7 5 * vviener ZrAarbibllorliL^ § Die Wahlkörper des Wiener Gemeinderathes. Von Franz Müller, Gemeinderath. s-- IK7.-4. Ein Sendschreiben an meine Wähler. Wien. Druck aus A. Dorfmeistbr's Officin. 18 49. Zch kann bei meinen Lesern recht wohl voraussetzen, daß sie das Institut der Wahlkörper kennen, diese Reliquie aus der alten Welt, die in unsern Tagen dazu benützt wird, das Stimmrecht unsers eigentlichen und echten Bürgerkernes aus ein Drittel seines Werthes herabzusetzen, und dieses Drittel zu einer Täuschung zu machen. Diese Wahlkörper sind jetzt votirt, aber ich glaube beitragen zu müssen, die Natur dieser Wahlkörper etwas näher zu bezeichnen, und ein Weniges von den Früchten zu reden, die sie in ihrem Schooße tragen. Eben so nützlich könnte den Wählern die Kenntniß der Grundsätze ihrer Repräsentanten sein, und die Wähler des Gewerbstandes mögen beurtheilen, wie ihre Vertreter die Interessen dieses Standes behandelten. Als das vielgeprüfte Wien im vorigen'Jahre die Wahlen zum Gemeinderathe vollzogen hatte, da war es die Ge- werböktasse, die arbeitende Mittelklasse, die in jeder Stadt, sofern diese gesund bleiben soll, die Grundlage ausmachen muß, welche bei jenen Wahlen das Uebergewicht hatte. Diese Gewerbsklasse war im rechtmäßigen und gesetzlichen Besitze dieses nothwendigen Uebergewichteö, und die Krone und die Bevollmächtigten der Krone haben bis zur Stunde dieses gesetzliche und rechtmäßige Uebergewicht anerkannt und geachtet, sowohl in dem Gemeindegeseh der oktrohirten Verfassung, als in dem Gemeinderathe der Stadt Wien, indem der aus diesem Uebergewichte der Gewerbtreibenden hervorgegangen Gemeinderath noch heute zu Recht besteht. 4 Aber die Mehrheit der Vertreter dieser Gewerbsklasse haben erkannt, nachdem ihnen hierüber die Augen von den einflußreichen Mitgliedern der Majorität geöffnet waren, daß diese Gewerbsklassc von ihrem Wahlübergewichte einen so schlechten Gebrauch gemacht, daß man, um so schlechte Wahlen nicht wiederkehren zu sehen, jener Klasse dieses Ueberge- wicht abnehmen müsse. Hier begegnen wir seltsamen Widersprüchen der menschlichen Kreatur. Anstatt daß diese Herren der Majorität, im Gefühle der schlechten Wahl, die an ihnen getroffen war, ihre Sitze im Gemeinderathe ausgegeben, erklären sie, daß man ihre Wähler unschädlich machen, und ihnen das Recht nehmen müsse, in Zukunft so schlechte Wahlen zu treffen. Anstatt zu ihren Comittenten zu sagen:„wählet würdigere Gemeinderäthe," strafen diese Herren ihre Wähler, indem sie ihnen daS Nebcrgcwicht ihres Wahlrechtes entziehen. Nun denn, diese Majorität war anderer Ansicht, als das Ministerium, und während dieses das Wahlübergewicht der Gewerbtreibenden anerkannte und achtete, haben sich diese Herren des GemeinderathcS beeilt, daS Recht ihrer Vollmachtgeber zu verschenken, um kein herberes Wort zu gebrauchen. Die Gewerbtreibenden, die ihre Vertreter mit der ganzen Macht in den Gemcinderath geschickt, haben ein Drititheil dieser Gewalt anS dem Ständehaus zurückerhalten. Haben die Herren der Majorität, dort, wo das Volk das Gewissen fühlt, nicht verspüret, daß sie gan; und gar im llnrechte waren, gegen das Wisien und den Willen ihrer Vollmachtgeber ein Recht derselben zu verschleudern? Sind es nicht auch diese Herren der Majorität, die gegen gewisse Deputirte des Reichstages das Recht des Volkes anerkannten, jenen Deputirten ein Mißtrauens-Votum zu geben, die mit dem Geiste und den Interessen ihrer Comittenten in Widerspruch geriethen? Haben diese Herren der Majorität nicht 5 daran gedacht, daß sie aus denselben Gründen, wie