Schreiben Eines Freundes zu A. An seinen Freund zu M. MM 4WT Leipzig, gedruckt, bey Samuel Gottlob Schneldbaum, ssel. Erben. k. k>. i^ie werden wohl, mein Freund, die vor einiger Zeit zu Augsburg ans Liecht getrettene gollingischekrocküre entgegen den v.LouKa, welche ich Ihnen unlängst zur Leß-und Beurteilung zu Kommunizieren die Ehre hatte, wie Ich allerdings, ohne vielleicht Mich zu betrügen , Mir vorstellen kann; just in dem naiE chen Gesichts-Punkte,wieJch, betrachtet haben. Es werden Ihnen die Folgen, die von dieser kroeküre als Quelle bereits hergefloffen, von I. aus so wenig, als mir unbekannt seyn. Sie werden auch das Unheil, das bis an- hero theils höhere, theils niedere Standes - Personen gleich auf diese krocküre hin, obwohl allerdings anscheinend zu voreilig über den V. 8ouKa in dem um uns nachstgelegenen Bezirke Bayrens und Schwabens gefället haben, > in Hinsicht auf den Rechts - Saz. ^uäiatur et Altera, psrs. So richtig wie Ich, als sehr auffallend g«n funden haben , und nur wird Ihnen hierüber die Abseiten eines hochedlen Magistrates der des H. R. R. Freyen Stadt Augsburg auf st- ^ ranne kroedüre hin erfolgte sowohl in denenj öffentlichen augsburgischen Zeitungen als auch ! sonst bekannt gewordene eci^anteste §Ltis^c- tion endlich, wie Mich, einsweil zu beruhigen ! vermögend gewesen seyn, und Solchergestalt bin ich vergnügt, daß bis daher unsere Gedanken ganz übereinstimmend find. , ! Nun da die Sache in ihren Folgen wich, lich zu wichtig, und der Gegenstand zu betracht- ^ lich ist, als daß bey dem auf die gollingisthe! -krocdüre hin schon so zimlich von Vorurtheilen' hingerissene Publikum die durch solche so schändlich angegriffene und gekränkte Ehre eines für-! pfalzbayerischcn Offiziers, wegen dessen geschieh lich - und Rechtschaffenheit, auch sonst bey dtt Werbung in Augsburg geleisteten wirklich gn-, ten Diensten ausser dem gegenwärtig leidigen! Falle, bey deme aber eben auch wiederum seine Unschuld aufgedeckt werden solle, Ich mich auf das Zeugniß von Männern von Ansehen, und hohem Range allerdings bewerfen darf- te, nicht wiederum nach allen Kräften auf Vesten Fusse hergestellet werden sollte, einerseits: und andererseits Mir von reinester Quelle her kiecen zur Hände gekommen sind, die aller- ^ dings als so viele Maurbrecher zur Aushe- ! bung der so schändlich als grundfalschen gol- lingischen Angaben dienen dürften. Als habe ich mich daran gemacht die wirkliche wahre und ächte Lange dieser so delikaten Sache, und da Ich auf der Oberfläche dev krocUüre nicht stehen bleiben , sondern selbst in das Innere der Hauptsache eindringen wollte, > auch die hierbey vorkommende Hauptumstän- z de mit Lauter vidimierten Copcycn als Beweise belegt einem verehrungs - so wie ach- tungs -- würdigen Publiko wirklich vor Augen , zu legen, wie sie aus der Nebenlage erlesen werden, wovon Ich Ihnen andurch als mei- ^ nem besten Freunde ^ornmumcation zu Ma- > chen Mir zum ersten Geschäfte ftyn lassen wollen. Ich bin ' Mein Freund A. chen irten Juli 1789. Vstre bien connu, Genuine Geschichtserzählung. In Betref Des Abseiten des gewetzten kürpfalzbayeri- schen Herrn Werbhauptmann v. Louka mit dem augsburgischcn Kleinurmacher Golliwg comiüorio moäo für den genannten Prinzen, von. Albanien gemachten Uhren-Geschäftes, und Hierwegen nach der Hand zwischen beeden erfolgten Rechtstreittes mit angehängt, und ms Kurze zusammengezogener rechtlichen Ausführung derer hrebey vorkommender Hauptfragen und für Herrn v. LouKa stehender Rechtsgründen. Gegenwärtig ausznführen- der der Sachen Hergang wird belehren, wie man man» chesmal auch auf die unschuldigste Weise wegen übernommenen (loNirnMonen dennoch seine Ehre selbst auf das Spiel gesetzt sehen müsse. Z. i. Im Juli 1785 wurde Herr v. 8ouka. von dem Senann» ten Prinzen von Albanien ersucht für Wohlselben meh» rere Negotien, besonders auch mit Uhren auf 9 Monate Credit zu machen. iii-m vor 2. oder Zoo Dukaten Uhren auf y Monate Creditiren w?L, so kann er etwas prosiriren. Herr Hauptmann sagte dem Golling weiter, daß dieser Prinz auch von ihme Hrn. v. Zochaa neuerdings ein Anlehen von ZOO Dukaten gegen 'abzugrbende H.lli§nkw!cmen, und Verschreibung eines La- pitais ü I20OO Dncaten, welche Summe Herr (Äpi- tain Vrittrnann vom Prinzen in Händen Härte, begehrt, und auch erhalten werde. Diesem prinzlichen Gesuch zu Folge sagte Herr Haupt, mann dem einmal zn Ihme gekommenen Klein»hrmacher Gollnig. Wenn der Herr dem Prinzen von Alba- Herr v. 8ouba stellte dem Golling frey, ob er nun dem Prinzen eine Parthp Uhren um vbenstehendeSnm- me gegen Erhaltung einer * 5 selche« solchen /.ssiANLtion auf y Monate Lreäitiren wollte. §. 