Wiener Stadt-Bibliothek. liilllu A " * , ; ^ i ■ ; ''‘XO.W . r.'^ ■ •: BHmB « r FRIEDRICH ADLER VOR DEM AUSNAHMEGERICHT DIE VERHANDLUNGEN VOR DEM §-14-GERICHT AM 18. UND 19. MAI 1917 NACH DEM STENOGRAPHISCHEN PROTOKOLL VERLEGT BEI PAUL CASSIRER / BERLIN 19 19 Inhaltsverzeichnis. Erster Verhandlungstag. 7 §-14-Gericht oder Schwurgericht trag. Der Vorsitzende hat ihn nicht richtig vorgelesen. Er hat gesagt: da ist ein Antrag Friedrich Adlers, anstatt darauf zu verweisen, daß es der alte Antrag sei. Und nun hat Abg. S k a # r e t eine äußerst heftige Rede gegen diesen formalen Antrag ge# halten. Der Gegensatz, der in der Partei über die Preßkom# mission bestand, ist nun plötzlich in unerwarteter Weise mit aller Heftigkeit zum Ausdruck gekommen. Ich kam nun zum Wort und habe mir überlegt, ob ich den Fall Leuthner Vorbringen soll. Ich habe mich gefragt: Soll ich das tun? Und es hat auch der Gedanke eine Rolle gespielt, daß ich das letztemai da# von reden kann. Sonst wird überhaupt nicht mehr davon ge# sprochen. Ich erinnere mich noch, daß ich während des Re# dens — ich habe zuerst meine Ansicht bezüglich der Preßkom# mission entwickelt und dargelegt, daß alle Meinungen falsch sind, die von Skaret vorgebracht wurden, daß ich gar nicht einen Überfall mache, wie man gesagt hat, sondern daß das nur eine alte Anregung ist — und während des Redens habe ich mir überlegt: soll ich oder soll ich nicht? Dann ist, das ist wenig# 161 11 stens meine Erinnerung, ein Zwischenruf gemacht worden. Da bin ich aufgepulvert worden und habe diesen sehr scharfen An« griff gegen die Arbeiterzeitung gemacht. So kam es zu der Rede in der Versammlung, in der ich nicht sprechen wollte, in der ich aber natürlich meinen Akt über die Frage „Presse“ mit hatte, man geht ja nicht in eine Versammlung ohne das zur Tages? Ordnung gehörige Material, ich hatte also das ganze Material über die Arbeiterzeitung mit. Es wurde nämlich von Austerlitz in der Voruntersuchung und auch hier gesagt: wie hat er plötz? lieh den Fall Leuthner vorgebracht? Es war der rein mechanische Grund: ich hatte meine Akten bei mir. Ich muß das auch er? wähnen mit Rücksicht auf dasjenige, was Austerlitz gesagt hat, daß er mir Freitag mittag in einem Gespräch, wo wir über Stürgkh gesprochen haben, auch hingeworfen hat, daß er nicht zur Versammlung kommt und daher verwundert war, daß ich das vorgebracht habe, ohne ihn vorher zu verständigen. Aus meiner Darstellung geht hervor, daß ich mittag nicht daran denken konnte, daß dies zur Verhandlung kommen wird. Es war die Folge eines plötzlichen Entschlusses, den ich gefaßt hatte, die Sache dort vorzubringen. Ich möchte den Verhandlungsgang noch weiter skizzieren, weil dann dieser Zwischenruf kommt. Der Abg. S e i t z hat mir in sehr demagogischer Weise geant? wortet und Austerlitz wurde telephonisch geholt, hat den Fall dargelegt und da fiel vom Abg. Winter der Zwischenruf: „Par? teiverderber“ oder „Parteischädling“! Nun wurde von den Zeu? gen angegeben, ich hätte „darauf nur ein paar Worte gestam? melt“. Kurz, es kommt bezüglich meiner geistigen Fähigkeiten in diesem Momente ein Zweifel zum Ausdruck. Ich möchte die Herren Zeugen erinnern, daß ihr Erinnerungsvermögen einen viel stärkeren Defekt hat, als ich einen damals haben konnte, weil sie sich nicht erinnern, daß nach der Rede Austerlitz’ in jener Versammlung ein Antrag auf Schluß der Debatte gestellt, der Antrag angenommen wurde und ich nicht mehr zu der Sache reden und nur sagen konnte, was ich in der Form einiger persönlicher Bemerkungen Vorbringen konnte. Ich gebe zu, daß ich außerordentlich aufgeregt war und es mir nicht gelun? gen ist, herauszubringen, was in kurzem zu sagen war. Das ist mir nicht gelungen, ich weiß es gut, aber ich war bemüßigt, die Form der persönlichen Berichtigung nach parlamentarischem Geschäfts? gang zu wählen, die kompliziert ist, da ich rasch das in persön? liehe Form bringen mußte, was sachlich zu sagen notwendig war. 162 Die Darstellung, die die Zeugen von der Versammlung geben, ist nach meiner Erinnerung also eine verfehlte. Ich bin nun gezwungen, auf jenen Fall einzugehen, von dem die Rede ist, jenen Fall Leuthner, weil er nicht so, wie die Zeugen sagen, etwas Akutes, Plötzliches gewesen ist, sondern weil dieser Fall an sich erstens und im Zusammenhänge mit ans deren Fällen einen wirklichen dauernden Erregungszustand in mir hervorgerufen hat, da ich unter diesem Fall in der entsetzs lichsten Weise gelitten habe und er mit einer Frage zusammens hängt, in der ich im Kriege im Parteivorstand fortwährend ges kämpft habe. Es ist dies also nicht so aufzufassen, wie die Zeus gen sagen, daß ich einen plötzlichen Einfall hatte und etwas Uns motiviertes getan habe, sondern es steht im Zusammenhänge mit der prinzipiellen Auffassung von der Partei, die ich vertres ten habe. Diese Frage hat während des Krieges auf das stärkste auf mich gewirkt. Es ist mir heute in diesem Zusammenhänge sehr schmerzlich über Leute, für die ich persönlich eine starke Sympathie habe, das sagen zu müssen, aber ich muß den Tat* bestand feststellen. Ich habe für alle Herren, die ich persönlich angreifen muß, tatsächlich persönliche Sympathien, aber ich muß den Tatbestand herausbringen, weil ich doch in der Ges fahr bin, daß er mißdeutet werden könnte. Präsident: In welcher Richtung glauben Sie, daß er mißdeutet werden könnte? Dr. Adler : Das eben mein Verteidiger das mit den psychiatrischen Guts achten in Zusammenhang bringen wird. Verteidiger Dr. H a r p n e r : Ausgeschlossen. Präsident: Die Herren haben erzählt, welche Erregung sie an Ihnen ges sehen haben. Ich will es Ihnen nicht verwehren, ich glaube aber, da ich in dieser Frage einen Zusammenhang mit der Tat und den Motiven derselben nicht sehe, daß es vielleicht übers flüssig ist, daß Sie von anderen Personen sprechen. Es ist auss geschlossen, daß das, was verlesen wurde, für die Fragen vers wertet wird, von denen Sie sprechen. Verteidiger Dr. Harpner: Die Erregung am Nachmittag hat mit Ihrer Psyche nichts zu tun. Ich werde das nie behaupten. 163 n‘ Präsident: Wir kommen in Parteieinzelheiten, die hier nichts zu tun haben. Dr. Adler : Ich bin dazu gezwungen, nachdem die Zeugenaussage ver* lesen wurde. Präsident: Warum? Ich will es Ihnen, nachdem Sie in dem einen Punkt Recht haben, daß von dieser Versammlung die Rede ist, und Sie einen formellen Anknüpfungsgrund haben, nicht verwehren, aber das eine müssen Sie konzedieren, daß Sie mit ein paar Sätzen Ihren Standpunkt vertreten und die Situation klären. Aber ich möchte die Erörterung des Falles Leuthner, der uns gar nicht interessiert, vermieden wissen. Dr. Adler: Gut, ich glaube aber sagen zu müssen, daß er tatsächlich für meinen Gemütszustand, wenn davon die Rede ist, eine Rolle ge* spielt hat und ich werde klar machen, daß das sachlich begrün* det gewesen ist. Die Sache ist mir tief gegangen. Ich möchte doch nicht verhindert werden, da ich das letztemal zu sprechen habe, das klarzustellen. Es hat sich tatsächlich um folgende Frage gehandelt. Der Parteivorstand hat schon im Jahre 1915 einen Beschluß gefaßt, daß sozialdemokratische Abgeordnete vom Militärdienste nicht enthoben werden dürfen, daß sich die Partei für sie nicht verwenden wird, daß sozialdemokratische Abgeordnete die Pflicht haben, Militärdienst zu tun, und zwar war es der Abg. Seitz, der sehr nachdrücklich darauf bestanden hat, daß die Partei in dieser Beziehung ihre Reinheit bewahre. Ich war immer an der Seite des Abg. Seitz, um gewisse Wider* stände, die sich im Parteivorstand geltend machten, gegen die Durchführung dieses Antrages zu beseitigen. Dieser Antrag ist in einer späteren Sitzung rückgängig gemacht worden, es ist dann eine ganze Serie von Abgeordneten enthoben worden und es hat diese Rückgängigmachung des Antrages auf mich in ern* stem Sinne aufregend gewirkt. Es hat speziell in dieser Richtung auf mich stark gewirkt, daß Leute, die für den Krieg eingetreten sind, in Wort und Schrift, dann persönlich nicht in den Krieg gegangen sind. Das ist der eine Hauptkern der Sache. Ich habe den Standpunkt vertreten: Ihr seid Patrioten, ihr seid auf dem Standpunkte, den ich theoretisch nicht teile, gut, aber dann seid es auch ganz. Ihr sollt nicht nur in Worten für eine Sache ein* 164 treten und persönlich Drückeberger sein. Wenn ihr das wollt, müßt ihr vor allem persönlich dafür eintreten. Das war der Gesichtspunkt, den ich hatte. Und ich stand weiter auf dem Standpunkt, daß meine Parteigenossen, die Linken in der Pars tei, die gegen den Krieg waren, die also theoretisch die umge# kehrte Überzeugung hatten, sich auch nicht dürfen entheben lassen oder sich irgendwie vom Militärdienst drücken dürfen, weil es unter der Würde sei, überhaupt darüber zu verhandeln. Wenn das ganze Volk zu gehen hat, habe jeder das Schicksal zu gehen. Und ich habe mich dagegen gewehrt, daß irgendein Schritt für mich gemacht werde, als ich gehen mußte. Und ich habe es erlebt, daß mein Freund, der Vertrauensmann des 15. Bezirks, Wistrazil, tot ist, der mit Widerwillen in den Krieg gegangen ist, ich mußte es erleben, daß der Vertrauensmann des 3. Bezirks, Eggenbauer, tot ist, der gegen den Krieg war, daß der Sohn des Gewerkschaftssekretärs Hueber gefallen ist, der gesagt hat, er schießt nicht; daß diejenigen gefallen sind, die gegen den Krieg waren und diejenigen, die für den Krieg ge# sprochen und geschrieben haben, nicht gegangen sind. Das hat für mich eine Verletzung der Ehre bedeutet, für mich als Par# teigenossen. Das war ein erheblicher Umstand, der für mich eine große Rolle gespielt hat. Es ist mir ja dann — ich muß darauf zu sprechen kommen — in jener Versammlung zugerufen worden „Parteischädling“ und es . . . Präsident: Darüber können Sie ohne weiteres reden. Ich habe nur ge# meint, den Fall Leuthner brauchen wir nicht. Ich unterbreche Sie also lieber nicht. Dr. Adler: Es wird besser sein. Es wurde mir vom Abg. Winter das Wort „Parteischädling“ zugerufen, und der Herr Staatsanwalt hat gesagt, dieser Zwischenruf muß mich „wie ein Peitschen# hieb“ getroffen haben. Es ist ja nur eine Hypothese des Herrn Staatsanwalts, aber eine falsche Hypothese. Dieser Zuruf hat mich gar nicht getroffen. Um das zu erklären, muß ich ein paar Worte über mein Verhältnis zum Abg. Winter sagen. Ich kenne ihn seit 22 Jahren, seitdem die Arbeiterzeitung Tageblatt ist, und ich habe, ich könnte sagen, eine persönliche Verehrung für seine Hingabe, für seine Arbeit, für seinen unglaublichen Fleiß und seine persönliche Hilfsbereitschaft. Ich habe ihn als Menschen immer außerordentlich geschätzt, habe aber immer 165 die Meinung gehabt und auch zu den Parteigenossen immer deutlich gesagt, daß ich Abg. Winter für ein politisches Kind halte. Er ist durch Zufall Abgeordneter geworden, als die große Flut im Jahre 1911 gekommen ist und ganz unerwarteter* weise Wahlkreise erobert wurden. Ich habe also dieses Wort „Parteischädling“ in keiner Weise ernst genommen und habe deshalb darauf nicht reagiert. Dagegen habe ich sehr gut ver* standen — und das ist das, was ich in jener Versammlung unterdrückt habe —, warum Abg. Winter so aufgeregt war und mir so entgegengetreten ist. Ich muß sagen, ich habe Hem* mungen in der Versammlung gehabt — ich werde das Um* gekehrte beweisen, wie die Zeugen — und habe nicht gesagt, was zu sagen wäre, daß nämlich Winter, der einer jener war, die bei Kriegsbeginn deutschnational wurden, zu meinem Freunde Danneberg gesagt hat: „So ein junger Mann sollte längst im Kriege, sein.