen Berhand- pandelungderOb- lung dieser Obligationen unter den Privatpersonen zu be-Privatpersonen,» stehen hätte. Zu dem Ende wäre ein gewisser Ort zu hx.^°rdm>, stimmen / wo alle Verkäufer sowohl als Käufer derselben, das ist alle, welche entweder ihre Obligation in baare Münze umzusctzen, oder ihre vorräthigen Gelder in Obligationen anzulegen suchen, sich täglich einfinden könnten, umeinander anzutreffen. An diesem Orte, woselbst diejenigen so die vorerwähnte LirculationS-Lasse in Händen hätten, sich gleichfalls täglich einfinden würden, wären zwey von dem Mario besoldete Sensalen anzustcllcn, um die Verhandlungen der Privatpersonen unentgeltlich zu verrichten , hierdurch aber beydes gedachte Verkäufer abzuhalten, irgend einen andern Abnehmer als an diesem Orte zu suchen, und den Besitzern des Geldes die Hofnung zu benehmen, sich in ihrem Hause gesucht zu sehen, um dem sich in der Roth befindenden Verkäufer seine Obligation unter ihrem wahren Werthe abzudrücken. QstS Nach Zlo Viertes Memoire. AusMng rer Nach dieser doppelten Vorbereitung wäre zu der wirk- Z-Aungres tt-stmiichen in diesen Obligationen zu verrichtenden Zahlung des Quarrals. ersten Quartals der Besoldungen und Pensionen zu schreiten. Dey dieser Zahlung wäre zufördersi diejenige ganze MN Bildungen Sulnmkvon 8O22O. fl., welche wie bey der zwcyten Frage «ndPens. 6. über denjenigen Werth, den dieselben im Public» hätten, anzubieten. Dieser höhere Werth wäre von Tage zu Tage durch die öffentlichen Zeitungen bekannt zu machen, um die Verkäufer zu verhindern ihre zu verhandelnde Obligationen , zu einem geringeren Preise von der Hand zu geben. Nachdem sich hierdurch diese Obligationen im Public» wider zu eben demjenigen Werthe erhoben hätten den die Lir- Limulirte Käufe und Verkauft. Hi 2 Viertes Mem-Lre. DrculatlonS-Laßc für solche angeboren ; so wären von gedachter Lirculativns - Laße aufs neue einige Procente mehr anzubieten, und hätte solche auf diese Weise beständig fortzu- fahren, biß der Werth ersagter Obligationen wieder zu dem völligen Pari gelanget wäre. Um diese Operation noch mehr zu erleichtern, so wären von dieser Dreulations-Laße auf denen errichteten Börsen, vermittelst gewisser vertrauter Personen, üinulirte Käufe und Verkäufe anzustellcn. Einigen derselben wären Obligationen , andern hingegen baare Geld - Summen anzuvcr- trauen, um durch eine unter den Augen des Publici zu dem vorerwähnten nicht weniger durch die öffentlichen Zeitungen bekannt zu machenden höher« Werthe verrichtete, bloß erdichtete Einhandlung und Verhandlung gedachter Obligationen, den nemlichen Endzweck ihrer Erhebung zu ihrem Pari zu befördern. Die vermittelst dieser Lirculations-Lassc aus dem Publico wirklich eingehandeltcn Obligationen, wären auf eben die Weise wie oben erwähnet worden, dem Aerario wieder zurück zu stellen, um solche zu einer neuen Ausgabe anZahlungsstatt anzuwenden, und durch die dafür zurück- gehaltenen baaren Summen, gedachte DrculationS-Laße wieder zu ergänzen. D-rmindkrunsder Um aber ausser diesen allgemeinen Maaßregeln, ge- Swnm dachte» Obligationen insonderheit in denen Provinzen, wo die Rückzahlung, der Kredit des O. L. Amtes bisher wenig bekannt ist, cm Viertes Memoire. ziz desto größeres Vertrauen zu erwerben, so wäre der ausge- worfcne Rückzahlungs-Fonds vorzüglich auf diese Provinzen dergestalt anzuwenden, daß mit solchem von Termine zu Termine, die dem Belaufe desselben gleiche Anzahl von Obligationen daselbst eingelöstt, und vermittelst allhicr zuWikii verrichteter öffentlicher Verbrennung, aus dem Umlaufe gebracht würde. Mit dieser Einlösung wäre in Ungarn und" Siebenbürgen der Anfang zu machen, und nachgrhends erst in denen verschiedenen Temschen Erblonden fvrtzufahren, dahingegen derjenige Antheil von Obligationen so hier zu Wien ausgegeben worden, wo sowohl der Credit des Ober - Cammer - Amtes in dem größten Ansehen stehet, als die größte Leichtigkeit vorhanden ist solche im Umlaufe zu erhalten, biß zuletzt in gedachtem Umlaufe zu lassen seyn würde. * Die Rückzahlungs-Termine von welchen der erste gleich ein halbes Jahr nach Ausgebung der Obligationen seinen Anfang zu nehmen hätte, wären von - halben Jahre zu halben Jahre, vermittelst der für das erste halbe Jahre zu der eben erwähnten Aufkaufung anzu- wendendenSumme von izcroo.fl., fcstzusctzenMi so wohl die Verminderung des Bclaufes dieser Obligationen in gedachten * In diesem Stücke findet sich also gegenwärtiger Vorschlag von dem ersten Memoire unterschieden, nach welchem die sammtlichen Obligationen , ohne Unterschied der Provinren, nach der Reche der Nu- mern getilget wurden. Rr z 14 Viertes Memoire, ten Provinzen desto geschwinder zu bewirken, als durch eine öftere Wiederhvhlung der öffentlichen Verbrennung, das Vertrauen zu stärken. Angeboten? V«-. Ein neues Mittel den Betrag dieser umlaufenden Coupons"Olii-!' Obligationen zu vermindern, welches sich insonderheit auf fl'ln'aewöhmÄedie hiesige Hauptstadt erstreckte, könnte darinne bestehen, Amtes!oder daß man denselben nach Begehren der Jnnhaber, die Der- Momn'Erö! Wandlung entweder in die sich bisher beständig zu einem ih- s:em>Summen. so gleichenWerthe erhaltenden gewöhnlichen Obligationen des O. L. Amtes, oder in Coupons-Obligationen von denen größeren Summen von 120,602, und 1200. ff. eingestünde. La diese Begünstigung von Niemanden an- gesuchet werden würde, als der seine Obligation wie ein angelegtes Capital betrachten, und sich mit dem Genüße der Jntereßen von derselben begnügen wollte; so würde die ganze auf diese Weise ausgewechsclte Anzahl von Obligationen, weder dem Umlaufe noch der Circulativns-Laße mehr zu einiger Last gereichen, mithin diese Verwandlung eben die Wirkung wie eine wirkliche Verminderung gedachter Obligationen Hervorbringen. Hinausgebmig Daferne man durch alle diese verschiedenen Mittel den derselben gegen - ^ ^ . baarefrevwillige Endzweck erreichen sollte, diese an Zahlungsstatt auSgege- benen Obligationen zu ihrem Pari zu erhalten, und sich alsdann eine grössere Anfrage nach denselben fände, als der von solchen im Publico vorhandene Belauf ausmachte; so > > Viertes Memoire. Z,z so könnte das Universal - Kameral - Zahl - Amt, dem diese sämmtlichen Obligationen gleich anfänglich von dem O. L. Amte zur Ausgabe eingelieftct worden, sich erklären, solche allen denen, welche dieselben gegen baarc Münze zum Wcrthe des Tages zu erhalten suchten, verab- folgen zu lassen, um solchergestalt, da diese durch baare Einlagen in das Publicum gebrachten Obligationen gleichfalls nichts als angelegte Kapitalien vorstellten, den Anlauf auf die Kirculations-Kaße noch mehr zu vermindern. Da hicrnächst von dem erleuchteteren Theile der Bcsol- deten und Pensionirten von selbst schon zu vcrmuthen stehet, k-mm daß solcher in Erwägung seines eigenen Nutzens für bas M-MLir-ula-, Zukünftige, keinen größten Anlauf auf die Kirculations- rmirsachc». ° Kaffe, als worzu ihn seine Bedürfniße zwingen, verursachen, sondern gedachte Obligationen entweder in großen Ausgaben unmittelbar an Zahlungsstatt anzuwenden, oder daferne er baare Geldmittel zu Bestreitung seines Unterhaltes besitzet,erstere vorzüglich werde zurück zu legen suchen; so wird, sage ich, dieser erleuchtetere Theil, aus dem nehmlichen Bewegungs-Grunde diese Kirculations-Kaße zu seinem eigenen Schaden nicht zu erschöpfen, die übrigen Besoldeten und Pensionirten dahin zu belehren trachten, seinem Bey- spiele zu folgen, und so viel möglich mit ihren Obligationen zurück zu halten, mithin nur mit derjenigen Menge von Obligationen, welche ihre tägliche Bedürfnis crhci- R r s schet Lomrmßion, so diese Lasse zu verwalten. Hofnungdieman fichvonden Wirkungen dieser ge- sammten Maaß- regeln zu machen ziS Viertes Memoire. schet, einen täglichen Anlauf auf gedachte Lirculativns-Laße zu verursachen. Endlich wäre einer besondern Lommißion, mit Theil- nehmung des Ober-Lammer-AmteS, und Zuziehung einiger der geschicktesten Wechsler/ die Verwaltung dieser Lircula- tions-Lasse zu überlassen. ES scheinet daß diese vereinigten Maaßregeln nicht allerdings ohne Wirkung seyn können. Die mit den . ersten in Obligationen ausgegebenen 20000. st. angestelte Vorbereitungs-Operation, ist unfehlbar, indem die für solche zurück gehaltene baare Summe dem ganzen von ihnen ausgegebenen Belaufe gleichet. Nichtwcniger dürfte die beförderte Verhandlung gedachter Obligationen unter den Privatpersonen, auf die geringen Erspahrniße der Einwohner von mittleren und niedrigen Stande, welche sich wegen ihrer kleinen Summen zu Aufkaufung der bisherigen mit Rabatte gehenden öffentlichen Papiere nicht anwenden lassen, ingleichen auf die versteckten Gelder, welche es nicht wagen dürfen, eine bisherige Obligation einzuhandeln, sich einige Hofnung machen lassen. DieLirculations-Lassc endlich, deren ganzen Belauf in baarem Gclde man gleich anfänglich auf einmal xorräthig findet, dahingegen die ausgegebenen Obligationen von ihren Besitzern erst nach und nach zmn Verkaufe dargcbracht werden, scheinet vielmehr in einer vortheil- Viertes Memoire. z 17 haften Derhältniß zu der die baare Zahlung wirklich suchenden Menge von Obligationen zustehen. Diesem ungeachtet übernimmt man keineswegeS dieGe- wehrleistung, daß gedachte Obligationen sich zu ihrem vollen Pari im Umlauft erhalten sollten. Solches kann bey Papieren die an Zahlungsstatt ausgegeben worden, nur insofern« statt finden, als selbige in den öffentlichen Laßen hinwiederum an Zahlungsstatt angenommen werden. Ja man getrauet sich nicht einmal zu hoffen, daß bey der Neuigkeit der Operation, bey denen jetzigen so häufigen Mitteln einen größeren Nutzen von seinem Gelbe als den Genuß der Landüdlichen Jntereßen zu ziehen, dem herrschenden Mißtrauen, und denen gefährlichen Kriegs-Zeiten, daß erst erwehnte kleine Summen, nebst denen versteckten Geldern, und den vorräthtgen Baarschaften der Privatpersonen , diese Obligationen mit derjenigen Begierde aufkaufen sollten, wie solches dieEigenschaften undBequemlichkeiten derselben zu ruhigen Zeiten, und wenn sich selbige dem Public» bereits bekannt gemacht hätten - gewiß hervvrbringen würden. * R r z Alles * Wenn ich in gegenwartigemMemoire die Verrichtung derZahlungen mit diesen weniger vollkommenen Papieren in Vorschlag dringe, so ist solches blos in demZweifel geschehen, ob die in dem ersten Memoire vorgeschlagenen Zahlungs - Papiere, nedst denen ädrigen da» ziF Viertes Memoire. Alles was man sich mit Gewißheit versprechen kann, bestehet darinne: daß gedachte Obligationen einen geringeren Rabatt erleiden werden/ als derjenige/ so Papiere betreffs würde, deren Ausgebung mit keinem öffentlichen Ldicte selbst eingerathenen Maaßregeln, würden genehmiget werden. Wenn ich hingegen in einem Vorschläge so im Jahre 1757. denen N. O, Standen vorgeleget worden, nicht weniger den Antrag ge machet, die Zahlungen mit, Loupons - Obligationen von 30. fl. zu verrichten, so war der Unterschied folgender, der diesen Obligationen vor den gegenwärtigen den Vorzug verschafte. Diese Ständischen an Zahlungsstatt ausgegebenen Obligationen, welche sich von denen gegen baare Einlagen hinausgegebenen gleichen Obligationen, ver- mittelst der ihney auf dem Rücken aufgedruckten Worte: an Zah- lungsst'ark , unterschieden fanden, wurden im allen öffentlichen Laßen angenommen. Um aber diese Ättnehmüng gedachten Laßen nicht gefährlich zu machen; so wurden eines Theils diese Zahlungs-Obligationen, vermittelst der auf sie allein gerichteten Anwendung des ganzen'Rückzahlungs- Fonds des gesummten aufgenommenen Darlehns , von welchem sie nicht die Hälfte betrugen , vorzüglich getilget : andern Theils ward solchen das Vorrecht der Annehmung in diesen Laßen nur bis auf ein Jahr nach hergesielltem Frieden eingestanden, da alsdann diejenigen gedachter Obligationen, welche während dieses Jahres in die öffentlichen Laßen z-urückflosien, ohne von solchen wieder an Zahlungsstatt ausgegeben zu werden, mit Benehmmrg ersagten Vorrechtes, wie gemeine Obligationen, an freywillige Darleiher verhandelt, diejenigen hingegen, welche ohne diese Laßen zu suchen nach gedachtem Jahre annoch im Püblico übrig blieben, gleichfalls blos wie gemeine Obligationen angesehen wurden. Viertes Memoire. ' z i« Edicte begleitet wäre, deren Bedeckung man nicht dem Publice vor Augen legte, deren Belauf man demselben nicht an- zcigte, deren Vermehrung man nicht durch das bekannt ge- machte leztc Numer , und die auf die Entdeckung der doppelten Rumern gesetzte Premie unmöglich machte, die eine zum Umlaufe weniger bequeme Form besäßen, die auf größere Summen lauteten, deren Jntereßen nicht überall, sondern bep einer gewisse» Lasse zahlbar wären, denen man keinen vorher bestimmten unbedingten Rückzahlungs-Fonds aus« geworfen Hätte, zu deren besseren Umlaufe man endlich keine Börse errichtete, keine Lirculations-Laße widmete; es mögten , sich diese Papiere auch von dem sichersten Fonds auSgestcl- let finden. So viel schließlich die fünfte Frage anlanget: Fünfte Frage, was für eilt Antheil von Obligationen auf jede M L HK besondere Besoldung und Pension auszutheilen? M-- so ist zuförderst der ganze Belauf von Obligationen zu^nausMeiim? bestimmen, den die gesäumte Menge der Besoldeten und Pensivnirten wird zu empfangen haben. La der ganze in dem Lamecali sich zeigende Abgang nur izovooo. ff. ausmachet; so sind diejenigen 400002. ff. welche über die Ersetzung dieses Abganges von dem O. L. Amte in dessen Obligationen anbegehret worden, hieher gar nicht zu rechnen. Was aber diese izocooo.. ff. anbetrift, so werden von solchen wie bey der vierten Frage vorgeschlagm worden, gleich das erste Ouartal wieder r 00000. ff. zu andern Ausgaben z2o viertes Memoire, gaben als zur Zahlung der Besoldungen und Pensionen ungewendet, und ließen sich auf gleiche Weise in denen folgenden Quartalien noch loc-ooo. fl. zu diesen fremden Ausgaben widmen. Solchemnach bliebe also nur die Summe von einer Million in Obligationen übrig, welche auf die ganze Totalität der Besoldungen und Pensionen zu vcrtheilcn seyn würde. Um von solcher die wirkliche Einthrilung auf jede besondere Besoldung und Pension zu machen; so müßte man den gesummten genauen Ltamm dieser Besoldungen vor Augen haben. Inzwischen will man einer reisten Beurtheilung überlassen, ob nicht vielleicht überhaupt nach folgenden Grundsätzen hicr- bey fürzugehen seyn dürfte. Erstlich wären die gesamm- Die Bes°n>»ngim,ten Besoldungen und Pensionen in zwcy Theiie abzu-- Ecwe°Oblig->theilen. Diejenigen so unter 500. fl. betrügen / Härten rw.»n r» eqal- Obligationen an Zahlungsstatt zu erhalten. Die- Rl°»E.R»Ejenigen hingegen so 5°°- st- und darüber ausmachten, lu7mpLa°^'hätten solche in folgender Berhältniß zu empfangen. Auf jede Besoldung von 500. fl./ welche quartaliter 135- fl. mit Jnnbegriff der ^.rrk« zu erheben hätte, wäre jedes Quartal eine Obligation von zo. st. auSzutheilen, » -kcrei'Bk.und hätte diese Besoldung solchemnach in allem für das Übungen haben ganze Jahr vier Obligationen zu erhalten. Die größeren munObligationen Kxsotdungen hätten für jede Ivo. fl. so sie über 500. st. ^ b-eommn. , eine Obligation mehr zu bekommen, und hätte folglich eine BesoldunL »vn 600. st. für das ganze Viertes Memoire. Z2r ze Jahr fünf Obligationen/ eine von 700. ff. sechs, und nach dieser steigenden Derhältniß, jede rooo. ff. neun Obligationen zu empfangen. Wer z. E. eine Besoldung von 4600. ff. genießet, hätte das ganze Jahr 41. Obligationen zu erhalten. Gölte sich nach dieser angenommenen Verhältniß, bey Einsicht des vorerwähnten Status der gesammten Besoldungen und Pensionen zeigen, daß der Belauf der auszutheilenden in ZZZZz. Obligationen bestehenden Million sich hierdurch nicht erschöpfet fände; so bliebe noch ein zwiefaches Mittel übrig. Es wären nehmlich entweder diese Obligationen auf die großen Besoldungen von rucluüvs Zvoo. fl. an, in größerer Derhältniß auszuthei- len, oder Jhro K. K. Majestät allerunterthänigst anzugehen, die Hälfte oder das Drittheil der Dero geheimen Lammer-Zahl - Amte gebührenden ^rrlue , in baarem Gelde zur Zahlung der Besoldungen und Pensionen herüber zu lassen, und sich dagegen mit Obligationen zu begnügen, welche gedachtes geheimes Lammer - Zahl - Amt zu andern Zahlungen anzuwenden hätte. Dielleicht könnten sich sogar diese Obligationen in Böhmen und Mähren zu einem Theile der heurigen Proviant- Zahlungen gebrauchen lassen. Hierdurch würden sich solche daselbst desto geschwinder bekannt machen, und dürfte man sich für das zukünftige Jahr im Stande befinden, die bisher in diesen Ländern mit so großem Rachtheile des Aerarii V s so- Z22 Viertes Memoire, sowohl als der Empfänger, in gemeinen Ständischen Po- matken verrichtete Zahlung der gelieferten Naturalien, völlig in gedachten Loupons - Obligationen zu verrichten. Diese- wäre um so viel leichter ins Werk zu setzen, als die Mährischen Stände sich bereits nicht abgeneigt gezeiget haben, von «sagten Obligationen in diesen Zahlungen Gebrauch zu machen, und würden daraus nicht nur in Ansehung der Verkäufer eben diejenigen Dortheile erwachsen deren oben bey der dritten Frage erwähnet worden, sondern es würde auch das Acrarium aus gleicher Ursache die Zahlung dieser Naturalien um so viel wohlfeiler bestreiten, indem es gedachten Verkäufern, in Ansehung der von ihnen zu verrichtenden Verhandlung dieser Obligationen, nicht mehr eine so große Schadloshaltung zu gute zu rechnen hätte. Aeses vctM A, ttwetccn/cct hoc HM- ct Moä cTE/i/rL trecmr/c, Mtcc n/MMeio cc/orctrec. I^iv. e y l a gen z« dem ersten e y la g e ^Maßgeblicher Untwurf eines von dem icner Wtadt-Wanco zu erlassenden - d i c t e s. baden Jhro Kayserl. Kömgl. Apostolische Vokschuk ^ ^ ^ ^ Millionen soIhw P MüMttl von dem Baneo Dero treugehorsamsten Majestät vondem Stadt Wien, in Gnaden anverlanget, Allerhöchst^" anverlan< Deroselben zu fernererFortsetzung des gegenwärtkgenKrieges, vermittelst Eröfnung eines freywilligen Darlehns, einenVorschuß von 6 . Millionen zu verschaffen. Zur Bedeckung dieses Vorschusses haben Allerhöchst Diesel- Bedeckung so dem ben gedachtem Banco einen jährlichen Fonds von 7. xro eem. Aumenvorden' S s z oder Eröfnung ki fceywilltgea lchns von 6. Lionen. Beilage -der 4206VO. fl. auf das vermöge Reeeßes monatlich abzufüh- rende Lontrtbutional-Quantum der Provinz R. N. dergestalt anzuweisen und etnzuräumen allergnädigst geruhet, daß gedachte 4L0OOO. fl. von den Standen ersagter Provinz einem von ihm Wiener Stadt-Baues anzustellenden Lomposseffori, in monatlichen Raten von den ersten einfließenden Geldern vorzüglich vor allen andern Zahlungen eingereichet, sodann aber von solchem von Monate zu Monate an die Haupt - Lasse des Banes anhero eingeschiket werden sotten. * Von diesen dem Banco eingeräumten jährlichen 7-pro Cent oder 42O0OO. fl. haben Jhro Majestät z. xro eent oder ZOvoov. fl. bestimmet, «m solchen in den Stand zu setzen, seinen an dem vorerwähnten zu eröfnenden Darlehne Theil nehmenden Gläubigern ein jährliches Jntereße von 5. xro^erii zu entrichten, dahingegen die übrigen 2, xro Lent oder 120000. fl. zu einem Rückzahlungs-Fonds dienen sollen, um vermittelst einer jährlichen allmähligen Abstossung, die gänzliche Tilgung der aufzunehmenden 6. Millionen in 2Zi-. Jahren zu bewirken , nach deren Verfließung aber gedachten ganzen ein- geräumten Fonds dem Allerhöchsten Aerario wieder zurück zu stellen. kes Dieser Allerhöchsten Gesinnung die gehorsamste Folge MN-äu leisten, hat der Wiener Stadt-Banco, seiner jederzeit bewiesenen allerunterthänigsten Devotion gemäß, zu Eröfnung des * Diese Anweisung auf das Lontributionale einer gewissen Provinz Hat man nur Hey dem vorausgesetzten Falle angenommen, daß der Banco wegen anderer ihm annemlicheren Hypotheken mit dem Di» reetorio nicht überein kommen konnte. Baitcs-Edicr. des vorerwähnten, durch die freywtlligen Einlogen des gelammten Publiei zu erfüllenden Darlehns von 6. Millionen, das heutige datum als den ersten des Monats November zum Termine angesetzet. - Nachdem aber die Schwierigkeit dieses Darlehn , bey derDieSchwi-riM-. so erstaunlichen Anfrage nach dem Gelbe so die Bedürfniße des Krieges verursachen, dem jetzigen so häufigen Einsperren der Banco zu Ergrei- Baarschaften, dem herschenden Mißtrauen, und dem gestie-reA-recanlassce' genen Wucher, durch die eben erwähnten freywilligen Einlage» zu erfüllen, dem Banco die Hofnung nicht gestattet daß solches nach der bisher gewöhnlichen Methode so geschwinde eiu- fließen sollte, als es der Allerhöchste Dienst erfordern dürfte ; so hat gedachter Banco die Ergreifung neuer Maßregeln für nothweudig geachtet, welche eines Theils zur Absicht haben, erwähnte Einlagen durch Eröfmmg neuer bisher zum Dienste des Staates verlohrener einheimischer Geldquellen zu erleichtern , andern Theils aber dem Acraris, selbst in Ermangelung des einfließenden baaren Geldes, die anverlangcen Summen in der erforderlichen Zeir ;u seine,-Ausgaben vsrrärhtg finden zu lasten z zugleich aber, da sie nichts als neue angebotene Begünstigungen in sich fassen, so beschaffen sind, daß sie nur dienen können, den Lredit des Banco dem Public» um so viel angenehmer zu machen. Zu Erreichung des ersten Endzweckes hat der Banco eine Anbietung einer . neuen Form vsrr neue (Wartung vsn Obligationen anzubieten stch vorgesetzet, Obligationen, um welche sich nach denen hinten angefügten Modellen verfertiget ^/§8,6 A' finden, und mit Beybehaltung aller wesentlichen Eigenschaften"'"*"""' der bisherigen Obligationen des Banco, aller dessen Gläubigern O- b- bis- Beilage bisher eingestandene» Vorrechte, insonderheit aber der Aufkün. digungs-Freyheit, von solchen nur in Ansehung der äußerlichen Form in folgenden Stücken unterschieden sind. §. i. Diese Obligatio- Nachdem der Baneo bisher keine Obligationen für einen der kleinm^Sunp geringeren Belauf als von 5O0. st. ausgefertiget, hterdurcy (wer menbisauf fl- E anzulegende Lapltalien unter Z02. fl. von seinen Darlehnen auSgeschlvßen: so wird man diese neuen Obligationen bis auf die kleine Summe von zo. fl. ausstellen, «m solchergestalt allen noch so geringen Erspahrnißen den Eintritt z« dem gegenwärtigen Darlehne zu eröfnen, und sich auf diese Weise des so ansehnlichen in den Händen der Einwohner vom mittleren und niedrigen Stande vorhandenen anzulegenden Geld-VorratheS, nicht weniger wie der Laxitalien der Reichen zu versichern. Sie locken diever- Sintemahl es viele Leute giebet, welche ihr Vermögen steÄe» Gelder »N verschiedenen Ursachen zu verbergen suchen, und daher solches lieber tod bey sich lassen, als in einer auf ihren Rahme» gestellten Obligation z« nutzen trachten, so sind diese neuen Obligationen auf den Ueberbringer gcstellet; sie besitzen folglich eine Eigenschaft, welche alle Reichthümer unsichtbar machet, und einem jeden von seinem noch so verborgen zu haltenden Lapttale, ben Genuß der Landüblichen Jntereßen zu ziehen gestattet. §. 3 - Sie verschaffen de- Da ferner aus dieser vereinigten Eigenschaft gedachter Ob« «EN eingcsperte, ligationen auf den Ueberbringer sowohl als auf so kleine Summen rülknzen Geldern zu lauten, die Leichtigkeit entstehet, sich zu einem jeden ange- legten Lapitale einen geschwinden Abnehmer zu verschaffen, und sich B anco - E d r er. sich nicht weniger viele Personen Men, welche bisher, aus Be- sorgniß einer zukünftigen Gefahr, oder eines wenig entfernten Gebrauches von ihrem Gelde, Bedenken getragen, solches in Obligationen anzulegen, die bey denen großen Summen worauf sie gestellet waren, und denen bey ihrer Übertragung erforderlichen Formalitäten, die Umsetzung in baare Münze vieler Weitläuf- tigkeit unterwarfen: so dürften solche sich leichter entschließen, ihre todten Lapitalien in diesen Obligationen zu nutzen, welche sich erforderlichen Falls sowohl mit eben so vieler Leichtigkeit wie baare Münze von einer Hand zur andern geben, als untev eine Menge auch wenig wohlhabender Ablöser vertheilen lassen. §. 4 . Um aber diese auf den Ueberbringer gestellten Obligatio- Sicherheiten dienen für die Gefahr für Dieben zu sichern -- so hat man solchen gegmdieGefah^ die bey denen angefügten Modellen angemerkte Fähigkeit ^ Dieben, ertheilet, sich nach Gutbefinden ihrer Innhaber sowohl auf e.inäorto. diese Innhaber selbst, als an einen drttren, zugleich aber zu einer neuen Bequemlichkeit des Umlaufes, wieder an den Ueber- brrnger indoßiren zu lassen. Nicht weniger hat man denselben zu einer gleichen Sicher- Sicherheit gegen heit gegen die Feuers-Gefahr, die gleichfalls hinten mit mehre- ^^^E^Gefahr. rem ausgeführte Begünstigung der Aufbewahrung bey dem o. n. errichteten K. K. Depositen - Amte, nebst allen mit solcher verknüpften Bequemlichkeiten eingestanden. §. 5 . Zumahl endlich die Einlagen zu einem von dem Vaneo auf- Die Einlagen zu . . ^ ^ , .diesen Obligatio- zunehmenden Darlehne bisher nur dlos zu Wien ervfnet, nnt- „en werden m-hr hin die Einwohner in denen kleinen Städten, durch die rerschie- sondmun En ^ > T t denen Beilage großen als kleinett denen ihnen in Ansehung dieser Einlagen im Wege stehenden Städten der ge- sammten Erdlande Schwierigkeiten, von solchen gleichsam ausgeschlossen worden.- erofrm. st hat man ^ gegenwärtigem Darlehne sich vorgesetzet, vermittelst der in allen so großen als kleinen Städten der gelammten LeuLschen Erblande zu demselben zu eröfnenden gleichen Einlagen, den Einwohnern gedachter Städte eine eben so bequeme Gelegenheit sich deßen theilhaftig zu machen, wie den Einwohnern dieser Haupt-Stadt selbst zu verschaffen, und solchergestalt die so erstaunlichen in denen verschiedenen Provinzen in gegenwärtigem Kriege durch die Bedürfniße der Armeen insonderheit in denen kleinen Städten und auf dem Lande unter allen Llaßen von Einwohnern vertheilten Summen, nicht weniger wie die Erspahr- ntße der Einwohner der hiesigen Residenz - Stadt, zu demselben anzulocken. §. 