WNM Diener 8rLärkiliIioriie!c 1443^ Vertheidigung des Wuchers, worin die UkMträglichkeit der gegenwärtigen gesetzlichen Einschränkungen der Bedingungen beim Geldverkehr bewiesen wird. In einer Reihe von Briefen an einen Freund. N e b st einem Briefe an v« Adam Smith Esq. über die Hindernisse, die durch die obe'ngsnannten Einschränkungen dem Fortgange der Industrie in den Weg gelegt werden. Deutsch herausgegeben VLN Johann August Eberhard. Mit Cßnrfürstl. Sgchs. gnädigster Freyheit. HALL L, bey Johann Jacob Gebauer. i?88. An Se. Excellenz denHerrn von Carmer, Königlich Preußischen StaaLsminisier, Groß- Canzler und Chef de Justice rc. - »-77" ' Äß Hochwohlgebohrner Herr! Gnädiger Herr! Äie Freyheit, Ew. Excellenz die Ue- Versetzung eines kleinen englischen Werkes zu überreichen, würde ich mir nicht erlaubt haben, wenn ich eine bessere Gelegenheit hätte finden können, den Ausdruck meiner Verehrung Dero /VerLimsie um die bürgerliche Gesetzgebung der preußischen Staaten in die allgemeine Stimme des ganzen aufgeklärten Europa zu mischen. So einleuchtend, zusammenhängend und liberal auch das Rechtssystem ist, welches Ew« Excellenz in dem preiswürdigen und allgemein gepriesenen Entwürfe des allgemeinen Gesetzbuches der preußische Staaten aufgestellt haben, so haben Dieselben dennoch alle philosophischen Rechtsgelehrten zu der Theilnehmung an der Untersuchung der darin enthaltenen allgemeinen Rechts- wahr- Wahrheiten aufgefodert» Die Betrachtung dieser edlen Sorgfalt/ einer achtungswürdi- gen Nation das vollkommenste Gesetzbuch zugeben, welches der Gesetzgebung/ bey welcher Ew. Excellenz den Vorsitz führen, so ehrenvoll ist, hat alle meine Be- Lenklichkeiten, zudringlich zu scheinen, überwunden, und ich überreiche Ew. Excel« lenz, ohne Furcht,.Denenselben zu mißfallen, Liese kleine Schrift, die wenigstens, das Verdienst hat, mit Freymüthgkeit und Unbefangenheit die Defen- stonsgründe für ein verschrieenes Gewerbe auszuführen, die vielleicht die Entscheidung des künftigen Gesetzes sicherer und vollständiger machen können. Ich habe die Ehre mit der schuldigsten Ehrfurcht zu verharren Ew. Excellenz Halle, Lei! 6tcn Octsber, 1788- treu gchorsamsrcr Diener Joh. Aug. Eberhard. V o r b e r i ch t. §^ie kleine Schrift, mit welcher ich das deutsche Publicum durch diese UeberseHung bekannt zu machen wünsche, übernimmt die Vertheidigung einer Sache, über die man langst abgeurtheilt zu haben scheint. Eine Rechtfertigung des Wuchers ist, auf den ersten Anblick, das auffallendste und beleidigendste Paradox..Allein zuförderst darf der Untersticher und Verbreiter der Wahrheit, wenn er nicht mitten auf feinem Wege will aufgehalten werden, sich nie von dem Vorwürfe der Paradoxe zurückschrecken lassen. * 5 Die X Vor bericht. Die schätzbarsten Wahrheiten mußten bey ihrer ersten Bekanntmachung Paradoxe seyn, so oft sie allgemeinen Vorurkheilen entgegen« standen. Ein solches war zu den Zeiten der Reformation, der Satz, daß der Pabst kein unfehlbarer Richter in Glaubenssachen sey; ein solches war noch vor kurzer Zeit, die Wahrheit, daß die Folter aus den peinlichen Untersuchungen müsse verbannt werden. Au« ßerdem sind die Paradoxe, auch wenn sie falsch befunden werden, doch immer dazu nützlich, daß sie Gelegenheit geben, einen jeden Gegenstand des Nachdenkens nach allen seinen Seiten zu betrachten, um ein sicheres und rechtsbestandiges Urtheil über ihn zu fallen. Der Vertheidiger desselben muß allen seinen Witz und Scharfsinn aufbieten, um die Gründe aufzufinden, womit er es unter« stützen kann. Dadurch erleichtert er bey Gegenständen, die für das allgemeine Wohl wichtig sind, dem Gesetzgeber die Uebersicht aller Momente, die seine Entscheidung bestimmen sollen, Vorbencht. XI sollen, wie der Sachwalter durch seine Des fension eines Beklagten die Uebersicht der Gründe und Gegengründe, wonach der Richter seinen Urtheusfpruch abzufassen hat. Aus diesem Gesichtspunkte würde also schon ein solches Paradox, als die Vertheidigung des Wuchers, nicht unnütz seyn. Allein die feine Dialektik, so wie der Witz und die iaune, womit der Verfasser es durchzusetzen gesucht hat, machen seine kleine Schrift auch noch zu einer unterhaltenden iectüre; wer sich auch am Ende nicht überzeugt fühlen sollte, der wird doch auf seinem Wege bey der Durchkesung derselben manche nützliche Wahrheit, manche neue Aussicht und manche Blume des Witzes gefunden haben. Rsußeaus Diskurs über die Schädlichkeit der Wissenschaften würde wenig gelesen worden seyn, wenn ihn nur die gelesen hatten, die er überzeugt hat. Indeß will ich nicht in Abrede seyn, daß der Verfasser nicht bisweilen dem Witze, und XII Vsrbericht. insonderheit den neuen und sinnreichen Wendungen, aus Kosten der leichten Deutlichkeit zu sehr nachgegangen sey; doch ist diese Schwierigkeit, die in der Uebersehung nicht immer hat überwunden werden können, wenn man nicht die eigenthümliche Mattier des Verfassers ganz verwischen wollte, nicht so groß, daß sich ein mäßiger Grad der Aufmerksam, keit nicht sollte hindurch finden können. Halle, den iL. Oktober 1788. Joh. Aug. Eberhard. Vertheidigung des Wuchers» Erster Brief. Einleitung. ^Enter den verschiedene« Arten und Ködifieatiö- ven der Freyheit, von denen wir bey verschiedene» Gelegenheiten so viel in England hörn,, kann ich Mich nicht erinnern bis jetzt je eine Schrift gesehn zu haben, weiche die Keyheir seine eigne Bes hingungeu dchm Geldbsrgen machen zu köm tEli vertheidigt hätte- Auf dieser gänzliche« Und allgemeinen Vernachläsßgüng dieses Gegen« standeö, gründe ich, wie Sie wo! Wissen, meine alte Meinung: Saß diest wohlthätige und unschädliche Gattung von Freyheit viel Unrecht erlitten habe. Ich A 2 I. Brief. Ich bin eben jetzt auf den Einfall gerathen, Sie mit meinen Gründen zu behelligen: die Sie, wenn sie Ihnen tüchtig genug scheinen, irgend einen guten Zweck zu erreichen, dem Druck über* geben, oder im entgegengesetzten Falle— was Ihnen zugleich weniger Mühe machen wird ins Feuer werfen können. Also, mit Einem Worte, der Satz, den ich bey diesem Gegenstand zu Grunde lege, ist folgender: Rein Mensch von reifen Jahren und gesundem Verstände, der frey und mir offnen Augen handelt, darf gehindert werden, mit Ansicht auf seinen Vortheil, solche Bedingungen einzugehen, die er für bequem hält Geld zu erlangen: ferner, welches nothwendig aus dem Vorigen folgt, Niemand darf gehindert werden, jenem dis Geld zu leihen, von weicher Art auch hie Bedingungen seyn mögen, denen er sich unterwirft. Würde dieser Satz angenommen, so würden auch auf einmal alle Hindernisse wegfallen, die das Gesetz, es sey statuarisches oder gemeines in seiner vereinigten Weisheit der schreienden Sünde, dem Wucher, oder der so hartbenannten und unerhörten Gewohnheit des Proceßvorschusses im Wege gelegt hat; und hiezu müssen wir denn ebenfalls einen Theil des vielfältigen und eben so unerhörten Lasters des Proceßkaufs rechnen. Hätte Einleitung. z Hatte ich bey dieser Gelegenheit nur mit einem einzelnen Gegner zu thun, so wollt' ich halb fertig werden. „Ihr, die ihr Contracte fesselt; ihr, die ihr die Freyheit des Menschen einschränkt, ihr müßt eigentlich einen Grund angeben, warum ihr so handelt»,, Daß im Allgemeinen Contracte müssen gehalten werden, ist eine Regel, deren Wahrheit zu läugnen noch keiner querköpfig genug war: wenn nun aber dieser Fall einer von den Ausnahmen ist,(denn einige giebt es ohne Zweifel) welchen die Sicherheit und Wohlfarth jeder Gesellschaft von jener allgemeinen Regel abzusondern befielt, so liegt es in diesem, so wie in allen übrigen Fällen, dem, der sich auf die Nothwendigkeit der'Ausnahme beruft, ob, einen Grund dafür anzugeben. Dis, sag' ich, wäre Line kurze und sehr leichte Methode bey einem einzeln Gegner: aber da die Welt keinen eignen Mund hat, ihre Sache zu führen, keinen gewissen Sachwalter, der sie gegen diese Gewaltthätigkeit und Beleidigung vertheidigen könnte, so muß ich sogar aufs Gerathe- wohl Argumente aufsuchen, und meine eigne Einbildungskraft um solcher Phantome willen in Contribution setzen, die ich werde bekämpfen müssen. A L Zu 4 II. Brief. Gründe für die Einschränkung, Zu Vertheidigung der Beschränkungen, die der Gattung von Freyheit, die ich verfechte, entgegen sind, kann ich mir nur fünf Argumente denken. 1. Dem Wucher 2. Der Verschwendung zuvorzukommen, z. Den Dürftigen gegen Erpressungen zu sichern. 4. Der Verwegenheit der Projectmacher Einhalt zu thun. 5. Unerfahrne gegen Betrüger zu schützen. Doch von allen diesen Stücken nach ihrer Ordnung. Zweyter Brief. Gründe für die Einschränkung:— Verhütung des Wuchers. LH» ^Hch werde mit der Verhütung des Wuchers den Anfang machen, weil, wie ich glaube, in dem Tone des Wortes Wucher die Hanptstärke des Arguments liegt: oder, richtiger zu sagen, die Macht, welche das Vorurtheil, das ich jetzt bestreiken will, über die Einbildungskraft und Leidenschaften der Menschen erlangt hak, was denn auch mehr Gewicht als alle Argumente hat. § Verhütung des Wuchers. Der Wucher ist ein schändliches Gewerbe, und sollte daher Verhütet werden; die Wucherer sind eine schändliche, eine ganz abscheuliche Classe von Menschen, die man daher auch bestrafen und unterdrücken sollte. Dis sind einige von den Grundsätzen, die jeder Vater seinen Kindern einprägt, denen dann auch die meisten willig beypflichten- ohne sie vorher zu prüfen, und zwar natürlich und mit gutem Grunde, denn unmöglich kann der große Haufe der Menschen, sollte er auch wirklich die Fähigkeit dazu besitzen, Zeit genug finden, nur dem hundertsten Theile der Regeln und Maximen nachzuforschen—nach denen sie sich zu handeln genöthigt sehen. Eine herrliche Apologie des alten Schlendrians! Mau könnte doch wahrlich etwas mehr Forschungsgeist von den Gesetzgebern fordern. Sie, mein Freund, der Sie den wahren Sinn der Worte so gut verstehen, haben gewiß schon vor mir bemerkt, daß, zu behaupten, der Wucher müsse verhütet werden, nichts mehr oder nichts weniger, als eine xeütlo principii ist, oder etwas voraussetze, was doch erst untersucht werden soll. Mir sind nur zwey Definitionen bekannt, die man vorn Wucher geben kann, die eine, wenn man mehr Zinsen nimmt, als das Gesetz erlaubt, und-is kann man die politische oder gesetzliche Definition nennen; die andre, wenn man mehr Zinsen nimmt, als man gewöhnlich zu geben oder zu nehmen pflegt, und A z diese 6 II. Brief. Gründe für die Einschränkung, diese kann man die moralische nennen, und diese, wo das Gesetz sich nicht mit hineingemischt hak, ist deutlich genug die einzige. Es ist klar, daß, wenn daS Gesetz den Wucher bat verbieten wollen, es auch eine positive Beschreibung desselben hat auffinden müssen, die dje moralische fixirte oder vielmehr hintansetzte. Wenn ich also behaupte, der Wucher müßte verhütet werden, so heißt das nichts mehr und nichts weniger, als, der äußerste Zinsfuß, der gelten soll, muß bestimmt, und diese Bestimmung durch Geldstrafen oder andere Maaßregeln— wenn es ja noch welche giebt— verstärkt werden, die der Absicht, die Uebertretung dieses Gesetzes zu verhüten, entsprechen. Ein Gesetz, das den-Wucher bestraft, setzt also ein Gesetz voraus, das den erlaubten, gesetzlichen Zinsfuß bestimmt, und die Eigenschaft des Strafgesetzes muß von der Eigenschaft des bloß verbietenden, oder, man erlaube mir den Ausdruck declaratorischen abhängen. Eins also ist klar, daß nemlich, was vorläufig die Gewohnheit betrifft, die aus Verabredungen entsteht, es kein solches Ding als Wucher giebt; denn wo ist ein Zinsfuß üblich, der von Natur besser seyn kann, als ein anderer? Woher soll es denn einen natürlich bestimmten Preis mehr für Zinsen, als jede andre Schuld, geben? Wäre es also nicht aus Gewohnheit, so würde der Wucher, moralisch betrachtet, nicht einmal eine 7 Verhütung des Wuchers» eine Definition erlauben: weit davon entfernt nur zu existiern, würde er nicht einmal denkbar seyn; das Gesetz würde daher in der Definition, die es von solch einem Verbrechen zu geben übernahm, nicht einmal einen Führer haben. Gewohnheit also ist die einzige Grundlage, auf der entweder der Moralist mit seinen Regeln und Vorschriften, oder der Gesetzgeber mit seinen Verordnungen bauen kann. Aber welche Grundlage kann schwacher und unsichrer seyn, sofern sie ein Grund zu Zwangmitteln werden soll, als Gewohnheit, die eine Folge freyer Wahl ist? Meine Nachbarn im Stande der Freyheit Habensich unter einander beredet, ihr Geld nach einem gewissen Zinsfuß auszulhun. Ich habe Geld zu verleihen, Litius will gern welches von mir borgen, uns beiden würde es also lieb seyn, mir, mehr Zinsen zunehmen, ihm, mehr zu geben, als jene: warum will man also die Freyheit, die sie ausüben, Zum Verwände nehmen, mich und Titius der unsrigen zu berauben? Auch bleibt die blinde Gewohnheit, die auf solche Art zur einzigen und willkührlichen Führern: angenommen wird, sich in ihren Bestimmungen gar nicht gleich; sie hat sich von Zeitalter zn Zeitalter in demselben Lande verändert: sie verändert sich von Land zu Land in demselben Zeitalter, und der gesetzliche Werth hat sich mit ihr verändert; wirklich, schließen wir auch mit Rückst 4' ficht 8 ii. Brich Gründe für die Einschränkung, ficht auf vorig? Zeiten, lieber von, gesetzlichen Werthe, als aus irgend einer andern Quelle, auf den gewöhnlichen(customnr^). Bey den Römern, bis auf Iustinians Feiten, finden wir diesen Werth sogar zu 12 fürs Hundert: in England bis auf Heinrich den Achten finden wir ihn zu icr fürs Hundert: ewige auf einander folgende Gesetze setzten ihn auf 8, dann auf 6 und zuletzt auf§ herunter, wobey es bis jetzt geblieben ist. Sogar noch jetzt giebt man in Ireland 6 fürs Hundert; in Westindjen 8 fürs Hundert, und in Hindostan, wo das Gesetz keinen Werth festgesetzt hat, ist gewöhnlich der niedrigste Werth io oder l2. Zu Constantmopel, wie ich ganz gewiß weiß, ist in gewissen Fällen 2 0 fürs Hundert ein gewöhnlicher Werth. Nun frag' ich, wo ist von den himmelweit von einander verschiednen Werthen, einer, an und für sich besser als der andre? Was beweist denn diese Eigenthümlichkeit m jedem Augenblickes, Was anders, als den gegenseitigen Vortheil der Parteien, durch ihre Einwilligung anerkannt? Also hat Vortheil hervorgebracht, was Gewohnheit bey der Sache ist; Was kann denn also die Gewohnheit zu einer bessern Fahrerin machen, als der Vortheil,-erste hervorbrachte? lind was kann den Vortheil in dem einen Falle zu einem schlimmern Führer machen, als in dem andern? Ich brauche Geld und will es zu 6 fürs Hundert aufnehmen. ,, Nein, (sagt das Gesetz) daS darfst du nicht! War- 9 Verhütung hes Wuchers» Warum nicht?„Weil es deinem Nächsten nicht zuträglich ist, über 5 dafür zu geben.„ Laßt sich etwas abgeschmackteres denken, als ein solcher Grund? Viel, beucht mich, haben die Gesetzgeber «och nicht gethan in Bestimmung des Werthes andrer Bequemlichkeiten, und zu dem Wenigen, das sie gethan haben, hak, glaub' ich, im Allgemeinen, der gute Wille mehr gewirkt, als die Richtigkeit der Grundsätze, oder der glückliche Erfolg. Geld auf Zinsen ansthun, beißt Geld geben, um wieder welches dafür zu bekommen: aber warum eine Policey, die, wenn sie sich überhaupt in das Geldverkehr mischen wollte, auch allgemein für ungereimt schädlich würde gehalten werden, bey dieser besondern Art des Wechselverkchrs für nothwendig sollte gehalten werden, das müssen die Menschen erst noch lernen. Für den, der für den Gebrauch irgend einer andern Sache, zum Beyspiel eines Hauses, so viel nimmt, als er kriegen kann, für den haben wir keine besondre Benennung, noch schimpfliche Bezeichnung; kein Mensch schämt sich so zu handeln, auch hört man eben nicht, daß sich es jemand zum Verdienst auslegt, wenn er picht so handelt, oder macht ein Geheimniß daraus. Warum ein Mensch, der für den Gebrauch einer Summe Geldes so viel nimmt, als er kriegen kann, es sey sechs, sieben, acht oder zehn fürs Hundert, ein Wuchrer heißen, mit einem schimpflichen Namen gebrandmarkt werden soll, mehr A 5 als r o II. Br. Gründe für die Einschränkung, rc. als wenn er ein Haus dafür gekauft, und einen verhältnißmassigen Gewinn am Hause gemacht hätte, das kann ich nicht begreifen» Was ich nun gern noch wissen möchte, ist, warum der Gesetzgeber mehr dafür sorgen solle, den Werth der Zinsen auf die eine, als auf die andere Art einzuschränken? Warum er gegen die Besitzer der einen Gattung des Eigenthums größer« Unwillen zeigen soll, als gegen jede andre? Warum er es sich zum Geschafft machen soll, zu verhüten, daß sie für den Gebrauch desselben nicht mehr, als einen gewissen Preis bekommen, statt zu verhüten, daß sie nicht weniger bekommen? Mit einem Worte, warum er nicht ebenso gut Straft darauf setzen solle, weniger zum Beyspiel, als; fürs Hundert anzubieten, als mehr anzunehmen? Ich überlasse es einem jeden, der es kann, diese Fragen zu beantworten. Ich muß gestehen, ich kann eS nicht. Ich nehme jederzeit den entfernten und unmerklichen Vortheil aus, den Werth der Güter aller Art herunter zu bringen, und auf diesem entlegenen Wege den künftigen Genuß der Individuen zu vermehren. Aber diese Betrachtung war zu entfernt und zu gesucht, um der wahre Grund gewesen zu seyn, die Grän, zc» auf dieser Seite zu beengen. Dn'r- rr Dritter Brief. Gründe für die Einschränkung:— Verhütung der Verschwendung. b^achdem ich nun mit Worten fertig geworden bin, gehe ich gern zu den Sätzen über, die, insofern sie, als Thatsachen, wahr sind, den Namen der Gründe verdienen. Und zwar zuerst zu der Wirksamkeit solcher einschränkenden Gesetze, mit Hinsicht auf Verhütung der Verschwendung» Daß Verschwendung ein äußerst schädliches Ding, und daß die Verhütung derselben ein der Aufmerksamkeit des Gesetzgebers würdiger Gegenstand ist, so lange nervlich, als er sich darauf einschränkt, was ich als zweckmäßige Maaßregeln ansehe, dagegen hab' ich nichts einzuwenden> zum wenigsten was den Zweck des Arguments anbetrifft, ob ich gleich, wenn dis der Hauptge- genstand der Untersuchung wäre, mich für verpflichtet halten würde, die etwannigen Gründe znm Zweifeln gehörig ins Licht zu setzen, wie fern, über eine Person, die zu den Jahre» der Vernunft gelangt ist, andere Personen kompetente Richter seyn können, und welcher von zweyen Schmerzen mehr Gewalt und Werth für sie hak, der gegenwärtige Schmerz, seine gegenwärtige Begierden zu bezähmen, oder der zukünftige, zu- ,s m. Br. Gründe für die Einschränkung, zufällige, den er zu dulden ausgesetzt ist, we, gen des Mangels, den die Ausgaben, diese Begierden zu befriedigen, nach sich gezogen haben. Um zu verhüten, daß Wir uns einander keinen Schaden zufügen, ist es nur zu nothwendig, in alle Mäuler Zäume und Gebisse zu legen, es ist nothwendig zur Ruhe und Erhaltung der Gesellschaft« Aber Erwachsen ein Gängelband anzulegen, um zu verhüten, daß sie sich nicht selbst Schaden thun, ist weder zur Erhaltung, poch zur Ruhe der Gesellschaft nothwendig, ob es gleich ihre Wohlfahrt befördern kann, das denk" ich außer Zweifel« Solche väterliche, oder, wenn sie wollen, mütterliche Sorgfalt mag immerhin ein gutes Werk seyn, aber gewiß, es ist ein üheryerdrsnstiiches« Ich, meines Theils, muß gestehen, daß, so lange als man solche Methoden gebraucht, die mir zweckmäßig scheinen— und deren giebt es— es mir lieb seyn Würde, einige Maaßregeln genommen zu sehen, um die Verschwendung einzuschränken: aber dieses kann ich nicht zu der Anzahl rechnen. Ich will jetzt versuchen Ihnen meine Gründe vorzulegen« Zuerst nehm' ich an, daß es Verschwendern, als solche betrachtet, weder natürlich noch gewöhnlich ist, sich nach dieser Methode zu richten, ich meine die Methode, mehr Zinsen, als nach Verhütung der Verschwendung, iZ »ach dem gewöhnlichen Zinsfüße üblich ist, zu geben, ihre Bedürfnisse zu befriedigen« Im ersten Falle denkt kein Mensch— ich hoffe, Sie werden dis zugeben— er sey Verschwender oder Nicht, daran, Geld zu borgen, unt es zu verthun, solange als er eignes baaresGeld hat, oder Effecten, die er ohne Verlust in baatt Geld verwandein kann» Diese Folgerung widerlegt, was Sie vermuthlich für Las größte Verhältniß der Personen halten werden, die jederzeit dem Vorwürfe der Verschwendung unterworfen waren« Im zweyten Falle hat kein Keusch, Und Wird auch aller Wahrscheinlichkeit nach, nie Gelegenheit haben, zuM wenigsten in einem solchen Lande als England nicht, Geld zu einem außerordentlichen Zinsfüße aufzunehmen, weUtt er Sicherheit geben kann, die der gleich ist, für die man gewöhnlich Geld zu den höchsten Zinsen haben kann« Da man täglich so Siele Avertisse- Menks in dem Zeitungen sieht, worin Leute ihr Geld zu fünf Procent anbieten, was da einen Menschen, der nur einigermaaßen, es sey, was es wolle, zur Sicherheit stellen kann, bewegen sollte z. B. sechs fürs Hundert zu gebe», das ist mir unbegreiflich. Sie werden vielleicht sagen, wer Geld auf Sicherheit auslhun will, der will auch seine Zinsen pünktlich haben, und das ohne die Kosten, Gr- r4 m.Br. Gründe für die Einschränkung, Gefahr, Unruhe und Verdrießlichkeit deshalb zu. klagen; folglich wäre es in diesem Betracht besser mit einem gesetzten Menschen, als einen Verschwender zu thun zu haben» So weit gebe ich Ihnen recht; wollten Sie aber noch hinzusetzen, daß in diesem Betracht ein Verschwender mehr bieten müßte, als jeder andrer, so könnte ich Ihnen nicht beystimmen. Im ersten Falle scheint es mir für den, der auf Sicherheit leihet, keine so leich/e und gemeine Sache, im Stands Zu seyn, oder sogar beurtheilen zu wollen, ob die Lebensart dessen der von ihm Geld borgen will, von der Art ist, daß sie ihn unter jene Classe versetzt. Die Frage, ist er Verschwender oder nicht, hängt von zweyen Nachrichten ab, die man im Allgemeinen nicht so leicht erfährt: erstens vom Betrag seiner Mittel und vernünftigen Hoffnungen, und zwey- Lens vom Belauf seiner Ausgaben. Die Güte, oder Nichkgüte der Sicherheit ist eine Frage von ganz verschiedener Natur: in diesem Puncte hak jeder sichere und bekannte Mittel, diese Art von Nachricht zu erhalten, welche die genugthuendsie ist, die die Natyr der Dinge mit sich bringt; er geht zu seinem Advocaten. Und dem gemäß, dünkt mich, gründen gemeiniglich Verleiher in diesen Fällen ihren Entschluß auf die Meinung ihrer Advocaten, und nicht auf die Rechnungen, die sie etwa von der Einnahme und Ausgabe des Borgers gemacht haben. Aber gesetzt auch, eines Mnschen Hang zur Verschwendung sey noch Verhütung der Verschwendung. 