Wiener Stadt- und Landesbibliothek 237852 MA 9 - SD 25-20-976-117418-54 Wiener Stadt- und Landesbibliothek 95785° _a MA 9 - SD 25 - 20 - 976 - 117418 - 54 T! lüiiur naüifüiMiiniüiniG. MJ V. - <■*, J Mlsi Schweizerischen General - Commissairs für die Druck von J. Wzstfehlinc» in Winterthur, ifJ MS. 5&5 An den hohen Bundesrath der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Hochgeachteter Herr " Hochgeachtete Herren Bundesräthe! Unterm 11. Juni 1872 ersuchte mich in Folge bezüglicher Verhandlungen in der gleichen Tags und Tags zuvor stattgefundenen Sitzung der Gentral-Gommission für die Wiener- Weltausstellung des Jahres 1873 der verehrliche Vorsteher des schweizerischen Departementes des Innern, mich beförderlichst als Special-Delegirter des schweizerischen Bundes- rathes nach Wien zu begeben, um daselbst mit der General- Direktion diejenigen Vereinbarungen, auf den Fall einer, von dem Beschlüsse der Bundesversammlung noch abhängigen Betheiligung der Schweiz bei jenem internationalen Unternehmen, zu treffen, welche dringend waren, um unserem Lande die wünschbare Stellung zu schaffen. Nachdem ich mich in Wien dieses Auftrages soweit entledigt hatte, als die damaligen Verhältnisse schon bestimmte und für beide Theile massgebende und bindende Vereinbarungen gestatteten, säumte ich nicht, unmittelbar mach meiner Heimkehr und zwar am 19. Heumonat dem Vorsteher des 4 schweizerischen Departementes des Innern Bericht über die Ergebnisse meiner Bestrebungen in Wien und über die Sachlage betreffend die Personal- und Local-Verhältnisse daselbst abzugeben. Am 22. Juli 1872, nachdem die Bundesversammlung die dazu führenden Beschlüsse gefasst hatte, bestimmten Sie mich zum General - Gommissair und gaben mir im Verlaufe der Zeit noch folgende Aufträge, auf die ich an geeignetem Orte näher eintreten werde: Theil zu nehmen an dem Congresse für einheitliche Garnnummerirungen; an dem über Patentgesetzgebung in Aussicht genommenen Copgresse die Schweiz vertreten zu lassen, wenn in dannzu- maliger Zeit zufällig eine, den Ansichten unserer Behörden über diesen Gegenstand beipflichtende Persönlichkeit in Wien anwesend sein sollte. Ueberdiess habe ich mir erlaubt, auch ohne speciellen Auftrag, da von mir aus einzugreifen, wo ich glaubte, den Interessen unseres Landes und dessen Aussteller nützlich sein zu können und so auch bei der Beurtheilung eines Theiles der additionellen Ausstellungen als Juror-Stellvertreter mitzuwirken. Nachdem in nicht entfernter Zeit sämmtliche mit meiner Mission zusammenhängenden Arbeiten erledigt sein werden, habe ich hiemit die Ehre, unter Hinweisung auf das mir, gemäss Ihrem Beschlüsse vom 29. Juli 1872 ertheilte Geschäftsreglement, den allgemeinen Verwaltungsbericht abzustatten, wobei ich bemerke, dass, obgleich nach dem ver- deuteten Regulativ das Bureau auf den 1. August zu eröffnen war, meine persönlichen Funktionen, wie bereits erwähnt, dennoch früher, resp. unmittelbar nach der ersten Sitzung der Gentral-Commission vom 10./11. Juni 1872 begannen und sich somit, die vollständige Abwicklung inbegriffen, auf nahezu zwei Jahre ausdehnen. I. Organisation des General-Commissariats. 5 Successive und in nachstehender Reihenfolge traten meine Mitarbeiter im Commissariate ein: Am 24. Juli 1872. Herr Eidg. Oberstl. Arthur Brun aus Thusis mit dem Titel des Adjunkten, am 1. August 1872. Herr Joh. Glanzmann aus Luzern mit demjenigen des Secretairs, und am 11. August 1872. Herr Dr. Theodor Beinhart aus Winterthur mit dem Titel Stellvertreter des Ge- neral-Gommissaiijs und verliessen dasselbe: am 12. October 1873 Herr Reinhart, am 11. März 1874 » Brun, und mit heute » Glanzmann, so dass deren Mitwirkung für Ersteren 13, für den Zweiten 20 und für Letztem 21 Monate dauerte. Sodann funktionirten: Als Speeial-Commissair fiir die Kunstab- theilimg: Herr Alt-Rathsherr J, J. Im Hof in Basel ; und zwar sowohl bei der Vorprüfung der Kunstwerke in Zürich, als auch bei der Installation in Wien, und — vertreten durch seinen Sohn Herrn A. Im Hof — bei Verpackung und Rücksendung sämmtlicher Objekte der Gruppen 24 und 25. Bei allen bezüglichen Arbeiten in Wien hat Herr Bildhauer Ferdinand Schlöth aus Basel in Rom in höchst ver- dankenswerther und erfolgreicher Weise seine vorzüglichen Kräfte zur Verfügung gestellt. Als Unter-Commissair für Hin- und Rückspedition der Ausstellungsgüter, für Regelung der Zollangelegenheiten, für Anmeldung zu Transport- und Feuer-Versicherungen und endlich für Besorgung der Correspondenz betreffend die 6 subventionirten Handwerker und Arbeiter, deren Gruppen- eintheilung, Reisebeförderung etc. etc.: der in jüngster Zeit leider verstorbene Herr Hauptmann Friedr. v. Reinhard in Frauenfeld. Als Unter-Commissair für die Subvention nirten in Wien: Der daselbst etablirte Herr Arnold Votsch aus Schaffhausen. Als Architect für die Entwürfe des Bauwesens, der Installation und Decorations-Arbeiten: Herr Architect Jacob Ff an in Winterthur. Als ausführender Architect auf dein Ausstellungsplatze: Herr Emil Richon aus Vevey, domi- cilirt in Wien. Die Dienstzeit dieser verschiedenen Personen betrug: Für Herrn Schlöth 3, die Herren Im Hof 4, Herrn Votsch 6, Herrn Pfau 7, Herrn von Reinhard 14 und Herrn Richon ungefähr 18 Monate. Im Fernern beschäftigte ich während der ganzen Periode theils in den Bureaux in Winterthur und Wien, theils auf dem Ausstellungsplatze bei Empfang und Wiederversendung der Güter: den Herrn Gottlieb Wassmer aus Aarau. Die Bureaux befanden sich: Für das General-Commissariat: In den Monaten August 1872 bis Februar 1873 und Januar bis April 1874: In meinem Hause in Winterthur. In den Monaten März bis December 1873 in Wien, innere Stadt, Bräunerstrasse 3. Für die Spedition etc.: In den Monaten Februar 1873 bis März 1874 in Romanshorn im Hotel Bodan, und für die Subventionirten in Wien: In der Wohnung des Herrn Unter-Commissair Votsch, Vorstadt Landstrasse, Ungargasse 1. Ausser den bereits benannten Personen waren in der ersten Periode August 1872 bis Februar 1873 noch ferner beschäftigt, je nach dem momentanen Bedarf drei bis fünf 7 Schreiber und zwei bis vier Zeichner, in der zweiten Periode März 1873 bis Dezember 1873 in Wien und Romanshorn vier Schreiber; in dem letzten Zeitabschnitt Januar bis April 1874 zwei Schreiber und während mehrerer Wochen noch ein Zeichner zur Anfertigung der Situationspläne der schweizerischen Abtheilungen im Industrie-Palaste der landwirtschaftlichen und der Maschinen-Halle, als Nachweis über die Installation, wie solche in Wirklichkeit durchgeführt war und unter Angabe des Platzes jeden Ausstellers, sowie endlich zur Anfertigung der Gopien dieser drei endgültigen Pläne zu Händen der General-Direction in Wien, welche solche für die allgemeine Berichterstattung zu empfangen wünschte. Die Gorrespondenzen aller Bureaux während der ganzen Wirksamkeit des General-Gommissariates belaufen sich bis heute auf 11,847 eingegangene, 16,069 abgesandte Briefe und 42 Circulare an die kantonalen Commissionen und an die Aussteller. Die Anfertigung des Kataloges in deutscher und französischer Sprache erforderte viel Zeit und veranlasste ein grosses finanzielles Opfer, denn ungeachtet derselbe in Form und Ausstattung im Allgemeinen ziemlich befriedigte und in Wien der Erste zum Verkauf Ausgelegte war, blieb doch das Interesse für die Special-Cataloge im Allgemeinen ein Beschränktes, und bildete der schwache Besuch der Ausstellung in den ersten Monaten und die später angebotene grosse Zahl von solchen Druckschriften ein unüberwindliches Hinderniss zu dem gewünschten und erwarteten Absätze. Sehr erschwerend für pünktliche und rasche Vollendung des Cataloges und nicht weniger für die Anfertigung der endgültigen Installationspläne, wirkten die vielen Rücktritte, welche in der ersten Periode eingereicht wurden, sowie endlich das Nichterscheinen vieler Aussteller ohne irgend eine Anzeige. Dagegen muss ich mit Befriedigung und mit dem Ausdrucke der vollsten Anerkennung an die Betreffenden der Thatsache erwähnen, dass, wo ich bei solchen Rücktritten in Verlegenheit war, den zugetheilten Platz in passender Weise wieder 8 zu verwenden, manche Aussteller, die sich ursprünglich nicht zu betheiligen gedachten, auf meine Einladung hin nachträglich doch eintraten, um mir zur Beseitigung jenes Uebelstan- des behülflich zu sein. Ich darf ferner nicht unterlassen, die grossen Dienste hervorzuheben, welche mir Herr Prof. Desor in Neuenburg durch die Uebersetzung des Gataloges und Herr JE. Veron in Hier durch diejenige der Circulare etc. in’s Französische leisteten, da dieser beiden Herren Arbeiten nur ihrem Bestreben, dem Lande zu dienen, zu verdanken waren. II Allgemeine Organisation und deren Begründung. Nebst der aus dem Tit. Vorsteher des Schweiz. Departements des Innern, Herrn Bundesrath Dr. Schenk, als Präsident und den Herren: Baummn-Zürrer, C., Beck-Leu, Nationalrath Benziger, Niklaus Demole, F. Feer-Herzog, Nationalrath Flück, Grossrath Gindraux, Gonzenbach , E. von, Oberst Graffenried, Br. C. W. von, Jenny, Caspar Im Hof, J. J., Alt-Rathsherr Köchlin-Geigy, Ständerath Martin, Franel * Muyden, Alfred van, Kunstmaler Neher-Stockar, Conrad Ott, Gottlieb, Oberstlieutenant Paillard Bieter, H. Tschudi, Dr. Friedr. von, Zeiger, Joseph, Kunstmaler Zürich, Sursee, Einsiedeln, Genf, Aarau, Brienz, La Chaux-de-fonds, St. Gallen, Bern, Ziegelbrücke, Glarus, Basel, Basel, Genf, Genf, Schaffhausen, Bern, St. Croix, Waadt, Winterthur, St. Gallen, Luzern, 9 zusammengesetzten eidg. Central-Commission, welche in drei Sitzungen und zwar am 10./11. Juni, am 13./'14. December 1872 und am 8. April 1873 die ihr zugewendeten Geschäfte, als Vorschläge für die Organisation der Ausstellung, für die Wahl des General-Gommissairs, Entgegennahme des Berichtes über dessen einleitende Schritte, Beschlussfassung über seine Vorschläge, Wahl der Jury-Mitglieder etc. etc. erledigte, bestunden in verschiedenen Ständen kantonale Commissionen, mit denen das General-Commissariat im direkten Verkehre stund, und welche auch als Vermittlungsglied zwischen diesem und den Ausstellern wirkten; wo dergleichen Commissionen nicht bestellt waren, traten an deren Stelle die Vorsteher der kantonalen Departemente des Innern. Im Fernern wurden folgende eidgenössische Commissionen bestellt: a. Für Forst- und Faiidwirtlischaft : (Gruppe 2). Herr Tschudi, Dr. Frdr. von, St. Gallen, als Präsident, » Baumgartner, Landamm., Präsident des Schweiz. landwirtschaftlichen Vereins in Solothurn, » Landolt, E., Professor, Zürich. b. Für die Kunst und Kunstgewerbe früherer Zeiten: (Gruppe 24). Herr Desor, E ., Professor in Neuenburg, als Präsident, » Roth, Dr. A., Landammann in Teufen, als Vice- Präsident, » Feilenberg, Ed. von, » Gross, Dr. Bern, Neuenstadt, Solothurn, Basel, » Lang, Professor » Merian- Bisch off » Meyer-Bielmann » Morel-Fatio Luzern, Lausanne, » Rahn, Dr. J. R., Professor Zürich. c. Für die bildende Kunst der Gegenwart: (Gruppe 25). Herr Im Hof, J. J., Alt-Rathsherr in Basel, als Präsident, 10 Herr Muyden, Alfred van, Kunstmaler Genf, » Zeiger, Joseph, Kunstmaler Luzern, d. Für das Erziehungs-, Unterrichts- und Bildungswesen: (Gruppe 26). Herr Kappeier, C., Präsident des eidg. Schülrathes, Zürich, als Präsident, » Daguet, Professor Neuenburg, » Franchini, Erziehungsdirector Bellinzona, » Hunziker, Rector Aarau, » Kinkelin, Professor Basel, » Kummer, Regierungsrath Bern, » Meyer, Professor Frauenfeld, » Ziegler, Regierungsrath Zürich. e. Für die additionellen Ausstellungen: Herr Kopp, Dr. Emil, Professor Zürich, Präsident, » Böhmert, Dr. V., Professor » Goppelsröder, Professor » Kopp, Carl, Professor » Kronauer, H., Professor » Trümpy, G., Oberst » Wartmann, Elie, Professor » Wartmann, Dr. H., Actuar des kaufmänn. Directoriums St. Gallen, » Wirth, Max, Director, für das Eidg. Statistische Bureau Bern. Ausser mehrfachen Gonferenzen einzelner Mitglieder mit mir hatten diese Commissionen Sitzungen: a. Am 30. August 1872 in Winterthur, h. » 2. September und 25./26. Oktober in Bern, c. » 16./17. August in Luzern, d. » 22. August in Bern, 6. Sept. und 5. Oct. in Zürich, e. » 3. September und 20. October in Bern. Es dürfte Ihnen, hochgeachtete Herren Bundesräthe, den Eindruck machen, als wären, neben der eidgenössischen Central-Gommission und den kantonalen Comites, diese vielseitigen und theilweise vielköpfigen Special-Commissionen eher Zürich, Basel, Neuenburg, Zürich, Glarus, Genf, 11 eine Erschwerung als eine Förderung der möglichst raschen Durchführung der Arbeiten des General-Gommissariates, daher ich mir erlauben muss, einige Worte zur Begründung meines bezüglichen Vorgehens beizufügen. Bei Prüfung der Gruppeneintheilung, deren ich in nachfolgendem Abschnitte erwähnen werde, fand ich, dass gewisse Abtheilungen nicht kantonal, sondern allgemein und unumgänglich durch Fachmänner behandelt werden müssen, wenn auf den gegebenen Gebieten die Schweiz auf der Wiener Ausstellung mit einem unsere Verhältnisse richtig darstellenden Bilde auftreten soll. Diese Gebiete sind in den vorstehend aufgezählten fünf Special-Commissionen vertreten, und ich will dieselben bei meiner nachfolgenden Behandlung in zwei Hauptgruppen theilen. In die I. Die Land- und Forstwirthschaft, Die bildende Kunst der Gegenwart und das Er- ziehungs-, Unterrichts- und Bildungswesen. In die II. Die Objekte der Kunst- und Kunstgewerbe früherer Zeiten (Exposition des Amateurs) und die additionellen Ausstellungen und zwar: a. Geschichte der Erfindungen, b. Geschichte der Gewerbe, c. Darstellung der Abfallsverwerthung, d. Geschichte der Preise und e. Darstellung des Welthandels. In Gruppe 2 wurde ich zu dem angedeuteten Vorgehen veranlasst, um bei der Auswahl der nach Wien zu schickenden Objekte in Zahl und Gattung die nöthigen Fach- und Local- Kenntnisse zur Geltung gelangen zu lassen, und um bei den damals eingegangenen zahlreichen Anmeldungen zur Beschickung der Weltausstellung mit Vieh die wahre Racen- Vertretung zu gewinnen, sowie endlich einem allfälligen Missbrauche der günstigen Bestimmungen des Bundesbeschlusses — Uebernahme aller Kosten durch den Bund, bei vortheilhaften Verkaufspreisen in Wien eventuelles Benefice zu Gunsten der 12 Aussteller — beziehungsweise einer übermässig grossen Betheiligung, vorzubeugen. Dass für Behandlung der Gruppe 25 Fachmänner, resp. Kenner der Kunst beigezogen werden mussten, ist wohl schon dadurch begründet, dass es solchen am Leichtesten möglich ist, vorzügliche Kräfte, die sich vielleicht ohne eine besondere Anregung zur Mitwirkung an der Ausstellung nicht beiliessen, besonders die hervorragenden heimischen Künstler im Auslande zur Betheiligung in der schweizerischen Section zu gewinnen. Den Zustand der innländischen Schulen durch eine Ausstellung der Lehrmittel getreu zu charäkterisiren, konnte nur Männern der Wissenschaft übertragen werden, und ich muss hier besonders hervorheben, dass die Gewinnung einer schweizerischen Schulstatistik ein eigenes Bureau erforderte, um dieser schwierigen, von Herrn Professor Kinkelin in Basel aufs Vorzüglichste durchgeführten Arbeit, den wünschbaren und auch erreichten Erfolg zu sichern. Hatten alle Abtheilungen mit Ausnahme der Gruppen 24, 26 und der additionellen Ausstellungen den Zweck der Gewinnung geschichtlicher Anknüpfungspunkte, resp. ein materielles Bestreben, so forderten dagegen die benannten drei Gategorien vorherrschend zu geistiger Leistung auf, und ich glaubte im Interesse und zur Ehre unsers Landes zu handeln, wenn ich diesen Gebieten die grösstmöglichste Aufmerksamkeit zuwende. In der Sitzung der Gentral-Gommission vom 10./11. Juni 1872 glaubte man von der Betheiligung auf diesen drei Gebieten Umgang nehmen zu sollen, resp. die Gruppen 24, 26 und die additioneilen Ausstellungen nicht beschicken zu können, weil die gegebene kurze Zeit bei allem guten Willen und aller Anstrengung der zur Mitwirkung geeigneten Personen, nicht erlauben werde, in würdiger Weise aufzutreten. In Folge dessen ist denn auch in dem seiner Zeit den Bundesbehörden vorgelegten Ausstellungs-Budget hierauf keine 13 Rücksicht genommen und sind keine Auslagen für diese Categorien in Anschlag gebracht worden. Als ich dann aber bei meinem Aufenthalte in Wien im Juni/Juli 1872 und bald nachher durch gepflogene Correspon- denz mit Vertretern anderer Staaten, die Ueberzeuguhg gewann, dass manche Länder in diesen Abtheilungen nicht un- thätig bleiben, so hielt ich es der Würde der Schweiz und ihren Institutionen angemessen, darauf hinzuwirken, dass unser Land gerade auf denjenigen Gebieten nicht zurückbleibe, welche geignet sind, die geistige Regsamkeit und das Bestreben für Hebung des Schulwesens zu constatiren. Ich habe damals dem verehrlichen Vorsteher des Departements des Innern noch speziell hervorzuheben mir erlaubt, dass bei einer solchen ausserordentlichen Gelegenheit auf dem Gebiete des Erziehungswesens und der additionellen Ausstellungen Material gewonnen werden dürfte, das sonst nur schwer, ja vielleicht gar nicht zu erhalten sei und dass die Erhebung einer allgemeinen Schulstatistik nicht nur fördernd für das Bildungswesen auf dem gesammten Gebiete der Eidgenossenschaft sein werde, sondern dass dieselbe unzweifelhaft über kurz oder lang ohnehin zu erfolgen habe; dass ferner eine Darstellung der Entwickelung der Industrie und des Handels der Schweiz, welche Herr Dr. H. Wartmann, Actuar des kaufmännischen Direktoriums in St. Gallen, in so hervorragender Weise zur Ausführung brachte, ebenfalls ein unabweisbares Bedürfniss sei, so dass die jetzt hiefür erwachsenden Kosten nur als eine Vorausbezahlung später unvermeidlicher, dannzumal sicher viel höher ansteigender Auslagen — weil bei einem Impuls wie eine Weltausstellung, stets freiwillige Mitarbeiter sich finden, — betrachtet werden können. Sie hatten die Gewogenheit meiner Anschauungsweise Ihre Zustimmung zu ertheilen, und für diese nachträglich gut' geheissenen Abtheilungen einen Separat-Credit zu eröffnen, der mich dann in die angenehme Lage versetzte, meine Aufmerksamkeit nicht nur der eigentlichen Industrie und Kunst- 14 ausstellung, sondern auch dieser, ich möchte sagen, geistigen Ausstellung zu schenken. Die Resultate und der Vergleich mit den bezüglichen Leistungen anderer Staaten, über die ich später Gelegenheit finde, mich des Nähern auszusprechen, werden Sie überzeugen, dass die Schweiz auf diesen Gebieten nicht wohl Zurückbleiben konnte und die Zukunft wird den Nachweis leisten, dass das hiefür ausgelegte Geld kein verlorenes Capital ist. Wenn Sie, hochgeachtete Herren Bundesräthe, die an diese Special-Commissionen gestellten Anforderungen und deren Leistungen ins Auge fassen, so werden Sie mir zugeben, dass das General-Commissariat, dem die normale Ausstellung und die Organisation zu diesen besondern Abtheilungen Beschäftigung genug darbot, zur Durchführung dieser sämmtlichen Arbeiten die nöthige Zeit nicht gefunden hätte, noch viel weniger im Besitze der dazu erforderlichen Kenntnisse gewesen wäre, und dass ich somit, wollte die Schweiz andern Ländern nicht zurück stehen, gezwungen war den eingeschlagenen Weg zu betreten. Zur allgemeinen Organisation, resp. zu den vorbereitenden Schritten, gehören endlich die Vorprüfungen der nach Wien zu bestimmenden Kunstwerke, Lehrmittel, Schulobjecte, und Erzeugnisse der Gewerbe und der Industrie. Zum Zwecke der Vorprüfung der in die Gruppe 25 bildende Kunst der Gegenwart fallenden Objecte, wurde folgende Commission bestellt, welche sich am 20. Januar in Zürich, als dem Orte der Vorausstellung besammelte. Herr Rothpletz, E., Eidg. Oberst Aarau, Präsident. » David, Kunstmaler Lausanne. >> Duval, Etienne, Kunstmaler Genf. » Keller, Staatsschreiber Zürich. » Stadler, Julius, Professor Zürich. » Ziegler, Dr. J. M., Winterthur. » Salvisberg, Kantonsbaumstr. Bern. Die auf besondern Wunsch der Special-Commission für die Kunst von mir persönlich zur Mitwirkung eingeladenen 15 hervorragenden schweizerischen Künstler im Auslande wurden der Vorprüfung und der Einsendung ihrer nach Wien bestimmten Arbeiten nach Zürich, sowie der Frachtauslagen — was ihnen die Staaten, welche jene bewohnen, ebenfalls anerboten — enthoben, um dadurch möglichst viel hervorragende Leistungen beizuziehen. Zur Prüfung und Ausscheidung der zur Schulausstellung eingebrachten Gegenstände wurden auf den 1. Februar 1873 nach Winterthur, als dem Sammelplätze der betreffenden Objecte, berufen: Herr Kummer, Regierungsrath Bern, als Präsident. » Hunziker, Rector Aarau. » Meyer, Professor Frauenfeld, welch’ Letzterer jedoch verhindert war, an dieser Arbeit Theil zu nehmen. Als Grundsatz wurde aufgestellt, nur obligatorische Lehrmittel schweizerischen Ursprunges, nach Wien, abgehen zu lassen. In Bezug auf die Vorprüfungen der gewerblichen und industriellen Erzeugnisse bestimmte die Gentral-Gommission in ihrer Sitzung vom 13./14. Dezember 1872, um Zeit und Kosten zu sparen, keine Vorschriften zu erlassen, die betreffenden Gegenstände zu diesem Zwecke in den Kantonen zu vereinigen, sondern diess den kantonalen Ausstellungs-Commissionen anheim zu geben; wohl aber in den mitwirkenden Ständen Experten zu bezeichnen, welche da, wo Zweifel in der Ausstellungswürdigkeit der angemeldeten Gegenstände bestehen konnten, eine nähere Prüfung vorzunehmen, resp. Annahme oder Abweisung zu erklären hatten. Bei Meinungsverschiedenheit zwischen diesen Experten und allfällig abgewiesenen Ausstellungs-Aspiranten, behielt ich dem hohen schweizerischen Departement des Innern, eventuell mir den endgültigen Entscheid vor, wurde jedoch nicht in die Lage versetzt, von diesem Rechte Gebrauch zu machen, und es kamen auch wenige Objecte nach Wien, welche besser in üer Schweiz zurückgeblieben wären. 16 Die Anordnungen wurden so getroffen, dass diese Vorprüfungen sämmtlich bis Anfang Februar 1873 vollzogen sein mussten. Als Experten wurden bezeichnet und mit den erforderlichen Instructionen versehen: Für den Kanton: Herr Feer-Herzog, Nat.-Rath, Aarau. » Güster, Fr. H., Aarau. » Roth, Fr. A., Landamm., Teufen. » Steiger-Meyer, J., Herisau. » Rusch, J. B. E., Appenzell. » Köchlin-Geigy, Ständerath, Basel. » Graffenried, Fr. E. W. von, Bern. » Salvisberg, Kantonsbmstr. Bern. » Flück, Grossrath, Brienz. » Repond, Commandant, Freiburg. » Femole, F., Genf. » Wartmann, E., Professor, Genf. » Trümpy, G., Oberst, Glarus. » Jenny, C. F., Chur. » Sonnenberg, Th. v., Oberst, Luzern. » Clerc-Leuba, L., Staatsrath, Neuenburg. » Gonzenbach, E. v., Oberst, St. Gallen. » Neher-Stockar, Conrad, Schaffhausen. » Vigier, W., Landammann, Solothurn. » Pedroli, Staatsrath, Bellinzona. » Sulzberger, Reg.-Rath, Frauenfeld. » Reinhard, Fr. v., Hauptm., Frauenfeld. Aargau » Appenzell A./R. » » Appenzell I./R. Basel-Stadt Bern Freiburg Genf % Glarus Graubündten Luzern Neuenburg St. Gallen Schaffhausen Solothurn Tessin Thurgau Waadt Zürich Bornand, Staatsrath, Baumann-Zürrer, G., Bühler-Honegger, Ruegg, Arnold, Lausanne. Zürich. Rüti. Wädensweil. 17 III. Wegleiter für die Anordnungen zur Ausstellung. Als Wegleiter für mein Vorgehen dienten mir: A. der Bundesbeschluss vom 19. Juli 1872. Beilage 1; B. das allgemeine Reglement für die Betheiligung des Auslandes d. d. Wien 27. Januar 1872. Beilage 2. C. die Gruppeneintheilung mit ihren Sectionen, wie solche am 16. Sept. 1871 von der Kaiserlichen Commission in Wien festgestellt wurde. Beilage 3. Diese Eintheilung war in den Haupttiteln folgende: Gruppe 1. Bergbau und Hüttenwesen. » 2. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wein-, Obstund Gartenbau. » 3. Chemische Industrie. » 4. Nahrungs- und Genussmittel als Erzeugnisse der Industrie. » 5. Textil- und Bekleidungs-Industrie. » 6. Leder- und Kautschuk-Industrie. » 7. Metall-Industrie. » 8. Holz-Industrie. » 9. Stein-, Thon- und Glasindustrie. » 10. Kurzwaaren-Industrie. » 11. Papier-Industrie. » 12. Graphische Künste und gewerbliches Zeichnen. » 13. Maschinenwesen und Transportmittel. » 14. Wissenschaftliche Instrumente. » 15. Musikalische Instrumente. » 16. Heereswesen. » 17. Marinewesen. * 18. Bau- und Civilingenieurwesen. » 19. Das bürgerliche Wohnhaus mit seiner innern Einrichtung und Ausschmückung. » 20. Das Bauernhaus mit seinen Einrichtungen und seinem Geräthe. » 21. Die nationale Hausindustrie. 2 18 Gruppe 22. Darstellung der Wirksamkeit der Museen für Kunstgewerbe. » 23. Kirchliche Kunst. » 24. Objecte der Kunst und Kunstgewerbe früherer Zeiten. (Exposition des Amateurs.) » 25. Bildende Kunst der Gegenwart. » 26. Erziehungs-Unterricht und Bildungswesen. Im Fernern waren organisirt: die sogenannten Additionellen Ausstellungen, umfassend: 1. Geschichte der Erfindungen. 2. Geschichte der Gewerbe. 3. Ausstellung von Cremoneser Instrumenten. 4. Darstellung der Abfalls-Verwerthung. 5. Geschichte der Preise, und 6. Darstellung des Welthandels. Diese Eintheilung lässt sich in drei Hauptgrippen zusammenziehen : a. Producte des Innern der Erde und der Oberfläche derselben. b. Bedürfnisse des Menschen für Nahrung, Kleidung und Erwerb. c. Leistungen auf dem Gebiete der Erziehung, der Kunst und Wissenschaft, unter Veranschaulichung und Darlegung der im Verlaufe derZeit gemachten Fortschritte. Endlich waren in Aussicht genommen: Temporäre Ausstellungen: 1. Lebende Thiere. 2. Todtes Geflügel, Wildpret, Fleisch, Fette u. A. 3. Producte der Milchwirthschaft. 4. Leistungen des Wein-, Obst- und Gartenbaues. 5. Der Land- und Forstwirthschaft schädliche Pflanzen. 19 Für alle diese Ausstellungen wurden besondere Programme und Bestimmungen veröffentlicht, und es kamen nicht zu Stande: Nr. 3 der additionellen Ausstellungen wegen Mangel an Betheiligung. Nr. 2., 3. und 5. der temporären Ausstellungen, aus mir unbekannten Gründen. Für Nr. 3 der ersteren Abtheilung hätten wir einen vorzüglichen Beitrag geliefert, und für Nr. 3 der 2. Abtheilung sind mir s. Z. 30 Anmeldungen gemacht worden, die ich jedoch sofort absagte, sobald ich Kenntniss von der Nichtabhaltung dieser Ausstellung erhielt. Die Schweiz betheiligte sich: bei allen vorstehend erwähnten Gruppen, mit Ausnahme derjenigen unter 20, 22 und 23; bei den additionellen Ausstellungen, in allen sechs Unterabtheilungen; bei den temporären Ausstellungen dagegen gar nicht. Dass diess bei der Rubrik Lebende Thiere nicht geschah, hatte seinen Grund einzig in dem Umstande, dass zur Zeit der Organisation dieser Abtheilung die Rinderpest in und um Wien sehr heftig herrschte, und dass es trotz den vielseitigen Bemühungen des Herrn Dr. von Tschudi und mir nicht gelungen war, eine gegen Seuchen versichernde alle Gewähr darbietende Assocuranz-Gesellschaft zu finden. Um die Einschleppung benannter Seuche auf unser Gebiet mit aller Bestimmtheit zu verhindern, was doch offenbar in meiner Pflicht lag, wäre ich, bei einem einzigen auf dem Ausstellungsplatze und dessen Umgebung vorgekommenen Krankheitsfälle, in die unangenehme Nothwendigkeit versetzt worden, den Rücktransport zu untersagen und den Verkauf des aus der Schweiz dahin gebrachten Viehes in loco zu verlangen. Da aber damals, weil Niemand wusste, ob ein heute erworbenes, gesundes Thier, nicht Morgen schon der Keule geopfert werden müsse, die Preise in Wien nur etwa die Hälfte des 20 Werthes bei uns betrugen, so hätte ich es nicht verantworten können, zu veranlassen, dass die schönsten Exemplare dem Lande entzogen und überdiess das halbe Capital nebst allen Spesen zu Verlust gekommen wäre. Indem ich in Folge dieser Verhältnisse die Thierausstellung aus meinem Programme strich, handelte ich in vollkommenem Einverständnisse mit dem verehrlichen Vorsteher des schweizerischen De- partementes des Innern, sowie mit der für diese Abtheilung bestellten eidgenössischen Commission. IY. Gebäude zur Ausstellung. — Eigenes Bauwesen etc. Zur Aufnahme der Ausstellungsgegenstände benannter Gruppen etc. waren verschiedene Gebäude, sämmtlich ebenerdig auf dem Areal des weltberühmten, südöstlich der Stadt Wien gelegenen Praters errichtet: A. Der Industrie-Palast für die Gruppen 1, 3, 5 bis 12, 14, 15 und 16, soweit die Objecte der Letztem nicht auf das Sanitäts-Wesen Bezug hatten; 18, 19 und 20, insofern nicht besondere Gebäude von den Ausstellern hiefür errichtet waren; 21, 23 und 26. B. Die landwirthschaftlichen Hallen, eine östliche und eine westliche: Für die Objecte der Gruppen 2 bis 4 und die landwirthschaftlichen Maschinen. C. Die Maschinenhalle : Für die Gruppen 13 und 17 mit Ausnahme der Schiffe und ihrer Maschinen, welche im Donaudurchstich untergebracht waren. D. Das Kunstgebäude : Für die Gruppe 25. E. Die Pavillons des Amateurs: Für die Gruppen 22 und 24. F. Der Sanitäts-Pavillon: Für die Gruppe 16. Abtheilung Sanitätswesen. G. Der Handels-Pavillon: Für die additionellen Ausstellungen. 21 Das Mittelstück des Industriepalastes bildete die viel* besprochene 105 Meter Durchmesser und 84 Meter Gesammt- höhe haltende von dem berühmten Ingenieur Scott Bussei in London entworfene, allen Anforderungen an Schönheit und Grossartigkeit entsprechende Rotunde. Um dieselbe herum ist ein viereckiger Bau erstellt, welcher die Vermittelung für die südlichen und nördlichen Eingänge und die östliche und westliche Längengallerie bildet; durch seine Dimensionen vier Höfe zu Ausstellungen im Freien darbietet und dessen nördliche, östliche und westliche Seite zu Ausstellungszwecken diente, während der südliche Theil zu Bureaux für die fremden General-Gommissariate, für die Berichterstatter der Zeitungen und für den localen Polizei- und Sanitätsdienst eingerichtet wurden. An dieses Viereck sind angebaut: eine östliche und westliche Längengallerie, während an jeden solchen Flügel je 16 Quergallerien anlehnen und das sogenannte Fischgrathsystem bilden. Die durch diese Quergallerien sich ergebenden 14 Hofräume wurden wiederum Ausstellungszwecken dienstbar gemacht, den anstossenden Staaten zugetheilt und nachdem jedes Land seinen Hof in anderer, womöglich nationaler Bauart verwendbar machte, entstund dadurch eine wohlthuende Abwechslung, welche die sonst unvermeidliche Monotonie einer über 900 Meter haltenden Fa^ade vollständig beseitigte. In einem solchen 2625 QMeter darbietenden Hofraume hatte die Schweiz eine aus zwei an die anstossenden Quergallerien anlehnende Längen- mit einer dieselben am nördlichen Ende verbindenden Querabtheilung bestehenden Hof- gallerie zu Ausstellungszwecken errichtet, deren südliche Enden durch rechtwinklig abgehende bedeckte Gänge mit einem, ebener Erde zur Aufnahme der Holzschnitzerei, im ersten Stocke der Ausstellung von Schulgegenständen dienenden, von der Parquetteriefabrik Interlaken ausgestellten, in Ausführung und Geschmack sehr gelungenen Chalet im Schweizerstyl verbunden waren. Das so ausgeführte Bauwesen bildete drei getrennte Hofräume, welcher jeder durch schon ältere Bäume, deren Fortbestand, soweit meinen Zwecken dienlich, ich mir schon im Juli 1872, als ich in Wien die erste Skizze zur Verwendung des unserem Lande zugetheilten Platzes entwarf, geziert war. Der dadurch gewonnene freundliche Charakter wurde wesentlich durch den Umstand noch erhöht, dass der mittlere Hof mit einem modernen Ventilbrunnen und mit einer elektrischen Uhr auf demselben, ersterer von den Herren Gebrüder Sulzer in Winterthur, letztere von Herrn M. Hipp in Neuenburg ausgestellt; die vordere, südliche Abtheilung, in Mitte zwischen Chalet und Abschlussgitter durch eine in höchst gelungener Form aus Cement ausgeführte, von Herrn Hercule Julita in Rolle, als Ausstellungsobject gelieferte Fontaine, zu welcher die General-Direktion das benöthigte Wasser unentgeltlich lieferte, belebt war. Diese drei Höfe wurden mit geeigneten Rasenplätzen, Zierbäumen, -Blumenrabatten und Ruheplätzen versehen, und schafften bei der oft unerträglichen Hitze im Innern der Gebäude einen beliebten Sammelort der Ausstellungsbesucher. Die angedeuteten Hofbauten mussten des ungünstigen Terrains wegen auf Pfahlroste gestellt und somit sehr kostspielig fundamentirt werden; ein Uebelstand, der allen Gebäuden auf dem Ausstellungsplatze zu Theil ward. Die Beleuchtung der Rotunde, der Längen-, Quer- und Hofgallerie wurde durch senkrechte, dicht aneinander stossende, mit Vorhängen zum Schutze gegen die Sonnenstrahlen versehene Fenster beschafft und hat sich durchaus gut bewährt; ebenso die Bedachung, welche im Industrie-Palaste in Bogenform ausgeführt, aus Zinkblech erstellt wurde. Der Fussboden, etwa l 1 ^ Fuss über dem äusseren aufgeschütteten und wohl 4 Fuss über dem natürlichen Terrain liegend, bestund aus Latten, welche stark genug, um die ihnen zuzuwendenden Lasten mit Sicherheit zu tragen, nicht ganz aneinander gefügt waren, so dass Staub und Schmutz beim Gehen und Reinigen in die Tiefe fielen, und dadurch den Ausstellungsgegenständen manchen Stoff zur Verunreinigung entzogen. 