6 . Eigenschaften so Nachdem aber dieser Endzweck auf keine andere Weise zu gationmvÄr Elchen möglich geschienen, als wenn man nicht nur denen neuen Gattung Haupt-Administrationen des Vaneo in denen Haupt-Städten thellenmüßen^ der verschiedenen Erblande, sondern selbst denen Magistraten der kleinen Städte, mit Zuziehung des daselbst befindlichen vornehmsten Beamten des Banco, eine gewiße Anzahl vollkommen gefertigter Obligationen anvertrauete, um solche unter die sich anmeldende Darleiher gegen die von ihnen erlegten Lapitalien aus- zutheilen, und solchergestalt diesen Darleihern die Bequemlichkeit anzubieten, an dem Orte ihres Aufenthaltes selbst, gleich Hey ihrer verrichteten Einlage, ohne einige von Wien aus zu erwartende Ausfertigung, die ihnen zu verabfolgende Obligation anzutreffen: so hat man denen Obligationen von der neuen Gat- Sa Uc<- §Ed rer. Gattung, welche man zu diesem Endzwecke bestimmet, nachfolgende Eigenschaften mtttheilen müßen. Da erstlich der Nähme des Darleihers nicht zum voraus Solche lauten auf bekannt ist; so finden sich dieselben, wie bereits erwähnet wor- ^ Überbringer den, auf den Ueberbringer ausgeftttiget. Da ferner die anzuleihende Summe unbekannt ist; so sind Sie sind auWe solche auf die viererley gleichen, bestimmten Summen von zo, bestMnnten^Sum- i2O, 6 OO, und 120O. fl. gestellet, welchem einer solchen Ber- hältniß unter einander stehen, daß sich vermittelst derselben alle gestellt, so großen als kleinen Lapitalien, bis auf jede Summe die nicht unter zo. ff. beträgt, in gedachten Obligationen anlegen lassen. Da sich das Datum, unter welchem die verschiedenen Dar- Sie haben em leiher ihr Geld darbringen werden, nicht voraussehen laßet: so Damm. werden diese Obligationen insgesammt unter einem einzigen gleichen Dato ausgefertiget, worzu man den ersten Novemb. als den Tag der Eröfnung gegenwärtigen Darlehns angeseßet. Da die Jntereßen dieser auf den Ueberbringer gestellten DieJntereßen der- Obligationen nicht aufdie gewöhnliche Weise gegen eine von dem ge^Jmereßen^ Jnnhaber auszustellende Quitung erhoben werden können; so^chdmObttga- finden sich jeder Obligation gewisse von solcher abgesonderte, wiegen angefüger dieselbe auf den Ueberbringer gestellte Abteilungen angefü- " get, welche das Versprechen des Baneo der von Termine zu Termine zu leistenden Zahlung der verfallenen Jntereßen in sich fassen, in der Maaße aber wie der Termin auf den sie lauten heranrü» cket, das ist, ihre Verfallzeit sich einfindet, von ihrer Obligation übgeschnitten, und nach ihrer erhaltenen Auszahlung, dem Baneo zurückgestellet werden, um solchen, statt einer Quitung, gegen die Gefahr einer doppelten Anforderung zu sichern. Tt L Diese Be^la.tze Eigenschaften die- Diese Abtheilungen, welche man Inkereßeii-Gcheine nen- Schein^d^ nen will, enthalten, bey dem gleichen Dato unter welchem sich die sämmtlichen Obligationen ausgefertiget finden, einen für alle Obligationen gleichen, in Ansehung der beyden kleinen Gat» - tungen von zo, und 122. fl. jährlichen, in Ansehung der beyden größeren Gattungen hingegen von 620, und 1220. fl. halbjähgen rigen Termin, an welchem sie die Zahlung versprechen, und sind nach denen viererley gleichen bestimmten Summen von 30, 120, 620, und 1222. fl. worauf die Obligationen lauten, auf die viererley gleichen bestimmten Summen von i. fl. zo. kr., 6, 15, und zo. fl. gesteüet, welche die jährlichen oder halbjähri- Intereßen gedachter Obligationen zu Z. p. L. ausmachen. Nachdem alle Jntereßen - Scheine, welche sich den Obligationen ungefügst finden, nach und nach zu ihrer Verfallzeit abgeschnitten und dem Baneo zurückgestellet worden; so wird der Baneo den Innhabern, gegen Einlieftrung dieser alten von Jntereßen» Scheinen entblößten Obligationen, neue in allen Stücken vollkommen gleichförmige, mit einer gleichen Anzahl vonJntereßen- Scheinen auf die nächstfolgenden Termine versehene Obligationen ausfettigen. Solche werden Da es den Einwohnern der kleinen Städte, welchen man An attm öf-^ den Zutritt zu gegenwärtigem Darlehne zu verschaffen suchet, sEchenLaffen zubeschwerlich fallen würde, sich ihre größtenteils sehr geringe Summen betragenden Jntereßen, durch eine hier zu Wien, oder allenfalls in der Haupt-Stadt ihrer Provinz besonders an- zuftellende Person übermachen zu lassen: so wird denen eben erwähnten Jntereßen - Scheinen dieser neuen Gattung von Obligationen, hiermit von dem Baneo die besondere Begünstigung em- Battcs-Edick. ! eingestanden, daß solche nach ihrer Verfallzett, bey allen seinen Laßen ohne Ausnahme, in denen gesammten Teutschen Erblanden, sowohl für jede zu entrichtendeZahlung statt baarer Münze angenommen, als selbst, jedoch nach den Kräften der Lassen, in baare Münze werden umgesetzet werden. Auf gleiche Weise werden auch JhroK-K. A. Majestät, wie Allerhöchst-Dieselben den Baneo allergnädigst versichert, in Ansehung aller übrigen so Lott- tributions-als Lameral-Laßen, sowohl in denen gesammtenTeut- fchen Erblanden,als selbst in dem Königreiche Ungarn,eine gleiche Verfügung treffen, und solchergestalt jeden an einem noch so entfernten Orte sich aufhaltenden Jnnhaber der einzuführenden Obligationen in den Stand setzen, seine Jntereßen an diesem Orte seines Aufenthaltes, ohne die geringste Weitläuftigkeit und Kosten, mit eben so vieler Bequemlichkeit zu erheben, als man ihm in Ansehung der Anlegung seines Lapitals verschaffet. Da endlich bey diesen gleichen Summen,diesem gleichen Dato, Ziese Obligatio- und diesen gleichen Zahlungs-Terminen der Jntereßen,jede Obli- WcttyÄraM gation von gleicher Gattung, auf jeden Tag im Jahre, einen glei- zu welkem sie den chen, von Tage zu Tage bis zu dem nächstfolgenden Zahlungs- ausgegebm wer- Termine in gleicher Verhältniß beständig steigenden Wachsthum der Jntereßen erhält, und folglich auf jeden Tag im Jahre einen allen übrigen Obligationen von derselben Gattung gleichen, nach der hinten angefügten Tabelle, in ungebrochenen Summen und l. wirklichen Münzen zahlbaren Merth besitzet: so können die sämmtlichen Obligationen zu diesem Werthe, welchen man den werrh des Tages nennen will, und welchen man demPublieo für das ganze Jahr in besonderen gedruckten Tabellen bekannt machen wird, alle Lage denen sich anmeldenden Darleihern hin- Tt z aus Belage X ausgegeben werden. Cs hat daher jeder Darleiher nach dem verschiedenen Dato an welchem er sein Geld darbringet, über den Werth des Kapitals, den Belauf der bis an dieses Datum Verfallenen Jntereßen, das ist den auf gedachtes Datum in denen eben erwähnten Tabellen angemerkten Wehrt, für die ihm -u verabfolgende Obligation zu entrichten, um diese zum voraus erlegten Jntereßen, in der ihm an dem nächstfolgenden Zahlungs-Termine, ungeachtet der kürzeren Zeit, welche sein Kapital angelegt gewesen, zu. leistenden vollen jährlichen oder halbjährigen Jntereßen-Zahlung, ersetzt zu erhalten. §. 7 - In Betrachtung aber der unumgänglichen Nothwendigkeit, diese ihrem ganzen Inhalte nach so vollkommen gleichförmigen, aufdenUeberbringer?gestellten,und bey allen ihren vorerwähnten Eigenschaften sich in einem so allgemeinen freien Umlaufe befindenden Obligationen/ mit mehrerer Vorsicht als bißher bey denen Obligationen des Baneo erforderlich gewesen, gegen alle Gefahr der Nachahmung zu sichern; so hat man gedachte Obligationen sowohl, als jeden besonderen denselben angefügten Jntereßen-Schein, mit solchen äußerlichen Sicherheiten versehen, welche sowohl die wahren Obligationen von den falschen bey dem ersten Anblicke unterscheiden lassen, als ihre Verfälschung schwerer wie die Prägung der falschen Münze machen. Es sind zu ihrer Verfertigung acht Profeßionisten von acht verschiedenen Profeßionen erforderlich. Gegen die Verfälscher werden Jhro K. K. A. Majestät kraft eines besonderen Patentes, die unausbleibliche Todes - Strafe verhängen; denen hingegen welche einen Verfälscher entdecken, wird hiermit von dem Baneo Banco-Edice. Baneo, nachdem gedachter Verfälscher gerichtlich eingeliefert, und seines Verdrechenö wird überführet seyn, eine Beloh» nung von IO02O. fl. versprochen, welche so gar die Mitschuldigen die einen Mitverbrecher entdecken, nachdem Jhro K. K. A. Majestät solchen alle Strafe huldreichst zu erlassen sich vor- gesetzet, zu erwarten haben werden. Bey diesen so verschiedenen und so hinlänglichen wider die Verfälschung ergriffenen Maaß - Regeln, ist demnach die von dem Bürgermeister zu Wien zu verrichtende Unterschrift dieser Obligationen, und Paraphirung der denselben beyge- fügten Jntereßen - Scheine, vielmehr nur für eine blosse Formalität , als für eine wesentliche Sicherheit anzusehen. Da also dieselbe, Hey der so zahlreichen Menge gedachter Obligationen, so die theils mäßigen theilö kleinen Summen, worauf sie lauten verursachen, gar zu beschwerlich, und in derjenigen Zeit, in welcher die öffentlichen Bedürfnisse die Erfüllung des aufzunehmenden Darlehns erheischen, unmöglich ins Werk zu setzen seyn würde; so hat man solche für überstüßig geachtet, und wird daher, statt dieser eigenhändigen Unterschrift und Paraphirung, den Obligationen bloö der Rahme, den Jntereßen - Scheinen aber die Paraphe oder der Rahmens-Zug gedachten Bürgermeisters , mit besonderen darzu gegossenen die Handschrift nachahmenden Littern, zugleich mit dem übrigen Drucke aufgedrucket. §. 8 . Um endlich diese so gleichförmigen Obligationen von ein»Jede Obligation ander zu unterscheiden, so wird jede mit ihrem besendern Nu- wer bemerket; mit welchem zugleich jeder Jntereßen-Schein ^fthen. bezeichn Beilage bezeichnet wird, der sich derselben ungefüger findet. Die Ob ligationen von zo. fl. werden mit einem einfachen , die größeren mit einem so vielfachen Numer bezeichnet, als sie die Summe von zo. fl. in sich fassen. Solchemnach enthalt gegenwärtiges Darlehn von 6. Millionen 200200. Numern, und ist folglich, da nie zwey Obligationen mit einem gleichen Numer bezeichnet werden, No. 202220. das letzte so in Ansehung gedachten Darlehns im Publieo erscheinen wird. Daferne sich zwey Obligationen von gleichem Numer im Pub- lieo vorhanden finden sollten; so ist eine derselben/ wienicht weniger jede Obligation die ein höheres Numer als No. 222222. führet, für falsch zu achten, und wird demjenigen der eine solche Obligation entdecket unddemBanco einliefert, nachdem dieselbe einer genauen Bewahrung unterworfen worden, hiermit von dem Baneo, nebst Ersetzung des Werthes deyder dargebrachten Obligationen, eine Belohnung von 122. fl. versprochen, mithin das Publicum gegen alle Vermehrung dieser Obligationen im Umlaufe über denjenigen Belauf auf das vollkommenste gesichert, welcher dem aufzuneh- menden Darlehne von 6. Millionen gleichet, und sich folglich mit einer hinlänglichen Bedeckung versehen befindet. 9 ' Denen welche die Anerwogen aber diese Gattung von Obligationen so AÄAgen E man dem Publico anbietet, keine andere Absicht hat, als die Form vorziehm, Einlagen zn dem gegenwärtigen Darlchne, in Ansehung de» werden solche aus- .. ^ ^ ^ ^ gefertigte. rer die solche verziehe», zu erleichtern: so werden dieselben denen Darleihern, welche die Obligationen von der bisher gewöhnlichen Form für vorzüglich achten , keineswegeS auf- gedrun. Banco-EdLcr. gedrungen, sondern solchen gedachte bisherige Obligationen, jedoch mit dem einzigen Unterschiede, ausgefertiget, daß diese Obligationen um die vorerwähnte Numerirungs - Ordnung nicht zu unterbrechen, auf eben die Weise wie ^Obligationen von der neuen Gattung numeriret, das ist mit einem so vielfachen Numer als sie die Summe von zo. fl. in sich fassen, bezeichnet werden. Zu einer neuen Begünstigung wird dem Publieo von dem Baneo die doppelte Gefälligkeit eingestanden, sowohl die zu erhaltenden Obligationen von der neuen Gattung, in Obligationen von der bisherigen Form, jedoch nicht unter die Summe von 6vo. fl., als die in Ansehung des gegenwärtigen Darlehns nach der bisherigen Art ausgefertigten Obligationen , in Obligationen von der neuen Gattung auszuwechseln, und solchergestalt einem jeden für beständig diejenige Gattung von Obligationen, so er vorziehet, zu verschaffen. §. lO. . . Um aber ausser allen diesen angebotenen Beguemlichkei- Dm Darleihern, ten und Begünstigungen, das Publicum auch durch den Reiz des Nutzens zu desto geschwinderer Erfüllung des aufzuneh- Viertheiljahre darbrmgen, wird inenden Darlehns anzulocken; so wird denen, welche ihr Geld «ne Premie von in den ersten dreyen Monaten nach Eröfnung dieses Darlehns kingchaaden^"^' darbringen, eine Premie oder ein Nachlaß von z. p. L., denen ader die solches indem zweyten viertheil «Jahre anleihen, eine Premie von -, p. Lent. dergestalt eingestanden, daß ffe defugt werden selbige alsogleich von dem Erläge der anzuleihenden Summe zurück zu halten; dahingegen diejenigen Darleiher, welche sich erst nach einem halben Jahre einfinden, keine Premie zu erwarten haben. U u §. n. Es wird dem Pu- Nico die Wahl zwischen allen verschiedenen öffentlichen Fonds gestattet. Vorstellung des noch nicht einge ganaenen Darlehns. L- n. In der Absicht endlich dem gelammten Publieo eine letzte Erleichterung zur Erfüllung dieses DarlehnsM gestatten, und denenjenigen, welche ihr Geld lieber bey denen Ständen ihrer Provinz, der Ungarischen Hof-Lämmer, dem Steyerischen Lamerali, dem Stadt-Wienerischen Ober-Lammer - Amte, Vder irgend einem andern öffentlichen Fonds, als bey dem Ban- eo anzulegen suchen möchten, die Gelegenheit darzu gleichfalls zu verschaffen: So haben Jhro Kays. Königl.Apöst. Majest. alle diese verschiedene öffentliche Fonds, in denen gesummten sowohl Teuren als Ungarischen Erblanden, die ihnen dargebrachten Gelder, mitEingestehung einer gleichen Premie, dergestalt anzunehmen Mergnädigst berechtiget, daß alle Summen, die von heutigem Dato an, bey solchen einsiieffen,so lange dieselben, nebst denen bey dem Baneo selbst etngegangenen Geldern, den Belauf des gegenwärtigen Darlehns von 6 . Millionen nicht übersteigen, als ein Theil desselben angesehen werden sollen; woraus dieFolge entstehet,daß die zu derenBedeckung erforderlichen 7. P. Lent., jedem Fonds, der bey ihm geschehenen Einla- gen/von dem Baneo aus denen vorerwähnten demselben zu dieser Bedeckung in Ansehung des ganzen Darlehns eingeräumten 420O00. fl., abzutreten, bis zu dieser Abtretung aber, von denen verschiedenen Fonds entweder an der Lontribution, oder anderen dem allerhöchsten Aerario abzuführenden Zahlungen zurück zuhalten sind. §. 12 . Ungeachtet man nun Ursache sich zu schmeichle« hat, daß 'durch die Vereinigung dieser so verschiedenen Erleichterungen und Bauco-Edict, und Vortheile, welche eines Theils die bisherige in die öffentlichen Darlehne einzuflieffen fähige Geldmaaße verdoppeln, andern theils aber die anzulegenden Summen mit einer doppelten Geschwindigkeit eingehen machen, das gegenwärtige Darlehn in viel kürtzerer Zeit als nach der bisher gewöhnlichen Methode werde erfüllet werden; so hat der Banco gleichwohl, in Erwägung der gegenwärtigen so dringenden Bedürfniße des Staates, zu Erreichung des zweyten Vorgesetzten Endzwekes, für nothwendig geachtet, gedachtes Darichn, so nur nach und nach crngcher,alfögleicb nach feiner Eröfnung durch Papiere vorzustellen, welche durch die ihnen beyzulegenden der Münze gleiche Eigenschaften, von dem Augenblicke ihrer Ausstellung an, in Ansehung des Allerhöchsten Aerarii eben diejenige Wirkung hervorzubringen vermögen, als wenn sich die aufzunehmenden sechs Millionen bereits würklich in dessen Laßen vorräthig fänden. Zu diesem Ende hat der Banco für eine dem aufzuneh- Es werden von wenden Darlehne gleiche Summe, das ist für 6. Millionen, Mllwn«,°Za^' Billets ausgestellet, welche den Nahmen Zahlungs-Papiere >ungs - Papiere führen, und sich als blosse vorbeygehende Vorstellungen dieses Darlehns, auf die unten im i-Kn §o. mit mehrerem zu erklärende Weise, auf die nemliche Hypothek wie die i» Anse, hung desselben auszustellenden Obligationen versichert finden. Diese Zahlungs-Papiere bestehen in 637500. Billets, Eigenschaften der- unter welchen sich 300002. von Z. fl., 32000°. von 10. fl., und 37502. von 22. fl. befinden. Sie sind nach der arithmetischen Ordnung i, s, 3, 4, u. s. f. numeriret, und ist folglich dio. 63/502. das letzte so von ihnen ausgestellet worden. u u - Sie- Beilage Sie verbrechen die baare Zahlung nicht eher als dreh Jahre nach hergeffelltem Frieden, und finden sich zu Erreichung ihres Endzweckes mit folgenden Eigenschaften versehen, die solche der Münze ähnlich machen. Sie sind auf den Überbringer geflellet, und sind folglich einer eben so leichten Uebertragung wie baare Münze fähig. Sie lauten auf die dreyerley kleinen gleichen Summen von z, io, und 22. fl. von welchen sich wirkliche Münzen im Umlaufe befinden. Diese Summen sind sowohl in Ziffern, als in ganz ausgeschriebener Schrift in Teutscher, Böhmischer und Ungarischer Sprache ausgedrucket, und machen sie folglich eines gleichen Umlaufes in den gesammten Erblanden fähig. Sie geniesten aller der nemlichen Sicherheiten gegen die Verfälschung, wie vorerwähnte Obligationen von der neuen Gattung, und sind folglich gegen die Verfälschung ebenso sehr wie die Münze gesichert. Die beschädigten Papiere endlich werden, wie sich der Banco-dcsfalls hiermit anheischig machet, gegen neue vollkommen gleichförmige Papiere ausgewechselt, mithin die Jmrhaber derselben gegen die Gefahr dieser Beschädigung noch vollkommener wie bey der Münze gesichert. * §. -Z. * Zu diese« Ende wird jedem Jnnhaber gedachter Papiere gestattet, sei» beschädigtes Papier der nächstgelegeuen Laste drsBanco darzubringrn, welche demselben, nachdem solches in seiner Gegenwart zerrissen worden, entweder ein anderes Papier ro» gleicher Summe Hinausgiebet, oder Baue--E dicr. §. iZ. Diese der Münze so ähnlichen Papiere reichet der Baneo Diese Zahlungs- dem Allerhöchsten Aerario unter heutigem Dato als demTermi-AAe^ ne der Eröfnung gegenwärtigen Darlehns ein, um bch^A^^ derselben statt des noch nicht eingegangenen baaren Geldes, reichet, zu allen Ausgaben zu bedienen, zu welchen solches sonst baa« rer Münze benöthiget gewesen seyn wurde, und wird gedachtes Aerarium mit diesen Papieren alle diejenigen Zahlungen -errichten, welche sich in selbigen füglich bestreiten lassen. §. 14 . . Nachdem aber die Billigkeit erheischet, denen welche diese Es werdeo solche Papiere an Zahlungs-statt empfangen werden die Mittel zuA)"^ verschaffen, dieselben gleichfalls wieder zu allen ihren vorkom- ^er. Menden Zahlungen anzuwenden; so haben Jhro Kayserl. König!. Apost. Majestät gedachte Papiere vermittelst eines besonders zu erlassenden Allerhöchsten Patentes, in den gesummten Teutschen Erblanden zn einer Münze des Sraares zn erklären , und ihre Annehmung unter den Privatpersonen in allen Zahlungen die nicht unter fünf Gulden betragen, bey Versagung gerichtlicher Hülfe zu gebieten, sich vorgesetzet. §. 15. Eine noch größe re Begünstigung wird diesen Papieren dadurch Sie werden m al ^ - ^ ^ len ofenrllchenLa- verschaffet, daß nicht nur der Baneo dieselben in allen seinen ßen m den gesam- U u ten LeutschenErb- Mafien, landen, wie auch den Werth in daarer Münze ersetzet, das, zerrissene Papier aber auf- Lewahret, um solches der Haupt ^Administration der Provinz, oder der Haupt - Laße des Baneo statt-aaren Geldes in Rechnung zu dringen. Beilage ^ in ungamanZay, Lassen, in allen Gattungen von Zahlungen anzunehmen sich hiermit anheischig machet; sondern auch Mo Majestät dieselben in allen Lameral-sowohl als Tontributions-Laßen, nicht nur in den gestimmten Teutschen Erblanden, sondern auch in Dero Ungarischen Königreichen anzunehmen, sich allergnädigst wollen gefallen lassen. Sie werden zu Er.trichrung der Haupt-Mauth in denen Hauptstädten, wie auch zum vierten Theile der Kontribution in Böhmen N. Oesterreich und Mahren nothwen- dig erfordert. §. 16. Da sich inzwischen viele Perstmen finden dürsten, welche entweder den öfentlichen Laßen keine unmittelbaren Zahlun- gen zu verrichten haben, oder sich wenigstens zu der Zeit, wenn sie gedachte Papiere empfangen, diese Zahlungen zu verrichten nicht genöthiget finden; so hat man, um auch diesen Personen die Gelegenheit zu verschaffen zu ihrem.Papiere alle Tage einen Abnehmer anzutreffen, gedachte Billets zu gewissen öffentlichen Zahlungen nothwendig zu erfordern, und dadurch eine risch- wendige Anfrage nach denselben zu verursachen, für dienlich geachtet. Zu diesem Ende also erkläret sich nicht nur der Baneo hiermit, daß solcher von dem heutigen Tage an zurechnen, bis Zur gänzlichen,Erfüllung des gegenwärtigen Darlehns von 6. Millionen welches diese Papiere vorstellen, sich die Haupt- Mauth in allen Haupt - Städten der gesummten Teutschen Erblande nicht anders als in gedachten Papieren werde entrichten lassen; sondern es werden auch Jhro Maj. auf gleiche Meise von denen Herren Ständen von Böhmen, Oesterreich unter der Enns, und Mähren, die Entrichtung der monatlich abzufuhrenden freyen Lomribution zum vierten Theile in denselben nothwendig erfordern. §. 17. Bancs-Edr'cr. §. - 7 . Damit aber sowohl diejenigen, welche dieser Papiere M Es wird in Men denen eben erwähnten nvthwendig in denselben zu verrichten-s§Bör?/rur" den Zahlungen bedürfen, als diejenigen, welchen man durch eben diese nothwendigen Anwendungen eine tägliche Abnah-«t. me ihrer Papiers zu verschaffen suchet, beyderseits Gelegenheit finden einander täglich anzutreffen: so wird auf Allerhöchste Verfügung sowohl hier zu Wien, als in allen Haupt- Städten der. verschiedenen Teutschen Erblande eine Börse errichtet, das ist ein öffentlicher Ort bestimmet werden, wo alle Käufer sowohl als Verkäufer gedachter Papiere sich täglich einfinden können, um ihrer gegenseitigen Anfrage nach dem Papiere so wohl als nach dem Gelde ein Genüge zu leisten, und wird sich die Allerhöchste Gnade Jhro Majest. gegen das Publicum selbst so weit erstrecken , daß auf diesen Börsen gewisse Sensalen auf Kosten Dero Aerarii werden angestellet werden, um diese gegenseitige Verhandlung des Papiers gegen baare Münze unentgeltlich zu befördern. Auf gleiche Weise werden diese Börsen zu einem Mittel dienen, die Verhandlung der vorerwähnten Obligationen von der neuen Gattung, welche bep ihrer Eigenschaft auf den Ueberbringer zu lauten, denen theils mäßigen theils kleinen gleichen Gummen worauf sie gestellet sind, und ihrem bekannten Werthe des Tages, alle zu einem frepen Umlaufe erforderlichen Bequemlichkeiten besitzen, unter den Privatpersonen zu erleichtern, und einem jeden, der eine solche Obligation von der. Hand zu geben suchet, bep diesem Zusammen- ssuse der Käufer und Verkäufer, einen um so viel gewisseren Abnehmer zu verschaffen.. Gleich- ' Beilage Erleichterung so . Gleichwie man aber bey diesen notwendigen Anwen- dEvemn^norl)^ düngen blos die Begünstigung des Publiei zur Absicht ge- Papieren^zuver^ habt/ und daher von solchen allen Zwang so viel möglich zu een verscha^tt.^ entfernen sich vorgesetzet: so hat man durch nachfolgende Verfügung gedachtem Publieo allen Nutzen derselben, ohne die geringste Unbequemlichkeit der Privatpersonen, zu verschaffen gesuchet. Soviel erstlich die Haupt-Mauthen Mangel; so wird der Banco auf einer jeden derselben eine beständige Laße in Billetten halten, um denen Handelsleuten und anderen Privatpersonen , welche ihre Abgaben daselbst notwendig ln Billetten zu entrichten haben, die Gelegenheit zu verschaffen, auf dieser Hauptmauth selbst die erforderliche Menge von Papieren gegen baare Zahlung anzutreffen. Diese Laße wird jede Hauptmauth vermittelst einer durch ihre Beamten verrich» teten täglichen Aufkaufung auf der Börse von Tage zu Tage ergäntzen, und solchergestalt den Jnnhabern gedachter Papiere die Vorgesetzte tägliche Abnahme auf der Börse, ohne einige denen Privatpersonen so die Mauth zu entrichten haben aufgelegte Unbequemlichkeit, antreffen lassen. Auf gleiche Weise werden die Böhmischen, Nieder-Oe- sterreichischen , und Mährischen Stände von denen Lontri- buenten die nothwendige Entrichtung des vierten Lheils der Kontribution in diesen Papieren nicht erfordern, sonderu denjenigen Anthetl der ihnen an diesem vierten Theile in Papieren abgehet, nach und nach durch ihre eigene Beamten auf der Börse einhandeln lassen, mithin nichtweniger ohne einigen jemanden aufgelegten Zwang, die Vorgesetzte Absicht befördern. §-18. Da nc § 'E drcr. §. i8. Alle Papiere so durch diese thetls fteywillige AnnehmuUg, Me in denen oft thetls nothwendtge Erforderung, in irgend eine öffentliche anZahlungsMtt Laste einstieffen, werden aufs neue wieder an Zahlungs-statt °T we»-,?wie> -«SS-S-de». §. 19. ausgegedm. Da aber diese Papiere nichts anders als augenblickli- Tilgung der Zah. che Vorstellungen des aufzunehmenden Darlehns sind, mithin lungs-Papiere. in der Maaße wie dieses Darlehn eingehet, das ist die vorgestellte Sache selbst sich einsmdet, wieder aus dem Umlaufe verschwinden muffen; so wird die Tilgung der in solchen in allem ausgestellten 6. Millionen, in eben der Verhaltniß wie die 6. Millionen gedachten aufzunehmenden Darlehns einflies- sen, und folglich die für solche ausznfertigende Obligationen nach und nach in das Publicum ausgegeben werden, durch die Hände des Banco, welcher diese Zahlungs-Papiere ausgcstellet, und die Gewehrleistung dieser ganzen Operation über sich genommen , auf folgende Weise bewirket. Erstlich werden nicht nur alle bey dem Banco sowohl als bey Es werden diese irgend einem anderen öffentlichen Fonds zu dem gegenwärtigen MmchenFonds Darlehne einflieffende Summen, in diesen Papieren zur ganzen r« dem gcgemvLr- ^ , - . . ^ ^^ tlgm Darlehne Zahlung eden so gut me in baarer Münze angenommen; son- mchr nur äuge- dern auch in denen Städten wo Börsen vorhanden sind, und"E'r HÄstc' folglich gedachte Papiere sich leicht im Publico cinhandeln las-Awendig erfor- sen, zur Hälfte nothwendig erfordert: das ist, es wird keinem Darleiher gestattet, weniger als die Hälfte der anzulcihenden Summe in Papiere zu erlegen, ob es ihm gleich frey stehet, solche ganz in Papiere z» entrichten. In den kleinen Städ- Xr . ttn, Beilage X. Len, und auf dem Lande hingegen wird zu Erleichterung des Publicivon dieser notwendigen Erforderung adgewichen, und die ganze Summe, ungeachtet man solche auch ganz in Papiere annimmt, in Gelde zu erlegen gestattet. Alle aufdieseWei- Alle Zahlungö - Papiere, so auf diese Weise bey irgend einem Fonds einfließen, werden nicht wieder an mchr^wiederaus. Zahlungsstatt ausgegeben, sondern alsobald in Gegenwart des geZeken, sondern sie darbringenden Darleihers zerrissen, und solchergestalt auf a ,o ü ge r g.. n^e wieder in dem Umlaufe zu erscheinen außer Stand gesetzet. Jnsoferne solche bey dem Baneo selbst einfließen, so werden sie von demselben bis zu ihrer gleich zu erwähnenden öffentlichen Verbrennung ausbewahret; insoferne hingegen dieses Einfließen bey irgend einem andern öffentlichen Fonds geschiehst, so werden diese zerrissene Papiere von gedachtem Fonds denen Haupt-Administrationen des Baneo, von diesen aber der Haupt-Lasse desselben innerhalb 8- Tagen eingesendet. Alle zu gedachtem Nachdem aber dieser Verfügung ungehindert ein großer ftndÄaareSum'^ des Darlehns in baarem Gelde eingehen, und solche EiEuttg^eircs nicht hinreichen wird die ganze ausgegebene Menge gleichen Belaufes dieser Papiere aus dem Umlaufe zu bringen; so werden die gewendet!