15 so gut bekannt, so behaupt' ich, es werden sich noch immer Leute genug finden, für die dieser Hang sogar Bewegungsgruud, geschweige denn Warnung seyn würde, so lange nemlich, als sie wegen der Sicherheit befriedigt sind. Jedermann kennt den Vortheil, den man bey Hypotheken haben kann, wenn der Andre im Fall des Nichtbe- Zahlens zum Verkaufen gezwungen ist, und daß auf diesen Vortheil gewöhnlich Rücksicht genommen wird, daran, glaub' ich, wird wol niemand zweifeln, der nur eimgermaaßen Gelegenheit gehabt hat, den Geschäfftögang vor Gericht zu beobachten. Kurz, so lange ein Verschwender noch etwas zu verpfänden oder zu verthun hat, er mag es rnm selbst besitzen, oder erst zu erwarten haben, die Sache mag gewiß, oder zufällig seyn, so sehe ich doch nicht ein, wo irgend ein Gesetz, Las den Zinsfuß bestimmt, für ihn wohlthätig seyn kann, es mag wirklich schon epistiren, oder noch erst gegeben werden. Denn, ich will annehmen, das Gesetz ist durchaus wirksam, und der Verschwender kann keins von den Ungeheuern, die man Wuchrer nennt, finden, um mit ihm zu handeln, bleibt er deshalb ruhig? Kemesweges: er setzt seine Lebensart fort, und bekömmt Geld, wenn er welches braucht, indem er, anstatt zu borgen, seine Zinsen verkauft. Er- setzt seiue Lebensart fort, sag', ich: denn, sollt' er auch klug genug seyn, sich i ü!1!. Br. Gründe für die Einschränkung, sich in irgend einem Glücke einzuschränken: so lohnt es doch der Mühe nicht, wenn das Gesetz versuchen Wollte, einem solchen Menschen durch solche Mittel Einhalt zu thun. Es ist also klar genüg, denk' ich, daß Las Gesetz einem Verschwender unter solche» Umständen nicht nützlich seyn kann; im Gegentheil es kann und Muß in vielen Fällen ihm nachtheMg seyn, indem es ihm die Wahl einer Quelle versagt, die, so unvor- rheilhaft sie auch seyn mag, dis nicht, sondern natürlich weniger nachkheilig gewesen wäre, als diejenigen, die es ihm noch offen läßt» Doch davon hernach! Jetzt komm' ich zu der noch einzig übrigbleibenden Classe von Verschwendern, nervlich zu denjenigen, die keine Sicherheit stellen können» Diese, denk' ich, werde»'eben so wcchrscheinlich kein Geld bekommen, es sey nach außerordentlichem oder gewöhnlichem Zinsfuß» Wer entweder Freundschaft für den Borger hat, öder Gründe findet dis vorzugeben, der kann nicht mehr von il,M nehmen, als der gewöhnliche Zinsfuß beträgt. Wer über keinen solchen Bewegungsgrrmd, ihm Geld zu leihen, hat, der wird ihm gar nichts leihen» Kennt er ihn genau, so wird er es natürlich nicht thun: und sollte er ihn auch aus keinem andern Umstände kennen, so wird doch der Umstand, daß er nicht einmal einen Freund finden kann, der sich ihm, auf den höchsten Zinsfuß, Geld Verhütung der Verschwendung, r7 Geld zu leihen getraut, für einen Fremden hinlänglicher Grund seyn, ihn für einen Mensche» zu halten, der nach dem Urtheile seiner Freunde, wahrscheinlich nicht bezahlen wird. Die Art, wie Verschwender, wenn sie das Ihrige verthan haben, in Schulden gerathen, ist, meinem Bedünken nach, wenn sie von ihren Freunden und Bekannten, für gewöhnliche, oder, welches häufiger ist, für gar keine Zinsen, kleine Summen borgen, die jeder zu verlieren wagt, oder wofür er sich doch schämt, Sicherheit zu verlangen; und da Verschwender gemeiniglich ausgebreitete Bekanntschaft haben, (ausgebreitete Bekanntschaft ist zugleich Ursache und Wirkung der Verschwendung) so kann die Totalsumme, die einer auf solche Art Mittel zu vergeuden findet, beträchtlich seyn, obschon jede einzelne geborgte Summe mit Bezug auf des Verleihers Vermögen unbeträchtlich gewesen seyn kann. Dis, beucht mich, ist der Weg, den Verschwender, die alles durchgebracht haben, unter dem jetzigen Systeme der Einschränkungsgesetze einschlagen. Und diesen und keinen andern Weg, dünkt mich, würden sie einschlagen, wenn diese Gesetze abgeschafft wären. Es giebt, denk ich, noch eine andre Betrachtung, die Sie gänzlich überzeugen wird, wenn Sie vorher von der Unwirksamkeit dieser Gesetze, in so fern sie die Verschwendung ein- B schräm i8 m. Br. Gründe für die Einschränkung, schränken wollen, noch nicht sattsam überzeugt wären. Diese ist, daß es noch eine andre Art Leute giebt, von denen Verschwender, trotz allen Gesetzen, gegen hohe Zinsen, erhalten, und jederzeit erhalten werden, was sie brauchen, so lange als ihr Credit dauert, und sollten sie es für nöthig finden, mit Unkosten, die die übermäßigen Zinsen noch übersteigen, die sie sonst geben müßten. Ich meine die Kaufleute, die mit den Waaren handeln, die jene brauchen. Jedermann weiß, daß es viel leichter ist, Waaren zu bekommen, als Geld. Die Leute creditiren einem Waaren auf geringerer Sicherheit, als Geld; dis ist auch ganz- natürlich, der gewöhnliche Han- delsprofik aufs ganze Capital, das ein Kaufmann anlegt, selbst nach Abzug der Miethe seines Waarenlagers, des Lohns für die Diener und andrer solcher allgemeinen Ausgaben, wird mit aufs Ganze gerechnet, und beides ist zusammengenommen gewiß den doppelten Zinsen gleich, das heißt, i o fürs Hundert. Der gewöhnliche Profit auf eine besondre Gattung von Waaren muß daher viel größer seyn, z. B. wenigstens dreyfache Zinsen, r; fürs Hundert: auf dem Wege des Handels kann man also dreymal mehr wagen, als auf dem Wege Des Verleihens, und mit gleicher Klugheit. So lange also, als man sieht, daß einer noch bezahlen kann, kann er viel leichter die Waaren bekommen, die er braucht, als das Geld, sie zu kaufen, wenn er sich auch erböte, zwey- oder sogar Verhütung der Verschwendung. sogar dreymal mehr als die gewöhnlichen Zinsen zu geben. Gesetzt, irgend jemand wollte es«ege-n des außerordentlichen Gewinns wagen, ihm Geld zu leihen, ob er gleich jenes persönliche Sicherheit der eines andern nicht gleich achtete, und um des außerordentlichen Profits willen die außerordentliche Gefahr laufen: so sieht er im Kaufmann und kurz in jeder Classe von Handelsleuten, mit denen er in den Zahltagen Verkehr zu treiben pflegte, Personen, die jede Art des Gewinns, annehmen, ohne die geringste Gefahr von einigen Gesetzen die vorhanden sind, oder gegen Wucher können gemacht werden. Wie unnütz ist es also, verhindern zu wollen, daß niemand sucht, sieben oder acht Procent zu nehmen, da er auf diese Art, wenn er verhältnißmaßig Gefahr lauft, dreyßig, vierzig, oder soviel er will, nehmen kann. Und wenn der Verschwender, was er braucht, auf diese Bedingung nicht bekommen kann, was für ei» Unglück istS dann, wenn er es auf irgend eine andere Bedingung bekömmt, im Fall wir uns die Gesetze gegen den Wucher wegdenken? Dis ist also ein andrer Weg, auf dem das Gesetz, anstatt ihm zu nütze», ihm vielmehr schadet; indem es seine Wahl beschrankt, und ihn von einem Markte, der ihm vielleicht weniger nachkheilig gewesen wäre, zu einem nachtheiligern nöthigt. B 2 So LO III. Br. Gründe für die Einschränkung, Soweit also, als die Verschwendung Hiebey in Betracht kommt, sehe ich wahrlich den Nutzen nicht ein, den Lauf der Ausgabe auf-solche Art am Zapfen zu hemmen, wenn es so viele nichk- zuhindernde Wege giebt, ihn zum Spund hiu- auszulassen. Ob es im Ganzen genommen, für den Staat nachthsilig ist, daß man auf einmal so viel Geld aus dem Beutel des Verschwenders fliegen läßt, der es mit der Zeit in die Sparbüchse des frugalen Kaufmanns vergeudet, indeß dieser es im Gegentheil sorgfältig sammelt, das gehört nicht zur Untersuchung der gegenwärtigen Materie. Ausgemacht ist, daß der Zweck des Gesetzes ist, zu verhüten, daß der Verschwender von dem Gelde, das er zu verthun bekömmt, keine übermäßige Zinsen bezahlt; aber dieser Zweck wird durch die Festsetzung des Zinsfußes vom geborgten Gelds, kemeSweges erreicht. Im Gegentheil, wenn das Gesetz einige Wirkung hak, so ist es gerade Die entgegengesetzte; denn, im Fall er borgen wollte, sockönnte bis nur in so fern geschehen, wenn er zu einem niedrigern Preise borgen könnte, als er sonst kaufen müßte. Verhüten zu wollen, daß er nicht zu einem außerordentlichen Preise borgen soll/kann die Wirkung haben, sein Unglück zu vermehren, aber nicht es zu verringern; im Gegentheil, erlaubte man ihm zu einem solchen. Preise zu borgen, so könnte dis fein Unglück mindern, anstatt es zu vermehren. Um 21 Verhütung der Verschwendung. Um bis Verschwendung einzuschränken, wenn dis Wirklich der Mühe werth ist, kann, so viel ich weiß, nur ein wirksames Mittel angewendet werden, als Zusatz zu den unvollkommenen und unzulänglichen Maaßregeln, die man jetzt nimmt, und d>s ist, den Verschwender öffentlich dafür erklären zu lassen, so wie es bey den Römern, und bis jetzt bey den Franzosen und andern Nationen Sitte ist, die das römische Recht bey dem ihrigen zum Grunde gelegt haben. Aber den Nutzen oder das Detail einer solchen Einrichtung auseinander zu setzen, gehört nicht zur gegenwärtigen Absicht. Vierter Brief. Gründe für die Einschränkung,— Be-- schühung des Armen. Nußer Verschwendern giebt es noch drey andere Classen von Personen, deren Sicherheit diese einschränkenden Gesetze vermuthlich zur Absicht haben. Ich meine den Armen, den»«bedachtsamen Unternehmer, und den Unerfahrnen. Die Einen, die aus Mangel an Gelde borgen, geben lieber die übermäßigen Zinsen, als daß sie gar nichts kriegen; die Andern lassen sich aus Unbedacht- samkeit dazu verleiten, und die Letztem lassen sichs gefallen aus Sorglosigkeit, vereinigt mit Einfalt. B z In- 22!V.Br. Gründe für die Einschränkung, Indem ich von diesen dreyen verschiedenen Classen von Personen spreche, muß ich um Erlaubniß bitten, sie besonders eine nach der andern betrachten zu dürfen; und dem gemäß, wenn ich von dem Armen spreche, ihn mir nicht als einfältig vorzustellen. Bey dieser Gelegenheit könnte und sollte ich keinen besondern Fehler in jemandes Beurtheilungskraft oder Temperament, voraussetzen, der ihn mehr verleiten könnte, als den gewöhnliche Schlag von Menschen. Er kennt seinen Vortheil eben so gut als jene, und ist eben so geneigt und fähig ihm nachzugehen als jene. Ich Habs bereits erinnert, welches mir auch unleugbar scheint, dass es nicht eine, zwey vder mehrere eingeschränkte Arten von Zinsfuß giebt, die der uneingeschränkten Anzahl von Lagen gleich wäre, in Rücksicht der Stufen von Noth, in die ein Mensch gerathen kann, dergestalt, daß sie sich zur Lage eines Menschen, der durch Nutzung eines Capitals z. B. n Procent gewinne« kann, sechs Procent eben so verhalten, als fünf Procent zur Lage dessen, der nur r o gewinnen kann; sieben Procenk zur Lage dessen, der 12 Procent gewinnen kann u. s. f. So daß, im Fall er sich gegen Verlust retten müßte— den man höchstwahrscheinlich unter dem Namen Mangel versteht— wenn dieser Verlust sich auf 11 Proceut beliefe, 6 Procent sich zu seiner Lage verhielten, wie 5 Procent zur Lage dessen, der von einem Beschühung des Armen»-Z einem Verlust von nur zehn Procent sich durch dergleichen Mittel zu retten hatte. Gesetzt nun, ein Mensch befindet sich in einer von diesen Lagen, in der es sein Vortheil seyn würde, zu borgen; aber seine Umstände sind so beschaffen, daß es keiner der Mühe werth halt, ihm auf den höchsten Zinsfuß, den das Gesetz etwa' erlaubt, Geld zu leihen; kurz er kann es auf diesen Zinsfuß nicht erhalten. Wenn er es auf die Art glaubte kriegen zu können, so würde er ganz gewiß nicht mehr Zinsen geben; das kann man ihm glauben, denn nach der Voraussetzung ist er er bey völligem Verstände. Aber die Sache ist, er kann es zu dem geringern Preise nicht bekommen, aber zu einem hvhern könnt' er es: und zu diesem, obgleich höher» Preise würd' es immer der Mühe werth seyn, es zu erlangen. So urtheilt der, den nichts richtig zu urtheilen hindert; der jeden Bewegungsgrund und jedes Mittel hat, ein richtiges Urtheil zufallen; der jeden Bewegungsgrund und jedes Mittel hat, sich von den Umstanden zu unterrichten, von denen ein richtiges Urtheil, in dem Fall von dem die Rede ist, abhängt. Der Gesetzgeber, der von allen Liesen Umständen nichts weiß, noch wissen kann, der ganz und gar nichts von der Sache versteht, der kommt und sagt zu ihm:—„ Das thut nichts zur, Sache; du sollst das Geld nicht haben; denn es würde dir zum Nachtheil gereichen, auf solche Bedingungen zu borgen.,,-— B 4 Und 24 IV. Br. Gründe für die Einschränkung, rc. Und bis aus Vorsicht und Menschenliebe!— Es kann noch ärgere Grausamkeit geben, aber giebt es wol eine größere Thorheit? Man hat sich über die Thorheit derjenigen, die, wie vorausgesetzt wirb, ohne Grund darauf bestehen, keinen Rath anzunehmen, sehr weitläustig ausgelassen. Aber bey der Thorheit derjenigen, die ohne Grund darauf bestehen, andern ihren Rath aufzudringen, hat man sich wenig verweilt, ob diese gleich die gewöhnlichere und halsstarrigere von beiden ist. Nur selten urtheilt einer besser für den andern, als der andre selbst, selbst in den Fallen, wo der Rakhgeber sich sogar die Mühe nimmt, und sich eben so vieler Materialien zum Urtheilen bemcistert, als der zu Berathende selbst hat. Aber der Gesetzgeber besitzt diese Materialien nicht, kann sie nicht besitzen.>— Welcher Privatmann handelt so thöricht, als der Staat hier handelt? Ich sollte jetzt von der unternehmenden Classe der Borger sprechen, die, durch einen einzigen Zug geschildert, durch die ungünstige Benennung, Projectmacher, unterschieden werden: allein ich sehe schon zum Voraus, daß Docrsr Smich, in dem was ich davon zu sagen habe, eine so wesentliche Rolle spielen wird, daß, wenn ich auf diesen Gegenstand kommen werde, ich von Ihnen Abschied zu nehmen, und mich an ihn selbst zu wenden gedenke. 2Z Fünfter Brief. Gründö für die Einschränkung,— B§- schühung des Einfältigen. Endlich komm' ich zur Sache des Einfältigen. Zuerst, denk' ich, bin ich hier wol berechtigt die Bemerkung zu machen, daß keine Einfalt den einzelnen Menschen zu einem»«gegründetem Urtheil verleiten kann, als der Gesetzgeber, der, in den oben angeführten Umständen, ihn auf einen bestimmten Zinsfuß einschränken will— für ihn gemacht haben würde. Eine andre Betrachtung, eben so bündig, ist diese, daß, wäre des Gesetzgebers Urtheil auch noch so sehr über das Urtheil des einzelnen Menschen erhaben, wie kraftlos dieses auch seyn mag, so muß doch die Wirkung desselben bey dieser Gelegenheit, nothwendig ganz ohne Nutzen seyn, so lange es noch so viele Fälle giebt, als es wirklich geben muß, wo die Einfalt des Individuums ihn zum Leidenden macht, und wobey der Gesetzgeber sich nicht mit Nachdruck ins Mittel schlagen kann, ja nicht einmal den Gedanken hat, dis zu thun. Waaren mit Geld kaufen oder auf Credit nehmen, ist ein tägliches Geschafft: Geld borgen B 5 ist 26 V. Br» Grunds für die Einschränkung, ist das Geschäft eines besondern Bedürfnisses- welches in Vergleich mit jenem nur selten vorkom- wen kann. Den Preis der Waaren im Allgemeinen zu bestimmen, würde eine endloseArbeit seyn, und kein Gesetzgeber ist je schwach genug gewesen, au diesen Versuch zu denken. Und gesetzt, er bestimmt den Preis der Waaren, was würde das zur Bcschütznng des Einfältigen helfen, er müßte dann ebenfalls das Quantum festsetzen, das jeder kaufen sollte? Ein solches Quantum ist wirklich festgesetzt, oder es sind wenigstens Maaßregeln genommen, um größer» Ankauf zu verbüken: aber in welchen Fallen? Nur in solchen, wo man glaubt, daß die Schwache zu dem Grade gekommen, daß sie einen Menschen gänzlich unfähig macht sein Vermögen zu verwalten: kyrz, wenn sie aufs Zenith der Schwachsümigkeit gekommen ist. Aber in was für einemGrade sich einMensch durch seine Schwachsümigkeit der Betrügerey aussetzt, so ist er ihr doch mehr ausgesetzt, wenn er Waaren kauft, als wenn er Geld borgt. Sich zum Voraus von den gewöhnlichen Preisen aller Arten vonDmgen zu unterrichten, die man Gelegenheit zu kaufen hat, kann eine Arbeit von beträchtlicher Verschiedenheit und Ausdehnung seyn. Den gewöhnlichen Zinsfuß zu erfahren, kann in einem Augenblicke geschehen; die Sache ist zu wichtig, um nicht Aufmerksamkeit erregt zu haben, und zu einfach, um dem Gedächtniß errtgangen zu seyn. 27 Beschühung des Einfältigen. seyn. Ein paar Procent mehr auf Waaren, ist eine Sachs, die leicht genug unbemerkt bleiben kann; aber nur ein Proccnt mehr als der gewöhnliche Zinsfuß, ist ein offenbarerer und auffallenderer Schritt, als viele Procent auf den Werth irgend einer Sorte Waaren. Selbst in Ansehung der Dinge, die wegen ihrer Wichtigkeit eine Bestimmung ihrer Preise mehr als irgend etwas rechtfertigen würden, als z. B. Ländereyen, selbst in Ansehung dieser, zweifle ich, ob es je ein Beyspiel gab, wo, ohne dergleichen Grund, als auf der einen Seite Betrug, oder Verheimlichung der Thatsachen, die nothwendig sind, ein Urtheil vom Werthe zu fallen, oder wenigstens Unwissenheit solcher Thatsachen auf der andern Seite, ein Kauf für ungültig erklärt wäre, bloß weil ein Herrsch zu wohlfeil verkauft oder zu theuer gekauft hatte. Käme ich auf den Einfall, für ein Stück Land zu Ein