Wiens,' 8is6i- uncl ^.snclssbibliotiisk 9 - SO 25 - 50 - 7611 - 39532 - 45 -WM ME r- : - >^ 7 ^' ^ E7; rMW Das Aöhrenneh der lener Hoihguellen-Wa^erleitung. Eine Denkschrift znr Abwetz' der gegen dasselbe erhobenen Beschuldigungen, verfaßt von Otto Wertheim, bisherigem Ober-Ingenieur dieser Wasserleitung. Berlag von Arthur Felix. l872. ii-H (ME sLLssS IW,' IM: LLMÄW MM» U o r w o r t. Am 29. August vorigen Jahres hat der Gemeiuderath der Stadt Wien den Beschluß gefaßt, mich von der Leitung des Baues der Wiener Hochquellenwasserleitung (II. Abteilung) zu entheben und hat mir „unter Anerkennung meines redlichen Strebens und meiner erprobten theoretischen Kenntnisse" die Kündigung meiner Stelle als Oberingenieur dieser Abtheilung zugesendet. Die Motive dieser Maßregel, durch welche ich der Ehre beraubt wurde, ein Werk vollenden zu können, dessen Project ich verfaßt und welchem ich sieben volle Jahre meines Lebens mit unermüdlichem Eifer und in getreuester Pflichterfüllung gewidmet habe, sind mir nicht bekannt gegeben worden. Es ist der Zweck der nachfolgenden Denkschrift, in diese mich persönlich so nahe berührende Angelegenheit Licht zu bringen, meine Freunde, meine Fachgenossen und die Bewohner meiner Vaterstadt darüber aufzuklären, wie einerseits engherzigster Egoismus, andererseits Unwissenheit, Charakterschwäche und Böswilligkeit sich in dieser Sache zu gemeinschädlicher Wirksamkeit vereinten, und den Nachweis zu liefern, daß keine der gegen mich im Laufe dieser Angelegenheit erhobenen Beschuldigungen begründet ist, sodann aber auch und zwar ganz vorzugsweise der Sache, die ich in dem ausgebrochenen Kampfe vertrat, durch Beibringung unwiderleglicher Gründe und unumstößlicher Thatsachen in weiteren Kreisen Anhänger zu gewinnen. Ich hoffe durch die nachfolgende Darstellung die Ueberzeugung zu verbreiten, daß die Rohrwandstärken der ineisten älteren Wasserleitungen dicker, als nöthig, bemessen worden sind, daß die wenigen, die diese Ueber- lieferung verlassen haben, rationell vorgegangen sind, indem sie, ohne IV die Sicherheit zu gefährden, unnöthige Mehrkosten vermieden und daß ihr Beispiel ein nachahmungswerthes, und der von ihnen betretene Weg der weiter zu verfolgende ist. Ich bin aus meinem Amte mit dem Bewußtsein geschieden, nicht nur der Commune Wien ein Project geliefert zu haben, welches sich allen auf dem heutigen Standpunkte der Jnge- nieurwissenschaft stehenden ähnlichen Anlagen ebenbürtig anreihen darf, sondern auch jene praktischen Erfahrungen zu besitzen und in Anwendung gebracht zu haben, die zur glücklichen Ausführung und Vollendung einer solchen Anlage erforderlich sind. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß dieselbe Ueberzeugung bei Jedermann Platz greifen wird, der vorurtheils- frei an die vorliegende Darstellung herantritt. Es war bei Abfassung dieser Denkschrift mein eifrigstes Bemühen, jede Beweisführung auf Thatsachen oder Acten zu begründen. In der Schwierigkeit, diese jetzt, nachdem ich nicht mehr im Amte functio- nire, zu sammeln und zu erheben, und in dem Umstande, daß ich die sachliche Schlußentscheidung des Wiener Gemeinderathes abwarten mußte, um vor dem Leser ein Gesammtbild der ganzen Angelegenheit zu entrollen, liegt die Erklärung und Entschuldigung für das verspätete Erscheinen derselben. Wien, Anfangs Februar 1872. Otto Wertheim. Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort.III Die Bestimmung der Wandstärke der Röhren. 1 Berechnung der Wandstärken nach empirischen Formeln ... 1 Geschichte der Röhrenerzeugung. 5 Entstehungsgeschichte der alten empirischen Formeln ..... 10 Weitere Berechnungen nach empirischen Formeln.16 Erfahrungsresnltate .. 18 Ergebniß der bisherigen Studien .. 20 Rechnungen mit der Lame'schen Formel .22 Berechnung der Materialspannungen.32 Die „Hülfstabellen". 36 Die erste Expertise (1866).38 Vorsichtsmaßregeln für den Fall einer Verwendung von Eisen geringerer Güte zum Röhrengusse . ..39 Der Bauunternehmer Gabrielli.43 Die Subunternehmer Elsner'und Stumpf.54 Die Wasserversorgung-Commission . . . . -.66 Einberufung einer neuen Experten-Commission (1871) .... 76 Verlauf der Berathungen der Experten.84 Röhrenstrangproben in der Zeit vom 20. April bis 27. Mai 1871 91 Bericht der Experten und Kritik desselben.94 Die Wanddicke der Röhren. 94 Die Construction der Fa^onröhren.104 Verminderung des Druckes durch Theilung des Röhrennetzes in Zonen 107 Die Qualität des Gußeisens. Die Controls der Röhrenlieserungen. Die Probirung der einzelnen Röhren mit der hydraulischen Presse . Die Röhrenstrangproben. Die Baulänge der Röhren und die Fundirung der Röhrenstränge Die Construction der Schieber. Die Construction der Hydranten. Aufnahme des Eppertengutachtens von Seite der Wasserversorgungs- Commission und der Journalistik .. Gutachten des Herrn Oberingenieurs Mihatsch. Gutachten der Delegirten des Vereins der Gas- und Wasserfachmänner Deutschlands. Weitere Röhrenstrangproben in der Zeit vom 27. Mai bis 28. Juni 1871. Vorgehen der Bauunternehmung und der Wasserversorgungs-Commission. Gutachten englischer Ingenieure. Die Schlußanträge der Bauunternehmung .. Drucklegung der Actenstücke. Die Parteien im Gemeinderathe. Die Schlußanträge der Wasserversorgungs-Commission und deren Berathung in der Rechts- und Bausection. Berathung der Schlußanträge der Wasserversorgungs-Commission im Plenum des Gemeinderathes. Dismssion über meine Enthebung im Plenum des Gemeinderathes Schlußwort. 109 116 120 124 128 132 135 136 147 150 152 159 162 164 167 174 182 190 199 109 116 120 124 128 132 135 136 147 150 Die Bestimmung der Wandstärke der Köhren. 152 159 162 164 167 174 182 190 199 Berechnung der Wandstärken nach empirichen Formeln. Als ich im September des Jahres 1864 zur Mitwirkung bei der Verfassung des Detail-Projectes für die Wiener Hochquellenwasserleitung berufen wurde, ward mir die Aufgabe zu Theil, das Röhrennetz für die Vertheilung des Wassers zu entwerfen und die Construction der zur Ausführung desselben erforderlichen Bestandtheile festzustellen. Als Hauptrichtschnur für den einen wie für den andern Theil dieser Arbeiten lag ein Elaborat vor, welches der damalige Leiter der II. Oberingenieurs-Abtheilung für die Wasserversorgung von Wien, der Stadtbauamts-Vicedirector Gabriel im Mai 1864 verfaßt hatte und dessen Resultate im Anhang VI des „Berichtes über die Erhebungen der Wasserversorgungs-Commission des Gemeinde- rathes der Stadt Wien", S. 268 bis 283, niedergelegt sind. Der erste Theil der oben erwähnten Aufgabe, die Berechnung des Röhrennetzes für die Vertheilung des Wassers, das ist die Bestimmung der Durchmesser der einzelnen Röhren, der Geschwindigkeit des Wassers in denselben, der durch die Reibung des Wassers an den Röhrenwänden erzeugten Widerstände u. s. w., beschäftigten mich fast ausschließlich im Winter 1864/65, und erst nach Vollendung dieser Arbeiten begann ich mich mit dem zweiten Theile meiner Aufgabe, den constructiven Details, zu befassen. Das Dringendste in dieser Beziehung war die Bestimmung der Dimensionen der gußeisernen Röhren, denn von diesen war das Gewicht der Röhren abhängig, und so lange letzteres nicht bekannt war, konnte kein Kostenvoranschlag. für das Röhrenuetz ausgearbeitet werden. Wertheim, Wiener Wasserleitung. 1 2 Das Material, welches mir zur Lösung dieser Aufgabe zunächst zu Gebote stand, war einerseits das oben erwähnte Elaborat Gabriel's, andererseits meine eigenen Erfahrungen in diesem Gebiete der Hydraulik und die Erhebungen, welche ich während eines längeren Aufenthaltes in Paris, London und Brüssel über die Wasserleitungen dieser Städte selbst gepflogen hatte. Der approximative Kostenvoranschlag für das Röhrennetz von Gabriel (S. 282 des Commissionsberichtes im Jahre 1864) stützte sich auf eine Preisanalyse für die Herstellung von Röhrenleitungen, welche als Beilage (l?) zur ersten Denkschrift des Stadtbauamtes über die Wasserversorgung von Wien (Staatsdruckerei 1861) verfaßt worden war. Dieser Preisanalyse lag eine andere Beilage (e) zu Grunde, enthaltend die Gewichtsberechnung für die geraden Muffenröhren aller Durchmesser, und zwar unter der Annahme einer Baulänge von 5^6" (1"°74) und einer Wanddicke von: 7 Wiener Linien (15,4 mm.) f.d.Röhrenv. 16—36Z.Durchm.(421—948min.) 132—395 - 0 „ ,5 1^,2 ,, „ „ „ „ 5 15 „ 105 52 u. 79 *) - 2 u. 3 1) Ueber die Begründung dieser Wandstärken spricht sich das Stadtbauamt in der genannten Denkschrift S. 60 folgendermaßen aus: Zur Ermittelung der Kosten für die eventuelle Herstellung dieser Wasserleitungen dienen folgende Zusammenstellungen: Das Ausmaß e über die Ausführung des Wasserreservoirs. Das Ausmaß ä über die Längen der Röhren- Die Tabelle e über die Gewichte der gußeisernen Röhren; vor Ermittelung dieser Gewichte wurde in die Berechnung der erforderlichen Röhrenwanddicke nach der Formel: 6 --- 0-0007 n ä -s- 0-38, wo 6 Wanddicke in Zollen n ---- Druck in Atmosphären ck --- Durchmesser in Zollen eingegangen; es wurde hierbei n, d. i. die Zahl der Atmosphären ^^ ^ 2-21 der Sicherheit wegen mit 4-5, also mit doppelter Sicherheit angenommen, und gefunden, daß ein Rohr von 36" Diameter eine Wanddicke von 5-9 Linien erhalten müßte. Weil aber bei derlei Röhren die Inanspruchnahme der relativen — 3 — Um nun die Zulässigkeit dieser Wandstärken, welche ursprünglich für die Wasserversorgung aus dem Wiener-Neustädter Canale, mithin für einen ungemein geringen hydrostatischen Druck berechnet worden, später aber von Gabriel zuerst für das Project der Fischa-Dagnitz, und dann für das Hoch- quellenproject adoptirt worden waren, zu prüfen, beschloß ich, die Wandstärken nach anderen Methoden zu berechnen und dann mit Erfahrungsresultaten zu vergleichen. Zur Zeit, als ich diese Rechnungen anstellte, war mir der Maximaldruck, dem die Röhrenleitungen ausgesetzt sein würden, nicht vollständig genau bekannt. Es lagen mir zwar bereits beiläufige Nivellements der Röhrentra^en vor, aus welchen ich die Höhenlage der tiefsten Punkte ziemlich genau entnehmen konnte, aber die Höhenlage der Wasserbehälter war damals noch nicht definitiv festgestellt, und konnte es auch nicht sein, weil eine erste vorläufige Berechnung der Druckhöhenverluste in dem projectirten Röhrennetze den Beweis geliefert hatte, daß man die Durchmesser einiger Hauptröhrenstränge etwas verringern könne, die zweite exacte Rechnung aber noch nicht zu Ende geführt war. Ich nahm deshalb, um sicher zu gehen, für alle innerhalb der Stadt Wien liegenden Röhren einen Maximaldruck von 8 Atmosphären (261 Wiener Fuß), für die außerhalb der Stadt Wien liegenden Hauptröhrenstränge einen Druck von 6 Atmosphären (195 Fuß) an. Zunächst kam die Formel von Geniey an die Reihe, nach welcher Gabriel, wie aus obigem zu ersehen ist, ursprünglich die Röhren berechnet hatte. Dieselbe lautet: ö — 0,0007 nä -f- 10 wo der Rohrdurchmesfer «I und die Wanddicke ö in Millimeter, der Druck n in Atmosphären einzusetzen ist. Analog seinem Vorgänge, für u den doppelten Werth des hydrostatischen Maximaldruckes anzunehmen, wurde Festigkeit gegen das Zerbrechen durch Setzung oder Druck größer ist, als die Inanspruchnahme durch den Wasserdruck von eigentlich nur 2^ Atmosphären, dann weil die Ausführung des Gusses bei zu kleiner Wanddicke schwierig ist, wurden dieselben für Röhren von: 36" bis 16" Diameter mit 7 Linien ,, o „ " ,, 4" 5 3" " " 4V, ", angenommen und hiernach die Gewichte berechnet. 1 * — 4 — für die Röhren von 3—28 Zoll Durchmesser n — 16, für die großen „ — 12 Atmosphären in die Formel suLstituirt. Die Motive für diese Annahme werden später besprochen werden, wenn der Leser über das Entstehen der Formel unterrichtet sein wird. Die Resultate dieser Berechnung sind in der nachfolgenden Tabelle I, in der ersten Colonne, enthalten und zwar einmal nach der Berechnung in Millimeter und daneben reducirt auf Wiener Linien. , Zunächst wurde alsdann die Berechnung nach der Formel von Redtenbacher vorgenommen, welche dieser von Morin acceptirt hatte. In dieser (S. 81 seiner Resultate für den Maschinenbau, Mannheim 1852, angegebenen) Formel ö — 0,00238 nä -j- 8,5 soll, wie Redtenbacher sagt, n — 10 gesetzt werden, weil man gewöhnlich die Röhren auf diesen Druck probirt. Logischer Weise muß man also, um den Intentionen des Autors zu entsprechen, i> — 16 resp. 12 Atmosphären annehmen, wenn man, wie dies zur Zeit der Projectsverfassung der Fall war, die Absicht hat, den Probedruck bis zu dieser Grenze auszudehnen. Die Wandstärken, welche die Redtenbacher'sche Formel unter dieser Annahme ergiebt, sind in der siebenten Colonne enthalten. In der 8. Colonne sind jene Rohrwanddimensionen eingeschrieben, welche Redtenbacher in der aus Seite 340 seines oben erwähnten Werkes befindlichen Tabelle über die Metalldicke und das Gewicht gußeiserner Röhren für Wasser- und Gasleitungen angiebt. Weiter wurden die Wanddicken noch nach den Formeln von d'Aubuis- son, Dupuit und endlich noch nach einer von Hagen aufgestellten Formel berechnet, die aber, zur Unterscheidung von andern von demselben mitgetheilten Formeln „als Wicksteed'sche Formel" bezeichnet wurde, weil sie auf Erfahrungen dieses englischen Ingenieurs basirt ist. Sowol in der Formel von d'Aubuisson ö 0,015 ä -s- 10 als in jener von Wicksteed 6 — 0,013 ä -s- 11 ist der supponirte Atmosphärendruck bereits im Coösficienten des ersten Gliedes enthalten. Dupuit giebt in seinem im Jahre 1854 erschienenen Werke: „les 6UUX äe Uui-is" zwei Formeln zur Berechnung der Rohrwandstärken an, die Formel ö 0,016 ä -j- 8 Millimeter 5 nach welcher die alten Pariser Röhren berechnet wurden, und weiter als allgemein für jeden Druck geltende Formel S — 0,00016 ä (80 -s- ll) -s- 0,oo8 in Metermaß oder S — 0,oooi6 ä ll -s- O,oi 28 ä 8 wo ck und S in Millimeter, Ii aber in Meter zu verstehen ist. Substituirt man in letzterer Formel die Probedrücke, wie sie für Wien intentionirt waren, mit 16 resp. 12 Atmosphären, so erhält man für Röhren von 3 bis 28 Zoll Durchmesser ö — 0,0384 ä -s- 8 30 bis 36 „ „ ö 0,0320 ä 8 Die nachfolgende Tabelle giebt die Resultate dieser Berechnung der Wandstärken für die bei der Wiener Wasserleitung projectirten Durchmesser, unter den vorstehend bei den einzelnen Formeln besprochenen Voraussetzungen. Tabelle I. Röhren- Durchmes- ser Geniey Wicksteed d'Aubuis- son Dupuit Pariser Formel Dupuit Allgemeine Formel Redten- bacher Redten- bacher Tabelle in den Resultaten Wiener s - 0,007 uä-j-10 S--- 0.012 ä-s-11 S ---- 0,015 ä 10 ö ---0,016 ä-s-8 A — 0,00016(80 -1-b)ä-j-8 A — 0,000238 ml -j- 85 Zoll w/m w/m Lin. w/w Lin. w/m> Lin. w/m> Lin. w/m j Lin. w/m Lin. w/m Lin. 3 79 10,88 4,9 H.75 5,3 II, 18 5,1 9,26 4,2 11,OZ 5,0 11,50 5,2 10,5 4,8 4 105 11,17 5,0 12,08 5,4 11,57 5,3 9,68 4,4 12,oz 5,5 12,50 5,7 10,7 4,8 5 IZ2 11,68 5,3 12,48 5,6 11,98 5,5 IO, I I 4,6 18,07 6,0 18,52 6,1 10,9 5,0 6 i58 n,77 5,4 12,77 5,8 12,87 5,6 io,58 4,8 14,07 6,4 14,51 6,6 n,i 5,0 7 184 12,06 5,5 i8'ii 6,0 12,76 5,7 10,94 5,0 15,70 7,1 15,50 7,0 "'8 5,1 8 2H 12,z6 5,6 18,46 6,1 1.8,16 6,0 n,87 5,2 16,10 7,3 16,54 7,5 "'5 5,2 9 287 12,65 5,8 18,80 6,3 i8,55 6,1 ii,74 5,4 17,10 7,8 17,82 7,8 11,6 5,3 10 26z 12,94 5,9 14,14 6,4 18,94 6,3 12,21 12,64 5,5 18,10 8,2 18,51 8,4 11,8 5,4 11 2YO 18,25 6,0 14.49 6,6 14,85 6,5 5,7 19,-8 8,7 19,55 8,9 12,0 5,5 12 Zl6 i.8,54 6.2 14,88 6,8 14,74 6,7 -8,05 5,9 20,IZ 9,1 20,58 9,3 12,2 5,5 14 Z6y 14,18 6.4 i5,82 7,0 15,58 7,0 - 8,90 6,4. 22,17 10,0 22,55 10,2 12,6 5,7 15 895 14,42 6,6 15,86 7,2 15,92 7.2 14,82 6,5 28,27 10,5 28,54 10,7 12,8 5.8 16 421 i4,7i 6,7 16,19 7,3 16,8- 7,4 14,78 6,7 24,18 11,0 24,58 11,2 12,9 5,9 20 527 15,19 7,2 17,57 7.9 17,90 8,1 16,48 7.5 18,24 12,8 28,56 13,0 18,7 6.2 24 682 l7,o8 7,7 18,98 8,6 19,48 8,9 18 11 18,58 8,2 32,27 14,6 32,56 14,8 14,4 6,6 25 658 i?,84 7.8 19,27 8,7 19,87 9,0 8,4 83,27 15,1 88,55 15,2 14,6 6.7 26 685 17,67 8,0 19,62 8,9 20,27 9,2 18,96 8,6 84,80 15,6 84,58 15,7 14,8 6,8 28 787 18.25 8,3 20,80 9,2 21.05 9,6 19,79 9,0 36,80 16,5 86,56 16,6 15,2 6.9 30 790 16,64 7,6 20,99 9,5 21,85 10,0 20,64 9,8 88,28 15,2 31,06 14,1 15,5 7,0 33 869 17,80 7,8 22,02 28,04 10,0 10,5 28,0z 10,5 21,90 28,17 10,0 10,5 85,8i 16,4 88,3i 15,1 87,57>16,1 16,1 7.3 36 948 17,96 8,2 24,22 11,0 88,88 17,3 16,6 7,6 - __ — 6 — Aus der vergleichenden Betrachtung der in dieser Tabelle berechneten Wandstärken für Röhren nach verschiedenen Formeln und verschiedenen Autoren, ergiebt sich für einen und denselben größeren Röhrendurchmesser bei Annahme eines und desselben Druckes eine ungemein vermiedene Wandstärke. Eine Erklärung dafür kann man nur durch eine kritische Untersuchung der Entstehung der verschiedenen Formeln finden, und diese wird sich hauptsächlich auf die Epoche, in der sie entstanden, und auf die Erfahrungen, welche den Verfassern derselben zu Gebote standen, erstrecken müssen. Stellen wir zunächst diejenigen Daten zusammen, welche über die Einführung und Verbreitung der gußeisernen Wasserleitungsröhren vorliegen. Geschichte der Röhrenerzeugung. In allen jenen Fällen, wo man in früherer Zeit Röhren zur Leitung des Wassers verwendete, war das Material derselben Holz oder Blei, später kamen thönerne Röhren und solche von Kupfer in Verwendung. Gußeiserne Röhren überhaupt wurden zuerst in Deutschland bei Bergwerksanlagen verwendet, aber speciell für Wasserleitungen wurden dieselben zuerst in Frankreich im Jahre 1672 zu erzeugen versucht (von Francin) *), und als dies gelang, sofort bei der für die damalige Zeit bewunderungswürdigen Maschinenanlage von Marly in Anwendung gebracht. Die gußeisernen Druckröhren dieser Maschinen zur Speisung der Wasserkünste von Versailles, welche 1682 in Betrieb gesetzt wurden, hatten 8 Zoll und 6 Zoll Durchmesser und 3 Fuß Länge ihre Verbindung geschah durch Mantschen mit dazwischen gelegten Blei- und Lederscheiben. Daß man damals nicht gewagt hat, diese Röhren in größeren Durchmessern herzustellen, geht unzweifelhaft aus dem Umstande hervor, daß zur Beförderung des mit dieser Maschinenanlage gepumpten Wassers 6 solche nebeneinander liegende Stränge verwendet wurden, so wie, daß zur Weiterführung des Wassers im Parke von Versailles selbst unter Indern ein Bleirohr von 15 Zoll Durchmesser in Gebrauch war. ^) 1) Belidor, Vrebitecture t^ärauliiiue. Paris 1739. Theil II., Cap. IV. S. 350. 2) Belidor, Vrobitsoture t^ärkmliyue. Paris 1739. Theil II., Cap. IV. S. 200. 3) Le upold, Vlleatrum mucbinarum livüroteebuiearum. Leipria 1774. Band 2, S. 81. 7 Ein Beweis, daß diese Anwendung eine vereinzelte war und noch durch lange Zeit keine weitere Verbreitung fand, wird dadurch geliefert, daß nur Belidor (1739) die gußeisernen Wasserleitungsröhren ausführlich bespricht, während andere gleichzeitige Schriftsteller, welche über Hydraulik, Wasferwerksanlagen rc. sehr ausführlich berichten, wie Wahl H, Ber- noulli-), Bossut ^) rc. der Verwendung des Gußeisens zu Röhren gar keine Erwähnung thun, obwohl sie über Blei- und Kupferröhren und deren Wandstärken sprechen. Bossut spricht auch von Röhren aus Eisenblech. Belidor erwähnt zwar, daß einige Hütten in der Normandie und Champagne Röhren aus Eisen gießen und führt Angaben von M. de l'Epine, dem Oontrolsur äo ln nmeliiiik äe Nnrl^, an, wornach man bereits 12" Röhren mit nur 8"^ Wandstärke erzeugt hätte, sagt aber, daß diejenigen, die er selbst gesehen habe, nur 3" Durchmesser gehabt hätten und pr. lotse 180 livuss wogen, woraus sich die Wanddicke derselben beiläufig mit 8 Linien berechnet. Weiter erzählt er (S. 377), daß alle Röhren, die man in Paris verwendet, von Blei seien, daß man sich zwar früher solcher von Gußeisen bedient habe, aber dieselben aufgeben mußte, weil sie der Last der Wagen nicht widerstehen konnten und, einmal gebrochen, völlig werthlos waren. Uebrigens haben sie noch den Nachtheil, daß, wenn man Abzweigungen machen wolle, man doch nicht umhin könne, sich, der Bleiröhren zu bedienen. (S. 351.) Martins 4) berichtet, daß man im Jahre 1762 in Frankreich angefangen habe, die Röhren in Sand zu formen, während bis dahin die Erzeugung ausschließlich durch Lehmguß geschah, aber in Bezug auf Durchmesser und Baulänge bleiben die Angaben ponLeupold, 17 74, und Walter^), 1765, nahezu unverändert dieselben, wie jene der älteren Autoren. Walter bespricht die kupfernen und hölzernen Röhren für Wasserleitungen und deren Verbindungsarten, und erwähnt schließlich (S. 22) in Form einer Anmerkung, daß man auch dergleichen Röhren von Eisen gieße, jedoch nur 5 Schuh lang. 1) Wahl, F. F., Iraite äe I'ölsvLtiou äss eaux. 1716. 2) Bernoulli, Daniel, R^äroä^nauaiea, ^rZkntorati. 1738. 3) Bossut, Iraitö äN^ärollzmawigus. Paris 1787. 4) Martins, Zur Geschichte der Eisengießerei rc. siehe Verhandlungen des Vereins zur Beförderung des Gewerbefleißes in Preußen. Berlin 1824. S. 222. 5) Walter, Caspar, ^.rebiteetura, b^äraulies, oder Anleitung zu Brunnenkünsten. Augsburg 1765. Leupold ist viel ausführlicher; er sagt, die eisernen Röhren sind selten in Gebrauch, theils ihrer Schwere wegen, theils weil sie zu kostspielig sind (S. 78); giebt weiter eine Abbildung eines 3 Fuß langen und 6 " weiten Rohres mit Manischen, und empfiehlt, für 2 " oder 3" gußeiserne Röhren als Verbindung die glatten Enden derselben in eine ausgebohrte hölzerne Muffe, die mit eisernen Ringen versehen ist, hineinzutreiben; „übrigens sei es eine böse Sache, weil in den eisernen Röhren das Wasser gelb wird." Derselbe Autor berichtet auch auf S. 79: daß bei den großartigen Wasserkünsten zu Herrenhausen, nächst Hannover, welche der englische Ingenieur ClifftH im Jahre 1716 angelegt hat, der Versuch, die Zuleitung mittelst gußeiserner Röhren auszuführen, mißglückte, weshalb man wieder zu Bleiröhren seine Zuflucht nahm. Diese alten gußeisernen Röhren, welche theilweise noch vorhanden sind, hatten (wie ich einem mir gütigst zur Disposition gestellten Schreiben des Herrn Oberhofbaurathes Schuster, dermaligen Directors von Herrenhausen entnehme) 9" Durchmesser und b/ 4 " Wanddicke, bei 3^ 6 " Baulänge. Dieselbe Wandstärke hatten auch 6 zöllige gußeiserne Röhren, welche beiläufig im Jahre 1750 .in Herrenhausen zur Verwendung kamen. Am Schluffe des 18. und im Beginn des 19. Jahrhunderts waren die Gießereien so überwiegend mit der Erzeugung von Kanonen und anderem Kriegsmaterial beschäftigt, daß sie den Bedürfnissen des Friedens nur geringe Aufmerksamkeit zuwenden konnten, und in diesem Umstande liegt die Erklärung, warum die Röhrenfabrikation auf dem Continente in dieser Periode keinen weiteren Aufschwung nahm. , Als man in Paris im Jahre 1802 eine vermehrte Wasferzufuhr durch den Oanal äe l'Ourog ins Werk setzte, legte man, in der ausgesprochenen Absicht, die Anwendung größerer Röhrendurchmesser zu vermeiden^), den Oanal cke eeinture an, und bewirkte die weitere Vertheilung des Wassers durch gußeiserne Röhren, von welchen die größten nur 9 ^2 Zoll Durchmesser (25 C.) hatten. Etwas weiter fortgeschritten war der Röhrenguß zu dieser Zeit in England, wo die Wasserversorgung der Städte überhaupt schon in größerem Maßstabe in Angriff genommen war. Dessen ungeachtet lagen in London bis zum Beginne unseres Jahrhunderts fast 1> Poppe, Geschichte aller Erfindungen rc. Stuttgart 1837, S. 409. 2) Borgnis, Iraitö eomplet äe inecanigue etc. Oes vaaebines ti^äran- ligues. Oaris 1819. S. 136. ausschließlich hölzerne Röhren, deren die zu dieser Zeit beiläufig 400 engl. Meilen im Gebrauche hatte *), und erst im Jahre 1809 wurden gußeiserne Röhren in London in größerem Maßstabe angewendet. 2) Eine weit größere Bedeutung aber gewann der Röhrenguß nach Ablauf der ersten Decennien unseres Jahrhunderts, und zwar wesentlich durch die Erfindung der Gasbeleuchtung. Durch die rasche Verbreitung derselben steigerte sich der Bedarf an Röhren in hohem Grade und die Fabrikation von Röhren größerer Durchmesser, die vorher selbst in England als Kunststück betrachtet worden war, gewann einen immer größeren Umfang. Während im Jahre 1815, wo die Totallänge aller in London für die Zwecke der Gasbeleuchtung gelegten gußeisernen Röhren nur circa 3 deutsche Meilen betrug, der Durchmesser der größten Röhren, die fabriksmäßig erzeugt wurden, nur 10, höchstens 11 Zoll war ^), berichtet P erkston^) im Jahre 1819, daß die Weite der gußeisernen Röhren in den Straßen von 2 bis 14 Zoll variire, und mit diesen Angaben stimmt eine Tabelle über Größe und Gewicht der in England gegossenen Röhren, welche sich in einem im Jahre 1822 erschienenen Werke von Tabors befindet. Die Baulänge der in Paris bei der Ourcq-Wasserleitung verwendeten Hauptröhren betrug circa 8 Fuß 6), die Baulänge der in England gegossenen Röhren war in der Regel 9 Fuß, während die deutschen Hüttenwerke noch beträchtlich später nur Röhren von weit geringerer Länge erzeugten. Tabor giebt die Länge derselben mit 3—4 Fuß an. Vollhann erwähnt, daß man die gußeisernen Röhren bis zu 10" Durchmesser, mit 4—5 Fuß Baulänge, gieße. Es ergiebt sich aus dieser historischen Skizze, daß im 18. Jahrhundert, und selbst im Beginne des 19., gußeiserne Wasserleitungsröhren nur bis zu etwa 1 Fuß Durchmesser in Gebrauch waren. Ihre Baulänge war sehr gering, gewöhnlich nur 3 bis 4 Fuß. In der Zeit von 1800 bis 1830 machte die Fabrikation gußeiserner Röhren in Deutschland gar keine Fort- 1) Drysdale Dempsey, OraiuaZc cck tovos and buiIdiuZ8. 2) LuZiuccr. Jahrgang 1866, Band II., S. 179. 3) Accum, ^ practica! treati8s ou Oa.8-Ii§bt. lliouäou 1815. 4) Perkston, Ibstbeor^ anä practica ok Oa8-IiZbt6uiuZ cte. Iwuckou 1819. 5) Tabor, Vollständiges Handbuch d. Gasbeleuchtungskunst. Frankfurta/M.1822. 6) Borguis. S. 138. 7) Vollhann, Beiträge zur neuern Geschichte des Eisenhüttenwesens. 1825. — 10 — schritte, in Frankreich sehr geringe, in England hingegen gab, wie wir erwähnt, insbesondere die Einführung der Gasbeleuchtung den Anlaß zu einer massenhaften Erzeugung dieses Artikels. Deutschland und Frankreich erzeugten während dieses Zeitraums in größeren Mengen keine Röhren über 12 Zoll Durchmesser, deren Baulänge im ersteren Lande constant 4 — 5 Fuß blieb, während sie in Frankreich auf 8 Fuß stieg. England aber goß Wasserleitungsröhren von 2" bis zu 28" Durchmesser mit 6^9 Fuß Baulänge und zwar in ganz enormen Quantitäten, weil es nicht blos den eigenen Bedarf im Lande für die Erweiterung der Wasserwerke und die Gasbeleuchtung zu decken hatte, sondern in letzterer Beziehung bereits anfing, seine Colonien und den Continent damit zu versorgen. Entstehungsgeschichte der alten empirischen Formeln. Das waren die praktischen Erfahrungen, die zu jener Zeit vorhanden waren, als Geniey und d'Aubuisson daran gingen, für die Wandstärke der Wasserleitungsröhren Formeln aufzustellen. Beide gingen hierbei von denjenigen Principien aus, welche Mariotte>) ein Jahrhundert vorher aufgestellt hatte, nämlich, daß die Wandstärke der Röhren direct proportional dem Durchmesser derselben und dem im Innern wirkenden Drucke, hingegen verkehrt proportional der Festigkeit des Materials sein müsse, aus welchem die Röhren hergestellt werden. Geniey kleidete diese Regel in die Form 2 wo S die Wanddicke in Millimeter, „ 4 die größte Inanspruchnahme der man das Material aussetzen will, in Kilogr. pr. IfiZmm., „ k den inneren Druck auf die Rohrwand in Kilogr. pr. 1 Hjnim. und „ ä den Röhrendurchmesser in Millimeter bedeutet, und führte zunächst anstatt k die Zahl der Atmosphären n ein, wodurch er, da x — n 100 ö — 0,005 ^ erhielt. Für 5 nahm Geniey —7 Kil. pr. I^sinin., welche außerordentlich hohe 1) Mariotte, Iraetatns äe wotn aiuarum eie. Vinnne 1729. 2) Geniey, L88ai 8ur los mo^en8 äe eonäuire, ä'ölever et äe äwtriduer 168 6ÄUX. karje 1829. 11 unberechtigte Inanspruchnahme des Gußeisens dadurch compensirt wurde, daß er als Regel aufstellte, man solle für die Berechnung von S den hydrostatischen Druck, resp. den Werth von n 3 — 5 mal so hoch nehmen, als er beim Betriebe wirklich vorhanden sein werde. Ferner fügt er dem so berechneten Werthe von ö unter allen Umständen eine constante Dicke von 10 Millimeter hinzu, „weil es schwer hält, Gußeisen von homogenem Korn zu erhalten." Hierdurch gelangt er schließlich zu der Formel S ^ 0,0007 n ä-s- 10. Man sollte nun meinen, daß Geniey, als er diese Formel construirte, als Ziel vor Augen gehabt haben müsse, daß die Resultate derselben mit denen der damaligen Praxis harmoniren. Dies ist aber durchaus nicht der Fall, denn wenn man n —10 annimmt, also 5 mal so groß als der damals bei den Pariser Wasserleitungen vorhandene Maximaldruck war, und für die bei denselben vorhandenen Rohrdurchmesser die Wandstärke berechnet, so kommt man zu ganz anderen Dimensionen, als jenen, die damals wirklich in Paris ausgeführt waren und die Geniey selbst anführt, wie dies die nachfolgende Zusammenstellung zeigt. Tabelle II. Durchmesser der Wasserleitungsröhren, welche anno 1829 in Paris vorhanden waren Tatsächliche Wandstärke derselben nach den Angaben von Geniey Berechnete Wandstärke nach der Formel von Geniey "/m w/m m/iu 54 10,5 10,38 8i n,Z lo,57 ic>8 12,3 10,76 iZ8 - 14,0 io,y 5 162 i 5 ,o 11,14 216 16,0 ii, 5 i 250 17,0 n,75 Z 20 . 