^^^ sämmtlichen zu gedachtem Darlehne sowohl bey dem Baneo selbst, als bey irgend einem andern öffentlichen Fonds entweder zugleich mit denen Papieren, oder ohne dieselben etngeflos- senen baaren Summen zu keinem anderen Endzwecke ange- wendet, als einen ihnen gleichen Belauf der annoch im Pu- blieo vorhandenen Papiere zur Tilgung einzuwechseln. Büttc<-§Edicr. In dieser Absicht werden von denen verschiedenen öffent» Men Fonds die bey denselben zu gedachtem Darlehne eingegangenen baaren Gelder, auf eben die Weise wie vorher in Ansehung der bey solchen eingefloffenen Zahlungs-Papiere erwähnet worden, von Woche zu Woche dem Banco eingescht- cket, und wird solchergestalt der Banco nicht weniger in den Besitz aller zur Erfüllung dieses Darlehns eingegangenen baaren Summen, als aller zu demselben eingefloffenen Zahlungs-Papiere gesetzet. Um hierauf mit diese« baaren Summen die Einlösung und Tilgung der gesammten annoch im Publico vorhandenen Papiere, auf die sowohl in Ansehung der Verwaltung des Banco bequemste, als sicherste und dem Publico angenehmste Weise zu bewirken; so werden mit solchen vorzüglich die in denen verschiedenen eigenen Laßen des Banco vorhandene, in solche nicht zu dem Darlehne sondern zu Entrichtung seiner Gefälle eingeflossene Papiere eingewechselt, sodann die abgängigen Papiere auf der Börse aufgekaufet, und nur alsdann, wenn sich keine Papiere mehr weder in den Laßen des Banco vorhanden noch auf der Börse einzuhandcln finden, die annoch in denen Kayserl. König!. Laßen zur Ausgabe vorräthi« gen Papiere dergestalt eingelöset, daß von allen Ley dem Banco durch das Darlehn sowohl unmittelbar, als vermittelst der übrigen öffentlichen Fonds eingefloffenen baaren Summen keine aus den Händen gegeben werden, bis solcher nicht einen denselben gleichen Belauf von Zahlungs-Papieren zur Tilgung zurück erhalten. X r s , Gleich- Beilage A. DieTilMgder Gleichwie nun der Baneo auf diese Weise sich nach und gesammte^tZa^ nach der gesammten in allem ausgegebenen sechs Millionen wird von dem Zahlungs» Papiere versichert; so wird auch die eigentlicheTil- McicktÄmchtet.gung oder Zernichtung derselben durch seine eigene Hände ver» richtet; bey solcher aber, um das Publicum von der Aufrichtigkeit, womit man bey der ganzen Operation verfahret desto vollkommener zu überzeugen, die große Feierlichkeit beobachtet. Sowohl die M. Zu diesem Ende werden gedachte Zahlungs-Papiere in Darlehne einge- der Maaße, wie solche miL dem eingehenden Darlehne auf die «EM der ^ eben beschriebene Weise dem Baneo nach und nach eingeliefert LE Summen werden, von Monate zu Monate W dem Ministeriell - Baneo- eingelösten Pa^ Deputations-Hause öffentlich verbrannt, und wird bey je- viere werden of^ ^ ^ stnkttch verbren- der Verbrennung die Anzahl sowohl der von dem vorigen Monate übrig gebliebenen, als der den gegenwärtigen Monat verbrannten, und der annoch im Umläufe vorhanden bleibenden Papiere in einem gedruckten Verzeichn iße bekannt gemachet. DieZahlungs>Pa> Bey diesen unausgesetzt beobachteten Maßregeln ergiebet chendwM-aße" sich von sechsten, daß die Zahlungs-Papiere sich in eben der. ^7^Lrenigen genauen Verhältniß vermindern müßen, wie sich der Obligationen in Belauf der dem Publico nach und nach hinausgegebenen Oblt- solchemerschcm-».^-^^ vergrößert; daß der ganze Betrag der im Umlaufe wirklich vorhandenen Zahlungs-Papiere, und der in solchem gleichfalls befindlichen Obligationen, zusammen genommen, nie eine größere Summe als die anfänglich festgesetzten aufzunehmenden sechs Millionen ausmachen könne; daß folglich die diesen sechs Millionen gleich von dem Anfänge der Operation, ehe D Batte- - Edick. ehe noch eine einzige Obligation in das Publicum hinausgege-- ben worden, eingeräumte Hypothek hinlänglich sey, denen sämmtlichen ausgestellten sechs Millionen Zahlungs - Papieren zur Sicherheit zu dienen, welche iu der Maaße wie fle nach und nach entweder unmittelbar oder mittelbar inObli» gationen verwandelt, und durch diese Verwandelung getilget werden, gedachten Obligationen, so fle blos vorstellten, diese nemliche Hypothek nach und nach überlassen. Nicht weniger ist hieraus die vollkommene Sicherheit Vollkommene Si- abzunehmen , so diese Art der Tilgung, dem Baneo sowohl dec^Tttgu^dem"- als dem Publieo, gegen alle Gefahr eines möglichen Mißbrau-^^^^E ches verschaffet. Der Banco welcher nicht mehr als für sechs schaffet. Millionen Zahlungs-Papiere ausstellet, und dem diese sechs Millionen wieder in eben der Maaße zu der durch seine eigene Hände zu verrichtenden Tilgung eingeliefert werden, wie das Darlehn von sechs Millionen so fle vorstellen, entweder bey ihm selbst oder bey irgend einem andern öffentlichen Fonds in Gelde oder in Papieren einfließet; kann nicht besorgen, eine größere Verbindlichkeit übernommen zu haben, als welcher die ihm eingeräumte Hypothek ihn in den Stand setzet ein Genüge zu leisten: dahingegen das Publicum, welches die von ihm selbst zu dem Darlehne dargebrachten Papiere in seiner Gegenwart zerreißen, und flch von Monate zu Monate den Belauf der sowohl getilgten als annoch vorhandenen Zahlungs - Papiere vor Augen legen flehet, eben so wenig befürchten kann, daß von diesen Papieren einige Länger in dem Umlaufe verbleiben sollten, als bis das Dar- Lehn so fle vorstellen eingefloßen. Lr Z §. 20. / Beilage §. 20 . Nüch Erfüllung Nachdem solchergestalt die Operation der Zahlungs--Pa- dEuäzavlung pielt zu ihrem völligen Ende gebracht, und das ganze auf- key Darlehn von sechs Millionen erfüllet worden: so Lheildesselbeneim kann die Rückzahlung dieses Darlehns, von allen verschie- Jahr?» verricht öffentlichen Fonds die an solchem Theil genommen, vermittelst des einem jeden eingeräumten gleichen Rückzahlungs-Fonds von 2, x. e., in der bestimmten Frist von 254. Jahren in gleicher Maaße bewerkstelliget werden, um nach Verfließuug derselben, die ganze anfänglich erwähnte dem Baneo eingeräumte Bedekung von jährlichen 420000. fl., dem allerhöchsten Aerario wieder zurück zu stellen. Besondere Art So viel aber den Baneo insonderheit, und den von soll soÄ^Banco m chem an gedachtem Darlehne übernommenen Antheil anlan- ^enw^rtEgenDar^^ ^ ^ hat derselbe bey der anzubietenden neuen Gattung rchnS einzuführen von Obligationen auch eine neue Art der Rückzahlung ein- sich Vorgesetzer, müssen, diese Rückzahlung aber, um der gegenwärtigen von ihm übernommenen neuen Operation ein desto größeres Vertrauen zu erwerben, mit folgender bisher nicht gewöhnlichen Publieität zu begleiten sich vorgesetzet. Die'fammtlichen Da die neuen anf den Ueberbringer gestellten Obligatio- Obligationen wkv-nen nicht gestatten, die Ordnung der Rückzahlung nach der nach rückgezahlet, Pttson des Gläubigers zu bestimmen; so wird diese Ordnung der^wfang MM- nach der Reihe der Numern der ausgestellten Obligationen ch"- -festgeseßet, zugleich aber, um eine größere Gleichförmigkeit zu beobachten, diese neue Rückzahlungs-Art auch auf die in Ansehung des gegenwärtigen Darlehns auszufertigenden Obli. gationen von der bisherigen Form, welche sich auf eben den Süß Sane- - Ed rer. Fuß wie gedachte neue Obligationen numerirtt finden, erstrecket. Von N", i. wird mit der Rückzahlung der Anfang gemachet, und werden sodann an dem ersten Rückzahlung^ Termine so viele nach der arithmetischen Ordnung auf eim ander folgende Numern von Obligationen getilget, als e§ der in Händen habende Rückzahlungs-Fonds von 2, x. O. gestattet. Auf gleiche Weise wird von Termine zu Termine, das ist von halben Jahre zu halben Jahre beständig fortgefahren, bis sich die gänzliche Tilgung in denen gesetzten 2Z2. Jahren bewirket, und wird der Vaneo gleich nach erfülltem Darlehne, ein besonderes Patent ergehen lassen, und in solchem nicht nur den Belauf des von ihm an gedachtem Darlehne übernommenen Antheils bekannt machen, und den ersten Rückzahlungs-Termin festsetzen , sondern auch vermittelst eines beygelegten Rückzahlung^ Plans, sowohl die Anzahl als die wirklichen Numern der Obligationen die solchergestalt an jedem gedachter Termine ihre Rückzahlung zu empfangen haben , dem Publieo vor Augen legen. Nach Verstreichung eines jeden Rückzahlungs-Termins wird Die rückMahlem nicht nur die Auszahlung der rückzuzahlenden Obligationen hier werden mch^nu? zu Wien bey der Haupt-Laße des Banco verrichtet ; sondern es^s/E^y allea werden auch diese Obligationen bey allen Haupt-Administratio-Haupt - Admmi. .... strüttonedesBan> nen des Baneo m denen verschiedenen Provinzen, jedoch unteres ausgerahler. der Bedingung in baarer Münze ausgezahlet, daß dieJnnhaber sich Zeitig genug anmelden, um diesen Administrationen die Zeit zu lassen, die erforderlichen Fonds von der Haupt-Lasse des Vaneo von Wien Übermacht zu erhalten. Die Lepta g« Die auf diese Weise zu der zu empfangenden Rückzahlung einfliessenden Obligationen werden von dem Darbringer in Gegenwart des Laßirers alsobald zerrissen, um allen mit solchen zu treibenden Mißbrauch unmöglich zu machen, dahingegen diese zerrissenen Obligationen , nach gänzlich vollendeter Rückzahlung eines jeden Termins, wenn sich dieselben insgesammt der Haupt- Laße des Bancs hier zu Wien eingeliefert finden, in dem M- B. Deputations-Hause öffentlich verbrannt werden. Rach dieser verrichteten Verbrennung werden von Termine zuLermine nicht nur die verbrannten Numer« durch die öffentlichen Zeitungen bekannt gemachet,sondern es werden auch diejenigen Numern durch gedachte Zeitungen dem Public» aufs neue angezeigct, die an dem nächstbevorstehenden Termine ihre Rückzahlung zu erhalten haben, um dieJnnhaber derselben z« erinnern, diese Rückzahlung zu empfangen, und auf eine neue An- legung ihres Lapitals bedacht zu seyn. Bey denen rückzuzahlenden Obligationen, welche sich nicht mit der erforderlichen Anzahl von Jntereßen-Scheinen versehe» finden, das ist welchen ein oder mehrere Jntereßen-Scheine über denjenigen fehlen, der an dem letzt verfallenen Zahlungs-Termine der Jntereßen abgeschnitten worden, wird der Belauf der abgehendcn Jntereßen-Scheine an dem rückzuzahlendenLapitale «bgekürzet, um den Banco sicher zu stellen, von einer bereits rückgezahlten Obligation nicht ferner die Jntereßen zu entrichten. Auf gleiche Weise wird denen, so die Rückzahlung ihrer Obligation an denen bestimmten und bekannt gemachten Terminen zu empfangen verabsäumen, und die Jntereßen nach die« Bake- - Edrck. diesen Termmen gegen ihre annoch m Händen habende Interessen - Scheine zu erheben fortfahren, bey ihrer endlich zu erhaltenden Rückzahlung, der ganze Belauf dieser für ein in den Laßen des Baneo tod gelegenes Lapital, dessen Nichterhe- hung sie sich selbst zuzuschreiben haben , umsonst entrichteten Intereßen, an gedachter Rückzahlung abgezogen, und solchergestalt ein jeder ersagte Termine nicht zu versäumen hiermit auf das ernstlichste gewarnet. §. 21. Durch diese vorherbestimmte unbedingte Rückzahlung/Durch diese Rück» »ermittelst deren die in dem zu «lastenden Rückzahlungs-Plane AufDigMgsk° von Termine zu Termine angezeigten Numero ihre Rückzah- lung auf den destimmten Termin auch wider den Willen ihrer InnHaber zu empfangen haben, wird jedoch die vorerwähnte den Gläubigern des Baneo in Ansehung dieses Darlehns bey- behaltene Aufkündigungs-Frepheit keinesweges ausgeschlossen, sondern vielmehr einem jeden der den zur Rückzahlung seiner Obligationen bestimmten Termin nicht abwarte» will, dieFrey» heit gestattet gedachte Rückzahlung zu jederzeit, nach vor» gängiger drey monatlichen Aufkündigung zu erhalten. Nach dies« dem Public» vorgelegten Entwickelung »«,««-»r-s Der- ganzen vorzunehmenden Operation machet sich der Baneo die/Ens so dtt ge- gewisse Hofnung, es werde solches derselben das verdiente Ver- ^on^m^sich^ trauen nicht versagen könne». Der Gebrauch von. Papieren die an Zahlungsstatt ausgegeben werden, vnd sich in einem ' V- ftey- Beilage fteyen Umlaufe sowohl zwischen dem Landesfursten und den Unterthanen, als zwischen den Privatpersonen unter einander st dst befinden, wird durch das Stempel von zwey drittheilen von Europa, der Rationen so die tiefste Kenntniß im Finanzwesen besitzen, derLredit-Einrichtnngen die t« dem größtenAnfthen stehen, so wohl der reichsten als der ärmsten Staaten bestärket. Inzwischen findet sich zwischen denen Papieren so in diesen Ländern umlaufen, und denen Viletten so der Banco in Ansehung der gegenwärtigen Operation ausgestellet, annvch folgender für letztere sehr vorthcilhafte Unterschied: daß erstere keinesweges vorbeygehende, sondern beständige Vorstellungen der Münze sind; daß ihre Menge unbestimmt ist, und alle vorhandene Papiere sich auf einmahl im Umlaufe befinden; dahingegen letztere, als bloße augenblickliche Vorstellungen eines in kurzer Zeit zu erfüllenden Darlehns, nur so lange im Publico verbleiben, biß dieses Darlehn eingestossen; da die Menge derselben bestimmet ist, und sich unmöglich vermehre» läffet; und endlich diese Papiere nur nach und nach in dasPubli- cum ausgegeben, in der Maaße aber wie sie in solchem erscheinen, vermittelst des einflieffenden Darlehns bereits wieder getilget werden, mithin in solchem sich nie auf einmahl antreffe» lassen. So viel hingegen die anzubietend« neue Form von Obligationen anbetrift, welche sich in Frankreich bereits seit mehreren Jahren mit so gutem Erfolge eingeführet findet, so scheinet es, daß solche sowohl in Ansehung des Staates als der Privatpersonen unläugbare Vorzüge vor der bisher gewöhn« lichen Form besitze. Sie verdoppelt wie bereits erwähnet wor- Banco- Edier» den, die dem Staate vermittelst des freywilligen Kredites an- zuleihende einheimische Geldmaaße, und vermindert folglich die Rothwendigkcit zu denen visherigen Zwangsmitteln sowohl als zu dem fremden Kredite feine Zuflucht zu nehmen. Sie eröfnet den niedrigen Llaßen der Einwohner-die Gelegenheit ihre geringen Ersprhrniße mit Sicherheit anznlegen, und verschaffet einer Menge von Personen die Mittel flch von solchen Geldern, von welchen sie sonst kein Jntereße z« ziehen im Stande gewesen waren, den Genuß der landübli- chen Jntereßen zu versichern. Es werden endlich diejenigen Summen, die solche zu den öffentlichen Darlehnen anlocket, dem Fleiße und der Handlung nicht entrissen, indem diese Obligationen von der neuen Gattung, bep ihren kleinen Summen und ihrer leichten Uebertragung, zu gleicher Zeit ein angelegtes Kapital und eine umlaufende Münze vorstellcn und flch von ihren Besitzern, zu eben der Zeit da sie ihnen ein tägliches Jntereße eintragen, z« allen vorkommenden Ausgaben anwenden lasse». Diese Betrachtungen, nebst der Autentieität womit der Banco die ganze vorzunehmende Operation vermittelst gegenwärtigen öffentlichen Ediktes vergesellschaftet, und der vorherbestimmten unbedingten Rückzahlung, welche als das sicherste Mittel Wider die Häufung der öffentlichen Schulden anzusehen ist, werden dem Publico, welches von Seiten des Banco seit feiner Errichtung jederzeit die größte Treue in der Verwaltung erfahren, die Reinigkeit der Vorgesetzten Absichten und dessen eigenen zum Endzwecke gehabten Ny 2 Nutzen Beilage Nutzen dal- einsehen lernen, und solches vielmehr zu einer gewissen Beeiferung anlocken, an einer Operation Lheil zu nehmen, welche die Anbietung neuer Bequemlichkeiten und Begünstigungen zugleich mir neuen Bewegungs - Gründen des Vertrauens verknüpfet. 1., 8. OLQiOölHOKl des Wiener Stadt-Banco zu pro Oento. Vermöge ^äiötes vom I?" Novembrib 1759. 5 . Klo. IA. zo. Fl. Nach Ordnung der Rückzahlung oder gegen Dreymonatliche Aufkündigung zahlet dev Wiener Stadt - Banco dem Ueberbringer Dreyßig Gulden DcrMet solche zu z. p. Om». Vermöge LiWcs vom r. ^ovembr. 1759. - Wien den r. Novembr. 1759. Von gemein. Stadt . Wien - Banco. Peter Joseph von Röster. 3 3Z 2 ? Z r-A''- ei rr e-e eo e-» 2.' r: ^ 7? TT' T' ZZUV2 ss^L- 3 22 >-< . ^ ei «O, ^22 ei ei ' >sr2S e-» ei < Z kV < 2 k^r r; 3 rr ' 3 8,^-!?—,' - TL -22 ^ »i Ztz 22 22 s ^ Z 77 »'LÄ ur ^ «sÄ rl. AR8^ G §! ^ ^ ^ ' «7^3 Z ^ § 7^« s"' ^ § 'S S -. L 22 ei ^3 D-- 3 ' AZ'UN'« dä 0tO ei O c^ —, ei er T' 7^3 2»^ 7? TT ZZUA^ 3 3 H. ^ Z 22^ ^ s 22 < rr kV v e-» 3 xr b " O - 77 - t 2 «v Z ' ZHM- ei ei ^ , > er 6)^ e; 77 ei ' l—^ ^ ^ Vsv ei e» . . 22 3 ^2 7» ^ 3^ ^ — 7,k<» 72 2 » ^ r- > e» -O e- 5-7)3^ L- - ^ T^ei 7^ 2 ei ^ ^ 2 : <2 ^ Z - ^ tn rk,'« e-r O . e-e ^ 2:^ W ZZUA? 3 3^ ^ O .- e-» ^> r^^r ^-r ^ . ^ <2k» rr Z-Z, "- >-« ^V>x> ^ o ^ L Z Z ^» O ^ d? rA! r->'^ . er» ^ » ^2 »L) T T« ^ Z - kZ'L'tz^' e» s.^Z ?Z'§LI S^Kk N, ei ">l §H§A -tSZ --ZLZZ T r* ^ ^ ^ ^3 AZH ^k§"U-<-«L ^ rr->«.3^ ' <-»2^72 .-. -7» -> ^ ^ «r 7? ei S-Dl ZZ^>S2 3 3"^? _ 3 «A- . ^ ei ^Or >§r 3 ' O 3 8-^, ^ » ^ k> >-e F "? Zr-^S ss^U- °ei' 3- ^ ^ §ZH ^23' e^> ^ t? ^ ^ rr -- A 3-- ^ ' ^ ^ rr » <2 >»: ^ Z ^3 T^Z '-r — «-(A. ^ 77 ' ' kr» e-r §Z - L » L L p» 773 ^-><^7? «i ZZUrss Z s ^ Th ? 3 -^ —e, »e 3 r- »7 3 Th ^ - 77 L2 ei O 3 e-^- < r^TL r^ kV ^ 22 !2 Z rr ' 7» cI"r» e-i. 7° ^ e^. e2 ^ ^ ^ 22 O ^1 57 3 i ^SG 2 ^ ^ L-^ 5 Z 2 Z § 3 » .-^ n . ^3»-« ' Z ei«?' L" O k: 7?,^ Z s-W ^ U . 7i.- -^Kr-> r 2 O k-n. kV ^ÄZL3 ^ ei' 2 i' ck> 7? « 3 «-- Ti'«. r2 ^1 EZZ§ 72 22 3 >2 ^3 (Z^D -KZ!- P7 <2v-« ei r? LZ ^ ^ » TT' «i «2' «k^ kr> O u der eylage S ^Aiese Obligation fasset das blosse Formular in ssch, nach wer. chem die vorgeschlagenen Coupons - Obligationen des Banco werden eingerichtet werden. So viel aber den beym Anblicke kennbaren Unterschied dieser Obligationen nach denen viererlei- verschiedenen Summen worauf sie lauten, die dreyfache Art ihrer Jndoßirung, ingleichen die verschiedenen denselben nach Lnnhalte des 5»» §-^ des Vorschlages beyzulegcnden Sicherheiten wieder die Verfälschung anlanget,- so hat man die Original-Modelle der zu dem Vorschläge des vierten Memoire gewidmeten Ober - Cammer - Amts Obligationen, unter denen nachfolgenden Beylagen c. v. L. als ein Muster bepgefüget. Diese Modelle sind von gleichem Formate, mit eben der Verschiedenheit in Ansehung der Summen versehen, und mit den nemlichcn besonderen Schriften, Holz-Schnitten, und Verzierungen gedruckt, wie die ««geschlagenen wörtlichen Banco - Coupons - Obligationen verfertiget werden könntenund wäre hierbey nebst der Vcrguldung des Schnittes, nur der einzige Unterschied zu beobachten, daß die Nummern so hier gedruckt sind, geschrieben werde» müßen, welches ssch jedoch zu Beschleunigung der Arbeit durch so viele verschiedene Hände als man anzusexen für nöthig findet verrichten lässet. Die Schriften so die Summe der Obligationen und der Interessen-Scheine ausdrucken, der Rand oder die Verzierungen so die ganze Obligation einfassen, nebst dem Scontro, denen neben dem Wappen, der Stadt Wien befindlichen Worten, und der Paraphe, find auf eben die Weise wie die gemeinen Buchdrucker-Schriften in Stahl geschnitten, und in Bley abgegoffen, um ssch bey dem Abdrucke, nach der Anzahl von Pressen die man in Arbeit zu sehen für nöthig findet, vervielfältigen zu lassen,- das Wappen der Stadt Wien selbst aber, nebst denen der Obligation in schwarzem Felde eingedruckten Worten, und der Unterschrift, ist in Holz geschnitten, und lässet ssch gleichfalls in Bley abgies- sen, und solchergestalt nach Erforderniß vervielfältigen. Die Papier-Form welche ssch ebenfalls bereits fertig findet, obgleich das Papier selbst noch nicht verfertiget worden, enthält die hinten auf dem Rücken angemerkten Worte, so dem Papiere in der daselbst angezeigtcn Richtung eingepräget werden. Alle Air der Schlage v. Alle diese Werkzeuge sind auf Allerhöchsten Beseht, unter Aufsicht einer deßfalls angestellten, aus mir Grafen von Zinzendorf, dem Herrn Direetorial-Hof-Rath von Thoren, Directorial-Loneipisten Evers, und Lancellisten Mayer zusammen gesetzten Hof-Lommißion verfertiget, und die verschiedenen Profeßionisten deren man sich bedienet, vor solcher in Eid genommen worden. Das Eides-Formular worinne sich auf die Nachmachung die Todes - Strafe gefttzet kndet, ist in dem geführten Lommißions-Protoeolle enthalten, welches zugleich die übrige Ordnung der Verfertigung in sich fasset, und in der geheimen Host und Staats- Lanzley in Orimnali aufbewahret wird. Eben daselbst liegen alle erst benannte Schriften, Holzschnitte, und in Bley gemachte Abgüsse, nebst ihren Matricen, und der Papier-Form aufbewahret, um jederzeit zum würklichen Gebrauche dienen zu können. Sollte also die würklicheVerfertigung der vorgeschlagenen Baneo- LouponS-Obligationen für gut befunden werden; so würden sich zu solcher, in diesen zu denen vorerwähnten Ober-Lammer-Amts-Obltga- tionen in Bereitschaft vorhandenen Materien, die meisten Gerathschasten bereits vorräthig finden. Es wäre blos ein anderer Holzschnitt sowohl zu der von dem Bürgermeister zu verrichtenden Unterschrift, als denen über dieselbe stehenden der Obligation in schwarzem Felde eingedruckten Worten zu verfertigen, nebst der Paraphe gedachten Bürgermeisters und einigen Littern, so in Ansehung des Leontro, der neben dem Wappen der Stadt Wien befindlichen, und der dem Papiere durch die Papier- Form einzuprägenden Worte, abzuändern seyn würden. Dieses dürfte sich in der Maaße wie das Papier selbst fabriciret würde vollenden lassen, wobey man jedoch hmzufüget, daß sich letzteres, wegen der erforderlichen Leimung, weder in der grossen Hitze noch in der grossen Kälte verfertigen läffet; daß die 250. Ries welche beydes zu denen Obligationen und Villeten erfordert werden, in einer Papier-Mühle nicht unter zwey Monaten geliefert werden mögen, und es folglich sehr dienlich styn dürfte die Verfertigung gedachten Papiers sogleich in dem nächstfolgenden Monate September und Oetoöer zu veranlassen, da alsdann von erfolgter Genehmigung an, schon in den ersten drey Wochen völlig fettige Obligationen und Billets in Bereitschaft seyn könnten. 8 eontro, welches durchgeschnitten wird, um die dem Darleiher hinausqegebene Hälfte Hey Rückzahlung der O gegen die unter gleichem Rümmer im Buche zurückgedliebene Hälfte zu halten. O Jnteressen-Schein, welcher zur Verfall-Zeit G O ^ abgeschnitten , und der Haupt-Lasse des K ^ ^ O. Lammer - Amtes zu Wien gegen baare A ^ ^ Zahlung statt einer Quttung eingcliefert, s r ^ zugleich aber bcy allen öffentlichen Lassen ^ an Zahlungs-statt unbedingt angenommen, Z (V) » und sogar nach den Kräften derselben aus- ^ » ---^hlet wird. O O Dreyfache Art die obliMionm zu mdoßiren. 2ttt mich selbst. Wien den 10. ^anuarii 1760. o^jus. Für mich/ an ^lXvium zu Prag. Wien den 7 ' kebruarii 1760. OLjU8. Für mich an den Ueberbrmger. Prag den Z. Lextembr. 1760. Msevius. ^ O O » lD » ^ . I — I. ^lov. 1760. E/n Mch. ^fällige Interessen Hey gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. In allen vLassen statt baarcn Geldes angenomen und nach Kräften derselben aus- Mahlet, vermöge Edictes vom r. Nov. 17Z9. ^ (1. x?i. ^o. kr.) l — 1 .Nov. 1765 . (§/>?(A/i/ft/'??Ach. fällige Interessen bey gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. In allen )Lassen statt baaren Geldes angenomen und nach Kräften derselben aus- Mahlet, vermöge Edictes vom i.Nov. 17^9. (1. M. Zo. kr.) I— 1762. E/>e V^^/^Ach. gallige Interessen bey gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. In allen ^Lassen statt baaren Geldes angenomen und nach Kräften derselben aus- Mahlet, vermöge Edictes vom i.^ov. 1759. (1. i?1. ZO. kr.) I — I.Nov. 1765. (§/>5 —> 1 . No v. 1764 . E/N Ach. fällige Interessen bey gemeiner Stadt Wien O. E. Amt. In allen /Lassen statt baaren Geldes angenomen und nach Kräften derselben aus- Mahlet, vermöge Edictes vom l-Nov. 1759. (i.^k zo. kr.) )I^s. 1 —- i. Nov. r -6Z. E//r Ach. .fällige Interessen bey gemeiner Stadt Wien O. L., Amt. In allen -Lassen statt baaren Geldes angenomen und nach Kräften derselben aus> Mahlet, vermöge Edictes vom Eov. 17Z9. ctN (1. M. zo. krch )^. 1 — 1, i^ov. 1766. E/>e Ach. fällige Interessen bey gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. In allen -Lassen statt baaren G^oes anaenomen und nach Kräften derselben aus- -gezahlet, vermöge Edictes vom r. Nov. 17^9. (1. ^o. kr.) )^- 1 — I. ^iov. r 76 7. E/-r Ach. .fällige Interessen bey gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. In allen -Lassen statt baaren Geldes angenomen, und nach Kräften derselben aus- Mahlet, vermöge Edictes vom i.Nov. 1759. (r. i?l. ZO. kr.) ^ ^ Z. ^ L ^ lft LZ r-. ^ r: O r: Q c- Z s 'h. ^ kl'. / 6 /. kr ! i. H^ov. 176/. 6. M. r. Nov. 1766. 6 . x>i.' r. I^QV. 1765. 6. I?1. I. l^ov. 1764. 6.^1. 1^.2.-—^. i.I r.I^ov. 1761. s. ^1. L. NOV- 1760. 6.xi. 2. — H. i.^ov. 176z. ^ fällige Interessen bey gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. In allen ^ Lassen statt baaren Geldes angenvmen und nach Kräften derselben aus gezahlet, vermöge Edleres vom i.Nov. 1759. ( 6- 1 ^ 1 . ) ^>1. 2.— i.i>lOv. 1764. fällige Interessen bey gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. In alle-'. Lassen statt baaren Geldes angenvmen und nach Kräften derselben aus; gezahlet, vermöge Edictes vom i.ldlov. 17^9. (6.ftl. ) 1^- 2.'—- i.^ov. 1763. fällige Interessen bey gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. In allen Lassen statt baaren Geldes angenvmen und nach Kräften derselben aus; gezahlet, vermöge Edictes vom l. ^ov. 1759. ( 6. 1 ? 1 . ) ,2.—H. I.I^OV. 1762. fällige Interessen bey gemeiner Stadt Wien O. L., Amt. In allen Lassen statt baaren Geldes angenvmen und nach K.aften derselben aus> c-divf-l-s vom l. Kov 1759.' M) ( 6. k'l. ) 2. — Z. i.Nov. 1761. Kt'chF fällige Interessen bev gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. In allen ^ Lassen statt baaren Geldes angenvmen und nach Kräften derselben aus; - gezahlet,vermögeEdicres vom r.Nov. 17.9. ( 6.1?I.) !>I. 2.— H. i.Nov.i^o. Aö-chF fällige Interessen bey gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. In aller Lassen statt baaren Geldes angenvmen, und nach Kräften derselben aus- gezahlet, vermöge Edicces vom i.b 4 ov. 1759. (6. > ^. 6. —- 2 z. 2, 1760. ^ fällige Interessen bey gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. In allen . Lassen statt baaren Geldes angenomen und nach Kräften derselben aus s gezahlet, vermöge Edictes vom i. No v. 1759. (1 x?i.) 6. — 2Z. I. NO v. 1760. fällige Interessen bey gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. In allen > Lassen statt baaren Geldes angenomen und nach Kräften derselben aus- .gezahlet, vermöge Edictes vom i.Nov.1759. (iz x'i.) ^. 6. — 2 Z. 2, 1761. fällige Interessen bey gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. In allen «Lassen statt baaren Geldes angenomen und nach Kräften derselben aus- , gezahlet, vermöge Edictes vom i.Nov. 1759. (i^. 6. ^ 2^. i.