Procent Ertrag statt vier Procent zu bezahlen, lieber als es gar nicht zu haben, so glaub' ich nicht, daß es irgend ein Gericht in England oder sonst wo giebt, das sich ins Mitte! schlagen würde, mich daran zu hindern, vielwenigev den Verkäufer mit dem Verlust des dreyfachen Kaufgeldes zu bestrafen, wie der Fall beym Wucher ist. Dennoch, wenn ich mein Stück Land einmal in Besitz genommen, und das Geld ausgezahlt hätte, würde Reue mir nichts nützen, wenn die 2 8 VI. Br. Nachtheil der Gesetze die Gesetze auch noch so geneigt wäre»/ mir zu helfen, den» der Verkäufer kann das Geld verthan oder sich damit davon gemacht haben. Aber beym Borgen ist der Borger jederzeit, wegen der unbestimmten oder kurzen Zeit, auf die ihm das Geld geliehen ist, in.Sicherheit: hat er eins Unvorsichtigkeit in Ansehung des Zinsfußes begangen, so kann dis zu jeder Zeit wieder ins Gleis gebracht werden; find' ich, daß ich Einem zu hohe Zinse» gegeben habe, so brauch' ich nur von einem Andern auf geringern Zinsfuß zu borgen, und den ersten abzubezahlen: findet sich keiner, der nur auf einen geringern Zinsfuß leihen will, so ist dis ja der deutlichste Beweis, daß der erste wirk§ lieh nicht zu hoch war. Doch davon hernach. Sechstem Brief. Nachtheil der Gesetze gegen den Wucher. meinen vorigen Briefen hab' ich alle mir denkbare Arten untersucht, wo man Einschränkungen, die das Gesetz gegen den Wucher gemacht hat, etwa für nützlich hat halten können. Ich hoffe, es wird jetzt einleuchten, daß diese Gesetze auf keine Weise etwas fruchten können; im Gegentheil, es giebt sogar Beyspiele, wo sie nothwendig schaden müssen. Das 29 gegen den Wucher. Das erste, das ich anführen will, ist, Laß man dadurch so viele Menschen gänzlich davon ausschließt, Geld zu bekommen, wenn sie es brauchen, um ihren Bedürfnissen unter einander abzuhelfen. Denken Sie nur, was für Unglück daraus entstehen würde, wenn die Freyheit Geld zu borgen jedermann versagt wäre, denen versagt wäre, die solche Sicherheit stellen können, daß die Zinsen, die sie anbieten, für den, der Geld hat, ein hinlänglicher Reiz sind, ihnen es anzuvertrauen. Eben das Unglück entsteht daraus, wenn man diese Freyheit so vielen Leuten versagt, deren Sicherheit zulänglich seyn würde, wenn mau ihnen erlaubte, etwas zu den Zinsen hinzuzufügen, dadurch aber unzulänglich gemacht wird, weil man ihnen diese Freyheit versagt. Warum man das Unglück, den willkühr- lich gefederten Grad der Sicherheit nicht zu best', tzeu, zum Bewegungsgrund nehmen will, einen Menschen dem Ungemach auszusetzen, wovon doch der frey ist, der bis Unglück nicht hak, das ist mehr, als ich begreifen kann. Die erste Classe von der letztem zu unterscheiden, seh' ich nur Einen Umstand, nemlich daß jener Werth größer ist. Dis ist es auch gerade nach der Voraussetzung; denn wäre diS nicht der Fall, so würden sie auch nicht, was doch von ihnen vorausgesetzt wird, bereit seyn, sich durch höheres Zinsenge- bcn aus dieser Noth zu befreyen. Aus diesem Gesichtspuncte betrachtet, ist also die einzige ZO VI. Br. Nachtheil der Gesetze zige Absicht des Gesetzes, Unglück auf Unglück zu häufen. Ein zweyter Nachtheil ist der, daß man vielen die Bedingungen desto schlimmer macht, deren Umstände ihnen ein Recht geben, nicht gänzlich davon ausgeschlossen zu werden, Geld zu bekommen, wenn sie es brauchen. ,gu die'-.nr Fall ist der Nachtheil, obgleich nothwendig nicht so groß als in dem andern, doch handgreifirchec und offenbarer. Diejenigen, welche mcht borgen können, können doch, so lange als sie etwas zu verkaufen haben, erhalten, was sie brauchen. Aber während das Gesetz aus Menschenliebe oder irgend einem andern Bewegungsgrunbe eine» Menschen ausschließt, auf Bedingungen z« borgen, die es für zu nachtheilig hält, schließt eö ihn doch nicht aus aufBedingungcn zu verkaufen, wenn sie auch noch so nachtheilig sind. Jeder» mann weiß, daß, wer aus Noth verkauft, Verlust dabey leidet: und doch kommen die— nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch— unmäßigsten Zinsen, im Allgemeinen mir diesem Verluste nicht in Vergleich. Wenn auf jemandes Mobr- lie» Arrest gelegt wird, so werden sie, dünkt mich, „och immer gut genug bezahlt, wenn nach Abzug aller Kosten die Summe sich auf zwey Drittel von dem beläust, was es kosten würde sie wieder anzukaufen. Auf die Art kostet ihn die Vorsteht und Menschenliebe des Gesetzes z; Procent und nicht mehr, vorausgesetzt, was selten der Fall ist, daß mcht 3i gegen den Wucher. nicht mehr verkauft wird, als zur schuldigen Summe nöthig ist. Wenn nach seiner gewöhnlichen Nachlässigkeit und Schwäche das Gesetz ihm erlaubte, fürs Geld 11 Procent zu geben, so würde er erst nach dreyen Jahren bezahlt haben, was er jetzt, durch seine Weisheit, gleich bezahlen muß. Sv gütig ist also das Gesetz gegen den'Eigenthümer von Mobilien; nun lassen Sie uns einmal sehen, wie es dem Besitzer von Immobilien mitspielt. Vor dem letzten Kriege, konnte man, glaub'ich, so ziemlich als einen Mittel- preis viertehalb Proceut bey den Landgütern annehmen. Während des Unglücks, das der Krieg verursachte, wurden Ländereyen, die man aus Noth verkaufen mußte, auf 5, 6, ja ich glaube sogar einigemal zu dem so niedrigen Preis von 7 Procent verkauft. Wenn ich nicht irre, so erinnere ich mich Beyspiele, wo liegende Gründe öffentlich ausgeboten wurden, die keiner nicht einmal für sieben Procenk wollte. Oft wurden Landsitze, die vor dem Kriege zu Anfang desselben gekauft und während der Zeit mehr verbessert als verschlimmert geworden waren, für weniger als die Hälfte, oder wo! gar für den vierten Theil verkauft, als was sie gekostet hatten. Ich kam» hier nicht behaupten, ganz genau zu seyn; aber bey dieser Stelle könnten Herr Skinner oder Hr. Christie, wenn es der Bekanntmachung werth wäre, sehr unterrichtende Bemerkungen liefern. Ich will den Ankauf nur Z2 VI. Br. Nachtheil der Gesetze nur zu fünf Procent statt viertehalb annehmen, -um wenigstens zur Erläuterung. Ein Gut also Bon roa Pfund jährlicher Einkünfte, frey von Abgaben, wird einem vermacht; er soll aberz.B. i Zoo Pfund drauf herausgeben, und diese Summe so lange verzinsen, bis das Geld wirklich ausgezahlt ist. Fünf Procent Zinsen, das äußerste, was der Eigenthümer geben kann, entspricht nicht der Absicht des Legatars; er will lieber sein Geld haben.... 5- m». Aber 6 Procent würden vielleicht seiner Absicht entsprochen haben; wo nicht, doch ganz gewiß der Absicht irgend jemand anders: denn es hat ja schon Leute genug gegeben, deren Absicht durch fünf Procent entsprechet, ward. Der Krieg dauerte, denk'ich, sieben Jahr: der Werth der liegenden Gründe fiel zwar nicht gleich; aber da sie auch auf der andern Seite zur Zeit des Friedens nicht sogleich wieder in den vorigen Preis kamen,(wofern sie nur wirklich gegenwärtig wieder dazu gekommen sind) so können wir sieben Jahr für die Zeit bestimmen, wahrend welcher es vortheilhaster gewesen wäre, diese außerordentliche Zinsen zu bezahlen, als das Landgut zu verkaufen, und wo dem gemäß diese außerordeMli- che Zinsen würden haben laufen müssen. Em Procent sieben Jahre lang ist nicht ganz so viel werth, als sieben Procent das erste Jahr, dennoch nehm ich an, daß es ist. Das Gut, das vor dem Kriege viertehalb Procent werth war, das gegen den Wucher. zz ist zooo Pfund, welches der Testakor dem Erben zu diesem Werthe vermacht hatte, wird, nachdem es ansgeboten war, nur zu-z Procenk, nämlich 2000 Pfund angekauft. Nun vergleiche man die Lage des Erben nach Verlauf der 7 Jahre unter dem Gesetze, mit der, in der er sich ohne das Gesetz würde befunden haben. Im ersten Falle, wenn das Landgut für 5 Procent d. i. 2ooo Pfund verkauft wird, bleibt ihm nach Bezahlung der i;oc> Pfund Legate;oo Pfund übrig; welches nebst den Zinsen dieser Summe, zu 5 Procent auf sieben Jahre, nemlich 175 Pfund, am Ende der sieben Jahre 675 Pfund 'macht. Im andern Falle, wenn er für die i soo Pfund das Jahr 6 Procent bezahlt, das macht yo Pfund des Jahrs, und wenn er diese ganze Zeit hindurch die Einkünfte des Landguts, nemlich loo Pfund erhält, so würde er nach Verfiuß der 7 Jahre, den Betrag der 1 o Pfund, die während dieses Zeitraums übrig blieben, gehabt haben, das macht 70 Pfund, die zu seinen i ooo Pfunden kommen.— 67; abgezogen von 1070 bleibt Z95 Pfund. Diese Z95 Pfund verliert er also von 1070 Pfund, beynah Z7 Procenr seines Capitals, durch die Menschenliebe des Gesetzes. Run rechnen Sie nach, und Sie werden finden, Laß dadurch, baß man ihn verhindert Geld zu 6 Procsnt zu borgen, er fast eben so viel verliert, als wenn er es zu zehn Procent geborgt hatte. C Was z 4 VI. Br. Nachtheil der Gesetze Was ich bis jetzt gesagt habe, schränkt sich bloß auf diejenigen ein, welche für das Geld, das sie brauchen, baaren Werth geben können. Haben sie diesen Werth nicht, so muß, wenn sie das Glück haben, Sicherheit auf irgend einige Bedingungen zu erkaufen, dis nothwendig den Gesetzen zuwider seyn: weil die, welche ihnen leihen, sich der Rache derselben aussetzen; denn ich spreche hier nicht von dem möglichen Falle, daß man dem Gesetze ausweichen kann. Aber selbst in diesem Falle verfolgt sie noch der nachtheilige Einfluß des Gesetzes; es vergrößert sogar den Nachtheil, dem es abzuhelfen vorgiebk. Hb es gleich auf dem Wege unwirksam ist, wo es der Gesetzgeber gern wirksam sehen möchte, so ist es Loch auf deni entgegengesetzten Wege wirksam.—» Die Wirkung ist, daß es den Zinsfuß mehr erhöht, als dis sonst der Fall seyn würde, und das auf zweyerley Art. Im ersten Falle muß ei-^ „er, mit gewöhnlicher Klugheit, wie Doctoc Smith bemerkt, darauf denken, entschädigt zu werden, nicht nur für alle die außerordentlichen Gefahren, die er läuft, und die nicht vom Gesetze abhängen, sondern auch für die Gefahr, die das Gesetz verursacht: er muß sich gleichsam gegen das Gesetz sichern. Diese Ursach würde wirken, wenn sich Leute fände», die eben so gern auf ge- j setzwidrige als gesetzmäßige Zinsen leihen wollten. Aber dis ist der Fall nicht: viele werden ganz natürlich wegen der.Gefahr, die das Geschafft mit sich führt, gegen den Wucher. Zz fährt, von dieser Concurrenz abgehalten; noch viele andre wegen des üblen Rufs, der„nterdem Schutze der Gesetze oder auf anders Art sich mir dem Name» eines Wucherers verbunden hak. Da also so viele Menschen von diesem Gewerbe abgehalten werden, aber wol einen solchen Zustand der Dinge, solch eine solche Combination der Umstände, die gleich, oder fast eben so mächtige Hindernisse gegen die Wirksamkeit des Gesetzes gegen alle hohe Zinsen hervorbringen- würde. Denn die Wirksamkeit des Gesetzes gänzlich zu zernichten, dazu weiß ich kein Mittel als den Entschluß auf Seiten aller Privatpersonen: nicht anzugeben. Aber durch einen solchen Entschluß wird jeder höhere Zinsfuß eben so wirksam beschützt^ als jeder niedrigere. Nehmen sie ihn, um rieh- tiger zu sprechen, allgemein an, so muß das Gesetz in allen Fällen gleich unwirksam seyn; alle Zinsfüße sind gleich frey; und der Zustand der Menschen beym Handel ist auf diese Art gerade der, der es seyn würde, wenn über diesen Gegenstand gar keine Gesetze vorhanden wären. Aber in diesem Falle ist der Grundsatz, in so fern er die Unwirksamkeit aus denjenigen Zinsfuß beschränkt, der unter dem niedrigsten gewöhnlichen Marktpreise ist,„ nicht wahr. Ich, meines Theils,, kann nicht begreifen, wie man solch einen allgemeinen Entschluß hätte behaupten können, oder wie dis je möglich wäre, ohne ein C 5 offen- 42 VII. Br. Wirksamkeit der Gesetze offenbares Einverstandniß, und eins eben so offenbare Empörung gegen die Regierung; dergleichen scheint doch nicht Statt gefunden zu haben: und was besondre Vereinigungen betrifft, so können die, gegen das Verbot, eben so gut höhere als niedrigere Zinsfüße beschützen- Auf die Art muß man doch wirklich zugestehen, daß der niedrige Preis— von dem die Rede ist— nemlich derjenige, der der niedrigste gewöhnliche Marktpreis war, kurz vorher, ehe Las Gesetz gegeben wurde, wahrscheinlich häufiger als jeder andre Preis zur Beschützung des Publikums gegen das Gesetz beytragt- Dis muß der Fall in zweyen Rücksichten seyn: Zuerst, weil nach der Voraussetzung die Anzahl der gewöhnlichen» Zinsfüße häufiger war, als die außerordentlichen: Zweytens weil die Unehre, die mit dem Begriff des Wuchers verbunden ist,>— eine Kraft, die mehr oder weniger Wirksamkeit haben mag, solche außerordentliche Zinsen vor» dem obenerwähnten Schutze auszuschließen,— wahrscheinlich, oder zum wenigsten nicht in gleichem Grade, auf diesem niedrigen und gewöhnlichen Zinsen wirken kann- Ein Geldverleiher braucht gewiß weniger Vorsicht anzuwenden, Zinsen zu nehmen, t die man ohne Unehre nehmen kann, als solche Zinsen zu nehmen, die er nicht nehmen könnte, ohne sich dieser Gefahr auszusetzen: auch ist es nicht wahrscheinlich, daß die Einbildungskraft 4Z gegen den Wucher. und Empfindung der Menschen, dem Gesetze einen so schleunigen Gehorsam bezeigen sollte, daß sie heute einen Zinsfuß milUnchre stempelten, mit dem man Tags vorher noch keinen solchen Begriff l verbunden hakte. Wenn man mich fragte, was ich von dem Fall hielte, auf den sich Doctoc Smith in dem besondern Beyspiele bezieht, so würd' ich, nach seiner Erzählung zu urtheilen, und mit Hülfe allgemeiner Wahrscheinlichkeit so antworten:— Das Gesetz, würd' ich annehmen, war nicht so abgefaßt, daß es gänzlich gegen Ausweichung aushalte» konnte. In vielen Beyspielen, die herzuzählen unmöglich seyn würde, wurde es be- ; obachtet, in einigen Beyspielen liehen Leute, die dis sonst jgewiß gethan haben würden, gar nicht; in andern liehen sie ihr Geld zu den Herabgesetz-' ten, gemäßigten, gesetzlichen Zinsen. In andern Beyspielen wiederum, wurde das Gesetz übertreten: die Leiher verließen sich theils auf Mittel, zu denen sie, um ihm zu entgehen, ihre Zuflucht genommen hatten, theils auf die Treue und Ehrlichkeit derjenigen, mit denen sie zu thun hatten: Hiebey war es also natürlich, wegen der t beiden oben angeführten Ursachen, daß die Beyspiele, wo man dem alten gesetzlichen Zinsfüße getreu blieb, die größte Anzahl ausmachten. Wegen dieses Umstandcs, nicht nur wegen ihrer Anzahl, sondern wegen ihrer directern Widersetzlich- 44 vii. Br. Wirksamkeit der Gesetze iichkcit gegen das besondre neuere Gesetz, wovon die Rede ist, würde man natürlich von ihnen die mehrstr Notiz nehmen. Und bis, glaub' ich.» war in der Hauptsache der Grund zu des Dottsr Gmiths allgemeinem oben erwähnten Satze» daß „kein Gesetz den gewöhnlichen Zinsfuß unter den „niedrigsten, gewöhnlichen Marktpreis, zu der „ Zeit, da das Gesetz gemacht wurde, herunter „setzen kann.,, In England, so fern ich meinem Urtheil und unvollkommener, allgemeiner Erinnerung an den Inhalt des Gesetzes, das sich auf diese Sache bezieht, trauen kann, glaub' ich nicht, daß obiger Satz sich als wahr ausweisen würde. Daß es kein handgreifliches und allgemeinnotorisches Recept zu diesem Zwecke giebt, ist klar aus den Beyspielen, die, wie ich bereits erwähnt habe, dann und wann als Zeugnisse wider diese Statuten vorkommen. Zwey solcher Recepte werd' ich wirklich setzt gleich Gelegenheit nehmen zu erwähnen; sie sind aber ihrer Natur nach entweder nicht gewöhnlich genug, oder zu mühsam, oder Nicht weiten Umfangs genug in der Ausführung, um das Gesetz seiner Schrecken oder verhütenden Wirksamkeit benommen zu haben. In dem Lande, da ich schreibe, ist das gan. ze System der Gesetze über diesen Gegenstand, zu gutem Glücks vollkommen unwirksam. Die Zinsen sind zu 5 Procent festgesetzt: viele Menschen leihen gegen den Wucher. 45 leihen Geld aus; und keiner nach dem Zinsfüße: die niedrigsten Zinsen, selbst bey der besten reellsten Sicherheit, sind 8 Procent: 9 und sogar 10 Procent sind bey solcher Sicherheit gewöhnlich. Verwandte oder andere besonders gute Freunde mögen sich wol dann und wann einander zu sechs oder sieben Procent leihen: weil man wol dann und wann Einem, dem man vorzüglich wohl will, ein Geschenk mit ein oder zwey Procent macht. Der Contract wird von Jahr zu Jahr erneut: für tausend Rubel verpflichtet sich der Borger in seinem geschriebenen Contracke am Ende des Jahrs tausend und fünfzig zu zahlen. Vor Zeu, gen, erhält er seine tausend Rubel: und ohne Zeugen bezahlt er sogleich seine zc> oder 40 Rubel zurück, oder wieviel nun die Summe betragen mag, über die man als wirkliche Zinsen mündlich übereingekommen ist. Dieser Kunstgriff, denk' ich würde, in England nicht wohl angehen: aber das Warum nicht? ist eine Frage, die entscheiden zu wovon, mir bey dieser Entfernung von aller-Autorität unmöglich seyn würde. Achter 46 vm. Brief. Zulassung Achter Brief. Zulassung des mittelbaren Wuchers. ^I^achdem ich jetzt, ineinem Bedünken nach, bewiesen Habs, wie höchst unzuträglich die gesetzliche Einschränkung des Zinsfußes in jedem möglichen Falle ist, so könnte vielleicht die Rcugierde fragen, wie fern das Gesetz in diesem Stücke mit sich selbst, und mit den etwanigen andern Grundsätzen, auf die es gebaut haben kann, übereinstimmt? i. Es wird hinlänglich seyn, hier des Lrassircns und Rekrassirens zu erwähnen. Alle Kaufleute sind mit dieser Gewohnheit vollkommen bekannt, und alle diejenigen, die nicht Kaufleute sind, können sich deshalb, wenn sie damit bekannt werden wollen, bey Dockor Smith Raths erholen. Auf diese Art hak er gezeigt, wie man Geld, sogar zu r z oder 14 Procent aufnehmen kann und wirklich aufgenommen hat, ein Zinsfuß, der beynahe dreymal so hoch ist, als das Aeußersie was das Gesetz zu erlauben vorgiebt. Die Extrazinsen verdeckt man unter dem Namen der Loinmifsisnsgebühren, und des Wcchselcur- ses. Die Commissionsgebühren betragen nur wenig aufs Capital, mich dünkt nicht mehr des mittelbaren Wuchers. 47 als L Procent: so weit und nicht weiter ist die Gewohnheit gegangen, daher mag man es vielleicht für gefährlich halten, unter diesem Namen noch höhere Zinsen zu nehmen. Das Geschäft, welches des Jahrs über sehr oft wiederholt wird, ersetzt durch seine Frequenz, was ihm au Gewicht abgeht;,es wird zwar durch diese List beschwerlicher, aber doch nicht weniger practicäbel für diejenigen, die sich mit einander versteh«. Wenn nun aber der Wucher Kaufleuten voctheilhaft ist: so seh' ich nicht wohl ein, wie er für jeden andern nachteilig seyn könnte. 