jeneDe- putirten, ein Mißtranens-Votnm verdienten? Haben endlich diese Herren dem MißtrauenS-Votum die Kraft zuerkannt, jene Deputirtcn zu veranlassen, ihre Sitze im Reichstage aufzugeben? Und haben schließlich jene Herren des Gemeinde- rathes nicht eingesehen, daß sie früher ihre Sitze im Gc- meinderathe zu verlassen haben, als gegen den Geist und die Interessen ihrer Mandanten zu stimmen? Ich, ein einflußloses Mitglied der einflußlosen Minorität, bin der unmaßgeblichen Meinung, daß der Gemeinderath gar nicht das Recht hatte, das Recht und die Interessen seiner Comittentcn zu schmälern, und es will mich bedünken, falls das Glück und das Heil unserer guten Stadt mit den drei Wahlkorpern unzertrennlich verknüpft sein sollte, der Gemeinderath es der Staatsgewalt habe überlassen müssen, jene Wahlkorper zu dekrctiren. Die Vertrauensmänner der Gewerb- treibendcn können und dürfen es nicht sein, durch welche das Wahlübcrgewicht der Gewerbtrcibendcn vernichtet wird. So viel im Allgemeinen über diesen moralischen Selbstmord, und über die formelle Rechtöungültigkeit unsers Drei- Wahlkorper-SpstemS. Man hat in dem Gcmeinderathc den Satz zur Geltung zu bringen gewußt, daß von der direkten Steuer die Qualifikation zum aktiven Wahlrechte, und von dem Betrage jener Steuer der Antheil abhängig gemacht werde, welchen die Gemcindebürgcr an diesem Wahlrechte genießen. Wenn dieser Grundsatz des GemeindcratheS einen staatsrechtlichen Sinn im Geiste der neuen Zeit haben soll, so kann er nur aus dein Grundsätze des Rechtsstaates hervorgehen, daß jeder Staatsbürger in dem Maße, als er zur Befriedigung der Bedürfnisse des Staates steuert, an der Bewilligung dieser Steuern einen seiner Steuerquote angemessenen Antheil 6 habe. Der Rechtsstaat, als solcher, kennt in dieser reinen Steuerfragc keinen Unterschied zwischen der direkten nnd der indirekten Steuer, nnd indem die Majorität des Gemeinderathes hierin den reinen und echt eonstitutioncllen Boden verlassen, begegnen wir ihr auf einem Hinterwege, der sie zu einem andern Ziele führt, welches wir später besprechen werden. Nachdem die Herren der Majorität die Vertretung der 3,000,000 direkter Steuer, welche Wien an Hauszinsstener, Erwerbstcncr und Grundsteuer bezahlt, sich so sehr angelegen sein liehen, haben sie die entsprechende Vertretung der 3,000,000 Vcrzchrungssteueb, und die angemessene Repräsentation für 2,000,000 an Salz-, Stempel-, Tabak- und Zollsteuer, welche unsere Stadt entrichtet, völlig vergessen. Jene 3,000,000 sogenannter direkter Steuern, für derer» alleinige Vertretung sich die Majorität entschieden, bestimmen die Grundlage unserer Vetretung nnd unseres Wahlgesetzes. Die freie, sich selbst bestimmende Gemeinde hätte allerdings im Geiste deS Rechtsstaates eine andere Grundlage und ein anderes Wahlgesetz vorschlagen können. Nebenbei gesagt, können wir dem Gemeinderathe zu dem unglückseligen, und wohl auch verunglückten Versuch, einen neuen Geld- und Häuseradcl zu erschaffen, nicht glückwünschen. Es ist in der That eine neue Art Adel in den zwei ersten Wahlkörpern entstanden, nnd man hat unstreitig die Männer dieser zwei Wahlkörpcr mit den wichtigsten Privilegien ausgestattet. Man hat diesem neuen Adel, l 4,000 HauS- und Grund- eigenthümern, darunter nur 38 höchstbestcuerten Gcwerbtreiben- den, zwei Dritttheile der Vertretung unserer Stadt übertragen, diese zwei Wahlkörper haben 96 Stimmen im Gemeinderathe^), Die 6000 sogenannten Intelligenzen, darunter 5000 Beamte, und ihre Verhältnisse werden wir später besprechen. 