KILN6!' 8i3l!t-8'ck!igt!>6l! 4971 » - -.>---'^ ^/' ^BMAKMÄK bändemngen m- Zusätze j«-m Projekt einer neuen Kleidungsordnung, welche nicht nur in Wien, sondern in allen k. k- deutschen Erbländein eingeführet werden soll» Mkil sx sauri Ui»rke perkeSua». Wien im Februar 1737. Bei Joseph Kühn,«nd Leopold Grund- r Vorerinnerung andre Leser. Eem Projekt einer neuen Llei- dunZssrdnrmA ist im Novembsrdes jüngst verflossenen Jahres durch einen Dritten zum Druck übergeben worden; daher rühren die sehr vielen Druckfehler.(ich habe die dritte verbesserte) Verböserte sollte es heißen, Aufläge vor mir,) wovon einige den ganzen Sinn verunstalten. Im Anfange des gegenwärtigen Jahrs bekam ich den Auftrag, dieses mein Projekt nochmal unter die Feder zu nehmen, und es in verschiedenen Stellen zu verbessern, das ist» dasselbe sowohl zur Einführung, als für ver-s * 2 schie- fchkedene Stände bequemer zu entwerfen, und in Betref der Uniforme für die Staatsbeamten das zweckmässige anzugeben». Ich befolgte diesen Auftrag um so bereitwilliger, weil ich daraus abnahm, daß mein Vorschlag, wo nicht ganz/ doch meistentheils Beyfall gefunden. Weil das Publikum mein Projekt so gütig aufgenommen hat, daß in einigen Wochen drey Auflagen davon gemacht werden mußten; so glaube ich demselben einen angenehmen Dienst zu erweisen, da ich gegenwärtige Abänderungen und Zusätze selbst unter meiner Aussicht herausgebe. Der Verfasser.. Abänderungen und Ausätze. Zuvörderst muß ich erinnern, daß die Kleidungsordnung nicht nur in Wien, son- dern auch in allen k. k. deutschen Erblan- dern eingeführet werden soll. Wider meine Einleitung, von Seite 5 bis 22 ist meines Wissens kein achkungs- werther Einwurf gemacht worden. Daß der uneingeschränkte Luxus eine wichtige Mitmsache von so vielen sich ereignenden Kassenangriffen und Veruntreuungen sey, wird gewiß niemand widersprechen wollen. Noch glaube ich etwas von den Winkelbordellen und sogenannten Maitressen sagen zu müssen. Es gehört gar nicht zu meinem Plane, all die schröklichen Uibel, die sie stiften, insbesondere vorzustellen; nur was hieher gehört, will ich melden. Man sage mir: Wie viele dergleichen Nymphen 6 tragen sich ihrem Stande gemäß? Die meisten, wo nicht alle, sind von dem niedrigsten Stande, und waren als Küchen- rnägde, Köchinnen und Stubenmädchen in Diensten. So sah man z. B. Gabrielen vor z Jahren in anständiger Dienstbochen, Kleidung, vor 2 Jahren war ihre Ktei- dungsgaktung zwar noch jene eine Stubenmädchens, aber schon so prächtig, daß es handgreiflich war, sie habe sich solche nicht von ihrem Dienstlohne anschaffen können; im vorigen Jahre kannte man sie der Klei- dungsart nach schon nicht mehr, mch itzc stellt sie, in Anbetracht der Kleidung, Frisur, gotdnen Uhr, Ringe», s. w. eine Dame vor. Sie hält sich noch i oder 2 Dienstmägde, die ebenfalls nicht besser sind, als sie, und die sich über kurz oder lang auch so hoch zu schwingen trachten. Woher hat sie alles dieses? und wie viele verblendete Mannspersonen werden durch so viele dergleichen feile Dirnen in die elendesten Umstände versetzet? Doch genug hievon l Ich wollte nur zeigen, in wie vielem Betracht eine Kleidungsordnung nützlich und nothwendig sey. LAx den Adel. Zu S.i-- A«h di. S°,up»°>!