18,8 12,24 Die empirische Formel von Geniey führt also, selbst bei der Annahme eines 5 fachen Probedruckes, zu Resultaten, die sich nicht in Uebereinstimmung mit jenen Erfahrungen befinden, die dem Autor derselben jedesfalls zu Gebote standen. d'Aubuisson *) ist bei der Construction seiner Formel ähnlich, aber 1) d'Aubuisson de Voisins, Handbuch der Hydraulik, deutsch von Fischer, Leipzig 1835 . mit größerer Willkür zu Werke gegangen. Für f, die zulässige Inanspruchnahme des Gußeisens, substituirt er 10 ^ Kilogr. (wobei er sich auf Tretgold beruft), einen Werth, der der Bruchfestigkeit eines minder guten Eisens entspricht und als inneren Druck, welchen man bei der Berechnung der Röhren voraussetzen soll, nimmt er die Höhe einer Wassersäule von 100 Meter an, unbekümmert darum, wie groß der Druck ist, dem das Rohr in Wirklichkeit ausgesetzt sein werde. (Daß in dieser Beziehung ehemals enorme Differenzen stattfanden, daß speciell die Druckhöhen bei den alten Wasserkünsten, Springbrunnen u. s. w. oft viel höher waren, als sie jetzt bei der Wasserversorgung der Städte üblich sind, ist bekannt). Ferner verstärkt er, ohne Rücksicht auf den Rohrdnrchmesser, die Wanddicke um eine Constante, die er ebenso, wie Geniey, mit lOrnin. annimmt, um hierdurch die Unvollkommenheit des Gusses, die Wirkungen der Stöße in den Röhrenleitun- gen und den Einfluß des Rostes zu paralysiren. Dadurch geht die allgemeine Formel in welcher die einzelnen Buchstaben dieselbe Bedeutung wie früher haben, weil der Druck k einer Wassersäule von 100 Meter Höhe — '/iy Kilo Pr. HI Millimeter ist, über in: ö — 0,00465 L ff- 10, wofür, der Abrundung halber, zunächst S ^ 0,005 ä -s- 10 gesetzt wird. Diese Formel hat d'Aubuisson, weil sie ihm zu geringe Wanddicken gab, die damals nicht ausführbar gewesen wären, noch einmal verändert und zwar half er sich, „indem er alle Schwierigkeiten der Kunst des Schmelzens in Betracht zog und den Cosfficienten des ersten Gliedes verdoppelte," wodurch er die Formel S — o,oi ä ff- 10 in in. erhielt. Auch eine Verdreifachung des Cosfficienten, statt der Verdoppelung derselben, wurde von ihm in Vorschlag gebracht, und es findet sich als d'Aubuisson'sche Formel auch 6 — 0,015 ä ff- 10 in in. in verschiedenen Werken ') angegeben. Aber weder die eine noch die andere dieser Formeln stimmt für die größeren Durchmesser mit den damals in Paris üblichen Röhren und mit 1) Dupuit, Iraitö äss srmx äs karis. 1854. S. 117. — Hagen, Handbuch der Wasserbaukunst. Königsberg 1841. Bd. I. S. 313. 13 den in England gebräuchlichen überein, sondern beide geben schwächere Dimensionen. Sie stimmt aber auch nicht mit denjenigen Röhren, die d'Aubuisson selbst früher in Toulouse angewendet hatte, überein, auch diese hatten stärkere Dimensionen. Die dem Alter nach nächstfolgende Formel hat Hagen *) aufgestellt, indem er die wahrscheinlichsten Werthe des Coefficienten für das erste Glied und der Constanten auf Grundlage der Wandstärken von englischen Röhren berechnete. Willst eed hatte nämlich im Jahre 1834, oder etwas früher Röhren von 3 , 5 und 18 Zoll engl. Durchmesser, d. i. 76, 127 und 458 m m. Diam. mit 2/g , 1/2 und 2/4 Zoll engl. Wanddicke, das ist 9,5 12,7 und 19 mm. gießen lassen und selbe einem Wasserdrücke von 733 Fuß (22 Atmosphären) ausgesetzt, ohne daß die Rohre barsten. Hieraus berechnete Hagen für preuß. Zollmaß die Formel ö ^ 0,013 ä -j- 0 , 4 i" welche (reducirt auf Millimeter) lautet ö — 0,013 ä -s- 10,72 mm. Berechnet man aber nach dieser Formel für die drei Durchmesser . . . . . ä— 76 127 458 die Wanddicke. . . 6— 11,7 12,37 16,67 so ergeben sich für die kleinsten und größeren Röhren beträchtliche Differenzen gegen die Di- wensionen von Wicksteed . . s'/- 12,7 19 während man ganz entsprechende Resultate erhalten würde, wenn man . ^ , . ' ö — 0,02 ä -s- 10, annimmt, denn dann wird.6— 11,52 12,54 7 9,16. Es ist somit der Nachweis geliefert, daß auch die Wicksteed-Ha- gen 'sche Formel nicht in Uebereinstimmung mit jenen Erfahrungsresultaten ist, die dem Verfasser derselben bekannt waren. Diese Thatsache, daß drei berühmte Hydrauliker Formeln für die Berechnung der Wandstärken der Röhren aufstellen, die mit den Erfahrungsresultaten der damaligen Zeit, welche ihnen, wie es Jeder ausdrücklich erwähnt, wohl bekannt sind, nicht übereinstimmen, sondern regelmäßig schwächere Wandungen ergeben, ist so auffallend, daß man sich wohl veranlaßt fühlt, der Ursache nachzuforschen. Sie liegt einfach in dem Umstande, daß jeder dieser Männer erkannt hat, daß die vor oder zu seiner Zeit in der i) Hagen, Handbuch der Wasserbaukunst. Königsberg 1841, Bd. I. S. 316. 14 Praxis angewendeten Fleischstärken übertrieben stark sind, und daß jeder dieser Männer den Beruf in sich gefühlt hat, diesem Mißbrauche entgegenzutreten. Hören wir, wie sie sich selbst in dieser Beziehung aussprechen. Geniey macht (in ß 299 seines Werkes) darauf aufmerksam, daß die Gießer alle horizontal formen, obwohl es besser wäre, die Röhren vertical zu gießen, und constatirt, daß man kaum mehr als 2/3 der von ihnen gelieferten Röhren bei der Probe brauchbar finde, d' Aubuisson erzählt (H 180), daß die Hüttenleute in ihrem Interesse eine Regel aufgestellt hatten, wor- nach man die Wanddicke der Röhren für jeden Zoll ihres Durchmessers um eine Linie verstärken solle, und darauf hielten, die Röhren kurz, weit und dick zu machen. Am allerdeutlichsten aber spricht sich in dieser Beziehung Hagen aus, und die Stelle ist so charakteristisch, daß wir sie ihrem vollen Wortlaute nach anführen wollen. Hagen sagt S. 316: „In früherer Zeit hielt man es für unmöglich, „die Wandstärken geringer als 1 Zoll anzunehmen und dabei gab man den „einzelnen Röhren nur die Länge von 3 Fuß; indem die Lieferung der „Röhren aber nach dem Gewichte geschah, so lag es im Interesse der Hütten- „besitzer, eine Veränderung der Wandstärken als ganz unausführbar darzu- „stellen. Die Concurrenz allein würde wahrscheinlich nicht so bald eine „solche Vervollkommnung des Gusses, wie wirklich eingetreten ist, erzielt „haben, wenn man nicht das Interesse der Hüttenbesitzer hiermit in Verbindung gebracht hätte, nämlich man fing in England an, die Lieferung „von Gußröhren in Entreprise zu geben, ohne irgend eine bestimmte Wandstärke, noch ein bestimmtes Gewicht festzustellen. Es wurde ausbedungen, „daß die Röhren regelmäßig geformt und von einer gewissen Weite sein „sollten, besonders aber wurde die Bedingung festgestellt, daß sie auf einen „bestimmten Druck, und zwar gemeinhin auf 10 Atmosphären, geprüft werden sollten. Die Bezahlung geschah nur nach der Länge des gelieferten „Röhrenstranges. Durch dieses Verfahren wurden die Hüttenbesitzer in „ihrem eigenen Interesse dahin geführt, einen recht feinen und dabei fehlerfreien Guß herzustellen, und da die Concurrenz zwischen den verschiedenen „Hüttenbesitzern den Preis bald in demselben Maße herabdrückte, wie das „Gewicht der Röhren vermindert war, so hatten die Anlagekosten für gußeiserne Röhrenleitungen sich bald auf die Hälfte und den dritten Theil „des früheren Betrages vermindert, wozu noch kam, daß die Hüttenbesitzer „sich auch bemühen mußten, die einzelnen Röhrenstücke recht lang zu machen, „denn die Ränder und sonstigen Vorrichtungen wurden gar nicht besonders „bezahlt. Die Röhren hatten hierdurch aber keineswegs an Güte verloren, 15 „vielmehr durch die Einführung des Verfahrens, daß jedes einzelne Rohr „mit der hydraulischen Presse geprüft wurde, wesentlich gewonnen." Diese Bemühungen der Männer der Wissenschaft hatten allmälig, wenn auch zunächst nur in Frankreich, den gewünschten Erfolg. Die Pariser Röhren wurden, wie uns eine nachfolgende Tabelle zeigen wird, von Jahrzehent zu Jahrzehent mit schwächern Wanddicken angefertigt und dieses Beispiel wurde in vielen anderen Städten Frankreichs nachgeahmt. Wir wollen nunmehr auch die Formeln, welche später aufgestellt wurden, besprechen und werden den Nachweis liefern, daß dieselbe oben besprochene Tendenz auch bei diesen zum Ausdruck kam. Geniey und d'Aubuisson hatten, wie schon erwähnt wurde, sich auf die sehr mangelhaften Erfahrungsresultate über die Festigkeit des Gußeisens, welche zu ihrer Zeit Vorlagen, gestützt und eben deshalb zu allerlei Willkürlichkeiten ihre Zuflucht nehmen müssen. Morin i) war in dieser Beziehung weit besser daran, als er (beiläufig ein Jahrzehent später) seine Formel aufstellte. Er bildete sie ebenfalls nach der allgemeinen Gleichung S 2 1 , 10330 n ä I 2 ^ -^- 6 , indein er für k als zulässige Inanspruchnahme den 6. Theil der absoluten Festigkeit des Gußeisens mit 2,i? Kilogr. pr. Quadratmillimeter substituirte und den Werth der Constanten l! mit Z^ram. annahm. Hierdurch entstand die bekannte Formel ö — 0,00238 n ä -j- 8,5 welche Redtenbacher, Weisbach und viele Andere adoptirt haben. Die Wandstärke der pariser Röhren, welche eine Zeit lang nach dieser Formel angefertigt wurden, sind bereits beträchtlich schwächer, als jene, die zu Geniey's Zeit in Gebrauch waren. Aber Morin hatte (1843)^ als Basis seiner Berechnung, jenen Festigkeitscoöfficienten genommen, der, wie er selbst ausdrücklich bemerkt (S. 354), für das allerschwächste Gußeisen und für horizontalen Guß gilt. Es war daher sehr begreiflich, daß Du- puit, der Jahrelang die Pariser Wasserleitungen administrirte, die Röhren, zur Erweiterung des Röhrennetzes, welche er vertical und gewiß nicht aus dem Eisen der schwächsten Qualität gießen ließ, nicht mit so starken Wandstärken versah, als dies nach der Morin'schen Formel der Fall gewesen wäre. D upui t machte die Röhren schwächer, und zwar mit denjenigen Wandstärken, welche sich aus der von ihm aufgestellten Formel 1) Morin, ^.iäe memoire üe meenni^ue pr^iyue. Paris 1843. - 16 F 0,0016 nä -s- 8 ergeben. Diese Formel, welcher eine Inanspruchnahme des Materials mit 3 Kilogr. pr. Quadratmillimeter zu Grunde liegt, hat auch Morin *) sofort nicht nur (1858) acceptirt, sondern er ist wieder einen Schritt weiter gegangen und hat^) (1862) für verticalen Guß mit Eisen von sehr guter Beschaffenheit die Berechnung der Wandstärken nach der Formel ö — 0,001033 ä n -j- 7 für zulässig erklärt. Morin motivirt (S. 99) diese weitere Reduction des Coäfficienten des ersten Gliedes und der Constanten theils mit der Vervollkommnung der Fabrikation in den Gießereien, theils mit dem Umstande, daß man nachgerade bereits gelernt habe, wie eine Wasserleitung einzurichten sei, um die heftigen Stöße zu vermeiden. Das Resultat dieser Bemühungen in Frankreich, resp. der fortwährenden Verringerung der Wandstärken, ergiebt sich in übersichtlicher Weise aus der nachfolgenden Tabelle, in der die Dimensionen der Rohrwandungen der Pariser Röhren zu verschiedenen Zeiten zusammengestellt sind. Tabelle III. Wandstärken der Pariser Wasserleitungsröhren zu verschiedenen Zeiten. Durchmesser der Röhren in Millimeter . 54 8i 108 IZ 5 162 190 216 250 ZOO 820 bis 325 850 400 500 600 Wandstärken der Röhren in Millimeter Geniey ca. 1829 ») io ,5 n,8 12,8 14,0 i 5 ,0 — 16,0 17,0 — 18 — — — Morin „ 1843 4 ) — io,4 II,I n ,7 12,Z — iZ,6 14.5 — 16,1 — — — — Dupuit „ 1854 ») — 9,5 10,0 10,0 10,5 11,0 n ,5 12,0 'Z,o 18,5 14,0 - 4,5 16,0 18,0 Weitere Berechnungen nach empirischen Formeln. Das Endergebniß aller dieser Studien und Forschungen über die Entstehung der verschiedenen Formeln zur Berechnung der Rohrwandstärken war 1 ) Morin, Arthur, I-e^ons de ineonni^ns prntigue, H^drnuligue. Paris 1858. 2 ) ,7 77 UssislLnes des mntöriaux. karis 1862. 3) Nach Angabe von Geniey, S. 176, H 295. 4) ,, „ „ Morin, Resistance des materiaux. S. 94 . 5) „ 7 , „ Dupuit, 168 eaux de Raris. 17 ' 6 oo 18,0 für mich Mar in mehrfacher Beziehung sehr interessant, aber durchaus nicht geeignet,- ein besonderes Vertrauen zu einer oder der andern Formel zu erwecken? Sie haben alle zusammen den großen Fehler der Undurchsichtigkeit? es ist nicht möglich, aus denselben die Inanspruchnahme des Materials ^zu ersehen und weil man dies nicht kann, ist es nur schwer möglich, zu beurtheilen, ob die Suppositionen, welche man in sie hineingelegt hat, angemessen sind. So war es z. B. sicherlich fehlerhaft, in die allgemeine Formel von Dupuit für Ii den doppelten esfectiven Druck zu substituiren, weil diese Annahme sich allenfalls bei den andern Formeln damit motiviren läßt, ein Aequivalent für die hydraulischen Stöße zu bieten, aber nicht bei dieser, welche in dieser Beziehung durch das Glied 0,012 8 il ohnedies schon vorgesorgt hat. Auch bei der Morin-Redtenbacher'schen Formel ist die Annahme n — dem Probedruck zu setzen, wenn man diesen doppelt so hoch wie den esfectiven Maximaldruck annimmt, jedenfalls übertrieben, denn der Coöfficient des ersten Gliedes 0,00233 basirt 1) auf der Voraussetzung eines Eisens von sehr geringer Festigkeit; 2) auf der Voraussetzung, daß dieses Eisen nur mit dem 6. Theile seiner Bruchfestigkeit in Anspruch genommen werde; 3) auf der Voraussetzung eines horizontalen Gusses. Ich versuchte deshalb die Anwendung der beiden Formeln unter der Annahme des esfectiven Druckes von 8 resp. 6 Atmosphären, und berechnete unter derselben Voraussetzung auch die Wanddicken nach Trautwine') welcher von der Barlow'schen Formel . — 6 2 (k — x) ausgeht, t — .5000 Pfd. engl. pr. 1 Hj" engl, annimmt und mit Rücksicht auf alle Gefahren beim Transport und Verlegen, so wie auf die Ungleichheiten des Gusses und auf das Verrosten eine Constante von 1/2 Zoll engl, für alle Röhren bis 12" 5/ 2s)" 3/ ^0" „ /4 „ „ ,, „ „ ,, hinzugiebt. Reducirt auf Millimeter erhält man folgende Formeln: Für die Röhren von 3" (79 mm.) bis 11" (290 mm.) 6 — 0,0113 ck 12,7 „ „ „ „ 12" (316mm.) „ 28" (737mm.) ck — 0,0113 ä-s-15,9 „ „ „ „ 30"(790min.) „ 36" (948mm.) ö — O,0087 ll -s- 19,1 Die nachstehende Tabelle giebt die Resultate dieser drei Berechnungen. 1 ) Siehe: 6ivit LuZeiwer anä ^rebitsets jourrml 1853. S. 87. Wertheim, Wiener Wasserleitung. ' 2 — 18 — Tabelle IV. Durchmesser der Röhren Redtenbacher Dupuit allg. Formel Trautwine Zoll w/w -n/m Linien Linien Linien 3 79 10,0 4,5 10,0 4,5 i3'6 6,2 4 ioZ 10,5 4,8 10,7 4,8 i3'9 6,4 5 IZ2 11,0 5,0 n,4 5,2 14,2 6,5 6 iZ8 H'5 5,2 12,0 5,4 i4,5 6,6 7 184 12,0 5.5 12,7 5,8 14,8 6,7 8 211 12,5 5,7 13'4 6,1 i5,i 6,9 9 2Z7 13,0 5,9 14,1 6,4 15,4 7,0 10 26z 13,5 6,1 14,7 6,7 i5,7 7,1 11 290 14,0 6,4 15,4 7,0 16,0 7,3 12 316 14,5 6,6 16,1 7,3 19,5 8,9 14 Z69 15,5 7,0 17,4 7,8 20,0 9,1 15 395 16,0 7,3 18,1 8,3 20,4 9,3 16 421 16,5 7,5 18,8 8,6 20,6 9,4 20 527 18,5 8,4 21,5 9,8 21,8 9,9 24 632 20,5 9,3 24,2 11,0 23,0 10,5 25 658 21,0 9,6 24,8 11,3 23,3 10,6 26 685 21,5 9,8 25,5 11,6 23,6 10,8 28 737 22,5 10,2 26,9 12,3 24,2 11,0 30 790 19,8 9,0 25,7 11,7 26,0 11,8 33 869 20,9 9,5 27,5 12,5 26,7 12,1 36 948 22,o 10,0 29,2 13,3 27,3 12,4 Durch diese und viele ähnliche Berechnungen, welche ich unter den mannigfaltigsten Voraussetzungen durchgeführt habe, deren Wiedergabe Zeit und Raum allzusehr in Anspruch nehmen würde und weiter doch keinen Werth hätte, bin ich zur Ueberzeugung gelangt, daß alle diese empirischen Formeln keinen sichern Anhaltspunkt zu Bestimmung der Wanddicken gewähren, weil die Voraussetzungen, aus denen sie aufgebaut, zu unsicher, die Annahmen, welche man zur Durchführung der Rechnung mit denselben machen muß, zu willkürlich sind. Erfahrungsresultate. Ganz zu demselben Ergebniß bin ich leider bei der Sammlung und Zusammenstellung der Erfahrungsresultate gelangt, denn die Wanddicken der ausgeführten Wasserleitungen in aller Herren Länder zeigen wo möglich noch größere Differenzen, speziell für die großen Rohrdurchmesser, als die Rechnung nach empirischen Formeln ergiebt. Die bereits bekannte historische Studie hatte mir einen Theil der diesbezüglichen Daten auch aus der neueren Zeit geliefert. Die Wasserleitungen von Paris, Dijon, Lyon, 19 Brüssel, New-Hork, Philadelphia u. s. w- lieferten mir, wenn ich auch von manchen Städten nur die Wanddicke für einzelne Durchmesser oder nur das Gewicht der Röhren besaß, einen weiteren Beitrag hierzu. Die Wanddicken der Röhren in Paris, wie sie von Jahrzehent zu Jahrzehent schwächer gemacht wurden, sind bereits oben in einer Tabelle mitgetheilt, aber die Dimensionen der letzten Reihe daselbst, wie sie zu Dupuit's Zeiten gemacht worden, haben seitdem wieder eine Verringerung erfahren. Den Anlaß hierzu bot die Ausschreibung der Arbeiten für das Röhrennetz der Dhuis-Wasserleitung im Jahre 1864. ^ Während die alten Pariser Mufsenröhren von 250 mm. Durchmesser und 2 ,so m. Baulänge, die 12 mm. Wandstärke haben, 215 Kilos wogen, wiegen die neuen Röhren von gleichem Durchmesser, aber von 3 m. Baulänge, nur 240 Kilogr. Da die Muffe eines solchen Rohres, nach Dupuit's Angabe, 35 Kilogr. wiegt, so läßt sich leicht berechnen, daß die neuen Röhren nur 11 mm. Wanddicke haben. Die Röhren in Paris sind bekanntlich einem sehr geringen Drucke ausgesetzt, aber Röhren von 80 bis 850 mm. Durchmesser, von ganz derselben Wandstärke, sind für die Vertheilung des Wassers in Madrid in Anwendung, und daselbst in den tiefsten Theilen der Stadt einem Drucke von 6 bis 6^2 Atmosphären ausgesetzt. Während aber die größten Röhren in der Stadt Madrid 850 mm. Durchmesser und 22 mm. Wandstärke haben, sind bei der Zuleitung des Wassers zum Reservoir Röhren von 920 mm. Durchmesser, welche nur 18 mm. Wandstärke haben, eingebaut und diese Röhren functioniren unter einem Drucke, der bis zu 60 m. geht, seit dem 24. Juni des Jahres 1858. Wir haben hier ein Beispiel von sehr dünnen Rohrwänden, die in einer französischen Gießerei (Lir^nss LnmbonrA et Oomx. ä l'on.rolmm- dnnlt et ä ll'orteroü) im Jahre 1852 erzeugt wurden; die englischen und amerikanischen Gießereien bieten uns Beispiele von sehr starken Röhren beiläufig desselben Durchmessers. So sind die 36" Hauptröhren der Lrooü- ^ntsr vorks 28 bis 38 mm. stark ^), obwohl die Druckhöhe 1) Siehe: Oi8tribution äs8 snux äs soures. vstnit sstimatik äs8 travnux a sxseutsr pour l'stabllsssmsM äs8 rsssrvoirs st äs8 soaämtsZ äs äwtribution. Paris 1864. 2) Briefliche Mittheilung der Direction der Madrider Wasserwerke. 3) Rsxort iiiaäs äolm 8 Itoäss. äournal ok tüs lü'aiiülm Io8titnts. Band 71, Jahr 1861. 2 20 dieser Wasserwerke nur 160 bis 190 Fuß beträgt.*) In New-Hork existiren 16zöllige Röhren, die Zoll engl.) 19 mm. Wanddicke haben, andererseits ist daselbst im Jahre 1855 ein 30zölliger Röhrenstrang gelegt worden, dessen einzelne Röhren, bei 9^ Baulänge, durchschnittlich nur 3088 Pfd. engl, wogen, somit höchstens 22 bis 23 mm. Wandstärke haben können. Schon die angeführten Beispiele würden genügen, um die oben ausgesprochene Behauptung zu bestätigen, daß auch die ausgeführten Wasserleitungen, bezüglich der Wanddicke der Röhren, keine sicheren Anhaltspunkte bieten. Noch mehr wird dies durch die tabellarische Zusammenstellung (siehe die eingeheftete Tabelle V.) der Wandstärken von 22 verschiedenen Wasserleitungen ersichtlich gemacht, welche fast durchwegs auf Mittheilungen der respectiven Verwaltungen beruhen. ^) Ergebniß der bisherigen Studien. Daß die Zeit der Anfertigung der Röhren von großem Einfluß auf ihre Wanddicke gewesen sei, haben wir aus den historischen Studien gesehen. Die Reflexion ergiebt, daß die Verwendung der Röhren, die Druckhöhe der Wasserleitung bei Bestimmung der Wandstärken gebührend in Betracht gezogen werden müsse, ebenso der Ort der Anfertigung, weil die verschiedenen Gießereien verschiedene Eisensorten verwenden von ungleicher Festigkeit, Gießbarkeit u. s. w. Aber wie ist es zu erklären, daß in den Gießereien d eines Landes, ja sogar in derselben Gießerei, zu derselben Zeit Wasserleitungsröhren für nahezu gleiche Reservoirhöhen, mit ganz verschiedenen Wandstärken hergestellt werden, wie dies namentlich in englischen Gießereien häufig der Fall ist? Der Ingenieur wird sich vergeblich bemühen, dafür technische Erklärungsgründe zu finden; denn es sind nur geschäftliche Motive, die einem solchen Vorgehen zu Grunde liegen. Wenn es sein kann, das heißt, wenn es bezahlt wird, macht jede Gießerei die Röhren so dick als möglich; wenn es sein muß, das heißt, wenn sie auf eine andere Art und Weise kein Geschäft machen kann, macht sie sie, vorausgesetzt, daß sie die erforderlichen Einrich- 1) Hughes, Samuel, trentise ou etc. London 1859. S. 206. 2) Der größte Theil dieser Mittheilungen datirt vom Jahre 1871 und wurde anläßlich des ausgebrochenen Streites über die Wandstärke der Wiener Röhren eingeholt. Tabelle V. (Zu Seite 20 .) Zusammenstellung der Röhrendurchmesser und Wandstärken verschiedener Wasserwerke Röhrendurchmesser Zollmaß II Millimeter ' Basel Berlin Bern Braunschweig Brüssel, ältere Leitung Brüssel, neuere Leitung rZ § Düsseldorf I Frankfurt a. M., I alte Leitung Frankfurt a. M., neue Quellwasserleitung Hamburg Leipzig 2 2 -^ ß Magdeburg ! I K Stettin Stuttgart ^ Wiesbaden. , Vien. Kais. Ferd. Wasserleitung Zürich Jahr der Erbauung . . . 1865/66 1854/55 1868. 1862/63 1854/55 1869/70 1870 1852 1869/70 1856/58 1871/72 1848 1864/65 1856 1858- 1866 1857/58 1868/70 1864/65 1861 1869/70 1840 1867/70 Maximal-Druckhöhe, Atm. 8'/-2 4V, 7—12 4 7- -8 3—4 4 2'/2 3'/2 10-13 4 4,7 4 6-6V2 6 5 5 V- 6V2 6—7 4 3 ditto bei Feuer . . . 5 6 6 '/- 8,5 9 Wandstärken in Millimetern. 10.0 7 00-702 70Z-Io8 7 7.0 120 727 —7Z7 IZ2—7ZZ 12.7 742 lZO-152 756—158 l 6 o— 162 10.2 > 178—180 185—784 77.7 70.2 189—790 20Y —27 7 2Z5—257 t 250—254 9—10 ! 261 — 26 Z 280—285 10—12 Z74—Z75 0^0 35o 556—560 366—569 12-14 578—581 3Y2 400 406 479—425 14-16 < 16-18 / 450-456 s 471—472 — 20 I 500 18-20 1 508 520 525 21 tungen besitzt, so dünn, daß sie auch in dieser Beziehung mit allen andern Ländern concurriren kann, wie wir dies in einem flagranten Falle an den Röhren der Madrider Wasserleitung sehen, von denen der größte Theil in Glasgow gegossen wurde. Auf Grundlage aller dieser Resultate der Praxis hat sich in mir die Ueberzeugung Bahn gebrochen, daß nicht die Wasserleitungsröhren mit den größten Wanddicken oder mit den Durchschnittsdimensionen, sondern jene mit den schwächsten Dimensionen, die überhaupt ausgeführt werden, und sich in der Praxis bewähren, die Basis für ein rationelles Vorgehen bei der Bestimmung der Wanddicken bieten. Als Endergebniß aller meiner Studien über die besprochenen For-- me ln zur Berechnung der Wandstärke hatte ich andererseits, wie bereits oben erwähnt, die Ueberzeugung gewonnen, daß sie alle miteinander nur einen geringen Werth haben, weil sie keine klare Einsicht gestatten, bis zu welchem Maße das Material beim künftigen Betriebe und bei den Proben in Anspruch genommen sei. Die Ursachen hiervon bei den älteren Formeln sind schon zur Genüge besprochen worden, aber auch die neueren empirischen Formeln, welche mit Benützung von ganz zuverlässigen Festigkeitscosfficienten gebildet wurden, leiden an demselben Fehler, weil sie alle ein constantes Glied haben, dessen Einfluß, bei den verschiedenen Durchmessern, abzuschätzen geradezu unmöglich ist. In dieser Nothlage richtete ich mein Augenmerk auf die rein wissenschaftlichen Berechnungsmethoden, von welchen ich mich bisher gänzlich fern gehalten hatte. Unter den überhaupt vorhandenen rationellen Formeln über die Wanddicke cylindrischer Gefäße, welche einem im Innern derselben wirkenden Drucke ausgesetzt sind, schien mir die Lams'sche Formel die geeignetste zu sein. Scheffler i) hat dieselbe mit der alten, in dieser Schrift bereits mehrfach citirten Grundformel aller empirischen Formeln, ferner mit den Formeln von Brix und Barlow, verglichen und ist zu dem Ergebnisse gelangt, daß die Lamö'sche Formel die rationellste sei, und auch Reuleaux^) hat in der 3. Auflage seines Constructeurs diese Formel als „die zuverlässigste, das wahrscheinliche Verhalten der Stofftheilchen am genauesten ausdrückende Berechnungsmethode bezeichnet". 1) Scheffler, vr. Hermann, Die Elasticitätsverhältnisse der Röhren, welche einem hydrostatischen Drucke ausgesetzt sind, insbesondere die Bestimmung der Wanddicke derselben. Wiesbaden 1859 . 2) Reuleaux, Der Constructeur. Braunschweig 1868 . 22 Rechnungen mit der L am «'scheu Formel. Die Lame'sche Formel lautet: ä 2 —xo-j-2x>i u wo ö — die Wanddicke, ä — den inneren Durchmesser, I — die absolute Festigkeit des Materials, n — den Sicherheits Coefficient, po — den innern Druck gegen die Röhrenwand im Kilo pr. 1 xi — den äußern Druck gegen die Röhrenwand bedeutet. Tabelle VI. k 1000 1100 1200 1300 n 10 8 8 10 Röhren- I Durchmesser Berechnete Wandstärke der Röhren Zoll m/m Lin. Lin. . n/m Lin. Lin. 3 79 2,9 1,4 2,12 0,96 1,94 0,9 2,23 1,00 4 105 3,9 1,8 2,81 1,27 2,57 1,2 2,97 1,35 5 1Z2 4,9 2,3 3,53 1,61 3,23 1.5 3,73 1,71 6 158 5,8 2,7 4,23 1,93 3,87 1,7 4,47 2,04 7 184 6,8 3,1 4,93 2,24 4,5i 2,0 5,2i 2,3 8 211 7,8 3,6 6,05 2,75 5,17 2,3 5,97 2,7 9 237 I 8,8 4,0 6,35 2,89 5,81 2,6 6,71 3,0 10 263 9,8 4,5 7,o5 3,42 6,44 2.9 7,44 3,4 11 290 10,7 4,9 7,77 3,54 7,io 3,2 8,21 3,7 12 316 n,7 5,3 8,65 3,93 7,74 3,5 8,94 4,0 14 369 i3,7 6,2 9,89 4,51 9,04 4.1 1044 4,7 15 395 14,6 6,6 io,58 4,82 9,67 4,4 11,18 5,1 16 421 15,6 7,1 11,28 5,01 10,31 4,7 11,91 5,4 20 527 19,5 8,9 14,12 6,42 12,91 5,9 i4,9i 6,8 24 632 ! 23,4 10,6 i6,94 7,71 15,48 7,1 17,88 8,1 25 658 24,4 11,1 17,63 8,03 16,12 7,3 18,62 8,5 26 685 25,4 11,5 18,36 8,35 16,78 7,6 19,38 8,8 28 737 27,3 12,4 19,75 8,99 18,06 8.2 20,85 9,5 30 790 20,7 9,4 i5,oi 6,87 13,75 6,3 15,88 7,2 33 869 22,7 10,3 16,61 7,55 15,12 6,9 17,46 7,9 36 948 ^ 24,8 11,2 18,oi 8,19 16,50 7,5 19,05 8,6 Ich machte zunächst für n und k mehrere willkürliche Annahmen und berechnete, unter der Voraussetzung eines inneren Druckes von 8 resp. 6 Atmosphären, die entsprechenden Wanddicken. Die Resultate dieser Berechnung sind in der vorstehenden Tabelle wiedergegeben. Da aber die so berechneten Wanddicken, abgesehen davon, daß sie für die kleinen Durchmesser unausführbar waren, für die größeren Durchmesser je nach den für k und i» angenommenen Werthen ebenfalls sehr verschieden ausfielen, so handelte es sich zunächst darum, diese Größen zweckmäßig anzunehmen, und dann — unter allen Umständen ausführbare Dimensionen zu erhalten. Für die Bestimmung des anzunehmenden Werthes von » lag es nahe, in der Weise vorzugehen, daß man für ausgeführte Röhren, die sich in der Praxis bewährt hatten, mit Hülfe der Lame'scheu Formel das n berechnete. Bezeichnet man in dieser Formel so ergiebt sich als Werth für n — 1 (a2 — i) ^ ko ^ 1) — 2 Ä? pz. Nach dieser Formel habe ich nun die Inanspruchnahme einer großen Anzahl von ausgeführten Röhren berechnet, wobei ich in jedem einzelnen Falle mich bemühte, den wahrscheinlichsten Werth für k zu benützen. Hierbei haben sich als Werthe von » für die kleinen Durchmesser, und bei geringen Druckhöhen Zahlen zwischen 400 und 100, für große Durchmesser bei geringem Druck zwischen 100 und 50, und endlich für große Röhren und große Druckhöhen Werthe von 20 bis 10, ja selbst bis 8 ergeben. Die Thatsache, daß die allerschwächsten Röhren, welche erfahrungsgemäß den Anforderungen, die an sie gestellt werden, genügen, hierbei nur mit dem 10. Theile ihrer Festigkeit in Anspruch genommen sind, mithin durchaus nicht an der äußersten Grenze ihrer Haltbarkeit stehen, war maßgebend für mein weiteres Vorgehen. Eine lOfache Sicherheit des Materials wird allenthalben im Maschinenbau und bei Bauconstructionen, wenn es sich um die Anwendung von Metallen handelt, vollständig genügend befunden und angewendet, ja man geht sogar häufig noch unter dieses Maß hinab. Morin H sagt in seiner Lehre von der Festigkeit der Materialien, man könne die Metalle bis auf s/g ihrer Bruchfestigkeit permanent belasten. 1) Morin, Res^tanee Ü68 inntörianx, 1862. S. 129, 130. 24 Weisbach') stimmt mit Morin in dieser Beziehung vollständig überein. Reuleaux 2 ) ^bt, als zulässige Materialspannung für Gußeisen, 4—5 Mo pr. Quadratmillimeter an, d. i. '/z ihrer absoluten Festigkeit. Redtenbacher erklärte es für zulässig, Metalle bis zum 5. Theile ihrer Festigkeit in Anspruch zu nehmen. Love 3) nimmt den Sicherheitsgrad speciell für Wasserleitungsröhren mit 3 bis 6 an. Indessen darf man nicht außer Acht lassen, daß in unserem speciellen Falle zwei Motive dafür sprechen, den Sicherheitsgrad nicht allzu gering anzunehmen. Einmal ist Gußeisen kein so homogenes Material, wie andere Metalle, und dann müssen Wasserleitungsröhren genügend stark sein, um nicht blos den statischen Pressungen, die auf die Rohrwände wirken, sondern auch den hydraulischen Wirkungen, die sich nie ganz vermeiden lassen, Widerstand zu leisten. Aus diesen Gründen schien mir eine beiläufig lOfache Sicherheit zweckentsprechend zu sein. Ein weiteres Moment, welches vor Beginn der Rechnung in Betracht gezogen werden mußte, war die voraussichtliche Zugfestigkeit des Materials, aus welchem die Röhren angefertigt werden sollten. Wäre von vornherein eine bestimmte Gießerei zur Anfertigung der Wiener Wasserleitungsröhren berufen gewesen, so würde selbstverständlich die Festigkeit des Eisens dieser Gießerei allein maßgebend gewesen sein, und wenn diese Festigkeit nicht bekannt gewesen wäre, so würde es die Wichtigkeit des Gegenstandes erheischt haben, dieselbe durch Versuche zu ermitteln. Das war nun nicht der Fall, und konnte nicht der Fall sein, weil man von vornherein die Absicht hatte, der Concurrenz freien Spielraum zu gewähren. Aber trotz dieser Absicht durfte man mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit annehmen, daß die gesammte Lieferung vom Julande gedeckt, somit vorzugsweise österreichisches Eisen zur Verwendung kommen werde. Zur Begründung der Richtigkeit dieser Annahme ist es nothwendig, die Zeit, zu welcher das Project verfaßt wurde (1865) und den damaligen Zustand der österreichischen Eisenindustrie in Erinnerung zu bringen. Sämmtliche Eisenwerke hatten damals sehr weuig zu thun und lechzten nach 1) Weisbach, Ingenieur- und Maschinenmechanik, 1845, S. 197. 