“ Danneberg sagte ihm: „Melden Sie sich.“ Und er: „So alte Leute kann man doch nicht brauchen.“ Später wurden beide gemustert, Danneberg ist dann eingerückt, Win* ter ist genommen und enthoben worden als Redakteur der Arbeiterzeitung resp. der A. Z. am Abend. Das hat mich tief gekränkt und es war gegen meine Anschauung, daß ein Redakteur, so schlimm es auch im Redaktionsstab bestellt sein mag, enthoben wird. Daß Abg. Winter für die Arbeiterzeitung unentbehrlich ist, war mir bekannt; daß aber die Arbeiterzei* tung für die Regierung Stürgkh unentbehrlich sein soll, habe ich nicht zugeben können. Damit hängt der Fall Leuthner zusammen. Ich werde nicht von der ganzen Geschichte sprechen, sondern will nur sagen: Es ist falsch, daß ich aus gekränkter Eitelkeit, weil ein Artikel von mir nicht aufgenommen wurde, wie ein Zeuge angedeutet hat, aufgeregt geworden bin. Davon war keine Rede. Ich habe nie Wert darauf gelegt, ob ein Artikel von mir erscheint oder nicht. Das war für mich absolut nebensächlich und hat keine Rolle gespielt. Ich will gar nicht auf die Aktenlage des Falles Leuthner hier eingehen und nur sagen, daß dieser Fall Leuthner eingetreten ist — und das ist, glaube ich, doch wesentlich —, als ich am 10. August aus der Schweiz nach Wien zurückkam. In der Schweiz war Ende Juli mein Freund Eckstein gestorben. Ich habe bei der Leichenfeier dort gesprochen. Dann kam ich nach Wien und hatte sofort mit dem Fall zu tun, den mir Austerlitz zugewiesen hat. Ich habe den Artikel geschrieben, 166 den er wünschte, und es kam nun jener Fall, den ich als einen Fall der Korruption der Arbeiterzeitung in jenem Moment aufs gefaßt habe und der so aufgefaßt wurde — ich will keinen Namen nennen — von einem mir befreundeten Universitätspro* fessor, einem Juristen, dem ich das Ganze gezeigt habe, weil er ein Freund des Eckstein war und der auf Grund der Akten entsetzt war, daß dieser Fall Leuthner sich zugetragen hat. Ich will also nicht mein Urteil abgeben, sondern nur das Urteil der Leute, die den Fall gekannt haben. Dieser Fall hat aber zu der ganzen Situation, in der ich mich im September be* funden habe, auf das nachdrücklichste beigetragen. Wahr* scheinlich existieren diese Briefe noch, in denen ich einem Freunde, der mir immer zugeredet, nicht in die Schweiz zu gehen, sondern in Wien zu bleiben, geschrieben habe: „Das ist eine Situation, wo es mit dem normalen Reinlichkeitsgefühl nicht mehr vereinbar ist, in Wien zu bleiben.“ So war die Lage. Ich fühlte mich beschmutzt und herabgewürdigt durch die Situation. Und das ist so geblieben. Und ebensowenig wie es wahr ist, daß das „plötzlich in dem Moment entstanden“ ist, ebensowenig ist es wahr, daß ich etwas „aufs Eis gelegt“ habe. Ich habe sofort gesagt: Ich gehe damit nicht in den Parteivorstand, der den Beschluß wegen der Enthebungen rück* gängig gemacht hat. Mit diesen Herren kann ich darüber nichts sprechen. Es ist mir das nicht zugefügt worden als Partei* Sekretär, als Funktionär, sondern als einfachem Parteigenossen, der bei der Arbeiterzeitung mitarbeitet. Ich habe also gesagt: Ich habe das Recht, dem Forum der Wiener Parteigenossen den Fall vorzulegen und es nicht auf der Parteiehre sitzen zu lassen, daß der Fall vertuscht wird. Auch Seitz wußte von der Sache, er hat sogar, als er meinen Vater in Reichenhall besuchte, mit ihm darüber gesprochen. Als Seitz zurückkehrte, sagte ich ihm: die Sache muß bereinigt werden. Ich habe also nichts verheimlicht, sondern im Gegenteil, eine ganze Reihe von Leuten hat das Material im Parteivorstandssekretariat gelesen und von der Sache Kenntnis gehabt. Es ist auch nicht richtig, wenn Zeugen gesagt haben, daß ich das „verschoben“ und zu einem „Überfall“ benützt habe. Sondern die richtige Darstel* lung ergibt sich aus der Geschäftslage der Vertrauensmänner* Versammlung. Der Punkt „Arbeiterzeitung“ stand bereits in der ersten Woche des September auf der Tagesordnung der Vertrauensmänner*Versammlung und sollte damals behandelt 167 werden und es war normal, daß ich das damals Vorbringen wollte. Nun kam die Frage der Hammer brotwerke dazwischen. Wir haben fünf Wochen darüber beraten bis zu jenem Tage. Mich traf also nicht die Schuld, daß die Frage verschoben wurde, sondern es lag an der Hinausschiebung der Tagesord* nung. Es ist von einem Zeugen, ich glaube vom Abg. Seitz. gesagt worden, daß ich „unlogisch“ gesprochen und etwas herbeigeholt habe, was nicht wichtig war. Es ist aber nicht wahr, daß es sich nur um einen Antrag betreffend die Preßkommis* sion gehandelt hat, sondern die Frage der „Arbeiterzeitung“ als Ganzes bezüglich der Redaktionsführung stand auf der Tages* Ordnung und es war vollkommen sachgemäß, das bei diesem Punkte vorzubringen. Ich muß also ablehnen, daß das in irgendeiner Weise für den Erregungszustand gewertet wird. Gewalt und Demokratie. Präsident: Dann hat sich ein Herr Albert gemeldet, daß er über die Persönlichkeit des Angeklagten Auskunft geben könnte. Er ist im Requisitionswege vernommen worden. Ich glaube, es ist nicht notwendig, daß das verlesen wird. (Zustimmung seitens des Staatsanwalts und des Verteidigers.) Dr. Adler: Ich möchte nur auf ein Moment hinweisen, das da hervor* gehoben wird und doch vielleicht eine Rolle spielt. Es wird nämlich ein gewisser Gegensatz konstruiert zwischen meinem Attentat und der Haltung, die ich tatsächlich in der Schweiz gegenüber gewaltsamen Aktionen eingenommen habe. Präsident: Das haben Sie aber doch schon ausführlich dargestellt. Dr. Adler: Ich möchte nur über die Schweizer Episode ein Wort sagen: Daß es nämlich vollständig richtig ist, daß ich in der Schweiz immer sehr energisch dagegen protestiert habe, daß man zu gewaltsamen Aktionen übergehe, weil dort die Voraussetzung, die der Herr Staatsanwalt macht, nämlich „das geordnete Staatswesen“ besteht. Das war mein Kampf mit den Syndika* listen und Anarchisten dort, die sagten: Es wird eine Zeit kommen, wo die Bourgeoisie sich nicht mehr wird helfen kön* nen und sich gegen die Arbeiter wenden wird: da muß man sich 168 mit Gewalt wehren. Da habe ich gesagt: Das ist richtig, aber immer sollen die Herrschenden den Anfang mit der Gewalt machen. Das war meine Theorie. Und der Theos rie bin ich treu geblieben. Ich habe in der Schweiz keine andere Theorie verfochten als hier. Der Unterschied liegt nur in den Ländern. Das Gutachten der medizinischen Fakultät. Schriftführer Scheibert verliest das Gutachten der medizinischen Fakultät, dessen Schluß lautet: Adler hat das von ihm begangene Attentat als eine Demon* stration auf gef aßt und zwar nach zwei Richtungen: einerseits gegen das herrschende System in Österreich, andererseits zur Aufrüttelung seiner Parteigenossen. Er hat es begangen, weil er seiner Ansicht nach unter den gegebenen Umständen durch das Attentat am besten die von ihm verfolgten Ziele fördern konnte. Er hielt übrigens den Erfolg mit der Tat selbst noch nicht für abgeschlossen, sondern er erwartet sich noch große Wirkungen von der Gerichtsverhandlung, bei der er endlich ohne Zensur zu Wort zu kommen hofft. Darum war er ja laut eigenem Geständnis so bedacht, nach der Tat ja nicht Opfer einer Lynchjustiz zu werden, die ihn um den Effekt im Gerichtssaal gebracht hätte. Man wird, bei aller verdammenden Kritik, in dieser Motivie* rung der Tat nichts Wahnhaftes finden können, und nichts, was bei dem gegebenen Charakter des Täters und den gegebenen Umständen nicht begreifbar wäre. Es wurde vom Verteidiger und von Parteigenossen darauf hingewiesen, daß die Tat unverständlich wäre, da gerade Adler der anarchistischen Richtung wiederholt und nachdrücklich entgegengetreten war. Dieser Einwand verliert an Bedeutung dadurch, daß diese Änderung in den Ansichten Adlers, wenn sie wirklich stattgefunden hätte, nicht plötzlich eingetreten ist, und unter geänderten äußeren Umständen, denn die Verhält* nisse zur Zeit, als Adler im Frieden in der Schweiz die An* archisten bekämpfte, waren gewiß recht grundverschieden von denen, die in Österreich zur Zeit des Krieges herrschten. Es ist aber außerdem fraglich, ob wirklich eine so wesentliche 169 Änderung der Ansichten Adlers vorlag. Denn wir können uns ferner zur Bekämpfung dieser Begründung auf Adlers eigene Ausführungen berufen. Zunächst gehörte Adler keineswegs einer Richtung der So* zialdemokratie an, die sich beschränken wollte, die Ziele der Bewegung nur mit legalen Mitteln zu erstreben. Er beruft sich auf das Hainfelder Programm der Partei, in dem es heißt, daß der Kampf gegen das herrschende System „mit allen zweck? dienlichen und dem natürlichen Rechtsbewußtsein des Volkes entsprechenden Mitteln“ zu führen sei. Und an einer anderen Stelle sagte er, er habe nie daran gezweifelt, daß seine Tat dem natürlichen Rechtsbewußtsein des Volkes entsprechen würde. Und bezüglich seines Kampfes mit Anarchisten wie Brup? b a c h e r, Stefan und Rudolf Großmann legt er dar, daß er nie eine Diskussion mit Anarchisten im älteren Sinne des Wor? tes geführt habe, die die individuelle Tat in Gegensatz zur Massenaktion bringen und letztere durch die erstere ersetzen wollen; mit solchen Anarchisten sei er nie zusammengekom? men. Und bezüglich der Methoden und Mittel der Aktion be? stehe heute eigentlich kein scharf definierbarer Unterschied zwischen Sozialisten und Anarchisten, weil, wenigstens in ein? zelnen Richtungen sowohl des Sozialismus, als auch des An? archismus, alle möglichen Mittel anerkannt werden. Dieser Unterschied bestehe nur mehr in den Zielen der beiden Rieh? tungen. Adler weist darauf hin, daß die Sperrung aller legalen Mittel, um die Anschauung von Sozialdemokraten seiner Rieh? tung unter die Massen zu bringen, zur Wahl illegaler Mittel geradezu genötigt habe, und er vergleicht die öffentlichen Zu? stände, wie sie in Österreich während des Krieges herrschten, mit denen, wie sie einstens in Rußland zur Zeit des Terro? rismus bestanden. Es wurde ferner geltend gemacht, daß Adler in der letzten Zeit und besonders am Tage vor der Tat einen bei ihm früher ungewohnten Zustand von Aufregung gezeigt habe. Diese Auf? regung wird man aber keineswegs als unmotiviert, als Ausfluß eines pathologischen Zustandes ansehen können, wenn man die früher geschilderte Vorgeschichte der Tat kennt; die politische Isolierung, in der sich Adler befand, vermöge deren er befürch? ten mußte, dem selbstgewählten Lebensziele, an dem er mit allen Fasern seines Herzens hing, nicht weiter dienen zu kön? nen und in den letzten Tagen ein Entschluß, der ihm mit der 170 Preisgabe seines Lebens identisch erscheinen mußte. So wird man also die Aufregung, die Adler in der letzten Zeit zeigte, nicht als Ursache der Tat, sondern als eine Folge des Ent* Schlusses zur Tat erkennen müssen. Adlers Tat vom Standpunkte der Moral betrachtet, steht allerdings in einem gewissen Gegensätze zu seinem bisher be« wiesenen Charakter, den man nicht als einen unmoralischen be« zeichnen kann. Er hat, frei von egoistischen Regungen, sein ganzes Leben einer Richtung gewidmet, die man, insofern sie das Wohl anderer Menschen fördern wollte, eine idealistische nennen muß; er hat seine ganze Kraft in diesem Streben ein« gesetzt. Er ist aber ein Fanatiker, den von dem Wege, den er für den richtigen hält, keine wie immer geartete Rücksicht ab« bringen kann, und dem der Zweck, dem er sein Lefeen gewidmet hat, jedes Mittel, das ihn fördern kann, heiligt. Als echten Fanatiker konnten