7 während der dritte Wahlkvrpcr, aus 32,000 Gewerbtreiben- den bestehend, nur mit 48 Stimmen im Gemeinderathe vertreten ist. Man hat diesen Höchstbesteuerten und diesen Hanseigenthümern die eigentliche Vertretung der Stadt überwiesen, weil sie eine direkte Steuer von 2,300,000 ft. bezahlen, wie man gesagti Aber diese Hauszinssteuer wird in Wahrheit und Wirklichkeit nicht von den HauSeigenthümern, sondern ausschließend von den Miethsleutcn bezahlt, es ist diese eine Steuer, die aus der Tasche des Miethmannes durch die Hand des Hans- eigenthümerö bezahlt wird. Die einflußreichen Mitglieder der > Majorität hätten sich aus den national-ökonomischen Werken, z. B. eines Sap, leicht darüber belehren können, daß die Steuer zu den Produktionskosten gehört, daß der Konsument die Steuer bezahlt, und daß die Rente des Hauöeigcnthümerö von der Hauszinssteuer nicht im mindesten berührt wird. Aber abgesehen von derlei wissenschaftlichen und ideologischen Anstrengungen zeigt schon der einfache gesunde Menschenverstand, daß der Kaufpreis eines Hauses allein von der reinen Hausrente abhängt, von der reinen Rente, die sich nach Abzug aller Steuern und Kosten ergibt. Die Hauseigenthümer zahlen also die Hauszinssteuer nicht, und diese Stcuersummc sollte also rechtsgemäß von den Miethsleuten vertreten werden, welche sie bezahlen; aber man hat nichtsdestoweniger diese Hauseigenthümer mit der überwiegenden Wahlmacht ausgerüstet, ohne allen und jeden Rechtsgrund, weil, weil— sie die reichern Leute sind. Die - reichern Leute, die ohnehin durch ihren Reichthum die hübschesten Vorrechte der bürgerlichen Gesellschaft genießen, noch überdicß mit den wichtigste» und höchsten politischen Privilegien bereichern, ist zum mildesten ausgedrückt, wenig konstitutionell und volksfreundlich. 8 Man hat zwei Wahlkörper aus den Hauscigenthümem gebildet, weil sie die reichern Leute sind, aber man hat nicht für gut gefunden, der Schadensumme von ungefähr 80,000,000 zu erwähnen, mit welcher ihre Häuser belastet sind. Bei dieser Nichtberücksichtigung werden Personen, die wenig und weniger als nichts besitzen, in den übermächtigen ersten und zweiten Wahlkörper gelangen. Die Verehrung des Gemeinderathes für den Reichthum geht so weit, daß er nicht nur diejenigen, die reich sind, mit Privilegien versorgt, sondern auch diejenigen, die nur reich zu sein scheinen. Nunmehr wird es schwer, daö Lachen und die Saipre zurückzuhalten. Aus acht Millionen Steuergulden, die Wien bezahlt, läßt man nur 3,000,000 durch den Gemeinderath vertreten. Es scheint dieser Steuertheil, die sogenannte direkte Steuer, blos deshalb zur Vertretung gewählt zusein, weitaus denen, welche diese drei Millionen in die Steuerkassen abführen, die reichen Leute leicht herausgefunden werden können. Es ist den Herren der Majorität nicht um den konstitutionellen Grundsatz zu thun, daß der Steuer die entsprechende Vertretung zuerkannt werden müsse, es ist diesen Herren nicht darum zu thun, wem das Recht der Vertretung zukomme, sie wollen nur den lieben Schein des Rechtes retten, zu Gunsten der lieben Reichen, denen dann ohne alle Berechtigung, in überströmender Liebe für diese Schooßkinder des Glückes, das Recht, nahebei der alleinigen Vertretung zugesprochen wird. So vermeinen diese Herren, oder sie geben vor, es zu vermeinen, daß die Grundlagen des Rechtsstaates gebildet werden können. Wir haben noch eine Steuer, welche die Bevölkerung, oder besser, daö Volk von Wien gibt, es ist dieses die Blutoder Soldatcnsteuer, die wir mit unsern Söhnen bezahlen, und welche in den Reihen unserer Heere auf eine gründliche g und