2. Golling versprach dle Uh- ten auf diese Art für den genannten Prinzen abzuge- den , und mit dessen Einwilligung schrieb auch Herr v. 8ouka dem Prinzen nach Habbach, daß ernach'Augs» bürg, hier innf,»lls mit Gol- ling die Sache zu enden, kommen möchte.. - Der g nannte Prinz kam nach Augsburg zu St. Sebastian , wo H >rr v. 8ouku, und Golling erschien, nnd ersterer den letzt ern dem Prinzen vorstellte unter Vermelden, daß dieser Galling sich erbotien dem Prinzen auf y Monate gegen einen Afft§no auf dupchLm Brir- mann die befragte Uhttnzu (lreäiti.en, §. 3 - Ueber eine Weile nahn: Golling den Herrn Haupt» mann auf dle Sekte, sagend r Er wollte die Uhren hergeben, wenn Herr v. 8ouka solche auf seine Rechnung, und Bezahlung nemmen wollte. Bey dieser Sprache des Golling, die bisher unbekannt wäre , antwortete Herr v. 8ouku ganz kurzer Wrnn ich auf meine Rechnung Uhren zv nehmen willens wäre, so hätte ich ihne nicht nörhig, besonders, da ich genug Lüreäit hier kn Augsburg habe: Daß dieses Abseiten Hr. v. 8oulla nicht grvfigesprvchen wäre, beweiset das v. Schwärzliche h er in copia. viäiMLtL lud I-it. beyliegende Er Golling wäre schlauch^ er Nkhmere 40 nnd 50 st. procento prollt , setzte sich keinem llillco aus, nudeln anderer sollte noch dazu dle Bezahlung übernehmen gche er seine Wege. Der genannte Pilnz sehr entrüstet, daß er in so viel Höste» II Köster, durch das gvllingische! Betragen versetzet worden, reißte ab. Einige Tage nachher sprach Herr v. Louba ln Beyseyn einiger Zeugen den Gollmg gelegenhettlich dieser Sache wegen, erinnerte ihn seines vorigen Anerbieten, verwiß ihm sein Betragen als eines Mannes von keinem männ» lichen Worte; wornach Galling neuerdings die Uhren zu liefern versprach, wenn er wußte, daß er bezahlt würde: und auf dieses hin versetzte Herr v. Loubs: wenn der Prinz nicht stirbt, so müssen sie wie ich bezahlt werden: Betten müssen wir aber, daß er nicht stirbt. Herr 8oubL hatte selbst dem genannten Prinzen schon ein und das andere toos fi. Lre- üitirt. 4 . . DeS andern Tageö wurde Herr v. 8ouba. zum Galling gerufen, ihme die Uhren gezeigt, der Pretß a 224. Ducaten für die dem Prinzen aufBorge zugebende Uhren bestimmt, so viel Uhren , die den Werth von Besagten 224. Duca-ren aus- machteu, norirt, und denn lieferte GoMng die normte Uhren bis auf 4, welche die Summe von ZOO Ducaten Eompletiren sollten; wogegen Herr Hauptmann die H.6'i§nLtion vom Prinzen - auf Herrn Britmann' in 6 Tagen zu liefern versprach, und auch wirklich von ihme nach der Hand nach wirklich delchehener Uebergabe der Ulmen an den Prinzen in Erfüllung gebracht wurde. Herr Hauptmann erklärte dem Golling die erhaltene in französcher Sprache geschriebene, und ihme überlieferte ^6i§nat!on, und zeigte ihme auch seine Herrn v,Lsuba eigene AlÜA- Nktio» natlon vom Prinzen kn Be- j tref seines obenangeführten Lreätti. worauf Gotting den Herrn Hauptmanu ersuchte, thme auch dießfallö an Händen zu schen, und gleichwie Herr v. 8outta sein nach 6L^snrre zur Bezahlung ergehen lassen werde, WMselber auch die ßvllmgische ^sü^natlon mit befördern möchte, rvclches auch ab Seiten Herrn Haupt, manns khme Gotting zur Gefälligkeit geschähe, nach« dem'zuvor Gotting diesen /rttiZno eigenhändig girieret, und nachher svthan- ner durch die ksn- liuiers Hrg. Hrn. v. Haider welche dem Gotting einen ireootzmtionZscheln, worauf die 2 ^sü^nationen copiert uud viäinrlrt waren', die Gotting noch in Händen haben muß, dagegen zustell, ten, befördert wurde. §. 5 . Run wurden aber zu seiner Zeit, gegen alles Ber- muthen beede nem- lichv» 8ou1rarsche, uudGol- lingische von Herrn LapitLin Britmann krotettirter zu» rückgelchiket mit dem Anfü- gen, Er habe keinen Fond vom ZenamrtenPrlnzen: bee- de ^ssi^no wurden zurück- gefielt, Herr Hauptmanu bezahlte die Unkosten mit zz.fi. wovon thme Gotting noch die Hälfte schuldig ist, und beede ^üi§no liegen also einer wie der andere unbezahlt : und hierin bestehet dann die ganze und ächte Hittoria kacti mit allen Umständen Begleitet, welcher , da die Sache zum Prozesse kämme, sogleich auch Uittoria krocettus Nachfolgen sollte. §. 6 . Nachdeme nach protettir- ten gollmgische ^.ttiAnsGol- lmg sähe, daß er der Bezahlung halber in der ersten Gefahr bey dem geoanuren Prinzen -3 Prinzen siche, wandte er sich an Herrn Hauprmann, und da dieser nach vorangelaffe- ner GeschichtserZählung zu nichts dem Golling verbunden zu seyn glaubte, belang, re Gollmg solchen bey ei. iierrr wohüöbl-chen Leibregiment als des Herrn Haupt- manns Richreren erster In- fianz wirklich gerichtlich, nähme zum Grund, daß Hr. v. Loulla oder Eigemhümer der Uhren geworden , oder doch wenigst für den Prinzen ihme gutgesianden seye; da er aber selbst eins/che, daß er Heede diese Punkten nervlich des v. Lovlialschen Eigenthums, oder Bürgschaft durch hinlängliche Len Her-n HauplwL'm viren de kroeiumtiones acl8em!