23 Bauart der Rotunde: Eiserne Pfeiler mit hölzerner Umhüllung, welche durch geeignete Architektur mit dem Ganzen in Harmonie gebracht war, als Träger der eisernen Kuppel; Längen- und Quergallerien; eiserne Gerippe mit Backstein ausgemauert und da und dort mit Holz versetzt, um die Ausstellungsgegenstände daran befestigen zu können. Hofgallerie: Ganz aus Holz. Dimensionen des Industrie-Palastes: Gesammtlänge = 905 Meter, Durchschnittliche Breite =184 Meter, Daher Gesammtfläche = 166,520 QMeter, Scheitelhöhe der Längengallerien = 21 Va Meter, der Quergallerien = 12^2 Meter. Für die Ausstellung der Gruppe 2 und 4 nebst den dem Betriebe der Landwirtschaft dienenden Maschinen, bestunden eine östliche und eine westliche, nördlich des Industrie-Palastes liegende, aus Holz erstellte, mit seitlicher Beleuchtung versehene, ebenfalls mit Zinkblech bedeckte Landwirtschaftliche Halle, welche zusammen einen Flächenraum von 29,200 QMeter bedeckten, deren Bauart jedoch zu keiner besonderen Schilderung Veranlassung bietet. Dagegen machte die der Gruppe 13 und einem Theile der Abtheilung 17 dienenden, nördlich hinter den für die Gruppen 2 und 4 bestimmten Gebäuden gelegene Maschinenhalle wieder einen grossartigen Eindruck und war in Anlage und Ausführung vollständig gelungen. Jedoch bot das Terrain, wie für das gesammtfe Bauwesen, so auch für die Fun- dationen der in Bewegung zu setzenden Maschinen dadurch grosse Schwierigkeiten und für die Aussteller bedeutende Kosten dar, als dasselbe, weil aus lockerem Kies und angeschwemmten Sand bestehend, überall die Errichtung von Pfahlrosten und Beton-Unterlagen für die Fundamente, stellenweise bis auf eine Tiefe von 30 Fuss forderte. Dieses Gebäude ist in seiner ganzen 798 Meter betragenden Länge ohne jeden Unterbruch, während dasselbe in der Breite, welche in Summa 49 Meter hält, in drei Abthei- 24 lungen zerfällt, nämlich: eine auf gemauerten Pfeilern getragene Mittelparthie, 30 Meter breit, und zwei daran anschliessende und je 9^2 Meter messende Seitenschiffe. — Der Mitteltract hat eine durchschnittliche Höhe von lß 1 ^, die beiden Seitentheile je eine solche von ß 1 /* Meter. Die Bedachung ist gleich derjenigen aller Hauptgebäude aus Zinkblech, die Beleuchtung aus 4 Reihen Fenster bestehend, ebenfalls eine seitliche. Die Stirnwände bestehen aus Backsteinen, die Längenwände aus Fachwerk. Für den Bedarf an Gas, an Dampf und Wasser mit Hoch- und Niederdruck zum Betriebe von einzelnen Maschinen im Innern des Gebäudes war bestens gesorgt. Hinter der Maschinenhalle hatte jedes Land sein eigenes, durch die General-Direction, nach den Plänen der resp. Gommissariate erstelltes Dampfkesselbaus, von welchem der Dampf den, auf dem Terrain der betreffenden Staaten im Innern des Maschinenraumes aufgestellten Dampfmaschinen zu geführt wurde, das allgemeine Reglement gewährte jedem Lande, entweder die nöthige Betriebskraft von der General-Direction unentgeltlich, oder aber auszustellende Kessel und Maschinen mit Wasser, Brennstoff und Arbeitern zu deren Lasten zu verlangen. Für die Schweiz brachten die Herren Gebrüder Sulzer in Winterthur Kessel und Dampfmaschinen als Ausstellungsgegenstände und gemäss den von den Ingenieurs der General-Direction gemachten und mir zurKenntniss gebrachten technischen Erhebungen nahmen die Sulzerischen Leistungen den vortheilhaftesten Rang unter allen in gleicher Weise in Betrieb gestandenen Dampfmotoren ein. In der mittlern Abtheilung waren zwei Reihen eiserne, in der Längen- und Querrichtung mit ebenfalls eisernen Balken verbundenen Säulen, das Transmissionsgerüste, aufgestellt, welches den Zweck hatte, die Getriebswellen aufzunehmen, die von der Dampfmaschine aus bewegt wurden, um die geforderten Umdrehungen auf die in Betrieb zu setzenden Arbeitsmaschinen zu übertragen. Die Maschinenhalle bedeckt eine Fläche von 39002 [HMeter. 25 In der Mitte des Kunstgebäudes, welches östlich des Industrie-Palastes, die beiden Längenachsen rechtwinklig zu einander gestellt, gebaut ist, besteht ein grosser 530 □Meter umfassender Saal, der sogenannte Ehrensaal, in welchem alle Staaten berechtigt waren, die hervorragendsten Leistungen auf dem Gebiete der Kunst unterzubringen. Im Einverständnisse mit dem Special-Commissär für die Gruppe 25 habe ich diesem Ehrenplätze von der Schweiz Nichts zugewiesen, von der Ansicht geleitet, dass ein kleines Land seine Kräfte nicht zersplittern solle. Rechts und links der Längenachse des Kunstgebäudes, südlich und nördlich an den Ehrensaal anstossend, befinden sich zu jeder Seite vier grössere Säle mit Oblicht, an welche sich wiederum östlich und westlich vier kleinere seitlich beleuchtete Räume anreihen. Je rechts und links des südlichen und des nördlichen Eingangsthores sind überdiess noch zwei, oder zusammen vier kleinere Säle verfügbar gemacht worden, so dass das Gebäude im Ganzen 21 Ausstellungsräume auswies. Die Beleuchtung aller dieser Räume könnte nicht besser gewünscht werden. Dieser Palast ist feuerfest erstellt, hat eine Länge von 202, eine Breite von 45 Meter und um- schliesst somit eine Fläche von 9090 □Meter. Die zwei hinter dem Kunstgebäude liegenden Pavillons des Amateurs sind in T Form massiv gebaut, mit Seitenbeleuchtung versehen und halten zusammen 3620 □Meter. Der Handels-Pavillon und der Sanitäts-Pavillon waren aus Holz erstellt, ersterer inmitten hinter der nördlichen Front der Maschinenhalle gelegen und 1950 □Meter bedeckend, letzterer am südöstlichen Ende des Ausstellungsplatzes aufgerichtet mit einer Fläche von 2250 □Meter. Neben diesen aufgeführten 9 Gebäuden waren noch zwei, allen theilnehmenden Staaten dienenden Ausstellungsräume: Die Kosthalle und der Pavillon des kleinen Kindes errichtet. Die Erstere zum Ausschenken und Verkosten von Getränken der verschiedenen Staaten; der Letztere zum Ausstellen von Gegenständen, welche der Heranbildung, der 26 Nahrung, der Kleidung und dem Spiel der kleinen, die Schule noch nicht besuchenden Kinder dienten. Diese beiden Gebäude waren aus Holz aufgeführt und es bedeckte die Kosthalle 720, der Pavillon des kleinen Kindes 1200 □Meter. Nebst diesen angeführten und theils in allgemeinen Zügen beschriebenen Ausstellungs-Localitäten bestunden noch 137 Separat-Bauten und Pavillons von Behörden, Corpora- tionen und Privaten erstellt, Ausstellungszwecken dienend und eine Gesammtgrundfläche von 56,890 □Meter in Anspruch nehmend. Unter diesen besonderen Pavillons figurirte die Schweiz mit einem Einzigen, nämlich mit demjenigen des Herrn J. H. Heller in Bern, der in demselben seine Musik-Instrumente ausstellte und verkaufte. Die Gesammtfläche aller für Ausstellungszwecke errichteten Gebäude etc. beträgt 320,442 QMeter oder rund 88 Jucharten Schweizermaass. Allen diesen Localitäten reihten sich noch an: Der Kaiser und der Jury-Pavillon; die Gebäude für die Post-, Telegraphen- und Zollverwaltung, die Restaurants etc. etc., unter welche auch die von Herrn Bosshard aus Zürich zur allgemeinen Zufriedenheit geführte Conditorei gehört. Der gesammte Ausstellungsplatz misst 1,360,000 und mit dem anstossenden Terrain für die Thierausstellungen 2,500,000 □Meter, oder 374 resp. 688 Jucharten. Nach Erhebung der Kostenberechnungen für Beschaffung der Bauobjecte der Schauschränke, der Dekorationen, der Vorhänge und Deckstoffe, sowohl in Wien als aus der Schweiz dahin geliefert, habe ich mich überzeugt, dass ich billiger, schneller und besser bedient werde, wenn ich die Hauptbedürfnisse im Inlande anfertigen und von hier auf den Ausstellungsplatz versenden lasse. Dabei rechnete ich auf einen bescheidenen Erlös aller betreffenden Gegenstände nach Schluss der Ausstellung in Wien; allein die im Frühjahr 1873 ausgebrochene, fast alle Schichten der Bevölkerung berührende Fi- nanzcalamität, deren Folgen heute noch spürbar sind, haben 27 meine bezüglichen Hoffnungen über Bord geworfen, so dass ich gezwungen war, das Meiste wieder zurück zu nehmen und in der Schweiz bestmöglichst zu verwerthen. Die Hof- gallerie, als dem einzigen erwähnenswerthen Object, das ich in loco veräusserte, und für das ich nach der Ansicht von Wiener Baumeistern wenigstens Fr. 10,000 erzielen sollte, musste ich schliesslich zu Fr. 1300 verkaufen, und ich entschloss mich zu dieser Verschleuderung, da Abbruch, Verladen und Rücktransport mindestens eine Summe von Fr. 4000 gekostet hätten, und eine analoge Verwerthung in der Schweiz nicht in Aussicht stand. Die Ausführung der Hofgallerie übertrug ich der Par- quetterie-Fabrik Interlaken; die Bedachung nahm ich in Wien in Miethe; die Schauschränke liess ich bei den Schreinermeistern Bodmer und Ammann und W. Wehrling in Zürich und bei J. Steiner in Hier machen, welch’ Letzterer ebenfalls die aus Holz zu erstellenden Dekorationen anfertigte. Die Malerarbeilen lieferten mir die hiesigen Meister Kronauer und Strauss und in Wien der daselbst etablirte D. Escher aus Zürich. Die Draperien, zu denen ich die Stoffe durch Vermittlung der Herrn Gebrüder Kölliker in Zürich aus Sachsen beziehen liess, wurden von Herrn O. Föhr aus Basel, etablirt in Wien, der uns auch einen höchst gelungenen Ansstellungsgegenstand lieferte, welcher, in Gold und den geeigneten Farben gestickt, das Schweizer und die Kantonalen Wappen veranschaulichte und als Abschlussvorhang zwischen Längen und Quergallerie diente, ausgearbeitet und an Platz gebracht. Dis Glas zu den Schränken und der Hofgallerie bezog ich durch Vermittlung des Herrn A. Zollinger in Zürich aus Belgien. Das Landes-Wappen über der Eingangsthüre unserer Quergallerie, das vorschriftsgemäss jeder Staat an seinen Eingängen auf eigene Kosten zu erstellen hatte, verfertigte Herr Bildhauer A. Hutterer in Wien aus Gyps und zwar in ganz vorzüglicher Weise. Der Gleiche hatte mir auch zwei In- Schriften ausgeführt, deren ich glaube erwähnen zu sollen, weil denselben ihre voraussichtlich wenigstens sechs Monate dauernde Lebensfrist, so sehr verkürzt wurde. Der Ober- architect hatte je rechts und links an jeder Eingangsthüre eine Votiv-Tafel angebracht, welche nach den mir gewordenen Mittheilungen der General-Direction von jedem die resp. Quer- gallerie inne habenden Lande benutzt werden sollten, um auf denselben Namen hervorragender Nationalen einzutragen. Ich hatte mich viel mit passender Lösung dieser Aufgabe beschäftigt, und von der Ansicht ausgehend, dass die Benannten in irgend einer Beziehung zu der Ausstellung stehen sollten, ich jedoch bei allen Projecten auf irgend eine Inconvenienz stiess, brachte ich seiner Zeit dem verehrliehen Vorsteher des schweizerischen Departementes des Innern den, von demselben gutgeheissenen Vorschlag, von Namen und andern bezüglichen Propositionen abzugehen und auf die eine Tafel die Worte: Arbeit fördert Bildung und auf die andere: Bildung adelt Freiheit anzubringen. Ich war dabei von dem Gedanken geleitet, dass Arbeit und Bildung offenbar mit der Ausstellung im engsten Zusammenhänge stehen, dass Arbeit des Menschen Pflicht, Bildung aber ohne Arbeit unmöglich sei und dass Freiheit nur einen Werth habe, wenn solche auf Bildung beruhe. Wie ich mich überall bestrebte, am Eröffnungstage mit den Vorarbeiten zur Ausstellung fertig zu sein, so liess ich auch jene Worte auf den zuständigen Votiv-Tafeln bis zum 30. April 1873 durch Herrn Hutterer eingraviren und vergolden. Dieselben blieben aber zu meinem Erstaunen immer ohne Collegen und ich konnte mir das Nichterscheinen übereinstimmenden Vorgehens auf den andern Landeseingängen nicht erklären. Plötzlich, es war am Abende des 20. Mai, erhalte ich durch den Herrn Oberarchitecten den Befehl, bis zum folgenden Morgen früh 6 Uhr meine Aufschriften zu beseitigen, indem er mir zur Kenntniss brachte, dass aus mehrfachen Gründen schon vor längerer Zeit der Beschluss gefasst wurde, diese Votiv-Tafeln nicht zu Aufschriften benutzen zu 29 lassen, und dass wohl übersehen wurde, mich hievon zu benachrichtigen. Ich weigerte mich ausdrücklich, diesem Befehle nachzukommen; allein als ich den folgenden Tag den Aus- stellungsglatz betrat, machte ich die Entdeckung, dass die sonst in der Sonne so schön glänzenden Buchstaben mit Gement überstrichen waren. Die resp. Stellen wurden dann in den Zeitungen als die nassen Flecke an der Schweizer- gallerie bezeichnet. Y. Zuteilung der Ausstellungs-Räume an die Schweiz und Verwendung derselben. In den benannten Localitäten wurden der Schweiz zugetheilt, Brutto □Meter verwendet Netto □Meter und nutzbar gemacht in °/o. A) 1. Im Industrie-Palast Quergallerie Nr. 5 A 1146 Längengallerie 21 1167 378, Rotunde 100 57,60 1267 435,60 34,39 2. Im Hofraume 2625 919,38 35,06 Hofgallerie und Chalet 778 306,— 39,33 B) Landwirthschaft, West 433 181,60 37,60 C) Maschinenhalle 3014 961,70 31,91 D) Kunstgebäude, Wandfläche 534 359,- 67,33 Bodenfläche 327 10,- 3,06 E) Pavillon des Amateurs 136 . 47,60 35,— F) Sanitäts-Pavillon 4,- G) Handels-Pavillon 17,- H) Kosthalle 10,- I) Pavillon des kleinen Kindes 4- K) Im Parke, Pavillon Heller j 155 Chalet Bosshard j 300 I 1 455,— Die Gesammtsumme der zugetheilten Brutto-Flächen in den Abtheilungen A B und C, als den einzigen Räumen, in welchen die Ermittelung des Procent-Satzes der nutzbar gemachten Flächen von Bedeutung ist, beträgt = 7339 DMeter. 30 Hievon wurden mit Ausstellungs - Gegenständen belegt = 2498,28 DMeter, so dass im Durchschnitt 34% der dargebotenen Fläche verwendet wurden. Diese Zahl weist nach, dass vom Brutto-Raum circa % desselben benutzt und circa % für Gänge verwendet wurden. Einzelne Staaten machten bis auf 40% der Brutto-Fläche zu Ausstellungszwecken nutzbar, wobei aber die Circulation der Besucher zu sehr beengt war, was wir im Chalet zur Genüge beobachten konnten. Da unzweifelhaft und auch mit allem Rechte die Ansicht zur Geltung gebracht wurde, es sei die Schulausstellung nicht in einer übersichtlichen und praktischen Weise angeordnet gewesen, so erlaube ich mir zur Rechtfertigung des von mir unbestrittenen Fehlers anzuführen, dass ursprünglich eine Betheiligung auf diesem Gebiete nicht in Aussicht genommen und somit auch kein Raum für die Gruppe 26 angeordnet wurde. Die obere Etage des Chalet, in welcher im Verlaufe die Schulausstellung ihren Platz fand, war ursprünglich zu Bureaux und Magazinen des General-Commissariates auf dem Ausstellungsplatze bestimmt, und erst nachdem jene Betheiligung ausgesprochen war, musste ich für andere Comptoir- und Magazinräume sorgen, wozu mir die General-Direc- tion in höchst liberaler, wenn auch dem Bedürfnisse und meinen bezüglichen Wünschen nicht vollkommen entsprechender Weise an die Hand ging. Immerhin acceptirte ich dankbarst die mir gütigst angebotenen Zimmer und planirte sodann die Schulausstellung in die oberen Räume des Chalet. Diese Ausstellung selbst beanspruchte sodann noch einen grossem Platz, als von der betreffenden Commission vorausgesetzt wurde, und so kam es, dass berechtigte Veranlassung zu der verdeuteten Rüge geboten war. Ich habe vorhin nachgewiesen, dass im Industriepalaste 435 und in der Hofgallerie und im Chalet 306, somit in diesen beiden Räumen zusammen 684 QMeter der Bodenfläche mit Ausstellungsgegenständen belegt waren und füge hier noch bei, dass an den Wänden beider Localitäten über- 31 diess noch 402 □Meter benutzt waren. Diese 402 QMeter wurden theils von Objecten in Anspruch genommen, welche auch die vor den betreffenden Wänden stehenden Tische bedeckten, theils von Solchen, welche aufgehängt werden mussten. Endlich waren im Rayon, vor und hinter dem Chalet noch 179 QMeter mit Gegenständen der Ausstellung belegt. YL Installation. Nach Vorschrift des allgemeinen Reglements für die Betheiligung an der Ausstellung hatte ich im Laufe des Monates October 1872 der General-Direction sämmtliche Installations-Pläne, die jedoch später noch mancherlei Modificatio- nen erlitten, vorgelegt, und es sind solche von derselben durchaus gutgeheissen worden. Für die Anordnung der verschiedenen Objecte auf dem einem Staate zugetheilten Terrain war in Wien keine besondere Verordnung erlassen; jede Landes-Commission konnte in dieser Beziehung handeln, wie sie wollte, was den Vortheil einer möglichst guten Ausnutzung des gebotenen Raumes, sowie die Anwendung dem Auge gefälliger Gruppirungen, dagegen den Nachtheil einer etwas erschwerten Uebersicht im Gefolge hatte. In der landwirtschaftlichen Halle, in der Maschinenhalle, im Kunstgebäude, im Pavillon des Amateurs etc. war die Installations-Weise durch die diesen Localitäten zu- gewieseren Gruppen, so zu sagen, von selbst gegeben. Dagegen war dies nicht der Fall im Industrie-Palaste, welcher zur Aufnahme von Objecten aus sechszehn verschiedenen Gruppen bestimmt war. Da die der Schweiz in dem letztbenannten Gebäude zugewiesene Quergallerie No. 5A. einen Haupteingang in den Industriepalast bildete, so betrachtete ich es als eine Aufgabe, diejenigen Gruppen unserer Ausstellung in diese Abtheilung 32 unterzubringen, welche vermöge ihrer Ausdehnung eine nicht zu kleinliche Anordnung gestatteten. Ich theilte diese Gal- lerie in fünf unabhängige Säle, und trennte dieselben durch Querwände, welche sich rechts und links an die sogenannten 3 3 /4 Meter Durchgang darbietenden, von Herrn Architect Pfau in höchst geschmackvoller Zeichnung entworfenen Absehluss- bogen anlehnten; zierte diese Bogen, deren innere Höhe 6 1 j± Meter betrug, mit Draperien, um dadurch die abgeschlossenen Localitäten zu constatiren; wies jedem so gebildeten Raume die zusammengehörenden Gegenstände zu, und deco- rirte. die einzelnen Unterabtheilungen mit Ausstellungsobjecten aus den Gruppen 12 und 25 (Photographien und Bildhauerarbeiten). Diese fünf Räume erhielten sämmtliche Nummern der Gruppen 5, 14, 15 und 21, feine Oele zur Uhrenindustrie und Farben aus Gruppe 3, die Werkzeuge zur Uhrenfabrica- tion aus Gruppe 7, und einige hervorragende Stücke der Holzschnitzerei von Gruppe 8. Der erste Saal, von der Längengallerie aus gezählt, enthielt Seide und Seidenstoffe, nebst den zu deren Veredlung in Anwendung kommenden Alizarine- und Anilin-Farben. Der zweite die feine Baumwollweberei, die Stickerei und die Musikinstrumente. Der dritte die ganze Gruppe 14 und den erwähnten Theil aus Gruppe 7. Im vierten Saale erschienen die Strohwaaren, Schaf- wollwaaren, Bonneterie, fertigen Kleidungsstücke und die Erzeugnisse der Hausindustrie, während endlich der am Eingang von der Südseite gelegene fünfte Saal den Besuchern der Ausstellung die rohen und gefärbten Baumwollgarne, die rohen und gefärbten Baumwolltücher und die bedruckten und buntgewobenen Baumwoll- waaren vor Augen führte. In der westlichen Abtheilung der Hofgallerie wurden untergebracht die Objecte der Gruppen 1, 3, 6, 18; in der östlichen diejenigen der Gruppen 11 und 12, und in der Verbindungs-Gallerie die Gegenstände der Gruppen 7, 8, 9, 10, 33 16 und 19. Zur Ausstellung der vom hohen schweizerischen Militairdepartemente nach Wien gesandten Objecte hatte ich einen Ausbau in Mitte der nördlichen Wand der Verbin- dungsgallerie angeordnet, weil ich diese Gegenstände vereint, von Andern getrennt und doch nicht von denselben entfernt unterbringen wollte. In dem früher schon erwähnten Chälet befanden sich: zu ebner Erde die Holzschnitzerei aus Gruppe 8 und im ersten Stocke die ganze Gruppe 26, Schulausstellung. In der Rotunde wurden aufgestellt: die geologische Karte der Schweiz aus Gruppe 1; die grosse topographische Karte der Schweiz aus Gruppe 16; das Modell des Genfer National-Denkmals von Bildhauer Dorer in Baden und das Modell des St. Jacobs-Denkmals in Basel von Schlöth in Rom. Die Installation und die Wiederverpackung im Industrie- Palaste wurde durch die Herren Brun und B. Zuan aus Chur, den ich zu diesem Zwecke sowohl im Frühjahr als im Spätjahr 1873 nach Wien kommen liess und dessen vorzügliche Leistung ich gerne hervorhebe, besorgt. Die Uebernahme und die Installation der Ausstellungsgüter in der Maschinenhalle wollte ich selbst durchführen, konnte aber die nöthige Zeit dazu nicht erübrigen und übertrug desnahen die Erstere den Herren Brun und Wassmer, die Letztere dem Herrn Ingenieur B. Morell aus Bern, domicilirt in Triest, der zu jener Zeit gerade disponibel und auch Aussteller in der Schweizerabtheilung war. Das Wiedereinpacken leitete der Ingenieur eines Ausstellers der Gruppe 13. Auspacken und Ausstellen der Kunstobjecte war Sache des Special-Commissairs Herrn J. J. Im Hof, wobei ihm, nebst dem benannten Herrn Schlöth, auch Herr Dr. Beinhart behülf- lich war. Die Anordnung im Pavillon des Amateurs besorgte Letzterer, mit Ausnahme der Glasgemälde, die von Herrn Glasmaler Müller in Bern ausgepackt, ausgestellt und wieder verpackt wurden. Das Wiedereinpacken der Objecte der Gruppen 24 und 25 (bei Ersterer wie oben berührt, die Glasgemälde ausge- 3 34 i| i‘>! : f' Pt nommen) besorgte abermals unter Mitwirkung des Herrn Schlöth, Herr Ä. Im Hof, Sohn, der wegen Unwohlsein seines Herrn Vaters von diesem dazu beordert war. Dass für alle diese den benannten beiden Gruppen angehörenden werthvollen Gegenstände mir auch nicht eine einzige Reclamation zukam, ist wohl das beste Zeugniss über die ausgezeichnete Besorgung der einschlagenden Arbeiten und der guten Ueberwachung während der Ausstellungs-Periode Seitens der damit beschäftigten Personen. Die Installation im Handels-Pavillon und im Sanitäts- Pavillon besorgte Herr Brun und es gereicht mir zum besonderen Vergnügen mittheilen zu können, dass dem Internationalen Hülfscomite für verwundete Krieger, resp. der Schweiz in dem letztbenannten Raume, in Würdigung, dass dieser Segen bringende Verein in unserem Lande geschaffen wurde, der Ehrenplatz eingeräumt worden ist. Auch bin ich bei Eröffnung dieses Ausstellungsraumes aufgefordert worden, Sr. Majestät dem Kaiser daselbst die nöthige Auskunft über die schweizerische Betheiligung zu geben. Die Rücksendung aller Objecte nach Romanshorn wurde unter Leitung des Herrn Brun, dem Herrn Wassmer übertragen, wobei der verdeutete Ingenieur eines Ausstellers in Gruppe 13 für die Maschinenhalle mitwirkte. Es ist Ihnen, Hochgeachtete Herren Bundesräthe, bekannt, dass, laut Reglement, die Eröffnung der Ausstellung auf den 1. Mai 1873 in Aussicht genommen wurde; allein es konnte dies nur im Industrie-Palaste, und auch da nur unvollkommen, erfolgen. Sämmtliche übrigen Gebäude waren zu spät beziehbar, um die Installation auf jenen Zeitpunkt zu vollenden. Bei Beginn der Einrichtungen der schweizerischen Sec- tionen habe ich meinen Mitarbeitern den Wunsch zu erkennen gegeben, es möchte Jeder an seinem Orte darauf hinwirken, dass alle Termine möglichst genau eingehalten werden, von dem Grundsätze geleitet, dass ein kleiner Staat bei einem so grossen internationalen Unternehmen sich nur durch all!! 85 Pünktlichkeit die wünschbare Achtung und Aufmerksamkeit verschaffen könne, und es ist denn auch der Thätigkeit, Umsicht und dem guten Tacte des Herrn Oberstlieutenant Brun gelungen, bis zum BO. April 1873 soweit zu kommen, dass ich am Eröffnungstage Sr. Majestät dem Kaiser Franz Joseph unsere Abtheilung als vollendet präsentiren durfte. Die Eröffnungsfeierlichkeit erfolgte in der damals noch fast leeren Rotunde, und auch da wurde, Dank der energischen Mitwirkung des Herrn Schlöth, die Aufstellung der beiden bezeichnten Monumente in der Nacht vom 29. auf den 30. April zu Ende geführt. Wenn ich des Fertigwerdens zur Zeit erwähne, so darf ich nicht unterlassen beizufügen, dass dieses Ziel nicht ohne finanzielle Opfer erreicht werden konnte, wie denn überhaupt nur durch ausserordentliche Mittel mein oben bezeichneter Grundsatz durchführbar war. Successive, nach Massgabe des Fortschreitens der Arbeiten im Allgemeinen wurden die verschiedenen Gebäude eröffnet, und ich hatte die Genugthuung an den betreffenden Tagen in jedem derselben die schweizerischen Abtheilungen fertig installirt vorzuweisen. Die Ausstellung erreichte ihr Ende am Abend des 2 . November 1873. An diesem Tage waren über 130,000 Menschen auf dem Ausstellungsplatze, und als das Nebelhorn mit seiner dumpfen, erschütternden Stimme den Schluss verkündete, die Militaircapellen die Kaiserhymne anstimmten und die unabsehbare Zahl der Besucher, Kopf an Kopf gedrängt, vor der Rotunde einen bunten Knäuel bildete, konnte man auf dem Gesichte jedes Anwesenden den Gedanken ablesen: Schade, dass Alles vergänglich ist. 36 VII. Aussteller-Zahl, deren Anzahl nach Gruppen und deren Vertheilung in die verschiedenen Gebäude. Die Anzahl der Aussteller (siehe Catalog), welche sich zur Ausstellung angemeldet haben, betrug 1089. Unter denselben erscheinen die Anmeldungen für die Temporären Ausstellungen, welche in denjenigen Abtheilungen, in welchen die Schweiz sich betheiligen wollte, nicht zu Stande kam, mit . . 30 so dass noch hätten mitwirken sollen . 1059 Zurückgetreten sind jedoch. 93 so dass effectiv Theil nahmen . . . 966 Aussteller, welche sich nach Gruppen, wie folgt, vertheilten: Gruppe 1 7 Aussteller. Uebertrag 706 Aussteller. 2 18 » Gruppe 15 9 » » 3 29 » 16 11 » » 4 66 » » 17 2 » 5 190 » 18 13 » » 6 22 19 18 » » 7 81 » » 20 — » » 8 55 » » 21 5 » » 9 11 » » 22 — » 10 11 » 23 — » 11 4 » 24 40 » » 12 54 » » 25 83 » 13 78 ■» 26 56 » 14 80 » Addil . Ausst. 23 » 706 Aussteller. Total: 966 Aussteller. Die Vertheilung dieser 966 Aussteller erfolgte in die verschiedenen Localitäten: Im Industrie-Palast der Rotunde, in der Hofgallerie im Chalet und im Garten. 37 Von Gruppe 1 6 Aussteller. Uebertrag 440 Aussteller. » 3 27 Von Gruppe 13 2 » » 5 187 » »14 78 » » » 6 17 » » » 15 8 » » » 7 71 » » » 16 9 » » » 8 53 » » »18 8 » » 9 11 » » 19 18 » » » 10 10 » ,» . » 21 5 » » » 11 4 » » » 25 2 » » » 12 54 » » » 26 56 » 440 Aussteller. Total: 626 Aussteller. In der Landwirthschaftlichen Halle: Von Gruppe 2 18 Aussteller. Uebertrag 90 Aussteller. » » 4 66 » Von Gruppe 10 1 » » 7 4 » » » 13 15 » » 8 2 » » » 14 1 » 90 Ausstelller. Total: 107 Aussteller. In der Maschinenhalle: Von Gruppe 1 1 Aussteller. Uebertrag 16 Aussteller. » » 3 1 » Von Gruppe 13 61 » » 5 3 » » » 17 1 » » » 6 5 » » » 18 5 » » » 7 6 » Total: 83 Aussteller. 16 Aussteller. Pavillon des Amateurs: Von Gruppe 24 40 Aussteller. Kunstgebäude: 81 Aussteller. Im Sanitäts-Pavillon: Aus Gruppe 3 1 Aussteller. » 14 1 » » 16 2 4 Aussteller. 38 Im Handels-Pavillon: Addit. Ausstellung 23 Aussteller. Im Donau-Durchstich: Aus Gruppe 17 1 Aussteller. Pavillon Heller: Aus Gruppe 15 1 Aussteller. Recapitulation: Industriepalast, Rotunde, Hofgallerie, Garten und \ Chalet.J 626 Aussteller. Landwirthschaftliche Halle 107 » Maschinenhalle .... 83 » Kunstgebäude .... 81 » Pavillon des Amateurs . 40 » Sanitäts-Pavillon . . . 4 » Handels-Pavillon . . . 23 » Donau-Durchstich . . . 1 » Pavillon Heller . . . 1 » Total, wie vorstehend: 966 Aussteller. YIIL Verwaltung der Ausstellung. Wie ich Ihnen, Hochgeachtete Herren Bundesräthe, bereits mitzutheilen die Ehre hatte, befanden sich in Wien leider zwei Haupt-Bureaux, das Eine in die Stadt, das Andere auf dem Ausstellungsplatze. Ich sage leider, weil dadurch eine bedeutende Erschwerung der Geschäftsbesorgung entstand , und unnütze Spesen, Zeit und ArbeitsVerlust damit im Zusammenhang waren. Ich will Sie weder mit den Motiven, welche zu dieser Anordnung zwangen, noch mit den Einzelnheiten der dadurch entstandenen Nachtheile behelligen, sondern blos erwähnen, dass alle General-Gommissariate das gleiche Vorgehen beobachteten, resp. sich zu dieser Trennung der Arbeitsstätte durch die Verhältnisse gezwungen sahen. Die Ausgabe der Legitimations - Karten für Aussteller und andere berechtigte Personen zum freien Eintritt in den 39 Rayon der Ausstellung, welche ich von Morgens 8 bis 10 Uhr im Bureau in der Stadt anordnete, war in soweit eine zeitraubende Arbeit, als von Monat zu Monat neue Billets in Verwendung kamen, die alten eingezogen und umgetauscht werden mussten, und jeweilen hierüber monatliche Ausweise der General-Direction abzugeben waren. Missbrauch einzelner Commissariate mit diesen Freikarten riefen einst * dem Entzüge der Berechtigung durch dieselben, doch wurde die Schweiz sofort rehabilitirt, da sich diese nachweisbar keiner Pflichtverletzung schuldig gemacht hatte. Die allgemeine Gorrespondenz vertheilte sich unter den verschiedenen im Commissariate beschäftigten Personen nach Massgabe der disponibeln Zeit von jedem Einzelnen. Die Gomptabilität und die Kassengeschäfte besorgte ohne Unterbruch während der ganzen Zeit seiner Mitwirkung Herr Glansmann, und zwar mit einer höchst rühmenswerthen Ordnung, Genauigkeit und Pflichttreue. Die Ueberwachnng in den Ausstellungsräumen erfolgte : Im Industrie - Palaste und in der Landwirtschaft durch Herrn Brun. Im Kunstgebäude und im Pavillon des Amateurs durch Herrn Reinhart. In der Maschinen-Halle durch mich selbst, unter Zuzug, anfänglich des Herrn Morell und später, als dieser Wien verliess, des Ingenieurs eines dortigen Ausstellers, weil in diesem Raume eine fortwährende Aufsicht nothwendig war; und in den hier nicht speciell benannten Localitäten durch Herrn Brun und mich, je nach der gegebenen freien Zeit. Je Morgens 11 Uhr war Rapport in meinem Bureau auf dem Ausstellungsplatze. Diese Organisation hat sich gut bewährt, und wenn auch einzelne Ausstellungsgegenstände mit etwelchen Beschädigungen an die Eigenthümer zurückkamen, so darf ich doch behaupten, dass die Waaren im Ganzen in verhältnissmässig gutem Zustande zurückgingen. 40 Als Wärter waren angestellt: 7 Schweizer, theils aus der Schweiz berufen, theils in Wien engagirt, und 2 Oesterreicher. Zwei der Erstem musste ich leider wegen durch dieselben begangener Fehler vor Schluss der Ausstellung entlassen, habe sie aber nicht wieder ersetzt, da wir uns auch ohne dieselben helfen konnten. Diese Wärter waren vertheilt: Im Industrie-Palast 3, in der Hofgallerie % im Chalet und in der Landwirthschaft je 1, in der Maschinenhalle 1, im Kunstgebäude und im Pavillon des Amateurs 1. Die Dienstzeit dauerte von Morgens 6 bis Abends 6 Uhr mit Unterbruch einer Stunde Mittagsruhe, wobei auf passende Ablösung Bedacht genommen ward. Für diese Wärter war ein besonderes Regulativ aufgestellt und sie erhielten je Abends nach Schluss der Arbeitszeit durch Herrn Brun für den folgenden Tag allfällig nöthig gewordene Special-Instructionen nebst den sich etwa durch unrichtig verstandene oder mangelhafte Pflichterfüllung zugezogenen Bemerkungen. Zur Nachhülfe im Abstauben und Reinigen der Vitrinen und Ausstellungs - Objecte, sowie zum Besprengen der Fussboden wurden den Wärtern noch zwei Frauenspersonen für den Industriepalast und seine Dependenzen, zwei in der Maschinenhalle, und eine in der Kunsthalle und im Pavillon des Amateurs beigegeben. Sodann war noch ein Schweizer als Gärtner angestellt. Im Fernern lieferte die General-Direction in unsere verschiedene Abtheilungen: 8 Sicherheitsmänner, 9 Wärter und 6 Feuerwehrmänner. Jeden Abend nach Schluss der Ausstellung erfolgte zuerst eine Polizeirunde, hernach eine Patrouille der Feuerwehr und hinter dieser ging der Chef der Sicherheitswache , der den Schluss aller Thüren vornahm. Von künstlicher Beleuchtung durch Gas oder Oel etc. wurde in allen Ausstellungsräumen mit Absicht Umgang genommen, und der Aufenthalt in denselben von der Zeit des Schlusses am Abend bis zur Wiedereröffnung des folgenden Morgens war Jedermann strengstens untersagt; dagegen wur- 41 den Nachts sämmtliehe Gebäude mit Schildwachen umstellt, doppelte Patrouillen circulirten von Stunde zu Stunde und in unmittelbarer Nähe befand sich eine Gaserne für eine Abtheilung Genietruppen, welche in allen Fällen der Sicherheitsmannschaft und der Feuerwehr, welche vertheilt auf dem ganzen Platze ihre Wachtlocale hatten, jeden Augenblicke zur Verfügung standen. Trotz des nachgewiesenen zahlreichen Aufsichtspersonales fanden dennoch eine Menge kleinerer Entwendungen, wie: Cigarren, Liqueurs, Weine, Baumwoll-Wirkwaaren etc., dagegen nur drei Diebstähle von belangreichem Werthe Statt. In den ersteren Fällen, wo meistens viele gleichartige Objecte angesammelt waren, oder wo die resp. Gegenstände kleine Dimensionen hatten, konnte das Verschwinden nicht gleich beobachtet, oft auch erst nach Schluss der Ausstellung ermittelt werden, und ich hielt mich hiebei an die Vorschriften des Bundesbeschlusses, welche das General-Commissariat nur insoweit verantwortlich machen, als dritte ihm gegenüber die Verantwortlichkeit wieder übernehmen. Assekuranzen gegen Diebstahl giebt es nicht und die General-Direction, die wie bereits angedeutet, zur Sicherheit das Möglichste geleistet hat, entschlug sich zum Voraus weiterer Haftpflicht. Die drei erwähnten Fälle von Belang sind folgende: 1. Im dritten Saale der Quergallerie wurde, wahrscheinlich im Momente des Wechsels der Sicherheitsmannschaft eine drei Uhren enthaltende kleine Vitrine mit ihrem Inhalte, ausgestellt von Tschudi, Emil, Uhrmacher in Interlaken, entwendet. Der Fall wurde schnellstens constatirt und der Chef der Sicherheitswache davon unterrichtet. Innerhalb weniger Tage wurde die Vitrine und zwei Uhren durch die Polizei entdeckt. Erstere, und zwar am Tage des Diebstahls, in aufgebrochenem Zustande hinter einer Restauration im Ausstellungs-Rayon, Letztere bei zwei Trödlern in zwei einander diametral entgegenliegenden Vorstädten Wiens. Diese beiden Inhaber der gestohlenen Uhren schilderten den Verkäufer als 42 einen anständig aussehenden, gut gekleideten, durchaus zu keinem Verdachte Anlass bietenden jungen Herrn. Der Werth der wiedergefundenen Gegenstände wurde s.Z. vom Aussteller zum Zwecke der Assecuranz aufgegeben: Vitrine.Fr. 15 1 goldene Ankeruhr . . „350 1 silberne Gylinderuhr . „ 70 Es wurden somit gerettet Fr. 435. Die dritte, eine goldene Gylinderuhr mit Fr. 160 Werth deklarirt, ist bis zur Stunde eben so wenig als der Dieb ausfindig gemacht worden. Das Kistchen wurde mir von der Polizei zugestellt und die beiden gestohlenen und wiedergefundenen Uhren erhielt ich, wenn auch nicht ohne Schwierigkeiten und erst nach Androhung der Anklage gegen leichtsinnigen Handelns, da die Eine zu Fl. 10. 50 kr., die Andere zu Fl. 58. von den verdeuteten Trödlern angekauft wurde, mit deren Einver- ständniss durch die zuständigen Behörden ohne Entschädigung zurück. 