2) Reuleaux, Constructionslehre für den Maschinenbau, 1862, S. 833. 3) Love, Oes äiverses resistanees et untres xroprietes cke 1u tonte ete. Paris 1859. 25 Bestellungen, um mindestens einen Theil ihrer Oefen im Gang erhalten zu können. Ein indirecter Beweis dafür sind die außerordentlich gedrückten Preise des Marktes zu jener Zeit*), ein directer Beweis wurde durch die wiederholten Anfragen vieler Eisenwerke geliefert, ob sie nicht bald eine Röhrenbestellung zu erwarten hätten. Mehrere Gießereien sprachen sogar die Absicht aus, auch ohne Bestellung und ohne Preisvereinbarung Röhren in Vorrath zu gießen, und baten dringend um Zeichnungen zur Anfertigung der Modelle. Wir werden später Gelegenheit haben, auf diesen Umstand zurückzukommen und einige dieser Offerten mitzutheilen. Bei dieser Sachlage handelte es sich darum, über die absolute Festigkeit des Gußeisens überhaupt, insbesondere aber über jene des österreichischen Materials, positive Daten zu erhalten. Das war aber weit schwieriger, als man hätte denken sollen. Die Gießereien waren nicht im Stande, darüber verläßliche Auskunft, zu geben, und die Literatur erwies sich als äußerst lückenhaft. So zahlreich derartige Untersuchungen über Schmiedeeisen und Stahl angestellt worden sind, so eingehend die relative Festigkeit der Metalle geprüft worden war, so mangelhaft waren die Untersuchungen über absolute Festigkeit des Gußeisens von jeher gepflogen worden. Dieser Vorwurf trifft nicht die österreichischen Eisenwerke allein, denn dieselbe That- sache wiederholt sich in allen Ländern. Ich habe mich bemüht, alles diesbezügliche Material zu sammeln, und stelle die Hauptergebnisse meiner Studien nachfolgend zusammen. Aeltere Versuche mit Gußeisensorten von Brown und Neunte ^ haben die absolute Festigkeit derselben mit 1144, 1279 und 1305 Kilogr. ergeben, wobei zu bemerken, daß letztere Zahl sich auf vertical gegossenes Eisen bezieht. Burg 3) giebt als Mittelwerth einer Anzahl österreichischer Eisensorten 15693 Wien. Pfd. pr. 1>^j" 1266 Kilogr. pr. 6. und speziell für Mariazeller Kanoneneisen, aus dem Hohofen gegossen, noch viel höhere Werthe. 1) So wurden beispielsweise die 15- und 20zölligen Rohre für die Wiener Ringstraßenwasserleitung loco Depotplatz um 5 Fl. 32 Kr. östr. W. pr- Wiener Centner geliefert. 2) Peter Barlow, ^ trontiso on tbe strenZtü ok tiwbor, enst iron etc. London 1837. 3) Jahrbücher des k- k. polytechnischen Institutes in Wien, 1837, Bd. 19, S. 41. Flach at *) nimmt für Roheisen der besten Qualität 1200 Kilo als Bruchgrenze für Zugbelastung an, und sagt, man solle dasselbe keiner höheren constanten Spannung, als 300 Kilogr. pr. ^0., aussetzen. Morin2) giebt die durchschnittliche Festigkeit des französischen Gußeisens, gestützt auf ältere und neuere Untersuchungen, mit 1564 Kilos pr. 1 an und beruft sich auf Hodgkinson, daß die durchschnittliche Zugfestigkeit verschiedener englischer Eisensorten nur 1123 Kilos pr. 1 betrage. An einer andern Stelle seines Werkes (S. 130) giebt Morin den zulässigen Durchschnittswerth der Bruchbelastung für das stärkste vertical gegossene Eisen mit 1350 K. „ „ schwächste horizontal gegossene Eisen mit 1250 K. an. Weisbach 2 ) erklärt den Durchschnittswerth von k — 1900 alten preuß. Pfd. pr. 1 s^Zoll — 1298 Kilogr. pr. 1 ^6. als zulässig. Love hat sich eingehend mit der Zerreißungsfähigkeit der Metalle beschäftigt, und eine große Anzahl von Erfahrungen über die Festigkeit französischer Eisensorten gesammelt. Er giebt, als Mittelwerthe der Gußeisensorten von Marquis und Besse g es, 1800 bis 1832, von Mazieres und Comentry 1446, von Landes 1342 bis 1555 Kilogr. pr. an, und macht darauf aufmerksam, wie großen Einfluß die Dimension der Versuchsstäbe auf den Festigkeits- Coöfsicienten habe. Er führt ein specielles Beispiel an, in welchem bei einer und derselben Eisensorte der Zugsestigkeits-Coöfficient zwischen 1400 und 2000 Kilogr. variirt, je nach dem stärkeren oder schwächeren Querschnitt der Versuchsstäbe. Eardly-Wilmot 5) hat eine Reihe von Versuchen'veröffentlicht, welche- die englische Regierung im Arsenal von Woolwich mit 850 verschiedenen Proben englischen Gußeisens angestellt hat. Als Mittelwerth von 51 Proben wird die absolute Festigkeit des englischen Gußeisens mit 23357 Pfd. pr. 1 — 1635 Kilogr. pr. 1 angegeben. Stellt man alle diese Angaben zusammen und berücksichtigt noch viele andere einzelne zerstreute Notizen in den Journalen, so gelangt man bei- 1) Flachat, Barrault Petie't, Iraitö äs 1a kabrieatior/äu 1er. Paris 1842. S. 71. 2) Morin, H68i8tane6 Ü68 matöriaux. Paris 1862. S- 88. 3) Weisbach, Ingenieur u. Maschinenmechanik. Braunschweig 1845.'S. 197. 4) Love, H., 068 äiver868 r68i8tan668 6t autr68 xroxri6t68 Ü6 la 1ont6 6te. Paris 1859. Siehe auch polyt. Centralblatt 1860. 5) N6eüani68 NaZamn bi. 8. Bd. 2, S. 162, Jahrg. 1859. — 27 — läufig zu demselben Resultate wie Winkler H, welcker als Mittelwerth für die absolute Festigkeit des Gußeisens 1320 Kilogr. pr. 1 ^6. angegeben hat. Der Ingenieur-Kalender von Stühlen, das Taschenbuch der „Hütte" das Portefeuille für Ingenieure von Marin, geben für die absolute Festigkeit des Gußeisens, reducirt auf Kilogrammes pr. 1242, 1305, 1290. Als Mittelwerth aller dieser vorstehenden Zahlenreihen ergiebt sich 1300 Kilogr. pr. f^6. — 16,100 Wiener Pfund pr. Wiener stZ" und diese Zahl wurde bei allen weiteren Rechnungen mit der Lame'schen Formel als Werth von k eingeführt. Noch eine weitere Eigenschaft des Eisens, außer der Festigkeit, mußte in Betracht gezogen werden, das ist die Gießbarkeit desselben, weil die Annahme einer zehnfachen Sicherheit bei den kleinen Rohrdurchmesfern zu Wandstärken führt, die aus Gußeisen praktisch unausführbar find. Zu diesem Behufe mußte das geringste Maß der Wanddicke, das überhaupt praktisch ausführbar war, aufgesucht, und dieses Maß noch etwas erhöht werden, um dem Umstand Rechnung zu tragen, daß gerade für den kleinsten Rohrdurchmesfer eine Massenfabrikation erforderlich sein werde. Bekanntlich ist man bei einer solchen nicht im Stande, jene Gleichmäßigkeit der erzeugten Waare zu erzielen, die bei einer geringen Production erreichbar ist. Die Rücksprache mit verschiedenen Praktikern führte mit specieller Rücksicht auf die österreichische Eisenindustrie dahin, diese Minimalwandstärke mit 4'/? Linien — 10 mm. anzunehmen. Es ist bereits früher erwähnt worden, daß mehrere österreichische Eisenwerke sich während der Projectsverfassung um Bestellungen bewarben, und aus eigenem Antriebe diesbezügliche Offerten machten. Im October 1864 übersandte der kaiserl. königl. Verweser Pruckner des ärarischen Eisenwerkes St. Stefan eine Preis- und Gewichtstabelle für gußeiserne Röhren von 1 b.is 36" Durchmesser und 3 bis 5 Fuß Baulänge, nach welcher die Röhren eine außerordentlich geringe Wanddicke erhalten sollten, und in einem, dieser Tabelle beiliegenden, Schreiben wird darauf hingewiesen, daß, wie man aus dem Gewichte der Röhren entnehmen werde, kein Gußwerk des In- und Auslandes die Röhren billiger liefern könne, weil das Gewicht derselben bedeutend geringer sei, als das übliche in anderen Gußwerken, und daß dessenungeachtet die mit Asphalt überzogenen Röhren einen Druck von 80 und mehr Atmosphären aushalten. Sie seien daher den, in der Denkschrift des Stadtbauamtes vom Jahre 1861 S. 57 »Tri 1) Der Civilingenieur. 1863, S. 406. 28 erwähnten sogenannten Chamroy-Röhren aus Paris entschieden vorzuziehen, denn diese Blechröhren seien zwar auch mit Asphalt überzogen, aber nur stark, während die gußeisernen Röhren von 1 bis 36 Zoll Durchmesser des Werkes 3 bis 6 "' Wandstärke besäßen. Im December des Jahres 1864 übersandte die k. k. Gewerkschaft Mariazell durch ihren damaligen Vertreter ein gußeisernes Wasserleitungsrohr von 36" Durchmesser, 6 Fuß Baulänge mit 6 Wiener Linien Wandstärke, welches 1095 Pfd. wog. Dieses Rohr, welches nach den erhaltenen Auskünften nicht speciell zur Anstellung eines Versuches gegossen wurde, sondern von einer für das k. k. Bergwerk Jdria bestimmten Lieferung übrig geblieben war, wurde am 19. Juni 1865 im Maschinenhause der Kaiser-Ferdinand-Wasserleitung nächst der Nußdorfer Linie in Gegenwart einer Commission, der unter andern auch der damalige Professor der Physik am polytechnischen Institute in Wien, vr. Heßler, angehörte, mit einer hydraulischen Presse geprüft. Bei dieser Probe, welche in der Absicht das Rohr zu zersprengen angestellt wurde, wurde der Druck im Innern des Rohres bis zu 20 Atmosphären getrieben, bei welcher Spannung eine der Dichtungsplatten zersprang. Das während und nach der Probe sorgfältig untersuchte Rohr zeigte nirgends eine defecte Stelle. Im Laufe des Jahres 1865 kamen weitere Röhrenofferten von dem fürstlich Salm'schen Gußwerke zu Blansko, von Kladno, von der Gräflich Christallnigg'schen Gießerei zu St. Johann am Brückl, und noch von mehreren andern Werken, welche ich namentlich aufzuführen unterlasse, weil mir die diesbezüglichen Briefe und Akten nicht zur Disposition stehen. Gestützt auf alle diese vorstehend besprochenen Anhaltspunkte nahm ich nunmehr für die einzelnen Rohrdurchmesfer die Wanddicken willkürlich an, und berechnete nach der Lams'schen Formel die Sicherheit des Materiales. Ergab die Rechnung für n einen beträchtlich höheren Werth als 10, so wurde die angenommene Wanddicke reducirt, im umgekehrten Falle erhöht. Es wäre vollständig unnütz, all' diese Versuchsrechnungen, von denen übrigens nur mehr der kleinste Theil existirt, hier zu wiederholen; ein Beispiel wird vollkommen genügen, um die Anwendung der Methode zu zeigen: Für ä — 400 mm. nahezu — 15 Wiener Zoll hatte man in Paris S — 14,5 mm. in Lyon 6 — I3,o in Brüssel 6 — 14 in Londons — 19 mm. — ^4 Zoll engl, ausgeführt. — 29 - Substituirt man diese Werthe von «I und ö in die Lamö'sche Formel und nimmt ck — 1300 Kilogr. pr. 1 ^6. an 110 8,264 „ „ „ „ „ 111 l,033 „ „ „ „ „ so ergiebt die nachstehend durchgeführte Berechnung folgende Resultate: a S n n- IO"-l)^o(^-stl) 2a- P, In ^ > -L! n Paris . . 400 14,5 1,072 1,150 195,0 17,768 2,376 15,392 12,7 Lyon. . . 400 13,0 1,065 1,134 174,2 17,635 2,343 15,292 11,4 Brüssel . 400 14,0 1,070 1,145 188,5 17,725 2,366 15,359 12,2 London . 400 19,0 1,095 1,199 260,0 18,180 2,479 15,701 16,5 Nachdem die kleinste der ausgeführten Wandstärken noch immer eine mehr als lOfache Sicherheit ergab, nahm ich für <1 — l5 Wiener Zoll — 395 rnrn. ö — 6^" — 13,17 mm. an, wodurch sich für Wien » — 12,0 ergiebt. In derselben Weise wurde die Rechnung für die anderen Durchmesser durchgeführt und ergab beispielsweise für 5 8 10 15 20 28 IZ2 211 263 39^ 527 737 4,5 5,0 5,5 6,0 6,5 7,0 y,8 11,0 12,1 13,2 14,3 iZ,4 23 18 16 12 9,5 7,5 den Durchmesser °°n j Ujineter. unter der Annahme der Wand-i Linien. . . stärke von j Millimeter als Werthe von n.. Nachdem der Sicherheitsgrad, bei den größeren Röhren, speciell bei den 28" etwas kleiner als 10 war, würde mich dieses Resultat veranlaßt' haben, die bezüglichen Wandstärken zu erhöhen, wenn die in die Rechnung gelegten Voraussetzungen völlig unanfechtbar gewesen wären. Dies war aber nicht der Fall. Ich habe im Eingänge dieser Schrift erwähnt, daß mir beim Beginne dieser ganzen Berechnung die Niveauverhältnisse der einzelnen Röhrenstränge und die Höhenlage der Wasserbehälter noch nicht genau bekannt waren. Während des Jahres 1865 aber waren die Nivellements eifrig fortgesetzt, die Höhenlage der Wasserbehälter bestimmt und die Längenprofile der Hauptröhrenstränge angefertigt worden. Dadurch erhielt ich (zur rechten Zeit) die erforderlichen Daten, um die Berechnung der Röhrenwandstärken mit dem richtigen, jedem Durchmesser entsprechenden, Werthe von py durchführen zu können. Ich hatte, wie bereits erwähnt, bisher alle Rechnungen unter der Voraussetzung vorgenommen, daß der Maximaldruck für sämmtliche Röhren innerhalb der Linie 8, für die 30, 33 und 36zölligen Rohre, die 30 außerhalb der Stadt zur Verwendung kommen, 6 Atmosphären betrage. Die Längenprofile zeigten aber, daß diese Annahmen für alle Durchmesser etwas, für einzelne Röhrenstränge aber beträchtlich zu hoch gegriffen waren. Die nachfolgende Tabelle giebt die richtige Mapimaldruckhöhe in Fuß Wassersäule, und die correspondirenden Maximalwerthe von >»o für jeden Röhrendurchmesser des im Jahre 1865 ausgearbeiteten Projectes für das gesammte Röhrennetz, und den, mit diesen Werthen von p« berechneten, Sicherheitsgrad ». Tabelle VII. Röhren- Durchmesser ä Zoll ^ Angeno Wand ö »Vw mmene stärke Lin. Druckhöhe der Wassersäule in Fuß Druck dieser Wassersäule auf die innere Rohrwand in Kilogr. per lliO. Sicher gro n berechnet heits- d abgerundet 3 79 8,9 4,5 238 7,52 41 41 4 ivZ 8,9 4,5 238 7,52 32 32 5 IZ2 8,9 4,5 238 7,52 25 25 6 158 n,c> 5,0 238 7.52 26 26 7 184 ii ,0 5,0 201 6,35 28 28 8 211 11,0 5,0 238 7,52 20 20 9 2 Z 7 12,1 5,5 235 7,43 19 19 10 26 Z - 2,1 5,5 232 7,33 18 18 11 290 l3.2 6,0 232 7,33 18 18 12 316 13,2 6,0 238 7,52 15,8 16 14 369 13,2 6,0 210 6,64 16,1 16 15 395 l3 2 6,0 238 0 7,-52 12,7 13 16 421 14,3 6,5 238 7,52 12,9 13 20 527 14,3 6,5 238 7,52 10,4 10 24 6Z2 15,4 7,0 238 7,52 10,2 10 25 658 15,4 7,0 212 6,70 10,3 10 26 685 15,4 7,0 238 7,52 8,8 9 28 737 15,4 7.0 207 6,54 9,7 10 30 790 16,5 7,5 107 3,37 22,5 22 33 85y 16,5 7,5 149 4,?i 12,9 13 36 948 16,5 7,5 186 0 5,87 9,35 9 Man sieht aus den letzten Zahlen dieser Tabelle, daß die für jeden Durchmesser angenommenen Wandstärken den beiden vorher besprochenen 1) Einem noch etwas größeren Drucke sind die Röhren unter der Sohle des Wienflußes und Donaukanales ausgesetzt. Für diese Siphons von circa 60 Klafter (120 m.) Länge waren aber damals gußeiserne Röhren besonderer Constrnction mit viel stärkeren Wandungen, projectirt- Bedingtsten Genüge leisten; sie sind genügend für die Gießbarkeit der Röhren, ein Moment, welcher vorwiegend bei den kleinen Durchmessern in Betracht zu ziehen ist; sie bieten aber auch für die großen Durchmesser eine mindestens 9 fache, mithin reichlich genügende Sicherheit unter den ungünstigsten Voraussetzungen, d. h. selbst an jenen Stellen, wo die auf sie wirkende Wassersäule ein Maximum ist. Es lagen überdies schon damals, im Jahre 1865, für die kleinen und mittleren Durchmesser Erfahrungen in großem Maßstabe von anderen Städten vor, in welchen Röhren mit ähnlichen Wandstärken seit Jahren verwendet worden waren, wie sich dies aus der Betrachtung der Tabelle V. ergiebt. Hierher gehören namentlich Brüssel, Lyon, Madrid und Braunschweig und seither sind derartige Erfahrungen noch in anderen Städten gesammelt worden, wo Wasserleitungen mit dünnwandigen Röhren angelegt wurden, z. B. in Zürich, Basel, Bern u. s. w. Diese Städte, welche seit einer Reihe von Jahren Wasserleitungen mit so geringen Wandstärken besitzen, hatten zur Zeit der Herstellung derselben keine Muster, welche sie nachahmen konnten, denn alle vorher und gleichzeitig hergestellten Wasserleitungen waren mit dickeren Röhren gebaut worden. Die Erfahrung hat aber gezeigt, wie rationell diese Städte vorgingen, als sie, zum Zwecke einer Capitalersparung, den bisher üblichen Weg verließen und neue Bahnen einschlugen; denn die, im Vergleich mit andern Städten, so dünnen Röhren aller dieser Städte haben sich vollkommen bewährt. Wenn aber diese Städte für ihre Röhrennetze mit gutem Erfolge so vorgegangen waren, so lag gewiß kein Grund vor, dieses Beispiel nicht nachzuahmen, und wenn der von diesen Wasserleitungen betretene Weg bei der Wiener Wasserleitung auch für größere Durchmesser eingeschlagen wurde, so waren hierbei das Beispiel der Madrider Wasserleitung, die mehrfachen Offerten der Gießereien und die angestellten Versuche, maßgebend. Der Erfolg, nämlich die mit Röhrensträngen größter Durchmesser im weitern Verlaufe des Jahres 1871 vorgenommenen vollkommen gelungenen Proben, hat bewiesen, daß die besprochenen, zur Anwendung gebrachten Principien richtig sind. Weil ich aber, gestützt auf meine Studien, diese Ueberzeugung schon vor diesen Proben gewonnen hatte, konnte ich mit gutem Gewissen die in der Tabelle VII. angegebenen Wandstärken als entsprechend ansehen und habe sie der weiteren Ausarbeitung des Projectes im Jahre 1865 zu Grunde gelegt. Nach diesen Wandstärken wurden demnach die Zeichnungen der Röhren angefertigt und die Gewichte derselben berechnet. Berechnung der Materialspaunungen. Außer diesen vorstehenden Berechnungen habe ich im Laufe der nachfolgenden Jahre bei verschiedenen Veranlassungen, und theilweise selbst noch im Jahre 1871, als der Streit über die Wanddicke der Röhren bereits entbrannt war, noch weitere Berechnungen derselben nach verschiedenen Formeln von Brix, Reuleaux Box, Love und anderen angestellt, welche ich aber, weil sie nachträglich vorgenommen, für die Bestimmung der Wandstärken der Röhren der Wiener Hochquellenwasserleitung nicht mehr maßgebend waren, hier nicht besprechen will. Wohl aber scheint es mir angezeigt, noch einer andern Rechnung Erwähnung zu thun, und zwar des wissenschaftlichen Interesses wegen, welches sie bietet. Die Inanspruchnahme des Materials, sowol bei der Prüfung der Röhren auf 15 Atmosphären Spannung, als während des Betriebes an jenen Stellen, die dem größten Drucke ausgesetzt sind, wurde von mir in zweifacher Weise berechnet: einmal nach der Lam e'schen Formel, in welcher aber das Rohr als glatter Cylinder in Rechnung genommen werden muß, und ein zweites Mal mit Rücksicht auf jene Querschnittsverstärkung, die durch die Muffe und den sogenannten Mandelring im Rohre bewirkt wird. Die Lams'sche Formel, nach der die Berechnung vorgenommen wurde, lautet: 2 ö-i- wo 8 die Spannung des Materials pr. s^mm. «I den Rohrdurchmesser im Lichten in mm. § die Wandstärke in mm. po und pi den Druck auf die innere und äußere Rohrwand pr. mm. bezeichnet. Für die 2. Berechnungsmethode wurde zunächst der Gußeisenquerschnitt jedes Rohres mit Rücksicht auf dessen Wanddicke, Baulänge, Muffendimensionen, Verstärkungsringe u. s. w. berechnet, und weiter die Horizontalprojection der inneren Röhrenoberfläche, resp. ein Querschnitt im Lichten durch die Röhrenaxe. Bezeichnet man den Gußeisenquerschnitt mit 2 w, den Röhrenlängenschnitt im Lichten mit 1k, den Druck auf die Flächeneinheit der in- — 33 — neren Rohrwand mit p und die Materialspannung des Gußeisens pr. Flächeneinheit mit 8, so ist _ Qx 2 oi Die nach diesen beiden Methoden berechneten Werthe von s für den Probedruck von 15 Atmosphären, dem gedes Rohr auf der hydraulischen Presse auf kurze Zeit ausgesetzt wird, sind in der nachfolgenden Tabelle dir. VIII. berechnet. Ebenso sind in der Tabelle Nr. IX die Werthe von 8 für die Mapimal-J'nanspruchnahme der Röhren an den tiefsten Punkten (zur Nachtzeit) berechnet. Tabelle VIII. Materialspanttung bei 15 Atmosphären Probedruck. Röhren- Wandstärke S Einfacher Guß- Horizontal Materialspannung für 15 Atmosphären Durchmesser ä eisenquer- schnitt w Rohr-Längenschnitt nach der Formel nach der Formel von Lamä Lin. M/m Lin. M/m m" IHM m LH" LUCenti- meter Wr.Centn. pr. Hi" Kilogr.pr. LH">/m Kilogr. pr. lÜM/m 3 79 4,5 8,9 29,4 20448 233 1617 7,59 0,612 0,710 4 4,5 8,9 29,4 20448 309 2144 10,07 0,812 0,919 5 IZ2 4,5 8,9 43,1 29931 566 3928 12,59 1,016 1,138 6 158 5,0 11,0 47,8 33184 678 4705 13,61 1.093 1,104 7 184 5,0 11,0 48,0 33314 793 5503 15,86 1,279 1,274 8 211 5,0 11,0 48,0 33314 906 6287 18,12 1,462 1,498 1,451 9 2Z7 5,5 12,1 52,6 86539 1018 7064 18,56 1,513 10 26z 5,5 12,1 53,6 37209 1139 7904 20,39 1,645 1,824 1,635 12 Zi6 6,0 13,2 57,9 40225 1365 9472 22,61 r,794 14 369 6,0 13,2 58,7 40760 1591 11041 26,01 2,098 2,083 15 395 6,0 13,2 58,7 40760 1704 11825 27,85 2,247 2,226 16 421 6,5 14,3 63,0 48753 1817 12609 27,67 2,232 2,191 20 '527 6,5 14,3 63,3 43921 2275 15788 34,51 2,784 2,726 24 632 7,0 15,4 68,4 47488 2729 18938 38,28 3,089 3,028 25 658 7,0 15,4 68,6 47642 2850 I97V7 39,86 3,216 3,i5o 26 685 7,0 15.4 68,6 47642 2963 20562 41,44 3,344 3,27? 30 790 7,5 16,5 52,8 36660 2354 16335 44,58 3,597 3,522 33 889 7,5 i6,5 52,8 86669 2588 17959 49,01 3,955 3,867 36 948 7,5 16,5 52,8 36669 2822 19583 53,44 4,312 4,214 Diese Tabellen sind in mehrfacher Beziehung instructiv; zunächst ergiebt sich, daß die größten Materialspannungen während des Betriebes nicht mehr als 1 bis I. 1/2 Kilogr. pr. ßZ irini. betragen, mithin die Inanspruchnahme Wert he im, Wiener Wasserleitung. z 8 - 34 — Tabelle IX. Materialspannung während des Betriebes an den tiefsten Punkten (zur Nachtzeit). Röhren- Dnrchmes- ser Wandstärke Maximaldruck (zur Nachtzeit) Materialspannung nach der Formel 8 — ^ 2 co nach der Formel von Lame m Fuß Wassersäule in Kilogr. pr. sH Zentimeter in Kilogr. pr.IIj-°/m in Kilogr. pr. Avll! i"/iii Lin- -2/lN in Pfd. pr. lüZoll in Kilogr. pr. 12 Zi6 6,0 IZ,2 238 7,52 10,97 0,885 0,806 0,954 15 395 6,0 l 3,2 238 7,52 13,52 1,091 0,965 i,i34 16 421 6,5 14,3 238 7,52 13,43 1,084 0,957 1,125 20 527 6,5 14,3 238 7,52 16,75 i,35i 1^189 i,395 24 632 7,0 15,4 238 7,52 18,58 1,499 i,38i 1,618 25 658 7,0 212 6,70 17,23 i,39i i,257 i,5oz 26 685 7.0 15,4 238 7,52 17,49 i,4H 1,202 i,45o 30 790 7,5 i6,5 107 3,37 9,30 ' o,75i 0,564 0,8z 1 33 869 7,5 16,5 149 4,7i 14,29 i,i53 0,969 1,262 36 948 7,5 i6,5 186 5,87 19,42 ^567 1,407 1,725 des Gußeisens eine ungemein kleine ist. Aber auch bei der Probe auf 15 Atmosphären, wo die Inanspruchnahme nur wenige Minuten anhält, ist die Materialspannung nicht zu groß. Sie schwankt für die größeren Durchmesser zwischen 2 und 4 Kilogr. pr. Hj niili., bleibt mithin weit unter der Elasticitätsgrenze deH Gußeisens. Weiter ergiebt sich aus den vorstehenden - Tabellen, daß die approximative Berechnungsmethode etwas größere Werthe i für 8 ergiebt, als die genaue Berechnung nach der Lams'schen Formel. ' Der Grund liegt hauptsächlich darin, daß bei letzterer der Druck der Atmosphäre auf die äußere Rohrwandung in Abrechnung gebracht wird, während ; dies bei der Berechnung nach der Formel ; x 8 — 2 ca nicht der Fall ist. Indessen ist der Unterschied sehr unbedeutend. Nimmt man in der Lame'scheu Formel den äußeren Druck p, —0, wodurch wird und rechnet unter übrigens gleichen Annahmen die Werthe von 8, so 35 erhält man die Zahlen der letzten Colonne in der Tabelle Nr. IX. Diese Werthe von 8 sind durchgehends etwas größer als jene nach der Formel H x berechneten, was sich einfach dadurch erklärt, daß in letzterer der große Eisenquerschnitt der Muffe und der Verstärkungsringe mit in Rechnung gezogen ist. Im Ganzen genommen zeigt es sich aber, daß alle diese verschiedenen Berechnungsmethoden und Annahmen keinen wesentlichen Einfluß auf die Werthe von 8 haben, und dieses Resultat ist in so fern von Wichtigkeit, als es iudirect den Beweis liefert, daß es für die Berechnung der Rohrwandstärke oder für den Sicherheitsgrad derselben von keiner praktischen Bedeutung ist, ob man den Druck auf die äußere Röhrenwand vernachlässigt oder nicht. Theoretisch genommen sollte man als inneren Druk jenen der Wassersäule und den Druck der Atmosphäre, die auf die Oberfläche des Wasserspiegels im Reservoir wirkt, in Rechnung nehmen, als äußeren Druck pi jenen der Atmosphäre und die Belastung, welche durch die Anschüttung des Röhrengrabens bewirkt wird; praktisch aber ist es viel entsprechender, sowohl den letzterwähnten Umstand ganz zu vernachlässigen, als auch den Druck der Atmosphäre auf den Wasserspiegel im Reservoir; denn bei einem großen im Betriebe stehenden Röhrennetz wird nie (auch zur Nachtzeit nicht) der Fall Vorkommen, daß alle Ausläufe gleichzeitig geschlossen wären, und es ist klar, daß der Druck auf den Reservoirwasserspiegel seine Bedeutung verliert, sobald der Gegendruck der Atmosphäre bei irgend einem Auslaufe stattfinden kann?) 1) Es ist hier der geeignete Platz, um eines, an und für sich ganz nebensächlichen Umstandes Erwähnung zu thun, weil demselben späterhin eine weit- tragende Bedeutung beigelegt wurde. Die gesammten, ausführlich besprochenen Studien und Rechnungen über die Wanddicke der Röhren sind weder in einem Conti- nuum vorgenommen worden noch sind die Resultate derselben in einer regelmäßigen Aufeinanderfolge in den Studienheften zu Papier gebracht worden. Die Arbeit mußte oftmals unterbrochen und in der Zwischenzeit diverse Skizzen angefertigt und überhaupt Material gesammelt werden, um dem schreibenden und zeichnenden Personale die erforderlichen Vorarbeiten zu liefern; meine Studienhefte und Notizbücher geben deshalb wohl ein sehr klares Bild der Vielseitigkeit meiner Thätigkeit in der damaligen Zeit, dafür aber ein um so unvollständigeres und zusammenhangloseres über jeden einzelnen Zweig derselben, speciell über die Berechnung der Wandstärken. Die verschiedenen Rubriken einer und derselben Tabelle sind oft zu ganz verschiedenen Zeiten berechnet worden, sei es um die Vergleichung 3 * — 36 — Die Hiilfstabellen. Beiläufig im Frühjahre 1865 wurde der Beschluß gefaßt, das ge- — sammte Operat nach feiner Vollendung öffentlich ausznstellen, und zu diesem Behufe wurden sämmtliche Pläne, Berechnungen, Voranschläge copirt. Für die Durchführung der Berechnung des Röhrennetzes, der Durchmesser, Ge- schwindigkeiten, Druckhöhenverluste, hatte ich mir Hiilfstabellen verfertigt, die Röchrc nach Vollendung der Rechnungen meiner Auffassung nach keine weitere Ver- ° Wendung zu gewärtigen hatten, weil denselben, so wie den Berechnungen selbst, leider nicht das Metermaß, sondern das österr. Maß zu Grunde ge- ^ , legt war. Oberingenieur Gabriel ließ trotzdem diese Tabellen copiren, um damit zu zeigen, wie die Rechnungen gemacht worden seien und wie viel ^ Mühe die Nebenarbeiten verursacht haben (es war damals auch seine Absicht, die sämmtlichen Nivellementsprotocolle abschreiben zu lassen) und in ^ derselben Absicht ließ er auch über die Berechnung der Wanddicke der Röhren i< und über die Gewichtsberechnung derselben Tabellen anfertigen. Die Tabelle ^ über dje Wanddicke der Röhren kam in der Weise zu Stande, daß man einige i. der Berechnungen nach empirischen Formeln, eine der Berechnungen nach ^ Lame, und einige Erfahrungsresultate zusammenstellte, und zum Schluffe 2 , die für Wien angenommenen Wandstärken beifügte. Daß eine solche un- A vollständige Tabelle, ohne ausführlichen Commentar, nicht geeignet sei, ein 2 i klares Bild des ganzen.vorstehend beschriebenen Vorganges bei der Fest- A stellung der Wandstärken zu geben, war mir klar, und ich bemühte mich, 3i Gabriel davon zu überzeugen. Leider ohne Erfolg H, und es wurde in ^ das Heft, welches den Titel „Hiilfstabellen" erhielt, auch die nachfolgende Tabelle ausgenommen. mit den älteren nebenstehenden Rechnungsresultaten zu erleichtern, mitunter auch nur, um die Mühe einer neuen Rastrirung zu ersparen. 1) Bezüglich der Bemerkungen des Herrn Friedrich Stach in der Zeitschrift des österreichischen Ingenieur- und Architekten - Vereins, 1871, S. 273, habe ich zu erwidern, daß aus demjenigen, was der verstorbene Stadtbanamts-Vicedirektor im Jahre 1865 schrieb, höchstens entnommen werden kann, was er (Gabriel) glaubte, nicht aber, wie Herr Stach unterstellt, was auch er (Gabriel) glaubte. Diese absichtlich zweideutig gewählte Ausdrucksweise soll zum Glauben verleiten, 1) daß Gabriel die in der 6. Rubrik der Tabelle X. angegebenen Zahlen wirklich für die aus Redtenbacher's Formel abgeleiteten gehalten habe, während das Wahrscheinlichste ist, daß diese, nur für die Ausstellung bestimmte Copie, keiner weiteren Revision von seiner Seite gewürdigt wurde, wodurch der Fehler, den 37 Tabelle X. Uebersicht der Wandstärken gußeiserner Röhren. In Wiener Linien. Durchmesser der Röhren in Zollen Berechnet nach der Formel von Lamo unter der Annahme 8 facher Sicherheit Berechnet nach den empirischen Formeln von Dupuit Pariser Röhren Delperdange Dijoner Röhren Angenommene Wandstärke für Wien d'Aubui- son Wicksteed Geniey Redten- bacher 3 1 5 '/,-2 5'/- 5 4V4 4V- 47- 47- 4 IV. 5'/4 57- 5 5 4'/- 47- 4)7 5 1 V 2 ' 5'/2 57- 5 V 4 5 4'/- - 4'/ 6 IV 5'/2 5Vs 5'/z 5 47- 47 - 5 7 2V« 5V. 6 5V2 5 5 — 5 8 27- 6 6 5'/2 5'/4 — 574 5 9 2V. 6V>. 6 V 4 5V« 5'/4 — — 572 10 3'/,. 6Vz 6 57- 572 — 5 72 11 3 7- 6'/2 6 V 2 6 5V2 — — 6 12 ZV. 6V. 6 V 4 6'/. 5'7 6 6 6 14 4'/, 7V-2 7 6 V 4 5V. — — 6 15 47- 7^ 7 7. 6 V 2 5V. 67- 67- 6 16 5 7'/- 7 Vs 6 V 4 6 67- 6 7 - 20 6',V 8'/« 8 ^ /4 67- 774 774 6'/- 24 7'/2 8V« «7- 7V4 6 V 2 87- 87-. 