2. Bey dieser Entfernung von allen den Quellen der gesetzlichen Kenntnisse, will ich gerade nicht behaupten,daß die Gewohnheit, acceptircs Wechsel zu einem niedrigern preise zu verkaufen, gegen alle Angriffe Stand halten würde. Doch fiel mir dieselbe als eine sehr gewöhnliche ein, und ich glaube, man könnte sie nicht mit unter die Strafgesetze gegen den Wucher bringen. Die Richtigkeit dieser Betrachtung könnte, so viel ich weiß, mit Erfolg in einem Gerichtshof der Billigkeit(Lüurt ob Lquisv) angegriffen werden; oder vielleicht, wenn hinlänglicher Beweis dazu da wäre,(welches die Vereinigung der Parteyen leicht hindern könnte,) durch einen Proceß nach gemeinem Rechte, gehabten und erhaltenen Geldes wegen. Wenn die Gewohnheit wirklich Beweis gegen alle Angriffe ist, so scheint dis eine wirk- 48 vill. Brief. Zulassung wirksame und ziemlich bequeme Methode an die Hand zu geben, den einschränkenden Gesetzen auszuweichen, Die einzige Unbequemlichkeit ist/daß es den Beystand einer dritten Person, eines Freundes des Borgers erfodert. Zum Beyspiel: der wirkliche Borger B. braucht 100 Pfund'und findet einen Wucherer W. der ihm diese Summe zu IO Procent zu leihen bereit ist. B. har einen Freund F. der ihm zwar das Geld nicht selbst leihen kann, aber sich doch erbietet, auf diese Summe Sicherheit für ihn zu stellen. B. trassirt daher auf F., und F. acceptirt einen Wechsel von ivo Pfund zu Procent Zinsen, zahlbar nach Verlauf eines Jahres vom Datum an. F. tras- sirt eben solch einen Wechsel auf B.; jeder verkauft seinen Wechsel ün W. für 50 Pfund; und es wird dem gemäß dem W. endossirt. Die; o Pfunch die F. erhalt, überliefert er ohne Bedenken an B. Wenn dis Geschäft gültig ist, und man einen solchen Freund finden kann, so ist eS augenscheinlich weniger beschwerlich, als die Ausübung des Trassirens und Retraffirens. Und ist dis überhaupt prackicabel, so können es Personen, wer sie auch seyen, im Handel interessier oder nicht, verrichten. Sollte dieses Blatt bewirken, einigen ein sichres und bequemes Mittel an die Hand zu geben, den Gesetzen gegen den Wucher auszuweichen, denen vielleicht ein solches Mittel nicht eingefallen wäre, so wird es wein Gewissen nicht drücken. Was für Wirksamkeit auf die 49 des mittelbaren Wuchers. Gebete der Wuchrer znr Erleichterung seiner Last hüben mögen, so glaub' ich dock einigen Anspruch drauf machen zu dürfen. Und ich denke, Sie werden sich nun nicht wundern, wenn ich sage. Laß ich auf die Wirksamkeit solcher Gebete nicht um einen Kreuzer weniger Vertrauen setze, als auf die Gebete einer jeden andern Classe von Menschen. Eins Rechtfertigung hab' ich auf jeden Fall, denn indem ich diese Oeffnung dem Individuum zeige, welches geneigt wäre, dadurch zu entwischen, zeig' ich sie zugleich dem Gesetzgeber, in dessen Macht es sieht, dieselbe zuzustopfen, wenn dis seiner Meinung nach nöthig ist. Wenn er aber ungeachtet dieser Meinung dis unterlassen sollte, so liegt dis Schuld nicht an meiner Industrie, sondern an seiner Nachlässigkeit. Diese Ausweichungen, kann man man sagen, falls sie auch sicher und wirksam-sind, sind doch nur Ausweichungen, und sollte man sie auch dem Gesetze zur Last legen können, so kann man sie doch nicht als Widersprüche, sondern bloß als Versehen betrachten. Das mag seyn. Ich will sie daher als Mittel, die nur hinter dem Rücken des Gesetzes ausgeübt werden oder auSübbar sind, bey Seite setzen, aber um Erlaubniß bitten, Sie an zwey andere zu erinnern, die von Zeit zu Zeit, unter seinem Schutz und vor seinen Augen ausgeübt werden. Das erste, das ich erwähne, ist das verpfänden. In diesem Falle ist desto weniger Vor- D wand ZQ Vlll. Brief. Zulassung wand wegen übermäßiger Zinsen, insofern die Sicherheit in diesem Falle nicht nur eben so gut, sondern besser ist, als sie in jedem andern seyn kann: nemlich, der gegenwärtige Besitz einer Mo- Lilie, die man leicht verkaufen kann, für welche der Gläubiger die Macht hat, und gewiß auch geneigt dazu ist, einen solchen Preis anzusetzen, als für ihn am vortheilhaftesten ist. Wenn es einen Fall giebt, wo die Erlaubniß, übermäßige Zinsen zu nehmen, mit mehr Gefahr als jeder anderer verbunden ist, so muß es dieser seyn: besonders da er so passend für die Lage der Aermstcn ist, das heißt, derjenigen, die, wegen ihrer Dürftigkeit oder Einfalt, oder beides zusammen, am leichtesten zu betrügen sind. Diesen Handel aber beschützt das Gesetz unter gewissen Bedingungen öffentlich. Wie hoch der Zinsfuß ist, den man auf diese Art zu nehmen erlaubt, kann ich mich nicht mit Gewißheit erinnern: aber ich müßte mich sehr irren, wenn er weniger als i2Procenk des Jahrs beträgt, und ich glaube, es beträgt viel mehr. Db es 12 Procent oder L2oo wäre, würde, glaub' ich in der Ausübung wenig Unterschied machen. Was Lommissionsgebühren beym Lrassiren und Retrassiren heißt, ist beym Versetzen Magazinlohn. Was man nun auch dem Gewinn dieses Verkehrs für Gränzen entgegengesetzt hat, so, denk' ich, ist dis nicht durch die Wachsamkeit des Gesetzes, sondern, wie der Fall beym übrigen Handel ist, durch die Gewinnsucht unter den Han- des mittelbaren Wuchers. 5 r Handelnden geschehen. Was die übrigen Anordnungen betrifft, die in den Acten, die sich auf diesen Gegenstand beziehen, enthalten sind, so weiß ich keinen Grund, an ihrem Nutzen zu zweifeln. Das zweyte Beyspiel ist Bodmerey und Respondmz; denn da diese beide Geschaffte so nahe mit einander verwandt sind, so kann ich zugleich von ihnen sprechen. Bodmcrey ist der Wucher des Versehens: Respondenz ist Wucher im weitläufigen Verstände, aber einigermaaßen mit Sicherheit verbunden und wird zur Unterstützung des Seehandels gebraucht. Wenn jede Gattung von Wucher zu verdammen ist, so seh' ich nicht ein, aus was für Gründen diese besondre Art von dec Verdammniß soll ausgenommen werden.„Ja aber(sagt Sir Wilhelm Blackstone, oder jemand ändernder dasGeschäffk übernimmt, Gründe für das Gesetz aufzufinden) unser Vaterland liegt an der See, und der Handel, den es zur See führt, ist das große Bollwerk seiner Vertheidigung.„ Ich brauche hier nicht zu untersuche», ob dieser Handelszweig, der, wie Doctor Smith bewiesen bat, in jeder Hinsicht, die Vertheidigung ausgenommen, einer Nation weniger wohlthätig ist, als zwey andere aus den vier Zweigen, die allen Handel in sich begreifen, Anspruch machen kann, jenen auf diese oder eine andere Art vorgezogen zu werden. Ich gebe zu, daß die Freyheit, den dieser Handelszweig genießt, nicht größer ist, als sie sehn sollte. Was Dr' ich 52 vm. Brief. Zulassung re. ich wissen möchte, ist, was die Gasse von Menschen, die in diesem Handel interessier ist, für ein Vorrecht habe, das ihnen eins Freyheit wohlthätig machen sollte, die jedem andern.verderblich seyn würde. Etwa Lag Seeabenteurer weniger Gefahr auf sich haben als Landebentheu- rer? oder, daß die See diejenigen, die mit ihr zu thun haben, einen Grad der Vorsicht und Ueberlegung lehrt, die den Handelsleuten auf dem Lande versagt ist? Es wäre leicht genug, diese Beschuldigung der Unbeständigkeit immer weiter auszudehnen, wenn mau zu dieser Freyheit, die Affecuranzen in allen ihren Zweigen, dem Kauf und Verkauf von Leibrenten und Sterbegeldern, mit einem Worte alle die Fälle rechnen wollte, wo man Erlaubniß hat, einen unbegränzten Grad von Gefahr auf sich zu nehmen, aber auch dafür unbegränzten Gewinn erhält. Wahrhaftig ich weiß nicht, wie es mir an Beyspielen fehlen könnte: denn in welchem Winkel des Magazins der Begebenheiten, über die die menschlichen Verabredungen sich vergleichen, kann man Gewißheit finden? Aller ich endige sehr gern diesen Theil des Beweises sä bo- rrünem, wie man ihn nennen kann, dessen Gebrauch ich nur zu Hülfe genommen habe,und der mehr Widerlegung als Ueberzeugung und Belehrung in sich hat. Nerm- Z3 Neunter Brief. Bettachtung über Blackstone. LH, ^Ich hoffe, sie sind jetzt wenigstens so ziemlich meiner Meinung, daß derselbe Nachtheil und kein andrer da ist, wenn jeder beym Geldverkehr die bestmöglichen Bedingungen für sich ausmacht, als bey jeder andern Handelsgattung statt findet. Wo nicht, so ist es Blackstone, dessen Meinung SiS doch hoffentlich einigen Werth zugestehen werden. Indem er vom Zinsfuß spricht*), zieht er eine Parallele zwischen dem Geldverkehr und dem Pferdehandel, und behauptet ohne Bedenken, daß der. Machtheil, einen zu guten Handel zu machen, in dem einen Falle eben so groß ist, als im andern. Da Geldverleihen und nicht Pferdehandel der oalns principslis— wie ihr Juristen es zu nennen pflegt— war: so verläßt er das Pferdegeschäfft, sobald als es der Absicht der Erläuterung, wozu er es anführte, entsprochen hatte. Aber da, meiner Meinung nach, sowol das Räsonnement, wodurch er die Entscheidung behauptet, als das, wodurch die jeder andere hätte behaupten können, für die eine Handelsgattung eben so anwendbar, als für die andere ist, so will ich die Parallele ein D z wenig *) Im etey Buch,;v Capitel. 54 ix. Brief. Betrachtung wenig weiter fortsetzen, und dem Rasonnement dieselbe Ausdehnung geben, als dem Satze, zu dessen Beweise er sich desselben bedient. DieseAus- dehnung wird nicht ohne Nutzen seyn; denn, wenn der Satz, auf die Art ausgedehnt, für richtig befunden wird, so entsteht eine practische Folgerung, nämlich daß die Vortheile dieser Einschränkungen vom Geldhandel auf den Pferdehandel müßten ausgedehnt werden. Daß meine Meinung diesen Einschränkungen in beiden Fällen nicht günstig ist, hab' ich sattsam gezeigt; aber wenn achtungswürdigere Meinungen, als die meimgen, dennoch gelten sollen, so werden sie um nichts weniger achtungswürdig seyn, wenn sie zugleich konsequent sind. Die Gattung von Handel, die der gelehrte Commentator zur Erläuterung erwähnt, ist wirklich in dem erläuternden Falle, so wie in dem erläuterten, ein Dariehn. Aber da ich glaube, daß leihen oder verkaufen, in Rücksicht auf unser Rasonnement keinen Unterschied macht, und da der Nutzen der Folgerung im letzter« Falle von weiterer Ausdehnung seyn wird, so werde ich das Rasonnement dem wichtigern Geschaffte des Pferde- verkausens anpassen, anstatt des weniger wichtigen des Verleihens. Ein Umstand, der die Ausdehnung dieser Einschränkungen dem Pferdehandel leichter machen würde, ist, daß in der einen Art zu handeln, als 55 über Blackstone. als in der'andern, dasPublicum ihnen schon Ekelnamen gegeben hat. Pferdemäkeley (soaüe^-Fliix) ein Schimpfname, welcher eben so oft der Kunst derjenigen, die Pferde verkaufen, als der Kunst derjenigen, die sie reiten, gegeben wird, klingt, Leucht mich, in den Lehren manches ehrlichen Mannes eben so unangenehm, als Wucher; und es ist allen denen, die ihr Vertrauen auf Sprüchwörker setzen, wol bekannt, und nicht minder denen, die ihr Vertrauen auf ihre Partey setzen, daß, wenn uns ein Hund anfällt und den Weg versperrt, und wir können es so weit bringen, ihm einen bösen Namen an den Schwanz zu binden, wir schon über die Hälfte der Schlacht gewonnen haben. Ich gehe nun zur Anwendung über. Die Worte in schwabacher Schrift sind meine eigne: alle übrige des Sir Wilhelm Blackstom: und unten stehen die Worte wieder, die ich wegthun mußte, um den meinigen Platz zu machen. „Einen unmäßigen Preis für Pferdeverleihen „ oder Geldverleihen zu fordern, ist gleich ge- D 4„wis- *) Wie haben im Deutschen kein Wort, das völlig die Bedeutung eines Hockey ausdrückt, der auf den englischen Pferderennen svivvl die Pferde reitet, als sie wartet und damit handelt. Auch haben wir keines, daS einen so verächtlichen Anstrich hätte, als Hockey. Pfcrdcphüifter wäre vielleicht das beste, wenn es allgemein wäre. A. d.H. ; ü ix. Brief. Betrachtung' „wiffenlos gehandelt: aber ein mäßiges „ Aequivalenk für die zeitige Unbequemlich-- „keit, die der Eigenthümer wegen des „ Missens empfindet, und für die Gefahr, „die Sache ganz und gar zu verliehren, „ ist in dem einen Falle nicht unmoralischer, „ als in dem andern. „Was das pferdeverkaufen betrifft, so „muß man einenHaupkunterscheid zwischen „einem mäßigen und unniäßigen Gewinnst „ machen: dem erstem geben wir den Na- „men pftrdchandel")— boissllea- „lidA.— dem letztem, die wirklich ge- „hastige Benennung**)- lchch „(Pferdemäkeley). Der erstere ist in jedem „ civilisirten Staate nothwendig, wenn es „ auch nur wäre, die letztere auszuschließen. ,',Denn, wie Srotius die ganze Sachs „sehr gut und kurz zusammenfaßt, wenn „ der Gewinn, den das Gesetz erlaubt, das „Verhältniß der Unbequemlichkeit,die der „Verkäufer des Pferdes hat, es megzu- „ geben***), oder der Mangel, Den „ der Läufer deshalb hat ff), nicht Aber- „ steigt, so ist diese Erlaubniß weder den „ positiven noch natürlichen Gesetzen zuwi- „ der: aber wenn es diese Gränzen über- „ schrei- Zinsen.-) Wucher."»') Gefahr, t) den er wegen des LeihenS empfindet. 57 übex Blackstone. »schreitet, so ist es eins unterdrückende „Pferdemakeley") Oockev-sbip), und „obgleich die Zuustgesetze es ungestraft „lassen, so bleibt es doch unrecht. „Wir sehen, daß die Uumaßigkeit oder Ma« „ ßigkeit des Preises, den man fär ein „Pferd giebt^), von zweyen Umständen „ abhängt: von der Unbequemlichkeit, das „Pferd, das man hat"), wegzugeben, „und der Gefahr, nicht im Stande zu seyn, „ein dem vorigen gleiches wiederzufin- „den d). Die Unbequemlichkeit der Jn- „ dividuen, der Pferdeverkäufer P, kann „nie von den Gesetzen taxirt werden; der „allgemeine preis der Pferde i) muß „daher von der gewöhnlichen oder allge- „ meinen Unbequemlichkeit abhängen. DiS „folgt gänzlich aus der Anzahl der pfer- „ds s) im Königreiche: denn je mehr „Pferde d) einer Nation giebt'), „ desto größer wird der Ueberfluß dersel, „den seyn, über die, welche zu den po- „sien^) und zu den Geschäften des gemeinen „Lebens nöthig sind. In jeder Nation oder . D;„ öffent- «) Zuiseu. b) Zinsen für des geborgte Capital- c) das mnn gerade jetzt hat. d ndem man es gänzlich verliert. r) Leider. f) Der allgemeine Zinsfuß." S) Geld. h) baar Geld. i) zirkulSren. k) Wechsel. ix. Brief. Betrachtung „ öffentlichen Gemeinheit sind also eins ge- „ wisse Anzahl Pferde nöthig, die ein geschickter politischer Rechenmeister ebenso „ genau berechnen könnte, als ein Pferdehändler') berechnet, wie viel er für seine „ wettläufer, in seinem eignen Stalle, „fodcrn soll: alles was diese nöthige An- „zah! übersteigt, kann erspart oder ohne „ viel Unbequemlichkeit an die respeckiven „Leiher oder Verkäufer verliehen oder verhaust werden: und je größer der Ratio- „nalüberfluß ist, desto größer wird die An- „ zahl der Verkäufer, und desto geringer muß der Natisnalwerch der zum „nothwendigen Gebrauch erforderlichen „Pferde") seyn: aber wo nicht genug, „oder bloß genug Pferde übrig sind „dem gewöhnlichen Gebrauch des Publi- „ cums zu entsprechen, da würden die zum „nothwendigen Gebrauch erforderlichen „Pferde verbältnißmäßig im Preise siei- „ gen: denn der Verkäufer werden nur „wenige seyn, da wenige sich der Unbe- „ quemlichkeit des Verkaufens unterzie- „ hen können.„— So weis der gelchrtL Commentator. Ich l) Bankier. ,n) Münze in seinem eignen Laden, n) Leiher. v) Der Nationalzinstiß.' p) zirciilircnde Münze. q) Zinsen, r) Lciher. s) Leihen. über Blackstone». 59 Ich hoffe, Sie werden jetzt in den gehör!, gen Grad des Unwillens gerathen seyn, über bis Nachlässigkeit und Jnconsistsnz, die das Gesetz dadurch verräth, daß es diese Roßtäuscherey nicht unterdrückt, welches so leicht geschehen könnte, wenn man nur den Preis der Pferde festsetzte. Niemand ist wol weniger geneigt lieblos zu seyn, als ich: aber wenn man an die 1500 Pfund, die für Eclipse, und au die 2002 Pfund, die für Ro- ckingham*) u. s. w. gegeben wurden, denkt, muß man nichtchey dem Gedanken erschrecken, wie wenig Achtung diejenigen, die solchen übermäßigen Preis nahmen, für die positiven Gesetze und das Raturrecht müssen gehabt haben? Wenn jemand Las nur gedachte Zunftgesetz zur Heruntersetzung des Zinsfußes im Parlamente vertheidigen wollte, so würde, so bald bis vorgetragen wäre, es für einen der Aorkshirischen Mitglieder Zeit seyn, aufzustehen, die Elausul als Anhängsel vorzutragen, auch den Preis der Pferde herab- und festzusetzen. Ich brauche mich nicht über den Nutzen dieser schätzbaren Gattung von zahmen Viehe auszulasten, das vielleicht eben so wohlfeil hätte seyn können, als sonst die Esel waren, wenn unsre Gesetzgeber ihrer Pflicht in der Unterdrückung der Roßtauscherey eben so eingedenk gewesen wären, als sie es bey Unterdrückung des Wuchers sind. Man ") Zwey berühmte Mitläufer. A. d. H. 60 x.Br. Gründe für die Vorurtheile Man kann gegen die Festsetzung des Preises her zum nothwendigen Gebrauch erforderlichen Pferde einwenden, daß es verschiedene Pferde von Verschiedenem Werthe geben könne. Ich antworte— und ich denke, ich werde Ihnen eben so viek beweisen, wenn ich zu dem Gegenstand des Proceßkaufs komme— nicht mehr verschieden, als der Werth,— den der Gebrauch derselben Summe-Geldes verschiedenen Personen bey verschiedenen Gelegenheiten haben kann. Zehnter Brief. Gründe für die Vorurtheile gegen den Wucher. Zuerst muß man die Gründe auffinden, warum schicklich ist, daß ein Gesetz gegeben werden mußte: zwcytens, warum es gegeben wurde: mit andern Worten, man muß ein Gesetz rechtfertigen, und den Grund seiner Existenz angeben. Im gegenwärtigen Falle ist die erstere Arbeit, wenn die Bemerkungen, womit ich Lste behelliget habe, richtig sind, unmöglich. Das andre, ob es gleich nicht zur Ueberzeugung nöthig ist, kann vielleicht etwas zum Vergnügen beytragen. Die Quelle eines Irrthums zu entdecken, sagt Lord Loke, heißt ihn zugleich widerlegen; und es giebt viele Menschen, die, ehe sie nicht diese Genugthuung ^ gegen den Wucher. 6i khuunz erhalten haben, sich nicht überreden können den Irrthum zu verlassen, er sey welcher er wolle.„ Wenn unsre Vater die ganze Zeit über „im Irrthum gewesen sind, wie geriethen sie „denn in denselben?,, ist eine Frage, die man natürlich bey allen solchen Gelegenheiten auswirft. Der Fall ist, daß, besonders in Sachen des Gesetzes, die Autoritär so große Macht über unsre Gemüther hat, und das Vorurtheil, das aus ihr entspringt, jede Einrichtung, die es unter seine Fittige genommen hat, so sehr begünstigt, daß, nachdem jede Art von Gründen, die man zum Vortheil der Einrichtung hat erdenken können, sich unzulänglich ausgewiesen haben, wir nicht umhin können, einen unbekannten und verborgenen Grund für die wirkende Ursache anzunehmen. Wenn wir aber, anstatt einer solchen Ursache, einen Grund dafür in einem Begriffe, von dessen Unrichtigkeit wir schon überzeugt sind, finden können, dann erst sind wir es zufrieden, denselben ohne weitem Widerstand aufzugeben; und dann und nur dann ist unsre Genugthuung vollkommen. Nach den Begriffen des großem Theils derjenigen, durch die uns die Religion ist überliefert worden, bestand die Tugend oder vielmehr Frömmigkeit, welche eine bewährte Stellvcrtreterinn der Tugend war, in Selbstverläugmmg p nicht in Selbstverläugnung um der Gesellschaft, sondern um ihrer selbst willen. Eine ziemlich allgemeine Regel diente bey den meisten Gelegen- 62 x. Br. Gründe für die Vorurcheile genheiten: nicht zu thun, was man zu thun Willens ist; oder mit andern Worten, nicht zu thun, waö einem vortheilhaft seyn würde. Natürlich verstand man hierunter zeitlichen Vortheil, und glaubte, diesem stehe der geistliche Vortheil beständig und geradezu entgegen. Denn der Beweis des Entschlusses auf Seiten eines Wesens von vollkommener Macht und Wohlwollen, seine wenigen Günstlinge in einem Zustande, in den sie erst kommen sollten, glücklich zu machen, war fein bestimmter Wille, daß sie in dem Zustande, worin sie wirklich waren, so viel als müglich mit der Glückseligkeit unbekannt bleiben sollten. Nun wünschen die mehresten Menschen, Geld zu bekommen: weil, wer Geld hat, auch, so lange es reicht, die mehresten Sachen, die er zu haben wünscht, bekömmt. Folglich wußte niemand Geld erwerben wollen: denn wie war Las möglich, da er nicht einmal das behalten wollte, waS er schon besaß? Geld auf Zinsen zu leihen, geschieht um Geld zu bekommen, oder wenigstens einen Versuch zu machen, es zu bekommen; folglich war es eine schlimme Sache, Geld auf solche Bedingungen zu leihen. Je besser die Bedingungen, desto schlimmer war es, Geld auf solche Bedingungen zu leihen: denn es war schlimm, Geld auf jede Bedingung zu leiben, durch die man etwas gewinnen konnte. Was das Uebel noch ärger machte, war, daß dis jüdisch gehandelt hieß: denn obgleich alle Christen erst Juden gewesen waren, gegen den Wucher. 