- plenam für sich , und also aä ftwamentum Lupleto- r!um doch noch nicht <)uL- !16ciren konnte, so äeserir- te er Gollmg dem Herrn Hatlprmann das äurameu- tnm xur§atorium; Herrv. 8oubn nahm solches an, der Richter approbtrte die Delation , beede Theile übergaben ihre Eides formuln, /u- äcx primse luilantiM aber nahm hieraus die Lndllav?, und äeerkrirte. daß Herr Hauptmann v. Loulia nur zu bescheren habe, daß uns nicht er, sondern der Prinz wirklicher Eigen» thümer der in Frage stehenden gvllingischm Par» thie Uhren geworden seye, und daß 2 Ü 0 Er eben so wenig hie- für dem Gollmg für den Prinzen Bürgschaft geleistet habe. Sv wie nun Herr Haupt- mann diesen Eid mit besten Gewissen wirklich abzulegm bereit war, so fiele es den: Gollmg auf einmal ein sein Delatmw äururwentum wiederum unter dem Vorwand mrückzunehmen: Er könne jhne line aperto psricnlo xerftwu nicht mehr schwören lassen lassen, wett er durch Zeug, schaft wüßte, baß Herr Hauptmann von den Uhren huoettionis wirklich eine ver» kan.ftec, und noch einige wirklich Key Händen hätte, und er Gollmg weiters anzetgen konnte, wie Herr Haupt- M6UN noch 2 Uhren jede zu yO si. gabz eigenmächtig, vrw gewairthätig ihme weggenommen habe, auch daß Herr Hauptmann falsch angegeben, ob wären für den Prinzen in ao. 1787. von Jener dem hiesigen Kaufmann Hr. Untcrstemer zu. gestellten Leinwand Hemder gemacht worden, da doch bekaüter Dingen dieser Prinz schon in no. 1786. in Amsterdam ums Leben gekommen seye, und endlich er erst erfahren habe, daß Herr Hauptmann mit seinen Uhren eine bey Hrn« v. Schwarz dahier gestandene Schuld ad 1400 fl. abgeführt habe. Iudex primse Instantise verwarf aber alle diese angebrachte Nebendinge, und die darauf gollingischer Seils gegründete vermeintliche Zurücknahme des schon einmal dekerirten, acceptirteu, und a Indios approbieren Eides als unstatthaft, und Rekol- virte per Decreturn in vim 8ententiseHerr Hauptmann seye dessen ungeachtet ad Iuramenturn aufob- beschriebene 2 Punkten zu - admitiren , und ab ttoc Oe- creto vim 8ententiss tta- bente interponirte Gotting die ^ppeliation an einen kurfürstlichen hschpreißlichen Hvfkriegsrath, introducir- te solche auch wirklich pro- ducendo I^idellum puta- tibis §rLV5»oria1em, der wirklich auch schon kaüa Lommunicatione durch die bereits bey dieser Höchen ^x- xettLtionsstelle eingegebene v. 8outtai^che Lxeeptions- schrift seine volle Abfertigung erhalten hat, und Solcher- gestallt diese Appellation-- fache 15 fache in secnnäa lulkantia. ihre angetrettene Laufbahne fonsetzet: wobey aber das schönste noch ist, daß Gol- ling nunmehro wehrend wirklichem Laufe der Sache in Hppellatorio mit seiner bekannten chrear,griffigen Schandschrift bey dem Publikum in Vorschein getreten ist: mit welchem sich dann auch k^ilkoria kroceilus nun mehro endiget, und es nun auf die rechtliche Ausführung derer bey dieser Streitt- sache vorkommenden Hauptfragen ankömmt. §. 7 ' Ehe Verfasser dieser vorangelassenen Geschlchtser- zählung zur rechtlichen Be- «rtheilung übergehet, so kann er nicht umhin die golling'» sche ins Publikum getret. tene Schandschrift ein bts»i chen nur im Vorbeygehen zu anatomiren. , Wrs bat wvbl den Gol- ling nutchorisiren können, wehrend dem Lauf vorliegender bey einem kurfürst- l chen hochprcißlichen Hof- kriegsroth in sppellatorio anhäng'ger S'rettwche die Ehre des Herm Hauptmannö v. Louka auf so chrndvolle Art beym Publikum herunter zu setzen? Er wird vielleicht sagen, ich habe den Herrn Hauptmann vorhero xar Lillet gewarnet, ick bat« te ihme auch ein Exemplar des Abdruckes zngeschFt, mit dem Vedeutten, wenn er sich mit mir in Güte nicht ab- finden wolle, so werde der Druk im Publikum wi kltch erscheinen; er rübrte sich nicht: al o ließ ich die Schrift wirklich öffem li ch von retten; zu deme ist ja nichts neues auch so gar selbst bey denen höchsten Reichsgerichten, daß die Prozesse wehrend dem Lauf derselben im Druk herausgegeben werden. Dieses alles konnte den Golling nicht berechnten, durch durch diese Schandschriftdex Ehre eines Manms, der zumal schon den Spruch erste, rer Instanz, der Ihne aä Zuramentum oäinittirte, für sich hatte, auf so em- psindsamme Art zu nahe zu iretten. Hatte er nicht den Höchen Richter zweiter In, stanz, den er sich per ^xpel- lationem wirklich gewählet .hatte, für sich, warum erwartet er nicht den hohen Ausspruch von daher? Nur