ausreichende Art bewiesen, daß sie dem Steuergulden gegenüber auch einen gewissen Werth haben. Die Reichen, welche sich mit einer Geldgabe der Naturalleistung entziehen, werden mit der Schätzung dieser Steuer, in Geld ausgedrückt, bald fertig sein; wir sind geneigt, diese Steuer, sofern sie das Leben und die Selbstbestimmung unserer Söhne auf eine Reihe von Jahren in Frage stellt, viel höher anzuschlagen. Jedenfalls wird aber diese Steuer nicht nach dem Maßstabe eines gewissen Vermögens, sondern nach der Kopfzahl der Bevölkerung erhoben, und lastet also unbestreitbar nicht aus den Priviligirten, sondern aus dem ganzen Volke. Die dieser Steuer entsprechende Vertretung des Volkes ist also auch von den Herren des Gemeinderathes vergessen worden. Jener Fundamentalsatz des Rechtsstaates, dem gemäß die Steuer vertreten sein muß, das heißt, demgemäß die Steuer und das Maß derselben nur von Jenen bewilliget und bestimmt werden kann, welche dieselbe bezahlen, ist der Schlußstein des Rechtes und der verheißenen Gleichberechtigung. Dieses Erkenntniß ist der gemeinsame Gedanke aller civilisirten Völker geworden, und Alle verlangen nichts, als endlich das Recht, und sie wünschen nichts, als dieses bis zum heutigen Tage vermißte Recht; aber alle Welt steht ein, daß dieses verheißene Recht so lange eine Täuschung ist und bleibt, so lange Andere die Steuer bewilligen und bestimmen, als diejenigen, welche sie bezahlen. Die einflußreichen Mitglieder unsers Gemeinderathes aber verstehen diesen Fundamentalsatz des Rechtsstaates nicht, den jeder rechtliche Mann anerkannt sehen will, und ohne welchen Ruhe und Ordnung nicht begründet werden kann, oder diese Herren wollen die Weltuhr und die Zeit hinter das Jahr 1848 zurückstellen. Wir wollen bei diesen Herren nicht eine Her- 10 zensschwäche, und lieber einen Verstandesfehler voraussetzen, und einfach annehmen, daß sie jenen Grundsatz des Rechtsstaates übersehen. Sie übersehen ihn, weil sie anS der Steuer- summe einen beliebigen Theilbetrag ganz willkürlich herausgerissen, und diesen zur Grundlage der Bemessung der Repräsentanz von Wien aufgestellt haben. Diese Herren haben zudem ihr eigenes System wesentlich verunstaltet, indem sie ihre Lieblinge, die Hauseigenthümer, auch die verschuldeten, ohne Rücksicht, ob ihr Grundeigenthum ihnen zum Schein, oder ihren Gläubigern in Wirklichkeit gehört, oder nicht, in den wichtigen ersten oder zweiten Wahlkörper gewiesen. Sollte denn auch in den Augen dieser gelehrten Herren der Rock den Mann ausmachen? Man hat die sogenannten Intelligenzen, die Priester, die Doktoren und Magister, die Mitglieder der Akademien, Professoren und andere ausgezeichnete Personen, darunter an 5000 Beamte, in den zweiten Wahlkörper eingereiht. Lassen Sie uns diese Einrichtung etwas näher betrachten. Man hat gesagt, den Hauseigenthümern, als den Besitzern eines ansehnlichen Vermögens, und hiedurch als unabhängigen Männern, sei das Wahlübergewicht anvertraut worden. Wir müssen eS als ganz und gar unwahr, und als völlig unzureichend bezeichnen, daß es die Unabhängigkeit sei, welche diesen Männern die zwei Wahlkörper erworben, da die von ihren Vorgesetzten ganz und gar abhängigen Beamten dem zweiten Wahlkörper angehören. Der absehbare Beamte, dessen Gegenwart und Zukunft in der Hand seines Vorgesetzten liegt, dem in Rücksicht auf die Befehle derselben nichts übrig bleibt, als zwischen Gehorsam und Entlassung zu wählen, wird bei aller Einsicht und bei aller Liebe für das Interesse des Volkes, in Rückblick aus seine darbende Familie, im Geiste, oder im