7 25 77 - 9 8V. 8 6 V 2 — — 7 26 8 '/>2 9V. 8'7„ 8 6 V 2 — — 7 28 8 V 4 97- 9V4 8'/, 7 — — 7 30 7 10 9V2 7V2 7 — — 7'7 33 77- WV 2 10 8 774 — — 7 7- 36 8'/- 11 107 - «'/-> 7V- 7'/- Bei der Anfertigung dieser Tabelle, deren einzelne Rubriken den verschiedenen, in den Studienheften befindlichen tabellarisch durchgeführten Berechnungen entnommen wurden, kamen überdies mehrere Copirfehler vor. Die Colonne, welche die Wandstärken der Tabelle in Redtenbacher's Resultaten enthielt, wurde mit der Ueberschrift „berechnet nach Redtenbacher's Formel" versehen, welche in der Originaltabelle I (Seite 6 dieser Schrift) unmittelbar daneben steht. Weiter enthält die vorletzte Colonne die Ueberschrift „Delperdange Dijoner Röhren", während es heißen sollte ,,Delperdange Brüsseler Röhren", weil die bezüglichen Gabriel wohl sonst bemerkt hätte, stehen blieb; 2) daß auch ich diesen vermeintlichen Jrrthum getheilt hätte. Wie unlogisch insbesondere letztere Folgerung ist, springt in die Augen. E' ^ .E- — 38 — Daten, die sich auf Dijon, wo die größten Röhren nur 350 mrn. — 13" haben, unmöglich beziehen können, einem Aufsatze über eine Röhrenverbindung von Delperdange') entnommen sind, in welchem, nebst verschiedenen andern, auch die Wandstärken der alten Brüsseler Röhren angegeben sind. >'! Die erste Expertise (1866). Das in allen seinen Theilen zu Ende geführte Project für die Hochquellen-Wasserleitung wurde im November des Jahres 1865 öffentlich ausgestellt und alsdann Experten zur Prüfung und Begutachtung übergeben. Die Männer, welchen diese Aufgabe zugefallen war ^), nahmen sie (der Mehrzahl nach) so ernst, wie es erforderlich war, und studirten das ge- sammte Operat in allen seinen Theilen (jenes der zweiten Abtheilung allein bestand aus 190 Plänen, 36 Ausmaßen und Kostenvoranschlägen, und 49 Tabellen) durch 3 Monate, und beriethen darüber in einer Reihe von Sitzungen. Nachdem die Berathnngen über das Project der I. Ober- ingenieur-Abtheilung, welche die Quellenaufsammlung und die Pläne für den Aquädukt entworfen hatte, zu Ende geführt war, „legte (laut Protokoll der Sitzung vom 3. Januar 1866) der Obmann, „Ministerialrath von Schmid, ein Programm vor, nach welchem bei der „Begutachtung des Röhrennetzes vorzugehen wäre. Die Herren Experten „erklärten sich mit diesem Programm einverstanden." In der Sitzung vom 8. Januar kam die 4. Frage dieses Programms zur Berathung. Dieselbe lautete: „Entsprechen die einzelnen Theile des Röhrennetzes einer jeden der „beiden Sectionen in Beziehung auf ihre Zusammensetzung, dann Leitungs- „und Widerstandsfähigkeit dem aufgestellten Programme für die Wasser- „vertheilung mit Rücksicht aus die erhobenen statistischen Daten über den „örtlichen Bedarf an Wasser, auf die vorausgesetzte variable Consumtion „und auf die Niveauverhältnisse?" Diese Frage wurde in der Sitzung vom 8. Januar eingehend besprochen und die Commission sprach sich schließlich, laut Protokoll dieser Sitzung, dahin aus, „daß sie den ganzen Vorgang bei der Berechnung des Röhrennetzes 1 ) Dingler, polyt. Journal, Band 144 , S. 15 . 2) Es waren dies die Herren Oberingenieur Eduard Heider, Ministerial- rath Moritz Löhr, Professor G. Rebhann, Ministerialrath R. v. Rittinger, Ministerialrath Adalbert R. v. Schmid, Professor Franz Schneider, Ober inspector Schnirch, Professor Westmann und Oberbaurath Wex. als rationell anerkennen muß." Daß bei dieser Berathung auch die Wanddicken in die Erörterung einbezogen wurden, dafür liefert das Protokoll vom 18. Januar einen Beweis. An diesem Tage wurde die 10. Frage besprochen, welche lautete: „Sind die Röhrenconstructionen für die Ausnahmsfälle und namentlich „für den Uebergang unter dem Wienflusse und unter dem Donaukanale, und „ist auch die Ausführung dieser Uebergänge in der projektirten Weise zweckentsprechend ?" Und es heißt in dem betreffenden Protokolle, gelegentlich der Discussion über die 36" Rohrleitung unter dem Wienflusse wörtlich:') „Obwohl die Wanddicken der Röhren, so wie dieselben in der currenten Leitung zur Verwendung gelangen werden, von der Commission als vollkommen „genügend anerkannt worden seien, so habe man (der Projectsverfasser) sich „doch veranlaßt gefunden, dieselben hier erheblich zu verstärken und beispielsweise den 36" Röhren statt I'/? Linien 10 Linien Wanddicke zu geben." In ihrem gedruckten Gutachten'sprechen sich diese Experten (S. 24) folgendermaßen aus: „Wir fanden, daß bei den Grundlagen der Berechnung des Röhren- „systems in Bezug auf dessen Leistungs- und Widerstandsfähigkeit, die Höhenlage der verschiedenen Stadttheile, sowie die aus den statistischen Erhebungen „sich ergebenden Aufschlüsse gewissenhaft berücksichtigt sind. Die Berechnung „ist ferner in einer Art durchgeführt, daß ihre Resultate zugleich als Con- „trole ihrer Richtigkeit dienen. Sie sind daher unbedingt verläßlich, und „es können bei der praktischen Durchführung sich nur günstigere Resultate „ergeben." Vorsichtsmaßregel für den Fall einer Verwendung von Eisen geringerer Güte zum Röhrengusse. Das vollständig vollendete, von den Experten geprüfte und gut befundene Project hätte nunmehr ausgeführt werden sollen. Aber eine lebhafte, hauptsächlich gegen eine Verwendung der Hochquellen, deren Wassermenge als ungenügend bezeichnet wurde, gerichtete Opposition im Wiener Ingenieur- Verein, im Schoße des Gemeinderathes der Stadt Wien und unter den 1) Nach dem ursprünglichen Projecte sollten, wie wir dies bereits in der An merknng zu Tabelle VII. erwähnt haben, die Siphons mittelst gußeiserner Röhren mit besonders verstärkten Wanddicken hergestellt werden. Nachträglicb habe ich diese Construction verändert, und sie sind jetzt mit schmiedeeisernen Röhren projectirt. Industriellen in der Umgebung der Hochquellen, welche einen namhaften Entgang an Wasser befürchteten, dazu noch äußerst langwierige Verhandlungen mit den Behörden zum Behufs der Erlangung der Bauconcession, verzögerten den Beginn des Baues von Jahr zu Jahr. Unterdessen war Oberingenieur Gabriel mit Tod abgegangen, und mir die Leitung der II. Abtheilung übertragen worden. Ich hatte mich bisher nicht mit allen Theilen des Projectes in gleich eingehender Weise beschäftigt, und benutzte nun die unfreiwillige Muße, das ganze Project einem nochmaligen gründlichen Studium zu unterziehen und das Resultat desselben war eine Reihe von Abänderungen, welche ich der V^V Wasserversorgungs-Commission am 11. Mai 1868 sub No. 403 vorschlug, und welche dieselbe am 26. December desselben Jahres mit 0. U. 2. 3529 genehmigte. Von diesen Abänderungen soll hier nur eine besprochen werden, welche zwar keinen Einfluß auf die Wanddicke der Röhren, die unverändert blieb, wohl aber einen solchen auf die Sicher- heitscoöfficienten für einige Durchmesser hatte. Um eine bessere Circulation des Wassers in den Hauptröhren des III. und IV. Bezirkes zu erzielen, veränderte ich die Durchmesser derselben und zwar in der Art, daß an Stelle des ursprünglich projectirten 11 zölligen Rohres (auf der Landstraße) ein 15 zölliges, hingegen anstatt des 28 zölligen Rohres (auf der Wiedner-Haupt straße) und des 26zölligen Rohres (am Heumarkt) ein 26 zölliges respective 24zölliges Rohr eingebaut werden sollte. Hierdurch entfielen die Durchmesser von 11 Zoll und von 28 Zoll, welche nur für diese beiden Straßen präli- minirt waren, gänzlich, und das 26zöllige Rohr, welches bisher an seinen tiefsten Stellen einem Marimaldruck von 238 Fuß Wassersäule ausgesetzt war, hatte nach der neuen Anordnung nur mehr jenen Druck auszuhalten, wie vorher das 28zöllige, nämlich 207 Fuß. Die Inanspruchnahme des Materials, welche früher beim 26zölligen Rohr bis zum 9. Theile (genau 8,8 Theile) der absoluten Festigkeit gegangen war, reducirte sich in Folge dieser Veränderung auf den 10,4 Theil der Festigkeit. Von ungleich größerer Tragweite aber, als diese unbedeutenden Aende- rungen, war für das ganze Project der lebhafte Aufschwung, welchen die österreichische Industrie im Allgemeinen, die Eisenindustrie aber in erster Linie in diesen Jahren nahm. Während die Hüttenwerke und Gießereien in den Jahren 1864 und 1865 fast stille standen oder zu ungemein billigen Preisen producirten, hatten sie in den Jahren 1867 und 1868 so viel zu thun, daß es nachgerade sehr fraglich wurde, ob der Bedarf an Röhren durch die inländischen Werke gedeckt werden würde. Diese Frage hatte aber ein besonderes Interesse wegen der Wanddicken der Röhren. Bei allen bisherigen Berechnungen war die absolute Festigkeit k — 1300 Kilogr. pro 1 UsO. angenommen worden, einWerth, der der Qualität des österreichischen, des deutschen und auch des schottischen Gußeisens entspricht, und unter dieser Voraussetzung gewährten die Röhren eine mindestens lO fache Sicherheit. Wenn die Festigkeit des wirklich zur Verwendung gelangenden Materiales auch eine etwas geringere war, so blieb dies noch ohne nachtheiligen Einfluß, theils weil die Sicherheit der Röhren bei der Mehrzahl der Durchmesser größer als eine 10 fache war, theils weil diese Annahme einer 10 fachen Sicherheit sehr reichlich bemessen und durchaus kein Grund vorhanden war, weshalb z. B. eine 8 fache Sicherheit nicht ebenfalls genügen sollte. Allein es lag, da man die Absicht hatte der Concurrenz freien Spielraum zu gewähren, auch die Möglichkeit vor, daß ein Eisen von beträchtlich geringerer Festigkeit für den Guß der Wiener Wasserleitungsröhren offerirt werden würde, und in diesem Falle würden die Wanddicken der Röhren zu schwach gewesen sein. In dieser Beziehung war eine Vorsichtsmaßregel am Platze. Eine solche wäre gewesen, Eisen von zu geringer Festigkeit gänzlich auszuschließen; allein es war mißlich, die diesbezügliche Grenze zu bestimmen und praktisch unausführbar, die Einhaltung derselben zu controliren. Eine andere Sicherheit hätte man leicht in der Verdickung der Röhrenwände finden können; allein abgesehen davon, daß dies eine vollständige Umarbeitung des Projectes mit allen seinen Kostenvoranschlägen u. s. w. zu Folge gehabt hätte, — eine Arbeit, welche bei dem Geschäftsgänge, der bei der Commune Wien üblich ist, enorme Zeit beansprucht hätte — würde man mit einer derartigen Maßregel die Ausführung des Werkes unter allen Umständen beträchtlich vertheuert haben. "Roch ein dritter Ausweg blieb übrig und dieser wurde getroffen. Er bestand einfach darin, es jedem einzelnen Offerenten zu überlassen, ob er seine Röhren aus inländischem oder ausländischem, aus mehr oder minder gutem Materiale erzeugen wolle, ihm die volle Haftungspflicht unter allen Umständen zu übertragen, aber ihn speciell darauf aufmerksam zu machen, daß die vorgeschriebenen, der Gewichtsberechnung zu Grunde gelegten Wanddicken Minima feien, und daß es eventuell bei minder gutem Eisen erforderlich sein werde, die Röhrenwände zu verdicken. Die Verfassung der Bedingniffe bot hierzu die erwünschte Gelegenheit. Bei der Ausarbeitung derselben im Jahre 1867 schaltete ich unter jene Paragraphe welche von den Eigenschaften der Röhren handeln, den tz 5 ein, welcher lautet: „Bezüglich der Wanddicken ist folgendes zu bemerken: Die in den Zeichnungen und Beschreibungen für jeden Durchmesser angenommene Wanddicke ist unter der Voraussetzung einer Eisenqualität von mittlerer Güte angenommen worden, und es sind entsprechend dieser Wandstärke die. Rohrgewichte berechnet, welche für die Berechnung der Verdienstsumme als Maximalgewichte anzusehen sind. Es steht indessen jeder Gießerei frei, je nach der Qualität ihres Eisens mit Rücksicht auf die in ß 20 erwähnte Probe der Röhren größere Wanddicken in Anwendung zu bringen." Jene Offerenten, welche dickwandige Röhren liefern wollten, mußten, weil sie dessenungeachtet nur das den dünnwandigen Röhren entsprechende Maximalgewicht bezahlt bekamen, für jeden Centner des letzteren einen entsprechend höhern Einheitspreis verlangen, und da die Röhrengewichte beiläufig den Wanddicken proportional sind, so war die durchzuführende Berechnung höchst einfach. ^ Dieser höhere Einheitspreis für die gußeisernen Röhren mußte natürlich in dem Zuschüsse, den die Offerenten, mit Rücksicht auf die, seit der Verfassung des Projectes eingetretene Erhöhung der Material- und Arbeitspreise beanspruchten, zum Ausdrucke gelangen. Das ist auch geschehen, und damit der Beweis geliefert, daß die Offerenten die 1) Ein Beispiel einer solchen Rechnung, welche auf Grundlage der Angaben eines englischen Agenten durchgeführt wurde, mag dies erläutern. Die 33zölligen Röhren mit 7^"' Wandstärke wiegen per laufende Klafter 1433 Pfd. Die englische Gießerei beabsichtigte, dieselben mit 9"" zu gießen, wodurch sie ein Gewicht von 1720 Wiener Pfd. erhalten hätten. Die englische Tonne kostete im Jahre 1868 am Bord des Schiffes 5 F, somit per Wiener Centner 2 Fl. 74 Tr. Silber, Zoll . . .0 „ 67 „ Transport.1 „ 50 ,, „ 50/0 Verlust beim See- und Eisenbahn- Transport . 0 „ 24 „ „ zusammen . . 5 „ 15 Agio 20«/, - 1 „ 03 „ 6 Fl. 18 Tr. in Papier, Transport in Wien und Probirkosten . . 0 „ 20 ,, . Preis per gelieferter Centner in Wien 6 „ 38 „ in Papier, Preis per Centner des Maximalgewichtes Mal 6 Fl. 38 Xr. . . -- ' /2 7 Fl. 60 Tr. Bedeutung des tz 5 durchaus nicht übeHehen haben; denn bei der Eröffnung der Offerte, welche am 16. August 1869 ftattfand, zeigte es sich, daß mehrere Offerenten die Zuschüsse, welche sie beanspruchten, theilweise mit dem Hinweis auf eine von ihnen beabsichtigte Perdickung der Röhrenwände mo- tivirt hatten. Der Bauunternehmer Gabrielli. Unter den Bewerbern, welche am 16. August 1869 für den Bau der Wiener Hochquellenwasserleitung auftraten, war Antonio Gabrielli der billigste. Seine Offerte war allerdings nicht ganz correct, weil er die Firmen für die Lieferung des hydraulischen Kalkes, der Röhren und Mafchinen- bestandtheile nicht allsogleich, wie es die Bedingnisse verlangten, namhaft machte; indessen versprach er, dies vor Abschluß des Vertrages nachzuholen, und wenn dies Versprechen pünktlich erfüllt wurde, so war damit jede Gefahr einer Verzögerung der Lieferungstermine behoben. Er selbst war hier vollständig ungekannt, und ich konnte mich zunächst bei einer unmittelbar nach der Eröffnung der Offerte stattfindenden Berathung über dieselben nur dahin aussprechen, daß ich weder zu seinen Gunsten noch zu seinem Nachtheile irgend etwas zu bemerken wüßte. Gerade dieser Umstand veranlaßte mich aber allsogleich, privatim specielle Erkundigungen über denselben einzuziehen, die leider sehr unbefriedigend aussielen. Zwei Berichte aus London, ääto. 24. und 31. August, von verschiedenen Seiten erstattet, enthielten ungemein ungünstige Auskünfte über denselben. H Ich beeilte mich natürlich sofort, den Bürgermeister vr. Felder 1) Die vollkommene Richtigkeit dieser Auskünfte ist kürzlich vom Wiener „Tagblatt" bestätigt worden, welches am 9. November 1871 den Wortlaut einer von Antonio Gabrielli am 18. Juni 1866 vor den Schranken des Londoner Bankerottgerichtshofcs abgegebenen Erklärung gebracht hat. Diese Erklärung lautete: „Ich, Antonio Gabrielli, wohnhaft Nr. 13g. Great George Street in „der Stadt Westminster in der Grafschaft Middlesex, Unternehmer, schwöre und ,,sage wie folgt, daß die hier vorgewiefene und mit dem Buchstabens „bezeichnete Urkunde oder Instrument, welches das Datum des achtzehnten Tages des Monats Juni 1866 trägt und zwischen Antonio Ga- „brielli wohnhaft Nr. 13g Great George Street in der Stadt Westminster, Unternehmer, hier unten genannter Schuldner von der einen Seite und Robert „Palmer Harding, wohnhaft Bank Building in der Stadt London, Buchhalter „und Thomas Key, wohnhaft Grove Hill House Camberwell in der Grafschaft „Surrey, Edelmann, hier unten die besagten Inspektoren von der anderen 44 jx- davon unter Hinweis auf die erhaltenen Originalbriefe in Kenntniß zu setzen, der sich seinerseits in Folge dessen im officiellen Wege durch die Gesandtschaft u. s. w. über Gabrielli erkundigte und mir nachträglich mittheilte, „Seite und den verschiedenen Personen, Gesellschaften und Gesellschastsfirmen „welche am Datum desselben jeder für sich Gläubiger des besagten Schuldners sind „oder zur Beweisführung berechtigt wären, im Falle einer Bankerotterklärung „wider den besagten Schuldner ans Grund eines am Tage des Datums der be- „sagten Urkunde überreichten Gesuches, hier unten genannt besagte Gläubiger als „Gläubiger des besagten Schuldners entweder für sich oder in Verbindung mit „irgend einer andern Person oder Personen oder auf was immer für eine andere „Weise von der dritten Seite ausgefertigt wurde, welches eine Urkunde oder „Instrument der Inspektoren ist, wodurch vereinbart und übereingekom- „men wurde, daß mein ganzes Vermögen zum Vortheile der besagten Gläubiger unter der Leitung der besagten Inspektoren veräußert werden soll, ausgefertigt oder schriftlich angenommen nnd „gut geheißen wurde durch eine Mehrheit der Zahl nach, welche dem Betrage „nach drei Viertheile meiner, des besagten Antonio Gabrielli Gläubiger, deren Forderungen sich auf 10 Pfund Sterling und darüber belaufen, „repräsentiren, und daß ich, besagter Antonio Gabrielli wahrhaft „glaube, daß der Betrag meines Vermögens, Forderungen, Güter und „Effekten, welches in solcher Urkunde verstanden ist und kraft selber flüssig gemacht „werden und zur Vertheilnng kommen soll, sich auf fünftausend Pfund be- „läuft." A. Gabrielli. „Beschworen in Bridge House Hotel in der Grafschaft Surrey diesen achtzehnten Tag des Monats Juni eintausendachthundertsechzigsechs. Vor mir Sharp." (Ein für London bestellter Kommissär des Kanzleigerichtshofes zur Abnahme von Eiden.) Das hier beigedruckte Siegel enthält die Umschrift: „Das Siegel des Londoner Bankerottgerichtshofes." Das Tagblatt schließt diese Mittheilung mit folgenden Worten: „Herr An- „tonio Gabrielli „schwur" also am 18 . Juni 1866 , daß sich seine Aktiven auf „nicht mehr als 5000 Pfund, in österreichischem Gelde 50000 fl. belaufen. Am „ 9 . Juli 1866 legte er dem Bankerottgerichtshofe das Verzeichniß seiner Passiven „vor, aus welchem hervorgeht, daß seine Gläubiger von ihm das Sümmchen von ,, 236,046 Pfund 4 Schillinge und 8 Pfennige, in unserem Gelde mehr als 2 Millionen „und 361000 Gulden zu fordern hatten. 'So endete das Londoner Vorspiel des „Wiener Wasserskandals, denn eben dieser fallite Geschäftsmann wurde über An- „empfehlung der Wasserversorgungs-Commission der Bauunternehmer der hiesigen „Hochquellenleitung." Als characteristisch für den Aussteller obiger beschworenen Erklärung so wie für das dieses Actenstück reproduzirende „Wiener Tagblatt" ist die von crsterem daß die auf diesem Wege erhaltenen Auskünfte zu Gunsten Gabrielli's lauten. Der Gemeinderath berieth über die Vertrauenswürdigkeit der Offerenten in einer Sitzung am 5. October 1869, gelangte zu dem Schluffe, „daß gegen die Vertrauenswürdigkeit keines der Offerenten ein Bedenken vorliege" und genehmigte in der Sitzung vom 12. October die Uebertragung sämmtlicher Arbeiten der Hochquellenwafferleitung an Antonio Gab rielli, mit einem Zuschüsse von 12 ^ Proc. zu den Preisen der Kostenvoranschläge. Es würde den Rahmen dieser Denkschrift weit überschreiten, wenn wir ein vollständiges Bild der allmäligen Entwickelung und des Fortganges der Arbeiten dieses Unternehmers liefern wollten. Wir müssen uns daraus beschränken, die Ereignisse des ersten Jahres im Vorübergehen zu betrachten und nur das eine oder das andere Moment hervorzuheben, welches zur Charakteristik des Unternehmers von Wichtigkeit erscheint. Gabrielli hatte bisher wol große Hafen- und Docksbauten ausgeführt, aber nie mit einer Röhrenlegung in einer großen Stadt zu thun gehabt. Es wurde ihm deshalb von allem Anfang an dringend empfohlen, sich um einen erfahrenen Subunternehmer und um einen süchtigen Ingenieur für die Durchführung dieses Theiles seiner Arbeit umzusehen. Er trat auch mit mehreren bekannten Rohrlegern und Ingenieuren in Unterhandlung, konnte aber mit denselben nicht Handeleins werden. Daß Gabrielli in der Nummer von 19 . November 1871 desselben Journals gegebene Erläuterung sowie die Randbemerkung, mit der die Redaction letztere begleitet. Herr Gabrielli rechtfertigt sich damit, daß er „lediglich auf Wunsch seiner „Geschäfsfrennde und blos zu dem Zwecke den oben erwähnten Act ausgefertigt „habe, um seine damals in der Ausführung begriffenen großen Bauten in Italien, „England und anderwärts nicht der Gefahr einer Stockung auszusetzen, und daß „um diesen Zweck zu sichern, der bewußte Act pro forma ausgefcrtigt werden „mußte und nicht anders ausgefertigt werden konnte." Die Redaction hingegen versichert in demselben Blatte, also 10 Tage nach ihrem ersten Angriffe, sie habe „in die Originaldokumente, auf welche sich Herr „Gabrielli beruft, um darzuthun, daß seine kaufmännische Solidität aufrecht „ist, Einsicht genommen was sie hiermit gern jconstatire. In dieser Richtung „belaste Herrn Gabrielli^kein Vorwurf, was auch von den Vertretern der achtbarsten Firmen des hiesigen Platzes versichert werde." 1 ) Sitzung vom 8. October 1869 , S. 1655 , steuogr. Protokoll. — 46 — in den ersten Monaten seiner Thätigkeit als Unternehmer keine und später keine geeigneten Ingenieure in seinen Diensten hatte, war für denselben und für das von ihm herzustellende Werk mit empfindlichem Nachtheile begleitet, weil ihm selbst alle Kenntnisse und Erfahrungen fehlten, deren man zur ersten zweckentsprechenden Organisation der Arbeiten zur Herstellung eines Röhrennetzes bedarf. Daher kam es, daß er bei Abschließung seiner Verträge mit den verschiedenen Lieferanten Verstöße beging, deren Nachwirkungen verhängnißvoll geworden sind. Gabrielli, der die von ihm übernommenen Arbeiten und Lieferungen einzeln an Andere überließ, glaubte seinem Interesse vollständig Genüge zu leisten, wenn er denselben alle jene Bedingungen und Verpflichtungen auferlegte, die er mit dem Abschlüsse seines Vertrages der Commune Wien gegenüber übernommen hatte; er vergaß aber, daß die Commune, indem sie blos mit Einem ihr Haftungspflichtigen Unternehmer zu thun hatte, es in Folge dessen vollständig ersparen konnte in Detailfragen einzugehen, die für ihn und seine Subcontrahenten von der größten Tragweite sind. So kümmert es z. B. die Commune gar nicht, in wie weit der Röhrenlieferant und in wie weit der Rohrleger für den Schaden verantwortlich zu machen sei, der den einzelnen Röhren während des Transportes in Wien, während der Legung u. s. w. etwa zustößt. Für die Subcontrahenten des Unternehmers ist aber diese Frage von großer Tragweite, und weil sie in den Vertragsbestimmungen nicht ausdrücklich erörtert wurde, gab sie nachträglich zu höchst unangenehmen Differenzen Anlaß. Bei der Abschließung des Röhrenlieferungsvertrages mit der Prager Eisenindustrie-Gesellschaft gestattete Gabrielli, welcher von den Consequenzen seiner Willfährigkeit keine Ahnung hatte, die Lieferung der für jedes Baujahr in den Bedingnissen bestimmten Röhren der verschiedenen Durchmesser in gleichen monatlichen Raten, sodaß beispielweise im 1. Baujahre in jedem Monate 82 Stück Röhren von 12" Durchmesser, je 100 Stück von 15" und von 26" Durchmesser u. s. w. zu liefern gewesen wären, ein Vorgang, der die Anzahl der erforderlichen Modelle, Formkasten u. s. w. auf ein Minimum reducirt hätte und für die Gießerei gewiß höchst vortheilhaft gewesen wäre. Leider vergaß aber Gabrielli, daß man im Winter wohl Röhren gießen, aber nicht legen kann, und daß es in einer verkehrsreichen Stadt, wie Wien, gänzlich unzuläßlich ist, eine und dieselbe Straße, etwa die Taborstraße oder Mariahilfer-Straße, 12 Monate lang durch die Röhrenlegung unwegsam zu machen, abgesehen davon, 47 daß eine solche Arbeitseintheilung für den Röhrenleger nicht zweckmäßig wäre. Als die Bauleitung, gemäß dem ihr nach §41 der Specialbedingnisse für das IV. Bauloos zustehenden Rechtes, für ein Quartal nur II", für das nächste nur 15" Röhren bestellte, aber nicht erhielt, stellte sich der erwähnte Verstoß beim Vertragsabschlüsse heraus. Der Director der Adalbertshütte der Prager Eisenindustrie-Gesellschaft, der recht wohl einsah, wie unpraktisch die von Gabriel! i acceptirten Lieferungsbestimmungen für den Fortgang der Arbeiten der Röhrenlegung seien, bot nachträglich Alles auf, um wenigstens bezüglich einiger Durchmesser den berechtigten Anforderungen der Bauleitung Genüge zu leisten. Quantitativ gelang es ihm, qualitativ hatte die angewandte Eile, besonders für die 15" Röhren, sehr bedauerliche Folgen. Vorstehendes mag genügen, um zu beweisen, wie ungeschickt der Bauunternehmer vorging, solange er noch keine Ingenieure für die Arbeiten der II. Abtheilung zur Seite hatte. Aber auch, nachdem dies der Fall, erfreute er sich keiner wirksamen Unterstützung, weil er nicht die geeigneten Kräfte zu acquiriren sich entschließen konnte. Einen eclatanten Beweis in dieser Beziehung bietet die Entstehungs- und Entwickelungsgeschichte der Anlage zum Röhrenprobiren in Wien. Zunächst wurde der für diese Anlage bestimmte Platz, ungeachtet der Warnungen der Bauleitung, viel zu klein angenommen, wiewohl das beiläufig erforderliche Ausmaß für denselben in den gedruckten Bedingnissen § 12 angegeben worden, sodaß eine Vergrößerung desselben schon im ersten Jahre erforderlich war. Da diese aber in Folge anderer Anlagen zu beiden Seiten desselben nicht mehr möglich war, so blieb der Unternehmung alsdann nichts Anderes übrig, als einen in der Nähe befindlichen zweiten Platz dazu zu pachten, wodurch die Ueber- wachung des deponirten Materiales erschwert, der Transport desselben vertheuert wurde. Die von der Bauleitung betreffs der erforderlichen hydraulischen Pressen ^V V^ ertheilten Rathschläge (ääto. 17. Februar 1870 blr. 600 n 4 wurden 1) Die betreffende Stelle dieses H lautet: Die Bauleitung wird von 3 zu 3 Monaten dem Contraheuten bekannt geben, welche Röhren, und welches beiläufige Quantum derselben im darauf folgenden Vierteljahre erforderlich sein werden, damit der Guß rechtzeitig veranlaßt werden kann; in welcher Weise aber die Lieferung der einzelnen Bestandtheile innerhalb dieses angegebenen Zeitraumes zu erfolgen hat, hängt ausschließlich von den Anordnungen der Bauleitung ab, welchen sich der Contrahent zu fügen hat- 48 nicht befolgt, und eine Anzahl (3 Stück) derartiger Apparate, aus Belgien bezogen, die zwar billig, dafür aber von fo schlechter Beschaffenheit waren, daß sie sämmtlich im Laufe der ersten Monate zu Grunde gingen. Ein Bestandtheil dieser Pressen nach dem andern ging bei den Versuchen, dieselben zu benutzen, in Trümmer, so daß nichts von denselben in Verwendung bleiben konnte, als die Längsstangen, die bis jetzt nicht gerissen sind. Die fortwährenden Reparaturen und Veränderungen der Construction, um die belgischen Pressen in diensttauglichen Zustand zu versetzen, hatten zunächst für den Unternehmer den unmittelbaren Nachtheil, daß die Herstellungskosten der Anlage unnöthigerweise erhöht wurden, für das Werk selbst aber waren die weiteren Consequenzen ungleich schädlicher, weil dadurch die rechtzeitige Pro- birung der bereits gelieferten Röhren verhindert wurde. Die Hebung des Wassers am Röhrenprobirplatze wurde anfangs mit einer kleinen Schöpfpumpe bewerkstelligt, an der zwei Mann arbeiteten; später wurde eine kräftige doppeltwirkende Druckpumpe angeschafft, und als der Betrieb derselben mit Handarbeit der Unternehmung zu kostspielig wurde, ging diese endlich') an die Aufstellung einer kleinen Dampfpumpe, die jetzt anstandslos functionirt. Einen ähnlichen Mißgriff beging Gabrielli bei der Organisation der Arbeiten zur Herstellung der Reservoirs. Statt von vornherein in rationeller Weise für die Beschaffung des Wassers zur Herstellung des Mauerwerks mit hydraulischem Kalkmörtel Sorge zu tragen, wie es ihm die Bauleitung empfohlen hatte (27. Mai 1870, Nr. 718), glaubten er und seine Ingenieure am besten zu thun, wenn sie das erforderliche Wasser auf die (selbstverständlich hoch gelegenen) Bauplätze in Fässern zuführen ließen. Das ist auch factisch während des ganzen ersten Baujahres geschehen und hat, da bekanntlich Mauerwerk mit hydraulischem Mörtel, wenn es gut ausgeführt werden soll, sehr viel Wasser braucht, einerseits fort und fort zu Streitigkeiten Anlaß gegeben, andererseits, da die Bauleitung energisch darauf drang, daß mit dem Wasser nicht gespart werde, dem Unternehmer sehr viel Geld gekostet. Durch den Schaden klug geworden, legte er während des Winters Brunnen an und gewinnt jetzt das Wasser in genügender Quantität mit kaum nennenswerthen Kosten. Die Röhrenlieferungen des ersten Baujahres liefern, sowohl bezüglich 1) Tie Ingenieure, welche die erste Einrichtung des Probirplatzes besorgt hatten, waren nicht mehr in Gabrielli's Diensten- 50 Ausschuß von nur zwei Procenten. Die Lieferungen von April und Mai aber waren wieder viel schlechter und hatten circa zehn Procent Ausschuß beim Probiren. Dieses auffallende Ergebniß hat der Fabrikant Gambier, welcher bei seiner späteren Anwesenheit in Wien darüber interpellirt wurde, in sehr einfacher Weise erklärt. Die belgische Gießerei hatte bis zum Monat Octo- ber, wo sie von dem schlechten Resultate der Probirung der ersten Partie verständigt wurde, fort und fort Röhren mit zu schwachen Wanddicken erzeugt und dieselben, weil die Eisenbahnen den Transport nicht bewerkstelligen konnten, in ihren Hofräumen aufgestapelt. Im October wurden die Modelle verändert und die späterhin erzeugten Röhren vor und auf den vorhandenen Vorrath gelagert. Als die deutschen Eisenbahnen im Jahre 1871 für den Güterverkehr freigegeben wurden, kamen zunächst die zuletzt erzeugten Röhren zur Verladung, und bei dieser hat sich, wie erwähnt, ein günstiger Procentsatz als Ausschuß ergeben; späterhin wurden leichtsinnigerweise Röhren vom alten Vorrath mit verladen und bei diesen gemischten Partien war die Zahl der Röhren, die bei dem Probedruck von 15 Atmosphären sprangen oder schweißten, begreiflicherweise beträchtlich höher. Die beiden bisher besprochenen Gießereien hatten wenigstens den besten Willen, ihre Lieferungen vertragsmäßig auszusühren, und wenn einzelne Partien der von denselben gelieferten Röhren beanständet werden mußten so war daran entweder die Hast schuld, mit der bei der Fabrikation vorgegangen werden mußte, um den Anforderungen in quantitativer Beziehung Genüge zu leisten, wie bei der Prager Eisenindustrie, oder Leichtsinn und Selbstüberschätzung, wie bei der belgischen Gießerei, die ihre Röhren absendete, ohne sie vorher der vorgeschriebenen Probe zu unterziehen. In ganz anderer Weise ging aber die Neuberg-Mariazeller Gewerkschaft vor, welche die Lieferung der 36zölligen Röhren übernommen hatte. Entgegen dem klaren Wortlaute der Bedingnisfe, welche mit durchschossenen Lettern vnschrieben: daß die Röhren vertikal mit der Muffe nach abwärts gegossen werden müssen, goß das Mariazeller Gußwerk die Röhren horizontal. Das Factum wurde von der Bauleitung sofort constatirt, als die ersten 6 oder 8 Röhren am Depotplatze anlangten, und zur Controle der Gießerei verfügte sich augenblicklich ein Sectionsingenieur der Bauleitung nach Mariazell. Zunächst wurde demselben, mit Berufung auf ein ausdrückliches Verbot der Generaldirection, 51 die ihren Sitz in Wien hat, der Eintritt verweigert, obwohl die allgemeinen Bedingnisse (tz 15) der Bauleitung ausdrücklich das Recht vindiciren, alle Fabriken und Werke, in welchen Bestandtheile für die Wasserleitung angefertigt werden, jederzeit zu inspiciren. Als der Delegirte der Bauleitung auf seinem Rechte bestand und endlich (in der Zwischenzeit waren mit der Generaldirection telegraphische Depeschen gewechselt worden) die Er- laubniß zum Eintritt erhielt, fand er nur eine Einrichtung zum horizontalen Gusse und nicht einmal Vorbereitungen für eine spätere Erzeugung nach der vorgeschriebenen Methode. Weiter konnte er constatiren, daß die Form nicht ausgetrocknet, wie dies ebenfalls vorgeschrieben war. Selbstverständlich wurde dem Unternehmer Gabrielli allsogleich der Auftrag ertheilt, die Erzeugung der 36" Röhren nach der bisherigen Methode ein- zustellen (mit Schreiben vom 24. Mai 1870. Xr. 712.