dieser Ausspruch , wenn er je Leutelitiuin prmiLL Inkautise kekornüren, und also dem Herrn Hauptmaun die H,ämMou aä lurLnien- tum wegsprechen sollte, würde dem Herrn v. Loukafei, ne Ehre auf einmal rauben, nicht aber ftyn Gollings Schandschrlft. Wo ist aber einmal erhö» ret worden, daß ein höchstes Reichsgericht den Partheyen, erlaubt habe, bey Beförderung ihrer Prozesse zumDruk die Ehre des EompArti's ss schändlich anzutasten? Wohl aber erlaubte eS allein die kunäamenta Esmsss in gehöriger Ordnung, und unan- griffig des andern Theils dem Publikum vor Augen zu legen. Es bleibt somit sein Gottings dkeßfallsiger Schritt immer, und zwar um so strafbarer, als er nlcht nur den kartem in dieser kro- ckü're, sondern selbst auch ein wohllöbllches Richteramt erster Instanz dadurch merk- ^ lich angegriffen hat, da er darinn sagt) kormalia: j „Heißt daß nicht zum Fal- „schschwören die Hände ^ ,, bieten. „ Also der Richter erster Instanz hat dem Herrn v. 8ouku zum- Falschschwöre« dle Hände gebotren? Das wird wohl ein wohllöbliches Huäiciurn a <^uo so schlech- ^ terdings nicht wollen auf sich rr sich ersitzen lassen; und mm will Gotting iri LpxeUato- rio sich selbst zum im amen- suplsto^io oKeriren, der doch in seiner krocttürs oft fenherzig bekennet hat, daß -r nicht 8emip1euum für sich habe, welches doch das Ue^uittturn aä furairien- tum luxletorlurn ist. Und der in der nervlichen krocttüre den Vorspruch' Machte in kormalidus: „Es ist nun die Probe „ durch den Eid eine „ sehr müßliche Sache „ rc. rc. B. Kraytmayr in den Anmerkungen über den <^oä. Lav. luäic. Lax. iz. §. i.L. A. einbekanntermaßen nicht §s- miplenam für sich hat. Wohlh n gegen machet die eigene gvllmgische Ei':b< kannte Schwache seiner Gründe, die ihn nicht oü 8emipl6NQM aufsieigen läßt, den Herrn Hauptmann tüchtiger! zum Schwören, alsdenGotting: kurz im jmidiichen Betracht wird wohl Gotting immer so wohl dem luäicio ä guo, als auch Herrn Hauptmann lpm pÄrti die LLtisfaötior, schuldig bleiben, und auch diesen Gegenstand zur Aburteilung des Höchen Richteramts zweyter Instanz ohne Hinsicht auf die Hauptsache wirklich schon reif gemacht haben. Nun dieses vvrangelaffen zur Hauptsache. Warum sott nun der Eid nur eine müßliche Sache für den Herrn Hauptmann seyn, warum nicht auch für den Gotting ? Und warum nicht ehender für diesen, der selbst! mann §. 8 . Bey dieser kommen zwey Fragen vor^ und Zwar Erstens : hat Herr H^npt- wohlgethmr, daß sr er d'efes Uhrengeschäft für den Prinzen aus Kommißlon übernom- men, oder wäre es besser gewesen, er Hattees unterlassen? Zweytens: Wenn es auch besser gewesen wäre die. ses Geschäft zu unter, lassen , hat dercnrwe, gen schon Herr Haupt- mann sich, weil er es nicht unterlassen hat, gegen den Golling Ue- gemacht? , Die erste Frage wollte allerdings Verfasser mir Ja beantworten. Es wäre nämlich besser gewesen, Herr Hauptmann hätte das Geschäft nicht unternommen, und zwar zu seinem eigenem Vesten; da er selbst als (we- äitor beym genannten Prinzen verliert. Eden dleset fein eigener Verlurst ist aber für Herrn Hauptmann just ein Schild gegen den Golling, daß nemlich Ersterer nie die böße Absicht haben können Letzter« geflissentlich beym genannten Prinzen in Verlurst > bringen zu wollen; da der- I jenige, der derley Absichten hat, jenem, bey dem er den Dritten ansetzen will, nicht selbst Oeäitirt-, Die zweyte Frage hängt von der weitern Frage ab, ob Golling seine prätendir- > liehe Säze, daß Herr Haup:» ! mann und nicht der genann- j te Prinz Eigenrhümer der , cjusellionirten Pathey Uhren geworden, oder doch wenigst für den Prinzen gutgesianden seye, erwiesen habe, öder ^ nicht? Verfasser glaubt Nein» Golling hat in allen Sä» > zen erster Instanz, und so auch in der ^pxellatiorw- > schrift immer dem Herrn ' v. 8outur die Bürg'ckafr an j Halß geworfen; in der von ! 8ou- Tsubaischen ' DxcextioüL- Mrtft ln^xpeÜÄtorio ist a» der nebst andern rnehrern Gründen,die hier kürzehalber übergangen werden müssen, ausgesührt worden, daß eine kiäe)ustion einem Debito- rem xrilicixnlem voraussetze, fosgbar, wenn Herr Hanptmaun kickejustorseyn solle, ein anderer Debitor xrilwixalis seyn Müsse: Gol- lmg hat auch wirklich diesen i ganz glücklich bey dem genau, ten Prinzen gesucht, und gefunden, da er des Prinzen ^6r§ncr dadurch wirklich angenommen (welches er Zwar in seinen Schriften immer negirt har) da er denselben laut 8ub Dit. L. beyllegend viäimirten Abschrift wovon eben derley Loxin bey einem kurfürstlich hochpretßlichen Hof- keiegsrmh als aäjuootorn der Dxeextionsschrift liegt, in Dorto wirklich ganzordem- lich girirt,und also hiedurch dm genannten Prinzen