ihn auch Rücksichten auf seine Angehörigen, auf Eltern, Gattin und Kinder von seinem Entschlüsse nicht ab« bringen; ja er ist förmlich verwundert, daß man ihm nachträg« lieh zumutete, er hätte durch solche Rücksichten sich von der Ausführung dieses Entschlusses abhalten lassen sollen. Selbst« verständlich, daß ihn bei einer solchen Denkweise am aller« wenigsten Gefühle des Mitleides mit dem erkorenen Opfer in seinem Plane irre machen konnten. Man wird sicher einen solchen Fanatiker, einen Menschen, der von einem zur alles beherrschenden Idee gewordenen Lebensziele ganz ausschließlich beherrscht wird, psychologisch weit abrücken müssen vom normalen Typus. Und sicher ist, abgesehen von Einflüssen der Umgebung, die schwere psycho« pathische Belastung Adlers ein mitwirkender Faktor bei der Bildung seiner geistigen Eigenart gewesen. Der Fanatiker und der Geisteskranke sind Sprossen desselben Stammes. Man wird sich aber hüten müssen, die beiden in ihrer sozialen Be« wertung und auch hinsichtlich ihrer Verantwortlichkeit auf die« selbe Stufe zu stellen. Denn es hat Fanatiker gegeben, die hohe Kulturwerte geschaffen haben. Und vom ethischen Stand« punkte ist Adlers Tat weniger verwerflich als z. B. die eines Menschen, der zur Wiederherstellung seiner verletzten Ehre einen andern kaltblütig tötet. Die gefertigte medizinische Fakultät kommt demnach zu fol« genden Schlüssen: 171 Dr. Friedrich Adler ist ein schwer hereditär#psychopathisch veranlagter Mensch; er hat höchst wahrscheinlich wiederholt psychische Depressionszustände, allerdings von geringer Intensi# tät und in der Haft einen ebenso leichten manischen Erregungs# zustand durchgemacht und ist von der Gefahr bedroht, auch späterhin von solchen Zuständen, möglicherweise auch schwe# rerer Art befallen zu werden. Die Tat, deren Adler beschuldigt wird, geschah nicht unter dem Einfluß eines solchen krankhaften Depressions# oder Er# regungszustandes, sondern sie wird durch die psychische Per# sönlichkeit Adlers und die gegebenen äußeren Umstände voll# ständig erklärt. Adler ist ein Fanatiker und die Entwicklung dieser seiner geistigen Eigenart ist höchst wahrscheinlich unter dem Einfluß einer schweren psychopathischen Heredität erfolgt. Vorstrafen Adlers. Präsident: Dann ist noch das Vorstrafenverzeichnis zu konstatieren. Sie haben zwei Abstrafungen erlitten, mit 10 Kronen im Jahre 1912 und mit 40 Kronen im Jahre 1913. In beiden Fällen handelt es sich um den § 24 des Preßgesetzes und in beiden Fällen um die Verurteilung in dritter Instanz, vom Kassationshof. Beide Fälle sind auch solche, die in Übereinstimmung mit der Dar# Stellung des Angeklagten sind, der gesagt hat, es habe sich ihm um den prinzipiellen Standpunkt gehandelt. Das eine Urteil vom Jahre 1913 hat zum Gegenstand gehabt, daß der Angeklagte im Dezember 1912 als Redakteur des „Volk“ eine verbotene Druckschrift zum Abdruck gebracht hat und es war hier die Frage, inwieweit die Immunität eingetreten ist. Und im zweiten Falle handelt es sich um den Abdruck eines Bildes, welches Bild konfisziert wurde und die Beilage einer Interpellation war, also um eine theoretische Frage. Dann liegt dem Gerichte noch vor der Untersuchungsakt des Landwehrdivisonsgerichts gegen Dr. Friedrich Adler wegen § 65a. Es dürfte die Feststellung genügen, daß das Verfahren eingestellt wurde. Wenn keine weiteren Beweisanträge gestellt werden (es ist nicht der Fall), erkläre ich das Beweisverfahren für geschlossen und erteile dem Herrn Staatsanwalt das Wort. 172 Die Anklagerede. Staatsanwalt Hofrat Dr. Ritter von Höpler: Hoher Gerichtshof! Die soeben durchgeführte Verhandlung hat uns ein Ereignis wieder in deutliche Erinnerung zurück* gerufen, das nicht bloß in unserer Heimat, sondern in der gan* zen Welt großes und berechtigtes Aufsehen erregt hat und das in so manchem, dem das Wohl und Wehe unseres Staates am Herzen liegt, Sorge ausgelöst hat. War doch in den schweren Zeiten, die wir durchlebten und noch durchleben, der Gedanke von vornherein nicht zurückzuweisen, ob nicht der am Minister* Präsidenten Grafen Stürgkh verübte Meuchelmord neue Ge* fahren herbeiführen könnte, ob insbesondere nicht unsere Feinde aus diesem Ereignins wieder neue Hoffnung auf die von ihnen so heiß ersehnte innere Zermürbung fassen könnten. Und wenn auch diese Gedanken alsbald verflogen sind, weil man ja sehr bald, eigentlich sofort feststellen konnte, daß es sich um die vereinzelte Tat eines Vereinzelten handelt, so ist doch das nicht dem Angeklagten zuzuschreiben, der die Gefahren, die durch seine Schreckenstat dem Staate entstehen konnten, nicht bloß vorausgesehen, sondern geradezu bedacht, ja — ich möchte sagen — beabsichtigt hat. Der Prozeß, der nunmehr Ihrer Urteilsfällung harrt, meine Herren vom hohen Gerichte, hat weder in der Frage der Be* weise, noch in der Frage der Tötungsabsicht, noch in der Frage der Zurechnungsfähigkeit irgendwelche Schwierigkeiten, und da* her glaube ich, nur mit kurzen Worten das wiederholen zu können, was auf Grund des Beweisverfahrens als erwiesen an* zunehmen sei. (Der Staatsanwalt gibt nun eine Darstellung der Tat konform derjenigen in der Anklageschrift.) Ich könnte mich damit begnügen, den Antrag auf Schuldigsprechung zu stellen, denn, hoher Gerichtshof, nicht der Beweggrund zu seinem Verbrechen, sondern einzig und allein die Frage der bösen Absicht ist für den Schuldspruch von maßgebender Bedeutung. Liegt einmal eine beabsichtigte Tötung, ein Mord vor, dann ist es in jedem Rechtsstaate ganz gleichgültig für die Schuldfrage, ob der Mord aus Eifersucht, aus Rache, aus gekränkter Liebe oder vielleicht aus politischen Gegensätzen hervorgegangen ist. Allein, hoher Gerichtshof, so* bald einmal in einem Falle die Frage der Zurechnungsfähigkeit angeschnitten wurde, muß meiner Ansicht nach auch all das erörtert werden, was in dem Angeklagten vorgegangen ist, be* 173 vor er zu der Tötungsabsicht kam. Und daher sehe ich mich genötigt, in diesem Falle auch die Frage des Motivs zu be# sprechen. Ich werde selbstverständlich der Verantwortung des Ange# klagten nicht in allem folgen. Ich werde dies schon auch des* wegen nicht tun, weil ich vielleicht meine Empörung nicht im# mer meistern könnte, die mich als Österreicher packt, wenn ich an all die blindwütigen Haßergüsse denke, mit denen der An# geklagte gestern über das österreichertum und, wie er sich aus# gedrückt hat, über den verlotterten und verlogenen österreichi# sehen Geist gesprochen hat, in einer Zeit, wo, wie ich glaube, die schwärzesten Pessimisten sich mit Stolz dessen bewußt ge# worden sind, was in Österreich im Laufe dieser drei furchtbaren Jahre vom Obersten bis zum Untersten an treuer Pflichterfül# lung und Selbstaufopferung geleistet wurde. Ich will nun vorerst einiges aus der Verantwortung des An# geklagten herausgreifen, um zu beweisen, daß seine Rede, die wohl mehr auf eine Volkstribüne als in den Gerichtssaal gehört hätte, der Sonde des gerichtlichen Verfahrens nicht standhält. Der Angeklagte war so gnädig, Ihnen, meine Herren, persön# liehe Qualitäten zuzuerkennen — es ist schon das sehr viel —. Sie aber als Gerichtshof lehnt er ab und sagt, nur die Ge# schworenen können ihn verurteilen. In demselben Augenblick versetzt er aber den Geschworenengerichten einen Schlag, wie man ihn sich nicht ärger vorstellen kann. Wenn ein Mann von der Intelligenz des Angeklagten, der vollkommen geständig ist, einen Meuchelmord begangen zu haben, und der der Mord# absicht geständig ist, sich mit allen Kräften dagegen wehrt, daß etwa angenommen würde, daß er in einem Zustande gehandelt hat, der strafausschließend sein konnte, wenn dieser Mann auch nur an die Möglichkeit denkt, daß Geschworene ihn unter die# ser Voraussetzung freisprechen könnten, dann fällt er über die Geschworenen ein geradezu vernichtendes Urteil. Das wäre wirklich jener Geist, den der Angeklagte verurteilt. Allein er täuscht sich darin, vor allem anderen auch darin: Die Ge# schworenen hätten auch Dr. Adler ebenso verurteilt, wie sie vor einigen Jahren den Kunschak verurteilt haben, weil er den Ab# geordneten Schuhmeier ermordet hat. Der Angeklagte hat zur Begründung seines ganz besonderen Hasses des österreichischen Geistes unter anderem auch die zahlreichen Hinrichtungen in Ostgalizien und die zahlreichen 174 Internierungen herangezogen. Es liegt mir ferne, auch nur ein Wort über die Geschmacklosigkeit zu verlieren, derartige Szenen mit Lichtbildern festzuhalten. Darüber kein Wort. Was aber die Tatsache, daß in Ostgalizien Hinrichtungen stattfanden und daß Internierungen stattfanden, anbelangt, so steht die Sache doch etwas anders. Ist dem Angeklagten nie etwas davon be» kannt geworden, mit welchen Schwierigkeiten unsere Truppen in der ersten Kriegszeit in Ostgalizien zu kämpfen hatten? Hat er nie davon etwas gehört, daß der russische Zarismus das Land mit Spionen durchseucht hatte, die unsere Truppen verrieten, so daß wir Hunderte und Tausende von Verlusten haben muß? ten? Und ist dem Angeklagten niemals der Name Battisti ans Ohr geklungen, jenes Mannes, der an der Spitze eines Bersa» glierisBataillons von unseren Truppen auf offener Tat ertappt wurde? Hat der Angeklagte, der so sehr den Notstand gegen» über dem Staate für sich in Anspruch nimmt gar kein Gefühl für den Notstand des Staates in einer solchen Zeit gegenüber dem einzelnen Individuum? Gewiß wird, hoher Gerichtshof, jeder von uns und jeder Gerechtigkeitsliebende es vom Herzen begrüßen, daß die Internierungen nunmehr auf einen Prozentsatz von 25 herabgesetzt wurden, allein daraus den Schluß zu ziehen, daß sie niemals hätten geschehen sollen, das wäre verfehlt; man kann daraus nur den Schluß ziehen, daß man trachtet, der» artige Ausnahmeverordnungen dann außer Wirksamkeit treten zu lassen, wenn sie nicht mehr notwendig sind. Ich habe hier ein Charakteristisches zu konstatieren, ich er» innere daran, daß auch der Vater des Angeklagten ihm immer abgeraten hat, Politiker zu werden. Die Nerven mögen ihm zum Politiker fehlen. Meines Erachtens fehlt ihm aber etwas, was viel wichtiger ist, ein ungetrübtes Urteil. Sein Urteil war immer durch seinen maßlosen Fanatismus getrübt, er hat kein Urteil über die Dinge. Ich will mich, hoher Gerichtshof, aber auch auf dieses Gebiet nicht begeben, das der Angeklagte hier mit so ganz besonderer Sorgfalt beackert hat, nämlich auf das Gebiet einer Kritik der Politik des Ministerpräsidenten Graf Stürgkh. Hoher Gerichtshof! Es ist uns das ja nichts Neues, daß hier in diesem Saale jeder wegen Mordes Angeklagte alles tut, um das Opfer seiner Schreckenstat als möglichst schlecht, als einen Dämon hinzustellen. Warum sollte das im Falle des Fritz Adler nicht geschehen? Wir sind daran gewöhnt und wir wissen, 175 es zu werten. Wir wissen auch, daß diese Art der Verantwort tung ihren psychologischen Grund hat in dem Selbsterhaltungs* trieb, den der Angeklagte für seine Person ganz mit Unrecht leugnet; das zeigt seine Verantwortung. Dasselbe sehen wir auch in diesem Falle und wir dürfen es nicht anders auffassen. Wir dürfen uns denn doch nicht die Rechte einer Volksvertretung anmaßen, dürfen uns auch nicht in die Studierstube eines Geschichtsforschers versetzen, weil uns hier alles fehlt, ein sicheres Urteil über die Politik des Grafen Stürgkh abzugeben, weil uns die Grundlagen und Voraus* Setzungen, auf denen die Politik aufgebaut war, in diesem Saale fehlen. Ich werde mich daher nur mit jenem Teile der