Wolver-ientes odes-Kr X- Zweyer ledige« Manns - Personen Namens: F o h a n n Alk 21. Jahr, Bois heiligen Creuh nächst Gaden. Dann Fofep 20. Jahr alt/ As Häßelstorf Mtrr der Herrschaft Ctoster - Pernerk in Nieder - Oesterreich gebürtig, ^ Mnigl. Stadt-und Land-Gericht wider selbe abgejuhrten Criminal-V«rfchrui»gen, und darüber geschöpften , auch von einer hohen Landesfurstl. N. Oe. Regierung destättigtcn Erkanntnusscn an gleich ernannten Johann E. und Joseph M dein zu Ende anae- DgtcnJnnhalt gemäss, heut« den 17. Junii 1763. ailhier ja Wien vollzogen wird. , , srynd diese beyde Delinquenten ehedeffen schon öf- ters, und zwar der Johann E. zu sieden- und der Joseph M. zu sechs verschiedenen malen thcils wegen begangenen Diebereyen, cheils ftevemlicherZnrück- kehrmg von dem Schub/-wte.auch stats liederüchem Herumziehen mit gerichtlich bekannten Dieben, Mhiergefänglich innen gelegen, darüberhin sowol einer als der andere anfangs mit gemessenen Ruthen-streichen gezüchtiget, sodann mit Willkommen und Abschied, auch Bedrohung des Bannats in das Zucht-Haus auf den Schub verschaffet, und endlichen beyde Anno 1761. mit dem damaligen Wasser-transport, als gemeinschädliche Leute, würklich von hier in das Danvat abgesthoben worden. - M- obig - mit diesen zweyen Purschen gerichtlich vorgehabte Bestraf- und Verführungen hingegen habe« bcy ihnen nichts gefruchtet, allermassen selbe hierüber nicht - nur ganz ungescheuet wiederum anhero nacher Wien sich zurück begeben, sondern auch mit einander sogar dahin sich vermessen, daß, als sie beyde den 27sten November des leßt-abgewtchenen i-Msteu Jahrs zwischen 6. und 7. Uhr Abends durch die Leopold - stadt gegangen, sohin unterwegs von ungefähr auf der Straffen vor einem Wirths- Haus ein mit einer Reiß-truhen aufgepacktes Post- kalesch ersehen,der Johann E. von diesem Kalesch etwas zu entfrem- > de« den ersten Antrag gemacht, darüberhin er Joseph M. alsogleich die Stricke von dasiger Reiß - truhe abgeschnitten, folgends mit Beyhülf seMes immittelst über der Straffen ' zur Seiten gestandenen Diebs- kammera-en des Johann E. sdlche ^.„je beschwette Truhe zu einem sichere«, mmmehro gleichfalls inhaftirten Diebs-heeler, von der Leopold-stadt auf das Neustift übertrage», daselbst des folgenden Tags solche abgeraubte Truhe mit Gewalt erbrochen, und das darinnen befindlich geweste Gut, welches mit Einbegrist 196. Stuck Danco-zettuln jedes ä 5. st. an Geld, und' Geldes-wetth, eidlich ausgesagter Massen zusamen 548;. st. 11 . kr. bettagen hat, dttgestalten uuter sich getheütt, daß in her von ihme. Joseph M. gemachten Thrüung derMe ri;6. fl. 4;. kr. und -essen Diebs-kammerad Johann E. beyläufig 1778. st. 5 z. kr. beyderseits silbst eingestandener Massen, zu ihrem Diebs - amheil in baarem Geld überkommen, sothaneS Geld aber sie zwey Diebs-gespäne bis auf dasjenige, was man bey ihrer nicht gar in 4. Wochen darauf erfolgten Arrestirung, annoch vorräthig gefmidem auch sonst in andere Weege zu Stande gebracht, dermast ftn höchst liederlich angebracht, und verschwendet haben, daß von solchen auf 548;. fl. n. kr. beschwornen Diebstal, zumalen sie die obige Baneo- zettuln in Dettag pr. 980. fl. in ihres vorgedachten Diebs- heelerS Wohnung, um andurch nicht verrahten zu werden, verbrennet worden zu seyu vorgeben, ein mehreres nicht als 2219. st. io. i. halben kr. in Geld und Geldes-werth zuruck ge- stellet werden können, und folgbar der dießfällige Verlu- stigte annoch ewen wörtlichen Schaden pr. 8266. fl. i. halben kr. zu ttleiden hat. Inn» I,mhalt ihres Unheils. > »> Darinnen gesagt/ und solle ex Johann E. und Jostph M. vor das allhiesige Schottewthor aufdie gewöhnliche Richtstatt geführet, und dastlbst mit dein Strang von dem Leben zum Tod hin- gerichtet werden. Dieses ihnen zur wok-vMenten Straf, anderen aber, ihres gleichen znnr erspieglevden Abstheuen. ^ . GDrr stye ihrev srrmen Seelen gnädig, Und barmhe^ig r