Einer ledigen Weibs - Person, Namens: Ll ar a Alt 29. Jahr. Von hier gebürtig, Katholischer Religion. Welches in Folge der bey dem alhicsig-Kaiserl- König!- Z SraLt- und Land - genchr wider sie abg^ührtett Crluunsl- vcrsah- " kung, ur?d darüber geschöpften, auch von einer HochlvblL.or:: kandes- ^ 7^ fürstl. N. Oe. Negierung bcstattigten Erkanntnuß an g!eiu; r nannter ^ > Clara K., einer Dienst-magd, dem zu End angeführten Inhalt gemäß heut den 24. November 1759. achter vollzogen wird. s hat diese Delinquentin zwar von JugendaufbiS Zu «rfolgt - gegenwärtiger ihrer Arrest, rung als Wäscher - magd mit Dienen sich ernähret, und in ihren oiesfällig virlfaltigen Diensten , bis ans den letzter» , durchaus ehrlich und flleißig sich aufqefüh, rck, in dem letziern aber ihrer eigenen Geständnuß ^5 siiafi, angefangen, sekvol ihrer Dienst-frauen, als auch ihren Kameradinnen nach und nach nicht nur Geld, sondern auch unterschiedliche Kleinigkeiten von Wäsch und dergleichen zu entwenden, gleichwie sie dann auch letzthin, da sie abermaken, und zwar ein halb - pfünd- diges Stücke! Seif von der Stelle ihrer Frauen heim» sich herab genommen, und unter die Matratzen ihres eigenen BehteS verstecket, auf dieser That von einer ihrigen Kameradin ersehen, auch das entwendete Stuck Seif aus ihrem Beht wieder abgenommen worden ist. Zn Erwegung dessen nun, und da sie Delinquent tin Key solchem Zufall sich eingebildet, daß nunmehr» unfehlbar auch die von ihr vorhin begangene Dieb» stähle offenbar cherden wurden, und sie K> nebst dem« auch mit einem sicheren vcrwittibtcn Tag-löhner schon eine geraume Zeit her in Bräut-ständen herum grzo- gen, ohne daß sie sich zur wörtlichen Vcrehcligung mit ihmePmals recht entschließen wollen , sondern hier- jnfalls mittels vielmal widerholt-bald Zu-bald Ab-sa- gung der Ehe eine ganz ausserordentliche Wankelmütigkeit erwiesen, so ist sic K- auf den verzweifelten Gedanken verfallen, daß sie ein solches Verbrechen begehen wolle, wordurch sie das Leben verwürfen könnte, welchemnach sic sogleich den weiteren Entschluß gefas- set, das nächste beste ihr zu Händen kommende unschuldige Kind entweder mit einem Messer, oder sonst boshafter Weise um das Leben zu bringen. Zn dieser ruchlosen Absicht ist sie sofort an zwey Orte gegangen, wo sic kleine Kinder zu seyn gcwust, es hat aber dieselbe an solchen Orten ihrbösesVorhabcn Wegen Anwesenheit mehret erwachsener Leute» ( welche sic ihres äußersten Bestrebens ungeachtet von denen Kindern nicht entfernen können) nicht erreichet; da sic hingegen den 27. Zulii vorigen Sommers mir fortwährend greulicher Absicht, ein Kind Zu crtödten, in ein sicheres HauS nacher Nicolstorf sich begeben, so hat eS daselbst sich gcfüget, daß sie in dafigcm Hof ein 5. viertel-jähriges armen Tag-löhncrS-leuten zugehöriges Mägdlein vor der Wohnungs-thür ihrer Eitern auf der Erbe sitzend ersehen, welches Kind sie Delinquentin sogleich mit unterschiedlichen Schmeichlungen, auch demselben behändigten Birnen an sich gctocket, sohin auf ihre Arme genommen, und (da der Varter dieses Kindes gar nicht zu Haus Ware, die Dkutter aber eben damals ihren Geschäften nach, von ihr K nichteS arges vermutend, aus dem Hof in ihre Wohnung girnge) von der Stelle hinweg rückwärts durch den Hof in den aldasigen Abtritt getragen, in welchen sic dasselbe mit dem Köpflein vorwärts in den Morast hinabgestürzet, und da es nicht sogleich versinken wollen, einen in dem Hof erblickten ziemlich grossen hölzernen leeren Amper auf das arme Kind nach geworfen, wordurch dieses dann auch alsobald ersticket, und nach einer inzwischen kaum verflossenen halben BiertelStund aus gedachtem Abtritt zwar wieder heraus gezogen, jedoch ohne Leben , und bey der darauf gerichtlich vorgenowmencn Beschau inwendig sowol in der Brust als dem Magen voll cingLschluckte» Morastes befunden, sie Delinquentin aber aufder Stelle Hand-fest gemacht, und gefäng« .sich eingezogcn, auch sohin von dem K- K- Stadt-und Land» Land-gericht tzber dm ihr verfaKen Kriminal-proceß wider sie fotaendcs End-urtheil geschöpft, solches auch von Hochlöbl- N- Oe.Rcgirrung bestättiget worden ist. Dnnhalt ihres MM. . Darumen gesagt / und Me diest Clara R.vor das alhiesigeSchotcen-thor aufden aldasigen Raben-stein geführet/ alda lhc die rechte Hand und der Aopfabgeschlagen / sodann die abgeschlagene Hand an den Pranger geheftet werden. Dieses ihr zur wol-verdienten Straf, anderen ihres gleichen aber zum erspieglrndcn Adscheuen. GDtt seye ihrer irrmen Seele gnädig» und barmherzig! ^ , i