2. Zerbrochene Maschinentheile resp. altes Gusseisen, im Gewichte von circa 27 Gentner, im Werthe von Fr. 340 hinter der Maschinenhalle liegend, wurde in einer Nacht zwischen 3 und 4 Uhr mit anscheinend vollständig regelrechten Passirscheinen aus dem Rayon der Ausstellung abgeführt. Als der Repräsentant des bestohlenen Ausstellers, Bieter, J. J. & Comp., in Winterthur das Verschwinden jenes Materiales entdeckte, wurden sofort die durch die Verhältnisse vorgeschriebenen Schritte eingeleitet, und in Bälde nachgewiesen, dass dasselbe einer benachbarten Eisengiesserei verkauft und von derselben bereits eingeschmolzen wurde. Der Verkäufer wurde ebenfalls ermittelt, den Behörden überliefert, in Untersuchungshaft und nachher ins Gefängniss gebracht. Derselbe behauptet, jenes Eisen von einem englichen Ingenieur angekauft und von diesem auch die erforderlichen Ausweisschriften zur Abfuhr, in Folge welcher die nächtliche Wache den Wagen ungehindert passiren liess, erhalten zu haben. Der 43 englische Ingenieur konnte, wohl aus natürlichen Gründen, nicht ermittelt werden, die Papiere waren gefälscht, der Käufer zahlte den vollen Werth für die empfangenen Waaren und der Dieb kann den Schaden nicht ersetzen. 3. Nach Schluss der Ausstellung wurde ein Kistchen mit guillochirtenSilberwaaren, Eigenthum desHrn . Müller J., Mechaniker in Biel, verpackt und zu den anderen zu versendenden Werthgegenständen gelegt, ist aber verschwunden. Der Fall wurde zu spät konstatirt, und das Object ist nicht wieder zum Vorschein gekommen. Der betreffende Werth beläuft sich auf Fr. 310. Zu den nun bezeichneten 3 Fällen gesellte sich dann noch ein Verschwinden in nicht leicht zu classificirender Weise. Herr Guyot-Lupoid A., in Locle, hatte unter andern Gegenständen in einem geschlossenen Glasgefässe, das über dies noch in einer Vitrine untergebracht war, künstlichen^ schwarzen Diamant ausgestellt. Als die Jury die Gruppe 3 pas- sirte, interessirte sie sich ganz besonders für dieses mit der Verdienstmedaille prämirte Ausstellungs - Object, und einige der dieser Prüfung anwohnenden Mitglieder eigneten sich, wohl zum Zwecke näherer Prüfung, ein oder mehrere Stücke dieses künstlichen Edelsteines an. Herr Guy ot gibt den Werth des Mangelnden mit Fr. 800 an; setzt voraus, dass die Juri- Mitglieder seinem Gefässe für nicht mehr als Fr. 400 enthoben, will diesen Betrag als Aequivalent seiner günstigen Prämiirung opfern, für die restirenden Fr. 400 aber entschädigt werden, da von seinem Diamant für diese Summe gestohlen sein müsse. Der Hergang bei der Prüfung ist mir, sowohl von dem schweizerischen Mitgliede des Preisgerichtes, als auch von dem, am gegebenen Platze functionirenden Wärter zur Kenntniss gebracht worden, doch kann ich unmöglich constatiren, ob nachher noch mehr Stücke jenem bedeckten Glasgefässe von unbefugter Hand enthoben wurden. Kann ich solches auch nicht bestreiten, so fällt es mir dennoch schwer an einen Diebstahl zu glauben, da die Vitrine unter Verschluss war, lind der dazu gehörige Schlüssel stets durch 44 einen Angestellten des Gommissariates aufbewahrt und nur in seinem Beisein gebraucht wurde. Um den Verkauf von Ausstellungsgegenständen, welche auch während der Ausstellungsperiode abgegeben werden durften, möglichst gut controlliren zu können, hatte die Ge- neral-Direction angeordnet, dass hiefür specielle Verkaufs-Con- cessionen gegen eine von Fall zu Fall zu normirende Gebühr zu lösen seien, und es haben viele Aussteller, darunter auch Einer aus Gruppe 5, welcher durch zwei Stickerinnen, in innerrhödler Tracht gekleidet, diese nationale Hausindustrie in Praxis veranschaulichte, davon Gebrauch gemacht. Da, wo der Aussteller oder dessen Repräsentant fortwährend auf dem Platze war, brachte dieses Verkaufen keine Anstände; wo aber die Agenten nur zeitweise erschienen, ergaben sich Schwierigkeiten und führten schliesslich dazu, dass ich Einzelnen derselben den Verkauf untersagte. In einigen diesen Fällen, oder wo die Aussteller keine Agenten hatten oder vermöge ihrer Verhältnisse keine Solchen haben konnten, während doch Nachfrage für die vorhandenen Gegenstände bestand, liess ich den Verkauf durch meine Angestellten besorgen und wenn ich auch durch dieses Vorgehen einen theil- weisen Verstoss gegen die mir gewordenen Instructionen machte, so glaubte ich dennoch, so handeln zu dürfen, weil ich dadurch, ohne Nachtheil für das Allgemeine, manchem Aussteller nützlich sein konnte. IX. Kistenaufbewahrung. Zur Uebernahme und Aufbewahrung der Kisten wurde von der General-Direction eine eigene Unternehmung bestellt, welche am östlichen Ende des Thierausstellungsplatzes hiefür Barracken baute und diese durch Schienengeleise mit jedem einzelnen Ausstellungslocale in Verbindung setzte. Die Kisten wurden im grossen Ganzen gut konditionirt wieder abgegeben, 45 doch kamen Unregelmässigkeiten darin vor, dass die Ablieferung anfänglich zu langsam erfolgte, dass manche Verwechslung eintrat, und dass in Folge dessen in mehreren Fällen die Unannehmlichkeit sich ereignete, dass ein Aussteller nicht die ihm zugehörende Kiste zum Rücktransport seiner Gegenstände erhielt. X. Spedition. Gemäss den Verfügungen der eidgenössischen Central- Commission und analog mit dem Bundesbeschlusse vom 19. Juli 1872 wurde Romanshorn als einzige Ausgangsstation für alle nach Wien zu befördernden Ausstellungsgüter bestimmt. Für Absendung und Rücksendung derselben habe ich unter der Leitung des, auf meinen Vorschlag von Ihnen als Unter- Commissär bezeichneten Hrn. Hauptmann Friedrich v. Reinhard daselbst ein Bureau errichtet, und es hat mir die Direction der Nordostbahn dem Zwecke vollkommen entsprechende Räumlichkeiten zum Sammeln der vom 1. Februar 1873 anlangenden Güter unter vortheilhaften Bedingungen zur Verfügung gestellt. Eine Lagerung war nothwendig, weil damals noch nicht alle Lokalitäten in Wien zur Installation vollendet waren, weil es, um die Frachtbegünstigung für ganze Wagenladungen gegenüber Einzelsendungen zu gemessen, die Abladungen auf dem Westbahnhofe in Wien zu vermeiden und die directe Zuführung zu jedem einzelnen Ausstellungs-Gebäude zu ermöglichen, angezeigt erschien, wie das allgemeine Programm auch andeutet, jeweilen solche Gegenstände zu einem gemeinsamen Transporte zu bestimmen, welche in ein und demselben Gebäude untergebracht werden mussten; Ausnahme von dieser Magazinirung machten diejenigen Sendungen, welche von den Ausstellern schon in ganzen Wagenladungen nach Romanshorn gelangten. Werthgegenstände, wie Uhren, Bijouterie etc. gingen sämmtlich per Post. 46 Die Etiquettirung der Colli’s war von der General- Direction in einheitlicher Weise vorgeschrieben; dagegen habe ich, ohne eine bezügliche Anleitung von Wien aus, grosse, schwarz auf weiss, mit: Schweiz, Wiener Weltausstellung und Angabe des Gebäudes, bei welchem die Güter abzuladen waren, bedruckte, mit einer breiten, ins Auge fallenden rothen Umfassung versehenen Placate anfertigen und auf jeder Seite jeden Wagens aufkleben lassen, so dass wir auf dem Ausstellungsplatze schon von Weitem die unserm Lande zugehörenden Waggons erkennen und jeweilen mit Leichtigkeit aus dem eingegangenen Wagenpark herausfinden konnten. — Diess für die Hinreise. — Für die Rückreise erhielt dagegen jedes Colli, durch Schablonen aufgetragen, die Bezeichnung Romanshorn, nebst Adresse des Ausstellers, und jeder Wagen wieder ein ähnliches Placat mit den Worten Schweiz und Romanshorn. Da der mehr erwähnte Bundesbeschluss unter Titel 1. littr. C. näher bestimmt, welche Frachtquoten zu Lasten des Bundes und welche dagegen zu Lasten der Aussteller fallen, so wurden die Speditions - Bücher so eingerichtet, dass diese Repartition beim Einträgen in dieselben nach Massgabe des Absendens der Güter sogleich vollzogen und dadurch die Verrechnungen mit den Ausstellern wesentlich erleichtert und befördert wurde. Sowohl in der Schweiz, als in Baiern und Oesterreich hatten die Bahnverwaltungen für Ausstellungsgüter halbe Fracht bewilligt, immerhin nur in dem Sinne, dass dieselben nach Schluss der Ausstellung wieder an die Abgangsstation zurückkehren. In denjenigen Fällen, wo diess nicht geschah, war die volle Fracht zu entrichten. Ab Romanshorn nach Wien wurden im Ganzen versandt : 18,625 Zoll-Centner in 188 Wagenladungen mit 3,516 Collis (darunter 40 per Post). Von Wien nach Romanshorn dagegen blos: 12,256 Zoll-Centner in 119 Wagenladungen mit 2,883 Collis (inbegriffen 34 Collis per Post), woraus hervorgellt, dass 6,369 Centner in Wien verkauft wurden. Zur Empfangnahme der Güter und zum Zwecke der Vorbereitungen für die Installation übersiedelte schon am 8. Februar 1873 ein Theil meines Bureau nach Wien, während ich selbst mit dem andern Theile am 10. März die Reise dahin antrat. Nach Schluss der Ausstellung wurden zuerst die Werthgegenstände, welche durch die Post zurückzusenden waren, besorgt und erst nachher das Einpacken der übrigen Gegenstände an die Hand genommen. Zur Hülfe bei dieser Arbeit habe ich ausser dem bereits genannten Herrn Zuan und Müller mehrere Schreiner uud Emballeurs aus der Schweiz kommen lassen, und blieb auch bei der Verpackung da und dort etwas zu wünschen übrig, so ist dieselbe unzweifelhaft dennoch wesentlich besser besorgt worden, als wenn ich mich bei der grossen Nachfrage nach guten Kräften in jenem Augenblicke auf dem Ausstellungsplatze an Ort und Stelle mit Arbeitern versorgt hätte. Das Einpacken selbst ging ziemlich rasch, aber die Versendung wollte lange nicht in Fluss kommen; als dann aber die bestehenden Schwierigkeiten besiegt waren, ging die Abtransportirung der Ausstellungsgüter so schnell, dass die letzte ganze Wagenladung am Abend des 31. December 1873 den Ausstellungsplatz verliess. XI. Assecuranz. Die Transport-Versicherung für die Hin- und Herreise sämmtlicher Ausstellungsgüter übergab ich dem Schweizerischen Lloyd in hier, gegen eine Prämie von V 2 P ro Mille für je einen Weg. 48 !ii: Die Versicherung gegen Feuersschaden legte ich in die Hände der Helvetia in St. Gallen und der Baioise in Basel, und musste denselben den nach meinem Gefühle zu hohen Ansatz, welcher wohl der Ansicht entsprang, dass Ausnahmsfälle auch ausnahmshohe Prämien bedingen, und gegen den ich mich allerdings, jedoch vergebens, sträubte, von 10 pro Mille bewilligen. Ich hätte im Sommer 1872, als ich mich in Wien aufhielt, einen vortheilhafteren Vertrag abschliessen können, allein ich glaubte im Interesse des Bundes resp. der Aussteller zu handeln, wenn ich mich an schweizerische Anstalten halte, um bei eintretenden Differenzen die Landesbehörden in Anspruch nehmen zu können. Glücklicherweise ist dieser Fall nicht eingetreten. Der Transport veranlasste blos zwei Entschädigungsansprüche zu Gunsten von Ausstellern im Betrage von zusammen Fr. 995, welche vom Schweizerischen Lloyd in liberalster Weise erledigt wurden. — Einige Reclamanten mussten abgewiesen werden, weil die Gesellschaft durch die Bedingungen ihrer Policen für die bezüglichen Gegenstände der Haftpflicht enthoben war. Die beiden Anstalten, welche die Versicherung gegen Feuerschaden übernahmen, hatten zum Glück für beide Theile keine Gelegenheit, ihre unbe- zweifelte Loyalität zu bekunden. Die Transport-Versicherung gab für Behandlung der Sache die einzige Instruction, ein und denselben Eisenbahnzug nicht mit mehr als Fr. 400,000 Werth zu beladen; dieser Verfügung war leicht nachzukommen; dagegen boten gewisse Bestimmungen der Feuer-Assecuranzen Punkte, deren Lösung bei gegebenem Unglücksfalle leicht zu Schwierigkeiten hätten führen können. Am 11. October 1872 forderte ich durch Circular die sämmtlichen Aussteller auf, mir zum Zwecke der Assecuranz- Normirungen den ungefähren Betrag ihrer nach Wien zu sendenden Gegenstände zur Kenntniss zu bringen. — Diese Angaben empfing ich nur höchst unvollständig, und ich war in Folge dessen gezwungen, um mit den Versicherungs-Ge- 49 Seilschaften einen bindenden Vertrag abschliessen zu können, mich auf Schätzungen zu stützen. Unter Würdigung der damals empfangenen, diesen Gegenstand berührenden Eingaben Seitens der Aussteller und einem proportionalen Zuschläge für die zurückgebliebenen Erklärungen, nahm ich als Gesammsbetrag der zu versichernden Objekte Fr. 3,300,000 an. Nachdem aber die bezeichneten Gesellschaften die Festsetzung einer Maximalsumme für jedes Gebäude verlangten, so stellte ich dieses, auf die vorläufigen Eingaben mich stützend, folgendermassen fest: Industrie-Palast .... Maximum Fr. 900,000 Landwirtschaftliche Halle . » » 300,000 Maschinen-Halle .... » » 1,000,000 Kunsthalle . » » 600,000 Pavillons des Amateurs . . » » 500,000 Zusammen wie oben angenommen, Maximum Fr. 3,300,000 wobei verstanden war, dass bei niedrigerer Belastung eines Gebäudes nur der wirklich eingebrachte Werth der festgestellten Prämie unterliege. Bei Verification nach vollendeter Installation ergaben sich jedoch folgende Zahlen: Industrie-Palast und Dependenzen . . Fr. 1,292,103 Landwirthschaftliche Halle.» 36,563 Maschinen - Halle.» 671,107 Kunsthalle . » 645,360 Pavillons des Amateurs.» 278,890 somit zusammen Fr. 2,864,023 In der Landwirthschaftlichen Halle, in der Maschinenhalle und im Pavillon des Amateurs wurden somit die vorausgesetzten Maximalsummen nicht erreicht und daher nur die betreffenden Wertansätze von den resp. Ausstellern versichert. Im Kunstgebäude überstieg der wirkliche Werth circa 7 °/o der in Aussicht genommenen Maximal - Summe und es 4 50 hätte also in einem Unglücksfalle ein analoger Abzug erfolgen müssen. Im Industrie-Palaste und seinen Dependenzen gestaltete sich die Sache dagegen schon schwieriger, und ich musste mich, nachdem hier die Verhältnisszahl zwischen der vorgesehenen und der wirklichen Summe = 9 : 13 sich ergab, darüber entscheiden: soll der vorhandene Betrag durch- gehends im Verhältnisse von 13:9 redneirt, oder aber sollen diejenigen Aussteller voll versichert werden, welche meinem verdeuteten Circular vom 11. October 1872 nachkamen, während die Reduction nur bei denjenigen Ausstellern vorgenommen würde, welche mir zur Schätzung keine Anhaltspunkte boten. — Von der Ansicht ausgehend, dass die Pünktlichen nicht durch die weniger Pünktlichen Schaden leiden sollen, entschloss ich mich für letzteren Modus. Die zu versichernde Maximal-Summe im Industriepalast betrug, wie oben bemerkt.Fr. 900,000 Die auf meine Anfrage hin von Ausstellern angemeldeten Summen, welche voll versichert wurden, bezifferten sich auf . . » 532,043 Letztere Summe vom Gesammtwerthe der betreffenden zur Ausstellung gelangten Gegenstände, als Fr. 1,295,103 abgezogen, ergibt Fr. 758,060, welche blos mit . . Fr. 367,957 also zu circa 48 x /2 °/o der Werthangabe zur Versicherung gelangten. Jetzt, nachdem Alles gut ging, wird man diesen Grundsatz richtig finden; in einem Brandfalle aber, wenn auch nach meiner Ueberzeugung mit Unrecht, wäre derselbe ernsten Anfechtungen wohl nicht entgangen. Die Gesammtsumme der in Wien versicherten Gegenstände betrug Fr. 2,426,560. Die Vorausstellung der Kunstwerke in Zürich versicherte ich bei der Gesellschaft Helvetia in St. Gallen zu einer Prämie von 2 /5 pro Mille, in einem Betrage von Fr. 500,000, und war zum Glücke auch bei dieser Abtheilung nicht im Falle, eine Schadenersatz-Forderung einzureichen. 51 Bei diesem Abschnitte darf ich wohl nicht unterlassen, der ganz ausgezeichneten Feuerlösch - Einrichtungen zu erwähnen, welche auf dem Ausstellungsplatze installirt waren, und die im Unglücksfalle über 200 Hydranten zur Verfügung stellten. Zwei Feuersbrünste, die Eine im japanischen Hofe, die Andere in der Elsass-Lothringischen Häusergruppe, haben nicht nur die gute Einrichtung, sondern auch die vorzügliche Bedienung konstatirt. XII. Post-, Telegraphen- und Zollwesen. Taxfrei waren: in der Schweiz: sämmtliche Correspondenzen , welche auf die Ausstellung Bezug hatten, und wenn auf dem Couvert durch das Wort »amtlich« und den »Namen des Absenders« der offizielle Cha- racter constatirt wurde; Telegramme zwischen dem hohen Bundesrathe und dem General-Commissariate; zwischen dessen Bureaux in Winterthur und Romanshorn; Geldsendungen und Pciquete bis auf 4 Pfd.; in Oesterreich, resp. zwischen Wien und der Schweiz: briefliche und telegraphische Correspondenzen zwischen der General - Direction und dem General-Commissariate in Winterthur; zwischen dem hohen Bundesrathe und dem General-Commissariate in Wien und zwischen diesem und dessen Bureaux in der Schweiz. Dagegen waren zu bezahlen: in der Schweiz: der telegraphische Pepeschenwechsel zwischen dem General- Commissariate und den Ausstellern, und in Oesterreich: jede Art Correspondenz zwischen dem General-Commissariate und den Ausstellern. 52 Für die nach Wien gehenden Waaren wurde in Romanshorn der Ausgangszoll dem General - Commissariate belastet; Freipass auf die benöthigte Zeitdauer für jede Sendung je eines Ausstellers ausgefertigt und bei der Heimkehr desselben Verrechnung insoweit getroffen, als die Freipässe der rückkehrenden Güter gelöscht, das Commissariat der resp. Beträge entlastet, für die nicht wieder heimkehrenden Waaren dagegen von Letzterem die Ausgangszölle zu Lasten der betreffenden Aussteller an die zuständige Behörde bezahlt wurde. In Wien erfolgte die Zollmanipulation in dem Sinne, als jede eingehende Sendung von der Zollbehörde des Ausstellungsplatzes nach Art und Gewicht gebucht und bei der Wiederversendung controllirt wurde. Für die sich hierdurch ergebenden Gewichtsdifferenzen hatte, wo diess nicht schon bereits geschehen, das General - Commissariat den Eingangszoll nach dem österreichischen Tarif zu entrichten, während Letzterer sich für die betreffenden Beträge bei den Ausstellern wieder erholte. In der Regel mussten übrigens die Käufer, ehe sie die Waaren abführen durften, gemäss der von mir gegebenen Instruction den Zoll selbst bezahlen, und mir die Quittungen dafür einhändigen. War diese Zoll-Controlle sowohl in der Schweiz als in Oesterreich eine sehr genaue, und bei 30,881 ein- und ausgehende Zoll-Centner keine leichte, so ergab sich doch weder in Romanshorn noch in Wien ein Rechnungsunterschied. Diese Thatsache bestätigt die gute Ordnung, mit welcher die betreffenden Zollbeamten ihre Aufgabe durchführten. XIII. Preisgericht. Die Organisation des internationalen Preisgerichtes war folgende: Es entfielen in jeder Gruppe: Auf 10 bis 100 Aussteller ein Jury-Mitglied, » 101 » 200 » zwei » » 201 » 300 » drei » » 301 » 400 » vier » u. s. w. 53 Von der Beurtheilung durch das Preisgericht, resp. von der Prämirung war, gemäss dem allgemeinen Reglement, die Gruppe 24 ausgeschlossen. Für die additionellen Ausstellungen, welche im Verlaufe der Zeit als Gruppe 27 bezeichnet wurden, bildete sich die Jury aus den Mitgliedern des Preisgerichtes der übrigen Gruppen. Jede Gruppen-Jury hatte einen Präsidenten, zwei Vicepräsidenten und einen Berichterstatter. Die Gruppen-Jury war in Sectionen eingetheilt und jede derselben hatte ihren Präsidenten und Berichterstatter. Berathungen und Prä- mirungs-Vorschläge erfolgten durch die Sections-Jury in deren getrennten Sitzungen und es wurden die betreffenden Entscheidungen in den Verhandlungen der Gruppen-Jury zur Erledigung vorgebracht. Ueber der so gebildeten Gruppen-Jury stund der Rath der Präsidenten, welcher jedoch nicht aus den Preisrichtern selbst gewählt, sondern von den theilnehmenden Staaten, nachdem solche unterrichtet waren, in welchen Gruppen ihnen die Ehrenstellen der Präsidenten und Vicepräsidenten zuge- theilt seien, ernannt wurden. Diesem Rathe der Präsidenten konnten die Gruppen-Jurys jede ihnen wünschbar erscheinende, auf das Preisgericht Bezug habende Frage zur Entscheidung unterbreiten. Die Prämirungen waren festgestellt: 1. Das Ehrendiplom, 2. Die Fortschrittsmedaille, 3. Die Verdienstmedaille, 4. Das Anerkennungs-Diplom, und im Ferneren: 5. Die Medaille für guten Geschmack, welche den Ausstellern' aller Gruppen mit Ausnahme derjenigen in Gruppe 25 zugetheilt werden konnten, während für diese speciell und als einzige Auszeichnung 6. die Kunst-Medaille bestimmt war, und endlich bestund: 7. die Mitarbeiter-Medaille. Wie aus dem Programm Nr. 76 (Beilage 4) hervorgeht, diente als Grundlage: 54 Zur Ertheilurig des Ehrendiploms: »Hervorragende Verdienste um die Wissenschaft, »ihre Anwendung um die Volksbildung, die Förderung »des geistigen, sittlichen und materiellen Wohles des »Menschen.« Zur Zutheilung der Fortschrittsmedaille: »Nachgewiesene Fortschritte durch neue Erfin- »düngen, — Einführung neuer Materialien und Einsrichtungen etc., gegenüber den Leistungen früherer » Ausstellungen.« Und für Zuerkennung der Verdienst-Medaille: »Besondere Güte und Vollendung der Arbeit, Umsfang der Produktion, Eröffnung neuer Absatzwege, »Gebrauch verbesserter Werkzeuge und Maschinen »und Preiswürdigkeit des Produktes.« Die erste der hier benannten Auszeichnungen konnte nur der Rath der Präsidenten auf Antrag der Gruppen-Jury den Ausstellern zutheilen und es war ursprünglich die Zahl der auszugebenden Ehren-Diplome mit höchstens 400 in Aussicht genommen, die jedoch später, wie ich im Verlaufe nachzuweisen die Ehre haben werde, vermehrt werden musste. Für die übrigen Auszeichnungen war eine Grenze nicht festgesetzt. In Bezug auf die Fortschritts-Medaille und die Verdienst- Medaille bestund darüber Meinungsdifferenz, ob Fortschritt vor Verdienst, ob Verdienst vor Fortschritt oder ob diese beiden Auszeichnungen in ihrem Range gleich stehen. Die einen Sectionen hatten sich von andern abweichende Meinungen gebildet und darnach gehandelt und auf gestellte Interpellationen entschied der Rath der Präsidenten: »es stehen beide Auszeichnungen im Range gleich.« Die Jurors konnten sich mit dieser Vorschrift nicht befreunden, glaubten dennoch einen Rangunterschied zur Geltung bringen zu sollen und entgegen der vom Rathe der Präsidenten festgesetzten Theorie, stellte die Jury in der Praxis den Grundsatz auf, die Fortschritts-Medaille habe einen höhern Rang als die Verdienst-Medaille. 55 Als es sich um die Wahl der schweizerischen Mitglieder der internationalen Jury handelte, habe ich im Hinblick auf die dahin lautende Bestimmung des Artikel Y des Programms 76, dass im Falle vacanter Stellen der Präsident der kaiserlichen Ausstellungs - Commission solche zu besetzen habe, derselbe aber doch nur auf meinen Vorschlag hin, weil unbekannt mit den Personen-Verhältnissen, dieses thun könnte, dem Tit. Vorsteher des schweizerischen Departementes des Innern den Wunsch zu erkennen gegeben, bei Vornahme der betreffenden Ernennungen nicht nur die Jurors und deren Stellvertreter, sondern auf alle Fälle hin, einen zweiten Stellvertreter zu bezeichnen, welcher im Verhinderungsfälle der beiden Erstem als Preisrichter zu funktioniren hätte. Dieses Verfahren hat sich bewährt und mich enthoben, vielleicht eine irgend wie nicht genehme Berufung zu veranlassen, oder bei Eröffnung der Jury-Verhandlungen zum Nachtheile unserer schweizerischen Aussteller etwa eine Stelle unbesetzt zu haben. Ich halte es für überflüssig, die Namen dieser sämmt- lichen Wahlen hier wiederzugeben, sondern glaube auf die Nennung derjenigen Preisrichter mich beschränken zu dürfen, welche seiner Zeit in Wien wirklich in Function traten. Der Schweiz wurden zugetheilt: Das Präsidium der Gruppe 14, welche Sie dem Herrn Wartmann Elie, Professor in Genf übertrugen,— Das Vice-Präsidium der Gruppe 19, womit Sie den Herrn Wolff, eidgen. Oberst in Zürich betrauten, und endlich Das Vice-Präsidium der Gruppe 26, zu welcher Stelle Sie Herrn Tschudi, Pr. Fr. von , Landammann in St. Gallen, berufen hatten. Die Ausstellerzahl unter zehn in den Gruppen 1, 11, 17, 20, 21, 22, 23 benahm der Schweiz das Recht ein Jury- Mitglied zur Beurtheilung der betreffenden Abtheilungen zu stellen. Wohl aber functionirten: Für Gruppe 2 Herr Landolt E., Professor in Zürich. 56 Für Gruppe 3 Herr Kopp E., Professor, Dr., Zürich. 4 Ott Adolf, Bern. » » 5 » Baumdnn-Zürrer C., Zürich. » n> 5 » Steiger-Meyer, Herisau, und als Experte, weil gerade in Wien anwesend, und zur betreffenden Dienstleistung in verdan- kenswerther Weise sich anerbietend, •» » 5 Born, Nationalrath, Herzogenbuchsee. » » 5 Bücher, Nationalrath, Burgdorf. » » 6 » Mercier E., Lausanne. » 7 » Revillod, Gust., Genf. » 8 Salvisberg, Kantonsbaumeister, Bern. » » 9 » von Arx, Nationalrath, Olten. » » 10 » Kiefer G., Basel. » 12 » Chomel Francis, Genf. » 13 » Delabar G., Professor, St. Gallen und in Folge der Stoffüberhäufung in dieser Gruppe als Experte einberufen: » Autenheimer, Professor, Basel. » 14 » Hirsch A., Dr., Neuenburg. » » 15 » Weber, Musikdirektor, Bern. » » 16 » Herzog Hans, General, Aarau. » 18 Culmann, Professor, Zürich. » » 19 » Stehlin, Architekt, Basel. » » 25 » Saussure Theod. de, Genf. » 26 » Rambert Eugen, Professor, Zürich. Für die Gruppe 27, Additionelle Ausstellungen, habe ich den Herrn Professor Dr. Emil Kopp, als Juror vorgeschlagen, und es ist diese Wahl von der General-Direktion angenommen worden. Da aber Herr Kopp nur der ersten Sitzung beiwohnen konnte, und sodann nach Zürich zurückkehren musste, so habe ich mich als Experten anerboten und in dieser Eigenschaft bei Beurtheilung der Unterabtheilungen: Geschichte der Preise und Beiträge zur Darstellung des Welthandels mitgewirkt. Um den Wünschen des Schweizerischen Herrn Jurors 57 und damit auch den Interessen unserer Aussteller zu dienen, habe ich jeden derselben sofort nach seiner Ernennung angefragt, welcher Section der betreffenden Gruppe er mit Rücksicht auf seine Neigungen und Erfahrungen eingereiht zu werden wünsche und die geeigneten Mittheilungen an die General-Direction gelangen lassen. Die Eröffnung der Sitzungen des Preisgerichtes war programmgemäss auf den 16. Juni angeordnet und auch so vollzogen. Die Jury war zusammengesetzt: 1. Aus dem Rathe der Präsidenten, bestehend aus : 1 Präsidenten, 3 Vicepräsidenten und 103 Präsidenten, Vicepräsidenten und Berichterstatter der Gruppen =110 2. Aus den Jurors, den functionirenden Stellvertretern und Experten: Uebertrag 624 In Gruppe 1 27 In Gruppe 17 10 '» » 2 73 » » 18 17 » 3 42 » » 19 3 » 4 89 » » 20 2 » » 5 103 » » 21 9 » » 6 20 » » 22 2 » » 7 46 ■» » 23 4 » » 8 31 » » 25 36 » 9 32 » » 26 69 » » 10 18 Frauenarbeiten 4 » 11 20 Welthandel und » » 12 21 Geschichte der » » 13 32 Preise 10 » » 14 18 Gewerbe und Er- » » 15 11 findungen 5 » » 16 41 624 Abfallverwer- thung 7 3. Aus den Delegirten verschiedener Staaten und der General-Direction 44 Im Ganzen aus Personen 956 58 Die von Nr. 1 — 26 verzeichneten Gruppen waren wiederum in 78 Seetionen getheilt und wenn dieser zahlreiche und vielgegliederte Körper anfänglich zu manchen Beschwerden Seitens der Herren Preisrichter, sei es über Mangel an geeigneten Sitzungslocalen, sei es über Lücken der Jury-Organisation, Veranlassung bot, so darf man sich darüber kaum wundern. Es kam indessen die Sache nach und nach in ein zufriedenstellendes Geleise und es ist meine Pflicht, hier zu erwähnen, dass die Herren Jurors mit einem unverkennbaren Eifer und einer zähen Thätigkeit ihrer Mission oblagen, obgleich die damals herrschende, wahrhaft tropische Hitze bei den zu beengten Sitzungslokalen die Lösung ihrer Aufgaben zu einer wahren Sclavenarbeit stempelte. Da in Folge der Länder- und nicht gruppenweiser Installation jede Abtheilung resp. Section des Preisgerichtes die ihr zur Beurtheilung zufallenden Objecte in jedem Lande aufzusuchen hatte, so brachte dies den Herren Jurors manchen Zeitverlust und viel Gelegenheit zu Körperbewegung. Boten schon diese Umstände Hindernisse zu rascher und leichter Bewältigung der vorliegenden Aufgabe, so wurden solche wesentlich noch dadurch erhöht, dass zu jener Zeit nur einzelne wenige Länder ihre Spezial-Cataloge vollendet, eine mit demselben übereinstimmende Nummerirung, Gruppen- und Sek- tionen-Bezeichnung der Ausstellungsgegenstände durchgeführt und die Jury Fragebogen zur Verfügung gestellt hatten, sowie endlich, dass nicht überall von den betreffenden Commissariaten rasch und richtig Auskunft gegeben werden konnte, wo die zu prüfenden Objecte zu finden seien. Wie ich, Hochgeachtete Herren Bundesräthe, bereits zu erwähnen die Ehre hatte, bestund der erste Preis in dem Ehrendiplome und es wurde die Zahl derselben im Verlaufe der Berathungen von 400 auf 451 gehoben. Da aber grundsätzlich jedem Aussteller nur Eine Auszeichnung zugetheilt wurde, somit da, wo ein und demselben Aussteller in verschiedenen Gruppen mehrere Preise zuzusprechen Veranlassung war, sind diese in Eine Gruppe zusammengezogen worden, welches Prinzip bei allen Auszeichnungen zur Gel- 59 tung kam. In Folge dessen gelangen nur 421 Ehrendiplome zur Abgabe. 393 Aussteller erhielten diese Auszeichnung in 1, 26 » » ■ » » in 2 und 2 » » » » in 3 Gruppen.“ Unter denselben erscheint die Schweiz mit 20 Ausstellern, die je in 1 Gruppe mit 1 » der in 2 Gruppen und mit 1 » der in 3 Gruppen diese höchste Auszeichnung erwarb. Nebst den der Schweiz zugesprochenen 25 Ehrendiplomen erhielten unsere Aussteller noch 640 übrige Auszeichnungen, so dass die Zahl der schwei- zerischenPrämirungen 665 beträgt. Dieselben wurden jedoch in Folge des verdeuteten Grundsatzes zusammengezogen, in: Ehrendiplome 22 Kunst-Medaillen . 34 Fortschritts-Medaillen 86 Verdienst-Medaillen ’ . 242 Medaillen für Guten Geschmack 3 Anerkennungs-Diplome . 235 622 Auszeichnungen, denen überdiess noch 52 Mitarbeiter-Medaillen angereiht sind. Unsere Aussteller-Nummern betrugen, wie schon nachgewiesen ...... 966 davon waren hors concours ... 3 nämlich die Herren Steiger & Comp, in Herisau in Gruppe 5 mi ( Nr. 298, Herr Professor Elie Wartmann in Genf mit Nr. 980, und Herr Professor Dr. Emil Kopp in Zürich mit Nr. 1002, da dieselben als Jurors functionirten und wurden nicht beurtheilt aus Gruppe 24 40 so dass hievon abzuziehen sind . . 43 und zur Beurtheilung gelangten . . 923 Aussteller-Nummern, welchen 665 Anerkennungen zugesprochen wurden. 