^lov. 1761. fällige Interessen bey gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. In allen »Lassen statt baaren Geldes angenomen und nach Kräften derselben aus- «gezahlet, vermöge Edictes vom i.Nov. 1759. (i^. xi.) ^.6.—2Z. 2.^11762. fällige Interessen bey gemeiner Smdr Wien O. L. Amt. In allen «Lassen statt baaren Geldes angenomen und nach Kräften derselben aus «gezahlet,vermöge Edictes vom r. Nov. 1759. (i^. x?i.) >1^. 6. — 25. 1. No v. 1762. fällige Interessen bey gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. In allen 'Lassen statt baaren Geldes angenomen und nach Kräften derselben aus - gezahlet, vermöge Edictes vom i. Nov 1759. (i§. l6. — 2 ). 2.Nluii I76Z. fällige Interessen bey gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. In allen ' Lassen statt baaren Geldes angenomen und nach Kräften derselben aus- > gezahlet,vermöge Edictes vom r. Nov. 1759. (.1^. x'i.) 6 . — 2Z. i.^0v.i76Z. fällige Interessen bey gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. In allen ^ Lassen statt baaren Geldes angenomen, und nach Kräften derselben aus- ' gezahlet, vermöge Edictes vom i.Nov. 1759. U". 6. —LA. 6oo. k?I. Nach Ordnung der Rückzahlung oder gegen die nach dem Frieden emgcstandene dreymonatliche Aufkündigung . zahlet dass. Lamer Amr gemeiner Stadt Wien dem Ueberbringer Verzinset solche zu 5 . x. c. Vermöge Edictes vom r. Nov. 1750 . und Hof-Deerets vom i- Nov. 1759 . 2 . Hlaft 1760 . 15 . M. 2 . ^Vlajl 1761 . 15 .' 1 ^ 1 . I. I>lOV. 1761. 2. HVlnji 1762. I. Nov. 1762. l 5. m. 2.HVlLj1 I 76 Z. 15.^1. I. Issov. 1763 . 15 . N. dt. 6. —25. I I. Issov. 1760. -S-^1. , ( OLI.IO^I'IOIss von 600. / 7 . MH »ÄS ' 26 .— 65 . 08816^180 von I2OO. I. l>lov. 176Z. Z0.FI. 2, 1763. ZO. Fl. I.Flov. 1762. ZO. Fl. 2. IlVlujI 1762. ZO. Fl. I. lssov. 1760. ' ZO. Fl. 2. lVlsst 1761. 30. Fl. I. l^ov. 176O. ZO. Fl. . 2. lVluft 1760. ZO. Fl. 26—6Z. I20O. Fl. Nach Ordnung der Rückzahlung oder gegen die nach dem- Frieden eingeftandene dreymonatliche Aufkündigung zahler dasO. Eamer-Amr gemenier >!-scadt wreir dem Ncberbrmger Verzinset solche zu z. ?. L. Vermöge Edictes vom i. Nov. 1759. und Hof-Deerets vom r. ^iov. 1759. 26. — 6^. I.I^QV. 1763. fällige Interessen Hey gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. In allen Lassen statt haaren Geldes angenomen, und nach Kräften derselben aus- gezahlet, vermöge Edictes vom i.Nov. 1759- (zo.Fl.) 26.^-6^. 2.lVlujl 176z. fällige Interessen ben gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. ^ In alten Lassen statt haaren Geldes angenomen und nach Kräften der-elben aus- gezahlet, vermöge Edictes vom i.Ftov. 17^9. ctA (32. Fl.) 1^. 26.^6^. I.l^OV. 1/62. fällige Interessen Hey gemeiner Stadt Wien O. L.^ Amt. ^ In allen Lassen statt haaren Geldes angenomen und nach Kräften herMen aus^ gezahlet, vermöge Edictes vom i-l^ov. 1759. (zo. Fl.), 26.-65. 2.lVlast 1762. fällige Interessen bey gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. In allen Lassen statt haaren Geldes angenomen und nach Kräften derselben aus- gezahlet, vermöge Edictes vom l- iVov. 1759. (zo. Fl.) § t>l- 26. — 6;. i.Nov.17-1. fällige Interessen Hey gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. In allen § Lassen statt haaren Geldes angenomen und nach Kräften derselben aus- gezahlet, vermöge Edictes vom i. Ftov. 1759. A) (zo. kl.) I>s. 26. — 6Z. - -7--. fällige Interessen bey gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. In allen i Lassen statt haaren Geldes angenomen und nach Kräften derselben aus- gezahlet, vermöge Edictes vom 1. Nov. 1759. (zo. Fl ), ^s. 26.-6;. i.Nov. I7S°. 'ällige Interessen betz gemeiner Stadt Wien O. L.. Amt. In allen i Lassen statt haaren Geldes angenomen und nach Kräften derselben aus- gezahlet, vermöge Edictes vom 1. Kov. 1759. (30. Fl.) 26.—-6H. 2, lviust 1760. 'ällige Interessen bey gemeiner Stadt Wien O. L. Amt. In allen l Lassen statt haaren Geldes angenomen und nach Kräften derselben aus- gezahlet, vermöge Edictes vom r. Kov. 1759. cA) (zo. Fl.) 6 Johann Fi Monat. Tag. ^.NNO 1759. I^olio 60. vsbit. Orsäit. Obligationen. Geld. Monat. Tag. Obligationen. Junii. Jul- Nov. 15 2 Z 5 Z Von halbjährigen Jntereßen. Hinausgegeben, laut Ordre d>l°. 2ZA. I. . . Dem Peter Müller ausfolgen lassen, laut Ordre kbl°. 2 Z.5. 2. . , Dem Laspar Schmid znge- schrieben, laut Ordre 2^5» ). An Jntercßcn ausgezahlt/ laut Ordre Pl°- 2 Zz. 4 Von jährlichen Jntereßen. ZO 40 15 fl. Z9° kr. May. August. Rovemb. 20 IO Tingelegt.. Don Joseph Eberhard zugeschrieben. . .. Au fälligen Jntereßen erhoben. Von halbjährig en Jntereßen. 4 OO 50 Von jährlichen Jntereßen. IVO Geld. fl. kr. SSo Hälfte die in den DücherndeS Amtes bleibet. N. Hälfte die herausgeschnittcn und dem Deponenten hinaus- gegeben wird. i. Johann Fischer. 2. 4 - 5 - 6 . 2 ! >—i M 2 ! O op iiü > 2 ! o- V v K O op > ^o. 2ZZ. Auf diese meine Anweisung beliebe ein Löbl. Depositen- 1 Amt mir dreißig Obligationen von jährlichen Inkereßen hinauszugeben, und mir solche auf mein Folio 6v. abzuschreiben. Wien den iZten Iunir 1759. Johann Fischer. No. 2 ZF. Auf diese meine Anweisung beliebe ein Löbl. Depositen- Amt dem Peter Müller fünfzehn Obligationen von jährlichen Intereßen ausfolgen zu lassen, und mir solche auf mein Folio 60. abzuschreiben. Wien den 2Z. Junir 17 z 9. Johann Fischer. Klo. 2 Z 5 . Auf diese meine Anweisung beliebe ein Löbl. Depositen- Z Amt dem Caspar Schmid vierzig Obligationen von halbjährigen Zntereßen zuzuschreiben, und mir solche auf mein Folio 6o. abzu- chreiben. Wien den 5"» Julii 1759. Johann Fischer, No. 2 Z 5 . Auf diese meine Anweisung beliebe ein Löbl. Depositen 4. Amt mir an fälligen Inrereßen die Summe von dreihundert neunzig Gulden auszuzahlen, und' mir solche auf mein Folio 60. abzuschreiben. Wien den Z"n Novembr. 1759. Johann Fischer. tto. 2ZZ. Amt Auf diese meine Anweisung beliebe ein Löbl. Depositen- und mir solche auf mein Folio abzuschreiben. Wien den 1 7 59 - No. 2ZZ. Auf diese meine Anweisung beliebe ein Löbl. Depositen- 6. Amt und mir solche auf mein Folio abzufchreiben. Wien den 1759. LMachdem vermöge des 5"» ^ Vorschlages, einem jeden OK seine besitzende Coupons-Obligationen Hey dem errichteten Depositen-Amte, gegen ein zu erhaltendes Reeepiffe oder Schein, niederzulegen gestattet worden; st wird denen, die sich dieser Begünstigung bedienen wollen, ein nach vorstehendem Modelle b. eingerichtetes Folio in den Büchern dieses Amtes eröfnet. Auf dieses Folio, welches sich mit seinem besonderen Numer versehen befindet, wird zur linken Seite der Name des Deponenten, z. E. Johann Fischer, nebst dem Worte vedit, zur rechten Seite aber das Wort Oreäit gesetzet. Alle Obligationen so dieser Deponent in das Amt hineinleget , oder welche ihm andere auf die gleich zu erklärende Weise zuschreiben lassen, werden zur rechten Seite unter dessen Lre- dtt, alle Obligationen hingegen, welche er entweder aus dem Amte heraus begehret, oder anderen zuschreiben läßet, zur linken Seite unter seinem Debit ihrer Anzahl nach dergestalt eingetragen, daß jede Obligation von zo. fl. für eine, jede von denen größeren Gattungen von Obligationen aber für so viele Obligationen gerechnet wird, als sie die Summe von zo. A. in sich fasset. Auf diese Weise werden 12002. fl., es mögen solche in io. Obligationen von 1200. fl., in 20. Obligationen von 600. fl., in Obligationen von 120. fl., oder in 4 oo.Ob- Ny 3 liga- Zu den Benagelt 6 und H. ligationen von s°--. begehen, jederzeit für 4°o. Obligatio» «en gerechnet; und wird bey diesen verschiedenen Gattungen von Obligationen nur der einzige Unterschied gemachet, daß diejenigen, deren Interessen alle halbe Jahre zahlbar sind , in eine besondere Lolumne, diejenigen hingegen, deren Jntereßen nur alle Jahre zahlbar sind, wieder in eine besondere Lolumne eingetragen werden. Da aber außer dieser Aufbewahrung der niedergelegken Obligationen, das Depositen - Amt nicht weniger die Mühe über sich nimmt, die Jntereßen derselben gegen Abschneidung »nd Einlieferung der verfallenen Jntereßen» Scheine, für den Deponenten von dem Banco zu erheben; so wird auch derselben in dem eben berührten Folio Erwähnung gemachet, und zu diesem Eude solchem eine dritte Lolumne hinzugefügct. Um nun nach dieser Ervfnung und Einrichtung der Folien, einem jeden Deponenten die Gelegenheit zu verschaffen , sich dieser ntedergelegten Obligationen mit eben so vieler Bequemlichkeit -« bedienen, als wenn er solche bey sich selbst aufbewahrte - so wird von demAmte auf Ordre des Deponenten eine vierfache Art von Zahlungen verrichtet. Die erste bestehet darinne, wenn das Amt dem Deponen» ' ten selbst von denen bey ihm niedergelegteu Obligationen die verlangte Anzahl wieder htnausgiebet. Die zweyte, wenn solches diese Obligationen, auf Ordre des Deponenten, einem Dritten, welchem derselbe eine Zahlung zu verrichten hat, i» blatura ausfolgen lasset. Die dritte, wen» das Amt die Zahlung des Deponenten an einen Dritten vermittelst eines blossen Ab - und Zu- Zn den Beilagen 6 und K. MeiSens "dichtet - das -st z. E. die von dem Deponenten Johann Fescher dem Caspar Schmid zu zahlendem. Lbliqa- tivnen, auf das Folio des Fischer unter dem Debit, auf da« Folio des Schmid hingegen unter dem Credit setzet. ,, Die vierte endlich, wenn das Amt dem Deponenten die für ihn erhobenen Jntereßen entweder selbst, oder einem anderen auf dessen Ordre hinaus zahlet. Eine jede dieser Zahlungen wird auf eine blosse dem Amte von dem Deponenten zugestellte Anweisung verrichtet. -Hierzu bedienet man ffch gewisser nach vorstehendem Mo» delle 8 gedruckter Anweisungs-Blätter, welche sich in besonderen in dem Amte aufbewahrten Büchern eingebunden finden, ans welchen fle wie die Coupons Obligationen, durch da« Scontro herausgeschnitten, und dem Deponenten hinaus ge- gehen werden. Diese Anweisungs- Blätter sind numerirt, und mit 6, 8, oder L2. Abheilungen versehen, deren jede das Formular einer besonderen Anweisung in ffch fasset. Jede besondere Anweisung ist mit eben dem Numer wie das Anweisungs-Blatt bezeichnet, zugleich aber, um ffch von denen übrigen Anweisungen des nämlichen Blattes zu unterscheiden, nach der Anzahl dieser Anweisungen mit einem zweys ten besonderen Numer bemerket. Die sechs Anweisungen z. E. des Blattes Num. 235. fuhren insgesammt das Numer 235, dazugleich jede ins besondere das Numer i, 2,3,4,5,6, besitzet. Die in dem Buche zurückgebliebene Hälfte führet eben das Numer wie das hinausgegebene Anweisungs-Blatt, so Au den BeylLZen 6 und R. wie jede Abtheilung derselben sich mit einem gleichen Numer wie die ihr gegenüber stehende besondere Anweisung versehen befindet. L« der ersten Abtheilung dieser Hülste schreibet der Deponent eigenhändig seinen Namen, um sowohl stch selbst als das Amt gegen falsche Anweisungen noch mehr zu sichern. Dieser Anweisungs-Blatter sich in bedienen; so wird in der Maaße wie es die Bedürfniße des Deponenten erheischen, eine Anweisung nach der andern ausgefüllet, von dem Deponenten eigenhändig unterschrieben, und nach ihrer geschehenen Adschnetdung von dem Blatte, in das Amt geschicket. Die vier ersten Abtheilungen vorstehenden Modells, zeigen in dem mit kleineren Schriften unterschiedenen Drucke, die viererley verschiedenen Arten an, diese Anweisungen «ach den vorerwähnten vier verschiedenen Gattungen von Zahlungen auszufüllen; dahingegen die beyden letzten «nausgefüll- ten Abtheilungen, die gedruckten Formularien dergestalt dar» stellen, wie sie den Deponenten hinausgegeben werden. Nachdem eine solche Anweisung dem Amte eingeliefert worden, so wird die darinne enthaltene Zahlung von demselben alsobald verrichtet, zugleich aber auf die in O. angemerkte Weise, in dessen Büchern auf das Folio des Deponenten,mit ausdrücklicher Anmerkung des Rümmers des Anweisungs-Blattes sowohl als der eingelieferten besonderen Anweisung, eingetragen. Die ekngclkeferten Anweisungen werden von dem Amte Mt einer Quitung aufbewahret, «m sich vermittelst derselbe» mit jedem Deponenten nach Ausweisung seines Folio r« berechne». Wen» Au den Beylageu O und H Wenn alle an dem Blatte befindliche Anweisungen aus- gefüllet, und dem Amte eingeliefert wordenso wird dem Deponenten ein neues mit einer gleichen Anzahl von Anweisungen versehenes Blatt hinausgegeben. Die von dem Amte zu verrichtenden Zahlungen, werden in den Folien sowohl als in den Anweisungen, ausser was die für den Deponenten erhobenen und demselben hinauszuzahlenden Jntereßen anlanget, nicht der Summe, sondern der Anzahl von Obligationen nach angewerket. Es wird also in solchen weder von dem Werthe des Tages, noch von einigem Agio daferne diese Obligationen über ihr Pari steigen sollten, Erwähnung gemachet, sondern die Ausgleichung dieses täglichen Werthes denen Privatpersonen überlassen, so die Zahlungen unter einander verrichten. Zu desto größerer Sicherheit für die Feuers-Gefahr, welche den Haupt-Gegenstand dieses Depositen - Amtes aus- machet, könnte man, daferne es erforderlich scheinen sollte, die Folien in doppelte Bücher eintragen, das ist, außerdem Haupt-Buche des Amtes, ein anderes Buch halten, welches an einem besonderen Orte aufzubewahren, und in welchem alle in gedachtem Haupt-Buche eingeschriebene Obligationen von Woche zu Woche nachzutragen wären Zur Bequemlichkeit derjenigen, welche Bedenken tragen ihr Vermögen zu entdecken, wird einem jeden erlaubet sich in den Büchern des Amtes unter einem fremden Namen ein Folio eröfnen zu lassen. Zu Sen Beylageii O und H. - Um auch den Fremden die Gelegenheit zu verschaffen, sich der Vortheile dieses Depositen - Amtes theilhaftig zu machen ; so wird solchen ihre Obligationen bey demselben vermittelst einer besonderen bevollmächtigten Person niederzulegen gestattet, welche, nachdem sie ihre Vollmacht^dem Amte ein, gereichet, im Namen dieser Fremden eben dasjenige verrichtet was einem jeden anderen Deponenten zustehet. Hierinne bestehen die Bequemlichkeiten so das Depositen- Amt denen verschaffet, welche ihre Obligationen demselben zum Aufbewahren anvertrauen. So viel aber die Sicherheit der Deponenten wegen der niedergelegten Obligationen gegen das Amt anlanget; so werden solche gegen dasselbe, durch das in dem Vten des Vorschlages erwähnte Reeeptffe gesichert. Es werden nemlich auf diesem Reeepisse, außer denen anfänglich eingelegten Obligationen, so wohl die von dem Deponenten nach- gehens eingelegten, als die demselben von anderen zugeschriebenen Obligationen jedesmal von dem Amte angemerket, und hat solchemnach jeder Deponent eben so gut einen beständigen Beweist seiner an das Amt habenden Forderung inHänden, als das Amt in den eben erwähnten aufbewahrten Anweisungen, einen Beweis der dem Deponenten oder auf dessen Ordre, geleisteten Zahlungen besitzet. Endlich wird alle Jahre zwischen dem Amte und den Deponenten eine Berechnung angestellet, und letzteren gegen Zurücklieferung des alten Reeepisse ein neues ausgefertiget. Für jede erste einem neuen Deponenten geschehende Eröf- nung eines Folio, sind 10. fl., für jedes Ab-und Zuschreiben io. kr., für jedes Reeepisse 1, fl. zu entrichten- Zu Du der Weylage i. ^Sas täglicheJntereffe der vier verschiedenen Gattungen von Obligationen beträgt reixeHivs einen Pfennig, I. kr. L- kr. und io. kr. Dieses Intereße fahret beständig fort ssch in gleicher Verhältnis vom Tage zu Tage anzuhäufen,' und zwar bey denen Obligationen von 1202. und 622. fl. bis induiivs den ersten May, als dem Termine da solche ihre halbjährigen Jntere- ßen von retpeÄivs ZO. und 15. fl. ausgezahlt erhalten. Bey denen Obligationen von 122. und zo. fl. hingegen fähret solches dis indaüvs de» Ziten Oktober zu steigen fort, indem die Intereße» derselben von rsh,eLive6. fl. und 1 , fl. zo. kr. nur alle Jahre ausgezahlet werden. Es giebet 5. von einander gleich entfernte Tage im Jahre nämlich den 12. Januarii, 26. März, 7. Junii, 19. August, und zi. Oktober, da keine der vier verschiedenen Gattungen von Obligationen einen Zuwachs ihres Intereße erhält, sondern ihr Werth eben derselbe wie den Tag zuvor verbleibet- Diese Verfügung war um deswillen nothwendig, um das tägliche Intereße in ungebrochenen Zahlen zn bestimmen. Da das Jahr züz. Tage hat, so hätte das tägliche Intereße einer Obligation von zo. fl. nicht i. Pf. sondern -// Pfen. ausgemachet. In einem Schalt - Jahre wird zu obigen 5. Tagen der 29. Februar» hinzugefüget, als an welchem das Intereße gleichfalls ausgelassen wird, und der Werth des Tages wie den asten verbleibet. Z z 2 - Der- Sr» de« Beilage I. Derjenige der eine Obligatio» entweder gegen eine baare Einlage bey dem Banco erhalten, oder solche von einem an» deren an flch bringen will, ist verbunden den Werth des Tages dafür zu entrichten» Den iz. November z. E» kann man, wie aus vorstehender Tabelle zu ersehen, eine Obligation von I2co. fl. Nicht anders als für 1222. fl. 12, kr. erhalten. Wollte -er Jnnhaber solche den ersten December wieder verhandeln, so würde er 1225. fl. ic>. kr. dafür empfangen; dahingegen der neue Abnehmer der ihm dieselbe zu diesem Werthe ablöset , sich wegen dieses geleisteten Vorschußes eines monatlichen Jntereße, dadurch schadlos gestellet finden würde, daß er den ersten May, das ist nach 5. Monaten, die vollen Jntereßen von 6 . Monaten zu erheben hatte. Dieses alles ist denen den ersten Darleihern eingestan- benen Premien unabbrüchig, vermöge welcher derjenige der in dem ersten viertheil Jahre ein Capital von 1222. fl. bey einem öffentlichen Fonds unmittelbar anleget, eines Abzugs von 5. pro Cent, in dem zweyten viertheil Jahre hingegen eines Abzuges von 2, pro cent genießet, das ist für eine Obligation von 1220. fl. z. E- rsspeÄivs 60. oder 24. fl. weniger als ihren Werth des Tages entrichtet. I. la- I. ? ^ 8 L I- l. L über den aus welcher zu ersehen, wre viel jede Obligation von 30, 120, 6oo, und 1200 Gulden jeden Tag im Jahre an Kapitale und verfallenen Interessen werth sey. '- ' - ^ ' /f ' '!«!. ' * ^-» «'.- r' - ^ - - ^ i --. .- " ' ' " I - ^ i-, . .. ' ' - >U'I "ilOSUWL Z25ZI2- Drey Jahre nach dem Frieden zahlet der Wiener ^ Stadr-Baneo dem Uederbringer die Summe von A ^lorint. Destc Ziatych. ^ In allen öffentlichen Lassen an Zahlungs-statt ange- nommen. Vermöge Edicres vom -- ^ov. 1759. Wien den 1. Nov. 1757. Wiese Modelle sind nicht nur von eben dem Jnnhalte, sondern auch von eben der GrößeTeben dem Formate, und mit eben denselben Schriften und Holzschnitten gedruckt, mit welchen die würklich auszugebenden Zahlungspapiere werden verfertiget werden. Es finden sich solche von gedachten Zahlungspapieren nur m dem Stucke unterschieden, daß Hey jenen die Unterschrift des Bürgermeisters, auf eben die Weise wie die Unterschrift der vorstehenden O. L. Amts > Obligationen, vermittelst eines Holzschnittes, welchen man noch nicht verfertigen lassen, wird aufgedrucker werden: daß sich dem besondern zu solchen gewidmeten Papiere, welches ebenfalls, obgleich dre Papier-Form lch^ vorhanden lst, uoch ch verfertiget worden, die hinten angemerkten Worte eingepraget finden, und endlich die mern Nicht werden gedruckt, sondern geschrieben werden. Dw ^unMr und Profeß E deren man sich bedienet, sind in Ansehung dieser Papiere au^ erjagter O. L. Amts Obligationen beeidiget und verpflichtet worden. Die Papier ^orm endlich, die Schriften, die Holzschnitte und die Matrieen, liegen m der geheimen Hof. un Staats - Lanzelep aufbewahret. 3 r - -. s, Z Ä L ^ ^ z? ^ rrs H - o» o -D 8 ff A L ^ S 3 8 ^ «-8 ^ «-» 2 <»> L- r»r v » L ' s Z ? «?. ZS s -« k -» Ol ^ ^O l^j ^ )o c L.. Untlvurf Des von Ihre Kayserl. Kömgl. Apost. Majestät zu erlassenden Allerhöchsten Patentes. Mir Maria Theresia re. Fortsetzung des gegenwärtigen gerechtesten Krie- ges Unsere Landesmütterliche Vorsorge hauptsächlich dahin gerichtet, damit Unseren getreuen Unterthaneu die Last desselben erleichtert/ und solche sowohl mit neuen Auflagen/ als mit ausgeschriebenen 8ubliäii3 xrXlertt 3 ,nei 8 , und andern gezwungenen Prästationen / soviel möglich verschonetwür- den; so haben Wir zu Erschwingung der für den bevorstehenden Feldzug annoch abgängigen 6. Millionen/ die Aushülfe des freywilligen Lredites für vorzüglich geachtet/ und in dieser Absicht von Unserem Wiener Stadt-Vaneo die Eröfnung eines freywilligen / zu dem Landüblichen Jntereße von 5 . p. L. verzinslichen/ durch die ungezwungenen Einlagen des gesammten Pub- liei zu erfüllenden Darlehns von 6. Millionen/ in Gnaden anverlanget. Damit aber zu diesem Darlehne den Armen sowohl als den Genehmigung der Reichen der Weg eröfnet/ ersteren die Wohlthat ihre geringe Er- grEemnMaaß^ spahrniß mit Sicherheit anlegen zu können verschaffet/ die einhei- r^ln. mischen Geld-Quellen erweitert/ die Nothwendigkeit des frem- Zz Z den Beilage i,. den Lredites vermindert, Unseren eigenen getreuen Unter- Hauender Genuß der von Unserem Aerario zu entrichtenden Jn- tereßen vorzüglich zugewendet, die cinzugehendcn Summen desto geschwinder zusammen gebracht, und endlich Unser Aerarium gesichert werde, selbst bey dem zu langsamen Einfließen derselben, sich in Bestreitung seiner Ausgaben in keiner Verlegenheit zu sehen : so haben Wir die neuen von gedachtem Unserem Wiener - Stadt Banco zu Erreichung dieser verschiedenen Endzwecke ergriffenen, dem Public» vermöge Edictes vom iten Rov. bekannt gemachten Maaßregeln, allergnädigst genehmiget. Begünstigungen so §)a nun diese Nstaaßregeln eines Shells in der Anbietung «7-usgestellttE' einer neuen Form von Obligationen, andern Theils aber in der Db«sati°nen und Ausstellung von Zahlungs-Papieren bestehen, die Unserem Acren allerhöchsten" rariv als Vorstellungen der noch nicht eingegangenen haaren Sum- »erdm!"^^"men ^gereichet werden , um seine Zahlungen in denselben zu verrichten; so haben wir zu Bezeigung Unseres, dieser von dem Banco voczunehmenden Operation, anzugedeihenden Allerhöchsten Schutzes, ersagten Obligationen sowohl als Zahlungs-Papieren, nachfolgende besondere Begünstigungen und Vorrechte einzugeste- hen Uns huldreichst vorgesetzet. §. i. Amirymung der Soviel erstlich die Obligationen von der neuen Gattung m d-7L°W?a^ anlanget; so haben Wir denen Jntereßen - Scheinen derselben, Md" außer der solchen von dem Banco nach ihrer Verfallzeit eingestan- Ständischen derrm allg emeinen Annehmung und Auszahlung in allen seinen Laßen, die ausnehmende Gnade erzeigen wollen, solche nicht nur auf gleiche Weise, nach gedachter ihrer Verfallzeit, in allen Unsere» Lameral-Laßen sowohl in Unseren gesummten Teutschen Erb- Rais Rönigl. pEttk. Erblandcn, als in Unseren Ungarischen Königreichen, beydes an Zahlungsstatt anzunehmen, und nach den Kräften der Lassen, in baare Münze umzuseKerit sondern auch diese Jntereßen-Scheine Uns von Unseren gesammten treu gehorsamsten Ständen zu Entrichtung ihres abzuführenden pactirtcn Lontributionalis an Zahlungsstatt einreichen zu lassen, und solchergestalt diese Stände in den Stand zu sehen, gedachten Fntereße» - Scheinen nicht weniger die oben erwähnte allgemeine Annehmung und Auszahlung in ihren Lontribntions - Laßen zu gestatten. Gleichwie Wir aber zu diesem Ende sowohl a» alle zu Erhebung unserer eigenen Lameral-Gefälle angeseßte Einnehmer mW Beamte,.als an alle verWedene Ständische Laßen, die benö- thigten Befehle bereits ergehen lassenso haben Wir, damit keiner gedachter Beamten ssch mit der Unwissenheit die wahren Jntereßen-Scheine von den Alchen zu unterscheiden entschuldigen könne, gegenwärtigem Unserem öffentlichen Patente, von welchem Wir jedem gedachter Einnehmer und Beamten ein Exemplar zuzustellen befohlen, das Modell einer Original-Obligation bey- fügen lassen, um aus solchem alle diesen Obligationen beygeleg- ten, in dem vorerwähnten Edicte dcs Baneo angeführten Sicherheiten gegen die Verfälschung, auf das deutlichste zu ersehen, und sich durch Gegeneinanderhaltung desselben mit denen dargebrachten ihnen verdächtig vorkommenden Jntereßen-Scheinen, gegen Annehmung falscher Jntereßen-Scheine zu sichern. §. 2. Nicht 'weniger haben Wir den Jnnhabern gedachter Obli- Naderlegungdie- gationen von der neuen Gattung, um solche gegen die Feuers- Gefahr zu sichern, die besondere Begünstigung zu erzeigen Uns poMi-An«. vor ^ Deylage l,. vorgefttzet, dieselben in Unserem errichteten Depositen -Amte, auf die in dem mehrerwähntenEdicte des Banco enthaltene Weise, gegen eine geringe nach dem Beyspiele anderer dergleichen Einrichtungen zu entrichtende Gebühr, zum Aufdewahren niederzulegen, und in dessen Büchern durch Ab - und Zuschreiben an andere übertragen zu können. §» 3 > Nachdem Wir hiernächst in mildeste Erwägung gezogen, daß Annehmung der unter denen, welche an gegenwärtigem von Unserem Wiener Summm bey allen Stadt - Baneo eröfnenden Darlehne von 6. Millionen Lheil zu nehmen suchen, sich viele finden dürften, welche es flir vorzüglicher oder bequemer achteten, ihr Geld bey den Ständen irgend einer Provinz, bey dem Stadt Wienerischen Ober - Lammer« Amte, bey Unserer Ungarischen Hof - Lammer, bey dem Stey- erischen Lamerali, oder bey irgend einem andern öffentlichen Fonds anzulegen: so haben Wir nicht nur alle diese verschiedenen Fonds, die ihnen zu Darlehnen dargebrachten Summen anzunehmen hiermit in Gnaden berechtiget, sondern auch solchen eben diejenige Premie von rstz-Älve Z, und 2 , x. 6., wie Unser Wiener Stadt-Banco denen sich bey ihnen anmeldenden Darleihern anzubieten, allergnädigst gestattet. §» 4 » -. B-ieckE von 7 . Damit aber diese Darleiher, wegen der ihnen einzuräumen- v. L. so man diesen Bedeckung, sich nicht weniger wie die Darleiher gedachten emgestehet.^^ ^sichert finden mögen; so haoen Wir die Verfügung dahin getroffen/ daß alle von heutigen Dato an bey irgend einem öffentlichen Fonds zu Darlehnen einfiießende Summen, so lange solche zusammen genommen/ nebst denen Sum- Rönrgl. parem. Summen, so lange solche zusammen genommen, nebst denen Summen, welche bey ersagtem Banco selbst eingefloffcn, den Belaus des gegenwärtigen Darlehns von 6. Millionen nicht übersteigen, als ein Theil dieses Darlehns angesehen, und solchemnach einem jeden Fonds von dem Banco, aus denen demselben in Ansehung des gesammten Darlehns eingeräumten 7, p. Cent oder 420022. fl., xro rÄL der bep gedachtem Fonds geschehenen Einlage, eine gleiche Bedekung von 7, p. L. abgetreten und einge- räumet werden solle: wobey Wir zugleich alle diese verschiedene öffentliche Fonds allergnädigst berechtiget, biß zu der dießfalls zwischen Unserem Allerhöchsten Aerario und dem Banco zu erfolgenden Berechnung, und ihnen geschehenen wirklichen Einräumung gedachter Bedeckung , die Summen, so zur b„e>-,che,,y§ der Jntereßen für die bey ihnen eingefloffencn Darlehne erforderlich sind, von der durch ihre-Hände erhobenenLontribution oder anderen Unserem Aerario zu entrichten, habenden Zahlungen, zurück zu halten. §. 