Ver* antwortung beschäftigen, der mir für die Schuldfrage von Be# deutung scheint und der im Fakultätsgutachten verarbeitet ist. Die festgestellte erbliche Belastung vermag ihn ebensowenig straflos zu machen wie die Tatsache, daß der Angeklagte an schweren psychischen Depressionen litt. Dieser Leitsatz wird von der Fakultät an der Hand genauester Erhebungen aus* geführt. Die Fakultät hat in ihrem Gutachten als Häupterklä* rungsgrund den bodenlosen Fanatismus bezeichnet und da muß ich zunächst auch darauf zu sprechen kommen. Mag die Ent* Wicklung dieses Mannes vielleicht durch psychopathische Ver* anlagung, erbliche Belastung gefördert worden sein, ihre folge* richtige Erklärung hat sie in dem Werdegang des Dr. Adler. Der Angeklagte erzählt uns völlig glaubhaft, daß er im Alter von sechs Jahren an einer Märzkundgebung der Wiener Arbei* terschaft teilnahm, und mit Recht sagt er, daß die damals emp* fangenen Eindrücke mit dem Massenaufgebot von Polizeiwache und die vielen Verhaftungen den stärksten und nachhaltigsten Eindruck auf ihn gemacht haben. Wie nachhaltig, ergibt sich am besten aus der weiteren Tatsache, daß sich der Angeklagte im Alter von acht Jahren einen Barrikadenkampf vor der Hof* bürg ausmalt und davon anderen Jungen erzählt. Der Ange* klagte teilt uns weiter mit, wie er vor einem Prozeß seines Vaters mit Genugtuung ausrechnete, zu wieviel Jahren schweren Kerkers sein Vater verurteilt werden könne, und er erklärt wei* ter, welches Glück es für ihn war, seinen Vater im Arrest be* suchen zu können. Herrn Dr. Adler war etwas unmöglich, was sonst die Regel ist. So mancher himmelstürmende Radikalis* mus eines jugendlichen Heißsporns klärt sich mit dem Alter und der Erfahrung ab und macht einer anderen Beurteilung 176 Platz, bei dem Angeklagten wuchs der Fanatismus mit dem zu? nehmenden Alter ebenso wie mit der Zunahme des Wider* spruchs. Wenn daher einige seiner Parteigenossen angeben, daß er von seinem Fanatismus nicht abzubringen sei, insbesondere im Kriege, wo jeder umlernen mußte, so finde ich darin nichts Unverständliches. Dem Kinde hatte sich bereits die Gedanken* weit aufgetan, die ihm fremd sein mußte, die ihm keine Auf* klärung schuf, die das Kind nur verwirrte, erregte und auf* peitschte. Bei der Entwicklung des Angeklagten spricht auch noch etwas anderes mit und auch da im gewissen Zusammen* hang mit dem Verbrechen. Es ist natürlich, daß anläßlich der Erörterung der verschiedenen Prozesse im Familienkreise die Staatsgewalt, daß die Organe des Staates nicht gut wegkamen. Mit allen diesen Eindrücken durchsetzt, geht der Angeklagte ins Ausland und sucht dort seine Lebensstellung. Dieses Milieu, verknüpft mit dem eingewurzelten Fanatismus, mit den Ein* drücken der Kindheit, vielleicht auch mit dem Eindruck der jetzt im Kriege bestehenden Ausnahmezustände kristallisiert sich bei ihm zu jenem Haß gegen alles, was in Österreich ist, gegen alles, was unseren Staat, was die Staatsgewalt und das Staatsgefüge angeht, wie wir es hier gesehen haben. Der Angeklagte merkt zu seinem Erstaunen, wie sich die Sozial* demokratie Deutschlands am 4. August benommen hat, er liest am 5. August einen Leitaufsatz im führenden sozialdemokrati* sehen Blatte Österreichs und er sieht, daß das natürliche Ge* fühl des Schutzes des eigenen Herdes in der großen Gefahr auch seine Parteigenossen ergriffen hat, und er, der für ein solches Gefühl niemals Verständnis hatte, niemals Verständnis haben konnte, sieht auf einmal zwischen sich und seinen Parteigenos* sen eine Wand auf gerichtet und er empfindet es als das schmerz* lichste Erlebnis, als sein Vater im Internationalen Büro in Brüssel nichts davon wissen will, daß man die Heimat preis* gebe. Nun geht er weiter: er erklärt, seine Partei sei von Hurra*Patriotismus, von patriotischen Exzessen erfüllt; er er* klärt die Schreibweise der Arbeiterzeitung als Kriegspsychose, als nationabösterreichisch; es kommt zu einem offenen Bruch, als der Angeklagte in einem Artikel seiner Zeitschrift gegen die Parteizeitung loszieht und als die Arbeiterzeitung in einem ebenso scharfen Artikel antwortet. So sehen wir nach und nach den 20. Oktober herankommen. Denn damals geschah dem An* geklagten etwas, was ihn noch viel tiefer traf: er w'ird nicht 177 12 mehr ernst genommen; es wird ihm angedeutet, daß in der neu* orientierten sozialdemokratischen Partei für ihn kein Platz mehr sei, und schließlich wird ihm der Vorwurf zugeschleudert „Schädling der Partei!“. Sein ganzes Lebenswerk, seine Lebens* hoffnung steht auf dem Spiele. Nun hat er allerdings erklärt, er habe das nicht ernst genommen, aber erinnern Sie sich, mit welcher Beharrlichkeit der Angeklagte alle diese Sachen her* vorzerrte, die diesem Rufe vorangingen, und Sie erkennen ganz deutlich, wie tief der Stachel saß. Der Angeklagte suchte nach dem Schuldtragenden und schließlich richtete er seinen ganzen Groll gegen die so gehaßte Staatsgewalt und den Ministerpräsidenten. Er gab die Schuld am Kriege und an der parlamentlosen Zeit nicht nur der Regie* rung, sondern auch seinen Parteifreunden. Gegen sie peitschte er sein Sinnen auf. In seiner ohnmächtigen Wut faßte er den Mordplan, mit dem er die verhaßte Staatsgewalt treffen wollte, er, dem das Leben völlig wertlos. Allerdings spielte dabei auch der Umstand eine Rolle, daß eben einige Verfügungen der Re* gierung in dem Parteivorstand mit allgemeiner Erbitterung be* sprochen wurden. Adler machte aber nicht nur die Staatsver* waltung dafür verantwortlich, sondern auch seine Parteigenos* sen, die er als Regierungssozialisten bezeichnete. Auch ihnen galt seine Wut. Im Verlauf seiner Reden hat der Angeklagte oft Anlaß ge* nommen, einzelne Parteimitglieder recht unangenehm hier her* einzuziehen. Es ist klipp und klar, warum er so handelte. Nur um auch damit die österreichische Schande in die europäische Öffentlichkeit zu bringen; die Verkommenheit der österreichi* sehen Sozialdemokratie sei die österreichische Verkommenheit. Also hegte er die gleichen Rachegedenken wie gegenüber der verhaßten Staatsgewalt auch gegenüber der verhaßten Partei* leitung. Dies hat ihm den Revolver in die Hand gedrückt, der ursprünglich nicht für Stürgkh bestimmt war. Andere erwiesen sich aber nicht als geeignete Objekte seiner Demonstration. Daß auch Eitelkeit mit eine Rolle spielte, ist klar. Der An* geklagte hat hier Töne angeschlagen, um derentwillen ihn der Vorsitzende rügte mit den Worten: „Reden Sie nicht zum Fen* ster hinaus!“ Hat er doch auch zugegeben, daß er die Absicht hatte, der Menge einen Gefallen zu erweisen und, als er vom Tatorte weggeführt wurde, den Wagenvorhang wegzuziehen trachtete, um sich der Menge zu zeigen. Daher ist der Schluß 178 nicht ungerechtfertigt, daß seine Eitelkeit auch bei der Auswahl des Opfers mitwirkte. Die anderen hätten bloß lokales Inter? esse gehabt, je höher die Person stand, die er traf, desto mehr wurde er betrachtet, desto größer die Sensation. Die Tat ist auch in allen Einzelheiten folgerichtig erklärbar. Mit Recht erklärt das Fakultätsgutachten, daß in der Begründung der Tat nichts zu finden sei, was nicht begreiflich wäre. Daß die von der Ver? teidigung ausgesprochene Unverständlichkeit nicht zutrifft, ist offenbar ebenso klar, wie daß seine Aufregung nicht die Ur? sache, sondern die Folge des Entschlusses bildete. Wenn wir uns erinnern an die Klarheit in der Ausführung der Tat, finden wir das vollkommen bestätigt. Es sind daher sämtliche Voraus? Setzungen für einen Schuldspruch im Sinne der Anklage gegeben und Umstände, die das Schreckliche der Tat milderten, nicht zu finden. Ich beantrage daher den Schuldspruch und die Ver? urteilung. Die Rede des Verteidigers. Verteidiger Dr. Harpner: Die Verteidigung ist in der schweren Lage, gegen mehrere Fronten zu kämpfen: die erste ist die des Staatsanwalts, die zweite scheint — ich sage scheint — das Fakultätsgutachten zu sein, die dritte, die unangenehmste, ist der eigene Klient. Die letzte Front hoffe ich zu entfernen, wenn der Angeklagte erfahren wird, daß es mir nicht im Traume einfällt, seine Tat zu der eines Irrsinnigen zu degradieren. Die Front des Fakultätsgutachtens macht mich bangen, doch ich hoffe, mit dem Gutachten nachzuweisen — nicht daß er irrsinnig war — sondern daß er nach Wort und Geist auch un? seres Gesetzes für das, was er getan hat, strafrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden kann. Ich hoffe das nachzu? weisen mit dem Gutachten, aus dem der Staatsanwalt durch Herausreißen einzelner Sätze die Verantwortlichkeit des Ange? klagten beweisen will. Was den Staatsanwalt betrifft, kann ich mit dieser Front um so mehr bald fertig sein, als sich sein Plädoyer in nichts unter? schieden hat von den landesüblichen Plädoyers, mit denen man den Schuldspruch gegen den Attentäter verlangt. Da wird ge? sagt, dieser Mann habe gar kein Gefühl für sein Heimatland, er sei ein heimatloser Mensch, dem es Vergnügen macht, sein eigenes 179 12 ' Vaterland zu beschmutzen und der das feindliche Ausland überzeugen will, wie schlecht unsere Zustände sind — also ein Antipatriot. Also Patrioten herbei, stempelt ihn! Das landesübliche Rezept gegen einen politischen Attentäter! Aber es gibt zwei Gattungen von Patriotismus. Der eine ist der Glaube, das Vaterland müsse gelobt werden, auch wenn Dinge zu tadeln sind. Das ist eine Art des Patriotismus. Die andere ist der Glaube: ich will mein Vaterland nicht nehmen im abstrakten Sinne, sondern sehe die Menschen, die in ihm* leben, und ich will meine Mitbürger glücklich und frei machen. Wenn ich die Wahl habe zwischen der ersten und der zweiten Art von Patriotismus, dann werde ich und mit mir Millionen von Menschen die zweite Art wählen: den Patriotis# mus derjenigen, die für ihr Vaterland glühen, trotzdem keiner# lei Auszeichnung ihnen dafür blüht, sondern nur die eigene Befriedigung. Nachdem der Staatsanwalt beinahe auf Sinnesverwirrung plädiert hat — er hat den tiefen Fanatismus des Angeklagten geschildert und behauptet, diesem fehle das Urteil zum Poli# tiker, er sehe die Verhältnisse getrübt, so fehlte nur ein Schritt und der Staatsanwalt hätte die Freisprechung wegen Sinnesver# wirrung beantragen müssen —, hat er gesagt, es spiele auch die Eitelkeit eine Rolle bei der Tat des Dr. Adler, denn ein Atten# tat von örtlichem Interesse habe er verschmäht und er habe nach seiner Verhaftung den Vorhang weggeschoben, um von der Menge begrüßt zu werden oder sie nochmals zu sehen. Der Staatsanwalt war ungerecht, als er Eitelkeit als Beweggrund der Tat erklärte. Das Gutachten sagt: Adlers Tat, vom Stand# punkt der Moral betrachtet, steht gewiß im Gegensatz zu seinem Charakter, den man nicht als unmoralisch betrachten kann. Er hat frei von egoistischen Regungen sein ganzes Leben einer Sache gewidmet, die man, soweit sie das Wohl anderer will, idealistisch nennen muß. Er hat sein ganzes Sein für dieses Ideal eingesetzt. Er ist ein Fanatiker, den von seinem gewählten Wege kleinliche Rücksichten nicht abbringen können. Einen Mann, der so charakterisiert wird, kann man nicht mit dem Wort „Eitelkeit“ abtun. Man kann die Tat als solche nicht billigen. Aber daß man von dem Manne, der vom Kerker# fenster heraus sprechen muß, um gehört zu werden, den der Weg, um sich Ausdruck zu verschaffen, durch den Kerker führt, sagt, er sei ein eitler Mensch, von einem Manne, der sein 180 Leben einsetzt, um „zum Fenster hinaus“ sprechen zu können, zu sagen, er tue das aus Eitelkeit, das