6z ren, und nachdem sie Christen geworden, fortfuhren wie Juden zu handeln, so wurde doch mit der Zeit entdeckt, daß der Abstand zwischen der mütterlichen und töchkerlichen Kirche nicht zu groß seyn konnte. Allmählich, so wie die alten Meinungen den neuern wichen, siegte auch die Natur in so fern, daß die Cinwärfe im Allgemeinen gegen das Gelderwerben, ziemlich besiegt wurden: doch war die jüdische Art, es zu erhalten, zu verhaßt, um es langer zu ertragen. Die Christen waren Zu sehr darauf bedacht, die Juden zu plagen, und dem Rathe Gehör zu geben, auch wie Juden zu handeln, auch wenn man Geld dadurch erhalten Eonnke» der That die leichtere und eine ziemlich beliebte Methode war, den Juden zu erlauben, auf irgend eine Act Geld zu bekommen, und es ihnen dann, wenn mans braucht, wieder abzuzwacken. Mit der Zeit, da man Fragen allerhand Art zu untersuchen anfing, und auch diese, gerade nicht die unbedeutendste, unter den übrigen, so fand die antijudisihe Partey keinen ungelegenen Beystand in einer Stelle des Aristoteles; jenes berühmten Heiden, der in allen Sachen, wo das Heidenthum seine Competenz nicht vernichtete, eine despotische Herrschaft über die Christenwelt ausgebreitet hatte. So wie es das Schicksal wollte, war dieser große Philosoph, mit aller seiner Industrie und allem seinem Scharfsinn, ungeachtet 64 x. Br. Gründe für die Vormtheile achtet der großen Anzahl! von Geldstücken,, die durch seine Hände gegangen waren,(mehr vielleicht, als je durch die Hände eines Philosophen vorher oder seitdem gingen) und ungeachtet der ungemeinen Müde, die er auf die Materie von der Erzeugung gewandt hatte, nie im Stande gewesen, an irgend einem Geldstücke, Organe zur Erzeugung anderer solcher Geldstücken zu entdecken. Kühn durch einen so starken negativen Beweis, wagt' er es endlich, der Welk das Resultat seiner Bemerkungen mitzutheilen, in der Form eines universellen Satzes, nemlich: Alles' Geld ist seiner Natur nach unfruchtbar. Sie, mein Freund, mit dessen Gemüth die gesunde Vernunft homogener, als die alte Philosophie ist ,, Sie sind, darf ich sagen, mir schon mir der Bemerkung zuvorgekommen, dasi die practische Folge von dieser feinen Bemerkung, wenn es anders eine hervorbringt, gewesen wäre, daß es vergeblich seyn würde, wenn man Geld zu fünf Procent auS Geld zu bekommen suchen, wollte,— nicht, daß, wenn man es bekäme, dis tadelhaft wäre. Aber die Welsen dieser Zeit betrachten die Sache nicht aus dem Gesichtspuncke. Eine Betrachtung, die sich diesem großen Philosophen nicht darbot, in dem Fall aber seiner Notiz nicht ganz unwürdig gewesen wäre, ist, daß, obgleich eine Danke keine andre zeugen wollte, ss wenig als einen Widder oder eine Schaafmutter, man doch für eine geborgte Danke eine» gegen den Wucher. 85 einen Widder und ein paar Schafmütter bekommen könnte, und ließe man den Widder eins Zeitlang bey ihnen, so würden sie wahrscheinlich nicht unfruchtbar seyn. Am Ende des Jahres würde er also Herr von seinen drey Schafen, nebst Zwey oder drey Lämmern, und verkaufte er nun seine drey Schafe, um seine Darike wieder zu bezahlen, und gäbe eines seiner Lämmer für den zeitigen Gebrauch derselben, so würd' er zwey oder wenigstens ein Lamm reicher seyn, als wenn er keinen solchen Handel gemacht hätte. Diese theologischen und philosophischen Meinungen, Geburten der damaligen Zeiten, wurden nicht Kbel durch Grundsätze von einer dauer- hastcrn Stärke unterstützt. Das Geschäft eines Geldleihers, obgleich nur unter den Christen und zu christlichen Zeiten eine verbannte Profession, ist nirgends und zu keiner Zeit beliebt gewesen. Diejenigen, weiche die Entschlossenheit haben, das Gegenwärtige der Zukunft aufzuopfern, sind denen, die die Zukunft dem Gegenwärtigen aufgeopfert haben, natürlich Gegenstände des Neides. Die Kinder, die ihren Kuchen gegessen haben, sind natürliche Feinde der andern, die ihren noch haben. So lange man auf das Geld hofft, und eine kurze Zeit nachher, wenn man es erhalten hat, ist der Leiher ein Freund und Wohlthäter: wenn aber das Geld mit der Zeit verthan und die üble E Stun« 66 x. Br. Grimds für die Vorurtheile Stunde der Bezahlung gekonnnen ist, so hat der Wohlthäter seine Natur geändert, und die Natur eines Tyrannen' und Unterdrückers angenommen. ES ist Unterdrückung,/ sein Geld zurückzufedern; es ist keine, eK, ihm vorzuenthalten. Unter der Unbedachtsamkeit, ,.dis unter der großen Masse von Menschenstff, vereinbaren sich die selbstischen Neigungen mit den geselligen, alle Gunst der» Verschwender aufzuhäufen, und dem Sparsamen, der jenen mit Geld versähe, alle Gerechtigkeit zu versagen. In einer oder der andern Gestalt bc- gleitet diese Gunst ihren gewählten Gegenstand Lurch jede Scene seiner Laufbahn. Allein in keiner' Scene feiner Laufbahn kann der'Sparsams Theil daran nehmen. Es ist der allgenieine Vortheil derjenigen, mit denen ein Mensch lebt, daß seineHuLzaben Wenigstens so groß seyen, als seine Umstände es erlauben wollen; weil man nur wenige Ausgaben mitmachen kann, an deren Vortheil nicht diejenigen,,mit denen man lebt, in einem oder dem andern Verhältnisse Theil nehmen. In diesem Zirkel entsteht ein altes Gesetz, welches jedermann bey Strafe der Infamie verbietet, seine Ausgaben nach dem, was man für den Maaß-- stab seiner Mittel annimmt, einzuschränken, das Recht unbeschadet, diese Gränzen zu überschreiten, je nachdem er es für gut befindet: und die Mittel, die ihm dieses Gesetz bestimmt, können im, mer viel größer als seine wahren Mittel seyn, sie werden gewiß nie zu gering angerechnet werden. gegen den Wuchst. 67 So eng verbunden ist der Begriff grosser Verdienste und großer Ausgaben, daß der Hang zur Verschwendung Nachsicht in den Augen selbst derer findet, die wissen, daß die Umstände eines Menschen ihn nicht zu den Mitteln berechtigen: und ein reicher Abenteurer, dessen Haupkempfeh« lung dieser Hang ist, wird finden, dass er znm Nachtheil der Personen, auf deren Kosten er seine Begierden und seinen Stolz befriedigte, sich eine dauerhafte Quelle von Ehrfurcht verschafft hat. Der Glanz, den der Anblick des erborgte» Reichthums über seinen Character verbreitet hat, flößt den Leuten, während seiner GlückSperiode, Ehrfurcht gegen seine Unverschämtheit ein: und wenn endlich die Hand des Unglücks über ihn kömmt, so wirft die Zurückerinnerung an die Höhe, von der er herabgefunken ist, den Schleier chessMit- leidens über seine Ungerechtigkeit. Der Zustand des Sparsamen ist gerade das Gegentheil. Sein dauernder Reichthum zieht ihm zum wenigsten einen Theil desselbigen Neides zu, der des Verschwenders vorübergehenden Glanz begleitet: aber der Gebrauch, den er davon macht, verschafft ihm keinen Theil der Gunst, die den Verschwender begleitet. An der Zufriedenheit, die er über den Gebrauch, das Vergnügen des Besitzes, und den Gedanken des Genusses in einer entfernten Periode, die vielleicht nie kommen kann, empfindet, nimmt niemand Antheil. Mitten in E 2 sei. 68 x.Br. Gründe für die Vorurteile seinem Ueberfluffe, betrachtet man ihn als eine Art von Insolventen, der sich weigert die Wechsel anzuerkennen, die ihre Raubsucht auf ihn traft flren würde, und der nun strafwürdiger als andre Insolventen ist, da er den Vocwand der Unfähigkeit nicht zur Entschuldigung vor sich hat. Wäre nur noch einiger Zweifel über die Ungunst, die mit der Sache des Geldleihers verbunden ist, vorhanden, in seinem Streit mit dem Borger, so wie an der Neigung des öffentlichen Urtheils, das Interesse des erster» dem letztem aufzuopfern, so würde es die Bühne durch einen kurzen und ziemlich bündigen Beweis sattsam dar- thun. Es ist das Geschäft deö Schauspieldichters, die Launen und Leidenschaften derjenigen zu studircn, und sich nach ihnen zu richten, von deren guten Aufnahme sein Erfolg abhängt: das Nachdenken muß dis Mittel einem jeden eingeben, wor-^ auf er aber auch ganz natürlich fallen würde, wenn er auch nicht daran dächte. Er hat zwar auch häufig die stolzen Ansprüche, den Zuschauern Gesetze zu geben, und giebt dergleichen auch wol zuweilen; aber wehe dem, der andre Gesetze zu geben versucht, als sie schon anzunehmen geneigt sind. Wenn er sie einen Zoll weit führen will, so muß es mit großer Vorsicht geschehen, und nicht ohne die Gefahr, selbst von ihnen, wenigstens einen Fuß fortgeführt zu werden. Nun frag' ich, ob unter allen den Beyspielen, in wel- gegen den Wucher»> 69 chen ein Borger und Gsldleiher zusammen auf die Bühne gebracht würden, von Tbespis Tagen bis auf die unsrigen, je ein Beyspiel war, wo nicht der erstere auf eine oder die andre Act der Nachsicht, der Liebe, dem Mitleiden, oder allen dreyen empfohlen; und der andre, der Sparsame, der Infamie überlassen ward? Daher kommt es, daß, wenn man das Interesse dieser augenscheinlich im Streit befangenen Parteyen übersieht und entscheidet, das Interesse des Borgers sich so leicht den Augen entzieht, und das Interesse des Leihcrs in einem so vergrößerten Gesichtspunct erscheint. Daher kommt es, daß, obgleich das Vorurtheil in sofern gemildert wird, daß'es dem Leiber einigen Vortheil zugesteht, damit der Borger die Wohlthat seiner Unterstützung nicht ganz und gar verliere, dennoch alle Gunst auf den Borger fällt, und des Leihers Vortheil immer mehr beschnitten wird, so weit als es angehen will. Erst sollt' er auf zehn Procent eingeschränkt werden, dann auf acht, dann auf sechs, dann auf fünf, und vor kurzem hieß es gar, er sollte auf vier Procent herabgesetzt werden; mit der beständigen Freyheit, die Bedingungen so niedrig zu machen, als man wollte. Die Last dieser Einschränkungen ist natürlich ausschlie- ßungsweise auf den Leiber abgesehen: in der That aber drückt sie, wie Sie vermuthlich gesehen haben, Mir mehrerer Gewalt auf den Bor- Ez' gcr: ?cr XI. Brief. Zins ger. Ich meine den, der es entweder wird, oder vergeblich zu werden wünscht. Aber Geschenke, die das Vorurtheil giebt, werden, wie unsDoctoc Smirb sagt, nicht immer ihrer Bestimmung gemäß abgeliefert. Daher kam es, daß der Mühlstein, der für den Hals des Ungeheuers, der Korn- mäkler, wie man sie benannt hat, bestimmt war, auf das Haupt der Consumtoren siel. Daher kam es— doch mehrere Beyspiele würden mich von meinem Vorhaben entfernen. Eitfrer Brief. Zins auf Zins. it ein oder ein paar Worten betreffend die Zins aufZins Rechnung, muß ich Sie behelligen; denn Zins auf Zins wird nicht vom Gesetze geduldet; vermuthlich als eine Art von Wucher. Daß sie ohne eine ausdrückliche Stipulation nicht erlaubt wird, erinnere ich mich recht gut: ob aber, im Fall einer ausdrücklichen Stipulation das Gesetz es zu nehmen erlaubt, weiß ich nicht recht gewiß. Ich sollte denken: denn ich erinnere mich zeichnenden Namen der Billigkeit beehrt wird, nur für die ist, welche soviel haben, einen Theil ihres Vermögens wegzuwerfen, um den andern wiederzuerlangen. Unterdessen fanden sich zwey Personen, die unter sich' zufrieden waren, die Kosten dieses Lotterieloses zu bestreiken, mit dem Beding, die Hälfte davon zu bekommen. Die Aussicht ward nun günstiger: als unglücklicherweise einer der Abenteurer, beym Durchwühlen der Winkel der bodenlosen Grube, eines der alten Statuten gegen den Proceßvorschuß hervorgrub. Dis warf das ganze Project um: unterdessen der Vertheidiger, der wol merkte, daß sein Gegner auf eine oder die andre Art Unterstützung gefunden hakte, es während der Zeit für rathsam gehalten, Bedingungen vorzuschlagen, welche der Kläger, da seine Unterstützung zu Wasser geworden war, sehr gern annahm. Er erhielt, glaub' ich, z ovc» Pfund; und dafür cedirte er das Gut, welches jährlich soviel eintrug, samt den rückständigen Schulden, die so viel als der Werth des Gutes betrugen. 78 xil. Brief. Proceßkauf Kb in dem barbarischen Jahrhundert, das diese barbarische Vorsicht erzeugte, ob selbst unter dem Zenilh der Feudalauarchie diese sclavische Einrichtungen die gesunde Vernunft auf ihrer Seite gehabt haben, ist eine mehr neugierige als nützliche Frage. Meine Meinung ist, Laß es nie eine Zeit gab, habe geben können, oder geben kann, wo, die streitenden Parteyen mit der einen Hand vorn Gerichtshöfe wegstoßen, während man sie mit der andern wieder herbeywinkt, nicht eine eben so treulose, mconsistsuke als abgeschmackte Politik ist. Aber was jedermann gestehen muß, ist, daß jene Zeiten, die diese Gesetze erheischten, und wo sie allein nur können gegeben worden seyn, mit den jetzigen wie Tag und Nacht contrastire». Ein Nachtheil— in den damaligen Zeiten, wie eS scheint, nur zu gewöhnlich, ob er gleich durch solche Gesetze nicht zu heilen ist— bestand darin, daß jemand einen schwachen Anspruch zu kaufen pflegte, in der Hoffnung, die Macht werde ihn in einen starken verwandeln, und daß der Degen eines Barons, der sich mit einem Haufen Angehörigen ins Gericht schlick, den Richter auf seinem Stuhle in Furcht setzen sollte. Was bekümmert sich jetzt ein englischer Richter um die Degen hundert solcher Barone?— Weder Furcht, noch Hoffnung, Haß oder Liebe wirkt jetzt; der Richter ist heutiges Tages bey allen Gelegenheiten mit gleichem Phlegma bereit, das System, es sey nun der Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit, zu Hand- und Moesßvsrschuß. 79 handhaben, das das Gesetz ihm vorschreibt. Eine so übereinstimmende Neigung zur Pflicht konnte damals nicht erwartet werden: eine noch übereinstimmendere kann kaum gewünscht werden. Der Reichthum hak m der That Las Konovolium dkp Gerechtigkeit gegen die Armuth; und ein solches Monopolium zu verstärken und zu befestigen, ist der Haupttendenz und nothwendige. WiekuKg von dergleichen Einrichtungen. Aber ein solches Mo- uopolium kann jetzt irgend einem Richter zur Last gelegt werden. Das Gesetz gab Dis Monopolium; das Gesetz kaun es, so bald es will. aufheben. Indessen will ich mich nicht so weit von meinem Gegenstände entfernen, um etwa zu un§ «ersuchen, was für Maaßregeln Nothwendig gewesen waren, der Sache des unglttMcheu.Herrn, sowie anderer eben so unglücklichen,, abzuhelfen Ich will nicht auf einer so sonderbaren und unbegreiflichen Einrichtung bestehen, daß der Richter bey beiden Parteien gleich Anfangs gegenwärtig seyn sott, um die streitigen Thatsachen wahrzunehmen, und zu erklären, daß, je nachdem die Thatsachen diesen oder jenen Weg nahmen, auch sein AuSspruch verschieden seyn werde. Jetzt schränk' ich mich auf die Abschaffung desjenigen Theils des Schadens ein, der aus der allgemein beliebten Art, wie man die Leute aus Schwierigkeiten hilft, entstehen kaun, indem man ihnen diejenigen Hülfsmittel abschneidet, die jedermanns 82 xii. Brief. Proceßkauf Lage selbst an die Hand giebt. Ein Schwamm ist Hiebey/ wie in so vielen, das einzig fruchtende und helfende Mittel, ein Zug desselben über die schimmlichtm Gesetze gegen Proceßkauf und Pro, ceßvvrschuß, der andere über die neuem Gesetze gegen den Wucher. Denken Sie nur, was, zum Beyspiel, für respectiven Nutzen zwey solcher Züge in der Sache des unglücklichen Herrn, von dem ich sprach, gehabt haben würden. Durch den ersten würde er, wenn das- was Billigkeit heißt, Anspruch auf Vertrauen hat, selbst nach Abbezahlung seiner VorschuMlcherer i;oo Pfund an jährlichen LandeinkünfLen und eben so viel'an Gelde bekommen haben: anstatt daß er, und zwar nur durch Zufall- die obenerwähnte ZOOc> Pfund ein für allemal bekam. Wie groß sein Vortheil hätte durch den andern seyn können, ist gar nicht zu bestimmen. Wird man eö mir erlauben, Sie Wohlthätigkeit des Gesetzes so wiit auszudehnen daß ich annehme, er hätte mit einer so kleinen Summe, Äs 5S0 Pfund, ganzer drey Fahre seinen Proceß führen könnend Ich sehe wol ein, daß man dis für eins nur kleine Summe und kurzen Termin zu einem Processe in einem Billigkeitsgerichtshof halten wird: aber zum Zweck der Erläuterung kann es eben so gut als eine größere Summe und längerer Termin dienen. Gesetzt er hakte diese nöthige Summe auf dem Wege des Borgens gesucht; und wäre so glücklich, oder wie die Gesetze gegen und Proceßvorschuß. 8r die Sünde des Wuchers es nennen würden, so unglücklich gewesen, es zu 200 Pcocent zu bekommen. Er würde alsdenn seine jährlichen 6200 Pfund für die Hälfte ein für allemal gezahlt, nem- lich für zooo Pfund gekauft haben; anstatt es zu eben diesem Preise zu verkaufen. Ob er, wenn solche Gesetze gegen den Wucher nicht epiftirt hakten, das Geld hätte bekommen können, selbst nach diesem Zinsfüße, will ich nicht zu bestimmen wagen: vielleicht hätte er es nicht unter dem zehnfachen Zinsfüße bekommen können, vielleicht hätte er es auf zehnfach niedrigerm Zinsfüße bekommen können. In so fern, glaub' ich, können wir sagen, hätte er können, und würde er wahrschein, lich wegen der Aufhebung dieser Gesetze besser dran gewesen seyn; von der Seite, müssen wir aber auch sagen, war es unmöglich, daß er hätte schlimmer dran seyn können. Die Bedingungen, die er mit Abenteurern einginge welche ihm zu hel, fen bereit waren, ob sie gleich nicht in das kleine Gebiet kommen, das das Gesetz, nach seiner Kurz, sichkigkeik, Wucher nennt, belaufen sich doch im gegenwärtigen Falle, die zooo Pfund jährlicher Einkünfte— wovon er gern seiner Unterstützung Ein Jahr aufopferte—- zu fünf Procent des Capitals gerechnet, in der That auf 4002 Procent. Ob es wahrscheinlich war, daß jemand, der geneigt dazu war, seist Geld gänzlich auf etwas ungewisses zu wagen, daran gedacht haben würde, auf einen solchen Zinsfuß zu bestehest, das F über- 8L XII. Brief. Proceßkaufrc. überlaß' ich Ihrem Nachdenken: aber das kann man wol mit Zllsersichk behaupten, weil es das Factum beweist, daß auf einen nicht größer» Zinsfuß, a!S dieser, die Summe wirklich wäre vorgeschossen worden. Was auch also aus den Gesetzen gegen den Proceßvorschuß wird, so sollte doch das angeführte Beyspiel, wenn man es auf die Gesetze gegen den Wucher anwendet, uns hinlänglich überzeugen, daß, so lange die Kosten, beym Gesetze Hülfe zu suchen, auf gegenwärtigem Fuße stehe», diese Absicht des Hülfesuchens, vo» sich selbst, unabhängig von allem andern, einen hinlänglichen Grund hervorbringen wird, jemanden oder jedermann zu erlauben, Geld zu borgen, auf was für Bedingungen er es erhalten kann. Kritschof, in Weißrußland. März,>787. Drey'- 83 Dreyzehnrer Brief. An Doctor Smith, über Projette in Künsten rc. Mein Herr! L» ^ch habe vergessen, welcher Sohn des Zankes unter den Griechen es war, der sich als Schüler zu einem berühmten Professor begeben hatte, um, was man damals mit dem Namen Weisheit benannte, zulernen, und einen Angriff auf seinen Lehrer, als das erste öffentliche Zeichen seiner Progressiv, wagte. Dis Zeichen, was für Unterhaltung es auch den übrigen Zuhörern mag verschafft haben, verursachte doch, wie man leicht denken kann, dem Lehrer nicht viel Vergnügen: denn der streitige Satz war, daß der.Schülec ihm seiner Mühe wegen nichts schuldig sey. Für mich, der ich damit umgehe, mich in einiger Rücksicht eben so undankbar, als der Grieche, zu zeigen, wird eS klug gehandelt seyn, wenn ich mich nach etwas, das wie Redlichkeit aussieht, umsehe, um meine Undankbarkeit zu beschönigen: anstatt daher vorzugeben, ich sey Ihnen nichts schuldig, will ich lieber damit anfangen, zu gestehen, daß, so weit als Ihr Weg mit dem meinigen einerley ist, ich F 2 mich 84 XIII. Br. An Doctor Smith, wich der Wahrheit nur desto mehr nähern würde, wenn ich sagte, ich sey Ihnen Alles schuldig. Sollte es mir gelingen, einigen Vortheil über Sie zu erlangen, so müßte dis mit Waffen geschehen, die Sie mich zu führen gelehrt, und mit denen Sie mich selbst versehen haben: denn, da alle die großen Merkzeichen der Wahrheit, auf dis man sich auf diesem Wege berufen kann, ihre Feststellung^ so viel als ich verstehen kann, Ihnen zu danken haben, so seh' ich kaum einen andern Weg, Sie«nies Irrthums oder Versehnö z» überzeugen, als daß ich Sie nach ihren eignen Worten beurtheile. In der Reihe von Briefen, von denen der jetzige eine Folge ist, war ich beynahe so weil mit meinen Untersuchungen über die Zuträglichkcit der Gesetze, die den Zinsfuß bestimmen, fortgereiset, indem ich solche Argumente besiritt, die mehr die Phantasie als die Beobachtung meinen Blicken dargestellt hakte, als urplötzlich mir mein Gedächtniß Ihr furchtbares Bild darstellte, welches den Grund bestcitt, über den ich ziemlich nach Bequemlichkeit marschierte, und das Schild Ihrer Autorität alle» Argumenten, die ich vorbringen konnte, entgegensetzte. Es ist eine Betrachtung, deren Lkcera, als Lnugermaaßen für sich tröstlich, erwähnt, daß die Beschäfftigung, die seine Talente bis dahin gehabt hat- 8Z über Projecte in Künsten rc. hatten, hauptsächlich auf der vertheidigenden Seite gewesen waren. So wenig ich auch bey irgend einer Gelegenheit, mit irgend einem Theile seiner Beredsamkeit begabt bin, kann ich mir doch bey dieser Gelegenheit einen Theil dessen, was seinen Trost ausmachte, erlauben: denn, wenn ich mit Ihnen zu streiten willens bin, so geschieht dis nur zur Vertheidigung dessen, was ich nicht als eine unschuldige, sondern verdienstliche Classe von Menschen betrachte, die so unglücklich sind, unter die Geißel Ihres MiSfallens gefalle» zu seyn. Ich meine die projectmacherr unter welchem gehässigen Name» Sie vermuthlich besonders alle die Personen begreifen, die bey der Nachjagung nach Reichthum in einen neuen Canal steuren, und besonders in einen Canal der Erfindnng. Mit der offenbaren Absicht, diesen abenteu- rischen Genies, die Sie mit den„Verschwendern,, in gleichen Rang setzen, Einhalt zu thun, und sie zu unterdrücken, billigen Sie die Gesetze, die den Zinsfuß einschränken, indem Sie sich auf den Zweck, den sie Ihnen zu haben scheinen, gründen, nemlich das Capital des Landes nicht in zwey so verschiedene Arten von Händen kommen zu lassen. Die Stelle, von der ich rede, ist im vierten Capitel Ihres zweyten Buchs, im zweyten Bande der Octavedition von 1784.