-' oder Salouppe mtt Pelz ge. Ln D-" d<° i« P-°'°«-- b-stimm»" Schnüren and Quasten haben. Zu Seite-4- Die Freyherren len auch gestickte Kleider tragen dürfe«. Zu Seite 25. Den Schmuck auf dem Kopfe dürfen allein die Fürstmnen, finnen. und Baroneffmnen tragen, sonst Seite 25. Die Ritter dürfen bortirte Kleider tragen, deren Borten auch mehr, als einen Zoll breit sind Zu Seite 26. r.) Anmerk. Da zu manchem Kleide eines Fürsten, Graf» oder Freyherr», das Gold, und zu manchem L Sers das Silber nicht gut äffe. dürfte, so mögen die H-rren von Adel oh. ne Unterschied Westen von Gold oder S,l- -rrstoffe tragen-«.> s-. Zu Seite 26. 2.) Anmerk. a) Ss soll ein für allömal dabey bleiben, was.ch von den langen Manteln oder Salouppe» gesagt Habs. k Klaff e. Midsx Ue Uniform der Beamte« ,'ß folgendes eingewendet würden: Es würde sehr viele Beamte in Verlegenheit fetzen- wenn eine jede Stelle seine verschiedene Uniform Mv Farbe haben: Me; denn, sagt man, sollten alle Beamten ihre dernra- Rgen Weitzse von verschiedener Farbe um ein geringes Geld verkaufen? So wäre ss ebenfalls beschwerlich, wenn ein Eub-- fekt von einer Stelle zur andern übersetzet wird, sich wieder mit grossen Unkosten neue Uniforme anMWassen, die vorigen aber für geringes Geld hindangeben sollte. Auch die Fabriken, welche sich guf viele Farben eingerichtet, oder von einigen grossen Vorrath haben, würden darunter leiden. Man glaubt daher, dast.Hse Farben der Kleiher jedem freystehen, und bloß die Ermelaufschlage mne andere Farbe haben sollten, wodurch angezeiget würde, zu welcher Stelle dieser oder jener gehöret. Dahingegen wünschen selbst sehr viele Beamten, daß Uniforme eingeführet werden mochten. Sie sagen, Wenn ein Beamter zwey^>er höchstens drey Uniforme, und euren Kaput hat, so hat er Kleidung ge- Mg, und darf also nicht so viel Aufwand Machen, s machen, wie er bisher, so zu sagen, gezwungen war, zu thun. Dieser letztere Grundsatz ist gewiß vorzüglich in Betrachtung zu ziehen. Man beliebe nur das- was ich Seile 7 bis i8 in meiner Einleitung des Projekts gesagt habe, nochmal nachzulesen, und sich Davon zu überzeugen. Damit aber auch den obigen Beschwer« den zugleich abgeholfen werde, so könnte die Sache dergestalt eingeleitet werden. Nicht eine jedwede Stelle soll ihre verschiedene Uniform und Farbe haben, son- der» alle Stellen insgesammt eine und die nämliche Farbe, z. B. dunkelgrün, dunkelblau, oder eine andere, welche nicht leicht schmutzet und abschießet. Es könnten auch die Westen und Beinkleider von gleicher Farbe seyn; doch könnten auch schwarze Beinkleider, allenfalls auch schwarze Westen dazu angezogen werden. Die Ermel- überschlage aber und Kragen sollen von verschiedenen Farben seyn, um dadurch die Stelle anzudeuten, zu welcher ein jeder gehöret. Wenn nun ein Beamter zu einer andern Stelle übersetzet wird, darf er sich bloß andere Ermek'iberschläge und Kragen anschaffen.. Damis- Damit aber die Beamten nicht gezwungen waren, ihre dermaligen Kleider von verschiedener Farbe für ein geringes Geld zu verkaufen, und sich sogleich Uniforme anzuschaffen, so sollen sie ihre dermal besitzenden Kleider noch 2 ooer z Jahre tra- gen dürfen; aber sie müssen sich diejenigen Rockermelaufschläge und Krageln, welche für die Stelle, wo sie dienen, bestimmt sind, darauf machen lassen. Auch die Ka- putS müssen ebendieselben Uiberschlage und Kr-ige'm haben. Was die Farbe der Uiberschlage und Krageln