ist ungerecht und ent* spricht nicht den Tatsachen. Nun gehe ich zur Frage über: mit welchem Recht tue ich, ein Rechtskundiger, das, was der Staatsanwalt dem Dr. Adler schon übelgenommen hat, als er es von der Geschworenenbank ver« meinte? Ich verlange nämlich, das Gericht möge den gestän« digen Mörder freisprechen. Ich wünsche das und würde die Freisprechung begrüßen. Meine Motive werden tiefer sein als die: gemordet — Todesstrafe. Ich stelle mein Verlangen als Jurist, als Moralist und als Staatsbürger — immer an der Hand des Gesetzes. Was hat das Gutachten gesagt, von dem ich offen bekenne, es ist eine glänzende, der Fakultät würdige Arbeit? Sie ist aus* gezeichnet, besonders weil sie dem Richter überläßt, was des Richters ist, weil sie dem Richter das an die Hand gibt, worauf er sein Urteil stützen kann, ohne ihm in der landesüblichen Weise die Arbeit abzunehmen, indem schließlich gesagt wird: keine Sinnesverwirrung. Das hat das Gutachten nicht gesagt und darauf stütze ich mich. Das Gutachten sagt: Gericht, ich lege vor, was ich gefunden habe und was sich vom Standpunkt der Wissenschaft sagen läßt; du fälle dein Urteil, ob das hin« reicht, den Angeklagten schuldig zu sprechen oder dahin führt, ihn freizusprechen. (Der Verteidiger erörtert nun eingehend das Gutachten der Fakultät.) Der Angeklagte ist, wie das Gutachten besagt, aufgewachsen in einer politischen Umwelt. Er wollte sein Leben und Wirken der sozialdemokratischen Bewegung widmen. Ihm war es um das Ideal der Bewegung, um die letzten Ziele zu tun, deren Er« reichung die Partei anstrebt. Daher, sagt das Gutachten — und hier beginnt das psychologische Moment, das ich als Zwangsmoment bezeichne —, kommt die schwere Enttäuschung, da er erwartet hatte, daß sich die Sozialdemokratie dem Kriege entgegenstellen werde. Anstatt dessen erlebte er, daß sich die Führer an die Seite des Staates stellten. Diese Enttäuschung führte ihn — das Gutachten verweist darauf — zum erstenmal zur Entfremdung mit dem von ihm vor allem verehrten Vater, und ich erinnere daran, daß der Angeklagte angegeben hat, er habe sich damals Jaures gegenüber des Verhaltens seines Vaters geschämt. Wenn jemand, der an seinem Vater hing vom ersten 181 Tage an, da er zu denken und zu fühlen begann, wenn der sich eines Tages seines Vaters zu schämen begann, wie muß das auf diesen tiefen Fanatiker — wie ihn der Staatsanwalt selbst genannt hat — eingewirkt haben? Das Gutachten sagt weiter: Ein Charakterzug von ihm ist die unentwegte hartnäckige Ver* folgung der als Recht erkannten Idee ohne Rücksicht auf die Person. Ich will hier nicht vergessen, daß der Tat des Ange* klagten ein Opfer fiel, denn schließlich wird kein fühlender Mensch daran vorübergehen, daß jemand getötet wurde. Aber der Angeklagte hat getötet ohne Rücksicht auf die Person, er hat auch nicht auf sich Rücksicht genommen, nicht auf den von ihm über alles verehrten Vater, auf die heißverehrte Mutter, auf die Frau, von der er schreibt, daß sie immer die gewesen ist, die ihn allein verstanden hat, und keine Rücksicht schließlich auf seine Kinder, von denen er schreibt, daß sie seine Tat verstehen werden, wenn sie erwachsen sind. Er hat nicht aus Roheit, sondern aus anderen Motiven, auf die ich noch zurückkommen werde, getötet und alles, was er liebt, für sich mitgetötet. Des® halb durfte von ihm das Gutachten sagen: „Er kannte keine Schonung der Person, weil er in dieser Tat Fanatiker war“, und weiter: „Es folgt ein langer und aufreibender Kampf gegen die eigene Partei.“ Er hatte in diesem Kampfe und in dieser Situation kein Ventil für seine inneren Qualen. Das Einwirken auf die Massen wäre durch das Parlament möglich gewesen — aber das Parlament blieb geschlossen; es wäre durch die Presse möglich gewesen, aber die Presse war durch die Zensur ge* knebelt. Ich glaube, daß wir schon zu dem allmählich gelan* gen, was ich den unwiderstehlichen Zwang, die psychische Zwangslage, in der sich der Angeklagte befunden hat, nenne. Wir haben den Angeklagten sprechen gehört und wir kennen ihn nun und wir wissen, daß in ihm lebt ein unbezähmbarer Drang, das zu tun, was er für gut hält, und wir müssen ihm zu* geben, daß das, was er für gut hält, auch wirklich gut ist. Denn daß jemand in einem Staate, dem die Verfassung gewähr* leistet ist, die Verfassung für gut hält, wird doch noch sein gu* tes Recht sein, und daß jemand in einem Staate, wo die Presse frei ist nach dem Staatsgrundgesetz, die Presse will, wird doch auch noch sein gutes Recht sein, denn das übersieht ja die Staatsanwaltschaft unaufhörlich: Es kann doch nicht ein Staat nur die Strafgesetze beobachtet wissen wollen und alle anderen nicht. Die Verfassung darf man brechen, alles darf man tun, 182 aber sich wehren gegen denjenigen, der andere ebenfalls gültige Gesetze dieses Staates verletzt, das geht nicht mehr, denn das Strafgesetz, das gilt noch in Österreich. Das Fakultätsgutachten sagt mit seiner so rühmenswerten Schärfe, es stellt den Konflikt dar, in dem sich der Angeklagte befunden hat: Er will helfen, — Fanatiker — er will wirken. Wie? Er hat das Recht zu wirken, er könnte es tun durch die Presse. — Gibt es nicht. Wir haben sie staatsgrundgesetzlich auf dem Papier, mehr weiß als gedruckt. Er oder seine Partei kann sich parlamentarisch betätigen. Gibts nicht, das Paria« ments nicht da. Versammlungen, das gute Recht jedes Staats« bürgers, gibts auch nicht. Ja, meine Fferren! Wir halten das aus, Millionen haben das ausgehalten in diesem Staate. Er nicht! Warum nicht? Hier kehre ich wieder zurück zu dem Fakultätsgutachten: Weil ein Mann dieser Art, wie ihn das Gut« achten geschildert hat, das nicht aushält, was übrigens manchen gesunden Mann in diesem Staate auch schon krank gemacht hat. Um mit dem Herrn Staatsanwalt zu sprechen: Es könnte mich Empörung übermannen, wenn ich über diese Dinge sprechen wollte. Also ich spreche nicht darüber, es könnte mich eine „antipatriotische Empörung“ übermannen. Das Gutachten sagt dann weiter: „Und deshalb richtete sich sein Groll be« greiflicherweise gegen die Staatsgewalt. Sie war seiner Ansicht nach überhaupt Schuld an dem Ausbruch des Krieges: und sie sperrte den Weg zur Aufrüttelung der Massen durch die Nicht« einberufung des Parlaments und durch die Überwachung der Presse.“ Man verfolge, wie weit die Fakultät diesem Manne nachgeht. Daher — der Herr Staatsanwalt hat das selbst unwillkürlich betont — die ohnmächtige Wut gegen die Staatsgewalt. Ja, wissen wir nicht alle von uns: Wut macht bekanntlich halb irr« sinnig. Ohnmächtige Wut drängt zu Explosionen bei dem ge« sündesten Menschen. Jetzt nehmen Sie den Mann, wie ihn die Fakultät schildert, stellen Sie sich den Mann vor in seiner ohn« mächtigen Wut, er will wirken, edel, gut wirken, wenigstens in seinem Sinne — der Herr Staatsanwalt mag ja anderer Meinung sein — er will edel wirken, er hält das für Vaterlandsliebe, um ihn herum Feinde, wenigstens hält er sie für Feinde. Ich werde das nicht untersuchen, ich bin kein Politiker, ich weiß nicht, ob der Angeklagte Recht hat oder seine Parteigenossen, ich will das nicht prüfen, schon deshalb nicht, weil ich nicht den Fehler 183 begehen will, eine solche Tat anders als durch die Geschichte entscheiden zu lassen; denn schließlich, ob ein Mord, die Tö? tung unter diesen Umständen, ein gemeiner Mord ist oder eine historische Tat, das hat immer erst die Geschichte entschieden. Wer zur Zeit der französischen Revolution getötet hat, der war, so lange man ihn einsperren konnte, ein Mörder. In der Geschichte war er manchmal der Begründer alles Guten und Schönen. Im Jahre 1848 war der Töter, solange man ihn töten konnte, ein Mörder. Wir blicken heute — man kann jetzt schon sagen alle — zu manchen dieser Männer, die damals Mörder waren, mit Verehrung auf. Ich fahre fort: Ohnmächtige Wut auf Seite des Angeklagten. In dieser ohnmächtigen Wut, so sagt das Fakultätsgutachten, gab es für den Angeklagten zwei Auswege. Ich bitte, meine Herren, es gibt für einen Menschen dieser Art, wenn man an der Hand des Fakultätsgutachtens die Sache weiter verfolgt, plötzlich nur noch zwei Auswege. Man sieht: Da steht er. Zwei Auswege: Einer links und einer rechts und einen dritten nicht mehr. Der links, das sagt die Fakultät selbst, das war die Möglichkeit, ins Ausland zu gehen, war ihm durch die Vers hältnisse verschlossen. Und nun, so sagt die Fakultät, in der* selben Zeit, im Oktober 1916 erfolgte sein scharfer Konflikt mit der Partei. Er befand sich damals in einer Lage, die ihm das Leben wenig wünschenswert erscheinen lassen mochte und den Gedanken an das Attentat als die einzige Art, mit der er sein Lebensziel noch erreichen konnte, in den Vordergrund rückte. Den letzten Anstoß gab das Verbot der Versammlung, worauf ich noch gleich zu sprechen kommen werde. Ich bitte, meine Herren vom hohen Gerichthof, lesen Sie mit mir den folgenden kleinen Satz aus dem Fakultätsgutachten: „Durch einen unglücklichen Zufall erfuhr Dr. Adler an demselben Tage, wo er das Verbot der Versammlung erfahren hatte, daß Graf Stürgkh sein Mittagessen im Hotel Meißl und Schadn cinneh? men werde, also war mit dem Antrieb zur Tat die Möglichkeit der Ausführung gegeben und so nahm das Unheil seinen Lauf.“ Die Fakultät sagt nicht: „So wurde das Verbrechen gesetzt, so wurde das Verbrechen ausgeführt.“ „So nahm das Unheil seinen Lauf!“ Das heißt, wenn man in einen Satz kleiden will, was ich hier gesagt habe: Der Mann, so wie wir ihn kennen, unter dem Drucke psychologisch auf ihn einwirkender Um? stände, getrieben zu einem einzigen Ausweg, den er noch wäh? 184 len konnte, betrat diesen Ausweg und das Unheil nahm seinen Lauf. Wenn man sich erinnert an die Fälle, die uns hier erzählt worden sind, die Vorschrift an die tschechischen sozialdemokratischen Blätter, Artikel der Polizei aufzuneh? men usw. usw. — ich will das Detail nicht wiederholen, die Herren haben das ja gehört; wer sich an alles das erinnert und damit die Persönlichkeit des Angeklagten mit ihrem heißen und unstillbaren Hang nach Freiheit des Individuums und der Völker in Gegensatz bringt, der wird begreifen, daß in ihm das ent? standen ist, was ein Zeuge gesagt hat: Er war verzweifelt, es war in ihm wie eine Qual! Und diese Qual kann nur begreifen, der nicht erblich belastet ist, der gar kein Fanatiker ist und der doch in diesem Staate, den er liebt und nicht haßt, lebt, dem er alles Gute gönnt, der durch Jahre alles Schlechte mit? gemacht hat und dem vielleicht nur die Tat des Angekagten ein Ende gesetzt hat, der sich erinnert, daß alle Völker, sie mögen den Krieg geführt haben oder nicht, das Recht hatten, in ihren Parlamenten oder ihrer Presse oder in Versammlungen zu sprechen und daß wir, deren Söhne ebenfalls kämpfen, nicht gefragt worden sind, ob wir kämpfen wollen, wir, die wir auf? gefordert werden zu den ungeheuersten Opfern, die jemals von Menschen oder Völkern verlangt worden sind, daß wir nie ge? fragt wurden, können wir sie tragen — ich rede schon gar nicht davon, wollen wir sie tragen —, wir, von denen uns in allen Tonarten gesagt wird, wir sind das beste Volk, unsere Soldaten halten aus mit einem Todesmut, den wir jeden Tag verdienter? maßen loben hören. Aber ihre Väter werden nicht gefragt. Wir hören — und haben es in diesem Kriege erlebt, daß alle Opfer an Gut und Blut gebracht worden sind. Man hat uns nicht für würdig erachtet, uns zu fragen, ob wir sie gerne brin? gen und man hat den politischen Fehler