„Der gesetzliche »Zinsfuß,(sagen Sie) muß man bemerken, F Z»sollte, 86 XIII. Bk« All Doctox Smith, „sollte, obgleich etwas, doch nicht zu viel über „den niedrigsten Marktpreis seyn. Wenn der „gesetzliche Zinsfuß in Großbritannien, zum Beyspiel, so hoch als acht oder zehn Procent fest- „gesetzt wäre, so würde das meiste zu verleihende „Geld an Verschwender und Projectmacher ge- „ liehen werden, die allein bereit seyn würden, so „ hohe Zinsen zu bezahlen. Verständige Leute, „die für den Gebrauch des Geldes nicht mehr „als einen Theil dessen, was sie wahrscheinlich „damit gewinnen werden, zu geben pflegen, wer- „den es nicht wagen, Anspruch drauf zu machen. „Ein großer Theil des Landescapitals würde „ auf die Art den Händen derer vorenthalten, die „wahrscheinlich einen nützlichen und vortheilhaf- „ten Gebrauch davon machen würden, und denen „ in die Hände geworfen werden, die es wahrscheinlichst verschwenden und durchbringcn wür- „den. Wo hingegen der gesetzliche Zinsfuß nur „ ein wenig über den niedrigsten Marktpreis fest- „ gesetzt ist, werden verständige Leute den Verschwendern und Projectmachern allgemein vor- „ gezogen. Wer Geld verleiht, bekömmt vom „ erstem fast eben so viel, als er vom letztem neh- „men darf, und sein Geld ist viel sicherer in den „Händen des einen Schlages Leute, als des an- „dem. Ein großer Theil des Landescapitals „wird auf die Art denen, in die Hände gegeben, „die es wahrscheinlichst mit Vortheil anwenden „werden.,, Glück- über Projecte in Künsten rc. 8? Glücklich für die Seite, die Sie scheinen genommen zu haben, und eben so unglücklich für die meinige, trifft es sich, daß der Name, zu dessen Gebrauch der Sprachgebrauch Sie au« Ihorisirt und die Armuth und Verdorbenheit der Sprache Sie gleichsam genöthigt hat, gerade ein solcher ist, der nach dem Begriff der ArtzLeute, von denen die Rede ist, ihnen den BegrU der Verwerfung mit eben so wenigem Unterschied als Verdienst beylegt. Mit welchem Rechte oder Consistenz, oder durch welchen Einfluß von Ursachen, dieser Stempel der Verwerfung ohne Unterschied auf die Art ist gedruckt worden, ist setzt nicht nöthig zu untersuchen. Aber daß er dieser Art Menschen aufgedruckt ist, das denk' ich werden Sie und jeder andre gern zugeben. Wenn diö der Fall ist, so ist die Frage schon unwider« ruflich entschieden, zum wenigsten für das erste Beyspiel, nach dem Urtheil aller derer, die unfähig oder nicht geneigt sind sich die Mühe zu geben, ihre Ideen zu analysiren, und ihre Seele durch die Tyranney der Töne fesseln lassen: und dis ist ohne Zweifel bey weitem der größere Theil derjenigen, die wir wahrscheinlich zu Richtern haben werden. Nach den Begriffen aller solcher Leute, wird fragen, ob es schicklich sey Projekten und Projec- machern Einhalt zu thun, eben so viel seyn als fragen, ob es schicklich sey, der Ünbedachksam- keit, der Thorheit, der Abgeschmacktheit, der Schel- merey und dex Verschwendung Einhalt zu thun. §4''' Nun 88 xm. Br. An Doetor Smith, Nun werd' ich nichts mehr von den Verschwendern sagen. Ich habe bereits meine Gründe angegeben, warum ich glaube, daß wir sie nicht allein für die natürlichen Kunden, die Geld zu hohen Zinsen borgen, ansehen dürfen. So weit Liese Gründe bündig sind, wird folgen, daß von den beiden Arten von Leuten, deren Sie als die eigentlichen Gegenstände der Bürde dieser Einschränkungen erwähnen, nemlich Verschwender und Projectmacher, diese Bürde ausschließend auf die letztem fällt. WaS diese anbetrifft, so könnte Ihre Definition von den Projectinachern, und die Beschreibung der Leute, die Sie glaubten rrnter den Tadel, den der Name mit sich führt, mit einzuschließen, zu der Absicht dienen, über die Schickiichkeit des Tadels zu urtheilen, aber es macht keinen Unterschied bey Beurtheilung der Schicklichkeit des Gesetzes, welche dieser Tadel rechtfertigen muß. Ob Sie selbst, wenn die verschiedenen Classen von Menschen vor Ihnen die Revüe passiren müßten, geneigt seyn würden, diese oder jene Classe, oder dieses oder jenes ,Individuum auszuwählen, um sie von solchem Tadel auszuschließen, das brauchen wir zu dieser Absicht nicht zu untersuchen. Gewiß ist es, das Gesetz macht keinen solchen Unterschied, es fällt mit gleichem Gewichte, und mit allem seinem Gewichte, auf alle diejenigen ohne Unterschied, auf. die die Benennung^rojeekmachee in der unparteiischsten und ausgebreitesten Bedeutung, deren sie über Projecte in Künsten rc.§9 sie fähig ist, angewandt werden kann. Es fällt in jedem Fall(um einige ÄZorte meiner vorigen Definition zu wiederholen) auf alle diejenigen, die in der Nachjaguyg nach Reichthum, oder einem andern Gegenstände, durch Hülfe des Geldes in einen Canal der Erfindung zu stemm versuchen. Es fällt auf alle diejenigen, die, bey Cultivirung einiger der Künste, die vorzugsweise nützlich sind, genannt werden, ihre Versuche aus einige der Departements richten, wo ihre Nützlichkeit sehr deutlich und unbezweifelt erscheint: auf alle diejenigen, die im Ausspinnen ihrer Projecte nach Dingen zielen, die Verbesserungm können genannt werden; es mag nun in Erzeugung einiger neuen Artikel, die Zu des Menschen Nutzen dienen, oder in Verbesserung der-Qualität, oder Verminderung der Kosten derer, die uns schon bekannt sind, bestehen. Kurz, es fallt auf jede Anwendung der menschlichen Kräfte, wo der Erfindungsgeist seines Beystandes bedarf. Große und außerordentliche Zinsfüße, so wenig sie auch für die Lage des Verschwenders passen, paffen gewiß, wie Sie richtig bemerken, für die Lage des Projectinachers: doch nicht nur für den unbedachtsamen Projectmacher, auch nicht für ihn mehr als einen andern, sondern auch für den vorsichtigen und bedächtigen Projectmacher, wenn man das Daseyn eines solchen Wesens voraussetzen dürfte. Von was für Art auch F 5 die 90 xiii. Br. An Doctor Smith, die Klugheit oder andere Eigenschaften des Projekts seyn mögen, in was für einem Umstände die Neuheit desselben liegen mag, so hat es doch diesen Umstand gegen sich, ncmlich daß es neu ist. Aber die Zinsfüße, die höchsten erlaubten Zinsfüße, sind, wie Sie ausdrücklich sagen, daß sie sind, und wie Sie sie zu haben wünschten, zur Lage, in der die Art Handelsleute sich befinden, deren Handel in den alten Canälen läuft, und zur besten Sicherheit, die solche Canäle gewähren können, eingerichtet. Aber nach der Natur der Dinge kann kein neuer Handel, kein Handel, der in einen neuen Canal geführt wird, Sicherheit gewahren, die der gliche, die ein in irgend einem der alten Canäle geführter Handel gewahren kann: in was für einem Lichte auch die Sachs dem vollkommnen Verstände erscheinen mag, so wird sich doch die Neuheit eines wer- kantilischen Abenteuers in den Augen jedes Vernünftigen, der die besten Kräfte der Beurtheilungskraft, welche der fehlbare Zustand der menschlichen Fähigkeiten hervorbringt, anwendet, dem möglichen Fall eines üblen Erfolgs entgegensetzen, der noch zu jedem andern hinzukömmt, der eben dasselbe oder irgend ein andres schon versuchtes und durch Erfahrung als nützlich befundenes Abenteuer betreffen kann. Die Einschränkung des Profits, der dadurch zu machen ist, daß man handelnden Personen Geld über Projecte iü Künsten rc. 9: Geld leihet, wird, werden Sie sagen, den, der Geld hat, wegen der Güte seiner Sicherheit besorgter machen/ und folglich noch besorgter, als er außerdem seyn würde, wie er sich von der Klugheit des Projects überzeugen soll, zu dessen Ausführung das Geld soll angewendet werden: und auf die Art kann man glauben, daß diese Gesetze die Absicht hüben, die guten Projecte von Den schlechten abzusondern, und die erstem auf Kosten der letztem zu begünstigen. Den ersten dieser Sätze geb' ich zu: aber die Folge davon kann ich nicht zugeben. Ein kluger Mann,(ich meine nichts mehr, als einen Mann von gewöhnlicher Klugheit) ein kluger Mann, der nach klugen Bewegungsgründen handelt, wird, sag'ich nochmals, bey diesen Umständen, die guten Pro- jecte von den schlechten nicht auswählen, denn er wird sich ganz und gar nicht in Projecte mischen» Er wird alteingerichteten Handel von allen Arten von Projekten, guten und schlechten, auswählen; denn mit einem neuen Projecte, es sey noch so viel versprechend, wird er nie etwas zu thun haben wollen. Wer Geld hat, bey dem ist und wird es auch jederzeit zu fünf Procent, oder was sonst der höchste Zinsfuß seyn mag, auf die beste Sicherheit, bieder beste und blühendste alteingerichtete Handel gewähren kann, zu haben seyn. Im Allgemeinen, glaub'ich, nimmt man gewöhnlich an, daß Kaufleute bereit genug sind, ihr Capital zu vergrößern, so fern alle das Geld, das sie auf den 92 xm. Br. All Doctor Smith, den höchsten Zinsfuß borgen können, wahrend dieser so niedrig als fünf Procenk ist, es vergrößern wird. Wie es daher möglich sey, Laß ein Projekt, sey es noch so viel versprechend, dem Leiher auf einen solchen Zinsfuß, im Ganzen genommen, gleich vortheilhafte Bedingungen gewähren kann, als diejenigen, die er gewiß von einem alteinge- richteten Geschafft erhalten kann, das kann ich nicht begreifen. Geldanleihen können zwar.zufällig dann und wann ihren Weg in die Taschen der Projectmacher eben so gut als in die Taschen anderer Leute finden: aber wenn es sich ereignet, so nmß es auö Unvorsichtigkeit, Freundschaft, oder der Erwartung eines beiderseitigen Vortheils, und nicht aus dem Gedanken an die Vortheilhaftigkeit des Verkehrs, als Geldhandel betrachtet, geschehen. Ich hätte nicht erwartet, angeführt zu finden, daß etwas die Anzahl der gutgegründeten Projekte in Vergleich der schlechtgegründeten in Zukunft mehr, als sonst geschehen ist, verringern würde. Zum wenigsten bin ich gewiß, daß ich keinen Grund weiß, warum dis sich so verhalten sollte, ob ich gleich einige Gründe weiß, die ich mit Ihrer Erlaubniß Ihnen nach und nach vorlegen will, und die mir ziemlich gut scheinen, warum der Vortheil auf Seiten der Zukunft seyn sollte. Aber wenn der Fond zu den gntgegründe- ten Projekten nicht schon verthan ist, und der ganze Fond aller nur möglichen schlechtgegründeten übtt Projectt in Künsten rc. 9 z len Pcojecte ausschließend als zukünftig ange- sehn werden sollt so nimmt der Tadel, den Die über dieProjeckmacher ausgesprochen haben, wenn man auch die Ausdehnung desselben nach den Operationen der Gesetze, zu deren Vertheidigung er angewendet wird, eben so viel Rücksicht als Vorsicht: er verdammt eben so m,bedachtsam und mit eben so"schlechten Gründen alle die Projekte, durch die unser Menschengeschlecht nach und nach aus demjenigen Zustande, in welchem Eicheln chue Nahrung und rohe Häute seine Kleidung waren, zu Dem jetzigen Zustande gelangt ist; denn bedenken Sie nur, mein Herr, ich bitte Sie, ob, was jetzt Routine im Handel ist, nicht bey dessen Entstehung Projekt war'; ob, was jetzt feste Einrichtung ist, nicht zu einer Zeit Neuerung war? Wie es kömmt, daß die Classe der gut- gegründeten Projekte und kluger Projectmacher (wenn ich jetzt Ihre Erlaubniß habe, dis Beywort wenigstens einigen unter den Projcckma- chern der vergangnen Zeiten beyzulegen) sich haben durch die Hindernisse durcharbeiten könne», welche die gedachten Gesetze ihnen in den Weg gelegt haben? das ist weder leicht zu wissen, noch nöthig zu erforschen. Offenbar genug, denk' ich, muß es jetzt seyn, daß diese Gesetze, so lange sie eMirt haben, den Projekten aller Art, den Verbesserungen(wenn ich so sagen darf) von jeder Gattung, Schwierigkeiten, und das keine unbe- trächt- 94 Xiil. Br. An Doctor Smith, tcächtliche, in den Weg gelegt haben; der Schluß muß daher ganz vernünftig seyn, daß, wäre es nicht um dieser Hindernisse'willen gewesen, so würden Projecte aller Art, gutgegründete und glückliche sowol als andre, zahlreicher gewesen seyn, als sie gewesen sind: und daß folglich auf der andern Seite, so bald, wenn es je dazu kommt, als diese Hindernisse weggeräumt sind, Projecte aller Art, und unter den übrigen gutgegründete und glückliche, zahlreicher seyn werden, als sie sonst seyn würden: kurz, so wie ohne diese Hindernisse das Fortschreiten des menschlichen Geschlechts in der Laufbahn seiner Glückseligkeit größer gewesen seyn würde, als es unter denselben in vorigen Zeiten gewesen ist, so würde es doch wenigstens in Zukunft, wenn jene weggeräumt wären, verhältnißmäßig größer seyn. Daß ich Ihnen kein Unrecht gethan habe, indem ich Ihrem Begriffe von Projectmachern eine so große Ausdehnung beylege, und daß die ungünstige Meinung, die sie davon zu hegen ge- stehn, nicht allein auf die obige Stelle eingeschränkt sey, werde, dächt' ich, wenn es nöthig wäre, aus einer andern Stelle im zehnten Capitel Ihres ersten Buchs erhellen*).„Die „Einrichtung einer neuen Manufaktur, eines „neuen Handelszweiges, ober einer neuen PraM „beym Ackerbau,„ alle diese rechnen sie namentlich OctavausgaLe von 1784. S.>77. über Projecte in Künsten rc. 9§ sich zur Liste der„Projekte,,: von jedem derselben bemerken Sie, daß„es eine Speculation ,, ist, von der sich der Projettmacher außerordentlichen Vortheil verspricht. Diese Vortheile „(fügen Sie hinzu) sind bisweilen seh? groß, „ und bisweilen, vielleicht häufiger, ganz anders s „aber im Allgemeinen stehen sie in keinem regel- „ mäßigen Verhältnisse mit den Vortheilen der „ andern allen Handlungen in der Nachbarschaft. „ Wenn das Project glückt: so sind sie gewöhnlich „ sehr groß. Wenn der Handel oder die Praxis „allgemein eingerichtet und wohl bekannt wird, „so macht sie der Brodneid den Vortheilen des „übrigen Handels gleich.,, Aber bey diesem Stücke kann ich mich nicht aufhalten: auch Würde ich mir nicht die Freyheit genommen haben, Ihnen Ihre eigne Worte anzuführen, geschahe es nicht in der Hoffnung, einige Aenderung darin in Ihrer nächsten Ausgabe gemacht zu sehen, und ich würde glücklich genug seyn, wenn ich meine Meinung durch die Ihrige bestätigt fände. In andrer Rücksicht ist es dem Publikum bloß wichtig zu wissen, welches der Irrthum ist, der in den Meinungen steckt, nicht aber wer darin irrt. Ich weiß nicht, ob die Bemerkungen, mit denen ich Ihnen beschwerlich gefallen bin, eine hinzukommende Unterstützung bedürfen, oder erhalten werden, von den tröstlichen Sätzen, davon Sie so guten und so häufigen Gebrauch gemacht 9 6 xiii. Br. An Dsctor Smith, macht haben, betreffend das. ununterbrochne Streben des menschlichen Geschlechts in der Laufbahn der Glückseligkeit fortzurücken; das Ueber, gewicht der Klugheit über die Unklugheit, zum wenigsten in der Summe des Privatlebens; und die höhere Geschicklichkeit der Individuen, ihre! eigne Geldangelegenheiten zu betreiben, von denen ihnen die besondern Umstände bekannter sind, als dem Gesetzgeber, der keine solche Kenntniß haben kann. Ich will den Versuch machen. Denn so lange ich den Verdruß habe, Sie auf der entgegengesetzten Seite zu sehen, kann ich mir nicht einbilden, daß meine angeführten Gründe überzeugend genug gewesen sind, da noch etwas übrig ist, das sie noch überzeugender machen zu können scheint. „Was ungeschickte Führung der Gewerbe „betrifft, so ist(sagen Sie)*) die Anzahl der „ klugen, glücklichen Unternehmungen überall grö- sier, als der unüberlegten und unglücklichen. „Nach allen unsern Klagen über die Menge der „ Vankrukte, machen doch die armen Leute, die „in dieses Unglück fallen, nur einen kleinen Theil „von der großen Anzahl derer aus, die sich mit „Handel und allen andern Arten von Gewerbe „abgeben; vielleicht nicht mehr als Einer un- „ter tausend.,, Zur ') Im Buche,Capitel derSttavarisgaLc von r^r- Im Bande, S- so. 97 über Projekte in Mnsten rc. Zur Behauptung dieses Satzes berufen Sie sich auf die Geschichte des fortdauernden und un- unterbrochnen Fortschreitens des menschlichen Geschlechts— zum wenigsten auf unsrer Insel— in der Laufbahn der Wohlhabenheit. Sie fodern jeden auf, der es als ein Factum bezweifeln wollte, daß Man die Geschichte in eine Anzahl von Perioden von jenen Zeiten an, da Cäsar diese Insel besuchte, bis zu deu jetzigen, eintheile: Sie führen als Beyspiel die respective Zeitrechnung der Wiederherstellung, des Regierungsantritts der Königin Elisabeth, und Heinrichs des Siebenten, des normannischen Siegs und derHeptar- chie an, und legen dem Skeptiker die Frage vor, ob nicht in jeder dieser Perioden der Zustand des Landes blühender war, als in der unmittelbar vorhergehenden Periode? ungeachtet so vieler Kriege, Feuersbrünste, Landplagen und anderer öffentlichen Unglück,sfälle, womit es zu verschiedenen Zeiten entweder durch die Hand Gottes oder die schlechte Regierung des Souveräns ist heimgesucht worden. Keine sehr leichte Arbeit, glaub' ich; das Factum ist zu bekannt, als daß es auch dem gelbsüchtigsten Auge entgehen sollte:—- und wem haben wir das anders zu verdanken «ls Projekten und Projectmachem? „Nein,„ glaub' ich Sie sagen zuhören, „ ich werde es den Projectmachern nicht danken, „lieber will ich es den Gesetzen danken, die durch G„Fest- 98 xm. Br. An Doctor Smith, „Festsetzung des Zinsfußes ihre Wachsamkeit an- „gewendet haben, die Verwegenheit der Pro- „ jectmsicher im Zaum zu hatten, und ihre Unklug- „heit zü verhindern, der Summe des Nativnal- „wohlstandes Abbruch zu thun, welches, hätte „ man ihr freyen Spielraum gelassen, gewiß der „Fall gewesen wäre. Hätten die Gesetze, wählend aller der Perioden, dieser gefährlichen „Classe von Menschen Freyheit gelassen, ihren „unbesonnenen Unternehmungen sich gänzlich zu „überlassen, so würde das Zunehmen des Ratio« „nalwohlstandes wahrend dieser Perioden, den „ Grund gezeigt haben, sie in einem vortheilhaft tern Gesichtspuncte zu betrachten. Aber die Sa« "eheist, daß ihre Thätigkeit diese Gesetze gegen „sich gehabt hat, um sie zu hemmen; ohne diese H Einschränkungen, müssen Sie mir vorauszusetzen ^ erlauben, würde der Lauf des Wohlstandes, wo „ nicht gänzlich aufgehalten, oder in ein ander „Bette gezwungen, auf jedem Fall mehr oder weniger gehemmt worden seyn. Hier ist also „(so schließen Sie) unsre Uneinigkeit: was Sie ^ als Ursache des Wachsthums ansehn, den wir chbeide annehmen, das seh' ich als ein Hinderniß desselben an: und was Sie als Hinderniß „ansehen, seh'ich als Ursache an.