als seinen Debitoren! xrincixn- lem angenommen hat. Er will zwar sagen, daß, da der in französischer Sprüche gefertigt gewesen, er diesen nicht verstanden habe; Er hat aber diesen z Tage in der Hand gehabt, folg- bar ist seine Schuld, daß, wo er einerseits der Erklärung des Herrn Haupts- Manns zu trauen nicht schuldig wäre. er nicht andererseits die Erklärung bey andern der französischen Spracheverständigen eingeholet hat, deren die Stadt Augsburg ganz keinen Manges hat. ES wird also noch einmal gollingischer Seits angenommen, tmd von ihme girirtem printzltchen no wohl kein 8crnx1 mehr übrig bleiben, GdMng habe dadurch den Prinzen als Debitoren^ xtincixLlein A»- nokcirt, und erledige sich al» - - A so P 4!- so dke Frage des Eigenihums von selbst auf die Seite des genannten Prin;en, und nicht jene des Herrn Haupt» Manns. Eben so wenig hat Gob lrng erwiesen weder in prima lultantia, noch in seiner ^psIlationLschrift , daß Herr Hauptnwnn wegen die sem Uhrengeschäft ihme für den Prinzen Bürge gestan, den seye, wie solches wie» derum sowohl in erster In« stanz von louliaisch-r Seits, als auch in Appellatorio in des Herrn Hauptmanns Lxceptionsschrift hinlänglich äeäucirt wo.den ist: der gollingilche Hauptgrund seiner dießfalsigen Behauptung bestünde nur immer darin» : Herr Haup mann habe den feiner Ehre, Reputation, und Kopf rc. ihme die Bezahlung zuge- stchert, seye so folglich ihme Gur oder Bürge gestanden Nun stellet Herr Hauptmann noch nicht ln Abrede (wie die HiüoNaRaöti obe» tz. z. enthaltet : zu ihme Dolling gesagt zu haben, >und tlcß zwar unter Versicherung seiner Ehre, Reputation, „Wenn der Prinz nicht ! „ stirbt, so müssen sie, „wie ich, bezahlt wer» „ den: betten müssen ,^wir aber, daß et nicht „ stirbt» k Dadyrch aber hat Herr i v. 8ouka nur die Bezah» ^ lung beym Prinzen und zwar ^ nur auf dem Falle sicher ge- ? macht, wenn er am Leben ! bleibt, welches keineswegs Bürgschaft leisten h- ißt; ein i anderes wäre es gewesen, ^ wenn Herr Hauptmann ge» gegen den Golling gesagt , hätte, Rormalia: - „Wenn der Prinz nicht „zahlt, so bin ich be» ! „Zahler. ! Die. Dieses würde Bürgschaft leisten heiffen, keineswegs Bber das erstere; Hauptrnayn habe ihwe noch zwey Uhren gewaltthätig genommen» Ein WohttM. Richteramt erster Instanz wurde ganz wahrscheinlich inHinsichl auf den Mangel des gollingischen Beweisses wohl des Elgen- thums, als auch der Bürgschaft er kunäamento ! n^ore non probuote Reu8 eU adsolveizäus. Den Herrn Hausmann ime loramento ümxliei- 1er adtolvirt haben, wenn nicht der Klager dem keo das Zurumentum purZoto- rinm äeferirt harte, yno klaoteluäicium äguo gleich, wohl die Delation, um der Sache die volle Maaße zu geben, nxxrobiren konnte» Nun endlich auch auf l k vermeintliche gollingilche dausas RSvocanch Dela- tum ^urumentum zu kommen , so sagt Golling: Herr Item Er habe eine Uhr verkauft ohne dlßwegen eine Orärsvom Prinzen fnrzei- gen zu können, und so habe er falsch vorgegeben, eb wären für den Prinzen in so. -7787. Hemder ans der dem H-rrn Unterfteiner zuge« ftillren Leinwand aemacht worden, der doch ao. 1786. j schon zu Amsterdam ums Leben g kommen >'eye; er könne solchem nach dem Hern, v. 8ouka nicht mehr ferners schwören kaffen. Run fürs Erste hat Herr Hauptmann volles Recht gehabt nach diesen zwey abgängigen Uhren, welche Golling nicht mehr heraeben wollte, selbst zu langen; denn es waren diese nämliche Uhren bcy Abschluß des ( 7 vntraök 8 schon unter den übtigen mitnotirt, '' Z rva- 22 waren somit n'cht wehr des Go'lings, sondern des Prinzen Uhren, welche erftercr zu Loniyletrrung der Zahl sammen.licher Ulwen, deren Werrh die ZOO Oucnten aus» machen sollte, herzngebenvi LontrL^us ohnehin jederzeit verbunden wäre, weiches er G o Ilm g selbst W. in seiner kroclrüre dadurch deutlich zuerkennen gegeben hat, daß nämlich die noch abgängige 4 Ul-ren auch schon unter denen contraAmäßigen mit» begriffen gewesen, als mittelst welcher die wechselmäßi- ge Summe nä ZOO Duckten ererst noch cornpletie- ret werden sollten, da er da- rinn selbst bekennet, er seyr noch ^16. dem Prinzen yiir 4 Uhren rukständig, welche aber noch herzugehen ihme das Mißtrauen nunmehr auf den Prinzen verbiete. Hie bey möchten allenfalls noch einige vom Fache der Gr!b» ler den Einwurf machen, und sagen, Hauptmann v. 8 ou!in hätte doch die Uhre» nicht selbst nehmen, sonder« nach denen Rechts»Sazen: Ln LLulahroprm. I^etno lrdi ipli zus äicnb, cum Llias LAuln Lnäat. Item.: ffioltLtns Lnte oniniI reüitueuäus est. Einen andern Weege, z« diejen Uhren zu kommen, nämlich den rechtlichen sich w. hlen sollen. Nun sind diese Sätze an« wendbarer bey einem