begangen, uns nicht zu fragen; denn man hat dem Auslande, auf das der Herr Staats? anwalt mit Recht solchen Wert legt, nicht entgegengebracht ein Volk, das das, was es tut, tun will, sondern ein Volk, das anscheinend gezwungen wurde, zu tun, was es viel? leicht oder sicher auch gerne getan hätte, wenn man es gefragt hätte. Und wer dieses Heimatland liebt, das sieht man gerade in diesen Zeiten, ich hoffe, man wird es belohnt sehen. Man sieht, uns hat nichts mehr geschadet, als daß man im Auslande geglaubt hat, mit uns kann man nicht verhandeln, denn wissen wir, was das Volk in Österreich denkt? Und die anderen sind 185 gewohnt, das Volk denken zu lassen. Und vielleicht wird es für die Tage, wo der Vater dieses Mannes hier hinausfahren wird, um für unsere Söhne vielleicht den Frieden zu erkämpfen mitzuhelfen, für ihn und für uns ein Glück sein, daß er darauf wird hinweisen können: In diesem Staate war mein Sohn wes nigstens derjenige, der sein Heimatland wirklich geliebt hat, über alles geliebt hat, über sich selbst geliebt hat, der sein Leben für dieses Vaterland im schönsten Sinne des Wortes ge* geben hat. Natürlich — ich fange selbst an zu zögern — im schönsten Sinne des Wortes? Er hat ja töten müssen! Das ist wahr. Aber, meine Herren, hier fange ich wieder mit dem Fakultätsgutachten an. Der Fanatiker — so sagt das Gutachten — ist weit abzurücken von einem normalen Menschen, der Fanatiker und der Geisteskranke — sagt das Gutachten — sind Zweige eines und desselben Stammes. Jawohl! Der Fanatiker ist weit entfernt von dem normalen Menschen. Der normale Mensch geht in „Teil“, sieht Teil den Vogt niederschießen, ist begeistert von dieser Tat der Freiheit, applaudiert und geht dann — ins Löwenbräu ein Bier trinken. Der normale Mensch denkt nicht weiter an „Teil“ und an den Vogt, er hat sich im Theater unterhalten. Der normale Mensch begnügt sich damit, daß man in einem Staate lebt mit gewissen Zuständen, die dem Herrn Staatsanwalt schon genügen, ihn einen Staat mit „ge* ordneten Zuständen“ zu nennen. Er hat Pflaster, er hat Gas* licht, er hat elektrisches Licht, er hat, wenn nicht gerade besons dere Umstände herrschen, für seine Bürger auch zu essen, bei weniger guten Zuständen hat er weniger gut zu essen, aber — du lieber Gott, er liebt sein Heimatland, er läßt der Fiedel süße Hölzer stimmen. Und das ist vielleicht das Muster des Patrioten? Das wird uns niemand sagen. Der Fanatiker tut das, was der Angeklagte getan hat: er denkt an Teil, wie er den Vogt getötet hat. Nicht, daß man morden kann, predigt die Tat des Angeklagten und die Vers teidigung wäre weit davon entfernt, sich der Theorie oder ga^ der Praxis anzuschließen, daß man morden soll. Aber die Vers teidigung behauptet: Man darf auch kein Vogt sein. Wenn in einem Staate, der nach Gesetz und Recht und, mit dem Blute vieler edler Männer erkauft, eine Freiheit sich errungen hat, sich jemand gegen diese Freiheit stellt, der diesen Staat, wie wir es hier gehört haben, zu einem absolutistischen Staat machen will, 186 und diesen Staat dadurch, in einer Zeit, wo Krieg ist, in seinen heiligsten Interessen bedroht, mehr als der Ange* klagte durch seine Tat begangen hat, worüber übrigens auch erst die Geschichte und nicht meine bescheidene Person zu entscheiden haben wird, wer sich entgegenstellt allem, was in diesem Staate an guten Wurzeln und starken Stämmen ist — ich weiß nicht, ob man da noch sagen kann, das ist ein ge* meiner Mord gewesen. Ich bitte, meine Herren, so ein bißchen fängt wieder der Jurist in mir zu wirbeln an, wir kennen etwas wie Notwehr im Strafgesetz. Der entsprechende Paragraph lautet: „Wer sich der notwendigen Verteidigung bedient, um einen ungerechten Angriff auf Leben, Ehre oder Freiheit von anderen abzuwehren“. Sind wir wirklich schon so verrannt in unsere juristischen Ideen, daß wir sagen können: Ich darf unter Umständen, wenn es als nötige Verteidigung erscheint, jemand, der meine physische Freiheit oder die physische Freiheit meines Nachbarn antasten will, sogar töten, das ist unwiderstehlicher Zwang, aber wenn ein Mann von dem tiefen Fanatismus dieses Mannes hingeht und sich in diesem Momente dessen bedient, was er für die nötige Verteidigung gehalten hat, um die Frei* heit aller in diesem Staate zu schützen, dann ist es keine Not* wehr, das ist nur gemeiner Mord oder vielleicht Meuchelmord. Und wenn Sie mich weiter fragen, meine Herren, was auf diesen Mann noch alles eingestürmt ist, so erwidere ich Ihnen noch etwas — und beinahe fange ich wieder an, Jurist zu wer* den; denn in § 2 steht auch als straf ausschließender Grund: Wenn sich jemand im Zustande voller Berauschung oder in einer anderen Sinnesverwirrung befunden hat, die ihm das Be* wußtsein seiner Tat geraubt hat. Im Zustande voller Be* rauschung oder einer anderen Sinnesverwirrung! Haben wir nicht, um gerecht zu bleiben, den Eindruck, daß dieser Mann beherrscht ist vom vollen Zustande des Freiheitsrausches? Da lebt ein Mann — es wird vielleicht wenige geben —, für den die Freiheit — nicht nur die seine, an die hat er wahrlich nicht ge* dacht, denn sonst hätte er diese Tat nicht begangen — alles bedeutet, dem es blutig rot vor den Augen wird, wenn er die Freiheit angetastet sieht, ein Mann, dem der Gedanke an die Freiheit alles ist. Erinnern Sie sich, meine Herren, er hat hier gesagt: Ich habe manchmal gefragt: Ja, lebt man denn in diesem Lande wie ein Hund? Das war sein Ausdruck. Und nun denken Sie sich, meine Herrenzimmer den Mann mit 187 dieser Disposition, denken Sie sich diesen Mann mit dem Ge« Hihi: Bin ich denn ein Hund! Und auf diesen Hund stürmt nunmehr das letzte ein am Tage vor der Tat. Hier komme ich zu einem neuen Punkt. In seinem Fanatis? mus spielt der Angeklagte mit der Attentatsidee. Einmal ist es Dr. Mager, an den er denkt, ein andermal Tisza, ein drittes* mal Hochenburger. Hochenburger! Da fällt mir wieder ein wie sich der normale Mensch vom Fanatiker unterscheidet. Der normale Mensch hält Reden auf die Freiheit, der normale Mensch hängt die §«14«Gewaltigen an den Laternenpfahl mit dem Munde, der Fanatiker nimmt aber die Sache ernster. Der normale Mensch spricht als Abgeordneter so und als Minister anders, der Fanatiker bleibt bei dem, was er für gut gehalten hat. Es bleibt jedermann die Wahl überlassen, was schöner was ethischer ist. Ich sage also, meine Herren, er spielte mit dem Attentats« gedanken, er hat ihn nicht ausgeführt. Warum, geht uns ja juristisch zunächst nichts an. Dann aber kam die Situation, die zu der Tat führt. Beladen mit all der Last, die uns hier ge« schildert wurde, aufgereizt durch alle die Dinge, die ich jetzt wieder gestreift habe, in Verzweiflung gebracht durch die Stimmung, die in einem Staate immer entsteht, wenn man die gesetzlichen Ventile verschließt, durch die sich die Erregung der Bevölkerung soll Bahn brechen können, ich sage, um diese Ven« tile gebracht, verzweifelt, gequält, passiert diesem Manne end« lieh auch dasjenige, was ihn zum Überschäumen gebracht hat, wir hören im Oktober Konflikte, wir hören im Oktober die neuen Bemühungen der Presse, die Zensur etwas erleichtert zu sehen, auf acht Tage wird sie erleichtert, dann wird verboten, überhaupt über das Parlament zu sprechen, eine Obmänner? konferenz tritt zusammen, um das Parlament zu beleben, die Feudalen treten schon zusammen, um sich des Parlamentes an? zunehmen. Stürgkh begegnet dem mit der Erwiderung, das sei für ihn keine Instanz. Die Gerüchte und Erzählungen ver« dichten sich, aber Graf Stürgkh zerniert den verstorbenen Kai« ser, man läßt niemand zu ihm. Dann treten Professoren zu? sammen, die auch schon ihrem Ingrimm über das, was ge« schehen ist, Ausdruck geben wollen, wenn auch in jener wissen« schaftlich gediegenen Weise, wie es sich für Professoren ge« ziemt, sie wollen eine Versammlung abhalten. Da wird be« raten, ob man den Leuchten der Wissenschaft in Österreich 188 den staatsrechtlich dazu berufenen Männern gestattet, auch nur ein Wort über das Parlament zu sprechen. Es wird debattiert, der Vater wird zum Polizeipräsidenten gerufen, er warnt den Polizeipräsidenten. Wenn ich dazu geneigt wäre, mich derartig gen Gefühlen hinzugeben, möchte ich sagen: ahnungsvollen Geistes, aber nicht ahnend, daß sein Sohn das Opfer sein wird, warnt er den Polizeipräsidenten — es nützt alles nichts. Die Professoren sind auch nichts mehr in Österreich. Und da kommt der letzte psychologische Moment: der Angeklagte sagt — ich wiederhole hier seine Worte — da habe ich mir gesagt: jetzt ist es aus. Wenn man auch nicht einmal mehr diese harmlose Versammlung, an der ihm ja an und für sich nicht viel gelegen war, gestattet, dann bin ich wirklich schon der Hund, den der Herr peitscht. Ich will aber nicht der Hund, ich will nicht ein Sklave, ich will ein freier Bürger dieses Staates sein! Und hier kommt der Moment, wo ich mir ihn mit seiner Prä? disposition vorstellen kann, wie er dasteht: Aber ich habe mir doch einmal einen Revolver gekauft! Es entladet sich in ihm alles, was er gegen den Stürgkh am Herzen hatte, in ihm sieht er — ob mit Recht oder mit Unrecht, ist gleichgültig — den Schöpfer und Urheber alles Schlechten in Österreich, in ihm sieht er den Mann, der aus diesem Volke von freien Staats? bürgern ein Volk von elenden Sklaven machen will, in ihm sieht er den Mann, der dem obersten Staatslenker das Unheil, das er selbst in Österreich anrichtet, verbergen will, in ihm sieht er den Mann, der es sogar den Männern der Wissenschaft unmöglich machen will, das Wort zu ergreifen — aber ich habe mir doch einen Revolver gekauft! Wer kann sich das nicht vorstellen, selbst wenn man auch nur die schwächste Empfin? düng für das, was Freiheit heißt, hat? Man braucht kein Fana? tiker zu sein — und ich wenigstens bin schon zu alt, um es zu sein —, aber man kann sich vorstellen, daß ein Mensch mit einem Gefühl für Menschenwürde, mit einem Gefühl dafür, daß man doch schließlich im 20. Jahrhundert seine eigenen Söhne nicht draußen kämpfen läßt, damit sie zurückkehren in einen Staat der Schmach, weil ein Staat der Sklaverei nur ein Staat der Schmach sein kann. Wer ein lebhaftes Gefühl dafür hat, wenn er auch kein Fana? tiker ist, der kann sich vorstellen, daß nunmehr dem Ange? klagten mit unüberwindlichem Zwange — § 2 des Strafgesetzes 189 — mit unwiderstehlichem psychologischen Zwange die Idee kommt: Der Mann lebt mir nicht länger, der mein Heimatland, mein Volk in dieser Weise behandelt! Wenn man die Tat des Angeklagten so betrachtet — und ich vermeine beinahe, man muß sie so betrachten, wenn man ge* recht sein will — dann glaubt die Verteidigung auf dem Boden des Rechtes und um so mehr auf dem Boden der Mo? ral stehend folgendes sagen zu können: Nein! Man darf nicht straflos morden. Aber wenn man provoziert wird zum Töten durch die Tat des Getöteten, wenn man provoziert wird, indem die eigenen heiligsten Gefühle durch Jahre hindurch systematisch gekränkt werden, wie dies bei dem An? geklagten der Fall war — und wir müssen uns auf seinen Stand? punkt stellen — wenn man sich provoziert fühlt durch diese Taten, wenn man, — immer wieder mit dem Gutachten ge? sprochen — so wie er dastand zu der Zeit, als diese Momente auf ihn einwirkten, da begeht man kein Unrecht, wenn man an den Richter, er mag Berufsrichter oder er mag Geschworener sein, die Aufforderung richtet, diesen Mann nicht zu verurteilen. Ich tue es kalten Blutes, wenn ich sage, man soll ihn nicht verurteilen. Sie