60 Der Prämirungssatz der schweizerischen Ausstellungs- Nummern ist somit 73 °/o. Das Prämirungs-Verzeichniss wurde dem Katalog angereiht, und ich fühle mich verpflichtet, zu erwähnen, dass sich in demselben zwei Auslassungen eingeschlichen haben; es wurde nämlich aus Versehen nicht gesagt, dass das kaufmännische Directorium in St. Gallen für die Leistungen der von ihm errichteten Zeichnungsschule in Gruppe 12 mit der Verdienst-Medaille ausgezeichnet ist, und ebenfalls irrthümlich die Firma Weibel-Briquet & Comp, in Genf nur mit Nr. 402 in Gruppe 7 aufgeführt, obgleich dieselbe überdiess mit Nr. 673 in Gruppe 13 und mit Nr. 798 in Gruppe 18 prä- mirt wurde. — Nichts desto weniger hoffe ich mit Bestimmtheit annehmen zu dürfen, dass mir seiner Zeit die Medaillen und Diplome aus Wien correct zukommen werden, da ich die erforderlichen Anzeigen mit verschiedenen andern Reclama- tionen schon längst dahin gelangen liess. Ist auch das erlangte Resultat ein unerwartet günstiges, so haben sich dennoch mehrere Aussteller, Einzelne vielleicht auch mit Recht, über unrichtige Beurtheilung und Zurücksetzung beklagt; doch ist die Zahl derselben in unserm Lande gering, während andere Länder entschieden mehr Unzufriedene aufweisen. Ich kann und darf mein Gefühl, es seien die schweizerischen Ausrteller im Verhältnisse zu den Leistungen anderer Staaten zu vortheilhaft beurtheilt worden, nicht unterdrücken, fühle mich verpflichtet, die Aussteller vor Selbsttäuschung, die in Folge dieser schönen und mich aufrichtig freuenden Auszeichnungen entstehen könnten, zu warnen, und dieselben zu bitten, dieses Ergebniss nicht als eine richtig bemessene Belohnung für das Geleistete, sondern als eine Aufmunterung zum Vorwärtsstreben anzusehen. Die Schweiz hat gezeigt, dass sie Vieles leistet, der unpartheiische Beurtheiler aber wird sich ebenso gut überzeugt haben, dass sie noch Vieles zu lernen hat, und jeder gute Landsmann wird die Ansicht mit mir theilen, dass die schweizerischen Industriellen und Gewerbetreibenden nicht auf vermeintlichen 61 Lorbeeren ausruhen dürfen, sondern sich möglichst zusammennehmen müssen, um mit den übereinstimmenden Erzeugnissen vieler anderer Staaten Stich halten zu können, damit sie nicht von denselben überflügelt werden. ^ * Obgleich gemäss dem Einladungs-Programm zur Betheiligung an der Weltausstellung die Gruppe 24 resp. die Objecte der Kunst- und Kunstgewerbe früherer Zeiten, von der Beurtheilung durch das Preisgericht ausgeschlossen waren, so sei mir gestattet, dieses Gebiet dennoch mit kurzen Worten zu berühren. Die Ausstellerzahl dieser Gruppe betrug 40, und die meisten der ausgestellten Objecte reihten sich in die zwei nachstehenden Haupt-Kategorien ein: 1. Ausstellung von Gegenständen aus vorhistorischer und frühmittelalterlicher Zeit. 2. Ausstellung von Gegenständen aus dem Mittelalter und der Renaissance. Die gebrachten Gegenstände waren ohne Ausnahme des Vorzeigens würdig und erweckten allgemeines Interesse. Als Perlen, nicht nur der schweizerischen Exposition des Amateurs, sondern auch hervorragend über sämmtliche Gegenstände dieser Abtheilung anderer Staaten wurden von sachkundigen Personen bezeichnet, aus der ersten Kategorie: die Pfahlbauten-Objecte der Steinzeit, des Bronze -Alters, der Eisenzeit und der Burgundischen und merovingischen Zeit; aus der Zweiten: die Becher und Ziergefässe der Bürgergemeinde und der Zünfte Bern’s und eine aus 43 Stücken bestehende Sammlung Glasgemälde schweizerischen Ursprungs aus der Zeit vom 14. bis zur ztveiten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Im Hinblick auf die gelungene Betheiligung der Schweiz in dieser Aus- stellungs - Gruppe glaubte ich auf irgend eine Anerkennung, wenigstens der dieselbe ganz besonders zierenden Gegenstände hinwirken zu sollen, und der General-Director, meinen Standpunkt erkennend und mein Bestreben begründet erachtend, hat sich denn auch bemüht, den ihm ausgesprochenen bezüglichen Wünschen meinerseits gerecht zu werden. Leider ist 62 ihm dies, in Anbetracht der aus der Umgehung des Reglements entstehenden Consequenzen nicht gelungen, und die verehrten Aussteller in Gruppe 24 müssen sich nun mit dem Bewusstsein begnügen, auf der Ausstellung in Wien den Nachweis geleistet zu haben, dass die Schweiz Männer besitzt, welche dem Forschen im Interesse der Wissenschaft und der Bildung huldigen, und dass in dieser Beziehung das kleine Ländchen den Vergleich mit den bezüglichen Leistungen grosser Staaten nicht zu scheuen hat. Sie haben, Hochgeachtete Herren Bundesräthe, im Hinblick auf die Reichhaltigkeit der technischen Berichte unserer schweizerischen Preisrichter beschlossen, diejenigen, welche ganze Gruppen behandeln, oder eine dazu geeignete Ausdehnung haben, in Separat-Ausgaben durch den Druck zu veröffentlichen und von deren Anreihung an den Administrativ- Bericht Umgang zu nehmen. In Folge dieser Verfügung sind die Rapporte folgender Gruppen in Separat-Ausgaben erschienen oder wörden noch erscheinen: 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 13, 14, 16, 18, 25 und 26, während ich Ihnen die Berichterstattungen über die Gruppen 7, 12, 15 und 19 im Originale zustelle. Durch Programm Nr. 69 anerbietet der Nieder-Oester- reichische Gewerbeverein zu Wien anlässlich der Weltausstellung vom Jahre 1873 eine Anzahl Medaillen an verdiente Werkführer des Auslandes zu verleihen, und es forderte in Folge dessen die General-Direction die fremdländischen Commissionen auf, Namen würdiger Veteranen der Arbeit zur Berücksichtigung durch benannten Verein in Vorschlag zu bringen. Ich habe desnahen durch Circular vom 20. Februar 1873 die cantonalen Ausstellungs - Commissionen von dieser Einladung in Kenntniss gesetzt, dieselben gebeten, die Aussteller hievon zu benachrichtigen und als Rechtstitel für Concurrenz auf diese Auszeichnung aufgezählt: 1. Langjährige tadellos treue Dienste; 2. Pflichttreue, eifrige Wahrung der Interessen der Arbeitgeber; 3. Energische und doch humane Leitung der ihnen unterstehenden Arbeiter; 63 4. Streng moralischer Lebenswandel; 5. Streben nach eigener höherer Ausbildung, und 6. Erfolgreiche Unterweisung der ihnen Angewiesenen Lehrlinge, indem ich für die Anmeldungen durch die Prinzipale der zu dieser Prämirung vorzüschlagenden Werkführer ein Formular beilegte, auf welches einzutragen war: Geschlechts- und Taufname; Geburtsort; Geburtsjahr; Wohnort; Jahr des Eintrittes in das resp. Etablissement; Zeit der Beförderung zum Werkführer, und auf welchem endlich die Erklärung zu erfolgen hatte, wie lange der Vorgeschlagene ohne Unterbruch in ein und demselben Geschäfte wirkte. Die eingereichten Vorschläge waren so zahlreich, dass ich nicht wohl die ganze, 24 Namen umfassende Liste einreichen durfte und ich beschränkte mich daher auf die Empfehlung zur Berücksichtigung Seitens des Nieder-Oester- reichischen Gewerbereins auf diejenigen Personen, welche wenigstens 25 Jahre dem gleichen Gewerbe ihre Dienste widmeten. Dabei machte ich mir keineswegs die Hoffnung, dass von ungefähr 90, den Angehörigen fremder Staaten gewidmeten Medaillen auch nur die Hälfte der von mir vorgeschlagenen nach den Dienstjahren eingereichten 12 Werkführer Berücksichtigung finden werde. Die General-Versammlung benannten Vereins hat in der Sitzung vom 27. September 1873 die fünf ältesten in dem Dienste, welche gleichzeitig auch die höchsten Altersjahre trugen, zur Auszeichnung auserkoren uud denselben die grosse silberne Verdienstmedaille zu erkannt. Es sind dies: Joh. Jacob Gägauf in Frauenfeld, mit 87 Alters- und 65 Dienstjahren. Joh. Schmid in Zürich, mit 67 Alters- und 49 Dienstjahren. Heinrich Peter in Ober-Töss, mit 68 Alters- und 47 Dienstjahren. 64 Felix Trachsler in Zürich, mit 76 Alters- und 43 Dienstjahren. Heinrich Huber in Nieder- Töss, mit 64 Alters- und 43 Dienstjahren. Der Erstbenannte ist kurze Zeit vor Empfang der ihm zugesprochenen Auszeichnung gestorben. Fällt diese Handlungsweise des Nieder - Oesterreichi- schen Gewerbevereins auch nicht auf das Feld der internationalen Jury, so glaubte ich dieselben dennoch hervorheben zu sollen, einerseits, weil sie den benannten Verein dadurch im höchsten Grade ehrt, dass er mit den ertheilten Auszeichnungen die Grenzen seines eigentlichen Wirkungskreises überschritt, und anderseits, weil sich dieselben immerhin in die Kategorie der Prämirungen einreiht. Eines andern Actes, der allerdings noch weniger in das Gebiet des Preisgerichtes gehört, den ich aber sonst nirgends passend einreihen kann, und aus diesem Grunde unter diesem Titel erwähne, muss ich noch gedenken, da derselbe bedacht war, den Mitarbeitern an der Schulausstellung eine Aufmerksamkeit zu erweisen. Die Verwaltung des Rudolfinums, eines von Herrn A. Pollak, Ritter von Rudin, gestifteten, auf Wohlthätigkeit beruhenden Studentenasyles, hatte nämlich den fremden Staaten das Anerbieten gestellt, einer gewissen Zahl Professoren und Lehrer, welche die Weltausstellung zu besuchen gedenken, je für 7 Tage freie Wohnung einzuräumen, um denselben dadurch ihre Kosten zu erleichtern. Ich habe mich nach den Aspiranten um diese Begünstigung umgesehen, der Verwaltung benannter Anstalt das bezügliche Verzeichniss eingereicht und die von derselben auserkorenen 10 Personen davon in Kenntniss gesetzt, indem ich solchen gleichzeitig die Woche verzeichnete, in welcher ihnen das Freiquartier zur Benutzung angewiesen war. In wie weit von diesem Anerbieten Gebrauch gemacht wurde, kann ich Ihnen nicht mittheilen, da mir keine Gontrolle darüber geboten war Nachdem ich bei Beurtheilung der Leistungen der 65 additioneilen Ausstellungen und zwar bei den Unterabtheilungen: Geschichte der Preise und Darstellung des Welthandels, mitzuwirken mich veranlasst sah, will ich hier dieses Thema gleich erörtern, erlaube mir aber, vorher einige allgemeine Bemerkungen über diese Gruppe 27 vorauszuschicken und gleichzeitig zu bemerken, dass ich an verschiedenen Stellen die Mittheilungen der officiellen Berichterstatter benutzen werde. Es war ein guter Gedanke Seitens der General-Direction der Wiener Weltausstellung von 1873, in ihrem Programm für den Wettkampf der Leistungen der Menschen aller Län- x der neben der gewissermassen mehr materiellen auch die Entwicklung der geistigen • Thätigkeit zur Anschauung zu bringen. Boten auch die ausgestellten Producte den Nachweis über die Leistungen der Gegenwart, so bringen sie immerhin keine vergleichende Uebersicht über die Fortschritte, welche sich auf den dargestellten Gebieten im Verlaufe der Jahre zur Geltung gebracht haben. Dieses zu erkennen, muss dagegen das Streben jedes denkenden Menschen sein, und um der Erfüllung dieser Anforderung entgegen zu kommen, ordnete die General-Direction nachfolgende Additionelle Ausstellungen an: 1. Geschichte der Erfindungen. 2. Geschichte der Gewerbe. 3. Ausstellung von Cremoneser Instrumenten. 4. Darstellung der Abfallsverwerthung. 5. Geschichte der Preise. 6. Darstellung des Welthandels. Für die sub 1 und 2 bezeichneten Abtheilungen sollte auf circa 100 Jahre, resp. auf ungefähr die Zeit der Erfindung der Dampfmaschine; für die sub 3 bezeichnete Ausstellung auf die älteste Zeit, zu welcher dergleichen Instrumente angefertigt wurden, bis gegen das Ende des achtzehnten Jahrhunderts, also ungefähr von Pietro Dardelli und Gasparo Duiffoprugar bis zu Lorenzo Storioni; 5 für die sub 4 angedeutete Darstellung sollte auf das Jahr 1851; für die Unterabtheilung 5 auf Anfang dieses Jahrhunderts und endlich, für die unter Ziffer 6 aufgezählte Darstellung des Welthandels auf ungefähr 100 Jahre — zurückgegangen werden. Der so den verschiedenen an der Ausstellung sich betheiligenden Staaten dargebotene Wirkungskreis war unzweifelhaft eine schöne, geistanregende und dem Allgemeinen höchst nützliche Aufgabe, bot dagegen der Natur der Sache nach zur richtigen Durchführung, der beschränkten Zeit und der erforderlichen hohen Kosten wegen, Schwierigkeiten, deren Ueberwindung in das Reich der Unmöglichkeit gehört, wollte man dem Sinne und Geiste dieser Anforderungen vollständig nachkommen. Eine Zusammenstellung aller seit hundert Jahren sich ergebenen Fortschritte auf dem Gebiete der praktischen Ge- werbsthätigkeit würde eine Sammlung aller technischen Vorrichtungen, welche in der angedeuteten Periode in Anwendung gekommen sind, die Zusammenstellung der damit erzeugten Produkte und eine vergleichende Uebersicht der quantitativen und qualitativen Leistungen bedingen. Wenn es auch schwer fiele, Personen zu finden, welche die nöthige Zeit und die erforderlichen Kenntnisse zur Verfügung stellen würden, so wäre es vollends unmöglich, die bezüglichen technischen Apparate , wie solche sich successive entwickelten, die Produc- tionstabellen und die Muster der einschlagenden Erzeugnisse zusammen zu bringen. Die Ausstellung selbst hat denn auch den Beweis geleistet, dass kein einziger Staat den gestellten Anforderungen des bezüglichen Programmes in vollem Umfange nachkam, und sicher auch nicht nachkommen konnte, so dass die Schweiz auf diesem Gebiete anderen Staaten nicht zurückstand. Oesterreich allein bot in Bezug auf die Darstellung der Entwickelung der Erfindungen und Gewerbe ein etwas um- 67 fangreiches Material dar, aber auch dieses Land hat auf keinem Gebiete der praktischen Gewerbe eine richtige und erschöpfende Uebersicht der Reihenfolge der Fortschritte gebracht. Es waren die ausgestellten Gegenstände nur Fragmente. Alle Länder beschränkten sich, mit wenigen Ausnahmen, . auf schriftliche Darlegungen. Unter diesen Arbeiten zeichnete sich ganz besonders das Werk des Herrn Dr. W. Exner, k. k. Regierungsrath, Professor an der Forstakademie zu Mariabrunn bei Wien aus. Die Ausstellung von Cremoneser Instrumenten konnte wegen Mangel an genügender Betheiligung nicht zur programm- massigen Durchführung gelangen. Ueber die Abfalls-Verwerthung zeigte der niederösterreichische Gewerbeverein, wenn auch keine vollkommene, so doch eine ziemlich umfangreiche und werthvolle Sammlung, während andere Staaten sich auch hiebei wieder mit schriftlichen Darlegungen begnügten. Auf dem Gebiete der Geschichte der Preise traten Oesterreich und besonders Ungarn in höchst anerkennens- werther Weise auf, während auf dem Felde der Darstellung des Welthandels, neben der Schweiz, die auf allen diesen Gebieten mitwirkte, die eben benannten Staaten, England, Russland, Portugal, Japan und China das ihrige leisteten. Wenn die Darstellung der Geschichte der Erfindungen und Gewerbe, gleich der Darlegung der Abfalls verwerthung durch bestimmte Thatsachen ermöglicht wird, so mangeln dagegen für eine klare Veranschaulichung der Geschichte der Preise und der Entwickelung des Welthandels eine Menge massgebender Factoren und es sind daher auch auf den beiden benannten Gebieten ganz abweichende Grundsätze zur Lösung der bezüglichen Aufgaben zur Geltung gekommen. Bei Darlegung der Geschichte der Preise fehlt immer eine bestimmte, als Massstab oder Ausgangspunkt dienende Grösse. Angenommen es sei die Leistung eines Menschen vor 50 Jahren mit Fr. 1 bezahlt worden, was heute mit Fr. 2 entschädigt wird, so ist in dieser Periode der Arbeitslohn 68 allerdings, keineswegs aber der Verdienst auf das doppelte gestiegen, weil inzwischen alle Lebensbedürfnisse analoge Werthveränderungen erlitten haben. Umgekehrt verhält es sich mit den Erzeugnissen; soll z. B. eine bestimmte Getreidesorte in einem angegebenen Masse oder Gewichte heute die Hälfte mehr kosten, als vor 50 Jahren, so ist diese Werthdifferenz keineswegs eine Erhöhung des Erlöses, weil gleichzeitig nicht nur der Werth des. Landes, sondern auch alle übrigen mitwirkenden Factoren Werthunterschiede constatiren. Wenn endlich heute irgendwie ein gewerbliches Product weniger kostet, als vor einer beliebigen Periode, so lässt sich vielleicht unter Rücksichtnahme verbesserter technischer Vorrichtungen nachweisen, dass der Fabrikant, trotz der Zahlendifferenz, seine Waare jetzt nicht billiger verkauft als einst. Wollte man also eine vergleichende Zusammenstellung über irgend einen Gegenstand in richtiger Wahrheit darbieten, so müssten alle beeinflussenden Umstände in Rücksicht gezogen werden, und man erhielte dadurch die Aufgabe zur Lösung eines Rechnungsexempels, die in’s Unendliche führen und dennoch schwerlich ein richtiges Resultat liefern würde. Von diesen Grundsätzen geleitet, hat denn auch kein einziger Aussteller die bezügliche Aufgabe in diesem Sinne zur Lösung gebracht, sondern es haben die mitwirkenden Länder entweder Tabellen in Zahlen oder graphische Uebersichten zur Ausstellung geliefert, bei welchen einzig der Geldwerth bei Beginn der in Anwendung gebrachten Periode zum Ausgangspunkte diente. Der Darstellung des Welthandels traten wiederum andere Schwierigkeiten entgegen. Wollte man diese Aufgabe vollkommen lösen, so muss eine solche Uebersicht enthalten: Erzeugung, Verkauf, Import, Export, nach Werth oder Gewicht ; Bezugs- und Absatzquellen etc. etc. und wer alle diese Punkte und die verschiedenen bedeutenderen Handelsartikel in’s Auge fasst, der wird zugeben, dass zur Erfüllung einer solchen Aufgabe, Personen mit den umfassendsten Kenntnissen und hingebender Arbeitskraft, eine lange Zeitdauer und grosse 69 Geldmittel gehören. Das bezügliche Programm schrieb keine bestimmten Formen vor, in denen man sich zu bewegen habe, rechnete besonders auf die Mitwirkung der Seehafen, schloss aber die Binnenländer an der Betheiligung nicht aus und deswegen glaubte die Schweiz auch ihren Antheil am Welthandel veranschaulichen zu sollen. Die Ausstellung zeigte die verschiedenen Auffassungen für Lösung dieser Aufgabe, indem die einen Staaten dieselbe dadurch zu bewerkstelligen suchten, dass sie graphische Ueber- sichten über den Verkehr ihrer Seehafen anfertigten, während andere Länder Muster ihrer Ein- und Ausfuhr-Artikel vorlegten, und denselben Verkehrszahlen nach Werth oder Gewicht anreihten. Nach diesen beiden Richtungen handelten Oesterreich, Portugal und England, während dagegen Russland und die Schweiz den Weg der kartographischen Darlegung einschlugen. Soviel in Bezug auf die Grundsätze, welche bei den additioneilen Ausstellungen zur Geltung kamen, und allgemein waltete die Ueberzeugung, dass nichts Vollkommenes geleistet wurde, nichts Vollkommenes geleistet werden konnte, dass aber das Geleistete eine Basis zu weiterem Fortbau bieten werde. Es haben alle Mitglieder der von Ihnen, Hochgeachtete Herren Bundesräthe, s. Z. ernannten Commission für diese Ausstellungen mitgewirkt, und es übernahmen, nebst den eigenen Leistungen, die Gewinnung der nöthigen und geeigneten Mitarbeiter, des entsprechenden Materiales und die Zusammenstellung sämmtlicher Beiträge: Für die Unterabtheilungen 1, 2, 4 die Herren Professoren Dr. Emil Kopp und der sei. J. H. Kronauer. in Zürich; für die Abtheilung 5 das eidgen. statistische Bureau in Bern, und für die 6. Unterabtheilung Herr Dr. H. Wartmann, Actuar des Kaufmännischen Directoriums in St. Gallen. Der so getroffenen Organisation, verbunden mit dem seltenen Glücke, Fachmänner zu finden, welche ihre Kräfte 70 aus Liebe zum Lande und aus Liebe zur Sache selbst verfügbar machten, ist es zu verdanken, dass trotz der Kürze der gebotenen Zeit unser Land eine durchaus befriedigende Stellung auf diesen Gebieten in Wien einnehmen konnte. Der Spezial-Catalog der Schweiz weist folgende Betheiligungen auf: 1. Geschichte der Erfindungen mit 3 Aussteller 2. Geschichte der Gewerbe „ 16 ,, 3. Ausstellung v. Cremoneser-Instrumenten ,, 1 ,, 4. Abfallsverwerthung „ 1 ,, 5. Geschichte der Preise „ 1 „ 6. Darstellung des Welthandels „ 1 ,, zusammen 23 Aussteller von denen jedoch 6 nicht zur Beurtheilung kamen, weil 2 derselben als Jury-Mitglieder hors concours waren, 3 mit ihren Objecten zu spät eintrafen, um vom Preisgerichte behandelt zu werden, und der Beitrag in Unterabtheilung 3 gar nicht zur Prüfung kam. Es unterlagen somit nur 17 Aussteller der Beurtheilung des Preisgerichtes. Für die additionellen Ausstellungen wurde gemäss der Jury-Organisation ein specielles Preisgericht aus den Mitgliedern der internationalen Jury gebildet, und nachdem das bezügliche Reglement auf 10 bis 100 Aussteller das Recht einräumte, ein Jury-Mitglied zu bezeichnen, so machte ich im Interesse unserer Aussteller hievon Gebrauch und proponirte, wie bereits angedeutet, der General-Direction den Herrn Professor Dr. Emil Kopp aus Zürich, der als Juror in Gruppe 3 funktionirte, während ich mich selbst als dessen Stellvertreter bezeichnete. Die Jury bestund: für die Geschichte der Preise und die Darstellung des Welthandels: aus den Herren Joy, Charles, A. } Professor der Chemie in New-York, als Präsident. Goldney, G. aus London, als 1. Vice-Präsident. 71 Gutmannsthal - Benvenuti, Ludwig , Ritter v., Dr., gewesener Präsident der k. k. Central - Seebehörde in Triest, als 2. Vice-Präsident, als Berichterstatter: Littrow, Heinrich, Ritter v., aus Ungarn und als Jurors: Hauslab, Franz, Ritter v., Excellenz, aus Oesterreich, Moschnin, W., aus Russland. Müller, T., aus Norwegen, Petrokokino A., Kaufmann aus Russland, Bieter, H, Generalcommissair, Schweiz, Steinbeis, v., Excellenz, Dr., Präsident der königl. Württem- bergischen Gentralstelle für Handel und Gewerbe in Stuttgart, Deutsches Reich. Wiener, Ritter v. Welten, Eduard, Portugal, sodann als Experte: Kalchberg, Victor, Freiherr v., Ministerial-Secretair im k. k. Handelsministerium, Oesterreich, Konek, Alexander, Dr., aus Ungarn, Lindheim, Wilhelm v., Kaufmann, Oesterreich, Overbeck, Gustav, Freiherr v., k. k. General-Consul in Hongkong. Für die Gewerbe der Geschichte und Erfindungen: Steinbeis v., Excellenz, Dr., Deutsches Reich, als Präsident, als Jurors: Exner, Wilhelm, Dr., Oesterreich, Foltz , Carl, Oesterreich, Hornbostel, Otto, Oesterreich, Paul, Oscar, Dr., Deutsches Reich, Senfft, Oberinspector des Königlich-Württembergischen Musterlagers in Stuttgart, Deutsches Reich. Für die Abfalls-Industrie: Hoffmann, A. W., Dr., Professor an der Universität in Berlin, Deutsches Reich, als Präsident, als Jurors: Archer, Professor aus Grossbritanien, Chandelon J., Belgien, 72 Horsford, E. N., Professor, Boston, verein. Staaten von Nordamerika, Kopp, Professor, Dr., Emil, Schweiz, Matscheko, Michael, Oesterreich, Schrötter, Bitter v., Kristelli, Anton, Dr., Oesterreich, Wagner, Budolf, Dr., Deutsches Reich. Die Mitwirkung der Schweiz unter: 1. Geschichte der Erfindungen bestund aus einer Schrift des Herrn Prof. E, Wartmann aus Genf, über die Erfindungen und Verbesserungen, welche auf dem Gebiete der Industrie und der Arzneikunde daselbst gemacht wurden, welche Arbeit, trotz des anerkannten Werthes nicht beurtheilj, werden konnte, weil der Verfasser dem Preisgerichte angehörte; aus einer Ausstellung des Herrn Jezier, Givilingenieur in Schaffhausen, von regenerirtem Mangan-Superoxyd, — nach neuem Verfahren prämirt mit dem Anerkennungsdiplom; aus 3 ausgestellten Glasphotographien des Herrn Siegwart, Chemiker in Schweizerhalle bei Basel, welches nicht beurtheilt und somit auch nicht ausgezeichnet wurde. Die diese Abtheilung beurtheilende Jury-Section behauptete, es müsse dies entweder durch die Gruppe 3 oder 14 geschehen; die damals noch in Wien anwesenden Mitglieder dieser beiden Preisgerichtsabtheilungen erklärten wieder ihre Incompetenz, und da die Jury zu jener Zeit nicht mehr vollzählig war, blieben zu meinem Leidwesen Herrn Siegwart’s schöne Leistungen unberücksichtigt. 2. Geschichte der Gewerbe umfasste: Ein Werk über die Arbeiter-Verhältnisse und Fabrik- Einrichtungen der Schweiz von Herrn Prof. Dr. V. Bohmert in Zürich, das zur Zeit der Beurtheilung erst zu einem kleinen Theil vorlag, aus welchem Grunde, trotz des günstigen Eindruckes, den der vorgelegene Theil machte, diese Leistung nur mit der Verdienstmedaille ausgezeichnet wurde. Ein vom Eidgen. Statistischen Bureau eingereichtes Verzeichniss der Fabrikgeschäfte der Schweiz nach dem Volkszählungs-Material von 1870. 73 Notizen der Geschichte der Uhrenindustrie von Herrn Professor Karl Kopp in Neuenburg, welch’ beide Arbeiten mit der Verdienst-Medaille gewürdigt wurden. Ein Schriftchen über die Entwicklung der Holzschnitzerei in der Schweiz von Herrn Kantonsbaumeister Salvisberg in Bern, welches, da der Verfasser Juror war, nicht beurtheilt wurde. Muster von Baumwollwaaren und Notizen über Druckerei derselben von dem inzwischen verstorbenen Herrn Kündig, Chemiker, damals in Glarus; derselbe behandelte und veranschaulichte den Einfach-, Doppel- und Dreifachdruck, und erhielt als Auszeichnung die Verdienstmedaille. Eine Uebersicht über die Eisenindustrie des Bernerischen Jura von den frühesten Zeiten bis zur Gegenwart von Herrn A. Guiquerez, Minen-Ingenieur in Bern, mit dem Anerkennungs- Diplom bedacht. Statistische Notizen über die Glarnerfabriken von Herrn Oberst G. Trümpg, in Glarus. Notizen und Illustrationen der Türkisch-roth Färberei und Druckerei von den Herren Tschudi & Cie in Glarus, prämirt mit dem Anerkennungsdiplom. Illustrationen der Seidenfärberei, dargelegt von den Herren A. Clavel & Cie in Basel, Ilirzel , Seidenfärber in Zürich und Friedr. Lotz ? Seidenfärber in Basel; Ersterer mit der Verdienstmedaille, letztere Beiden mit dem Anerkennungsdiplom gewürdiget. Eine Veranschaulichung künstlicher Farben-Fabrikation von Durand & Huguenin in Basel mit der Verdienstmedaille prämirt, und endlich eine Ausstellung verschiedener Telegraphen-Apparate, als Illustration zur Geschichte der Telegraphie, von Herrn M. Hipp, in Neuenburg, welch’ schöner Beitrag, weil zu spät angelangt, von dem Preisgerichte nicht mehr beurtheilt werden konnte. Zur Mitwirkung unter 3. Ausstellung von Cremoneser Instrumenten übersandte Herr C . W. Staudt in Solothurn, eine Violine, gebaut von David Deehler, Venedig 1750. 74 Eine Bratsche, gebaut von Jos. Guarnerius, Cremona 1705. — Das Schicksal dieser Abtheilung ist bereits angedeutet worden, und ich habe blos beizufügen, dass Sachkenner diesen Instrumenten grosses Lob spendeten. In 4. Darstellung der Abfallsverwerthung lieferte Herr Prof. Dr. Emil Kopp aus Zürich, der jedoch als Jury - Mitglied hors concurs war, Notizen über Abfallsverwerthung, über die Industrie der Farbstoffe, besonders der künstlichen Färbestoff-Fabrikation. Obgleich diese Leistungen von der Prämirung ausgeschlossen waren, wurden solche dennoch geprüft, und mir von dem betreffenden Preisrichter, mit dem Bedauern, dieselben unberücksichtigt lassen zu müssen, zurückgestellt. Ferner sandte die Schweiz zur Ausstellung unter 5. Geschichte der Preise eine bezügliche tabellarische Zahlenübersicht, welche dem Eidgen. Statistischen Bureau als Aussteller das Ehren-Diplom und dessen Verfasser, dem Herrn Dr. Kummer, Director des benannten Bureau, die Verdienstmedaille zuwendete, und endlich unter 6. Darstellung des Welthandels einen von Herrn Dr. H. Wartmann , Actuar des Kaufmännischen Directoriums in St. Gallen, entworfenen und von Hrn.Wurster Randegger & Cie inWinterthur ausgeführten, aus 8 Blättern bestehenden Handels- und Industrie-Atlas der Schweiz, welcher den Zeitraum von 1770—1870 umfasst. Herrn Dr. Wartmann wurde für diese vorzügliche Arbeit das Ehren-Diplom und den Herren Wurster Randegger & Cie für die gelungene Ausführung die Verdienst-Medaille zuerkannt. Nachdem ich, Hochgeachtete Herren Bundesräthe, mich in Vorstehendem im Allgemeinen über die additionellen Ausstellungen und im Speciellen über die Betheiligung an derselben Seitens der Schweiz ausgesprochen habe, so wollen Sie mir gestatten, nachdem ich einerseits bei Beurtheilung der Abtheilungen 5 und 6 mitwirkte, und nachdem ich ander- 75 seits die schweizerischen Mitglieder der internationalen Jury vor Beginn ihrer Arbeit eingeladen habe, in ihren Berichten nicht nur zu sagen und zu schildern, was die Schweiz geleistet hat, sondern auch, so weit möglich, auf dasjenige aufmerksam zu machen, womit andere Staaten sich auszeichneten und unserm Lande als Vorbild dienen können, diesem selbst ausgesprochenen Wunsch in meiner Berichterstattung ebenfalls Genüge zu leisten, so weit dies in meiner Macht liegt. Ich werde mich dabei jedoch nicht in vergleichende Raisonnements einlassen, da es auf diesen Gebieten, die nirgends etwas Vollkommenes darboten, Anmassung wäre, mir ein entscheidendes Urtheil zuzutrauen. Die Beiträge zur Geschichte der Preise und zur Darstellung des Welthandels waren, wie ich bereits die Ehre hatte, Ihnen zur Kenntniss zu bringen, in dem Handels-Pavillon hinter der Maschinen-Halle ausgestellt. War auch dieses Gebäude ein sehr bescheidenes, so musste dessen Aufschrift „Beiträge zur Darstellung des Welthandels“ für Jeden einladend und verlockend sein, der von dem Streben beseelt ist, seine national-ökonomischen Kenntnisse zu erweitern. Konnte weder dessen innere noch äussere Ausstattung, welche in entschiedenem Widerspruche mit dem Glanze des Industrie-Palastes stund, die Masse der Weltausstellungs-Besucher anlocken, so muss dennoch zur Ehre der allgemeinen Bildung gesagt werden, dass auch dieser Pavillon sich stets eines regen Besuches erfreute. Wer in denselben eintrat, der musste den Eindruck gewinnen, als befinde er sich in dem Arbeitszimmer eines Statistikers. Kein archi- tectonischer, kein decorativer Schmuck war in demselben zu finden; Bücher, Tabellen, graphische Uebersichten und Muster aller Art Producte bildeten dessen einzige Zierde, und doch rief dieser bescheidene Raum entschieden, wie kein Anderer, zu geistiger Sammlung, zu ernster gründlicher Arbeit auf. In den Sälen dieses Handels - Pavillon war freilich nur zu einem kleinen Theile verwirklicht, was das ursprüngliche Programm mit Beiträgen zur Geschichte der Preise für die 76 Wiener Weltausstellung her vorrufen und zu allseitiger Nutzbarmachung bieten wollte. Die an sich trockenen, scheinbar inhaltsarmen Ziffern, in welchen die. wirthschaftlichen Güter bei ihrem Erscheinen im Verkehre uns entgegentraten, sollten ihre cultur-historische Bedeutung aufklären, wenn durch entsprechende Zahlenreihen in passender Gruppirung die Preise wichtiger Verkehrsartikel, der Arbeitslöhne und der Brod- fruchtpreise vor Augen geführt werden; es sollte dieses Bestreben um so eher erreicht werden, wenn jene Zahlen aus den verschiedensten Ländern und aus verschiedenen, in ihren Ausgangspunkten thunlichst weit zurückgehenden Zeiträumen, entspringen. Aus solchen Uebersichten hoffte man nicht nur reiche Mittel für das Verständniss aller preisbestimmenden Momente zu gewinnen, sondern der Wissenschaft in ihrem noch immer sehr unsichern Suchen nach einem mehr oder weniger constanten Werthmasstabe auf die richtige Bahn verhelfen zu können. Nicht nur die jeweilige Kaufkraft des Geldes', auch die sociale Bedeutung des Preises sollte möglichst dargestellt werden, und es knüpfte sich an die Veranstaltung dieser additionellen Ausstellung noch die Erwartung, dass es möglich sein werde, Formen zu finden, in welchen dasjenige, was Forscher in Büchern niederlegten, gemeinverständlich gemacht werde, damit das Volk einen richtigen Einblick in ein scheinbar willkürliches, dennoch aber strengen Gesetzen gehorchendes Gebiet der Volkswirthschaft gewinne. Werth und Nutzen der preisgeschichtlichen Forschung und Darstellung wird von Niemandem verkannt werden, der die Wissenschaft nicht blos als ein doctrinäres Spiel des Geistes, sondern auch als die unverkennbare Vorbedingung jeder allgemeinen geistigen Erhebung ansieht. Für die Wissenschaft ist die Preisgeschichte eben so unverkennbare Bedürfniss wie Bedingung ihrer gedeihlichen Fortentwickelung, denn sie schafft ihren Lehrsätzen eine feste Basis, die ihr bis jetzt nur allzusehr mangelte; für die allgemeine Bildung kann sie eine immer mehr fühlbare Lücke ausfüllen, denn sie befähigt zu einem reifen Verständniss und einer umsichtigen Beur- 77 theilung der ökonomischen Gegenwart und schärft den Blick in die nächste Zukunft, indem sie die Entwickelung der Vergangenheit und die Bedingungen der Gegenwart begreifen lehrt. Ob nun die auf der Wiener Weltausstellung zur Prüfung vorgelegten Objecte und Arbeiten dem Zwecke der Anordnung derselben entsprechen, ist kaum zu bejahen, wohl aber zu hoffen, dass die Vielseitigkeit des Auftretens zu der angestrebten Basis einheitlicher Behandlung dieses Gebietes der Volkswirthschaft behülflich sein dürfte. Vieles, was hier über die Geschichte der Preise gesagt, und als Grundsatz aufgestellt ist, gilt auch für die Barstellung des Welthandels, weil Wissenschaft und allgemeine Bildung auch auf diesem Felde klarere Einsicht in die Verhältnisse der Vergangenheit, der Gegenwart und die muthmassliche Entwickelung der Zukunft anstreben. Auf wenigen Gebieten des volkswirthschaftlichen Lebens treten die Fortschritte un- sers Zeitalters in so einschneidender ■ und durchgreifender Weise hervor, als auf dem Gebiete des Welthandels und zwar sowohl in Bezug auf dessen Bedeutung als auf dessen Umfang. Wenn die rastlos fortschreitende Entwickelung des Cul- turzustandes der verschiedenen Staaten und Völkerschaften den Weltverkehr belebt, und die Solidarität der Interessen mehr und mehr zum allgemeinen Bewusstsein bringt, so müssen anderseits die stets wachsenden Ziffern, durch welche der jeweilige Stand des Welthandels zum Ausdrucke kommt, einen Schluss auf die Fortschritte des Landes in materieller und intellectueller Beziehung gestatten. Ein Culturfortschrfft auf irgend einem Punkte der Erde macht sich über den ganzen der Cultur zugänglichen Raum fühlbar. Die Alles beherrschenden Leistungen der menschlichen Intelligenz auf technischem und commerziellem Gebiete und die Ausbildung der Transportmittel, namentlich in Folge der Einführung des Dampfes, waren nicht blos von den wohl- thätigsten Wirkungen auf die davon unmittelbar berührten Gulturvölker begleitet; sie haben ihre befruchtende Kraft auch 78 weit über den Ocean getragen und nicht nur den Europäer und seine Abkömmlinge jenseits der Grenzen des von ihm bewohnten Welttheiles an neue und vermehrte Bedürfnisse gewöhnt, ihn arbeitslustiger, wohlhabender und in Folge dessen kauffähiger gemacht, sondern auch den Bewohner der fernsten Zonen, der Jahrhunderte lang gewohnt war, nur „für Befriedigung seiner mässigen und beschränkten Bedürfnisse zu arbeiten, in den grossen Kreis des Weltverkehrs gezogen und ihn befähigt, die Producte seines Schaffens besser zu ver- werthen und andere Erzeugnisse dafür einzutauschen, deren Verbrauch ihn mehr und mehr den Culturvölkern nähert. Diess erklärt die grosse wirthschaftliche Bedeutung des Welthandels, der rastlos fortschreitend, durch seine eigene Kraft sich immer neue Gebiete erschliesst, sich unaufhaltsam hinwegsetzt über Berge und Meere und für die Dauer keine politischen Grenzen, sondern nur Productions- und Consumtions- Gebiete kennt. Aus diesem Grunde dürfte auch die jeweilige Ausdehnung des Welthandels einen zuverlässigen Masstab für den Culturzustand verschiedener Zeiten geben, wie auch die Betheiligung eines jeden Volkes an diesem Gesammtver- kehre einen Anhaltspunkt für die Beurtheilung seiner Leistungsfähigkeit sowie für Kauf- und Consumtionsfähigkeit seiner einzelnen Theile liefert. Es kann daher keinem Zweifel unterliegen, dass die bezügliche Ausstellung von einer höchst nützlichen Bestrebung angeregt wurde, und unverkennbare Vortheile brächte, wenn das dargebotene Material richtig angewendet, zu einem klaren Einblicke in die Entwickelung des Welthandels aller Staaten führen kann. Aber auch hier zeigt wieder die verschiedenartige Behandlung des allerdings überreichen Stoffes, dass ein einheitliches Vorgehen zu klarer und fasslicher Veranschaulichung dieses Gebietes noch nicht vorgezeichnet und dass es noch eine von den Männern der volkswirthschaftlichen Handelsstatistik zu lösende Aufgabe ist, das in Wien dargebotene werthvolle Material zu benutzen, um jene Grundlage zu übereinstimmendem Vorgehen in den verschiedenen Ländern zu schaffen. / 79 Im Hinblick auf sämmtliche der Jury in den Unterab- theilungen 5 und 6 zur Beurtheilung vorgelegten Arbeiten und in vollem Bewusstsein, dass keine Einzige derselben den zu stellenden Anforderungen entspreche, wurde im Verlaufe der bezüglichen Berathungen Seitens eines der hervorragendsten Mitglieder des Preisgerichtes der Antrag gestellt, von der Zutheilung des Ehren-Diplomes Umgang zu nehmen und nur die übrigen Auszeichnungen zur Geltung zu bringen. Wenn auch diese Special - Jury ohne Ausnahme sich gestehen musste, dass auf keinem Gebiete der additionellen Ausstellungen eine erschöpfende, den resp. Programmen vollkommen Genüge leistende Arbeit vorliege, so glaubte sie dennoch in ihrer überwiegenden Mehrheit den gefallenen Antrag ablehnen zu sollen, und entschied daher, eventuell für Zutheilung von Ehren-Biplomen. Dieselbe konnte nicht verkennen, dass in einigen Staaten grosse Anstrengungen gemacht wurden, etwas Vorzügliches zu liefern, dass