Auftrage seines Vorgesetzten stimmen müssen. Weil also der völlig ab- 1t hängige Bcainte nicht deshalb in den zweiten Wahlkörper eingereiht sein kann, weil er unabhängig ist; so überkommt uns die Ueberzeugung, daß er in diesem Wahlkorper zugetheilt wurde, eben, weil er als willenloser Diener unter den Augen der allmächtigen Regierung stimmt. Die Reichen, welche sind die Unbeweglichen, die Bewahrenden, ihren Besitzstand, und alle Verhältnisse desselben, werden in Rücksicht auf daS Volk, welches ist das Strebende, was Erwerbende, immer mit der Regierung stimmen. Hier haben wir den Geilt der Höchstbe- steuerten, dcS ersten WahlkörPerS. Dieser dem Streben und Erwerben feindliche Geist des Bewahrens und FesthaltenS wird im zweiten Wahlkörper, selbst in zweifelhaften Punkten und Fällen, durch 5000 Beamte, die wie ein Mann stimmen können, jederzeit im Interesse der Regierung geleitet, und deshalb sind die Beamten dem zweiten Wahlkörper eingereiht. So hat man zu Gunsten dieses Geistes der Unbeweglichkeit, des Bewahrens und Festhaltens, der zwei ersten Wahlkörpcr, das Wahlübergewicht der strebenden Gewerbtreibenden vernichtet, um in der That und Wirklichkeit Alles der Leitung der Regierung zu überantworten. Bei diesem Verhältniß der Stimmenanzahl in dem Gc- meinderathe, in welchem sich nur ein Drittiheil im Geiste des strebenden, arbeitenden Volkes werden vernehmen lassen, kann man niemals erwarten, daß gegenüber der zeitweiligen Ansicht und dem zeitweiligen Interesse der unbeweglichen Reichen und der erhaltenden Regierung, das Interesse des Volkes zur Geltung gelangen, und den Bedürfnissen desselben entschieden genügt werden wird. Hicmit, meine Mitbürger, mögen wir übersehen, wie viel, oder wie wenig unser Gemeinderath unserm Vertrauen entsprochen, und wieviel die Vertretung werth ist, die man dem Volke, den Gewerbtreibenden übrig gelassen hat. 12 Bisher waren es Rechtsgrundsätze und die Verhältnisse und Beziehungen derselben, zu unsern Wahlkörpcrn, die wir besprachen, wir wollen nun die politische Seite dieser Wahl- körper inS Auge fassen, und untersuchen^ ob etwa die Majorität des Gemeinderathcs deshalb den Rechtsstaat und con- stitutionelles Staatsrecht bei Seite geschoben, um große, wichtige und überwältigende politische Vortheile zu erlangen. Obgleich wir nicht zu denen gehören, die, um klug zu scheinen, das Recht ins Angesicht schlagen, so können wir vielleicht Ursache haben, die politische Klugheit jener Männer anzuerkennen, deren Rechtssinn und Gerechtigkeitsliebe wir eben nicht rühmen können. Hier begegnen wir zwei großen politischen Rücksichten, die auch von den einflußreichen Mitgliedern der Majorität hervorgehoben wurden. Einmal mußte das Wahlgesetz im Geiste der Ruhe und Ordnung gegeben werden, und zum andern Male sollte dem Besitze und dem Rcichthume durch eine größere Wahlmacht eine sichere Stütze gegeben werden. Was uns betrifft, wir erkennen unbedingt Ruhe und Ordnung als eines der dringendsten Bedürfnisse der Gesellschaft; aber sie ist uns nicht das Einzige, wie sie es jenen Herren zu sein scheint. Wir erkennen das Recht und die Gerechtigkeit, und den diesen beiden correspondirenden Rechtsstaat, als in der moralischen Ordnung höher stehend. Gebt den Rechtsstaat, und Ruhe und Ordnung ist die absolute Conseguenz desselben; wo aber diese Herren freiwillig Unrecht säen, mögen sie nicht unwillig werden, wenn sie Unruhe ernten. In die Hände von 14,000 HauSeigenthümcrn die Gemeinde-Gesetzgebung und die Verwaltung legen, gegenüber von 32,000 Gewerbtrcibcnden und 400,000 Gemeindeglicdcrn, und jenen nur den Schcinantheil, und diesen gar keinen Antheil lassen, wird Ruhe und Ordnung weder herbeiführen, noch befestigen. 