64 Neuzugänge

 
vom 31.8.2017
vom 23.8.2017
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    Proclamation [Wien, 23. Oktober 1848]

    Im Verfolge des von mir in meiner ersten Proclamation vom 20. d. M. verkündeten Belagerungszustandes und Standrechtes für die Stadt Wien, die Vorstädte und nächste Umgebung habe ich befunden, als fernere Bedingungen zu stellen: Erstens. Die Stadt Wien, deren Vorstädte und die nächsten Umgebungen haben 48 Stunden nach Erhalt dieser Proclamation ihre Unterwerfung auszusprechen, und legions- oder compagnieweise die Waffen ... abzuliefern... ; Hauptquartier Hetzendorf am 23. October 1848
    Windischgraetz, Alfred zu
    [Ausg. Querformat], [Wien] : Aus der Hof- und Staats-Druckerei, 1848
vom 2.8.2017
vom 31.7.2017
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    Kundmachung [Wien-Hetzendorf, 30. Oktober 1848]

    Ein Corps der ungarischen Insurgenten hat es gewagt, österreichischen Boden zu betreten und heute Früh bis gegen Schwechat vorzurücken. Ich habe solches mit einem Theile meiner Truppen, vereint mit jenen des Banus angegriffen und zurückgeworfen, wobei sie beträchtliche Verluste erlitten. Einige Abtheilungen sind in Verfolgung derselben begriffen ... ; Hetzendorf den 30. October 1848
    [S.l.], 1848
vom 28.7.2017
vom 27.7.2017
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    Kundmachung [Wien, 9. Dezember 1848]

    Da seine Durchlaucht der Herr k. k. Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz über Auftrag Seiner Excellenz des Herrn Gouverneurs, Feldmarschall-Lieutenants Freiherrn von Welden, für die in Italien liegenden Truppenkörper unter der Classe der für den activen Wehrstand tauglichen Individuen der Bevölkerung eine Werbung angeordnet haben, so werden hiebei nachstehende Bedingungen festgestellt ... ; Wien am 9. December 1848
    Niederösterreich ; Windischgraetz, Alfred zu [Beteil. Person] ; Welden, Ludwig von [Beteil. Person]
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Proclamation [Wien, 1. November 1848]

    Indem ich die unter meinem Befehle stehenden k. k. Truppen in die Hauptstadt Wien einrücken lasse, finde ich mich im Nachhange meiner Proclamation vom 23. October d. J. bestimmt, jene Maßregeln allgemein bekannt zu machen, deren Ausführung ich zur Wiederherstellung des auf das Tiefste erschütterten öffentlichen Rechtszustandes für unerläßlich halte. Die Stadt hat zwar am 30. v. M. ihre Unterwerfung angezeigt, die darüber geschlossenen Bestimmungen wurden jedoch durch den schändlichsten Verrath wieder gebrochen, daher ich ohne Rücksicht auf diese Unterwerfungsacte hiermit folgende Anordnungen treffe ... ; Hauptquartier Hetzendorf am 1. November 1848
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Bekanntmachung des k. k. Stadt-Gouvernements

    Die mir als Gouverneur der Stadt Wien von Seiner Durchlaucht dem Herrn Feldmarschall Fürsten zu Windischgrätz zugekommene nachstehende Proclamation, womit gegen alle noch zur Untersuchung gebracht werdenden Theilnehmer am letztem in dem Monate October dieses Jahres stattgefundenen Aufruhre nicht mehr das standrechtliche, sondern das ordentliche kriegsrechtliche Verfahren ... des Civil-Strafgerichtes, soweit es sich um Civil-Personen handelt ... einzutreten habe, gebe ich hiemit den Bewohnern Wiens, sowie jenen in dem Belagerungs-Rayon gelegenen Ortschaften bekannt ... ; Wien am 24. November 1848
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    An die Bewohner von Nieder- und Ober-Oesterreich

    Der verlängerte Widerstand, den die in offener Empörung begriffene Stadt Wien meinen Truppen entgegen gesetzt hat, bemüssigte mich, nachdem ich alle Mittel zur gütlichen Unterwerfung derselben erfolglos versucht, und selbst die schon angebothene Kapitulation treulos und wortbrüchig umgangen wurde, die strengste Waffengewalt eintreten zu lassen ... Die Stadt Wien und deren Umgebung auf zwei Meilen im Umkreise befindet sich von heute an im Belagerungszustande, wodurch sämmtliche innerhalb der gedachten Ausdehnung bestehenden Ortsbehörden unter die Autoriät der Militärgewalt gestellt wird ... ; Hetzendorf am 1. November 1848
    Windischgraetz, Alfred zu
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Reichstags-Beschluß

    Da Feldmarschall Fürst Windischgrätz im offenen Widerspruche mit dem kaiserlichen Worte vom 19. October, und in offener Nichtachtung des Reichstags-Beschlusses vom 22. October in einer neuen Proklamation ddo. Hetzendorf 23. October 1848, Maßregeln über Wien verhängt, die nicht nur die vom Kaiser sanctionirten constitutionellen, sondern die allgemeinen Bürger- und Menschen-Rechte völlig aufheben, so erklärt der Reichstag, daß dieses Verfahren des Fürsten Windischgrätz nicht nur ungesetzlich, sondern ebenso sehr gegen die Rechte des Volkes, wie des erblichen constitutionellen Thrones feindlich sind ; Wien den 24. October 1848
    Österreich
    [S.l.], 1848
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    Abschrift. Lieber Fürst Windischgrätz!

    In Anbetracht der gegenwärtigen Zeitumstände, wo in der Hauptstadt der offenen Aufruhr an die Stelle der gesetzlichen Ordnung getreten ist ... bleibt Mir zu Meinem innigen, tiefgefühlten Bedauern kein anderes Mittel übrig, als durch die Gewalt der Waffen der Auflehnung gegen das Gesetz und den Uebergriffen einer schrankenlosen Anarchie entgegen zu treten ... ; Olmütz den 16. Oktober 1848
    Windischgraetz, Alfred zu
    [S.l.], 1848
vom 26.7.2017
vom 24.7.2017
vom 21.7.2017