Wohl, verdientes v Einer ledigen Manns «Pcrsohn/ Mahmens LakholifcherUeligion/ bey 26. Mahr alt/von Grilewitz aus Währen gebürtig; Um weiten derselbe nicht allein schon allbereits vor ungefähr io. Jahren zu Wolzeshoffen in Oesterreich bey einem da- figen Bauren/ wo er als Roß-Knecht in Diensten wäre /12. bis i z.fl entftembdet/sondern auch über dieses hier in Wien» sowohl in-als ausser der Stadt bey Tag und Nachts-Zeit mit gewalttätiger Aufsprengung und Erbrechung sehr viele unterschiedliche l. v. Diebstähle verübet ; Als wird derselbe heute Mittwoch den27 Januarii ,ö 1740. andern zum BeyspieL auf dem Wienner-Berg mit dem Strang vom Leben zum Tobt hingerichtet werden, rw. Der feuere Jnnhalt seines Verbrechens ist hierinnen zu vernehme» Wienn/gedruckt bey Johann Baptist Schilgen. MnnhalL des Gerbrechen dieses L4ale6c3ntens. WcIeser anheut verurtheike Delinquent ist nicht allein schon allbereits vor ungefähr rv. Zähren zu Wil- zeshoffcn in Oesterreich/woselbsten er damals bey einem dastgen Vauren als Roß-Knecht gedienet/ in das Zimmer diebisch eingeschioffen / und der Gerichtlich ein- geholtcn Erfahrung nach 12. biß i z. fl. mtfrembdet / sondern auch über dieses allhter in Wenn an verschiedenen Orthen in-und ausser der Stadt/ als nervlichen unter denen Weißgärbem/m derLeopoid-Stadt/Alstergassen/ zu Gumpendorff/ und auf der Wienn/ wie auch in der Teinfalt-Strassen sowohl bey Tag als Nachts-Zeit iy die Böden eingeschloffcn / und mittels qewaltthätiger Aufsprmgung deren Verschlägen / Kämerln / sodann alldarinnm gefundenen Truhen und Kasten/meistmtheil an baarem Geld / dann auch an Kleydern / Beth-Ge- d wändern/Milch/ Speck/Kotzen/ Hüt/ Degen/und anderen MeÄen/einfoiglichen was er immer an Geld undGelds-werth angetroffen/ wie nicht weniger auf dem sogenannten Juden-Platz/ in der -ungarischen §ron/ und. Johannes - Gaffen aus dreyen unterschiedlichen Stäken ein-so andere geringschätzige MeHen/ dann dann in einem sicheren Keller auf der Freyung mit abermaliger Aufsprengung eines daselbst ersehenen KäfteiS/ mehrmahlen etwas baares Geld/ in der sogenannten Weintrauben auf dem Hof aber seinen damaligen Herrn rr.Hecles Ducaten samt einem paar silbernen Schuh- Schnallen selbst bekanntlicher maffn mtfrembdet/ ein- folglichen die also verlurstigte Partheyen ln einen nahm- hafftenSchaden gebracht/alsodaß denenseibm ein Mehrers nicht / als jene r 22. fl. zU.kr. so bey ihme Inquillten in einer Bey-Gürtel gefunden worden/ pro rata zu- ruckgestellet werden können/des übrigen aber nchmhaff- ten Abgangs dieielbe verlurstiget werden müssen. ^As man nicht stehlen soll ; beMdas GQt- tes Wort. Es will das weltlich Recht ei« gleiches G'satze hege«; So wills auch die NaM/ daß man an keinem Ort Soll an des Nächsten Gut verbottne Hände legen. Die Straffe ist gewiß: diß ist vor alter Zeit ^ Von jedem Völcker - Recht nicht ungestrafft geblieben; Ein bleuer. Kiel hat deme auch zum Leyd/ Der dieses Übertritt, anjetzt die Straff geschrieben. ^ Wann dieses allzuwahr: was Wunder ist demnach/ Wann jener/ der nur stäts nach solcher Wust gegangen/ Dem Dem ftembder Leucht Gut war seiue Nahrung« Sach, Muß jetzt im steyr« Lufft am Hellen Galgen hangen. Du Philipp wirst auhent die klare Wahruung seyn. Schwebt nicht dein blöder Geist in Knmmer,Angst, und Schröcken? Ja fesselt deine Seel nicht eine herbe Peyn An jenem Kercker an ? wo chut Verrweifflung stecke». Hält man dir ehebedor ein besiere Zucht gecha», Müst dir zndeinemEnd, nicht jetzt der Strick gelinge». Hier sehe jedermann: was üble G'wonheit kan. Dem theunu Menfchen-Blutfür graufams Elend bringe». Erstaune Leser nun! der Jnnhalt weiset dir Judisem Blat Papier, nach Kläfften z» betrachten, WaS für ein groß Gewicht in sich die Lehre fuhr: Daß man den Baumes Ast, als kleiner solle schlachten; Dann was man jung gewohnt,baS bleibt bis in daS Grab, Wir wollen als» nun allein das Gute wissen, Md statte« unser« GOtt ei» tteuenSeufftzerab, Daß Philipp kan bereich sein Me That abbüffen.