- ^ 4; es bedurfte aber langer Verhandlungen und der größten Energie seitens der Bauleitung, um die vertragsmäßige Fabrikation durchzusetzen. Alle diese Vorkommnisse hätten vermieden werden können, wenn der Bauunternehmer Gabrielli, der für die gesammten Lieferungen und Arbeiten der Commune Wien gegenüber die Verantwortlichkeit übernommen hatte, seine Lieferanten gehörig controlirt hätte. Ihm lag es in erster Linie ob, sich durch wiederholte Controls von der pünktlichen Einhaltung der Verträge seitens der Subunternehmer die Ueberzeugung zu verschaffen. Daß er dies nicht gethan und nicht thun konnte, hatte seinen Grund darin, daß ihm keine sachverständigen Ingenieure zur Verfügung standen und er die Kosten ersparen wollte, welche deren Acquisition und wiederholte Reisen erheischt hätten. Seine Sparsamkeit und sein Mangel an Verständniß ging in dieser Beziehung eben so weit, wie am Probierplatze, dessen Geschichte wir vorher besprochen, und zu der wir noch nachtragen können, daß er die ganze Leitung der Arbeiten daselbst, welche nach § 14 der Specialbedingnisse ihm obliegen, und von der Bauleitung nur überwacht werden, mehrere Monate lang einem Magazineur überließ (der, nebenbei erwähnt, später wegen diverser Unterschleife fortgejagt werden mußte), und nur auf energisches Andringen des Bauleiters zu bewegen war, dem verabschiedeten früheren Ingenieur mehrere Monate später einen Nachfolger zu geben. Eben so sehr aber, und vielleicht in noch höherem Grade, als die Dualität der Röhren, gab die Quantität derselben, respective die Nichtein- 4 * - 52 - Haltung der vertragsmäßigen Lieferungstermine, der Bauleitung begründeten Anlaß zu wiederholten Beschwerden. Mehrere Male im Laufe des Sommers kam es vor, daß man, wegen Mangel an Röhren, Strecken noch nicht in Angriff nehmen konnte, und in anderen Fällen mußte man aus der gleichen Ursache begonnene Arbeiten unterbrechen, bis neuer Vorrath angelangt war. Gegen Ende des Baujahres war die Lieferung der kleineren Röhren allerdings bewältigt worden, aber die Röhren mittleren und größten Durchmessers waren,, wie die nachfolgende Tabelle zeigt, noch immer enorm im Rückstände. Uebersicht der Röhren - Bestellung und -Lieferung im ersten Baujahre. Röhren-Durchmesser, Zoll 3 4 5 6 7 8 9 12 15 26 33 36 Sa, Bestellt für , das I. Bau- < jahr ' Klafter Baulänge 7800 3850 970 1065 380 290 340 970 1225 1220 2500 1250 21960 Geliefert bis Ende Oktober 1870 " 7800 3970 388 792 304 342 352 105 703 240 235 r)12 1524Z Rückstand „ — (-j-120) 582 273 76 48 (-j-12),865! 522 980^226ö!l238 6717 Die Hauptschuld an diesen großen Rückständen trägt der Bauunternehmer Gabrielli, aber bis zu einem gewissen Grade muß man auch die Wasserversorgungs-Commission und den Gemeinderath dafür verantwortlich machen. Gabrielli hat die Bestellungen für die Röhrenlieferungen den Gießereien viel zu spät übertragen, seine Contracte mit denselben mindestens um ein Vierteljahr später abgeschlossen, als er dies hätte thun sollen. Die Motive, weshalb Gabrielli, der die Zeit von der Ausschreibung des Concurses (1. Mai 1869) bis zum Tage der Offertverhandlung (16. August 1869) zu Unterhandlungen mit den Gießereien hätte benützen können und sollen, dies nicht that, oder wenigstens diese Unterhandlungen nicht zum Abschlüsse bringen wollte, waren rein geschäftlicher Natur, und es sind die 1) Außerdem sind einige hundert Stück horizontal gegossene Röhren geliefert worden, welche zurückgewiesen wurden. 53 ihm dadurch, gegenüber den übrigen Offerenten erwachsenden Vortheile in einem Schreiben eines dieser Offerenten, welches dem Wiener Gemeinderath am 8. October während der Berathung über das Ergebniß der Offertverhandlung überreicht wurde, klar beleuchtet worden. Nicht die Motive aber, weshalb Gabriel!i die Röhren so spät bestellte, und nicht die Vortheile, die ihm dadurch erwuchsen, sind für uns von Interesse, sondern die Erklärung, wieso er dies überhaupt thun konnte, und diese liegt in einer fortgesetzten Reihe von Concessionen, welche ihm gleich im Beginne gemacht worden wareu. Als Gabrielli im August des Jahres 1869 sein Offert für den Bau der Hochquellenwasserleitung überreichte, bat er sich in demselben, wie bereits erwähnt wurde, die Begünstigung aus, entgegen den Vorschriften, des tz 2 der Specialbedingnisse für die Bauloose III und IV, die Gießereien und Fabriken, denen er die Lieferung der Röhren und Maschinentheile übertragen wollte, erst nachträglich bekannt geben zu dürfen, machte sich jedoch in einem Schreiben, äs äato 25. August 1869 ausdrücklich verbindlich, die Gießereien vor Abschluß des betreffenden Vertrages namhaft zu machen (siehe Protokoll der Gemeinderathssitzung vom 5. October 1869, Seite 1626). Da keine Gießerei vor Abschluß des Vertrages irgend welche Vorbereitungen für eine Lieferung zu beginnen pflegt, so konnte durch die Gewährung dieser Bitte kein Nachtheil betreffs der Einhaltung der Termine gewärtigt werden, und wäre auch nicht eingetreten. Aber Gabrielli hielt sein Versprechen nicht ein; obwol er, nach dem Wortlaut der BedingnisseH voraussetzen mußte, daß der Abschluß des Vertrages unmittelbar nach der Berathung der Offerte im Plenum des Gemeinderathes, mithin längstens Mitte October 1) Die hier in Betracht kommenden 8tz sind der ß 3, dessen Schlußsatz lautet: Der Offerent bleibt an sein Offert vom Tage der Einbringung an bis zur Schlußfassung des Gemeinderathes, welche jedoch längstens binnen zwei Monaten vom Offertverhandlungstage an gerechnet erfolgen muß, gebunden, und werden die Vadien derjenigen Offerenten, deren Angebote nicht angenommen wurden, sofort, nach erfolgter Ablehnung durch den Gemeinderath und längstens nach Ablauf dieser zwei Monate zurückgestellt; und ferner der § 32 der allgemeinen Bedingniffe: Der Vertrag zwischen den Offerenten und der Commune ist endgiltig zu Stande gekommen, sobald das von dem Unternehmer eingebrachte Offert von Seite des Gemeinderathes augenommen und der diesfällige Gemeinderathsbeschluß in gesetzmäßiger Form ausgefertigt und dem Unternehmer intimirt worden ist. Die sämmt- lichen aus diesem Rechtsgeschäfte erwachsenden Gebühren, sowie die Quittungs- Stempel hat der Unternehmer zu tragen. 1869 erfolgen werde, erfüllte er seine Zusage nicht, und hatte im October, als der Gemeinderath über die Vergebung der Arbeiten, berieth, die Röhrengießereien noch immer nicht gewählt. Trotzdem entschloß sich der Gemeinderath in der Sitzung vom 12. October 1869, die Ausführung der Arbeiten für die neue Wasserleitung Herrn Gabrielli zu übertragen, unter gleichzeitiger Erlaubniß, die Firmen für die Röhrenlieferung nachträglich bekannt zu geben. Allein statt dies sofort zu thun, setzte er die Verhandlungen mit den Gießereien, die er im Preise noch etwas drücken wollte, ruhig weiter fort und entschloß sich endlich auf mein Andrängen, am 30. November eine der Firmen bekannt zu geben, ersuchte jedoch gleichzeitig für die übrigen um eiue weitere Terminsverlängeruug bis zum 15. Januar 1870. Dieses Ansuchen wurde nicht an die Bauleitung, die dasselbe zuverlässig abgewiesen hätte, sondern direct an den Magistrat der Stadt Wien gerichtet, und von diesem der Wasserversorgungs-Commission übergeben. Diese zog die Eingabe des Bauunternehmers in ihrer nächsten Sitzung, nämlich am 30. De- cember 1869, in Berathung, genehmigte die ausgesprochene Bitte, und verständigte hiervon den Magistrat am 12. Januar 1870 6. L. X. 142 zur weiteren Mitteilung an Gabrielli, welcher sich unterdeß 2 Tage vorher, am 10. Januar 1870, endlich veranlaßt gefunden hatte, die Firmen der Eisengießereien bekannt zu geben IN. 2. So gingen durch das Gebühren des Gemeinderathes und der Wasserversorgungs-Commission drei volle Monate (von Mitte October bis Mitte Januar) verloren, welche die Gießereien zu ihren Vorarbeiten, zur Anfertigung der Modelle u. s. w. hätten verwenden sollen. Sie konnten dies begreiflicher Weise nicht thun, bevor nicht die Verträge mit ihnen abgeschlossen waren, und weil die Wasserversorgungs-Commission den Offerenten Gabrielli nicht verhalten hat, sein am 25. August gegebenes Versprechen zu erfüllen, so trifft sie ein wesentlicher Theil der Schuld an den Verzögerungen in den Lieferungen des 1. Baujahres, welche sich der Unternehmer Gabrielli zu Schulden kommen ließ. Die Subunternehmung „Elsner und Stumpf". Wir haben jetzt die Resultate mitgetheilt, die Gabrielli mit seinen Lieferanten erzielte; aber auch mit seinen Subunternehmern ist er nicht glücklicher gewesen. Beiläufig 6 Monate, nachdem der Gemeinderath ihm 55 die Ausführung der Arbeiten übertragen hatte, engagirte er für die Röhrenlegung und Lieferung der erforderlichen Maschinenteile (Schieber, Hydranten rc.) die Berliner Firma Elsner und Stumpf, welchen er in dem mit denselben abgeschlossenen Vertrage: „sämmtliche von ihm der Commune ,,Wien gegenüber angenommenen Verpflichtungen, wie sie in den gedruckten „allgemeinen und speciellen Baubedingnissen ausführlich beschrieben sind, übertrug, so zwar, daß dieselben für den von ihnen auszuführenden Theil die „ganze Verantwortlichkeit in jeder Hinsicht an seiner Stelle übernehmen „und dafür haften sollten." Bei der Abschließung dieses Vertrages beging Gabrielli denselben Fehler, dessen wir schon oben bei den Rohrbestellungen erwähnt haben; die Folge davon war eine fortgesetzte Reihe von Streitigkeiten, unter denen der Fortgang der Arbeiten leiden mußte, und es ist, wie die Folge lehren wird, dieser Vertrag, der den ersten Anlaß zu dem ein Jahr später zum Ausbruch gekommenen Sturm über die Brüche der Röhren bei deren Legung gegeben hat. Das zwischen Gabrielli und Stumpf getroffene Uebereinkommen hätte vielleicht keine so bedauerlichen Consequenzen gehabt, wenn der Subunternehmer genügende finanzielle Mittel und hinreichendes Verständniß zur Beurtheilung des Umfanges der von ihm übernommenen Arbeiten besessen hätte. Beides war nicht der Fall. Stumpf, der bisher derartige Arbeiten nur in kleineren Städten ausgeführt hatte, glaubte auch das Wiener Geschäft von Berlin aus so nebenbei betreiben zu können, und genug zu thun, wenn er ab und zu auf einige Wochen nach Wien kam. Er übersah, daß die Röhrenlegung in Wien äquivalent der gleichen gleichzeitigen Arbeit in zehn anderen kleineren Städten sei, und daß nicht nur die volle Kraft und Thätigkeit eines Unternehmers, sondern auch organisatorisches Talent erforderlich sei, um der übernommenen Aufgabe zu entsprechen. An letzterem aber war entschieden Mangel, und wenn Gabrielli auch durch Vorschüsse wenigstens theilweise den Uebelständen abhalf, die durch Mangel an Materialien (z. B. Pölzholz) und durch verspätete Ausbezahlung der Arbeiter rc. eintraten, so konnte er trotzdem nicht verhindern, daß die Arbeit, eben weil sie nicht organisirt war, beständig zu begründeten Klagen Anlaß gab. Derartige Klagen und Rügen der Bauleitung anfangs mündlich mitgetheilt, wurden späterhin der Bauunternehmung Gabrielli schriftlich bekannt gegeben. So am 16. Sep- ^ V tember 1870 sud Nr. 868 — , am 17. Oktober sud Nr. 914, am 26. Oktober sud Nr. 917 rc. 56 Außer diesen speciell gegen die Methode der Röhrenlegung gerichteten, mithin die Subunternehmung betreffenden Klagen, bot der Umstand, daß die Quantität der Arbeit, die im ersten Baujahr geleistet wurde, in.Folge der viel zu späten Vertragsabschlüsse Gabrielli's mit den Lieferanten und Subunternehmern eine relativ sehr geringe war, einen weitern Anlaß zu Beschwerden. Es sind nämlich im 1. Baujahre im III. und IV. Loose zusammen, das ist jenen Abtheilungen, die speciell die Röhrenlegung betreffen, anstatt 22,000 Current-Klaster nur 10,000" gelegt worden und zwar, wie die nachstehende Tabelle zeigt, fast ausschließlich Röhren von den kleinsten Durchmessern, weil jene größern Durchmessers nicht rechtzeitig geliefert wurden. n Bauloos IV. Bauloos III. Röhren-Durchmesser, Zoll ^ 3 4 5 ^ 6 ^ 7 8 9 12 15 26 33 36 Sa. Präliminirt ^ Baulänge ^000 4000 1000 800 400 300 300 998 1216 1248 2500 1250 22012 Ausgeführt „ 16127 3128 125 290 — — — 330 — — — 10000 12012 Differenz „ 1873 872 875 510 400 30(^300 998 886 1248 2500 1250 Gabrielli, den die Schuld am späten Eintreffen der Röhren allein traf, fühlte sich anfangs verpflichtet, seine Subcontrahenten gegen die Vorwürfe der Bauleitung überhaupt in Schutz zu nehmen, ja er ging, weil ihn sein Gewissen auch bezüglich der späten Abschließung des Vertrages mit Stumpf drückte, so weit, diesen bezüglich der Rückstände in der Lieferung der Maschinentheile (Schieber, Hydranten rc.), die alles Maß überstiegen, entschuldigen zu wollen. Die nachstehende Tabelle zeigt die Bestellungen und die Lieferungen bis zu Ende des Jahres 1870. Absperrungsvorrichtungen Durchmesser, Zoll ! 3 4 ^5 6 8 9 12 15 26 33 36 Hydranten Bestellt.^ 50 37 12 12 4 4 2 3 I 3 2 3 3 400 Geliefert. 50 50 2 — 1 10 Rückstand. I- (-s-13) 12 10 4 4 2 3 2 2 3 3 390 57 Von den Vorrichtungen zur Entfernung der Luft aus den Röhrenleitungen und zum Ablassen des Wassers aus den größeren Röhrensträngen war bis zu Ende des 1. Baujahres nicht ein Stück geliefert worden. Aus der vorstehenden allgemeinen Skizzirung der Art und Weise, wie Gabrielli im Verein mit seinen Subunternehmern den ihm übertragenen Bau zur Ausführung brachte, und aus den einzelnen angeführten Beschwerdepunkten ergiebt sich zur Genüge, daß für einen gewissenhaften Bauleiter, der der Verpflichtung eingedenk war, das, was er versprochen, zu halten, der Stadt Wien zur festgesetzten Zeit eine gute Wasserleitung zu übergeben, reichlich Veranlassung zu Beschwerden vorhanden war, zu Beschwerden, die sich auf Qualität und Quantität der Arbeit bezogen, die um so begründeter und um so häufiger waren, als die Veranlassungen zu denselben im Charakter des Unternehmers und in seinem Systeme lagen. Die mündlichen und schriftlichen Klagen, Beschwerden und Rügen der Bauleitung anfangs seltener, später immer häufiger ertheilt, waren dem Unternehmer begreiflicherweise sehr unerwünscht. Wiederholt drückte er sein Befremden darüber aus, daß die Bauleitung auf der strikten Einhaltung der Bedingnisse bestehe, sein Bedauern, daß der Bauleiter selbst so wenig Machtvollkommenheit besitze, um nicht diese oder jene Bestimmung derselben im kurzen Wege abändern zu können, und ging schließlich eigenmächtig so vor, wie wenn die Abänderung zugestanden worden wäre. Als ihm dieses nicht gestattet wurde, erkannte er als einziges Mittel zur Erreichung seines Zweckes die Modification des ihm lästigen Vertrages. Um diese zu bezwecken mußte der Beweis igeführt werden, daß die Bestimmungen desselben theilweise mangelhaft, theilweise unausführbar seien, und der erste Schritt hierzu war, die Behauptung aufzustellen, daß dem so sei. Um diesen Plan ins Werk zu setzen, dazu bedurfte er Bundesgenossen und diese fanden sich zur rechten Zeit und boten ihren Einfluß auf, um ihn wirksam zu unterstützen. Im Frühjahr und Sommer des Jahres 1870 waren Gabrielli und Stumpf, wie wir früher gesehen haben, im besten Einvernehmen, und so oft sich die Bauleitung veranlaßt fand über die Ausführung der Röhrenlegung Klage zu erheben, war Gabrielli stets bemüht, seinen Subunternehmer zu vertheidigen oder wenigstens zu entschuldigen. Im Spätherbst 1870 trat aber eine Erkaltung dieses Verhältnisses ein, welche theils dadurch hervorgerufen wurde, daß Stumpf I — 58 — an Gabrielli sehr bedeutende Entschädigungsansprüche stellte, weil er durch das zu späte Eintreffen der großen Röhren, deren gleichzeitige Legung mit den kleinen ihm gewinnbringender gewesen wäre, Schaden erlitten hatte, theils ihren Grund in andern finanziellen Differenzen hatte, die sich auf die erhaltenen Vorschüsse und auf die Caution bezogen. Diese Erkaltung' wurde durch das gleichzeitige Auftreten beider Herren als Offerenten für die Arbeiten der Frankfurter Wasserleitung sehr gesteigert. Gabrielli fand es ungehörig, daß sein Subunternehmer in Wien ihm in Frankfurt Concurrenz machte, äußerte gegen mich unverholen seine Mißbilligung darüber und fand nunmehr meine beständige Klage, daß Herr Stumpf sich um die Wiener Unternehmung persönlich viel zu wenig kümmere, vollständig begründet. Als Herr Stumpf (welcher den ganzen Winter über sich in Wien nicht sehen ließ) endlich im Februar 1871 hierherkam, um die Einleitungen für den Wiederbeginn der Arbeiten zu treffen, kamen, eine Consequenz des früher erwähnten Vertrags, eine große Anzahl von Differenzen, unter andern die Haftungspflicht für die Röhren während des Transports in Wien, die Verbindlichkeit des Ausladens der Rohre am Depotplatz, die Instandhaltung der Wege daselbst rc. rc. zur Sprache, und dieselben gaben wiederholt Anlaß, daß die Bauunternehmung und Subunternehmung abwechselnd die Intervention der Bauleitung zur Schlichtung ihrer Streitigkeiten in Anspruch zu nehmen versuchten. Eine von diesen kleinen Differenzen, die Haftungspflicht für die Röhren während des Transports in Wien, war im Herbste des Jahres 1870 dadurch entstanden, daß bei der Verführung der 15zölligen Röhren vom Probirplatze bis zum Orte der Verlegung (Landstraße, Hauptstraße) 6 Stück schöne 9 Fuß lange Röhren durch schmähliche Nachlässigkeit gebrochen worden waren. Man hatte die Röhren ohne Zwischenlagen und ohne sie irgendwie zu befestigen auf zum Transport ganz ungeeignete Wagen verladen, auf welchen sie während desselben unzählige Male an einander stießen und sich wechselseitig Sprünge beibrachten. Mit der Wiederaufnahme der Röhrenlegung im Frühjahre 1871 erhielt diese Streitfrage durch ähnliche Vorgänge neue Nahrung; überdies traten, in Folge der Verwendung von hartem Blei und von ungeschickten Arbeitern, während des Verstemmens der Röhren in diesem Bezirke wiederholt Muffenbrüche ein. Dergleichen war bereits im verflossenen Jahre bei kleinen 3- und 4zölligen Röhren öfters vorgekommen und hatte die Bauleitung schon damals (snb Nr. 965 am 7. December 1870) veranlaßt, die Aufmerksamkeit der Bauunternehmung darauf zu lenken. In diesem 59 Jahre aber fand es bdi großen Röhren statt, und zwar wurden vom Beginne der Arbeit bis zum 15. März 9 Stück 7" Muffen und 8 Stück 15" Muffen beim Verstemmen zersprengt, welche auffallende Thatfache mich veranlaßte, die Bauunternehmung mit Zuschrift vom 15. März 1871 sud Nr. 1059 n aufzufordern, mit größerer Vorsicht zu arbeiten und überhaupt die geeigneten Mittel zur Abhilfe in Anwendung zu bringen. Diese Vorfälle boten neuen Anlaß zu Zank und Hader zwischen Gabrielli und Stumpf. Der äußerst mangelhafte Vertrag, den die Beiden abgeschlossen hatten, sprach zu Ungunsten der Subunternehmung, andererseits war es gewiß unbillig, wenn Stumpf, dem die Röhren geliefert wurden, auch in jenen Fällen Schaden erleiden sollte, wenn z. B. nachweisbare Gußfehler das Springen der Muffen veranlaßt hatten. So lange die berührten Streitigkeiten von untergeordneter Bedeutung waren, wurden dieselben von der Bauleitung im Interesse der Förderung des Werkes nach Möglichkeit geschlichtet; als aber Stumpf einerseits zur Entscheidung der Schuldfrage bei jedem Muffenbruch eine Art Kunstbefund, eine Untersuchung der Bruchfläche von Seite der Bauleitung vorgenommen .sehen wollte, andererseits an mich direct das Ansuchen stellte, die noch immer unerledigte Frage, betreffend die Sicherstellung seiner Caution, durch ein gänzlich unstatthaftes Arrangement bei der städtischen Kasse zu erledigen, mußte ich meine Mitwirkung hierzu, mit Rücksicht auf die Tragweite einer solchen Maßregel und auf den Wortlaut der Bedingnisse, welche (ß 11 der allgemeinen Bedingungen) ausdrücklich besagen, daß auch in jenen Fällen, wenn der Unternehmer einen Theil der Arbeit durch Subcontrahenten ausführen läßt, die Bauleitung in allen aus dem übernommenen Baue entspringenden Beziehungen bei Beaufsichtigung, Verrechnung, Zahlung, Ueber- nahme der Arbeit rc. nur mit dem Unternehmer verkehrt — entschieden verweigern. Die am 21. März 1871 Herrn Stumpf gegebene Erklärung, daß ich es nicht als Aufgabe der Bauleitung betrachten könne, die aus mangelhaften Verträgen entspringenden Streitigkeiten zwischen dem Unternehmer und seinem Subunternehmer zu schlichten, und auch nicht geneigt sei, wie Herr Stumpf mir vorschlug, privatim, nicht als Oberingenieur der Commune Wien, sondern als Techniker und Vertrauensperfon überhaupt, mich in derartige Angelegenheiten zu mengen, — hatte in kürzester Frist eine Einigung der streitenden Parteien zur Folge. Aus dem Dilemma, wer von ihnen beiden den Schaden für die gebrochenen Röhren zu tragen 60 3 habe, zagen sie sich am allereinfachsten durch den Beschluß, denselben der Commune Wien aufzuerlegen. Es handelte sich nur um die geeignete Methode, und diese war bald gefunden. Die erwähnten Muffensprünge beim Verstemmen hatten sich, ungeachtet ich die, Aufmerksamkeit der Bauunternehmung auf dieselben gelenkt hatte, keineswegs vermindert und waren in der 2. Hälfte des Monats März auch bei den özölligen Röhren vorgekommen. Dies bot nun eine prächtige Gelegenheit, die Befürchtung auszusprechen und zu verbreiten, die Röhren seien zu schwach. War einmal dieses Mißtrauen wachgerufen, dann konnte man das Project überhaupt verdächtigen und auf eine Abänderung desselben dringen. Entschloß sich der Gemeinderath zu einer solchen, so war eine Aenderung des Vertrages die nothwendige Folge, und Unternehmer und Subunternehmer hatten ihren Zweck vollständig erreicht. Die bloße Verstärkung der Wanddicken allein war für beide schon mit dem größten Vortheile verbunden. Für den Unternehmer, der von der Stadt Wien für jeden Centner Röhren 7 Fl. 87 Xr. erhielt und sie durchschnittlich beiläufig um einen Gulden billiger von seinen Lieferanten bezog, weil er ohne die geringste Mehrauslage oder Mühe um so viele Gulden mehr einstrich, als die neuen mit stärkern Wänden versehenen Röhren an Centnerzahl die bisherigen Röhren überwogen; für den Subunternehmer, weil er bei dickeren Röhren mit der bisherigen Sorglosigkeit fortarbeiten konnte und ihn sowohl während der Legung als nach derselben ein weit geringeres Risico traf. Ferner erwuchs aus der Annahme dickerer Röhren der Vortheil, daß er mit der Legung derselben mehrere Monate warten mußte, bis sie gegossen waren und in dieser Zeit konnte er hoffen, mit der Lieferung seiner rückständigen Maschinentheile nachzukommen und das ihm drohende Pönale zu ersparen. Ging aber der Gemeinderath nicht auf den Plan ein, so war schließlich gar nichts verloren, als höchstens einige Monate Zeit, und gerade die waren dem Subunternehmer Stumpf wieder höchst willkommen. Der Feldzugsplan war wie man sieht nicht übel angelegt und es handelte sich nur darum ihn ins Werk zu setzen. An der hierzu erforderlichen Energie ließen es die Verbündeten nicht fehlen. Zunächst unternahm es Herr Stumpf, den Bürgermeister der Stadt Wien auf die schlechte Qualität der Röhren und auf den großen Ausschuß aufmerksam zu machen, welcher sich beim Probiren der einzelnen Röhren am Depotplatze herausstelle. Der ausgestreute Same fiel auf fruchtbaren Boden, denn schon am 23. März verlangte der Bürgermeister vr. Felder, was früher nie geschehen war, einen Bericht über den Röhrenaus- schuß am Probirplatz. Es dürfte nicht überflüssig sein, den Leser speciell darauf aufmerksam zu machen, daß bis zu diesem Tage (23. März 1871) gar keine Röhrenstrangprobe stattgefunden hatte *), daß es mithin nicht etwa der ungünstige Ausgang einer solchen gewesen sein konnte, der dem Verlangen des Bürgermeisters zu Grunde lag. Der gewünschte Bericht wurde von der Bauleitung am 25. März überreicht und soll, da er in den vom Wiener Gemeinderathe herausgegebenen Actenstücken keinen Platz gefunden hat, hier seinem vollen Wortlaute nach mitgetheilt werden. Derselbe lautet: ^ V Nr. 1084 —^ . II „Herr Burgermerster! Die schwarz geschriebenen Zahlen der beiliegenden Tabelle entsprechen jenen Röhrenmengen, welche seit Beginn der Lieferungen im Mai 1870 bis zum 22. März 1871 von der Bauunternehmung in Gegenwart der Bauleitung auf dem Depotplatz mit der hydraulischen Presse geprüft worden sind. Die roth^) eingeschriebenen Zahlen sind der hierbei eingetretene Ausschuß, und es ist somit für jede Röhrensorte die Differenz der beiden Zahlen die als brauchbar befundene und im Gewichtsjournal verbuchte Röhrenzahl. Durch Vergleichung der schwarzen und der rothen Ziffern bei den mit X und L bezeichnten Röhrensorten, das ist bei jenen beiden Kategorien, welche zusammen beiläufig 96 Prozente des gesummten erforderlichen Quantums repräsentiren, ergiebt sich, nach Prozenten berechnet, der folgende Ausschuß: Röhrenausschuß in Procenten und Bruchtheilen von Prozenten Röhren- ! durchmesser 2 3 4 5 6 2V 9 12 15 25 26 33 36 Röhren forte A. > > 1,97 0,61 1,01 0,15 0,72 1,14 1,22 0,00 2,71 2,10 1,27 4 12 ^'4 a ^1,53b 1,51 a i. J.1870 b„ „ 1871 „ „ v — ^ 0,65 1,39 0,90 1,00 0,90 1,80 2,50 2,52 0,87 0,00 0,61^ — 1,22 Anmerk. 1) Wir abstrahiren hierbei von 2 derartigen Proben im Jahre 1870, die sich nur auf 3- und 4zöllige Röhren erstreckten, und bei denen weder ein Röhren- noch ein Muffenbruch stattgefunden hatte. 