sind, meine Herren, vom hohen Gerichts? hofe, hier berufen, über eine Tat zu urteilen, die sonst Ge? schworene beurteilen. Und wenn ich nicht sehr irre — ich habe den Wortlaut nicht im Kopfe — so geht der Eid, den die Geschworenen zu leisten haben, etwa dahin, mit der Redlich? keit und Gewissenhaftigkeit eines freien Mannes zu prüfen, w^s für die Schuld oder die Unschuld des Angeklagten spricht. Eines freien Mannes! Die Strafprozeßordnung setzt voraus, daß freie Männer prüfen, d. h. Männer, die eine Empfindung haben für die Freiheit und ich behaupte daher: Ihr Urteil, das den Angeklagten aus den von mir erwähnten, juristisch sehr wohl zu rechtfertigenden Gründen freispricht, wäre nicht ein Urteil, das ausspricht: Der Mord ist gestattet, sondern ein Urteil, das etwa ausspricht: Der Mord der Freiheit ist auch nicht gestattet. Ein solches Urteil wäre nach meiner Meinung juristisch und moralisch gerechtfertigt. Es wäre nach meiner bescheidenen Meinung aber auch noch von einem anderen Gesichtspunkte aus für diesen Staat gut. Man soll sagen — und da denke ich plötzlich an dieses Aus? land, an das sonst der Staatsanwalt appelliert — daß in diesem Staate zwar etwas geschehen ist, was nach einem Paragraphen 190 des Strafgesetzes gestraft zu werden hat, wenn es aber unter solchen Umständen geschieht, wie es hier geschehen ist, dann findet der freie Mann, daß der Tadel dem Vogt und nicht dem Teil gebührt. Und ich behaupte, Ihr Urteil wäre so wenig wie meine Rede es sein soll — ich bin weit davon entfernt — eine Apotheose des Mordes, vielleicht aber eine Apotheose der Frei* heit, die uns zum Frieden führen kann. Vergessen wir nicht, meine Flerren, — und das ist das letzte Argument — das, was wir Kriegspsychose zu nennen gewohnt sind, in ihrer Wirkung auf den Angeklagten. In diesem Entsetzlichsten, was seit Jah? ren auf uns wirkt, sind die klügsten Menschen, wie man so sagt, manchmal verrückt geworden. Wir haben Wälle von Leichen sich auftürmen gesehen und sollen dabei gesittete Menschen bleiben. Wir haben eine Jahrhunderte alte Kultur verwüstet gesehen ynd wir gescheiten Menschen, die wir nicht Fanatiker sind, fühlen uns manchmal in den innersten Grund? festen unseres Seins erschüttert. Stellen Sie sich nun diesen Mann, diesen Pazifisten vor, der von einem Menschheitsfrieden geträumt hat und nun sieht, daß in dieser Menschheit ein Kampf tobt, von dem man nicht weiß, ob er zur Gesundung oder ins Verderben führt. Er, mit seiner Prädisposition, mit sei? nen Gedanken sieht all das! Ich verzichte auf jede Nomenklatur, aber ich behaupte, daß unter diesen Umständen dieser Mann für diese Tat nicht strafrechtlich verantwortlich gemacht wer? Jen kann. Als Jurist und als Mensch, als freier Bürger dieses Staates, der zu freien Bürgern dieses Staates spricht, beantrage ich seine Freisprechung. Präsident: Wünschen Sie, Herr Angeklagter, das Schlußwort? Dr. Adler: Dürfte ich vorher um eine Pause von fünf Minuten bitten. Ich werde dann das Wort ergreifen. Präsident: Ich unterbreche die Verhandlung. (Die Verhandlung wird um 6 Uhr nachmittag unterbrochen.) 191 Die Schlußrede Friedrich Adlers. Dr. Adler: Ich bitte die Herren um Entschuldigung, daß ich die Ver* zögerung bewirkt habe, aber ich war von dem, was ich in den letzten Stunden hier gehört habe, so mitgerissen, daß ich nicht die Ruhe hatte, gleich die paar Worte, die ich noch zu sagen habe, zu sprechen. Es ist selbstverständlich, daß ich — und gerade bezüglich dessen, was ich hier von dem Herrn Staats* anwalt und dem Herrn Verteidiger gehört habe — noch sehr viel auf dem Herzen hätte zu sagen. Aber in dem Moment, wo ich das letzte Mal in meinem Leben zu reden habe, kann ich mich nicht in Polemiken einlassen und auf Argumente reagieren, die von der einen und anderen Seite vor* gebracht worden sind. Ich bin mir bewußt, zum letztenmal zu sprechen und ich möchte deshalb nur gegenüber dem, was der Herr Staatsanwalt über meine Motive hier vorgebracht hat, in ein paar kurzen Sätzen den Kern dessen andeuten, weshalb ich hierher gekommen bin und wie ich den ganzen Fall von meinem moralischen Standpunkt aus auf fasse, worüber ich in meiner Verantwortung ja noch nicht gesprochen habe. Es ist von meinem Herrn Verteidiger schon in so glänzender Weise die ganze Frage des Patriotismus, alles was gegen den Herrn Staatsanwalt zu sagen ist, erörtert worden, daß ich dar* auf mit keinem Worte einzugehen gesonnen bin. Ich will nur sagen, daß, wenn man verstehen will, was in dieser Zeit in mir vorgegangen ist, es nicht darin zu suchen ist, daß ich ein „Antipatriot“ bin, sondern daß die wirkliche Nötigung, die mich schließlich zu meiner Tat gebracht hat, gerade umgekehrt dar* in gelegen ist, daß ich mich von Österreich, worunter mein Österreich verstanden ist, nicht losmachen konnte, mich nicht von der Partei losmachen konnte, in der ich seit meiner Kind* heit gelebt habe. Der Herr Staatsanwalt hat von „Eitelkeit“ zu reden versucht, daß es mir darauf angekommen wäre, mög* liehst weit in der Welt „bekannt“ zu werden. All das ist lächerlich. Ich hätte ohne weiteres einen größeren Wirkungs* kreis haben können, wenn es mir darauf angekommen wäre. Ich hätte nach Deutschland gehen können, K a u t s k y schrieb noch im September: „Kommen Sie hierher, gehen Sie nicht in die Schweiz, in einen kleineren Wirkungskreis, sondern hier* her, wo Sie ein viel größeres Betätigungsfeld haben.“ Die Tra* gödie, deren Mittelpunkt ich hier bin, ist eben darin begründet, 192 daß ich nicht loskommen konnte von der österreichischen So* zialdemokratie. Mit der Gesamtbewegung überhaupt wäre ich immer verbunden gewesen, in welchem Lande immer ich ge# wesen wäre. Aber ich konnte nicht loskommen von der Be# wegung in diesem Lande. Ich bin mit allen Fasern verknüpft gewesen mit allen Institutionen, die die Partei in Österreich hat. Wir haben gestern Austerlitz hier reden gehört und er hat ge# sagt, daß er mich immer gern gehabt hat. Ich kann sagen, daß ich, der ich am Anfänge des Krieges den größten Kon# flikt mit ihm hatte, ihn auch persönlich immer gern gehabt habe, und das, was mich gerade mit Austerlitz verband, war, daß wir gemeinsam die Arbeiterzeitung geliebt haben. Meine Parteigenossen konnten das nicht verstehen. Ich bin gegen die Arbeiterzeitung im November 1914 in einer Weise losgegangen, wie es nie in Wien in der Partei geschehen ist. Aber das geschah, weil diese Arbeiterzeitung, die ein Werk meines Vaters gewesen ist, die ich geliebt habe, in der ich jede Zeile gelesen habe — bis zu dem Moment, wo ich hierher# gekommen bin und man sie mir das erstemal im Leben ent# zogen hat — die mir das tägliche Brot gewesen ist, das geschah, sage ich, weil ich gegen die anderen protestieren mußte, durch die das Teuerste, wasich besaß, geschändet worden ist. Ich könnte dies, wie ich mit der österreichischen Partei verwachsen war, nach allen Richtungen hin darstellen, ich will es nicht. Ich will auch nicht darauf eingehen, was der Herr Staatsanwalt hier gesagt hat, daß er, der Staatsanwalt und der Gerichtshof „nicht kompetent“ sind zu beurteilen, nicht wissen können, was für den Staat notwendig ist. Er, der Staats# anwalt, der der Anwalt dieses Staates sein soll, tritt hier auf und sagt: Ich bin nicht kompetent, zu wissen, ob dieser Staat eine Verfassung haben soll oder nicht. Was notwendig für den Staat ist, das zu wissen ist nur kompetent der eine Graf Stürgkh. Es liegt, wie ich in meiner Verantwortung schon gesagt habe, eine solche Welt zwischen dem Standpunkte der Demokratie und dem Standpunkte, den der Staatsanwalt hier vertritt, daß ich darüber kein Wort mehr reden will. Und auch darüber will ich nichts sagen, wie die Tat wirklich gewirkt hat. Ich habe hier ein ganzes Material, das ich nicht verwendet habe. In dem letzten Artikel, den ich am 20. Oktober, am Tage vor dem Attentat in der Arbeiterzeitung gelesen habe, wird geschil# dert, wie der Graf Stürgkh über Wolken thront und unerreich# 193 13 bar ist für alles. Dann kam die Wendung und dann auf ein* mal, fünf Tage später, sind Artikel in der Arbeiterzeitung er* schienen: „Ein neuer Geist“, „Eine neue Zeit“, „Ein neues Regime“ hießen die Titel. Eine ganze Serie, jeden Tag ein solcher Artikel. Ich könnte zu Dutzenden Stellen anführen, aus denen hervorgeht, daß nicht erst einmal später die Geschichte entscheiden wird, sondern daß es schon damals im Bewußtsein der Bevölkerung Österreichs war und heute ist, daß damals in Österreich tatsächlich eine historische Wendung statt* gefunden hat, die nicht zurück zu machen ist. Ich will das nicht beweisen, ich halte dafür, daß die Herren es als bewiesen ansehen werden. Der Grund, warum ich noch einmal sprechen wollte, ist, daß ich erklären möchte, daß die Frage des Mordes für mich immer eine wirklich moralische Frage gewesen ist. Ich bin seit jeher ein Gegner des Mordes gewesen und die Ent* Scheidung, vor der ich stand, ist für mich keine kleine gewesen. Darüber will ich einiges sagen. Es wurde hier von Tücke gesprochen. Ich kenne diese juristi* sehen Ausdrücke nicht, ich verstehe gar nicht diese feinen Unterscheidungen, die der Herr Verteidiger gemacht hat, war* um das gerade Tücke ist, ich weiß das nicht. Ich weiß nur, daß ich getan habe, was ich tun mußte. Aber ich weiß, daß moralisch für mich die Frage, wie es mit dem Töten steht, seit meiner Kindheit eine Rolle gespielt hat und daß ich in den literarischen Interessen und in den philosophischen Interessen, die ich hatte, immer wieder auf sie gestoßen bin und sie mich ernstlich be* schäftigt hat. Ich könnte das auch beweisen aus einer Buch? rezension, die ich noch zuletzt im Herbst über eine Broschüre eines meiner Freunde geschrieben habe. Dieser hat von der „Untermenschfichkeit alles Krieges“ gesprochen und ich ver* wies auf das Problem, das mich immer beschäftigte: die Unter* menschlichkeit aller Gewalttaten. Ja, meine Herren, ich bekenne es, ich war immer der Mei* nung, daß das gewaltsame Töten von Menschen Untermensch* lieh ist und daß wir alle noch in der Zeit der Barbarei leben, da wir gezwungen sind, Menschen zu töten. Ich bin mit meinem Freunde einverstanden: Der Krieg ist Untermensch* lieh. Und ich leugne nicht: die Revolution ist auch untermenschlich. Solange es nötig ist, Menschen zu töten, anstatt daß die Menschen miteinander durch den Geist 194 höher kommen in der Welt, solange leben wir in einer Welt der Barbarei, der Untermenschlichkeit. Unsere Auffassung ist immer gewesen: Wir verabscheuen den Mord, die gewaltsame Tötung von Menschen; denn wir arbeiten, wie unser Meister Marx gesagt hat, in der Deklaration der Internationale beim Ausbruch des siebziger Krieges — „für eine neue Gesellschaft, die nach innen keine andere Politik kennt, als die Arbeit, weil sie nach außen keine andere Politik hat als den Frieden“. Das war das, was uns immer erfüllt hat, das war unser Programm. Aber trotzdem ich auf diesem Standpunkt stehe, weiß ich, daß wir nicht Utopisten sein dürfen, denn diese Gesellschaft, in der es keinen Mord gibt, wollen wir erstreben, aber wir dürfen uns nicht der Täuschung hingeben, daß diese Gesellschaft schon da ist. Wir müssen uns klar sein, und uns darnach orientieren, daß wir noch in der Barbarei leben und unser Verhalten in allen Fragen danach einrichten, um aus dieser Welt der Barbarei her* auszukommen. Sicher, wir wollen die neue Gesellschaft, die Gesellschaft ohne Mord und Gewalttat, aber wir müssen alle Mittel anwenden, um zu ihr zu