5 - Soviel hiernächst die von dem Banco auSgesteLten Zahlungs- An-ichmuns der Papiere anbetrift, welche solcher Unserem Allerhöchsten Aerario b^mnes-Papiere zu Bestreitung feiner Ausgaben eingcreichet; so haben Wir Uns- und Lomribu' in Ansehung derselbenAKergnädigst e,itschloßen, solche auf eben die Weis- wie sich gedachter Banco dieselben zu Entrichtung seiner Gefälle einrcichcn läßct, in allen Unseren so Lontributions-als Lameral-Laßen, nicht nur in Unseren gesammten TcutschenErb- landen, sondern auch m Ungarn an Zahlungsstatt anzunehmen, und solchergestalt diesen Papieren den Einfluß in alle öffentliche Laßen ohne Ausnahme zu eröfnen. A a a §. 6 . Beilage I,. §. 6 . Gleichwie aber durch diese Allerhöchste Begünstigung gedachte Papiere gleiche Vorrechte mit der baaren Münze erlangen, und ein jeder, der solche von Unseren Laßen an Zahlungsstatt empfängt, sich gesichert findet dieselben eben diesen Laßen hinwiederum an Zahlungsstatt einreichen zu können; so haben Wir nicht weniger für eben so billig als dem allgemeinen Umlaufe ersagter Papiere ersprießlich geachtet, die unverweigerte Annebmung derselben unter den Privatpersonen vermittelst gegenwärtigen öffentlichen Patentes zu verordnen. Erklären demnach und befehlen hiermit, daß diese von Unserem Wiener Stadt - Banco ausgestellte Zahlungs-Papiere für eine Münze des Staates angesehen, und gleich allen übrigen in Unseren Erblanden gangbaren Münzen, in allen, nicht unter fünf Gulden betragenden Zahlungen, von einem jeden, zu dem vollen Werthe worauf sie lauten, bey Versagung aller gerichtlichen Hülfe, unverweigerlich angenommen werden sollen. §. 7 - Mndmimn st dm- Um inzwischen den Jnnhabern dieser Zahlungs-P apiere, nicht selben eingestan- weniger die Gelegenheit zu eröfnen, zu ihrem besitzenden Papiere M Tage einen Abnehmer, der ihnen solches in baare Münze umsetzet anzutreffen; so haben Wir ersagten Papieren eine noth- wendige Anwendung einzugestehen, und solchergestalt eine noth- wendige Anfrage nach denselben zu verursachen Uns vorgeseßet, zu diesem Ende aber, außer der von Unserem Wiener Stadt- Banco bereits erlassenen Erklärung, sich die Hauptmauth in denen Haupt-Städten der Teutschen Erblande nicht anders als m gedachten Papieren entrichten zu lassen, die Verfügung dahin ge- Rayjerl. Rönrgl. Patent. getroffen, den vierten Theil der Unserem Allerhöchsten Aerario von Unsere» treugehorsamsten Böhmischen, N. Oesterreichische», und Mährischen Ständen monatlich abzuführenden freyen Lon- tribution, in solchen nothwendig zu erfordern. §. 8 . Damit aber durch diese nothwendigen Anwendungen den Errichtete Bor,'m Privatpersonen nicht der geringste Zwang aufgelegtt werde, somngundÄhand- haben Wir in allen Haupt-Städten Unserer verschiedenen Tent-.uÄichmm schm Erb-Lande eine Börse zu errichten, daß ist einen öffcntli- chenOrt zu bestimmen allergnädigst geruhet, wo diejenigen sowohl, welche ein Zahlungs-Papier für baare Münze zu erhalten, als diejenigen, welche ihr besetzendes Zahlungs-Papier in baare Münze umzusetzen suchen, die Gelegenheit finden einander täglich anzu- treffen. Auf diesen Börsen werden sich die Beamten der Haupt- Mauthen täglich einfinden, um die daselbst zur Bequemlichkeit der Handelsleute, welche ihre Abgaben bey denselben nothwendig in Zahlungs-Papieren entrichten sollen, zu haltende Laße zu ergänzen, und solchergestalt den §,Inhabern gedachter Papiere die gesuchte Verwandelung derselben in baare Münze antreffen zulasten. Nicht weniger werden sich daselbst die Beamten der Böhmischen, N. Oestcrreichischen und Mährischen Stände einfinden, um die gedachten Ständen abgängige Menge von Papieren einzuhandeln, und solchergestalt, ohne die Lontribuenten selbst zu zwingen ihnen den erforderliche» vierten Theil in Papieren zu entrichten, den Fnnhabern gedachter Papiere die Vorgesetzte Be- Aaa r gün- Beilage b-- günstigung einer nochwendige» Anfrage nach denselben M verschaffen. §. 9 * JeMrstn auf Um aber auf diesen Börsen nicht weniger die steye Verhand- Kosten des aller« lmg dieser Papiere sowohl, als der vorerwähnten Obligationen angestrllttweMn. von der neuen Gattung unter den Privatpersonen selbst zu befördern, nnd solche so bequem als möglich z» machen; so haben Wir auf denselben gewisse auf Kosten Unsers Allerhöchsten Aera- rii zu besoldende Sensalen anzustellen Uns huldreichst vorge- schet, bey welchen sich jeder Verkäufer gedachter Papiere sowohl als Obligationen wird anzumcldeu haben, um einen Käufer, jeder Käufer derselben aber um einen Verkäufer anzn- treffen, und solchergestalt seine Verhandlung durch ihre Hände zu verrichten. Diese Sensalen werden ihre Dienste unentgeltlich leisten, und die Verhandlung der Zahlungs-Papiere jederzeit zu dem vollen Wcrthe worauf sie lauten, der Obligationen aber zu dem Werthe des Tages , welcher zu diesem Ende alle Tage ' öffentlich aufder Börse wird angeschlagen werden , oder daferne die größere Anfrage nach denselben ihnen einen höheren Werth beylegen sollte, zu diesem höher» Werthe befördern. §> io. TodeErase auf Nachdem endlich eines Thetls diese Zahlungs«Papiere als eine wirkliche Münze anzusehen sind, indem solche Kraft gegen- und Zahlungs« ivärtigen Unseren öffentlichen Patentes zu einer Münze des Staa- tcs erkläret, ihnen die Anmhmung in allen Unfern Laßen gestattet, und ihre unverweigerte Anmhmung unter den Privat- Personen Räystrl. RorrLA Paeette. persollen geboten worden; andern THM aber die ObligattE von der neuen Gattung flch nicht weniger, bey denen ihnen bey- gelegten Eigenschaften, der Annehmüng ihrer Jlltereßen-Scheine in allen öffentlichen Tatzen, und denen versihiedenen übrigen ihr neu eiNgestandenen Begünstigungen, in einem allgemeinen fteyen Umlaufe befinden werden: so haben Wir in Erwägung des um erschlichen sowohl Unserem Aerario als dem gesummten Publito aus ihrer Verfälschung bevorstehenden Nachtheils, für unum- gänzlich geachtet, solche, außer allen von Unserem Wiener Stadt- Banco bey ihrer Verfertigung ergriffenen Sicherheiten, auch durch die Scharfe der Strafe gegen diese Verfälschung zu sichern. Solchemnach setzen und verordnen Wir hiermit, daß ein jeder, wer es auch sey, der sich unterfange gedachte Zahlungspapiere oder Obligationen zu verfälschen oder nachzumachen, die zu denselben erforderlichen Werkzeuge und Materien, Pa- Pierförm, Papier, Schriften, Holzschtttt u. s. f. zu verfertigen, oder darzu behülflich zu sehn, die unausbleibliche Todes- Strafe zu gewarten haben solle. Zu desto leichterer Entdeckung aber der Verbrecher, und Belohnung von solche zu verhindern dieser gerechtesten Strafe zu entgehen; so ^(0 anenVer haben Ww nicht nur die von Unserem Wiener Stadt-Banco de- falscher entdecken nen welche einen solchen Verbrecher angeben, versprochene Belohnung von IOOOO. fl. hiermit allergnädigst genehmiget, sondern erklären Uns auch ferner huldreichst dahin, daß Wir, nachdem die vorerwähnte Verfälschung sich nicht anders als mit Theilnehmung verschiedener Personen ins Werk setzen läßet, dem ersten Mitschuldigen , welcher den Haupt-Verbrecher oder einen seiner Mit- Aaaz Ber- Belage r, Verbrecher entdecket, nebst mildester Erlassung aller Strafe , so- gar gedachter Belohnung wollen theilhaftig werden lassen. Diese festgesetzte Strafe und Belohnung haben nicht nur alle und jede Unterthanen und Einwohner Unserer gesammten Erb- lande zu gewarten, sondern Wir werden auch, daferne sich m fremden Landern irgend ein Verfälscher gedachter Zahlungspapiere oder Obligationen Hervorthun sollte, sowohl eines Theils durch Unsere daselbst sich aufhaltende Botschafter und Gesandte, bey der dortigen Landes - Obrigkeit, die geziemende Vorstellung thun lassen, damit solcher zu der gehörigen Strafe aufgleicheWeise gezogen werde, als Wir andern Theils nicht weniger einem fremden Unterthane, der einen solchen sich in der Fremde aufhaltenden Verbrecher zu Unserer Wissenschaft bringet , die vorerwähnte von Unseren Wiener Stadt - Baneo abzureichende Belohnung von IQOOO. fl. hiermit gnädigst versprechen. §. 11. Nmgs^apiere^ Gleichwie aber Unsere Absicht bey Genehmigung dieser ganzen von dem Wiener Stadt-Banco vorzunehmenden Operation blos dahin gehet, sowohl das Einfließen der anbegehrten Unserem Aerario durch dessen Lredit zu verschaffenden Aushülfe zu beschleunigen, als gedachtem Aerario, bis zu dem wirklichen Eingehen derselben, die Mittel zu Bestreitung seiner Ausgaben zu -verschaffen, und Wir daher keinesweges gesonnen sind die von erjagtem Baneo ausgestellten Zahlungs-Papiere als eine beständige Münze im Umlaufe zu lassen.- so ist Unser ernstlicher Wille, daß diese Zahlungs-Papiere, als bloße Vorstellungen des gegenwärtigen Darlehns von sechs Millionen, in eben derjenigen genauen . Verhältniß wie dieses Darlehn einfließet, aus dem Publico herausgezogen und getilget werdem " Die- Raylerl. Röm'gl« pakenr. Dieses sowohl auf die in Ansehung der Manipulation be- Ordnung so bey quemste, als in Ansehung des Wiener Stadt-Baneo sicherste Weise ms Werk zu setzen, welcher die Gewehrleistung dieser ganzen auf seinen Kredit sich gründenden Operation übernommen; so haben Wir nachfolgende Ordnung bey gedachter Tilgung beobachten zu lassen für gut beenden. Nachdem Wir erstlich in Ansehung alter verschiedenen öffent- zicym Fonds/ welche Wir obangeregter Maassen zur Theilnehmung an gegenwärtigem Darlehn berechtiget, die Verfügung ergehen lassen / daß solche auf gleiche Weise wie der Wiener-Stadt-Vaneo, nicht nur alte ihnen zu Darlehnen dargebrachten Summen zum ganzen Belaufe in gedachten Zahlungs - Papieren unverweigert annehmen und dagegen ihre Obligationen ausfertigen / sondern auch diese Papiere in denen Städten, wo sich Börsen vorhanden finden, zur Hälfte ersagter Darlehne nothwendig erfordern sollen; so haben Wir diese sämtlichen Fonds dahin gnädigst angewiesen, alle bey ihnen auf diese Weise theils in ersagten Zahlungs-Papieren , theils in baarem Gelde zu Darlehnen eingegangenen Summen, in der Maaße wie solche einstießen, nicht Unserem Aerario, sondern dem Wiener Stadt-Baneo einzuliefern. Jnsoferne nun diese Summen in Zahlungs-Papieren bestehen, so hat gedachter Vaneo solche, nebst denen Zahlungs-Papieren so bey ihm selbst unmittelbar zum Darlehne eingestossen, alsobald vermittelst öffentlicher in dem M. B. Deputations-Hauft von Monate zu Monate verrichteter Verbrennung zu tilgen. Jnsoferne hingegen dieselben in baarem Gelde bestehen; so hat solcher diese Summen, nebst denen so bey ihm selbst in baarer Münze zum.Darlehne eingegangen, zur Einlösung einer ihrem Belaufe gleichen Beilage I>. gleichen' Menge /. nicht weniger öffentlich zn verbrennender Zchlungs - Papiere anzuwenden; und gestatten Wir ihm Wiener Stadt-Banco hiermit allergnädigst, mit gedachten Summen zuförderst und vorzüglich diejenigen Zahlungs - Papiere einzuwechseln/ welchem seine eigenen verschiedenen Laßen zu Entrichtung seiner Gefalle eingefloffen, hiernächst aber mit solchen einen gleichen Belauf gedachter Papiere, auf denen errichteten Börsen unter den Privatpersonen einzuhandeln, und endlich erst zuletzt, wenn sich keine Papiere mehr weder in feinen Laßen noch im Pub- lico vorhanden finden, diejenigen Papiere, die annoch in Unseren Lassen zur Ausgabe vorräthig Liegen, dergestalt einzulöfen, daß solcher Unserem Aerario keine baaren Summen einreiche, bis er nicht einen gleichenWerth in Papieren von demselben zur Tilgung zurück erhalten. Schluß. Da Wir nun das gnädigste Zutrauen hegen, es werde das Publicum aus allen diesen zur Erleichterung der von dem Wiener Stadt-Banco vorzunehmenden Operation, von Uns für gut befundenen Maaßregeln, welche zugleich zu dessen eigenen Begünstigung abzielen, Unsere Landesmütterliche für die Erhaltung des öffentlichen Lredites bezeigte Vorsorge, mit der schuldigsten Erkenntlichkeit wahrnehmen; diese Vorsorge aber, in der von Uns bereits veranlaßen Verwandlung der im Umlaufe vorhandenen Pomatken in eine bequemere Form, in denen zur Erhebung dieser umgesetzten Pomatken gewidmeten Lirculations- Laßen, nebst der verbesserten Einrichtung der Versatz - Aemter noch mehr zu verehren wissen: so zweifeln Wirkeinesweges, den M Laviert. Löm'gl. parenc. Vorgesetzten Endzweck zu erlangen, daß die Bestßer des Geldes gedachter in Ansehung ihrer mit so vielen Vortheilen und Be» > quemlichkeiten verknüpften Operation, willig die Hände bieten, und durch eine schleunige Erfüllung derselben, Unser Aerarium in den Stand setzen werden, sowohl sie selbst, als Unsere übrigen getreue» Unterthane», von allen so unentgeltlichen als gezwungenen Prästationen für das Zukünftige gnädigst z« entledige«. Zu der Beylage M. ^gegenwärtiger Rückzahlungs - Plan hält den Beweist in sich, daß die dem Banco in Ansehung des aufzuneh» menden Daelehns von 6. Millionen zurBedeckung eingeräumten ?.x. Lent. oder 420002. fl., hinreichend sind die gänzliche Tilgung desselben in der gefetzten Frist von 2.^ Jahren zu bewür- ken, es magdiestsDarlehn nachdem roten §"°. desVsrschiages, nur zum Theile bey dem Banco, zum Theile aber bey denen verschiedenen übrigen öfentlichenFonds,oder nach dem in dem roten Einwurfe angenommenen Falle, ganz bey dem Baues einflieffen. Da aber dies- wirtschaftliche Art der Rückzahlung einen Haupt - Theil der Finanz - Wissenschaft ausmachet ; so dürfte es denen Lesern, welche hiervon keine genügsame Kenntniß besitzen, nicht unangenehm fallen, von der Möglichkeit dieser Rückzahlung einen deutlichen Begriff zu erhalten. Solche gründet sich darinne, daß die jährliche den Gläubigern auszuzahlendejSumme, einen Überschuß über die schuldigen Jntereßen enthält. Dieser Ueberschuß vermindert jährlich das verzinnßliche Lapital, und mit demselben die zu entrichtenden Jntereßen von einem Zahlungs-Termine zum andern, in einer beständig steigenden Verhältnis Solchergestalt gewinnet der Schuldner, welcher seinen aus diesen erspahrten Jntereßen und denen jährlich zur Rückzahlung gewidmeten Summen entstehenden Ueberschuß, nie todt bey sich liegen kl. HückzaHlungs - Wcs Zarlehns von sechs Millionen. so in 2OOOOO Obligationen jede zu zo. Gulden bestehet, wie solches mit 5. pro omo jährlichen Interessen, und 2, pro Oenio jährlicher Abstossung des Lapitals, zusammen einer jährlichen Summe von 420000. Fl., oder halbjährigen von 210000. Fl., m sechs monatlichen Fristen in 25^. Jahren getilget wird. lUUÜM»»» Zahlungs-Fristen/ Rückständiges Capital zu Anfänge des Termins. Jahre Monathe 1760 j Covernbr, ^LV. ^7 1 ^ ^lovenibr. ^2 ^ Novemdr. 176 ^. ^ ^ ^ 7 pssovsinbr. I 76 < 4 ^ 3 '- ^ ^ L I^ovenibr. ^ ^ Issovemlir. 1-67 / ^ - 7 Issovsmbr. I^oveiribr. ^ s I^LV. ^ 77 o ^ ^ovembr. ' 77 ' s ^embr. ' 77 - ^ ^ovenidr. ^ MLV. ^773 ^ I>loverriß. i ?74 ^ I^overnlir. Z , r ^ Novemvr. '776 ^ Fremde. .-,- ^ . ^ t - O Z^ovenior. I 77 N 6 , 77 0 (, ^ovenii)r. ^779 o ^ovem.I)r. ! -?-° L Lmb. > 7 »> i - 7 --lL-b., ' 7 -- 7 7 NL 4 764 ^ ^ssovenr^r. 17 »-- 7 o 5 ^ ^ssovembr. Summe der Obligationen Werth der Obligationen ^umme des Lapitals. -200000 -I9800O -I 9595 O — 19)849 -191695 -189488 -I 87 - 2 Z -184906 '162528 -180092 '177594 - 1750 Z 4 -I724I0 '169720 .I6696A l 64 tZ 7 161240 158271 IZZ228 IZ2109 148911 145634 142275 138832 135303 lZi 685 127977 >124177 120281 >116288 112196 >108000 -IOZ700 99293 ' 94775 ' 90145 ' 85398 - 8053z ' 75547 - 7°4Z5 - 65196 - 59826 ' 543-2 - 48680 - 42897 - 26969 - ZQ 893 — 24666 - 18282 ' 11739 - 5033 30. fl.' 6000000 5440000 587S500 5815470 5750850 5684640 5616750 554718 547534° 5402760 532782° 525102 5173200 5091600 5008890 4924110 4837200 4748130 465684° 4563270 446733 ° 4569020 426825O 4164960 4059090 S950550 3839 Z 10 3725310 5608430 Z488640 3365880 5240000 ZIIIOOO 297879 ° 284325° 270435° 2561940 2415990 2266410 2 H 3 ° 5 ° 1955880 1794780 1629660 1460400 1286916 11O9070 926796 739980 548460 352170 150990 Einnahme. Interesse i» 5- pro Lento. Rückzahlung^ Fonds zu 2, pro Lento. 150000 150000 150000 150000 150000 150000 150000 150000 150000 150000 150000 150000 150000 IZ0OO0 150000 150000 150000 150000 150000 150000 IZOOOO 150000 IZOOOO I50QO0 IZ0O0O 1 50000 IZOOOO 150000 150000 I500QO iZOOOO IZOOOO l50OO0 IZOOOO IZ0000 IZOOQO iZOOOO IZOO00 I5OOOO iZOOOO IZ0000 iZOOOO I5OO00 I50000 IZOOOO iZOOOO IZOOOO I Z0000 I50QOO IZOOOO iZOOOO 60000 60000 60000 60007 60000 60019 60OIZ 60024 60005 60029 6oO2( 60024 60029 60 O 2 I 60021 6OO19 60006 60006 60OIZ 62022 60000 60007 6001 2 60015 60221 60OO4 60000 60Ol8 6002 Z 60004 6002 8 60OOI 60001 60016 60006 6QO2Z 60006 60008 60028 60008 60012 6OO15 6002Z 60024 60024 6OOH 60004 60O24 60005 6OOOZ 6OQ19 ZO 2IOOOO 2IOOV0 2I0000 21000.7 210000 2IOOI9 2IOOIZ 210024 21000Z 2IOO29 2IOO2O 2IOO24 210029 210021 2 I002I 210019 210006 2IQ006 21 O 0 IZ 210022 2IOOOO 2IOO07 210012 2IO01Z 2I002I 210004 2IO0OO 210018 2 IO 0 OZ 2I0004 210028 2IO00I 2IO00I 2lO0l6 2IOOO6 21002Z 210006 210008 210028 210008 2IOOI2 2 IOOIZ 2 IOO 2 Z 210024 210024 212011 210004 210024 21000Z 21 OOOZ 2I0O19 kr. Zo 45 ZO Zo 45 15 15 i 5 45 15 45 45 Zo 45 45 Zo Zo 45 zo 45 45 Zo 45 Zo Interesse zu z pro Lento des rück- tändigerr Lapitals. Ausgabe. Anzahl der rückgezahlten Obligationen Wirklich rückgezahlte Obligationen. Summe der Rückzahlung. Summe der Ausgabe. Uebermaaße der Einnahme. 1ZOOOO 143500 146962 145386 143771 142116 140418 138679 136396 135069 133193 '31275 129307 12729° 125222 I 2 ZIO 2 I209ZO II870Z H 642 I 114081 III 68 Z 109225 106706 IO4124 I01477 9876 z 95982 9 ZIZ 2 90210 87216 84 r 47 81000 77775 74-469 71031 67608 64048 60299 56660 52326 48897 44869 40741 Z6Z10 A2172 27726 23169 18499 IZ7H 8804 3774 kr. 30 45 i 5 45 30 30 30 30 r 5 45 i 5 45 i 5 30 i 5 15 45 45 45 45 -2000- -2OZ0- - 2101 - -2I54- -2207- -226z- - 2 ZI 9 - -2378- -24z6- -2498- -2560- -2624- -2690- - 2757 - -2826- - 2897 ' -2969- -ZO 4 Z- -zH 9 - -zi 98 - -A277. -3359 " 3443 " - 3529 - -z6i8° -Z708- -Z800- -3896' ' 3993 ' 4092- -4,96- -4roo- -4407- - 4518 ' -463°' - 4747 ' -4865- -4986- -51 r - 5 - 39 ' - 537 °' - 55 ° 4 ' -5642- - 5783 - -5928- '6078- -6227- - 6 z 84 - - 6543 ' -6706- ' 5 °L 3 - Bon 14 ° i —2001- - 4°51 ' -6152. —8306 -loZ'Z> —1277^ -i 5 ° 95 ' —I 747 Z —19909 —22407 —24967 -- 759 I -ZO281 — 33 °Z 3 —35864 —38761- —4173°' - 44773 ' —47892- - 51090 ' - 54367 - —61169- —64698 —68Zl6 -—72024 —75824- —79720- —83713 —87805 —92001- -96301- --100708 -105226 -109856 -11460z -119468 -122454 -129566 -134805 -140175 -145679 -151321 --57104 -l6Z0Z2 -169108 dls l^° 2000 - 40 ZO— - 6lZl - - 8305— -WZ l 2 — - 12775 — -15094— - 17472 — - 19908 — - 22406 — -24966— -27590— -Z0280- --165335 -I81719 -18626 -I94968 — 3 ZOZ 7 - —Z586z- -—Z 8760 — 41729- 44772 - 47891— -51089— 54566 — ' 57725 - 61163— 64697 —68515 —72025— 75825 - 79719 ' —85712- —87604- —-92000— —^96500— —100707— 105225— —109855— —114602—- —119467— -24453— —129565— —134824— 140174— 145678— —151320— —15710z- —163031— 169107— —175 334— 131718- —188261— —194967— 2OOOOO 60000 6l5OO 65OZO 6462O 66210 6789O 69570 71340 75080 74940 76800 68720 607OO 827IO 84780 86910 89070 91290 93570 95940 96310 100770 103290 105870 103540 111240 114000 116880 11979 122760 125880 129000 IA22I0 135540 138900 142410 145950 149580 15336° 15717° l 6 lIOO 16512O 169260 173490 177840 182280 186810 191520 196290 20II8O'' 150990 2 IOOO 0 2IOOO0 209992 210006 209981 210006 209988 2IOOI9 209976 210009 209995 209995 210007 2 I0000 210002 2 IOOI 2 2I0000 20999Z 20999I 2IOO21 2 O 999 Z 209995 2O9994 2I0OI7 2 I 0 OOZ 2O9982 2IO0I2 2I 0000 209976 210027 2I0000 209985 210009 20998I 210018 209996 209979 210020 2O9996 209997 219969 210001 210000 2 IOOI 2 210006 209979 210019 21 O 0 OI 209984 154764 kr. 30 45 15 45 30 30 30 ZO 15 45 15 45 15 30 15 fl. kr. 15 45 45 45 45 45 15 45 30 45 15 15 30 30 45 45 45 30 3° 15 45 — 7 — 19 -- 1A — 24 — 5 — 29 — 20 — 24 — 29 - 21 - 21 — 19 — 6 — 6 — 13 — 22 — 7 — 12 — 15 — 21 — 4 — i6 — 5 — ^ — 28 — 1 — 1 — 16 — 6 — 25 — 6 — 6 — 28 — 8 - 12 —- 15 - 25 — 24 — 24 — 11 — 4 — 24 — 5 — 3 — 19 55254 30 45 30 30 45 15 15 15 45 15 45 45 3 o 45 45 30 Zo 45 Zo 45 45 30 45 15 30 Zo 30 30 30 45 30 45 15 3 15 15 30 45 15 45 30 45 Zu der Beilage LI. liegen lasset, sondern den durch solchen angewachsenen Fonds, von Termine zu Termine zu einer neuen jederzeit größeren Rückzahlung anwendet , in einer beständig bis zu der letzten Tilgungs-Frist zunehmenden Proportion, die Jntereßen von Jntereßen , und wird dadurch sich um so viel wohlfeiler z» befrer-en in den Stand gesetzet. Wie beträchtlich aber diese Erspahrniß sey, wird ssch vielleicht aus dem in der Note angeführten, wenige Jahre in sich begreifenden Eirempel, deutlicher als aus nachstehendem auf eine um so viel längere Zeit hinaus gerechneten Rückzahlungs- Plane ersehen lassen. Man nimmt ein Darlehn von 432. fl. z6. kr. an ; solchem sind jährlich 100. fl. zur Entrichtung der Jntereßen zu 5. p. Lent. sowohl, als zur Abstoffung des Kapitals gewidmet, welche die gänzliche Befreyung in fünf Jahren auf die zu ersehende Weise bewirken. * B b b 2 Wäre » 4g-. h- SS- kr. Lapttal so das erste Jahr zu Z. xw c-m. aus. stehet. l 21. fl. 39. kr. Jntereßen, so zu Ende des ersten Jahres fällig sind. 4Z4. fl. 25. kr. Summe, welche der Schuldner zu Ende des ersten Jahres schuldig ist. loo. fl. —-- Erste Zahlung. 254. fl. 25. kr. Rückständiges Lapital, so das zweyte Jahr ausstehet. 17. fl. 42. kr. Jntereßen, so zu Ende des zweytenJahres von dieser Summe fällig sind. 372. fl. 18. kr. Summe, welche der Schuldner zu Ende des zweyten Jahres schuldig ist. Zu der Beilage IL. Wäre der Schuldner das ganze Lapital von 432- fi. 56. kr. fünf Jahre lang schuldig gebliedeo, so würde das jährliche Jntereße zu Z. p- Lenk. von 21. fl. zy. kr., in gedachten fünf iOO. fl. ---- Zweyte Zahlung. 272. fl. 18 kr. Rückständiges Lapital, welches das dritte Jahr aus- stehet. 13. fl. 38. kr. Jntereßen, so zu Ende des drittenJahres von dieser Summe fällig sind. 28Z. fl. Z6. kr. Summe, welche der Schuldner zu Ende des dritten Jahres schuldig ist. Ivo. fl. ---- Dritte Zahlung. 185. fi. 56. kr. Rückständiges Lapital, so das vierte Jahr ausstehet. 9, fl. 18. kr. Jntereßen, so zu Ende des vierten'.Jahres von dieser Summe fällig sind. 195. fl. 14. kr. Summe, welche der Schuldner zu Ende des vierten Jahres schuldig ist. Ivo. fl. --- Vierte Zahlung. 95. fl. -4. kr. Rückständiges Lapital!so das fünfte Jahr ausstehet. 4. fl. 46. kr. Jntereßen so zu Ende des fünften Jahres von dieser Summe fällig find. roo. fl. — - Summe, welche der Schuldner zu Ende'des fünften Jahres schuldig ist. loo. fl. --- Fünfte und letzte Zahlung, nach welcher die 432. fi. 56. kr. mitLapitale und Jntereßen getilget sind. Zu der Beylage M. fünf Jahre 103. fl. 15. kr. betragen, und ihm folglich die gänzliche Befreyung von Lapitale und Jntereßen 541. Fl. 11, kr. gekostet haben. Anjetzo ist ihm solche nicht höher als 500. fl. zu stehen gekommen, indem er nur fünfmal eine Zahlung von 100. fl. verrichtet hat. Dieses rühret daher, weil er das Interuüirium gewonnen, indem er dem Gläubiger das erste Jahr einen Theil seines Kapitals zurück gezahlt, wovon er die übrigen vier Jahre keine Jntereßen mehr zu entrichten gehabt. Ein gleiches ist bey der Zahlung des zweyten, dritten, und vierten Jahres erfolget, bis der Schuldner durch die fünfte Zahlung, seine gänzliche Befreyung von Lapitale und Jntereßen bewirket hat. Eben diese Wirtschaft wird dem Allerhöchsten Aerario durch die Anwendung dieser Rückzahlungs-Art auf das aufzunehmende Darlehn versichert. Hatte man demselben gar keinen Rückzahlungs-Fonds ausgefttzet,so hätte man nach2Z^. Jahren, da die jährlich an denen vollen Jnrereßen zu 5- p. Lent. entrichteten ZoOOoo. fl. bereits 76Z0020. fl. betragen hätten, die ganzen aufgenommenen 6. Millionen rückzahlen, mithin in allem 1Z6Z0000. fl. zur gänzlichen Befreyung anwenden müssen. Nach gegenwärtigem Rückzahlungs-Plane hingegen, wird der Staat nur 51. halbjährige Zahlungen von 210202. fl. verrichten, das ist in allem lo^Loooo. fl. abführen, und folglich eben diese Befreyung in der gleichen Frist von 2Z Jahren, mit einer Erfahrung von 2940000. fl. Mrckstellig machen. Um aber nach dieser überhaupt gezeigten Möglichkeit gedachter wirtschaftlichen Befreyung, auch die vorgeschlagene B b b g Weise Zu der Beylaqe U. Weise zu erklären, solche in Ansehung des gegenwärtigen aus Coupons-Obligationen bestehenden Darlehns ins Werk zu setzen; so giebet es nur zweyerley Arten, die Rückzahlung einer auf den Überbringer gestellten Staats-Schuld, bey welcher man mit keinen bekannten Gläubigern zu thun hat, in einer bestimmten Zeit von Jahren zu bewirken. Die erste ist diejenige, welche auf Abschlag des Lapitals geschehet, und durch Anwendung des ausgeworfenen Rückzahlungs-Fonds auf alle Theile eines angenommenen Darlehnschergestalt verrichtet wird, daß auf jede Obligation aus welcher solches bestehet, nach Verhältniß der größeren oder kleineren Summe worauf dieselbe lautet, ein gleicher Theil von Termine zu Termine rückgezahlet, und solchergestalt, die gänzliche Tilgung nach Verlaufe einer gewissen Zahl von Jahren, auf alle Theile des Darlehns zugleich und in gleicher Verhältniß bewirket wird. Solche ist in Engelland unter dem Nahmen der Annuitäten bekannt, und findet sich nicht weniger HLerselbst in Ansehung der Lameral-Ober-Lammer-Amts-Papiere eingeführet. Wollte man diese Methode auf das gegenwärtige Darlehn anwenden, so würde sie auf eben die Weise wie das Aerarium sich gegen den Baneo durch jährliche 7. P. Cent, in 254 Jahren von der ganzen Schuld befreyet,dieBefreyung des Baneo gegen jeden Jnnhaber einer Coupons Obligation, durch jährliche 7, p. Cent, der Summe worauf solche lautet, in gleichen 25 Jahren bewirken. Die zweyte, ist von der Erfindung des bekannten ^ vepAreieux , Verfassers des Lllai tur la. prodabilils äs la äures äs la vis Uumains - UNd bisher NUk blvs in Frankreich, und zwar erst seit 1749. gebräuchlich. Solche Zu der -Beilage Ge bestehet darinne, den ausgesezten Rückzahlungs - Fonds von Termine Zu Termine nur auf einige Theite eines gewissen Darlehns dergestalt anzuwenden, daß auf jeden Termin einige Obligationen ganz rückgezahlet, mithin die Jnnhaber derselben wegen ihres ganzen Lapitals auf einmal befriediget werden, die übrigen Obligationen aber, ohne einige Rückzahlung auf Abschlag ihres Kapitals zu empfangen, die Forderung derjenigen Summe worauf sie anfänglich ausgestellet worden, so Lange ganz behalten, bis sie die entweder durchs Looß, oder nach der Reihe der Numern zu bestimmende Ordnung, in der zur gänzlichen Tilgung nach denKrästen des ausgeworfenenRückzah- lungs-Fonds ftffgeseztenFrtst, nach