eine Fortsetzung dieser Leistungen, die als ein Anfang betrachtet werden dürfe, der zum Weiterbau sehr werthvolles Material darbiete, höchst wünschbar erscheinen müsse, und dass dies gewiss eher erreicht werde, wenn das Beste des Vorhandenen durch Prä- mirung mit der höchsten Auszeichnung belohnt werde, indem dieses Vorgehen zu ferneren Arbeiten aufmuntern, das absolute Verweigern des Ehren - Diploms dagegen unzweifelhaft entmuthigen dürfte. Damit kann ich die allgemeinen Grundsätze, wenn auch nicht als erschöpft, doch als genugsam angedeutet betrachten und nunmehr an eine kurze Schilderung der ausgestellten Leistungen auf den Gebieten der Geschichte der Preise und der Darstellung des Welthandels übergehen. Unter den Bearbeitungen der Preisgeschichte wichtiger Verkehrsplätze ragte nicht-blos durch ihren Umfang und ihre Vollständigkeit, sondern auch durch die beigegebenen wirtschaftlichen Untersuchungen das Werk des Brauereibesitzers Ferdinand Urban in Prag hervor, welches die Preise von sechszehn der wichtigsten Nahrungsmittel, wie sie in Prag 80 von 1655 bis 1872 bestunden, anfänglich in Quartal- und später in Monatsangaben mit den Jahres- und Dezenniumsdurchschnitten, vorführte. Der Einleitung dieses Werkes waren ausführliche Erörterungen über die gebrauchte Masseinheit mit sehr interessanten Daten über die Entwickelungsgeschichte der alten böhmischen Masse, sowie über die Geldwährung und die Wandlungen der österreichischen Münzfusse eingeschaltet, und es wurde dem Herrn Urban die V.erdienst- Medaille zuerkannt. Derartige preisgeschichtliche Elaborate über Getreide lagen aus verschiedenen österreichischen Marktplätzen vor, da sie aber in ihrer Mehrzahl nur jährliche Durchschnittspreise brachten und sich jeweilen nur auf einzelne Artikel beschränkten, so darf ich mich wohl enthalten, des Nähern auf dieselben einzutreten. Ueberraschend und interessant für mich war eine Arbeit des Herrn Baron A. v. Steiger in Prag. Derselbe hat mit dem ihm von Herrn Armand Streit aus den Urkunden des Berner Stadtarchives gelieferten Material eine vergleichende Zusammenstellung der Getreidepreise zwischen Bern und Prag von Beginn des 16. Jahrhunderts bis 1830 geliefert, Notizen beigefügt, welche bis ins 13. Jahrhundert zurückgingen und bis zur Jetztzeit reichten, und Aufschlüsse über das alte Berner Mass und Gewicht gebracht. — Diese Ausstellung, welche mit der Fortschritts-Medaille belohnt wurde, förderte Resultate zu Tage, welche wohl noch manchem einheimischen Statistiker fremd sind. Von der Prager Handels- und Gewerbekammer, deren bezügliche Leistungen mit dem Ehren-Diplom gekrönt wurde, war eine Gollectiv-Ausstellung Prags veranstaltet, welche über eine Menge Artikel preisgeschichtliche Daten brachte, und die Verhältnisse einzelner Domainen und Guts Verwaltungen behandelte. Diese Zusammenstellungen lieferten einschlagendes Material über 45 verschiedene Herrschaften, Domainen etc., und ein Bild böhmischer und mährischer Gutswirthschaft in ihren ökonomischen Verhältnissen seit mehr als dreihundert 81 Jahren, wie ein Aehnliches wohl Nirgends auch nur mit annähernd solcher Vielseitigkeit und Vollständigkeit zu finden ist. Die Handelskammer vonBuda-Pest hat ein grossartiges mit Fleiss und Sachkenntniss, wie vielleicht kein anderes ausgearbei- tetesWerk über den localen Landesproducten-Markt gebracht, und hat auch mit dem vollsten Rechte das Ehren-Diplom dafür erworben. Dieses Werk, welches graphische Tabellen über die Preise von Getreiden und andern Landesprodukten von Anfang dieses Jahrhunderts bis auf die Gegenwart bringt, behandelt in einer ausführlichen Erörterung die volkswirthschaft- lichen Verhältnisse Ungarns und speciell des Pesther-Platzes, ferner die Productions-Verhältnisse der wichtigsten Landes- producte, namentlich also von Körnerfrüchten aller Art, Schafwolle, Wein, Tabak etc. etc. und weist nach, wie einst mit merkwürdiger Hartnäckigkeit angestrebt wurde, Ungarn wirtschaftlich mit einer chinesischen Mauer zu umgeben, und in einem Entwicklungsstadium zu erhalten, das sich anderwärts schon so lange überlebt hatte. Die Schweiz lieferte durch das Eidgen. Statistische Bureau Beiträge zur Geschichte der Preise in Manuscript, mit welchem der Versuch einer allgemeinen Preisstatistik der Schweiz, für das 19. Jahrhundert gemacht wurde. Für 63 Waarengattungen und 17 Arbeiterkategorien wurden von 1801 bis 1870 von fünf zu fünf Jahren Durchschnittspreise aus verschiedenen Kantonen gegeben und Zwischenzahlen für einzelne Jahre eingeschoben, wenn abnorme Preise sich vorfanden, oder Minimal- und Maximal-Preise sehr erhebliche Abweichungen von einander zeigten. Der gebrachte Stoff theilte sich ein in: I. Preise bei der Landwirthschaft, wobei ausser land- wirthschaftlichen Produkten auch Preise von Aecker und Wiesenland aus 11 und von Rebland aus 9 Kantonen auftraten ; II. Preise von Gewerbswaaren und zwar Rohprodukte und Fabricate geschieden; III. Löhne der ländlichen und städtischen Arbeiter der Gewerbsgehülfen u. s. w. Diese Arbeit wurde, wie ich schon erwähnte, mit dem Ehren-Diplom prämirt, und dem Verfasser desselben, Herrn 6 82 Dr. Kummer, Director des Eidgen. Statistischen Bureau, die Verdienst-Medaille zuerkannt. Trotz dieses günstigen Ergebnisses bei der Beurtheilung durch das Preisgericht wird Niemand behaupten, dass die fragliche Arbeit eine vollkommene war. Sie behandelte allerdings sehr viele Gebiete, erschöpfte aber keines derselben; aus manchen Kantonen wurde wenig, aus einzelnen gar kein Material beigebracht, und endlich mangelten die graphischen Uebersichten, die einem solchen Werke nicht abgehen sollten. Immerhin wurde diese Leistung als eine vorzügliche und als eine gute Grundlage für den Fortbau anerkannt. Bei Darstellung des Welthandels trat die Schweiz mit dem Handels- und Industrie-Atlas, bearbeitet von Herrn Dr. H. Wartmann in St. Gallen, und ausgeführt von den Herren Wurster Randegger & Comp, in Winterthur auf und erntete mit diesem Werke, dem Einzigen dieser Art in Wien, allgemeinen Beifall. Diese Arbeit besteht in drei Industriekarten der Schweiz, von denen die Erste die Hauptindustrien von 1770 beziehungsweise vor 1798; die Zweite, das Gleiche um das Jahr 1820 und die Dritte, deren Bestand in der Gegenwart zur Anschauung brachte. Die drei Karten umfassten folgende Fabricationszweige : 1. Leinwandindustrie, 2. Seidenindustrie, 3. Baumwollindustrie, 4. Schafwollindustrie, 5. Stroh- und Rosshaarindustrie, 6. Uhrenindustrie und Bijouterie, 7. Holzindustrie, 8. Eisenindustrie, soweit solche in den resp. Perioden bereits in Anwendung waren und wurde jede einzelne derselben in bestimmten Farben für jeden Hauptzweig und in bestimmten Schraffuren und Formen für jede Unterabtheilung räumlich dargestellt. Wie in dieser Weise die successive Entwickelung der Industrie unsers Landes in Zwischenräumen von fünfzig zu 83 fünfzig Jahren veranschaulicht wurde, so brachten drei Weltkarten über die Jahre 1770, 1820 und 1870 zur Anschauung, wohin der Ueberschuss der Production unseres Landes abgegeben wird. In diesen Uebersichtskarten der Absatzgebiete des schweizerischen Ausfuhrhandels sind die benannten Industriezweige wiederum mit den gleichen Farben da eingetragen, wohin sie exportirt werden, weil erst dadurch der wahre Werth der Sache vor die Augen tritt. Sowohl den ersten 3 als den zweiten 3 Karten sind Orientirungsblätter beigelegt, um dadurch zu vermeiden, dass die Industrie und Absatz darstellenden Zeichen durch die Schriften der Ort-, Fluss- und Ländernamen verundeutlicht werden. Diese Leistung des Herrn Dr. H. Wartmann macht keinen Anspruch auf unbedingte Genauigkeit, denn bei der Art und Weise, wie das Material zusammengebracht werden musste, konnten Lücken unmöglich ausbleiben. Auch mangeln alle Gewichts- und Werthangaben sowohl über Production als Export und endlich dürfte die Anwendung eines grossem Masstabes für dergleichen kartographische Uebersichten am Platze sein. Allein nichts desto weniger haben die Herren Dr. Wartmann und Wurster Randegger & Comp., welche mit dem Ehren-Diplom resp. der Verdienst-Medaille prämirt wurden, sich selbst und unserm Lande alle Ehre gemacht, und deren Arbeiten werden unzweifelhaft weiterem Fortbau auf diesem Gebiete der heimischen Statistik rufen; ein bei Gelegenheit der zehnjährigen Volkszählungen in Anwendung zu bringendes Schema dürfte zur regelmässigen Ergänzung das beste Mittel bieten. Russlands Mitwirkung bei der Darstellung des Welthandels basirte gleich derjenigen der Schweiz auf der kartographischen Darstellung seiner Industrie, weicht aber darin ab, dass deren bezügliche Vorlagen nur die Production, nicht aber die Absatzgebiete andeuten. Es sind denn auch aus diesem Grunde diese Productionskarten nicht in dem Welthandels-Pavillon, sondern bei den Gruppen, auf welche sie sich beziehen, untergebracht worden. Diese Publicationen sind: 84 Ein Industrie-Atlas des Gouvernements von Moskau, von Nicolaus Matisen in Moskau, prämirt mit der Fortschrittsmedaille; Atlas und Karten der wichtigsten Industriezweige des europäischen Russlands , von Dimitri Timiriaseff in Petersburg, dem die Verdienst-Medaille zuerkannt wurde; eine Karte der grossen und kleinen Industrie im Bezirke von Moskau, von Musnitsky, Kartograph des Ministeriums des Innern, in St. Petersburg; dann mehrere Karten derVertheilung von Bodenproducten, von Bergwerken, sowie von vielen Industriebranchen (Spinnerei und Weberei, Gonfection, Lederbearbeitung, Metallwaaren, Steinmetzarbeiten, Glas-, Thonwaaren, Maschinen- und Trans- portmittel-Fabrieation) im europäischen und asiatischen Russland, sämmtlich von demselben Aussteller, welchem die Fortschritts-Medaille zugesprochen ward. Alle erwähnten Karten zeichnen sich durch grosse Anschaulichkeit und Genauigkeit der Ausführung aus, und sind nach einer, bei allen übereinstimmenden Methode gezeichnet; jedes Industrie-Gebiet ist mit einer besondern Farbe angelegt, und in um so dunklerer Schattirung, je grösser der Werth der jährlichen Fabrication ist. Die einzelnen Industrie-Centren sind je nach ihrer Bedeutung durch dunklere Rechtecke, Quadrate und Kreise bezeichnet. Zu jeder der russischen Industrie-Karten von Musnitsky wird eine Broschüre mit nähern Daten über den dargestellten Industriezweig erscheinen. In der chinesischen Abtheilung des Hauptpalastes angeordnet und zusammengestellt von Herrn Robert Hart, Chef des China Custom-house, der für seine bezüglichen Leistungen mit dem Ehren-Diplom gekrönt wurde, war eine von der chinesischen See-Zollverwaltung ausgestellte Mustersammlung, welche theils die Importe aus Europa nach China, theils jene aus andern asiatischen Ländern, theils endlich die Export-Artikel Chinas, alle systematisch geordnet, und die einzelnen Waaren mit Angabe der Provenienz oder Destination 85 und des Preises versehen, ausgestellt; einen dieser Sammlung zugehörenden Bestandtheil bildeten die im Cercle oriental aufgestellten statistischen Publicationen der chinesischen See- Zollverwaltung. In der japanischen Abtheilung nimmt eine schöne Zusammenstellung aller Arten japanischer Cocons, Seiden und Seidenabfälle in den verschiedenen Stadien der Bearbeitung bis zum Gewebe unsere Aufmerksamkeit in Anspruch, welche Sammlung, nach der ausdrücklichen Erklärung des Ausstellers E. v. Bavier aus Yokohama, prämirt mit der Fortschritts- Medaille, und weil der Muster-Collection auch graphische Tabellen über Yokohamas Seiden - Ausfuhr von 1862 bis 1872 nach Qualität und Werth, sowie Preisnotirungen für die gleiche Periode beigegeben sind, der Darstellung des Welthandels an- gehört. Die Regierung von Japan brachte eine Menge Notizen über politische und wirthschaftliche Verhältnisse Japans, welchen auch die Handels- und Schifffahrtsbewegungen in den letzten Jahren beigegeben sind, und wurde für ihre bezüglichen Leistungen namentlich im Hinblick auf die Thatsache, dass nur Japaner und nicht Europäer, wie in China, die betreffenden Arbeiten vollzogen, ebenfalls mit dem Ehren-Di- plom ausgezeichnet, obgleich diese Leistungen keineswegs an die Grenzen des Vollkommenen reichten. Englands Mitwirkung bestund in einer Collectiv - Ausstellung der königl. grossbritanischen Commission für die Weltausstellung und zwar mit einer Sammlung von brittischen Einfuhrartikeln ; zusammengestellt und arrangirt von Professor Archer vom Museum der Künste und Wissenschaften in Edin- burg. Diese Collectiv-Ausstellung ward beschickt von 56 Theil- nehmern und umfasste folgende Artikel: Apfelsinen, Baumwolle, Blumen wurzeln, Borsten, .Bettfedern, Cacao, Cichorien, Conserven, Cocons, Citronen, Colonialzucker, Dünger, Droguen, Elfenbein, Flachs, baltische Faserarten, Früchte, Fischbein, Farbhölzer, Getreidearten, Graphit, rohe Gewürze, Hopfen, Harze, Hausenblase, Holz- 86 arten, Horn vom See-Einhorn, Hülsenfrüchte, Indigo, Jute, Kaffee, Metallerze, Marmorarten, Metalle, Materialien zur Papiererzeugung, Mineralwasser mit daraus gewonnenen Salzen, Muscheln, Natur-Rohre und Stöcke, Oele, Oelsamen, afrikanische Ozokerit, Oelkuchen, Producte, animalische Pickels, Petroleum-Geist, Parfümerien, Rübenzucker, Substanzen für medicinische Zwecke, Schildblatt, Schmuckfedern, Seide, Sämereien, landwirthschaftliche Schwämme, Schmelztiegel, Tabak, Thee, Wetz- und Schleifsteine, Wollenarten, Werg. Aus Oesterreich betheiligten sich: 1. Die Handels- und Gewerbe-Kammer in Triest, mit einer höchst hervorragenden Sammlung von Mustern sämmt- licher den Hafen von Triest berührenden Waaren, sowohl Import als Export, etwa dritthalb Tausend Nummern umfassend, und nach der Ordnung der drei Naturreiche dargestellt. Die Darstellung der Artikel des Pflanzen-, Mineral- und Thierreiches war so geordnet, dass die gleichen Producte aus den verschiedenen Arten neben einander gestellt waren und dem Beschauer es über- liessen, die Verschiedenheit der Qualität zu prüfen und seine weiteren Schlüsse zu ziehen. Unser Landsmann, Herr Heinrich Escher aus Zürich in Triest, brachte sämmtliche Baumwollensorten mit Muster der resp. Originalpackungen in miniatur zur Anschauung, und zwar in einer Vollkommenheit und Genauigkeit, wie eine ähnliche Sammlung wohl noch niemals geschaffen wurde, sammt graphischer und statistischer Darstellung der Handels- und Schifffahrtsbetreibung in Triest. 2. Die Herren Gebrüder Eckhel in Triest mit einer Badeschwammsammlung, einer Uebersieht des Badeschwammhandels in Triest und einer plastischen Darstellung der Badeschwammfischerei mit Modellen der Gewinnungsweise dieses Artikels, und 3. Herr Dr. Carl Th. Richter , Professor der Staats Wissenschaften in Prag, mit einem Atlas der Industrie und des Handels des Königreichs Böhmen. 87 Der Handels- und Gewerbe-Kammer in Triest wurde das Ehren-Diplom, den Herren Eckhel und Richter und einigen andern mitwirkenden Personen die Verdienst-Medaille zuerkannt. Portugal, ebenfalls mit der Verdienst-Medaille prämirt, war durch die Central-Commission von Lissabon mit einer Sammlung graphischer Tableaux, begleitet mit Zahlenangaben, die allgemeine Bewegung des portugiesischen Handels darstellend, vertreten. Wenn ich Ihnen, Hochgeachtete Herren Bundesräthe, alle ausgestellten Objecte, welche in dem Gebiete der Darstellung des Welthandels vorgewiesen wurden, weder aufzählen und schildern will, noch kann, so muss ich doch noch eines hervorragenden Objectes, nämlich des Cercle oriental, die türkische Betheiligung repräsentirend, erwähnen, welches Gebäude der türkischen Ausstellung in Gruppe 19 und mit seinem Inhalte dem Welthandel angehörte. Dieser Pavillon, von Herrn Er. Emil Hardt erbaut, wofür derselbe die Verdienst-Medaille gewann, hatte zwei Zwecke. Einerseits als Ausstellungsraum zu dienen, um in demselben durch Karten und graphische Darstellungen, sowie durch Mustersammlungen, unter denen unsere schweizerischen St. Galler und Glarner Export-Artikel einen ganz heimeligen Eindruck hervorriefen, die Handelsbeziehungen des Orients zu Europa klar zu machen; anderseits um durch Bildung eines Comite’s für den Orient und Ostasiens in den dargebotenen Gesellschafts- und Lesezimmern den Bewohnern jener Länder, welche die Ausstellung besuchten, einen Sammelpunkt und dadurch Gelegenheit zur Besprechung ihrer Handelsbeziehungen mit den Angehörigen der übrigen europäischen Länder zu bieten. Diese Anordnung wurde von dem österreichischen General - Gonsul in Constantinopel, dem Herrn Joseph Bitter von Schwegel, k. k. Hofrath, getroffen und es ist demselben hiefür das Ehrendiplom zugesprochen worden. Habe ich in Vorstehendem bei Weitem nicht alle ausgestellten Objecte in der Rubrik Welthandel angeführt, so erhellt aus dem Gesagten doch schon die Wichtigkeit, die man im Allgemeinen diesem Theile der Ausstellung beigemessen hat, aber ebenso gut die Ungleichheit der Auffassung für klare Erörterung dieses eingreifenden Kapitels und das Bedürfniss eines einheitlichen statistischen Vorgehens. Weit entfernt, der schweizerischen Leistung einen höhern Werth beizulegen, als solche verdient, darf ich dennoch nicht unterlassen, beizufügen, dass mir verschiedene gewiegte Fachmänner die Ueberzeugung aussprachen, dass die Wartmann’sche Arbeit die vorzüglichste und die am Meisten geeignete sei, eine Grundlage zu klarer Veranschaulichung des Welthandels zu schaffen. Wie wichtig diese Sache für alle Länder ist, lässt sich aus dem Umsatz der Werthe im Welthandel im Jahre 1871 ermessen, wonach Einfuhr und Ausfuhr (nach Behm) für Europa . .. 39,400 Millionen Franken „ Amerika. 10,500 „ ,, . „ Asien. 5,200 „ ,, „ Australien. 1,500 „ ,, ,, Afrika. 1,100 ,, ,, also zusammen für die ganze Erde 57,700 Millionen Franken betrug. XIY. Internationale Congresse. A. Ueher einMMe Ganiimmmerirüiig. Mit Programm No. 61 der General-Direction der Wiener Weltausstellung ruft dieselbe einem Internationalen Congresse zur Erörterung der Frage einer einheitlichen Garn- nummerirung, und ladet denselben ein: a. zu untersuchen, ob die zur Zeit bestehenden, durch ihre Verschiedenheit den Verkehr in Gespinnsten erschwerenden Garn - Nummerirungs-Systeme einheitlich gestaltet oder wenigstens vermindert werden können. 89 b. Die Massnahmen zu erörtern und festzustellen, welche die Durchführung des als zweckmässig Erkannten ermöglichen. Dieser Gongress besammelte sich am 7. Juli 1873 in dem Saale des niederösterreichischen Gewerbevereines und es nahmen Delegirte aus folgenden Staaten an demselben Theil: Belgien, Dänemark, Deutsches Reich, Frankreich, Grossbritanien, Italien, Oesterreich, Russland, Schweden und Schweiz. Zum Vorsitzenden wurde durch Acclamation bezeichnet, Herr Ritter von Reckenschuss, Präsident der Handels- und Gewerbekammer in Wien, und zu Vice-Präsidenten: Herr Ministerialrath Dr. F. Migerka in Wien und Herr Henri Lister aus Bradford. Die Anregung zu einer internationalen Besprechung und Erörterung erfolgte von der niederösterreichischen Handelsund Gewerbekammer. Dieselbe war von dem Gedanken getragen, die merkwürdige Erscheinung, dass Garne, ungeachtet sie heute ein Artikel des Welthandels geworden seien, dennoch im Verkehr von Land zu Land, von Stadt zu Stadt, auf erhebliche von den verschiedenen Nummerirungs-Systemen herrührenden Schwierigkeiten stossen, könne nur als Denkzeichen einstiger Isolirung der Productionsgebiete betrachtet werden und es liege im wohlverstandenen Interesse des Handels und der Industrie, auf Beseitigung dieses unverkennbaren Uebelstandes hinzuwirken. Die Handels- und Gewerbekammer hat zur Vorbereitung und Bearbeitung aller einschlagenden Punkte ein aus 13 Mitgliedern bestehendes Comite gewählt, welches alle Zweige der Textilindustrie und die vorzüglichsten Kräfte repräsentirte. Dieses Vorbereitungs - Comite stellte das Fragen-Programm auf: 1. Welche Nachtheile ergeben sich aus dem Bestände der vielen verschiedenen Garn-Nummerirungs-Systeme für den Verkehr in Gespinnsten? 90 2. Ist es möglich für alle Gespinnste (Seiden-, Streich-, Kamm-, Leinen-, Baumwoll- und Jute-Garne) ein einheitliches Nummerirungs-System aufzustellen ? 3. Wenn dieses nicht ausführbar ist, könnte doch für einige Gespinnste ein gemeinsames Nummerirungs- System aufgestellt werden, oder, empfiehlt es sich für jedes derselben ein eigenes System aufzustellen ? 4. Welches Nummerirungs-System ist, resp. welche Num- mefirungssysteme sind aufzustellen? 5. Welche Schwierigkeiten stellen sich der Einführung der beabsichtigten Neuerung in den einzelnen Ge- spinnstgattungen entgegen, und durch welche Massnahmen wären dieselben zu beseitigen? 6. Welche Mittel sind anzuwenden, um das als wün- schenswerth Erkannte durchzuführen ? Zur Begründung der Zweckmässigkeit der Anhandnahme einer Reform auf dem in Frage liegenden Gebiete dienen folgende Angaben entschieden besser als jedes Raisonnement. Es bestehen zur Stunde für Seide 3, für Floretseide 2, für Streichgarn 9, für Kammgarn 7, für Leinengarn 3, für Baumwollgarne 2, und für Jutegarne 2 Nummerirungs- Systeme. Als Einheitsgrundlage kommt entweder die Fadenlänge oder das Gewicht in Anwendung. Für Seide dient Erstere, für alle anderen Faserstoffe Letzteres als Ausgangspunkt. Für Seide wird eine gegebene Fadenlänge abgewogen, die Anzahl Gran, welche sich ergeben, bilden den Titre. Das alte französische System bestimmt 476 3 /s, das neue Lyoner 500 und das italienische System 450 Metres. Der Haspelumfang ist nicht normirt. Für Floretseide ist in England die Nummer = der Anzahl Schneller von 840Yards auf ein englisches Pfund; Haspellänge l 1 /» Yards; in Frankreich No. = der Anzahl von Metres auf ein Gramm. Für Streichgarn haben, Wien No. = der Anzahl Schneller und 17 60 Wiener-Ellen auf ein Wiener Pfund; Has- pelumfang2 Wiener-Ellen; Böhmen No. = der Anzahl Strähn ä 800 Leipziger-Ellen auf 1 Pfd. englisch, Haspellänge 2 Leipziger-Ellen ; Sachsen No. = der Anzahl Schneller auf 1 Pfd. englisch, Haspellänge 3 Leipziger - Ellen; Berlin No. = der Anzahl Schneller ä 2150 Berliner-Ellen auf 1 Zollpfd., Haspellänge 2 1 /4 Berliner-Ellen; Gockerill No. ~ der Anzahl Schneller von 2150 Berliner-Ellen auf 1 Zollpfd., bei 2 l j% Berliner- Ellen Haspellänge; England No. = der Anzahl Schneller ä 560 Yards auf 1 Pfd. englisch, Haspelumfang 1 Yard; Sedan No. = der Anzahl Strähn ä 1256 aunes auf ein altes Pariser Pfd., Haspel 1,2975 aunes; Elberfeld No. der Anzahl Schneller von 3600 Metres auf */2 Kilogramm, Haspel 2Metres, und endlich Reims No. = der Anzahl Schneller von 1000 Metres auf 1 Kilogramm und 1,42 Haspelumfang. Das Verkaufsgewicht ist immer das zur Nummerirung massgebende Gewicht mit Ausnahme von Sedan, bei welchem sowohl das alte Pariser Pfund als das ^ Kilogramm in Anwendung kommt. Für Kammgarne: in Deutschland No. = der Anzahl Schneller von 840 englischen Yards auf ein altes Berliner Handelspfd, Haspelumfang l 1 ^ Yards; in Frankreich, altes System, No. = der Anzahl Schneller ä 720 Metres auf 500 Gramm, Haspelumfang l,44Metres; neues System No. = der Anzahl von 1000Metres auf 1 Kilogramm; in England No. = der Anzahl Schneller von 560 Yards auf ein englisch Pfund; in Reims No. = der Anzahl Schneller zu 710 Metres auf 1 Kilogramm, Haspelumfang 1,42Metres; im Eisass, für die eigene Provinz, No. = der Anzahl Schneller von 700 Metres auf 0,500; für Deutschland = Nr. der Anzahl Schneller von 750 Metres auf 0,467 Kilogramm, und endlich in Sachsen No. = der Anzahl Schneller von 1300 Leipziger Ellen auf 1 sächsisches Pfd. Die Verkaufseinheit ist, in Deutschland 10 Berliner Handelspfd.; in England 1 englisches Pfd.; in Frankreich, Reims und Eisass 5 Kilogramm. Der Haspelumfang ist in Deutschland l */2 Yards; in Frankreich 1,44 Metres; in England 1, l 1 ^ und 2 Yards; in Reims 1,42; im Eisass 1,40 resp. 1,34 Metres, und in Sachsen 2 Berliner Ellen. Für Leinengarne: in England No. — Anzahl Schneller 92 auf 1 engl. Pfd., Schnellerlänge 300, Haspelumfang 2 1 /2 und 3 Yards, Verkaufseinheit 1 Schock ä 12 Bündel ä 60,000 Yards = 720,000 Yards; in Frankreich No. — der Anzahl Kilometres auf Kilogramm, Verkaufseinheit ist der Schock ä 10 Bündel ä 50 Kilometres=500,000 Metres, und in Oesterreich No. = der Anzahl Strähn ä 3600 Wiener Ellen auf 10 Pfd. engl. = 8,1 Pfd. Wiener, Verkaufseinheit das Schock ä 864,000 Ellen. Während, wie angegeben, in England der Haspelumfang von 2 x /2 auf 3 Yards varirt, ist derselbe constant in Frankreich 2 V 2 Metres, in Oesterreich 3 Ellen. Für Baumwollgarne: nach dem englischen System ist die No. = der Anzahl Schneller ä 840 Yards auf 1 engl. Pfd., der Haspel hat l 1 ^ Yards Umfang und die Verkaufseinheit ist das englische Pfd.; nach dem französischen System gibt die Anzahl Kilonjetres, welche auf V 2 Kilogramm gehen, die Nummer, der Haspelumfang beträgt 1,42857 Metres; die Verkaufseinheit ist das x /2 Kilogramm. Für Jute schreibt das englische System vor, No. = der Anzahl Leas ä 300 Yards auf 1 Pfd. englisch; das Schottische No. = dem Gewichte einer Spindel von 48 Leas also 14,400 Yards in englischen Pfunden. Die Anzahl Faden auf 1 Schneller variiren: bei Streichgarn von 280, 500 auf 560; bei Kammgarnen von 400, 560, 700, 860, 880, 966 bis auf 1800. — Bei Leinengarn wechselt die Fadenzahl pr. Schneller von 100, 120, 400 und 1200; und bei Baumvollgarnen von 560 auf 700. Wenn man diese Unzahl von Normalien in Mass, Gewicht, Umfang des Haspels und Fadenzahl auf 1 Schneller ins Auge fasst, so wird man sich nicht wundern, dass auf ein einheitliches Vorgehen hingearbeitet wird, wohl aber staunen, dass das Jahr 1873 an uns herantreten konnte, ehe eine ernste Anregung zur Hebung dieses Uebelstandes gemacht wurde. Es haben denn auch sämmtliche Theilnehmer an diesem Congresse der niederösterreichischen Handels- und Gewerbekammer den aufrichtigsten Dank für die gegebene Anregung zugewendet. Die Zweckmässigkeit, ja Nothwendigkeit 93 eines bezüglichen Vorgehens einstimmig anerkannt, nebst dem als Executiv-Comite bestätigten Vorbereitungs-Comite die Bestellung eines ständigen Ausschusses, welcher aus der Zahl der anwesenden Delegirten zu wählen und dabei Rücksicht zu nehmen wäre, dass die im Congresse repräsentirten Staaten auch in jenem Ausschüsse ihre Vertretung finden, zur Durchführung der zu fassenden Resolutionen beantragt und endlich einstimmig folgende Beschlüsse gefasst: I. Das metrische Mass- und Gewichtssystem bildet die Grundlage der neuen Nummerirung für alle Gespinnste. II. Die Nummer des Gespinnstes wird durch die Anzahl von Metern gegeben, welche in einem Gramm enthalten sind. III. Bei jeder Gattung von Gespinnsten hat ein Schneller (Escheveau) 1000 Meter Fadenlänge, eingetheilt in 10 Gebinde (Eschevette) von je 100 Meter. (Ueber den Umfang des Haspels und die Zahl der in einem Gebinde enthaltenen Faden, soll der ständige Ausschuss nach reiflicher Erwägung der technischen Erfordernisse weitere Vorschläge machen.) Anmerkung: Von den competenten Mitgliedern des Gongresses wurde für die gröberen Leinengarne eine Haspellänge von 2^2 Meter, für die feineren Leinengarne eine solche von 1 1 j± Meter, für Streichgarne dagegen ein Haspelumfang von 1 1 j 2 Meter empfohlen. IV. In* Streitfällen wird die Nummer des Gespinnstes durch Wägung und Messung von mindestens einem Schneller erhoben. (Die nähere Bestimmung hierüber, wie über die zulässige Fehlergrenze bei jeder einzelnen Gespinnstgat- tung, wobei deren natürliche Beschaffenheit zu berücksichtigen ist, wurde dem ständigen Ausschüsse anheimgegeben.) V. Für die allgemeine Einführung des neuen einheitlichen Garn-Nummerirungs-Systemes sollen zunächst freie Vereinbarungen (Usancen) unter den Industriellen und Kauf- 94 leuten im Wege der Handels- und Gewerbekammern, der Waaren-Börsen, der kaufmännischen und gewerblichen Vereine u. s. w. angestrebt, späterhin nöthigen Falls aber auch gesetzliche Bestimmungen erwirkt werden. Diese Beschlüsse scheinen überall gute Aufnahme und ernste Berücksichtigung gefunden zu haben, denn es sind seither dem leitenden Ausschüsse in Wien fünfundzwanzig zustimmende Adressen von Handelskammern u. A. aus Belgien, dem Deutschen Reiche, Frankreich, Grossbritanien, Oesterreich und Russland eingegangen. Der ständige Ausschuss besteht aus 55 Mitgliedern und dieselben fallen auf die verschiedenen Staaten wie folgt: Belgien ... 4. Italien . . 1. Dänemark . . 1. Oesterreich 16. Deutsches Reich 19. Russland . 4. Frankreich . . 4. Schweden . 1. Grossbritanien . 4. Schweiz . 1. Dieser ständige Ausschuss, in welchen für die Schweiz ihr Delegirter gewählt wurde, hat die Aufgabe in seinen Staaten resp. Landeskreisen, auf Durchführung der erwähnten Beschlüsse hinzuwirken, und über das Geschehene und eventuell Erreichte, dem bestehenden in Wien domizilirenden Exe- cutiv - Gomite des Internationalen Congresses Bericht zu erstatten. Ich habe nun, zum Zwecke der Erfüllung der mir gewordenen Pflichten die Acten über diesen Gongress dem kaufmännischen Vereine in Zürich zugestellt, und denselben gebeten, bei der ersten Zusammenkunft des schweizerischen Handels- und Industrie-Vereines, was in nächster Zeit geschehen wird, zu erforschen, ob unser Land zur Durchführung des angeregten Fortschrittes Hand bieten wolle und bejahenden Falls Berathung zu veranstalten über die Art und Weise der Anhandnahme der Sache. 95 B. Erörtereg der Frage des Patentschutzes. Das von der General-Direction der Weltausstellung im März 1873 erlassene Programm No. 80 ruft einem internationalen Congresse zur Erörterung der Frage des Patentschutzes. Nachdem mir die nöthige Zeit mangelte, an diesem Gongresse persönlich Theil zu nehmen, habe ich, Hochgeachtete Herren Bundesräthe, die mir von Ihnen gewordene Vollmacht benutzt, einen in Wien anwesenden Schweizer, der in seiner bezüglichen Anschauungsweise, die in unsern Behörden schon mehrmals entwickelten Grundsätze theilt, als Delegirten dahin zu beordern, und den Herrn Adolf Ott aus Bern, Mitglied der internationalen Jury für Gruppe 4, ersucht, diese Mission zu übernehmen, und mir hernach einen Bericht über die Verhandlungen jenes Gongresses abzustatten. Der mir von demselben zugestellte Rapport constatirt die Abhaltung dieses internationalen Gongresses am 4/6. August 1873 und recapitulirt die aus 4 Hauptpunkten bestehenden Resolutionen dahin: 1. Der Schutz der Erfindungen sei in der Gesetzgebung aller civilisirten Nationen zu gewährleisten, weil: Das Rechtsbewusstsein den gesetzlichen Schutz der geistigen Arbeit verlange; derselbe das einzige praktisch-wirksame Mittel bilde, neuen technischen Gedanken rasche Verbreitung zu schaffen ; der Patentschutz der Arbeit des Erfinders zu einer lohnenden mache, und demselben Capital zuleite; durch seinen Schutz das Fabrikgeheimniss, dieser grösste Feind des technischen Fortschrittes, den Boden verliere; in den Ländern ohne rationelles Patentwesen die talentvollen Kräfte zu Auswanderung veranlasst werden; und endlich, weil die Patentinhaber am wirksamsten für schnelle Einführung seiner Erfindung sorge. 96 2. Ein wirksames und nützliches Patentgesetz müsse folgende Grundlagen haben: Nur der Erfinder selbst oder sein Rechtsnachfolger könne ein Patent erlangen; ein Solches dürfe keinem Ausländer versagt werden; es habe eine vorläufige Prüfung stattzufinden; ein Erfmdungspatent müsse auf 15 Jahre ausgedehnt werden können; mit der Ertheilung des Patentes sei eine vollständige zur technischen Anwendung befähigende Publi- cation zu verbinden; die Kosten der Patentertheilung müssen mässig und in eine Scala gebracht sein, die anfänglich niedrige, später höhere Zahlen bringe, damit ein werthloses Patent ohne grossen Verlust bald fallen gelassen werden könne; die Specification eines Patentes und das Bestehen eines Solchen soll leicht erhältlich und erkennbar sein; ein Patent soll nicht vor Ablauf der in demselben stipulirten Frist erlöschen, wenn die resp. Erfindung auch nur Ein Mal ausgeführt wurde. Ausserdem empfehle der Gongress die Formulirung gesetzlicher Bestimmungen, dass patentirte Erfindungen, welche dem Allgemeinen nutzbringend sein könnten, geeigneten Bewerbern zur Mitbenutzung überlassen werden müssen. 3. In Anbetracht der grossen Ungleichheit der bestehenden Patentgesetze, der veränderten internationalen Verkehrsverhältnisse, seien Reformen dringend geboten, und die Staatsregierungen zu einer internationalen Patentgesetzgebung zu veranlassen. 4. Das Vorbereitungs - Gomite gelte als ständiges Comite und sei bevollmächtigt, alle ihm zur Durchführung der zur Geltung gelangten Ansichten zweckmässig erscheinenden Schritte zu thun. 97 Diesem Auszuge aus dem Berichte des Herrn A. Ott glaube ich einzig noch beifügen zu sollen, dass nach dessen Mittheilungen ausser ihm alle übrigen Theilnehmer an diesem Gongresse dem Prinzipe des Patentschutzes huldigten und dessnahen eine allgemeine auf Opposition beruhende Erörterung kaum anzunehmen, wohl aber vorauszusetzen sei, es bestehen die gefassten Beschlüsse auf ziemlich einseitiger Anschauung. Es ist hier wohl die geeignete Stelle, um des unter No. 66 erlassenen Programmes über den zeitweiligen Schutz der auf der Weltausstellung des Jahres 1873 in Wien zur Ausstellung gelangenden Gegenstände zu erwähnen. Dasselbe bot jedem Aussteller das Recht, vor Sichtbarmachung des resp. Objectes nach den Bestimmungen des österr.