gelangen. Denn ebenso, meine Herren, wie Sie überzeugt sind — und der Herr Staatsanwalt hat es Ihnen so eindringlich gesagt —, daß die Söhne des Landes — und es sind ja nicht nur Söhne, sondern leider auch schon Väter, alte Männer bis über 50 Jahre — draußen im Schützen# graben stehen, ihr Leben hingeben und andere Leben auslöschen müssen, ebenso wie diese sich einsetzen mit ihrem ganzen Sein für das, was sie als Recht erkannt haben, ebenso wie diese sich nicht nur töten lassen, sondern auch töten, ebenso sage ich, müssen Sie verstehen, daß wir unser Leben einzusetzen haben für unsere Ziele, um aus der Gesellschaft der Barbarei, in der wir leben, hinauszukommen. Und wenn man diese Frage be# jaht, dann ist nicht nur berechtigt der Krieg, dann ist auch be# rechtigt die Revolution. Meine Herren! Es gibt zwei große Lebensanschauungen, zwei große Ideenkreise, die miteinander ringen in der Welt und die für mich in meiner Jugend eine große Rolle gespielt haben, die mir nahe gegangen sind und mich zur Entscheidung gedrängt haben. Die eine ist die große Lehre des Christentums: man soll nicht töten, des wirklichen Christentums, — nicht wie es vertreten wird von Leuten, die das Christentum schänden — sondern jenes wirklichen Christentums, wie es der Papst in diesem Kriege zu vertreten versucht hat, wie es verkündet wor# 195 13 * den ist von Tolstoi lange vor dem Kriege; man soll dem Übel nicht widerstreben, man soll sich töten lassen, man soll aber niemals Hand anlegen weder im Kriege noch in der Re* volution. Tolstoi hat sich gegen beide — gegen Krieg und Re* volution — konsequent gewendet. Diese Lehre hat mir in meiner Jugend sehr viel zu schaffen gemacht, sie ist mir sehr nahe gegangen und sehr nahe gelegen. Nach ihr soll man ein wirklicher Christ sein. Wenn man aber zur historischen Er* kenntnis kommt, daß man noch kein wirklicher Christ sein kann und darf in der Zeit der Barbarei, in der Zeit der Unter* menschlichkeit, in der Zeit der Unkultur, in der wir leben, dann gibt es nur einen konsequenten Standpunkt; wenn wir wirklich noch töten müssen und getötet werden, dann kann der Mord kein Privilegium der Herrschenden sein, dann sind auch wir zu den Mitteln der Gewalt berechtigt. Wenn es wahr ist, daß die Zeit der Menschlichkeit noch nicht gekom* men ist, dann wollen wir Gewalt wenigstens nur üben im Dienste der Idee der Menschheit. So steht die moralische Frage, die für mich stets eine große Rolle gespielt hat. Ich habe den Krieg rechtfertigen gehört und ich habe die Ar* gumente verstanden, die den Krieg rechtfertigen sollen. Als man durch Belgien ging und eine unschuldige Bevölkerung zum Opfer fiel, Kinder und Frauen getötet wurden, hat man ge* sagt: Not kennt kein Gebot, es ist der Krieg, es bleibt nichts anderes übrig. Und als die Lusitania sank, eine Menge unschuldiger Zivil* personen den Tod fanden, hat man wieder gesagt: es ist der Krieg, es bleibt nichts anderes übrig. Man hat gesagt, man muß Menschen hängen, auch auf die Gefahr hin, Unschuldige zu töten, weil, wie der Herr Staats* anwalt gesagt hat, man sich gegen die Verräter wehren muß. Es ist der Krieg, hat man gesagt, es bleibt nichts anderes übrig. Man muß Menschen zu Zehntausenden zu Sturmangriffen verwenden und sie in den sicheren Tod hineinschicken. Es ist der Krieg, es ist die Not, sie haben es gerechtfertigt. Wir leben in einer Zeit, wo die Schlachtfelder von hundert* tausenden Toten bedeckt sind und zehntausende Menschen in den Meeren liegen. Es ist der Krieg, es ist die Not, sie haben es gerechtfertigt. Aber wenn dann einmal ein Mensch fällt, der die Verfassung in Österreich vernichtet hat, der alles Recht und Gesetz zu Bo* 196 den getreten hat, wenn einer der Schuldigen an allem Entsetz* liehen fällt, da tritt man mir entgegen und sagt plötzlich: heilig ist das Menschenleben! Da erinnert man sich plötzlich an das 5. Gebot: Du sollst nicht töten! Meine Herren, diesen Widerspruch habe ich nicht verstan* den, und da können Sie reden, was Sie wollen, ich werde ihn nicht verstehen. Als ich nach Ostern die Anklageschrift bekommen hatte und ich dadurch wieder in die Lage kam, Zeitungen zu sehen, fand ich zufällig in der ersten Zeitung, die mir von meinem Freunde Dr. Popper gebracht wurde, einen Hirtenbrief des Bischofs von Cashel von Irland. Dieser Hirtenbrief durfte in unseren Zei* tungen gedruckt werden, denn für Irland dürfen wir ja Gefühle haben. Dieser Hirtenbrief eines katholischen Bischofs hat zu mir ganz anders gesprochen als die Anklageschrift des Herrn Staatsanwalts. Dieser Bischof sagt: „Traurige Ereignisse sind in Irland vorgefallen. Männer mit einem guten Ideal haben sich für einen Aufstand gewinnen lassen. An sich betrachtet ist ihre Handlungsweise gegen das Gesetz. Aber man darf auch viele mildernde Umstände nicht aus dem Auge verlieren. Denn diese Männer dachten an das harte Los, das Irland schon lange erduldet. Sich einer ungerechten Herrschaft zu widersetzen ist kein Aufstand, obwohl eine solche Handlungsweise gewöhnlich gegen das Gesetz ist. Die Vorsicht und der Patriotismus waren jedoch vor dem Gebrauch der Waffen, solange keine Hoff* nung auf ein günstiges Ergebnis besteht, oder wenn ein Auf* stand das Unheil der Nation noch vergrößern würde. Unsere nationale Bewegung wird die meisten Früchte tragen, wenn wir die Mittel brauchen, die Gott selbst gutheißt, denn die Bewe* gung geht zweifellos von Gott aus. Darum hoffen wir, daß Ir* land, das solange das Opfer eines schlechten Regierungssystems war, schließlich doch noch einmal glücklich werden wird.“ Und das, was dieser Bischof über Irland denkt, meine Herren, das habe ich als Sozialdemokrat auch über Österreich mir zu denken erlaubt, daß auch dieses Österreich einmal ein glück* liches Land werden soll, daß diese Völker — denn die sind für mich Österreich und nicht eine volksfremde Regierung — glück* lieh werden sollen. Ich will nicht polemisieren, ich will mich mit all dem jetzt nicht beschäftigen, sondern ich will zum Schlüsse nur sagen: ich 197 weiß, wie das Urteil ausfällt, ich habe nie daran gezweifelt. Ich werde nach dem Urteil aus diesem Saale gehen im Geiste um serer alten Hymne, die für mich nie bloße Worte waren, son* dem immer lebendige Wirklichkeit. Und die heute für mich lebendiger sind, als je: Nicht zählen wir die Feinde, nicht der Gefahren all; Marsch, marsch und wär’s zum Tod; Denn unsere Fahn’ ist rot! Ich weiß nicht, was geschehen wird, ob ich bald sterbe oder schließlich zu endlosem Vegetieren verdammt sein werde. Aber wenn es ernst wird mit dem Beschluß, den Sie jetzt fassen werden, dann habe ich nur den einen Wunsch, daß ich meine Nerven und Sinne Zusammenhalte bis zu jenem letzten Mos mente, wie ich sie bisher zusammengehalten habe, damit auch von mir einmal jene Worte des Dichters gesagt werden können, die einer viel größeren revolutionären Tat gewidmet waren: Auf den Lippen den Trotz und den zuckenden Hohn, Noch im Sterben rufend: die Rebellion! So ist er mit Ehren erlegen. Alle aber, die ich liebe und deren Liebe mein Glück gewesen ist, alle Freunde und Kampfgenossen in allen Teilen der Welt erinnere ich zum Abschied und zum Trost an die tiefe und reine Wahrheit des Ostergrabes: Nicht alle sind tot, die begraben sind, Denn sie töten den Geist nicht, ihr Brüder! Das Urteil. Präsident (liest): „Im Namen Seiner Majestät des Kaisers: Das k. k. Landes? gericht als Ausnahmegericht hat nach der heute durchgeführten Hauptverhandlung über die Anklage der k. k. Staatsanwaltschaft zu Recht erkannt: Dr. Friedrich Adler i s t schuldig, am 21. Oktober 1916 in Wien gegen Dr. Karl Grafen Stürgkh in der Absicht, ihn zu töten, durch Abgabe von vier Revolverschüssen auf solche Art gehandelt zu haben, daß daraus dessen Tod erfolgte. Dr. Friedrich Adler hat hiedurch das Verbrechen des Mordes nach § 134 begangen und wird nach § 136 zur Strafe des Todes sowie nach § 389 der Strafprozeßordnung zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens verurteilt.“ 198 Das Urteil gründet sich auf folgenden Erwägungen, welche das Gericht bei der mündlichen Verkündigung in Kürze wie folgt zusammenfaßt: Der Gerichtshof ist auf Grund des Ge* ständnisses des Angeklagten, auf Grund der Aussagen der ver? nommenen Zeugen und auf Grund des Fakultätsgutachtens zu der Überzeugung gelangt, daß im vorliegenden Falle die Tat des Angeklagten die Tat eines einzelnen Fanatikers gewesen ist. Der Angeklagte ist umfassend geständig, die Ans sicht gehabt zu haben, den Grafen Karl Stürgkh zu töten, und er ist geständig, die Schüsse gegen denselben am 21. Oktober abgefeuert zu haben. Durch das Gutachten der gerichtärztlichen Sachverständigen ist festgestellt worden, daß diese Tat des Ans geklagten den beabsichtigten Tod des Grafen Stürgkh tatsäch? lieh herbeigeführt hat. Was die Motive des Angeklagten anbelangt, so hat das Gericht konform seiner Verantwortung jene Motive angenommen, die er selbst für seine Tat ans gegeben hat. Der Gerichtshof hat die volle Zurechnungss fähigkeit des Angeklagten als erwiesen angenommen und hat sich dabei gestützt auf das Gutachten der Fakultät, welches nach der Anschauung des Gerichtshofes einen Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten in keiner Rieh? tung aufkommen läßt. Die Einwendungen, die von der Verteidigung erhoben wors den sind, wurden vom Gericht auch eingehend geprüft. Es ist ganz richtig: Sämtliche jene Momente, die von der Verteidigung hervorgehoben worden sind, sind in dem Fakultätsgutachten einer reiflichen Besprechung unterzogen worden. Die Schlußs folgerungen, die aber mit ebenso deutlichen Worten in dem Fakultätsgutachten enthalten sind, sind nicht mit der gleichen Folgerichtigkeit von der Verteidigung hervorgehoben worden. Das Gutachten spricht ausdrücklich davon, daß scharf unter? schieden werden müsse zwischen der Tat des Angeklagten und den Gründen derselben und jenen Umständen, die eventuell eine andere Wertung derselben herbeiführen könnten. Der aus? drückliche Wortlaut des Gutachtens geht dahin, und läßt keinen Zweifel darüber aufkommen, daß die Tat des Angeklagten von der Fakultät nicht als Tat eines Wahnsinnigen oder Irrsinnigen, Nichtzurechnungsfähigen, sondern die Tat eines Fanatikers ge? setzt worden ist. Aus diesen hier in Kürze angedeuteten Grün? den hat der Gerichtshof die Schuld des Angeklagten als er? wiesen angenommen. 199 Die Strafe war nach § 136 St. G. auszusprechen. Das Moment der Tücke hat der Gerichtshof nicht als ges geben angesehen, weil eine vorbedachte Tat des Angeklagten, um das von ihm erkorene Opfer in eine besonders schwierige Situation des Unvorbereitetseins zu versetzen, weil eine solche besondere List seinerseits nicht angewendet worden ist. Gegen das Urteil steht dem Angeklagten das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde zu, welche binnen drei Tagen ans gemeldet werden muß. ^ Dr. Harpner: Wir behalten uns Bedenkzeit vor. Dr. Adler (ruft): Es lebe die internationale revolutionäre Sozialdemokratie!! Aus Saal und Galerie ertönen hundertstimmige Hochrufe auf die Internationale und auf Friedrich Adler. Der Präsident gibt Auftrag, den Saal zu räumen und Adler abzuführen. (Im Saal werden acht Verhaftungen vorgenommen, weitere sechs auf der Straße, wo sich viele Menschen angesammelt hatten, die nicht im Saal Platz finden konnten und wohin sich die Demonstratio# nen fortpflanzten.) Präsident: Die Verhandlung ist geschlossen. (Schluß der Verhandlung 7 Uhr 10 Minuten abends.) 200 «•*