Juri» sten, zumal in proprla Lau- üt, als bey einem Osticier, der nicht zugleich LurlU, und eben darum schon zu einem ganz andern 8t^1-und Be, Handlungs-Art, als dleset, gewöhnet ist; zudeme hat ja Hauptmann v. 8ouira nicht feine eigene Uhren, sondern jene des genannter! Prinzen, und zwar ganz nicht (wie Jennseits grundfalsch angegeben wird) gewalthä- tig tlq — sondern auf dis freund« schäftlichsie Art demGolling abgenomnun IW. als (lom- rniLir des genannten Prin» zen, fvlgbar handelte Er Nicht in propria Lausa, urrd also finden auch obige äuri- äische Sätze schon von selbst nach Laage der Umstände gar keine Anwendung. F'rs andere, wenn Herr Hauptmann auch wirklich eine Uhr verkauft, oder allen» falls wirklich auch verpsän der, oder verschenket Habens sollte, hat er ja dem Gelling nicht dafür UesponIM zu seyu. So bald oben das Elgen- , thum der Uhren c^useüionis auf der Seite des Prinzen vhnwidersprechlich ausgezei» get worden, so bald hat Hr. v. 8nu!)L, er wag auch mit den Uhren per inevricsimm angefangen haben, was er will, nur den Eigenthümer, der nach gollingtfcher Seits angenommen und girierten ^VfsiFno der Prinz geworden ist, und wenn der nicht mehr am Leben ist, seinen Erben UesponsM zu seyn, und nicht dem GoUing, der per, 5eÄo Lontraäku cmpti ven- äiti!, gui solo Lonkensu perlst citur , cprnmvls kecunia rronäum stt nninerata, k in Recht mehr zu den Uh en, sondern alleine zu seiner zei, tlgen Erlangung des kretii hatte. j Fürs dritte ist GcllinA in /tppellLtomo in der v. sonkianchen liixceptiens- schrtst in Betref der dem Kaufmann Untersteiner dahier zugestellten Leinwand um Hembder für den Prinzen zu verfertigen auswelß beylie- genden Auszugs aus der v. soultLi'chen Lxceptions- schrifr aä I>it. E. mit dem nervlichen hier in copia V!- ciirnata sub L. beylk- genden Aeirgeuverhörs Proto- kohl, auf das er sich brwor- '4 ' fen .— fen, UM dadurch der Ehre des Herrn Hauptmanns dcn letzten Stoß zu geben, der» ge,tM selbst geschlagen worden, daß er vor einem Höchen Rlchteranne zweyter Instanz nü-klich schandvoll dasiehen tnnß. Bleibt das gollingische ^.sterturn, Hr.v.8ousts habe niit diesen Uhren seine Schuld a i 4 cx) si> bey Herrn v. Schwarz getllget, immernoch ein leeres nichts besä« gendes angeben,: Wozumal, wenn es auch wirklich, wahr wäre, Er Hr. v. 8oulia ja seine Schuld nicht mit des GoUmgS-sondern mit des genannten Prinzen Uhren bezahlet hätte, fvlgbar wiederum nur dem Prinzen, und nicht dem Golling re- sponladl wäre. Und mm ist sich nicht zu wundern, wenn luäex a c^uo alle diese Nebensachen, welche Golling zum Gründe seiner Kevocationi« Delatr ^urarnenti genommen hat, ex äeäucii8 gänzlich verworfen , und all dessen chnange- sehen auf der Abichwörung des äeferil ten accextirten, und a ^uaice approdirten ^uramenti pur^atorii ex parts i^ei fest und wohlge- gründet bestanden hat, wohl aber zuversichtlich zu verhof- fen, daß all an«und ausgeführte für Herrn Hauptmann v. 8ouda streitende Rechtsgründe auch Lonstr- rnatoriam 8ententiös pri- mos optirne sunäLtre bewirken , und diese Oonstr- rnatoria die gekränkte Ehre dem Herrn Hauptmann wiederum geben, in Hinsicht auf die wirklich, schon durch dessen kroesture verursacht leydige Folgen, schaden und Prostitutionen. sä Auszug Aus der von lvnkaischen Lxce^tionsschrift. Wohl aber, daß GoUing vermessen und unverschämt genug seye, sich auf ein Zeu- genverhörs Protokoll zu bewerfen , und daraus die Un» Möglichkeit des auf Rechnung des genannten Prin- zen m ao. 1787. gemachten Lernwandgefchäftes von darum zu erzwingen, weil der Prinz schon ao. 1786. auf die gollingifcher Serks geschildert werden wollende Art in Amsterdam aus der Welt geschask worden seyn solle, eben darum aber den Herrn ^pxeUaten vor den Augen eines Höchen Richteramtes einer solchen unedlen That fähig: asz'.'strllm, welche freylich, wenn sie wahr wäre, den Caraöcsr eines OKwi'ers srh? herab- würdigen würde, wo doch das kelatunr nemlich eben dieses ZeugenverhorS Protokoll, und die darinn enthal- > tene untersteinerlsche epdliche 1 Aussage klar vor Augen le- ! get, daß die in Frage ste- !hsnde Leinmand thme Hr» Unterstem er just dazuma! zugesieüet worden, wie der Hrinz v. Albanien in Augsburg gewesen: fvlgbar noch wirklich am Leben wäre: weches eben ein Umstand ist» der vollends überzeuget, daß nicht nur es Wahrscheinlichkeit, sondern wirkliche Wahrheit seye, daß dey Ansetzung des Jahrganges 1787. nur Jrrthum fürgegangeu seye, und es heißen solle 1725» wek« X welcher Vorgang und Ver-!so wie in Betracht dieser^ hältüiß allein jchon erkiäk- ltch seyn wird, den golltn- grschcn dkraAer im Auge eines Höchen Richteram'ts also auch in Hinsicht auf alle übrige seine falsche Angaben zu bilden- <»' -- -^ I.IM. Loxrs. 