„ Anstatt bis als eine Art von Vertheidigung anzunehmen, die Sie hatten anführen können, hätt' ich dessen vielleicht lieber so erwähnen sollen, als 9S über Projekte in Künsten re. als wenn andre es in ihrer Stelle würden ange- führt haben: denn da ich mir einbilde, daß Ihr Scharfsinn nicht damit würde zufrieden gewesen seyn, so kann ich noch weniger vermuthen, daß, wenn Sie es nicht wären, Ihre Wahrheitsliebe es zugeben würde, davon Gebrauch zu machen, als ob Sie es wären. Folgende Betrachtungen, glaub'ich, wür- den hinlänglich seyn, Sie zu verhindern, länger Damit zufrieden zu seyn. Zuerst, was die sieben Perioden betrifft, die Sie als eben so viele Ruhepnncte für das Auge, das Fortschreiten des Wohlstandes zu betrachten, angeführt haben, so hak dieses Land nur während der drey letzten, Vortheil, wenn man es so nennen kann, von diesen Gesetzen gehabt: denn das erste dieser Gesetze verdanken wir der Regierung Heinrich des Achtem Hier könnten eine Menge Fragen aufgeworfen werden: Ob die Einschränkung der Project- macher einen Theil der Absicht dieses ersten Statuts ausmachte, oder ob die Absicht desselben nicht ganz allein auf die Herabsetzung des Ge- wmnstes der schädlichen und verhaßten Classe von Menschen, ttemlkch der Geldleiher, eingeschränkt ward Ob es vor oder nach diesem Statute mehr Projectmacher gegeben hat, und ob die Nation G 2 im 100 XIII. Br. An Dsttsr Smith, im Ganzen genommen, während der erstem oder letzter» Periode, mehr. r3r. des Octavausgabr. IO8 xm. Br. An Doctor Smith, „factur ertheilen, heißt einigermaßen Privatpersonen leiten, wie sie ihre Capitalien anwenden „müssen, und muß beynahe in allen Fällen eine „entweder unnütze oder schädliche Einrichtung „seyn.„—.So weit Sie, und ich setze hinzu: die gesetzlichen Zinsen auf einen Fuß einschränken, auf den die Führer des ältesten und besteingerich- teten und am wenigsten gefährlichen Handels jederzeit gern borgen, heißt das Monopolium des Geldmarkts diesen gegen die Projectmacher des rreuerdachtcn Handels in die Hände geben, von denen ein jeder, wäre es nur wegen des Umstan- LeS der Neuheit,—- wie ich bereits bemerkt habe— gefährlicher scheinen muß, als die alten. Dieses sind vergleichungsweise nur inkonsequente Gemeiuörter. Ich berührte sie bloß deswegen, weil sie mir doch noch ein Schatten einer Vertheidigung schienen, die, zu Gunsten der Politik, gegen die ich streite, konnte angebracht werden. Ich komme daher zu meinem ersten Grunde zurück, und bitte Sie nochmals zu bedenken, ob von dem ganzen Heere von Manufakturen, die wir beide gern als Ursachen und Mittel des NationalwohlstandeS annehmen, nur eine einzige vorhanden ist, die anders, als in der Gestalt; eines Projekts hatte eHstiren können. Aber wenn eine Einrichtung, deren bloßer Zweck und Wirkung die Einschränkung der Projekte ist, in sofern sie Projekte sind, ohne, wie ich gezeigt habe, irgend über Projecte in Künsten rc. rc>9 irgend eine Art des Zwecks, die schlechten auszurotten, in ihrem gegenwärtigen Zustande der unvoklkommnen Wirksamkeit zu vertheidigen ist, so würde sie nicht nur zu vertheidigen, sondern unsers Beyfalls noch viel würdiger gewesen seyn, wenn ihre Wirksamkeit so weit hätte verstärkt und vervollkommnet werden können, daß sie' von Anfang an, allen nur möglichen Arten von Pro-' jenen ein unübersteigliches Hinderniß entgegengestellt hatte; das heißt: hatte sie ihreHand über den ersten Grund der Gesellschaft ausgestreckt, so hätte sie uns von Anfang an auf Leim zu unsern Wohnungen, Hauten zu unsrer Kleidung, und Eicheln zu unsrer Nahrung eingeschränkt. Ich hoffe, Sie werden jetzt geneigt seyn, mir zuzugeben, daß uns die Projecte der vorigen Zeiten keine üble Dienste gethan haben. Ich habe bereits zu versieh« gegeben, daß ich keinen Grund einsähe, warum wir befürchten sollten, schlechtere Dienste von den Projecte« der künftigen Zeiten zu erhalten. Ich wage es nun hinzusetzen, daß ich glaube Grund zu sehen, warum wir von diesen Projekten immer besser und bessere Dienste zu erwarten haben, als von jenen. Ich meyne, bessere im Ganzen genommen, kyaft der Einschränkung, welche die Erfahrung, wenn die Erfahrung etwas gilt, nach dem Verhältniß der schlechtgegründeten und unglücklichen, den gutge- gründeten und glücklichen geben sollte. Die 11 o Xlli. Br, An Doctor Smith, Die Laufbahn der Kunst, die große Heerstraße, die die Fußstapfen der Projectmacher aufnimmt, kann als eine weite und vielleicht unbegranz- w Ebene angesehen werden, mit Abgründen besäet, etwa solche, als worin Curtius verschlungen ward» In jeden muß ein Schlachtopfer fallen, ehe er sich schließen kann, aber wenn er sich einmal schließt, so geschieht es, um sich nie wieder zu öffnen, und dieser Theil des Weges ist für die folgenden sicher. Wenn auch der Mangel der gehörigen Kenntniß der vorigen Unglücksfalle das wirkliche menschliche Leben weniger glücklich, als dis Gemälde ist, macht, so muß man doch diese Aehnlichkeit anerkennen: und wir sehe» auf einmal die einzige deutliche und wirksame Methode, diese Aehnlichkeit der Vollkommenheit immer näher zu bringen; ich meyne, wenn man die Geschichte der Projekte der vorigen Zeiten schilderte, und(was durch einen Fingerzeig der Regierung in größerer Vollkommenheit kann ausgeführt werden) dafür sorgte, daß die Anzahl derer, mit denen die Zukunft noch schwanger geht, so bald sie gebühren werden, aufgezeichnet, gesammelt und öffentlich bekanntgemacht wird. Aber die Verfolgung dieser Idee, deren Ausführung mir nicht zukömmt, würde mich zu weit von meinem Endzwecke entfernen» Es ist ein tröstlicher Gedanke, daß dieser Zustand von beständig sich vttvoNömmeudek Sicher- über Projekte in Künsten re, m Sicherheit, der natürliche Zustand, nicht nur des Weges zum Wohlstände, sondern jedes andern Schrittes des menschlichen Lebens ist. In dem Kriege, den Industrie und Erfindungsgeist mir dem Glücke fähren, machen die Vorzeiten der Unwissenheit und der Barbarey die Verlorne Hoffnung aus, die voraus geschickt, und der Zukunft zum Opfer gemacht ist. Es ist nur zu wahr, das gsldne Zeitalter ist nicht dasLoos der Generation, in der wir leben: aber wenn es in einem Theil des zur menschlichen Existenz bezeichneten Strich Landes zu finden ist, so wird es traun! in keinem vergangnen, sondern in einem zukünftigen Theile zu finden seyn. Aber nun auf die Gesetze gegen den Wucher und ihren einschränkenden Einfluß auf die Project- Macher zurückzukommen; ich habe, hoffentlich ziemlich deutlich dargethan, daß diese Einschränkungen weder Kraft noch Tendenz haben, die schlechten Projekte von den guten auszusondern. Ist es der Mühe werth, hinzuzusetzen, welches ich, glaub' ich, mit einiger Wahrheit thun kann, daß ihre Tendenz mehr ist, die guten von den schlechten zu sondern? So viel kann man wenigstens sagen, und es kommt auf eins hinaus, daß es einen Fall giebt, wo sie, das Projeck, sey es welches es wolle, die Würkung haben können, es aufzuhalten, und einen andern, wo sie diese Wirkung nicht haben können-- und daß der erstere mit einem HL xm. Br. An Doctor Smith, Umstände und zwar nothwendig verbunden ist, der sehr dahin abzweckt, jedes mit Unbesonnenheit gestempelte Projekt zu sondern und zu entfernen, welcher aber beym zweyten Falle nicht Statt findet. Ich meyne, mit einem Worte, den Vortheil der Untersuchung. Es ist klar genug, daß bey allen solchen Projekten, von welcher Beschaffenheit sie auch seyn mögen, die hinlänglichen Fond finden sie auszuführen, diese Gesetze in der Hand desjenigen, dessen Erfindung sie schuf, gänzlich, und wenn Sie es mir jetzt zu sagen erlauben wollen, zum großen Glück kraftlos sind. Aber was diese anbetrifft, so ist vor der Erfahrung nothwendig kein andrer Richter da gewesen, als des Erfinders eigne Vorliebe. Es ist nicht nur nicht nothwendig, daß sie einen solchen Richter gehabt haben sollten, sondern es ist natürlich genug, daß sie keinen gehabt haben, weil in den meisten Fällen der vom Projekte zu erwartende Vortheil von dem ausschließenden Eigenthum desselben und folglich von der Verheimlichung des Hauptgrundes desselben abhängt. Denken Sie, auf der andern Seite, wie verschieden das Loos des Unternehmens ist, das von der guten Meinung eines andern abhängt; denken Sie sich diesen andern, als einen Mann, der das Vermögen besitzt, das dem Projectmacher fehlt, und vor dem ihn die Noth zwingt zum wenigsten als ein Supplicant zu er- über Projekte in Künsten rc. uz erscheinen: glücklich, wenn er in der Einbildungskraft seines Richters, mit diesem erniedrigenden Character nicht noch den Character eines träumenden Schwärmers oder Betrügers verbindet! In allem Betracht ist in diesem Falle, statt des Scharfsinnes von einer Person, der im andern Falle bey derselben Gelegenheit angewendet wurde, der Scharfsinn von zwey Personen in Bewegung um das Verdienst dieses Projects zu erforschen: und des einen Vorurtheile sind gewiß wahrscheinlichst nicht von der günstigsten Art. Wahr ist es, daß in der Verwirrung der vorkommenden Fälle ein übersanguinischer Project-- rnacher auf einen eben so übersanguinischen Patron stoßen kann, als er selbst ist; und die Wünsche können das Urtheil des Einen bestechen wie sie das Urtheil des Andern bestachen. Indessen, ich denke, Sie werden mir zugebe», daß der entgegengesetzte Fall bey weiten natürlicher ist. Was einer auch für den Frfolg eines Unternehmens, das noch nicht seyn ist, wünschen kann, so wird er doch wahrscheinlich noch mehr fürchten» Dasselbe so ziemlich allgemein eingepflanzte Prin- cipium der Eitelkeit und Eigenliebe: das die meisten von geneigt macht, unsre eigne Meinungen höher, als die Meinungen andrer Zu schätzen, macht in einem verhältnißmaßigen Grade geneigt die Meinungen andrer geringer zu schätzen. H Ist H4 xm. Br. An Docror Smith, Ist es der Mühe werth, hinzuzusetzen, ob es gleich unläugbar wahr ist, daß, wenn man so gar mit der unbezweifcltsten Evidenz beweisen könnte, daß es feit undenklichen Zeiten bis auf den heutigen Tag nie ein Projekt gab, das sich nicht zum Verderben seines Schöpfers geendigt hätte, der Gesetzgeber nicht einmal aus einem solchen Factum, wie dieses ist, eine hinlängliche Gewährleistung herleiten könnte, nur zu wünschen, den Geist der Projekte einigermaaßen unterdrückt zu sehen?— Das abschreckende Motto 8ic V08 non Vobis, kann dem Individuum Grund zu ernster Betrachtung seyn; aber was geht es den Gesetzgeber an? Weicher General, er mag den Feind mit einer noch so überlegnen Armee angreifen, weiß nicht, daß Hunderte oder vielleicht taufende bey dem ersten Angriffe bleiben müssen? Soll er bloß dieser Betrachtung wegen unthätig in seinen Gliedern bleiben?„Ein jeder „für sich-- aber Eott„ setzt das Sprüchwort hinzu(und es hätte hinzusetzen können, der General, der Gesetzgeber und alle andre öffentliche Diener)„für alle.,. Solche Aufopferungen des Individualwohls zum allgemeinen, die bey so vielen Gelegenheiten von dritten Personen gegen der Menschen Willen geschehen, soll man also einschränken, wenn sie sie aus eignem Willen machen? Leuten Hände und Füße zu binden, und sie in die Abgründe werfen, von denen ich gesprochen habe, davon über Projekts in Künsten re. i1; davon ist hier ganz und gar die Frage nicht: aber wenn an jedem Abgrunde ein Curtius zu Pferde sieht, bereit einen Salto mortale hineinzumachen, schickt es sich dann für den Gesetzgeber, in einem Anfall von altweibischer Zärtlichkeit, ihn zurückzuhalten? Selbst, wem, man nicht einmal auf das öffentliche Interesse Rücksicht nimmt, und nichts als das Gefühl der Individuen betrachtet, so würde ein Gesetzgeber, der den Werth der Hoffnung„der köstlichsten Gabe des Himmels,, kennte, kaum so handeln. Bedenken Sie, mein Herr, daß es mit der Erfindungslotterie(jenem großen Zweige der Pro« jecklotterie, um deffentwillen ich das Ganze vertheidige und noch ferner vertheidigen muß, bis Sie oder jemand anders mir zeigen kann, wie es besser zu vertheidigen ist) daß es mit der Erst,,dungslotkerie, sag'ich, nicht eben so ist, als wie mit der Bergbaulotterie und so vielen andern Lotterien, von denen Sie sprechen, und in keinem Falle, denk' ich, sehr zu ihrem Vortheile. In diesem Fache entsteht der glückliche Erfolg nicht, wie in jenem, aus der glühenden Asche des üblen Erfolgs, und breitet sich von dannen durch eine glückliche Ansteckung auf alle Ewigkeit aus. Laßt Tirms ein Bergwerk gefunden haben; so ist es nicht leichter, sondern weniger leicht, für Sem- prvnmö auch eines zu finden. Laßt Tikms einen H s Fang i l 6 xm. Br. An Doctor Smith, Fang gethan haben; so ist es nicht leichter, sondern weniger leicht für Sempronius dasselbe zu thun. Aber laßt Titius eine neue Farbe glänzen- der oder dauerhafter als die gewöhnlichen, laßt ihn eins neue und bequemere Maschine oder eine neue und vortheilhaftere Art des Ackerbaus erfunden haben, so können tausend Färber, zehntausend Mechaniker, hundert tausend Landwirthe seine Erfindung wiederholen und vervielfältigen: und was geht es dann das Publikum an, ob Ti- tius oder seines Wucherers Vermögen unter der Erfindung geschwunden ist? Sie führen Birmingham und Scheffield als Beyspiele an, die eine als eine projectmachende die andre als eine nicht projectmachende Stadt*). Können Sie mir verzeihen, wenn ich sage, daß ich mich vielmehr wundre, wie diese Ver- gleichung, die Sie selbst gewählt haben, Ihnen nicht einigen Argwohn gegen die Richtigkeit Ihrer Meinung, die Sie zum Nachtheil der Pro- jectmacher gefaßt hatten, einflößte.— Scheffield ist eine alte Eiche: Birmingham nur ein Pilz. Wie, wenn wir den Pilz noch größer und stärker fänden als die Eiche? Nicht daß der eine sowol als die andre, zu welcher Zeit sie auch gepflanzt seyn mögen, beide von Projectmachern müßten ») Im l. B. rv. Lap, des l. B. S. 176. der Octae- edition von 17L4. über Projekte in Künsten rc. r 17 müßten gepflanzt worden seyn: denn wenn gleich Tuba! Kam selbst auf Extrapost auö Armenien nach England gebracht werden sollte, um Schefficld anzupflanzen, so war doch Tuba! Kain selbst zu seiner Zeit ein eben so ausgemachter Pro- jectmacher, als Sir Ehomas Lombe oder Bischof Blaise war: aber Birmingham, scheint es, macht, nach der gemeinen Art zu reden, Anspruch auf den Titel einer projectmacheuden Stadt, mit Ausschliessung der andern, weil, da sie nur von gestern ist, der Spiritus des Projekts dort frischer und stärker riecht, als an irgend einem andern Orte. Wenn der gehässige Klang des Wortes Pro- jett nicht mehr in Ihren Obren gellen wird, so Werden Sie nicht weiter der Feind der so sehr ge- brandmarkten Classe von Menschen bleiben. Projekte, selbst unter dem Namen von gefährlichen und kostspilligen Versuchen, werden als der Aufmunterung nicht unwerkh dargestellt, wenn gleich Monopolien das Mittel dazu sind: und das Monopolium wird in diesem Falle wegen seiner Hehnlichkeit mit andern Fällen, wo gleiche Mittel zn gleichen Zwecken angewendet werden, vertheidigt. „Wenn eine Gesellschaft Kaufleute auf ihre „eigne Gefahr einen neuen Handel mit einer H z ent- 118 xiii. Br. An Doctor Smith, 2 entfernten und barbarischen Nation zu etablirm „unternehmen: so wird es nicht unvernünftig „seyn,(bemerken Sie) sie in eine vereinigte „Actiengesellschaft zu incorporiren, und ihnen „im Fall eines glücklichen Erfolgs ein Handels- „monopolium auf eine gewisse Anzahl Jahre zu- „ zugestehn. Es ist die leichteste und natürlichste „Art, wie der Staat sie belohnen kann, daß sie „ einen gefährlichen und kosispilligen Versuch wa- „gen, dessen Vortheile das Pubiicum nachher „an sich reißen wird. Ein auf einige Zeit ge- „ gebnes Monopolium von dieser Art kann nach „ gleichen Principien vertheidigt werden, als ein „ähnliches Monopolium, das dem Erfinder einer „neuen Maschine, und dem Autor eines neue« „Buchs bewilligt wird.„ Privatintereffe darf mich nicht hindern, diese Gelegenheit zu ergreifen, dem menschlichen Geschlechte eine Warnung zu geben, deren es so sehr bedarf. Wenn ein so originelles und unabhängiges Genie es nicht jederzeit hat verhüten können, sich durch den Zauber der Töne in die Fußstapfen des gemeinen Vorurkheils locken zu lassen, welch ein wachsames Auge müssen nicht Leute von gemeinem Gelichter über ihre Urtheile haben, um sich nicht durch gleiche Täuschungen irre führen zu lassen? Ich H9 übLr Projects in Künsten rc. Ich bin bisweilen auf den Gedanken gerathen, daß, wenn es in der Macht der Gesetze stände, Worte wie Menschen in die Acht zu erklären, die Ursache des Crfindmrgsgeistcs vielleicht kaum we- weniger Unterstützung von einem Ueberweisungsbill <6i1l ok attsinäkr) gegen die Worte prsject «nd^)roftcrmscher haben könnte, als es von der Acte, wodurch die Bewilligung eines Privileg» bestätigt wird, hat erhalten können. Ich sollte hinzusetzen auf einige Feit: denn auch dann würden Neid, Eitelkeit und gekränkter Stolz früher oder spater ihren Gift auf ein anderes Wort hauchen, und es als einen neuen Tyrannen aufstellen, um gleich seinem Vorgänger über der Geburt des jungen Genies zu schweben und es in der Wiege zu erdrücken. Werden Sie mir nicht Schuld geben, daß ich die Bosheit zu weit treibe, wenn ich gegen Sie eine so nützliche und patriotische Gesellschast als die Glieder der Gesellschaft zu Beförderung der Künste(8ociet^ kor tds. sucouraFemeat ok Arts) aufstelle? Ich kann und darf mich durch diese Besorgniß nicht davon abhalten lassen; denn Sie gebieten zu viel Achtung, als daß Sie auf Gnade Anspruch zu machen brauchten. Zum wenigsten werden Sie mir nicht Schuld geben, daß ich barbarische Feinde gegen Sie aufhetze, und Sie der Rache der Cherokesen und Chikosaren überlasse. H 4 Be- l2-> Xlil. Br. An Doctor Smith, Bekanntlich ist der Hauptgegenstand dieser gemeinnützigen Einrichtung Beförderung der Prostete und Fortpflanzung der schädlichen Brüt, deren Zertretung Sie als eine schickliche Anwendung des Arms der Macht empfehlen. Aber wenn es recht ist die handelnden Uebelthäter zu unterdrücken, so würden es offenbare Jnconsistenz seyn, nicht zu gleicher Zeit diese ihre Belohner und Aufmuntrep zu unterdrücken, oder wenigstens den Anfang zu ihrer Unterdrückung zu machen. Danken Sie es also ihrer Unachtsamkeit, oder ihrer Großmuth, oder ihrer Klugheit, wenn ihr Büttel noch nicht Befehl bekommen hat, ein Buch, das dem Jahrhundert Ehre macht, förmlich als eine Schmähschrift auf die Gesellschaft zu verbrennen. Nachdem ich so kühn gewesen bin, einen so großen Meister anzuklagen, daß er unversehens in einen Irrthum verfallen ist, darf ich mir dir wo! noch ferner die Freyheit nehmen, den Grund davon zu vermuthen? Schwerlich kann einer, vielleicht kann keiner das Werk der Schöpfung in irgend einer Gattung zu solch einem Grade der Vollkommenheit bringen, daß er sich der Arbeit unterzogen hätte, mit seinen eignen Augen die Gründe jedes Satzes, den er Gelegenheit hat anzuwenden, ohne Ausnahme zu untersuchen. Sie hörten, daß die Stimme des Volkes, durch die Stimme des Gesetzes verstärkt, rings um Sie her rief, daß der Wm über Projekte m Künsten rc. r2r Wucher ein nachtheiliges Ding wäre, und die Wucherer eine böse und verderbliche Classe von Menschen: Sie hörten von Einem wenigstens aus diesem Haufen, das die Projettmacher entweder thörichte und verachtungswürdige oder betrügerische und schädliche Menschen wären. Sie ließen sich durch die Menge mit fortreißen, und nahmen ganz natürlich für ausgemacht an, daß, was jedermann sagt, doch wol einigen Grund für sich haben muß; Sie traten also diesem Geschrei bei, und gaben Ihre Stimme zu den übrigen hinzu. Möglich ist auch, daß, unter dem Haufen von Projettmachern, die das boos des Zufalls Ihrer Beobachtung darstellte, das Verhältniß der nachtheiligen Classe zur wohlthätigen von der Art gewesen ist, oder sich in einer um so viel stärkern Farbe gezeigt hat, daß sie folglich Ihren populären Begriff in Ihrem Urtheile mehr befestigt hat, als, im Fast das entgegengesetzte Verhältniß sich Ihnen dargestellt hätte, erfolgt seyn würde. Den Beyspielen, die wir nahe vor Augen haben, nicht mehr Gewicht zu geben, als denen, die noch so weit von uns entfernt sind— nie zu verstatten, daß die Urtheilskrast sich bei irgend einer Gelegenheit in der Freyheit einer zu übereilten und ausgedehnten Verallgemeinerung nachsehe-— keinen Satz daselbst fußen zu lassen, ehe man nicht die Abrechnungen gemacht hat, welche nöthig sind, um ihn fn die Gränzen der strengen Wahrheit zuräckzufüh- H 5 rey r22 xm. Br. An Doctor Smith, ren—- Lies sind Gesetze, Leren vollkommene Beobachtung die letzte, und bis hieher, vielleicht auf immer, id eslische Gränze der menschlichen Weisheit ausmacht. Sie haben gegen unverdiente Verleumdung ztvei Klaffen von.Menschen vertheidigt, deren bis eine wenigstensluuschuldig, die andre sehr nützlich ist; die Verbreiter der Englischen Künste in fremden Himmelsstrichen und diejenigen, deren Industrie sich in Verbreitung der nöthigen Bequemlichkeit, die man vorzugsweise den Maaßstab des Lebens nennt, hervorthut. Darf ich mir schmeicheln, daß mir endlich mein Versuch gelungen ist, demselben mächtigen.Schutze, zwei andere sehr nützliche und gleich verfolgte Classe» von Menschen, Wucherer und Projektmacher, zu empfehlen s— Ja!