betrifr, so gilt es gleichviel, welche für diese nnp weicher für jene Stelle bestimmt wird; ob z. B. Regierung dunkel- röche, die Liandrechte hellrorhe, oder umgekehrt habe. Nur finde ich schicklich, weil für die Magistrate Silber bestimmet ist, daß sie auch weiße Uiberschlage und Krageln tragen sollten. Desgleichen könnten die Beamcen der ungarisch und siebenbürgi- scheu Hofktmzley mehr oder weniger hell- grün s die Hofkammrr gelb, u. s. f- haben. Indessen, bis die Uniforme durchaus sollten genügen werden^ könnten dieRöck- evm-n iuft-n-ßge den Karakter anzeigen. Die U-dr-schräge der Präsidenten sollten mit 2 -Rewen breittn goldenen Borten, jene der Vize- Vizepräsidenten mit einem dergleichen drei- len, und nebenbei) mit ernem halb so drei- ten, die der Räche, mit einem breiten jene aber der höhern Beamten mit einem schmalen verbrämt seyn. Die Kanzelliste« haben die glatten Uiberschläge und Krage!n, die Diurniften aber sollten nur Uiberschläge, aber keine Krage!« auf ihren Kleider«, und uachhin auch auf ihren Uniformen haben. Noch habe ich den Einwarf m Am sehung der Fabriken zu beantworten. Ich habe in meinem Projekte Seite i8. 19. ur ?tnsehung der Fabriken bewiesen, daß ihnen die' einzuführende Kleidungssrdnung nicht schade, nicht schaden könne; hier kömmt eß also nur darauf an, zu zeigen, daß die Einführung einer bestimmten Uniformsfarbe den Fabriken nicht wehechun könne.. Folgende 2 Punkte mögen zur Uiberzeugung hinlänglich seyn. r) Ai-e andern Klassen kragen die übrigen verschiedenen Farben, die Fab, riken köcknen also ihre vorrathigen Tücher von verschiedenen Farben bey allen diesen Klaffen anbringen- 2) Da meinem Vorschlag zu Folge die Uniform erst in 3 oder z Jahren allgemein getragen werden soll, s» haben die Fabriken Zeit genug, sich mit der zu den Uniformen bestimmten Farbe von feinern, mittlern, und gröber« Tüchern und Zeige» !V.' Zeigen einzurichten, und der Vorrath von den übrigen Farben bleibt für die übrigen Klaffe«, z) Warum lärmt man dann mcht, wenn die Mode eine gewisse Farbe herrschend machte die vorher gar nicht getragen wurde? II. Klasse. Hier finde ich weiter nichts zu andern, als daß das Univers,tärs- Kanzleypersonale nicht die Uniforwsfarbe der k. k. Beamten, wohl aber allenfalls eine andere Farbe mit aschgrauen Aufschlagen und Krageln, oder auch Kleider von verschiedener Farbe mit Dergleichen, nebst gelb metallenen Knöpfen, der Pedell aber kein Krage!, und des Pedells Schreiber Aufschlage ohne Kraget mit aschgrauen Knöpfen tragen solle. Wenn ein Herr Pros. zugleich Hofrath bey einer Stelle ist, so tragt er zugleich auf den Uni, fsrmsüberfchlagen die Z Reihen eine halbe Zoll breite goldene Börteln. III. Klasse. Die Sollizitatoren sollen auf ihren Überschlagen 2 Reihen goldene Börteln s Zoll breit, die Schreiber aber 2 Reihen Goldfchnüren tragen. IV. V. und VI. Klaffe bleibt, nur ist Seite 34 Zeile 4 M lesen^ Zoll. V!l. Klasse. Zu Seite 36. b) Die grünen Federn auf den Hüten für die Schauspieler zum Unterscheidungszeichen haben manchen mißfallen, ungeachtet die Federn auf dem Hatte als ein Ehrenzeichen anzusehen sind. Die grünen Federn mögen also in rothe ver, ändert werden. Die übrigen Klaffen bleiben ww zuvor; nur daß die Maschen der X. Klaffe (Seite 40.) von schwarzen Roßhaaren seyn sollen.