13 Wenn die Bevormundung der Staatsbürger und der Gcmeindcglieder überhaupt aufhören soll, und uns bedünkt, eö sei dieses im Geiste der neuen Zeit anerkannt und zugegeben, so können diese Bevormundung nicht neuerdings jene Privilegirten übernehmen. Soll aber das System der Bevormundung fortgeführt werden, so darf diese Vormundschaft, im Interesse der Ruhe und Ordnung, nicht von jenen Reichen durchgeführt erscheinen, dann gebt uns lieber die Bevormundung durch die absolute Krone zurück. Die Völker haben viele Jahrhunderte unter der Vormundschaft der Könige und deS AdelS gelebt, die Vormundschaft aber der Reichen werden sie nur wenige Jahre ertragen. Wenn die Herren des Ge- meinderatheS in der That hoffen, daß sich die große Mehrheit auf die Dauer von der großen Minderheit werde ausbeuten, und im Interesse dieser werde regieren lassen, so bedauern wir diesen folgenreichen Irrthum, und wenn sie, um dieses ihr Ideal durchzuführen, an Kanonen und Flinten appel- lircn, so können wir vor ihrem politischen Verstände ebenso wenig, als vor ihrem Rcchtsstnne Achtung haben. In Rücksicht auf den Versuch der einflußreichen Mitglieder der Majorität, durch die verstärkte Wahlmacht der Reichen dem Eigenthume und dem Reichthume eine Stütze gegen den Andrang des Kommunismus zu verschaffen, bedauern wir, daß die Menschen durch Unwissenheit erblindet, oder durch Hochmuth verführt, die Lehren des Christenthums, der Geschichte und der Philosophie so wenig benützen. Der Reichthum soll eine Stütze erhalten, indem man ihn noch reicher und verhaßter macht? die UngleicGeit soll ausgeglichen werden, indem man sie vermehrt? Ja, das sind die Versuche eines Unvorsichtigen, dem ein scharfes Messer gegeben. Was uns als die große Gefahr der bürgerlichen Gesellschaft entgegensteht, das ist der Gebrauch, der Mißbrauch, 14 die Ausbeutung des Armen durch den Reichen, das ist das schutzlose, persönliche Kapital gegenüber dem mit Privilegien ausgestatteten, angehäuften Kapitale Wir fürchten den Kommunismus nicht, dieses übertünchte Räuberwesen, weil wir in der großen Mehrheit der Staatsbürger keine Räuber sehen; aber die Majorität des Gemeinderathes fürchtet, daß der Kommunismus eine Zukunft habe. Glaubt nun der Gemeinderath an dieses Gespenst, so hat er einen doppelten Fehler gemacht, da er die Bevölkerung Wien's in zwei so ungleiche Hälften, Reiche und Arme, getheilt, und den Reichen, die der Anschauung der Majorität gemäß ohnedem von den Armen wenig geliebt sind, noch einigen Haß zugeladen, indem er sie mit neuen wichtigen politischen Rechten bereichert. Der Gemeinderath hat den ersten Schritt zur Organisation in den zwei Lagern, der Reichen und der Armen, gethan, er hat die große bürgerliche Gefahr, statt zu vermitteln und auszugleichen, näher gerückt. Der Reiche wird mächtiger und reicher gemacht, als er war, der Arme ausgebeuteter und rechtloser, und zu der Furcht, die Reiche und Arme getrennt, wird der Haß kommen. Die Einen, unendlich zahlreich, arm, genußsüchtig, roh, zu allen Freveln geneigt, die Andern, gering an Zahl, schlau, unwissend, und voll Verachtung derer, die sie beherrschen. Wenn die Verblendung der Majorität des Gemeindcra- thes groß war, in der sie jene gefährlichen, durch kein Recht begründeten, und durch keine politische Klugheit gebotenen Wahlkörper votirte, so wünschen wir, daß die Gefahren, die daraus hervorgehen, weniger beträchJich seien, als sie uns zu sein scheinen. ->! M G R > 'S d