2) Diese Zahlen find in der nachfolgenden Tabelle Nr. XI. mit englischen Ziffern bezeichnet. K « (7^ 20 N d L 'S r- 20 >8 ^ o « ^ ^ w « L 8 n 8-M6 « LK L ^ ZL « N n^l » n s -S « tt«- L.8 « 64 Der große Ausschuß bei den 33zölligen Röhren im Jahre 1870 und jener bei den zweizölligen Krümmern findet seine Erklärung in dem Umstande, daß diese Gußstücke eingestandenermaßen von den Gießereien abgesendet wurden, ohne von diesen irgend einer Prüfung unterzogen worden zu sein. Die in der beiliegenden Tabelle eingeschriebenen Zahlen begreifen jene Röhren nicht in sich, welche durch den Eisenbahntransport oder beim Abladen gebrochen wurden, weil solche Röhren gar nicht zur Prüfung mit der hydraulischen Presse zugelassen wurden. Die Anzahl derselben ist übrigens keine bedeutende. Es sind außerdem zu wiederholten Malen Röhren von der Bauleitung zurückgewiesen worden, welche den vorgeschriebenen Druck vermuthlich ausgehalten hätten, weil dieselben sehr ungleiche Wanddicken oder sonstige fehlerhafte Dimensionen besaßen; dies gilt speciell von der ersten Partie der 26" Röhren, von welchen die Bauleitung im September und Oktober 1870 eine beträchtliche Anzahl wegen zu enger Bluffen zurückgewiesen hat; eine andere Partie dieser Röhren wurde erst nach vorgenommener Abarbeitung übernommen. Die geprüften und als brauchbar übernommenen Röhren können weitere Beschädigungen erleiden beim Transport vom Depotplatze bis zum Orte ihrer Verwendung, beim Auf- und Abladen oder endlich beim Verstemmen der Muffendichtungen. Der in solcher Weise erzeugte Ausschuß (welcher nicht die Commune, sondern die Unternehmung schädigt) betrug im ersten Baujahre bei den sämmtlichen 3" Röhrenleitungen 6O/I00 Procente, und bei den 4" Röhrenleitungen 1^/,oa Procente. Bei den 15zölligen Röhren gingen im Jahre 1870 im Ganzen 9 ^-Rohre zu Grunde, und zwar 6 Stücke durch den ohne alle Vorsicht ausgeführten Transport und 3 beim Verstemmen. In diesem Jahre hat sich kürzlich bei einem 7zölligen Röhrenstrange ein auffallend großer Ausschuß beim Verstemmen ergeben; die Ursache davon läßt sich wohl vermuthen, aber nicht mit Bestimmtheit angeben. Ich glaube mit vorstehendem Berichte dem mir von Euer Hochwohlgeboren gestern ertheilten Aufträge entsprochen zu haben und bemerke, daß die Richtigkeit der mitgetheilten Zahlen in Folge der von der Bauleitung eingeführten Controls jederzeit nachgewiesen werden kann. Wien, am 25. März 1871. Der Ober-Ingenieur Otto Wertheim m. x." Die Resultate der Probirung der einzelnen Röhren am Depotplatz waren, wie sich aus dem vorstehenden Berichte ergiebt, nicht geeignet, die Be- 65 Hauptungen der Subunternehmung zu bestätigen, denn diese Proben wiesen für alle Röhrendurchmesser nur den gewöhnlichen annehmbaren Ausschuß nach, und die einzigen Ausnahmen betrasen die erste Partie der 33 zölligen Röhren, für welche wir die Erklärung der schlechten Qualität schon oben gegeben haben (s. Seite 50) und zwei Gattungen von kleinen 2 zölligen Krümmern. Letztere waren aber nicht für das eigentliche Röhrennetz bestimmt, dessen kleinste Röhren 3zöllig sind, sondern zur Verbindung desselben mit den Hydranten, und der große Ausschuß der ersten Partie dieser Krümmer (die spätern Lieferungen waren ganz gut) hatte seinen Grund darin, daß die Kerne derselben versetzt waren und die Gießerei anfangs keine Vorrichtung besaß, um diese Krümmer in die hydraulische Presse einzuspannen und sich dadurch von der Qualität derselben zu überzeugen. Gabrielli und Stumpf mußten deshalb auf andere Methoden sinnen, um den Beweis für die zu geringe Wandstärke der Röhren zu liefern, und das nächste zur Disposition stehende Mittel boten dieProben der Röhren st ränge. Die 15 zölligen Röhren, bestimmt zur Verlegung in der Hauptstraße des III. Bezirkes (Landstraße), hätten nach den Bestellungen im Frühjahre 1870 geliefert werden sollen; sie sind aber, wie bereits erwähnt wurde nicht zu den festgesetzten Terminen eingetroffen und kamen trotz alles Drängens so spät, daß im 1. Jahre nur ein kleiner Theil derselben verlegt werden konnte. Die Eile, mit welcher ihre Ablieferung und in Folge dessen ihre Anfertigung betrieben wurde, war für die Qualität derselben sehr nachtheilig. Die Röhren zeigten sich zwar, als sie am Depotplatze eintrafen, rein gegossen und hielten auch den vorgeschriebenen Probedruck von 15 Atmosphären mit obligaten Hammerschlägen ganz gut aus, aber beim Verlegen derselben brachen zu wiederholten Malen einzelne Muffen. Dieser Umstand (ferner die Vermuthung, daß bei der Verlegung und Verstemmung dieser Röhren in ungehöriger Weise vorgegangen worden) veranlaßte die Bauleitung, die Probirung eines mit solchen Röhren im Beginne des zweiten Baujahres gelegten Stranges zu verlangen. Die Bedingnisse gaben hierzu das Recht *) und der erste Auftrag hierzu wurde von der Bauleitung an- 1) Der ß 40 der speciellen Bedingnisse für das IV. Bauloos lautet: Die Bauleitung behält sich ausdrücklich das Recht vor, noch vor der probeweisen Füllung der Röhrenstränge mit Hochquellen-Wasser, welche voraussichtlich erst im 4. Baujahre erfolgen kann, jeden fertig hergestellten Röhrenstrang mit Wasser zu füllen, dasselbe mittelst hydraulischer Pressen, welche die Commune beistellt, eventuell bis zu 15 Atmosphären zu spannen und in solcher Weise die Dichtheit der hergestellten Verbindungen, sowie den unbeschädigten Zustand der einzelnen Be- Wertheim, Wiener Wasserleitung. 5 66 fangs März ertheilt. Mit diesem Datum ist, nebenbei bemerkt, der Nachweis geliefert, daß es keiner Anregung von Seite des Bürgermeisters bedurfte, um die Bauleitung zu Vorsichtsmaßregeln zu veranlassen, wenn solche angezeigt erschienen. Die erforderlichen Vorbereitungen zur Füllung und Entleerung des 15 zölligen Röhrenstranges nahmen einige Zeit in Anspruch und die erste Erprobung desselben fand am 24. März 1871 statt. Bei derselben zeigte sich bei einer Spannung von ^2 Atmosphären ein Mufsensprung und außerdem eine mangelhafte Dichtung. Bei einer 2. Probe, die am 28. März stattfaud, wurde die Spannung bis zu 2'/2 Atm. getrieben. Dabei zeigten sich bei 3 Röhren Mufsensprünge, eine mangelhafte Dichtung und eine Schweißstelle an der Stirnseite eines Muffenkopfes. Außerdem zeigte ein Rohr einen kleinen Langriß und zwar unmittelbar vor der daran stoßenden Muffe des nächsten Rohres, mithin im Bereich der Hammerfchläge, die zur Dichtung dieser Muffenverbindung gefallen waren. Für jeden halbwegs Sachverständigen und unbefangenen Beurtheiler konnten diese Resultate gar keinen Anhaltspunkt bieten, die Wanddicke der Röhren zu schwach zu finden; denn wenn Röhren, die bei der stückweisen Probe 15 Atm. ausgehalten hatten, nunmehr im Strange bei >/r oder 21-2 Atm. Muffensprünge zeigten, so konnte dies nur durch plumpe Beschädigung derselben erklärt werden. Für die Bauleitung bewiesen die Ergebnisse der beiden Proben nur, wie begründet der Verdacht gewesen war, den sie bezüglich des Vorganges bei der Herstellung dieses Röhrenstranges gehegt hatte und wie zweckmäßig die Veranstaltung einer solchen Probe gerade bei diesem Strange gewesen war. Die Wasserversorgungs - Commission. Wir haben der Wasserversorgungs-Commission bisher nur im Vorübergehen Erwähnung gethan; sie tritt aber jetzt in die Mitte des Kampfplatzes und es erscheint daher angezeigt, daß wir ihre nähere Bekanntschaft machen. Dies kann am besten dadurch geschehen, daß wir ihre Thätigkeit durch einige Zeit verfolgen und untersuchen, in welcher Weise sie ihre Geschäfte zu er- standtheile des Röhrennetzes zu prüfen- Die zu diesem Behufe erforderlichen Arbeitskräfte hat der Kontrahent ohne besondere Vergütung beizustellen. Desgleichen ist derselbe verpflichtet, an jenen Tagen, wo die von ihm hergestellten Röhrenstränge probeweise in Betrieb gesetzt werden, ein entsprechendes Arbeitspersonale auf seine Kosten in Bereitschaft zu halten, um etwa sich zeigenden Gebrechen sofort abzuhelfen. ledigen pflegt. Aus der Mitte des Gemeinderathes berufen, um den Bau der Hochquellenwasserleitung zu projectiren, vorzubereiten und durchzuführen, hält diese aus 22 Mitgliedern bestehende Commission unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Sitzungen, in welchen die Einläufe zur Kenntniß genommen, Anträge gestellt und berathen und Beschlüsse gefaßt werden sollen. Für einzelne Abtheilungen ihrer Geschäfte bestellt sie von Zeit zu Zeit aus ihrer Mitte Subcomitss, und außer einigen ihr zugetheilten stabil angestellten Beamten der Gemeinde Wien, disponirt sie über eine Anzahl ursprünglich zur Projectsverfassung berufener, gegenwärtig mit der Ueber- wachung des Baues betrauter Ingenieure. Der normale Geschäftsgang ist der, daß wichtigere Anträge, welche in einer Sitzung der Commission eingebracht werden, in dieser einem der Subcomitss zur Berichterstattung überwiesen werden. Das Subcomits bestellt eines seiner Mitglieder als Referenten, der die Angelegenheit, um die es sich handelt, studirt und darüber nach einiger Zeit dem Subcomits Bericht erstattet; dieser Bericht wird berathen und schließlich einigt sich das Subcomits zu einem Anträge, der durch den Referenten desselben in einer der nächsten Sitzungen der Commission vorgelegt und von dieser neuerdings in Berathung gezogen wird. Mitunter erheischt es die Geschäftsordnung, daß der endlich gefaßte Commissionsbeschluß noch der Plenarversammlung des Gemeinderathes vorgelegt, und eventuell auch von dieser noch in Berathung gezogen wird. Der mit einer solchen Procedur nothwendig verknüpfte Zeitaufwand ist in allen Fällen bedauerlich, war indessen von verhältnißmäßig geringem Nachtheil, so lange die Hochquellenwasserleitung im Stadium des Projectes und der Vorbereitung zum Baue war; daß man aber diese Gepflogenheit auch beibehalten hat, als die Ausführung des Werkes begann, hat viele bedauerliche Consequenzen gehabt. Zahlreiche Fälle liegen auch aus dieser Zeit vor, in welchen es die Commission verstanden hat, die Erledigung einer an sich höchst einfachen Angelegenheit unglaublich hinauszuziehen, und dadurch den Fortgang der Arbeit geradezu unmöglich zu machen. Mehrere von diesen Fällen beziehen sich speciell auf das Röhrennetz und dessen Appertinentien; wir wollen aber nur einen als Beispiel zum Besten geben, und gerade einen solchen, der mit dem Röhrennetz in gar keinem Zusammenhänge steht, um nicht etwa der Vermuthung Raum zu geben, daß es nur die Röhrenfrage sei, deren Lösung der Wasserversorgungs-Commission besondere Schwierigkeiten verursacht. 68 In den ursprünglichen im Jahre 1865 angefertigten Plänen der Wasserbehälter hatte der damalige Oberingenieur Gabriel mit jedem der Reservoirs ein großes geräumiges Magazin zur Deponirung von Röhren, Maschinentheilen rc. verbunden und hierdurch Veranlassung gefunden, große Vorbauten anzubringen, deren Herstellung gleichzeitig Gelegenheit zu ornamentalen Fanden gab. Die Ausführung derselben war in Ziegelrohbau pro- jectirt und hätte somit, trotz der bedeutenden Kosten, in Bezug auf Solidität viel zu wünschen übrig gelassen. Dieser letztere Umstand einerseits, andererseits die Erwägung, daß es für den Betrieb einer Wasserleitung weit zweckmäßiger ist, alle Vorräthe für Reparaturen und Erweiterungen der Wasserwerke an einem Punkte zu concentriren, veranlaßt mich, nachdem mir die Leitung der 2. Oberingenieurs-Abtheilung übertragen worden war, eine Aenderung der Wasserbehälter auszuarbeiten, nach welcher die großen Magazinsräume bei denselben vollkommen entfielen, resp. durch ein kleines, mit dem Wächterhaus vereinigtes Handmagazin ersetzt wurden. Die unmittelbare Folge dieser Aenderung war eine bedeutende Verkleinerung und Vereinfachung der Fahnden, die nur mehr ein Thor für den Eintritt und ein Paar große Lichtöffnungen zur Beleuchtung jenes Raumes enthielten, in welchem die Schieber zur Regulirung des Wasserzu- und -Abflusses angebracht sind. Die so vereinfachten Fanden konnten dafür aus soliderem Material hergestellt werden, und als solches sollte der sogenannte Margarethenstein zur Anwendung gebracht werden, ein Kalkstein, der zwar weicher als viele andere Wiener Bausteine ist, dessen ungeachtet aber, wenn er aus guten Lagen ausgewählt wird, eine sehr große Widerstandsfähigkeit gegen die atmosphärischen Einflüsse besitzt. Der eben besprochene Abänderungsvorschlag wurde der Wasserversorgungscommission am 11. Mai 1868 vorgelegt und, nach mehrfachen Berathungen im Schoße der Commission, von dieser (nebst andern in Vorschlag gebrachten Modificationen des ursprünglichen Projectes) am 26. December desselben Jahres genehmigt. Programmgemäß sollte die Ausführung dieses Theiles der Reservoirbauten im 2. Baujahre (1871) vorgenommen werden, und es war deshalb geboten, das dazu erforderliche Steinmaterial in den Wintermonaten 1870/71 vorzubereiten. Als die zu diesem Behufs erforderlichen Detailpläne ausgearbeitet wurden, schien es der Bauleitung wünschens- werth i), einen.Theil der Steinmetzarbeiten, speciell die Sockel und deren 1) Im Frühjahre 1868 war von einer Verbauung der Felder in der Umgebung der Wasserbehälter noch keine Rede, somit genügte damals eine gegen die 69 Deckplatten, aus einem härteren Steinmateriale, aus sogenanntem harten Kaiserstein, anfertigen zu lassen, und es wurde der Wasserversorgungs-Commission ein diesbezüglicher Vorschlag am 16. November t870 sub> Nr. 938 vorgelegt. Als dieser Gegenstand in der Sitzung der Wasserversorgungs-Commission vom 2. December 1870 zur Berathung kam, waren die Commissionsmitglieder, die das Prostet und dessen Abänderungen seinerzeit berathen und genehmigt hatten, die überdies die gedruckten Kostenvoranschläge, in welchen die Steingattung ausdrücklich angegeben war, seit Jahr und Tag in Händen hatten, sehr erstaunt, daß zur Herstellung der Fanden überhaupt Margarethenstein verwendet werden sollte. Vergebens wurden die Herren darauf aufmerksam gemacht, daß dieses Material bei vielen großen Bauten mit bestem Erfolge verwendet worden, daß die Fanden mehrerer monumentaler Gebäude theilweise aus diesem Materiale hergestellt seien, daß die Giebel der Stefanskirche und der Stefansthurm mit seinem prachtvollen gothischen Maßwerk ganz aus Margarethenstein erbaut seien, und daß, wenn bei diesen dem Wind und Wetter von allen Seiten so exponirten Bauten der Stein Widerstand leistet, er doch wol auch für die Fanden der Wasserbehälter genügen dürfte. Es wurde beschlossen, die Fanden ganz und gar aus härteren Steinen herzustellen und die Bauleitung beauftragt, Erkundigungen über die Einheitspreise dieser Steingattungen direct bei renommirten Steinmetzmeistern einzuziehen. Die diesbezüglichen Verhandlungen fanden im Laufe des Monats December statt, und am 30. December 1870 sull Nr. 969 erhielt die Wasserversorgungs-Commission von der Bauleitung die gewünschten neuen Vorlagen über die Kosten der Fanden bei Anwendung härterer Steingattungen, welche sich begreiflicherweise höher stellten. Letzterer Umstand veranlaßte die Wasserversorgungs-Commission, ihr Augenmerk auf einige Steinbrüche der Bauunternehmung Gabrielli (bei Brunn und Baden) zu wer- EinMsse der Atmosphäre widerstandsfähige Steinsorte; seither sind in diesen Gegenden Parzellirungen, theils beabsichtigt, theils schon in Ausführung begriffen, und deshalb erschien es wünschenswerth, die vorspringenden Fa^adentheile auch genügend widerstandsfähig gegen die durch den öffentlichen Verkehr bewirkte Abnützung herzustellen. - 70 — fen, weil sie voraussetzte, daß dieses Material weit billiger zu haben sein werde, und Gabrielli wurde aufgefordert, seine Einheitspreise für die verschiedenen Steingattungen seiner Steinbrüche bekannt zu geben. Gleichzeitig sollte das Project für die Fanden selbst zur Erzielung einer weiteren Kostenvermindernng verändert werden, welcher Aufgabe sich ein Gemeinderath und Mitglied der Commission selbst unterzog. So glaubte die Wasserversorgungscommission ihre Absichten am besten zu erreichen. Allein, als nach den vom Herrn Referenten gelieferten Plänen die genauen Ausmaße berechnet wurden, stellte sich einerseits das überraschende Ergebniß heraus, daß die Herstellung dieser Fanden bei den gleichen Einheitspreisen beträchtlich kostspieliger sein würde, als jener des Projectes, andererseits schob Gabrielli, ärgerlich darüber, daß man vorher Erkundigungen bei anderen Steinlieferanten eingezogen hatte, trotz widerholter Urgirung, die von ihm verlangten Auskünfte lange Zeit hinaus, und offerirte schließlich beträchtlich höhere Preise, als man für ähnliche Steinsorten anderwärts verlangt hatte. Nun war die Verlegenheit groß und der Referent, dem dieses Resultat begreiflicherweise äußerst peinlich sein mußte, griff zu dem altbewährten Mittel, die Acten liegen zu lassen, ohne zu referiren. Auf wiederholtes Drängen der Bauleitung entschloß er sich endlich dazu, am 5. Juli 1871 der Wasserversorgungs-Commission Bericht zu erstatten, einen Bericht, der an Klarheit allerdings viel zu wünschen übrig ließ, weil der Referent in der Zwischenzeit den ganzen Hergang vergessen hatte und trotz der von der Bauleitung ansgearbeiteten tabellarischen Zusammenstellungen und Vergleiche über die Kosten bei Zugrundelegung der verschiedenen Offerte, schlechterdings nicht im Stande war, der Wasserversorgungs-Commission zu sagen, um was es sich eigentlich handle. Als diese schließlich die nöthigen Informationen erhalten hatte, und ans den Tabellen selbst den Sachverhalt entnahm, beschloß sie, die projectirten Fanden noch einmal zu verändern und wegen einer and eren Steingattung, aus einem nächst dem Rosenhügel befindlichen Bruche, mit dem Eigenthümer, einem Subcontrahenten von Gabrielli, in Unterhandlung zu treten. Diese Unterhandlungen nahmen den Monat Juli in Anspruch; schließlich, am 26. Juli 1871 8nd Nr. 1399, erklärte der Besitzer des Steinbruches, daß er überhaupt nicht in der Lage sei, die gewünschte Quantität der Steine zu liefern, weil er sonst seinen Verpflichtungen gegen Gabrielli nicht Nachkommen könne, und letzterer bestätigte auf directes Befragen die von seinem Subcontrahenten ertheilten Auskünfte. Der Referent, dem dieses Resultat der Unterhandlungen mitgetheilt wurde, hat sich damals dahin 71 ausgesprochen, daß er unter so bewandten Umständen die Herstellung der Fanden mit Ziegelrohbau beantragen werde. Mit der Erzählung dieses Sachverhaltes, dessen Richtigkeit jederzeit actenmäßig nachgewiesen werden kann, ist nicht nur ein eclatantes Beispiel von Verschleppung, sondern auch einer von vielen Beweisen geliefert, daß die Wasserversorgungs-Commission nicht' die erforderliche Fähigkeit besitzt, die Ausführung eines großen Baues zu leiten, weil sie, um kleine Vortheile zu erreichen, große Uebelstände und Nachtheile selbst provocirt. Anstatt die von der Bauleitung vorgeschlagenen geringfügigen Modificationen, welche durch Umstände bedingt wurden, die erst geraume Zeit nach der Projects- verfassung eingetreten waren, einfach anzunehmen, oder aber etwas — ihrer Ansicht nach — Besseres, mit einem nicht sehr bedeutenden Geldopfer zu erkaufen, vertrödelte die Wasserversorgungs-Commission durch langwierige Unterhandlungen über die Preise einerseits, durch unnütze wiederholte Pro- jectsänderungen andererseits, ein volles Baujahr, und hat sich bis heute (December 1871) noch zu keinem Entschlüsse ermannen können. Der Unternehmer kann bei derartigem Vorgehen nur profitiren, man bringt ihm eine prächtige Handhabe entgegen zu dem Vorwände, seine Termine nicht einzuhalten, und er weiß, daß, je länger die Entscheidung hinausgeschoben wird, desto sicherer dieselbe nach seinen Wünschen ausfallen muß. Der Bau der Reservoirs aber erleidet nicht blos eine bedauerliche Verzögerung, sondern kann nun nicht mehr in jener rationellen Weise durchgesührt werden, die im Projcete beabsichtigt war. Es ist aber nicht der schleppende Geschäftsgang allein, welchen man der Wasserversorgungs-Commission vorwerfen kann, sie hat vom Beginne des Baues an allen ihren Ingenieuren gegenüber ein System der Bevormundung an den Tag gelegt, welches in mehrfacher Beziehung sehr schädliche Consequenzen hatte. Jedermann, der mit der Ausführung großer Bauten jemals zu thun hatte, weiß, daß die Wirksamkeit eines Bauleiters, sowol dem Bauunternehmer, als dem übrigen Bauleitungspersonale gegenüber in dem Maße ersprießlicher ist, als die Stellung desselben eine unabhängigere, die Autorität desselben eine anerkanntere ist. Die Wasserversorgungs-Commission hat aber, um ihre eigene Machtvollkommenheit in ein glänzenderes Licht zu stellen, im Großen und irn Kleinen Alles, was nur möglich war, gethan, um die Machtbefugnisse ihrer Bauleiter auf ein Minimum zu reduciren, und deren Autorität zu untergraben. Schon bei der Berathung der Bedingnisfe und der Instructionen bedurfte es der dringendsten Vorstellungen, um den Bauleitern einige jener 72 Rechte zu wahren, ohne welche ein rasches Eingreifen unausführbar ist. So wollte unter andern: ein Mitglied der Commission, Herr Gemeinderath Stach, bei der Discussion über den tz 6 der Instructionen für den Oberingenieur der II. Abtheilung, die Verfügungen in Betreff der Fundi- rung einzelner Röhrenstränge, der Canalkreuzungen, der provisorischen Wasserabzugsanlagen u. s. w., von einer vorherigen Genehmigung abhängig machen, und nur mit vieler Mühe gelang es, zu verhindern, daß dieser Vorschlag zum Beschluß erhoben wurde. Einen weiteren Beweis ihres, nicht etwa durch irgend eine besondere Veranlassung motivirten, sondern nur dem Mangel an Sachkenntniß entspringenden Mißtrauens lieferte die Wasserversorgungs-Commission anläßlich der Kreuzungen der Röhrenleitungen mit den bestehenden Unrathscanälen. 2) Sie decretirte, daß in allen Fällen, wo solche erforderlich sein würden, Ingenieure des städtischen Bauamtes die Anordnungen der Bauleitungsorgane controliren sollten, und bei der, diesem Beschlüsse vorhergehenden Discussion motivirte der Herr Referent den Antrag mit dem Hinweis, daß man in solchen Fällen, wo es sich um die Erhaltung des städtischen Eigenthums handelt, sich an beeidete Beamte halten müsse und nicht an Ingenieure, die, wenn die Wasserleitung einmal fertig sei, ihrer Wege gingen. Im October 1870 erhielt der Bürgermeister eine anonyme Denun- ciation, daß Pflastersteine (d. i. städtisches Eigenthum) in einer Straße, wo gerade Röhren gelegt würden, verkauft worden seien. Statt das Schreiben dem verantwortlichen Bauleiter zur Erhebung des Thatbestandes zu übergeben, übertrug der Bürgermeister diese Angelegenheit, ohne Zuziehung des Oberingenieurs, vor dem im Gegentheile die Sache vollständig geheim gehalten wurde, einer förmlichen Untersuchungscommission, die sich indeß bald von der vollständigen Grundlosigkeit der Beschuldigung überzeugte. Das Verfahren hätte in der That kein anderes sein können, wenn die Untersuchung gegen den Oberingenieur geführt worden wäre. Ein anderes Mal verbreitete sich das Gerücht, bei der Herstellung des Mauerwerkes für einen der Wasserbehälter werde statt des vorgeschriebenen hydraulischen Kalkes Weißkalk verwendet. Auch in diesem Falle wurde die 1) Es sind das Arbeiten, die bei der Höhenlage der Wiener Canäle so häufig Vorkommen, daß sie ganz schablonenmäßig, nach Normalien, die ins Project ausgenommen sind, hergestellt und mit kleinen Pauschalbeträgen verrechnet werden. 73 Untersuchung und Erhebung des Tatbestandes, ohne mich davon zu verständigen und zuzuziehen, gepflogen, und ich erhielt erst nachträglich hiervon Kenntniß und zugleich die Aufklärung, daß der gesammte Vorrath an Weißkalk, den die Commission gefunden habe, ein kleiner Kübel mit Kalkmilch gewesen sei, welche zur Markirung der Niveaus auf den Ziegelschaaren verwendet wurde. So ungehörig das Vorgehen der Wasserversorgungs-Commission in diesen Fällen auch war, so hatte es doch keinen bleibenden nachteiligen Einfluß auf die Disciplin unter dem untergeordneten Personale der Bauleitung. Aber die Commission traf unter andern auch eine Verfügung, die vom allerschädlichsten Einflüsse auf die Autorität des Bauleiters war. Mit dem Präsidialdecrete vom 8. Februar 1871, Zahl 651, wurde der Oberingenieur des Stadtbauamtes Herr Mihatsch, angewiesen, den Arbeiten der Hochquellenwasserleitung seine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden; allein die Form und die Motive, mit welchen mir der Beschluß mitgetheilt wurde, waren vorsichtigerweise so gewählt, daß sie keinen Anlaß boten, gegen die Verfügung zu protestiren; Herrn Mihatsch hingegen wurde der Auftrag in ganz anderer Weise mitgetheilt. Beide Decrete, vom selben Tage datirt und mit derselben Nummer versehen, enthalten zunächst die Mittheilung, daß die Hochquellenwasserleitung nach ihrer Vollendung in die Oberaufsicht des Stadtbauamtes übergehen werde. Sie betonen alsdann, daß es aus diesem Grunde nöthig sei, daß das Bauamt genaue Kenntniß von der ganzen Anlage besitze, welche Kenntniß speciell beim Röhrennetz nur durch fortgesetzte Beobachtung während der Herstellung desselben erlangt werden könne; weiter wird die Wichtigkeit der Vorkehrungen für die Straßenbespritzung und für das Feuerlöschen, deren Handhabung seinerzeit ebenfalls das Stadtbauamt zu besorgen haben werde, hervorgehobeu. Aus diesem Grunde finde sich der Bürgermeister, auf Veranlassung der Wasserversorgungs- Commission, im Interesse des städtischen Dienstes bestimmt, den Oberingenieur Mihatsch des Stadtbauamtes anzuweisen, der Röhrenlegung für die Hochquellenwasserleitung seine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, sich über das Detail der bezüglichen Arbeiten auf das eingehendste zu informiren, und hierdurch dem Bauamte für den künftigen Betrieb die nothwendigen Grundlagen zu verschaffen. So weit sind beide Decrete nahezu wörtlich, dem Sinne nach vollständig gleichlautend, und bis hierher mußte ich mich mit dem Inhalte vollständig einverstanden erklären, weil ich selbst nie die Absicht hatte, den Be- 74 trieb der vollendeten Wasserleitung auf die Dauer zu übernehmen, dies wiederholt ausgesprochen hatte, und es nur zweckmäßig finden konnte, wenn der künftige Betriebsleiter sich schon während der Herstellung um die Anlage kümmere. Weiter heißt es in der Mittheilung an die Bauleitung der Hochquellenwasserleitung: „daß es selbstverständlich ist, daß in Fällen, wo dem Herrn „Oberingenieur Mihatsch mit Rücksicht ans die seinerzeitigen Aufgaben des „Stadtbauamtes oder auf specielle und locale Beziehungen und Verhältnisse „besondere Maßnahmen nothwendig erscheinen sollten, er „diesbezügliche „Anträge" an den Bürgermeister zu richten verpflichtet sei." Diese Stelle mußte ich mit Rücksicht auf mehrere diesbezügliche Bemerkungen in früheren Sitzungen in dem Sinne auffassen, daß mit den „besonderen Maßnahmen" die Anordnung der Feuerlöschhydranten an bestimmten Stellen und die Berücksichtigung neu projectirter Straßen, Parcellirungen u. s. w., von denen das Bauamt jederzeit zuerst Kenntniß besaß, gemeint fei; hätte ich davon eine Ahnung gehabt, daß der Bürgermeister anstatt des angeführten Satzes in dem Decrete an Oberingenieur Mihatsch geschrieben hatte: „und ertheile ich Ihnen den ausdrücklichen Auftrag, sich über die Art und „Weise der bezüglichen Arbeiten auf das Eingehendste zu informiren und in „Kenntniß zu halten, wobei Sie in allen Fällen, wo Ihnen der Vorgang „bei diesen Arbeiten, die Manipulationen hierbei, oder die speciellen Anordnungen, Projecte und Anträge, fei es in principieller Hinsicht oder im „Detail, in technischer Beziehung bedenklich sein sollten, in Wahrung des „städtischen Interesses, und somit in Erfüllung ihrer aufhabenden Verpflichtung und Verantwortlichkeit als technischer Communalbeamter Anlaß nehmen „werden, mir unverweilt ihre diesfälligen Ansichten bekannt zu geben", so hätte ich selbstverständlich gegen eine solche offen ausgesprochene Bevormundung sofort in der entschiedensten Weise Einsprache erhoben. Aber man hatte mir versteckterweise die wahre Bedeutung der Berufung Mihatsch's verheimlicht, und ich erfuhr dieselbe erst durch den Wortlaut des an ihn gerichteten Decretes aus den gedruckten Actenstücken mehr als ein halbes Jahr später. In der Zwischenzeit hatte der ausgestreute Same seine Früchte getragen. Herr Mihatsch kritisirte den Assistenten der Bauleitung und Unternehmung gegenüber, anfangs vorsichtig, später unverhohlen das Project und was ihm sonst nicht behagte, und die Folge davon war eine allmälige Demoralisation eines Theiles dieser Aufsichtsorgane. Das von der Wasserversorgungs-Commission gewählte Beobachtung s- 75 und Controlcomits hat zu seinen zeitweisen Jnspectionen der einzelnen Bauplätze niemals den Oberingenieur der betreffenden Abtheilung zugezogen, denselben somit der Möglichkeit beraubt, die erforderlichen Aufklärungen sogleich an Ort und Stelle zu geben und seine Anordnungen zu vertheidigen. Dafür aber fanden es die Herren angemessen, ihrer Kritik über die Ausführung der Arbeiten, oder über die Anordnungen der Bauleitung in Gegenwart der subalternen Ingenieure und der Organe der Bauunternehmung freien Lauf zu lassen. So oft die Commission die Reservoir-Bauplätze besuchte, waren es nicht die Wasserbehälter, die das Augenmerk der sachkundigen Herren auf sich zogen, sondern regelmäßig die sogdnann- ten Aufsichtsgebäude, das sind kleine Häuschen, die in Zukunft als Wohnung für die Wächter dienen sollen, und jetzt während des Baues teilweise als provisorische Kanzleien benutzt werden. An diesen Wächterhäuschen fand sich jedesmal irgend Etwas auszusetzen; bald waren es die Stellung der Dachrinne, bald die Befestigung des Dachfensters, einmal das Profil des Cordongesimses, ein anderes Mal wieder die Fenstergitter, die die Kritik herausforderten. Vergebens wurden die Herren in den Sitzungen der Wasserversorgungs-Commission, in welchen über derlei Bagatellen förmlich Bericht erstattet wurde, darauf aufmerksam gemacht, daß diese Bemängelungen teilweise, so weit sie nämlich nicht bloße Geschmackssache waren, auch von Seite der Bauleitung und zwar längst vorher stattgefunden hatten, daß dieselben in den Baujournaleu und Tagebüchern eingetragen seien, daß die Aenderung der gerügten Details der Bauunternehmung längst aufgetragen sei, und daß die Veranlassungen bis jetzt denn doch zu unwichtig seien, um derenthalben zu außergewöhnlichen Mitteln die Zuflucht zu nehmen, sie blieben, weil - sie eben nichts Anderes zu tadeln fanden, beharrlich bei ihrem Systeme, und machten nicht nur die Assistenten der Bauleitung, sondern auch die Poliere und Bauschreiber des Unternehmers jederzeit sofort mit ihren Ansichten bekannt. Einzelne Mitglieder des Co'ntrolcomitss gingen noch weiter und annu- lirten geradezu Anordnungen, welche die Unternehmung von der Bauleitung erhalten hatte. Im Monate Mai 1871 zeigten sich an einer der Umfassungsmauern des Wasserbehälters am Rosenhügel feuchte Stellen, die rasch einen beträchtlichen Umfang erreichten. An einigen Punkten sickerte das Wasser tropfenweise durch, und es war somit der Beweis geliefert, daß das Mauerwerk nicht wasserdicht hergestellt worden war. Da der zur Mörtelbereitung verwendete hydraulische Kalk von sehr guter Qualität war, so konnte dies nur durch mangelhafte Arbeit erklärt werden. Um zu unter- 76 suchen, ob die Stoßfugen des Mauerwerkes mit Mörtel ausgefüllt worden seien, ließ ich an einer Stelle von etwa 2 Quadratfuß das Mauerwerk aufbrechen, was bei dem Umstande, daß