3 u Steur der Wahrheit atteüire hiemit,daß Herr Hauptmann v. Louka, welcher mir auf seinem Wechselbrief vom 4ten Oktobr 1785. Ein Jahr nach äato zahlbar ausgestellt, bey dessen Verfallzeit den 4ten Oktob. i7ß6. die Interessen davon als von fi. 1000 — Ka- Mal ä 6^xrocto. mit fl. 65. — entrichtet, das eamdmis selbst auf g Monat weiter xroionM, jedoch aber bereits den 27. November an Kapital fl. 600. — abgetragen, und den Ileberrest v. fl. 400. — den 27. Jänner 1787. nebst treffenden imersKsn mit fl. n» 52. berichtiget, zugleich auch am nämlichen Tage mir fi. zooo. — zur visxoMwn des Lg. ^ l - k. i'. Herrn Johann Thomas Ammann Steurmeiftcrs allhier zugestellt habe, wodurch alle unsere bis dahin geloffene Rechnungen unter uns abgethan waren. Urkundlich meiner eigenhändigen Unterschrift, und vorgedruckten 8 L§net 3 > Augsburg den n.Juni 1789. Konrad^ Schwarz, ^it» § L.II'. B. ( ' (^opie. ^ ^umce ^'ours äs vus ^Äi5donns cs iz. aoüt 17Z5. Lon pvur ZOO Oucats ä' läoUanäs vräonues. >— — Nr. 1 > konoradle 1 " k 0 mas 8 ritmann äu con^rsb äs 1' Amerihus pour 1a krovince äs vir^inis, st Oirs^eur äes vaiKsaux nomme8 1s <üvmts ä' O § 1 n 8 Ki, et 1s krince ä' ^.1- danis parera a Nr. Enkelin Leneäict 60 1 - 1in§ Horlo^er ä' ^u§sdour§, ou ä 8on orärs: la 8omms äs trois cent8 Oucat8 ä' Hollanäs vr- äonne8 pour valeur recus ar^ent comptant» et k^ns von? pa6srL8 a mon compts» 8e1on la Ist» tre ä' avi8 expeälss par Loräeaux, et par N 2 r- teills — vvu8 Iss paäsreg amon compts part!- cnüer, ou vou8 1s8 ra^atti^s äs cs ^ui ms re- vient xar mon I^o. 522. 8i§ns sn- trs rno! , ei: 1e 6omts ä' OZms^i MLnä 6e- rieral äs l^okmame, et hu! exitte entis vos mains Lü vme I^xecuteur äu ält Lontrat. ärc. ä^c. en fsi, ü 2 c^uvi ^'e 8ouK§ns , et ^s cackets äs nies armes. 8'riLV^^ » knuccL v' Oa^enris ^.ntilles krancoisss. Für mich an dle ordre des Herrn Capiten von Souha. Augsburg den i 8 ten 1785^ Benedikt GolUng^ ksles s 1 ' Orure äe Neüisurs lesn, et Oeor^e ^sntier äe Kaläer, vsleur recue äes Olts Lieurs« ^uZuike, ce 18. soüt 1785. ^UFuNidn äe 8 ouda. < 7 äp!tLiue * su Regiment äes (^aräes kalatmes. ksies L 1 ' Oräre äs Nesüeurs kliscli, et < 7 vmp. Vsleur en Lonipte. ^.uouüe ee 20. soüt 1785. / Jesu, et 6 , 6 . äe Ilsläer, Zr - .^ Lnre§iärss 2 ete 1a presente letttre äe clran^s Ln Le§uäre äu 6reKe äe 1' ^rniraute La^enne, es recpärant les Lieurs Lliscli, et Lomp. I^e^ociantg äs cstte väle, en Lonsequence äe Leur rec^uette äs es ^our, pour ^ avoir reeours au betoin a k.ox- äeaux 1s vin§t O^odre 1785 . (8i§ne au ke§iäre) Lliscd, et Lomx. i^avarre Lieutenant Oeneral Lno" Ist krocureur äu Larrers kaies a 1' Oräre äe Nonüeur Ooncin^er Valeur en 8on kecu äe cs ^our, a Loräeaux ee 8 . Covernd. 1786. klisck et Lomp. LiL A.ÜUM den Löten Merz 1788. Nachdeme Hert Untersteiner übgewichene Wochen von dem Botznermarkt retourniret, so wurde derselbe anheute vor Amt geladen, und auf dessen erscheinen in Beyseyn des Herrn Hauptmanns von §ouNa abgeschickten Lcridentm Nepomuck Anger, dann des gol- lingischen Herrn Rechtsfreund L!t. Lidei nach vorgängiger abgelesener Meyneyds -- Erinnerung von selben der wirkliche Eyd ausgenommen, dochue xrseirito!n Zexarato nachstehender Massen vernommen. M 34 Jnterog. i. Wie Herr Gezeug Heise? ' Ob Herr Gezeug wisse, warum er hiehero berufen worden? Herr Johann Georg Untcrsteiner im 48.Jah- re, von Kokoreäo bürtig, gegenwärtig a- ber allhiesiger Burger, verheurathen Standes, katholischer Religion, und handelender all- hier. Der Stubenheizer hatte bcy der des , Herrn Bezeugen Handlungsbedientcn die Ursach Beygesezt, daß Herr Gezeug in der fürwehrenden Stritt- sache inzwischen Herrn Haupt- LZ 3 ' Herr Gezeug solle bey seinen abgelegten Eyd aussagen, ob er unterrichtet worden, was er sagen solle, oder ob man ihme des Endeswillen etwas versprochenodergegeben habe? Hauptmann von 8ouK, und dem Kleinuhrmacher Golling eine etliche Aussage zu machen hatte. Er seye weder unterrichtet worden, was er sagen soll, weder seye ihme von einen der bee- den Theilen etwas versprochen, oder gegeben worden. Herr Gezeug solle bey seinem abgelegten Eyd * * * L aus- Z§ aussagen, ob er einem von beeden streitenden Theilen verwandt oder- besonderer Umständen Willen auf einen, oder den andern in seinerAus- sage Rücksicht zu nehmen habe? 5 . Herr Bezeug solle bey seinem abgelegten Eyd Aussagen, ob er einem Theil feind seye, und wem er den Sieg Rech? tens gönne. Seye keinem Verwandt, und hätte in seiner zu machenden Aussag auf keinen RM sicht zu nehmen. Er seye keinem Thett Feind, und wünsche, daß daß derjenige Obsiege, dem es von Rechtswegen gebühre. 