- c» Anmerk. Nur die ersten VIII. Klaffen dürfen Maschen von Seidenbandcrn auf den puren, und Haarbeutel tragen. In Betreff der Herrschaft!. Beamten sollten die von der ersten Klaffe auch breitere Borten auf den Westen, die Zweyte aber r Zoll breite tragen dürfen. Die Beamten des erzbischöfi. Konsistoriums gehören hieher zur ersten, der Kursor zur zweyten Klaffe; der Hr. Kanzler aber soll wie die Hsfrache in fürstl. Häusern(wie Seile 4Z.) bordirte Kleider, und den mit Steinen besetzten goldenen oder vergoldeten Wappenschild des Till. Hrn. Erzbischsfs tragen. ^4 Zur Kleidungsordnung für Das weibliche Geschlecht. !° il. III. und IV. Klaffe bleibt wie zuvor: die Fürtücher aber mögen sie tragen wie sie wollen, kurz oder lang, und von allen Farben. V. Klaffe. Zn Ansehung der Satin--. neu der. Schauspieler und der unverehelich-- ten Schau schslermnen finde ich für gut, meinen ersten Gedanken abzuändern. Sie sollen lange oder kurze Kleider, wie auch Fürtücher tragen dürfen,, was sie für eine wollen. Doch weder lange noch kurze Mantel; auch am Kleide keine Kaputze. Aum Unterscheidungszeichen sollen sie aber! vorne im Duppe eine Schmucknadel mit^ einem guten oder falschen grösser« gefarbs tsn Stein, z. B. einen Rubin, Anratest k Schmarags haben. An den Pelzen vorne eine goldene Spange, rückwärts keine Schnur »och Quasten. VI. VII. VIIl.Klasse bleibt unverändert. Asimerk. Die Foureau, Kaput von Tuch oder anderem Zeige mit metallenen oder anderen Knöpfen,'können wie die übrigen langen oder i kurzen Kleider von den ersten VIII. Klaffen getragen werden- IX. Klaffe. Die bleibt. Wenn sie auch in Röcke! ausgehen? P»st M Unterscheidungszeichen die goldene Schupp- haube.—Wer! ein grosser Theil^er Bürgerinnen mit Scklicfpelzen versehen rst, P söffe es ihnen erlaubt werden? die? welche sie itzt haben,^ fortzutragen; doch muffen sie ihre Schlepphauben dazu aufsetzen,^cur die Bürgerinnen und ihre Tochter dürfen ein Taffetband auf die werffen Hauben, falls sie solche tragen, binden. Die X. XI. XII. Klasse bleiben, w,e im Projekte gesagt worden. Anmer?. Es giebt noch eine Gattung Weibspersonen, die zu keiner der vorigen KlaM eigentlich gerechnet werden können; dieß sind die Kellnerinnen in gewissen Bier- und auch Weinschenke»!, und die Tänzermnm m den Bierhäusern in der Stadt im Fasching. Diese sollen sich tragen wie die Köchinnen, aber sie sollen zum Unterscheidungszeichen durchaus sogenannte Bödentlhauben von schwarzen Sammet oder Seidenzeig tragen. Die Kleidungsordnung solle«ach Be- gnehmigung sogleich bekannt gemacht, die Beobachtung derselben aber erst in einem Jahre anbefohlen werden, damit das Publikum Zeit habe, sich darnach einzurichten» Nur ,6---------------- Nur die Unterscheidungszeichen deS Adels, und die Uniformsüberschlage sollten sogleich beobachtet werden. Auch könnten die Bär- ger sogleich sich ihres Unterscheidungszeichen auf den Hüten bedienen, die Quasseln auf den Hüten in Zeit eines Vierteljahrs ab, geschaft, und nur von den Kaufleuten getragen werden. In eben der Zeit soll die X, Klaffe der Mannspersonen ihre bestimm- ren Hurmaschen tragen. Sollte jemand wider, däs Projekt und gegenwärtige Abänderungen'einige Einwrn, du«g.machen zu können glaübLn, oder noch einige Aenderung»« und Verbesserungen an, geben wolle» s so«suche ich, sie schriftl. an Herrn. Kühn, bürgerl» Buchbinder in der Hirnmelpfortgaffe rlnzWnhen.