-ungarischen Privilegiums-Gesetzes ein bis Ende des Jahres 1873 gültiges Schutz-Patent zu verlangen, welches unentgeldlich ausgestellt wurde, wenn der Gesuchsteller bei Kundgebung seines Wunsches den Vorschriften des Patentgesetzes in Bezug auf Beschreibungen, Zeichnungen etc. Genüge leistete. Von dieser Anordnung machten fünf schweizerische Aussteller Gebrauch und ich habe für dieselben Nöthiges bei der General-Direc- tion besorgt. XY. Subvention von Handwerkern und Arbeitern zum Besuche der Ausstellung. Die eidgenössische Central - Commission hat in ihrer Sitzung vom 10/11. Juni 1872 den Beschluss gefasst, den Bundesbehörden zu beantragen, die Summe von ca. Fr. 100,000 zu verwenden, um derjenigen Anzahl Handwerker und Arbeiter den Besuch der Weltausstellung zu ermöglichen, für welche aus diesem Betrage die einschlagenden Spesen bestritten werden können. Der betreffende Vorschlag ging dahin, dass jene Fr. 100,000 zu x / 4 vom Bunde, zu 3 /4 dagegen von den Kantonen zu tragen seien; die Bundesver- 7 98 Sammlung dagegen, dem kundgegebenen Projecte und dem gesammten Betrage grundsätzlich beipflichtend, änderte die vorgesehene Kostenvertheilung dahin ab, dass die eine Hälfte zu Lasten des Bundes falle, und die andere analoge Quote durch die Kantone zu bestreiten sei. Bei meiner zweiten Reise nach Wien im October 1872 erachtete ich es, Hochgeachtete Herren Bundesräthe, als meine Aufgabe, die nöthigen Erkundigungen einzuziehen und vorläufige Verständigungen zu treffen, um mir ein Bild der erwachsenden Auslagen zu schaffen. Es betraf diess die Reisekosten von Romanshorn nach Wien und zurück, die Wohnung, die Nahrung und allfällig andere unvermeidliche Spesen am Orte der Ausstellung. Die gepflogenen Erhebungen berechtigten mich zur Mittheilung an das verehrliche schweizerische Departement des Innern, dass eine vierzehntägige Dauer für Reise und Aufenthalt in Wien mit circa Fr. 200 per Mann zu bestreiten sein dürfte, und dass somit, unter Abzug von ungefähr 20 °/o Verwaltungskosten, vorläufig auf 400 Subventionirte Bedacht genommen werden könne. Für die Kosten der Verwaltung, welch’ Letztere einem Unter-Gommissär in Romanshorn zur Reisegruppenein- theilung, zur Beschaffung der Reisebillets, zur einschlagenden Correspondenz etc. und zu einem Solchen in Wien für Empfang der Reisenden, deren Beförderung in ihre Wohnungen, Ver- theilung der Speisekarten, der Eintrittsbillete in die Ausstellung, der Anordnung zur Besichtigung derselben sowohl, als der Merkwürdigkeiten der Stadt Wien und ihrer Umgebung, für Besorgung allfälliger Kranken u. s. w. rufen musste, hatte ich damals noch keine abgeschlossene Meinung und glaubte dess- nahen gut zu thun, solche vorläufig mit ungefähr Vs der Totalauslagen in Aussicht zu nehmen. Hielt ich diess zwar nicht für wahrscheinlich, so gedachte ich mir damit eine Reserve allfällig grösserer Auslagen für Kost, Wohnung und Reisespesen zu schaffen, da die Zahlen des Voranschlages dieser Posten zu jener Zeit vorherrschend noch auf oberflächlichen Verständigungen beruhten. Bei der Vertheilung der Beiträge der Kantone für die von denselben zu entrichtenden circa Fr. 50.000 zosren Sie 99 jedoch die Absendung von 498 Mann in Betracht und berücksichtigten dabei, wie Sie solches mit Rundschreiben vom 31. December 1872 den Kantonsregierungen zur Kenntniss brachten, die in der Sitzung der Central - Commission vom 13/14. December 1872 von derselben ausgesprochene Ansicht, bei der bezüglichen Zutheilung an die Kantone zur Hälfte auf deren Bevölkerung, zur Hälfte auf die Ausstellerzahl derselben Bedacht zu nehmen. Für das Reisen verständigte ich mich im Verlauf der Unterhandlungen sowohl in der Schweiz, als in Baiern und Oesterreich mit den einschlagenden Eisenbahnverwaltungen auf halbe Taxe bei Vorzeigung der normirten Legitimationskarten, welche gemäss Uebereinkommen mit den zuständigen Behörden der beiden letzt benannten Staaten gleichzeitig der Bedeutung eines Passes gleich kamen. Für die Unterkunft in Wien setzte ich mich mit dem Ulmer-Verein für Wohnungsschiffe zuerst schriftlich, hernach persönlich in Verbindung, und nachdem ich mich von der wohlgelungenen und sich auch durchaus ‘bewährten Einrichtung dieser schwimmenden Wohnungen überzeugte, schloss ich einen Vertrag dahin ab, dass mir benannte Gesellschaft gegen eine in demselben stipulirte Entschädigung zwei solcher je 16 doppelte und 1 einfache Gabine haltende Schiffe vom 1. Mai bis Ende October 1872 im Donaudurchstich, ganz nahe am Ausstellungsplatze und der Endstation der mit Wien und allen Vorstädten in Verbindung stehenden Pferdeeisenbahn, zur Verfügung stelle. Die 500 Reisenden theilte ich in 15 Gruppen zu je circa 33 Mann ein, bestimmte jeder derselben 12 Tage Aufenthalt in Wien resp. auf den Schiffen, wobei die 180 Tage Dauer der Ausstellung und für die Subventionirten 1 Schiff vollständig in Anspruch genommen wurde. Das zweite Schiff bestimmte ich zur Unterbringung von 106 Lehrern und der von verschiedenen Kantonsregierungen empfohlenen, wenn auch nicht subventionirten Ausstellungsbesucher. Leider erfolgte die Zuweisung der Lehrer nicht in der er- 100 warteten Weise; die durch den Wiener Börsenkrach gebrachte 'Ermässigung der Wohnungspreise in der Stadt veranlasste viele derselben, die von mir für sie reservirten Wohnungen nicht zu beziehen, sondern Privätlogis zu nehmen, wodurch ich eine nicht unbedeutende finanzielle Einbusse erlitten hätte, wenn es den vielseitigen Bemühungen des Unter-Gommissärs in Wien nicht gelungen wäre, die disponibeln Cabines theil- weise an dritte Personen zu vermiethen. Für die Nahrung der Subventionirten hatte ich mit einem Wirthe im Prater, dessen Lokal nicht weit von den Schiffen und nahe an der Ausstellung liegt, Verständigung getroffen, die mich jedoch stets zu deren Aufhebung berechtigte, wenn die Leute nicht zufrieden sein sollten. Dieser Fall ist eingetreten; ich machte von meinem bezüglichen Rechte Gebrauch, hob jenen Vertrag auf und verständigte mich mit einem anderen ebenso bequem gelegenen Restaurateur, der dann bis zum Schlüsse der Besuchsperiode volle Befriedigung gewährte. Sie hatten auf meinen Vorschlag als Unter-Commissär in Romanshorn den auch mit der Spedition betrauten, nunmehr verstorbenen Hrn. Hauptmann Friedrich von Reinhard aus Frauenfeld, und als Unter-Commissär in Wien den daselbst etablirten Hrn. Arnold Votsch aus Schaffhausen ernannt. Dem Ersteren war nebst den angedeuteten übrigen Geschäften namentlich auch übertragen, die Gruppeneintheilun- gen nach den von den Kantonsregierungen erhaltenen Nominativ-Etats anzuordnen und die Subventionirten zu benachrichtigen, an welchem Tage und zu welcher Stunde jeder derselben in Romanshorn einzutreffen habe. — Ging auch diese erste Eintheilung leicht von Statten, so schafften dagegen die vielen Wünsche um Abänderung des Reisetermins, Versetzen der Personen von einer Gruppe zur andern etc. eine grosse Arbeit, und als Nachweis hiefür dürfte die Erwähnung genügen, dass die auf die Subventionirten Bezug habende Correspondenz 2575 eingegangene und abgesandte Briefe ausweist. Dieser Umstand resp. die verlangten Ver- 101 Setzungen erklären auch die Abweichung von der ursprünglich getroffenen Anordnung, dass die Reisegruppen vielmöglichst nach den gleichen oder wenigstens verwandten Handwerken zusammengesetzt werden. Die Organisation der Bahnzüge zwang zur Anordnung, dass alle so reisenden Handwerker des Abends in Romanshorn eintreffen und daselbst, sowie auch in München, übernachten mussten. An ersterm Orte erfolgte dies auf Kosten des Subventions-Gonto, an Letzterem dagegen auf Rechnung der Reisenden, jedoch immerhin auf Grundlage eines mit den resp. Wirthen vereinbarten Tarifes. Jede Gruppe hatte zwei Führer, der Eine der deutschen, der Andere der französischen Sprache angehörig und diese übernahmen, nebst den nöthigen Instructionen, von den beiden Unter-Commissärs zu Händen der ganzen Reisegesellschaft die durch das Commissariat bezahlten Fahr-, Logis- und Speise -Billets. In Wien wurde jede Gruppe bei deren Ankunft durch Herrn Votsch am Westbahnhofe empfangen und vermittelst Omnibus zu den Wohnungsschiffen, bei der Heimkehr in gleicher Weise wiederum zur Eisenbahn geführt. Die 12 Tage Aufenthalt wurden auf 10 zum Besuche der Ausstellung, und auf 2 Tage zur Besichtigung der Stadt und Umgebung verwendet, wobei ein mit allen Lokal-Verhältnissen gut vertrauter Mann als Führer diente. Die Zahl der vom Bunde und den Kantonen subventio- nirten Handwerker und Arbeiter, welche die Fahrt nach Wien unternahmen, beträgt 479 Mann. Hiefür hatte ich an Capital zur Verfügung: Vom Bunde ...... Fr. 49 ; 800 Von den Kantonen .... „ 50,500 oder in Summa Fr. 100,300. — Sämmtliche zu bestreitende Auslagen beliefen sich auf.. 96,171. 58^ so dass sich auf diesem Conto ein Vorschuss ergiebt von. . . Fr. 4,128. 42 102 welche zur einen Hälfte dem Bunde, zur andern Hälfte den Kantonen pro rata ihrer Einzahlungen zu gute kommen. Die Kosten per Mann belaufen sich mit Inbegriff der Verwaltung auf Fr. 200. 78 Cts., gegenüber dem Voranschläge von Fr. 200. Nach meinen eigenen Beobachtungen und nach den Berichten der beiden Unter-Commissäre ist den hier in Frage liegenden Personen das beste Zeugniss über ihr Betragen und ihren guten Willen zur Erreichung des angestrebten Zweckes zu geben. Die wenigen Ausnahmen, welche vorkamen, sind kaum erwähnenswerth und beruhten entweder auf Missverständnis oder auf Mangel an gutem Takte Seitens der Führer; denn wo die Letzteren ihrer Stellung gewachsen und ihrer Aufgabe sich bewusst waren, ging Alles ganz nach Wunsch. In wie weit der angestrebte Zweck erreicht wurde, werden Sie, Hochgeachtete Herren Bundesräthe, aus den vor- schriftsgemäss eingegangenen Berichterstattungen am besten selbst ermessen können. Für die ganze Dauer des Aufenthaltes der Subventionir- ten in Wien hatte Herr Votsch einen Arzt engagirt, welcher in allen Fällen zur Verfügung zu stehen und unter Umständen für Unterbringung von Kranken in einem Spital, mit dessen Verwaltung ein Uebereinkommen zu Fr. 1. 50 Cts. Pensionspreis per Tag getroffen war, zu sorgen hatte. Trotz der in den Sommermonaten ziemlich stark herrschenden Cholera blieb der Gesundheitszustand dieser Ausstellungsbesucher ein durchaus normaler. Die vorgekommenen Gesundheitsstörungen, etwa zwanzig an der Zahl, wurden durch die veränderte Lebensweise, da und dort durch unvorsichtigen Genuss von Speisen und Getränken hervorgerufen, und in einem einzigen vorgekommenen ernstlicheren Krankheitsfall veranlasste der Arzt die sofortige Heimkehr des Betroffenen. Die beiden mit dieser Abtheilung betrauten Unter-Com- missäre haben ihren Dienst sehr gut und nach den mir gewordenen Mittheilungen auch zur Zufriedenheit der Subven- tionirten besorgt und es ist denselben zu einem nicht gerin- 103 gen Theile zu verdanken, dass die Lösung dieser Aufgabe so angenehm durchgeführt wurde. Deren Special-Rapporte hatte ich bereits die Ehre, mit den nicht zum Drucke gelangten Jury - Berichterstattungen dem verehr liehen Vorsteher des schweizerischen Departements des Innern zu überreichen. XVI. Sammlungen. Ich habe im Laufe der Ausstellungsperiode die Beobachtung gemacht, dass mehrere Staaten durch eigene hiefür bezeichnete Abgeordnete verschiedenartige Einkäufe von ausgestellten Gegenständen anderer Länder vornehmen Hessen, um dadurch die Sammlungen ihrer öffentlichen Anstalten zu ergänzen, zu bereichern, und durch die so gewonnenen Objecte auf fernere Ausbildung auf den Gebieten der Kunst und Kunstgewerbe hinzuwirken. So gern ich auch schweizerische Fachmänner zu gleichem Vorgehen gewonnen hätte, so musste ich davon Umgang nehmen, weil mir einerseits dazu keine Mittel zur Verfügung standen, und weil ich anderseits mich nicht für berechtigt hielt, einen Theil des Ausstellungs-Credites einem Zwecke zuzuwenden, der nicht vorgesehen, und im Budget nicht aufgenommen war. Um aber dennoch auf diesem Felde nicht ganz unthätig zu bleiben, sondern dadurch vielleicht für die Zukunft einen Impuls zu nützlicher Aeufnung unserer schweizerischen Industrie- und Gewerbesammlungen zu geben, habe ich das MiWM des Tausches in Anregung und, nachdem diese Anregung günstig aufgenommen wurde, auch zur Ausführung gebracht. Das verehrliche Departement des Innern hatte mir sofort nach deren Erscheinen zum Zwecke der Verschenkung an die Gsneral-Commissariate der verschiedenen Staaten, welche die Schweiz in ähnlicher Weise bedachten, eine Anzahl Du- plicate der zur Ausstellung gelangten Werke, als: 104 Ueber die Organisation und das Wirken des eidgenössischen Polytechnikums von Hm. Schulrathspräsident G. Kappeier in Zürich, Handels- und Industrie - Atlas der Schweiz von Dr. H, Wartmann in St. Gallen, Arbeiter-Verhältnisse und Fabrik-Einrichtungen der Schweiz von Prof. Dr. V. Böhmert in Zürich, zur Verfügung gestellt, und mir sodann nebst einer grossem Anzahl dieser gleichen Werke als Tauschobjecte auch noch die Berichte an den Schweiz. Bundesrath über die Untersuchung der Hochgebirgswaldungen und der Wildbäche an die Hand gegeben. — Wenn ich nun dadurch schon ein wirksames Material zur Erlangung des angestrebten Zweckes besass, so erachtete ich dasselbe doch noch nicht als genügend und wagte den Versuch, die Aussteller für mein angedeutetes Project ebenfalls in Anspruch zu nehmen. Ich fragte daher diejenigen, deren Ausstellungsgegenstände den fremden Staaten Interesse erweckten, den Schenkern selbst wieder durch Bekanntwerden ihrer Erzeugnisse in den Ländern, welchen ich solche zuzutheilen gedachte, nutzbringend sein dürfte, brieflich an, ob sie mir Muster ihrer Producte zu dem angedeuteten Zwecke zutheilen wollen; die Antworten lauteten über Erwarten günstig, und ich fühle mich im höchsten Grade verpflichtet, dieses bereitwillige Entgegenkommen hervorra- heben und den betreffenden Ausstellern meinen aufrichtigen Dank aaszusprechen für ihre fast ausnahmslose Geneigtheit, mein Bestreben zu unterstützen und dadurch dem Lande zu dienen. — Viele Angefragte überliessen mir einen Theil der in Wien vorhandenen Gegenstände, Andere lieferten mir vollständige Mustersammlungen ihrer Producte, und wieder Andere, von dem Bestreben geleitet, mir ganz frische Objecte zur Verfügung zu stellen, bestimmten mir neue Sendungen, und durch das so aus den Gruppen 1 bis 14, 16, 18, 19 und 26 gewonnene Material war ich in der Lage, fünfzehn Gewerbemuseen zwölf verschiedener Staaten, • velche 105 Werth auf deren Empfangnahme setzten, 409 Collectionen schweizerischer Erzeugnisse zu überreichen, und dagegen zu Gunsten unserer inländischen Sammlungen Gegengeschenke aus den Gruppen 1 bis 12 und 26 von 21 Staaten entgegenzunehmen. Für das Sammeln waren ausser den Mitgliedern des General-Commissariates Herr Professor Kopp aus Zürich und Herr Emil Schumacher aus Luzern ganz besonders thätig, und vorherrschend günstig wurde die Schweiz von folgenden Ländern bedacht: Aegypten, Belgien, dem Deutschen Reiche, Frankreich, Japan, Italien, Oesterreich, Portugal, Schweden und Ungarn; nach den jüngsten Berichten von meinem verehrten Gollegen aus St. Petersburg darf ich auch von Russland noch sehr werthvolle Beiträge für das eidgenössische statistische Bureau, sowie für die landwirthschaftliche Abtheilung des Polytechnikums erwarten. Alle mitgebrachten Objecte hatte ich zu einer besonderen Ausstellung in Winterthur gebracht, und die von Ihnen bestellte Commission hat s. Z. deren Vertheilung vorgenommen. Ich gab mich selbstverständlich keiner Täuschung hin, gerade diejenigen Gegenstände in ihrem vollen Umfange zu gewinnen, welche ich im Interesse unserer gewerblichen Ausbildung ins Auge fasste, da hiefür klingende Münze nöthig gewesen wäre; aber ich dachte mir, Alles habe seinen Anfang', mein Vorgehen könne für die Zukunft eine Grundlage bieten und mancher Aussteller werde durch das Bekanntwerden seiner Producte neue Absatzquellen zu seinem und des Landes Nutzen gewinnen. Da die Titel Subventionen und Sammlungen in . einem unverkennbaren Zusammenhänge mit einander stehen, und es sich bei den grossen Summen, welche hiefür bereits verwendet wurden, oder noch verwendet werden dürften, wohl rechtfertigt, diese Gebiete einer etwas gründlicheren Erörterung zu unterziehen, werde ich in meinen Schlussbetrachtungen nochmals auf dieselben zurückkommen. 106 XVII. Kosten. Bei Berührung des Kostenpunktes der Ausstellung zu Lasten des Bundes muss ich vorerst an den Standpunkt erinnern, den ich bei Uebernahme der Mission als General- Commissair in Betreff der finanziellen Verhältnisse einnahm. Das zuerst entworfene Budget, wofür mir Herr Nationalrath Feer-Herzog mit seinen Erfahrungen an die Hand zu gehen die Gewogenheit hatte, bezifferte sich auf Fr. 400,000 weniger Fr. 25,000, welche für die zu subventionirenden Handwerker und Arbeiter ausgeworfen waren; somit für die Ausstellung selbst, ohne die Gruppen 24, 26 und 27, deren Beschickung, wie bereits angedeutet, erst später beschlossen wurde, auf Fr. 375,000. Die hohe Bundesversammlung hat dann aber das Subventions-Capital von Fr. 25,000 auf Fr. 50,000 erhöht, ohne den Gesammtbetrag von Fr. 400,000 analog zu steigern, daher den eigentlichen Ausstellungs-Credit auf Fr. 350,000 ermässigt. Ich hatte allerdings bei meinem Aufenthalte in Wien im Juni/Juli 1872 die Gewissheit gewonnen, bei einzelnen Posten der ersten Kostenübersicht Ersparnisse eintreten zu sehen; dagegen zeigte mir die Ausarbeitung der ersten Skizze für die Anordnung der Ausstellung, dass ich nach andern Richtungen wesentlich höhere Ausgaben, als ursprünglich vorgesehen, zu bestreiten haben werde, und erlaubte mir desnahen am 22. Juli 1872, als ich ein zweites und schon auf sicherer Grundlage beruhendes Ausgaben-Budget, das wieder die Summe von Fr. 375,000 auswies, aufgestellt hatte, dem damaligen Herrn Bundespräsidenten, sowie dem Tit. Vorsteher des De- partementes des Innern zu erklären, dass ich die ursprünglich festgestellten Zahlen dennoch als bewilligt betrachten müsse, indem ich nicht vorsehe, mit einem niedrigeren Betrage durchzukommen. Wenn ich aber auch den Credit von Fr. 375,000 als zugegeben ins Auge fasse, so werde ich nichts- 107 destoweniger die strengste Oeconomie walten lassen, verwahre mich aber zum Voraus gegen tadelnde Bemerkungen, wenn ich die reducirte Summe, was nach meiner Ueberzeugung nicht zu umgehen sein werde, schliesslich überschreite. Als es sich dann im Verlaufe der Zeit herausstellte, dass die Betheiligung in Wien nahezu drei Mal so viel Platz forderte und mehr als das dreifache Gewicht der zum Ausgangspunkte dienenden Pariser Ausstellung ergab, so war ich allerdings zufrieden, jene Erklärung abgegeben zu haben, wurde aber nichtsdestoweniger oft von der Besorgniss heimgesucht, dass auch die Fr. 375,000 nicht ausreichen werden, weil einerseits die an Raum und Gewicht weit über meine Annahme gestiegene Betheiligung auf eine grosse Zahl der Ausgaben-Rubriken nachtheilig einwirken musste, und weil anderseits eine Menge Auslagen in Wien während der ganzen Periode der Installation, der Ausstellung und der Rücksendung der Güter auf den doppelten Betrag stiegen, den ich im Jahre 1872 als Grundlage meiner detaillirten Spesenübersicht anzunehmen berechtigt war. Da ich jedoch auf anderen Gebieten wiederum Ersparnisse durchführen konnte, so erzeigten sich schiesslich meine Finanzsorgen als nicht vollständig gerechtfertigt, und ich bin nun in der Lage, Ihnen durch meine Bücher nachzuweisen, dass die Gesammtsumme der Auslagen für die ursprünglich zur Betheiligung an der Ausstellung in Aussicht genommenen Gruppen blos auf Fr. 358,075. 27 ansteigt. Indem ich mir, Hochgeachtete Herren Bundesräthe, erlaube, in Bezug auf die Details dieser Ausgaben mich auf die Rechnungsabschlüsse selbst zu berufen, recapitulire ich Ihnen nachfolgend die Hauptposten, welche sind: 1. General-Commissariat, Bureauxspesen, Technisches Bureau, Druckkosten, Central-Commission und Reisespesen . . . ... Fr. 99,913. 95 2. Kantonale Vorprüfungen, Internationale Jury und Katalog, deutsch und französisch.» 47,476. 71 Transport Fr. 147,390. 66 108 Transport Fr. 147,390. 66 3. Baukosten, Platzmiethe, Decorationen und Schutzvorrichtungen .... » 97,633. 50 4. Kunstausstellung sammt Vorausstellung ,.. » 15,802. — 5. Frachten, Abtransportirungsgebühren in Wien, Transport- und Feuer- Assecuranz. » 43,632. 82 6. Installation, Manutention und Verpackung zur Rücksendung .... » 43,159. 07 7. Reclamationen und Diebstähle . . » 3,032. 20 i 8. Landwirthschaftliche Ausstellung, diverse Auslagen und Verluste an Debitoren . » 3,958. 35 9. Administrativ - Bericht, Druck und Uebersetzung, deutsch und französisch, 1000 resp. 500 Exemplare brochirt. » 1,900. — 10. Sammlungen. » 1,566. 67 und im Total betragen Fr. 358,075. 27 . Dabei habe ich zu bemerken, dass einerseits die Nicht- Betheiligung an der Thierausstellung einige Ersparnisse brachte, während anderseits die mit Fr. 1,566. 67 angeführten Auslagen für die Sammlungen in der That einen höheren Betrag ausmachen, indem solchen die bezüglichen Spesen des General-Commissariates und der Bureaux nicht angereiht sind. Den Rechnungsabschluss über die Subventionirten habe ich unter Titel 15 berührt, und komme dessnahen hier nur noch in so weit auf denselben zurück, als ich Ihnen zur Kenntniss bringe, dass der für den Bund sich ergebene Ueber- schuss zu Gunsten des Ausstellungs-Conto seine Verwendung fand. Die Vertheilung der Kosten habe ich in Uebereinstim- mung mit dem Bundesbeschlusse vom 19. Juli 1872 vor genommen und war gemäss demselben im Falle, den Ausstellern 109 für die vom Commissariate aus zu deren Lasten besorgte Arbeiten und Lieferungen eine Summe von Fr. 114,250. 99 zu verrechnen und von denselben einzuziehen. Dieser Betrag umfasst jedoch keineswegs alle Auslagen der Aussteller, da sehr viele derselben ihre Schauschränke u. s. w. selbst lieferten , und die Rückfracht den Sendungen nachgenommen wurde. Die nicht eingegangenen Posten belaufen sich blos auf die Summe von Fr. 158. 30. Grundsätzlich wurde keine Forderung ernstlich bestritten, und in den wenigen Fällen, wo dies geschehen wollte, hat die Berufung auf die mir gewordenen Vorschriften zum Rückzuge solcher Bestrebungen vollständig genügt. XVIII. . Schlussbetrachtungen. Herr Präsident! ' Hochgeachtete Herren! Wer während nahezu zwei Jahren ohne Unterbruch sich einer einzigen Arbeit widmete; mit tausenden von Menschen aller Stände und aller Nationen in Berührung kam; wer die Leistungen der civilisirten und uncultivirten Völker, die unzähligen Erzeugnisse des Bodens und der körperlichen und geistigen Thätigkeit der Erdenbewohner zu betrachten Gelegenheit hatte, der kann unmöglich aus einem solchen Wirkungskreise scheiden, ohne versucht zu sein, alle seine Beobachtungen und Erfahrungen zu sammeln, um durch deren Aufzeichnung sich selbst ein Vergnügen, — vielleicht auch Andern Nutzen zu schaffen. Dies ist jedoch nicht meine Aufgabe, und es mangeln mir auch dazu die nöthigen Kenntnisse, die Begabung, sowie die erforderliche Zeit, um bis zur Eröffnung der bevorstehenden Sitzung der hohen Bundesversammlung meine Wirksamkeit zum Abschlüsse zu bringen; ich habe auch nach den mir gewordenen Instructionen nur Bericht über meine Funktionen zu erstatten und keineswegs 110 ein Buch über eine Weltausstellung zu schreiben. Dennoch kann ich meinen Rapport nicht schliessen, ohne wenigstens einige, dem Allgemeinen geltende Betrachtungen über meine Gedanken und Erfahrungen in Kürze zu skizziren. Als im Jahre 1867 die so allgemein befriedigende Internationale Ausstellung von Paris geschlossen wurde, war alle Welt der Meinung, etwas Aehnliches werde, und etwas Gross- artigeres könne nicht mehr kommen. Allein diese Ansicht hat sich als Täuschung erwiesen; die Weltausstellung des Jahres 1873 in Wien war nicht nur ebenso schön, sie war noch viel grossartiger, und Letzteres wird durch die Zahlen der von derselben in Anspruch genommenen Bodenfläche constatirt. Ueber Ersteres kann man streiten. Schönheitssinn ist ein relativer Begriff, und da Zweckmässiges nicht immer mit dem Schönen in Einklang zu bringen ist, so sind die abweichenden Ansichten darüber, ob die Wiener vor der Pariser oder Diese vor Jener den Vorzug verdiene, erklärlich. Ich fühle mich weder befähigt, noch berufen, diesen Streit zu entscheiden. Für die beiden letzten Völker Wettkämpfe kamen zAvei ganz verschiedene Installations - Arten zur Anwendung. Das Hauptgebäude in Paris, als Rechteck mit auf zwei Seiten anlehnenden Halbkreisen errichtet, somit annähernd in Form einer Ellipse erstellt, sollte alle Gruppen in sich aufnehmen und der leitende Grundsatz war, in Verfolgung der Radialwege je die Leistungen eines Landes, in den Parallelkurven dagegen jeweilen die Objecte ein und derselben Gruppe dem Besucher vor Augen zu führen. Dieser Gedanke war höchst sinnreich, konnte aber nicht grundsätzlich durchgeführt werden, weil der Raum in den Sectoren der Halbkreise sich gegen die Gentren derselben so sehr beengte, dass eine gute Installation wenn nicht zur Unmöglichkeit, so doch sehr erschwert wurde. Wien dagegen erstellte von vorn herein für gewisse, viel Raum, besondere Beleuchtung und ausnahmsweise Sicherheit fordernde Abtheilungen (Maschinen, Kunst und Kunstgewerbe früherer Zeiten), je eigene Gebäude, wies 111 jedem Lande seine rechtwinklig abgetrennten Räume in denselben zu und übergab jedem Staate ein gewisses Mass von Bodenfläche in dem für die übrigen Abtheilungen nach dem Fischgrath-System errichteten Industriepalaste. Auf dem so zur Verfügung erhaltenen Gebiete hatte jedes Landes-Com- missariat volle Freiheit, nach seinem Ermessen zu schalten und zu walten; bei richtiger Planirung und genügendem Studium der Installation konnte unter möglichster Ausnutzung des gebotenen Raumes eine geeignete und gesammelte Gruppen-Aufstellung erreicht und eine leichte Uebersicht geschaffen werden. Kein Land war für seine decorative Ausstattung, ohne irgendwie das Auge zu verletzen, an Rücksichten der Harmonie gegenüber den Nachbarstaaten, welche fi'^ die Schweiz Italien und Frankreich waren, ge v fand sich innerhalb seiner Abp-’e^' 7 ” 1 zu Hause. Unverkennbar r' iil einer erschwerten Vf ie- denen Staaten auf md für die General-Gonu^. irer Ausstellungen in den vielen bre^. und zeitraubende Arbeit. Das gesammte Bauwesen in Wien gewährte im Vergleiche zu demjenigen von Paris den unverkennbaren Vortheil, dass nur da Oblicht in Anwendung kam, wo die Anforderung an richtige Beleuchtung solches gebot, wie theilweise bei den Kunstgegenständen, während sonst überall das Licht von der Seite beigebracht, dadurch die Dachconstruction an Solidität gewann und das Durchsickern des Regenwassers vermieden wurde. Das Aeussere aller Hauptgebäude, die vorläufig stehen bleiben, entspricht in Bezug auf Schönheit und auf harmonische Verhältnisse der Architectur allen billigen Anforderungen, und berücksichtigt man überdies die Kürze der Zeit, in welcher dieses grossartige Bauwesen erstellt wurde, so ist kaum zu zweifeln, dass die meisten Besucher der Wiener 112 Weltausstellung dem Ober-Architecten stillschweigend ihre Anerkennung zollten. Aber auch Demjenigen, welcher den Gesammtplan entworfen hat, ist wohl von jedem Ausstellungsbesucher vollstes Lob gespendet worden, denn Kunst und Natur, Schönheit und Grossartigkeit waren so glücklich in Harmonie gebracht, dass Vollkommeneres kaum erwartet werden kann. Leider sind dem vollständigen Gelingen dieses Unternehmens zwei unbesiegbare Feinde, die Finanzkrisis und die Cholera, entgegengetreten, welch’ Beide die Frequenz der Ausstellung wesentlich beeinträchtigten. Die Zahl der Besucher derselben stieg während des ganzen Zeitraumes ihrer Eröffnung auf etwas über 7 Millionen, oder im Durchschnitt zwischen 37 und 38,000 per Tag. Wenn berücksichtigt wird, dass Wien eine wesentlich niedrigere Bevölkerungszahl gegenüber den Weltstädten, welche die früheren Ausstellungen veranstalteten, aufzuweisen hat, dass aber der Festort selbst immer am meisten Besucher liefert, und wenn im Ferneren die zwei erwähnten Feinde in’s Auge gefasst werden, so kann die Frequenz der Wiener Weltausstellung, trotz der schwächeren Besucherzahl gegenüber Paris im Jahre 1867, als ein günstiges Resultat und als Beweis betrachtet werden, dass die jüngste der internationalen Ausstellungen in hohem Masse befriedigte. Die ursprüngliche Annahme für den Besuch Seitens der massgebenden Personen stützte sich auf 40,000 per Tag; in den letzten beiden Monaten passirten aber täglich 60 bis 80,000 Personen die Tour- niquets, und wäre durch Krach und Cholera kein Hemmschuh eingelegt worden, so hätte die Zahl der Besucher der Ausstellung in Wien diejenige von 1867 in Paris, welche nach Michel Chevalier 10 Millionen überstieg, unzweifelhaft mindestens erreicht, wenn nicht übertroffen. Bei allen Veranlassungen der Art fragt man sich: Stehen die erwachsenen Kosten im richtigen Verhältniss zu dem gewonnenen Nutzen? So wenig als die Besucherzahl einen positiven Nachweis über das Urtheil des Publikums für ge- 113 lungene Anordnung leistet, ebenso wenig lässt sich die Beantwortung jener Frage durch Ziffern geben. Hat auch Oesterreich selbst eine grosse directe finanzielle Einbusse erlitten, so glaube ich dennoch mit Recht annehmen zu dürfen, dass das Land im Allgemeinen zwar noch nichts gewonnen hat, dass es aber durch die Ausstellung von Wien im Verlaufe der Zeit gewinnen wird. Die österreichisch-ungarische Monarchie hat ihre Boden-, Kunst- und Industrie-Producte in einer Weise zur Schau gebracht, die alle fremden Besucher ihrer Abtheilungen in Erstaunen setzte; deren Leistungen waren im Auslande wenig bekannt, wurden aber höchst vortheilhaft beurtheilt und die günstigen materiellen Folgen dürften kaum ausbleiben. Die Schweiz hat, alle Gebiete zusammen gerechnet, der Weltausstellung in Wien jedenfalls weit über eine Million Franken geopfert; aber es lässt sich nicht arithmetisch nach- weisen, ob dieses Capital für die Folge nutzbringend angelegt wurde. Für unser Ländchen kommen Factoren in Rechnung, die nicht unterschätzt werden dürfen, und die dasselbe zwingen, bei solchen Wettkämpfen aller Nationen dem Schauplatze nicht fern zu bleiben. Es sind dies die Handelsgrundsätze. Männer mit unendlich mehr Kenntnissen und Erfahrungen, als ich solche für mich in Anspruch nehme, mögen über dieselben abweichende Ansichten hegen; sie mögen sich streiten ob das Prohibitiv-, das Schutzzoll- oder das Freihandels- System den Staaten und deren Bewohnern mehr Nutzen bringe. Meine Meinung ist darüber abgeschlossen, und geht dahin, dass die möglichst freie Bewegung des Handels das einzig richtige Prinzip sei. Die Schweiz ist in der Lage, hiefür den Nachweis zu leisten, und wenn auch mancher Produzent gerne einen Schutzzoll für sich in Anspruch nehmen würde, so muss er dennoch in seinem Innern das Bewusstsein tragen, dass dadurch allerdings ihm selbst Vortheil, der grossen Masse der Gonsumenten aber Nachtheil entstünde. Die Schweiz ist ringsherum von Zollschranken umgeben; ihre geographische Lage ist dem Handel ungünstig; ihre finanziellen Mittel sind 8 114 im Verhältnisse zu denjenigen anderer Staaten gering und doch kann sie in den entferntesten Ländern neben den durch ihre Lage viel vortheilhafter situirten Goncurrenten, wenn auch unzweifelhaft mit grösserer Kraftanstrengung und mit weniger Gewinn, bestehen. Wer dieser meiner Ansicht über den rationellsten der bestehenden Handelsgrundsätze beipflichtet; wer ebenfalls im Interesse einer gesunden Volkswirthschaft dem Freihandelsprin- zipe huldiget, der wird mir zugeben, dass eine Weltausstellung die beste Gelegenheit bietet, für dieses System Propaganda zu machen und dass ich im Hinblick auf diese Thatsache gewiss mit Grund die Ansicht ausspreche, die Schweiz dürfe bei solchen Wettkämpfen nicht zu Hause bleiben. Werfe man mir nicht etwa vor, ich vertheidige hiebei blos den Standpunkt der Grossindustrie und des Exporthandels; Gang von Gross- und Kleingewerben, Verkehr von Gross- und Kleinhandel stehen in engster Wechselwirkung zu einander; Ein Mensch braucht den Andern; Einer lebt von dem Andern, und kein Körper ist gesund, wenn auch nur Ein Glied an demselben krank ist. Somit muss man das grosse Ganze in’s Auge fassen. Die Schweiz hat durch ihre Ausstellung unverkennbar manchen Anhänger des Schutzzoll-Systemes zu einer freiheitlicheren Anschauung über Handelswesen gebracht; dessenungeachtet wird es noch lange dauern, bis die Freunde zollamtlicher Unterstützung der Produzenten ihre massgebende Unterstützung den Gonsumenten zuwenden; solch einschneidende Reformen brauchen Zeit zum Durchbruch, aber es hiesse sich selbst aufgeben, würden wir nicht jede uns dargebotene Gelegenheit benutzen, dem Freihandelsprincipe neue Gönner zu schaffen. Erfolgt über kurz oder lang ein Fortschritt auf diesem Gebiete, so dürfen die Schweiz und ihre Aussteller sich nicht den kleinsten Theil dieser Errungenschaft beimessen und sich auf die Thatsache stützen, dass die so gewonnene Frucht dem von ihnen ausgestreuten Samen zu verdanken sei. Die Wiener Weltausstellung dürfte aber noch andere entschieden näher liegende Erfolge geschafft haben oder noch 115 schaffen. Erzeugnisse verschiedenartiger Gewerbe und Industrien sind bekannt geworden in Gegenden, wo man noch wenig davon wusste, und es ist wohl kein Traumbild, wenn ich mich der Ueberzeugung hingebe, dass unseren Produzenten da und dort neue Absatzquellen eröffnet worden seien. Ausstellungs - Objecte anderer Staaten haben ferner als Lehrmittel dienen können; wer dieselben mit richtigem Nachdenken betrachtete, die geeignete Nutzanwendung des Gesehenen in seiner praktischen Berufsbetreibung zur Geltung bringt, der