einander gleichfalls betroffen. Nach dieser zweyten Methode also, welche man auf das aufzunehmende Darlehn angewendet, werden laut gegenwärtigen Rückzahlungs-Plans, von denen 2^0000. Obligationen von zo. fl. aus welchen solches bestehet, das erste halbe Jahr, vermittelst der in solchen zur Nückzahlnng ausgeworfenen 60000. fl., diejenigen 20OO. Obligationen, welche sich von 1, bis 2coO. numeriret finden, ganz rückgezahlet, und solchergestalt die Jnnhaber derselben wegen ihres ganzen in diesen Obligationen angelegten Lapitals, auf einmal zu frieden gestellet. Auf gleiche Weise werden das zweyle halbe Jahr, mit dem für solches durch die ersparten Jntereßen bereits auf 61500. fl. angewachsenen Rückzahlungs-Fonds, diejenigen 2050-Obligationen, welche von 2001. bis 40Z0. numeriret sind, abgestossen, und wird solchergestalt auf gleichen Fuß so lange beständig fortgefahren, bis sich durch die oben erklärte, von Termine zu Termine in einer jederzeit steigenden Zu der Leylage LI. gendenVerhältniß beständig zunehmende Vermehrung gedachten Rückzahlungs-Fonds, die sämmtlichen vorerwähnten220202. Obligationen, in denen gesezten 25z. Jahren getilget finden- Jede dieser verschiedenen Arten der Rückzahlung wäre für den Banco, dessen gänzliche Befreyung sie durch gleiche jährliche 7. P. Lent- in gleichen 254, Jahren bewirket, gleich vortheilhaft. Was aber die Jnnhabcr der Obligationen an- 1langet,so sind die Abschlags-Zahlungen denselben so unangenehm und nachtheilig, als die vorgeschlagene Rückzahlungs-Art sich in Ansehung ihrer sowohl vortheilhaft als angenehm finden läßet. Durch erste« würde z. E. jeder Jnnhaber einer Obligation von zo. fl., 254. Jahre lang, über die ihm an Jntereße» schuldigen z. p. Lent. oder 1, fl- zo. kr., jährliche g6. kr., das ist 2, p. Lent. aufAbschlag seiner Forderung empfangen , und sich folglich nicht nur ausser Stande befinden, sein bey so kleinen Theilen zurück erhaltenes Lapital aufs neue wieder anzulegen, sondern auch in denen 254. Jahren, nach deren Verflieffung er sich völlig befriediget fände, statt der angeliehenen zo. fl-, in allem nur »s. ff. »8- kr., das ist, nebst denen vollen Jntereße» , nur etwas über L--, p. Lent. am Lapitale zurück erhalten. Nach der vorgeschlagenen Einrichtung hingegen bekommt ein jeder, nebst denen jährlich empfangenen vollen Jntereße«, sein angeliehenes-Lapital auf einmal ganz zurück, und wird, da die rückzuzahlendenRumern, nicht nur gleich anfänglich vermittelst des von dem Banco z« erlassenden Rückzahlungs-Plans auf alle zi. Termine'zum voraus bekannt gemachet, sondern auch Überbein jedesmal e. Monate vor der wirklichen Rückzahlung durch die Zu der Beilage M. die öffentlichen Zeitungen angezeiget werden/solches aufs neue anzulegen, und davon aufs neue die vollen jährlichen Jntere- ßen zu ziehen, in den Stand geseyet. Wenn in Engelland die Jnnhaber der daselbst eingeführten Annuitäten die eben erwähnten Nachtheile gedachter Abschlags-Zahlungen nicht empfinden; so rühret solches daher/ weil diese Annuitäten nicht nur eine zum Umlaufe bequeme Form besitzen, sondern auch derjenige Werth, den die mehr oder weniger entfernten Termine ihrer Erlöschung auf solche setzen, nach der genauen Verhältniß der, durch jede wirklich verrichtete Abschlags-Zahlung, verursachten Verminderung desselben, dem Publico in gedruckten Tabellen vor Augen geleget wirb, mithin bey einer, Nation wo diese Gattung von Staats- Schulden so bekannt, die allgemeine freye Verhandlung der öffentlichen Papiere aber so gewöhnlich ist, ein jeder Innhaber gedachter Annuitäten alle Tage Gelegenheit findet, den vollen Werth derselben vermittelst einer im Publieo verrichteten Verhandlung anzutreffen. Bey uns hingegen beweiset der sich auf 6o. p. Cent, belaufende Rabatt den die oben erwähnten La, meral Ober-Lammer-Amts-Papiere, wie verlautet, bey gegen- wärtigen Kriegs-Zeiten erleiden müssen, wie sehr es dem öffentlichen Lredite zum Nachtheile gereichen würde, von dieser dem Staate nicht vorteilhafteren, den Privat-Personen aber so unangenehmen Art der Rückzahlung in Ansehung eines neu aufzunehmenden freywilligen Darlehnö Gebrauch zu wachem / , z-'L- -' ^ ^^ckd' ^ ^ ^ ^ W MH ^ > ' - ^ ^ '- 1 ^ - ^ ' ^ - ^ ^ , i 7 . ' , , , /' -. - - -. -51 wm . sMsz ystunE'O 77 ,. '- -V- »W»WMW>»«W>^ Beylage N. Entwurf des von dem Wanco nach erfülltem Darlehne wegen der Rückzahlung des an solchem von ihm übernommenen AntheilS zu erlassenden E d i e t e s. nunmehr» das von dem Wiener Stadt - Bane» vermöge Ediktes vom iten Novemb. 1759. eröfnete Dar- lehn von 6. Millionen erfüllet worden; so sind zu solchem, wie hiermit dem Public» vermittelst gegenwärtigen öffentlichen EdieteS bekannt gemachet wird , Hey gedachtem Baneo 4^0020. st. die übrigen 1600202. st. hingegen bey verschiedenen anderen öffentlichen Fonds eingestossen, und hat sol- chemnach ersagter Wiener Stadt - Baneo, der Allerhöchsten Gesinnung zufolge , von dem ihm anfänglich in Ansehung dieses Darlehnö eingeräumten auf die Lontribution der Lee- Pro- MW« MrckzahllMZs - Edier des Banco. Provinz N. N. augewie^nen jährlichen Funds von 420020. fl., nw ZoZooo. fl. oder 7, P. Cent, erwähnter dey Hm eingegangenen 4422220. fl. tn Händen behalten , die übrigen 112202. fl. aber, welche 7. P. Lew. der bey denen anderen öffentlichen Fonds eingeflossenen 162222a. fl. ausmachen , dem allerhöchsten Aerario zurück gestellet, um solche gedachten Fonds zu einer gleichen Bedeckung zu überlasten. Gleichwie nun diese von dem Baneo in Händen behaltene 328220. fl. oder 7, p. Lew. darzu bestimmet sind, um vermittelst einer unausgesetzten Anwendung des Überschusses den solche über die jährlich zu entrichtenden Jntereßen zu 5. v. Lew. in sich fassen, zu einer jährlichen allmähligen Rückzahlung, die Tilgung der vorerwähnten ganzen bey dem Baneo zu dem erfüllten Darlehne eingeflossenen Summe von 4402222. fl. in sz-z. Jahren zu bewirken : so hat gedachter Baneo, eines Theils in Erwägung, daß eine vorherbestimmte unbedingte Rückzahlung das sicherste Mittel sey die wirkliche Befreyung in der Vorgesetzten Frist werkstellig machen, andern Theils aber um der von ihm angestellten neuen Operation ein desto größeres Vertrauen zu erwerben, diese Rückzahlung hiermit von Termine zu Termine zum voraus ankündigen, und sich zu solcher gegen das Publicum auf das feyerlichste verbindlich machen wollen. Zu diesem Ende also findet sich gegenwärtigem öffentlichen Edikte nachstehender von dem Baneo unverbrüchlich zu beo- BeylaAe dl. beobachtender Rückzahlungs - Plan bepgefüget, welcher eines TheilS diejenige Anzahl von Rumern in sich fasset, die ge» Lachtem Banco, sein in Händen habender sich von Termine zu Termine, durch die vermittelst der wirklich verrichteten Rückzahlung erspahrten Fntereßen, in einer beständig steigenden V-rhältniß vermehrender Rückzahlungs - Fonds, auf jeden gedachter Termine bis zu erfolgter gänzlichen Abstos- sung , zu tilgen gestattet, andern TheilS aber diejenigen Numern selbst dem Publico vor Augen leget, die an jedem Termine ihre Rückzahlung zu empfangen haben. Zu dem ersten Rückzahlungs-Termine hat der Ban- co , wie aus dem eben erwähnten Rückzahlungs > Plane zu ersehen , den iten November dieses i?6oten Jahres an- gesehet, und haben an solchem diejenigen ig.65. Numern von Obligationen, die sich von No. i. bis No. 1466. inclo- üvs numeriret finden , wie die Jnnhaber derselben hiermit zu ihrer Nachricht errinnert werden , ihre Rückzahlung zu erhalten. Die an einem jeden der übrigen Termine rückzuzahlenden Rumern wird der Banco, ungeachtet sich solche nicht weniger in gedachtem diesem Edikte beygesügten Rückzahlungs - Plane dem Publico bereits zum voraus vor Augen geleget finden, zu einer besonder« Vorsicht, jedesmal ein halbes Lahr vor der wirklich zu erfolgenden Rückzahlung aufs neue bekannt machen ; im übrigen aber in Ansehung der Art der Rückzahlung alle diejenigen Feyerlichkei» ten , und Vorsehungen beobachten die sich in dessen vorangeführtem Edicte vom iten November I7Z9- enthalten finden. Lee z ückzahlungs - des zu dem vermöge Edictes vom iten Novemb. i7Z9.eröfueteu Darlchne von 6. Millionen bey dem Wiener Stadt Bancv eingefloffe- nen Antheils von 4422000 . Gulden, welcher irr 146666 . Numern von Obligationen/ jedes Numer zu zo. fl. gerechnet/ bestehet/ die in nachfolgenden Terminen und nach folgender Ordnung rückgezahlet werden. Jahre. Monate. Anzabl derrück zuzah- lenden Obligationen. Numern der rückzuzahlenden Obligationen. 1762. 1761. 1761. 1762. 1762. 176z. l76Z. 1764 . 1764- 1765. 1765- 1766. 1766. 1767. 1767 . 1768. 1768. 1769. 1769. ' 1770 . 1770. 1771. 1771. 1772. 1772. 1778 - dlovernb. lVIaze. dilovemd. dtovemb. IVlszr. dtovemd. l^ovemd. dloveenb. dliovemk. -loveind. disovemd. d^ovem^. I4ovemd. Xovemb. dtoveinb. 1466. 1504 - 1540 . r 5 80. 1618. I660. 1700. r? 44- 1786 . I8Z2. 1878. 1924. 1972. 2022 . 2072. 2126. 2176 . 22Z2. 2288. 2844- 2404. 2462. 2526. 2588. 2652. 2720 von n. i. bis 1467. — 2971. — 45ii. — 6091. —- 7709. — 9869. — H069. — 12813. — 14599. — 16431. — 18Z09. -. 20233. — 22205. — 24227. — 26299. _ 28425. — 30601. — 328ZZ. 35121. — 37465. — 39869. — 42330. — 44-857», — 47445- — 50097. — 14. 1466. 2970. 4512. 6290. 7708 . 9368. 11068. 12812 . 14598. 16430. 18308. 20232. 22204. 24226 26298. 28424. 30600. 32832. 35120. 37464. 39868. 42330 . 44856. 47444. 50096. 52816. Jahre. Monate. Anzahl -er rück Mahlenden Obliga tionen. Numern der ruckzuzahlenden Obtt gationen 1773. 1774. 1774. 1775. 1775. 1776. 1776. 1777. 1777. 1778. 1778. 1779. 1779. 1780. 1780. 1781 . 1781. 1782. 1782 . 1783. 1783. 1784. 1784. 1785. 1785. Noveireb. Novemd. Novemb. Llazr. -tovemd. dtovemd. S-lazr.- I4ovemb. lVlazr. Rovemb. lVlazr. diloveml». I4ovemb. I4ovemi>. IVIazr. -4ovcinv. -loveml». dtovemb. 2786. 28Z8. 2928. 3002. 3076. 3152. 3234. 3312. 3396. 3480. 3568. 3658. 3748. 3842. 3938. 4056 . 4138. 4240. 4348. 4454. 4568. 468». 4800. 4918. 3690. von N. bis 52817 — 55603 — 58461 — 61389 — 64391 — 67467 -" 70619 — 73853 — 77165 — 80561 — 84041 —> 87609 — 91267 — 95015 — 98857 — 102795 — 106831 — H0969 — 115209 — H9557 — 1240:1 —. 128579 — 133259 — 138059 — 142977 -- N. 55602 . 58460 . 61388. 64390. 67466. 70618. 73852. 77164. 80560. 84040. 87603. 91266. 95014 . 98856. 102794. 106830. 110968. 115208. H9556. 124010. 128578. 133258. 138058. 142976. 146666. Bey- Meylage 0. Unterricht an das Publicum. von dem Baneo vermöge Ediktes vom Iten Nov. aus- gefertigten neuen Obligationen, welche man Coupons- Obligationen nennet, und deren Modelle sich angefüget finden, sind auf den Ueberbringer gestellet, und lassen sich folglich ohne einige Leßion, oder andere erforderliche Formali- tat, von einer Hand zur andern übertragen. Um sich inzwischen in Ansehung derselben gegen die Gefahr für Dieben zu sichern; so besitzen solche die Eigenschaft sich auf die in dem Modelle O. auf dem Rücken angemerkte Weise, von ihrem Jnnhaber, sowohl an sich selbst, als an einen dritten indoffirenzu lassen. Diese indossieren Obligationen können wieder von ihrem Jnnhaber sowohl an einen andern, als aufs neue an den Ueberbringer indoßiret werden, und solchergestalt ihre anfängliche Bequemlichkeit des Umlaufes wieder erlangen. Diese dreyfache Art der Jndoßirung kann so oft wie- derhohlet werden als es der Raum des Rückens der ganzen Obligation gestattet, nach dessen Ausfüllung sich eine solche Obligation von dem Baneo gegen eine neue auswechseln lasset. Nicht weniger wird den Jnnhabern dieser Obligationen, um solche gegen die Feuers-Gefahr zu sichern, die Begünstigung eingestanden, dieselben bey dem. errichteten K. K. Depositen Beilage 0. .fiten» Amte zum Aufbewahren niederzulegen, und fich Er desfalls in dem vorerwähnten Edicte des Banco enthaltenen Bequemlichkeiten thetlhafftig zu machen. Es lauten diese Obligationen auf die viererley gleichen Summen von oo. 120. 600. und 1200. si. und find nach sol- chen, wie aus denen angefügten Modellen zu ersehen, auf eine beym Anblicke kennbare Weise unterschieden. Die sämmtlichen Obligationen find unter einem einzigen gleichen Dato, dem tten November gegenwärtigen Jahres, ausgefertiget. Die Jntereßen derselben, welche von diesem gleichen Dato zu laufen anfangen, werden bey denen beyden kleineren Gattungen von zo. und 120. fl. alle Jahre, das ist jedesmal den iten November , bey denen beyden größeren Gattungen von 600. und 1200. fl. hingegen alle halbe Jahre, das ist den 2ten May und rten November jeden Jahres ausgezahlet. Jede Obligation von gleicher Gattung besitzet bey diesen gleichen Summen, diesem gleichen Dato, und dielen gleichen Zahlungs-Terminen derJntereßen, auf jeden Tag im Jahre einen gleichen Wehrt, welcher aus dem zusammengesetzten Be§ laufe des gleichen Lapitals worauf fie lauten, und der von ihnen verfallenen gleichen Jntereßen bestehet. Dieser Merth, welchen man den Werth des Tages nennet, und welcher auf jeden Tag im Jahre in ungebrochenen Summen und wirklichen Münzen zahlbar ist, findet fich in der angefügten Tabelle für das ganze Jahr vor Augen geleget. Die Jntereßen dieser Obligationen, werden nicht auf die gewöhnliche Weise gegen eine von dem Jnnhaber auszustellende Qui> Unterricht. Quttun-, sonder« gegen bloße Einlieferung'der denselben an« gefügten Intereßen-Scheine erhoben, deren einer nach dem andern, in der Maaße wie der Termin sich einfindet auf welchen solcher lautet, abgeschnitten, und dem Laßirec statt einer Quitung eingereichet wird. Es werden solche nach ihrer Verfallzeit nicht nur sowohl hier zu Wien bey der Hanpt-Laße des Baues, als bey dessen Haupt-Administrationen in denen verschiedenen Provinzen baar ausgczahlet, sondern auch in allen öffentlichen Laßen ohne Ausnahme, in den gestimmten Teutschen Erblanden sowohl als-in Ungarn, nicht nur an Zahlungsstatt angenommen, sondern auch nach denKräften dieser Laßen, in baare Münze nm- gesetzet. Wenn sich dieseObligationcn von ihren Intereßen-Scheinen gänzlich entblößet finden; so werden solche von dem Banco gegen neue mit einer gleichen Anzahl von Intereßen-Scheinen versehene Obligationen ausgewechselt,- wie nicht weniger jede beschädigte Obligation der Begünstigung genießet, sich bey dem Banco gegen eine neue auswechseln zu lassen. Jede Obligation ist mit ihrem besonder« Rumer »er, sehen, und können sich folglich nicht zwey Obligationen von gleichem Rumer vorhanden finden; diese Numern folgen in der arithmetischen Ordnung auf einander, von di", i. bis 8". 20°°°°,, als welches das letzte ist so in Ansehung des gegenwärtigen Darlehns ausgestellet worden. Die Obligationen von zo. fl. stellen eine Obligation, die von 120. fl. vier Obligationen, die von 602. fl. zwanzig Obligationen, die von 1200. fl. aber vierzig Obligationen vor, Ddd und Beilage O. «nd werden daher diese letzteren drey grössere» Gattungen von Obligationen , mit so vielen nach einander folgenden Rumern bezeichnet als fle die Summe von zo. fl. in sich fassen , von welchen Numern jedoch , mit gänzlicher Übergehung der Mittlern, nur das erste und letzte angemerket wird. Mit denen ausgelassenen Zwischen - Numern wird keine andere Obligation bemerket. Wenn sich zwey Obligationen von gleichen Numern vorhanden finden, so ist eine derselben, ingleichen jede Obligation die ein höheres Rumer als No. 200020. führete, für falsch zu achten, und hat derjenige der solche im Publico entdecket , und dem Baneo darbringet, von diesem Fonds, nebfl Ersetzung des Werthes der beyden dargebrachten Obligationen, eine Belohnung von roo. fl. zu erwarten. Die Sicherheiten gegen die Verfälschung dieser Obligationen , das ist die Kennzeichen dieBchrn von den' falschen zu unterscheiden , sind aus denen angefügten Modellen zu ersehen. Auf die Verfälschung ist vermöge Allerhöchsten Patentes vom iten November, die Todes - Strafe, auf die Entdeckung der Verfälscher hingegen eine von dem Baneo abzureichende Belohnung von 10202. fl. gesetzet. Diese Obligationen von der neuen Gattung werden denen Darleihern, die solche verlangen, gegen die von ihnen dargebrachten Summen, nicht nur hier zu Wien bey der Haupt-Laße des Baneo, sondern auch bey denen Haupt-Administrationen desselben in denen Haupt-Städten der verschiedenen Provinzen, und selbst in allen kleinen Städten vcr- nr e r r rch t. vermittelst der Magistrate, zu dem vorerwähnten Werthedes Tages hinausgegeben. Wer demnach eine solche Obligation zu erhalten suchet, hat dafür über den Werth des anzulegenden Kapitals, den Belauf der verfallenen Jntereßen, das ist den in der angefügten Tabelle nach dem früheren oder später» Dato der Darbringung angezeigten geringer» oder höheren Werth zu entrichten, welchen er dadurch wieder ersetzt erhält, daß ihm an dem nächstfolgenden Zahlungs-Termine, ungeachtet der kürzeren Zeit die sem Kapital ausgestanden, die vollen jährlichen oder halbjährigen Jntereßen von dem Banco au.sgezah- let werden. Denenjenigen so diese Koupons - Obligationen nicht ausdrücklich begehren, werden Obligationen von der bisher bey dem Banco gewöhnlichen Form ausgefertiget. <>, Denen Darleihern, welche ihr Geld in den ersten dreym Monaten nach Erlassung des Banco - Edietes darbringen, wird eine Premie oder ein Nachlaß von 5. p. L., denen aber, die solches in dem zweyten Viertheiljahre anleihen, eine Premie von 2, p. L. eingestanden, dahingegen diejenigen, welche sich erst nach einem halben Jahre anmelden, keine Premie mehr zu erwarten haben. Es werden die Einlagen zu dem gegenwärtigen Darleh- ne nicht nur bey dem Banco, sondern zugleich bey allen verschiedenen übrigen öffentlichen Fonds, den Ständen der gesummten Leutschen Erblande, der Ungarischen Hof-Kammer, dem Steierischen Lamerali, dem Stadt-Wienerischen-Ober- Kammer - Amte, mit der Begünstigung einer gleichen Premie D d d 2 ange- Beilage 0. angenommen, wobey jedoch bis jetzo von diesen Fonds M ne Coupons-Obligationen, sondern bloße Obligationen von der bisher bey ihnen gewöhnlichen Form, angeboren werden. Die von dem Baneo ausgestellten Zahlungs- Papiere sind mit folgenden Eigenschaften versehen. Sie sind auf den Überbringer gestellet. Sie lauten auf die dreyerley verschiedenen Summen von 5. 10. UNd 20. fl. Sie sind nach solchen, wie aus denen angefügten Modellen zu ersehen, in ihrer äußerlichen Form auf eine bey dem Anblicke kennbare Weise unterschieden. Sie sind insgesammt unter dem einzigen gleichen Dato vom iten November dieses Jahres ausgefertiget. Sie finden sich nach der arithmetischen Ordnung i, 2, z, 4, u. s. ft numeriret. - ^ Sie bestehen in 637500. Papieren, unter welchen sich ZOOOOO. von A. fl., ZOOOOO. von IO. fl., undZ7Zoo. von 20. fl. befinden, und ist folglich N". 637500. das letzte so von solchen ausgestelket worden. Sie finden sich nach denen angefügten Modellen, mit eben denselben Sicherheiten gegen die Verfälschung wie die vorgedachten Coupons ^Obligationen versehen, und durch eine gleiche Premie gegen doppelte oder höhere Numern gesichert. Die beschädigten Zahlungs-Papiere werden von dem Baneo gegen neue unter gleichem Nimm ausgewechselt. Es sind diese Papiere, vermittelst Allerhöchsten Patentes vom iten November, zu einer Münze des Staates erkläret, und ist 44iikerrrchr. ist ihre Annehmung unter den Privatpersonen in allen Zahlungen die nicht unter 5. fl. betragen, Hey Versagung gerichtlicher Hülfe geboten. Sie werden in allen öffentlichen Lassen ohne Ausnahme, in den gejammten Teutschen Erblanden sowohl als in Ungarn, an Zahlungsstatt angenommen. Sie werden zu Entrichtung der Hauptmauth in denen Haupt-Städten der verschiedenen Provinzen, wie auch zum vierten Theile der von denen Böhmischen, N. O. und Mährischen Ständen abzuführenden freyen Lontribution nothwen- dig erfordert. Zur Bequemlichkeit derjenigen, welche diese Hauptmauth zu entrichten haben, wird auf jeder Hauptmauth selbst eine beständige Tasse in diesen Papieren gehalten, wo ein jeder die erforderliche Menge derselben gegen baare Zahlung erhalten kann. Die zur beständigen Ergänzung dieser Tasse erforderlichen Papiere, werden von den Beamten jeder Hauptmauth alle Tage auf denen in allen Haupt-Städten der verschiedenen Teutschen Erblande errichteten Börsen eingehandlet. Nicht weniger wird auf diesen Börsen von denen Beamten der Böhmischen, N. O. und Mährischen Stände, welche von den Lontribuenten die Entrichtung des vierten Theils der Lon- tribution nicht nothwendig in Papiere erfordern, die ihnen an diesem vierten Theile abgängige Menge von Papieren aufgekaufet. Zur Erleichterung des Umlaufes dieser Papiere sowohl, als der vorerwähnten Toupons - Obligationen unter den Privatpersonen , finden sich auf gedachten Börsen gewisse von dem Ddd z Mer- Beylage O. Allerhöchsten Aerario besoldete Sensalen angestellet, welche ihre Dienste unentgeltlich verrichten, und dis Verhandlung der er- steren, zu dem vollen Werthe worauf sie lauten, der letzteren hingegen zu ihrem Werthe des Tages befördern. Es werden diese Zahlungspapiere nicht nur bey dem Baneo , sondern bey allen verschiedenen öffentlichen Fonds in den gesammten Erblanden, zu dem eröfneten Darlehne, zu dem ganzen Belaufe der anzuleihenden Summe angenommen. Sie werden in denen Städten wo Börsen vorhanden sind, zur Hälfte aller zu gedachtem Darlehne bey irgend einem Fonds anzulegenden Summen, notwendig erfordert. Die auf diese Weise bey irgend einem öffentlichen Fonds zu Darlehnen eingefloffene Papiere, werden alsobald, in Gegenwart des sie darbrtngenden Darleihers zerrissen, und solchergestalt getilgt_ _ - Mt denen bey irgend einem öffentlichen Fonds zu Darlehnen eingeflossenen baaren Geldern, wird ein gleicher Belauf von Zahlungs-Papieren zur Tilgung eingewechselt. Die getilgten Zahlungs-Papiere werden von Monate zu Monate in dem M. B. Deputations-Hause öffentlich verbrannt. Mit dem erfüllten Darlehne von 6. Millionen, werden alle Zahlungs-Papiere aus dem Umlaufe gebracht. Die sämmtlichen in Ansehung dieses Darlehns ausgestellten Obligationen, werden vermittelst eines ihnen über die vollen Fntereßen zu z. xro Orw zugeeigneten jährlichen Rückzahlungs-Fonds von 2, pro Oent, nach und nach in halbjährigen Terminen in der bestimmten Frist von 25^. Jahren rückgezahlet» > Bey ^ttterrichr. Bey denen von dem Vanco ausgestellten Loupons-OblL- gationen wird die Rückzahlung nach der Reihe der Numern verrichtet, und von No. i. der Anfang gemachet. Die rückzuzahlenden Numern werden dem Publico jedesmal ein halbes Jahr vor der wirklichen Rückzahlung, durch die öffentlichen Zeitungen angezeiget werden. Jeder Jnnhaber einer Obligation, dessen Numer die Rückzahlung zu empfangen hat, ist solche an dem gesetzten Termine zu suchen angehalten. Daferne er dieselbe zu erheben verabsäumet, und sich die Jntereßen auf seine annoch inHänden habendeJntereßemScheine noch ferner auszahlen lastet, so werden ihm diese zu viel entrichteten Jntereßen, zuletzt bey der endlich zu empfangenden Rückzahlung, an dem Lapitale abgekürzet. Durch diese notwendige Rückzahlung, welche ein jeder gezwungen ist auch wieder seinen Willen anzunehmen, wird Niemanden die Notwendigkeit aufgeleget, den nach solcher bestimmten Termin der Tilgung seiner Obligation abzuwarten , sondern vielmehr einem jeden das Recht Vorbehalten, sich der eingestandenen drey monatlichen Aufkündignngs-Frey- heit dienen, um seine Rückzahlung zu jeder Zeit wenn er es ^ gut befindet, zu empfangen. Z» * Diesem Unterrichte an das Puhlicum werden die Modelle der vierer- ley Coupons - Obligationen des Vanco, nebst der Tabelle über den ' Werth des Tages, und denen drepfachen Modellen der Zahllmgs- Papiere, als Beylagen angefüget. Zu der Beylage ^NAan hat in -er Beantwortung des 28sten Einwurfes/ p. 163. t^rÄuberhaup? unter denen Mitteln sich einen Rückzahlungs-Fonds zur rmachret. ' Tilgung der wahrend des Krieges aufgenommenen Schulden zu verschaffen/ anreizende Lotterien in Vorschlag gebracht. Dw Ursache warum man dieses Mittel für vorzüglich geachtet/ ist in den Vortheilen zu suchen / die eine Lotterie, insoferne solche nicht durch Fremde sondern durch Einheimische / nicht durch Privatpersonen/ sondern von dem Landes - Fürsten selbst unternommen wird/ ihrer Natur nach sowohl den Finanzen, als dem gesammten Staate verschaffet. An sich selbst sind die Lotterien, so viel die Unterthanen an- langet, alö^MrkywMM- AM welche Niemanden zur Last gereichet, zugleich aber den Vortheil mit sich führet, daß solche insonderheit die Reichen betrift, welche bey denen gewöhnlichen Auflagen gemeiniglich in einer niedrigeren Verhältnis; angesetzet werden. Nehmen Auswärtige an solchen Theil, so bringen sie die entgegen gesetzten Wirkungen von denenjenigen hervor, die gewöhnliche Finanz-Mittel veranlaßen. Bey einem jeden dieser letztem Aehet sich der Staat genöthiget, denen teilnehmenden Fremden, in denen ihnen zu entrichtenden Jntereßen, einen reinen Gewinn zufließen zu lassen; da hingegen bey Lotterien, welche ihrer Natur nach dem Unternehmer vortheilhaft sind, der Staat als Unternehmer auf die fremden Spieler in die Langein eben derjenigen lau einer Wotterie Welche jährlich zu wiederhohlen wäre. iesc Kottme bestehtt aus 250,000 Goosm, und ist in fünf Nassen eingetheilet: Die ganze Einlage ist 50. Fl. für jedes Zettel, davon 14. Fl. lmr erleget werden, von denen übrigen z6. Fl. aber Lreöit gegeben wird, welchemnach die Einlage in z z 00,200 Fl. baar,und 9000,000 Oeätt, zusammen in 12,500,000 bestehet. Me Masse Einsaz 4. Fl. baar, 8. Fl.Orsäit. I l I I i 20 2 Z ZO — — 60 - -- 80 — — 240 — ZOO - '- IOOO —- ZOOO -— ZOOO -— -- IOOOO - -— Z0000 ZOOOO 20000 IZOOO 10000 20000 ISZOO 7 Z 00 4000 Zyoo 4400 10800 I7Z00 20000 z6ooo Zoooo kremttN L ZOOO für das erste Looß - 4000 vor und nach Zoooo - ZOOO ZOOOO - 2000 — --» --» 20000 ZI 1600 ZOOO 8000 6000 4000 2 - 1 ZOO --« -— — IZOOO —' ZOOO 2 - 1000 — — IOOOO -- 2000 40 - ZOO -. — — 1000 -— 12000 1005 1 -d- -— ZZi6oo üettc Nasse Einsaz 5. Fl. baar, r 5. Fl. Oreäit. L I I I 1 2 3 Z 5 '30 Zo 70 80 240 Z 30 1000 2000 6000 — 1000 — —- — 7Zoo — — -— ZOOO -— —- -- 2 ZOO — — — 1000 — —- — 2 ZO — —< 100000 Zoooo 40000 2 ZOOO 20000 20000 22000 2 ZOOO 12500 ZOOOO 7520 7000 4882 12000 ' I 8 ZZ 2 20000 ZOOOO 60000 IOOOO 1 L 2 - 2 - 2 - 2 - 2 - 4 - 6 - 10 - IO - 60 - kremien IOOOO für das erste Looß 6 ooo vor und nach 100000 - - -— ZOOOO 'Zööo' 4000 ZOOO 2000 IZOO IOOO 7 Z 2 ZOO 300 -— 4 OOOO — 2 Z 00 O — 20000 — IOOOO -- 7500 — ZOOO -- 2 ZOO -— IOOO §04932 IOOOO I 2 OOO IOOOO 8 ooo 6 ooo 4 .OO 0 6 ooo 6 vO 0 7 Z 0 S ZOOO I 8 OOO IOIOI ^ — --* Z 97 M 2 Frey ohne allen Cinsaz » I — 25200 ^ II HH H 5 5 ftey ohne Einsaz Summa der Einnahme — 12502000 Abzug der wahren Ausgabe 11996964 Gewinn der Lotterie 503226 -— e >— 8 ZO 2 OOOO - 1Z 5000-70 ZOOOOO 200000 150000 IO0O0O 100000 80000 ^0000 6 OO0O 80000 40000 60000 Z7O00 80000 100000 112500 4 OOO0 9948920 11558920 10000 4OOO0 25000 16000 12000 20000 16000 I2OO0 10000 16000 12000 24000 15000 48000 2 — —- 4 — — 12 — — i5 -— -— 80 — — 200 — - 450 — — 500 -— -, 24872z — -- 2500000 -— —' 50000 40000 Z5000 Z00O3 2OOO0 1000 500 25O 80 40 1 2 2 2 2 4 4 4 4 8 8 24 Zo 160 kremis für das erste Looß L — L 2000 vor und nach 300000 I2Z00 8000 6000 5000 4020 ZO00 2500 2000 IZ00 1000 Z20 ZOO 200000 IZOOOO IOOO00 50002 40000 Z5OO0 ZOOOO 20000 I0O00 5000 2520 1000 — - 252255 5umma der Arrsgabe - :bzug der io. xw Lento »-— M— 252812 295200 Z5l6O0 5974 Z 2 H8Z4920 — 13329962 -— 1332096 ^ 11996964 la» der fünften Henn die Motterie aus 300,000 Moosen von gleichen Kinsaz zu 50. Fl. bestehen soll, wobey die vier ersten Llassen, wie in voriger Lotterie, verbleiben. Welchemnach zu der Einlage 4209000 Haar, und 10800000. Orecüt, zusammen 15000000. erfordert werden. . '7 6 — — 2 — 2 — — 11 — — 12 — — 15 — — 87 — - LOO — 4^0 — — 509 —. —. 