der Mörtel sehr hart war, den Arbeitern allerdings viel Mühe und dem Unternehmer Kosten verursachte. Während dies geschah, kamen die Herren Gemeinderäthe und Baumeister Groß und Flohr hinaus, und ließen, ohne mit mir oder dem Sections- ingenieur früher Rücksprache zu nehmen, die Arbeit sogleich einstellen, mit der Bemerkung, der Verputz aus Portlandcement werde das weitere Durchdringen des Wassers schon verhindern. Ein anderes Mal bespöttelten die Herren den Organen der Unternehmung gegenüber die, ihrer Ansicht nach viel zu starke Pölzung der Erdaushebung beim Wasserbehälter auf der Schmelz, und sprachen sich dahin aus, daß man in >en Ecken des Reservoirs die Pölzung füglich ganz ersparen könnte. Begreiflicherweise war der Unternehmer nicht mehr zu bestimmen, die zweite Ecke ebenso sorgfältig zu pölzen, und als wenige Tage später starke Regengüsse eintraten, löste sich eine Masse von 2 bis 3 Cubikklafter los, und es ist nur einem glücklichen Zufalle zuzuschreiben, daß beim Hinabstürzen dieser Erdmasse nur das Pölzholz und die fast fertige Erdaushebung, aber keine Arbeiter verschüttet wurden. Aehnliche Beispiele ließen sich noch viele anführen, und wir werden auch noch später Gelegenheit haben, zu sehen, daß nicht blos einzelne Mitglieder der Wasserversorgungs-Commission, sondern diese selbst der Vorwurf trifft Alles ge- than zu haben, um die Autorität ihres Bauleiters zu untergraben. Einberufung einer neuen Experten-Commission. Die Wasserversorgungs-Commission, die wir vorstehend zu charakterisiren versucht haben, war in erster Linie dazu berufen, die gegen die Röhren und deren Wandstärke ausgestreuten Bedenken und Beschuldigungen zu prüfen, und in ihrer Hand lag es, den angelegten und auflodernden Brand im Keime zu ersticken. Durch den Ausfall der erwähnten Proben des 15" Röhrenstranges alarmirt, ließ sie sich durch den Subunternehmer Stumpf zunächst bewegen, den am Depotplatz vorhandenen Röhrenvorrath einer commissionellen Besichtigung zu unterziehen. Diese fand am 27. März 1871 statt, und es nahmen an derselben nicht nur Mitglieder der Wasserversorgungs-Commission sondern auch andere Gemeinderäthe Theil. Mehrere Herren sprachen sich sofort mit Entschiedenheit dahin aus, daß die Röhren zu schwach seien, und einige andere waren zum mindesten schon mißtrauisch 77 gestimmt. Bei allen Mitgliedern der Commission hatte sich aber diese Auffassung denn doch noch nicht Bahn gebrochen, und es war mithin erforderlich, die Beweismittel zu vervielfältigen und neue Kämpen ins Feld zu führen. Herr Karl Mihatsch, Oberingenieur des Stadtbauamtes, dem die Administration der bestehendenden städtischen Wasserleitungen obliegt und welcher, wie oben erwähnt, im Februar 1871 den Auftrag erhalten hatte, die Ausführung der Hochquellenwasserleitung aufmerksam zn verfolgen und sich über alle Details derselben zu unterrichten, um seinerzeit den Betrieb derselben übernehmen zu können, erachtete den Zeitpunkt als geeignet, um seine Bedenken über die Wandstärken der verwendeten Röhren anszusprechen. In einem vom 3. April 1871 datirten Berichte äußert er sich dahin, daß die oben mitgetheilten „Proberesultate bei der 15 zölligen Leitung auf der Landstraße als sehr bedenklich bezeichnet werden müssen" und wirft die Frage auf, „ob besonders die stärkern Hauptleitungen aus dem vorhandenen Röhrenmateriale ausgeführt werden sollen oder nicht." Um für die Richtigkeit seiner Ansichten einen Beweis beiznbringen, legte Mihatsch die Resultate der Berechnung der Rohrwanddicken nach den Formeln von d'Aubuisson, Reuleaux, Morin und Weisbach vor, und machte dazu die Bemerkung, daß die beiden ersten Formeln nur für 10 Atmosphären gelten, daß er aber bei den beiden letzteren die Druckhöhe mit 250 Fuß oder 8 Atmosphären angenommen habe. Zur Charakteristik dieses Berichtes genügen wenige Worte. Zunächst erscheint es höchst sonderbar für Morin und Weisbach, die Beide eine und dieselbe Formel haben, 2 Colonnen nebeneinander zu setzen, die in den Tausendtheilen der Linien differiren, weil Weisbach, der die alte Formel von Morin i) für horizontalen Guß acceptirt hat (6 — 0,00238 n ä -s- 8,5) bei der Reduction auf Zoll-Maß die Constante der Abrundung halber mit 0,"33 statt 0, "32499 angenommen hat. Weiter entbehrt die Behauptung, daß die Reuleaux'sche Formel nur für 10 Atmosphären gelte jeder Begründung, da Reuleaux selbst ausdrücklich angiebt, daß seine Formel bis zu 15 Atmosphären angewendet werden könnet) Schließlich ergiebt sich aus 1) Siehe übrigens bezüglich der neuern Formeln von Morin S. 16 dieser Schrift. 2) Reuleaux, Constructionslehre für den Maschinenbau, 1862, 1 . Band, 78 dem Umstande, daß Mi hatsch ein und dieselbe Druckhöhe für die Röhren innerhalb und außerhalb Wiens, ohne Rücksicht auf die Durchmesser annimmt, trotzdem er die bedeutenden Niveauunterschiede des Terrains sehr genau kennt, daß er eine Rücksichtnahme auf dieselben bei dieser Berechnung, wodurch sich die Wandstärken der Röhren größeren Durchmessers etwas schwächer ergeben hätten, nicht opportun gefunden hat. Ein solcher Bericht konnte dem Unternehmer nur sehr willkommen sein, und es schien ihm nunmehr an der Zeit, seinen Wünschen schriftlich Ausdruck zu geben. Trotz des auffallenden Umstandes, daß am 5. April bei einer 3. Probe des 15" Röhrenstranges, abermals bei 2 ^ Atmosphären Spannung, zwei Doppelmuffen Sprünge zeigten, welche Doppelmuffen nicht die schwachen Dimensionen des Wiener Projectes, sondern weit stärkere besaßen ^), fand sich der Bauunternehmer Gabrielli doch veranlaßt, am 12 . April eine Eingabe zu überreichen, in welcher er eine Verstärkung der Röhrenwände beantragte, obwohl gerade die erwähnte Thatsache bewies, daß starke Wandungen allein keine Sicherheit gegen eine Beschädigung während des Verstemmens gewähren. In dieser Eingabe, welche sehr vorsichtig abgefaßt war, empfahl Gabrielli eine Verdickung der Röhrenwände „besonders mit Rücksicht auf eine längere Dauer der Leitung", und berief sich zunächst auf die bekannten Formeln vond'Aubuisson, Wik- steed, Geniey und Redtenbacher, weiter aber auch auf die in der Praxis angewendeten Dimensionen von Paris, Lyon, Braunschweig, Pest und England. Daß er zur Begründung seines Antrages unter Anderem zwei Städte, Lyon und Braunschweig anführte, die zufälligerweise sehr dünnwandige Röhren haben, machte ihm nicht viel Kummer; er half sich einfach dadurch, daß er die Wanddicken stärker angab, als sie in Wirklichkeit sind. So gab er die Wandstärke der 20 " und 24" Röhren in Lyon mit 7'/^ resp. 8,2 Linien an, während sie nur 6,4 resp. 7,3 beträgt, ja er octroyirte einigen Wasserleitungen Röhrendurchmesser, die dieselben gar nicht besitzen und gab z. B. in Braunschweig die Wandstärke der 24" Röhren mit 6 , 88 ^" und jene der 33 zölligen Röhren mit 10 , 5 ^" an, während die größten Röhren, die die Braunschweiger Wasserleitung hat, nur 20 " Durchmesser haben. Herr Gabrielli ist, wie man sieht, nicht sehr wählerisch bezüglich der Mittel, um das zu beweisen, was für ihn von Vortheil ist. 1) Die Bauunternehmung hatte, um die Reparaturen, welche in Folge der am 28. März stattgehabten Sprünge erforderlich waren, rasch bewerkstelligen zu können, einige zufällig vorräthige Doppelmuffen aus Mariazeller Eisen gekauft, weil ihr Vorrath an derartigen Reservestücken zu Ende war. 79 Diese Eingabe der Bauunternehmung wurde von mir der Wasserversorgungs-Commission vorgelegt, und die Veranlassung benutzt, um derselben die Auffassung der Bauleitung über die ganze Angelegenheit bekannt zu geben. Es geschah dies durch einen Bericht, den ich, um den Nachweis zu liefern, daß die Commission rechtzeitig und hinreichend die erforderliche Aufklärung von Seite ihres Ingenieurs erhielt, nachfolgend wiedergebe. Bericht des Ober-Ingenieurs Wertheim. Vom 13. April 1871. Löbliche Wasserversorgungs-Commission des Gemeinderathes! Der ergebenst Unterzeichnete hat gestern die im Original beiliegende Zuschrift der Bauunternehmung Gabrielli erhalten, in welcher dieselbe eine Verstärkung der Wanddicken der Röhren beantragt. Nachdem die Hochquellen-Wasserleitung sich derzeit nicht mehr im Stadium des Projectes befindet, sondern mitten in der Ausführung begriffen ist, so wäre eigentlich ein näheres Eingehen auf einen derartigen Vorschlag gar nicht mehr am Platze. Nachdem aber die löbliche Wasserversorgungs-Commission selbst diesem Gegenstand in letzterer Zeit ihre Aufmerksamkeit zugewendet hat, so kann der ergebenst Unterzeichnete es sich nicht versagen, einerseits seine im Laufe der verflossenen Jahre wiederholt mündlich ausgesprochene Anschauung, daß die Wandstärken der Wiener Wasserleitungsröhren hinreichend stark sind, in dem beiliegenden Berichte zu begründen, anderseits die vorliegende Eingabe der Bauunternehmung mit einigen Bemerkungen zu begleiten. Die Veranlassung, weshalb die Frage der Wandstärken überhaupt gegenwärtig wieder besonderen Erwägungen unterzogen wird, sind die im Laufe der verflossenen Wochen beim Verstemmen einiger Röhrenleitungen eingetretenen Muffensprünge. Mufsensprünge und Wandstärke der Röhren sind aber von einander vollkommen unabhängig, man kann sehr dicke Röhren machen, deren Mufsen- köpfe zu schwach sind und umgekehrt, und kann, wenn man die geeigneten Mittel dazu anwendet, jede, auch die stärkste Muffe zersprengen. Es liegt bisher absolut kein Anhaltspunkt vor, weshalb die ausgeführten Wandstärken nicht stark genug sein sollten und es liegt eben so wenig ein Anhaltspunkt dafür vor, daß die Muffen zu schwach seien, wenn sie mit den angegebenen Dimensionen fehlerlos gegossen und in zweck,näßiger Weise verstemmt werden; wohl aber hat die ausnahmsweise Verwendung einiger beträchtlich stärker gegossenen Muffen, die ebenfalls beim Verstem- 80 men gesprungen sind, den Beweis geliefert, daß auch größere Wandstärken gegen Gußfehler keine Sicherheit gewähren. Fast alle bisher gesprungenen Muffen haben entweder Gußfehler (Luftblasen, Kaltguß) gezeigt, welche bei der Besichtigung vor dem Bruche nicht zu erkennen waren, oder alte Sprünge, die beim Transport oder beim Auf- und Abladen entstanden sein dürften. Ueberdies ist zu bemerken, daß das zu diesen Verbindungen verwendete Blei theilweise härter als gewöhnlich war und daß mit wenigen Ausnahmen fast alle Muffenbrüche nur in einem, dem III. Bezirke, vorgekommen sind, mithin die Vermuthung nahe liegt, daß Ungeübtheit des einen oder anderen Arbeiters mit im Spiele sei. Wenn die Bauunternehmung die Anschauung ausspricht, daß die Probe auf 15 Atmosphären allein nicht die vollständige Beruhigung über die Widerstandsfähigkeit eines Rohres bieten könne, so hat sie vollkommen Recht, und eben weil das der Fall ist, sind in die Specialbedingnisse für das Bauloos IV die ßtz 37, 45d und 46 (alinen 3) ausgenommen worden.') Gänzlich vermeiden wird man die Muffensprünge während der Herstellung der Röhrenleitung und nach Vollendung derselben niemals können, dies wird so wenig in Wien der Fall sein, als dies je irgendwo vorgekommen ist. Dasjenige Mittel aber, welches die relativ größte Beruhigung bieten und die Unternehmung gegen das ihr obliegende Risiko möglichst sichern kann, ist nicht eine Verstärkung der Wanddicken, sondern eine äußerst sorgfältige Controle. Diese wäre in erster Linie von der Unternehmung, welche sich bisher mit einer Untersuchung der Röhren gar nicht befaßt hat, selbst vorzunehmen, nachdem ihr die Lieferung des Materiales aus dem Grunde übertragen wurde, damit sie die volle Verantwortlichkeit übernehmen könne. Aber auch bei der sorgfältigsten Untersuchung der Röhren wird es der Unternehmung nicht gelingen, die Gußfehler im Innern der Muffen vor der Verstemmung zu entdecken. Eine Vergütung für den ihr dadurch erwachsenen Schaden möge sie von den Gießereien im Wege einer Vereinbarung zu erlangen suchen, nicht aber von der Commune Wien durch eine unnöthige Vermehrung des zu 1) Diese Paragraphe bestimmen die Haftungspflicht der Bauunternehmung für alle während und nach der Legung der Röhren eintretenden Gebrechen derselben. 81 liefernden Röhrengewichtes, die mit einer „über die Grenzen der Vorsicht" hinausgehenden Verstärkung der Wandungen verbunden wäre. Das mit der Herstellung des Röhrennetzes verbundene Risiko ist vertragsgemäß der Bauunternehmung übertragen und es muß deshalb jede Verwahrung gegen deren Verantwortlichkeit als unstatthaft bezeichnet werden. Wien, am IS. April 1871. Der Ober-Jng-m-ur Otto Wertheim m. x. Diesem Berichte war ein Expose über die Bestimmung der Wandstärken der Röhren der Wiener Wasserleitung beigegeben, in welchem zuerst die Bedingungen besprochen waren, denen Wasserleitungsröhren im Allgemeinen Genüge leisten sollen, und dann die Methode, nach welcher die Wanddicken der Wiener Röhren festgestellt und controlirt worden waren, dargelegt wurde. Die Abhandlung schließt mit den Worten: „Es ergiebt „sich aus dem vorstehenden Berichte, daß, wenn die Erzeugung in vorschriftsmäßiger Weise stattfindet und die Röhren gut gegossen werden, „die Wandungen der Wiener Röhren jene Dimensionen besitzen, welche „erforderlich sind, um den auf sie wirkenden Kräften mit genügender „Sicherheit Widerstand zu leisten. Es kann nicht Aufgabe der Ingenieure „sein, welche berufen sind, das Interesse der Commune Wien in dieser „Beziehung zu wahren, über dieses erforderliche Maß hinaus zu gehen und „Wanddicken zu beantragen, welche die Kosten unnöthigerweise erhöhen „würden. Diesen gleichen Standpunkt einzunehmen kann man allerdings „weder dem Unternehmer, noch dem Röhrenlieferanten zumuthen, nicht „etwa des absoluten Gewinnes wegen, welcher ihnen aus der Gewichtszunahme der Röhren erwächst, sondern weil sie dieselbe als eine willkommene Compensation für das mit einer Röhrenlegung unvermeidlich „verbundene Risiko betrachten müssen." Dieser wohlgemeinte Appell hatte leider nicht die gewünschte Wirkung; denn als in der nächsten verhängnißvollen Sitzung der Wasserversorgungs- Commission am 25. April die Eingabe des Unternehmers zur Sprache kam, war die Stimmung der maßgebenden Persönlichkeiten bereits ganz zu seinen Gunsten gewonnen. Die Eingabe von Mihatsch war schon vorher in einer geheimen Sitzung der Wasserversorgungs-Commission am 12. April, bei welcher die Ingenieure nicht zugegen waren, zur Sprache gekommen, und außerdem war dem Bürgermeister und einzelnen Mitgliedern der Versammlung durch den Subunternehmer und andere Personen Wertheim, Wiener Wasserleitung. 8 mit dem Hinweis auf die besondere Gefährlichkeit von Röhrenbrüchen bei dünnwandigen Röhren, Schrecken eingejagt worden. Bei einer Unterredung, welche ich am Tage vor dieser Sitzung mit dem Bürgermeister vr. Felder hatte, machte mir derselbe mein Sträuben gegen eine Verdickung der Wände geradezu zum Vorwurf, und meine Erklärung, daß ich gegen eine Verdickung der Röhrenwände, falls der Unternehmer dies mit Rücksicht auf seine Haftungspflicht für wünschenswerth halte, durchaus nichts einzuwenden hätte, mich nur entschieden dagegen aus- fprechen müsse, daß man dieselbe als nothwendig bezeichne, weil man damit dem Projecte einen Fehler zuerkenne und den Unternehmer seiner Haftungspflicht entbinde, fand wenig Wohlgefallen in den Augen des Herrn Bürgermeisters, der sich auf die Meinung „eines so erfahrenen Mannes, wie der Subunternehmer Stumpf" sei, berief. In der Sitzung selbst war schon im Beginne derselben von einer neuen Expertise, als von einer selbstverständlichen Methode zur Lösung der Frage die Rede; daß es die Pflicht der Commission sei, sich auf den Rechts- standpunkt zu stellen, auf eine pünktliche Erfüllung des Vertrages zu dringen und dadurch die Interessen der Commune Wien zu wahren, davon war keine Rede. Die erwähnten Muffensprünge und ein Röhrenbruch, der bei einer weiteren Probe am 19. April vorgekommen war, der Einsturz der Seitenwand eines ausgehobenen Röhrengrabens und eines Canales in Folge mangelhafter Pölzung und anderer Nachlässigkeiten der Unternehmung, ferner einige Meinungsverschiedenheiten zwischen der Unternehmung und der Bauleitung, insbesondere über die Construction der Maschinenteile, erschienen der Wasserversorgungs-Commission als hinreichende Veranlassungen, um den abgeschlossenen Vertrag und das ganze, vom Gemeinde- rathe genehmigte, vom Unternehmer ohne irgend einen Vorbehalt acceptirte Project in Frage zu stellen. Ueber die Notwendigkeit oder Ueberflüssigkeit einer Expertise wurde, wie gesagt, gar nicht discutirt, wohl aber — wir erwähnen dies nur, um zu zeigen, wie wenig die Commission die Tragweite ihres Schrittes zu ermessen wußte — die Frage, ob den Berathungen der Experten alle oder nur einige, und welche Commissionsmitglieder beiwohnen sollten, sehr eingehend erörtert. Das Nächste war die Wahl der Experten, und nun schlugen diejenigen, die wußten was sie wollten, die für ihre Absichten geeigneten Personen vor, die von der Gesammtheit der anwesenden Mitglieder ohne weiteres acceptirt 83 wurden. Als Oberingenieur Mihatsch den Ingenieur Fölsch*) als einen der Experten vorschlug, meinte zwar der Bürgermeister, daß es denn doch wohl nicht anginge, einen so erklärten Gegner des Projectes zu wählen, und einige Mitglieder der Commission schienen diese Ansicht zu thei- len, aber nachträglich wurde Fölsch doch vom Bürgermeister als Experte berufen. Eben so sicher wie bei Fölsch konnte man auch bei mehreren der anderen Herren vorauswissen, in welchem Sinne sie ihr Votum abgeben würden. So hatte sich Professor Grimburg bereits ein Jahr vorher in einem auf Bestellung der Mariazeller Gewerkschaft abgegebenen Gutachten zu Gunsten dicker Röhrenwände ausgesprochen. Den Gießerei-Ingenieuren und Directoren (man berief als Experten die Herren: Adolf Kreutzer, Oberingenieur in Blansko, Ludwig Oelwein, Hüttenmeister in Wengerska- Gurkn, und Vict. v. Scheuchenstuel, Hüttenmeister in Wittkowitz) gebietet in der Regel die Rücksicht auf ihre eigenen Geschäfte und gewissermaßen der 68xrit äs sorxg, den dicken Röhrenwänden das Wort zu reden, weil bei diesen die Fabrikation leichter und gewinnbringender ist. Weiter wurde als Experte der Director Fähndrich der Gaudenzdorfer Gasfabrik berufen und schließlich die Herren Hofrath P. v. Rittinger und Professor Rebhann, zwei Mitglieder der ersten Experten-Commission vom Jahre1866, welche Commission sich, wie oben erwähnt, einstimmig zu Gunsten des Projectes in allen seinen Theilen ausgesprochen hatte. Es ist in hohem Grade charakteristisch für den Eifer, mit welchem der Bürgermeister dem Wunsche der Bauunternehmung zu entsprechen beflissen war, daß der gefaßte Beschluß über die Einberufung von Experten noch am selben Tage der Unternehmung mitgetheilt wurde. Das bezügliche Präsidialdecret, datirt vom 25. April 1871 d. L. 2. 1447, empfiehlt der Unternehmung, bis zur definitiven Austragung der Frage, mit dem Gusse von Röhren größerer Dimensionen inne zu halten. Mit diesem verhängnißvollen Beschlüsse der Einberufung von Experten hatte man der vereinigten Unternehmung und Subunternehmung eine Concession gemacht, von deren Tragweite die Wasserversorgungs-Commission keine Ahnung hatte, eine Concession, die auszunützen von diesen nunmehr nicht versäumt wurde. Um das Endziel, die Aenderung des Vertrages zu 1) Herr Fölsch hatte mit Herrn Hornbostel zusammen im Jahre 1863 ein Project für die Wasserversorgung Wiens ausgearbeitet, welches aber vom Gemeinde- rathe uicht angenommen wurde. Im Jahre 1865 bekämpfte er im „Ingenieur- Vereine" das jetzige Project in der entschiedensten Weise, aber sein Angriff wurde von mir in der Sitzung vom 30. December 1865 in allen Punkten widerlegt. 6 * 84 erreichen, mußte das Project in allen seinen Theilen als mangelhaft oder unausführbar, um die lästige Controle der Bauleitung los zu werden, mußten die Anordnungen derselben als fehlerhaft und unpraktisch dargestellt werden. Zu diesem Behufe wurde plötzlich eine ganze Reihe von Beschwerden gegen Project und Bauleitung schriftlich eingebracht, von denen einige wohl schon vorher der Bauleitung gegenüber zur Sprache gebracht worden waren, die Mehrzahl aber ohne alle Vorbereitung vom Zaune gebrochen wurde. Innerhalb 4 Wochen, in der Zeit von Mitte April bis Mitte Mai beantragte die Bauunternehmung, abgesehen von der Verdickung der Röhrenwände: Die Aenderung der Hydrantenconstruction, die Ersetzung der Siphons durch Röhren auf stabilen Brücken, die Herstellung der Ueber- fallcanäle aus Bruchstein statt aus Ziegeln, die Aenderung der Fa^on- röhren, deren Construction sie als unausführbar bezeichnete, die Anwendung von trockenen Hanfschnüren zu den Muffenverbindungen anstatt der in den Bedingnissen vorgeschriebenen Kittstricke, die Ersetzung der Schotter- anfüllung oberhalb der Wasserbehälter durch eine Tegellage, die Herstellung von Parallelsträngen bei allen Hauptröhren rc. rc. rc. und protestirte förmlich: Gegen die Bemängelung aller beim Röhrenlegen stattgehabten Uebelstände, gegen die Sistirung der Proben der ZZzölligen Röhren, gegen die Probirung von theilweise, aus Rücksichten für die öffentliche Passage, zugeschütteten Röhrensträngen, gegen jede Verpflichtung beschädigte Canäle wieder herzustellen rc. rc. rc. Die Wasserversorgungs-Commission, der es höchst unangenehm war, mit derartigen Angelegenheiten behelligt zu werden, fand es am allerbequemsten, die Entscheidung über die Mehrzahl derselben den demnächst zusammentretenden Experten zu übertragen, und wir werden bei der Besprechung des von diesen schließlich abgegebenen Gutachtens Gelegenheit finden, die Mehrzahl dieser Beschwerden näher kennen zu lernen und uns gleichzeitig über die Grundlosigkeit derselben, sowie über deren Beurtheilung von Seite der Herren Experten auszusprechen. Verlauf der Berathungen der Experten (1871). Die Experten sollten nunmehr an ihre Arbeit gehen. Zunächst fand eine feierliche Begrüßung derselben statt. Zu diesem Behufe waren die Herren für den 6. Mai 1871 vom Bürgermeister ins Präsidium eingeladen worden, woselbst sich dieser und fast die ganze Wasserversorgungs-Commis- sion zu ihrem Empfange einfand. Als alle Experten (mit Ausnahme des noch abwesenden Herrn Fölsch) versammelt waren, eröffnete der Bürgermeister die Sitzung, machte die Herren officiell mit ihrer Aufgabe bekannt und erging sich in Lobeserhebungen über die Wahl der Männer, die die Wasserversorgungs-Commission getroffen. Wir würden dieses selbstverständlichen Vorgehens nicht besonders erwähnen, wenn es nicht zur Vergleichung mit dem Vorgänge bei einer ähnlichen späteru Veranlassung (Empfang der vom Vereine der Gas- und Wasserfachmänner delegirten Experten) zweckdienlich erschiene. Nachdem noch einige andere Mitglieder der Commission die Worte des Bürgermeisters commentirt und ergänzt hatten, ließ man die Experten allein, damit sie sich untereinander besprechen, die Wahl des Obmanns vornehmen und ihren Operationsplan festsetzen könnten. Um für den Fall, daß die Herren eine oder die andere Auskunft wünschen sollten, in Bereitschaft zu sein, blieben eine Anzahl der Commissionsmitglieder, sowie die Oberingenieure beider Abtheilungen in einem Nebenzimmer des Versammlungssaales. Nachdem die Experten Herrn Hofrath Rittinger zum Obmann gewählt hatten, luden sie mich zu ihrer. Be- rathuug und forderten mich auf, ihnen in Kürze den Sachverhalt in Betreff der Röhren und der Bedenken, die sich gegen dieselben erhoben hatten, bekannt zu geben. In einem beiläufig eine halbe Stunde währenden Vortrage machte ich die Herren mit der Methode bekannt, nach welcher ich bei der Feststellung der Wanddicke der Röhren vorgegangen war, und berührte zum Schlüsse die Thatsachen, welche sich bei der Probirung und Legung der Röhren und bei der Probirung der Röhrenstränge ergeben hatten. Für den Nachmittag desselben Tages war eine Besichtigung des Pro- birplatzes und der daselbst befindlichen Röhren anberaumt worden und zur festgesetzten Stunde fuhren die Herren in Gesellschaft vieler Mitglieder der Wasserversorgungs-Commission dahin, woselbst sie von der Bauleitung und von der Bauunternehmung erwartet wurden. Sie ließen sich zunächst die Einrichtung der hydraulischen Pressen expliciren und verfolgten das Prokuren der Röhren -mit gespannter Aufmerksamkeit. Ueber die Wanddicke der Röhren sich irgend wie auszusprechen, vermieden sie sorgfältig, wohl aber äußerten sie sofort ihre Unzufriedenheit über das Aussehen der I bzölligen Röhren, deren Mufsensprünge die Veranlassung zur Einberufung der Experten gegeben hatten. Der Experte Herr v. Scheuchenstuhl erklärte 86 es als unzweifelhaft, daß diejenigen 15" Röhren, welche poröse Muffen hatten, mit der Muffe nach oben gegossen worden waren und rügte, daß man solche Röhren zur Probe überhaupt zugelassen habe. Darauf aufmerksam gemacht, daß diese Röhren bei ihrer Ablieferung im verflossenen Herbste ebenso tadellos ausgesehen hätten, wie die eben angekommenen, noch im Wagon liegenden Röhren, die ihm gezeigt wurden, gab er aber zu, daß es in einem solchen Falle allerdings nicht möglich sei, die Poren zu entdecken, wenn man nicht besondere chemische Proceduren in Anwendung bringe, ein Mittel, welches begreiflicherweise erst dann am Platze ist, wenn ein besonderer Berdacht vorliegt. Diese Erklärung wiederholte er auf meinen Wunsch in Gegenwart der Herren Klemm, Paffrath und mehrerer anderer Gemeind eräthe. Zur nächsten Sitzung erhielten die Herren vom Bürgermeister ein ganzes Bündel Acten zugesandt und außerdem von mir sämmtliche Pläne, Ausmaße, Längenprosile, Daten über die Wandstärken der Röhren in mehreren Städten, als Paris, Dijon, Lyon, Braunschweig, Zürich, Frankfurt am Main rc. und meine Studienhefte, in welchen die im Eingänge dieser Schrift angeführten Tabellen und Rechnungen über die Wandstärke der Röhren, so weit sie überhaupt noch vorhanden sind, enthalten waren (siehe Bemerkung Seite 35). Ich hatte in meinem ersten Vortrage der Geschichte der Wanddickenbestimmung nur beiläufig erwähnt und mir Vorbehalten, den Nachweis für die Richtigkeit der Erzählung mit Hülfe der Schriften, die mir damals nicht zur Hand waren, zu führen. Nachdem ich dies, soweit die Geduld der Herren es gestattete, gethan, forderten mich der Obmann und Herr Professor Rebhann auf, ihnen die Tabelle über die Rohrwandstärken zu zeigen, welche sie sich schon bei den Berathungeu im Jahre 1866 gesehen zu haben erinnerten. Es war dies die tabellarische Zusammenstellung (Tab. X) einiger Berechnungen und ^einiger praktisch ausgeführten Wandstärken, welche in die sogenannten Hülfstabellen ausgenommen worden war, und welche wir auf Seite 37 bereits besprochen haben. Theilweise noch in dieser, insbesondere aber in der zweitnächsten Sitzung, legte ich den Experten die Zeichnungen der beanständeten Maschinentheile (Schieber, Hydranten u. s. w.) vor, und besprach die Construction des Pro- jectes und die von der Unternehmung beantragten und von der Bauleitung genehmigten Abänderungen derselben. Bei dieser Gelegenheit erhielt ich die erste Kenntniß von einem, mit Umgehung der Bauleitung und der Wasser- 87 versorguugs-Commission direct an den Bürgermeister gerichteten Schreiben Gabrielli's ääto. 4. Mai 1871, in welchem, in Form einer Entschuldigung wegen Nichteinhaltung der Lieferungstermine für die Maschiuentheile, die gröblichsten Beschuldigungen gegen die Schieberconstruction des Projectes und gegen das Vorgehen der Bauleitung bei den Berathungen über die Abänderungen derselben vorgebracht wurden. Gabrielli bezeichnet in derselben die Construction als unausführbar, beschwerte sich darüber, „daß seine Lieferanten so zu sagen fürRechnung der Bauleitung experimentiren müßten", und stellte überdies die gänzlich unrichtige Behauptung auf, daß die Unterhandlungen über die Abänderungen der Construction mit Umgehung der Bauunternehmung direct zwischen der Bauleitung und der Subunternehmung geführt worden seien. In demselben Schriftstücke bezeichnet er eine Gattung der Fa^on- röhren, die großen 33" und 36" Röhren mit seitlichen rechtwinklig angesetzten Abzweigungen vom gleichen Durchmesser (sogenannte L Stücke) als „unmögliche Construction". Weiter erfuhr ich in dieser Sitzung zum ersten Male etwas von dem Vorhandensein des bereits früher erwähnten Berichtes des Oberingemeurs Mihatsch, ääto. 3. April 1871, über die Wandstärke der Röhren, welche beiden Aktenstücke von Seiten der Commission und des Bürgermeisters mir verheimlicht worden waren. *) Es war damit ein neuer und eclatanter Beweis gegeben, wie vollständig falsch diese Herren ihre Stellung und jene ihres verantwortlichen Bauleiters auffaßten. Abgesehen davon, daß sie ihm gar keine Gelegenheit boten, sich gegen Vorwürfe technischer Natur, die hinter seinem Rücken erhoben wurden, ihnen gegenüber zu vertheidigen, unterließen sie auch alle und jede Erhebung, ob die schwere Beschuldigung, die Gabrielli gegen ihn in Bezug auf die administrative Führung seiner Geschäfte geschleudert hatte, irgendwie begründet sei. Glücklicherweise war ich in der Lage, nicht nur die erforderlichen Aufklärungen in technischer Beziehung geben zu können, sondern auch sofort acteumäßig den Nachweis zu liefern, daß auch die andern Vorwürfe Gabrielli's unbegründet seien. Dieser Nachweis möge hier eine Stelle finden. 