dient sich selbst und wirthschaftlich dem Allgemeinen; wenn nur die Hälfte derjenigen meiner Landsleute, welche die Ausstellung besuchten, feinere Geschmacksbildung und Sinn für schönere Formen gewonnen hat, so ist auch dadurch wieder ein Theil des ausgelegten Gapitales eingebracht. Ich habe die Berichte der Subventionirten nicht gelesen, allein die bei deren Anwesenheit gemachten Beobachtungen berechtigen mich zu dem Schlüsse, dass viele derselben bei Prüfung und Vergleichung der aus anderen Staaten gelieferten Concurrenz-Artikel gegenüber der gleichartigen Leistung unseres Landes die Ansicht gewannen, dass die Schweiz namentlich auf dem Gebiete des Gewerbewesens ganz entschieden zurücksteht, dass die anderwärts in Anwendung stehenden technischen Hülfsmittel bei uns zum grossen Theile fehlen, dass uns sehr oft Sinn für schöne Zeichnungen und gefällige Formen, wenn auch vielleicht nicht in der Theorie, so doch in der Praxis mangeln, und dass unser Handwerkerstand bessere Bildung und vortheilhaftere Einrichtungen bedarf, wenn er mit dem Auslande Schritt halten will. Brachte die Subventionirung der 479 Handwerker und Arbeiter Einsicht über das Fehlende und unumstösslichen Vorsatz zur Hebung der erkannten Mängel, so hat auch auf diesem Gebiete das verwendete Capital seine guten Zinsen abgeworfen. Die Durchführung solcher Vorsätze muss unterstützt werden durch bessere Zeichnungsschulen und durch gute Vorlagen; durch Klarlegung der Geschmacksentwicklung aus verschiede- 116 nen Zeitabschnitten, aus verschiedenen Ländern und durch wohl organisirte Gewerbesammlungen, welche auch die besten Hülfswerkzeuge und Hülfsmaschinen, sei es in Originalen, Modellen oder Zeichnungen, zur Anschauung bringen. Wie vortheilhaft dergleichen Anstalten auf Hebung der Leistungen des Gewerbestandes hinwirken, haben auf der Weltausstellung alle diejenigen Länder gezeigt, welche solche, gut organisirte, praktisch geleitete und mit Ernst und Fleiss besuchte Museen besitzen. Ganz hervorragend leisteten in diesem Sinne den Nachweis die Kunstgewerbemuseen von Wien und Moskau, und die Fortschritte, welche als Früchte derselben seit der letzten Pariser Ausstellung zu bekunden waren, mussten jeden beobachtenden, prüfenden und denkenden Schweizer zur Ueberzeugung bringen, dass diese Abtheilung des Bildungswesens bei uns energischer Nachhülfe bedarf. Freilich war die gebotene Zeit nicht für jedes Handwerk hinreichend, die wünschbaren Studien an den ausgeführten Arbeiten und den zu deren Anfertigung in Anwendung gebrachten Hülfswerk- zeugen etc. zu machen und bei einer später sich etwa wieder ergebenden ähnlichen Gelegenheit wird man dem Allgemeinen grösseren Nutzen bringen, wenn die Zahl solcher Besucher vermindert, dagegen grössere finanzielle Leistung dem Einzelnen gewährt wird und wenn man nur solche Personen dazu bestimmt, welche nebst der erforderlichen Begabung auch eine längere Zeit der Sache zur Verfügung stellen können. Indessen wird der im vergangenen Jahre eingeschlagene Weg immerhin nicht ohne Früchte bleiben und mancher Subven- tionirte wird Artikel beobachtet haben, deren Erzeugung in der Schweiz noch nicht erfolgt, dennoch aber erfolgen könnte. Das angedeutete Vorgehen für die Subventionen dürfte jedoch höchst wirksam dadurch unterstützt werden, dass, sei es von Behörden, sei es von Vereinen, Fachmänner abgeordnet würden, welche, zum Zwecke der Hebung des Gewerbestandes, beziehungsweise zur geeigneten Kundgebung in den betreffenden Kreisen, Zusammenstellungen zu schaffen hätten, über Rohmaterialien bezüglich Qualität, Preis und Bezugs- 117 quellen; über den Gehalt gleichartiger fertiger Produkte verschiedener Länder; über die Absatzgebiete gewisser Hauptartikel unter Erhebung der einschlagenden Verkaufspreise u. s. w. — Solche Delegirte hätten sich ebenfalls zu kümmern, um die verschiedenen Fabrikations-Methoden der in’s Auge zu fassenden gewerblichen Erzeugnisse, und um die dabei in Anwendung kommenden Hülfswerkzeuge und Hülfsmaschinen; diesen Abgeordneten wären die nöthigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, um zu Gunsten ihrer Auftraggeber und zur allgemeinen Benutzung in den Sammlungen, wo solche niederzulegen wären, Ankäufe machen zu können, von Rohmaterialien, fertigen und halbfertigen Produkten Hülfswerk- zeugen und Hülfsmaschinen, auf deren Veranschaulichung mit Grund Werth gelegt werde. Dem in dem bezeichneten Sinne verfolgten Zwecke sollte Prüfung angereiht werden über diejenigen ausgestellten Objecte, deren Erzeugung in der Schweiz mit Vortheil angestrebt werden könnte, und auch hiefür müssten eine Darlegung der Rohmaterialien, deren Preise und Bezugsquellen, der Fabrikationsarten und der benöthigten Einrichtungen an die Gewerbetreibenden erfolgen und an Diesen wäre es dann, den ihnen so dargebotenen Stoff zu verwerthen. Die Vergleichungen der Leistungen unserer Kleingewerbe mit denjenigen anderer Staaten, die im grossen Ganzen entschieden zum Nachtheile der schweizerischen Erzeugnisse ausfielen, haben mich aufmerksam gemacht, dass die bei Weltausstellungen sich darbietenden Gelegenheiten benutzt werden sollten, um auf Hebung dieses Missstandes hinzuwirken; sie haben mir die Nothwendigkeit der Gründung inländischer Gewerbemuseen klar gelegt und mich aufgefordert durch die vorgenommenen Sammlungen einen Impuls dafür zu geben. Das - alte Sprichwort »Handwerk hat einen goldenen Boden« ist heute noch eine Wahrheit, wenn der richtige Weg eingeschlagen und der Zeitgeist erfasst wird. Möchte man dieser praktischen Seite die Summe von Zeit und Geld zuwenden, welche das Streben nach Lösung von Problemen nutzlos verschlingt, und 118 der thätige, seinem Berufe obliegende Arbeiter wird sieh dabei gut befinden. Am Schlüsse meines Berichtes angelangt, bringe ich Ihnen, Hochgeachtete Herren Bundesräthe, meinen aufrichtigsten Dank dar für das hohe Vertrauen, welches Sie mir durch Uebertragung der nun zu Ende geführten Mission, sowie auch während der ganzen Dauer meiner Functionen bekundeten. Ich darf mich ebenfalls nur freuen, über die gute Unterstützung, welche mir von einer so grossen Zahl mitwirkender Personen im Commissariate, in den eidgenössischen und kantonalen Commissionen zu Theil wurde; über das bereitwillige Entgegenkommen Seitens der Aussteller und das gute Einvernehmen mit denselben; über die vorzügliche Aufnahme, welche ich als Vertreter der kleinen Schweiz in Wien allseitig gefunden, und nicht minder über die günstige Beur- theilung unserer Ausstellungsgegenstände durch die internationale Jury. Alle diese Thatsachen haben wesentlich beigetragen, mir die Last der übernommenen Verantwortlichkeit zu erleichtern. Konnte ich nicht allen Anforderungen genügen, so fehlte es nicht an meinem guten Willen, und habe ich dem Lande einen etwelchen Dienst geleistet, so erreichte ich, wenigstens theilweise, das, was allein mich bewegen konnte, dem s. Z. an mich ergangenen ehrenvollen Rufe Folge zu leisten. Die Erinnerung an diesen Zeitabschnitt meines Lebens wird mir stets eine angenehme und erfreuliche sein. Genehmigen Sie Hochgeachteter Herr Bundespräsident! Hochgeehrte Herren Bundesräthe! den Ausdruck meiner vollkommensten Hochachtung und Ergebenheit. Winterthur, den 30. April 1874. Der General-Commissair der schweizerischen Eidgenossenschaft für die Wiener Weltausstellung yon 1873. II. Bieter. Beilage 1. Bimdesbeschluss betreffend die Welt-Ausstellung in Wien im Jahr 1873. (Vom 19. Juli 1872.) Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht des Antrages des Bundesrathes, Beschliesst : 1. Der Bund übernimmt für die schweizerische Abtheilung der Weltausstellung des Jahres 1873 in Wien die Kosten: a. der allgemeinen baulichen Anordnung und Ausstattung des Ausstellungsraumes ; b. der Platzmiethe für alle Ausstellungsgegenstände, sowie der Ausstellung und Besorgung derselben im Ausstellungsraum; c. des Hin-und Rücktransportes und der Transportversicherung zwischen dem als Ablieferungsstation bezeichneten schweizerischen Grenzorte und dem Ausstellungsgebäude für alle Ausstellungsgegenstände der Kunst und der Landwirtschaft, sowie für solche Gegenstände der Gewerbe und Industrie, welche das Gewicht von 50 Kilogrammen für jeden einzelnen Aussteller nicht übersteigen und in gewöhnlicher Eracht befördert werden; d. der Unterstellung, Unterhaltung und Besorgung des ausgestellten Viehes, soweit solche nicht von der Ausstellungsbehörde bestritten werden; e. der Versicherung der Ausstellungsgegenstände gegen Eeuersgefahr im Ausstellungsräume und der Viehassekuranz, soweit letztere möglich ist; f: des Kommissariates und der Preisrichter. 2. Der Bund schiesst vor und hat von den Ausstellern entweder direct oder durch Vermittlung der Kantone sich zurückvergüten zu lassen die Kosten: a. der Herstellung der Fundamentirungsarbeiten und sekundären Transmissionen für Maschinen und ähnliche Apparate, der Ausstellungsbehälter, der Schauschränke, Tische und überhaupt der innern Einrichtung der schweizerischen Ausstellung nach den vom Kommissariate zu bestimmenden Normalien; b. des Hin- und Rücktransportes und der Transportversicherung für das Uebergewicht über 50 Kilogramme für jeden einzelnen Aussteller bei denjenigen Gegenständen der Gewerbe und Industrie, welche in gewöhnlicher Fracht befördert werden, sowie solcher Gegenstände der Gewerbe und Industrie, deren Spedition in Eilfracht erfolgt; c. überhaupt alles desjenigen, was nicht nach gegenwärtigem Beschluss auf Kosten des Bundes selbst zu erfolgen hat; 120 3. Das Kommissariat besorgt in einheitlicher Weise: a. die Abnahme aller Ausstellungsgegenstände, sowie deren Rücklieferung auf der schweizerischen Ablieferungsstation; b. deren Spedition und Transportversicherung nach und von dem Ausstellungsgebäude ; c. die Herstellung der Ausstellungsbehälter, die innere Anordnung der Ausstellung, den Empfang der Ausstellungsgegenstände, das Auspacken und Aufstellen derselben, die Beseitigung und Aufbewahrung der Packkisten, die Beaufsichtigung und die Fürsorge für Schutz und Erhaltung der Waaren, die Wiedereinpackung der nicht verkauften Gegenstände. 4. Die Bestellung des Kommissariates geschieht durch den Bundesrath. 6. Der Bund ist den Ausstellern gegenüber für den Transport in gleichem Massstab haftbar, wie es das Kommissariat, die Transportanstalten, Versicherungsgesellschaften u. s. w. ihm gegenüber sind. Den Ausstellern liegt ob, ihre Gegenstände in sorgfältigster Verpackung an dem bezeichneten Stationsorte abzuliefern. 6. Durch den Bundesrath ernannte eidg. Experten entscheiden an einem bezeichneten Orte über Zulassung der angemeldeten Kunstgegenstände zur Ausstellung. Ueber die Zulassung aller andern angemeldeten Gegenstände entscheiden die kantonalen Kommissionen; diese Entscheide unterliegen jedoch der Genehmigung des eidg. Departements des Innern, und die kantonalen Kommissionen habeu dem Letztem rechtzeitig Ort und Zeit der Prüfung der zur Ausstellung bestimmten Gegenstände anzuzeigen, damit sich dasselbe bei der Prüfung vertreten lassen kann. 7. Die an die Ausstellung gesandten und von derselben zurückkommenden Gegenstände geniessen bei ihrem Uebergang über die Schweizergrenze Zollbefreiung. 8. Bis zu einer Summe von höchstens Fr. 5 0,00 0 im Ganzen leistet der Bund zur Erleichterung des Besuches der Ausstellung einen Beitrag an solche Handwerker und Arbeiter, welche auch in ihrem Kanton mindestens einen eben so hohen Beitrag erhalten. 9. Zur Bestreitung der Kosten wird dem Bundesrath ein Kredit bis höchstens Fr. 400,000 angewiesen. 10, Der Bundesrath ist mit der weitern Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt. Also beschlossen vom Ständerathe Bern, den 19. Juli 1872, Der Präsident: C. Kappeier, Der Protokollführer: J. L. IAitscher. Also beschlossen vom Nationalrathe Bern, den 19. Juli 1872. Der Präsident: Ch. Friedrich. Der Protokollführer: Schiess. Beilage 2 , Gruppen-Eintheiliing. 1. Gruppe. Bergbau- und Hüttenwesen. a. Fossile Brennstoffe (Kohle, Erdöl etc.); b. Erze und daraus gewonnene Metalle; e. im Vorstehenden nicht angeführte Mineralien (Salz, Schwefel, Graphit etc.) mit Ausnahme der als Baumaterialien verwendeten (18. Gruppe); d. Legirungen als Rohstoffe; e. Zeichnungen und Modelle von Objecten des Bergbaues, des Hüttenwesens und anderer Gewinnungsweisen, Grubenkarten; /. geologische Arbeiten, geologische Karten etc.; g. Werkzeuge und Vorrichtungen für den Bergbau, das Hüttenwesen und die Gewinnung von zu Tage liegenden Mineralien ; h, Productionsstatistik. 2. Gruppe. Landwirtschaft, Forstwirthschaft, Wein- und Obstbau und Gartenbau. a. Nahrungs- und Medicinalpflanzen, mit Ausnahme von frischem Obst und frischem Gemüse, welche den Gegenstand temporärer Ausstellungen bilden; b. Tabak und andere narkotische Pflanzen, welche als Genuss mittel dienen; c. vegetabilische Spinnstoffe (Baumwolle, Flachs, Hanf, Jute, Chinagras etc.) und andere Handelspflanzen im rohen Zustande ; d. Seidenzucht, Cocons ; e. thierische Producte im rohen Zustande (Bälge, Fälle, unzugerichtete Federn Borsten etc.); /. Wolle; g. Producte von Baum- und Rebschulen, Producte, welche aus Obst und Trauben gewonnen werden; h. Producte der Forstcultur (Bau- und Werkholz, Gerbstoffe, Rohharze, Farb- hölzer, Rinden, Holzkohle, Feuerschwamm etc,); i. Torf und Torfproducte; k. Dungmittel; l. Zeichnungen und Modelle von Objecten der Land- und Forstwirthschaft, Cul- tur- und Bestandeskarten; m. Arbeiten der Versuchsstationen, Agrar- und Forstkataster, Forststatik etc.; n. Darstellung der zur Erzeugung, Bewegung und Lagerung der vorbenannten Producte dienenden Arbeitsprocesse und Vorrichtungen; o. Gartenanlagen, Zeichnungen und Modelle von Objecten des Gartenbaues, Glashäuser, Bewässerung etc. p. Darstellung der im Gartenbau angewendeten neuen Culturen; q. Productionsstatistik. (Vgl. noch: Temporäre Ausstellungen; Nr. 4.) 3. Gruppe. Chemische Industrie. a. Chemische Producte für technische und pharmaceutische Zwecke (Säuren, Salze, chemische Präparate aller Art), b. Materialien und Producte der Phar- macie, Mineralwässer etc.; c. Materialien und Producte der Fett- Industrie (Stearin-, Oelsäure, Glycerin, Seifen, Kerzen etc.); d. Producte der trockenen Destillation (raffinirtes Petroleum, Schieferöl, Paraffin, Phenylsäure, Benzin, Anilin etc.); e. ätherische Oele, Parfümerien; /. Zündwaaren; g. Farbwaaren mineralischen, metallischen und organischen Ursprunges; h. gewaschene, gefärbte und gebleichte Harze, Siegellak, Firnisse, Albumin, Hausenblase, Leim, Stärke, Dextrin etc.; i. Darstellung der zur Gewinnung chemischer Producte dienenden Vorrichtungen und Verfahrungsweisen; k. Productionsstatistik. 122 4 . Gruppe. Nahrungs- und Genussmittel als Erzeugnisse der Industrie. a. Mehl, Melil- und Mahlfabrikate, Malz und Malzfabrikate; b. Zucker (Syrup etc.); c. Spiritus, Liqueure etc.; d. Weine; e. Bier; f. Essig; g. Conserven und Extracte (Fleischextract, Bouillontafeln, condensirte Milch, con- servirtes Fleisch, conservirtes Gemüse, Erbswurst etc.); h. Tabak und verwandte Fabrikate; i. Erzeugnisse der Zuckerbäckerei, Lebkuchen, Chocolade, Caffeesurrogate etc.; k. Darstellung der zur Erzeugung und Gewinnung vorbenannter Producte dienenden Vorrichtungen und Arbeits- processe; l. Productionsstatistik. 5. Gruppe. Textil- und Bekleidungs-Industrie. a. Gewaschene Wolle, spinnbare thieri- sche Haare (Karneol-, Ziegenhaar etc.), Gespinnste und Gewebe aus den vorgenannten Materialien (Tuch-, Mode- waaren, Filztuche, Teppiche, Decken, Shawls, gemischte Gewebe, z. B. Unioncloth, Pilots etc.); b. Baumwolle, Baumwollsurrogate, Baum- wollgespinnste und Gewebe, Seiler- waaren; c. Flachs, Hanf, Jute und andere hanfähnliche Fasern, Gespinnste, Gewebe und Geflechte aus den vorgenannten Rohmaterialien, sowie aus Stroh (Stoffe zu Damenhüten, Strohdünntuch, Strohdecken etc.), Rohr, Bast, Haar; Drahtgewebe und Seilerwaaren; d. Rohseide (Grege, gezwirnte Seide), Seidenabfälle und Seidenfabrikate; e. Posamentir-Arbeiten, Gold- und Silber- gespinnste, Stickereien; /. Spitzen; g. Wirk waaren (gewalkte und ungewalkte); h. andere fertige Bekleidungsgegenstände (Kleider, Hüte, Mützen, Putzmacherarbeiten, Schuhwaaren, Handschuhe, Leibwäsche etc.); i. Tapezierarbeiten (tapezierte Möbel, Bettwaaren etc.); k. künstliche Blumen, Schmuckfedern; l. Darstellung der zur Erzeugung der vorbenannten Producte und Fabrikate dienenden Vorrichtungen und Arbeits- processe; m. Productionsstatistik. 6. Gruppe. Leder- und Kautschuk-Industrie. a. Leder, Lederwaaren, Riemer-, Sattler- und Taschnerwaaren etc. mit Ausschluss von Bekleidungsgegenständen und Galanteriewaaren, Pergament (thie- risches) und Goldschlägerhäutchen; b. Rauhwaaren; c. Waaren aus Kautschuk und Guttapercha, mit Ausschluss der wissenschaftlichen Instrumente und Maschinen-Bestand- theile; lackirteund wasserdichte Zeuge, Ledertuch etc.; d. Darstellung der zur Erzeugung der vorbenannten Fabrikate dienenden Vorrichtungen und Arbeitsprocesse ; e. Productionsstatistik. 7. Gruppe. Metall-Industrie. a. Gold- und Silberwaaren, Juwelierarbeiten; b. Eisen- und Stahlwaaren, mit Ausschluss von Maschinen, Baubestandtheilen, wissenschaftlichen und musikalischen Instrumenten; c. Waaren aus anderen Metallen und Le- girungen; d. Waffen aller Art, mit Ausschluss der Kriegswaffen; e. Darstellung der zur Erzeugung der vorbenannten Fabrikate dienenden Vorrichtungen und Arbeitsprocesse; /. Productionsstatistik. 8. Gruppe. Holz - Industrie. a. Bautisehlerarbeiten (Parquetten, Fenster, Thüren etc.); b. Möbeltischlerarbeiten; c. Erzeugnisse aus gespaltenem Holze Fässer, Schindeln, Siebzeuge etc.); d. Holzdraht und Erzeugnisse aus demselben; 123 e. Fourniere und Marqueteriearbeit; /. gefräste und gedrechselte Waaren; ff. gestochene und geschnitzte Arbeit; h. Korkwaaren; i. Korbflechterwaaren; ft. Farbanstrich, Beizen und Vergolden von Holzgegenständen; l. Darstellung der für vorgenannte Industrien dienenden Vorrichtungen und Arbeitsprocesse; m. Productionsstatistik. 9. Gruppe. Stein-, Thon- und Glas-Industrie. a. Stein-, Schiefer- und Cementwaaren (Röhren, Schleifsteine, Mühlsteine, Gegenstände aus natürlichem oder künstlichem Marmor, Ornamente und Deco- rationsgegenstände, Fliesse etc.); b. Thonwaaren (Röhren. Kochgefässe, Ornamente, Oefen, plastische Repro- ductionen etc.); c. Glaswaaren (Hohl- und Tafelglas, Spiegel, künstliche Steine, ungefasste Perlen etc.); d. Darstellung der zur Erzeugung der vorbenannten Fabrikate dienenden Vorrichtungen und Arbeitsprocesse; e. Productionsstatistik. 10. Gruppe. Kurzwaaren-Industrie. a. Arbeiten aus Meerschaum, Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter, Fischbein, Wachs- und Lackarbeiten; b. Galanterie waaren aus Leder, Bronze etc.; c. Stöcke, Peitschen, Regen- und Sonnenschirme, Fächer; d. Kammmacher- und Bürstenbinderarbeiten; • e. Spielwaaren; /. Darstellung der zur Erzeugung der vorgenannten Fabrikate dienenden Vorrichtungen und Arbeitsprocesse; g. Productionsstatistik. 11. Gruppe. Papier- Industrie. a. Papierzeug, Pappe, Papier; b. Buntpapier, Tapeten, Spielkarten etc.; c. Papiermache, Cartonpapier etc.; d. Schreib-, Zeichnen- und Maler-Requisiten ; e. Buchbinder-, Cartonnage- und Porte- feuillearbeiten; /. Darstellung der zur Erzeugung der vorgenannten Fabrikate dienenden Vorrichtungen und Arbeitsprocesse; g. Productionsstatistik. 12. Gruppe. Graphische Künste und gewerbliches Zeichnen. a. Buchdruck; b. Xylographie; c. Kupfer- und Stahlstichdruck; d. Lithographie, Chromographie etc. ; e. Photographie; /. Graveur- und Guillocheurarbeiten; g. Musterzeichnungen und Decorations- malerei; h. Apparate und Hilfsmittel; i. Productionsstatistik. 13. Gruppe. Maschinenwesen und Transportmittel. а. Motoren (Dampfmaschinen, Dampfer- zeugungs-Vorrichtungen und Apparate, Turbinen, Wasserräder, Wassersäulmaschinen, calorische Maschinen, elektromagnetische Maschinen, Maschinen, welche durch den Wind bewegt werden, Gasmaschinen); б. Kraftübertragungs - Maschinen (Transmissionen, Flaschenzüge etc.); c. Arbeitsmaschinen (Maschinen fürBerg- bau- und Hüttenwesen, Maschinen zur Bearbeitung der Metalle und des Holzes, Maschinen für Spinnerei, Weberei, Strumpfwirkerei und Stickerei; Näh- und Strickmaschinen; Maschinen und Apparate für Appreteure, Walk-, Rauh-, Scheermaschinen, Centrifugen; Maschinen für Färberei, Bleicherei und Lederappretur etc.; Maschinen zur Verfertigung und Bearbeitung des Papieres und für Buchbinderei; Maschinen für Schriftguss, Buchdruck, Lithographie, Kupferdrück, Farbendruck etc.; Maschinen und Apparate für Zuckerfabrikation , Oelfabrikation, Brauereien, Brennereien, für Stearin-, Seifen- und Kerzenfabrikation, Stärkeerzeugung, Destillation, Eiserzeugung, Zündhölzchenfabrikation etc.; Mahlmühlen, landwirtschaftliche Maschinen etc.); 124 d. andere oben nicht eingereihte Maschinen (Pumpen, Feuerspritzen, Gebläse, Ventilatoren etc.): e. Maschinenbestandtheile; /. Transportmittel für Bahnen (Locomo- tive, Tender und deren Bestandtheile, Draisinen, Bahnwägen, specielle Maschinen und Werkstätten-Einrichtungen zur Erzeugung und Erhaltung des Eisenbahn-Betriebsmateriales etc.); g. Schneepflüge etc. h. Manometer, Dynamometer, Geschwindigkeitsmesser etc.; i. Strassenfuhrwerke, Ä. Productionsstatistik. 14. Gruppe. Wissenschaftliche Instrumente. a. Mathematische, astronomische, physikalische und chemische Instrumente und Vorrichtungen für elektrische und optische Telegraphie etc.); b. chirurgische Instrumente und Erzeugnisse der chirurgischen Technik (künstliche Gliedmassen, Gebisse etc.); c. Uhren und deren Bestandtheile (Chro- noscope, Chronographen, elektrische Uhren etc.); d. Productionsstatistik. 15. Gruppe. Musikalische Instrumente. a. Musikalische Instrumente; b. Bestandtheile (Saiten, Resonanzböden, Membranen, Rohrplättchen etc.); c. Schallapparate (Signalpfeifen etc,); d. Geläute und Glockenspiele; e. Productionsstatistik. (Vgl. noch die additioneile Ausstellung Nr. 3.) 16. Gruppe. Heereswesen. a. Heeres-Organisation und Ergänzung; b. Truppen-Ausrüstung, Bekleidung, Bewaffnung ; c. Artilleriewesen; d. Geniewesen; e. Sanitätswesen; /. militärisches Erziehungs-, Unterrichtsund Bildungswesen; g. Cartographie und Historiographie. 17. Gruppe. Marinewesen. a. Schiffbaumaterialien; b. Bau von Kähnen, Flussschiffen, Binnenseeschiffen, Cabotagefahrzeugen, Kriegsund Handelsschiffen für die See, Ar- ,• mirungs- und Ausrüstungsgegenstände; Darstellungen durch Zeichnungen und Modelle; c. Werkzeuge und Apparate, welche beim Schiffbau in Verwendung kommen; d. Bekleidung und Ausrüstung der Schiffsbemannung ; e. Land- und Wasserbauten für die Schifffahrt (Leuchtthürme, Dock- und Hafenbauten, Küstenbefestigung etc.); /. Hydrographie (nautische Cartographie, nautische und meteorologische Instrumente und Unterrichtsmittel). 18. Gruppe. Bau- und Civil-Ingenieurwesen. а. Baumaterialien mineralischen Ursprunges, Materiale und Verfahrungsweisen für deren Erzeugung und Apparate zu > ihrer Prüfung, eiserne Träger und andere metallische Baubestandtheile, Materiale und Verfahrungsweisen zur Conservirung des Holzes; б. Materiale und Verfahrungsweisen für Fundirungen (Rammen, Schraubenpfähle, pneumatische Apparate, Caissons etc.); c. Materiale und Verfahrungsweisen für Erdarbeiten (Excavateurs, Baggermaschinen, Erd-Transportmittel, Transportgerüste etc.); d. Materiale und Verfahrungsweisen für Strasse^ und Eisenbahnen (Strassen- waizmaschinen, Eisenbahn - Oberbau, Wechsel, Kreuzungen, Schiebebühnen, Drehscheiben, schiefe und selbstwirkende Ebenen, Seilrampen, atmosphärische Eisenbahnen, andere Zugsysteme, * Wasser Stationen sammt allen Einrichtungen; Gebäude aller Art, die zum Eisenbahnbetriebe gehören, Eisenbahn- Signalisirungswesen etc.); e. Wasserbau mit Ausschluss des maritimen Bauwesens (Fluss- und Canalbauten, Wehren etc.); 125 /. Modelle und Pläne von Brücken, Via- ducten, Aquaeducten etc.; g. Pläne, Modelle und Zeichnungen für öffentliche Gebäude, bürgerliche Wohn- und Zinshäuser, Gefängnisse, Spitäler, Schulen, Theater; Hilfsapparate zum Aufziehen und Fortbewegen grosser Lasten bei Bauausführungen (Paternosterwerke, Winden etc.), Pläne und Modelle für billige Wohnhäuser; Werkzeuge und Yerfahrungsweisen für Bauhandwerker; h. Materiale und Verfahrungsweisen für die sanitäre und bequeme Einrichtung der vorstehenden Bauten (Beleuchtung, Ventilation, Heizungsanlagen aller Art, Wasserleitungen, Aborte, Canäle, Water- Closets. Blitzableiter etc.); t, Culturingenieur wesen: Culturpläne, Trockenlegungen und Drainagen, Baulichkeiten für Landwirthschaft und Viehzucht (Getreidemagazine, Silos, Stallanlagen etc.); k. Industriebauten: Mühlenanlagen, Brennereien, Zuckerfabriken, Sägewerke, Brauereien, Lagerhäuser etc. 19. Gruppe. Das bürgerliche Wohnhaus mit seiner innern Einrichtung und Ausschmückung. a. Ausgeführte Gebäude, Modelle und Zeichnungen des bürgerlichen Wohnhauses der Cultur-Völker; b. vollständig ausgestattete Wohngemä- cher. 20. Gruppe. Das Bauernhaus mit seinen Einrichtungen und seinem Geräthe. a. Ausgeführte Gebäude, Modelle und Zeichnungen von Bauernhäusern der verschiedenen Völker der Erde; b. vollständig eingerichtete und mit Geräthe ausgestattete Bauernstuben. 21. Gruppe. Die nationale Hausindustrie. a. Poterien; b. Gewebe und Nadelarbeiten; c. Schmuckarbeiten in Metall; d. Schnitzereien und verschiedenes Ge- räth. 22. Gruppe. Darstellung der Wirksamkeit der Museen für Kunstgewerbe. a. Gegenstände, durch deren Vorführung die Museen auf die Veredlung des Geschmackes und auf die allgemeine Kunstbildung einzuwirken bemüht sind; b. Ausstellung der eigenen Leistungen der Museen. 23. Gruppe. Kirchliche Kunst. a. Kirchendecoration (Decoration der Wandflächen, Glasgemälde u. s. w,); b. Gegenstände der Kircheneinrichtung (Altäre, Kanzeln, Orgeln, Stühle, Schränke zur Aufbewahrung kirchlicher Gefässe etc.); c. Altar- und Kanzelschmuck (Crueifixe, Kelche, Monstranzen, Leuchter, Altarbehänge , Kanzelbehänge, Altarteppiche etc.); d. bei der Taufe und Leichenbestattung in Verwendung kommende Objecte. 24. Gruppe. Objecte der Kunst und Kunstgewerbe früherer Zeiten, ausgestellt von Kunstliebhabern und Sammlern (Exposition des amateurs). a. Gemälde älterer Meister; b. Sogenannte Objets d’art der verschiedensten Art (Bronze, Email, Majolica» Miniaturen, Porcellain, Fayence etc.). 25. Gruppe. Bildende Kunst der Gegenwart. Werke, welche seit der zweiten Londoner Ausstellung 1862 geschaffen wurden : a. Architektur mit Inbegriff von Modellen, Entwürfen, Skizzen und Aufnahmen architektonischer Werke der Gegenwart; b. Sculptur mit Inbegriff der figuralen Kleinkunst, Graveur- und Medailleurkunst etc.; c. Malerei mit Inbegriff von Miniatur-, Emailmalerei etc.; d. Zeichnende Künste (Kupfer-, Stahlstich, Radirung, Holzschnitt etc.). 126 ■ 26. Gruppe. Erziehungs-, Unterrichts- und Bildungswesen. a. Das Erzi ehungswe sen, dargestellt durch die Vorführung alles Desjenigen, was sich auf die Pflege und Erziehung des Kindes, seine physische und psychische Heranbildung, von den ersten Lebensjahren bis zum Eintritte in die Schule bezieht (Ernährung des Kindes, Gehschulen, Krippen, Kindergärten, Kinderspiele, Turnapparate etc.). b. Das Unterrichtswesen, dargestellt durch Schulhäuser und Schuleinrichtungen in Wirklichkeit, in Modellen und Zeichnungen, durch Lehrmittel, durch Vorführung von Werken und Zeitschriften über das Unterrichtswesen, Beschreibung und Illustration von Lehrmethoden, Geschichte und Statistik der Schule, ihre Organisation und Gesetze: 1. Volks- (Elementar-) Schule. In diese Abtheilung werden auch alle auf den Unterricht von Blinden, Taubstummen und Idioten bezugnehmenden Expositionen eingereiht; 2. Mittelschule (Gymnasien, Realschulen); 3. Fach- und technische Hochschulen; 4. Universitäten. c, Das Bildungswes en im engeren Sinne, Fortbildung der Erwachsenen, dargestellt durch die Leistungen der Literatur, der Tagespresse, der auf Biidungszwecke gerichteten Vereine und öffentlichen Bibliotheken. Die Arbeitsmaschinen werden in die 13. Gruppe eingereiht, jedoch von der Jury der betreffenden Fachgruppe unter Zuziehung von Maschinenfabrikanten beurtheilt. Bezüglich solcher Objecte, welche die Einreihung in mehrere Gruppen zulassen, bleibt es dem Aussteller anheimgestellt, die Gruppe anzugeben, in welche er seine Objecte eingereiht wissen will. Additionelle Ausstellungen. 1. Geschichte der Erfindungen. 2. Geschichte der Gewerbe. 3. Ausstellung von Cremoneser Instrumenten. 4. Darstellung der Abfallsverwerthung. 5. Geschichte der Preise. 6. Darstellung des Welthandels. Temporäre Ausstellungen. 1. Lebende Thiere (Pferde, Rinder, Schafe > Schweine , Hunde, Geflügel, Wild, Fische etc.). 2. Todtes Geflügel, Wildpret, Fleisch, Fette etc. 3. Producte der Milch wir th Schaft. 4. Leistungen des Wein- und Gartenbaues (Frisches Obst, frische Gemüse, Blumen, Pflanzen u. s. w.). 5. Der Land- und Forstwirthschaft schädliche lebende Pflanzen. Für diese Ausstellungen werden besondere Bestimmungen veröffentlicht werden. 42, Praterstrasse. September 16. 1871. Wien. Der Präsident der kaiserlichen Commission: Erzherzog Eainer. Der General-Director: Freiherr von Schwarz-Senhorn, Beilage 3, Allgemeines Reglement für die Beteiligung des Auslandes. I. Allgemeine Anordnungen. 1. Die unter dem Allerhöchsten Schutze Seiner k. und k. Apostolischen Majestät und unter dem Protectorate Sr. kaiserl. Hoheit des Herrn Erzherzogs Cael Ludwig stehende Ausstellung wird im Prater in eigenen, zu diesem Zwecke errichteten Gebäuden und den sie umgebenden Anlagen stattfinden, am 1. Mai 1873 eröffnet und 31. October desselben Jahres geschlossen werden. 2. Unter dem Präsidium Sr. kaiserl. Hoheit des Herrn Erzherzogs Rainer besteht eine kaiserliche Commission in Wien' für die Repräsentation nach Aussen und für die Berathung principieller Fragen. 3. Die Leitung der Ausstellung ist dem von Sr. Majestät zum General-Direc- tor derselben ernannten Geheimen Rath Freiherrn von Schwaez-Senbokn übertragen. 4. Die auswärtigen Regierungen sind eingeladen, Commissionen zu bilden, mit welchen der General-Director in allen Ausstellungs-Angelegenheiten unmittelbar verkehren wird. Diese Commissionen sollen die Interessen ihrer Landesangehörigen in allen die Ausstellung betreffenden Fragen vertreten, und nach Thunliehkeit dazu beitragen, dass das Programm der Ausstellung in allen seinen Theilen zur Ausführung gelange. Insbesondere soll es ihre Aufgabe sein, zur Betheiligung an der Ausstellung aufzufordern, die Anmeldungen entgegenzunehmen, über die Zulassung der angemeldeten Gegenstände zu entscheiden und die Einsendung, Aufstellung und eventuelle Rückführung der Ausstellungsobjecte nach den, in den Reglements enthaltenen Bestimmungen zu veranlassen. 5. Jede auf die Ausstellung bezügliche Mittheilung der ausländischen Commissionen ist an den k. k. General-Director der Weltausstellung 1873 in Wien zu adres- siren. 6. Den Commissionen wird bis 15. Februar 1872 ein Plan der für die Ausstellung bestimmten Gebäude und Parkanlagen zur Verfügung gestellt, auf welchem der den einzelnen Staaten in den Ausstellungsgebäuden zugewiesene Raum ersichtlich ist. Die Commissionen werden eingeladen, spätestens bis 1. Mai 1872 dem General- Director bekannt zu geben, ob ihre Landesangehörigen in den Gebäuden einen grösseren oder geringeren Raum benöthigen, sodann, ob sie auf einen dem Ausstellungsräume ihres Staates in den Gebäuden nahegelegenen Theil der Parkanlagen Anspruch machen. 7. Die auf Grund dieser Angaben seitens des General-Directors vorgenommene definitive Raumzuweisung in den Ausstellungsgebäuden und in dem Parke wird den Commissionen bis 1. Juli 1872 bekannt gegeben. Ein die Unterabtheilungen (Gruppen) der Ausstellung ersichtlich machender Aufstellungsplan ist dem General-Director von den ausländischen Commissionen spätestens bis 1. October 1872 zu übersenden. Die Verzeichnisse der Aussteller, sowie Detailpläne, welche den, jedem Aussteller zugewiesenen Platz und jede einzelne Aufstellung anzeigen, sollen von den ausländischen Commissionen spätestens bis 1. Jänner 1873 eingesendet werden, damit bei der inneren Einrichtung der Ausstellungsgebäude den Bedürfnissen der betreffenden Staaten Rechnung getragen werden könne. 8. Für die Herstellung eines gedielten Fussbodens und einer geschlossenen Decke, für die Errichtung der Gartenanlagen werden die Aussteller bei der Weltausstellung des Jahres 1873 in Wien keinerlei Zahlungen zu leisten haben. 128 Alle diessbezüglichen Auslagen werden aus dem Weltausstellungsfonde bestritten werden; dagegen wird von jedem auswärtigen Staate für den ibm in dem Industrie- Palaste und in der Maschinenhalle eingeräumten kubischen Raum mit ziffermässig angegebener Grundfläche ein Pauschalbetrag eingehoben; derselbe wird nach folgendem Tarife per Quadratmeter Grundfläche berechnet: a) Im Industrie-Palaste 10 fl. ö. W- b) In der Maschinenhalle 4 „ „ „ In den übrigen Ausstellungsräumen und Plätzen wird per Quadratmeter ein Platzgeld nach folgendem Tarife berechnet: a) In den Hofräumen des Industrie-Pal- lastes . . . . 4 fl. ö. W. b) Im Parke: Im Freien. . . . 1 * „ * In dem auf Kosten der Aussteller zu deckenden Raume . . . 3 „ „ „ Für die Räume, in welchen die Gegenstände der bildenden Kunst, sowie die Objecte der Exposition des amateurs ausgestellt werden, ist keinerlei Platzgebühr zu entrichten. 