298694 —. ZOOOOO -- . 1 kremion ä 2 — — 8 -- E 8 -- — 24 —- — Zo -- — 160 -— — —' —- .- IOOOOO —' — —' ZOOOO - '— '— 40OOO - ZZOOO —- — —' ZOOOO —, >- 20OO0 >—- -— - ' IOOOO - - -- ZOOOO — — — ' 2 ZOO -7- — -— . IOOO 4-. .—- .— —' 2Z0 loOOO Fl. für das erste Looß 2 OOO 0 vor UNd Nach ZOOOOO 12 ZOO - - - 2 OOOOO gOOO —' 60OO —- ZOOO - 40OO —- ZOOO - 2 OOO - r ZOO ^ IOOO -— ZOO - ZOO — IZOOOO IOOOO0 ZOOOO 4OOOO ZZOOO 2OOOO 4 OOOO 2 ZOOOOO 2OO2OO IZOOOO 2 OOOOO ZOOOOO 8OO0O 7OO2O 60OOO 8OOOO 1 IOOOV 6OOOO Z 7 ZOO 87OOO IOOOOO II 2 ZOO 4 O 72 O HY 4776 O 14336640 IOOOO ' 4OO0O 2ZOO2 l6OOO I2OOO 2OOOO l6OOO ' I2OOO IOOOO z? für das letzte Looß 2OOOO IOOOO ZOOOO 2 ZOO IOOO ;OO2Z6 16222 I 2 OOO 24 OOO IZOOO 48 OOO 57 t l a n z. 14612697 Annahme iusgabe Anzahl der Llasieii^ "Loose Elnsaz Belauf Haar Lredlt 1 —' — ZOOOOO 2 — 6 — 2 — -— ä" — - — -7 ^ Z - - ä° - 4 - 8 - 4— — — 15 - 5 ftey ohne allen Elnsaz 2400002 ZOOOOOO Z6OOOOO 6OOO2OO Summe der Einnahme — — iZOOOOOO Abzug der wahren Ausgabe — 14496964 Gewinn der Lotterie 505036 Anzahl der Llassen Gewinn, u. ?rem. 1 2 3 4 5 IOOZI - IOOZ 1 — IOOZI - IOOZI - ZVO2Z6 — Belauf 252810 29Z2OO ZZl6vO Z 974 ZO 14612697 Summe der Ausgabe - Abzug der io pro omo Wahre Ausgabe — -— - i 6 iO 77 Z 7 161O77Z 14496964 Zu der Beilage ?. Men Verhaltniß gewinnet, in welcher ihm die ganze Lotterie einen Gewinn versichert. Diese verschiedenen Vortheile sind bey dem jetzigen in unseren Diese Vorteile Erblanden privilegirten L.otto äi Oenua keinesweges anzuttef- g^n ^otto^/oe- fen. Solches wird durch Unternehmer bestritten,welche dem Staate ^^ncht anzu- nur eine gewisse bestimmte Summe von ihrem unbekanntenGewin- ne entrichten, den solcher ganz zn ziehen sich im Stande befände, wenn gedachtes Lorro unmittelbar für dessen Rechnung unternommen würde. Diese Unternehmer sind Fremde, sie ziehen folglich den Gewinn den sie machen, zur Verarmung des Staates aus dem Lande, und zwar um so viel mehr, als keine Auswärtige an diesem Lorro Theil nehmen, mithin gedachterGewinn bloß als eine Auflage auf die Einheimischen anzusehen ist. Zudem betritt dasselbe nur die niedrigen LLaßen von Einwohnern, indem einsichtige Personen wegen der Kenntniß seiner Nachtheile an solchem wenig Antheil nehmen; es ist demnach als eine wahre Auflage auf die Armuth zu betrachten. Da endlich das diesem Lotto ertheilte Privilegium ausschließend ist, so werden andere Lotterien neben demselben zu bestehen verhindert, welche sowohl in Ansehung des Aerarii als des gesammten Staates ersprießlichere Wirkungen Hervorbringen würden. Auf den Fall also, da Jhro Kays. Königl. Majestät nach Auf den Fall der Erlöschung gedachtenPrivilegs in Ansehung dieses Lotto, welches NmÄ/co sich mit noch vielen andern in dessen Natur gegründeten Nach- wird eine zwiefa- ^ ^ - ^ che Gattung von thmen begleitet flndet, eme Abänderung vorzunehmen geruhen Lotterien vorge- sollten, so wird eine zwiefache Gattung von Lotterien in Vor- schlag gebracht. E ee Die Zu der Beilage k. ' Die erste, welche wie gedachtes Lorr- größten Theils nur die niedrigen Llaßen von Einwohnern angehet/ ist bestimmt solches zu ersetzen/ und dem Aerario diejenige Summe so dasselbe bisher eingetragen/ zu vergüten. Die zweyte betrift die Reichen und die Fremden, und hat zur Absicht durch ihren eintragenden beträchtlichen jährlichen Gewinn, dem Allerhöchsten Aerario einen neuen zu einem Rückzahlungs- Fonds anzuwendenden Zweig von Einkünften zu verschaffen. Die ttsteGattung Soviel die erste Gattung der vorzuschlagenden Lotterien an- mung der kleinen langet; so ist solche eine Nachahmung derjenigen kleinen Fran- ttrien."^^^^ zösischen Lotterien/ welche durch ihre geringe Einlage alle verschiedene Llaßen von Einwohnern, biß auf die niedrigsten, in den Stand setzen an solchen Theil zu nehmen, zugleich aber die doppelte Eigenschaft besitzen, daß sie eines Theils, bey dem jederzeit m Verhältnis; der ganzen Einlage festgesetzten Gewinne des Unternehmers, diesen Unternehmer nicht wie das eben erwähnte Lotto, der Möglichkeit einen Verlust zu leiden aussetzen, andern Theils hingegen, da ihre zu verrichtende Ziehung nicht wie bey denen gewöhnlichen Lotterien von der Erfüllung eines gewissen voraus angekündigten Einlags-Fonds abhänget, gedachten Unternehmer gegen die Nachthetle unerfülter Lotterien sichern. Von dieser Gattung von Lotterien finden sich zu Paris drep verschiedene unter dem Nahmen Lotterie äe 8r. Suipics, äs 1'HopitLl äes trouves , A äes OommunLutäs Ueli- Zieu1e8 errichtet. Ihr Einsatz ist i. Z-ivre (24. kr.) für jedes Billet. Die Anzahl ihrer Gewinne ist in Ansehung der Anzahl ihrer Billets sehr geringe, der Belauf der so größer ren als kleineren Gewinne hingegen, in Verhältmß dieses Einsatzes Beschreibung die ser Lotterien. Au der Beylage?. ßes sehr beträchtlich. Ihr Plan wird nicht zum voraus entworfen^ die Anzahl der Billets, der Belauf der gesummten Einlage folglich, wird nicht zum voraus bestimmet. Es wird blos ein Tag zur Schließung dieser Einlage angesetzet, sodann aber nach dem sich ergebenden wirklichen Belaufe derselben, ein Plan verfertiget, welcher sowohl die eigentliche Anzahl als den Belauf der Gewinne nach einer gewissen Verhältniß mit dem ganzen Fonds gedachter Einlage festiget, uyd dem Publico erst ngch verrichteter Ziehung, zugleich mit dem Verzeichnte der Numern die einen Gewinn erhalten, bekannt gemachet wird. Jede dieser drey Lotterien wird alle Monate wiederhohlet, und sind die Ziehungs- Termine derselben dergestalt vertheilt, daß zu Paris alle zehn Tage die Ziehung einer solchen Lotterie vorgenommen wird. Der Abzug den sich diese Lotterien zueignen ist 15. p. T., und ergiebet sich folglich, daß solche ungeachtet des mäßigen Belaufeö ihrer Einlage, wegen ihrer eben erwähnten öfteren Wiederholung, einen ziemlich beträchtlichen jährlichen Gewinn verschaffen. Die Liebe und das Vertrauen, so sich dieselben bey dem Publico erworben, ist daraus abzunehmen, daß sie sich bereits seit mehr als zo. Jahren beständig z6. mahl im Jahre wiederhohlet finden. Um dem Leser von dieser Gattung von Lotterien einen deutlicheren Begriff zu machenso Will man einen wirklichen Plan derselben als ein Erempel beyfügen. Es ist solcher von derjenigen Ziehung die den loten Julij 1752. für das Koxital äes LnLns trouves V0WN0MMeN worden» Au dev Beylage p. Belauf der Einlage, zu r. Liv. für jedes Bittet. 198200. L.iv. Verthetlung der Gewinne. Belauf. Gewinne 1, von i. - ' 18 . - LZ. - I. - H 44 . ^ H88- I.!V. - - - - 18222. s - -- - r s 6202. s - --.-- --.»- - - » r - - 4 - - r 1222 . - - Z2O. - - 400« - S Ivo. S - Liv. s s s s 18222. - r - - 6222. - - - - 18222 . - - - - ILZ 22 . 4 - - - 422. SS-« 114422. Abzug von rZ. p. L. auf die gesammtt Einlage. I 68 Z 22 . 29722. 198222 . Einführung der. Wollte man also diese Art von Lotterien in den hiesigen Erbten Erblanden e einführen- so könnte man solche von dem Wiener Stadt- bgen rblan en. oder einem andern in Lredit stehenden öffentlichen Fonds unternehmen lassen. Die Haupt - Einlage wäre hier zu Wien zu eröfnen, wie auch die Ziehung Hierselbst und zwar mit der größten Publicitat zu verrichten. Um aber den Einlags-Fundum zu vergrößern/ und sich solchergestalt eines desto größeren Nutzens von diesen Lotterien zu versichern; so waren in allen Haupt-Städten der verschiedenen Leutschen Erblande vermittelst der Magistrate gleiche Einlagen zu eröfnen. Vielleicht könnte man nicht weniger in Lenen Niederlanden,nicht nur zu Brüßel, sondern auch in andern beträchtlichen Städten/ ingleichen in Welschland, zu Mayland/Mantua, re. Lollecteurs anstellen; und endlich sogar einen Versuch in Lenen vornehmsten Reichs-Städten machen. Die Ziehungen wären von 14. Tagen zu 14. Tagen, jedoch dergestalt festzusetzen, daß die Ein Zu der Belage Einlagen zu jeder Lotterte 14. Tage vor der wirklichen Ziehung derselben geschloffen würden, um die erforderliche Zeit zu gewinnen, sich von denen in den entfernten Städten angestellten Kollekteurs den Belauf der wirklich geschehenen Einlagen einsenden zu lassen, und darnach den zu entwerfenden Plan einzurichten. * Der Einsatz für jedes Billttkönnte auf 20. kr. ** hiesiger Münze gefttzet werden. In Ansehung der Anzahl sowohl als des Behufes der auszutheilenden Gewinne, könnte man ungefehr eben dieselbe Verhaltniß, wie bey dem vorangeführten Französischen Plane beobachten. Würde z. E. das größte Looß, nach der durch den Belauf der gesummten Einlage zu bestimmenden Proportion, 5O00. fl. ausmachen -- so könnte man die geringsten Gewinne auf 25. fl., die mittleren aber ebenfalls in derjenigen Verhaltniß wie Hey gedachtem Plane ansetzen. Es ist kein Zweifel, daß man sich von diesen Lotterien abseiten des Publici eine eben so günstige Aufnahme wie solches dem vorerwähnten Lorro bezeiget, zu versprechen hätte. Der Gewinn oder Abzug den sich erftere zueignen, ist viel weni- Eee z ger * Würde z. E. die erste Lotterie den iten Januarii eröfnet; so wäre ihre Ziehung den iten Februarii zu verrichten, die Einlage zu derselben aber nicht länger als bis den r4ten Januarii anzunehmen. Den iZren Januarii wäre die zweyte Lotterie zu eröfnen, welche den iZten Februarii zu ziehen, zu welcher aber die Einlagen Nur bis den letzten Jan. anzunehmen seyn würden. ** Dieser an sich selbst so mäßige Einsatz könnte noch dadurch vermindert werden, wenn sich vier oder noch mehrere Personen eiuverstünden einLooß mit einander zu theilen, und solchergestalt die Einlage zu diesen Lotterien eben so niedrig wie bey dem Lotto äl Oenua herunter setzten. Au del: Beilage p. §er beträchtlich; * sie werden nicht von einer Privatperson som dern von einem öffentlichen Fonds untetnommm, der sich bereits in dem Besitze des größten Vertrauens befindet; es ist endlich die Austheilnng der gelammten nach dem zu nehmenden Abzüge von i z. p. L..-übrig bleibenden Einlage, M nochrvendig auszuzshlende Gewinne festgefttzet, dahingegen bey dem Lorro sich der Fall sehr wohl zutragen kann, -aß bey einer noch so beträchtlichen Einlage, sehr wenige und selbst gar keine Spieler , einigen Gewinn erhalten. In dieser . - i., Be- * Da sich wenig Personen finden, welche von der Ausrechnung desl-otto OenuL die gehörige Kenntniß besitzen; so hat man nachfolgende aus dem Oalcul äs la. Lotterie äs K.0M6 gezogene Tabelle von dun Gewinne oder Abzüge den sich solches zueignet, beyfugen wollen, in welcher man zugleich die Verschiedenheit dieses Gewinns bey denen zu Rom und in den Hiesigen Erblanden verrichteten Ziehungen anmerket. Verschiedene Arten von Gewinnen. TtkmtoLemx,. Lür. Rom. ^mbo. Summe, welche demgnvinnen- denSpieler nach der Wahrscheinlichkeit seines Spieles für eins so er eingesetzet, gezahlek werden sollte. 18 YO 422i- II748 Summe, welche dem gewinnenden Spieler nach dem Versprechen der Lotterie für eins so er eingesetzet, wirklich gezahlet wird. zuRom zuWien 66^ 266s Zl42^ 14 67 240 4820 Summe, welche der Spieler von iw. die er nach der Wahrscheinlichkeit seines Spieles empfangen sollte, nur wirklich empfängt zuNom 74^ 74/7 66^ 4M zuWien m? 74 z W?- 42 ;^ Summe, welche die Lotterie von jedem iw. so sie einem gewinnenden Spieler auszahlen sollte, für sich behält. zu Rom, zuWien 2M 2Z§§ ZM 56 /°- 22 z- 25 z 40 ^ 59 /» Zü der Beylage ?. Betrachtung also, und in Erwägung des Umfanges den man sich diesen Lotterien durch die an so vielen Orten zu gleicher Zeit anzustellenden Lollecturen zu verschaffen vorgeseßet, scheinet es, daß man sich mit einer ziemlichen Gewißheit versprechen könne, durch ihre so vielmale im Jahre anzustellende Wiederholung, dem Aerario einen der Ertragniß gedachten Lor, rs , zu dessen Ersetzung sie bestimmet sind, wenigstens gleichen jährlichen Gewinn zu verschaffen. * Ich schreite zu den Lotterien von der zweyten Gattung. Myte Gattung Von solchen bringet man zwey verschiedene Plans in Vorschlag, """Lotterien, aus welchen man entweder einen zu erwählen , oder beyde derselben" Wechselsweise zur Ausführung zu bringen, höherem Ermess ftn anheim stellet. Wir wollen die Übereinstimmung sowohl als die Verschiedenheit derselben besonders aus einander setzen. Der erste Plan enthalt 250020. Loose oderBillets und ist Erklärung Hessin 5. LLaffen eingetheilet. sien Plans. Die Einlage ist für jedes Villet in der ersten Llaße ?. fl., in der zweyten io. fl., in der dritten 12, fl., in der vierten 20. fl/, in allem in denen 4. ersten Klaffen Zo. fl. . Die * Die Summe, welche die Unternehmer des jetzigen Lotto dem Staate jährlich entrichten, belauft sich ungefehr auf 140220. fl. Um solche durch die vorgefchlagenm Lotterien, bey welchen das Aerarium einen Abzug von rZ. p. L. zu nehmen hatte, heraus zu bringen, wäre eine jährliche Einlage von ungefähr 935020. fl. das ist für jede der 24. im Jahre, angestellren Ziehungen, eine Einlage^' von ungefehr 39202. fl. erforderlich. Zu der Beylage k. Dir fünfte Ttaßr ist frey ohne allen Einsatz; und kommt folglich jedes Loos! für alle 5 » Llasftn in allem auf Zo. fl. z« stehen. In dieser Lotterie find lauter Gewinne und keine Fehler anzutreffen. In der ersten Llaffe ist die Anzahl der Gewinne 10051., in der zweyten 12251., in der dritten 10051., in der vierten ioioi.,in der fünften aber 152255. Es werden also denen 250000. Spielern, da alle 250002. Loose von der ersten Llaffe in die andere, von der andern in die dritte, von der dritten in die vierte, von der vierten in die fünfte gehen, in allem 260509. Gewinne ausgctheilet, und hat sich folglich nicht nur jedes Looß seines besonderen Gewinns zu versichern, sondern eS bleiben noch 10509. Gewinne übrig, welche einem jeden Spieler, bey der ihm verschalten Theilneh« Ming an den Gewinnen einer jeden Klaffe'? die Hofnung geben, auf sein Looß einen doppelten, drey vier oder fünffache» Gewinn zu erhalten. Die Gewinne der vier ersten Llaffen werden denen Spielern nach dem Abzüge von 10. p. L., welcher von allen Gewinnen aller fünf Llaffen genommen wird, baar ansgezahlet; mit denen Gewinnen der fünften Llaffe aber hat es folgende Bewandniß. Da in dieser Llaffe außer denen 255. Premien, welche einem ohnedem schon gewinnenden Loose zu Theile werden, alle 250020. Loose gewinnen, die geringsten Gewinne aber 4° fl. betragen, welche nach Abzug der eben erwähnten i->. p.Lent, noch baare zü. fl. übrig lasse»; so wird die Lotterie dadurch in Zu der Belage ?. -- in den Stand geseyet, jedem Spieler an seiner erforderlichen Einlage von fl., einen Lredit vonz 6 . fl. zu machen, um ihm solche an seinem in dieser fünften Llaffe zu ziehenden Gewinne abzukürzen. Nachdem man nun auf diese Weise nach Ausweisung des beyliegenden Plans, für jedes Lvoß in der ersten Llaffe nur eine baare Einlage von r. fl., in der zweyten von z. fl., in der dritten von 4- fl., in der vierten aber von 5. fl., mithin in al. lem nur 14. fl. baar erfordert, für die übrigen z6. fl. „-er ei- nem jeden Spieler Lredit gegeben, so werden diese creditirten g6. fl. von allen Gewinnen der fünften Llaffe, über den vorerwähnten Abzug von 10. p. L. zurück behalten, und nur die alsdann noch übrig bleibenden Summen, den gewinnenden Spielern baar hinausgezahlet. Da sich solchemnach in dieser fünften Llaffe 24872z. Gewinne von 40. fl. finden, welche nach dem genommenen Abzüge von 10. p. L., nur z6. fl. für die zurück zu behaltende creditirte Einlage übrig lassen, so haben die Jnnhabcr der Loose, welche solche betroffen, gar nichts zu erhalten, und sind folglich diese Gewinne eigentlich für erdichtet zu achten. Die Absicht dieser er-ichreren Gewinne und dieser creditir- ten Einlage ist keine andere, als dem Publico den Gewinn zu verstecken, den diese Lotterie dem Unternehmer verschaffet, und solches durch den Retz eines mäßigeren scheinbaren Abzuges, zu einer desto größeren Theilnehmung an derselben anzufrischen. Da nämlich die ganze baare Einlage dieser Lotterie, jedes Looß zu 14. fl- gerechnet, sich nur auf ZZ02220. fl. erstrecket- man sich aber dem Aerario einen Gewinn von zozozs. A. z, z Zu der Beilage p. verschaffen vorgesetzet; so würde dieser Gewinn auf gedachte wahre Einlage, einen Abzug von 14s. V. L- verursachen, welche von jedem gewinnenden Loose zurück zu halten sepn würden. Um also von jedem Gewinne des Spielers nur 12, p. T. abzn- ziehen,und dadurch die Annehmlichkeit de rLotterie z« vergrößern, so hat man sowohl die Einlage als die Gewinne scheinbar zu vermehren, und solchergestalt, durch den auf eine größere Summe genommene» scheinbaren Abzug, den Vorgesetzten wahren Abzug herausbringen müssen. Diese Erfindung ist von der im Fahre 77? S> r« Brüssel errichteten Lotterie entlehnet, welche gleichfalls durch den auf die erdichtete Einlage genommenen Abzug ihren wahren Gewinn verstecket. Es ist aber «m deswillen zwischen gedachter Brüßler Lotterie und der vorgeschlagenen keine eigentliche Vergleichung anznstellen, sondern es hat sich letztere eine um so vN MMM Aufnahme W versprechen , als sie größere Vortheile in Ansehung des Public! in sich fasset. Bey der Brüßler Lotterie war unter dem scheinbaren Abzüge von 10. p. L., ein wirklicher Abzug von zz. p. L., das ist ein stärkerer Gewinn verborge«, als sich bisher noch keine Lotterie, außerdem vorerwähntenLorrs zugeeignet, und welcher bey dem Publico, nachdem cs solchen eingesehen , nicht wohl anders, als eine Art der Abneigung gegen dieselbe erwecken können. Bey der vorgeschlagenen Lotterie hingegen beträgt der wirkliche Abzug von s°zoz6. st. auf die wahre Einlage von Z 5 °°ooo.st. nur 145. p. L., und ist folglich nicht so groß als derjenige, den man bey denen angeführten Französischen Lotterten , die sich 36. mal im Fahre erfüllet sehen, gewohnt ist anzutreffen. Daß Au der Beilage ? Daß adle keinesweges die ereditirte Einlage, sondern der eben erwähnte übermäßige Avzug die Ursache sey, warum das Publicum gegen gedachte Brüßler Lotterie einiges Mißvergnügen bezeiget , ist daraus übzunehmen, daß eben diese Lotterie im Jahre 1757, in Frankreich, einen glücklichen Erfolg ange- troffen. Dieaufdiesen Fuß errichtete Lotterie äei'Hoteläe vills nahm einen wirklichen Abzug von 20. p. L. und sähe sich gleichwohl erfüllet. Es ist also von der vorgeschlagenen ein gleiches nm soviel gewisser zu hoffen. Soviel nu n hiernächst den zweyten Plan anlanget so sin-Erklärung des det sich solcher, was die vaare sowohl als creditirte Einlage für jedes Bittet, ingleichen den von dem Aerario genommenen scheinbaren Abzug anbetrift, dem ersten vollkommen gleichförmig eingerichtet. Es ist derselbe nicht weniger in 5 . Llaßen eingetheilet, die ersten 4. Llaßen bleiben unverändert, und es wird dem Aerario von der gesammten baaren Einlage ein gleicher Gewinn von ZOZOZ6. A. Versichert. Da aber dieser Plan eine größere Anzahl von Billetetn erfordert, und statt der 250000. Billette des ersten Plans aus Zooooo. Billetten bestehet, so wird dadurch sowohl in Ansehung der Gewinne der fünften Llaße, als der Einrichtung der ganzen Lotterie, nachstehende Verschiedenheit veranlaget. Nachdem erstlich die um zoooo. vermehrte Anzahl derBittets, -en Belauf der ganzen baaren Einlage auf 4200020. fl. das ist «m 700000. fl. höher als nach dem ersten Plane erstrecket, das Aerarium sich aber mit einem gleichen baaren Gewinne von 503036. fl. beftiedigeL,so wird den Jntereßenten eine um 700000, S ff 2 fl- Zu der B eylnge k. fl. , das ist , um die ganze vermehrte Einlage, größerer Belauf von Gewinnen eingestanden. Diese 702000. fl. werden, ohne in denen Gewinnen der ersten 4. Llaßen die geringste Veränderung zu verursachen, bloß in der letzten Llaße ausgetheilet, und dienen die bereits nach ' dem ersten Plane so ansehnlichen Gewinne derselben sowohl z« vermehren, als insonderheit zu vergrößern. Durch solche wird diese Lotterie in den Stand gesetzet dem Publico einen Gewinn von 402000. fl., einen von 302002. fl., einen von 22222. fl., einen von 152222.fi., zwey von 122220. fi., und 6. von 52222- fl., das ist, einen solchen Belauf der größer« Loose sowohl als eine solche Menge von beträchtlichen Gewinnen anzubieten, wovon bisher noch bey keiner Lotterie in Europa ein Beysptel anzutreffen ist- Da hiernächst das Aerarium, wie bereits erinnert worden, dieser veriMtten Einlage ungeachtet-sich mit einem gleichen Gewinne begnüget, so wird dadurch der wahre Abzug der Lotterie!, insofern- man solchen nach Proeenten berechnet, um so viel geringer, mithin dieselbe den Spielern um soviel vor- theilhaster. Da nehmlich die von der ganzen baaren Einlage von 4r22222.fi. zurück gehaltenen 503236. fl., auf solche nur 12. p.L. statt der 14t- P.L- betragen, welche eben dieser Abzug anfdie Einlage des ersten Plans von 3520222. fl. ausmachtc: so wird diese Lotterie, so viel den wahren Gewinn derselben anlanget, dadurch den Holländischen und allen übrigen Lotterien von Europa, welche stch einen gleichen Abzug zueignen, um so vielmehr gleichgemachet. A» der Beilage k. Um nun hieraus zwischen diesen be yden Plans eine kurze Vergleichung rep Vergleichung anzustellen, so bestehet solche in folgendem: ^ Nach dem ersten Plane ist die Anzahl der Etnlags - Billett geringer und folglich die Hofnung z» gewinnen »m so viel grösser; zugleich aber die Anzahl sowohl als der Belauf der zu erhaltenden Gewinne geringer, der von d em Aerarto genommene Abzug aber, in Ansehung der geringeren Einlage, beträchtlicher. Rach dem zweyten ist die Anzahl der Einlags-Mets grösser, mithin die Hofnung zu gewinnen um soviel geringer, zugleich aber die Anzahl sowohl als der Belauf der auszutheilen» den Gewinne größer, und der von dem Aerario genommene Abzug,in Ansehung der größeren Einlage, weniger beträchtlich. Solchemnach scheinen beydePlans für das Publicum reizend genugzu seyn,«m sich von solchen eine jährliche Widerhohlung zu versprechen, und solchergestalt de» Finanzen einen jährliche» Rückzahlungs - Fonds von einer halben Million, welcher keiner Tlaße von Unterthanen zu einer Last gereichet. Bey- - Verbeßerte Einrichtung des Privat-Lredites. Mer auf dingliche Sicherheiten sich gründende Privat - Lee-gr-Meile he« dit, welcher in den freyen Staaten dem öffentlichen ^^Eedite«. Kredite nachgesetzet, in den Monarchie» hingegen, wenn sich letzterer nicht mit der erforderlichen Autentlcität begleitet findet, demselben gemeiniglich vorgezogen wird, führet nach der bisherigen Einrichtung sowohl in Ansehung der Gläubiger als der Schuldner folgende Nachtheile mit sich. Soviel erstlich die Gläubiger anlanget z s-ist zuförderst bey^U^ ^ Anlegung des Kapitals -ine weitläustige Untersuchung derGüte Madiger, der angeborenen Hypotek erforderlich. ES ist der Zustand des Vermögens des Schuldners, die Priorität seiner vorhergehenden Gläubiger in-Licht zu setzen; es sind die stillschweigende» Hypotheken, die weiblichen Ansprüche, nebst allen übrigen von denen Rechten privilegirten Forderungen mit der genauesten Aufmerksamkeit in Erwägung zu ziehen. Was hiernächst die Zurückerhaltung der angeliehene» Summe anlanget, so ist die Aufkündigung--Freyheit das ge« wohnliche Mittel so einem Gläubiger bevorstehet, wieder zu seiner Zahlung zu gelangen, und hatfolglich derselbe die gesetzte landübliche Frist abzuwarten um sein Kapital unmittelbar von seinem Schuldner zurück zu erhalten. Die- Beylage y. Diejenigen so ihres Geldes früher benötiget sind, finden kein anderes Mittel, als die ihnen verschriebene Hypotheck an andere zu übertragen; diese Übertragung aber ist mit vieler Weitläufigkeit verknüpfet. Nicht nur erfordert es dey denen gemeiniglich auf große Summen lautenden PrivaL- Schuld- Verschreibungen zum öftern viele Schwierigkeit, einen Abnehmer der die gerade abzulösende Summe zum Anlegen in Bereitschaft hat anzutreffen; sondern es hat auch dieser Abnehmer die ihm angetragene Hypotheck mit eben der Sorgfalt zu untersuchen, wie eben in Ansehung des ersten Gläubigers erwähnet worden, welches nebst der erforderlichen förmlichen Leßion, und denen übrigen gerichtlichen Formalitäten, jederzeit einen neuen Aufenthalt und neue Kosten verursachet. Will jemand sein angelegtes Capital verteilen, das ist einen Theit desselben zurück erhalten , den übrigen aber anliegend lassen z so läM M MMs Mf kkM MMt Ms eine der eben erwähnten beyden Arten werkstettig machen, und hat sich folglich derselbe einem der oben erwähnten beyden Unannehmlichkeiten nothwendig zu unterwerfen. Daferne die Jntereßen von dem Schuldner nicht richtig ab- geführet werden ; so siehet sich der Gläubiger genöthiget denselben durch eine angestellte förmliche Rechtsklage darzu anzuhalten, mithin sich die bey solcher unvermeidlichen Weitläufigkeiten und Kosten der Gerichte gefallen zu lassen. Findet sich endlich der Schuldner außer Stande die Rückzahlung des ihm losgekündigten Kapitals zu verrichten; so entstehet die Notwendigkeit sich in eine so Langwierige als kostbare Lridam etnzulassen, bey welcher die verhypotheeirten Güter, nach- Verbesserte EinrichrrmF des privac - Lredires. , nachdem ßch solche lange Zeit tn den Händen eines Sequesters tzefunden, Mithin den Gläubigern während derselben ihre Zahlung »Enthalten worden, zum öfter» unter ihrem wahre» Werthe verkaufet, und solchergestalt gedachte Gläubiger «m einen Theil ihrer Forderungen verkürzet werden. Nicht geringer sind die Nachtheile so die Schuldner be- S» Ansehung der treffcn. Schuldner. Da den Gläubigern das Recht der landüblichen Aufkündigung zustehet ; so kann sich zum öfter« der Fall zutragen,daß verschiedene Gläubiger ihr Lavital auf einmahl zurück fordern. Wenn nun dieses zu gewissen Zeiten geschiehst, da das Geld schwehr zu erborgen ist; so findet sich der Schuldner außer Stande dieser Aufkündigung ein Genüge zn leisten. Hierdurch