Sendschreiben an die Seelsorger und an die Pfarrkinder der erzbischöflichen wienerischen Erzdiöces. Ehrwürdige Brüder, und liebste Schäflem! Äuf ausdrücklichen Befehl vom 7. Julius 1809, Sr. Ex- cellenz des dermahligenHerrnGouverneurs von Oesterreich, soll ich allen Seelsorgern und Pfarrkindern meines Kir- chensprengels ankünden, daß nunmehr alle Seelsorger und Lanbcsbewohner, die in die Wälder, Städte, Märkte rc. entflohen sind, getrost in ihre Dörfer, Häuser, Pfarrhöfe zurückkehren, und zu ihrem Berufe, benannrlich zur Seelsorge, zu dem Schnitte und Ackerbaus greifen sollen. Obbemeldter Herr Gouverneur trägt mir ausdrück- lichauf, zu erklären, „daß vermahlen auf dem Lande alles „ruhig sey, daß die Jahreszeit für die Landleutein Absicht „der Wege der Landwirthschaft höchst wichtig, und bey „derselben die Gegenwart der Besitzer bey ihren Gründen höchst nothwendig sey." Dieses vorausgesetzet, ist meine Pflicht, den Seelsorgern meines Kirchensprengels ernstlich auszutragen und zu befehlen, sich zu ihren Pfarren ehestens zu begeben, durch ihr Beyspiel und berufmäßiges Zureden die Pfarrkinder zurZurückkehrung in ihreWohnörter einzulaben, sie eifrig zu den christkatholischen Uebungen und Pflichten zurück zu führen, den Unterricht der Jugend in den Schulen nachdrücklich zu besorgen, auf den Kanzeln die Ruhe, den Gehorsam gegen die Vorgesetzten, die evangelischen Wahrheiten und Lehren zu predigen. Ich fordere dieses um so strenger, da mich eben Se. Excellenz der Herr Gouverneur ganz ausdrücklich versichert, „daß die Seelsorger bey ihren Amtspflichten alle Sicherheit „sich versprechen können, daß er jedem die nothwendigste „Unterstützung, von der derselbe durch mich soll unterrichtet „werden, leisten wird. Zugleich aber deutet er mir ausdrücklich an, daß wenn ein oder anderer Seelsorger dieser „Stimme der obrigkeitlichen Behörde, und meiner väterli- „chen Einladung, Ermahnung und Befehl nicht Folge teilten soll, ihm ganz sicher die Verhaftung, die Entsetzung von „seiner Pfründe bevorstehe, und ein solcher als ein Störer „der öffentlichen Ruhe und der christlichen Religion, die nach „dem Evangelium den Gehorsam gegen die Gesetze und „Obrigkeiten lehret und predigt, soll behandelt werden." Ich hoffe von den Seelsorgern meines Kirchspren- gels, von ihrer mir bekannten Gottseligkeit, und von ihrem Seeleneifer, daß sie ohne weitern diesen meinen oberhirt- lichenBefehl, diese meine wahrhaft väterliche Ermahnung, diesen meinen freundschaftlichen Wunsch so gern befolgen werden, daß ich Gelegenheit haben werde, Gottzu danken, daß er mir gelehrige Diöcesanpriester gegeben, daß er eifrige Seelsorger in diesen feinen Weingarten geschickt habe- und daß ich keine Gelegenheit versäumen werde, zur Belohnung der Wohlverdienten alles, was von mir abhangen kann,. beyzutragen. Gott segne und erhalte Sie alle l Wien, den 7. Julius 1809 Sigismund, Erzbischof. Joh. Michael Leistler, Weltpnester, erzbischöflicher Consistorial-Räth, und Kanzley - Direktor.