9. Der General-Director wird mit den Eisenbahn- und Dampfschifffahrts-Gesellschaften Oesterreich-Ungarns in Verbindung treten, um für den Transport von Ausstellungsobjecten Tarifs - Reductionen zu erlangen. Die ausländischen Commissionen werden eingeladen, ihrerseits zu gleichem Zwecke mit deD Eisenbahn- und Dampfschifffahrts-Gesellschaften ihrer Staaten in Verkehr zu treten und die erlangten Begünstigungen bis 1. Mai 1872 zur Kennt- niss des General-Directors zu bringen. Dieser wird bis 1. Juli 1872 die sämmt- lichen bezüglichen Daten veröffentlichen. 10. Der Ausstellungsraum wird als Freilager ( entrepot reel) erklärt. Auch die Gegenstände der österr. Staatsmonopole können unbehindert ausgestellt werden. 11. Ausstellungsobjecte dürfen nur piit besonderer Bewilligung des General-Directors vor Schluss der Ausstellung entfernt werden. 12. Sogieich nach Schluss der Ausstellung müssen die Aussteller zur Verpackung und Wegräumung ihrer Ausstellungsobjecte und Aufstellungsvorrichtungen schreiten. Diese Arbeiten müssen vor dem 31. December 1873 beendet sein. Die von den Ausstellern oder ihren Bevollmächtigten nach Ablauf dieses Termines nicht weggeräumten Objecte, Colli und Aufstellungsvorrichtungeu werden, in- soferne sie überhaupt von ausreichendem Werthe sind, auf Kosten und Gefahr der Aussteller in Magazinen untergebracht. Von diesen Gegenständen werden die am 30. Juni 1874 noch nicht abgeholten, öffentlich verkauft; der Reinertrag des Verkaufes wird für die Vermehrung der Sammlungen eines, zur Fortbildung der Kleingewerbe und des Arbeiterstandes bestimmten Institutes in Wien verwendet werden. 13. Die Ausstellungsgegenstände werden der Beurtheilung seitens einer internationalen Jury unterzogen, in Bezug auf welche besondere Bestimmungen später veröffentlicht werden. 14. Ein officieller General-Catalog.wird erscheinen, dessen Einrichtung später bekannt gemacht werden wird. Im Interesse der rechtzeitigen Herausgabe des General-Cataloges werden die auswärtigen Commissionen ersucht, die erforderlichen Daten spätestens bis 1. Jänner 1873 einzusenden. 15. Es wird dafür Sorge getragen werden, dass die auf die Ausstellung und'Aus- stellungsobj ecte bez üglichenDruckschriften in einem im Ausstellungsrayon befindlichen Locale angekauft werden können. 16. Populäre Vorträge und gewerbliche technische und wissenschaftliche Demonstrationen können in einem eigenen, für diesen Zweck erbauten Saale veranstaltet werden. Solche Vorträge müssen jedoch früher bei dem General-Director angemeldet werden. 17. Für die Werke der bildenden Kunst werden, gleich wie für die Maschinenausstellung, für die additionellen und temporären Ausstellungen, für einzelne Gruppen und besondere Einrichtungen, wie z. B. Kosthallen, Kellerung etc. Special - Programme und Reglements ausgegeben werden. 18. Jeder Aussteller verpflichtet sich zur Anerkennung und Einhaltung der Bestimmungen der Reglements. 129 II. Zulassung und Classification der Objecte. 19, Hinsichtlich der Zulassung der Ausstellungsgegenstände gelten folgende Beschränkungen : Explodirbare und als feuergefährlich anzusehende Stoffe sind gänzlich ausgeschlossen. Alkohole und Oele, ätzende und andere Stoffe, welche die anderen ausgestellten Gegenstände beschädigen oder das Publikum belästigen könnten, werden nur in soliden, für diesen Zweck geeigneten Ge- fässen von mässiger Ausdehnung angenommen, auch haben sich die Aussteller solcher Gegenstände jederzeit den etwaigen besonderen Anordnungen des General-Di- rectors zu fügen. Zündhütchen, Feuerwerkskörper, Zündhölzchen und andere ähnliche Gegenstände dürfen nur in Imitationen, ohne Hinzugabe entzündlicher Stoffe ausgestellt werden. 20. Der General-Director behält sich ausserdem das Hecht vor, aus den Ausstellungsräumen alle Producte zu entfernen, welche durch ihre Menge oder Beschaffenheit schädlich oder mit dem Zwecke und der Anordnung der Ausstellung unverträglich erscheinen. 21. Die Sendung jedes Ausstellers muss von einem, durch die Commission seines Landes ausgefertigten Zulassungsscheine begleitet sein. Die näheren Bestimmungen über den Inhalt und die Form dieses Scheines werden den Commissionen von dem General- Director bekannt gegeben werden. III. Einsendung, Empfangnahme und Aufstellung der Objecte. 22. Die Auslagen für den Transport der Ausstellungsgegenstände, für die Empfangnahme und Eröffnung der Colli, die Auspackung der Gegenstände, die Wegschaffung und Aufbewahrung der Verpackung, die Beschaffung von Tischen, Stufen, Kästen, die Aufstellung der Objecte in den Ausstellungsgebäuden oder im Parke, die Rücksendung derselben etc. haben die Aussteller oder die betreffenden Commissionen zu hestreiten. 23. Die Ausstellungsobjecte werden vom 1. Februar bis inclusive 15. April 1873 in den Ausstellungsraum zugelassen. Diese Termine können von dem General-Director, mit Rücksicht auf besondere Verhältnisse, z. B. für Objecte, welche durch langes Verpacktbleiben leiden würden, für Gegenstände von hohem Werthe u. dgl. m. auf besonderes Ansuchen verändert werden, doch müssen alle zur Aufstellung nöthigen Vorkehrungen im Vorhinein getroffen sein. 21. Besondere Verordnungen werden den Zeitpunkt festsetzen, bis zu welchem die Materialien für Bauten, welche Ausstellungsobjecte bilden, ferner zerlegte Apparate und Maschinen, schwere oder umfangreiche Gegenstände, sowie jene, welche besonderer Grundmauern bedürfen, in den Ausstellungsrayon gebracht werden müssen. 25. Die verschiedenen Aufstellungsvorrichtungen können in den Gebäuden nach Massgabe der Vollendung der Bauarbeiten hergestellt werden; die sämmtli- chen Vorrichtungen müssen jedoch spätestens am 15. Februar 1873 zur Aufnahme der Ausstellungs-Gegenstände bereit sein. 26. Die Commissionen werden eingeladen, dafür zu sorgen, dass die Erzeugnisse ihres Landes in möglichst wenig vereinzelten Sendungen nach Wien expedirt werden. 27. Sämmtliche Ausstellungsgüter sind mit der Bezeichnung W. A. 1873, Wien zu versehen und an den General-Director der Weltausstellung zu adressiren. Die Adresse, welche haltbar befestigt sein muss, hat, ausser der obigen Bezeichnung in deutlicher Schrift folgende Angaben zu enthalten: a) Namen oder Firma des Ausstellers. b) Land und Wohnort desselben. c) Die Gruppe, in welche die Gegenstände gehören. d) Ordnungszahl der Anmeldung. e) Eine Bezeichnung, aus wie vielen Frachtstücken die jedesmalige Sendung eines Ausstellers besteht. Hat derselbe nur 1 Collo zur Versendung gebracht, so hat dieses die No. 1 zu tragen; werden aber gleichzeitig mehrere Colli von demselben Aussteller abgeschickt, so ist deren Anzahl auf * 130 jedem Collo durch eine Bruchzahl ersichtlich zu machen; z. B. ®/i, °/a etc. Die Ziffer 6 bedeutet, dass die Sendung aus 6 Stücken besteht, wovon das Eine Nr. 1 das Andere 2 u. s. f. ist. Die zur Empfangnahme bestimmten Personen sind dadurch in die Lage versetzt, sofort nach Ankunft der Güter zu constatiren, ob eine Sendung complet, oder ob ein Stück derselben und eventuell welche Nummer rückständig ist. Werden mehrere kleine Colli in eine Ueberkiste verpackt, so ist darauf zu sehen, dass nur Gegenstände, welche einer und derselben Gruppe angehören, in eine Ueberkiste Zusammenkommen und ist diese dann, wie vorerwähnt, zu bezeichnen. Die Kisten sollen im Inneren, und zwar auf dem Deckel und dem Boden, die gleiche Bezeichnung tragen, um Verwechslungen derselben nach Möglichkeit zu vermeiden. /) Den Aufstellungsort, nämlich: Industrie-Palast, Park oder Maschinenhalle u. s. w. Behufs leichterer Manipulation mit den anlangenden Gütern soll die Earbe der Adressen verschieden sein und es wird der General-Director den in den einzelnen Ländern bestellten Commissionen die betreffende Farbe rechtzeitig bekannt geben. Formulare für die Adressen: W. A. 1873, Wien. An den k. k. General-Director der Weltausstellung 1873 Wien. Aufstellungsort: (z. B. Industrie-Palast, Park öder Maschinenhalle.) Namen oder Firma des Ausstellers . Land und Wohnort. Gruppe . Ordnungszahl der Anmeldung . . . Bruchzahl des Collo(--oder-^-u, s. f.j Zum Zwecke der Richtigstellung des Inhaltes und zur Erleichterung der Zollmanipulation ist jedem Collo ein genaues Verzeichniss seines Inhaltes beizuschliessen. 28. Die Commissionen oder die Aussteller haben selbst oder durch ihre Agenten für die Beförderung, Empfangnahme und Auspackung der Colli, und die Richtigstellung ihres Inhaltes, dann für die Aufstellung, Beaufsichtigung und Rücksendung der Ausstellungsobjecte Sorge zu tragen; doch werden nur solche Agenten zugelassen, die sich bei dem General-Director als Bevollmächtigte der Ausstellungs-Commissionen hiezu berechtigt ausgewiesen haben. 29. Wenn die, zur Empfangnahme verpflichtete Person nicht gegenwärtig ist, um die Colli bei ihrer Ankunft im Ausstellungsrayon zu übernehmen, so werden dieselben von den Organen des General-Di- rectors sogleich auf Kosten und Gefahr der Commission in Verwahrung genommen. 30. Die zum Betriebe von Maschinen nothwendige Bewegungskraft wird den Ausstellern unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Uebertragung der erforderlichen Betriebskraft geschieht durch eine horizontale Transmissionswelle, deren Lage, Durchmesser und Tourenzahl von dem General-Director rechtzeitig bekannt gegeben wird. Die Aussteller haben sowohl die Riemenscheiben für diese Haupttransmission, als auch alle etwa erforderlichen Vorgelege (Contre-arbres) sammt Riemenscheiben und Riemen selbst beizustellen. Für die Maschinen-Abtheilung wird ein specielles Reglement veröffentlicht werden. 31. Der General - Director wird nach Thunlichkeit den Ausstellern, auf Verlangen, für die Ausführung der Aufstellungsarbeiten Unternehmer, welche sich bei ihm gemeldet haben, für deren Leistungen er jedoch keine Garantie übernimmt, angeben; übrigens steht es den Ausstellern frei, Unternehmer und Arbeiter eigener Wahl zu verwenden. 32. Auf den, für die Circulation erforderlichen Plätzen dürfen Colli oder leere Kisten nicht deponirt werden. Die Colli müssen sofort nach ihrem Einlangen ausgepackt und nebst der Emballage ohne Verzug entfernt werden. 33. Zwischen dem 15. Februar und 25. April 1873 sind die bereits ausgepackten und auf den Ausstellungsplätzen beflndli-» 131 eben Gegenstände zu ordnen und aufzustellen. Behufs gleichmässiger Vertheilung der Ausstellungsobjeete in den Ausstellungsräumen behält sich der General-Director das Beeilt vor, über solche Bäume, welche am 25. April 1873 nicht Gegenstände in genügender Anzahl enthalten, zu verfügen. Die Tage vom 26. bis 29. April sind für die Beinigung der Localitäten und Be- vision der gesammten Ausstellung bestimmt. 34. Für die Anordnung und Aufstellung jener Producte und Ausstellungsgegenstände, welche im Parke untergebracht werden, erfolgen besondere Instructionen. Verbindungswege und Erdarbeiten dürfen in den Parkantheilen nur nach dem, von den fremdländischen Commissionen mit dem General-Director vereinbarten Plane angelegt und ausgeführt werden. IV. Administration und Aufsicht. 35. Die Gegenstände werden unter dem Namen der Erzeuger ausgestellt. Sie können mit Bewilligung der Letzteren auch den Namen des Geschäftsmannes tragen, der sie auf dem Lager hat. 36. Die Aussteller werden eingeladen, ihren Namen oder Firmen auch die Namen jener Personen beizufügen, welche sich um den Ausstellungsgegenstand in hervorragender Weise verdient gemacht haben, sei es als Erfinder, sei es durch Zeichnung oder Modelle oder durch Ver- fahrungsweisen, oder endlich durch aus- sergewöhnliche manuelle Fertigkeit. 37. Desgleichen werden die Aussteller eingeladen, den Verkaufspreis und den Verkaufsort auf den Ausstellungsgegenständen zu bemerken. 38. Der General-Director hat die nölhi- gen Schritte eingeleitet, damit den Ausstellungsgegenständen für die Zeit von ihrem Eintritte in den Ausstellungsraum bis zu ihrem Austritte (siehe 12 dieses Be- glements) die Bechtswohlthaten der zum Schutze des geistigen Eigenthumes in Oesterreich - Ungarn bestehenden Gesetze, nämlich des Erfindungs-Patent-, des Marken- und Musterschutzgesetzes u. s. w. ■unentgeltlich zu Theil werden. Die dies- fälligen näheren Bestimmungen werden rechtzeitig bekannt gegeben werden. 42, Praterstrasse. Jänner 27. 1872. Wien. Beproductionen (Zeichnungen, photographische Aufnahmen u. s. w.) von Ausstellungsobjecten sind nur mit Zustimmung des Ausstellers und mit Genehmigung des General-Directors zulässig. 39. Es bleibt den Ausstellern überlassen, ihre Ausstellungsgegenstände auf eigene Kosten gegen Feuersgefahr etc. zu versichern. 40. Der General-Director wird die nö- thigen Anstalten treffen, um die ausgestellten Producte möglichst vor Schaden zu bewahren; auch wird er das zur Bewachung erforderliche Personale beistellen. Für etwa doch vorkommende Beschädigungen oder Verluste übernimmt der General- Director keine Verantwortung. 41. Jeder Aussteller erhält EineKarte, welche ihn zum unentgeltlichen Eintritt in den Ausstellungsrayon berechtigt. Desgleichen wird auch seinem etwa bestellten Agenten Eine Karte für den unentgeltlichen Eintritt verabfolgt. Ein von mehreren Ausstellern bestellter Agent kann nur Eine Eintrittskarte erhalten. Die Modalitäten bezüglich der Erthei- lung der Karten und der Ausübung der Controle werden später bekannt gegeben. 42. Ein specielles Beglement wird die Ordnung des inneren Dienstes bestimmen. Der Präsident der kaiserlichen Commission: Erzherzog Rainer. Der General-Director: Freiherr von Schwarz-Senhorn. * Beilage 4. Organisation der Jury. I. Beurtheilung der ausgestellten Objecte. Die in den Gruppen 1—26 ausgestellten Objecte werden mit Ausnahme der in Gruppe 24 (Exposition des amateurs) ex- ponirten, durch eine internationale Jury beurtheilt. II. Additionelle nnd temporäre Ausstellungen. Für die additionellen Ausstellungen: Geschichte der Erfindungen, der Gewerbe, der Preise, Darstellung der Abfallsverwerthung, Darstellung des Welthandels, Pavillon des Kindes und Frauenarbeiten werden Special-Juries aus Mitgliedern der internationalen Jury gebildet. Zur Beurtheilung der beiden zuletzt genannten additioneilen Ausstellungen können auch Frauen als Experte eingeladen werden. Die Ausstellung von Cremoneser Instrumenten wird keiner Beurtheilung unterzogen. Für die temporären Ausstellungen der Thiere, der Producte der Milchwirth- schaft, des Gartenbaues, des Wein - und Obstbaues etc. werden auf Grundlage der betreffendenProgramme gleichfalls Special- Juries aus Mitgliedern der internationalen Jury gebildet. III. Berufung der Jury-Mitglieder ans der österreichisch-ungarischen Monarchie. Die Jury-Mitglieder der im österreichischen Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder werden zur Hälfte von den Ausstellern jeder Gruppe gewählt, zur Hälfte ernannt. Ist die Zahl der auf eine Gruppe entfallenden Jury-Mitglieder eine ungerade, so wird die Hälfte der um eins verminderten Gesammtzahl gewählt. Die Wahlzettel sind an den General- Director versiegelt zu übersenden, welcher sie dem als Wahlcommission fungirenden Executiv - Comite der 16. Abtheilung der kaiserlichen Ausstellungs-Commission vorlegen wird. Die Wahlen werden von Sr. kaiserlichen Hoheit dem Herrn Präsidenten der kaiserlichen Ausstellungs - Commission bestätigt. Die Ernennungen der Jury-Mitglieder erfolgen von Seite Sr. kaiserlichen Hoheit des Herrn Präsidenten der kaiserlichen Ausstellungs-Commission. Die Art der Berufung der Jury-Mitglieder der Länder der ungarischen Krone bestimmt die königlich-ungarische Regierung, beziehungsweise die von ihr eingesetzte Ausstellungs - Commission. Die Namen der Juror’s sind bis 15. April dem General-Director einzusenden. IY. Berufung der ausländischen Jury- Mitglieder. Die ausländischen Ausstellungs- Commissionen werden eingeladen, die auf ihr Land entfallende Anahl von Jury-Mitgliedern in der ihnen geeignet scheinenden Weise zu berufen und die Namen derselben spätestens bis zum 15. April dem General-Director einzusenden. Y. Zahl der Jury-Mitglieder. Die Zahl der auf Oesterreich-Ungarn, sowie auf jeden exponirenden auswärtigen Staat entfallenden Jury-Mitglieder steht zur Zahl der Aussteller jedes einzelnen Staates in einem steigenden Verhältnisse, welches aus folgender Tabelle ersichtlich wird. Es entfallen in jeder Gruppe auf 10—100 Aussteller ein Jury-Mitglied, „ 101—200 „ zwei Jury-Mitglied., „ 201—300 „ drei „ B „ 301—400 „ vier „ „ und so weiter. Jeder exponirende auswärtige Staat wird eingeladen, Ersatzmänner für den Fall der Verhinderung eines Jury-Mitgliedes zu ernennen. Sollte sowohl ein Juror als auch dessen Ersatzmann verhindert werden, seine Theilnahme an den Jury- Versammlungen fortzusetzon, so wird erforderlichen Falls Se. kaiserliche Hoheit der Herr Präsident der kaiserlichen Aus- 133 stellungs - Commission die vacante Stelle wieder besetzen. Das Verzeiclmiss sämmtlicher Jury- Mitglieder wird Ende April 1873 veröffentlicht werden. VI. Experte. Die Sections-Juries können sich durch Jury-Mitglieder anderer Sectionen aller Gruppen verstärken, sowie auch Sachverständige, welche keine Mitglieder der Jury sind, als Experte beiziehen. Die Sachverständigen sind in einer beschlussfähigen Versammlung der betreffenden Sections-Jury von einem Mitgliede oder dem Vertreter des General-Directors vorzuschlagen und müssen mit absoluter Majorität gewählt werden. Die Namen der gewählten Experten werden vom General-Director veröffentlicht. VII. Vertretung des General-Directors bei den Jary-Verhandlungen. Der General - Director wird Delegirte bezeichnen, welche berechtigt sind, sich an den Jury-Verhandlungen mit berathender Stimme zu betheiligen. Diese Delegirten werden zugleich für die Beischaffung aller für die Prüfungen und Beurtheilungen erforderlichen Hilfsmittel sorgen. VIII. Vertretung der ansländischen Commissionen hei den Jury-Verhandlungen. Die General-Commissäre der auswärtigen Staaten sind berechtigt, entweder persönlich, oder durch einen Delegirten sich an den Jury-Verhandlungen mit berathender Stimme zu betheiligen. IX. Sections-Jury. Die am 16. September 1871 veröffentlichte Gruppenein- theilung dient als Basis für die Jury-Arbeiten. Um die fachmännische Prüfung der ausgestellten Objecte zu erleichtern, sollen einzelne Gruppen-Juries in Sections- Juries nach dem beigedruckten Verzeichnisse (siehe Beilage) untertheilt werden. Bei Beurtlieilung der Arbeits - Maschinen (Gruppe 13, Section 2), der Pläne, Modelle und Einrichtungen von Industriebauten, sowie anderer Objecte, welche eine Prüfung von einem mehrfachen Gesichtspunkte wünschenswerth erscheinen lassen, sind aus den anderen Jury-Abtheilungen jene Fachmänner, welche die Erzeugnisse der betreffenden Maschinen, Fabriken etc. zu beurtheilen haben, als stimmberechtigte Mitglieder beizuziehen. X. Organisation und Wirkungskreis der Sections-Juries. Jede Sections-Jury wählt bei ihrer Oonstituirung aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und einen oder mehrere Berichterstatter. Eine Sections-Jury kann sich consti- tuiren, wenn sie wenigstens drei ordentliche Mitglieder zählt. Wird diese Mitgliederzahl nicht erreicht, so werden die Arbeiten der Section durch die Gruppenjury an eine oder mehre andere Sectionen vertheilt. Jede Sections-Jury hat die Objecte zu prüfen, welche in die betreffende Section eingereiht sind, und nach dem Ergebnisse der Prüfung die Prämirung zu beantragen. Diese Anträge sind der Gruppen-Jury zur Genehmigung vorzulegen. XI. Organisation und Wirkungskreis der Gruppen-Jury. Jede Gruppen-Jury besteht aus-den sämmtlichen Mitgliedern der Sectionen der betreffenden Gruppe. Der Präsident und die beiden Vice- Präsidenten jeder Gruppen-Jury werden von Sr. kaiserlichen Hoheit dem Herrn Präsidenten der kaiserlichen Ausstellungs- Commission berufen. Die Berichterstatter werden von den Mitgliedern der Gruppen-Jury aus ihrer Mitte gewählt. Die Gruppen-Jury entscheidet über die Vertheilung der Arbeiten der Sectionen, welche sich nicht constituirt haben, über die Anträge der Sections-Juries und beantragt die Verleihung des Ehrendiploms. XII. Rath der Präsidenten. Die Präsidenten, Vice-Präsidenten und Berichterstatter der Gruppen-Juries bilden den Kath der Präsidenten. Den Präsidenten und die beiden Vice- Präsidenten dieses Conseils wird Se. kaiserliche Hoheit der Herr Präsident der kaiserlichen Ausstellungs-Commission ernennen. Der Rath der Präsidenten entscheidet über principielle Fragen, welche von den Gruppen-Juries gestellt werden, beschliesst über die Anträge auf Zuerkennung des Ehrendiploms, und nimmt die Schlussberichte der Gruppen-Juries zur 134 Vorlage an Se. kaiserliche Hoheit den Hrn. Präsidenten der kaiserlichen Ausstellungs- Commission entgegen. XIII. Verhandlungen der Jury. Der Präsident oder in dessen Verhinderung der Stellvertreter beruft die Mitglieder zu den Versammlungen, leitet die Verhandlungen, überwacht die Eintragung der Anträge und Beschlüsse, sowie die Motivirung derselben in das Sitzungs-Protocoll durch den Berichterstatter. Das Protocoll wird nach erfolgter Veriflcation dem General-Dire ctor vorgelegt. XIV. Beschlüsse der Jury. Zur Beschlussfähigkeit jeder Sections- und Grup- pen-Jury, sowie des Käthes der Präsidenten muss ausser dem Vorsitzenden wenigstens die Hälfte der sämmtlichen Mitglieder anwesend sein. Die Beschlüsse der Jury werden mit absoluter Majorität gefasst; im Palle der Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. XV. Ausschliessung der Jury-Mitglieder und Experten von der Preisbewerhung. Aussteller, welche als Jury-Mitglieder fun- giren, verzichten völlig auf die Preisbewerbung, Experte jedoch nur für die betreffende Section. Diese Verzichtleistung darf an den Ausstellungsobjecten ersichtlich gemacht werden. Diese Bestimmung gilt auch für die Theilnehmer und Leiter der ausstellenden Firmen. XVI. Freiwillige Verzichtleistung der Aussteller auf die Preisbewerhung. Es steht jedem Aussteller frei, seine Exposition der Beurtheilung der Jury zu entziehen; es muss jedoch dieser Wunsch des Ausstellers auf dem Fragebogen mit den Worten „ausser Preisbewerbung“ ausdrücklich erklärt werden. Unterbleibt die Erklärung, ob ein Aussteller beurtheilt sein will oder nicht, so wird der erste Fall angenommen, und seine Exposition beurtheilt. Die Aussteller haben hinsichtlich solcher Objecte, welche in mehrere Gruppen oder Sectionen eingereiht werden können, auf den Fragebogen die Gruppe und Section zu bezeichnen, in welche sie ihre Objecte für die Beurtheilung eingereiht zu sehen wünschen. XVII. Beurtheilung der Collectiv-Aus- stellungen. Collectiv-Ausstellungen werden in der Kegel als ein Ganzes beurtheilt und haben hiefür die früheren Bestimmungen volle Geltung. Wenn jedoch einzelne Theilnehmer an einer solchen Ausstellung einzeln beurtheilt sein wollen, so haben sie die für die Jury erforderlichen Daten auch einzeln abzugeben. XVIII. Vorarbeiten für die Verhandlungen der Jury. Jedem Aussteller wird durch seine Ausstellungs - Commission ein Fragebogen zugestellt werden, um ihm Gelegenheit zu bieten, die Jury bezüglich seiner Exposition eingehend zu informiren. Es liegt im Interesse der Aussteller selbst, dass sie diese Fragebogen so vollständig als möglich beantworten und rechtzeitig einsenden, weil sie sonst Gefahr laufen, *dass ihre Ausstellungs-Objecte wegen mangelhafter Information von der Jury nicht entsprechend gewürdigt werden könnten. Die Ausstellungs - Commissionen werden ersucht, die ausgefüllten Fragebogen dem General-Director spätestens bis 1. Mai vorzulegen. XIX. Termin für die Arbeiten der Jury. Die internationale Jury tritt am 16. Juni 1873 zusammen. Ihre Arbeiten müssen Ende Juli geschlossen sein. XX. Veröffentlichung der zuerkannten Auszeichnungen. Die den Ausstellern zuerkannten Auszeichnungen werden am 18. August 1873 in feierlicher Versammlung bekannt gegeben und nach diesem Tage an den ausgestellten Objecten ersichtlich gemacht. XXI. Verschiedenheit der Auszeichnungen. Von der Jury werden folgende Allszeichnungen zuerkannt: 1. das Ehrendiplom der Weltausstellung 1873 in Wien; 2. die Fortschrittsmedaille; 3. die Verdienstmedaille; 4. die Künstmedaille; 5. die Medaille für guten Geschmack; 6. die Medaille für Mitarbeiter; 7. das Anerkennungs-Diplom. Ein Aussteller kann für Leistungen in Einem Industriezweige nur Eine Auszeichnung derselben Kategorie erhalten. 135 XXII. Bestimmungen für die Zuerkennung der Auszeichnungen. Als Grundsätze haben bei Zuerkennung der Auszeichnungen zu gelten: 1. Das Ehrendiplom der Weltausstellung 1873 inWien hat als eine besondere Auszeichnung zu gelten für hervorragende Verdienste um die Wissenschaft, ihre Anwendungen, um die Volksbildung, die Förderung des geistigen, sittlichen und materiellen Wohles des Menschen. Diese Auszeichnung kann nur von dem Käthe der Präsidenten über Antrag einer Gruppen-Jury zuerkannt werden. 2. Die Fortschrittsmedaille ist für Aussteller in den Gruppen 1 bis 23 und in der Gruppe 26 bestimmt, welche gegenüber den Leistungen bei früheren Weltausstellungen namhafte Fortschritte durch neue Erfindungen, Einführung neuer Materialien und Einrichtungen etc. nach- weisen. 3. Die Verdienstmedaille kann Ausstellern zuerkannt werden, welche ihre Ansprüche durch Güte und Vollendung der Arbeit, Umfang der Production, Eröffnung neuer Absatzwege, Gebrauch verbesserter Werkzeuge und Maschinen und Preiswürdigkeit des Productes geltend machen. 4. Die Kunstmedaille bleibt hervorragenden Kunstleistungen der Gruppe 25 Vorbehalten. 5. Die Medaille für guten Geschmack ist für Aussteller bestimmt, welche solche Industrie - Erzeugnisse in hervorragender Art ausstellen, bei welchen 42, Praterstrasse. Februar 15. 1873. Wien. Form uud Farbe für die Beurtheilung in erster Linie massgebend erscheinen. 6. Die Medai 11 e für Mitarbeiter ist für jene Persönlichkeiten bestimmt, welche von Seite der Aussteller als Fabriksleiter, Werkführer, Musterzeichner, Modelleure, oder sonst als Hilfsarbeiter wegen ihres wesentlichen Antheiles an den Vorzügen der Production oder an der Ausdehnung des Absatzes namhaft gemacht werden. 7. Das Anerkennungs-Diplom kann Ausstellern zuerkannt werden, welche verdienstliche Leistungen nachweisen, jedoch nicht in dem Grade, dass ihnen die Fortschritts- oder Verdienstmedaille zugesprochen werden könnte. XXIII. Central-Bureau der Jury. Zur Besorgung aller auf die Constituirung, Arbeiten und Verhandlungen der Jury bezüglichen Agenden und Geschäfte, sowie zur Evidenzhaltung derselben bilden die Delegirten des General - Directors (siehe § VII) ein Bureau, welches alle für die Jury eingehenden Documente sammeln und derselben vorlegen, die Einladungen der Jury-Mitglieder zu den Versammlungen besorgen, die auswärtigen Commissionen und die Aussteller von der jeweilig bevorstehenden Besichtigung ihrer Objecte durch die Jury benachrichtigen, die Protocolle der Jury-Versammlungen, sowie das ge- sammte Schriftweseu in Evidenz halten, die Ertheilung der verlangten Aufschlüsse und Auskünfte, sowie die Beistellung der gewünschten Hilfsvorrichtungen für die Aufnahme und Beurtheilungen veranlassen soll. Der Präsident der kaiserlichen Commission: Erzherzog Rainer. Der General-Director: Freiherr von Schwarz-Senborn. * 136 BEILAGE. Gruppen und Sectionen der Jury. I. Gruppe. Bergbau und Hütten' wesen. V, Gruppe. Textil- und Bekleidungsindustrie. 1. Section. Bergbau. 2. „ Eisenhüttenwesen. 3. „ Andere Zweige des Hüttenwesens. II. Gruppe. Land- und Forstwirth- schaft. 1. Section. Feldwirtschaft. 2. „ Producte und Thierzucht. 3. „ Forstwirtschaft. 4. „ Wein- und Obstbau, Gemüse- und Gartenbau. 5. * Landwirtschaft. Maschinen. III. Gruppe. Chemische Industrie. 1. Section. Chemische Producte für technische Zwecke. 2. „ Pharmaceutische Präparate, ätherische Oele, Parfümerie, liroguen und andere Rohmaterialien für die Pharmacie und chemische Industrie. 3. „ Fett-Industrie. 4. „ Producte der trockenen Destillation. 5. „ Zündwaaren, Farbwaaren, Fir- . nisse und anderweitige Producte der chemischen Industrie. IV. Gruppe. Nahrungs- und Genussmittel als Erzeugnisse der Industrie. 1. Section. Mehl- und Mehlfabrikate. 2. „ Zucker, Zuckerbäckereiwaaren und Chocolade, 3. „ Wein- und Weinsurrogate, Bier und andere gegohrene Flüssigkeiten, Essig. 4. „ Conserven, Extracte u. Fleisch- waaren. 5. „ Tabakfabrikate. 1. Section. 4. Scliafwollwaaren. Baumwollwaaren. Leinenwaaren. Seiden waaren. Posamentirarbeiten, Gold- und Silbergespinnste, Spitzen und genetzte Waaren, Stickereien, Schmuckfedern und künstliche Blumen aus Stoff, Papier, Leder etc. Wäsche, Bekleidungsstücke, Kürschner waaren, Hüte, Handschuhe. Schuhwaaren. Tapezierarbeiten. VI. Gruppe. Leder- und Kautschuk- Industrie. 1. Section. Leder, Rauhwaaren. 2. „ Lederwaaren. 3. „ Kautschuk- und Guttapercha- waaren. VII. Gruppe. Metall-Industrie. 1. Section. Gold- und Silberwaaren, Ju- 2. * welier-Arb eiten. Eisen- und Stahl waaren. 3. „ Waffen, mit Ausnahme der 4. „ Kriegswaffen. Anderweitige Metallwaaren. VIII. Gruppe. Holz-Industrie. 1. Section. Bau- und Möbeltischlerarbei2. „ ten, Fourniere, gefräste und gedrechselte, gestochene und geschnitzte Waaren. Erzeugnisse aus gespaltenem 3. „ Holze, Holzdraht, Korkwaaren, Korbflechterarbeiten. Farbanstriche, gebeizte und vergoldete Holzwaaren. ? IX. Gruppe. Stein*, Thon- und Glas- waaren. 1. Section. Stein- und Cementwaaren. 2. „ Thonwaaren. 3. „ Glaswaaren. X. Gruppe. Kurzwaaren-Industrie. 1. Section. Arbeiten aus Meerschaum, Schildpatt, Horn, Knochen, Elfenbein, Perlmutter, Eisch- bein etc. 2. , Spielwaaren, Wachsarbeiten. 3. „ Galanteriewaaren aus Leder und Bronce, Lackarbeiten. 4. „ Stöcke, Peitschen, Regen- und Sonnenschirme. XI. Gruppe. Papier-Industrie. 1. Section. Papierzeug, Pappe, Papier. 2. „ Buntpapier, Tapeten, Spielkarten, Cartonpapier. 3. , Schreib-, Zeichen- und Malerrequisiten. 4. „ Buchbinder-, Cartonnage-, Portefeuille - und Papiermache- Arbeiten. XII. Gruppe. Graphische Künste und gewerbliches Zeichnen. 1. Section. Buchdruck, Rupfer- und Stahlstichdruck, Notendruck, Lithographie, Chromographie. 2. „ Graveur- und Guillochirarbei- ten, Xylographie. 3. , Photographie. 4. „ Musterzeichnungen und Deco- rationsmalerei. XIII. Gruppe. Maschinenwesen und Transportmittel. 1. Section. Motoren, Kraftübertragungs- Maschinen, Maschinenbestand- theile. 2- „ Arbeits - Maschinen (mit Ausschluss der landwirthschaft- * liehen Maschinen, welche für die Beurtheilung in Gruppe II eingereiht werden). 3. „ Transportmittel und anderes Betriebsmaterial für Eisenbahnen. 4. „ Strassenfuhrwerke und andere Transportmittel. 137 XIV. Gruppe. Wissenschaftliche Instrumente. 1. Section. Mathematische, astronomische und physikalische Instrumente, chemische Apparate. 2. „ Uhren. 3. „ Chirurgische Technik und Instrumente. XV. Gruppe. Musikalische Instrumente. 1. Section. Tasten-Instrumente (Claviere, Orgeln, Harmoniums). 2. „ Streichinstrumente und besaitete Schlaginstrumente (Harfen, Guitarren, Zithern). 3. „ Blasinstrumente, Lärm - und Schlaginstrumente, Spielwerke. XVI. Gruppe. Heereswesen. 1. Section. Truppenausrüstung und Bekleidung. 2. „ Allgemeine Bewaffnung, Artillerie- und Geniewesen. 3. „ Sanitätswesen. 4. „ Militärisches Erziehungs- und Unterrichtswesen, Kartographie und Historiographie. XVII. Gruppe. Marinewesen. 1. Section. Schiffbau und Schiffs - Ausrüstung. 2. „ Bauten für die Schifffahrt, Hydrographie. XVIII. Gruppe. Bau- und Civil-Ingenieurwesen. 1. Section. Hochbau. 2. „ Wasserbau. 3. „ Strassen- und Eisenbahnbau. XIX. Gruppe. Das bürgerliche Wohnhaus. XX. Gruppe. Das Bauernhaus. XXI. Gruppe. Die nationale Hausindustrie. XXII. Gruppe. Darstellung der Wirkr samkeit der Museen für Kunstgewerbe. * 138 XXIII. Gruppe. Kirchliche Kunst. Die in den Gruppen XIX, XX, XXI, XXII und XXIII ausgestellten Gegenstände werden durch Special-Juries beurtheilt, aus Mitgliedern der Juries jener Gruppen gebildet, zu welchen die Objecte vom industriellen Standpunkte aus betrachtet oder als Ganzes gehören. XXIV. Gruppe. Exposition des Amateurs. (Keine Beurtheilung.) XXV. Gruppe. Bildende Kunst der Gegenwart. 1. Section. Architectur, 2. „ Sculptur. 3. Section. Malerei. i 4. „ Zeichnende Künste, I XXVI. Gruppe. Erziehungs-, Unterrichts | und Bildungswesen. ; 1. Section. Pläne, Einrichtung, Lehrmittel ; und Leistungen der Volksschule. Pläne, Einrichtung, Lehrmittel und Leistungen der Mittelschulen. Pläne, Einrichtung, Lehrmittel und Leistungen der Fachschulen, der technischen Hochschulen und der Universitäten. Hilfsmittel für die Fortbildung der Erwachsenen. 2 . 3. Inhaltsver zeichniss Einleitung. Seite I. Organisation des General-Commissariats .... 5 II. Allgemeine Organisation und deren Begründung ... 8 III. Wegleiter für die Anordnungen zur Ausstellung ... 17 IV. Gebäude zur Ausstellung — Eigenes Bauwesen etc. . . 20 V. Zutheilung der Ausstellungsräume an die Schweiz und Verwendung derselben ....... 29 VI. Installation ....... 31 VII. Ausstellerzahl, deren Anzahl nach Gruppen und deren Vertheilung in die verschiedenen Gebäude . . . . 36 VIII. Verwaltung der Ausstellung ..... 38 IX. Kistenaufbewahrung ...... 44 X. Spedition ....... 15 XI. Assecuranz ....... 17 XII. Post-, Telegraphen- und Zollwesen .... 51 XIII. Preisgericht ....... 52 XIV. Internationale Congresse. A. Ueber einheitliche Garnnummerlrung . . , 88 B. Erörterung der Erage des Patentschutzes . . 95 XV. Subvention von Handwerkern und Arbeitern zum Besuche der Ausstellung 97 XVI. Sammlungen ....... 103 XVII. Kosten ........ 106 XVIII. Schlussbetrachtungen ...... 109 Beilage 1 ...... 119 Beilage 2 . . . . . 121 Beilage 3 . . . • .127 Beilage 1 ...... 132