^ Wol-verdientes M 29. Jahr , Von Frauen - Haid unweit Oedenburg in Hungarn Königl. Stadt-und Land-gerecht Wider sie abgesühr, ten Eriminal-verfahrung, und darüber geschöpft- auch von einer Hohen Landes - fürstl. Nie. Oe- Regie, rung bcstättigten Erkanntnuß an gleich benannter Anna Maria B. dem zu Ende angxfühltcn Innhalt gemäß heute den z i-Octob 1760. alhier in Wien vollzogen wird. Einer ledigen Weibs« Person / Namens: nm » am gebürtig. Katholischer Religion Welches in Folge der bey dem alhiesig-Kaisirl. 'ISS' .EMMMZ ?' )G ist diese Delinquentin (nachdeme sie von dem r5tenJahr . ihres 'Alters /. Jahr lang in 4. unterschiedlichen Orten ge- dienet, in ihrem letzteren Dienst aber von einem gemeinen Dragoner geschwängeret worden, und solch - ihreLeibes-ftucht in de« vierten Monat boshaft abgetrieben) ihrem vorhinnig-urrkeuschen Leben nach, und mit denen Soldaten in Hungarn dergestalten lasterhaft herumgezogen, daß selbe mit der hierdurch an sich gezogenen üblen Krankheit ausserst behaftet, die übrige Zeit Hindurch wenig mehr ge- dienet, sondern theils in Hungarn, theils in Steyermarkt auf das Bettlen, und sonst liederliche Herum-vagiren in so lang sich verleget, bis sie zu Neukitchen unweit Neustadt als eine Bettlerin und Mißiggeherin aufgehoben, nacher Neustadt eingelieferet, und daselbst über den mit ihr der eingestandenen Kin-es-abtreibung, und zerschie- denen kleinen Diebereyen halber abgeführten Criminal-proceß, gegen Hinterlassung einer geschwornen Urphed, des ganzen Landes Oesterreich unter-und ob der Ennß, wie auch aller Kaiserl. Königl. Teut- schen Erb-landen, und des Kaiserl. Königl. Hosilagers auf ewig verwiesen , bcynebst auf ein Jahr in allhiesiges Zucht-Haus mit Anscdla- gung eines Eisens zur Arbeit verurtheilet, vorhero aber wegen ihres fast unheilsamen Zustandes den 14. Octob. 1758. geraden Weegs nacher St. Marx anhero in die Cur nberbracht worden. Wo alsdann sie Delinquentin sowol selbst geständig - als eidlich certificir- ter Massen sich dahin vergangen, daß selbe nicht nur schon zur letzt- verwichenen Neuen Jahrs-zritein einer anderen alldasigenPerson entnommenes Taschen-meffer einem bereits zuBeht gelegenen mit arre- stirren Weibs-bild, um solche zu ermorden, wnrklich auf die blosse Gurgel gesetzet, woran sie aber, weilen solches Messer nicht sogleich durch die Haut gedrungen, noch in rechter Leit verhinderet wordenZ so« Ander» auch in einige» Monaten darauf sich in so weit vermessen» daß sie eine unter anderen Wetbs-bildern (deren sie keines wegen befürchteten Anhang, und überlegener Stärke anzupacken sich getrauet) daftlbsten zu St. Marx ihrer Blödsinnigkeit halber in der Verpflegung ge west - sicheren Stands-person, als die Allerschwächeste vollend- zu ermorden den unveränderlichen Entschluß gefastet hat. Welchem zufolge dann auch sie Delinquentin, nach vorläuffig wol überlegt» aüseitigen Umständen, mittelst einer vorhero abermalen Ln Geheim zu Händen gebrachten Taschen-meffer - klinge, dann eines besonder- grossen halben Ziegel-steins, und ihres dick- erdenen Wasser-krü- gels den 20. Augusti jüngsthin in der Nacht um 2. Uhr mit blosse» Füssen zu ob.berneldeter Stands-person ihrem Beht ganz sacht Hinz» -eschliechcn, und nachdeme sie Delinquentin -ero Lage in dem Beht mit denen Händen gefühlet, solcher Person ohne mindest hierzu gegebener Ursach, mit erst - gemeldeter Taschen - messet - klinge, dann dem erdenen Krügel , und Hem Ziegel - stein 12. . unterschiedliche sehr gewaltige, theils gestochene, theils geschlagene Wunden, in de» Hals, über das Angesicht, und auf den Kopf, zü dero vollkommener Ertödtung, in der Finster dergestalten beygebracht, daß wieder- erholt - dickes Wasser. krügel in viele Stücke zertrümmeret, an dem Ziegel-stein aber Blut und Haare hangen geblieben, und ihrem der Delinquentin eigenen Vermeldest nach, bey denen zuletzt mit dem Ziegel ausgeübten Gewaltthätigkeiten in der auf eine so unmenschliche Weise verwundeten Kopf es dermassen gekrachet habe, als ob Gläser darinnen wären; wie dann auch diese so unschuldig, als grausammlich hergenommene Frauens - person, ungehindert aller sogleich augewendeten Hülfs - Mitteln in 78. Stunden darauf eim- oleud-tznd höchst-schmerzliche« Wes erbleichen müssen. Dämmen gesagt/und solle dieseAn- naMaria B. vor das alhiefigeSchotken- thor auf die gewöhnliche Richt- stadt gefühcer/und alda mit demSchwerdt von dem Leben zum Tod hingerichret/ ihr zugleich die rechte Hand abgeschlagen/ und solche sodann an den dastlb- stjgen Pfahl nächst dem Pranger ange- hester werden. Dieses ihr zur wel-verdienten Straf, andere« ihres gleichen aber zum erspieglenden Abscheuen. HDtt seye ihrer armen Seele gnädig und barmherzig r -