Maa.-Abt. X—«410/1918. Schutzimpfung. Kundmachung. Die öffentliche, unentgeltliche Blatternschutzimpfung findet im VH. Bezirk an allen Wochentagen, um Z Uhr nachmittags, im Gebäude des magistratische» Bezirksamtes, VII. Hermanngaffe 28 statt. Erfahrungsgemäß find die Blattern für ungeimpfte Säuglinge und Kinder in den ersten Lebensjahren besonders ansteckend und lebensgefährlich. Es ist daher Pflicht der Eltern, alle Kinder so rasch als möglich impfen zu lasten. Da die Schuhwirkung der Impfung gegen Blattern sich im Allgemeinen nach sechs Jahren bereits als zu schwach erweist, werden alle jene Personen, die nicht innerhalb der letzten sechs Jahre mit Erfolg geimpft oder wiedergeimpst wurden, in ihrem eigenen Interesse dringendst aufgefordert, sich sofort impfen zu lasten. Vom Wiener Magistrate, Abteilung X, im Übertragenen Wirkungskreise. Wien, im August 1916.