6 . Gezeug solle bcy> seinem abgelegten Eyd aussagen, ob wahr oder nicht wahr seye,, daß er im Monat Inner 1787. ein fein holländisch Stück Leinwandt von Herrn Hauptmann von 8 ouKa mit dem Ansuchen empfangen habe, Hem- der hievon vor den Prinzen von ^Idanie verfertigen zu lassen? Wahr sey, und müsse es bey, seinem abgelegten Eyd. betheuren, daß Herr Hauptmann von 8 ouka i.?me Herrn Gezeugen ein Stück ***3 Lein- 38 Leinwand mit dem Ansuchen zugestellt habe, Hemder hievon vor den Prinzen von verfertigen zu lassen, ob aber das Stuck Leinwand ein sein holländisches , oder ein mittelmäßiges Stück gewesen seye, könne er ss eigentlich bey seinem abgelegten Eyd eben so wenig bestimmen, zumalen Herr Gezeug die Leinwand nicht untersuchet, sondern sogleich nach Empfang einer Neherin zugestellet,a!§ daß der Empfang gedachter Leinwand im MonatJäner r787. geschehen seye: so viel sich Herr Gezeug erinnern könne, so seye ihm die Leinwand eben dazumal zugestellet worden, wie der Zy der sogenannte Prinz von ^rdamssich hier auf- gehalten habe, und dürfte es im Jahr 1786. gewesen seyn. Ob Herrn Gezeugen sonst noch was zur Sache gehöriges wissend wäre, solle es bey seinen abgelegten Eyd aus- sagen? Wisse sonst nichts mehr. Hierauf wurde Herrn Gezeugen seine Aussage nochmal vor-und abgelesen, und weilen Herr Gezeugweder derselben etwas beyzusezen, weder hierin etwas abzuändern gewußt, so wurde derselbe mit aufgelegten Stillschweigen entlassen. LxtrMert den 26. März 1788« A. M. P recht. v. Lochwarth, Brgrm. Stn Daß 40 Daß vorstehende z. Abschriften §uk Eltens L. et L. henen mir. vorgelegten 0rr§m2iien nach vorgängig - genauester eoiiLtiomrung von Wort zu Wort gleichlautend befunden habe, ein solches würdet auf beschehene Re^Mtior, von NotLrlatanttswegen hiewit tudüäe kublicu urkundet. So geschehen Augsburg den iF. Sept. 1789. Joseph Antonk v. Dkrr ^ F. 17 . I^icent. kaiserlicher geschwornep ^lotarius in üäeiTi prseniiglorum^ Zu- --- --- ----- Z usaz zu vorstehender Geschichts-Erzählung. DaGolling einerseits in seinem Lü- vergessen hat beyzusezem Valeur Ln Lomxte, Valeur Lntenäü und andererseits Herr Hauptmann'v.5ouli^ in seinem 6iro an die Herrn v. Laiäer gesezet hat Valeur Recrr so möchten. vielleicht einige sagen, der gollingi- sche (Lro, kann IHM nicht schaden,, unh die. Worte. Valeur Lecu in dem von fopNaWen LIro sind von der Folge ^ daß, wenn nach sothanen Worten Hr. Hauptmann den Werth von denen Hrn. v. »aiäsr , wirklich wirklich empfangen hat, Golling xrZeienäisren kann, daß auch Er von dem Herrn Hauptmann bezahlet werden solle. Nun sollen aber beede diese a-lfallige Einwurse sogleich ihre Abfertigung, erhalten. Sobald Golling in seinem Olro die Worte Zesezct hat: „ Für Mich an die Orärs des Herrn ^ „pitaln v. 8oukL. äre. Wie dießfalls, daß es geschehen, die Beylage zur Geschichts - Erzählung L. Zeuge ist, sobald hatte der Oiro schon seine Vollkommenheit, und Lage durch diese Worte schon der Beweiß da,Laß Golling von dem sogenannten Prinzen den Wechsel angenommen; Er Golling wäre somit wirklicher — nur aber ungeschickter Girant, da Er wegen der Vaiut» nichts beysezte: und so, wie diese seine Ungeschicklichkeit der Vollkommenheit des Oiro mchts mehr benehmen konnte, bliebe solche immer alleine Ihme OiEm auf seine Rechnung. Was Was hingegen die Worte in dem v.KmlnL. schen Oirs Valeur Ivscu belanget, so zeuget das hier in coxla Viälmat» tud 8jZn. <5 beyligende V. kaläerische ^.tteKat, daß, unangesehew diese Worte: Valeur Keeü N8. aus Uebersihung in dem 6!ro einge- fiossen sind , dennoch Hr.Hauptmann v.LouK» auf diesen Prinzlichcn Wechsel hin Niemal etwas von Ihnen Herrn Dalmers v. Haiäern wirklich bezahlet worden fty; folgbav hebt si thannes auf einmal deßfälligen verstoß, und benimmet diesen Worten, Valeur Reeu alle Kraft. Mit welchem dann auch Verfasser vorstehender Geschichts-Erzählung nun endlich vollkommen schließet. Daß wir Endesunterschrieben e, Titl. Herrn Hauptmann v. 8vuiiL auf den Wechsel des sogenannten Prinzen von Albanien von drcy hundert holländischen vucaten, auflkomasLrltt- lNLn IN e^enne an die Oräre Golling, obgleich m dem V. souliai'chen 6!ko die Worte Valeur recüe aus Versehen eiNgeschlosscn sind > niemalen etwas bezahlt, sondern den Wechsel mit krotett 8imxiement wider zugestellt haben, bezeugen Hiemit zu Steuer der Wahrheit mit unserer Nahmens-Unterschrift, und bcygedruck- tem Pekeschast. Augsburg den 5. Sept. 1789. Ioh; U. G. s» Haldem. 6 . Lrrata 6 e 6!orr!§e. Seite 4 Zeile' 16 hingerisenen. -- .— 9 beschwören. — :6 — so Falsch-schwören. L sowohl. 21 U' H.