5 Treffer für Verlag = "Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei" oder Verlag = "Hof- und Staats-Druckerei" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung

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    Amendement des Abgeordneten Szabel zum Antrage des Abgeordneten Kudlich. Am 19. August 1848 gestellt

    Statt der §§. 2, 3 und der folgenden: Grund und Boden sei durch Aufhebung der Natural-Leistungen zu befreien, und die Ausmittlungsart der Entschädigung mit Anerkennung des Grundsatzes einer billigen Ablösung an eine Commission zur Vorlage geeigneter Gesetzentwürfe zu verweisen ...
    Kudlich, Hans [Behandelte Person]
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, [s.a. ca. 1848]
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    Circulare [Wien, 3. Dezember 1848]

    Die allgemeinen Klagen über Wald- und Jagdfrevel, verübt von Seite des Landvolkes, an denen in einigen Orten sogar die Nationalgarden Theil genommen haben sollen ... Einschreiten um Hinaussendung mobiler Militär-Colonnen ... haben die Verfügung nothwendig gemacht, eine Entwaffnung des Landvolkes anzuordnen und zu bestimmen, daß auch die Nationalgarden bis zum Erscheinen eines neuen Nationalgarde-Gesetzes ihre Waffen ablegen ... Die Bewaffnung des Landvolkes ist in keinem Gesetze begründet und durch die Concessionen der Märztage nur eine Nationalgarde ... bewilligt worden ... ; [Wien am 3. December 1848]
    Niederösterreich
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 18. November 1848]

    Ueber die Liquidirung der Kosten für die Fortführung der Gerichtsbarkeit und politischen Amtsverwaltung durch die Communal- und Patrimonial-Behörden bis zur Bestellung landesfürstlicher Behörden ; ... [Von der k. k. Nieder-Oester. Provinzial-Commission für die Liquidirung der Jurisdictions-Kosten. Wien am 18. November 1848]
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 28. Dezember 1848]

    Um das politische Recht der freien Pressen den Staatsbürgern unverkümmert zu erhalten, und nicht durch fortgesetzten Mißbrauch beim besseren Theile des Publikums um Anstreben und Theilnahme zu bringen, hat sich der Herr Minister des Inneren laut hohen Erlasses vom 20. d. M. bestimmt gefunden ... folgenden Anordnungen zu erlassen ... ; Erstens. Das öffentliche Anschlagen von Plakaten und Flugschriften, das Austheilen, Ausrufen und Verkaufen derelben an öffentlichen Orten und auf der Straße, sowie das Hausiren mit denselben ist für Jedermann unbedingt verboten ... Viertens. Der Herausgeber, Verleger und der Redacteur einer Zeitung oder anderen periodischen Schrift politischen Inhaltes werden verpflichtet, von jedem Blatte oder Hefte, ehe noch die Austheilung oder Versendung beginnt, ein Exemplar ... der Behörde zu überreichen ... ; Wien am 28. December 1848
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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