wird fein Lredit geschwächet, und eine neue Aufkündigung von mehreren Gläubigern »eranlaßet, welche, da fie insgesammt ihre Befriedigung erhalten wollen, ihn endlich zwingen, seine ver- hypothecirten Güter z« einem nachthciligen Preise z« verkaufe», und sich solchergestalt um einen Theil seines noch wirklich freyen Vermögens verkürzen z« lassen. Ein zweyter Nachthei in Ansehung der Schuldner bestehet in der Unmöglichkeit ihre Befrcyung vermittelst ein«! allmähligen, ihne» zu keiner Last gereichenden Rückzah. lungauf eine wirthschaftliche Weise z» bewirken. Da ffcheineh Lheils kein Gläubiger eine durch viele Jahre bey geringen Summen zn empfangende Abschlags - Zahlung auf sein Lapitai wird gefallen lassen, andern theils aber der beträchtlicheBelaufauf welchen die gewöhnlichen Privat-Obligationen lauten, dem Schuldner die zur Rückzahlung einer solchen ganzen Obligation erforder- Ggg liche Beilage Y. liche Summe durch seine jährliche Erspahrntße zu erschwingen nicht gestattet; so lastet sich keine von denen Heyden in der Bey- läge Kl. in Ansehung der öffentlichen Darlehne angeführten Rückzahlungs-Arten nach der bisherigen Einrichtung auf die Privat- Schulden anwenden, und stehet man folglich die meisten Schuldner, welche keine andere Art der Rückzahlung in ihrer Macht sehen, als die ihre Kräfte übersteiget, den Muth sinke» lassen, und ihre Schulden-Last, ohne einige z» ihrer Befreyung angewandte Sorgfalt deybehalten. Um diesen beydersektigen Nachtheilen abzuhelfen, und den Privat-Schuldnern , nicht nur ohne Nachtheil der Privat-Gläubiger, sondern selbst mit einer gleichen Begünstigung derselben, eine wesentliche Erleichterung zu verschaffen; so wird folgende Anwendung des eingerathenen Sistems auf die Privat - Hypothesen in Vorschlag gebracht, welche sich in einem jeden Staate, insonderheit in mMN' EkMnbeif in Ansehung eines großen, Lheils gedachter Privat - Schulden sehr leicht würde ins Werk seyen lassen. Es werden r>ie W.. Es hätte nemlich eine gewisse Anzahl von Privat-Schukd- den Scändm aufnern, die solche Hypothecken besäße, welche sich in Ansehung getragen. - jh^r Sicherheit keinen Zweifel ausgesetzet finden, und auf diese Hypothecken zusammen genommen z. E. eine Summe von Zoo. ooo. fl. schuldig waren, sich freywillig in eine Gesellschaft zu vereinigen, und die Uebernehmung dieser ganzen Schuld, gegen Einräumung eben derjenigen Hypothecken, die bisher ihren Privat - Gläubigern zur Sicherheit gedienet, den Ständen ihrer Provinz anzri-ieten. Hier- Verbesserte Eilirichttmg des privat - Credttes. Hierauf hatten gedachte Stande, nachdem solche die Güte Auf solche über- dieser Hypothesen nicht nur nach denen eingerichteten Land- ^Tde die Schurtafeln erforschet, sondern auch alle vorerwähnten die Priorität der Privar- der Gläubiger, und die Natur der auf den Schuldner haftenden Ansprüche mit der gebührenden Sorgfalt untersuchet, und solchergestalt wegen der ungezweifelten Hinlänglichkeit derselben die erforderliche Gewißheit erlanget, dieses ganze Capital von ZOOOIO. fl. als ihre eigene Schuld, jedoch unter der Bedingung zu übernehmendaß ihnen von jedem ersagte Gesellschaft ausmachenden Schuldner, über die bisher seinem Privat - Gläubiger an Fntereßen verschriebenen z. p. L., gewisse andere Proeente zur allmähligen Rückzahlung, auf eine bestimmte Frist von Jahren, z. E. 2, p. Cent zur Rückzahlung, folglich in allem 7. P. L. auf 254. Jahre eingeräu- met würden, welche sie mit eben dem Rechte, wie die durch ihre Hände zu erhebende Lontribution, jährlich einzutreiben hätten. ^ Um aber nach dieser verrichteten Uebern ehmung gedachter Die Stande stellen Privat - Schuld, einen jeden dieser Privat-Schuldner gegen sei- au^von' nen bisherigen Privat-Gläubiger zu befreyen , und ihn solcher- ^0, und gestalt in den Stand zu setzen , die jenem bisher verschriebene Hypotheck den Ständen einzuräumen ; so wird von gedachten Ständen das ganze übernommene Capital von 300220. fl. in iwO. gleiche Theile eingetheilet, und angenommen, daß sol- , ches aus iow. gleichen Obligationen von zov. fl. bestehe. Alsdenn werden von den Ständen Coupons-Obligationen von denen dreyerley gleichen Summen von zoo, 600, und rrco. fl. ausgefertiget, deren die ersten eine Obligation oder Ggg 2 ein Beylage tz. ein Numer, dirzweyten zwey Obligationen oder zwey Numern, die dritten aber vier Obligationen oder vier Numern vorstellen; welche alle vorgeschlagenen zu einem freyen Umlauft bequemen Eigenschaften besitzen/ das Landübliche Jntereße von A. p. L. etntragen, der drey monatlichen Aufkündigungs-Freyheit genies- sin, und deren Jntereßen - Scheine nach ihrer Verfallzeit in allen Laßen derjenigen Provinz, so solche auSgeffellet, sowol an Zahlungsftatt angenommen , als nach den Kräften der Laße in daare Münze umgesetzet werden. DieseOLligationm Diese Ständischen, auf eben dieselbe Hypotheck, wie die "aEauÄm disherigen Privat-Schuld-Verschreibungen gegründeten Obs angeboren. ligationen, werden sodann gedachten Privat - Gläubigern gegen Zurücklieferung dieser ihrer in Händen habenden alten Privat - Schuld - Verschreibungen angeboren, oder daferne sich dieselben solche anzunehmen weigern sollten, so werden auf erwähnte StandlM-ONMrm^ Darleihern, baare Gummen ausgenommen, und erstere Gläubiger damit befriediget. Die Stande er- Gleichwie nun solchergestalt die Stände sich als eine den ^pon^den^ Mittels - Person zwischen den Privat - Personen darstellen, und Schuldnern und an der einen Seite zu Gläubigern der Privat-Schuldner, zahlen solche den - - Gläubigern. welche ihnen lhre Hypothecken angetragen, an der andern Seite aber zu Schuldnern der Privat-Gläubiger werden, welche ihre Lapitalien auf diese Hypothecken angeliehen; so haben sie auch eben diejenigen Jntereßen, so sie von ersteren jährlich empfangen, letzteren zu entrichten. > . Art wie solcheden Nachdem aber gedachte Stände von ihren Schuldnern über diese Rückzahlung^ Jntereßen zu L. P. L.jährlich noch andere 2, p. L. zurRückzahlung richten. ein- Verbeßerce EinrichtliNF des privac»Lr ed»re«. nehmen, so werden dieser, p. T. nicht weniger zu einer gleichen Rückzahlung ihrer Gläubiger gewidmet. Diese Rückzahlung wird inzwischen nicht auf eben die Weise wie die Stände von jedem besonder» Schuldner jährlich 2, p. L.aufAbschlag seiner besondern Schuld empfangen, auch jedem besonder»Gläubiger, in gleicher Verhäktniß, aufAbschlag seiner besonderen Forderung verrichtet; sondern es wird in Ansehung derselben eben diejenige Methode, die in der Beylagelvl. erwähnet und auf das auf- zunehmende Darlehn von 6, Millionen aNgeivendet worden, beobachtet. Da also nach dem angenommenen Erempel die Stände Beo dieser Nück- von ihren Schuldnern jährlich 7. P- L. des übernommenen K« BeUgE Lapitals von fl., das ist 210«. ff. einnehmen, ihren Gläubigern hingegen an Jntereßen nur 5. p. L. oder 15000. fl. entrichten; so werden die überschießenden 2, p. §. oder 6 ooo.fl. das erste Jahr angewendet, -o. ihrer ausgestellten gleichen Obligationen von zoo. fl. cinzulösen und zu tilgen, welche, da sich jede mit ihrem besondern Numer versehen findet, diesen Rumern nach durchs Looß herausgezogen werden. Das zwepte Jahr wird auf gleiche Art verfahren, alsdann aber, da durch die rückgezahlten 20. Obligationen bereits zoo. fl. als der Belauf einer ganzen Obligation an Jntereßen erspahret, und zur neuen Rückzahlung geschlagen worden, eine Obligation mehr eingelötet, und solchergestalt die Tilgung von 21. Obliga, tionen verrichtet. Auf diese Weise wird nach einem gleich Anfangs entworfenen, und zwischen den Ständen und ihren Gläubigern,auf das feyerlichste festgestelltenRückzahlungS-Plane, von Jahre zu Jahre ein größerer, dem sich beständig vermehren» Ggg 3 den Beilage y. ben jedesmahligen Rückzahlungs-Fonds gleicher Belaufvon Obligationen getilget, bis endlich nach -zl. Jahren die sämtlichen ansgestellten 1000. Obligationen aus dem Umlaufe gebracht, die solche innhabende Gläubiger, nach und nach, in der sie durch das Looß betroffen habenden Ordnung, ohne einige Abschlags-Zahlung, Hey ganzen Kapitalien befrediget, und solchergestalt die Stände in den Stand gesetzet worden, einem jeden Schuldner seine nunmehr völlig vefreyte Hypotheck wieder ' zurück zustellen. Die jedesmahlige Ziehung der rückzuzahlenden Numern wird sechs Monate vor dem wirklichen Rückzahlungs- Termine verrichtet, und solchergestalt , da die gezogenen Numern alsobald durch öffentlichen Druck bekannt gemachet werden, jedem Gläubiger die Gelegenheit auf die neue Anlegung seines zurück erhaltenen Kapitals bedacht zu seyn, verschaffet. -6 lEn «ck v°r Auf eben diese Weise lassen sich verschiedene Gesellschaften schi-dme GM-/ dichten, derMkeMMMKiM cin?n'MWeren, die andere NSchuidnm^einen geringeren Rückzahlungs-Fonds anbietet, und hänget-S "Engen solch-mnach lediglich theils von dem Willen, theilövondenKräf. emchren. ^en der in diese Gesellschaften eintretenden Privatpersonen ab, gedachten Ständen ein, zwey, drcy, vier, fünf, oder mchrercProcen- te zu dieser Rückzahlung einzuräumen, um ihre Befreiung in z?, 254,20, 164, 144. Jahren, oder in noch kürzerer Frist zu be- würken. Den Gläubigern Damit aber durch diesen Vorschlag den Gläubigern die dar- «Vatchy°p°^bestehende Sicherheit nicht benommen werde,daß sie eine den !hek bcytkhalten. Gesehen unterworfene Privatperson zum Schuldner gehabt, und sich folglich im Stande gefunden, im Falle der nicht erfolgtenZah- lung, mit der gerichtlichenEmution wieder die ihnen verschriebene ' Hypo- Verbessert« Einrichtung Ses privat-Lrediees. Hypotheck zu verfahren: so könnte man jede den Ständen angetragene Hypotheck, mit ihrem besonder» von gedachten Stande» in gewissen Registern anzumerkenden Numer bezeichnen, hierauf aber jede auf diese Hypotheck ansgegebene Obligation, außer dem vorerwähnten Numer welches jede Obligation von de r a», der» Unterscheidet, Mit eben diesem Numer der Hypotheck bemerken, und solchergestalt jeden Jnnhaber derselben in den Stand setzen, seine Sicherheit auf allen Fall an dieser besondern Hypotheck z« suchen * Soviel endlich die dem Gläubiger beybehaltene Aufkündi- ArtwiedieStänd gung anlanget; so wird solche nicht unmittelbar dem Schuldner, M GmWS auf deßen Hypotheck sich die losgekündigte Obligation versichert findet, sondern den Ständen, als der vorerwähnte» Mittelsperson zwischen dem Gläubiger und Schuldner, verrichtet, welche sodann zu Friedens-Zeiten, da das Geld leicht znerborgen ist, auf eben diese losgekündigte Obligation von einem freywilligen Darleiher eine dem Belaufe derselben gleiche baare Summe aufnehmen, und mit solcher den aufkündigenden Gläubiger befriedigen , zu Kriegs - Zeiten hingegen, nach geschehener Aufsuchung " Fände sich solchergestalt z. L die Hypotheck , welche einer Schuld von l-o«. ff. zur Sicherheit diente, und auf welche folglich 40. Obligationen von Zoo. fl. ausgcgeben worden, mit No. -z. bezeichnet ; ,0 würden diese sämtlichen 42. Obligationen gleichfalls, ausser ihrem besondern Untcrscheidungs-Numer, jede mit diesem gleichen No. -z. bemerket; und hätten solchcmnach die Jnnhaber derselbe» nur gedachtes No. 25. in den Ständischen Registern auffchlagen zu lassen, um die besondere Prirar-Hypotheck zu wissen, welche ihnen auf allen Fall zu ihrer Sicherheit zu diemn hätte. Beilage y. Aufhebung der vorerwähnten Nachtheile. In Ansehung der Gläubiger. chung der losgekündigten Obligation in ihren eben erwähnten Registern, die geschehene Aufkündigung dem wahren Privat- Schuldner bekannt machen / und solchem die Sorge einen neuen Darleiher zu derselben zu suchen überlassen. Durch diesen so einfachen Vorschlag nun wird allen denjenigen Rachtheilen abgeholfen, deren vorher sowohl in Ansehung der Gläubiger als der Schuldner Erwähnung geschehen. Da die Güte der Hypotheck bereits von den Ständen untersuchet worden; so wird der Privat-Gläubiger dieser Untersuchung überhoben, und ein jeder der eine von denen vorgeschlagenen Ständischen Obligationen an sich bringet, sein Geld auf die hinlänglichste Privat-SLcherheit angeleget zu haben vergewissert. . Da diese Obligationen auf gleiche und mäßige Summen lauten, da sie auf den Ueberbringer geftellet sind, schäften besitzen; so wird, zumahl bey denen schon eingefuhrten Börsen, ihre Übertragung von allen oben erwähnten Schwierigkeiten entbunden, und ein jeder zu solchen alle Tage einen Abnehmer anzutreffen in den Stand gesetzet, mithin Niemand gezwungen sich der ihm eingestandenen Aufkündigungs-Freyheit zu bedienen, und die gesetzte dreymonatliche Frist derselben ab- zuwarten r wobey sich zugleich die Annehmlichkeit von selbst er- giebet, ein jedes Capital in so viele Theile als man will dis auf die mäßige Summe von zoo. fl. zertheilen zu können, und solchergestalt denen dieser Zertheilung bisher im Wege gestandenen Schwierigkeiten zu begegnen. Da Verbeßerre ElnrichmttA des privat - Lredkees. Da die Jntereßm nicht nur von den Ständen zu ihrer Berfallzeit mit der grossen Richtigkeit ausgezahlek werden, son- dem den Gläubigern so gar das Recht zu stehet, ffch in Ansehung derselben, durch Einlieferung der Jntereßm - Scheine die solche vorstellen zu Entrichtuug ihrer öffentlichen Abgaben, durch ihre eigene Hände bezahlt zu machen ; so ist die Erhebung dieser Jntereßm weder einiger Ungewißheit, noch der Gefahr einiger gerichtlichen Weitläuftigkciten und Kosten ausgesetzet. Da endlich die Stände sich keine andere als solche Hypo« thccken antragen lassen, welche nach der angestellten genauesten Untersuchung ungezweifelt hinlänglich befunden worden; so hat kein Gläubiger bey Aufkündigung seines Lapitals zu besorgen, daß seine Hppotheck unzulänglich seyn sollte, ihm vermittelst eines von andern freywilligen Darleihern auf solche anzulegenden Lapitals, seine »olle Rückzahlung zu verschaffen. Da hiernächst soviel die Schuldner anlanget, eines Theils Jn Ss-iMns der die denselben bisher so nachtheilige Aufkündkgungs-Freyheit dem Schuldner. Gläubiger so zu sagen unnütze wird, indem solcher in der so reichten freyen Verhandlung seiner Obligation, ein bequemeres Mittel findet zu seiner Zahlung zu gelangen; andern Theils aber auch in dem Falle der sich wirklich ergebenden Aufkündigung, entweder die Stände über sich nehmen/solcher statt des Schuldners ein Genüge zu leisten, oder allenfalls dem Schuldner selbst die Gelegenheit nie ermangeln kann, auf seine so vollkommen hinlängliche Hypotheck, bey der so bequemen Form der angebotenen Obligationen, und der in so mäßige Summen zu verrichtenden Vertheilung des losgekündigten Lapitals, auf denen in Gang gebrachte» Börsen, einen neuen freywilligen Darleiher Hhh anjn- Beilage Gleichwie aber gegenwärtiger Vorschlag diese Vorschlags in Anse^ theile einem jeden Privat-Schuldner verschaffet, der sich im gmm^e^und Stande befindet, die erforderliche hinlänglich sichere Hypothek derjenigen Güter anzubieten / so würde solcher in Ansehung der verschulde- siehem*E" ^ ten Fideicommiße sowohl, als derjenigen Güter die Pupillen zustehen, noch einen andern besonder« Nutzen Hervorbringen. Da vermöge desselben, nach einmal geschehener Abtretung der Hypothek an die Stände, die Befreyung nicht mehr von dem. Willen und der Wirtschaft des Schuldners abhänget, sondern sich ohne dessen Zuthun durch den bloßen Fortgang der Operation, mit einer unausgesetzten Nichtigkeit von selbst bewirket; so würden gedachte Güter, auch ohne einige besondere Verbesserte Einrichtung des privat - Kredites. dere Geschicklichkeit und Treue in der Verwaltung bey dem solche in Händen habenden Besitzer oder Vormunde voraus zu setzen, von denen sie beschwerenden Schulden in der kürzesten Frist mit Gewißheit entlediget werden, und könnte sol- chemnach die Frage entstehen, ob es nicht eine Verfügung von ersprießlichen Wirkungen seyn dürfte , wenn man diese vorgeschlagene Einrichtung in Ansehung aller Fideieommiße und Pupillen zuständigen Güter, unter gewissen Bedingungen nothwendig machte. Ein Nutzen von größerem Umfange bestehet darinne, MgemeinerNu- daß die dem Privat - Kredite durch diese Operation mitge-rung eines ümiaü theilte zum Umlaufe bequeme Form, dem Staate in welchem Lredite^"^ sie sich eingeführet findet, eben diejenigen Vortheile verschaffet, deren sich andere Nationen rühmen, durch umlaufende Staats- Schulden zu genießen; wobey sich jedoch allezeit der beträchtliche für gegenwärtigen Vorschlag vortheilhafte Unterschied findet, daß bey Staats-Schulden der Landesfürst, bey denen jetzt erwähnten Coupons'Obligationen hingegen, ungeachtet solche von Standen ausgestellet worden, eine den Gesetzen unterworfene Privatperson der Schuldner ist; daß die abwechselnden politischen Umstande auf den öffentlichen Kredit jederzeit einen Einfluß haben, ein auf Ländereyen gegründeter Privat - Kredit hingegen sich von allen Zeitläuften unabhängig findet; daß letztlich die Staats-Schulden an sich selbst, wegen der erhöhten Auflagen, womit die von solchen zu entrichtenden Intereßen den Unterthan bedrücken, für das größte Unglück eines Landes anzusehen sind, dahingegen die Erleichterung des Privat-Kredites, ohne welchen alle nützliche Unternehmungen H h h 2 un- Beilage tz- unmöglich waren, nicht anders als einem Staate ersprießlich geachtet werden kann,und allenfalls die von einer Privatperson ent- Die Vorschläge, richteten Lntereße nallemal von einer andern gewonnen werden, ne Einrichtung ist Wollte man wider diesen Vorschlag den Einwurf ma- bäKanschäd- chen, daß solcher eines Thetis dem Lredite der Stande, wel- l'ch- che sich für eine übernommene Privat-Schuld durch Ausstellung ihrer Obligationen gleichsam zu Selbst-Schuldnern machen, zum Nachtheil gereiche , andern Lheils aber in der Manipulation viele Weitläustigkeit und Kosten verursache» dürfte,; so dienet folgendes zur Antwort: ES gehet die Absicht keineswcges dahin, die vorgeschla- gene Einrichtung auf alle und jede auf Privat - Hypotheken angeliehene Lapitalien , sondern bloß auf diejenigen anzuwenden , die sich auf solche Hypotheken versichert finden, deren Sicherheit nicht nur außer allem Zweifel gesetzet ist, sondern welche aWMMhMMchrn^MrMs-W- rnirichtende landübliche Fntereße, gewisse Procente zur allmähligen Rückzahlung abzuwerfen. In dieser Betrachtung also kan solche für den Lredit der Stände nie einige Gefahr besorgen lassen; indem die von ihnen ausgestellten Obligationen das sicherste Unterpfand besitzen, die Jntereßenso dieselben den Jnnhadern dieser Obligationen entrichten- nebst denen zur Rückzahlung gewidmeten Procenten, von dem Privat - Schuldner zugleich mit der von solchem ab- znführenden Lontribution erhoben werden, und die aus denen vorerwähnten Ursachen aller Vermuthung nach so selten gewordene Aufkündigung, in Ansehung der Stände nur zu Friedenszeiten, das ist alsdann Platz findet, wenn ein Veder- Verbesserte Einrichtung des privat-Kredites. Ueberfluß von anzulegenden Kapitalien vorhanden ist, die sichere Hypotheken suchen. So viel aber die Weitläustigkeit und Kosten der Ma- Leichte Ersetzung nipulation anlanget, so ist bereits erwiesen worden, mit wie wenig Schwierigkeiten sich sowohl die Verfertigung der vorgeschlagenen Coupons - Obligationen , als die übrige mit solchen anzustellende Manipulation verknüpfet finde z und dürften sich diejenigen Privat-Schuldner zu deren Erleichterung der gegenwärtige Vorschlag Melet, die zu gedachter Verfertigung sowohl, als die übrigen erforderlichen Kosten zu vergüten, gar leicht gefallen lassen, der besvndern Erwägung nicht zu gedenken, daß die Stande, als Väter und Vorsteher des Volkes, alles was die allgemeine Wohlfahrt und den besonder« Nutzen einer jeden Privatperson zum Gegenstände hat, nach äußersten Kräften zu befördern sich jederzeit beeifern werden. Ein Einwurf von größerer Erheblichkeit dürfte verjen ige Die größere Voll» scheinen, daß durch diese Einrichtung der Privat > Kredit eine Mmt^Lredires gar zu große Vollkommenheit erlange, um nicht dem offene- LE Mab§ü" lichen Kredite vovgezogen zu werden , And solchergestalt den^S' Staat, bey jeder sich ereignenden Geld-Bedürfniß, derjenigen Kapitalien, die demselben sonst zngefloßen seyn würden, verlustig zu machen. - i - . Mein so scheinbar auch dieser Einwurf ist , so findet sich doch solcher bey einer genaueren Untersuchung,von geringem Gewichte. Der Privat-Kredit hat seine gewissen fast beständig gleichen Gränzen. Wenn an der einen Seite ein verschwenderischer Besitzer unbeweglicher Güter auf solche neue Schulden machet; so findet sich an der andern Seite ein witthschaft- Hhhz licher Beylage Y- licher Haus-Vater, der seine alten Schulden Maßet, und sein verpfändetes Vermögen befreyet. Es stehet daher der Belauf des auf Privat-Hypotheken anzulegenden Geldes, mit dem Belaufe der Hypotheken die anzulegende Kapitalien suchen, fast beständig im Gleichgewichte, und kann folglich, da sich bey dem Privat--Kredite keinesweges diejenige schleunige durch außerordentliche Bedürfniße verursachte Anfrage nach dem Gelde wie bey dem öffentlichen Kredite findet, die Anwendung der Kapitalien auf Privat - Hypotheken, aller angebotenen angenehmer» und vortheilhafteren Bedingungen ungeachtet, sich nie über den eingeschränkten Belauf der angebotenen Privat - Sicherheiten erstrecken. Zudem werden nach gegenwärtigem Vorschläge, die auf Privat - Hypotheken auszugebenden Koupons - Obligationen auf keine geringere Summe als von Zoo. fl. ausgefertiget, dahingegen die in Ansehung des öffentlichen Kredites vorgeschlagenen LouponS - Obligationen bis auf den geringen Belauf von zo. fl. ausgestellet werden, «nd wird solchemnach diesem öffentlichen Kredite jederzeit die so beträchtliche Aushülfe der kleinen unter zoo. fl. betragenden Kapitalien, mit Ausschließung des Privat-Kredites versichert; worzu endlich noch derjenige Vorzug der Koupons-Obligatio- «en der öffentlichen Fonds zn rechnen ist, daß die Jntereßen« Scheine derselben in allen öffentlichen Lassen der gesammten Teutschen und Ungarischen Erblande, die Jntereßen - Scheine der auf Privat - Hypotheken ausgeaebenen Koupons -Obligationen hingegen blos in denen Ständischen Lassen der einzige» Provinz, die solche ausgestellet, angenommen werden. Sollte man aber befürchten, daß durch diesen Vorschlag die Die Verminderung der Landräf- verbesserte Einr, chm,rg des Privat - tredr'ces. die Landtäflichen Taren vermindert, mithin insoferne solche ver- Wen raren Mn rechnet werden, die Einkünfte des Allerhöchsten Aerariigeschmäh- Kschuldnernlu lert werden dürften; so ist zuförderst die bereits gemachte An-°N/^csAe- merkung z» wiederhohlen, daß keinesweges alle Privat - Hypo- ' thecken, sondern nur der geringste Theil derselben, sich des Nutzens gegenwärtiger Einrichtung zu erfreuen haben werde, und würde es in Erwägung der beträchtlichen Vortheile, die aus solcher dem Schuldner zufließen, ein leichtes seyn eine Verfügung zu treffen, den hierdurch in gedachten Landtäflichen Ta- ren verursachten Abgang, durch ein mäßiges von allen Schuldnern die an dieser Begünstigung Theil nehmen, jährlich zu entrichtendes Aeguivalent, z» E. von tz. p. E. des Kapitals, zu ersetzen. Ein letzter bereits oben berührter Einwurf bestehet», darinne, daß die vorgeschlagene Einrichtung eine Ber- mn"°uAZb- rnehrung der umlaufenden Papiere verursachet, mithin, da diese sachm keine Ver- Vermehrung eben diejenigen Wirkungen wie eine wirkliche NfeÄn Gew"'' Vermehrung der umlaufenden Geldmaaße hervorbringet, e/ae maaße. allgemeine Vertheurung der Maaren besorgen läßet. Dieser Einwurf scheinet sich durch das gemeiniglich angezogene Errmpel von Engelland unterstützt zu finden, woselbst cheumnV"-?'^ man an der einen Seite die ganze so erstaunliche Staats-Schuld in umlaufenden Papieren bestehen stehet, an der andern Seite aber einen höheren Preiß aller Seilschaften wie in keinem an-! dem Lande antrift. Allein eine genauere Untersuchung zeiget daß diese Vertheurung der Maaren in Engelland zwar eine Folge der Englischen Staats-Schuld sey, keinesweges aber der umlaufenden Form derselben zugeschrieben werden müße. ES sind vielmehr die erhöhten Auflagen so diese StaatS-Schuld ver- an- Beilage Y. Maßet, welche den Preist der ErzeuWste von der ersten Noch, wendigkett, und durch solchen den Preist des Arbeitslohns und aller übrigen Dinge gesteigert haben. Eine gleiche Wirkung Aehet von gegenwärtigem Vorschläge nicht zu besorgen, nach welchem weder neue Staats-Schulden cremt, noch die Intereßen durch Auflagen erhoben/ sondern blos die bereits vorher von einer Privatperson der andern unmittelbar entrichteten Intereßen, durch Vermittelung der Stände von dem Schuldner erhoben und dem Gläubiger ausgezahlet werden, unterschied zwi» Um die Wirkungen eines zum Umlaufe bequemen Papiers Dlichm^uud7erUn Ansehung der Vermehrung der Geldmaaße einzusehen, so ist EnAnfthun^ denen unverzinnßlichen und verzinnßlichen Papieren Umlaufes. tin Unterschied zu machen. Erftere, welche ihrem Besitzer nichts eintragen, sind als eine bloße Münze anzusehen, und muß folg» lich ihre Verme hrung nothwendig eben diejenige W irkung, wie eine Vermehrung' der wirklichen Geldmaaße hervorbnMnr Letztere hingegen sind zu gleicher Zeit wie eine Münze und wie eine Obligation zu betrachten. Sie erscheinen folglich keines- weges beständig im Umlaufe, ungeachtet sie alle zu einem freyen Umlauft erforderlichen Eigenschaften an sich haben; sondern werden vielmehr von ihren Besitzern, so lange als es die Bedürft niste derselben gestatten, aus diesem Umlaufe auf das sorgfältigste zurückgehalten, um sich des Nutzens der Intereßen so sie eintta. gen zu versichern. Solchemnach kann also die diesen Papieren mitgetheilte Zum Umlaufe bequeme Form, die Wirkung einer vermehrten Gelds maaße nur inseftrne Hervordringen, als sich dieselben wirklich im Umlaufe befinden, das ist, ihre Besitzer solche ohne die baare ' Zah- Verbesserte Einkichkung des privar «Lredlrev. Zahlung darauf zu suchen, statt baarer Münze, unmittelbar zu Erkaufung ihrer Bedürfnisse anwendeu. Dieses nun wird flch nach gegenwärtigem Vorschläge um soviel seltener zutragen, als die Besitzer der nach solchem einzuführenden Obligationen, blosse Lapitalisten sind, welche nicht wie in Engelland ihre an« gelegten Eapitalie» zugleich zur Handlung anwenden, sondern von solche» lediglich den trockenen Genuß der landüblichen In« tereßen zu ziehen suchen, folglich ihre Obligation, welche sie dieses Genußes versichert, ungeachtet solche eines freyen Umlaufes fähig ist, beständig bey sich aufbewahrt behalten. ---- —-—'— -- AM MUW »L ^ÄE°' HMWMW KM DW-MB WM N«W MEE ^ ' V'"Ä' MMÄWWx ^>DWA K UK ^ML.HLMchWM - ^'^MM^7E'5NT^WK^ ^WWH-AWWM^ 7 DMMM MM OhMM '7 UM WW EWE^ - öH ^-4-