1) Zu der Sitzung vom 12. April, in welcher, wie ich geraume Zeit später erfuhr, dieser Bericht verlesen worden war, hatten die Ingenieure keine Einladung erhalten. Gabrielli sagt, bei Besprechung der im Jahre 1870 vereinbarten Abänderung der Constrnction einiger Maschinenteile, in dem erwähnten Schreiben wörtlich folgendes: „Die Bauleitung verkehrte nur direct mit den „Lieferanten, und die darauf bezüglichen Verhandlungen nahmen eine lange „Zeit in Anspruch, so daß die Bewilligung erst spät erfolgte, wobei ich, „nebenbei gesagt, umgangen wurde, indem ich weder den darauf bezüglichen „Berathungen beigezogen, noch von der Bauleitung die Zeichnungen der „definitiv angenommenen Constructionen erhielt, so zwar, daß ich genöthigt „war, die löbliche Bauleitung zu ersuchen, von nun an nur durch mich zu „verhandeln, da ich sonst in meinen Rechten den Lieferanten gegenüber beeinträchtigt und keine Verantwortlichkeit für die auf diese ungeschäftsmäßige „Weise getroffenen Dispositionen übernehmen könnte." Weiter führt Gabrielli als Grund für die Nichteinhaltung der Lieferungstermine in demselben Schreiben den Umstand an, daß er die Zeichnungen „erst nach abgeschlossenen Contracten mit der Commune und „den Fabriken erhielt, kurz bevor die Arbeit in Angriff genommen werden mußte." Die Bauunternehmung erhielt aber die Zeichnungen sämmtlicher Maschinen (nebst vielen andern Plänen, im Ganzen 128 Stücke) am 27. Januar ' 1870 8nd No. 592 . Am 22. Februar 1870 nahm der Chef der Firma Elsner und Stumpf zum ersten Mal in meiner Kanzlei Einsicht in die Pläne des Projectes für die Hochquellen-Wasserleitung, und am 30. März 1870 sud No. 641, somit 2 Monate nach Empfang der Zeichnungen, schlug Gabrielli die Herren Elsner und Stumpf als Subcontrahenten vor, denen er nebst andern Arbeiten auch die Ausführung der Maschinenteile übertragen wolle. Mit Zuschrift vom 1. Mai 1870 No. 689 verlangte die Bauleitung die Detailzeichnungen für die Maschinenteile, zu deren Vorlage die Bauunternehmung nach ß. 8 der Specic/lbedingnisse H verpflichtet ist, und erin- 1) Der tz 8 der Specialbedingnisse lautet: Bezüglich der Anfertigung der Maschinen - Bestandtheile gelten folgende Bestimmungen: Die Herstellung der vorliegenden Zeichnungen und Tabellen, in welchen alle eingeschriebenen Maße Wiener Maße sind hat den Arbeitsbeschreibungen entsprechend zu geschehen, und es unterliegen etwaige Modifikationen der Constrnction, welche der Contrahent für wün- schenswerth erachten sollte, der schriftlichen Genehmigung der Bauleitung. Der Contrahent ist verpflichtet, die nach den ihm übergebenen Zeichnungen und Beschreibungen von ihm herzustellenden Detailzeichnungen und Modelle der Baulei- 89 nerte in diesem an die Bauunternehmung Gabrielli adressirten Schreiben daran, daß Abänderungen der Maschinenteile nach den Bedingnissen der schriftlichen Genehmigung der Bauleitung bedürfen. Diese Zuschrift wurde von der Bauunternehmung Gabrielli mit einem Schreiben vom 9. Juni 1870 No. 689 beantwortet, welchem 4nichtcotirte Zeichnungen in sehr kleinem Maßstabe und eine Erläuterung derselben beilagen, aus welchen wohl zu ersehen war, daß die Bauunternehmung die Maschinenteile abzuändern beabsichtige, welche aber über die Dimensionen und die Detailconstruction keine Anhaltspunkte boten. Da die Bauleitung eben deshalb kein Urtheil über die beabsichtigten Aenderungen fällen konnte und genaue, mit eingeschriebenen Maßen und Angaben der Detailconstruction versehene Pläne verlangte, wurden derselben am I. und am 14. Juli von der Bauunternehmung Gabrielli weitere Zeichnungen zugesendet, und zwar mit Zuschriften auf gedruckten Formularen, welche die Bezeichnung „Memorandum" führen, und welche ebenso, wie der Act No. 689, von dem Oberingenieur der Bauunternehmung Gabrielli, Herrn Rob. Huber, ausgestellt sind.*) Die an gewisse Bedingungen geknüpfte Genehmigung der Abänderung der Maschinenteile erfolgte mit Zuschrift der Bauleitung an die Bau- Unternehmung Gabrielli, äckto. 15. August sud No. 830 Es ergiebt sich aus dieser aus dem Gestionsprotocolle der II. Ober- ingenieur-Abth. geschöpften Darlegung des Sachverhaltes, daß die Behauptungen, die Bauunternehmung Gabrielli habe die Pläne zu spät bekommen und sei bei der Abänderung der Constructionen umgangen worden, sich nicht in Uebereinstimmung mit dem wirklichen Thatbestande befindet. Es ist übrigens der Erwähnung werth, daß Gabrielli seine Ansichten über die Zulässigkeit eines directen Verkehres der Bauleitung mit den untergeordneten Organen der Subunternehmung häufig wechselte, je nachdem gerade seine Beziehungen zu Stumpf waren. Im Jahre 1870 bezeichnte Gabrielli als Organe, die zur Entgegennahme tung zur Einsicht und Genehmigung vorzulegen, bevor er an die Ausführung schreitet, und es sind etwaige Aenderungen, welche von der Bauleitung für notwendig erkannt werden sollten, ohne besondere Vergütung vorzunehmen. 1) Die Anstellung des Herrn Rob. Huber wurde der Bauleitung am 30. März notificirt und die Vollmacht für denselben am 1. Mai 1870 sub dir. 672 hinterlegt. 90 von Aufträgen in den einzelnen Bezirken ermächtigt seien, fast durchwegs Augestellte der Subunternehmung (21. Juni 1870 No. 755V Aufgefordert, auch im Jahre 1871 dieser Vcrtragsbestimmung (8- 10 der allg. Bed.) Genüge zu leisten (mit Schreiben vom 15. März 1871 No. 1060), bestellte er (am 21. Mai 1871 8ub No. 1076) für jeden der Bezirke, in denen damals gearbeitet wurde, einen Ver- abtreter der Unternehmung, ganz gesehen von jenen Organen, die Stumpf zur Leitung der Arbeiten designirt hatte. Als später die Arbeit in den übrigen Bezirken begann, waren keine Vertreter der Unternehmung daselbst continuirlich am Platze, weil ein und dasselbe Organ 2 Bezirke überwachen sollte, und zu diesem Behufe in jedem nur einige Stunden des Tages zubringen konnte. Ueber diesen Uebelstand beschwerte ich mich (am 28. April sud No. 1175), constatirte, daß es unmöglich sei, alle Details der Röhrenlegung direct mit den Vertretern der Generalunternehmung zu besprechen, wie Gabrielli dies wünsche, wenn für den I. und III., für den IV. und VIII. Bezirk nur ein Organ vorhanden sei und ersuchte um Abhülfe. ^VV Darauf antwortete die Bauunternehmung am 12. Mai 1871 sud No. 1226 wörtlich folgendes: — — „Wir können nicht zugeben, daß Seitens der löbl. „Bauleitung eine Distinction zwischen der General- und der Subunternehmung „gemacht werde, so wenig als sie hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit eine Rücksicht hierauf nehmen würde. Die Subunternehmung ist der mit der tatsächlichen „Arbeit betraute Vertreter der Generalunternehmung und sind deren Vertreter als „die unsrigen anzusehen in Allem, was die Detailausführung der Arbeit anbelangt." Die beiden Sitzungen am 8. und 10. Mai waren die einzigen, denen ich während ihrer ganzen Dauer beiwohnte und in welchen ich somit Gelegenheit hatte, die eine oder die andere irrige Auffassung von Seiten der Experten, die zum Vorschein kam, kennen zu lernen und zu widerlegen. Bis dahin hatte Herr Fölsch, der abwesend war, an den Berathungen nicht theilgenommen; so wie er eintraf, nahm er sofort die Angelegenheit in seine Hand, und da er der Einzige von allen Experten war, der sich überhaupt mit Wasserleitungen beschäftigt hatte, gelang es ihm leicht, seine Prä- ponderanz geltend zu machen. Den weitern Sitzungen wurde ich nicht beigezogen, sondern nur ab und zu zur Ertheilung irgend einer Auskunft aufgefordert. Diejenigen Auskünfte, die mir die wichtigsten schienen und die ich mich deshalb beeilte den Herren vor Beginn jeder Sitzung mitzutheilen, nämlich die Resultate der während dieser Zeit vorgenommenen Röhrenstrangproben, hatten für sie nicht mehr den Reiz der Neuheit, weil der Experte Herr Fähndrich (was ich allerdings erst viel später erfuhr), dieselben sofort nach jeder Probe von einem Ingenieur der Subunternehmung (!) per Estafette erhielt, und die Fragen, die sie mir vorlegten, war ich leider nicht immer in der Lage beantworten zu können. 91 So wollten die Herren eines Tages durchaus von mir wissen, warum Redtenbacherin seine „Resultate" eine Tabelle über die Röhrenwandstärken ausgenommen habe, die nicht nach der von ihm angenommenen Formel berechnet sei, und wunderten sich sehr, als ich darüber (wohl meine Vermuthungen aussprechen, aber) keine bestimmte Auskunft ertheilen konnte. Ein anderes Mal stellte Herr Hofrath Rittinger an mich die Frage, weshalb ich nicht die Röhrenwandstärken nach der Formel von Brix berechnet habe, und nahm meine Mittheilung, daß man nach dieser Formel bei den gleichen Voraussetzungen noch schwächere Wandstärken, als nach der Lame'scheu Formel erhalte, sehr ungläubig auf. Am 18. Mai besuchten mich die Herrn Fölsch und Grimburg und besprachen sich untereinander und mit mir über die Auslegung, die man einzelnen Htz. der Specialbedingnisse geben könne (speciell den Htz. 4, 5, 14 und 40), wobei die Consequenzen derselben für und gegen den Unternehmer sorgfältig in Betracht gezogen wurden. Ueber den weitern Verlauf der Berathungen, die fortan geheim gepflogen wurden, kann man sich nach dem Ergebniß derselben eine beiläufige Vorstellung machen; doch mag es als Beleg dafür dienen, in welcher Weise Herr Fölsch, der, obwohl er den ersten 4 Sitzungen gar nicht beigewohnt, das Amt eines Berichterstatters übernahm, seinen Collegen gegenüber auftrat, daß er in einer der letzten Sitzungewmit einem Separatvotum drohte, wenn man seine Anträge nicht accep- tiren wolle. Weitere Nöhrenstrangproben. Wir haben bisher nur jene Röhrenstrangproben und deren Resultate besprochen, die bis inclusive 19. April stattfanden, mithin auf den Entschluß der Wasserversorgungs-Commission Experte einzuberufen, überhaupt maßgebend sein konnten. In der Zeit zwischen diesem Beschlüsse und der ersten Versammlung der Experten, und während dieselben tagten, fand aber eine Reihe weiterer Strangproben statt, deren Besprechung wir nachtragen müssen, um dem Leser das ganze Material vorzuführen, das den Experten für ihr Gutachten zu Gebote stand. Bei dem 15zölligen Röhrenstrange wurden außer den bereits erwähnten Proben noch 8 vorgenommen. Bei 6 dieser Proben erhielt jedesmal 1 Rohr einen Längenriß, bei einer wurde, in Folge einer mangelhaften Absteifung des letzten Rohres, ein Rohr aus seiner Muffe herausgeschoben, bei der letzten Probe fand kein Unfall statt. Von den 6 Röhren, welche Längen- 92 risse erhielten, barsten die ersten 3 bei einer Spannung zwischen 4^ und 6^2 Atmosphären (die nachfolgenden bei 7^ nud 8^/4 Atmosphären), und das letzte Rohr, welches bei der vorletzten Probe zerrissen wurde, barst in dem Augenblicke der Länge nach, als die Spannung gerade 15 Atmosphären erreicht hatte. Dieses Rohr, sowie eines der frühern, war aber nicht mehr an seinen beiden Enden mit den angegossenen Verstärkungen (einerseits der Muffe, andererseits dem Mandelringe) versehen, sondern ein kurzes abgehauenes 3 Fuß langes Stück, welches beiderseits in Muffen eingedichtet war. Weiter ist constatirt, daß mehrere dieser geborstenen Röhren an der Bruchstelle eine geringere als die vorgeschriebene Wandstärke hatten. Ebenso ist es tatsächlich erwiesen, daß zu wiederholten Malen Pflastersteine (das sind Würfel von Granit, im Gewichte von 25 bis 30 Pfd.) in den offenen Röhrengräben gefunden wurden. Unter andern war dies am 19. Mai der Fall, und als an diesem Tage, zum Behufe einer Probe, der Röhrenstrang mit Wasser gefüllt wurde, zeigten sich, noch vor Anwendung irgend eines Druckes, 2 Röhren beschädigt, neben welchen der Pflasterstein noch im Graben lag. Es ist gar nicht anders möglich, als daß der Röhrenbruch bei der 6 ten Probe am 2 . Mai auf dieselbe oder eine ganz ähnliche Weise herbeigeführt worden ist, denn dieser Röhrenbruch trat ein, als die Spannung im Röhrenstrange 43/2 Atmosphären erreichte und bei der unmittelbar vorhergehenden Probe war der ganze Röhrenstrang, mithin auch dieses Rohr, bereits einer Spannung von 6'/2 Atmosphären ausgesetzt gewesen. Die außerordentliche Fahrlässigkeit, welche bei der Herstellung dieses Stranges stattgefunden hatte, wurde in ihren Folgen noch überboten durch die Sorglosigkeit, mit der die Bauunternehmung den fertig hergestellten Röhrenstrang während der Probezeit zu beaufsichtigen unterließ, eine Aufgabe, die sie sich selbst dadurch erschwerte, daß sie zwischen einer Probe und der nächsten oft mehr als eine Woche verstreichen ließ. Andererseits hat sie aber durch Vornahme dreier Proben am 2 ., 3. und 4. Mai den Beweis geliefert, daß sie im Stande sei, innerhalb 24 Stunden die Auswechselung eines beschädigten Rohres zu bewerkstelligen, wenn sie es in ihrem Interesse fand, rasch nach einander Proben zu veranstalten, wie dies unmittelbar vor Beginn der Experten - Berathungen der Fall war. Die Bauleitung kann dafür, daß der Röhrengraben dieses 15zölligen 180 Klafter langen Stranges der Proben wegen über zwei Monate lang offen blieb, und dadurch arge Verkehrsstörungen im Gefolge hatte, gar kein Vorwurf treffen, denn sie machte die Bauunternehmung schon am l5. März sud 93 No. 1059 4VV II auf die vielen Musfensprünge während des Verlegens aufmerksam schrieb ihr am 29. März 8nb No. 1098 II über die Reparaturen des 15" Röhrenstranges, erneuerte am 3. April 8nd No. 1104 einen schon im ersten Jahre gemachten Vorschlag, zu diesen Reparaturen aus zwei Theilen zusammengeschraubte Doppelmuffen zu verwenden, ermahnte die Bauunternehmung, als sie auf diesen Vorschlag nicht einging, am 7. April Nr. 8nd 1123, wenigstens für einen genügenden Vorrath von gewöhnlichen Doppelmuffen Sorge zu tragen, und beschwerte sich, unter Androhung aller nach den Bedingnissen zustehenden Rechtsmittel, neuerdings über die Saumseligkeit bei der Vornahme der Reparaturen am 28. April 8nd No. 1171 H II ' Alle diese Vorgänge und Umstände wurden den Experten mitgetheilt, sie hatten überdies Gelegenheit, sich vor und während ihrer Berathungen von dem Vorgehen der Bauunternehmung mit eigenen Augen zu unterrichten. Was die Strangproben bei den Röhren der andern Durchmesser anbelangt, so fallen in die Zeit bis zur Erstattung des Gutachtens der Experten (27. Mai 1871): Eine Probe beim 25" Röhrenstrange, bei welcher unter 10 Atmosphären Druck ein Röhrenbruch stattfand und 7—8 Muffenverbindungen sich als undicht erwiesen, und eine Probe des 26" Röhrenstranges, bei der bei 5 Atmosphären ein Rohr sprang, das an der Bruchstelle blasigen Guß zeigte. Weitere Proben bei diesen Röhrensträngen abzuwarten, hielten die 1) Diese Zuschrift lautet wörtlich: Nr. 1059 n II An die Bauunternehmung der Hochquellen-Wasserleitung Herrn A. Gabrielli in Wien. Beim Verlegen des 15- und 7zölligen Rohres im III. Bezirke haben sich in den letzten Tagen auffallend viele Muffensprünge ergeben. Ich mache hierauf die geehrte Baunnternehmung aufmerksam, und muß es ihr überlassen zu erheben, ob hieran schlechter Guß oder Unvorsichtigkeit beim Verstemmen, oder Beides Schuld ist; jedenfalls aber bitte ich die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit dieser Uebelstand, welcher den Fortgang der Arbeiten sehr hindert und ein längeres Offenbleiben der Röhrengräben erheischt, nach Möglichkeit vermieden werde. Wien, am 15. März 1871. Der Oberingenieur Otto Wertheim m.p. 94 Experten nicht für erforderlich und erstatteten am 27. April 1871 ihr Gutachten, welchem sie bald darauf einen Motivenbericht folgen ließen. Bericht der Experten und Kritik desselben. In dem von den Experten abgegebenen Gutachten wird eine Reihe von Behauptungen aufgestellt, mit welchen sie die von der Wasserversorgungs-Commission an sie gerichteten Fragen beantworten. Hören wir, wie sich die Herren aussprechen und wie sie ihre Ansichten zu begründen suchen; wir werden jeden einzelnen Punkt sofort besprechen und ihre Behauptungen widerlegen. Die Wanddicke der Röhren. Die Wanddicken der Wiener Wasferleitungsröhren von 9 Zoll aufwärts erklären die Herren für zu schwach, und beantragen eine beträchtliche Verstärkung derselben, die sie für die einzelnen Durchmesser wie folgt angeben: Für den Durchmesser von Zoll 9 10 12 14 15 16 20 24 25 26 30 33 36 Anstatt der projectirten Wandstärke von Linien 5,5 5,5 6,0 6,0 6,0 6,5 6,5 7,0 7,0 7,0 7.5 7,5 7,5 Die folgende Wandstärke von Linien 6,0 6,5 7,0 7.5 8,0 8,5 9,5 10,5 10,5 11,0 11,0 11,5 11,0 wobei sie ihren Vorschlag für die relativ geringere Wandstärke der 36" Röhren mit der vorzüglichen Qualität des Mariazeller Eisens entschuldigen. Zur Begründung ihres Vorschlages verwenden die Herren 33 Seiten ihres gedruckten Motivenberichtes, und besprechen zuerst die Röhrenbrüche, dann die Berechnung nach Formeln und die Erfahrungen der Praxis. Zuerst werden die Proben der einzelnen Röhren am Depotplatz besprochen, über welche wir Seite 64 berichtet haben. Obgleich alle dort berichteten Daten den Herren Vorlagen, so ignoriren sie vollständig die günstigen Ergebnisse bei allen übrigen Durchmessern, und suchen sich nur die 3 3 zölligen belgischen Röhren aus, um ein ungünstiges Resultat der Proben überhaupt zu constatiren. Aber selbst die Ergebnisse bei diesem einen Durchmesser werden so dargelegt, daß der sonst nicht unter- 95 richtete Leser glauben muß/bei diesen Röhren hatten sich immer nur ungünstige Proberesultate ergeben, was, wie bereits oben mitgetheilt (Seite 50), durchaus nicht der Fall ist. Die nachfolgende Zusammenstellung zeigt, daß der Ausschuß im Februar und März nur 2 Procent war. Resultate der Erprobung der 33zölligen Röhren Angekommen in den Monaten Probirt im Monate Anzahl der Röhren Davon sind bei der Probe gesprungen oder haben geschweißt Davon haben sich bei der Probe als brauchbar erwiesen Somit Ausschuß in Pro- centen der pro- birten Röhren Mai bis September 1870 September 319 82 237 25,7 Februar und März 1871 März 296 6 290 2,0 April 1871 April 321 42 279 13,0 Mai 1871 Mai 518 47 471 9,0 Weiter sprechen sich die Experten über die Proben der Röhrenstränge wörtlich folgendermaßen aus: „Ebenso auffällig sind die Wahrnehmungen, „welche bei den Erprobungen der gelegten Röhrenstränge bis zu 15 Atmosphären Druck beobachtet wurden. Nach einem den Experten vorgelegten „Berichte sind von den bis März 1871 im III. Bezirke gelegten 660 Stück „Röhren nicht weniger als 57 gesprungen." Durch diese Darstellung muß jeder Leser glauben, daß diese 57 Sprünge eine Folge der angestellten Proben waren, was keineswegs der Fall ist. Herr Oberingenieur Mihatsch, auf dessen Bericht vom 3. April sich die Experten berufen, sagt wörtlich: „Bei der Rohrlegung im III. Bezirke haben sich jedoch sehr ungünstige Resultate ergeben; es sind nämlich bei der Legung von circa 660 Stück „Röhren von 3, 5 und 15 Zoll Durchmesser schon 57 Stück, worunter „vornämlich die I5zölligen, bei dem Verstemmen an den Muffen „aufgesprungen --", und giebt also ausdrücklich zu, was die Experten verschweigen, daß diese Sprünge schon während des Legens, bevor noch von irgend einer Probe die Rede war, entstanden sind und nur die Muffen betreffen, mithin für die Wandstärke der Röhren selbst von gar keinem Belange sind. Aber nicht allein der Vorwurf muß gegen die Experten erhoben 96 werden, daß sie Angaben eines andern Berichtes hier entstellend wieder- geben, sondern noch der weitere, daß sie sich auf Berichte berufen, ohne sich die Ueberzeugung verschafft zu haben, ob dieselben auch richtig sind. Hätten sie die Controljournale der Bauleitung zu Rathe gezogen, oder überhaupt bei derselben Informationen über den vorliegenden Fall eingezogen, so würden sie gefunden haben, daß die Angaben des Herrn Mihatsch sehr correcturbedürftig seien. Nach den amtlichen, von den Assistenten der Bauleitung und der Unternehmung ausgestellten Anzeigen, sind im 2. Baujahr, vom Beginne der Röhrenlegung bis zum 31. März 1871, folgende Röhren von 3, 5 und 15 Zoll Durchmesser im 3. Bezirke beschädigt worden. Bezeichnung der Röhrensorten Röhren- Durchmef- ser Beim Verstemmen der Muffendichtungen Bei den Röhren- strangpro> ben Durch hinabgefallene Pflastersteine Ohne bekannte Veranlassung Gerade Muffen- s 3 5 4 7 — 1 — röhren i 15 4 4 2 L ditto mit 2" Ansatz ^ 5 15 9 1 — — 0 Doppelmuffen j 5 2 1 — — — 15 6 Zusammen 33 5 1 2 41 Stücke. Nicht aber 57 Stück, wie Herr Mihatsch in seinem Berichte angegeben hat. *) 1) Es dürfte nicht uninteressant sein, bei dieser Gelegenheit des Umstandes Erwähnung zu thun, daß die Muffenbrüche während des Verstemmens, zur Zeit vor und während der Experten - Berathungen, auffallend häufiger eintreten, als im weiteren Verlaufe des Jahres. Ich entnehme einem Berichte des Sectionsingenieurs Nachts- IV V heim ääto. 22. August 1871 bi. 1448 , daß vom Beginne der Röhrenlegung im Jahre 1871, bis zum 15. Juni im IV. Bauloos im Ganzen 8176 Klafter Röhren, mit circa 7400 Muffenverbindungen, der verschiedenen Durchmesser gelegt wurden, und daß sich bei denselben zusammen 128 Muffenbrüche während des Verstemmens ergeben haben, das ist: 156 auf je 10000 Klafter Röhren, oder: 173 auf je 10000 Verbindungen. In der Zeit vom 15. Juni bis zum 15. August wurden 7648 Klafter Röhren 97 - Nun kommen die Formeln an die Reihe, und zuerst werden die theoretischen Formeln, „denen sich beim Gebrauche mannigfache Anstände entgegenstellen", verworfen, „allein" sagen die Herren (S. 20) weiter: ,,auch die „durch diese Additional-Constante (0) ergänzte theoretische Formel „ist erfahrungsmäßig noch immer uicht geeignet, namentlich für größere „Rohrdurchmesser, als eine für die Praxis verläßliche bezeichnet zu werden, „indem man hierdurch, trotz aller Vorsicht, leicht zu Annahmen von unzureichenden Wandstärken verleitet werden kann." Diese Bemerkung, die nicht gegen irgend eine bestimmte Formel, sondern gegen den Typus derselben gerichtet ist, ist charakteristisch für die Tendenz, von welcher die Herren geleitet werden; denn wenn man für t' und l! den jetzigen Erfahrungen und dem jetzigen Zustand der Gießereien entsprechende Suppositionen macht, so giebt allerdings jede empirische Formel Wandstärken, die den Herren Experten zu klein sind. Nach dieser die Anwendung von Formeln im Allgemeinen betreffenden Bemerkung werden die einzelnen empirischen Formeln besprochen und über diejenigen derselben, die schwache Röhrenwände ergeben ebenso, und mit Berufung auf dieselben Gründe, der Stab gebrochen, wie wir dies in der Einleituug bezüglich aller älteren Formeln, gleichviel was für Resultate dieselben ergeben, gethan haben. Aber dabei ignoriren die Herren vollständig Alles, was ihnen 2 mal (am 6. und am 8. Mai) über die Art und Weise gesagt und in den Tabellen gezeigt wurde, nach der die Röhrenwände für Wien bestimmt wurden, und stellen den Sachverhalt mit circa 7300 Muffenverbindungen gelegt; hierbei haben sich aber nur 45 Muf- seusprünge während des Verstemmens der Röhren ergeben, das ist: 59 auf je 10000 Klafter Röhren, oder: 62 auf je 10000 Verbindungen. Wie man sieht, ist die Anzahl der Muffensprünge in der ersten Periode fast 3 Mal so groß, als in der zweiten. Man würde aber sehr irre gehen, wenn man hierbei etwa den verschiedenen Rohrdurchmessern einen wesentlichen Einfluß zuerkennen wollte, auch bei einein und demselben Rohrdurchmesser ist das Verhältniß ein ähnliches. Von den billigen Röhren z. B. wurden in beiden Epochen nahezu gleich viel Röhren gelegt, in jeder circa 420 Stück, vom März bis 15. Juni aber gab es. . . 22 Muffensprünge, vom 15. Juni bis 15. August nur .... 5 ,, dabei ist zu bemerken, daß die verwendeten Röhren von einer und derselben Beschaffenheit, mit den gleichen Wandstärken und Muffen, gewesen sind. Wert heim, Wiener Wasserleitung. 7 — 98 so dar, wie wenn die Wandstärken der Wiener Röhren einfach nach einer dieser Formeln berechnet worden wären. Nicht genug daran, erlauben sich die Experten aus dem ersten der beiden auf S. 37 erwähnten Copirfehler im Kopfe der Zusammenstellung der Wandstärke der Röhren, welche in die für die Ausstellung bestimmten „Hülfstabellen" ausgenommen wurde, die Schlußfolgerung, daß diese Berechnung noch überdies unrichtig vorgenommen worden sei, und verleihen dieser in ihr Gutachten aufgenommenen Beschuldigung noch dadurch Nachdruck, daß sie in ihrem Motivenberichte vor mechanischem Abschreiben u. s. w. warnen. Wie empörend diese Art und Weise ist, in der diese Herren den ganzen Sachverhalt, betreffend die Berechnung der Wandstärken, darstellen, wollen wir getrost dem Urtheile jedes Sachverständigen überlassen, der den ersten Abschnitt dieser Denkschrift gelesen, und sich dabei die Ueberzeugung verschafft haben löird, daß bei den Vorarbeiten für eine Wasserleitung die Frage der Wandstärken noch nie in so umfassender, rationeller und vorsichtiger Weise behandelt worden ist, als dies hier in Wien der Fall war. *) Nachdem die Experten die Methode der Berechnung der Rohrwandstärken, sei es nach rationellen Formeln oder nach empirischen, als unzuverlässig und unverwendbar bezeichnet haben, führen sie, als eben so viele Beweise für die Richtigkeit ihrer Behauptungen, die Wandstärken der in einer Anzahl von Städten ausgeführten Wasserleitungen an, und triumphiren um so mehr, je dicker sie irgendwo die Röhren antreffen. Sie verkennen damit vollständig die Aufgabe, die sie zu lösen hätten. Um zu beweisen, daß dieWiener Röhrenwände zu dünn sind, genügt es nicht, den Nachweis zu liefern, daß beträchtlich dickere anderswo halten, denn daran zweifelt Niemand, sondern es wäre erforderlich, Beispiele zu liefern, daß ebenso, oder beiläufig ebenso dünne Röhren, wie jene für Wien projectirten, sich an- 1) Diese Lectüre sei hiermit speciell Herrn Professor Gustav Schmidt in Prag empfohlen, der in mehreren technischen Zeitschriften einen Aufsatz veröffentlicht hat, in welchem er von der „unverzeihlichen Leichtfertigkeit" spricht, mit der man bei der Bestimmung der Wandstärken für die Wiener Wasserleitungsröhren vorgegangen sei. Herr Schmidt, welcher ausdrücklich den Motivenbericht der Wiener Experten als Quelle seiner Information angiebt, constatirt gleichzeitig, daß ihm die Druckverhältnisse der Wiener Röhren, speciell jener größeren Durchmessers, nicht bekannt seien. Wenn er dessenungeachtet aber ein Urtheil über die Wandstärken abzugeben sich erlaubt, so paßt der oben erwähnte, von ihm gebrauchte Ausdruck ganz zweifellos auf sein eigenes Vorgehen. derswo nicht bewährt haben. Das können aber die Herren nicht, und eben deshalb ist ihre ganze Beweisführung werthlos. Sie ist es in um so höherem Grade, weil die von ihnen angegebenen Daten sich in mehreren Fällen als unrichtig herausgestellt haben und zwar, merkwürdigerweise immer in einem den dicken Rohrwänden günstigem Sinne. So haben die größten Röhren in Wiesbaden (von 35 0 . Durchmesser) nicht 16, sondern nur 15mm. Wanddicke, die 16zölligen Röhren in Berlin nicht 8 *( 4 , sondern nur 7 ^ Linien Dicke; die 10 bis 16 zölligen Röhren in Pesth nicht 6 ^/ 4 , sondern 6 '(2 Linien, und die 20 " nicht 9, sondern nur 8 ^/z Linien Wandstärken, In Cöln werden die Röhren nicht auf 15 sondern nur auf 12 Atmosphären geprüft. Abgesehen von diesen kleineren Differenzen sind die Wanddicken der Hamburger Röhren durchaus unrichtig und viel zu stark angegeben, nämlich für: 12 Zoll Durchmesser mit 7^ Wiener Linien anstatt 7^/4 Linien 16 9 „ 8 20 10*/2 „ 8 '/- 24 12 36 I 6 V 2 die sie wirklich besitzen. Diese Correcturen entnehmen wir den amtlichen Mittheilungen der betreffenden Städte (wie sie in den vom Gemeinderathe der Stadt Wien herausgegebenen Aktenstücken enthalten sind), aber wir sind in der Lage auch noch andere Unrichtigkeiten Nachweisen zu können. Von Hamburg sagen die Experten, „der Maximaldruck im Röhrennetze ist seit mehr als 10 Jahren auf 140—150 Fuß herabgesetzt." Wir entnehmen aber dem nachfolgenden vom 7. Sept. 1871 datirten, an die Bauleitung der Hochquellenwasserleitung adressirten und «nb Nr. 1462 ^ V ——- protocollirten, Schreiben des Ingenieurs Samuelson der Hamburger Stadtwasserkunst, daß gerade das Gegentheil stattgefunden hat. Herr Samuelson schreibt: „Unter dem 6 . Juli d. I. sandten Sie eine Anfrage an den hiesigen Magistrat, betreffend einige Verhältnisse der hiesigen Wasserwerke. Es wurde Ihnen darauf eine von mir unterschriebene Beantwortung Ihrer Fragen mitgetheilt, worin der Maximaldruck in den Röhren zu 65 Meter angegeben wird. Es muß daher sehr befremden, in dem vom Gemeinderath herausgegebenen Berichte*) Seite 38 die Worte zu finden: 1) Es ist hier der von den Herren Experten herausgegebeneMotivenbericht gemeint. 100 „der Maximaldruck im Röhreunetze ist seit mehr als 10 Jahren auf 140 bis 150 Fuß herabgesetzt", während es heißen müßte: von 212 Fuß auf 220—230 Fuß erhöht. Ich hoffe, daß Sie in Anbetracht der bereitwilligst Ihnen ertheilten Auskunft Ihr Möglichstes thun werden, diesen sinnentstellenden Fehler zu verbessern." Die dünnen Wände der Röhren für die Zuleitung des Wassers nach Madrid, welcher in dem Werke von Darcy ckontaines xndlignos äo vffon" (Seite 624) Erwähnung geschieht, mit der Angabe, daß sie bei 920 iLM. Durchmesser 16 — 18 min. stark seien, veranlassen die Experten, die Glaubwürdigkeit dieser Notiz zu bezweifeln und außerdem zu der Angabe, daß dieselben nur einem geringen Drucke ausgesetzt seien. Der Ingenieur 'der Madrider Wasserwerke bestätigt aber (in einem Schreiben vom 12. Sept. 1871) alle Angaben Darey's, den Durchmesser der Röhren mit 920 mm., deren Wanddicke mit 18 mm., deren Herstellung durch das Haus Birgues Bambourg