— Ich will, wenigstens aus einen Augenblick, einem so schmeichelhaften Gedanken nachhängen, und, um ihn zu verfolgen, will ich die-Wucherer verlassen, für die ich schon genug gesagt habe, und mich betrachten, als hatt'ich einen gleichen Auftrag mit Ihnen, und dächte mit Ihnen über die besten Mittel nach, den Projektmacher von der Last der Hindernisse zu befreien, die ihm durch diese Gesetze in den Weg gelegt werden, insofern der Druck derselben vorzüglich auf ihn fällt. Räch dem *) IM4 B 8. C des 2 Bandes S. 574. und an ander» Orten der Oklavaussabe von 1784. über Projecte in Künsten re. r-z, dem Gesichtspüncte, aus dem ich die Sache betrachte, ist kerne Einschränkung und kein Mittelweg weder nöthig, noch schicklich; das einzige voll- kommen wirksame und einzig vollkommen schickliche Mittel ist— ein Schwamm. Aber da bey den Menschen nichts gewöhnlicher ist, als Folgerungen, die gleich nothwendig aus demselben Grundsätze fließen, auf entgegengesetzte Art aufzunehmen, so lassen Sie uns unsere Entwürfe nach dieser verschiedenen Möglichkeit einrichten. Dieser Idee gemäß sollte der Gegenstand, sofern er auf den gegenwärtigen Fall eingeschränkt ist, bloß zum Vortheil der Projectmacher eine Dispensation von der Strenge der Gesetze gegen den Wucher seyn: eine solche, zum Beyspiel, als diejenigen genießen, die Antheil am Seehandel haben, kraft der Nachsicht, die Leihungen zusteht, die nach Art der Reederey und Bodmerey gemacht sind. Was den Mißbrauch betrifft, so seh' ich nicht, warum die Gefahr in diesem Falls größer seyn sollte, als in jenem. Sb eine Summe Geldes zu dieser oder jener neuen Manufaktur zu Lande eingelegt oder nicht eingelegt wird, sollte doch seiner eignen Natur nach eine Handlung 124 XIII. Bk. An Doctor Smith, lung seyn, die nicht schwerer zu vertheidigen Ware, als wenn eine solche Summe Geldes in diesem oder jenem Handelsprosecte zur See angelegt oder nicht angelegt ist: und sowol in dem einen als indem andern Falle könnte man machen, daß sowol die Bezahlung der Zinsen als die Zurückbezahlung des Capitals von dem Erfolg des Abenteuers abhinge. Um die Nachsicht gegen die neuen Unternehmungen einzuschränken, müßte die Erhaltung eines Privilegii für eine Erfindung, und die Fortsetzung des Termins des Privilegii zu Bedingungen für die dem Handel gegebne Erlaubniß gemacht werden: hiezu müßte man schriftliche Zeugnisse fügen, die die beabsichketen Verbindlichkeiten, Verpflichtungen und Sicherheiten enthielten, die zur Ausführung der so erklärten Absicht die erforderlichen Eigenschaften hätten, um in eins der Privilegienbücher oder sonst wo eingetragen zu werden. Nachher, schriftliche Zeugnisse einmal des Jahrs oder öfter, so lange dieser Contrack besteht, welche aussage», was zu dessen Erfüllung geschehen ist. Wenn man das Gängelband noch nicht fest genug glaubt, so müßte man Gegenrechnungey führe«?, um es fester zu knüpfen. Dann öffnet sich über Prsjcctr in Künsten rc. 12z sich eine Scene der der Verwirrung und der Intriguen: viel Zeit wird verschwendet, um die Gunst der Mitglieder der Gegenrechnung zu buhlen: viel Zeit ihren Verstand zu öfnen, der viel, leicht durch Unwissenheit, auf jeden Fall durch Verachtung, Selbstgenügsamkeit, Eitelkeit und Stolz, verschlossen ist: die Gunst,(denn der Stolz wird es zu einer Gunst machen) die der Geschicklichkeit in den Künsten des von crfindri- schen Talenten leerer Selbstempfthlen und der Fabeln bewilligt dem nakten Verdienste aber, ungeschmückt durch die Praxis in diesen Künsten, versagt wird: viel Zeit auf Seiten der Personen selbst, Die mit dieser unverschämten Untersuchung beschäftigt sind: manches Geld verschwendet, um sie für diese Zeitverschwendung zu bezahlen. Alles Lis können nothwendig Uebel seyn, wo das zu gebende Geld öffentliches Geld ist: wie eitel, wo es das der Partey eigne Geld ist! Ich will weder Sie noch mich mit der Untersuchung plagen, aus welchen Personen diese Gesellschaft von Ammen für erwachsene Männer bestehen soll. Wollte man die Sache kurz machen: so könnte man sie auf einmal die Cvmmittirten der Gesellschaft der Künste nennen. Wir haben schon ein Cor, pus 126 XIII. Br. An Doctor Smith, rc. pus Lenke, die den Schlendrian bey Führung von Untersuchungen iune haben, die denen, wovon die Rede ist, in jedem Stücke gleichen, außer in demjenigen^ welches sie lächerlich machet: die Glieder oder Repräsentanten dieses democratischen Corpus, würden, glaub' ich, eben solche Wahr, heit, Treue und Geschicklichkeit beweisen, als ir, gend ein aristocratisches, Las an ihre Stelle ge, fetzt werden könnte. Krichoff, in Weißrußland. Marr 1/87- Inhalt Inhalt der Briefe zur Vertheidigung des Wuchers. Erster Brief. Einleitung. Die Freiheit, Bedingungen beym Gclbhandcl zu machen, eine Gattung der Freyheit, die noch nie einen Vertheidiger gefunden hat. S. r. Da, den Zinsfuß bestimmen, ein Zwangmittel und eine Ausnahme von der allgemeinen Regel zu Gunsten der Bekräftigung der Contracts ist, so liegt es den Vertheidigern des Mittels ob, Gründe dafür anzuführen. S. 2. Verzeichnis! der Gründe, die etwa dazu gedient haben, es zu vertheidigen. S. 4» Zweiter Brief. Gründe für die Einschränkung» i. Verhinderung des Wuchers. Gründe zur Vertheidigung der Einschränkung. T. Verhinderung des Wuchers. Ist eins ketitio princihu. S- 4, Kein einziger Zinsfuß ist von Natur schicklicher als der andre. S. 6. Keine rr8 Inhalt der Briefe Keine andere Idee der Schicklichkeit konnte über diesen Punct festgesetzt werden, als die Gewohnheit. 7- Aber der durch die Gewohnheit angezeigte Zins- fuß ändert sich von Jahrhundert zu Jahrhundert, von Ort zu Ort. S. 7. Da die Gewohnheit durch die Convcnienz, die durch die Einwilligung erkannt wird, entspringt, so sollen sie sich dieser Cvnvcnienz gänzlich unterwerfen. S. 8. Es sind nicht mehr Gründe zur Festsetzung des Preises des Geldgebrauchs, als des Preises der Waaren vorhanden. S. 9» noch zur Festsetzung des Zinsfußes, auf der einen Seite mehr als auf der andern-— ausgenommen einen schwachen und entfernten. S. ro. Dritter Brref. Grunde für die Einschränkung. 2. Verhinderung der Verschwendung. Dazwischenkunft, zur Verhinderung der Verschwendung ist zu der Existenz des Staats » ganz und gar nicht nochwenvig. S-11. — ob es gleich einigen Nutzen haben kann, wenn man die gehörigen Mittel wählt. S. 12. Gehört nicht zu diesen Mitteln; 1. Weil auf mist rordcmliche Zinsen borgen kem natürlicher Weg ist, dm Verschwender einschlagen. S. ir. Zur Vertheidigung des Wuchers. 129 ES ist außer Zweifel in Rücksicht 3. Derjenigen,- die selbst Geld haben. S. XZ« b. Derjenigen, die reelle oder gute Sicherheit anzubieten S. rz. s. Oder sonst etwas zu verkaufen haben, ob es gleich nur zufällig ist. S. iZ» K. Diejenigen, welche keine hinlängliche Sicherheit zu stellen haben, werden wahr» scheinlich eben so wenig auf außerordentliche als gewöhnliche Zinsen Geld bekommen« S. 16. Was sie bekommen, bekommen sie auf gewöhnlichem Fuße von ihren Freunden. S. i6. Z» Verhüten, daß sie, was sie bedürfen, nicht borgweise auf hohen Zinsfuß bekommen, verhütet nicht, daß sie es erhalten, indem sie Waaren auf Borg nehmen. S. iF. Folgerung, baß die Wirkung dieser Gesetze in Rücksicht der Verschwendung, so fern sie Stakt findet, die Verschwendung vermehrt. S. iA> Die einzige Einschränkung der Verschwendung, ein Intervikc wie unter den? römischen Gesetze. S. 21, Vierter Brief. Gründe für die Einschränkung. 3. Beschütz«,ig der Armuth.' So wie der Vortheil, den Einer vom Geldborgen hat, und das Bedürfniß desselben eine unbestimmte Anzahl von Abstufungen zuläßt, eben so die Erkenntlichkeit dafür. S. 22. ,I Kein IZQ Inhalt der Briefe Kein Gesetzgeber kann eben so gut, als jedes Individuum selbst, urtheilen, ob und wie viel ihm das Geld über die gewöhnlichen Zinsen werth ist.^3- Unterdrückung der Projectmacher.— Dieser Gegenstand wird für einen Brief an Doctor Smith aufbewahrt. S. 24. Fünfter Brief. Gründe für die Einschränkung. 4. Beschützung der Einfalt. Keine Einfalt, wenn sie auch an Idiotismus gränzt, kann ein Zndividunm zu einem so schlechten Richter als den Gesetzgeber machen. S. 2Z. Es würde zwecklos seyn, verhüten zu wollen, daß die Leute auf diese Art nicht betrogen werden, man müßte dann auch verhüten, daß sie nicht beim Kauf und Verkauf betrogen würden. S. 2Z. Man ist in diesem Falle dein Betrug nicht so ausgesetzt, als in jenem. S. 26. Und auf diese Art hak die Klugheit ein Mittel, welches in jenem anderen nicht der Fall ist: nämlich gegen niedrigere Zinsen zu borgen, und die erste Anleihe abzubezahlen. S. 28, Sechster Brief. Nachtheil der Gesetze gegen den Wucher. Verschiedene Arten, wie die'Gesetze gegen den Wucher nachtheüig seyn können. S. 29. 1. ES zur Vertheidigung des Wuchers. 13 r 1. Es schließt viele von aller Unterstützung aus. S. 29. 2. Es zwingt die Leute, sie auf eine Nachtheil ligere Art zu erhalten. S. zo. Diesen Nachtheil empfanden viele während des Krieges. D. zr. Z. Oder auf noch nachtheiligere Bedingungen gerade auf die verbotene Art. S. Z4» Das Gesetz, insofern es kann umgangen werden, ist in einer von diesen Arten, nach den Umständen, entweder lächerlich, oder wenigstens nachtheilig. S. Zg, 4. Es setzt eine nützliche Classe von Meirichen , den Leiden und der Unehre aus- S. 36. Z. Es befördert und beschützt Betrügerei) und Undankbarkeit. S- 37, Unterschied in dieser Rücksicht zwischen den Belohnungen, die Angebern in diesem Falle, lind denen, die Angebern im Allgemeinen versprochen werden. S. Z8. — oder sogar wirklichen Verbrechern, die Mitschuldige angeben. S. Z8. Vorsicht, den Tadel von jenen nicht auf diese auszudehnen. S. 38- Giebenrer Brief. Wirksamkeit der Gesetzt gegen den Wucher. Sah des Doctor Smith, daß ein Gesetz, das die Zinsen auf einen gewissen Fuß herabsetzen will, unwirksam seyn muß. S. 39. ,I 2 Der LZL Zuhält der Bkiefs Der Sah wird nicht bestätigt Lurch Las Factum, das zu dessen Behauptung angeführt ist. S. 40» Nichts kann die Wirksamkeit solcher Einschränkungen in Rücksicht des Einen Zinsfußes hemmen, das sie nicht auch in Rücksicht der andern hemmte. S. 41» Warum eine solche Hemmung der Wirksamkeit in Rücksicht des Einen Zinsfußes augenscheinlicher seyn würde, als iin Andren. S. 4s» Vermuthung über die wirkliche Beschaffenheit des Factums, worauf Doktor Smith in diesem Falle anspielt. S. 4z. Wie fern die englischen Gesetze in diesem Stücke können umgangen werden. S. 44. Vollkommene Unwirksamkeit der russischen Gesetze in diesem Stücke. S. 4Z. Achter Brief. Eestattang des mittelbaren Wuchers. Fälle, wo man übermäßige Zinsen durch Umgehung der Gesetze genommen hat t r. Trassiren und Retrassitett. S. 46. s. Verkauf der Wechsel zu niedrigerm Preist. S. 47. Fälle, wo sie durch Zulassung des Gesetzes genommen werden: 1. Versetzen. S. 49. 2. Bvdmetey und Reederey» C> z r. Andre Zur Vertheidigung des Wuchers» rzz Andre Fälle/die sich indirecter auf den Wucher beziehen, als Assecuranz, Verkauf der Leibrenten rc. S- Z2. Neunter Brief. Betrachtung«der Blackstom. Nach Blackstone's Meinung steht der Nachtheil, einen zu unvortheilhafttn Handel zu schließen, beim Pftrdehandel wie beim Gelde auf bleichem Fuße. S. ZZ. Wenn dem so ist, so erfodert die Consistenz, beide Eeschäffte gleichen Einschränkungen zu unterwerfen. S. ZZ. Das gemeine Vorurtheil hat ihnen in beiden Fällen schlimme Namen gegeben. S. ZZ. Blackstone's Näsonnement, betreffend den Geld- handel, auf den Pftrdehandel angewandt. S.ZZ. Vorschlag, durchs Gesetz gleichen Preis für alle Pferde festzusetzen. S. 59. Der Werth der Pferde ist nicht weniger als der Werth des Geldes bei verschiedenen Gelegenheiten unterschieden. S. 60. Zehnter Brief. Gründe-er vsrurcheile gegen den Wucher. Gründe der Ungunst, die man denen, die auf Zinsen Geld leihen, beweist: r. Das Ucbei gewicht des ascekischsn Grundsatzes unter den Christen. S. 6r. L. Der Abscheu vor allem was Jüdisch ist. S. 62° Z 3 3. Ach rz4 Inhalt der Briefe Z. Aristoteles Aphorism über die natürliche Unfruchtbarkeit des Geldes» S. 6z. 4. Die Bewcgungsgründe, sowol selbstische als gesellschaftliche, welche concurriren, den Charakter des Verschwenders liebenswürdiger als den des Sparsamen zumachen. S. 67. Beweis hieven, das ungünstige Licht, m welchem Geldleiher und andere sparsame Leute jederzeit aus der Bühne dargestellt werden. S. 6g. Daher wird, sogar von Gesetzgebern, das Interesse des Leihers weniger geachtet und begünstigt, als das Interesse des Borgers. S.69. Dennoch haben die Parteien, die man begünstigt glaubte, am mehrsten gelitten. S. 70. Elfter Brief» Zins auf Zins. Zins auf Zins, wie fern vom Gesetze nicht begünstigt. S. 72. Kein Grund dagegen außer dem Begriffe des Wuchers oder des Nachtheils. S. 7r» Znconffstenz und Nachtheil dieser Nichtbegünsti- gung. S. 71. Die zufällige Unfähigkeit des Borgers ist ein Grund, nicht für eine solche Nichtbegünstir gung, sondern für eine Frist, die das Gesetz nie giebt. S- 7r. Wirkungen solcher falschen Zärtlichkeit raala iicie- Ausschübe zu nähren. S. 72. Zwölf« zur Vertheidigung des Wuchers, rz? Zwölfter Brief. Schädlichkeit, Leute bei ihrem Geldhandel in dem Falle einzuschränken, wo fle das Geld brauchen, die Hülfe der Gesetze zu erkaufen. S. 7Z. Solcher Handel wird durch die Gesetze gegen den Proccßvorschuß verboten. S. 76. Fall eines Mannes, der Zvoo Pfund des Zahrs durch diese Gesetze verlor. S. 76. Abgeschmacktheit, Gesetze ferner gelten zu lassen, die gemacht wurden, um Unglück zu verhüten, wovon keine Spuren mehr übrig sind. S. 78. Der obige Fall kann auch dazu dienen, den Nachtheil der Gesetze, die den Wucher einschränken, zu beweisen und zu erläutern. S. 82. Dreizehnter Brief. An Docror Gmirh, über projecte in Rünsten re. Veranlassung zu dieser Zuschrift. S. 83. Der Gegenstand derselben, die Vertheidigung der Projettmachcr. S. 8Z. Stelle, wo Doktor Smith billigt, daß das Gesetz den Zinsfuß festsetzt, wegen seiner Tendenz die Projettmacherey zu hindern. S. 85- Vorurtheil, das gegen sie herrscht. S. 87. Das Gesetz, und folglich der Tadel, der über sie durch die Billigung dieses Gesetzes gefallet wird, gestattet keinen Unterschied zu Gunsten der Unschuldigen und Verdienstvollen. S. 88. Z 4 Der rZ6 Inhalt der Briefe Der Projectmachrr kann kein Geld auf dem höchsten jetzt gesetzlichen Zinsfüße erwarten, weil man dies immer mit mehrerer Sicherheit von alteingerichteten Gewerben haben kann. S. 89. Der Tadel über Projectmacher begreift nothwendig die Erfinder aller Künste in sich, denen die Welt ihre Glückseligkeit zu verdanken Hat. S. 9Z. Eine andre Stelle, wo der Tabes, der über Projectmacher gefällt wird, klar anf alle Verbesseret ausgedehnt wird. S. 94. Der über Projectmacher gefällte Tadel ist incon- fistcnt mit einigen Grundideen des Docker Smith. S.9Z. Betreffend das natürliche Uebergelvicht der Klugheit über Unklugheit— selbst die, welche sich in der Verschwendung offenbart— und den Fortgang der menschlichen Vervollkommnung, welches die Folge von Projekten gewesen ist. S-§6. Gründe, warum man diese Glückseligkeit nicht der Wirkung der Gesetze bei Einschränkung der Projectmacher zuschreiben kann. S. 99. Große Fortschritte in der Glückseligkeit waren vor den frühesten unter diesen Gesehen gemacht worden. S. 99. Daß ihr Zweck nur gewesen seyn kann, die gänzliche Anzahl derProjeccmacher zu vermindern, ohne das Verhältniß der schlechten zu den guten zu vermindern. S. 99. D« zur Vertheidigung des Wuchers. 137 Der größte Nachtheil, der aus der Projectma- cherey, wenn sie gänzlich uneingeschränkt wäre, hätte entstehen können, könnte nach Docror Smith die Dazwisckenklmfc des Gesetzes nicht Hut heißen, weil nach ihm der Nachtheil, der durch Verschwenden entsteht, diese Dazwir schenkunst nicht rechtfertigt. S. 100. . Aber Verschwendung ist auf allen Fall gewiß verderblicher und gewöhnlicher, als Pxojectma- cherey. S. ror« Bei Einschränkung der Verschwendung schränkt das Gesetz Leidenschaft durch Vernunft ein: bei Einschränkung der Projecte, schränkt es Wissenschaft durch Unwissenheit ein. S. roZ. Docker Smith verdammt diese letztere Dazwir schenkunst ebenfalls, in dem Tadel, den er über die Gesetze fället, die es versuchen, Individuen in ihrem Pnvatinttresse zu leiten. S. rv^. Das Argument wird wiederholt— daß der Tar del über Projecte alle vorige Verbesserungen in sich begreift. S. 108. Aber künftige Projecte, als solche, müssen weniger gefährlich seyn, als die vergangenen. S. io§. Der. einzige Fall, wo die durch diese Gesetze auf Projecte angewandte Einschränkungen auf denselben hasten, ist der, wo sie am besten gegen Gefahr gesichert sind, nemlich durch die Nothwendigkeit, daß sie vor einem Richter, dessen Vorurtheil eher auf der andern Seite ist, untersucht werden. S. irr. Das Unglück jedes Projectmachcrs ohne Ausnahme, würde nicht hinlänglich seyn, den Nutzen der Projekte zu mißbilligen. S. 114. Von rz8 Inhalt der Briefe rc. Won zweien Städten, die Doctor Smith als Beispiel anführt, ist die projectreichste die wohlhabendste. S.n6 Beifall, den Doclvr Smith selbst den Projekten unter einem andren Namen giebt, wie auch andren Gesetzen, die sie begünstigen, eine Warnung, gegen die Täuschung des Schalls der Worte auf seiner Hut zu seyn. S. n8 Der Tadel, der über Projectmacher gefällt wird, ist der Absicht der Societät der Künste zuwider. S. Wahrscheinliche Gründe dieses Tadels: 1. Gemeine Meinung, bieder schlechte Begriff, den sie mir dem Worte Projectmacher verbindet, entdeckt. S. 122, 2. Zu voreilige Verallgemeinerung. S. i2r. Hoffnungen, daß er sich in diesem Falle gegen den Lauf der gemeinen Vorurttzcile wenden wird, gegründet auf andre, wo er dies gethan. S. 12Z« Mittel vorgeschlagen, die Einschränkung der Gesetze gegen den Wucher nur von den Projekt- Machern zu entfernen: 1. Obligationen und eidliche Aussagen, zu sichern, daß das auf Extrazinscn erhaltene Geld zu diesem Gebrauche angewandt werde. S. 12z» 2. Collegia, die Privilegien zu diesem Endzwecke ertheilen: z. B. eine Committee der Societät der Künste. S. 124. Dies ein schlechtes und unnöthiges Mittel. S. I2Z '' 7,!